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Anlage zur VzK DS/1486/IV.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Anlage zur VzK DS/1486/IV.pdf
Größe
37 kB
Erstellt
26.11.15, 17:02
Aktualisiert
27.01.18, 20:25

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Inhalt der Datei

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abt. Familie, Gesundheit und Personal Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Drucksache Nr. DS/1486/IV Vorlage – zur Kenntnisnahme – Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 28.01.2015 mit der Drucksache DS/1486/IV folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet: Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die BVV ersucht das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg sich entsprechend dieser Vorlage auf allen Ebenen (Bezirk und Land) für die Sicherung der Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und der Familienförderung im Doppelhaushalt 2016/17 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin einzusetzen. Ergebnisse der bisherigen Gespräche der U AG des Jugendhilfeausschuss zur Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit Friedrichshain-Kreuzberg sind die Vereinbarung von drei Hauptzielen und die Auflistung mehrerer möglicher Maßnahmen zur Umsetzung dieser Ziele. Ziele    Der Druck auf die Landesebene, sich für eine auskömmliche Finanzierung in der Kinder- und Jugendarbeit in Berlin einzusetzen, muss auf allen Ebenen erhöht werden. Sicherung der Finanzierung der Kinder – und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und der Familienförderung im nächsten Doppelhaushalt 2016/2017 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Die Entwicklung eines Jugendförderungsgesetzes auf Landesebene wird aktiv unterstützt. Zudem wurde der Bericht der AG JFE der Geschäftsstelle Produktkatalog zur produktbudgetierten Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit mit möglichen Auswirkungen bei der Umsetzung behandelt und der Kreislauf von Budgetplanung und Haushaltsaufstellung für das Produkt der Kinder- und Jugendarbeit mit den potentiellen Auswirkungen von veränderten Zuweisungen durch das Land Berlin dargestellt und diskutiert. Im Ergebnis dieser Diskussionen wurde den Vertreter/innen der Fach-AG Kinder- und Jugendarbeit §11 SGB VIII in dieser U AG deutlich, dass bis zur Erreichung einer veränderten Finanzierungssystematik Interimslösungen zur Finanzierungssicherung im Doppelhaushalt 2016/2017 gefunden werden müssen, die eine weitere schrittweise systembedingte Reduzierung von zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln verhindern. Die Fach-AG Kinder- und Jugendarbeit § 11 SGB VIII möchte verhindern, dass die Bereiche Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung hierbei gegeneinander ausgespielt werden. Finanzierungssicherung muss für alle drei Bereiche gegeben sein. Es darf nicht ein Bereich zu Ungunsten des anderen gestärkt werden. Im Ergebnis dieser Diskussionen fordern die freien Träger der Kinder- und Jugendarbeit der FachAG § 11 SGB VIII:  Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses Friedrichshain-Kreuzberg müssen sich innerhalb ihrer Fraktionen und darüber hinaus auf der Landesebene dafür einsetzen, dass als Interimslösung die Träger der Angebote nach § 11, 13.1 und 16 SGB VIII in den Bezirken im Doppelhaushalt 2016/2017 finanziell in die Lage versetzt werden, die bestehenden Angebote in gleichem Umfang aufrecht zu erhalten und Tarifanpassungen vornehmen zu können. Hierfür ist eine dafür zweckgebundene Plafondserhöhung für die Bezirkshaushalte erforderlich, aber auch im Bezirkshaushalt müssen die Mittel des Plafonds zweckgebunden eingesetzt werden. Auf Landesebene wird eine Interimslösung für die Kinder- und Jugendarbeit u.a. über die Prüfung der Einführung eines Plausibilitätskostensatzes für das Produkt der Kinder- und Jugendarbeit versucht. Dieser Plausibilitätskostensatz hält aktuell noch viele Unwägbarkeiten bereit, u.a. den Einbezug von Ehrenamtlichkeit mittels festgelegter prozentualer Anteile und würde für unseren Bezirk aus heutiger Sicht zu einer deutlichen Reduzierung von Zuweisungen für das Produkt Kinder- und Jugendarbeit in freier Trägerschaft führen. Deutlich wurde, dass die o.g. Ziele der U AG nur mittelfristig erreicht werden können. Kurzfristig haben die Träger der Angebote nach § 11, 13.1 und 16 SGB VIII mit der Tatsache zu kämpfen, dass Tarifsteigerungen ohne Erhöhung der Transfermittel i.d.R. zur Verringerung von Personal bzw. Sachmitteleinsatz führen, dass anderweitige Kostenerhöhungen zu Lasten der Arbeitsmittel vor Ort umgesetzt werden müssen und ggf. Angebotsstunden wegfallen, mit den bekannten negativen Auswirkungen auf die Produkte im Rahmen der Budgetierung der Folgejahre. Aus diesem Grunde fordern die freien Träger der Kinder- und Jugendarbeit der Fach AG § 11 SGB VIII: Die bezirklichen Spielräume müssen so ausgeschöpft werden, dass im Falle weiterer Kürzungen im Rahmen der Jugendhilfe in Friedrichshain-Kreuzberg, diese nicht zu Lasten der Bereiche § 11, 13.1 und 16 SGB VIII erfolgen. Die Sicherung der Finanzierung auf dem Niveau des Haushalts 2014/15, sowie die Einbeziehung der Tarifsteigerungen ab 2015 sollen für den kommenden Haushalt 2016/17 beschlossen werden. Der Argumentationsgrundlage, dass für Angebote dieser Bereiche zwar ein allgemeiner Rechtsanspruch besteht, jedoch kein individuell einklagbarer Rechtsanspruch gegeben ist, muss von Seiten der Jugendhilfepolitik entgegen gesetzt werden, dass eine gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungspflicht für diese Angebote sowohl im Land Berlin als auch auf bezirklicher Ebene gegeben ist. Für den Bereich § 11 SGB VIII ist im AG KJHG der Rechtsanspruch im Land Berlin mit 10% der Jugendhilfemittel festgeschrieben worden. Dies erfordert bereits bei der Haushaltsplanaufstellung eine Bereitstellung von ausreichenden Mitteln, die für die Sicherstellung der entsprechenden Angebote erforderlich ist. Eine Aufstellung zur sachgerechten Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit im Bezirk auf Basis der aktuell finanzierten Einrichtungen und Projekte nach §11 SGB VIII anhand der im Land Berlin vorhandenen Ausstattungsstandards kann kurzfristig für den Jugendhilfeausschuss erfolgen. Wünschenswert wäre eine vergleichbare Aufstellung für die im Bezirk finanzierten Einrichtungen und Projekte nach §§ 13.1 und 16 SGB VIII. A). Hierzu wird berichtet: Zur Sicherung der Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozial-arbeit und der Familienförderung im Doppelhaushalt 2016/17 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wurden drei Hauptziele vereinbart mit mehreren möglichen Maßnahmen zur Umsetzung. Zu den Zielen 1 und 3 (siehe Seite 1) Der Druck auf die Landesebene, sich für eine auskömmliche Finanzierung in der Kinder- und Jugendarbeit und die Entwicklung eines Jugendfördergesetzes einzusetzen, ist vom Bezirksamt auf allen Ebenen erhöht worden. In den überbezirklichen Sitzungen der Dezernent/innen für Jugend, den Treffen der Jugendamtsdirektor/innen, der AG BÖJ (Berliner Öffentliche Jugendhilfe), als auch der Fachrunde der Leiter/innen der Jugend- und Familienförderung – der AG Förderung – wurde von den bezirklichen Mitarbeiter/innen und der Bezirksbürger-meisterin sowohl die Notwendigkeit einer veränderten Finanzierungssystematik als auch einer Plafondserhöhung für Angebote der allgemeinen Kinder- und Jugend-förderung gegenüber den zuständigen Senatsverwaltungen wiederholt thematisiert. Zugleich bildete sich aus der bestehenden U AG des JHA zur Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit eine Kampagne „Mehr Geld in den Topf“, an der freie Träger der Arbeitsbereiche §§ 11,13.1 und 16 SGB VIII und der zuständigen Fachdienste des Bezirksamtes beteiligt sind. Im Rahmen dieser Kampagne wurde eine Postkartenaktion initiiert, die sich an die haushaltspolitischen Sprecher/innen der 4 größten Berliner Fraktionen des Abgeordnetenhauses und die Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft richtet und mehr Geld für den Erhalt der sozialen Infrastruktur der wachsenden Stadt Berlin fordert. Über die Aktion wurden zugleich die jugendpolitischen Sprecher/innen der Fraktionen informiert als auch die Dezernent/innen und Direktor/innen für Jugend der Berliner Bezirke. Aktuell ist ein Pressegespräch mit Unterstützung der Bezirksbürgermeisterin zu diesem Thema in Vorbereitung. Die Forderungen an die Landesebene müssen weiter gestellt werden, denn trotz aller bisherigen Intervention wurde eine Veränderung der Finanzierungssystematik mit Anpassung an die wachsende Stadt Berlin nicht erreicht. Möglicherweise könnte ein neues Jugend- und Familienförderungsgesetz diese Rahmenbedingungen schaffen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat hierzu ein Gutachten in Auftrag gegeben. Zu Ziel 2 (siehe Seite 1) Das Ziel, bezirkliche Spielräume zur Sicherung der Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und der Familienförderung im Doppelhaushalt 2016/17 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg auszuschöpfen, ist mit der Verabschiedung des Haushaltsplanentwurfes durch die BVV erreicht worden. Für die geförderten freien Träger der Jugendhilfe in den Arbeitsfeldern Kinder- und Jugendarbeit und Familienförderung ist eine Erhöhung des Ansatzes um ca. 6% erreicht worden, die überwiegend für die Erhöhung der Honorarmittel, Tarifanpassungen oder zum Ausgleich von Mietsteigerungen eingesetzt werden sollen. Für die geförderten freien Träger der Jugendhilfe im Arbeitsfeld schulbezogene Jugendsozialarbeit und aufsuchende/sozialintegrative Jugendsozialarbeit und für die nachgeordneten Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit konnte der Status Quo erhalten werden. Wir bitte en, den Besschluss dam mit als erled digt anzuseh hen. htsgrundlag ge: B) Rech § 13 Abs. 1 BezVG G C) Ausw wirkungen auf a den Hau ushaltsplan und die Fin nanzplanung g: Auswirkkungen auf Einnahmen n und Ausga aben: keine k Persona alwirtschaftliche Ausga aben: keine k Berlin, 2 20.10.2015 Monika Herrmann Bezirksbürgermeissterin