Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, SB 35. BVV am 11.11.15.pdf
Größe
59 kB
Erstellt
26.11.15, 12:01
Aktualisiert
27.01.18, 21:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
des Bezirksamtes
VII-0296
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Linksfraktion und Fraktion der
SPD
Beratungsfolge:
07.11.2012
30.01.2013
06.03.2013
11.11.2015
BVV
BVV
BVV
BVV
BVV/010/VII
BVV/012/VII
BVV/013/VII
BVV/ 035/VII
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Betreff: Ausschilderung des Bürgerhauses Buch
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
SIEHE ANLAGE
Berlin, den 03.11.2015
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0296
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.2015
Drucksache-Nr.:
in Erledigung der
Drucksache Nr.: VII-0296
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Ausschilderung des Bürgerhauses Buch
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 10. Sitzung am 07.11.2012 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII–0296
„Das Bezirksamt wird ersucht, ausgehend sowohl vom S-Bahnhof Buch als auch von
der Bushaltestelle „Alt Buch/ Wiltbergstraße“ den Weg zum neuen Bürgerhaus Buch in
der Franz-Schmidt-Straße mit Hinweisschildern/ Wegweisern auszustatten.
Darüber hinaus wird das Bezirksamt gebeten, sich
-
bei der DB AG darum zu bemühen, dass schon auf dem Bahnsteig des S-Bahnhofes Buch auf den Weg zum Bürgerhaus hingewiesen wird;
sich bei der BVG darum zu bemühen, dass die automatische Stationsansage in
den Bussen für die Haltestellen „Alt Buch/ Wiltbergstraße“ um den Zusatz „Bürgerhaus“ ergänzt wird.
wird gemäß §13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Im 2. Zwischenbericht wurde der Hinweis der Deutschen Bahn AG weitergegeben,
dass die Aufnahme eines Richtungshinweises auf öffentliche Einrichtungen in das Wegeleitsystem der Bahnhöfe grundsätzlich nicht zulässig ist, jedoch die Möglichkeit besteht, auf Basis eines Gestattungsvertrages Zusatzschilder als Leiste über den Bahnhofsnamensschildern auf Bahnsteigen zu installieren. Anfallende Kosten für die Anfertigung und Installation derartiger Hinweise wären dann durch den Gestattungsnehmer zu
übernehmen.
Das Bezirksamt Pankow verfügt nicht über die dafür erforderlichen finanziellen Mittel.
Es gibt keine Hinweise darauf, dass Bürgerinnen und Bürger aus Buch und Karow, welche die Angebote des Hauses vorrangig in Anspruch nehmen, Probleme bei der Auffindbarkeit des Hauses hätten. Dies trifft gleichermaßen auch für Bürgerinnen und Bürger aus den umliegenden Regionen und aus der Gemeinde Panketal zu.
Nach Eröffnung des Hauses wurde eine zusätzliche Kennzeichnung mit einer Leuchtschrift über dem Hauseingang vorgenommen. Darüber hinaus wurden von Beginn an
die Fenster des Bürgeramtes mit großen Buchstaben ausgestattet, so dass weithin der
Hinweis „Bürgeramt“ erkenn- und lesbar ist.
Außerdem wurde in der Steuerungsrunde des Bezirks zum Stadtumbau Ost der Vorschlag unterbreitet, ein grundsätzliches Wege-Leit-System für den Ortsteil Buch zu installieren. Dieser Vorschlag wurde in das „Integrierte Stadtteilkonzept“ (ISEK) für Buch
aufgenommen. Die Gestaltung einer Internetseite zum Bucher Bürgerhaus mit allen Angeboten, einschließlich Wegebeschreibung, befindet sich in der Planung.
Auf eine zusätzliche und vor allem kostenpflichtige Ausschilderung sollte aus den genannten Gründen verzichtet werden.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
keine
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Jens-Holger Kirchner
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung