Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
DS 0406-1 Ausweisung der Brommybrücke.pdf
Größe
14 kB
Erstellt
18.10.15, 09:57
Aktualisiert
27.01.18, 23:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abt. Stadtentwicklung, Personal und Gleichstellung
Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Drucksache Nr.: DS/0406-1/III
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Vorlage – zur Kenntnisnahme –
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.03.2008 folgendes Ersuchen
mit der DS/0406-1/III an das Bezirksamt gerichtet:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
1. Die Brommybrücke wird als Steg für Fußgänger und Radfahrer in die BEP
aufgenommen. Das BA wird beauftragt, die Finanzierung dieser Brückenverbindung
unter anderem über das Programm Stadtumbau West zu prüfen.
2. Es wird eine Brückenverbindung in Verlängerung der Manteuffelstr. In der BEP
festgeschrieben. Diese soll für Fußgänger, Radfahrer und ÖPNV ausgelegt werden.
Das Bezirksamt wird beauftragt, entsprechende Finanzierungsvorschläge zu
entwickeln.
Hierzu wird berichtet:
Zu 1.
Das Bezirksamt wird in die laufende Überarbeitung der BEP die Brückenverbindung an der
Brommystraße als Steg für Fußgänger und Fahrradverkehr aufnehmen. Dies insbesondere
vor dem Hintergrund des erfolgreichen Bürgerentscheids vom 13.Juli 2008.
Die bislang erfolgten Versuche des Bezirksamtes diesen Steg durch GA-Mittel zu
finanzieren, sind von der Senatsverwaltung für Wirtschaft wegen dem fehlenden Charakter
einer Wirtschaftsförderung als nicht förderfähig eingestuft worden.
Hinsichtlich einer Finanzierung über das Förderprogramm Stadtumbau West wird auf die
Beantwortung der DS/ 0305/III verwiesen.
Zu 2.
Mit dem erfolgreichen Bürgerentscheid vom 13.Juli 2008 wurde auch die Festlegung auf nur
eine Querung der Spree in Verlängerung der Brommystraße zwischen Schillingbrücke und
Oberbaumbrücke getroffen. Das Bezirksamt wird deshalb in der Fortschreibung der BEP
auch diese Entscheidung übernehmen.
Hinzuweisen bleibt, dass gemäß § 4 (1) des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (AZG) die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, und nicht das Bezirksamt, für die Planung,
Realisierung und Baulastträgerschaft von Brückenbauwerken zuständig ist. Dies gilt
gleichermaßen für die Umsetzung des Bundesprogramms Stadtumbau West in Berlin.
Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.
Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs.1 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a)
Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b)
Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin, den 23.09.2009
Dr. Franz Schulz
Bezirksbürgermeister