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GPA Überörtliche Prüfung "Soziales".pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
GPA Überörtliche Prüfung "Soziales".pdf
Größe
355 kB
Erstellt
26.11.15, 01:25
Aktualisiert
30.01.18, 11:21

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Soziales 9047 ÜBERÖRTLICHE PRÜFUNG Soziales der Stadt Bochum im Jahr 2014 Seite 1 von 32 Stadt Bochum Soziales 9047 INHALTSVERZEICHNIS Soziales 3 Inhalte, Ziele und Methodik 3 Stellenvergleich in ausgewählten Aufgabenfeldern 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) 5 Hilfen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII 6 Hilfe zur Pflege 9 Wohn- und Teilhabegesetz 13 Wohngeld 14 Rentenversicherung 16 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) 18 Gesamtbetrachtung des Stellenvergleichs in den einzelnen Aufgabenfeldern 19 Produktbereich 05 Soziale Leistungen Fehlbetrag Soziale Leistungen je Einwohner Kommunale Leistungen nach dem SGB II Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) 20 20 21 22 Organisation und Steuerung des BuT 22 Kennzahlen zum BuT 22 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 23 Frühförderung 25 Integrationshilfen 27 Behindertenfahrdienst 28 Hilfe zur Pflege 29 Umsetzung der Empfehlungen aus der letzten Prüfung 30 Wirkungszusammenhänge der Hilfe zur Pflege 30 Anlagen 31 Seite 2 von 32 Stadt Bochum Soziales 9047 Soziales Inhalte, Ziele und Methodik Im Prüfgebiet Soziales untersucht die GPA NRW den Fehlbetrag des gesamten Produktbereiches 05 -Soziale Leistungen- und ausgewählte Leistungen der Sozialhilfe. Schwerpunkte der 1 Prüfung sind die Eingliederungshilfen für behinderte Menschen nach dem SGB XII und Stellenvergleiche für typische Aufgaben des Produktbereiches. Dabei richtet die GPA NRW den Blick auf den Ressourceneinsatz und nicht auf die Qualität der Aufgabenerledigung. Ihr Ziel ist es, mögliche Handlungsoptionen aufzuzeigen, die zu Ergebnisverbesserungen führen. Die GPA NRW bildet Kennzahlen auf der Grundlage der Rechnungsergebnisse und weiterer Daten. Strukturierte Interviews unterstützen die Analyse. Die Analyse der leistungsbezogenen Personalkennzahlen dient als Orientierung im Hinblick auf eine angemessene Stellenausstattung. Auf der Basis von Benchmarks ermittelt die GPA NRW Potenziale. Der interkommunale Vergleich und die Potenzialausweisung helfen den Kommunen, Prioritäten für mögliche Veränderungs- und Entwicklungsprozesse zu setzen. Dafür dient die vergleichende Betrachtung als Indikator. Daher ist eine weitere Untersuchung der individuellen Potenziale sinnvoll, z. B. durch eine analytische Stellenbemessung. Stellenvergleich in ausgewählten Aufgabenfeldern Die Aufgaben der kreisfreien Kommunen in den betrachteten Aufgabenfeldern sind grundsätzlich identisch. Die GPA NRW definiert die untersuchten Aufgaben. So können die Vergleichskommunen ihr Personal, die Leistungsbezieher bzw. Fallzahlen unabhängig von der bestehenden Organisationsstruktur zuordnen. Basis sind die Vollzeit-Stellen 2011 nach der tatsächlichen Besetzungssituation. Das Personal wird dabei entsprechend der GPA-Definitionen getrennt nach Sachbearbeitung und Leitung erfasst. So konzentriert sich der Leistungsvergleich auf die Sachbearbeitung und wird nicht durch Leitungstätigkeiten verfälscht. Aufgabenfeld Aufgaben Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Leistungsgewährung 3. und 4. Kapitel SGB XII Leistungsgewährung Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 7. Kapitel SGB XII Leistungsgewährung Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen Leistungsgewährung Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen Unterhaltsheranziehung Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) Wohngeld 1 Heimaufsicht Leistungsgewährung Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch -Sozialhilfe in der zur Zeit geltenden Fassung Seite 3 von 32 Stadt Bochum Soziales 9047 Aufgabenfeld Rentenversicherungsangelegenheiten Ausbildungsförderung (BAföG) Aufgaben Antragsaufnahme und Beratung Leistungsgewährung Die Daten für die Betreuungsstelle und die Fürsorgestelle (Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf) sind zwar erhoben worden, eine Darstellung erfolgt im Bericht jedoch nicht. Nicht allein die gesetzliche Aufgabe bestimmt den Personaleinsatz, er kann auch durch örtliche Besonderheiten, kommunalpolitische Schwerpunktsetzungen und individuelle Standards geprägt sein. Bei den betrachteten Aufgaben handelt es sich teilweise um kostenintensive Leistungen. Demnach kommt der Qualität des Prozesses sowie der Steuerung und dem Controlling der Aufgabenerfüllung eine besondere Bedeutung zu. Der Analyseeinstieg erfolgt über die Kennzahl Vollzeit-Stellen je 100.000 Einwohner der entsprechenden Aufgabe. Dabei berücksichtigt die Kennzahl Vollzeit-Stellen je 100.000 Einwohner auch die Leitungsstellen. Bei den meisten Aufgaben werden anschließend Leistungskennzahlen für den Stelleneinsatz in der Sachbearbeitung gebildet. Als Bezugsgrößen dienen Daten aus Statistiken von IT.NRW oder die gemeldeten Jahresdurchschnittsfallzahlen bzw. Jahresdurchschnittsleistungsbezieher der Stadt. Liegen die Werte unter den Benchmarks, können sich Stellenpotenziale ergeben. Für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen legt die GPA NRW KGStDurchschnittswerte zugrunde. Weitere Kennzahlen wie z.B. die Leistungsdichten ergänzen die Prüfung. Bei einigen Aufgaben werden die Fallzahlen gewichtet, um den unterschiedlichen Bearbeitungszeiten Rechnung zu tragen. Die Berechnung für die Gewichtung ist in den Tabellen am Ende des Teilberichts dargestellt. Die Stadt Bochum hat im Prüfzeitraum eine Organisationsuntersuchung im Amt für Soziales und Wohnen vorgenommen. Es sind drei Abteilungen neu gegliedert bzw. Themen zusammengefasst worden. Das sind: • die Abteilung 50 1 Interne Dienste (u.a. mit Personal/Organisation, Sachgebiet Rechnungs-, Einziehungs- und Zuwendungsangelegenheiten und dem Sachgebiet Rechtsstelle, Grundsatz, Versicherungs- und Versorgungsamtangelegenheiten), • die Abteilung 50 2 Wirtschaftliche Hilfen (u.a. Unterhalt, Sachgebiete Hilfen außerhalb und innerhalb von Einrichtungen), • sowie die Abteilung 50 3 Soziale Dienste (u.a. Sachgebiet Sozialarbeiterische Dienste, Sachgebiet Pflege und Behinderung). • Die Steuerungsunterstützung ist direkt der Amtsleitung unterstellt. • Das Sachgebiet Wohnungswesen stellt eine eigene Einheit dar. Ein Schwerpunkt der Fachbereichsorganisation liegt darin, dass u.a. die Wirtschaftlichen Hilfen in einer Abteilung zusammengeführt worden sind. Die Aufgaben werden teilweise auch in den fünf Bezirksverwaltungsstellen (Wattenscheid, Nord, Ost, Süd, Südwest) wahrgenommen. Viele von den durch die GPA NRW betrachteten Aufgaben werden bei der Stadt Bochum dezentral erbracht. Die einzelnen Aufgabenfelder werden neben der Innenstadt (Mitte) in den fünf Bezirksverwaltungsstellen bearbeitet. Dem Amt für Soziales und Wohnen obliegt lediglich die Fachaufsicht der Bezirksverwaltungsstellen. Seite 4 von 32 Stadt Bochum Soziales 9047 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Nachdem seit 1997 die Zahl der Hilfebezieher rückläufig war, steigt sie seit 2010 landesweit an. Die steigende Fallzahl erhöht auch die Arbeitsbelastung im Leistungsbereich. Denn die sinkenden Antragsverfahren haben häufig zu einer Personalreduzierung in der Leistungssachbearbeitung und zu einem Abbau der Übergangswohnheime geführt. Die Flüchtlingsströme sind sprunghaft angestiegen, deshalb müssen die Kommunen teilweise kurzfristig eine Vielzahl von Personen unterbringen. Viele Kommunen sind dabei an ihre Kapazitätsgrenzen gestoßen. Art und Umfang der materiellen Hilfen sind weitgehend durch gesetzliche Vorgaben definiert. Im Jahr 2011 belaufen sich die Transferaufwendungen auf insgesamt rund 4,8 Millionen Euro. Im Jahr 2012 erhöhen sich die Aufwendungen auf rund 6 Millionen Euro. Die Hauptursache liegt neben den gestiegenen Regelsätzen in den Fallzuwächsen. Die Fallzahlen sind von 366 auf 408 im gleichen Zeitraum gestiegen. Transferaufwendungen nach dem AsylblG je Leistungsbezieher in Euro Bochum Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte 2011 6.547 4.956 8.347 6.138 5.526 6.040 6.519 20 2012 7.173 4.862 9.152 6.593 6.125 6.387 6.972 19 Die Entwicklung im Leistungsbereich Asyl macht die folgende Tabelle deutlich: Leistungsbezieher, Fallzahlen und Leistungsdichte (Leistungsbezieher je 1.000 Einwohner) im AsylbLG 2008 2009 2010 2011 2012 Leistungsbezieher 672 605 624 731 844 Fälle 373 336 338 366 408 Leistungsdichte 1,77 1,61 1,67 1,95 2,26 Die Leistungsbearbeitung ist in 2011 mit 4,12 Vollzeit-Stellen Sachbearbeitung und 0,54 Vollzeit-Stellen Leitung durchgeführt worden. Die Höhe der Leitungsanteile ist im interkommunalen Vergleich unauffällig. Die Stadt Bochum setzt je 100.000 Einwohner 1,25 Vollzeit-Stellen für die Aufgabe AsylblG ein. Sie ist damit unter dem Durchschnitt der Vergleichsstädte. Dieser liegt bei 1,49 Vollzeit-Stellen. In 2011 sind 366 Fälle in Bochum-Mitte und in den fünf Bezirksverwaltungsstellen bearbeitet worden. In 2012 steigt die Anzahl der Fälle auf 408 und in 2013 auf 471. Bis September 2014 sind bereits mehr als 900 Asylbewerber und damit bereits doppelt so viele wie im Vorjahr zu betreuen. Die eingesetzten Stellenanteile in den Bezirksverwaltungsstellen hängen unter anderem vom Standort der Unterkünfte ab. Seite 5 von 32 Stadt Bochum Soziales 9047 Leistungsbezieher/Fälle nach dem AsylbLG je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung 2011 Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil 177 74 354 189 157 178 222 20 89 42 190 106 85 103 121 20 Bochum Leistungsbezieher Fälle Anzahl Werte Feststellung Die GPA NRW hat den Benchmark auf 120 Fälle je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung festgelegt. Bisher konnten die steigenden Fallzahlen nicht mit zusätzlichen Stellenanteilen für die Aufgabenerledigung kompensiert werden. Auf Grundlage der gestiegenen Fallzahlen wird der Benchmark in 2013 erreicht bzw. in 2014 überschritten. Daher wird die GPA NRW für diese Aufgabe kein Stellenpotenzial ausweisen. In der Stadt Bochum ist der Anteil der Leistungsbezieher des Asylbewerberleistungsgesetzes im Verhältnis zu den Fällen hoch. Im Jahr 2011 verteilen sich durchschnittlich 731 Leistungsbezieher auf 366 Fälle in der Bearbeitung. Dies ist ein belastender Faktor, da die Stadt Bochum größere Bedarfsgemeinschaften ausweist als die meisten Vergleichsstädte. Nach internen Richtlinien sind die Aufenthaltspapiere im Durchschnitt nur drei Monate gültig, was in der Sachbearbeitung zu einem höheren Aufwand bei den zu bearbeiteten Fällen führt. Die Unterbringung von Asylbewerbern in Privatwohnungen bzw. in Unterkünften ohne das ein Sozialarbeiter die Familien begleitet, führen zu vermehrten Vorsprachen beim zuständigen Sachbearbeiter und ist ein zusätzlicher Zeitaufwand. Die Anzahl der Zugänge in der Fallbearbeitung stellen sich interkommunal in 2011 unauffällig dar und wirkt sich nicht auf die Sachbearbeitung aus. Die Stellenbewertungen sind von der GPA NRW mit erhoben worden. Das Stellenniveau kann Einfluss auf die Aufgabenerledigung haben. Die Aufgabe der Leistungsbearbeitung erfolgt bei der Stadt Bochum ausschließlich im gehobenen Dienst. Zu 82 Prozent wird diese Aufgabe in den Vergleichsstädten im gehobenen Dienst wahrgenommen. Empfehlung Es zeichnen sich bereits für 2014 weitere Fallsteigerungen im Asyl ab, die sich weiter forstsetzen werden. Dieser Entwicklung ist mit dem entsprechenden Personaleinsatz zu begegnen, da sich zwischenzeitlich ein Personalbedarf abzeichnet. Als Orientierung könnte der Benchmark der GPA NRW dienen. Hilfen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII Gegenstand der Kennzahlenbetrachtung sind die Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII. Obwohl es bei den Hilfearten Unterschiede in der Zielrichtung und Bearbeitung gibt, hat sich die GPA NRW entschlossen die Hilfen gemeinsam zu untersuchen. In der Praxis stellt der Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt vor allem eine Übergangssituation zum SGB II oder Grundsicherungsbezug dar. Die Anzahl der Leistungsberechtigten von Grundsicherungsleistungen wird im Wesentlichen durch die demografische Entwicklung sowie die Höhe Seite 6 von 32 Stadt Bochum Soziales 9047 des Renteneinkommens bzw. des vorhandenen Vermögens beeinflusst. Diese Einflussfaktoren sind von der Kommune nicht direkt steuerbar. Besonders in den letzten Jahren sind die Fallzahlen im 4. Kapitel deutlich angestiegen. Diese Steigerung wird sich vermutlich fortsetzen. Der 2 Bund entlastet die Kommunen bei der Leistung nach dem 4. Kapitel schrittweise . Im Jahr 2011 betrug die Erstattung durch den Bund 15 Prozent, in 2012 45 Prozent und für das Jahr 2013 75 Prozent. In 2014 übernimmt der Bund die Kosten vollständig. In 2012 ist die Stadt Bochum mit 3 rd. 10,6 Millionen Euro und 2013 mit rd. 20,4 Millionen Euro entlastet worden. Die Finanzierung der Personalkosten obliegt weiter den Kommunen. Durch die höhere Bundesbeteiligung verändert sich die pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheit in eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung. Dieses bedeutet, dass die Stadt Bochum weiterhin die Kosten für die Bearbeitung der Anträge (Personal- und Sachkosten) zu tragen hat. Die Transferaufwendungen für das 3. und 4. Kapitel SGB XII steigen von 27,1 Millionen Euro in 2011 auf 28,7 Millionen Euro in 2012 an. Transferaufwendungen nach dem 3. und 4. Kapitel je Leistungsbezieher in Euro 2011 Bochum Minimum 5.692 Maximum 4.344 6.973 Mittelwert 1. Quartil 5.472 4.926 2. Quartil (Median) 3. Quartil 5.355 Anzahl Werte 5.760 21 Die Transferaufwendungen je Leistungsbezieher für das 3. und 4. Kapitel sind in den kreisfreien Städten in 2012 gesunken. Der interkommunale Durchschnitt liegt in 2012 bei 5.367 Euro. Die Stadt Bochum erreicht 5.685 Euro. Leistungsdichte (Leistungsbezieher je 1.000 Einwohner) 2009 2010 2011 2012 3. Kapitel SGB XII 1,13 1,01 1,14 1,28 4. Kapitel SGB XII 10,81 11,25 11,60 12,27 Im interkommunalen Vergleich 2011 liegt die Stadt Bochum bei der Leistungsdichte im 3. und 4. Kapitel unter dem Durchschnitt der kreisfreien Städte. Die Bearbeitung des 3. und 4. Kapitels SGB XII erfolgte in 2011 mit insgesamt 27,08 VollzeitStellen. Davon entfallen 2,31 Stellen auf Leitung und 24,77 Stellen auf die Sachbearbeitung. Vollzeit-Stellen für die Bearbeitung der Hilfen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII je 100.000 Einwohner 2011 Bochum 7,24 Minimum 3,40 Maximum 10,19 Mittelwert 6,54 2 Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen 3 Vorläufige Zahlen, die auf den Angaben der Kommunen beruhen. 1. Quartil 5,40 2. Quartil (Median) 6,77 3. Quartil 7,42 Anzahl Werte 19 Seite 7 von 32 Stadt Bochum Soziales 9047 Um den unterschiedlichen Bearbeitungsintensitäten des 3. und 4. Kapitels SGB XII gerecht zu werden, hat die GPA NRW einen Benchmark von 180 gewichteten Fällen je Vollzeit-Stelle festgelegt. Die Bearbeitung des 3. Kapitels wird vom Aufwand um 40 Prozent höher eingeschätzt als die Bearbeitung eines Falles des 4. Kapitels SGB XII. Grundlage dieser Einschätzung sind unterschiedliche externe und interne Gutachten und Erfahrungswerte aus den Kommunen. Da4 mit ergibt sich für die Stadt Bochum eine gewichtete Fallzahl von 2.904 . Fälle je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung 3. und 4. Kapitel SGB XII 2011 (gewichtet) Bochum 117 Minimum 117 Maximum 246 Mittelwert 175 1. Quartil 148 2. Quartil 167 3. Quartil Anzahl 204 18 Die Städte, die den Benchmark erreichen, weisen unterschiedliche Organisationsformen in Form von Einheitssachbearbeitung und Mischarbeitsplätzen auf. Bei der Stadt Bochum werden die Fälle des 3. und 4. Kapitels gemeinsam in einem Sachgebiet in Mitte und in den fünf Bezirksverwaltungsstellen bearbeitet. Die Stadt Bochum hat in einer eigenen Personalbemessung einen Richtwert von 155 zu bearbeitenden Fällen des 3. und 4. Kapitels festgelegt. Für das Jahr 2011 sind 161 Fälle (ohne Gewichtung) pro Vollzeit-Stelle bearbeitet worden. Zusätzlich hat es längerfristige Krankheitsausfälle in dem Jahr gegeben, die durch die Mitarbeiter mit aufgefangen werden mussten. Feststellung Auf Basis des Benchmarks 2011 werden rund 16 Vollzeit-Stellen benötigt. Die Fälle sind von 24,77 Vollzeit-Stellen bearbeitet worden. Daraus errechnet sich ein Stellenpotenzial von rund acht Vollzeit-Stellen. Auch bei dieser Aufgabe sind die Fallzahlen in 2013 bis auf 4.542 (3.336 gewichtet) angestiegen. Es ist bisher keine Stellenanpassung erfolgt. Damit verringert sich das errechnete Potenzial auf rund 5 Stellen in 2013. Begünstigend wirkt sich der Anteil der Hilfe zum Lebensunterhalt gemessen an den Gesamtfällen des 3. und 4. Kapitels SGB XII aus. Der Anteil ist in Bochum mit 9,6 Prozent deutlich geringer als in den Vergleichsstädten. Der Mittelwert liegt bei 15,1 Prozent. Ein Grund für den geringeren Anteil der Leistungsbezieher im 3. Kapitel SGB XII kann in der Fallprüfung liegen. Bei Falleingang werden die Anspruchsvoraussetzungen für das SGB II bzw. das 4. Kapitel SGB XII zeitnah und intensiv untersucht. Dies erfordert einen entsprechenden Zeitanteil in der Fallbearbeitung. Die Zugänge bezogen auf die Vollzeit-Stellen Sachbearbeitung liegen am interkommunalen Mittelwert, d.h. dass der Bearbeitungsaufwand in den Vergleichsstädten ähnlich hoch ist. Neben der Organisation der Aufgabe hat auch das Stellenniveau Einfluss auf die Aufgabenerledigung und wird in folgender Tabelle informell dargestellt: 4 Die Berechnung der gewichteten Fälle ist der Anlage zu entnehmen. Seite 8 von 32 Stadt Bochum Soziales 9047 Stellenniveau für die Aufgabe des 3. und 4. Kapitels SGB XII in Prozent 2011 Besoldung/Entgeltgruppen Vollzeit-Stellen Bochum mittlerer Dienst gehobener Dienst Vollzeit-Stellen in Prozent Minimum Maximum Mittelwert 0,95 3,84 0 69,3 19,6 23,82 96,16 30,7 100 80,4 Empfehlung Die Fallzahlen, insbesondere des 4. Kapitels SGB XII, werden perspektivisch weiter ansteigen. Hierauf ist mit dem Personaleinsatz zu reagieren. Für das Jahr 2013 errechnet sich trotz gestiegener Fallzahlen ein Stellenpotenzial. Eine tiefer gehende Untersuchung auf der Grundlage der Fachbereichs-Organisation sollte hier erfolgen. Der GPA NRW Benchmark dient lediglich als Orientierungshilfe. Hilfe zur Pflege Zum 01.07.2008 ist das Pflegeweiterentwicklungsgesetz in Kraft getreten. Diese Entwicklung hat, wie auch die demografische Entwicklung, die Anzahl der Leistungsbezieher beeinflusst. 5 Wie sich das neue GEPA NRW auf die Anzahl und Zusammensetzung der Leistungsbezieher sowie deren Fallbearbeitung auswirkt, kann noch nicht abgeschätzt werden. Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen (ambulant) Die Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen wird in der Abteilung 50 2 Wirtschaftliche Hilfen und in allen Bezirksverwaltungsstellen bearbeitet. Die insgesamt 4,33 Vollzeit-Stellen verteilen sich auf 3,95 Sachbearbeitung und 0,38 für Leitung. Die Leitungsanteile je Vollzeit-Stelle liegen unter dem Durchschnitt der Vergleichsstädte. Vollzeit-Stellen ambulante Hilfe zur Pflege je 100.000 Einwohner 2011 Bochum 1,16 Minimum 0,42 Maximum 2,34 Mittelwert 1,39 1. Quartil 1,14 2. Quartil (Median) 1,27 3. Quartil Anzahl Werte 1,75 20 In 2011 sind 573 Leistungsbezieher bearbeitet worden. Davon sind 49 Leistungsbezieher in Zuständigkeit des überörtlichen Trägers. 5 Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen, siehe dazu auch die Ausführungen zum WTG. Seite 9 von 32 Stadt Bochum Soziales 9047 Leistungsbezieher ambulante Hilfe zur Pflege je Vollzeit-Stelle 2011 Bochum 145 Minimum 116 Maximum 250 Mittelwert 171 1. Quartil 2. Quartil (Median) 132 160 3. Quartil Anzahl Werte 202 17 Feststellung Der Benchmark der GPA NRW beträgt 200 Leistungsbezieher je Vollzeit-Stelle. In 2011 sind 145 Leistungsbezieher je Vollzeit-Stelle bearbeitet worden. Daraus errechnet sich ein Stellenpotenzial von einer Vollzeit-Stelle. Eine ganzheitliche Bearbeitung mit spezialisierten Aufgaben sowie eine zusätzliche Pflegeberatung bzw. Pflegestützpunkte vor Ort sind begünstigende Faktoren für die Sachbearbeitung. Die Stadt Bochum verfolgt seit Jahren den Grundsatz „ambulant vor stationär“. Das führt zu langen Laufzeiten in der ambulanten Hilfegewährung. Zusätzlich werden stellenanteilig die Nichtversicherten und Anträge mit Pflegestufe 0 zentralisiert bearbeitet. Vor der FachbereichsOrganisation sind die Fälle des überörtlichen Trägers ebenfalls zentral bearbeitet worden. In einer Pilotphase haben die Pflegefachkräfte alle „Altfälle“ auf den Hilfebedarf überprüft. Das hat zu Korrekturen in Einzelfällen geführt. Aktuell werden die Pflegefachkräfte als fester Bestand in der Bedarfsprüfung eingesetzt. Das Informations- und Beratungsbüro ist in Bochum Bestandteil der kommunalen Altenhilfe. Es arbeitet mit den pflegerischen Diensten und Einrichtungen sowie Ehrenamtlichen im Rahmen eines Netzwerkes zusammen. Eine gut organisierte Pflegeberatung deckt die präventive Komponente ab und kann so die Mitarbeiter in der Hilfegewährung unterstützen. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt bei der Stadt Bochum zu 100 Prozent im gehobenen Dienst. Der Durchschnitt der Vergleichswerte ist 91 Prozent. Der Altersdurchschnitt der Mitarbeiter ist höher als in anderen Aufgabenfeldern. Ausfälle können durch die langjährigen Erfahrungen kompensiert werden. Feststellung Der Einsatz von Pflegefachkräften ist ein wichtiger Bestandteil, um Bedarfe in der Hilfe zur Pflege zu überprüfen. Es wird ein längerer Verbleib in der eigenen Häuslichkeit gefördert. Die Sachbearbeitung wird hierdurch entlastet. Empfehlung Da sich ein geringes Stellenpotenzial in 2011 errechnet, sind die aktuellen Fallzahlen zu ermitteln. Durch die Fachbereichs-Organisation und durch den Einsatz der Pflegefachkräfte sind Veränderungen in den Aufgabenstrukturen entstanden. Inwieweit hier Personalressourcen freigesetzt worden sind, ist ebenfalls zu prüfen. Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen (stationär) Die Leistungsgewährung der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen erfolgt in der Abteilung 50 2 Wirtschaftliche Hilfen und in der Bezirksverwaltungsstelle Wattenscheid. Die Sachbearbeitung wird mit 26,37 Vollzeit-Stellen wahrgenommen. Zusätzlich sind 3,02 Leitungsstellen zu berücksichtigen. Die Leitungsanteile sind durch die Fachbereichs-Organisation neu strukturiert worden. Seite 10 von 32 Stadt Bochum Soziales 9047 Aktuell ist eine Leistungsstelle unterstützt von zwei Expertenstellen. Die Leitungsanteile je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung sind unauffällig. Vollzeit-Stellen stationäre Hilfe zur Pflege je 100.000 Einwohner 2011 Bochum 7,86 Minimum 2,06 Maximum 7,94 Mittelwert 4,05 1. Quartil 3,21 2. Quartil (Median) 3. Quartil 3,68 Anzahl Werte 4,59 21 Sowohl die Hilfe zur Pflege in Zuständigkeit des Landschaftsverbandes als auch das Pflegewohngeld für Selbstzahler werden in diesem Bereich bearbeitet und somit die Fallzahlen berücksichtigt. Der Bearbeitung eines stationären Hilfefalles stehen 2,5 Fälle von Pflegewohngeldselbstzahlern gegenüber. Auf dieser Grundlage gewichtet die GPA NRW die Anzahl der Leistungsbezieher je Vollzeit-Stelle. Der Benchmark ist auf 190 gewichtete Leitungsbezieher je Vollzeit-Stelle festgelegt worden. 6 In 2011 sind insgesamt 2.162 gewichtete Leistungsbezieher bearbeitet worden . Leistungsbezieher stationäre Hilfe zur Pflege je Vollzeit-Stelle 2011 (gewichtet) Bochum 82 Minimum 79 Maximum 261 Mittelwert 161 1. Quartil 127 2. Quartil 153 3. Quartil Anzahl 195 21 Bei zugrunde legen des GPA NRW Benchmarks ermittelt sich ein Stellenbedarf von rund elf Stellen. Die Sachbearbeitung wird mit rund 26 Stellen wahrgenommen. Das ergibt ein rechnerisches Potenzial von 15 Stellen. Feststellung Die Höhe des Potenzials zeigt, dass weitere organisatorische Maßnahmen notwendig sind. Die Ergebnisse einer detaillierten Untersuchung sind abzuwarten. In mehreren Gesprächen ist deutlich geworden, dass sich der hohe Krankenstand in diesem Aufgabenfeld belastend auf die Mitarbeiter auswirkt. Der Altersdurchschnitt der Mitarbeiter ist mit über 50 Jahren höher als in den anderen Sozialbereichen. Die Stadt Bochum hat intern eine zu bearbeitende Fallzahl von 95 Fällen festgelegt (ohne Gewichtung). Diese Fallzahl wird in 2011 pro Sachbearbeiter betreut. Unabhängig von der Gewichtung erreicht die Stadt Bochum den interkommunalen Minimalwert. Der Mittelwert liegt bei 193 Leistungsbeziehern stationäre Hilfe zur Pflege je Vollzeit-Stelle. Begünstigende Faktoren, um den Benchmark zu erreichen, sind die Einheitssachbearbeitung und spezialisierte Bereiche, wie die Unterhaltsbearbeitung. Dies ist bei der Stadt Bochum der Fall. Eine flächendeckend eingerichtete Pflegeberatung kann sich ebenfalls unterstützend auf den Arbeitsbereich auswirken. Die kommunale Altenhilfe besteht seit Jahren in Bochum, sie ist neu strukturiert worden und jetzt dezentral angesiedelt. 6 Die Berechnung der gewichteten Leistungsbezieher ist der Anlage zu entnehmen. Seite 11 von 32 Stadt Bochum Soziales 9047 Die Seniorenbüros werden ab Januar 2014 an sechs Stellen im Stadtgebiet eingerichtet. Von dort wird keine Pflegeberatung, sondern eine alltägliche Unterstützung und Hilfestellung angeboten. Die Pflegefachkräfte überprüfen die Heimnotwendigkeit der Nichtversicherten. Die Prüfung soll auf die Anträge mit der Pflegestufe 0 ausgeweitet werden. Zudem unterstützen als Ergebnis der Fachbereichs-Organisation aktuell zwei Experten die Sachbearbeitung, eine verbesserte Arbeitssituation wird erwartet. Die Verweildauern in den Heimen haben sich in den letzten Jahren verkürzt, da die ambulanten Hilfen weiter ausgebaut werden. Dies führt innerhalb der Sachbearbeitung zu einem Mehraufwand durch erhöhte Zu- und Abgänge. Der Anteil der Zugänge liegt im Jahr 2011 mit rd. 33 Prozent über dem interkommunalen Durchschnitt von rd. 30 Prozent. In Bochum ist ein Schwerpunkt der Sachbearbeitung die intensive Überprüfung eines Neuantrages, insbesondere im Hinblick auf Einkommens- und Vermögenswerte. Dies wirkt sich positiv auf die Aufwendungen durch steigende Erträge in der stationären Pflege aus, bedeutet aber auch einen erhöhten Zeitanteil in der Sachbearbeitung. Die geplante Gesetzesänderung zur Wiedereinführung des Widerspruchsverfahrens für das Pflegewohngeld wird entsprechende Arbeitszeiten erfordern, die dann bei einer Betrachtung der Aufgabe zu berücksichtigen sind. Der Anteil des Pflegewohngeldes für Selbstzahler liegt mit 22 Prozent am Mittelwert der Vergleichsstädte von 23 Prozent. Empfehlung In der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen errechnen sich auf Grundlage des GPA NRW Benchmarks hohe Stellenpotenziale. In der Kennzahl Vollzeit-Stellen je 100.000 Einwohner wird ein Wert nahe dem interkommunalen Maximum erreicht. Hier ist eine umfassende Organisationsuntersuchung notwendig, um Prozesse zu analysieren, Standardsetzungen zu prüfen und Arbeitsabläufe zu optimieren. Differenzierte Auswertungen zu Altersstruktur und Quoten von Krankheitstagen sind fortlaufend zu erheben, da sich die Situation von 2011 bis heute weiter verschlechtert hat. Unterhaltsheranziehung Hilfe zur Pflege Das Unterhaltsrecht wird von einer sich wandelnden Rechtsprechung und umfassenden Kenntnisse aus anderen Rechtsgebieten geprägt. Von den Mitarbeitern ist ein hohes Spezialwissen gefordert. In Bochum wird die Unterhaltsheranziehung zentral bearbeitet. Eine spezialisierte Unterhaltssachbearbeitung führt zu Einnahmesteigerungen. Bei den Unterhaltsheranziehungen für die Hilfe zur Pflege in Einrichtungen je Leistungsbezieher in Einrichtungen erreicht die Stadt Bochum einen Wert von 450 Euro in 2011. Das Ergebnis liegt über dem interkommunalen Durchschnitt von 333 Euro. Die Stellenanteile für die Unterhaltsheranziehung Hilfe zur Pflege und die sonstigen Hilfen werden nicht getrennt erfasst. Die Unterhaltsheranziehung wird seit 2011 mit insgesamt 10,84 Vollzeit-Stellen bearbeitet, davon entfallen 0,50 Vollzeit-Stellen auf Leitung. Seite 12 von 32 Stadt Bochum Soziales 9047 In 2011 sind 4.206 Unterhaltsberechnungsfälle bearbeitet worden. Nach eigenen Angaben steigen die Fälle jährlich weiter an. Nach internen Personalbemessungen sind 380 (tariflich Beschäftigte) bzw. 400 Unterhaltsberechnungsfällen (Beamte) je Vollzeit-Stelle vorgegeben. Die bereits eingerichtete Expertenstelle erleichtert die Sachbearbeitung. Empfehlung Die steigenden Unterhaltsberechnungsfälle sind mit dem Personaleinsatz abzugleichen. Eine Unterteilung der Stellenanteile in die einzelnen Aufgaben ist sinnvoll, um die Arbeitsschwerpunkte und Zeitanteile zu ermitteln. Wohn- und Teilhabegesetz In Nordrhein-Westfalen ist das Wohn-und Teilhabegesetz (WTG) zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Mit dem WTG ist der Prüfauftrag der Heimaufsicht ausgeweitet worden. Die Einrichtungen sollen durch die Heimaufsicht regelmäßig überwacht und beraten werden. Zusätzlich sollen Träger und Betroffene informiert und beraten sowie Beschwerden entgegengenommen werden. Der Landesgesetzgeber plant die Ablösung des Landespflegegesetzes und des WTG zu einem 7 kombinierten Alten- und Pflegegesetz sowie Wohn- und Teilhabegesetz (GEPA NRW ). Die angestrebte Kombination dieser beiden Gesetze soll auch einen neuen Rahmenprüfkatalog enthalten. Zusätzlich soll es zu einer Ausweitung des Prüfauftrages kommen. Die Auswirkung auf die Arbeit der Heimaufsicht bleibt abzuwarten, da die genauen gesetzlichen Regelungen noch unklar sind. Dabei wäre es hilfreich, wenn einheitliche Vorgaben für Prüfberichte geregelt würden. Die Heimaufsicht ist organisatorisch dem Amt für Soziales und Wohnen zugeordnet. In 2011 ist die Heimaufsicht mit 3,25 Vollzeit-Stellen durchgeführt worden. Sie ist direkt der Amtsleitung unterstellt. In 2011 waren 57 Einrichtungen mit insgesamt 4.410 Plätzen zu prüfen. Vollzeit-Stellen für die Heimaufsicht je 100.000 Einwohner 2011 Bochum Minimum 0,87 Maximum 0,43 Mittelwert 2,37 1. Quartil 1,11 2. Quartil (Median) 0,78 Anzahl Werte 3. Quartil 0,96 1,43 22 Anzahl der Einrichtungen/Platzzahlen Heimaufsicht je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung 2011 Bochum Anzahl der zu prüfenden Einrichtungen 7 18 Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil 7 48 24 17 22 31 Anzahl Werte 22 Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen Seite 13 von 32 Stadt Bochum Soziales Bochum Plätze 9047 Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil 554 2.831 1.524 1.117 1.358 1.770 1.357 Anzahl Werte 22 Für die Heimaufsicht wird kein Benchmark gebildet. Durch die Fachbereichsorganisation sind die Bereiche • Heimaufsicht, • Eingliederungshilfe, • Pflege und Altenhilfe für die qualitative Fortentwicklung und Nutzung von Synergien in der Abteilung Soziale Dienste, Pflege- Behindertenangelegenheiten gebündelt worden. Die Qualifikation der Mitarbeiter sind Verwaltungskräfte und ein Fachwirt der Alten-und Krankenpflege. Die Pflegefachkräfte sind für die Heimaufsicht, Altenhilfe und Pflege zuständig, so dass sich diese Gebiete eng abstimmen. Prägend war bei der Stadt Bochum im Prüfzeitraum die Schließung einer Einrichtung. Dies hat erhebliche personelle Ressourcen in der Heimaufsicht gebunden. Veränderungen haben sich durch die Gebührenabrechnung seit 2010 ergeben. Fünf Einrichtungen der ambulant betreuten Wohnform sind hinzugekommen. Die neue Möglichkeit der Gründung von DemenzWohngruppen hat zu einem erhöhten Beratungsaufwand geführt. In den meisten Fällen sind die Voraussetzungen nicht erfüllt worden. Durch die Weiterentwicklung und Verknüpfungen der Heimdatenbank in AKDN wird eine Arbeitserleichterung erwartet. Feststellung Die kreisfreien Städte müssen die Heimaufsicht so personalisieren, dass der gesetzliche Auftrag als externe Qualitätssicherung erfüllt werden kann. Die Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen bleiben abzuwarten. Wohngeld Die Wohngeldstellen sind in den kreisfreien Städten in unterschiedlichen Organisationseinheiten angesiedelt. In Bochum gehört das Sachgebiet Wohnen zum Amt für Soziales und Wohnen. 8 Dabei wird das Wohngeld direkt aus dem Landeshaushalt gezahlt . Die Stadt Bochum hat die Kosten für die Bearbeitung der Wohngeldanträge zu tragen, eine Erstattung der Personal- und Sachkosten durch das Land NRW erfolgt nicht. Die Bearbeitung erfolgt mit insgesamt 11,04 Vollzeit-Stellen. Die Leitungsstellen sind mit 0,91 Vollzeit-Stellen angegeben und liegen unter dem Durchschnitt der Vergleichsstädte bezogen auf eine Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung. 8 s. dazu § 32 WoGG Der Bund erstattet dem Land die Hälfte der Wohngeldzahlungen. Seite 14 von 32 Stadt Bochum Soziales 9047 Vollzeit-Stellen Wohngeld je 100.000 Einwohner 2011 Bochum 2,95 Minimum 2,95 Maximum 7,03 Mittelwert 4,43 1. Quartil 3,45 2. Quartil (Median) 3. Quartil 4,55 Anzahl Werte 4,72 22 In 2011 entfallen in Bochum-Mitte und Bochum-Wattenscheid insgesamt 10,13 Vollzeit-Stellen auf die Wohngeldbearbeitung. 10.475 Wohngeld-Berechnungsfälle sind lt. der Statistik IT.NRW bearbeitet worden. Davon sind 225 Lastenzuschüsse. Diese werden in einem Sondersachgebiet bearbeitet, in dem auch die Anträge von Studenten und Selbstständige angesiedelt sind. Anzahl der Wohngeld-Berechnungsfälle je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung 2011 Bochum 1.034 Minimum 445 Maximum 1.596 Mittelwert 882 1. Quartil 648 2. Quartil (Median) 874 3. Quartil Anzahl Werte 1.036 22 Grundlage für den Benchmark der GPA NRW sind die Wohngeld-Berechnungsfälle aus der Wohngeld-Statistik von IT.NRW. Neben diesen Wohngeld-Berechnungsfällen gibt es auch noch die sog. Proberechnungsfälle. Die Probeberechnungen werden für die Jobcenter durchgeführt, um einen fiktiven Wohngeldanspruch zu ermitteln. Dieser dient als Grundlage um festzustellen, ob ein SGB II – Anspruch besteht. Sie werden von den Wohngeld-Stellen unterschiedlich gezählt und erfasst und insofern von der GPA NRW nicht berücksichtigt. Die GPA NRW hat den Benchmark auf 1.050 Wohngeld-Berechnungsfälle je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung festgelegt. Dieser Wert wird von der Stadt Bochum, bei der interkommunal geringsten Stellenausstattung je 100.000 Einwohner, annähernd erreicht. Die Städte, die den Benchmark erreichen bzw. überschreiten, haben eine zentralisierte Bearbeitung. Feststellung In der Stadt Bochum errechnet sich für 2011 kein Stellenpotenzial. Die Bearbeitung der Lastenzuschüsse ist zeitintensiver als die der Mietzuschüsse. Der Anteil der Lastenzuschüsse von 2,15 Prozent bewegt sich in 2011 unter dem interkommunalen Mittelwert von 3,82 Prozent. Ein weiterer Indikator für einen erhöhten Zeitanteil der Bearbeitung in der Sachbearbeitung ist der Anteil der Probeberechnungen an den Gesamtberechnungsfällen. In Bochum wird hier pauschal ein Wert von zehn Prozent angesetzt, der im Mittel der Vergleichsstädte liegt. Die spezialisierte Bearbeitung der aufwändigen Fälle im Sondersachgebiet entlastet die anderen Sachgebiete. Bei der künftigen Personalbemessung im Wohngeld sind die geplanten Gesetzesänderungen zu berücksichtigen. Mit der Änderung des Justizgesetzes NRW soll das Widerspruchsverfahren im Wohngeld zum 1. Januar 2015 wieder eingeführt werden. Mit der geplanten Wohngeldnovelle zum 1. April 2015 werden steigende Fallzahlen erwartet. Mit dieser Novelle sollen nicht nur die Wohngeldzahlungen steigen, sondern auch der Kreis der Wohngeldberechtigten ausgeweitet werden. 2013 ist der bundesweite elektronische Datenabgleich im Wohngeldbereich eingeführt worden. In NRW war der automatisierte Datenabgleich bereits eingeführt, dieser wurde ausgeweitet (auf sog. Mini-Jobs und sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten und Renten). Hierdurch ist zu- Seite 15 von 32 Stadt Bochum Soziales 9047 nächst ein Mehraufwand entstanden in Form von Eingabe von Daten wie Geburtsort bei allen laufenden Fällen, Verarbeitung der Prüfergebnissen, Rücknahmen von Bewilligungsbescheiden sowie die damit verbundenen Rückforderungsgrundlagen, Auskunftsverlangen und ihre Durchsetzung und Anforderungen. Nach den Erfahrungen im Zuge der Einführung des elektronischen Datenabgleichs auf Landesebene hat sich der mit dem Datenabgleich verbundene Arbeitsaufwand nach dem erstmaligen Abgleich wieder reduziert. Es ist allerdings ein Mehraufwand geblieben, der je nach vorheriger Sachverhaltsaufklärung unterschiedlich sein wird. Die Aufgabe Wohngeld wird bei der Stadt Bochum zu 83 Prozent mit dem mittleren Dienst wahrgenommen. Der interkommunale Mittelwert liegt bei rund 75 Prozent. Insbesondere bei schwierigen Sachverhalten, Rückforderungen und Bußgelder kann sich die unterschiedliche Stellenausstattung bemerkbar machen: Feststellung Die Stadt Bochum hat die Wohngeldstelle optimal organisiert. Die Wohngeldstelle ist dem Amt für Soziales und Wohnen zugeordnet. Innerhalb der Wohngeldstelle ist für die schwierigen Fälle ein Sondersachgebiet eingerichtet, die restliche Sachbearbeitung wird dadurch entlastet. Empfehlung Vereinbarungen mit dem Jobcenter bezüglich der Probeberechnungen können zur Arbeitserleichterung in der Wohngeldstelle beitragen. Die Anzahl der Probeberechnungen können so reduziert werden. Rentenversicherung Das Versicherungsamt der Stadt Bochum gehört zum Amt für Soziales und Wohnen. Für die Bearbeitung der Rentenversicherung setzt die Stadt Bochum inklusive der Bezirksverwaltungsstellen insgesamt 6,81 Stellen ein (0,45 Stellen für Leitung, 6,36 Stellen für Sachbearbeitung). Die Leitungsanteile je Einwohner liegen am Durchschnitt der Vergleichsstädte. Vollzeit-Stellen Rentenversicherung je 100.000 Einwohner 2011 Bochum 1,82 Minimum Maximum 0,12 5,62 Mittelwert 1,97 1. Quartil 0,60 2. Quartil (Median) 1,75 Anzahl Werte 3. Quartil 3,01 16 Insgesamt sind in 2011 4.934 Antragsverfahren nach dem SGB VI bearbeitet worden. Anzahl der Antragsverfahren je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung Rentenversicherung 2011 Bochum 776 Minimum Maximum 0 983 Mittelwert 590 1. Quartil 430 2. Quartil (Median) 597 3. Quartil 778 Anzahl Werte 16 Seite 16 von 32 Stadt Bochum Soziales 9047 Feststellung Der Benchmark für die Bearbeitung der Antragsverfahren ist auf 900 je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung festgelegt worden. Daraus errechnet sich für 2011 ein Stellenpotenzial von rund 0,80 Vollzeit-Stellen. In 2012 ist bereits eine halbe Stelle abgebaut worden. Zudem wurde der Bereich umstrukturiert (Wegfall der Schreibkraft, Zuordnung zur Abteilung 50 1 Interne Dienste und Veränderung der Leitungsebene). Es wird kein Potenzial ausgewiesen. Empfehlung Es ist weiter zu beobachten, wie sich Antragszahlen und damit verändernder Stellenbedarf entwickeln. Auffällig ist in den Vergleichskommunen die teils sehr unterschiedliche Fallintensität. Neben der Kommune nehmen auch andere Stellen die Anträge entgegen (z.B. Rentenversicherungsträger, Rentenvereine). In einigen Städten (Bonn, Duisburg, Leverkusen, Köln und Wuppertal) gibt es kein Versicherungsamt für Rentenangelegenheiten. Historisch gewachsene oder bestehende Strukturen sind maßgeblich dafür, wie eine Kommune eingebunden wird (Nähe zum Rentenversicherungsträger und Angebot der Rentenversicherungsträger vor Ort). In der Stadt Bochum sind eine Auskunfts- und Beratungsstelle des Rentenversicherungsträgers sowie die Beratungsstelle der Bundesknappschaft ansässig. Die Beratung der Antragsteller wird als Schwerpunkt angesehen. Schwierige komplexe Anträge werden an die jeweiligen Rentenversicherungsträger weiter verwiesen. Nach § 16 Abs. 1 SGB I werden Rentenanträge von den kreisfreien Städten entgegengenommen. Eine Konkretisierung, was unter einer Entgegennahme von Anträgen zu verstehen ist, enthält das Gesetz nicht. Dabei ist unstrittig, dass den Gemeinden im Zuge der Entgegennahme der Anträge mehr als eine Briefkastenfunktion (also die bloße Entgegennahme und Weiterleitung der Anträge) zukommt. Von den Gemeinden wird hier nur erwartet werden können, Auskünfte grundsätzlicher Art, die sozialrechtliche Grundkenntnisse voraussetzen, zu erteilen. Die qualifizierte Beratungspflicht obliegt allein den Sozialversicherungsträgern auf Grundlage des § 14 SGB I. Noch konkreter wird das Aufgabenportfolio der Gemeinden auf Grundlage des § 93 Abs. 1 Satz 1 SGB IV – Aufgaben der Versicherungsämter. Nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze werden in NRW die kreisfreien Städte und in Angelegenheiten der Rentenversicherung die Gemeinden als zuständige Versicherungsämter benannt (§ 2 Abs. 1 und 2 ZuVO SGB). Den Gemeinden obliegt die Aufgabe, im Rahmen der Antragsannahme den Sachverhalt aufzuklären, Beweismittel beizufügen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten Sach- und Rechtsfragen zu beantworten. Eine qualifizierte Beratungspflicht lässt sich daraus nicht ableiten. Dies ist nach Auffassung der GPA NRW Aufgabe der Rentenversicherungsträger. 9 Durch die Veränderung des Rentenrechts zum 01.07.2014 kann sich auch die Arbeitsbelastung bei den Versicherungsämtern ändern (Beispiel abschlagsfreie Rente mit 63 und die sogenannte Mütterrente), dieses ändert nichts an dem festgesetzten Benchmark. Die Stadt Bochum hat die Öffnungszeiten verkürzt. Seit September 2013 wird die terminierte Beratung angeboten. Die Aufnahme eines Rentenantrags und der zunehmend komplexer werdende Sachverhalt beansprucht viel Zeit und führt insbesondere in den Bezirksverwaltungsstel- 9 Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung Seite 17 von 32 Stadt Bochum Soziales 9047 len zu erhöhten Wartezeiten des Publikums. Die Stadt Bochum plant derzeit, die Standorte der Rentenberatung auf zwei Standorte zu reduzieren. Das führt langfristig auch zu einem reduzierten Personaleinsatz. Das Stellenniveau ist bei der Durchführung einer Aufgabe zu berücksichtigen. Die Darstellung des interkommunalen Vergleichs dient der Information: Stellenniveau für die Aufgabe Rentenversicherung 2011 Besoldung/Entgeltgruppen Vollzeit-Stellen Bochum Vollzeit-Stellen in Prozent Minimum Maximum Mittelwert mittlerer Dienst 4,86 76,42 0 100 38,2 gehobener Dienst 1,50 23,58 0 100 61,8 Feststellung Die Stadt Bochum plant die Rentenberatungsstellen auf zwei Standorte zu reduzieren. Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Die Ämter für Ausbildungsförderung sind in den kreisfreien Städten in unterschiedlichen Organisationseinheiten angesiedelt. Die Aufgabe der Ausbildungsförderung für Schüler wird bei der Stadt Bochum im Dezernat IV vom Schulverwaltungsamt (Amt 40) wahrgenommen. Derzeit 10 erfolgt die Finanzierung anteilig vom Bund und vom Land . Ab 2015 übernimmt der Bund die Kosten vollständig. Die Kosten für die Bearbeitung der Anträge hat die Stadt zu tragen. In 2011 sind 4,42 Vollzeit-Stellen eingesetzt worden, 0,15 für Leitung und 4,27 für Sachbearbeitung. Damit setzt die Stadt Bochum für die Aufgabe BAföG je 100.000 Einwohner 1,18 VollzeitStellen ein. Sie liegt damit am Durchschnitt der kreisfreien Städte. Die Leitungsanteile bilden mit 0,04 Vollzeit-Stellen pro Sachbearbeiter das Minimum im interkommunalen Vergleich. Grundlage für die Leistungskennzahl der GPA NRW ist die BAföG-Statistik von IT. NRW. Hier wurden die Neu- und Wiederholungsanträge gezählt. Neben diesen Anträgen werden von allen BAföG-Stellen zusätzlich manuelle Anträge (367 Anträge in Bochum, die nicht über die IT.NRW Statistik laufen), Rückforderungsfälle und sonstige Tätigkeiten wie z.B. Änderungseingaben bearbeitet. Diese werden von den kreisfreien Städten unterschiedlich gewertet und gezählt. In 2011 sind 1.606 Anträge bearbeitet worden. Davon waren 682 Neuanträge. Anzahl der Antragsverfahren je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung BAföG 2011 Bochum 376 10 Minimum 239 Maximum 685 Mittelwert 353 1. Quartil 283 2. Quartil (Median) 330 3. Quartil 372 Anzahl Werte 20 Davon trägt der Bund 65 Prozent der Kosten und das Land 35 Prozent. Mit der BAföG Novelle sollen ab 2015 sämtliche Kosten vom Bund getragen werden. Seite 18 von 32 Stadt Bochum Soziales 9047 Feststellung Der Benchmark liegt bei der Antragsbearbeitung des BAföG bei 380 Anträgen je VollzeitStelle. Das Ergebnis der Stadt Bochum liegt mit 376 Anträgen je Vollzeit-Stelle am Benchmark, so dass sich kein Stellenpotenzial errechnet. Eine hohe Anzahl an Neuanträgen führt zu einer erhöhten Arbeitsbelastung. Der Anteil der Neuanträge an den Gesamtanträgen beträgt 42 Prozent bei der Stadt Bochum und liegt unter dem interkommunalen Durchschnitt von 49 Prozent. Der Spitzenwert liegt bei 56 Prozent. Auch spielt das Stellenniveau bei der Aufgabenwahrnehmung eine Rolle und ist organisationsabhängig und dient der Information. Die Sachbearbeitung BAföG wird vollständig von Mitarbeitern im gehobenen Dienst durchgeführt. In den Vergleichsstädten verteilen sich die Anteile auf den mittleren und gehobenen Dienst. Der Durchschnitt der Bearbeitung im gehobenen Dienst liegt bei rund 56 Prozent. Seit 2014 sind Online-Anträge über IT NRW möglich. Inwieweit dieses Verfahren von den BAföG-Berechtigten angenommen wird, bleibt abzuwarten. Auch kann noch nicht eingeschätzt werden, ob dieses Verfahren zu einer Arbeitsentlastung führt. Das 25. BAföG-Änderungsgesetz verändert nicht nur die Finanzierungsstruktur zwischen Bund und Land, sondern verändert das BAföG wird zum Schuljahr 2016 auch inhaltlich. Die Bedarfssätze und die Einkommens- und Vermögensfreibeträge werden angehoben. Mit den Änderungen werden die Antragszahlen im BAföG steigen. Gesamtbetrachtung des Stellenvergleichs in den einzelnen Aufgabenfeldern Gesamtpotenzial Stellenvergleich Aufgabe Personalaufwand* in Euro Stellenpotenzial Gesamtpotenzial in Euro 3. und 4. Kapitel SGB XII 2,0 55.000 110.000 Hilfe in Einrichtungen 5,0 54.000 270.000 Gesamtsumme 7,0 380.000 *KGSt-Wert Durchschnittswert 2011 je Vollzeit-Stelle für die Aufgabe der Stadt Bochum Die ermittelten Potenziale können aufgrund der Altersfluktuation in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Genauere organisatorische Untersuchungen hierzu sollten erfolgen. Die Entwicklung der Fallzahlen ist ebenfalls als Bemessungsgrundlage weiter zu beobachten, inwieweit sich Stellenpotenziale bzw. –bedarfe (beispielsweise im AsylbLG) ergeben. Empfehlung Aus dem Stellenvergleich der GPA NRW sind für das Amt für Soziales und Wohnen hohe Stellenpotenziale bei den Hilfen zur Pflege in Einrichtungen ermittelt worden. Interviews und Stellenvergleich liefern jedoch noch keinen Erklärungsansatz für die geringen Leistungswerte. Seite 19 von 32 Stadt Bochum Soziales 9047 Die Qualität der Aufgabenwahrnehmung kann und soll mit den gebildeten Kennzahlen nicht dargestellt werden. Die in 2013 umgesetzte Fachbereichs-Organisation sollte als Grundlage weiterer tiefergehender Analysen und Untersuchungen genutzt werden. Einzelne Aufgaben werden teilweise mit geringen Stellenanteilen und Intensitäten in den Bezirksverwaltungsstellen durchgeführt. Bei der Untersuchung sind folgende Punkte zu berücksichtigen: • Die dezentral organisierte Sozialhilfebearbeitung sollte überprüft werden, da dies grundsätzlich eine erhöhte Personalausstattung erfordert. • Die Personalverantwortung sollte im Amt für Soziales und Wohnen zusammen geführt werden. • Die Stellenbemessungen und -beschreibungen sollten aktualisiert werden unter Berücksichtigung der Organisation, Schnittstellen usw.. • Eine, noch durchzuführende, Qualitäts- und Prozessanalyse ermöglicht tiefergehende Analysen (Optimierung von Arbeitsabläufen, Überprüfen von Standardsetzungen, Verbesserung EDV-Anwendung, Änderung von Öffnungszeiten...). • Die Krankenstände sind zu ermitteln, fortzuschreiben und mögliche Maßnahmen zur Reduzierung (Vertretungsregelungen, Personalentwicklungsmaßnahmen...) einzuleiten. • Die Altersstruktur bedingt eine frühzeitige Nachwuchsförderung. Wichtig ist, die Erfahrungen und das Wissen (Wissensmanagement) zu sichern und an nachfolgende Kräfte weiterzugeben. So können Aufgabenerledigung und vorhandener Erfahrungsschatz gesichert werden. Produktbereich 05 Soziale Leistungen Fehlbetrag Soziale Leistungen je Einwohner Der Fehlbetrag wird auf der Grundlage der kommunalen Rechnungsergebnisse des Teilergebnisplanes zum Produktbereich „05 Soziale Leistungen“ ermittelt. Der Produktbereich 05 der kreisfreien Städte unterscheidet sich stark aufgrund unterschiedlicher • Organisationsstrukturen, • Grade der Ausgliederung von Aufgaben und • politischer Ausrichtungen. Das Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit beläuft sich in den Jahren 2010 bis 2012 auf insgesamt rd. 147 Millionen Euro. Der Fehlbetrag der Sozialen Leistungen verdeutlicht das Finanzvolumen, das zur Aufgabenerledigung eingesetzt wird. Seite 20 von 32 Stadt Bochum Soziales 9047 Fehlbetrag Soziale Leistungen je Einwohner in Euro 2011 2009 2010 382 2011 2012 392 395 395 Kommunale Leistungen nach dem SGB II 11 Das SGB II sieht eine geteilte Leistungsträgerschaft vor. Danach ist grundsätzlich die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Die kommunalen Träger sind für die in § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II genannten Leistungen verantwortlich. Der qualitative Schwerpunkt der Kommunen liegt bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung. Abweichend hiervon nehmen Optionskommunen alleinverantwortlich alle Aufgaben des SGB II wahr. In NRW sind dies 18 zugelassene kommunale Träger. Darunter befinden sich die kreisfreien Städte Essen, Hamm, Mülheim an der Ruhr, Münster, Solingen und Wuppertal. Einen entscheidenden Einfluss auf die Höhe der Aufwendungen nach dem SGB II hat die Höhe der SGB II-Quote. SGB II-Quote in Prozent Bochum Minimum Maximum Mittelwert 2011 13,3 8,5 21,4 14,8 2012 13,2 8,4 21,6 14,9 In 2011 hat die Stadt Bochum rd. 91,5 Millionen Euro und in 2012 rd. 92,8 Millionen Euro an kommunalen Mitteln für die SGB II Leistungsbezieher aufgewendet. Die Bedarfsgemeinschaften bestehen landesweit aus durchschnittlich zwei Personen. Dieses ist auch in Bochum so. Transferaufwendungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende je Leistungsbezieher in Euro Bochum Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte 2011 2.342 2.011 2.656 2.324 2.175 2.346 2.468 22 2012 2.384 2.028 2.666 2.357 2.226 2.378 2.481 20 Bei den kommunalen Leistungen sind die Leistungen für Unterkunft und Heizung bestimmend. Sie machen landesweit durchschnittlich 97 Prozent der kommunalen Leistungen aus. Bochum liegt direkt am Mittelwert. 11 Sozialgesetzbuch Zweites Buch –Grundsicherung für Arbeitssuchende in der zur Zeit geltenden Fassung Seite 21 von 32 Stadt Bochum Soziales 9047 Transferaufwendungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende für Unterkunft und Heizung je Leistungsbezieher in Euro Bochum Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte 2011 2.278 1.974 2.611 2.247 2.102 2.270 2.369 22 2012 2.316 1.987 2.583 2.281 2.156 2.308 2.399 20 Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Rückwirkend zum 1. Januar 2011 trat im April 2011 das Bildungs- und Teilhabepaket in Kraft. Es soll bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine bessere Chance auf Bildung und auf Teilhabe am kulturellen Leben geben. Die Umsetzung des BuT liegt in der Verantwortung der Kommune und stellt sie vor besondere Herausforderungen. Das BuT besteht 12 aus sechs Leistungskomponenten, die unterschiedlich in Anspruch genommen werden. In der Praxis hat sich das BuT als sehr kompliziert und verwaltungsaufwändig herausgestellt und wurde bereits mehrfach verändert. Ferner wird auch Schulsozialarbeit nach Bildung und Teilhabe zweckgebunden finanziert. Dafür wurde die Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten erhöht. Die GPA NRW hat sich daher entschlossen, nur wenige Kennzahlen darzustellen. Das Vergleichsjahr für das BuT ist das Jahr 2012, da in 2011 Schwierigkeiten in der Einführung und Umsetzung bestanden. Organisation und Steuerung des BuT Die kreisfreien Städte organisieren die Bearbeitung des BuT sehr unterschiedlich. Sie wird sowohl in unterschiedlichen Fachbereichen, als auch in einer Organisationseinheit wahrgenommen. So haben zum Beispiel einige Jobcenter die BuT-Bearbeitung für ihre SGB II-Berechtigten vollständig auf die kreisfreien Städte übertragen. In anderen Fällen ist das Jobcenter nur für das Schulbedarfspaket nach dem SGB II zuständig, nicht aber für andere Leistungen des BuT. Bei der Stadt Bochum ist die Durchführung des BuT organisatorisch dem Jugendamt zugeordnet. Es existiert ein eigenständiges System innerhalb der Jugendförderung des Jugendamtes. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt im Dezernat V. Das Dezernat V umfasst des Weiteren das Amt für Soziales und Wohnen, das Familienpädagogische Zentrum und das Gesundheitsamt. So können Synergien in der fachbereichsübergreifenden Aufgabenerfüllung erreicht werden. Kennzahlen zum BuT Bei der Stadt Bochum sind im Jahr 2012 rund 3,0 Mio. Euro Aufwendungen für die Leistungen des BuT entstanden. Die Aufwendungen je Bewilligung liegen in Bochum bei 93 Euro, der Mittelwert der Vergleichsstädte erreicht einen derzeitigen Wert von 133 Euro. Lt. Statistik des Ministeriums für Arbeit, Integration und Arbeit (MAIS) wurden in Bochum rd. 57 Prozent der Bundesmittel für das BuT ausgeschöpft. In NRW liegt die Ausschöpfungsquote bei rd. 63 Prozent. 12 Mittagsverpflegung, Schulbedarfspaket, Schulausflüge und Klassenfahrten, Lernförderung, Leistungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe und Schülerbeförderungskosten Seite 22 von 32 Stadt Bochum Soziales 9047 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen bietet ein breites Spektrum an Leistungen für Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen (psychischen) Behinderungen. In NRW sind die kreisfreien Städte in der Regel für alle ambulanten Eingliederungshilfeleistungen zuständig, die keine Wohnhilfen darstellen. Für die Leistungen zum Wohnen in ambulanter und stationärer Form sowie für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind die beiden Landschaftsverbände zuständig. Die Aufwendungen für die Eingliederungshilfen nehmen einen immer größeren Umfang im Haushalt ein, auch weil die Zahl der Menschen mit Behinderungen 13 gestiegen ist . Begleitet wird diese Entwicklung durch veränderte rechtliche Rahmenbedingungen. So zum Beispiel die UN-Behindertenrechtskonvention, die seit der Ratifizierung in 2009 geltendes Bundesrecht ist, oder die Neuformulierung wesentlicher Teile des SGB XII. Die kreisfreien Städte erbringen seit Jahren einen erheblichen Verwaltungsaufwand für die Umsetzung der gesetzlich geregelten Eingliederungshilfeleistungen. Die kreisfreien Städte sind verschiedene Wege gegangen, um den Anstieg der Aufwendungen für die Eingliederungshilfen zu begrenzen. Dieses ist in unterschiedlicher Weise gelungen. Die Hauptleistungsarten der Eingliederungshilfe sind die Frühförderung, die Integrationshilfen und der Behindertenfahrdienst. Alle Leistungsarten, die nicht den vorgenannten Hilfearten zugeordnet werden konnten, werden unter den sonstigen Hilfen erfasst. Hier hat die GPA NRW bei den kreisfreien Städten große Unterschiede festgestellt. In Bochum sind dieses beispielsweise die familienunterstützenden Dienste, Betreutes Wohnen über 65 Jahre, Kontakt- und Begegnungsstätten. Transferaufwendungen Eingliederungshilfe in Euro 2009 2010 2011 2012 Transferaufwendungen mit Behindertenfahrdienst 2.520.139 2.325.351 2.646.122 2.695.958 Transferaufwendungen ohne Behindertenfahrdienst 2.403.622 2.218.765 2.541.280 2.591.325 Die Transferaufwendungen verteilen sich in Bochum auf folgende Hilfearten: 13 s. dazu auch IT NRW –Statistik Schwerbehinderte Menschen in NRW- Seite 23 von 32 Stadt Bochum Soziales 9047 Verteilung der Hilfearten in der Eingliederungshilfe in Prozent 2012 Der Transferaufwendungen für die Eingliederungshilfe sind in Bochum wie in anderen kreisfreien Städten gestiegen. Dies insbesondere wegen der Fallzahlen und Aufwendungen für Integrationshilfen (siehe dazu auch Abschnitt Integrationshilfen). Ferner sind Fälle aus der Jugendhilfe (Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien) zu Lasten der Sozialhilfe übernommen worden. Da der Behindertenfahrdienst sehr unterschiedlich organisiert ist und zum Teil freiwillige Anteile enthält, werden die folgenden Kennzahlen ohne den Behindertenfahrdienst dargestellt. Transferaufwendungen Eingliederungshilfe (ohne Behindertenfahrdienst) je Einwohner in Euro Bochum Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte 2011 6,80 3,41 27,06 10,26 7,35 8,87 10,26 20 2012 6,94 3,25 28,47 11,21 8,00 9,30 11,78 19 Bei der Stadt Bochum werden die Eingliederungshilfen in der Abteilung 50 3 im Amt für Soziales und Wohnen bearbeitet. Zusätzlich sind die Clearing- und Diagnostikstelle des Jugendamtes und das Gesundheitsamt beteiligt. Berücksichtigt werden nur die Stellenanteile für die Leistungsgewährung. In 2011 sind für die Bearbeitung 3,91 Vollzeit-Stellen eingesetzt worden (0,85 Leitung, 3,06 Sachbearbeitung). Seite 24 von 32 Stadt Bochum Soziales 9047 Vollzeit-Stellen Eingliederungshilfe (ohne Behindertenfahrdienst) je 100.000 Einwohner 2011 Bochum Minimum 1,05 Maximum 0,51 Mittelwert 2,34 2. Quartil (Median) 1. Quartil 1,19 0,97 1,10 3. Quartil Anzahl Werte 1,35 22 Wie oben bereits beschriebenen sind die Leistungsarten der Eingliederungshilfe sehr verschieden. Deshalb hat die GPA NRW keine Leistungskennzahlen und keinen Benchmark gebildet. Insbesondere die Antragsbearbeitung im Bereich der Eingliederungshilfen für behinderte Menschen ist sowohl zeitaufwendig als auch kostenintensiv. Hier kann sich bereits ein geringfügiger Anstieg des Antragsvolumens (z. B. Antrag auf ein persönliches Budget) erheblich auf die erforderliche Stellenausstattung auswirken. Durch regelmäßige Gesetzesänderungen und Gerichtsurteile steigen die Anforderungen an die Sachbearbeitung. Aus diesem Grunde hat sich eine Spezialisierung in der Sachbearbeitung bewährt. Während des Prüfzeitraums wurde die Fallbearbeitung in Bochum umstrukturiert. Inzwischen bearbeitet ein Team ausschließlich die Eingliederungshilfen. Bisher sind u.a. die Hilfen zur Pflege mit bearbeitet worden. Die Stadt Bochum hat hiermit auf die komplexer werdenden Sachverhalte in der Eingliederungshilfe reagiert. Feststellung Eine Spezialisierung in der Sachbearbeitung erleichtert die Steuerung im Einzelfall und die Gesamtsteuerung in den Eingliederungshilfen. Frühförderung Im Rahmen der Eingliederungshilfe werden heilpädagogische Maßnahmen im Vorschulalter gewährt. Die bedeutendste heilpädagogische Leistung ist die Frühförderung. Diese umfasst alle erforderlichen Maßnahmen um eine drohende Behinderung zu vermeiden oder eine bestehende durch gezielte Förder- und Behandlungsmaßnahmen auszugleichen. In der Frühförderung werden Kinder vom Säuglingsalter bis zum Schuleintritt gefördert. Eine frühestmögliche Förderung kann Maßnahmen der Eingliederungshilfe vermeiden oder den Hilfebedarf verringern bzw. verzögern. Das Angebot der Frühförderung umfasst die solitäre Frühförderung und die Komplexleistung. Die Komplexleistung vereint Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Eingliederungshilfe. Soweit die allgemeinen Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind, erhält das Kind sowohl eine heilpädagogische als auch eine medizinisch-therapeutische Förderung. Eine Kostenbeteiligung der Eltern für Maßnahmen der Frühförderung sieht das Gesetz nicht vor. In Bochum sind wie in vielen kreisfreien Städten die Transferaufwendungen in der Frühförderung rückläufig. 2009 sind 1,8 Millionen Euro und 2012 noch 1,4 Millionen Euro aufgewendet worden. Transferaufwendungen Frühförderung je Leistungsbezieher Bochum 2011 3.211 Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil 783 5.121 2.865 1.789 2.652 3.896 Anzahl Werte 20 Seite 25 von 32 Stadt Bochum Soziales Bochum 2012 9047 Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil 1.208 5.629 2.982 1.825 2.556 4.198 2.556 Anzahl Werte 19 In dem interkommunalen Vergleich sind die unterschiedlichen Systeme der Frühförderung (in14 terdisziplinäre und solitäre Förderung) enthalten. Bisher gibt es in der Stadt Bochum noch keine interdisziplinäre Frühförderstelle. Leistungsbezieher und Leistungsdichte (Leistungsbezieher von Frühförderung je 1.000 Einwohner bis 6 Jahre) 2008 Leistungsbezieher Leistungsdichte 2009 2010 2011 2012 585 548 556 512 531 35,01 33,31 34,13 31,67 32,85 Die Stadt Bochum liegt mit der Leistungsdichte über dem Mittelwert der Jahre 2011 und 2012 von rund 27. Ein Schlüssel in der Begrenzung der Aufwendungen in der Frühförderung liegt in der Optimierung der Zugangssteuerung. Die Stadt Bochum hat eine Clearing- und Diagnostikstelle im Jugendamt eingerichtet. Diese ist für das Amt für Soziales und Wohnen für die konkrete Bedarfsfeststellung der Kinder unter sechs Jahren zuständig. Jeder eingehende Antrag wird hier überprüft .Die Mitarbeiter sind vorwiegend pädagogische Fachkräfte. Daneben können die Erstdiagnostik bzw. die erste Einschätzung des Förderbedarfs in den niedergelassenen heilpädagogischen Praxen sowie in der Frühförderstelle der Diakonie stattfinden. Diese leiten die Anträge an die Clearing- und Diagnostikstelle weiter. Die Bewilligung der erforderlichen Hilfe erfolgt aufgrund des Gutachtens der Clearing- und Diagnostikstelle durch die Leistungssachbearbeitung des Amtes für Soziales und Wohnen. Feststellung Durch die Clearing- und Diagnostikstelle werden heilpädagogische Leistungen pass- und zielgenau ermittelt und festgestellt. Es wird pädagogisches Fachpersonal eingesetzt und ein einheitliches Verfahren gewährleistet. Mit der Frühförderstelle der Diakonie besteht eine vertragliche Vereinbarung. Die Ausgestaltung von Verträgen bzw. die öffentlichen Ausschreibungen werden über die Clearing- und Diagnostikstelle wahrgenommen. Feststellung Die gebündelte Vertragsgestaltung in der Clearing- und Diagnostikstelle an einer Stelle für den Personenkreis Jugend- und Sozialhilfe ist positiv. Es fördert die Vernetzung des Jugendamtes und des Amtes für Soziales und Wohnen mit weiteren Akteuren. 14 siehe dazu auch § 3 der Frühförderungsverordnung-FrühV Seite 26 von 32 Stadt Bochum Soziales 9047 Empfehlung Das Amt für Soziales und Wohnen sollte prüfen, ob eine verstärkte Beteiligung an den Verhandlungen zu einem intensiveren Qualitätsdialog mit den Trägern führt. Auf aktuelle Veränderungen kann im Rahmen der Vertragsgestaltung kann so besser reagiert werden. Die Bewilligung und Abrechnung der Leistungen der Frühförderung erfolgt über Fördereinheiten. Die Frühförderstelle rechnet die Fördereinheiten über Sammelrechnungen mit der Stadt Bochum ab. Daher ist nur aufwendig zu ermitteln, für welche Leistungsbezieher in welcher Höhe die Fördereinheiten durchgeführt worden sind. Empfehlung Das Controlling in der Frühförderung sollte transparenter gestaltet werden. Detaillierte Auswertungen zur Anzahl der genutzten Fördereinheiten und der Kostenentwicklung sind so im Einzelfall möglich. Viele Städte haben über die Einführung von Einzelabrechnungen eine erhöhte Transparenz im Controlling erreicht. Integrationshilfen Bei den Hilfen zur angemessenen Schul- und Ausbildung ist die bedeutendste Leistung die Integrationshilfe. Integrationshelfer sollen den schulpflichtigen Kindern mit einer Behinderung den Schulbesuch ermöglichen oder erleichtern. Die Fallzahlen und die Aufwendungen sind in den letzten Jahren bei allen kreisfreien Städten stark angestiegen. Gründe hierfür liegen in den 15 Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention . Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz NRW wurde zum Schuljahr 2014/2015 der gemeinsame Unterricht von Menschen mit und ohne Behinderung als Regelfall im Schulgesetz verankert. Danach sollen vermehrt Kinder mit einer Behinderung in Regelschulen beschult werden. Hierdurch werden weitere Fallzahlensteigerungen erwartet. Die Transferaufwendungen der Integrationshilfen steigen von 2009 nach 2012 von rd. 447.500 auf 658.200 Euro an. Transferaufwendungen Integrationshilfen in Euro 2009 2010 447.478 2011 478.957 2012 525.801 658.192 Genau wie bei der Frühförderung werden die Eltern an den Kosten der Integrationshilfen nicht beteiligt. Das Land NRW übernimmt ab 2015 für Schulträgeraufgaben 25 Millionen Euro und für 16 sonstiges nicht-lehrendes Personal 10 Millionen Euro . Die erste Inklusionspauschale wird spätestens zum 01. Februar 2015 vom Land ausgezahlt. Die Transferaufwendungen je Leistungsbezieher werden nicht interkommunal verglichen. Von einigen kreisfreien Städten werden neben Einzelfallhilfen auch sogenannte Pools finanziert. Bei 15 In Deutschland ist die Behindertenrechtskonvention seit dem 26.03.2009 geltendes Recht. 16 s. dazu auch Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion Seite 27 von 32 Stadt Bochum Soziales 9047 den Poollösungen ist es nicht immer möglich, die Anzahl der teilnehmenden Schüler anzugeben. Dies ist auch in Bochum der Fall. Neben schulbegleiteten Einzelfällen sind auch Pools an den Schulen eingerichtet. Die Anzahl der Einzelfallhilfen steigt von 37 in 2011 auf 38 in 2012 an. Zusätzlich sind an zwei Förderschulen und an zwei Grundschulen Pools mit Integrationshelfern eingerichtet. An einer Grundschule findet eine Kooperation mit der Stadt Dortmund statt. Feststellung Durch die städteübergreifende Kooperation von Schulen werden durch die daraus entstehende Vernetzung positive Effekte erzielt (abgestimmte Verfahrensabläufe, einheitliche Standards…). Jeder eingehende Antrag auf Integrationshilfen wird vom Gesundheitsamt geprüft. Die Schule reicht eine Stellungnahme zu dem Antrag ein. Ob die erforderliche sonderpädagogische Ausstattung der Schule vorhanden ist, ist von der Schule mit dem Antrag nachzuweisen. Im Gegensatz zur Einzelintegration verringern die Poollösungen den Verwaltungsaufwand im Sozialamt, da die Betreuung des Integrations-Helfer-Pools über die Schulen geregelt wird. Ob über die Poollösungen auch Kostensenkungen erzielt werden, ist schwer nachzuweisen. Es erfolgt für jedes Schuljahr eine öffentliche Ausschreibung für die Integrations-Helfer-Pools, um die Honorar- und Vergütungsvereinbarungen zu aktualisieren. Es wurde ein Beschwerdemanagement in Abstimmung mit Schule, Eltern und Sozialamt eingerichtet, welches sich auf Zufriedenheitsabfragen stützt. Feststellung Durch die jährlichen öffentlichen Ausschreibungen für die Integrations-Helfer-Pools werden die Vereinbarungen regelmäßig überprüft und aktualisiert. Bei den Einzelintegrationen werden neben freien Trägern auch Einzelpersonen mit Honorarverträgen eingesetzt. Die Mischung aus privaten Anbietern und freien Trägern hat sich bewährt. Behindertenfahrdienst Der Behindertenfahrdienst soll Menschen mit schweren Behinderungen helfen sich in das kultu17 relle und gesellschaftliche Leben zu integrieren . Die kreisfreien Städte haben den Behindertenfahrdienst hinsichtlich der Organisation, der Finanzierung und des Personenkreises unterschiedlich geregelt. Die Finanzierung des Behindertenfahrdienstes erfolgt teilweise als zusätzliche und freiwillige Leistung. Deshalb war die Finanzierung des Behindertenfahrdienstes häufig Bestandteil von Haushaltskonsolidierungen. Die Leistungshöhe des Behindertenfahrdienstes war auch bei der Stadt Bochum Thema der Haushaltskonsolidierung und wird regelmäßig überprüft. Der Haushaltsansatz konnte durch eine intensivere Kostenerstattung durch den LWL gesenkt werden. In den Jahren 2011 und 2012 lagen die Transferaufwendungen bei knapp 105.000 Euro. 17 s. dazu §§ 53 und 54 SGB XII i. V. m. §§ 55 und 58 SGB IX Seite 28 von 32 Stadt Bochum Soziales 9047 Transferaufwendungen Behindertenfahrdienst je Einwohner in Euro Bochum Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte 2011 0,28 0,03 2,29 0,62 0,28 0,45 0,74 21 2012 0,28 0,06 2,78 0,62 0,27 0,41 0,79 19 Die weit auseinanderliegenden Extremwerte belegen, wie unterschiedlich die Kommunen den Behindertenfahrdienst ausgestalten. Die Bewilligungsvoraussetzungen für den Behindertenfahrdienst sind in den Städten unterschiedlich definiert, so dass keine einheitliche Basis für die Anzahl der Leistungsbezieher/Teilnehmer gebildet werden konnte. Es gibt große Unterschiede beim Kreis der Leistungsbezieher und beim Einkommenseinsatz. Auch wird die Inanspruchnahme unterschiedlich dokumentiert und gezählt, so kann beispielweise eine Kommune nur die Anzahl der Fahrten, eine andere nur die Zahl der berechtigten Personen nennen. Eine Darstellung einer Kennzahl bezogen auf die Leistungsbezieher/Teilnehmer erfolgt daher nicht. In Bochum ist die Anzahl der Berechtigten mit Fahrgutscheinen in den Jahren 2008 bis 2012 bei rund 270 stabil geblieben. Bei der Stadt Bochum haben Personen Anspruch auf den Behindertenfahrdienst, die einen Rollstuhl benötigen bzw. aufgrund von körperlichen Behinderungen kein Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen können. Die Teilnehmer am Fahrdienst erhalten Gutscheine, die für das Bochumer Stadtgebiet zzgl. zwei Kilometer gelten. Ein Informationsblatt zum Behindertenfahrdienst enthält auf der Internetseite und in Papierform alle wichtigen Hinweise für die Teilnehmer. Der Behindertenfahrdienst in Bochum ist eine pflichtige Leistung der Eingliederungshilfe und unterliegt somit der Einkommens- und Vermögensprüfung. Die Bearbeitung des Behindertenfahrdienstes erfolgt im Team Eingliederungshilfen. Die Fahrten werden mit dem Anbieter monatlich abgerechnet. Alle zwei Jahre wird die Vergabe der Leistung öffentlich ausgeschrieben. Derzeit werden pro Einzelfahrt 20 Euro pauschal vergütet. Die Pauschalen sind in den kreisfreien Städten unterschiedlich hoch. Feststellung Obwohl die Stadt Bochum keine rechtliche Verpflichtung zur öffentlichen Ausschreibung für den Behindertenfahrdienst hat, wird die Leistung alle zwei Jahre ausgeschrieben. Der EU18 Schwellenwert liegt für Dienstleistungen bei 200.000 Euro . Hilfe zur Pflege Steuerungsrelevante Kennzahlen der von der GPA NRW betrachteten kommunalen Handlungsfelder werden im GPA-Kennzahlenset dargestellt. Die Übersicht enthält Kennzahlen aus den aktuellen Prüfungen und aus Handlungsfeldern, die in vorangegangenen Prüfungen betrachtet wurden. Dort finden sich auch Kennzahlen aus dem Produktbereich 05 Soziales zur Hilfe zur Pflege. 18 Verordnung (EU) Nr. 1336/2013 Der Kommission vom 13. Dezember 2013 zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren Seite 29 von 32 Stadt Bochum Soziales 9047 Umsetzung der Empfehlungen aus der letzten Prüfung Die Hauptempfehlungen des letzten Prüfberichts betrafen das Controlling, die Steigerung der Einnahmen aus Unterhalt und den Einsatz von Pflegefachkräften. Die Stadt Bochum hat die Empfehlung zum Einsatz von Pflegefachkräften für ein konsequentes System von Hilfeplanung und pflegefachlicher Bedarfsprüfung konsequent umgesetzt. Der Ausbau der ambulanten Hilfen sollte so unterstützt werden. Daraus ist ein Pilotprojekt entstanden. Mittlerweile sind die Pflegefachkräfte in der Bedarfsprüfung fest implementiert. In einem ersten Schritt haben die Pflegefachkräfte die Hilfebedarfe der bestehenden Fälle überprüft. Dies hat zu erheblichen Einsparungen geführt. Trotz Umsetzung der Empfehlung der GPA NRW und der Einstellung von zusätzlichen Pflegefachkräften konnte das errechnete Potenzial von 1,3 Mio. Euro nicht erreicht werden. Gründe hierfür liegen u.a. in der demografischen Entwicklung, die in der seinerzeitigen Potenzialberechnung nicht berücksichtigt worden sind. Durch die steigende Altersstruktur der Bevölkerung sind die Hilfefälle in der ambulanten und stationären Pflege insgesamt angestiegen. Dies betrifft die Anzahl der Hilfefälle sowie die Aufwendungen je Hilfefall. Wirkungszusammenhänge der Hilfe zur Pflege Die folgende Grafik macht deutlich, welche Faktoren die Aufwendungen der Hilfe zur Pflege beeinflussen und sich auf die Aufgabenerledigung auswirken. Diese sind zum Teil unmittelbar steuerbar, zum Teil aber auch struktureller Natur und somit nicht oder nur langfristig beeinflussbar. Es werden die Kennzahlen 2012 dargestellt. Das Diagramm enthält als Indexlinie den Mittelwert der kreisfreien Städte. Wirkungszusammenhänge der Hilfe zur Pflege 2012 Seite 30 von 32 Stadt Bochum Soziales 9047 Anlagen Gewichtung der Fälle des 3. und 4. Kapitels SGB XII 2011 Aufgabe Fälle Gewichtung Anzahl gewichtete Fälle 3. Kapitel SGB XII 384 1 384 4. Kapitel SGB XII 3.600 0,7 2.520 Gesamtsumme 3.984 2.904 Gewichtung der Fälle des 3. und 4. Kapitels SGB XII 2013 Aufgabe Fälle Gewichtung Anzahl gewichtete Fälle 3. Kapitel SGB XII 521 1 521 4. Kapitel SGB XII 4.021 0,7 2.815 Gesamtsumme 4.542 3.336 Gewichtung der Leistungsbezieher Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen 2011 Aufgabe Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen inkl. Landschaftsverband Pflegewohngeldselbstzahler Gesamtsumme Leistungsbezieher Anzahl gewichtete Leistungsbezieher Gewichtung 1.936 1 1.936 564 0,4 226 2.500 2.162 Seite 31 von 32 Stadt Bochum Soziales 9047 Kontakt Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen Heinrichstraße 1, 44623 Herne Postfach 10 18 79, 44608 Herne t 0 23 23/14 80-0 f 0 23 23/14 80-333 e info@gpa.nrw.de i www.gpa.nrw.de Seite 32 von 32