Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
BVV-Vorlage Benennung Pauline-Staegemann-Straße.pdf
Größe
122 kB
Erstellt
18.10.15, 09:55
Aktualisiert
27.01.18, 23:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abt. Bauen, Wohnen und Immobilienservice
Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Drucksache Nr.
Vorlage – zur Kenntnisnahme –
über die
Benennung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Flächen der Durchwegung
zwischen der Mollstraße und der Barnimstraße (Flurstücke 8073, 8058, 8050, 8052 und
8056 der Flur 2, Gemarkung Friedrichshain, insgesamt 2.784 m²) in PaulineStaegemann-Straße.
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung vom 12.10.2010 beschlossen:
1. die Benennung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Flächen der Durchwegung
zwischen der Mollstraße und der Barnimstraße (Flurstücke 8073, 8058, 8050, 8052
und 8056 der Flur 2, Gemarkung Friedrichshain, insgesamt 2.784 m²) in PaulineStaegemann-Straße.
2. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme
einzubringen.
3. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Wohnen und
Immobilienservice beauftragt.
A). Begründung:
Gemäß § 5 Berliner Straßengesetz sind öffentliche Straßen zu benennen, sobald es im
öffentlichen Interesse, insbesondere im Verkehrsinteresse, erforderlich ist. Daher soll die
gewidmete Straßenverbindung zwischen der Mollstraße und der Barnimstraße benannt
werden.
Wegen der Nähe zum ehemaligen Frauengefängnis Barnimstraße hat das
Bezirksmuseum zwei ehemalige Insassinnen, Pauline Staegemann und Rose
Schlösinger, als mögliche Namensgeberinnen vorgeschlagen. Nach ausführlicher
Diskussion wurde in der Sitzung der Gedenktafelkommission am 02. 09. 2010 Pauline
Staegemann als Namensgeberin empfohlen. Sie war 1879 inhaftiert, weil sie einen
Frauenverein initiiert hatte, obwohl Frauen nach dem preußischen Vereinsgesetz eine
politische Betätigung verboten war. Außerdem zeigte sie vielfältiges Engagement in der
Arbeiterinnenbewegung.
Benennung und Grundstücksnummerierung gewährleisten als Adresse die öffentliche
Sicherheit und Ordnung. Die für die Nummerierung zuständige Stelle beim
Vermessungsamt ist mit Schreiben vom 30. 09. 2010 beteiligt worden.
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B). Rechtsgrundlage:
§ 5 Berliner Straßengesetz mit den dazugehörenden AV
C). Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:
Kosten für Lieferung und Montage
von Straßennamensschildern
geschätzt ca. 1.000,-- €
keine
Berlin, den 19.10.10
Dr. Franz Schulz
Bezirksbürgermeister
Jutta Kalepky
Bezirksstadträtin
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