Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Beschlussempfehlung ArSoGeSe 35.BVV am 11.11.15.pdf
Größe
253 kB
Erstellt
26.11.15, 11:47
Aktualisiert
27.01.18, 11:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
VII-0887
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Piratenfraktion
Beschlussempfehlung
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren;
Beratungsfolge:
18.02.2015
03.03.2015
17.03.2015
14.04.2015
28.04.2015
19.05.2015
02.06.2015
11.11.2015
BVV
ArSoGeSe
ArSoGeSe
ArSoGeSe
ArSoGeSe
ArSoGeSe
ArSoGeSe
BVV
BVV/ 029/VII
ArSoGeSe/060/VII
ArSoGeSe/061/VII
ArSoGeSe/062/VII
ArSoGeSe/063/VII
ArSoGeSe/064/VII
ArSoGeSe/065/VII
BVV/ 035/VII
überwiesen
vertagt
vertagt
vertagt
vertagt
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Betreff: Mindestanforderungen für die nicht vertragsgebundene Unterbringung
von Obdachlosen
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren hat die Drucksache auf
seiner Sitzung am 02.06.2015 beraten.
Abstimmung im Ausschuss Ja 10, Nein 0, Enthaltung 3
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt setzt sich gegenüber der Senatsverwaltung dafür ein, dass bei der ordnungsrechtlichen Unterbringung Wohnungsloser nach dem Allgemeinen Sicherheitsund Ordnungsgesetz (ASOG) im Land Berlin die Mindeststandards auf einem hohen
Niveau angepasst werden.
Dabei werden folgende Leitlinien empfohlen:
- Berlinweit werden höhere Mindeststandards für die ordnungsrechtliche Unterbringung von Menschen ohne festem Wohnsitz nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) in Berlin gemäß der Mindeststandards der
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsloser (BAGW) etabliert. Dazu zählen unter anderem eine Mindestwohnfläche von 14 Quadratmetern pro Person, Gemeinschaftsräume, Kühlschränke, Kochgelegenheiten, abschließbare Schränke,
qualifizierte Beratung und Unterstützung durch Sozialarbeiter*innen sowie die
Möglichkeit zur Einrichtung einer Postadresse. Bei der Betreuung durch Fachkräfte wie Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagogen*innen wird ein Mindestbetreuungsschlüssel gemessen an der Anzahl der Bewohner*innen der Einrichtung
festgelegt.
Der Senat entwickelt mit den Bezirken einen Prozess mit allgemeinverbindlichen
Begehungsrichtlinien für wirksame Kontrollen der Mindeststandards in den Unterkünften. Diese Kontrollen sind grundsätzlich unangemeldet durchzuführen. Nach
dem Grundsatz der sachkundigen Selbsthilfe und politischen Interessen-Selbstvertretung sind bei den Begehungen Vertreter*innen der Menschen ohne festen
Wohnsitz zu beteiligen. Die entsprechende Personalausstattung für diese Kontrollen ist den Bezirken zur Verfügung zu stellen. Der Senat und das Bezirksamt
berichtet dem Abgeordnetenhaus und der BVV jährlich zum 31. März über den
Umfang und die Ergebnisse der Begehungen der Unterkünfte.
Nach dem Grundsatz der sachkundigen Selbsthilfe sollen unterzubringende Menschen ohne festen Wohnsitz befragt werden, wie sie untergebracht werden
möchten und ob sie interessiert sind, an der Herstellung oder Herrichtung von
Unterkünften, die den o.g. Mindeststandards entsprechen, mitzutun.
Das Bezirksamt prüft, inwiefern die im Bezirk vorhandenen vertragsfreien Unterkünfte mindestens zur Hälfte in vertragsgebundene Übergangswohnheime mit einer Betreuung nach § 67 ff. SGB XII ausgestattet und umgewandelt bzw. anderweitig mit sozialarbeiterischer Betreuung versorgt werden können.
Berlin, den 22.10.2015
Einreicher: Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren
Dr. Axel Bielefeldt, Ausschussvorsitzender
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
x
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
EINSTIMMIG
x
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
einige ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Drs. VII-0887
Begründung Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren:
Die von der einreichenden Fraktion vorgelegte 2. Ausfertigung, in der nicht mehr die
Forderung nach vollständiger Abschaffung nicht vertragsgebundener Unterkünfte erhoben wird, wurde beraten und letztlich in der vorgelegten Form abgestimmt.
Text Ursprungsantrag Piratenfraktion:
Das Bezirksamt setzt sich gegenüber der Senatsverwaltung dafür ein, dass bei der ordnungsrechtlichen Unterbringung Wohnungsloser nach dem Allgemeinen Sicherheitsund Ordnungsgesetz (ASOG) im Land Berlin die Mindeststandards auf einem hohen
Niveau angepasst werden.
Dabei werden folgende Leitlinien empfohlen:
Berlinweit werden höhere Mindeststandards für die ordnungsrechtliche Unterbringung Wohnungsloser nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz
(ASOG) in Berlin gemäß der Mindeststandards der Bundesarbeitsgemeinschaft
Wohnungsloser (BAGW) etabliert. Dazu zählen unter anderem eine Mindestwohnfläche von 14 Quadratmetern pro Person, Gemeinschaftsräume, Kühlschränke, Kochgelegenheiten, abschließbare Schränke, qualifizierte Beratung
und Unterstützung durch Sozialarbeiter/- innen sowie die Möglichkeit zur Einrichtung einer Postadresse. Bei der Betreuung durch Fachkräfte wie Sozialarbeiter
und Sozialpädagogen wird ein Mindestbetreuungsschlüssel gemessen an der
Anzahl der Bewohner*innen der Einrichtung festgelegt.
Das System der vertragsfreien Unterkünfte wird abgeschafft. Zukünftig wird ein
schriftlicher Vertrag zwischen Heimbetreiber und Land Berlin für die ordnungsrechtliche Unterbringung Wohnungsloser geschlossen.
Der Senat entwickelt mit den Bezirken einen Prozess mit allgemeinverbindlichen
Begehungsrichtlinien für wirksame Kontrollen der Mindeststandards in den Obdachlosenunterkünften. Diese Kontrollen sind grundsätzlich unangemeldet
durchzuführen. Die entsprechende Personalausstattung für diese Kontrollen ist
den Bezirken zur Verfügung zu stellen. Der Senat und das Bezirksamt berichtet
dem Abgeordnetenhaus und der BVV jährlich zum 31. März über den Umfang
und die Ergebnisse der Heimbegehungen.
Begründung Ursprungsantrag:
Die Zahl der Wohnungslosen steigt gegenwärtig bundesweit wieder an. Besonders betroffen sind Großstädte. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW),
der Dachverband der Wohnungslosenhilfe in Deutschland, prognostiziert für den Zeitraum von 2012 bis 2016 eine Zunahme der Wohnungslosigkeit um 30 Prozent auf
380.000 Menschen. Gründe für die steigende Wohnungslosigkeit sind der Mangel an
bezahlbarem Wohnraum, Verarmung, Hartz-IV-Sanktionen, Mietschulden und Zwangsräumungen (BAGW: Zahl der Wohnungslosen in Deutschland weiter gestiegen. Pressemitteilung vom 1. August 2013). Laut Berliner Senat ist seit 2009 „eine stetige Steigerung des Bedarfs an Unterbringungsplätzen für wohnungslose Menschen zu verzeichnen“ (vgl. etwa Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales: Konzept zur gesamtstädtischen Unterbringungssteuerung in Berlin vom 12. März 2013, S. 4). Der Senat
geht davon aus, dass sich die Situation in den kommenden Jahren weiter verschärfen
und die Verweildauer in den Einrichtungen noch länger werden wird, weil wohnungslose
Menschen auf dem angespannten Berliner Wohnungsmarkt kaum bezahlbaren Wohnraum finden.
Sozialberatungsstellen berichten, dass sie keine Plätze für Wohnungslose bekommen.
Besonders für Frauen und Familien mit Kindern mangelt es an Unterkunftsplätzen, die
nach Angaben der Wohnungslosenhilfe seit einiger Zeit wieder vermehrt in ASOG-Einrichtungen ohne sozialarbeiterische Unterstützung untergebracht werden. Die Anzahl
der Notübernachtungsplätze reicht bei weitem nicht aus. Dies bestätigte Sozialstaatssekretär Dirk Gerstle (CDU) in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Piratenfraktion. Demnach waren zum Stichtag 1. Juni 2013 in den vertragsfreien Unterkünften
nur 16 von 5.132 Plätzen frei.
In Berlin werden Wohnungslose überwiegend in vertragsfreien Obdachlosenunterkünften untergebracht. Gab es 1997 noch rund 230 solcher Unterkünfte mit über 10.000
Plätzen, sind es aktuell 114 mit 5.100 Plätzen. Fünf Bezirke unterhalten darüber hinaus
insgesamt sieben kommunale Einrichtungen mit zusammen 365 Plätzen. Betrieben
werden die vertragsfreien Obdachlosenunterkünfte von gemeinnützigen Trägern (25
Einrichtungen) oder privaten Firmen (89). Die Betreiber verpflichten sich lediglich, berlinweit gültige Standards einzuhalten und erhalten dafür einen vereinbarten Tagessatz.
Ungenügende Mindeststandards
Bundesweit einheitliche Standards für Obdachlosenunterkünfte gibt es nicht, sie werden
von den Kommunen festgelegt. Eine bundesweite Übersicht fehlt. Die formalen Mindeststandards für Obdachlosenunterkünfte sind vielerorts beschämend niedrig und werden seit vielen Jahren beanstandet. Die Evangelische Obdachlosenhilfe kritisierte in
ihrer „Nürnberger Erklärung“ vom Oktober 2012, dass bundesweit in Obdachlosenunterkünften „oftmals unzumutbare Lebensbedingungen“ herrschen würden. Die BAGW formulierte im Sommer 2013 Mindeststandards für die ordnungsrechtliche Unterbringung
Wohnungsloser. Hierzu zählen unter anderem eine Mindestwohnfläche von 14 Quadratmetern pro Person, Gemeinschaftsräume, Kühl- schränke, Kochgelegenheiten, abschließbare Schränke, sozialarbeiterische Beratung sowie die Möglichkeit zur Einrichtung einer Postadresse (BAGW, Integriertes Notversorgungskonzept: Ordnungsrechtliche Unterbringung und Notversorgung – Definitionen und Mindeststandards, 2013).
Von diesen Standards sind die meisten Obdachlosenunterkünfte in Berlin weit entfernt.
Berlinweit gelten die Mindeststandards für vertragsfreie Unterkünfte (LAGeSo. Mindestanforderungen für nicht vertragsgebundene Obdachlosenunterkünfte. Stand
01.09.2011). Zudem be- stimmen in den vertragsfreien Unterkünften die jeweiligen Betreiber die Anzahl und die Qualifikation des Personals. Vorgaben zum Personalschlüssel gibt es nicht. Eine begleitende Unterstützung bei der Reintegration Wohnungsloser
in normale Wohnungen fehlt fast immer. In den Leitlinien der Wohnungslosenpolitik der
Senatsverwaltung für Soziales von 1998 wurde mehrfach das Ziel formuliert, dass wohnungslose Menschen von den Bezirken nicht in „kommunalen Obdachlosenheimen,
Wohnheimen und Pensionen gewerblicher und freier Träger ohne qualifizierte Betreuung nach § 72 BSHG“ untergebracht werden sollen, sondern in „befristete[n] ambulante[n] oder stationäre[n] Betreuungsmaßnahmen nach § 72 BSHG bzw. [...] Hilfen nach
dem SGB VIII“ (Drucksache 13/4095, S. 8). Dieses Ziel wurde im Laufe der Zeit faktisch
aufgegeben. Zum 1. Januar 2014 haben Bezirke und LAGeSo eine neue Rahmenvereinbarung zur Berliner Unterbringungsleitstelle (kurz: BUL- Rahmenvereinbarung) geschlossen, in der die Aufgabenverteilung zwischen Senat und Bezirken festgeschrieben
wird. Galt in der BUL-Rahmenvereinbarung von 2005 noch das Ziel, dass die „Versorgung der Hilfebedürftigen mit Wohnraum [...] Vorrang gegenüber der Unterbringung in
Gemeinschaftsunterkünften” haben soll (§ 1 Absatz 2 Satz 2), ist davon in der neuen
Vereinbarung keine Rede mehr. Auch haben Senat und Bezirke sich von jeglicher Qualitätsentwicklung und -prüfung offiziell verabschiedet.
Mangelhafte Kontrolle der Obdachlosenunterkünfte
Für die ASOG-Einrichtungen sind nur minimale Standards vorgegeben, und deren Einhaltung wird nicht von allen Bezirken wirksam überprüft und sanktioniert. In einigen Bezirken sind überhaupt keine Heimbegeher/-innen (mehr) tätig. Begehungen finden oft
nur sporadisch und ohne einheitliche Vorgaben statt. Die meisten Bezirke sind mit der
Kontrolle der Standards in den vertragsfreien Obdachlosenunterkünften personell überfordert. Die Kontrollen werden zudem oft mehrere Wochen bis Monate im Voraus angekündigt. Einige Bezirke protokollieren und dokumentieren die Begehungen der Einrichtungen nicht. Daher ist nicht überprüfbar, ob es Beanstandungen gab und inwiefern diese behoben wurden. 17/1410 B). Ein menschenwürdiges Wohnen ist in vielen vertragsfreien Einrichtungen nicht gewährleistet. Ein Beschwerdemanagement existiert nicht.
Da die Heimbewohner*innen über kein mietrechtlich abgesichertes Mietverhältnis verfügen, sind sie der Willkür der Betreiber ausgesetzt.
Beschwerden über die Zustände in den Unterkünften, können zur Folge haben, dass
die Betreffenden gezwungen werden, die Einrichtung zu verlassen und damit erneut
obdachlos werden (vgl. taz, Schon wieder umziehen, 23. Mai 2014; rbb-Kontraste.
Kaum Kontrolle? Das Geschäft mit der Obdachlosigkeit. Sendung vom 4. Juni 2014).