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BVV-Vorlage Benennung Pauline-Staegemann-Straße.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
BVV-Vorlage Benennung Pauline-Staegemann-Straße.pdf
Größe
122 kB
Erstellt
18.10.15, 09:55
Aktualisiert
27.01.18, 23:50

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Inhalt der Datei

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abt. Bauen, Wohnen und Immobilienservice Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Drucksache Nr. Vorlage – zur Kenntnisnahme – über die Benennung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Flächen der Durchwegung zwischen der Mollstraße und der Barnimstraße (Flurstücke 8073, 8058, 8050, 8052 und 8056 der Flur 2, Gemarkung Friedrichshain, insgesamt 2.784 m²) in PaulineStaegemann-Straße. Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung vom 12.10.2010 beschlossen: 1. die Benennung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Flächen der Durchwegung zwischen der Mollstraße und der Barnimstraße (Flurstücke 8073, 8058, 8050, 8052 und 8056 der Flur 2, Gemarkung Friedrichshain, insgesamt 2.784 m²) in PaulineStaegemann-Straße. 2. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen. 3. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Wohnen und Immobilienservice beauftragt. A). Begründung: Gemäß § 5 Berliner Straßengesetz sind öffentliche Straßen zu benennen, sobald es im öffentlichen Interesse, insbesondere im Verkehrsinteresse, erforderlich ist. Daher soll die gewidmete Straßenverbindung zwischen der Mollstraße und der Barnimstraße benannt werden. Wegen der Nähe zum ehemaligen Frauengefängnis Barnimstraße hat das Bezirksmuseum zwei ehemalige Insassinnen, Pauline Staegemann und Rose Schlösinger, als mögliche Namensgeberinnen vorgeschlagen. Nach ausführlicher Diskussion wurde in der Sitzung der Gedenktafelkommission am 02. 09. 2010 Pauline Staegemann als Namensgeberin empfohlen. Sie war 1879 inhaftiert, weil sie einen Frauenverein initiiert hatte, obwohl Frauen nach dem preußischen Vereinsgesetz eine politische Betätigung verboten war. Außerdem zeigte sie vielfältiges Engagement in der Arbeiterinnenbewegung. Benennung und Grundstücksnummerierung gewährleisten als Adresse die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die für die Nummerierung zuständige Stelle beim Vermessungsamt ist mit Schreiben vom 30. 09. 2010 beteiligt worden. 1 von 2 B). Rechtsgrundlage: § 5 Berliner Straßengesetz mit den dazugehörenden AV C). Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Kosten für Lieferung und Montage von Straßennamensschildern geschätzt ca. 1.000,-- € keine Berlin, den 19.10.10 Dr. Franz Schulz Bezirksbürgermeister Jutta Kalepky Bezirksstadträtin 2 von 2