Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Umwandlung CvO zur Gemeinsschaftsschule-BA-BVV-Beschlussvorlage-Endfassung1_bunt2.pdf
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178 kB
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18.10.15, 10:03
Aktualisiert
27.01.18, 23:42
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BA-BVV-Vorlage Gemeinschaftsschule CvO
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abteilung Jugend, Familie und Schule
. Februar 2011
Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Drucksache Nr.: DS /
Vorlage – zur Beschlussfassung über
Veränderungen im Schulnetz des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg ab dem Schuljahr 2011/12
Umwandlung der Carl-von-Ossietzky-Schule (02K02, Gesamtschule) zur Gemeinschaftsschule
Wir bitten zu beschließen:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung vom 01.03.2011 beschlossen:
Zum Schuljahr 2011/12 erfolgen Veränderungen im Schulnetz der weiterführenden Schulen
Die Carl-von-Ossietzky-Schule (02K02 - Gesamtschule) wird in eine Gemeinschaftsschule umgewandelt.
A)
Begründung:
1.
aktuelle Ist-Situation Schuljahr 2010/11 der Carl-von-Ossietzky-Schule
Im Hinblick auf die geplante Umwandlung zur Gemeinschaftsschule wurde zum Schuljahr 2010/11
bereits eine Reduzierung der Organisationsgröße vorgenommen, um Kapazitäten für die Einrichtung
der geplanten Grundstufe ab dem Schuljahr 2012/13 zu schaffen. Daher besteht ein rechnerischer
Raumüberhang.
1
BA-BVV-Vorlage Gemeinschaftsschule CvO
2.
-
-
-
-
3.
Darstellung des organisatorischen Ablaufs der Umwandlung in eine
Gemeinschaftsschule
In der Anlage 1 wird die künftig geplante Organisation an der Carl-von-Ossietzky-Schule dargestellt.
Zum Schuljahr 2011/12 wird die Carl-von-Ossietzky-Schule als Gemeinschaftsschule organisiert
und insgesamt 6 Regelklassen und 1 Europaschulklasse SESB (Staatliche Europa Schule Berlin)
einrichten.
Zum Schuljahr 2012/13 werden, im Rahmen der bis dahin abgeschlossenen Ziel- und Kooperationsvereinbarung mit der benachbarten Aziz-Nesin-Grundschule, zwei 7. SESB-Klassen und vier
7. Regelklassen eingerichtet. Zudem erfolgt erstmals die Einrichtung von zwei ersten Jahrgängen.
Die Aufnahme dieser Schüler erfolgt entsprechend der Regelungen des Schulgesetzes. Ein Einschulungsbereich wird der Schule nicht zugeordnet.
Zum Schuljahr 2018/19 tritt erstmals die Grundstufe in die Sekundarstufe I über. Zu diesem
Schuljahr werden nach Möglichkeit jeweils vier 7. Gemeinschaftsschulklassen und zwei 7. SESBKlassen eingerichtet.
In dieser tabellarischen Darstellung -Anlage- ist die Sekundarstufe II nicht enthalten, da der
Raumfaktor für Gesamtschulen, künftig Sekundarschulen mit gymnasialer Oberstufe von bislang
11 bzw. künftig 12 Räumen pro Zug, die Sekundarstufe II bereits mit berücksichtigt. Im Vergleich
zu anderen Standorten bzw. zum geltenden Musterraumprogramm weist die SEK II-Stufe der
02K02 weitaus mehr Schüler/innen auf. Üblich sind ca. 120 Schüler/innen in der Sek II Stufe. Tatsächlich sind aktuell ca. 360 Schüler/innen vorhanden. Daran wird sich mittelfristig nichts ändern.
Dieser Umstand wird bei der künftigen Raumplanung und Umgestaltung zur Gemeinschaftsschule
berücksichtigt werden.
Einschätzung zur Entwicklung der Grundschülerzahlen in dieser Region
Das Schulamt schätzt ein, dass insbesondere in dieser Region künftig ein Bedarf zur Beschulung von
ca. 110 Grundschülern (ca. 0,7 Züge) allein aus den Wohnungsneubauvorhaben entstehen wird.
Hierzu die aktuelle Information des Stadtplanungsamtes:
Das ermittelte rein rechnerische Wohnungsbaupotenzial beträgt ca. 1235 WE:
• 519 WE Lückenschließungen (einschließlich 45 WE Fichtestraße 5-12 und 132 WE Altbauensemble Urbankrankenhaus);
• 331 WE Viktoria Quartier (insgesamt ca. 517 WE, davon 186 WE Bestand , in Bau befindlich und Bauantrag);
• 385 WE Gleisdreieck (Möckernkiez)
wichtiger Hinweis:
Unter Berücksichtigung der Lagequalität, der Marktfähigkeit, der technischen und verfahrensmäßigen Realisierbarkeit sowie der
Finanzierbarkeit der Vorhaben ist die Neubautätigkeit nur bedingt steuerbar und somit durch das Stadtplanungsamt schwer einschätzbar. Deshalb handelt es sich bei der genannten Anzahl von Wohnungseinheiten um geschätzte Werte, die einer laufenden Aktualisierung bedürfen ! Aufgrund der sich abzeichnenden Dynamik der Bauvorbereitungen kann aus heutiger Sicht davon
ausgegangen werden, dass die Bautätigkeit auf dem Gleisdreieckgelände nicht vor 2010 zu nennenswerten Wohnungsneubaupotenzialen führen wird. Bei den potenziellen Lückenschließungen handelt es sich auch zum Teil um untergenutzte
Grundstücke, auf denen sich gegenwärtig Handels- und Gewerbeeinrichtungen befinden bzw. um Gebäude, auf denen durch
die Grundstückseigentümer Aufstockungen geplant sind.
hilfsweise Berechnung:
Ermittlung künftiger Grundschulplätze erfolgt nach alter Berechnungsvorgabe SenStadt:
1235 WE x 1,9 EW = 2.347 Einwohner x 0,8 % x 6 Jahrgänge x 95 % = ca. 110 Grundschulplätze
2
BA-BVV-Vorlage Gemeinschaftsschule CvO
Darüber hinaus hat die Schulleitung Gespräche mit Eltern potentieller Schüler/innen in dieser Region
in Kitas geführt. Im Ergebnis der Gespräche wurde deutlich, dass ein Elternwunsch nach genau so
einem Schulangebot besteht. Die Schule bereitet aktuell Kooperationsvereinbarungen mit vielen umliegenden Kita-Einrichtungen vor.
Der künftige Gemeinschaftsschulstandort wird ohne Einschulungsbereich eingerichtet. Die Schulplatzvergabe erfolgt im Rahmen von Anträgen zur Umschulung in eine andere gewünschte Schule.
4.
Inhaltliche Ausgestaltung und bauliche Umsetzung der Umwandlung in eine
Gemeinschaftsschule
Nach der Beschlussfassung des Bezirksamtes zur Teilnahme am Schulversuch „Gemeinschaftsschule“, erfolgt die Unterzeichnung der Projektvereinbarung durch die Schule, das Schulamt und die
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung.
Darin sind die einzelnen Schritte zur Ausgestaltung des Gemeinschaftsschulprojekts enthalten.
Inhaltlich werden darin die Eckpunkte zu bestehenden bzw. künftigen Kooperationsvereinbarungen
sowie pädagogische und organisatorische Rahmenbedingungen aufgeführt. Diese basieren im Wesentlichen auf geltende gesetzliche Grundlagen sowie auf dem Arbeitspapier der Senatsverwaltung
„Grundlagenpapier für die Pilotphase der Gemeinschaftsschule“. Im Genehmigungsschreiben der
Senatsverwaltung zur Teilnahme am Schulversuch werden weitergehende Rahmenbedingungen zur
Organisation, zum Unterricht, zur personellen Ausstattung sowie zum Übergang in die gymnasiale
Oberstufe bestimmt.
Baulich gewährleistet das Bezirksamt in diesem Prozess die schrittweise Realisierung der erforderlichen Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der Schülerzahlentwicklung.
Einzelne Planungsvorhaben, wie die bauliche Umgestaltung der künftigen Bereiche für die Grundstufe, sind zusammen mit der Schulleitung zu entwickeln.
Der Senat prüft aktuell, ob der dafür bestehende Förderfonds aufgestockt werden kann. Nach Möglichkeit sind weitere Fördermittel zu akquirieren. Der Bezirk wird ergänzend und schrittweise im Rahmen des jährlich zur Verfügung stehenden Budgets ab dem Jahr 2012 Mittel zur Verfügung stellen.
5.
Bisherige Verfahrensschritte
Das Schulamt Friedrichshain-Kreuzberg und Außenstelle Friedrichshain-Kreuzberg Sen BWF erörterten zusammen mit der Schulleitung im November 2009 die Planungen zur Schulnetzveränderung.
Es erfolgte die Einrichtung einer Steuergruppe unter Beteiligung der Aziz-Nesin-Grundschule.
Anschließend folgte die Beteiligung schulischer Gremien.
Aufgrund der anstehenden Schulnetzveränderungen ist gemäß § 76 Schulgesetz die Anhörung der
Schulkonferenz durchzuführen. Die Schulkonferenz wurde am 19.10.2010 angehört. Der Teilnahme
an diesem Schulversuch „Gemeinschaftsschule“ wurde einstimmig zugestimmt.
Der Antrag der Schule zur Teilnahme an der Pilotphase wurde bei der Senatsverwaltung für Bildung.
Wissenschaft und Forschung eingereicht. Das Schulamt hat hierzu eine positive Stellungnahme erteilt.
3
BA-BVV-Vorlage Gemeinschaftsschule CvO
Der Bezirksschulbeirat wurde kontinuierlich über den Planungsstand informiert. Am 10.02.2011 erfolgte die Anhörung mit folgendem Ergebnis: Der Planung wurde einstimmig zugestimmt.
Das Genehmigungsverfahren zum Antrag der Schule läuft bereits parallel bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Mit Schreiben vom 01.12.2010 wurde die Teilnahme
der Schule an der Pilotphase der Gemeinschaftsschule bestätigt.
B)
Rechtsgrundlagen:
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 14. Dezember
2005 (GVBl. S. 2), zuletzt geändert durch Art. III des Gesetzes zur Umsetzung der
Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt vom 18. November 2009
(GVBl. S 674), § 12 Abs. 2 Nr. 10, § 15
Gesetz über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz – AZG) vom 2. Oktober 1958 in der Fassung vom 22. Juli 1996, zuletzt geändert durch
Art. I G zur Änd. des Allgemeinen ZuständigkeitsG und des JustizverwaltungskostenG vom 17. 12.
2009 (GVBl. S. 871)Nr. 4, 7 und 16 Absatz 1 ZustKat AZG
Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) in der Fassung vom 26. Januar 2004, zuletzt geändert
durch Art. VI Berliner G zum Schutz und Wohl des Kindes vom 17. 12. 2009 (GVBl. S. 875)
§ 76 Abs. 3 Nr. 6, § 109 und § 111
Gesetz zur Einführung der Integrierten Sekundarschule (durch das Abgeordnetenhaus am 14.01.2010 beschlossen)
C)
Auswirkungen auf den Haushaltsplan:
Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben
Für die Veranschlagungen der Ausgabefelder A01 (Lehr- und Lernmittel), A05 (Ausstattungen), A07
(Beköstigung) und Transferausgaben ergeben sich keine weiteren Einsparungen. Diese werden auf
der Grundlage der Ist-Statistik der allgem. bildenden Schulen für die Gesamtschülerzahl bzw. Klassenzahlen einschließlich dazu gehörender zentral veranschlagten Ausgaben im Schulamt gebildet.
personalwirtschaftliche Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die Kosten- und Leistungsrechnung:
Das Budget der Gemeinschaftsschule für 2012 setzt sich anteilig aus den Produktbudgets 78458
Grundschule (48 Schüler) und 78462 Gesamtschule (restl. Schüler), alles Basis KLR-Buchungen
2010, zusammen.
Dr. Franz Schulz
Bezirksbürgermeister
Anlagen:
Anlage 1:
Monika Herrmann
Bezirksstadträtin Jugend, Familie und Schule
Tabelle Darstellung der Organisation ab Schuljahr 2012/13 – Kapazitätsberechnung
4
Carl-von-Ossietzky-Schule
2. Gesamtschule Friedrichshain-Kreuzberg mit gymnasialer Oberstufe (02K02)
Blücherstr. 46/47, 10961 Berlin
2009/10 Jst.
Schüler
2010/11 Jst.
Schüler
2011/12 Jst.
Schüler
2013/14 Jst.
Schüler
2014/15 Jst.
Schüler
2015/16 Jst.
Schüler
2016/17 Jst.
Schüler
2017/18 Jst.
Schüler
2018/19 Jst.
Schüler
2019/10 Jst.
Schüler
Berechung:
Kapazität - Züge tatsächlich * 11
(Raumfaktor)
(Kl. 7-10)
Raumdifferenz
SESB
Sek I
G.St
7
1
8
1
8
1
8
1
35
187
25
240
25
230
23
251
21
1002
6
1
7
1
9
1
8
1
34
140
25
190
24
233
27
247
27
913
6
1
6
1
7
1
9
1
32
156
26
140
25
190
24
233
27
821
4
2
6
1
6
1
7
1
28
48
104
52
156
26
140
25
190
24
717
2
2
4
2
4
2
6
1
6
1
26
48
48
104
52
104
52
156
26
140
25
659
2
2
2
4
2
4
2
4
2
6
1
25
48
48
48
104
52
104
52
104
52
156
26
650
2
2
2
2
4
2
4
2
4
2
4
2
24
48
48
48
48
104
52
104
52
104
52
104
52
624
2
2
2
2
2
4
2
4
2
4
2
4
2
24
48
48
48
48
48
104
52
104
52
104
52
104
52
624
2
2
2
2
2
2
4
2
4
2
4
2
4
2
24
48
48
48
48
48
48
104
52
104
52
104
52
104
52
624
2
2
2
2
2
2
2
2
2
4
2
4
2
4
2
24
48
48
48
48
48
48
48
52
52
104
52
104
52
104
52
620
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
4
2
4
2
24
48
48
48
48
48
48
48
52
52
48
52
52
104
52
104
52
616
97
8,8
8,8
2
8,6
97
8,8
8,5
97
8,8
93
8,5
8,0
89
85
8,1
77
73
73
15
13
6,0
7,0
15
13
6,2
6,0
6,6
11
9
6,2
6,0
6,6
7
4
6,2
6,0
6,6
7
4
6,2
(97-24)
(97-24)
6,3
7,4
(97-24)
18
17
6,5
(97-20)
73
6,5
7,7
(97-16)
17
14
6,6
(97-12)
81
7,0
7,2
(97-8)
9
19
7,1
(97-4)
3
10
7,9
6,0
6,2
7
4
Anlage 1
*Züge der eigenen Grundstufe
*Züge der SEK I
*Züge der Staatlichen Europaschule
Berechnungsfaktor:
Anzahl der Klassen / Anzahl
der Schuljahre (4)
(Kl. 7-10)
Kapa- Bedarf tatsächzität in
in
liche
Gesamt U-Räume Zügen Zügen Zügigkeit
Jst.
10
SESB
Sek I
G.St
SESB
Sek I
G.St
Jst.
9
2
Schüler
2012/13 Jst.
Jst.
8
SESB
Jst.
7
Sek I
Jst. Jst. Jst. Jst. Jst. Jst.
1
2
3
4
5
6
G.St
Schuljahr
Anzahl
Berechungsfaktor:
1 Zug = 116 Schüler
(Kl. 7-10)
Berechnungsfaktor:
1 Zug = 11 Unterrichtsräume
(Kl. 7-10)
Stand: 11/2010
BA-BVV-Vorlage Gemeinschaftsschule CvO
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