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Niederschrift Bezirksbürgermeister (Ö. Teil).pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Niederschrift Bezirksbürgermeister (Ö. Teil).pdf
Größe
287 kB
Erstellt
26.11.15, 13:28
Aktualisiert
24.01.18, 05:32

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Inhalt der Datei

Der Bezirksbürgermeister Bezirksvertretung 5 (Nippes) Geschäftsführung Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax: (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 12.11.2015 Niederschrift über die 10. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes in der Wahlperiode 2014/2020 am Donnerstag, dem 05.11.2015, 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr, in der Aula der EdithStein-Realschule, Niehler Kirchweg 120, 50733 Köln Anwesend: Bezirksbürgermeister Herr Bezirksbürgermeister Bernd Schößler SPD Mitglieder der Bezirksvertretung Herr Horst Baumann Herr Sönke Geske Frau Karola Mennig Herr Winfried Steinbach Herr Ludger Traud Herr Daniel Hanna Frau Barbara Lorsbach Herr Christoph Schmitz Herr Johannes Winz Frau Regina Bechberger Frau Svenja Borgschulte Frau Bärbel Hölzing Herr Helmut Metten Frau Anke Mönnink Herr Biber Happe Frau Anette Schumacher Herr Michael Gabel SPD SPD SPD SPD SPD CDU CDU CDU CDU GRÜNE GRÜNE GRÜNE GRÜNE GRÜNE FDP ALFA pro Köln Ratsmitglieder mit beratender Stimme Herr Dr. Walter Gutzeit CDU Verwaltung Herr Ralf Mayer Herr Carsten Merkel Herr Guido Rupsch Frau Dunja Engels-Heymann Frau Ina-Beate Fohlmeister Frau Dorothee Heininger Herr Wolfgang Klingele Herr Josef Hubert Konrads 02-5 02-5 02-5 40 15 26 26 40 bis 19:30 Uhr Niederschrift über die 10. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 05.11.2015 Herr Kai Lachmann Herr Josef Ludwig Frau Gabriele Prandi Herr Hendrik Schwark Frau Ev Starzynski 66 56 40 61 26 Gäste Herr Serafin Balzer Herr Martin Nolte Frau Barbara Wachten Herr Werner Wolleck Schülersprecher Gesamtschule Nippes Gesamtschule Nippes Dreikönigsgymnasium Schulpflegschaft Gesamtschule Nippes Presse Zuschauer Es fehlen: Mitglieder der Bezirksvertretung Herr Andree Willige DIE LINKE entschuldigt Ratsmitglieder mit beratender Stimme Herr Martin Börschel Herr Bürgermeister Dr. Ralf Heinen Herr Malik Karaman Frau Erika Oedingen Herr Jörg van Geffen Herr Lino Hammer Herr Manfred Richter Herr Horst Thelen Herr Firat Yurtsever Herr Dr. Ralph Elster Herr Martin Erkelenz Herr Christoph Klausing Herr Reinhard Houben Frau Güldane Tokyürek Herr Michael Weisenstein Herr Thomas Hegenbarth SPD SPD SPD SPD SPD GRÜNE GRÜNE GRÜNE GRÜNE CDU CDU CDU FDP DIE LINKE DIE LINKE PIRATEN entschuldigt entschuldigt entschuldigt entschuldigt entschuldigt Seniorenvertreterinnen und Seniorenvertreter Herr Hans-Peter Fiegen entschuldigt Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig, dass beide Aktuellen Stunden durchgeführt werden. Ebenso einstimmig wird die Dringlichkeit der Anträge zu 8.1.10 und 8.2.1 erkannt und die Tagesordnung um die Punkte 1.2, 1.3, 7.16, 7.1.7, 7.1.8, 7.1.9, 7.2.6, 7.2.7, 8.1.1, 8.1.10, 8.2.1, 9.1.2, 9.2.6, 9.2.7, 10.2.12, 10.2.13 und 10.2.14 erweitert. Tagesordnung -2- Niederschrift über die 10. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 05.11.2015 I. Öffentlicher Teil A. Entwicklung und Unterbringung der Gesamtschule Nippes - Aktuelle Stunde auf gemeinsamen Antrag von SPD, Grünen und CDU AN/1682/2015 B. Belegung der Dreifachturnhallen des Dreiköniggymnasiums und im Nippeser Tälchen - Aktuelle Stunde auf Antrag der CDU AN/1657/2015 1. Einwohnerfragestunde 1.1 Einwohnerfragestunde auf Antrag von Herrn Brückner 1.2 Einwohnerfragestunde auf Antrag von Herrn Dr. Kulpe 1.3 Einwohnerfragestunde auf Antrag von Herrn Brückner 2. Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 3. Einwohneranträge gemäß § 25 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 3.1 Bürgereingabe gem. § 24 GO, Verkehrskonzept für das Neubaugelände "Clouth-Gelände" (Az.: 02-1600-48/15) 2319/2015 4. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide gemäß § 26 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 5. Anregungen und Stellungnahmen des Integrationsrates gemäß § 27 der Gemeindeordnung das Landes Nordrhein-Westfalen 6. Annahme von Schenkungen 7. Anfragen gemäß §§ 4 und 40 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen 7.1 Beantwortung von Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen 7.1.1 GGS Nibelungenstraße Mensa-Neubau, Beantwortung einer Anfrage 2476/2015 7.1.2 "Hundepark" in Niehl -3- Niederschrift über die 10. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 05.11.2015 - Anfrage der SPD-Fraktion - AN/1218/2015 2669/2015 7.1.3 Höhere Sicherheit an der Einmündung Neusser Straße/Bergstraße für Radfahrer hier: Anfrage Bündnis 90 Die Grünen zur Sitzung 03.09.2015, TOP 7.2.4 2885/2015 7.1.4 Prüfung des Baus von Beachvolleyballplätzen TOP 10.2.2 in der Sitzung vom 03.09.2015 - mündliche Anfrage von Herrn Schmitz 2804/2015 7.1.5 Verbleib Spielplatz Friedrich-Karl-Straße - Anfrage der Grünen; AN/1241/2015 3116/2015 7.1.6 Johannes-Giesberts-Park in Köln-Nippes hier: südlicher Wegeausbau zwischen Clouth-Gelände und Wegeanschluss zur Amsterdamer Straße 3191/2015 7.1.7 Instandsetzung Spielplatz Friedrich-Karl-Straße; AN/0938/2015 und 2343/2015 3117/2015 7.1.8 Errichtung Basketballfeld und Tischtennisplatten im Blücherpark 2344/2015; hier: mündliche Anfrage aus der Sitzung vom 03.09.2015 3310/2015 7.1.9 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der BV Nippes vom 20.08.2015 zum Schillplatz (Az.: AN/1242/2015) 3165/2015 7.2 Neue Anfragen 7.2.1 Einbeziehung vom Stadtbezirk Nippes in die Machbarkeitsstudie RRX-Halt Köln-Mülheim - Anfrage der Grünen AN/1359/2015 Antwort der Verwaltung 3029/2015 7.2.2 Wiederherstellung des Kirchenplatzes von Hl. Kreuz an der Kapuzinerstraße - Anfrage der SPD-Fraktion AN/1572/2015 -4- Niederschrift über die 10. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 05.11.2015 7.2.3 Abwasser und Rohrsystem unter der Liegenschaft Niehler Damm/Merkenicher Straße - Anfrage der SPD-Fraktion AN/1573/2015 7.2.4 Gemeinschaftshauptschule Reutlinger Straße - Anfrage der CDU AN/1466/2015 7.2.5 Unterbringung von Asylbewerbern im Dreikönigsgymnasium Köln Bilderstöckchen - Anfragevon Pro Köln AN/1565/2015 7.2.6 Neusser Landstr. 2 (Flüchtlingsheim) - Anfrage der SPD-Fraktion AN/1612/2015 7.2.7 Ergänzende Fragen zur Darlegung eines Zwischenergebnisses zum Verkehrskonzept Zoo/Flora - Anfrage der FDP-Fraktion AN/1650/2015 8. Anträge gemäß §§ 3 und 40 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen 8.1 Entscheidungen gemäß § 37 Absatz 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 8.1.1 Aufenthaltsmöglichkeiten für Jugendliche im Stadtbezirk Nippes - Antrag der Grünen AN/1250/2015 Aufenthaltsmöglichkeiten für Jugendliche im Stadtbezirk Nippes - Gemeinsamer Änderungsantrag von SPD, Grünen und CDU AN/1683/2015 8.1.2 Grünrückschnitt zur Verkehrssicherung - Antrag der FDP AN/1238/2015 8.1.3 Seniorenfitnessplatz am Niehler Damm - Antrag der SPD-Fraktion AN/1580/2015 8.1.4 KVB Fahrräder - Antrag der Grünen - -5- Niederschrift über die 10. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 05.11.2015 AN/1599/2015 8.1.5 Fisch-Umsiedlung im Kahnweiher Blücherpark - Antrag der CDU-Fraktion AN/1465/2015 8.1.6 Bodenuntersuchungen Blücherpark - Antrag der SPD-Fraktion AN/1582/2015 8.1.7 Sicherheit Etzelstraße - Antrag der Grünen AN/1603/2015 8.1.8 Öffnung der Pionierstraße für den Radverkehr - Antrag der SPD-Fraktion AN/1585/2015 8.1.9 Gehwege frei - Zurückgewinnung von Bürgersteigen in Nippes - Antrag der Grünen AN/1609/2015 8.1.10 Austausch der maroden Fenster in den Klassenräumen der Edith-SteinRealschule - Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag von SPD, Grünen und CDU AN/1666/2015 8.2 Vorschläge und Anregungen gemäß § 37 Absatz 5 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 8.2.1 Beteiligung der Bezirksvertretungen an den Besetzungen der Schulleiterstellen - Dringlichkeitsantrag der Grünen AN/1689/2015 9. Verwaltungsvorlagen 9.1 Entscheidungen gemäß § 37 Absatz 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 9.1.1 Umsetzung des städtischen Toilettenkonzepts; hier: Standort Riehl, Nebeneingang Zoo 2829/2015 9.1.2 Vergabe von bezirksorientierten Mitteln 3409/2015 -6- Niederschrift über die 10. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 05.11.2015 9.2 Anhörungen und Stellungnahmen gemäß § 37 Absatz 5 Sätze 1 und 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 9.2.1 Stadtklima- und Verschönerungsprogramm für die neun Kölner Stadtbezirke hier: Festlegung des Kriterienkataloges 2601/2015 9.2.2 248. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen 2768/2015 9.2.3 Haltestelle Lohsestraße; Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschluss für den Einbau von Aufzügen, sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes bei Finanzstelle 6903-1202-5-7112, Hst. Lohsestr. - Einbau von Aufzügen 3064/2014 9.2.4 Baubeschluss für die Umgestaltung des Einmündungsbereichs Sebastianstraße/Niehler Damm in einen Kreisverkehr sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen, hier: Finanzstelle 6601-1201-5-1080, Niehler Damm/Sebastianstraße - Kreisverkehr 2279/2015 9.2.5 Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Rotterdamer Straße, Delfter Straße und Leidener Straße sowie Freigabe einer Verpflichtungsermächtigung, hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen 2910/2015 9.2.6 1. Ordnungsbehördliche Verordnung für 2016 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtteilen, Kernbereich Innenstadt, Agnesviertel, Deutz, Neustadt-Süd, Severinsviertel, Rodenkirchen, Sürth, Godorf, Lindenthal, Braunsfeld, Marsdorf, Weiden, Sülz/Klettenberg, Ossendorf, Neu-Ehrenfeld, Longerich, Nippes, Chorweiler, Porz-City, Porz-Eil, Porz-Lind/Wahn/Wahnheide/Urbach, Poll, Kalk, Rath/Heumar, Höhenhaus, Dellbrück, Mülheim 2011/2015 9.2.7 Beschluss zur Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes "Starke Veedel-Starkes Köln" in der neuen EFRE/ESF Förderphase 2014 - 2020 2899/2015 10. Mitteilungen 10.1 Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters -7- Niederschrift über die 10. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 05.11.2015 10.2 Mitteilungen der Verwaltung 10.2.1 Ziel- und Leistungsvereinbarung 2015 - Bürgerzentrum Nippes 2451/2015 10.2.2 Erstellung eines integrierten Handlungskonzeptes (IHK) "Starke Veedel Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" für die neue EUFörderperiode 2014-2020 im Rahmen des Aufrufs der Landesregierung "Starke Quartiere - starke Menschen" - Gemeinsamer Aufruf zu den Programmen des EFRE, des ELER und des ESF (2014-2020) zur präventiven und nachhaltigen Entwicklung von Quartieren und Ortsteilen sowie zur Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung 2489/2015 10.2.3 Parkraumbewirtschaftung Parkplatz entlang des Rheinufers am KonradAdenauer-Ufer/ Niederländer Ufer in Köln-Neustadt-Nord 2573/2015 10.2.4 Stadtbezirksübergreifende Schülerbewegungen 2580/2015 10.2.5 Mitteilung über erfolgte Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses 2665/2015 10.2.6 Verfahrensvorschlag zum Einsatz sozialer Erhaltungssatzungen in Köln 2803/2015 10.2.7 Baumpflegemaßnahme zur Verkehrssicherungspflicht im Bereich der Sportanlage Militärringstr. (Ecke Lindweilerweg) in Köln 3089/2015 10.2.8 Vorabinformation zum 12. Schulrechtsänderungsgesetz 2755/2015 10.2.9 Neunter Statusbericht zum Ausbau der Kindertagesbetreuung in Köln 2943/2015 10.2.10 Änderungen zum Fahrplanwechsel 2015 3013/2015 10.2.11 Planfeststellungsverfahren für den Bau einer Abstellanlage der KVB AG für Stadtbahnfahrzeuge in Köln-Weidenpesch 3104/2015 10.2.12 Sicherheit für Fußgänger im Kreuzungsbereich Jesuitengasse, Klostergasse, -8- Niederschrift über die 10. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 05.11.2015 Feuerstraße, Amboßstraße, Floriansgasse, Kreisel Schmiedegasse hier: Stellungnahme zu dem Beschluss der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 30.04.2015, TOP: 8.1.8 3093/2015 10.2.13 Einrichtung von Eltern-Kind-Spielplätzen an der Hartwichstraße und am Kriemhildplatz; AN/1243/2015 3101/2015 10.2.14 Sitzungstermine 2016 3397/2015 II. Nichtöffentlicher Teil 11. Anfragen gemäß §§ 4 und 40 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen 11.1 Beantwortung von Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen 11.2 Neue Anfragen 12. Anträge gemäß §§ 3 und 40 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen 12.1 Entscheidungen gemäß § 37 Absatz 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 12.2 Vorschläge und Anregungen gemäß § 37 Absatz 5 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 13. Verwaltungsvorlagen 13.1 Entscheidungen gemäß § 37 Absatz 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 13.2 Anhörungen und Stellungnahmen gemäß § 37 Absatz 5 Sätze 1 und 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 14. Mitteilungen 14.1 Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters 14.2 Mitteilungen der Verwaltung -9- Niederschrift über die 10. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 05.11.2015 I. Öffentlicher Teil A. Entwicklung und Unterbringung der Gesamtschule Nippes - Aktuelle Stunde auf gemeinsamen Antrag von SPD, Grünen und CDU AN/1682/2015 Frau Starzynski stellt den aktuellen Sachstand zum Neubau der Gesamtschule Nippes vor und erläutert, dass es bedingt durch die Klage einer im Rahmen der europaweiten Ausschreibung nicht berücksichtigten Firma zu Verzögerungen komme. Diese Klage habe aufschiebende Wirkung. Für den 02.03.2016 sei eine mündliche Verhandlung anberaumt. Wann das Gericht entscheide, sei jedoch offen. Herr Klingele legt anschließend dar, dass die Oberstufe der Gesamtschule im Schuljahr 2016/2017 in Containern auf dem Marktplatz in der Schlackstraße untergebracht werden soll. Für das Schuljahr 2017/2018 sollen Schulcontainer in der Parkanlage hinter der Paul-Humburg-Straße aufgestelt werden. Da es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handelt, seien aber Abstimmungen mit dem Umweltamt notwendig. Auf Nachfrage von Herrn Steinbach führt er weiter aus, dass die Interimslösung im Park noch nicht für das Schuljahr 2016/2017 nicht möglich sei, weil ein zu großes Risiko bestehe, dass das Projekt bis dahin nicht realisiert werden könne. Dieses liegt u.a. daran, dass die Ver- und Entsorgungsfrage noch nicht geklärt sei, noch kein Bodengutachten existiere und auch der Kampfmittelräumdienst noch nicht eingeschaltet wurde. Sollte sich im weiteren Planungsverlauf jedoch herausstellen, dass die Interimslösung im Park doch bereits zum Schuljahr 2016/2017 realisiert werden kann, werden die Planungen zur Unterbringung auf dem Marktplatz beendet. Herr Baumann lobt die Verwaltung dafür, dass so schnell Ausweichlösungen gefunden wurden und schlägt vor, die Bezirksvertretung solle eine Unterstützung für die Grünflächennutzung aussprechen. Er bemängelt aber, dass es für die Gesamtschule noch kein brauchbares Verkehrskonzept erstellt wurde. Auf Nachfrage von Herrn Schmitz führt Herr Klingele aus, dass aufgrund der bisher gemachten Erfahrungen davon auszugehen ist, dass die Interimslösung im Park pünktlich zum Schuljahr 2017/2018 bezogen werden kann. Sollte es dennoch widererwartend zu Problemen kommen, könne die Interimslösung in der Schlackstraße fortgeführt werden. Auf Bitten von Frau Hölzing legt Herr Klingele dar, dass außer dem Landschaftsbeirat nur noch städtische Ämter involviert seien, allerdings habe der Landschaftsbeirat schon Zustimmung signalisiert. Herr Wolleck bedankt sich für die bisher geleistete gute Arbeit und schlägt ebenso wie Herr Happe vor, vorrangig die Parklösung zu realisieren und die Schlackstraße nur als Notlösung zu realisieren. Nach Meinung von Herrn Balzer seien die Verkehrsprobleme nur zu lösen, wenn die Schüler mit dem ÖPNV zur Schule fahren würden. Er schlägt vor, an die Eltern zu appellieren, ihre Kinder nicht mit dem PKW zur Schule zu bringen. Herrn Nolte ist es wichtig, dass die Oberstufe in neun Monaten starten könne, der Standort spiele dabei eine untergeordnete Rolle. - 10 - Niederschrift über die 10. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 05.11.2015 Herr Baumann schlägt vor, die Verkehrsbelastung durch ein intelligentes Einbahnstraßensystem einzudämmen. Er bekräftigt nochmals, dass ein Verkehrskonzept spätestens dann vorliegen müsse, wenn der Neubau fertig ist. Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes bittet die Verwaltung, als eine Übergangslösung Schulcontainer im Park aufzustellen. Außerdem soll die Verwaltung die für den Marktplatz geplanten Container ebenfalls im Park aufstellen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen. B. Belegung der Dreifachturnhallen des Dreiköniggymnasiums und im Nippeser Tälchen - Aktuelle Stunde auf Antrag der CDU AN/1657/2015 Herr Schmitz führt in die Thematik ein und legt dar, dass zurzeit im Stadtgebiet sieben Dreifachturnhallen mit Flüchtlingen belegt seien, zwei davon befänden sich im Stadtbezirk. Er bemängelt, dass die Schulleitungen und der Stadtbezirkssportbund nicht informiert worden seien. Herr Ludwig legt dar, dass in Köln derzeit 9.150 Flüchtlinge in 100 Einrichtungen untergebracht seien. Dies sei ein Anstieg um 4.000 Personen seit Jahresbeginn. Wurden Anfang des Jahres noch 300 neue Flüchtlinge pro Monat prognostiziert, so habe die tatsächliche Anzahl im Oktober bereits bei 965 gelegen. Daher seien alle 300 städtischen Turnhallen dahingehend überprüft worden, ob sie zur Flüchtlingsunterbringung geeignet seien. Aufgrund der weiterhin steigenden Flüchtlingszahlen – im November werden 310 Flüchtlinge pro Woche erwartet – müssten in den nächsten Wochen weitere Hallen belegt werden. Ab 2016 gebe es aber neue Ressourcen zur Unterbringung, u.a. Hallen in Leichtbauweisen). Er räumt ein, dass es Verbesserungsbedarf im Bereich der Kommunikation gebe. Der Anspruch sei, die Betroffenen mit einem Vorlauf von drei Tagen zu informieren. Die Ereignisse würden sich aber tagesaktuell überschlagen, deswegen können kurzfristigere Entscheidungen nicht immer ausbleiben. Frau Wachten hält den Informationsfluss nicht für optimal. Erste Informationen habe sie beispielsweise aus der Zeitung bekommen. Sie führt aber weiter aus, dass die Kommunikation nach der Belegung vorbildlich sei. Der Sportunterricht könne mit Abstrichen stattfinden. Herr Mayer erklärt, daran interessiert zu sein, die Informationen über Hallenbelegungen möglichst kurzfristig zu erhalten, damit seitens des Bürgeramtes versucht werden kann, Ausweichmöglichkeiten für die betroffenen Vereine zu finden. Priorität habe dabei, dass der Ligaspielbetrieb aufrechterhalten wird. Erst danach könne daran gearbeitet werden, den Trainingsbetrieb sicherzustellen. Um möglichst vielen Vereinen helfen zu können, seien die Sporthallen teilweise auch am Wochenende geöffnet und in der Woche teilweise bis 22.00 Uhr belegt. Herr Hanna findet, dass das Informationsmanagement versagt habe, eine Informationsveranstaltung am DKG sei erst Wochen nach der Belegung erfolgt. - 11 - Niederschrift über die 10. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 05.11.2015 Auf Nachfrage von Herrn Dr. Gutzeit führt Frau Engels-Heymann abschließend aus, dass es Ziel sei, einen lehrplanmäßigen Sportunterricht sicherzustellen. Dass Schulsport momentan nur noch für Abiturienten stattfinde, sei nicht richtig. Beschluss: Die Verwaltung wird aufgefordert, bei künftigen Belegungen von Turnhallen die betroffenen Schulen und Vereine im Vorfeld zu informieren und Ausweichmöglichkeiten im Vorfeld sicherzustellen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.1. Einwohnerfragestunde 1.1 Einwohnerfragestunde auf Antrag von Herrn Brückner Die Fragen von Herrn Brückner werden wie folgt beantwortet: Erläuterung des Sachverhalts: Im bezeichneten Übergangsbereich wird seit dem 29.07.2015 der ab Oktober 2013 errichtete und fest mit dem Erdboden verbundene Clouth- Bau- und Sichtschutzzaun zurückgebaut. Erst seit diesem Zeitpunkt kann der exakte Verlauf der östlichen Clouth-Bebauungsgrenze des räumlichen Geltungsbereichs des rechtskräftigen Bebaungsplans 67480/03 festgestellt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt war von der Parkseite her nicht ersichtlich, dass sich der beschriebene Zaun 0,5 Meter östlich der Clouth-Bebauungsgrenze im Landschaftsschutzgebiet auf dem Gelände der öffentlichen Grünanlage Johannes-GiesbertsPark befindet. Damit ist erwiesen, dass der Bauzaun außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des rechtskräftigen Clouth-Bebaungsplans 67480/03 errichtet worden ist. Mit einer Bauhöhe von 2,45 Metern wurde er in nord-südlicher Richtung auf einer Länge von 417 Metern erstellt. Frage: Seit wann befindet sich die Verwaltung der Stadt Köln in Kenntnis der Tatsache, dass der Zaun ohne den erforderlichen Befreiungsbescheid der Unteren Landschaftsbehörde gem. § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG9 und § 69 Landschaftsgesetz NW von Mitarbeitern der Moderne Stadt GmbH im Landschaftsschutzgebiet Johannes-Giesberts-Park widerrechtlich errichtet worden ist? Antwort: Ähnlich lautende Anfragen richtete Herr Brückner im Namen der Bürgerinitiative Johannes- Giesberts-Park bereits an verschiedene Ämter der Stadt Köln, die Bezirksvertretung Nippes, diverse Zeitungen, sämtliche Fraktionen es Stadtrates und den Oberbürgermeister. Am 20. August 2015 erstatteten in dieser Sache zwei Mitglieder der Bürgerinitiative Johannes-Giesberts-Park Strafanzeige bei der Polizei gegen den Bauherren moder- - 12 - Niederschrift über die 10. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 05.11.2015 ne stadt. Am 24.08.2015 ging eine E-Mail bei der Unteren Landschaftsbehörde ein, in der Herr Brückner erneut eine Schädigung des Baumbestandes befürchtet und angibt, dass der Verlauf des Bauzaunes widerrechtlich auf dem Gelände der Johannes-GiesbertsParks verliefe. Die Untere Landschaftsbehörde (ULB) als zuständige Sonderordnungsbehörde prüfte den Sachverhalt eingehend und teilte Herrn Brückner mit Schreiben vom 26.08.2015 mit, dass die Stützmauer wie geplant erfolgen darf und sie davon absieht, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Errichtung des stabilen Bauzauns zur Absicherung der Baustelle einzuleiten. Die ULB teilt die Auffassung der Bürgerinitiative nicht, dass moderne stadt gegen die Auflagen des Befreiungstatbestandes verstoßen hat. Die durch die Errichtung des Bauzaunes (Punktfundamente) erfolgten Beeinträchtigungen sind nur geringfügig. Die Höhere Landschaftsbehörde teilt die Auffassung der Unteren Landschaftsbehörde und teilte dies Herrn Brückner per Elektronischer Post am 26.08.2015 mit. Eine Durchschrift dieses Schreibens ging am 14. September 2015 beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen ein. Ungeachtet dieser Antwortschreiben stellt Herr Brückner am 27.08.2015 diese ähnlich lautende Einwohnerfrage. Unterfrage 1: Seit wann befinden sich die Bauaufsichtsbehörden der Stadt Köln, insbesondere die Leitung des Baudezernats, in Kenntnis der Tatsache, dass der Zaun ohne Befreiungsbescheid der Unteren Landschaftsbehörde gem. § 67 Bundesnaturschutzgesetz und § 69 Landschaftsgesetz mit 209 Punktfundamenten im Boden des LSG fest verankert worden ist und den Wurzeln der Bäume entlang der Westgrenze des Parks beim Bau des Zauns schwere Sachbeschädigungen zugefügt worden sind und welche Maßnahmen haben die Bauaufsichtsbehörden zur Behebung dieses Zustands in die Wege geleitet? Antwort: Wie zuvor dargelegt, kommen sowohl die Untere Landschaftsbehörde als auch die Höhere Landschaftsbehörde zu der Einschätzung, dass sie gegen die teilweise ungenehmigte Errichtung des stabilen, ortsfesten Bauzauns in 2013 gegen die moderne stadt GmbH kein Ordnungsverfahren einleiten werden. Durch die Errichtung des Bauzauns sind nur geringfügige Beeinträchtigen des Baumbestandes zu befürchten. Unterfrage 2: Bereits mit Schriftsätzen vom 18. Oktober 2013 und 23. Oktober 2013 haben wir gegenüber dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (AfLuG) konkrete und genehmigungspflichtige Eingriffe von Mitarbeitern der Moderne Stadt GmbH bei der Errichtung des fest mit dem Erdboden verbundenen Bauzauns in das Landschaftsschutzgebiet (LSG) angezeigt, unter anderem, dass die Erdbohrungen für die Fun- - 13 - Niederschrift über die 10. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 05.11.2015 damente im Parkboden angelegt worden sind. Warum sind die Bauaufsichtsbehörden unseren konkreten Hinweisen nicht nachgegangen? Antwort: Als verantwortlicher Eigentümer des Baumbestands an der Grundstücksgrenze zum Baufeld konnte das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen aktuell keine Verstöße gegen die Vorgaben zum Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen (DIN 18920 & RAS-LP-4) feststellen. Zuletzt wurde der Zustand des Baumbestandes durch eine umfangreiche Fotodokumentation am 21.08.2015 festgehalten. Anlass war die Strafanzeige 601000-218949-15/5, mit der die Bürgerinitiative Johannes-Giesberts-Park gegen die Bauherren moderne stadt vorgehen wollte. Unterfrage 3: Um die Auswirkungen der Großbaustelle Clouth auf den angrenzenden JohannesGiesberts-Park zu dokumentieren, wird seit Januar 2013 eine „Ökologische Baubegleitung“ durch die Firma FSW LA, Düsseldorf, durchführt. Wir bitten unter Vorlage der Dokumente um Beantwortung der Fragestellung, inwieweit die Arbeiten und Vorarbeiten bei der Errichtung des fest mit dem Erdboden verbundenen ClouthBauzauns dokumentiert worden sind? Antwort: Die zuvor beschriebene Fotodokumentation belegen, dass der Bauzaun zu keinen wesentlichen Beeinträchtigungen des Baumbestandes geführt hat, denn der Zaun wurde an Punktfundamenten befestigt. Unterfrage 4: Gemäß Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen, § 65 bedürfen Einfriedungen, die an eine öffentliche Verkehrsfläche angrenzen, ab einer Höhe von 1,00 Metern über Geländehöhe einer Baugenehmigung. Liegt diese Baugenehmigung vor, und wenn ja, wann wurde sie erteilt? Antwort: Eine Baugenehmigung ist nicht notwendig, da es sich um einen Bauzaun handelt und nicht um eine Einfriedung. Unterfrage 5: Für den Fall, dass hier keine Baugenehmigung erteilt worden ist, bitten wir um Beantwortung der Fragestellung, warum diese fehlende Genehmigung im Rahmen der bauaufsichtlichen Überwachung der Clouth-Baustelle bisher nicht beanstandet worden ist? Antwort: Eine Baugenehmigung ist nicht notwendig, da es sich um einen Bauzaun handelt und nicht um eine Einfriedung. Zur Sicherung der Baustelle, vor allem während der Abrissarbeiten und dem Baugrubenaushub, war ein stabiler, ortsfester Bauzaun zur Wahrung der Sorgfaltspflicht und Verkehrssicherung der Baustelle zwingend erforderlich. 1.2 Einwohnerfragestunde auf Antrag von Herrn Dr. Kulpe Die Fragen von Herrn Dr. Kulpe werden wie folgt beeantwortet: - 14 - Niederschrift über die 10. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 05.11.2015 Erläuterung des Sachverhalts: Im westlichen Teil des Nordparks besteht die von der Stadt Köln amtlich ausgewiesene Hundefreilauffläche Nr. 34. Quer über diese Freifläche verlief bis zum 26.10.2015 ein illegaler Trampelpfad. Dieser wurde neben Fußgängern auch von Radfahrern benutzt, obwohl Radfahren auf Grünflächen nach der Kölner Stadtordnung unzulässig ist. Dieser Trampelpfad wurde in den vergangenen Tagen von Mitarbeitern der Stadt Köln mit einer Breite von etwa 2,5 Metern ausgebaut (Anlage 1, "neuer Weg"). Es besteht bereits ein offizieller Weg (Anlage 1, "vorhandener Weg") über die Hundefreilauffläche. Durch den neuen Weg wird diese nunmehr in drei kleine Teil-flächen zerlegt. Während der vorhandene Weg mit seinem geschwungenen Verlauf Radfahrer zu einer gemäßigten Geschwindigkeit anhält, verläuft der neue Weg von der abschüssigen Brücke am Parkveedel aus mit einem Gefälle von etwa zwei Metern fast geradlinig und verleitet damit die Radfahrer zu hohem Tempo. Das neu erbaute Wegeteilstück stellt eine deutliche Abkürzung gegenüber der vorhandenen, offiziellen Wegeführung dar und steigert damit die Frequentierung dieser Verbindung. Es ist als Teilstück des Radweges von Ehrenfeld über Nippes / Niehl nach Mühlheim anzusehen und hat damit stadtbezirksübergreifenden Charakter (Anlage 2). Zudem können die wenigen vorhandenen Tafeln, die auf eine Hundefreilauffläche hinweisen, von Passanten und vor allem von Radfahrern unmöglich wahrgenommen werden. Frage: Auf Grund welchen Beschlusses oder welcher Rechtsgrundlage wurde dieser stadtbezirksübergreifende Weg gebaut, der über eine Hundefreilauffläche verläuft, die nach Beschluss der Bezirksvertretung Nippes vom 19.05.2011 erhalten bleiben muss und die Verwaltung selbst in der Beschlussvorlage 1048/2011 sich für die Beibehaltung der Hundefreilauffläche ausgesprochen hat? Antwort der Verwaltung: Der Ausbau des Weges erfolgte als laufendes Geschäft der Verwaltung und bedurfte keines Beschlusses. Im Rahmen einer grundlegenden Überarbeitung des Nordparks wurden auch die Wege instand gesetzt. Von der Neubausiedlung „Em Parkveedel“ zum vorhandenen Wegenetz im Park hatte sich ein Trampelpfad gebildet, der Stolpergefahren aufwies. Aus Gründen der städtischen Verkehrssicherungspflicht wurde dieser ausgebaut. Unterfrage 1: Ist der Weg Teil des Konzeptes des Radverkehrsnetzes der Stadt Köln, bzw. wurde er mit dem Fahrradbeauftragten der Stadt Köln abgestimmt und falls nein, warum nicht? Antwort der Verwaltung: Der Weg wurde aus Gründen der städtischen Verkehrssicherungspflicht ausgebaut und nicht als Bestandteil des Radverkehrsnetzes der Stadt Köln. Unterfrage 2: Liegen belastbare Verkehrszählungen und -prognosen oder sonstige Gründe für die - 15 - Niederschrift über die 10. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 05.11.2015 Notwendigkeit dieses Wegebaus und dem daraus resultierenden Eingriff in die Hundefreilauffläche vor? Antwort der Verwaltung: Siehe Antwort Unterfrage 1. Unterfrage 3: Wie soll sichergestellt werden, dass die amtlich ausgewiesene Hundefreilauffläche 34 auch in Zukunft im bisherigen Umfang ohne Einschränkungen bestimmungsgemäß genutzt werden kann, d.h., wie können Hunde auch in Zukunft artgerecht ihrem natürlichen Bewegungsdrang allein oder im Rudel nachkommen? Antwort der Verwaltung: Im Internet können die Standorte der Hundefreilaufflächen im Maßstab 1: 15.000 abgerufen werden. Es gibt häufiger den Fall, dass Wege innerhalb von Hundefreilaufflächen verlaufen. In der Kölner Stadtordnung (KSO) vom 14. April 2014 ist die Nutzung von Grünanlagen geregelt. Die §§ 27+ 28 der KSO gehen auf die Nutzung von Grünflächen durch Hunde ein. „Andere Personen dürfen durch Hunde nicht gefährdet oder mehr als den Umständen nach unvermeidbar beeinträchtigt werden.“ Hundefreilaufflächen dienen neben allgemeinen Erholungszwecken dem unangeleinten Auslauf von Hunden. Demzufolge stehen Hundefreilaufflächen nicht ausschließlich Hunden zur Verfügung, sondern sind auch anderen Nutzern vorbehalten. Eine Nutzung von Hundewiesen durch Spazierengehen oder Fahrradfahren ist somit nicht ausgeschlossen. Unterfrage 4: Hat man bei der Anlage des Weges den Belangen zur sicheren Führung des Radverkehrs und der Sicherheit der übrigen Parkbesucher und der Hunde genüge getan? Antwort der Verwaltung: Siehe Antwort Unterfrage 1 bis 3. Unterfrage 5: Welche Maßnahmen sind seitens der Stadt Köln geplant, dem jetzt nochmals deutlich erhöhten Unfallrisiko auf der Hundewiese und an den Engstellen der Brücke vorzubeugen und Leib und Leben von Hunden, Fußgängern und Radfahrern zu schützen und welche Regelungen sind im Schadensfalle vorgesehen? Antwort der Verwaltung: Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden beantwortet in seiner Sitzung am 01.09.2015 eine mündliche Anfrage zu Hundefreilaufflächen (Session 1770/2015), aus der nachfolgend zitiert wird: - 16 - Niederschrift über die 10. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 05.11.2015 „Die Ausweisung von Freilaufflächen in den vorhandenen öffentlichen Grünanlagen im dicht besiedelten Stadtgebiet Köln gestaltete sich schwierig und konnte nur unter Abwägung der verschiedenen Interessenslagen in der Bevölkerung erfolgen. Hier besteht ein hohes Konfliktpotential zwischen Hundehaltern und sonstigen Nutzern von Grünflächen, die sich in ihrer eigenen Bewegungsfreiheit durch freilaufende Hunde beeinträchtigt oder gar gefährdet sehen.“ Die unterschiedlichen Interessenlagen verlangen eine gegenseitige Rücksichtnahme von allen Grünflächennutzern. 1.3 Einwohnerfragestunde auf Antrag von Herrn Brückner Es liegt noch keine Antwort vor. 2. Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 3. Einwohneranträge gemäß § 25 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 3.1 Bürgereingabe gem. § 24 GO, Verkehrskonzept für das Neubaugelände "Clouth-Gelände" (Az.: 02-1600-48/15) 2319/2015 Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes dankt dem Petenten für seine Eingabe und bittet die Verwaltung, in der am 29.01.2015 beschlossenen Erstellung eines Verkehrskonzeptes für das Clouth-Gelände auch die Weiterentwicklung der ÖPNV-Anbindung zu berücksichtigen Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen. 4. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide gemäß § 26 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 5. Anregungen und Stellungnahmen des Integrationsrates gemäß § 27 der Gemeindeordnung das Landes Nordrhein-Westfalen 6. Annahme von Schenkungen 7. Anfragen gemäß §§ 4 und 40 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen 7.1 Beantwortung von Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen 7.1.1 GGS Nibelungenstraße Mensa-Neubau, Beantwortung einer Anfrage - 17 - Niederschrift über die 10. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 05.11.2015 2476/2015 Die Bezirksvertretung nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis. 7.1.2 "Hundepark" in Niehl - Anfrage der SPD-Fraktion - AN/1218/2015 2669/2015 Die Bezirksvertretung nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis. 7.1.3 Höhere Sicherheit an der Einmündung Neusser Straße/Bergstraße für Radfahrer hier: Anfrage Bündnis 90 Die Grünen zur Sitzung 03.09.2015, TOP 7.2.4 2885/2015 Die Bezirksvertretung nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis. 7.1.4 Prüfung des Baus von Beachvolleyballplätzen TOP 10.2.2 in der Sitzung vom 03.09.2015 - mündliche Anfrage von Herrn Schmitz 2804/2015 Die Bezirksvertretung nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis. 7.1.5 Verbleib Spielplatz Friedrich-Karl-Straße - Anfrage der Grünen; AN/1241/2015 3116/2015 Die Bezirksvertretung nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis. 7.1.6 Johannes-Giesberts-Park in Köln-Nippes hier: südlicher Wegeausbau zwischen Clouth-Gelände und Wegeanschluss zur Amsterdamer Straße 3191/2015 Die Bezirksvertretung nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis. 7.1.7 Instandsetzung Spielplatz Friedrich-Karl-Straße; AN/0938/2015 und 2343/2015 3117/2015 Die Bezirksvertretung nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis. - 18 - Niederschrift über die 10. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 05.11.2015 7.1.8 Errichtung Basketballfeld und Tischtennisplatten im Blücherpark 2344/2015; hier: mündliche Anfrage aus der Sitzung vom 03.09.2015 3310/2015 Die Bezirksvertretung nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis. 7.1.9 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der BV Nippes vom 20.08.2015 zum Schillplatz (Az.: AN/1242/2015) 3165/2015 Die Bezirksvertretung nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis. 7.2 Neue Anfragen 7.2.1 Einbeziehung vom Stadtbezirk Nippes in die Machbarkeitsstudie RRXHalt Köln-Mülheim - Anfrage der Grünen AN/1359/2015 7.2.2 Wiederherstellung des Kirchenplatzes von Hl. Kreuz an der Kapuzinerstraße - Anfrage der SPD-Fraktion AN/1572/2015 Es liegt noch keine Antwort der Verwaltung vor. 7.2.3 Abwasser und Rohrsystem unter der Liegenschaft Niehler Damm/Merkenicher Straße - Anfrage der SPD-Fraktion AN/1573/2015 Es liegt noch keine Antwort der Verwaltung vor. 7.2.4 Gemeinschaftshauptschule Reutlinger Straße - Anfrage der CDU AN/1466/2015 Die Bezirksvertretung nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis. 7.2.5 Unterbringung von Asylbewerbern im Dreikönigsgymnasium Köln Bilderstöckchen - Anfragevon Pro Köln AN/1565/2015 - 19 - Niederschrift über die 10. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 05.11.2015 Die Bezirksvertretung nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis. 7.2.6 Neusser Landstr. 2 (Flüchtlingsheim) - Anfrage der SPD-Fraktion AN/1612/2015 Die Bezirksvertretung nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis. Herr Baumann wünscht eine zahlenmäßige Aufgliederung nach Nationaltitäten. 7.2.7 Ergänzende Fragen zur Darlegung eines Zwischenergebnisses zum Verkehrskonzept Zoo/Flora - Anfrage der FDP-Fraktion AN/1650/2015 Es liegt noch keine Antwort der Verwaltung vor. 8. Anträge gemäß §§ 3 und 40 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen 8.1 Entscheidungen gemäß § 37 Absatz 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 8.1.1 Aufenthaltsmöglichkeiten für Jugendliche im Stadtbezirk Nippes - Antrag der Grünen AN/1250/2015 Aufenthaltsmöglichkeiten für Jugendliche im Stadtbezirk Nippes - Gemeinsamer Änderungsantrag von SPD, Grünen und CDU AN/1683/2015 Beschluss: Die Verwaltung wird aufgefordert, 1. Gebiete für Aufenthalts- und Treffmöglichkeiten für Jugendliche auszuweisen und 2. diese Orte angemessen zu möblieren (Regenschutz, Bänke, u.ä.). Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen. 8.1.2 Grünrückschnitt zur Verkehrssicherung - Antrag der FDP AN/1238/2015 - 20 - Niederschrift über die 10. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 05.11.2015 Der Antrag wird von Herrn Happe begründet und nach anschließender Diskussion erweitert. Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, dafür zu sorgen, dass ein regelmäßiger Grünrückschnitt entlang von DB-eigenem Gelände zu städtischem Grund durchgeführt wird. Akut sind hier folgende Bereiche betroffen:      Escher Straße von Innere Kanalstraße bis Menzelstraße Longericher Straße von Ludwigshafer Straße bis Am Bilderstöckchen Longericher Straße von Am Bilderstöckchen bis Robert-Perthel-Straße Longericher Straße an de Ecke Unterführung zur Etzelstraße Robert-Perthel-Straße von Longerocher Straße bis Unterfühung zur Longericher Str.  Etzelstraße von Ossietzkystraße bis Schmiedegasse  Etzelstraße von Mauenheimer Gürtel bis Schmiedegasse  Bahndamm an der Lützlongericher Straße/Longericher Hauptstraße Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen. 8.1.3 Seniorenfitnessplatz am Niehler Damm - Antrag der SPD-Fraktion AN/1580/2015 Der Antrag wird von Herrn Steinbach begründet. Nach anschließender Diskussion ergeht folgender Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes bittet die Verwaltung gemeinsam mit Niehler Interessenvertretern, 1. neben dem derzeitigen Kinderspielplatz am Niehler Damm einen Seniorenfitnessplatz einzurichten. Der Seniorenfitnessplatzplatz soll 2 Boule Bahnen erhalten, sowie seniorengerechte Möglichkeiten zur Fitness-Steigerung und Unterhaltung. 2. die Verwaltung um unterstützende Mitwirkung , insbesondere bei der Gesamtplanung des Areals nördlich des jetzigen Spielplatzes, das nicht im Landschaftsschutzgebiet liegt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen. 8.1.4 KVB Fahrräder - Antrag der Grünen AN/1599/2015 Der Antrag wird von Frau Bechberger begründet. - 21 - Niederschrift über die 10. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 05.11.2015 Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes bittet die Verwaltung, die KVB als städtisches Unternehmen aufzufordern, das Geschäftsgebiet des "KVB Rad -Fahrradverleih in Köln" im Kölner Norden zu vergrößern. Abstimmungsergebnis: Bei Enthaltung von Pro Köln einstimmig beschlossen. 8.1.5 Fisch-Umsiedlung im Kahnweiher Blücherpark - Antrag der CDU-Fraktion AN/1465/2015 Der Antrag wird von Herrn Hanna begründet. Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie der Überbevölkerung im Kahnweiher Blücherpark verhindert werden kann um ein Fischsterben zu verhindern. Dabei soll primär die Freigabe für die Sportfischerei bzw. die Verpachtung an einen Angelverein, hilfsweise eine Fisch-Umsiedlung nach der sogenannten Elektro-Fischerei Methode geprüft werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen. 8.1.6 Bodenuntersuchungen Blücherpark - Antrag der SPD-Fraktion AN/1582/2015 Der Antrag wird von Herrn Traud begründet. Nach anschließender Diskussion ergeht folgender Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, in dem jüngeren Teil des Blücherparks flächendeckend an verschiedenen Standorten Bodenuntersuchungen tiefer als 50 cm durchzuführen, damit festgestellt werden kann, ob durch die vorliegende Belastung des Erdreiches mit Schadstoffen eine akute Gesundheitsgefährdung für die Nutzer des Parks bzw. der Schrebergärten vorliegt oder nicht. Sollten Schadstoffbelastungen festgestellt werden, sind Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen. 8.1.7 Sicherheit Etzelstraße - Antrag der Grünen AN/1603/2015 - 22 - Niederschrift über die 10. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 05.11.2015 Der Antrag wird von Frau Borgschulte begründet. Herr Lachmann legt dar, dass die Etzelstraße Teil der Tempo-30-Zone Mauenheim sei. Die Strecke würde nicht für den Schulweg empfohlen. Durch die Beschilderung würde keine Besserung der Situation erreicht, dafür seien bauliche Veränderungen notwendig. Der Antrag wird daher zugunsten eines Ortstermins geschoben. 8.1.8 Öffnung der Pionierstraße für den Radverkehr - Antrag der SPD-Fraktion AN/1585/2015 Der Antrag wird von Herrn Geske begründet und auf Vorschlag von Herrn Happe erweitert. Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, auch die Pionierstraße und die Hittorfstraße in Riehl im Jahr 2016 daraufhin zu überprüfen, ob sie für den Radverkehr in beide Richtungen geöffnet werden kann. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen. 8.1.9 Gehwege frei - Zurückgewinnung von Bürgersteigen in Nippes - Antrag der Grünen AN/1609/2015 Der Antrag wird von Herrn Metten dahingehend begründet, dass von Autos und Fahrrädern zugeparkte Bürgersteige nicht akzeptabel seien. Herr Schmitz hält dem entgegen, dass flächendeckende Kontrollen mangels ausreichenden Personals nicht möglich seien. Herr Baumann hält den Antrag für zu generell. Er vertraue darauf, dass die Verwaltung mit Augenmaß vorgehe. Frau Borgschulte weist darauf hin, dass es genügend Stellen gebe, an denen die parkenden Autos die Fußgänger, insbesondere Ältere und Rollstuhlfahrer, behindern würden. Frau Bechberger erklärt, es gebe eine Anweisung, in den Nebenstraßen das Parken auf dem Gehweg zu tolerieren. Herr Happe würde dem Antrag zustimmen, wenn er konkreter wäre. Herr Metten glaubt nicht, dass zu wenig Personal das Problem sei. Herr Hanna sieht Optimierungsbedarf an bestimmten Stellen, der Antrag sei aber zu wenig konkret. Herr Baumann erklärt, er würde eine Beschränkung auf die problematischen Berei- - 23 - Niederschrift über die 10. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 05.11.2015 che mittragen. Frau Lorsbach hält den Antrag für obsolet, da neue Gehwege breiter geplant würden. Frau Mönnink erläutert nochmals die Intention des Antrages. Herr Steinbach hält den Antrag für ideologisch. Beschluss: Die Verwaltung wird aufgefordert, die Gesetze und Vorschriften bezüglich der Fußverkehrsflächen in unserem Bezirk expliziert anzuwenden und damit gleichzeitig das von der Stadt Köln in KölnMobil 2025 selbst formuliertes Leitziel „Die Aufenthaltsqualität für Fußgänger im Stadtraum genießt hohe Priorität“ zügig umzusetzen. Das gilt sowohl für bestehende Bürgersteige als auch für zukünftige Verkehrsplanungen. Abstimmungsergebnis: Bei Enthaltung von Pro Köln mehrheitlich gegen die Stimmen der Grünen abgelehnt. 8.1.10 Austausch der maroden Fenster in den Klassenräumen der Edith-SteinRealschule - Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag von SPD, Grünen und CDU AN/1666/2015 Der Antrag wird von Herrn Hanna begründet. Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, die maroden Fenster in der Edith-Stein-Realschule in Nippes umgehend auszutauschen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen. 8.2 Vorschläge und Anregungen gemäß § 37 Absatz 5 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 8.2.1 Beteiligung der Bezirksvertretungen an den Besetzungen der Schulleiterstellen - Dringlichkeitsantrag der Grünen AN/1689/2015 Der Antrag wird von Frau Hölzing begründet. Beschluss: Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung wird gebeten, diejenigen Bezirksvertretungen, die bereit sind, an den Besetzungen der Schulleiterstellen mitzuwirken, mit dieser Aufgabe zu betrauen. Abstimmungsergebnis: - 24 - Niederschrift über die 10. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 05.11.2015 Bei Enthaltung von Pro Köln einstimmig beschlossen. 9. Verwaltungsvorlagen 9.1 Entscheidungen gemäß § 37 Absatz 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 9.1.1 Umsetzung des städtischen Toilettenkonzepts; hier: Standort Riehl, Nebeneingang Zoo 2829/2015 Herr Schmitz erkennt die Notwendigkeit eines Toilettenhäuschens, möchte es aber nicht an so einer exponierten Lage haben. Herr Happe stimmt dem zu und führt weiter aus, dass die Wiese teilweise bei Festen mitgenutzt werde, was dann aber nicht mehr möglich sei. Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes beschließt die Errichtung einer Ein-Raum-City-WCAnlage im Bereich des Parkplatzes Riehler Gürtel/Nebeneingang Zoo. Diese Toilette soll jedoch – anders als im Lageplan dargestellt – in einer Randlage platziert werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.9.1.2 Vergabe von bezirksorientierten Mitteln 3409/2015 Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes beschließt folgende Vergabe von bezirksorientierten Mitteln:       1.680,00 EUR an den Verein für Nippes e.V. zur Veranstaltung eines Nikolausmarktes auf dem Schillplatz 2.300,00 EUR an den Interkulturellen Dienst der Stadt Köln zur Durchführung des Marktes der Möglichkeiten 4.000,00 EUR an den Bürgerverein Longerich zur Restaurierung des Kriegerdenkmals auf dem Kriegerplatz in Longerich 800,00 EUR an die Riehler Interessensgemeinschaft zum Traditionellen Aufstellen und Schmücken des Weihnachtsbaums in Riehl 200,00 EUR an die IG Weidenpescher Ortsvereine zur Durchführung eines Martinszuges 8.640, 00 EUR an den Wilhelmshof zur Überdachung der Bühne der Jugendfarm Darüber hinaus beschließt die Bezirksvertretung, für den Dreigestirnsempfang bis zu - 25 - Niederschrift über die 10. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 05.11.2015 3.500,00 EUR zur Verfügung zu stellen. Ferner erhalten die Sportvereine im Bezirk eine finanzielle Unterstützung von 5.000,00 EUR und die Peter-Ustinov-Schule sowie die Edith-Stein-Realschule jeweils 2.000,00 EUR als Finanzhilfe für Sonderaufgaben. Abstimmungsergebnis: Bei Nichtteilnahme der jeweils betroffenen Vereinsmitglieder einstimmig beschlossen. 9.2 Anhörungen und Stellungnahmen gemäß § 37 Absatz 5 Sätze 1 und 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 9.2.1 Stadtklima- und Verschönerungsprogramm für die neun Kölner Stadtbezirke hier: Festlegung des Kriterienkataloges 2601/2015 Die Bezirksvertretung Nippes erweitert die Beschlussvorlage der Verwaltung und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zubeschließen: Der Finanzausschuss beschließt, dass die Bezirksvertretungen 1 bis 9 die im Haushaltsplan 2015 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 50.000 € je Stadtbezirk für Stadtklima-/Stadtverschönerungsmaßnahmen nach den folgenden Kriterien verwenden können: - - Nachhaltigkeit der Maßnahme Die Maßnahme muss zu einer Verbesserung der Ist-Situation führen. Dies kann erfolgen durch: o Aufwertung o Verbesserung der Aufenthalts- und Nutzungsqualität o Verbesserung der Pflege und Unterhaltung Die Maßnahme darf nicht zu erhöhten Folgekosten führen Die Maßnahme sollte ein Mindestkostenvolumen von 5.000 € umfassen Zur besseren Orientierung sind mögliche Maßnahmen im nachstehenden Katalog konkretisiert: - Baumersatz- und Neupflanzungen Verbesserung der Gestaltung von Grünflächen durch Unterhaltungsmaßnahmen sowie Neu-/Ersatzpflanzungen (z.B. Gehölze, Blumen, Blumenzwiebeln) Pflege und Bepflanzung von Baumscheiben Neubepflanzung von Beeten Begrünung von Verkehrsinseln/Kreisverkehren Aufstellung von Trimm-Dich-Geräten Unterhaltung und Gestaltung von Spiel- und Sportplätzen sowie Schulhöfen inkl. Anschaffung von Spiel- und Sportgeräten Anlage von Boule-Flächen Bänke in Grünanlagen und anderen öffentlichen Flächen (Reparatur, Ersatz- - 26 - Niederschrift über die 10. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 05.11.2015 - und Zusatzbeschaffungen) Sanierung und Instandsetzung von Brunnen und Denkmälern im öffentlichen Raum Schutzmaßnahmen gegen das Befahren von Baumscheiben und Grünflächen (z.B. Findlinge setzen) Ergänzung von Hinweis- und Wegebeschilderungen in Grünanlagen Anlage von Brunnen Künstlerische Gestaltung von Fassaden und Bauwerken Begrünung von Häusern Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen. 9.2.2 248. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen 2768/2015 Die Bezirksvertretung nimmt die Beschlussvorlage der verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: „Der Rat beschließt den Erlass der 248. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen. 9.2.3 Haltestelle Lohsestraße; Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschluss für den Einbau von Aufzügen, sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes bei Finanzstelle 6903-1202-57112, Hst. Lohsestr. - Einbau von Aufzügen 3064/2014 Die Bezirksvertretung nimmt die Beschlussvorlage zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: „Der Rat beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung der Stadt Köln – den Einbau von zwei Aufzügen in die Stadtbahnhaltestelle Lohsestraße zu planen, die Finanzierung sicherzustellen, die notwendigen Genehmigungen zu beantragen und die Planung zunächst bis zur Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung (Leistungsphase 3 HOAI) vorzubereiten. - 27 - Niederschrift über die 10. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 05.11.2015 Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplanes 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV in Höhe von 300.000,00 EUR bei der Finanzstelle 6903-1202-5-7112, Hst. Lohsestr. - Einbau von Aufzügen, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2015.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen. 9.2.4 Baubeschluss für die Umgestaltung des Einmündungsbereichs Sebastianstraße/Niehler Damm in einen Kreisverkehr sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen, hier: Finanzstelle 6601-1201-51080, Niehler Damm/Sebastianstraße - Kreisverkehr 2279/2015 Frau Bechberger erklärt, dass sich die Situation verändert habe und sich die Grünen daher enthalten würden. Frau Mönnink ergänzt, dass der Kreisverkehr nunmehr zu groß erscheine. Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltes - mit der Umgestaltung des Einmündungsbereichs Sebastianstraße/Niehler Damm in eine Kreisverkehrsanlage mit Gesamtkosten in Höhe von 710.000 €. 2. Der Finanzausschuss beschließt – vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltes die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Umgestaltung des Einmündungsbereichs Sebastianstraße/Niehler Damm in eine Kreisverkehrsanlage in Höhe von 400.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6601-1201-5-1080 – Niehler Damm/Sebastianstraße – Kreisverkehr, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2015. Abstimmungsergebnis: Bei Enthaltung der Grünen einstimmig beschlossen. 9.2.5 Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Rotterdamer Straße, Delfter Straße und Leidener Straße sowie Freigabe einer Verpflichtungsermächtigung, hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen 2910/2015 Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandsetzung der Rotterdamer Straße von Tiergartenstraße bis Leidener Straße, der Delfter Straße von Leidener Straße bis Rotterdamer Straße sowie der Leidener Straße von An der Schanz bis Riehler Straße mit Gesamtkosten in Höhe von 619.407,88 €. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer Verpflichtungsermächtigung - 28 - Niederschrift über die 10. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 05.11.2015 zu Lasten des Jahres 2016 für die Generalinstandsetzung der Rotterdamer Straße von Tiergartenstraße bis Leidener Straße, der Delfter Straße von Leidener Straße bis Rotterdamer Straße sowie der Leidener Straße von An der Schanz bis Riehler Straße in Höhe von 619.407,88 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, im Haushaltsjahr 2015. Die Voraussetzungen zur vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW liegen vor. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen. 9.2.6 1. Ordnungsbehördliche Verordnung für 2016 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtteilen, Kernbereich Innenstadt, Agnesviertel, Deutz, Neustadt-Süd, Severinsviertel, Rodenkirchen, Sürth, Godorf, Lindenthal, Braunsfeld, Marsdorf, Weiden, Sülz/Klettenberg, Ossendorf, Neu-Ehrenfeld, Longerich, Nippes, Chorweiler, Porz-City, Porz-Eil, PorzLind/Wahn/Wahnheide/Urbach, Poll, Kalk, Rath/Heumar, Höhenhaus, Dellbrück, Mülheim 2011/2015 Die Bezirksvertretung nimmt die Beschlussvorlage zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: „Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2016 an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen. 9.2.7 Beschluss zur Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes "Starke Veedel-Starkes Köln" in der neuen EFRE/ESF Förderphase 2014 - 2020 2899/2015 Frau Fohlmeister stellt das Integrierte Handlungskonzept mit Blick auf den Stadtbezirk Nippes vor. Frau Hölzing hält das Prozedere für nicht richtig, da die Bezirkspolitik nicht eingebunden sei. Herr Hanna stimmt dem zu, ist mit den bisherigen Ergebnissen aber zufrieden. Frau Fohlmeister erläutert, das begrenzte Beteiligungsverfahren sei dem Zeitdruck geschuldet. In Zukunft sollen die Bezirksvertretungen angemessen eingebunden werden. - 29 - Niederschrift über die 10. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 05.11.2015 Anschließend erweitert die Bezirksvertretung die Beschlussvorlage und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat beschließt das Integrierte Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" als zukunftsweisenden Beitrag zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das IHK mit einem Gesamtvolumen von rd. 67 Millionen Euro, vorbehaltlich der Förderung der im IHK enthaltenen Maßnahmen, umzusetzen. 2. Die erforderlichen Veranschlagungen werden im Rahmen der Hpl.-Aufstellung 2016 inkl. Finanzplanung bis 2019 berücksichtigt. 3. Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK aufgeführten Einzelmaßnahmen. 4. Der Rat beschließt in den Sozialräumen 1 2 Bickendorf, Westend und Ossendorf Bilderstöckchen 3 Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord 4 Bocklemünd / Mengenich 5 Buchheim und Buchforst 6 Höhenberg und Vingst 7 Humboldt / Gremberg und Kalk 8 Meschenich und Rondorf 10 Ostheim und Neubrück 11 Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil die im IHK gekennzeichneten räumlichen Bereiche jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen. 5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, einen Vorschlag für die Einrichtung eines programmbezogenen Lenkungsgremiums „Starke Veedel – Starkes Köln“ zu erarbeiten, in dem auch die Fraktionen vertreten sind, und diesen dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Die vorgesehene Bürgerbeteiligung soll im Sozialraum Bilderstöckchen auf Grundlage der Zukunftswerkstatt durchgeführt werden. Die Bezirksvertretung Nippes vertraut auf das Votum der Bürger vor Ort und verzichtet auf eine weitere Beschlussfassung. Abstimmungsergebnis: Bei Enthaltung von Pro Köln einstimmig beschlossen. 10. Mitteilungen 10.1 Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters - 30 - Niederschrift über die 10. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 05.11.2015 Herr Bezirksbürgermeister Schößler teilt mit, dass die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 03.12.2015 stattfindet. 10.2 Mitteilungen der Verwaltung 10.2.1 Ziel- und Leistungsvereinbarung 2015 - Bürgerzentrum Nippes 2451/2015 Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis. Frau Hölzing fragt nach, warum der Anteil an den Pachteinnahmen so gering ist. 10.2.2 Erstellung eines integrierten Handlungskonzeptes (IHK) "Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" für die neue EUFörderperiode 2014-2020 im Rahmen des Aufrufs der Landesregierung "Starke Quartiere - starke Menschen" - Gemeinsamer Aufruf zu den Programmen des EFRE, des ELER und des ESF (2014-2020) zur präventiven und nachhaltigen Entwicklung von Quartieren und Ortsteilen sowie zur Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung 2489/2015 Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis. 10.2.3 Parkraumbewirtschaftung Parkplatz entlang des Rheinufers am KonradAdenauer-Ufer/ Niederländer Ufer in Köln-Neustadt-Nord 2573/2015 Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis. Herr Hanna hält die Maßnahme nicht für zielführend 10.2.4 Stadtbezirksübergreifende Schülerbewegungen 2580/2015 Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis. 10.2.5 Mitteilung über erfolgte Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses 2665/2015 Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis. 10.2.6 Verfahrensvorschlag zum Einsatz sozialer Erhaltungssatzungen in Köln - 31 - Niederschrift über die 10. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 05.11.2015 2803/2015 Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis. Herr Baumann hält die Idee für interessant, möchte aber wissen, wie man das Konzept umsetzen will. 10.2.7 Baumpflegemaßnahme zur Verkehrssicherungspflicht im Bereich der Sportanlage Militärringstr. (Ecke Lindweilerweg) in Köln 3089/2015 Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis. 10.2.8 Vorabinformation zum 12. Schulrechtsänderungsgesetz 2755/2015 Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis. 10.2.9 Neunter Statusbericht zum Ausbau der Kindertagesbetreuung in Köln 2943/2015 Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis. Frau Hölzing stellt fest, dass der Ortsteil Riehl häufig nicht die Referenzwerte erreicht. Sie möchte wissen, warum das so ist und warum sich das auch in Zukunft nicht ändern wird. 10.2.10 Änderungen zum Fahrplanwechsel 2015 3013/2015 Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis. 10.2.11 Planfeststellungsverfahren für den Bau einer Abstellanlage der KVB AG für Stadtbahnfahrzeuge in Köln-Weidenpesch 3104/2015 Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis. Herr Winz fragt nach, wann eine neue Information der Anwohner geplant sei und wann die Ergebnisse der Bodenprüfungen mitgeteilt würden. 10.2.12 Sicherheit für Fußgänger im Kreuzungsbereich Jesuitengasse, Klostergasse, Feuerstraße, Amboßstraße, Floriansgasse, Kreisel Schmiedegasse hier: Stellungnahme zu dem Beschluss der Sitzung der Bezirksvertre- - 32 - Niederschrift über die 10. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 05.11.2015 tung Nippes vom 30.04.2015, TOP: 8.1.8 3093/2015 Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis. 10.2.13 Einrichtung von Eltern-Kind-Spielplätzen an der Hartwichstraße und am Kriemhildplatz; AN/1243/2015 3101/2015 Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis. 10.2.14 Sitzungstermine 2016 3397/2015 Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis. gez. Schößler (Bezirksbürgermeister) gez. Rupsch (Schriftführer) - 33 -