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DS 0871 B-Plan Schlesische.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
DS 0871 B-Plan Schlesische.pdf
Größe
17 kB
Erstellt
18.10.15, 09:56
Aktualisiert
27.01.18, 20:44

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Inhalt der Datei

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abt. Stadtentwicklung, Personal und Gleichstellung Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Drucksache Nr.: DS/0871/III ________________________________________________________________________ Vorlage – zur Kenntnisnahme – Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.09.2008 folgendes Ersuchen mit der DS/0871/III an das Bezirksamt gerichtet: Das BA wird beauftragt sich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dafür einzusetzen, dass für den in deren Zuständigkeit befindlichen Bebauungsplan 2-5 für das Grundstück Schlesische Str. 33-34ICuVryStr. 50-51 ein Änderungsverfahren eingeleitet wird mit dem Ziel, die bauliche Dichte zu reduzieren, die Freifläche am Spreeufer zu vergrößern und mehr Wohnnutzung zuzulassen. Hierzu wird berichtet: Der Bebauungsplan 2-5 wird in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geführt. Das Bezirksamt hat schon im Vorfeld der o. g. Beschlussfassung der BVV im Rahmen einer Vor-Ort Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung des Abgeordnetenhauses auf die aus Sicht des Bezirksamtes notwendige Veränderung des B-Plans hingewiesen. Insbesondere wurde dabei versucht, den Ausschuss zu motivieren, sein Initiativrecht zur Änderung des BPlans im Abgeordnetenhaus wahrzunehmen. Der Ausschuss wurde dabei auch über die demnächst ablaufende Plangewährleistungsfrist nach BauGB des B-Plans 2-5 informiert Weiterhin ist die zuständige Senatorin für Stadtentwicklung durch das Bezirksamt hinsichtlich einer Änderungsabsicht angefragt worden. Dies war verbunden mit der ausdrücklichen Bewertung, dass eine Änderung bessere städtebauliche Lösungen i. S. der Bürgerentscheids möglich machen würde; gerade vor dem Hintergrund, dass offenkundig keinerlei Ansätze für eine Baurealisierung erkennbar sind. Im Ergebnis wurde dem Bezirksamt von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mitgeteilt, dass „derzeit kein dringendes Erfordernis“ für eine Änderung des Bebauungsplans gesehen wird. Auch das Gespräch des Bezirksamtes mit dem Eigentümer ergab keine Bereitschaft, an einer Änderung des rechtskräftigen Planungsrechts mitzuwirken. Zwischenzeitlich ist durch die Fraktion B90/ Grüne im Abgeordnetenhaus ein Antrag auf entsprechende Änderung des B-Plans 2-5 eingebracht worden. Der zuständige Ausschuss für Stadtentwicklung hat ihn allerdings zurzeit noch nicht behandelt. Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Rechtsgrundlage: § 13 Abs.1 BezVG Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine Berlin, den 17.11.2009 Dr. Franz Schulz Bezirksbürgermeister