Daten
Kommune
Wuppertal
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
239 kB
Erstellt
26.11.15, 06:06
Aktualisiert
29.01.18, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Sitzung am
Geschäftsbereich
Zentrale Dienstleistungen;
Bürgerbeteiligung, Recht, Beteiligungsmanagement, E-Government
Ressort / Stadtbetrieb
Ressort 403 – Kämmerei
GB 3 – Beteiligungsmanagement
Bearbeiter/in
Telefon (0202)
Fax (0202)
E-Mail
Kathrin Langensiepen / Sylvia Hübler
563 6252 / 563 5187
563 8032 / 563 4742
Kathrin.Langensiepen@stadt.wuppertal.de
Sylvia.Huebler@stadt.wuppertal.de
Datum:
25.11.2015
Drucks.-Nr.:
VO/2080/15
öffentlich
Gremium
Beschlussqualität
03.12.2015 Betriebsausschuss APH und KIJU
Empfehlung/Anhörung
08.12.2015 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungssteuerung
und Betriebsausschuss WAW
Empfehlung/Anhörung
09.12.2015 Hauptausschuss
Empfehlung/Anhörung
14.12.2015 Rat der Stadt Wuppertal
Entscheidung
Weiterführung der Restrukturierung der GWG
Grund der Vorlage
Übertragung von Immobilien des Eigenbetriebs Alten- und Altenpflegeheime der Stadt
Wuppertal (APH) auf die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Wuppertal (GWG)
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Wuppertal beschließt wie folgt:
1. Die in der Anlage 1 aufgeführten Grundstücke und Gebäude werden aus den APH
zum Verkehrswert in Höhe von 22.702.377,02 € in den städtischen Haushalt
überführt.
2. Im Anschluss bringt die Stadt Wuppertal diese Immobilien gemäß Anlage 1 als
Sacheinlage in die GWG ein, so dass das Stammkapital um 22.702.377,02 € erhöht
wird.
3. Der Gesellschaftsvertrag der GWG wird gemäß Anlage 2 entsprechend ergänzt.
4. Der Vertreter der Stadt Wuppertal in der Gesellschafterversammlung der GWG wird
beauftragt, entsprechend zu beschließen.
5. Die Verwaltung wird ermächtigt, alle notwendigen Maßnahmen und Beschlüsse zu
dieser Transaktion umzusetzen.
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Einverständnisse
Entfällt
Unterschrift
Dr. Slawig
Paschalis
Begründung
Die GWG setzt weiterhin konsequent die Maßnahmen des Restrukturierungskonzeptes um,
auf das sich Gesellschafter, Aufsichtsrat und Geschäftsführung im Jahr 2012 verständigt
haben, und das durch die in 2014 verabschiedete Unternehmensstrategie konsequent
fortgesetzt wird.
Die Restrukturierung zeigt Wirkung:
Die wesentlichen Aufwandspositionen zeigen in den Jahren seit der Rekapitalisierung eine
stetige Verringerung, und das entgegen der allgemeinen Preissteigerungen. Die
kundenbezogenen Prozesse können nach und nach optimiert werden, so dass insbesondere
in Bezug auf den notwendigen Leerstandsabbau erkennbare Fortschritte erzielt werden
können. Vor allem gelingt es durch die zielgerichtete Umsetzung der
Restrukturierungsmaßnahmen, die Ergebnisse von Jahr zu Jahr zu verbessern. Die
flankierenden Maßnahmen der Gesellschafter haben zudem die sukzessive Verbesserung
der Eigenkapitalausstattung ermöglicht.
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Jedoch reichen die bisherigen Maßnahmen nicht aus, um die Zielgrößen zu erreichen, die für
die nachhaltige Zukunftsfähigkeit erforderlich sind:
Eigenkapitalquote von 20 %.
Strukturelle Ergebnisverbesserung um 2 Mio. €.
Durch die Erhöhung des Eigenkapitals bzw. die Senkung der Verschuldung und durch die
weitere Reduzierung der jährlichen Fehlbeträge soll sichergestellt werden, daß die GWG im
Zeitraum der mittelfristigen Unternehmensplanung bis zum Jahr 2018 den "Turn around",
also die "Schwarze Null" erreicht.
Im Rahmen des Restrukturierungskonzeptes ist schon die Einbringung des Wuppertaler
Hofes im Wege der Verschmelzung der Hotel AG auf die GWG vorgenommen worden.
Damit wird die Eigenkapitalquote der GWG erhöht und die Ertragskraft gestärkt. Nach
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diesem "Vorbild" sollen jetzt die Immobilien der APH künftig in das Eigentum der GWG
übertragen werden. Für das operative Geschäft der APH, also vor allem die Pflege und
Betreuung ändert sich dadurch gar nichts.
Die Immobilien einschließlich Teile des langfristigen Anlagevermögens (Anlage 1) werden
aus dem Eigenbetrieb APH in das städtische Vermögen überführt. Hierdurch entsteht bei der
Stadt eine Verbindlichkeit und bei den APH eine Forderung in Höhe von 22.702.377,02 €.
Darüber hinaus bestehen bereits bei den APH Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt in
Höhe von rd. 10 Mio €. Eine direkte Verrechnung ist zwar nicht möglich, da das Vermögen
nach gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorschriften zz. in den APH gebunden ist. Unter
Berücksichtigung der von APH zu tilgenden Schulden muss die Stadt jedoch lediglich einen
Kredit in Höhe von rd. 10 Mio. € aufnehmen.
In einem zweiten Schritt werden die Immobilien an die GWG gegen Gewährung von
Gesellschaftsrechten als Sacheinlage übertragen. Der Gesellschafter Stadtsparkasse
Wuppertal beteiligt sich entsprechend ihrem Gesellschaftsanteil mit der Einbringung von
Finanzmitteln in Höhe von rund 1,14 Mio. €.
Mit der Übertragung der Immobilien geht ihre Vermietung von der GWG an die APH einher.
APH wird die Mieten aus den Investitionskostensätzen begleichen.
Die Transaktion ist sowohl für die GWG als auch für die APH von Vorteil. APH wird bei der
Umsetzung der Durchführungsverordnung zum Alten- und Pflegegesetz NRW (APG-DVO
NRW), die erhöhte Anforderungen an die Gebäudequalität stellt, entlastet, sodass sich die
APH auf ihre Kernaufgaben konzentrieren kann. Durch die Übertragung der Immobilien wird
zudem eine Erweiterung der Angebote der GWG im Rahmen des „Wohnens im Alter“
erreicht, dort vorhandene Kompetenzen genutzt und das Kapital und damit die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit der GWG gestärkt.
Der städtische Anteilsbesitz sowohl bei der GWG (ca. 94,9 %) sowie bei der APH (100 %)
bleibt unverändert.
Zusätzlich soll aus beihilferechtlichen Gründen eine Betrauung der GWG erfolgen (Drs.
VO/2082/15)
Demografie-Check
Der Inhalt dieser Drucksache ist für den Demografie-Check nicht relevant.
Kosten und Finanzierung
Für die o.a. Maßnahmen wird ein Kredit in Höhe von 10 Mio. € im Rahmen der bestehenden
Kreditermächtigung 2015 in Anspruch genommen. Die Auszahlung an APH erfolgt über die
kommenden Jahre nach einer noch festzulegenden Liquiditätsplanung.
Anlagen
Anlage 1 – Übersicht der zu übertragenden Immobilien
Anlage 2 – Anpassung Gesellschaftsvertrag GWG
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