Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Zuarbeit ArSoGeSe.pdf
Größe
94 kB
Erstellt
26.11.15, 11:53
Aktualisiert
27.01.18, 11:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und
Senioren
VII. Wahlperiode
Ausschuss
für Finanzen, Personal und Immobilien
Herr Probst
Ausschussvorsitzender
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
Fröbelstraße 17 - 10400 Berlin
Telefon90295 5002 / 5003
Fax
90295 6515
Internet:
http://www.berlin.de/ba-pankow/bvv-online
e-mail bvv-buero@ba-pankow.berlin.de
Berlin, den 03. 11. 2015
Beschlussempfehlung
Drs. VII-0970 " Signet "Berlin barrierefrei" für bezirkliche Gebäude "
Ursprungsdrucksachenart:
Ursprungsinitiator:
Antrag
Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit die bezirklichen Gebäude
barrierefrei sind und – soweit nicht schon geschehen – mit dem Signet „Berlin
barrierefrei“ versehen werden können. Bei Gebäuden, die bisher nicht barrierefrei
sind, ist bis zum Ende der Wahlperiode ein Plan zu entwickeln, der aufzeigt, bis wann
und mit welchen Maßnahmen Barrierefreiheit erreicht werden kann.
Darüber hinaus wird das Bezirksamt gebeten, Träger, die durch Zuwendungen oder
Leistungsverträge durch den Bezirk gefördert werden, ebenfalls auf das Signet
hinzuweisen und diese zu bitten, ihre Räumlichkeiten auf Barrierefreiheit zu prüfen
und diese gegebenenfalls zu kennzeichnen.
Berlin, den 09.06.2015
Einreicher: Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: gez. BV Daniela Billig, BV Cornelius Bechtler, BV
Ute Schnur Fraktion der CDU: Johannes Kraft, Sebastian Bergmann
Begründung:
Auf der Internetseite https://www.berlin.de/lb/behi/berlin-barrierefrei/signet-barrierefrei/
heißt es dazu: „Auf Initiative des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
wurde 2004 die Aktion ‚Berlin barrierefrei‘ ins Leben gerufen und ein geschütztes
Signet dazu entwickelt. Bis zum 06.07.2010 galten für die Vergabe des Signets ‚Berlin
barrierefrei‘ die einschlägigen Baubestimmungen sowie die in die Liste der
technischen Baubestimmungen aufgenommenen DIN-Vorschriften und seit dem 07.
Juli 2010 u. a. auch die Empfehlungen des von der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung herausgegebenen Handbuchs ‚Barrierefreies Planen und Bauen in
Berlin‘ mit Stand vom Juni 2007.
Im Rahmen dieser Aktion konnte das Signet insgesamt an über 700 Einrichtungen
vergeben werden. Gut sichtbar an Eingangstüren oder Schaufensterscheiben, an UBahn-Aufzügen oder City-Toiletten angebracht, sagte es aus, dass hier alle
Menschen, auch solche mit den unterschiedlichsten Behinderungen klarkommen und
bei Bedarf Unterstützung erhalten.
2012 übernahm die Pegasus GmbH die Aktion und entwickelte daraus ein neues
Konzept zur Überprüfung der Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Einrichtungen
mit der Zielsetzung, mit einer einheitlichen und transparenteren Bewertungsmethode
die Umsetzung der Barrierefreiheit deutlich zu machen.
Seit Februar 2014 können sich Einrichtungen für das „Signet barrierefrei“ bewerben.
Die Qualität der Ausführung der Barrierefreiheit wird in drei Qualitätsstufen
eingeschätzt, die durch Sterne auf dem Signet gekennzeichnet werden. Die
Anforderungen sind eindeutig formuliert und geben Aufschluss, zu einer objektiven
Bewertung der zu zertifizierenden Einrichtungen.“
Der Ausschuss hat den obigen überwiesenen Antrag beraten und unterstützt prinzipiell
das Anliegen des Antrags. Der Ursprungstext wurde ergänzt:
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit die bezirklichen Gebäude
barrierefrei sind und – soweit nicht schon geschehen – mit dem Signet „Berlin
barrierefrei“ versehen werden können. Dabei ist ein vernünftiger Aufwand zum
Nutzen zu berücksichtigen. Bei Gebäuden, die bisher nicht barrierefrei sind, ist bis
zum Ende der Wahlperiode ein Plan zu entwickeln, der aufzeigt, bis wann und mit
welchen Maßnahmen Barrierefreiheit erreicht werden kann.
Darüber hinaus wird das Bezirksamt gebeten, Träger, die durch Zuwendungen oder
Leistungsverträge durch den Bezirk gefördert werden, ebenfalls auf das Signet
hinzuweisen und diese zu bitten, ihre Räumlichkeiten auf Barrierefreiheit zu prüfen
und diese gegebenenfalls zu kennzeichnen.
Abstimmungsergebnis: Ja 13; Nein 0; Enthaltung: 1
Begründung:
In der Diskussion wurde deutlich, das mit der neuen Form der Signetvergabe für die
Einrichtungen der Aufwand erhöht und für die Nutzer der Informationsgehalt nicht
verbessert wird. Unabhängig von der Signetvergabe wird das Anliegen des Antrags
vom Ausschuss unterstützt und das Bezirksamt sollte seine barrierefreien
Einrichtungen in der Öffentlichkeit bekannter machen. Im übrigen ist das Anliegen im
heute beschlossenen Antrag des Ausschusses zum "Teilhabekonzept für Menschen
mit Einschränkungen" bereits enthalten.
Der Ausschuss empfiehlt die Berichterstattung zur Drucksache mit der zum
Teilhabekonzept zu verbinden.
Berlin, den 03.11.2015
Dr. Axel Bielefeldt
Ausschussvorsitzender