Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
GPA Überörtliche Prüfung "Soziales".pdf
Größe
355 kB
Erstellt
26.11.15, 01:25
Aktualisiert
30.01.18, 11:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Soziales
9047
ÜBERÖRTLICHE
PRÜFUNG
Soziales der Stadt Bochum
im Jahr 2014
Seite 1 von 32
Stadt Bochum
Soziales
9047
INHALTSVERZEICHNIS
Soziales
3
Inhalte, Ziele und Methodik
3
Stellenvergleich in ausgewählten Aufgabenfeldern
3
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
5
Hilfen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII
6
Hilfe zur Pflege
9
Wohn- und Teilhabegesetz
13
Wohngeld
14
Rentenversicherung
16
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
18
Gesamtbetrachtung des Stellenvergleichs in den einzelnen Aufgabenfeldern
19
Produktbereich 05 Soziale Leistungen
Fehlbetrag Soziale Leistungen je Einwohner
Kommunale Leistungen nach dem SGB II
Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
20
20
21
22
Organisation und Steuerung des BuT
22
Kennzahlen zum BuT
22
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
23
Frühförderung
25
Integrationshilfen
27
Behindertenfahrdienst
28
Hilfe zur Pflege
29
Umsetzung der Empfehlungen aus der letzten Prüfung
30
Wirkungszusammenhänge der Hilfe zur Pflege
30
Anlagen
31
Seite 2 von 32
Stadt Bochum
Soziales
9047
Soziales
Inhalte, Ziele und Methodik
Im Prüfgebiet Soziales untersucht die GPA NRW den Fehlbetrag des gesamten Produktbereiches 05 -Soziale Leistungen- und ausgewählte Leistungen der Sozialhilfe. Schwerpunkte der
1
Prüfung sind die Eingliederungshilfen für behinderte Menschen nach dem SGB XII und Stellenvergleiche für typische Aufgaben des Produktbereiches. Dabei richtet die GPA NRW den
Blick auf den Ressourceneinsatz und nicht auf die Qualität der Aufgabenerledigung. Ihr Ziel ist
es, mögliche Handlungsoptionen aufzuzeigen, die zu Ergebnisverbesserungen führen.
Die GPA NRW bildet Kennzahlen auf der Grundlage der Rechnungsergebnisse und weiterer
Daten. Strukturierte Interviews unterstützen die Analyse.
Die Analyse der leistungsbezogenen Personalkennzahlen dient als Orientierung im Hinblick auf
eine angemessene Stellenausstattung. Auf der Basis von Benchmarks ermittelt die GPA NRW
Potenziale. Der interkommunale Vergleich und die Potenzialausweisung helfen den Kommunen, Prioritäten für mögliche Veränderungs- und Entwicklungsprozesse zu setzen. Dafür dient
die vergleichende Betrachtung als Indikator. Daher ist eine weitere Untersuchung der individuellen Potenziale sinnvoll, z. B. durch eine analytische Stellenbemessung.
Stellenvergleich in ausgewählten Aufgabenfeldern
Die Aufgaben der kreisfreien Kommunen in den betrachteten Aufgabenfeldern sind grundsätzlich identisch. Die GPA NRW definiert die untersuchten Aufgaben. So können die Vergleichskommunen ihr Personal, die Leistungsbezieher bzw. Fallzahlen unabhängig von der bestehenden Organisationsstruktur zuordnen. Basis sind die Vollzeit-Stellen 2011 nach der tatsächlichen
Besetzungssituation. Das Personal wird dabei entsprechend der GPA-Definitionen getrennt
nach Sachbearbeitung und Leitung erfasst. So konzentriert sich der Leistungsvergleich auf die
Sachbearbeitung und wird nicht durch Leitungstätigkeiten verfälscht.
Aufgabenfeld
Aufgaben
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Leistungsgewährung
3. und 4. Kapitel SGB XII
Leistungsgewährung Hilfe zum Lebensunterhalt und
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
7. Kapitel SGB XII
Leistungsgewährung Hilfe zur Pflege außerhalb von
Einrichtungen
Leistungsgewährung Hilfe zur Pflege innerhalb von
Einrichtungen
Unterhaltsheranziehung
Wohn- und Teilhabegesetz (WTG)
Wohngeld
1
Heimaufsicht
Leistungsgewährung
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch -Sozialhilfe in der zur Zeit geltenden Fassung
Seite 3 von 32
Stadt Bochum
Soziales
9047
Aufgabenfeld
Rentenversicherungsangelegenheiten
Ausbildungsförderung (BAföG)
Aufgaben
Antragsaufnahme und Beratung
Leistungsgewährung
Die Daten für die Betreuungsstelle und die Fürsorgestelle (Fachstelle für behinderte Menschen
im Beruf) sind zwar erhoben worden, eine Darstellung erfolgt im Bericht jedoch nicht.
Nicht allein die gesetzliche Aufgabe bestimmt den Personaleinsatz, er kann auch durch örtliche
Besonderheiten, kommunalpolitische Schwerpunktsetzungen und individuelle Standards geprägt sein. Bei den betrachteten Aufgaben handelt es sich teilweise um kostenintensive Leistungen. Demnach kommt der Qualität des Prozesses sowie der Steuerung und dem Controlling
der Aufgabenerfüllung eine besondere Bedeutung zu.
Der Analyseeinstieg erfolgt über die Kennzahl Vollzeit-Stellen je 100.000 Einwohner der entsprechenden Aufgabe. Dabei berücksichtigt die Kennzahl Vollzeit-Stellen je 100.000 Einwohner
auch die Leitungsstellen. Bei den meisten Aufgaben werden anschließend Leistungskennzahlen
für den Stelleneinsatz in der Sachbearbeitung gebildet. Als Bezugsgrößen dienen Daten aus
Statistiken von IT.NRW oder die gemeldeten Jahresdurchschnittsfallzahlen bzw. Jahresdurchschnittsleistungsbezieher der Stadt. Liegen die Werte unter den Benchmarks, können sich Stellenpotenziale ergeben. Für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen legt die GPA NRW KGStDurchschnittswerte zugrunde. Weitere Kennzahlen wie z.B. die Leistungsdichten ergänzen die
Prüfung. Bei einigen Aufgaben werden die Fallzahlen gewichtet, um den unterschiedlichen Bearbeitungszeiten Rechnung zu tragen. Die Berechnung für die Gewichtung ist in den Tabellen
am Ende des Teilberichts dargestellt.
Die Stadt Bochum hat im Prüfzeitraum eine Organisationsuntersuchung im Amt für Soziales
und Wohnen vorgenommen. Es sind drei Abteilungen neu gegliedert bzw. Themen zusammengefasst worden. Das sind:
• die Abteilung 50 1 Interne Dienste (u.a. mit Personal/Organisation, Sachgebiet Rechnungs-, Einziehungs- und Zuwendungsangelegenheiten und dem Sachgebiet Rechtsstelle, Grundsatz, Versicherungs- und Versorgungsamtangelegenheiten),
• die Abteilung 50 2 Wirtschaftliche Hilfen (u.a. Unterhalt, Sachgebiete Hilfen außerhalb
und innerhalb von Einrichtungen),
• sowie die Abteilung 50 3 Soziale Dienste (u.a. Sachgebiet Sozialarbeiterische Dienste,
Sachgebiet Pflege und Behinderung).
• Die Steuerungsunterstützung ist direkt der Amtsleitung unterstellt.
• Das Sachgebiet Wohnungswesen stellt eine eigene Einheit dar.
Ein Schwerpunkt der Fachbereichsorganisation liegt darin, dass u.a. die Wirtschaftlichen Hilfen
in einer Abteilung zusammengeführt worden sind. Die Aufgaben werden teilweise auch in den
fünf Bezirksverwaltungsstellen (Wattenscheid, Nord, Ost, Süd, Südwest) wahrgenommen.
Viele von den durch die GPA NRW betrachteten Aufgaben werden bei der Stadt Bochum dezentral erbracht. Die einzelnen Aufgabenfelder werden neben der Innenstadt (Mitte) in den fünf
Bezirksverwaltungsstellen bearbeitet. Dem Amt für Soziales und Wohnen obliegt lediglich die
Fachaufsicht der Bezirksverwaltungsstellen.
Seite 4 von 32
Stadt Bochum
Soziales
9047
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Nachdem seit 1997 die Zahl der Hilfebezieher rückläufig war, steigt sie seit 2010 landesweit an.
Die steigende Fallzahl erhöht auch die Arbeitsbelastung im Leistungsbereich. Denn die sinkenden Antragsverfahren haben häufig zu einer Personalreduzierung in der Leistungssachbearbeitung und zu einem Abbau der Übergangswohnheime geführt. Die Flüchtlingsströme sind
sprunghaft angestiegen, deshalb müssen die Kommunen teilweise kurzfristig eine Vielzahl von
Personen unterbringen. Viele Kommunen sind dabei an ihre Kapazitätsgrenzen gestoßen. Art
und Umfang der materiellen Hilfen sind weitgehend durch gesetzliche Vorgaben definiert.
Im Jahr 2011 belaufen sich die Transferaufwendungen auf insgesamt rund 4,8 Millionen Euro.
Im Jahr 2012 erhöhen sich die Aufwendungen auf rund 6 Millionen Euro. Die Hauptursache liegt
neben den gestiegenen Regelsätzen in den Fallzuwächsen. Die Fallzahlen sind von 366 auf
408 im gleichen Zeitraum gestiegen.
Transferaufwendungen nach dem AsylblG je Leistungsbezieher in Euro
Bochum
Minimum
Maximum
Mittelwert
1. Quartil
2. Quartil
(Median)
3. Quartil
Anzahl
Werte
2011
6.547
4.956
8.347
6.138
5.526
6.040
6.519
20
2012
7.173
4.862
9.152
6.593
6.125
6.387
6.972
19
Die Entwicklung im Leistungsbereich Asyl macht die folgende Tabelle deutlich:
Leistungsbezieher, Fallzahlen und Leistungsdichte (Leistungsbezieher je 1.000 Einwohner) im
AsylbLG
2008
2009
2010
2011
2012
Leistungsbezieher
672
605
624
731
844
Fälle
373
336
338
366
408
Leistungsdichte
1,77
1,61
1,67
1,95
2,26
Die Leistungsbearbeitung ist in 2011 mit 4,12 Vollzeit-Stellen Sachbearbeitung und 0,54 Vollzeit-Stellen Leitung durchgeführt worden. Die Höhe der Leitungsanteile ist im interkommunalen
Vergleich unauffällig.
Die Stadt Bochum setzt je 100.000 Einwohner 1,25 Vollzeit-Stellen für die Aufgabe AsylblG ein.
Sie ist damit unter dem Durchschnitt der Vergleichsstädte. Dieser liegt bei 1,49 Vollzeit-Stellen.
In 2011 sind 366 Fälle in Bochum-Mitte und in den fünf Bezirksverwaltungsstellen bearbeitet
worden. In 2012 steigt die Anzahl der Fälle auf 408 und in 2013 auf 471. Bis September 2014
sind bereits mehr als 900 Asylbewerber und damit bereits doppelt so viele wie im Vorjahr zu
betreuen. Die eingesetzten Stellenanteile in den Bezirksverwaltungsstellen hängen unter anderem vom Standort der Unterkünfte ab.
Seite 5 von 32
Stadt Bochum
Soziales
9047
Leistungsbezieher/Fälle nach dem AsylbLG je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung 2011
Minimum
Maximum
Mittelwert
1. Quartil
2. Quartil
(Median)
3. Quartil
177
74
354
189
157
178
222
20
89
42
190
106
85
103
121
20
Bochum
Leistungsbezieher
Fälle
Anzahl
Werte
Feststellung
Die GPA NRW hat den Benchmark auf 120 Fälle je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung festgelegt. Bisher konnten die steigenden Fallzahlen nicht mit zusätzlichen Stellenanteilen für die
Aufgabenerledigung kompensiert werden. Auf Grundlage der gestiegenen Fallzahlen wird
der Benchmark in 2013 erreicht bzw. in 2014 überschritten. Daher wird die GPA NRW für
diese Aufgabe kein Stellenpotenzial ausweisen.
In der Stadt Bochum ist der Anteil der Leistungsbezieher des Asylbewerberleistungsgesetzes
im Verhältnis zu den Fällen hoch. Im Jahr 2011 verteilen sich durchschnittlich 731 Leistungsbezieher auf 366 Fälle in der Bearbeitung. Dies ist ein belastender Faktor, da die Stadt Bochum
größere Bedarfsgemeinschaften ausweist als die meisten Vergleichsstädte.
Nach internen Richtlinien sind die Aufenthaltspapiere im Durchschnitt nur drei Monate gültig,
was in der Sachbearbeitung zu einem höheren Aufwand bei den zu bearbeiteten Fällen führt.
Die Unterbringung von Asylbewerbern in Privatwohnungen bzw. in Unterkünften ohne das ein
Sozialarbeiter die Familien begleitet, führen zu vermehrten Vorsprachen beim zuständigen
Sachbearbeiter und ist ein zusätzlicher Zeitaufwand. Die Anzahl der Zugänge in der Fallbearbeitung stellen sich interkommunal in 2011 unauffällig dar und wirkt sich nicht auf die Sachbearbeitung aus.
Die Stellenbewertungen sind von der GPA NRW mit erhoben worden. Das Stellenniveau kann
Einfluss auf die Aufgabenerledigung haben. Die Aufgabe der Leistungsbearbeitung erfolgt bei
der Stadt Bochum ausschließlich im gehobenen Dienst. Zu 82 Prozent wird diese Aufgabe in
den Vergleichsstädten im gehobenen Dienst wahrgenommen.
Empfehlung
Es zeichnen sich bereits für 2014 weitere Fallsteigerungen im Asyl ab, die sich weiter forstsetzen werden. Dieser Entwicklung ist mit dem entsprechenden Personaleinsatz zu begegnen, da sich zwischenzeitlich ein Personalbedarf abzeichnet. Als Orientierung könnte der
Benchmark der GPA NRW dienen.
Hilfen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII
Gegenstand der Kennzahlenbetrachtung sind die Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4.
Kapitel des SGB XII. Obwohl es bei den Hilfearten Unterschiede in der Zielrichtung und Bearbeitung gibt, hat sich die GPA NRW entschlossen die Hilfen gemeinsam zu untersuchen. In der
Praxis stellt der Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt vor allem eine Übergangssituation zum
SGB II oder Grundsicherungsbezug dar. Die Anzahl der Leistungsberechtigten von Grundsicherungsleistungen wird im Wesentlichen durch die demografische Entwicklung sowie die Höhe
Seite 6 von 32
Stadt Bochum
Soziales
9047
des Renteneinkommens bzw. des vorhandenen Vermögens beeinflusst. Diese Einflussfaktoren
sind von der Kommune nicht direkt steuerbar. Besonders in den letzten Jahren sind die Fallzahlen im 4. Kapitel deutlich angestiegen. Diese Steigerung wird sich vermutlich fortsetzen. Der
2
Bund entlastet die Kommunen bei der Leistung nach dem 4. Kapitel schrittweise . Im Jahr 2011
betrug die Erstattung durch den Bund 15 Prozent, in 2012 45 Prozent und für das Jahr 2013 75
Prozent. In 2014 übernimmt der Bund die Kosten vollständig. In 2012 ist die Stadt Bochum mit
3
rd. 10,6 Millionen Euro und 2013 mit rd. 20,4 Millionen Euro entlastet worden. Die Finanzierung
der Personalkosten obliegt weiter den Kommunen. Durch die höhere Bundesbeteiligung verändert sich die pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheit in eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach
Weisung. Dieses bedeutet, dass die Stadt Bochum weiterhin die Kosten für die Bearbeitung der
Anträge (Personal- und Sachkosten) zu tragen hat.
Die Transferaufwendungen für das 3. und 4. Kapitel SGB XII steigen von 27,1 Millionen Euro in
2011 auf 28,7 Millionen Euro in 2012 an.
Transferaufwendungen nach dem 3. und 4. Kapitel je Leistungsbezieher in Euro 2011
Bochum
Minimum
5.692
Maximum
4.344
6.973
Mittelwert
1. Quartil
5.472
4.926
2. Quartil
(Median)
3. Quartil
5.355
Anzahl
Werte
5.760
21
Die Transferaufwendungen je Leistungsbezieher für das 3. und 4. Kapitel sind in den kreisfreien
Städten in 2012 gesunken. Der interkommunale Durchschnitt liegt in 2012 bei 5.367 Euro. Die
Stadt Bochum erreicht 5.685 Euro.
Leistungsdichte (Leistungsbezieher je 1.000 Einwohner)
2009
2010
2011
2012
3. Kapitel SGB XII
1,13
1,01
1,14
1,28
4. Kapitel SGB XII
10,81
11,25
11,60
12,27
Im interkommunalen Vergleich 2011 liegt die Stadt Bochum bei der Leistungsdichte im 3. und 4.
Kapitel unter dem Durchschnitt der kreisfreien Städte.
Die Bearbeitung des 3. und 4. Kapitels SGB XII erfolgte in 2011 mit insgesamt 27,08 VollzeitStellen. Davon entfallen 2,31 Stellen auf Leitung und 24,77 Stellen auf die Sachbearbeitung.
Vollzeit-Stellen für die Bearbeitung der Hilfen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII je 100.000 Einwohner 2011
Bochum
7,24
Minimum
3,40
Maximum
10,19
Mittelwert
6,54
2
Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen
3
Vorläufige Zahlen, die auf den Angaben der Kommunen beruhen.
1. Quartil
5,40
2. Quartil
(Median)
6,77
3. Quartil
7,42
Anzahl
Werte
19
Seite 7 von 32
Stadt Bochum
Soziales
9047
Um den unterschiedlichen Bearbeitungsintensitäten des 3. und 4. Kapitels SGB XII gerecht zu
werden, hat die GPA NRW einen Benchmark von 180 gewichteten Fällen je Vollzeit-Stelle festgelegt. Die Bearbeitung des 3. Kapitels wird vom Aufwand um 40 Prozent höher eingeschätzt
als die Bearbeitung eines Falles des 4. Kapitels SGB XII. Grundlage dieser Einschätzung sind
unterschiedliche externe und interne Gutachten und Erfahrungswerte aus den Kommunen. Da4
mit ergibt sich für die Stadt Bochum eine gewichtete Fallzahl von 2.904 .
Fälle je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung 3. und 4. Kapitel SGB XII 2011 (gewichtet)
Bochum
117
Minimum
117
Maximum
246
Mittelwert
175
1. Quartil
148
2. Quartil
167
3. Quartil
Anzahl
204
18
Die Städte, die den Benchmark erreichen, weisen unterschiedliche Organisationsformen in
Form von Einheitssachbearbeitung und Mischarbeitsplätzen auf.
Bei der Stadt Bochum werden die Fälle des 3. und 4. Kapitels gemeinsam in einem Sachgebiet
in Mitte und in den fünf Bezirksverwaltungsstellen bearbeitet. Die Stadt Bochum hat in einer
eigenen Personalbemessung einen Richtwert von 155 zu bearbeitenden Fällen des 3. und 4.
Kapitels festgelegt. Für das Jahr 2011 sind 161 Fälle (ohne Gewichtung) pro Vollzeit-Stelle
bearbeitet worden. Zusätzlich hat es längerfristige Krankheitsausfälle in dem Jahr gegeben, die
durch die Mitarbeiter mit aufgefangen werden mussten.
Feststellung
Auf Basis des Benchmarks 2011 werden rund 16 Vollzeit-Stellen benötigt. Die Fälle sind von
24,77 Vollzeit-Stellen bearbeitet worden. Daraus errechnet sich ein Stellenpotenzial von
rund acht Vollzeit-Stellen. Auch bei dieser Aufgabe sind die Fallzahlen in 2013 bis auf 4.542
(3.336 gewichtet) angestiegen. Es ist bisher keine Stellenanpassung erfolgt. Damit verringert
sich das errechnete Potenzial auf rund 5 Stellen in 2013.
Begünstigend wirkt sich der Anteil der Hilfe zum Lebensunterhalt gemessen an den Gesamtfällen des 3. und 4. Kapitels SGB XII aus. Der Anteil ist in Bochum mit 9,6 Prozent deutlich geringer als in den Vergleichsstädten. Der Mittelwert liegt bei 15,1 Prozent. Ein Grund für den geringeren Anteil der Leistungsbezieher im 3. Kapitel SGB XII kann in der Fallprüfung liegen. Bei
Falleingang werden die Anspruchsvoraussetzungen für das SGB II bzw. das 4. Kapitel SGB XII
zeitnah und intensiv untersucht. Dies erfordert einen entsprechenden Zeitanteil in der Fallbearbeitung.
Die Zugänge bezogen auf die Vollzeit-Stellen Sachbearbeitung liegen am interkommunalen
Mittelwert, d.h. dass der Bearbeitungsaufwand in den Vergleichsstädten ähnlich hoch ist.
Neben der Organisation der Aufgabe hat auch das Stellenniveau Einfluss auf die Aufgabenerledigung und wird in folgender Tabelle informell dargestellt:
4
Die Berechnung der gewichteten Fälle ist der Anlage zu entnehmen.
Seite 8 von 32
Stadt Bochum
Soziales
9047
Stellenniveau für die Aufgabe des 3. und 4. Kapitels SGB XII in Prozent 2011
Besoldung/Entgeltgruppen
Vollzeit-Stellen
Bochum
mittlerer Dienst
gehobener
Dienst
Vollzeit-Stellen
in Prozent
Minimum
Maximum
Mittelwert
0,95
3,84
0
69,3
19,6
23,82
96,16
30,7
100
80,4
Empfehlung
Die Fallzahlen, insbesondere des 4. Kapitels SGB XII, werden perspektivisch weiter ansteigen. Hierauf ist mit dem Personaleinsatz zu reagieren. Für das Jahr 2013 errechnet sich
trotz gestiegener Fallzahlen ein Stellenpotenzial. Eine tiefer gehende Untersuchung auf der
Grundlage der Fachbereichs-Organisation sollte hier erfolgen. Der GPA NRW Benchmark
dient lediglich als Orientierungshilfe.
Hilfe zur Pflege
Zum 01.07.2008 ist das Pflegeweiterentwicklungsgesetz in Kraft getreten. Diese Entwicklung
hat, wie auch die demografische Entwicklung, die Anzahl der Leistungsbezieher beeinflusst.
5
Wie sich das neue GEPA NRW auf die Anzahl und Zusammensetzung der Leistungsbezieher
sowie deren Fallbearbeitung auswirkt, kann noch nicht abgeschätzt werden.
Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen (ambulant)
Die Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen wird in der Abteilung 50 2 Wirtschaftliche Hilfen und in allen Bezirksverwaltungsstellen bearbeitet. Die insgesamt 4,33 Vollzeit-Stellen verteilen sich auf 3,95 Sachbearbeitung und 0,38 für Leitung. Die Leitungsanteile je Vollzeit-Stelle
liegen unter dem Durchschnitt der Vergleichsstädte.
Vollzeit-Stellen ambulante Hilfe zur Pflege je 100.000 Einwohner 2011
Bochum
1,16
Minimum
0,42
Maximum
2,34
Mittelwert
1,39
1. Quartil
1,14
2. Quartil
(Median)
1,27
3. Quartil
Anzahl
Werte
1,75
20
In 2011 sind 573 Leistungsbezieher bearbeitet worden. Davon sind 49 Leistungsbezieher in
Zuständigkeit des überörtlichen Trägers.
5
Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung
und ihre Angehörigen, siehe dazu auch die Ausführungen zum WTG.
Seite 9 von 32
Stadt Bochum
Soziales
9047
Leistungsbezieher ambulante Hilfe zur Pflege je Vollzeit-Stelle 2011
Bochum
145
Minimum
116
Maximum
250
Mittelwert
171
1. Quartil
2. Quartil
(Median)
132
160
3. Quartil
Anzahl
Werte
202
17
Feststellung
Der Benchmark der GPA NRW beträgt 200 Leistungsbezieher je Vollzeit-Stelle. In 2011 sind
145 Leistungsbezieher je Vollzeit-Stelle bearbeitet worden. Daraus errechnet sich ein Stellenpotenzial von einer Vollzeit-Stelle.
Eine ganzheitliche Bearbeitung mit spezialisierten Aufgaben sowie eine zusätzliche Pflegeberatung bzw. Pflegestützpunkte vor Ort sind begünstigende Faktoren für die Sachbearbeitung.
Die Stadt Bochum verfolgt seit Jahren den Grundsatz „ambulant vor stationär“. Das führt zu
langen Laufzeiten in der ambulanten Hilfegewährung. Zusätzlich werden stellenanteilig die
Nichtversicherten und Anträge mit Pflegestufe 0 zentralisiert bearbeitet. Vor der FachbereichsOrganisation sind die Fälle des überörtlichen Trägers ebenfalls zentral bearbeitet worden.
In einer Pilotphase haben die Pflegefachkräfte alle „Altfälle“ auf den Hilfebedarf überprüft. Das
hat zu Korrekturen in Einzelfällen geführt. Aktuell werden die Pflegefachkräfte als fester Bestand in der Bedarfsprüfung eingesetzt.
Das Informations- und Beratungsbüro ist in Bochum Bestandteil der kommunalen Altenhilfe. Es
arbeitet mit den pflegerischen Diensten und Einrichtungen sowie Ehrenamtlichen im Rahmen
eines Netzwerkes zusammen. Eine gut organisierte Pflegeberatung deckt die präventive Komponente ab und kann so die Mitarbeiter in der Hilfegewährung unterstützen.
Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt bei der Stadt Bochum zu 100 Prozent im gehobenen Dienst.
Der Durchschnitt der Vergleichswerte ist 91 Prozent. Der Altersdurchschnitt der Mitarbeiter ist
höher als in anderen Aufgabenfeldern. Ausfälle können durch die langjährigen Erfahrungen
kompensiert werden.
Feststellung
Der Einsatz von Pflegefachkräften ist ein wichtiger Bestandteil, um Bedarfe in der Hilfe zur
Pflege zu überprüfen. Es wird ein längerer Verbleib in der eigenen Häuslichkeit gefördert.
Die Sachbearbeitung wird hierdurch entlastet.
Empfehlung
Da sich ein geringes Stellenpotenzial in 2011 errechnet, sind die aktuellen Fallzahlen zu ermitteln. Durch die Fachbereichs-Organisation und durch den Einsatz der Pflegefachkräfte
sind Veränderungen in den Aufgabenstrukturen entstanden. Inwieweit hier Personalressourcen freigesetzt worden sind, ist ebenfalls zu prüfen.
Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen (stationär)
Die Leistungsgewährung der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen erfolgt in der Abteilung 50 2 Wirtschaftliche Hilfen und in der Bezirksverwaltungsstelle Wattenscheid. Die Sachbearbeitung wird
mit 26,37 Vollzeit-Stellen wahrgenommen. Zusätzlich sind 3,02 Leitungsstellen zu berücksichtigen. Die Leitungsanteile sind durch die Fachbereichs-Organisation neu strukturiert worden.
Seite 10 von 32
Stadt Bochum
Soziales
9047
Aktuell ist eine Leistungsstelle unterstützt von zwei Expertenstellen. Die Leitungsanteile je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung sind unauffällig.
Vollzeit-Stellen stationäre Hilfe zur Pflege je 100.000 Einwohner 2011
Bochum
7,86
Minimum
2,06
Maximum
7,94
Mittelwert
4,05
1. Quartil
3,21
2. Quartil
(Median)
3. Quartil
3,68
Anzahl
Werte
4,59
21
Sowohl die Hilfe zur Pflege in Zuständigkeit des Landschaftsverbandes als auch das Pflegewohngeld für Selbstzahler werden in diesem Bereich bearbeitet und somit die Fallzahlen berücksichtigt. Der Bearbeitung eines stationären Hilfefalles stehen 2,5 Fälle von Pflegewohngeldselbstzahlern gegenüber. Auf dieser Grundlage gewichtet die GPA NRW die Anzahl der
Leistungsbezieher je Vollzeit-Stelle.
Der Benchmark ist auf 190 gewichtete Leitungsbezieher je Vollzeit-Stelle festgelegt worden.
6
In 2011 sind insgesamt 2.162 gewichtete Leistungsbezieher bearbeitet worden .
Leistungsbezieher stationäre Hilfe zur Pflege je Vollzeit-Stelle 2011 (gewichtet)
Bochum
82
Minimum
79
Maximum
261
Mittelwert
161
1. Quartil
127
2. Quartil
153
3. Quartil
Anzahl
195
21
Bei zugrunde legen des GPA NRW Benchmarks ermittelt sich ein Stellenbedarf von rund elf
Stellen. Die Sachbearbeitung wird mit rund 26 Stellen wahrgenommen. Das ergibt ein rechnerisches Potenzial von 15 Stellen.
Feststellung
Die Höhe des Potenzials zeigt, dass weitere organisatorische Maßnahmen notwendig sind.
Die Ergebnisse einer detaillierten Untersuchung sind abzuwarten.
In mehreren Gesprächen ist deutlich geworden, dass sich der hohe Krankenstand in diesem
Aufgabenfeld belastend auf die Mitarbeiter auswirkt. Der Altersdurchschnitt der Mitarbeiter ist
mit über 50 Jahren höher als in den anderen Sozialbereichen.
Die Stadt Bochum hat intern eine zu bearbeitende Fallzahl von 95 Fällen festgelegt (ohne Gewichtung). Diese Fallzahl wird in 2011 pro Sachbearbeiter betreut. Unabhängig von der Gewichtung erreicht die Stadt Bochum den interkommunalen Minimalwert. Der Mittelwert liegt bei 193
Leistungsbeziehern stationäre Hilfe zur Pflege je Vollzeit-Stelle.
Begünstigende Faktoren, um den Benchmark zu erreichen, sind die Einheitssachbearbeitung
und spezialisierte Bereiche, wie die Unterhaltsbearbeitung. Dies ist bei der Stadt Bochum der
Fall. Eine flächendeckend eingerichtete Pflegeberatung kann sich ebenfalls unterstützend auf
den Arbeitsbereich auswirken. Die kommunale Altenhilfe besteht seit Jahren in Bochum, sie ist
neu strukturiert worden und jetzt dezentral angesiedelt.
6
Die Berechnung der gewichteten Leistungsbezieher ist der Anlage zu entnehmen.
Seite 11 von 32
Stadt Bochum
Soziales
9047
Die Seniorenbüros werden ab Januar 2014 an sechs Stellen im Stadtgebiet eingerichtet. Von
dort wird keine Pflegeberatung, sondern eine alltägliche Unterstützung und Hilfestellung angeboten.
Die Pflegefachkräfte überprüfen die Heimnotwendigkeit der Nichtversicherten. Die Prüfung soll
auf die Anträge mit der Pflegestufe 0 ausgeweitet werden. Zudem unterstützen als Ergebnis der
Fachbereichs-Organisation aktuell zwei Experten die Sachbearbeitung, eine verbesserte Arbeitssituation wird erwartet.
Die Verweildauern in den Heimen haben sich in den letzten Jahren verkürzt, da die ambulanten
Hilfen weiter ausgebaut werden. Dies führt innerhalb der Sachbearbeitung zu einem Mehraufwand durch erhöhte Zu- und Abgänge. Der Anteil der Zugänge liegt im Jahr 2011 mit rd. 33
Prozent über dem interkommunalen Durchschnitt von rd. 30 Prozent. In Bochum ist ein
Schwerpunkt der Sachbearbeitung die intensive Überprüfung eines Neuantrages, insbesondere
im Hinblick auf Einkommens- und Vermögenswerte. Dies wirkt sich positiv auf die Aufwendungen durch steigende Erträge in der stationären Pflege aus, bedeutet aber auch einen erhöhten
Zeitanteil in der Sachbearbeitung.
Die geplante Gesetzesänderung zur Wiedereinführung des Widerspruchsverfahrens für das
Pflegewohngeld wird entsprechende Arbeitszeiten erfordern, die dann bei einer Betrachtung der
Aufgabe zu berücksichtigen sind. Der Anteil des Pflegewohngeldes für Selbstzahler liegt mit 22
Prozent am Mittelwert der Vergleichsstädte von 23 Prozent.
Empfehlung
In der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen errechnen sich auf Grundlage des GPA NRW
Benchmarks hohe Stellenpotenziale. In der Kennzahl Vollzeit-Stellen je 100.000 Einwohner
wird ein Wert nahe dem interkommunalen Maximum erreicht. Hier ist eine umfassende Organisationsuntersuchung notwendig, um Prozesse zu analysieren, Standardsetzungen zu
prüfen und Arbeitsabläufe zu optimieren. Differenzierte Auswertungen zu Altersstruktur und
Quoten von Krankheitstagen sind fortlaufend zu erheben, da sich die Situation von 2011 bis
heute weiter verschlechtert hat.
Unterhaltsheranziehung Hilfe zur Pflege
Das Unterhaltsrecht wird von einer sich wandelnden Rechtsprechung und umfassenden Kenntnisse aus anderen Rechtsgebieten geprägt. Von den Mitarbeitern ist ein hohes Spezialwissen
gefordert.
In Bochum wird die Unterhaltsheranziehung zentral bearbeitet. Eine spezialisierte Unterhaltssachbearbeitung führt zu Einnahmesteigerungen.
Bei den Unterhaltsheranziehungen für die Hilfe zur Pflege in Einrichtungen je Leistungsbezieher
in Einrichtungen erreicht die Stadt Bochum einen Wert von 450 Euro in 2011. Das Ergebnis
liegt über dem interkommunalen Durchschnitt von 333 Euro.
Die Stellenanteile für die Unterhaltsheranziehung Hilfe zur Pflege und die sonstigen Hilfen werden nicht getrennt erfasst. Die Unterhaltsheranziehung wird seit 2011 mit insgesamt 10,84 Vollzeit-Stellen bearbeitet, davon entfallen 0,50 Vollzeit-Stellen auf Leitung.
Seite 12 von 32
Stadt Bochum
Soziales
9047
In 2011 sind 4.206 Unterhaltsberechnungsfälle bearbeitet worden. Nach eigenen Angaben steigen die Fälle jährlich weiter an. Nach internen Personalbemessungen sind 380 (tariflich Beschäftigte) bzw. 400 Unterhaltsberechnungsfällen (Beamte) je Vollzeit-Stelle vorgegeben. Die
bereits eingerichtete Expertenstelle erleichtert die Sachbearbeitung.
Empfehlung
Die steigenden Unterhaltsberechnungsfälle sind mit dem Personaleinsatz abzugleichen. Eine Unterteilung der Stellenanteile in die einzelnen Aufgaben ist sinnvoll, um die Arbeitsschwerpunkte und Zeitanteile zu ermitteln.
Wohn- und Teilhabegesetz
In Nordrhein-Westfalen ist das Wohn-und Teilhabegesetz (WTG) zum 1. Januar 2009 in Kraft
getreten. Mit dem WTG ist der Prüfauftrag der Heimaufsicht ausgeweitet worden. Die Einrichtungen sollen durch die Heimaufsicht regelmäßig überwacht und beraten werden. Zusätzlich
sollen Träger und Betroffene informiert und beraten sowie Beschwerden entgegengenommen
werden.
Der Landesgesetzgeber plant die Ablösung des Landespflegegesetzes und des WTG zu einem
7
kombinierten Alten- und Pflegegesetz sowie Wohn- und Teilhabegesetz (GEPA NRW ). Die
angestrebte Kombination dieser beiden Gesetze soll auch einen neuen Rahmenprüfkatalog
enthalten. Zusätzlich soll es zu einer Ausweitung des Prüfauftrages kommen. Die Auswirkung
auf die Arbeit der Heimaufsicht bleibt abzuwarten, da die genauen gesetzlichen Regelungen
noch unklar sind. Dabei wäre es hilfreich, wenn einheitliche Vorgaben für Prüfberichte geregelt
würden.
Die Heimaufsicht ist organisatorisch dem Amt für Soziales und Wohnen zugeordnet. In 2011 ist
die Heimaufsicht mit 3,25 Vollzeit-Stellen durchgeführt worden. Sie ist direkt der Amtsleitung
unterstellt. In 2011 waren 57 Einrichtungen mit insgesamt 4.410 Plätzen zu prüfen.
Vollzeit-Stellen für die Heimaufsicht je 100.000 Einwohner 2011
Bochum
Minimum
0,87
Maximum
0,43
Mittelwert
2,37
1. Quartil
1,11
2. Quartil
(Median)
0,78
Anzahl
Werte
3. Quartil
0,96
1,43
22
Anzahl der Einrichtungen/Platzzahlen Heimaufsicht je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung 2011
Bochum
Anzahl der
zu prüfenden Einrichtungen
7
18
Minimum
Maximum
Mittelwert
1. Quartil
2. Quartil
(Median)
3. Quartil
7
48
24
17
22
31
Anzahl
Werte
22
Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung
und ihre Angehörigen
Seite 13 von 32
Stadt Bochum
Soziales
Bochum
Plätze
9047
Minimum
Maximum
Mittelwert
1. Quartil
2. Quartil
(Median)
3. Quartil
554
2.831
1.524
1.117
1.358
1.770
1.357
Anzahl
Werte
22
Für die Heimaufsicht wird kein Benchmark gebildet.
Durch die Fachbereichsorganisation sind die Bereiche
•
Heimaufsicht,
• Eingliederungshilfe,
• Pflege und Altenhilfe
für die qualitative Fortentwicklung und Nutzung von Synergien in der Abteilung Soziale Dienste,
Pflege- Behindertenangelegenheiten gebündelt worden. Die Qualifikation der Mitarbeiter sind
Verwaltungskräfte und ein Fachwirt der Alten-und Krankenpflege. Die Pflegefachkräfte sind für
die Heimaufsicht, Altenhilfe und Pflege zuständig, so dass sich diese Gebiete eng abstimmen.
Prägend war bei der Stadt Bochum im Prüfzeitraum die Schließung einer Einrichtung. Dies hat
erhebliche personelle Ressourcen in der Heimaufsicht gebunden. Veränderungen haben sich
durch die Gebührenabrechnung seit 2010 ergeben. Fünf Einrichtungen der ambulant betreuten
Wohnform sind hinzugekommen. Die neue Möglichkeit der Gründung von DemenzWohngruppen hat zu einem erhöhten Beratungsaufwand geführt. In den meisten Fällen sind die
Voraussetzungen nicht erfüllt worden. Durch die Weiterentwicklung und Verknüpfungen der
Heimdatenbank in AKDN wird eine Arbeitserleichterung erwartet.
Feststellung
Die kreisfreien Städte müssen die Heimaufsicht so personalisieren, dass der gesetzliche
Auftrag als externe Qualitätssicherung erfüllt werden kann. Die Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen bleiben abzuwarten.
Wohngeld
Die Wohngeldstellen sind in den kreisfreien Städten in unterschiedlichen Organisationseinheiten angesiedelt. In Bochum gehört das Sachgebiet Wohnen zum Amt für Soziales und Wohnen.
8
Dabei wird das Wohngeld direkt aus dem Landeshaushalt gezahlt . Die Stadt Bochum hat die
Kosten für die Bearbeitung der Wohngeldanträge zu tragen, eine Erstattung der Personal- und
Sachkosten durch das Land NRW erfolgt nicht.
Die Bearbeitung erfolgt mit insgesamt 11,04 Vollzeit-Stellen. Die Leitungsstellen sind mit 0,91
Vollzeit-Stellen angegeben und liegen unter dem Durchschnitt der Vergleichsstädte bezogen
auf eine Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung.
8
s. dazu § 32 WoGG Der Bund erstattet dem Land die Hälfte der Wohngeldzahlungen.
Seite 14 von 32
Stadt Bochum
Soziales
9047
Vollzeit-Stellen Wohngeld je 100.000 Einwohner 2011
Bochum
2,95
Minimum
2,95
Maximum
7,03
Mittelwert
4,43
1. Quartil
3,45
2. Quartil
(Median)
3. Quartil
4,55
Anzahl
Werte
4,72
22
In 2011 entfallen in Bochum-Mitte und Bochum-Wattenscheid insgesamt 10,13 Vollzeit-Stellen
auf die Wohngeldbearbeitung. 10.475 Wohngeld-Berechnungsfälle sind lt. der Statistik IT.NRW
bearbeitet worden. Davon sind 225 Lastenzuschüsse. Diese werden in einem Sondersachgebiet bearbeitet, in dem auch die Anträge von Studenten und Selbstständige angesiedelt sind.
Anzahl der Wohngeld-Berechnungsfälle je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung 2011
Bochum
1.034
Minimum
445
Maximum
1.596
Mittelwert
882
1. Quartil
648
2. Quartil
(Median)
874
3. Quartil
Anzahl
Werte
1.036
22
Grundlage für den Benchmark der GPA NRW sind die Wohngeld-Berechnungsfälle aus der
Wohngeld-Statistik von IT.NRW. Neben diesen Wohngeld-Berechnungsfällen gibt es auch noch
die sog. Proberechnungsfälle. Die Probeberechnungen werden für die Jobcenter durchgeführt,
um einen fiktiven Wohngeldanspruch zu ermitteln. Dieser dient als Grundlage um festzustellen,
ob ein SGB II – Anspruch besteht. Sie werden von den Wohngeld-Stellen unterschiedlich gezählt und erfasst und insofern von der GPA NRW nicht berücksichtigt.
Die GPA NRW hat den Benchmark auf 1.050 Wohngeld-Berechnungsfälle je Vollzeit-Stelle
Sachbearbeitung festgelegt. Dieser Wert wird von der Stadt Bochum, bei der interkommunal
geringsten Stellenausstattung je 100.000 Einwohner, annähernd erreicht. Die Städte, die den
Benchmark erreichen bzw. überschreiten, haben eine zentralisierte Bearbeitung.
Feststellung
In der Stadt Bochum errechnet sich für 2011 kein Stellenpotenzial.
Die Bearbeitung der Lastenzuschüsse ist zeitintensiver als die der Mietzuschüsse. Der Anteil
der Lastenzuschüsse von 2,15 Prozent bewegt sich in 2011 unter dem interkommunalen Mittelwert von 3,82 Prozent. Ein weiterer Indikator für einen erhöhten Zeitanteil der Bearbeitung in
der Sachbearbeitung ist der Anteil der Probeberechnungen an den Gesamtberechnungsfällen.
In Bochum wird hier pauschal ein Wert von zehn Prozent angesetzt, der im Mittel der Vergleichsstädte liegt. Die spezialisierte Bearbeitung der aufwändigen Fälle im Sondersachgebiet
entlastet die anderen Sachgebiete.
Bei der künftigen Personalbemessung im Wohngeld sind die geplanten Gesetzesänderungen
zu berücksichtigen. Mit der Änderung des Justizgesetzes NRW soll das Widerspruchsverfahren
im Wohngeld zum 1. Januar 2015 wieder eingeführt werden. Mit der geplanten Wohngeldnovelle zum 1. April 2015 werden steigende Fallzahlen erwartet. Mit dieser Novelle sollen nicht nur
die Wohngeldzahlungen steigen, sondern auch der Kreis der Wohngeldberechtigten ausgeweitet werden.
2013 ist der bundesweite elektronische Datenabgleich im Wohngeldbereich eingeführt worden.
In NRW war der automatisierte Datenabgleich bereits eingeführt, dieser wurde ausgeweitet (auf
sog. Mini-Jobs und sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten und Renten). Hierdurch ist zu-
Seite 15 von 32
Stadt Bochum
Soziales
9047
nächst ein Mehraufwand entstanden in Form von Eingabe von Daten wie Geburtsort bei allen
laufenden Fällen, Verarbeitung der Prüfergebnissen, Rücknahmen von Bewilligungsbescheiden
sowie die damit verbundenen Rückforderungsgrundlagen, Auskunftsverlangen und ihre Durchsetzung und Anforderungen. Nach den Erfahrungen im Zuge der Einführung des elektronischen
Datenabgleichs auf Landesebene hat sich der mit dem Datenabgleich verbundene Arbeitsaufwand nach dem erstmaligen Abgleich wieder reduziert. Es ist allerdings ein Mehraufwand geblieben, der je nach vorheriger Sachverhaltsaufklärung unterschiedlich sein wird.
Die Aufgabe Wohngeld wird bei der Stadt Bochum zu 83 Prozent mit dem mittleren Dienst
wahrgenommen. Der interkommunale Mittelwert liegt bei rund 75 Prozent. Insbesondere bei
schwierigen Sachverhalten, Rückforderungen und Bußgelder kann sich die unterschiedliche
Stellenausstattung bemerkbar machen:
Feststellung
Die Stadt Bochum hat die Wohngeldstelle optimal organisiert. Die Wohngeldstelle ist dem
Amt für Soziales und Wohnen zugeordnet. Innerhalb der Wohngeldstelle ist für die schwierigen Fälle ein Sondersachgebiet eingerichtet, die restliche Sachbearbeitung wird dadurch
entlastet.
Empfehlung
Vereinbarungen mit dem Jobcenter bezüglich der Probeberechnungen können zur Arbeitserleichterung in der Wohngeldstelle beitragen. Die Anzahl der Probeberechnungen können so
reduziert werden.
Rentenversicherung
Das Versicherungsamt der Stadt Bochum gehört zum Amt für Soziales und Wohnen. Für die
Bearbeitung der Rentenversicherung setzt die Stadt Bochum inklusive der Bezirksverwaltungsstellen insgesamt 6,81 Stellen ein (0,45 Stellen für Leitung, 6,36 Stellen für Sachbearbeitung).
Die Leitungsanteile je Einwohner liegen am Durchschnitt der Vergleichsstädte.
Vollzeit-Stellen Rentenversicherung je 100.000 Einwohner 2011
Bochum
1,82
Minimum
Maximum
0,12
5,62
Mittelwert
1,97
1. Quartil
0,60
2. Quartil
(Median)
1,75
Anzahl
Werte
3. Quartil
3,01
16
Insgesamt sind in 2011 4.934 Antragsverfahren nach dem SGB VI bearbeitet worden.
Anzahl der Antragsverfahren je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung Rentenversicherung 2011
Bochum
776
Minimum
Maximum
0
983
Mittelwert
590
1. Quartil
430
2. Quartil
(Median)
597
3. Quartil
778
Anzahl
Werte
16
Seite 16 von 32
Stadt Bochum
Soziales
9047
Feststellung
Der Benchmark für die Bearbeitung der Antragsverfahren ist auf 900 je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung festgelegt worden.
Daraus errechnet sich für 2011 ein Stellenpotenzial von rund 0,80 Vollzeit-Stellen. In 2012
ist bereits eine halbe Stelle abgebaut worden. Zudem wurde der Bereich umstrukturiert
(Wegfall der Schreibkraft, Zuordnung zur Abteilung 50 1 Interne Dienste und Veränderung
der Leitungsebene). Es wird kein Potenzial ausgewiesen.
Empfehlung
Es ist weiter zu beobachten, wie sich Antragszahlen und damit verändernder Stellenbedarf
entwickeln.
Auffällig ist in den Vergleichskommunen die teils sehr unterschiedliche Fallintensität. Neben der
Kommune nehmen auch andere Stellen die Anträge entgegen (z.B. Rentenversicherungsträger,
Rentenvereine). In einigen Städten (Bonn, Duisburg, Leverkusen, Köln und Wuppertal) gibt es
kein Versicherungsamt für Rentenangelegenheiten. Historisch gewachsene oder bestehende
Strukturen sind maßgeblich dafür, wie eine Kommune eingebunden wird (Nähe zum Rentenversicherungsträger und Angebot der Rentenversicherungsträger vor Ort). In der Stadt Bochum
sind eine Auskunfts- und Beratungsstelle des Rentenversicherungsträgers sowie die Beratungsstelle der Bundesknappschaft ansässig. Die Beratung der Antragsteller wird als Schwerpunkt angesehen. Schwierige komplexe Anträge werden an die jeweiligen Rentenversicherungsträger weiter verwiesen.
Nach § 16 Abs. 1 SGB I werden Rentenanträge von den kreisfreien Städten entgegengenommen. Eine Konkretisierung, was unter einer Entgegennahme von Anträgen zu verstehen ist,
enthält das Gesetz nicht. Dabei ist unstrittig, dass den Gemeinden im Zuge der Entgegennahme der Anträge mehr als eine Briefkastenfunktion (also die bloße Entgegennahme und Weiterleitung der Anträge) zukommt. Von den Gemeinden wird hier nur erwartet werden können, Auskünfte grundsätzlicher Art, die sozialrechtliche Grundkenntnisse voraussetzen, zu erteilen. Die
qualifizierte Beratungspflicht obliegt allein den Sozialversicherungsträgern auf Grundlage des §
14 SGB I. Noch konkreter wird das Aufgabenportfolio der Gemeinden auf Grundlage des § 93
Abs. 1 Satz 1 SGB IV – Aufgaben der Versicherungsämter. Nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur
Ausführung der Sozialgesetze werden in NRW die kreisfreien Städte und in Angelegenheiten
der Rentenversicherung die Gemeinden als zuständige Versicherungsämter benannt (§ 2 Abs.
1 und 2 ZuVO SGB). Den Gemeinden obliegt die Aufgabe, im Rahmen der Antragsannahme
den Sachverhalt aufzuklären, Beweismittel beizufügen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten
Sach- und Rechtsfragen zu beantworten. Eine qualifizierte Beratungspflicht lässt sich daraus
nicht ableiten. Dies ist nach Auffassung der GPA NRW Aufgabe der Rentenversicherungsträger.
9
Durch die Veränderung des Rentenrechts zum 01.07.2014 kann sich auch die Arbeitsbelastung bei den Versicherungsämtern ändern (Beispiel abschlagsfreie Rente mit 63 und die sogenannte Mütterrente), dieses ändert nichts an dem festgesetzten Benchmark.
Die Stadt Bochum hat die Öffnungszeiten verkürzt. Seit September 2013 wird die terminierte
Beratung angeboten. Die Aufnahme eines Rentenantrags und der zunehmend komplexer werdende Sachverhalt beansprucht viel Zeit und führt insbesondere in den Bezirksverwaltungsstel-
9
Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung
Seite 17 von 32
Stadt Bochum
Soziales
9047
len zu erhöhten Wartezeiten des Publikums. Die Stadt Bochum plant derzeit, die Standorte der
Rentenberatung auf zwei Standorte zu reduzieren. Das führt langfristig auch zu einem reduzierten Personaleinsatz.
Das Stellenniveau ist bei der Durchführung einer Aufgabe zu berücksichtigen. Die Darstellung
des interkommunalen Vergleichs dient der Information:
Stellenniveau für die Aufgabe Rentenversicherung 2011
Besoldung/Entgeltgruppen
Vollzeit-Stellen
Bochum
Vollzeit-Stellen
in Prozent
Minimum
Maximum
Mittelwert
mittlerer Dienst
4,86
76,42
0
100
38,2
gehobener
Dienst
1,50
23,58
0
100
61,8
Feststellung
Die Stadt Bochum plant die Rentenberatungsstellen auf zwei Standorte zu reduzieren.
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Die Ämter für Ausbildungsförderung sind in den kreisfreien Städten in unterschiedlichen Organisationseinheiten angesiedelt. Die Aufgabe der Ausbildungsförderung für Schüler wird bei der
Stadt Bochum im Dezernat IV vom Schulverwaltungsamt (Amt 40) wahrgenommen. Derzeit
10
erfolgt die Finanzierung anteilig vom Bund und vom Land . Ab 2015 übernimmt der Bund die
Kosten vollständig. Die Kosten für die Bearbeitung der Anträge hat die Stadt zu tragen.
In 2011 sind 4,42 Vollzeit-Stellen eingesetzt worden, 0,15 für Leitung und 4,27 für Sachbearbeitung. Damit setzt die Stadt Bochum für die Aufgabe BAföG je 100.000 Einwohner 1,18 VollzeitStellen ein. Sie liegt damit am Durchschnitt der kreisfreien Städte. Die Leitungsanteile bilden mit
0,04 Vollzeit-Stellen pro Sachbearbeiter das Minimum im interkommunalen Vergleich.
Grundlage für die Leistungskennzahl der GPA NRW ist die BAföG-Statistik von IT. NRW. Hier
wurden die Neu- und Wiederholungsanträge gezählt. Neben diesen Anträgen werden von allen
BAföG-Stellen zusätzlich manuelle Anträge (367 Anträge in Bochum, die nicht über die IT.NRW
Statistik laufen), Rückforderungsfälle und sonstige Tätigkeiten wie z.B. Änderungseingaben
bearbeitet. Diese werden von den kreisfreien Städten unterschiedlich gewertet und gezählt.
In 2011 sind 1.606 Anträge bearbeitet worden. Davon waren 682 Neuanträge.
Anzahl der Antragsverfahren je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung BAföG 2011
Bochum
376
10
Minimum
239
Maximum
685
Mittelwert
353
1. Quartil
283
2. Quartil
(Median)
330
3. Quartil
372
Anzahl
Werte
20
Davon trägt der Bund 65 Prozent der Kosten und das Land 35 Prozent. Mit der BAföG Novelle sollen ab 2015 sämtliche Kosten vom
Bund getragen werden.
Seite 18 von 32
Stadt Bochum
Soziales
9047
Feststellung
Der Benchmark liegt bei der Antragsbearbeitung des BAföG bei 380 Anträgen je VollzeitStelle.
Das Ergebnis der Stadt Bochum liegt mit 376 Anträgen je Vollzeit-Stelle am Benchmark, so
dass sich kein Stellenpotenzial errechnet.
Eine hohe Anzahl an Neuanträgen führt zu einer erhöhten Arbeitsbelastung. Der Anteil der
Neuanträge an den Gesamtanträgen beträgt 42 Prozent bei der Stadt Bochum und liegt unter
dem interkommunalen Durchschnitt von 49 Prozent. Der Spitzenwert liegt bei 56 Prozent.
Auch spielt das Stellenniveau bei der Aufgabenwahrnehmung eine Rolle und ist organisationsabhängig und dient der Information. Die Sachbearbeitung BAföG wird vollständig von Mitarbeitern im gehobenen Dienst durchgeführt. In den Vergleichsstädten verteilen sich die Anteile auf
den mittleren und gehobenen Dienst. Der Durchschnitt der Bearbeitung im gehobenen Dienst
liegt bei rund 56 Prozent.
Seit 2014 sind Online-Anträge über IT NRW möglich. Inwieweit dieses Verfahren von den BAföG-Berechtigten angenommen wird, bleibt abzuwarten. Auch kann noch nicht eingeschätzt
werden, ob dieses Verfahren zu einer Arbeitsentlastung führt.
Das 25. BAföG-Änderungsgesetz verändert nicht nur die Finanzierungsstruktur zwischen Bund
und Land, sondern verändert das BAföG wird zum Schuljahr 2016 auch inhaltlich. Die Bedarfssätze und die Einkommens- und Vermögensfreibeträge werden angehoben. Mit den Änderungen werden die Antragszahlen im BAföG steigen.
Gesamtbetrachtung des Stellenvergleichs in den einzelnen Aufgabenfeldern
Gesamtpotenzial Stellenvergleich
Aufgabe
Personalaufwand* in
Euro
Stellenpotenzial
Gesamtpotenzial in Euro
3. und 4. Kapitel SGB XII
2,0
55.000
110.000
Hilfe in Einrichtungen
5,0
54.000
270.000
Gesamtsumme
7,0
380.000
*KGSt-Wert Durchschnittswert 2011 je Vollzeit-Stelle für die Aufgabe der Stadt Bochum
Die ermittelten Potenziale können aufgrund der Altersfluktuation in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Genauere organisatorische Untersuchungen hierzu sollten erfolgen. Die Entwicklung der Fallzahlen ist ebenfalls als Bemessungsgrundlage weiter zu beobachten, inwieweit
sich Stellenpotenziale bzw. –bedarfe (beispielsweise im AsylbLG) ergeben.
Empfehlung
Aus dem Stellenvergleich der GPA NRW sind für das Amt für Soziales und Wohnen hohe
Stellenpotenziale bei den Hilfen zur Pflege in Einrichtungen ermittelt worden. Interviews und
Stellenvergleich liefern jedoch noch keinen Erklärungsansatz für die geringen Leistungswerte.
Seite 19 von 32
Stadt Bochum
Soziales
9047
Die Qualität der Aufgabenwahrnehmung kann und soll mit den gebildeten Kennzahlen nicht
dargestellt werden.
Die in 2013 umgesetzte Fachbereichs-Organisation sollte als Grundlage weiterer tiefergehender Analysen und Untersuchungen genutzt werden. Einzelne Aufgaben werden teilweise
mit geringen Stellenanteilen und Intensitäten in den Bezirksverwaltungsstellen durchgeführt.
Bei der Untersuchung sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
• Die dezentral organisierte Sozialhilfebearbeitung sollte überprüft werden, da dies grundsätzlich eine erhöhte Personalausstattung erfordert.
• Die Personalverantwortung sollte im Amt für Soziales und Wohnen zusammen geführt
werden.
• Die Stellenbemessungen und -beschreibungen sollten aktualisiert werden unter Berücksichtigung der Organisation, Schnittstellen usw..
• Eine, noch durchzuführende, Qualitäts- und Prozessanalyse ermöglicht tiefergehende
Analysen (Optimierung von Arbeitsabläufen, Überprüfen von Standardsetzungen, Verbesserung EDV-Anwendung, Änderung von Öffnungszeiten...).
• Die Krankenstände sind zu ermitteln, fortzuschreiben und mögliche Maßnahmen zur Reduzierung (Vertretungsregelungen, Personalentwicklungsmaßnahmen...) einzuleiten.
• Die Altersstruktur bedingt eine frühzeitige Nachwuchsförderung. Wichtig ist, die Erfahrungen und das Wissen (Wissensmanagement) zu sichern und an nachfolgende Kräfte
weiterzugeben. So können Aufgabenerledigung und vorhandener Erfahrungsschatz gesichert werden.
Produktbereich 05 Soziale Leistungen
Fehlbetrag Soziale Leistungen je Einwohner
Der Fehlbetrag wird auf der Grundlage der kommunalen Rechnungsergebnisse des Teilergebnisplanes zum Produktbereich „05 Soziale Leistungen“ ermittelt. Der Produktbereich 05 der
kreisfreien Städte unterscheidet sich stark aufgrund unterschiedlicher
• Organisationsstrukturen,
• Grade der Ausgliederung von Aufgaben und
• politischer Ausrichtungen.
Das Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit beläuft sich in den Jahren 2010 bis 2012 auf
insgesamt rd. 147 Millionen Euro.
Der Fehlbetrag der Sozialen Leistungen verdeutlicht das Finanzvolumen, das zur Aufgabenerledigung eingesetzt wird.
Seite 20 von 32
Stadt Bochum
Soziales
9047
Fehlbetrag Soziale Leistungen je Einwohner in Euro 2011
2009
2010
382
2011
2012
392
395
395
Kommunale Leistungen nach dem SGB II
11
Das SGB II sieht eine geteilte Leistungsträgerschaft vor. Danach ist grundsätzlich die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Die kommunalen Träger sind für die in § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II
genannten Leistungen verantwortlich. Der qualitative Schwerpunkt der Kommunen liegt bei den
Leistungen für Unterkunft und Heizung. Abweichend hiervon nehmen Optionskommunen alleinverantwortlich alle Aufgaben des SGB II wahr. In NRW sind dies 18 zugelassene kommunale
Träger. Darunter befinden sich die kreisfreien Städte Essen, Hamm, Mülheim an der Ruhr,
Münster, Solingen und Wuppertal.
Einen entscheidenden Einfluss auf die Höhe der Aufwendungen nach dem SGB II hat die Höhe
der SGB II-Quote.
SGB II-Quote in Prozent
Bochum
Minimum
Maximum
Mittelwert
2011
13,3
8,5
21,4
14,8
2012
13,2
8,4
21,6
14,9
In 2011 hat die Stadt Bochum rd. 91,5 Millionen Euro und in 2012 rd. 92,8 Millionen Euro an
kommunalen Mitteln für die SGB II Leistungsbezieher aufgewendet. Die Bedarfsgemeinschaften
bestehen landesweit aus durchschnittlich zwei Personen. Dieses ist auch in Bochum so.
Transferaufwendungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende je Leistungsbezieher in Euro
Bochum
Minimum
Maximum
Mittelwert
1. Quartil
2. Quartil
(Median)
3. Quartil
Anzahl
Werte
2011
2.342
2.011
2.656
2.324
2.175
2.346
2.468
22
2012
2.384
2.028
2.666
2.357
2.226
2.378
2.481
20
Bei den kommunalen Leistungen sind die Leistungen für Unterkunft und Heizung bestimmend.
Sie machen landesweit durchschnittlich 97 Prozent der kommunalen Leistungen aus. Bochum
liegt direkt am Mittelwert.
11
Sozialgesetzbuch Zweites Buch –Grundsicherung für Arbeitssuchende in der zur Zeit geltenden Fassung
Seite 21 von 32
Stadt Bochum
Soziales
9047
Transferaufwendungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende für Unterkunft und Heizung je
Leistungsbezieher in Euro
Bochum
Minimum
Maximum
Mittelwert
1. Quartil
2. Quartil
(Median)
3. Quartil
Anzahl
Werte
2011
2.278
1.974
2.611
2.247
2.102
2.270
2.369
22
2012
2.316
1.987
2.583
2.281
2.156
2.308
2.399
20
Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Rückwirkend zum 1. Januar 2011 trat im April 2011 das Bildungs- und Teilhabepaket in Kraft.
Es soll bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine bessere Chance auf
Bildung und auf Teilhabe am kulturellen Leben geben. Die Umsetzung des BuT liegt in der Verantwortung der Kommune und stellt sie vor besondere Herausforderungen. Das BuT besteht
12
aus sechs Leistungskomponenten, die unterschiedlich in Anspruch genommen werden. In der
Praxis hat sich das BuT als sehr kompliziert und verwaltungsaufwändig herausgestellt und wurde bereits mehrfach verändert. Ferner wird auch Schulsozialarbeit nach Bildung und Teilhabe
zweckgebunden finanziert. Dafür wurde die Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten erhöht. Die GPA NRW hat sich daher entschlossen, nur wenige Kennzahlen darzustellen. Das
Vergleichsjahr für das BuT ist das Jahr 2012, da in 2011 Schwierigkeiten in der Einführung und
Umsetzung bestanden.
Organisation und Steuerung des BuT
Die kreisfreien Städte organisieren die Bearbeitung des BuT sehr unterschiedlich. Sie wird sowohl in unterschiedlichen Fachbereichen, als auch in einer Organisationseinheit wahrgenommen. So haben zum Beispiel einige Jobcenter die BuT-Bearbeitung für ihre SGB II-Berechtigten
vollständig auf die kreisfreien Städte übertragen. In anderen Fällen ist das Jobcenter nur für das
Schulbedarfspaket nach dem SGB II zuständig, nicht aber für andere Leistungen des BuT.
Bei der Stadt Bochum ist die Durchführung des BuT organisatorisch dem Jugendamt zugeordnet. Es existiert ein eigenständiges System innerhalb der Jugendförderung des Jugendamtes.
Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt im Dezernat V. Das Dezernat V umfasst des Weiteren das
Amt für Soziales und Wohnen, das Familienpädagogische Zentrum und das Gesundheitsamt.
So können Synergien in der fachbereichsübergreifenden Aufgabenerfüllung erreicht werden.
Kennzahlen zum BuT
Bei der Stadt Bochum sind im Jahr 2012 rund 3,0 Mio. Euro Aufwendungen für die Leistungen
des BuT entstanden. Die Aufwendungen je Bewilligung liegen in Bochum bei 93 Euro, der Mittelwert der Vergleichsstädte erreicht einen derzeitigen Wert von 133 Euro. Lt. Statistik des Ministeriums für Arbeit, Integration und Arbeit (MAIS) wurden in Bochum rd. 57 Prozent der Bundesmittel für das BuT ausgeschöpft. In NRW liegt die Ausschöpfungsquote bei rd. 63 Prozent.
12
Mittagsverpflegung, Schulbedarfspaket, Schulausflüge und Klassenfahrten, Lernförderung, Leistungen zur sozialen und kulturellen
Teilhabe und Schülerbeförderungskosten
Seite 22 von 32
Stadt Bochum
Soziales
9047
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen bietet ein breites Spektrum an Leistungen für
Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen (psychischen) Behinderungen. In NRW
sind die kreisfreien Städte in der Regel für alle ambulanten Eingliederungshilfeleistungen zuständig, die keine Wohnhilfen darstellen. Für die Leistungen zum Wohnen in ambulanter und
stationärer Form sowie für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind die beiden Landschaftsverbände zuständig. Die Aufwendungen für die Eingliederungshilfen nehmen einen immer größeren Umfang im Haushalt ein, auch weil die Zahl der Menschen mit Behinderungen
13
gestiegen ist . Begleitet wird diese Entwicklung durch veränderte rechtliche Rahmenbedingungen. So zum Beispiel die UN-Behindertenrechtskonvention, die seit der Ratifizierung in 2009
geltendes Bundesrecht ist, oder die Neuformulierung wesentlicher Teile des SGB XII. Die kreisfreien Städte erbringen seit Jahren einen erheblichen Verwaltungsaufwand für die Umsetzung
der gesetzlich geregelten Eingliederungshilfeleistungen.
Die kreisfreien Städte sind verschiedene Wege gegangen, um den Anstieg der Aufwendungen
für die Eingliederungshilfen zu begrenzen. Dieses ist in unterschiedlicher Weise gelungen. Die
Hauptleistungsarten der Eingliederungshilfe sind die Frühförderung, die Integrationshilfen und
der Behindertenfahrdienst. Alle Leistungsarten, die nicht den vorgenannten Hilfearten zugeordnet werden konnten, werden unter den sonstigen Hilfen erfasst. Hier hat die GPA NRW bei den
kreisfreien Städten große Unterschiede festgestellt. In Bochum sind dieses beispielsweise die
familienunterstützenden Dienste, Betreutes Wohnen über 65 Jahre, Kontakt- und Begegnungsstätten.
Transferaufwendungen Eingliederungshilfe in Euro
2009
2010
2011
2012
Transferaufwendungen
mit Behindertenfahrdienst
2.520.139
2.325.351
2.646.122
2.695.958
Transferaufwendungen
ohne Behindertenfahrdienst
2.403.622
2.218.765
2.541.280
2.591.325
Die Transferaufwendungen verteilen sich in Bochum auf folgende Hilfearten:
13
s. dazu auch IT NRW –Statistik Schwerbehinderte Menschen in NRW-
Seite 23 von 32
Stadt Bochum
Soziales
9047
Verteilung der Hilfearten in der Eingliederungshilfe in Prozent 2012
Der Transferaufwendungen für die Eingliederungshilfe sind in Bochum wie in anderen kreisfreien Städten gestiegen. Dies insbesondere wegen der Fallzahlen und Aufwendungen für Integrationshilfen (siehe dazu auch Abschnitt Integrationshilfen). Ferner sind Fälle aus der Jugendhilfe (Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien) zu Lasten der Sozialhilfe übernommen
worden. Da der Behindertenfahrdienst sehr unterschiedlich organisiert ist und zum Teil freiwillige Anteile enthält, werden die folgenden Kennzahlen ohne den Behindertenfahrdienst dargestellt.
Transferaufwendungen Eingliederungshilfe (ohne Behindertenfahrdienst) je Einwohner in Euro
Bochum
Minimum
Maximum
Mittelwert
1. Quartil
2. Quartil
(Median)
3. Quartil
Anzahl
Werte
2011
6,80
3,41
27,06
10,26
7,35
8,87
10,26
20
2012
6,94
3,25
28,47
11,21
8,00
9,30
11,78
19
Bei der Stadt Bochum werden die Eingliederungshilfen in der Abteilung 50 3 im Amt für Soziales und Wohnen bearbeitet. Zusätzlich sind die Clearing- und Diagnostikstelle des Jugendamtes
und das Gesundheitsamt beteiligt. Berücksichtigt werden nur die Stellenanteile für die Leistungsgewährung.
In 2011 sind für die Bearbeitung 3,91 Vollzeit-Stellen eingesetzt worden (0,85 Leitung, 3,06
Sachbearbeitung).
Seite 24 von 32
Stadt Bochum
Soziales
9047
Vollzeit-Stellen Eingliederungshilfe (ohne Behindertenfahrdienst) je 100.000 Einwohner 2011
Bochum
Minimum
1,05
Maximum
0,51
Mittelwert
2,34
2. Quartil
(Median)
1. Quartil
1,19
0,97
1,10
3. Quartil
Anzahl
Werte
1,35
22
Wie oben bereits beschriebenen sind die Leistungsarten der Eingliederungshilfe sehr verschieden. Deshalb hat die GPA NRW keine Leistungskennzahlen und keinen Benchmark gebildet.
Insbesondere die Antragsbearbeitung im Bereich der Eingliederungshilfen für behinderte Menschen ist sowohl zeitaufwendig als auch kostenintensiv. Hier kann sich bereits ein geringfügiger
Anstieg des Antragsvolumens (z. B. Antrag auf ein persönliches Budget) erheblich auf die erforderliche Stellenausstattung auswirken. Durch regelmäßige Gesetzesänderungen und Gerichtsurteile steigen die Anforderungen an die Sachbearbeitung. Aus diesem Grunde hat sich
eine Spezialisierung in der Sachbearbeitung bewährt. Während des Prüfzeitraums wurde die
Fallbearbeitung in Bochum umstrukturiert. Inzwischen bearbeitet ein Team ausschließlich die
Eingliederungshilfen. Bisher sind u.a. die Hilfen zur Pflege mit bearbeitet worden. Die Stadt
Bochum hat hiermit auf die komplexer werdenden Sachverhalte in der Eingliederungshilfe reagiert.
Feststellung
Eine Spezialisierung in der Sachbearbeitung erleichtert die Steuerung im Einzelfall und die
Gesamtsteuerung in den Eingliederungshilfen.
Frühförderung
Im Rahmen der Eingliederungshilfe werden heilpädagogische Maßnahmen im Vorschulalter
gewährt. Die bedeutendste heilpädagogische Leistung ist die Frühförderung. Diese umfasst alle
erforderlichen Maßnahmen um eine drohende Behinderung zu vermeiden oder eine bestehende durch gezielte Förder- und Behandlungsmaßnahmen auszugleichen. In der Frühförderung
werden Kinder vom Säuglingsalter bis zum Schuleintritt gefördert. Eine frühestmögliche Förderung kann Maßnahmen der Eingliederungshilfe vermeiden oder den Hilfebedarf verringern bzw.
verzögern. Das Angebot der Frühförderung umfasst die solitäre Frühförderung und die Komplexleistung. Die Komplexleistung vereint Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
sowie der Eingliederungshilfe. Soweit die allgemeinen Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind,
erhält das Kind sowohl eine heilpädagogische als auch eine medizinisch-therapeutische Förderung. Eine Kostenbeteiligung der Eltern für Maßnahmen der Frühförderung sieht das Gesetz
nicht vor.
In Bochum sind wie in vielen kreisfreien Städten die Transferaufwendungen in der Frühförderung rückläufig. 2009 sind 1,8 Millionen Euro und 2012 noch 1,4 Millionen Euro aufgewendet
worden.
Transferaufwendungen Frühförderung je Leistungsbezieher
Bochum
2011
3.211
Minimum
Maximum
Mittelwert
1. Quartil
2. Quartil
(Median)
3. Quartil
783
5.121
2.865
1.789
2.652
3.896
Anzahl
Werte
20
Seite 25 von 32
Stadt Bochum
Soziales
Bochum
2012
9047
Minimum
Maximum
Mittelwert
1. Quartil
2. Quartil
(Median)
3. Quartil
1.208
5.629
2.982
1.825
2.556
4.198
2.556
Anzahl
Werte
19
In dem interkommunalen Vergleich sind die unterschiedlichen Systeme der Frühförderung (in14
terdisziplinäre und solitäre Förderung) enthalten. Bisher gibt es in der Stadt Bochum noch
keine interdisziplinäre Frühförderstelle.
Leistungsbezieher und Leistungsdichte (Leistungsbezieher von Frühförderung je 1.000 Einwohner
bis 6 Jahre)
2008
Leistungsbezieher
Leistungsdichte
2009
2010
2011
2012
585
548
556
512
531
35,01
33,31
34,13
31,67
32,85
Die Stadt Bochum liegt mit der Leistungsdichte über dem Mittelwert der Jahre 2011 und 2012
von rund 27.
Ein Schlüssel in der Begrenzung der Aufwendungen in der Frühförderung liegt in der Optimierung der Zugangssteuerung. Die Stadt Bochum hat eine Clearing- und Diagnostikstelle im Jugendamt eingerichtet. Diese ist für das Amt für Soziales und Wohnen für die konkrete Bedarfsfeststellung der Kinder unter sechs Jahren zuständig. Jeder eingehende Antrag wird hier überprüft .Die Mitarbeiter sind vorwiegend pädagogische Fachkräfte.
Daneben können die Erstdiagnostik bzw. die erste Einschätzung des Förderbedarfs in den niedergelassenen heilpädagogischen Praxen sowie in der Frühförderstelle der Diakonie stattfinden. Diese leiten die Anträge an die Clearing- und Diagnostikstelle weiter. Die Bewilligung der
erforderlichen Hilfe erfolgt aufgrund des Gutachtens der Clearing- und Diagnostikstelle durch
die Leistungssachbearbeitung des Amtes für Soziales und Wohnen.
Feststellung
Durch die Clearing- und Diagnostikstelle werden heilpädagogische Leistungen pass- und
zielgenau ermittelt und festgestellt. Es wird pädagogisches Fachpersonal eingesetzt und ein
einheitliches Verfahren gewährleistet.
Mit der Frühförderstelle der Diakonie besteht eine vertragliche Vereinbarung. Die Ausgestaltung
von Verträgen bzw. die öffentlichen Ausschreibungen werden über die Clearing- und Diagnostikstelle wahrgenommen.
Feststellung
Die gebündelte Vertragsgestaltung in der Clearing- und Diagnostikstelle an einer Stelle für
den Personenkreis Jugend- und Sozialhilfe ist positiv. Es fördert die Vernetzung des Jugendamtes und des Amtes für Soziales und Wohnen mit weiteren Akteuren.
14
siehe dazu auch § 3 der Frühförderungsverordnung-FrühV
Seite 26 von 32
Stadt Bochum
Soziales
9047
Empfehlung
Das Amt für Soziales und Wohnen sollte prüfen, ob eine verstärkte Beteiligung an den Verhandlungen zu einem intensiveren Qualitätsdialog mit den Trägern führt. Auf aktuelle Veränderungen kann im Rahmen der Vertragsgestaltung kann so besser reagiert werden.
Die Bewilligung und Abrechnung der Leistungen der Frühförderung erfolgt über Fördereinheiten. Die Frühförderstelle rechnet die Fördereinheiten über Sammelrechnungen mit der Stadt
Bochum ab. Daher ist nur aufwendig zu ermitteln, für welche Leistungsbezieher in welcher Höhe die Fördereinheiten durchgeführt worden sind.
Empfehlung
Das Controlling in der Frühförderung sollte transparenter gestaltet werden. Detaillierte Auswertungen zur Anzahl der genutzten Fördereinheiten und der Kostenentwicklung sind so im
Einzelfall möglich. Viele Städte haben über die Einführung von Einzelabrechnungen eine erhöhte Transparenz im Controlling erreicht.
Integrationshilfen
Bei den Hilfen zur angemessenen Schul- und Ausbildung ist die bedeutendste Leistung die
Integrationshilfe. Integrationshelfer sollen den schulpflichtigen Kindern mit einer Behinderung
den Schulbesuch ermöglichen oder erleichtern. Die Fallzahlen und die Aufwendungen sind in
den letzten Jahren bei allen kreisfreien Städten stark angestiegen. Gründe hierfür liegen in den
15
Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention . Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz
NRW wurde zum Schuljahr 2014/2015 der gemeinsame Unterricht von Menschen mit und ohne
Behinderung als Regelfall im Schulgesetz verankert. Danach sollen vermehrt Kinder mit einer
Behinderung in Regelschulen beschult werden. Hierdurch werden weitere Fallzahlensteigerungen erwartet.
Die Transferaufwendungen der Integrationshilfen steigen von 2009 nach 2012 von rd. 447.500
auf 658.200 Euro an.
Transferaufwendungen Integrationshilfen in Euro
2009
2010
447.478
2011
478.957
2012
525.801
658.192
Genau wie bei der Frühförderung werden die Eltern an den Kosten der Integrationshilfen nicht
beteiligt. Das Land NRW übernimmt ab 2015 für Schulträgeraufgaben 25 Millionen Euro und für
16
sonstiges nicht-lehrendes Personal 10 Millionen Euro . Die erste Inklusionspauschale wird
spätestens zum 01. Februar 2015 vom Land ausgezahlt.
Die Transferaufwendungen je Leistungsbezieher werden nicht interkommunal verglichen. Von
einigen kreisfreien Städten werden neben Einzelfallhilfen auch sogenannte Pools finanziert. Bei
15
In Deutschland ist die Behindertenrechtskonvention seit dem 26.03.2009 geltendes Recht.
16
s. dazu auch Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion
Seite 27 von 32
Stadt Bochum
Soziales
9047
den Poollösungen ist es nicht immer möglich, die Anzahl der teilnehmenden Schüler anzugeben.
Dies ist auch in Bochum der Fall. Neben schulbegleiteten Einzelfällen sind auch Pools an den
Schulen eingerichtet. Die Anzahl der Einzelfallhilfen steigt von 37 in 2011 auf 38 in 2012 an.
Zusätzlich sind an zwei Förderschulen und an zwei Grundschulen Pools mit Integrationshelfern
eingerichtet. An einer Grundschule findet eine Kooperation mit der Stadt Dortmund statt.
Feststellung
Durch die städteübergreifende Kooperation von Schulen werden durch die daraus entstehende Vernetzung positive Effekte erzielt (abgestimmte Verfahrensabläufe, einheitliche
Standards…).
Jeder eingehende Antrag auf Integrationshilfen wird vom Gesundheitsamt geprüft. Die Schule
reicht eine Stellungnahme zu dem Antrag ein. Ob die erforderliche sonderpädagogische Ausstattung der Schule vorhanden ist, ist von der Schule mit dem Antrag nachzuweisen. Im Gegensatz zur Einzelintegration verringern die Poollösungen den Verwaltungsaufwand im Sozialamt, da die Betreuung des Integrations-Helfer-Pools über die Schulen geregelt wird. Ob über
die Poollösungen auch Kostensenkungen erzielt werden, ist schwer nachzuweisen.
Es erfolgt für jedes Schuljahr eine öffentliche Ausschreibung für die Integrations-Helfer-Pools,
um die Honorar- und Vergütungsvereinbarungen zu aktualisieren. Es wurde ein Beschwerdemanagement in Abstimmung mit Schule, Eltern und Sozialamt eingerichtet, welches sich auf
Zufriedenheitsabfragen stützt.
Feststellung
Durch die jährlichen öffentlichen Ausschreibungen für die Integrations-Helfer-Pools werden
die Vereinbarungen regelmäßig überprüft und aktualisiert. Bei den Einzelintegrationen werden neben freien Trägern auch Einzelpersonen mit Honorarverträgen eingesetzt.
Die Mischung aus privaten Anbietern und freien Trägern hat sich bewährt.
Behindertenfahrdienst
Der Behindertenfahrdienst soll Menschen mit schweren Behinderungen helfen sich in das kultu17
relle und gesellschaftliche Leben zu integrieren . Die kreisfreien Städte haben den Behindertenfahrdienst hinsichtlich der Organisation, der Finanzierung und des Personenkreises unterschiedlich geregelt. Die Finanzierung des Behindertenfahrdienstes erfolgt teilweise als zusätzliche und freiwillige Leistung. Deshalb war die Finanzierung des Behindertenfahrdienstes häufig
Bestandteil von Haushaltskonsolidierungen. Die Leistungshöhe des Behindertenfahrdienstes
war auch bei der Stadt Bochum Thema der Haushaltskonsolidierung und wird regelmäßig überprüft. Der Haushaltsansatz konnte durch eine intensivere Kostenerstattung durch den LWL gesenkt werden.
In den Jahren 2011 und 2012 lagen die Transferaufwendungen bei knapp 105.000 Euro.
17
s. dazu §§ 53 und 54 SGB XII i. V. m. §§ 55 und 58 SGB IX
Seite 28 von 32
Stadt Bochum
Soziales
9047
Transferaufwendungen Behindertenfahrdienst je Einwohner in Euro
Bochum
Minimum
Maximum
Mittelwert
1. Quartil
2. Quartil
(Median)
3. Quartil
Anzahl
Werte
2011
0,28
0,03
2,29
0,62
0,28
0,45
0,74
21
2012
0,28
0,06
2,78
0,62
0,27
0,41
0,79
19
Die weit auseinanderliegenden Extremwerte belegen, wie unterschiedlich die Kommunen den
Behindertenfahrdienst ausgestalten. Die Bewilligungsvoraussetzungen für den Behindertenfahrdienst sind in den Städten unterschiedlich definiert, so dass keine einheitliche Basis für die
Anzahl der Leistungsbezieher/Teilnehmer gebildet werden konnte. Es gibt große Unterschiede
beim Kreis der Leistungsbezieher und beim Einkommenseinsatz. Auch wird die Inanspruchnahme unterschiedlich dokumentiert und gezählt, so kann beispielweise eine Kommune nur die
Anzahl der Fahrten, eine andere nur die Zahl der berechtigten Personen nennen. Eine Darstellung einer Kennzahl bezogen auf die Leistungsbezieher/Teilnehmer erfolgt daher nicht. In Bochum ist die Anzahl der Berechtigten mit Fahrgutscheinen in den Jahren 2008 bis 2012 bei rund
270 stabil geblieben.
Bei der Stadt Bochum haben Personen Anspruch auf den Behindertenfahrdienst, die einen
Rollstuhl benötigen bzw. aufgrund von körperlichen Behinderungen kein Taxi oder öffentliche
Verkehrsmittel nutzen können. Die Teilnehmer am Fahrdienst erhalten Gutscheine, die für das
Bochumer Stadtgebiet zzgl. zwei Kilometer gelten. Ein Informationsblatt zum Behindertenfahrdienst enthält auf der Internetseite und in Papierform alle wichtigen Hinweise für die Teilnehmer.
Der Behindertenfahrdienst in Bochum ist eine pflichtige Leistung der Eingliederungshilfe und
unterliegt somit der Einkommens- und Vermögensprüfung. Die Bearbeitung des Behindertenfahrdienstes erfolgt im Team Eingliederungshilfen. Die Fahrten werden mit dem Anbieter monatlich abgerechnet. Alle zwei Jahre wird die Vergabe der Leistung öffentlich ausgeschrieben.
Derzeit werden pro Einzelfahrt 20 Euro pauschal vergütet. Die Pauschalen sind in den kreisfreien Städten unterschiedlich hoch.
Feststellung
Obwohl die Stadt Bochum keine rechtliche Verpflichtung zur öffentlichen Ausschreibung für
den Behindertenfahrdienst hat, wird die Leistung alle zwei Jahre ausgeschrieben. Der EU18
Schwellenwert liegt für Dienstleistungen bei 200.000 Euro .
Hilfe zur Pflege
Steuerungsrelevante Kennzahlen der von der GPA NRW betrachteten kommunalen Handlungsfelder werden im GPA-Kennzahlenset dargestellt. Die Übersicht enthält Kennzahlen aus den
aktuellen Prüfungen und aus Handlungsfeldern, die in vorangegangenen Prüfungen betrachtet
wurden. Dort finden sich auch Kennzahlen aus dem Produktbereich 05 Soziales zur Hilfe zur
Pflege.
18
Verordnung (EU) Nr. 1336/2013 Der Kommission vom 13. Dezember 2013 zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und
2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren
Seite 29 von 32
Stadt Bochum
Soziales
9047
Umsetzung der Empfehlungen aus der letzten Prüfung
Die Hauptempfehlungen des letzten Prüfberichts betrafen das Controlling, die Steigerung der
Einnahmen aus Unterhalt und den Einsatz von Pflegefachkräften. Die Stadt Bochum hat die
Empfehlung zum Einsatz von Pflegefachkräften für ein konsequentes System von Hilfeplanung
und pflegefachlicher Bedarfsprüfung konsequent umgesetzt. Der Ausbau der ambulanten Hilfen
sollte so unterstützt werden. Daraus ist ein Pilotprojekt entstanden. Mittlerweile sind die Pflegefachkräfte in der Bedarfsprüfung fest implementiert. In einem ersten Schritt haben die Pflegefachkräfte die Hilfebedarfe der bestehenden Fälle überprüft. Dies hat zu erheblichen Einsparungen geführt. Trotz Umsetzung der Empfehlung der GPA NRW und der Einstellung von zusätzlichen Pflegefachkräften konnte das errechnete Potenzial von 1,3 Mio. Euro nicht erreicht
werden. Gründe hierfür liegen u.a. in der demografischen Entwicklung, die in der seinerzeitigen
Potenzialberechnung nicht berücksichtigt worden sind. Durch die steigende Altersstruktur der
Bevölkerung sind die Hilfefälle in der ambulanten und stationären Pflege insgesamt angestiegen. Dies betrifft die Anzahl der Hilfefälle sowie die Aufwendungen je Hilfefall.
Wirkungszusammenhänge der Hilfe zur Pflege
Die folgende Grafik macht deutlich, welche Faktoren die Aufwendungen der Hilfe zur Pflege
beeinflussen und sich auf die Aufgabenerledigung auswirken. Diese sind zum Teil unmittelbar
steuerbar, zum Teil aber auch struktureller Natur und somit nicht oder nur langfristig beeinflussbar. Es werden die Kennzahlen 2012 dargestellt. Das Diagramm enthält als Indexlinie den Mittelwert der kreisfreien Städte.
Wirkungszusammenhänge der Hilfe zur Pflege 2012
Seite 30 von 32
Stadt Bochum
Soziales
9047
Anlagen
Gewichtung der Fälle des 3. und 4. Kapitels SGB XII 2011
Aufgabe
Fälle
Gewichtung
Anzahl gewichtete Fälle
3. Kapitel SGB XII
384
1
384
4. Kapitel SGB XII
3.600
0,7
2.520
Gesamtsumme
3.984
2.904
Gewichtung der Fälle des 3. und 4. Kapitels SGB XII 2013
Aufgabe
Fälle
Gewichtung
Anzahl gewichtete Fälle
3. Kapitel SGB XII
521
1
521
4. Kapitel SGB XII
4.021
0,7
2.815
Gesamtsumme
4.542
3.336
Gewichtung der Leistungsbezieher Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen 2011
Aufgabe
Hilfe zur Pflege innerhalb von
Einrichtungen inkl. Landschaftsverband
Pflegewohngeldselbstzahler
Gesamtsumme
Leistungsbezieher
Anzahl gewichtete Leistungsbezieher
Gewichtung
1.936
1
1.936
564
0,4
226
2.500
2.162
Seite 31 von 32
Stadt Bochum
Soziales
9047
Kontakt
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Heinrichstraße 1, 44623 Herne
Postfach 10 18 79, 44608 Herne
t 0 23 23/14 80-0
f 0 23 23/14 80-333
e info@gpa.nrw.de
i www.gpa.nrw.de
Seite 32 von 32