Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Beantwortung einer Anfrage (BV).pdf
Größe
114 kB
Erstellt
07.11.15, 22:24
Aktualisiert
24.01.18, 04:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlagen-Nummer
3020/2015
Dezernat, Dienststelle
III/23/230
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium
Datum
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
02.11.2015
Städtisches Grundstück Faßbenderkaul 9 in Köln-Raderthal
Die SPD - Fraktion stellt folgende Anfrage (AN/1395/2015):
Das Grundstück Faßbenderkaul 9 in Köln – Raderthal befindet sich in städtischen Besitz. Das leerstehende Gebäude wurde niedergelegt.
1. Findet auf diesem Grundstück wiederum eine Bebauung mit Sozialwohnungen statt?
2. Soll auf dem Grundstück ein Flüchtlingswohnheim entstehen?
3. Oder soll das Grundstück vermarktet werden und aus welchen Gründen?
Die Liegenschaftsverwaltung nimmt zu der Anfrage wie folgt Stellung:
Vorab wird darauf hingewiesen, dass sich in dem Gebäude Faßbenderkaul 9 bisher keine Sozialwohnungen befanden und dass das leerstehende Gebäude bisher auch noch nicht abgerissen worden ist.
Die Niederlegung des unbewohnbaren Gebäudes erfolgt voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte
2016.
zu 1 + 2.
Aufgrund der Größe des Grundstückes (ca. 540 m²) und der Ausnutzbarkeit (ein Vollgeschoss mit Satteldach) ist das Grundstück weder für die Errichtung von Sozialwohnungen noch für ein Flüchtlingswohnheim geeignet.
zu 3.
Die Vermarktung orientiert sich grundsätzlich an dem Zeitpunkt der Baureife der
Grundstücke. Mit Abschluss der vorbereitenden Maßnahmen wird das Grundstück zur
Bebauung mit einer Doppelhaushälfte angeboten, wie dies auch bereits mit dem
Grundstück Faßbenderkaul 12 in 2012 erfolgt ist.