Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
26.11.15, 16:27
Aktualisiert
27.01.18, 22:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
4. Wahlperiode
Ursprung: Große Anfrage
TOP-Nr.:
CDU-Fraktion
Klose/Herz/Häntsch
Große Anfrage
DS-Nr: 1434/4
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
19.11.2015
BVV
BVV-051/4
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Baugenehmigungsverfahren Seesener Straße Süd
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Inwiefern hält es das Bezirksamt für rechtlich machbar eine über 60%
hinausgehende Nutzung des Wohnraumes beim Bauprojekt Seesener Straße
Süd von der Genehmigung einer Kindertagesstätte abhängig zu machen?
2. Inwieweit hat das Bezirksamt die Erfüllbarkeit der aufschiebenden Bedingung
der Genehmigung einer Kita vor Erteilung der Baugenehmigung überprüft und
hält das Bezirksamt eine Kita für genehmigungsfähig?
3. Inwieweit wurde die Erfüllung dieser aufschiebenden Bedingung regelmäßig
überprüft?
4. Welche Folgen wurden mit dem Investor vereinbart, falls eine Kita nicht
genehmigt wird und sind auch Geldstrafen vereinbart?
5. Wann hat der Stadtrat den zuständigen Ausschuss über die erteilte Befreiung
informiert?
Zur Beantwortung der DS-Nr. 1434/4 Herr BzStR Schulte:
Zu 1.
Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren, es ist immer ganz spannend zu erleben,
bei Begründungen, ich fand die von Herrn Herz sehr positiv, sehr konstruktiv, weil da
kam wirklich zum Ausdruck, dass er erst auf die Antwort wartet bevor er zu einem Urteil
kommt.
1434/4
Ausdruck vom: 06.01.2016
Seite: 1
Bei der Begründung von Frau Rouhani habe ich das Gefühl, da muss ich gar nicht
antworten, weil ihr Urteil schon feststeht. Insofern ist das mal ganz interessant, wie man
so ein Instrument „Große Anfrage“ versteht. Zunächst möchte ich auf die Anfrage der
CDU gerne antworten:
Die Baugenehmigung für das Vorhaben Seesener Straße Süd wurde unter der
aufschiebenden Bedingungen erteilt, dass eine Kita mit 26 Plätzen, spätestens dann
betriebsfertig bereitstehen muss, wenn 60 % der insgesamt zu errechnenden
Wohnungen zu Wohnzwecken genutzt werden dürfen oder können. Die Bedingung
steht im Zusammenhang mit dem städtebaulichen Vertrag vom 25. Juni 2014, wonach
der Bauherr zu der Errichtung einer Kita verpflichtet hat. Das Berlin darf sich in
Anwendung der § 11 und § 31 des Baugesetzbuches im Rahmen der Erteilung von
Befreiung von der Festsetzung des gültigen Bebauungsplans zum Zwecke der
Schaffung von Wohnraum die Errichtung von Infrastruktureinrichtungen, wie z. B. einer
Kita, zusichern lassen. Das ist ja auch das, was wir wollen. Wir wollen ja auch die
Bauherren dazu zwingen, dass sie auch wirklich eine Kita bauen und nicht
irgendwelche Versprechungen dann im leeren Raum sind. Deswegen werden diese
städtebaulichen Verträge gemacht und es muss natürlich auch überprüft werden und
hier ist eben in dem städtebaulichen Vertrag das als Punkt genommen worden, wo
dann eine Überprüfung dann auch stattfindet.
Das Bezirksamt geht davon aus, dass die genannte Bedingung aus der
Baugenehmigung vom Investor umgesetzt werden kann. Und hierzu möchte ich aus
einem Schreiben des Bauträgers Sanus zitieren vom heutigen Tag:
„Mittlerweile hat die Seesener Straße 40/47 GmbH & Co KG die Verhandlungen mit
diversen Interessenten abgeschlossen und sich für einen Betreiber entschieden. Ein
Mietvertrag wurde bereits abgeschlossen. In dem Bauvorhaben soll somit nach
Fertigstellung eine Kita für über 70 Kinderplätze entstehen. Die Außenanlage/Freifläche
ist mit ca. 470 qm entsprechend groß angelegt, um den Anforderung an die erhöhte
Anzahl von Kitaplätzen zu genügen. Auch der Rohbau wurde bereits daraufhin
vorbereitet, dass die für die nun größer geplante Kita vorgesehene Fläche zum Ausbau
bereitsteht. Bezüglich der Lärmemissionsmaßnahmen wurden extra schallisolierende
Baustoffe und Fenster verwendet, so dass der Innenausbau bezogen auf den
Schallschutz gemäß DIN ausgeführt wird. Die Außenflächen werden direkt durch den
Betreiber geplant. Hier werden modernste Lärmemissionsmaßnahmen berücksichtig
und umgesetzt. Die Außenfläche wird zudem durch bauliche Sicherheitsmaßnahmen
und Zäune so abgegrenzt, dass spielenden Kindern kein Zugang zu umliegenden
Grundstücken, Bahngleise möglich ist. Die zu den Tiefgaragen gehörenden
Lüftungsschächte sind über das gesamte Gelände Seesener Straße 40/47 verteilt. Nur
eine kleine Anzahl der Lüftungsschächte mündet unter der Kita-Außenfläche. Diese
Lüftungsschächte werden mit speziellen Filtern versehen und sind baulich so integriert,
dass sie kaum bemerkbar sind. Sie sind für spielende Kinder unerreichbar und stellen
somit keine Gefahr dar. Die Freifläche wird im Rahmen der Möglichkeiten begrünt und
mit Pflanzen versehen, so dass zusammen mit den anderen Maßnahmen eine
Wohlfühlatmosphäre entsteht.“
Diese Aussagen des Investors werden von der Kita-Aufsicht des Landes Berlin geprüft.
Sie werden nicht von uns als Bezirksamt geprüft. Und natürlich erwarten wir, dass der
Bauherr diese Prüfung auch vornimmt. Das ist auch zugesagt, dass er sich natürlich mit
dem Betreiber sämtliche Dokumente und das Vorhaben bei der Senatsverwaltung für
Bildung, Jugend und Wissenschaft. Und erst wenn die ihr okay gegeben haben, wird
dann ein darauf aufbauender zweiter Nachtrag für die Planung auch vorgelegt.
1434/4
Ausdruck vom: 06.01.2016
Seite: 2
Das ist ein Verfahren, dass auch üblich ist, weil in der Tat die Kita-Aufsicht des Landes
Berlin bisher nicht im Vorfeld berät, sondern erst wenn der Betreiber feststeht.
Erst dann findet eine Prüfung der eingereichten Unterlagen statt. Insofern stehen wir vor
diesem Dilemma, was auch es auch in der Tat ist, dass wir es nicht zu Beginn einer
Baugenehmigung tatsächlich auch so dezidiert einfordern können.
zu 2. bis 4.
Die Verhandlung zum städtebaulichen Vertrag der Grundlage der genannten Bedingung
wurde unter Beteiligung der bezirklichen zuständigen Stellen geführt. Weder bzgl. der
Frage der Realisierbarkeit noch bzgl. der Frage der Genehmigungsfähigkeit wurden hier
Bedenken von anderen Fachämtern geäußert. Vertraglich ist es auch nicht deren
Aufgabe, weil es Aufgabe der Kita-Aufischt ist. Vertraglich ist auch geregelt, dass der
Bauherr das Erreichen der Zielzahl anzuzeigen hat. Sollte die genannte Bedingung
nicht rechtzeitig umgesetzt werden können, passiert nicht das, was Herr Herz gesagt
hat, sondern so stünde im Bezirksamt die Option der Bauordnung zur Verfügung, also
beispielsweise die Nutzungsuntersagung oder die Baueinstellung dann natürlich für den
gesamten Bau. Das ist sozusagen nur ein Punkt, wo wir tatsächlich auch einschreiten.
Notfalls bestünde zudem auch die Möglichkeit den vertraglichen Anspruch auf
Errichtung der Kindertagsstätte gerichtlich durchzusetzen. Vertragsstrafen wurden mit
dem Investor nicht vereinbart.
Zu 5.
Das Vorhaben wurde dem Stadtentwicklungsausschuss dieser Wahlperiode mit der am
13. März 2013 im Ausschuss für Stadtentwicklung verteilten Befreiungsliste bekannt
gegeben und am 22. Mai 2013 zum Ausschuss erläutert. Der erste erteilte Vorbescheid,
datiert vom 29.08.2009, wurde auf der Befreiungsliste vom 24.09.2008
bekanntgegeben.
1434/4
Ausdruck vom: 06.01.2016
Seite: 3