Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Vorlage zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
26.11.15, 16:16
Aktualisiert
27.01.18, 22:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
4. Wahlperiode
Ursprung: Antrag
Linke(fraktionslos)/Piraten
TOP-Nr.:
Cieschinger/Pabst
Vorlage zur Kenntnisnahme
DS-Nr: 1224/4
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
23.04.2015
13.05.2015
21.05.2015
BVV
Spor
BVV
BVV-044/4
Spor-038/4
BVV-045/4
überwiesen
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Endlich Barrierefreiheit in den Bädern des Bezirks
Die BVV hat in der Sitzung am 21.05.2015 folgenden Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt möge sich so lange wiederholt und regelmäßig bei den Berliner-BäderBetrieben für Barrierefreiheit in allen Bädern im Bezirk, insbesondere dem alten Bad in
der Krummen Straße, einsetzen, bis diese entsprechende Maßnahmen umsetzen.
Ebenso ist der Senat, der die Berliner Bäderbetriebe mitfinanziert, über diesen
fortgesetzten Verstoß gegen die von der Bundesrepublik Deutschland bereits 2009
ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention zu informieren und um Unterstützung zu
bitten, insbesondere auch die Berliner Landesstelle für Gleichbehandlung - gegen
Diskriminierung (Antidiskriminierungsstelle).
Der BVV ist bis zum 30.06.2015 zu berichten.
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Das Bezirksamt hat die Berliner Bäder-Betriebe über den Beschluss der
Bezirksverordnetenversammlung schriftlich in Kenntnis gesetzt und gebeten, dazu
Stellung zu nehmen, welche Maßnahmeplanung für die vollständige Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention für die Bäder des Bezirks vorgesehen sind und mit
welchem Zeitablauf gerechnet wird.
Darüber hinaus wurde, dem Beschluss entsprechend, eine regelmäßige Mitteilung über
den Stand der Umsetzung erbeten.
«VONAME»
Ausdruck vom: 23.10.2015
Seite: 1
Der Bitte der Bezirksverordnetenversammlung entsprechend, hat das Bezirksamt auch
die Senatsverwaltung für Inneres und Sport und die Berliner Landesstelle für
Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung über den Beschluss informiert und um
Unterstützung gebeten. Des Weiteren wurde der bezirkliche Behindertenbeauftragte
über den Beschluss in Kenntnis gesetzt.
Die Leiterin der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung
(Antidiskriminierungsstelle), Frau Eren Ünsal, hat am 24.07.2015 Folgendes
geantwortet:
„Zunächst möchte ich zum Ausdruck bringen, dass die Landesstelle für
Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) grundsätzlich fachliche und
politische Maßnahmen ausdrücklich begrüßt, die die Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention voranbringen, die Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen in Berlin in allen Lebensbereichen verbessern bzw. sicherstellen und
damit Diskriminierungen abbaut. Aus unserer eigenen Arbeit ist mir aber auch
vertraut, dass hierbei insbesondere immer wieder institutionelle sowie finanzielle
Hürden zu überwinden sind.
Was die Sicherstellung von Barrierefreiheit in öffentlichen Einrichtungen betrifft, sind
– neben selbstverständlicher ideeller Unterstützung – die Möglichkeiten der
Einflussnahme durch die LADS sowie die hierfür notwendige Expertise jedoch leider
begrenzt. Deshalb möchte ich Ihnen nahelegen, sich auch mit dem (unabhängigen)
Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, Hr. Dr. Jürgen Schneider, in
Verbindung zu setzen und ihn über den Vorgang und Ihre Maßnahmen in Richtung
Berliner Bäder Betriebe zu informieren.
Sollte darüber hinaus anlassbezogen die Klärung fachpolitischer Fragestellungen
notwendig sein, ist die LADS gern bereit, hierzu einen Beitrag zu leisten.“
Die Berliner Bäder Betriebe haben sich mit Schreiben vom 05.08.2015 zum Sachverhalt
wie folgt geäußert:
„Grundsätzlich unterstützen wir die Auffassung der BVV, dass eine Barrierefreiheit
der öffentlichen Bäder angestrebt werden sollte. Die gewünschte Zusage, unterlegt
mit einem Maßnahme- und Zeitplan für die vollständige Umsetzung in Ihrem Bezirk,
können wir Ihnen jedoch nicht geben, da, abgesehen von ggf. baulichen oder
denkmalschutzbedingten Einschränkungen, eine entsprechende finanzielle
Ausstattung der Berliner Bäder Betriebe bzw. der BBB Infrastruktur GmbH & Co. KG
als Grundstückseigentümerin gegenwärtig nicht gegeben ist.
Im Rahmen des Bädersanierungsprogrammes (BSP) konnten (und mussten zur
Vermeidung einer dauerhaften Schließung) einige Schwimmbäder grundhaft saniert
werden, d.h. zum großen Teil entkernt und neu hergerichtet, werden. Hier konnten im
Zuge der Sanierung neben der energetischen Ertüchtigung auch weitgehend
Barrierefreiheit hergestellt werden. (z.B. im Stadtbad Schöneberg,
Kombibad
Gropiusstadt).
Die erforderlichen Maßnahmen in den Schwimmhallen Charlottenburg Neue und Alte
Halle sowie in den Stadtbädern Wilmersdorf I und II bestanden vor allem in Dachund Fassadensanierungen, Ertüchtigung der technischen Anlagen und Erneuerung
von Duschen. Für die vier Bäder wurden dabei insgesamt 3,1 Mio. € aufgewendet.
«VONAME»
Ausdruck vom: 23.10.2015
Seite: 2
Das Sommerbad Wilmersdorf erhielt ein neues Edelstahlbecken für 1,6 Mio. €. So
konnte auch ihr sicherer Weiterbetrieb sichergestellt werden.
Die Zuwendungen aus dem BSP und die Mittel aus ergänzenden Fördertöpfen waren
in erster Linie auf die Bestandssicherung und energetischen Sanierung der Bäder,
nicht auf die Herstellung von Barrierefreiheit gerichtet. Wo immer dies möglich und
finanzierbar war, haben die BBB jedoch entsprechende Maßnahmen umgesetzt.
Im Stadtbad Wilmersdorf I wurde 2013 aus Mitteln der baulichen Unterhaltung ein
Wasserlift installiert. Weitere Maßnahmen konnten weder aus den o.g. Programmen
noch aus dem laufenden Etat der BBB realisiert werden.
Trotz der zzt. nicht gesicherten Finanzierung entsprechender Maßnahmen werden
wir im IV. Quartal eine vertiefte Bestandsaufnahme in den o.g. Stadtbädern
vornehmen, um genauer zu ermitteln, welche Maßnahmen zur Herstellung der
Barrierefreiheit nötig, baulich und denkmalschutzrechtlich möglich und in welcher
Höhe zu finanzieren sind. Hierzu beabsichtigen wir die Einbeziehung des
bezirklichen Behindertenbeauftragten, mit dem sich unser Haus rechtzeitig ins
Benehmen setzen wird.“
Mit Schreiben vom 19.08.2015 hat sich der für Sport zuständige Herr Staatssekretär
Statzkowski der Senatsverwaltung für Inneres und Sport folgendermaßen geäußert:
„Die Herstellung von Barrierefreiheit in den öffentlichen Bädern wird von mir und
auch den Berliner Bäder-Betrieben (BBB) grundsätzlich unterstützt. Konkrete
Planungen für weitere grundhafte Bädersanierungen, die auch in jedem Einzelfall die
Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen zum Gegenstand haben, liegen
derzeit nicht vor, da eine entsprechende finanzielle Ausstattung der BBB leider nicht
gesichert ist.
Mit den Richtlinien der Regierungspolitik 2011-2016 verfolgt der Senat das Ziel, die
Sanierung der Hallenbäder, insbesondere unter energetischen Gesichtspunkten,
fortzuführen. Hierbei sollen alle Hallen- und Sommerbäder erhalten werden. Darüber
hinaus besteht weiterhin ein nicht unerheblicher Instandhaltungsrückstau der Bäder
von derzeit rd. 93 Mio. € (bzw. 78 Mio. € unter Berücksichtigung des geplanten
Neubaus des Kombibades Mariendorf am Ankogelweg, da allein für diese
Instandhaltung ein Sanierungsbedarf in Höhe von 15 Mio. € ermittelt worden ist).
Mit der Verabschiedung des Senatsbeschlusses vom 07. Juli 2015 zum vorgelegten
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die
Haushaltsjahre 2016 und 2017 (Haushaltsgesetz 2016/2017 – HG 16/17) wird den
BBB ein investiver Zuschuss für die bauliche Unterhaltung der Bäder in Höhe von
6.000 T € pro Haushaltsjahr zur Verfügung stehen. Der Zuschuss wird dabei aus
Haushaltsmitteln des Bundes über das Kommunalinvestitionsför-derungsgesetz
(KInvFG) für energetische Sanierungen sonstiger Infrastrukturinvestitionen sowie
damit zusammenhängender investiver Begleit- und Folgemaßnahmen gewährt.
Eine verbindliche Zusage, die Barrierefreiheit in allen Bädern der Berliner BäderBetriebe (u.a. im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf) zu gewährleisten, können Ihnen
zu meinem Bedauern daher weiterhin weder die BBB noch meine Verwaltung geben.
«VONAME»
Ausdruck vom: 23.10.2015
Seite: 3
Die BBB haben in ihrem Schreiben vom 05.08.2015 an Herrn Bezirksbürgermeister
Naumann allerdings in Aussicht gestellt, unter Beteiligung des bezirklichen
Behindertenbeauftragten, eine vertiefte Bestandsaufnahme in den Schwimmhallen
Charlottenburg (Alte und Neue Halle) und in den Stadtbädern Wilmersdorf I und Ii
vorzunehmen, um genauer zu ermitteln, welche Maßnahmen zur Herstellung der
Barrierefreiheit nötig, baulich und denkmalschutzrechtlich möglich und in welcher
Höhe zu finanzieren sind.“
Der bezirkliche Behindertenbeauftragte ist über das Vorhaben der BBB informiert und
steht für eine beratende Begleitung der Maßnahmeplanung zur Verfügung.
Das Bezirksamt wird der Empfehlung der LADS folgen und den Landesbeauftragten für
Menschen mit Behinderung über diesen Sachstand informieren.
Das Bezirksamt wird dem Sportausschuss und dem Behindertenbeirat über die
Fortentwicklung des Sachstandes berichten.
Reinhard Naumann
Bezirksbürgermeister
«VONAME»
Ausdruck vom: 23.10.2015
Seite: 4