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Zuarbeit ArSoGeSe.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Zuarbeit ArSoGeSe.pdf
Größe
94 kB
Erstellt
26.11.15, 11:53
Aktualisiert
27.01.18, 11:04

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Inhalt der Datei

Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren VII. Wahlperiode Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien Herr Probst Ausschussvorsitzender Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Fröbelstraße 17 - 10400 Berlin Telefon90295 5002 / 5003 Fax 90295 6515 Internet: http://www.berlin.de/ba-pankow/bvv-online e-mail bvv-buero@ba-pankow.berlin.de Berlin, den 03. 11. 2015 Beschlussempfehlung Drs. VII-0970 " Signet "Berlin barrierefrei" für bezirkliche Gebäude " Ursprungsdrucksachenart: Ursprungsinitiator: Antrag Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit die bezirklichen Gebäude barrierefrei sind und – soweit nicht schon geschehen – mit dem Signet „Berlin barrierefrei“ versehen werden können. Bei Gebäuden, die bisher nicht barrierefrei sind, ist bis zum Ende der Wahlperiode ein Plan zu entwickeln, der aufzeigt, bis wann und mit welchen Maßnahmen Barrierefreiheit erreicht werden kann. Darüber hinaus wird das Bezirksamt gebeten, Träger, die durch Zuwendungen oder Leistungsverträge durch den Bezirk gefördert werden, ebenfalls auf das Signet hinzuweisen und diese zu bitten, ihre Räumlichkeiten auf Barrierefreiheit zu prüfen und diese gegebenenfalls zu kennzeichnen. Berlin, den 09.06.2015 Einreicher: Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: gez. BV Daniela Billig, BV Cornelius Bechtler, BV Ute Schnur Fraktion der CDU: Johannes Kraft, Sebastian Bergmann Begründung: Auf der Internetseite https://www.berlin.de/lb/behi/berlin-barrierefrei/signet-barrierefrei/ heißt es dazu: „Auf Initiative des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung wurde 2004 die Aktion ‚Berlin barrierefrei‘ ins Leben gerufen und ein geschütztes Signet dazu entwickelt. Bis zum 06.07.2010 galten für die Vergabe des Signets ‚Berlin barrierefrei‘ die einschlägigen Baubestimmungen sowie die in die Liste der technischen Baubestimmungen aufgenommenen DIN-Vorschriften und seit dem 07. Juli 2010 u. a. auch die Empfehlungen des von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung herausgegebenen Handbuchs ‚Barrierefreies Planen und Bauen in Berlin‘ mit Stand vom Juni 2007. Im Rahmen dieser Aktion konnte das Signet insgesamt an über 700 Einrichtungen vergeben werden. Gut sichtbar an Eingangstüren oder Schaufensterscheiben, an UBahn-Aufzügen oder City-Toiletten angebracht, sagte es aus, dass hier alle Menschen, auch solche mit den unterschiedlichsten Behinderungen klarkommen und bei Bedarf Unterstützung erhalten. 2012 übernahm die Pegasus GmbH die Aktion und entwickelte daraus ein neues Konzept zur Überprüfung der Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Einrichtungen mit der Zielsetzung, mit einer einheitlichen und transparenteren Bewertungsmethode die Umsetzung der Barrierefreiheit deutlich zu machen. Seit Februar 2014 können sich Einrichtungen für das „Signet barrierefrei“ bewerben. Die Qualität der Ausführung der Barrierefreiheit wird in drei Qualitätsstufen eingeschätzt, die durch Sterne auf dem Signet gekennzeichnet werden. Die Anforderungen sind eindeutig formuliert und geben Aufschluss, zu einer objektiven Bewertung der zu zertifizierenden Einrichtungen.“ Der Ausschuss hat den obigen überwiesenen Antrag beraten und unterstützt prinzipiell das Anliegen des Antrags. Der Ursprungstext wurde ergänzt: Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit die bezirklichen Gebäude barrierefrei sind und – soweit nicht schon geschehen – mit dem Signet „Berlin barrierefrei“ versehen werden können. Dabei ist ein vernünftiger Aufwand zum Nutzen zu berücksichtigen. Bei Gebäuden, die bisher nicht barrierefrei sind, ist bis zum Ende der Wahlperiode ein Plan zu entwickeln, der aufzeigt, bis wann und mit welchen Maßnahmen Barrierefreiheit erreicht werden kann. Darüber hinaus wird das Bezirksamt gebeten, Träger, die durch Zuwendungen oder Leistungsverträge durch den Bezirk gefördert werden, ebenfalls auf das Signet hinzuweisen und diese zu bitten, ihre Räumlichkeiten auf Barrierefreiheit zu prüfen und diese gegebenenfalls zu kennzeichnen. Abstimmungsergebnis: Ja 13; Nein 0; Enthaltung: 1 Begründung: In der Diskussion wurde deutlich, das mit der neuen Form der Signetvergabe für die Einrichtungen der Aufwand erhöht und für die Nutzer der Informationsgehalt nicht verbessert wird. Unabhängig von der Signetvergabe wird das Anliegen des Antrags vom Ausschuss unterstützt und das Bezirksamt sollte seine barrierefreien Einrichtungen in der Öffentlichkeit bekannter machen. Im übrigen ist das Anliegen im heute beschlossenen Antrag des Ausschusses zum "Teilhabekonzept für Menschen mit Einschränkungen" bereits enthalten. Der Ausschuss empfiehlt die Berichterstattung zur Drucksache mit der zum Teilhabekonzept zu verbinden. Berlin, den 03.11.2015 Dr. Axel Bielefeldt Ausschussvorsitzender