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DS 0406-1 Ausweisung der Brommybrücke.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
DS 0406-1 Ausweisung der Brommybrücke.pdf
Größe
14 kB
Erstellt
18.10.15, 09:57
Aktualisiert
27.01.18, 23:53

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Inhalt der Datei

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abt. Stadtentwicklung, Personal und Gleichstellung Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Drucksache Nr.: DS/0406-1/III ________________________________________________________________________ Vorlage – zur Kenntnisnahme – Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.03.2008 folgendes Ersuchen mit der DS/0406-1/III an das Bezirksamt gerichtet: Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: 1. Die Brommybrücke wird als Steg für Fußgänger und Radfahrer in die BEP aufgenommen. Das BA wird beauftragt, die Finanzierung dieser Brückenverbindung unter anderem über das Programm Stadtumbau West zu prüfen. 2. Es wird eine Brückenverbindung in Verlängerung der Manteuffelstr. In der BEP festgeschrieben. Diese soll für Fußgänger, Radfahrer und ÖPNV ausgelegt werden. Das Bezirksamt wird beauftragt, entsprechende Finanzierungsvorschläge zu entwickeln. Hierzu wird berichtet: Zu 1. Das Bezirksamt wird in die laufende Überarbeitung der BEP die Brückenverbindung an der Brommystraße als Steg für Fußgänger und Fahrradverkehr aufnehmen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund des erfolgreichen Bürgerentscheids vom 13.Juli 2008. Die bislang erfolgten Versuche des Bezirksamtes diesen Steg durch GA-Mittel zu finanzieren, sind von der Senatsverwaltung für Wirtschaft wegen dem fehlenden Charakter einer Wirtschaftsförderung als nicht förderfähig eingestuft worden. Hinsichtlich einer Finanzierung über das Förderprogramm Stadtumbau West wird auf die Beantwortung der DS/ 0305/III verwiesen. Zu 2. Mit dem erfolgreichen Bürgerentscheid vom 13.Juli 2008 wurde auch die Festlegung auf nur eine Querung der Spree in Verlängerung der Brommystraße zwischen Schillingbrücke und Oberbaumbrücke getroffen. Das Bezirksamt wird deshalb in der Fortschreibung der BEP auch diese Entscheidung übernehmen. Hinzuweisen bleibt, dass gemäß § 4 (1) des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (AZG) die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, und nicht das Bezirksamt, für die Planung, Realisierung und Baulastträgerschaft von Brückenbauwerken zuständig ist. Dies gilt gleichermaßen für die Umsetzung des Bundesprogramms Stadtumbau West in Berlin. Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Rechtsgrundlage: § 13 Abs.1 BezVG Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine Berlin, den 23.09.2009 Dr. Franz Schulz Bezirksbürgermeister