Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
DS 0871 B-Plan Schlesische.pdf
Größe
17 kB
Erstellt
18.10.15, 09:56
Aktualisiert
27.01.18, 20:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abt. Stadtentwicklung, Personal und Gleichstellung
Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Drucksache Nr.: DS/0871/III
________________________________________________________________________
Vorlage – zur Kenntnisnahme –
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.09.2008 folgendes Ersuchen
mit der DS/0871/III an das Bezirksamt gerichtet:
Das BA wird beauftragt sich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dafür
einzusetzen, dass für den in deren Zuständigkeit befindlichen Bebauungsplan 2-5 für das
Grundstück Schlesische Str. 33-34ICuVryStr. 50-51 ein Änderungsverfahren eingeleitet wird
mit dem Ziel, die bauliche Dichte zu reduzieren, die Freifläche am Spreeufer zu vergrößern
und mehr Wohnnutzung zuzulassen.
Hierzu wird berichtet:
Der Bebauungsplan 2-5 wird in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
geführt.
Das Bezirksamt hat schon im Vorfeld der o. g. Beschlussfassung der BVV im Rahmen einer
Vor-Ort Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung des Abgeordnetenhauses auf die aus
Sicht des Bezirksamtes notwendige Veränderung des B-Plans hingewiesen. Insbesondere
wurde dabei versucht, den Ausschuss zu motivieren, sein Initiativrecht zur Änderung des BPlans im Abgeordnetenhaus wahrzunehmen. Der Ausschuss wurde dabei auch über die
demnächst ablaufende Plangewährleistungsfrist nach BauGB des B-Plans 2-5 informiert
Weiterhin ist die zuständige Senatorin für Stadtentwicklung durch das Bezirksamt hinsichtlich
einer Änderungsabsicht angefragt worden. Dies war verbunden mit der ausdrücklichen
Bewertung, dass eine Änderung bessere städtebauliche Lösungen i. S. der
Bürgerentscheids möglich machen würde; gerade vor dem Hintergrund, dass offenkundig
keinerlei Ansätze für eine Baurealisierung erkennbar sind.
Im Ergebnis wurde dem Bezirksamt von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
mitgeteilt, dass „derzeit kein dringendes Erfordernis“ für eine Änderung des Bebauungsplans
gesehen wird.
Auch das Gespräch des Bezirksamtes mit dem Eigentümer ergab keine Bereitschaft, an
einer Änderung des rechtskräftigen Planungsrechts mitzuwirken.
Zwischenzeitlich ist durch die Fraktion B90/ Grüne im Abgeordnetenhaus ein Antrag auf
entsprechende Änderung des B-Plans 2-5 eingebracht worden. Der zuständige Ausschuss
für Stadtentwicklung hat ihn allerdings zurzeit noch nicht behandelt.
Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.
Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs.1 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a)
Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b)
Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin, den 17.11.2009
Dr. Franz Schulz
Bezirksbürgermeister