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VzK§13 BA, SB 35. BVV am 11.11.15.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, SB 35. BVV am 11.11.15.pdf
Größe
59 kB
Erstellt
26.11.15, 12:01
Aktualisiert
27.01.18, 21:28

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Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB des Bezirksamtes VII-0296 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Linksfraktion und Fraktion der SPD Beratungsfolge: 07.11.2012 30.01.2013 06.03.2013 11.11.2015 BVV BVV BVV BVV BVV/010/VII BVV/012/VII BVV/013/VII BVV/ 035/VII ohne Änderungen in der BVV beschlossen mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen Betreff: Ausschilderung des Bürgerhauses Buch Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: SIEHE ANLAGE Berlin, den 03.11.2015 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VII-0296 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung .2015 Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0296 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Ausschilderung des Bürgerhauses Buch Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 10. Sitzung am 07.11.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII–0296 „Das Bezirksamt wird ersucht, ausgehend sowohl vom S-Bahnhof Buch als auch von der Bushaltestelle „Alt Buch/ Wiltbergstraße“ den Weg zum neuen Bürgerhaus Buch in der Franz-Schmidt-Straße mit Hinweisschildern/ Wegweisern auszustatten. Darüber hinaus wird das Bezirksamt gebeten, sich - bei der DB AG darum zu bemühen, dass schon auf dem Bahnsteig des S-Bahnhofes Buch auf den Weg zum Bürgerhaus hingewiesen wird; sich bei der BVG darum zu bemühen, dass die automatische Stationsansage in den Bussen für die Haltestellen „Alt Buch/ Wiltbergstraße“ um den Zusatz „Bürgerhaus“ ergänzt wird. wird gemäß §13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet: Im 2. Zwischenbericht wurde der Hinweis der Deutschen Bahn AG weitergegeben, dass die Aufnahme eines Richtungshinweises auf öffentliche Einrichtungen in das Wegeleitsystem der Bahnhöfe grundsätzlich nicht zulässig ist, jedoch die Möglichkeit besteht, auf Basis eines Gestattungsvertrages Zusatzschilder als Leiste über den Bahnhofsnamensschildern auf Bahnsteigen zu installieren. Anfallende Kosten für die Anfertigung und Installation derartiger Hinweise wären dann durch den Gestattungsnehmer zu übernehmen. Das Bezirksamt Pankow verfügt nicht über die dafür erforderlichen finanziellen Mittel. Es gibt keine Hinweise darauf, dass Bürgerinnen und Bürger aus Buch und Karow, welche die Angebote des Hauses vorrangig in Anspruch nehmen, Probleme bei der Auffindbarkeit des Hauses hätten. Dies trifft gleichermaßen auch für Bürgerinnen und Bürger aus den umliegenden Regionen und aus der Gemeinde Panketal zu. Nach Eröffnung des Hauses wurde eine zusätzliche Kennzeichnung mit einer Leuchtschrift über dem Hauseingang vorgenommen. Darüber hinaus wurden von Beginn an die Fenster des Bürgeramtes mit großen Buchstaben ausgestattet, so dass weithin der Hinweis „Bürgeramt“ erkenn- und lesbar ist. Außerdem wurde in der Steuerungsrunde des Bezirks zum Stadtumbau Ost der Vorschlag unterbreitet, ein grundsätzliches Wege-Leit-System für den Ortsteil Buch zu installieren. Dieser Vorschlag wurde in das „Integrierte Stadtteilkonzept“ (ISEK) für Buch aufgenommen. Die Gestaltung einer Internetseite zum Bucher Bürgerhaus mit allen Angeboten, einschließlich Wegebeschreibung, befindet sich in der Planung. Auf eine zusätzliche und vor allem kostenpflichtige Ausschilderung sollte aus den genannten Gründen verzichtet werden. Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit keine Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Jens-Holger Kirchner Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung