Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Drucksache.pdf
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108 kB
Erstellt
26.11.15, 16:27
Aktualisiert
27.01.18, 22:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
4. Wahlperiode
Ursprung: Einwohnerfragestunde
Bezirksverordnetenvorsteherin
TOP-Nr.:
Einwohnerfragestunde
DS-Nr: 1433/4
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
19.11.2015
BVV
BVV-051/4
Einwohnerfragen
1. Einwohnerfrage
Thomas Gerwatowski
Weinbrunnen Rüdesheimer Platz
1. Auf welchen rechtlichen Grundlagen wird das jährlich stattfindende Fest:
Weinbrunnen am Rüdesheimer Platz durch den Bezirk genehmigt?
2. Auf welcher rechtlichen Grundlage wird die freihändige Vergabe an den
Veranstalter, die Rheingauer Weinbrunnen GbR, durch den Bezirk durchgeführt?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Gerwatowski,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Gerwatowski teile ich Folgendes mit:
1. Auf welchen rechtlichen Grundlagen wird das jährlich stattfindende Fest:
Weinbrunnen am Rüdesheimer Platz durch den Bezirk genehmigt?
Die Rechtsgrundlage für die Erteilung einer befristeten Gaststättenerlaubnis bildet § 2
Absatz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Gaststättengesetz sowie § 6 Absatz 5 des
Grünanlagengesetzes. Für die Aufstellung von Toilettencontainern ist § 46 Absatz 1
Nummer 8 und 9 in Verbindung mit den §§ 11 und 13 des Berliner Straßengesetzes
einschlägig.
2. Auf welcher rechtlichen Grundlage wird die freihändige Vergabe an den
Veranstalter, die Rheingauer Weinbrunnen GbR, durch den Bezirk durchgeführt?
1433/4
Ausdruck vom: 06.01.2016
Seite: 1
Es handelt sich nicht um eine Vergabe im Sinne der Landeshaushaltsordnung. Es
wurde ein sogenannter Entgeltvertrag mit einer Laufzeit von zuletzt fünf Jahren
geschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
2. Einwohnerfrage
Marcel Luthe
Rüdesheimer Platz
Nach Auskunft des Abschnitts 26 der Berliner Polizei vom 28.09.2015 hat allein dieser
Polizeiabschnitt in der "Weingastronomiesaison" 2015 insgesamt 35 Einsätze am
Rüdesheimer Platz ausgeführt, davon neun ausdrücklich wegen nächtlicher
Ruhestörung, der Rest etwa wegen Sachbeschädigung, Körperverletzung und anderen
Delikten, im Vergleich zu 29 Einsätzen im Vorjahreszeitraum. Sie hatten auf meine
letzte Anfrage mitgeteilt, Bürger könnten ja bei Straftaten aus der Dunkelheit des
Rüdesheimer Platzes die Polizei rufen. Dies ist im Jahr 2015 durchschnittlich also zwei
Mal in der Woche geschehen, ohne dass es eine Verbesserung der Situation gegeben
hat.
1. Weshalb unternimmt das Bezirksamt nichts zur Prävention dieser Straftaten,
insbesondere eine Beleuchtung des Platzes?
Das Bezirksamt hat in dem Rechtsstreit mit einem Bürger vor dem Verwaltungsgericht
betreffend die Weingastronomie mit Schriftsatz vom 26.08.2015 ausgeführt, es habe in
der Weinfestsaison 2015 keine Einsätze der Polizei wegen ruhestörenden Lärms
gegeben.
2. Warum macht das Bezirksamt in einem Rechtsstreit diese falsche Angabe?
Sie hatten in Ihrer letzten Antwort ausgeführt, die Tatsache, dass eine Vielzahl von
Bürgern sich nachts in der Dunkelheit des Rüdesheimer Platzes aufhalte, spreche
gegen die Tatsache, dass der Platz nach Einbruch der Dämmerung in völliger
Dunkelheit liege. Ein logischer Zusammenhang zwischen beiden Behauptungen besteht
offensichtlich nicht. Es trifft nicht zu, dass wie behauptet, die Laternen- und
Hausbeleuchtung auch den Platz beleuchten würde, wovon sich jeder Bürger durch
Augenschein überzeugen kann.
3. Wie soll denn nach Auffassung des Bezirksamtes nach Einbruch der Nacht ein
Platz nicht in Dunkelheit liegen, wenn er nicht beleuchtet wird?
4. Wie ist der Stand der Gespräche mit den bisherigen Nutzern des Platzes, den
Betreibern der Weingastronomie, über die zukünftige Nutzung des Platzes: ist hier
ein neuer Nutzungsvertrag, wenn ja mit welchen Auflagen, abgeschlossen worden
oder steht dieser Abschluss bevor?
5. Auf meine letzte Anfrage haben Sie das Erteilen einer Weisung an Mitarbeiter
des Bezirksamtes dazu, Auflagen nicht zu prüfen, verneint. Sie bleiben also dabei,
keinen Mitarbeiter eines Amtes in Ihrem Zuständigkeitsbereich mündlich
angewiesen zu haben, Auflagen etwa zur Reinigung des Platzes, nicht zu prüfen?
1433/4
Ausdruck vom: 06.01.2016
Seite: 2
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Luthe,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Luthe teile ich Folgendes mit:
1. Weshalb unternimmt das Bezirksamt nichts zur Prävention dieser Straftaten,
insbesondere eine Beleuchtung des Platzes?
Zur Frage der Beleuchtung von Grünanlagen wurde bereits in Ihren vorhergehenden
Einwohnerfragen abschließend Stellung genommen.
2. Warum macht das Bezirksamt in einem Rechtsstreit diese falsche Angabe?
Das Umweltamt hatte sich seinerzeit an den zuständigen Polizeiabschnitt gewandt und
von dort die Auskunft erhalten, dass keine aktuellen Anzeigen oder Berichte über
nächtliche Lärmstörungen vorliegen würden. Im Übrigen wird der Weinbrunnen nicht zur
Nachtzeit betrieben, so dass die Anzeigen über nächtliche Ruhestörungen, also im
Zeitraum nach 22 Uhr, nicht dem Weinbrunnen zuzuordnen sind.
3. Wie soll denn nach Auffassung des Bezirksamtes nach Einbruch der Nacht ein
Platz nicht in Dunkelheit liegen, wenn er nicht beleuchtet wird?
Scheinbar entwickelt sich hier eine akademische Diskussion um die Frage, was völlige
Dunkelheit und was sonstige Dunkelheit bedeuten könnte. Ich verstehe völlige
Dunkelheit so, dass man die eigene Hand nicht mehr vor den Augen sehen kann. Dies
trifft für den Rüdesheimer Platz eben nicht zu.
4. Wie ist der Stand der Gespräche mit den bisherigen Nutzern des Platzes, den
Betreibern der Weingastronomie, über die zukünftige Nutzung des Platzes: ist hier ein
neuer Nutzungsvertrag, wenn ja mit welchen Auflagen, abgeschlossen worden oder
steht dieser Abschluss bevor?
Der Vertrag für die Jahre 2016 und 2017 befindet sich in Vorbereitung und beinhaltet im
Wesentlichen die Zusicherung des Bezirksamtes, dass der Rheingauer Weinbrunnen
auch in diesen Jahren stattfinden kann. Detaillierte Regelungen zur Nutzung der
Grünanlage sind dann in den jeweils für eine Saison zu erteilenden Genehmigungen
nach dem Gaststätten- und Grünanlagengesetz zu treffen.
5. Auf meine letzte Anfrage haben Sie das Erteilen einer Weisung an Mitarbeiter des
Bezirksamtes dazu, Auflagen nicht zu prüfen, verneint. Sie bleiben also dabei, keinen
Mitarbeiter eines Amtes in Ihrem Zuständigkeitsbereich mündlich angewiesen zu haben,
Auflagen etwa zur Reinigung des Platzes, nicht zu prüfen?
Auch zu dieser Frage wurde bereits in Ihren vorhergehenden Einwohnerfragen
abschließend Stellung genommen.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
1433/4
Ausdruck vom: 06.01.2016
Seite: 3
3. Einwohnerfrage
Wolfgang Protz
Uhlandstraße 76
1. Warum sollte es sich bei dem Bestand, um den Hinterhof Uhlandstr. 76 herum,
um eine " atypische Bebauungsstruktur" gehandelt haben, wie in der
Baugenehmigung vom 16.12.2013 behauptet?
2. Wo genau befinden sich die angeblichen Nachkriegsbebauungen" in der zweiten
Reihe" im rückwärtigen Grundstücksbereich, wie in der Baugenehmigung vom
16.12.2013 behauptet?
3. Wie tief war das Grundstück, bei dem es sich angeblich um ein sehr tiefes
Grundstück und um einen Sonderfall im innerstädtischen Gefüge gehandelt
haben soll, tatsächlich im Vergleich zu den übrigen Grundstüchen in Berlin
allgemein und im Bereich der Parallelstraßen Uhland- und Pfalzburgerstr. im
Besonderen in Metern genau gemessen?
4. Welchen Sinn macht es aus städtebaulicher Sicht 11 Eigentumswohnungen zu
errichten, die zur Hälfte aus dunklen Löchern bestehen und die dabei gleichzeitig
10 Wohnungen in den umliegenden Häusern massiv verschatten, anstatt diese
Fläche sinnvoller für andere Aufgaben zu verwenden?
(Siehe mein Schreiben vom 20.10.2015 an Ausschuss für Stadtentwicklung)
5. Warum sollte ich, wie in Ihrem Schreiben vom 02.09.2015 gefordert, bei diesen
offensichtlichen Falschaussagen in der Baugenehmigung von meiner
Überzeugung abweichen, dass diese Baugenehmigung nicht nur stinkt, sondern
auch eine äußerst negative Vorbildwirkung auf die Stadtentwicklung ausüben
wird?
4. Einwohnerfrage
Cornelia Peetz
Freibad Halensee
Ich erbitte die Antwort der BVV und des derzeit zuständigen Stadtrats in folgender
Angelegenheit:
1. Wem gehört das Freibad Halensee, in dem das 2003 verhängte Badeverbot nun
2016 wieder aufgehoben wird, und wer ist befugt es zu verpachten?
Zu den Fragen 2, 3 und 4 erbitte ich Stellungnahmen des derzeit zuständigen Stadtrats,
der einzelnen Fraktionen und von evtl. Einzelverordneten der Parteien:
2. Was wird getan, um das Objekt im Volksbesitz zu erhalten?
3. Gesetzt den Fall, es wird weiterhin verpachtet, was wird dafür getan, dass auch
die anliegenden Einwohner es benutzen können?
4. Wird der Zustand, wie ehemals: Ein Freibad mitten in der Stadt, für Familien
erschwinglich, die Eintrittspreise, die personelle und sanitäre Ausstattung und
das gastronomische Angebot an die anderen Sommerbäder im Bezirk
1433/4
Ausdruck vom: 06.01.2016
Seite: 4
angeglichen, wieder erreicht werden?
5. Ich erbitte die Stellungnahme der einzelnen Fraktionen zu der Frage, wie sie
diese Angelegenheit in ihrem Wahlprogramm für die im September 2016
anstehenden Berliner Wahlen zu berücksichtigen gedenken.
5. Einwohnerfrage
Rudolf Harthun
Seesener Straße 40-47
Gem. Kita- und Einrichtungs-Genehmigungsbehörde, SenBJW.Berlin vom 09.07.2015
ist die Kita Seesener Str. 40-47 mangels ungeeigneter Spielfreiflächen nicht
genehmigungsfähig.
1. Welche Maßnahmen hat der Bezirk zur Prüfung der Frage der Nichterfüllbarkeit
der Auflagen der Baugenehmigung hinsichtlich der nicht genehmigungsfähigen
Kita und Spielflächen eingeleitet?
2. Ist sich der Bezirk der zwingenden Rücknahme der Befreiungsgenehmigung
bezüglich der Geschossanzahl bewusst?
3. Hat der Bezirk die Bauaufsichts-Behörde zur Prüfung aufgefordert?
4. Ist es üblich, dass Schreiben von Bürgerinitiativen und Einzelpersonen, im
Speziellen zu so umstrittenen Fragen wie nach dem Projekt Seesener Str. 40-47
-und hier nach der Untersuchung der Baugenehmigungs-Umstände - von
Verwaltung und Fraktionen nicht beantwortet werden?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Harthun,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Harthun teile ich Folgendes mit:
1. Welche Maßnahmen hat der Bezirk zur Prüfung der Frage der Nichterfüllbarkeit
der Auflagen der Baugenehmigung hinsichtlich der nicht genehmigungsfähigen
Kita und Spielflächen eingeleitet?
Eine Prüfung erfolgt laut Auskunft der Kitaaufsicht erst dann, wenn ein Träger einen
Antrag stellt. Ein solcher Antrag wurde bisher nicht gestellt. Insofern stellt die zitierte
Mail keine Prüfung aufgrund vorgelegter Unterlagen dar. Das Bezirksamt geht davon
aus, dass die Auflagen der Baugenehmigung erfüllt werden.
2. Ist sich der Bezirk der zwingenden Rücknahme der Befreiungsgenehmigung
bezüglich der Geschossanzahl bewusst?
Hier wird ein Zusammenhang zur genehmigten Anzahl von Vollgeschossen unterstellt,
der so nicht existiert. Die Frage kann daher nicht beantwortet werden. Die Bauordnung
sieht bei Nichteinhaltung von Auflagen die Instrumente Nutzungsuntersagung oder
Baueinstellung vor
3. Hat der Bezirk die Bauaufsichts-Behörde zur Prüfung aufgefordert?
1433/4
Ausdruck vom: 06.01.2016
Seite: 5
Die Bauaufsicht hat, zusammen mit dem Straßen- und Grünflächenamt, die im Rahmen
des Bauvorhabens vorzuhaltenden Spielflächen geprüft und genehmigt. Die Beurteilung
von Spielflächen für Kindertagesstätten ist nicht Gegenstand der Bauordnung, sondern
durch die für Kindertagesstätten in einem gesonderten Verfahren zuständige
Kitaaufsicht zu prüfen.
4. Ist es üblich, dass Schreiben von Bürgerinitiativen und Einzelpersonen, im
Speziellen zu so umstrittenen Fragen wie nach dem Projekt Seesener Str. 40-47
-und hier nach der Untersuchung der Baugenehmigungs-Umstände - von
Verwaltung und Fraktionen nicht beantwortet werden?
Nein.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
6. Einwohnerfrage
Norbert Machachej
Cornelsenwiese
Vor der Sommerpause am 05.07.2015 hat sich die Bürgerinitiative Cornelsenwiese in
einem Schreiben an den Bezirksstadtrat Herrn Schulte gewandt und ihn mit
verschiedenen Argumenten dazu aufgefordert, seinen Standpunkt in dieser
Angelegenheit zu korrigieren. Da Herr Schulte auf dieses Schreiben nicht geantwortet
hat, frage ich hier:
1. Gibt es seitens des Bezirksamts neue Überlegungen zum Erhalt der Wiese am
Franz-Cornelsen-Weg?
Inzwischen gibt es Planungen für eine Blockrandbebauung auf der der Cornelsenwiese
gegenüberliegenden Seite des Franz-Cornelsen-Wegs.
2. Wie wird das Vorliegen solcher Pläne bei der Bewertung des Bauvorhabens auf
der Cornelsenwiese vom Bezirksamt berücksichtigt?
3. Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass der Kinderspielplatz an der Ecke FranzCornelsen-Weg/Helgolandstr. in seiner derzeitigen Form erhalten bleibt?
7. Einwohnerfrage
Dr. Michael Roeder
Schoelerschlößchen
(schriftliche Beantwortung)
1. Ablehnung von Selbstverwaltung
57 Jahre war das Haus ein beliebter Kindergarten. Dann hatte das Bezirksamt neue
Pläne. 1. Plan: Verkauf; 2. Plan: langfristige Verpachtung; 3. Plan: Sozialstation und
Rathausersatz. Ergebnis der Bezirkspläne: 12 Jahre Leerstand. Jetzt möchten Bürger
das Haus lieber selbst in die Hand nehmen (= selbstverwaltet), um dort einen für alle
offenen sozialen und kulturellen Mittelpunkt des Viertels zu schaffen. Das hat das
Bezirksamt abgelehnt:
1433/4
Ausdruck vom: 06.01.2016
Seite: 6
Wie erklären Sie den über 300 Unterstützern eines selbstverwalteten Zentrums, dass
das Bezirksamt es doch besser kann?
2. Diesmal Erfolg?
Ihr neuer, 4. Plan ist identisch mit Ihrem im Juni gescheiterten 3. Plan:
Wieso glauben Sie, ihn jetzt doch umsetzen zu können, und das gegen die bekannten
Vorstellungen der Anwohner?
3. Gespräche mit interessierten Organisationen
Bisher sind der Öffentlichkeit (Vor-)Gespräche des Bezirksamts mit dem Heimatverein
Wilmersdorf, der BI Bundesplatz, dem Gerontopsychiatrisch-Geriatrischen Verbund
(GPGV) und der ev. Auen-Gemeinde bekannt, die alle Interesse daran haben, das
Haus für ihre jeweils eigenen Zwecke zu benutzen:
Mit wem hat das Bezirksamt sonst noch irgendwelche (Vor-)Gespräche geführt bzw. will
es führen?
4. Zusage
Am 26. August hatten Sie zwei Vertretern der Bürgerinitiative zugesagt, „zu prüfen“, ob
Sie ihr die notwendigen Informationen über Denkmalschutzauflagen zugehen lassen
werden:
Auf welche Schwierigkeiten sind Sie dabei gestoßen, weil es nach 12 Wochen immer
noch keine Antwort gibt?
5. Immobilienfonds
Der landespolitische Sprecher für Stadtentwicklung einer Fraktion des
Abgeordnetenhauses äußerte in einem Gespräch am 19. Oktober die Erwartung, dass
das Schoelerschlößchen dem Immobilienfonds des Senats übergeben werde zwecks
Verkaufs oder Verpachtung, wenn bis in zwei Jahren die 3 Mio. Eu für den Innenausbau
des Hauses nicht zusammenkämen:
Für wie realistisch halten Sie diese Prognose?
Schoelerschlößchen – Fragen an die Fraktionen
1. Frage an die SPD-Fraktion
Sie haben vom „Scheitern des vorgelegten Konzepts zur Sanierung und Nutzung des
Schoelerschlösschens“ gesprochen (DS 1291/4) und in der
Zählgemeinschaftsvereinbarung mit der Grünen Partei vereinbart: „Bürgerschaftliches
Engagement von Initiativen wird im Bezirksamt unterstützt.“ (S. 10):
Warum unterstützen Sie dennoch den neuesten Plan des Bezirksamtes, der mit dem
gescheiterten identisch ist, und verhindern bürgerschaftliches Engagement in Form der
Selbstverwaltung (wobei das Eigentum beim Bezirk verbleibt)?
2. Frage an die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Sie haben in der Zählgemeinschaftsvereinbarung mit der SPD vereinbart:
„Bürgerschaftliches Engagement von Initiativen wird im Bezirksamt unterstützt.“ (S. 10)
und gerade erst im August beschlossen: „Trägermodelle in Selbstverwaltung … für die
Nutzung von Gebäuden in öffentlichem Eigentum sollten vermehrt erprobt bzw.
umgesetzt werden.“ (Sommerklausur 2015 der AbgH-Fraktion – „Kultur und
lebenswerte Stadt“, These 7):
Warum unterstützen Sie dennoch den neuesten Plan des Bezirksamtes, der mit dem
gescheiterten identisch ist, und verhindern bürgerschaftliches Engagement in Form der
Selbstverwaltung (wobei das Eigentum beim Bezirk verbleibt)?
1433/4
Ausdruck vom: 06.01.2016
Seite: 7
3. Frage an die CDU-Fraktion
In einem Gespräch mit dem Sprecher der BI Schoeler-Schlösschen stellte Ihr
landespolitischer Sprecher für Stadtentwicklung ein landespolitisches Interesse an der
Planung der Bürgerinitiative in Aussicht und hielt Ihre Unterstützung dafür für denkbar
(Leon-Jessel-Fest, 19.9.2015). Außerdem sind Sie ein Verfechter von mehr privatem
Engagement anstelle von staatlicher Tätigkeit:
Warum unterstützen Sie dennoch den neuesten Plan des Bezirksamtes, der mit dem
gescheiterten identisch ist, und verhindern bürgerschaftliches Engagement in Form der
Selbstverwaltung (wobei das Eigentum beim Bezirk verbleibt)?
8. Einwohnerfrage
Joachim Neu
Holtzendorffgaragen
(schriftliche Beantwortung)
1. Welche Abweichung gibt es gegenüber den ursprünglichen Bauplänen von
2011?
"Wir haben das Projekt erst vor etwa einem Jahr übernommen und die
ursprünglichen Baupläne geändert (...) Die Sanierung des Denkmals sei
genehmigt, den neuen Bauantrag für den geänderten Neubau hätten sie
allerdings erst vor sechs Wochen gestellt." MoPo 5.11.15
2. Welche Form der Baubefreiung gibt es zu welchen Konditionen?
3. Wie wird der Anliegerverkehr (Anlieferung/Kundenparken) geregelt und wo wird
die Baulogistik stattfinden (Kracauerplatz!)?
4. Warum hat sich über vier Jahre der Bauprozess hingezogen, ohne dass das BA
tätig geworden ist?
5. Welche Mietpreise werden in der Nutzung der Wohnungen zur Geltung
kommen?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Neu,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Neu teile ich Folgendes mit:
1. Welche Abweichung gibt es gegenüber den ursprünglichen Bauplänen
2011?
"Wir haben das Projekt erst vor etwa einem Jahr übernommen und
ursprünglichen Baupläne geändert(...) Die Sanierung des Denkmals
genehmigt, den neuen Bauantrag für den geänderten Neubau hätten
allerdings erst vor sechs Wochen gestellt." MoPo 5.11.15
von
die
sei
sie
Die Planung aus 2011 sah die Errichtung eines Wohnhauses vor, jetzt ist ein Wohnund Geschäftshaus geplant.
2. Welche Form der Baubefreiung gibt es zu welchen Konditionen?
1433/4
Ausdruck vom: 06.01.2016
Seite: 8
Befreiungen sind kein Handelsgut und unterliegen daher nicht Konditionen. Vielmehr
sind Anträge dazu im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens der Verwaltung zu
entscheiden. Der aktuelle Befreiungsantrag befindet sich in der Prüfung.
3. Wie wird der Anliegerverkehr (Anlieferung/Kundenparken) geregelt und wo wird
die Baulogistik stattfinden (Kracauerplatz !)?
Ein entsprechender straßenverkehrlicher Antrag wird aktuell bearbeitet, Details sind
noch nicht geregelt.
4. Warum hat sich über vier Jahre der Bauprozess hingezogen, ohne dass das BA
tätig geworden ist?
Das Bezirksamt ist, insbesondere im Hinblick auf die Sicherung des Baudenkmals, tätig
geworden. Mit der Erteilung einer Baugenehmigung besteht seitens des Bezirksamtes
keine Möglichkeit, deren Umsetzung einzufordern.
5. Welche Mietpreise werden in der Nutzung der Wohnungen zur Geltung
kommen?
Diese Frage kann vom Bezirksamt nicht beantwortet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
9. Einwohnerfrage
Dr. Michael Roeder
Ausgaben in Verbindung mit dem Ökokiez
(schriftliche Beantwortung)
Da die Geschäftsordnung (§ 47) kein Wort davon sagt, dass „detaillierte Ermittlungen
und Zusammenstellungen im Rahmen der Beantwortung einer Einwohnerfrage“ nicht
geboten oder gar verboten sind, und da im übrigen die Angaben in der Kleinen Anfrage
0446/4 fehlerhaft, weil unvollständig sind, wiederhole ich meine Frage und bestehe auf
einer korrekten und detaillierten Antwort:
Welche Ausgaben - gegliedert nach Personal-, Büro-, Dienstreise- und sonstigen
Ausgaben - sind im ersten Jahr des Klimaschutzmanagers (1.8.14-31.7.15) im
Zusammenhang mit dem Ökokiez entstanden?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Dr. Roeder,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Dr. Roeder teile ich Folgendes mit:
Da die Geschäftsordnung (§ 47) kein Wort davon sagt, dass „detaillierte Ermittlungen
und Zusammenstellungen im Rahmen der Beantwortung einer Einwohnerfrage“ nicht
geboten oder gar verboten sind, und da im übrigen die Angaben in der Kleinen Anfrage
0446/4 fehlerhaft, weil unvollständig sind, wiederhole ich meine Frage und bestehe auf
einer korrekten und detaillierten Antwort:
1433/4
Ausdruck vom: 06.01.2016
Seite: 9
Welche Ausgaben - gegliedert nach Personal-, Büro-, Dienstreise- und sonstigen
Ausgaben - sind im ersten Jahr des Klimaschutzmanagers (1.8.14-31.7.15) im
Zusammenhang mit dem Ökokiez entstanden?
Dem Bezirksamt sind keine Ausgaben im Zusammenhang mit dem „Ökokiez“
entstanden. Das Projekt bezeichnet ein Vorhaben des Kiezbündnisses Klausenerplatz,
das Bezirksamt ist hier mit dem Klimaschutzmanagement engagiert. Hierzu wird auf die
weiterhin zutreffende Antwort auf Ihre letzte Einwohnerfrage verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
1433/4
Ausdruck vom: 06.01.2016
Seite: 10