Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Anlage zur VzK DS/1486/IV.pdf
Größe
37 kB
Erstellt
26.11.15, 17:02
Aktualisiert
27.01.18, 20:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abt. Familie, Gesundheit und Personal
Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Drucksache Nr. DS/1486/IV
Vorlage – zur Kenntnisnahme –
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 28.01.2015 mit der Drucksache
DS/1486/IV folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die BVV ersucht das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg sich entsprechend dieser Vorlage
auf allen Ebenen (Bezirk und Land) für die Sicherung der Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und der Familienförderung im Doppelhaushalt 2016/17 im
Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin einzusetzen.
Ergebnisse der bisherigen Gespräche der U AG des Jugendhilfeausschuss zur Finanzierung
der Kinder- und Jugendarbeit Friedrichshain-Kreuzberg sind die Vereinbarung von drei
Hauptzielen und die Auflistung mehrerer möglicher Maßnahmen zur Umsetzung dieser Ziele.
Ziele
Der Druck auf die Landesebene, sich für eine auskömmliche Finanzierung in der Kinder- und Jugendarbeit in Berlin einzusetzen, muss auf allen Ebenen erhöht werden.
Sicherung der Finanzierung der Kinder – und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit
und der Familienförderung im nächsten Doppelhaushalt 2016/2017 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg.
Die Entwicklung eines Jugendförderungsgesetzes auf Landesebene wird aktiv unterstützt.
Zudem wurde der Bericht der AG JFE der Geschäftsstelle Produktkatalog zur produktbudgetierten Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit mit möglichen Auswirkungen bei der
Umsetzung behandelt und der Kreislauf von Budgetplanung und Haushaltsaufstellung für
das Produkt der Kinder- und Jugendarbeit mit den potentiellen Auswirkungen von veränderten Zuweisungen durch das Land Berlin dargestellt und diskutiert.
Im Ergebnis dieser Diskussionen wurde den Vertreter/innen der Fach-AG Kinder- und
Jugendarbeit §11 SGB VIII in dieser U AG deutlich, dass bis zur Erreichung einer veränderten Finanzierungssystematik Interimslösungen zur Finanzierungssicherung im Doppelhaushalt 2016/2017 gefunden werden müssen, die eine weitere schrittweise systembedingte Reduzierung von zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln verhindern.
Die Fach-AG Kinder- und Jugendarbeit § 11 SGB VIII möchte verhindern, dass die Bereiche
Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung hierbei gegeneinander
ausgespielt werden. Finanzierungssicherung muss für alle drei Bereiche gegeben sein. Es
darf nicht ein Bereich zu Ungunsten des anderen gestärkt werden.
Im Ergebnis dieser Diskussionen fordern die freien Träger der Kinder- und Jugendarbeit der
FachAG § 11 SGB VIII:
Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses Friedrichshain-Kreuzberg müssen sich
innerhalb ihrer Fraktionen und darüber hinaus auf der Landesebene dafür einsetzen,
dass als Interimslösung die Träger der Angebote nach § 11, 13.1 und 16 SGB VIII in
den Bezirken im Doppelhaushalt 2016/2017 finanziell in die Lage versetzt werden,
die bestehenden Angebote in gleichem Umfang aufrecht zu erhalten und Tarifanpassungen vornehmen zu können. Hierfür ist eine dafür zweckgebundene Plafondserhöhung für die Bezirkshaushalte erforderlich, aber auch im Bezirkshaushalt müssen die
Mittel des Plafonds zweckgebunden eingesetzt werden.
Auf Landesebene wird eine Interimslösung für die Kinder- und Jugendarbeit u.a. über die
Prüfung der Einführung eines Plausibilitätskostensatzes für das Produkt der Kinder- und Jugendarbeit versucht. Dieser Plausibilitätskostensatz hält aktuell noch viele Unwägbarkeiten
bereit, u.a. den Einbezug von Ehrenamtlichkeit mittels festgelegter prozentualer Anteile und
würde für unseren Bezirk aus heutiger Sicht zu einer deutlichen Reduzierung von Zuweisungen für das Produkt Kinder- und Jugendarbeit in freier Trägerschaft führen.
Deutlich wurde, dass die o.g. Ziele der U AG nur mittelfristig erreicht werden können. Kurzfristig haben die Träger der Angebote nach § 11, 13.1 und 16 SGB VIII mit der Tatsache zu
kämpfen, dass Tarifsteigerungen ohne Erhöhung der Transfermittel i.d.R. zur Verringerung
von Personal bzw. Sachmitteleinsatz führen, dass anderweitige Kostenerhöhungen zu Lasten der Arbeitsmittel vor Ort umgesetzt werden müssen und ggf. Angebotsstunden wegfallen,
mit den bekannten negativen Auswirkungen auf die Produkte im Rahmen der Budgetierung
der Folgejahre.
Aus diesem Grunde fordern die freien Träger der Kinder- und Jugendarbeit der Fach AG §
11 SGB VIII:
Die bezirklichen Spielräume müssen so ausgeschöpft werden, dass im Falle weiterer Kürzungen im Rahmen der Jugendhilfe in Friedrichshain-Kreuzberg, diese nicht zu Lasten der
Bereiche § 11, 13.1 und 16 SGB VIII erfolgen. Die Sicherung der Finanzierung auf dem Niveau des Haushalts 2014/15, sowie die Einbeziehung der Tarifsteigerungen ab 2015 sollen
für den kommenden Haushalt 2016/17 beschlossen werden.
Der Argumentationsgrundlage, dass für Angebote dieser Bereiche zwar ein allgemeiner
Rechtsanspruch besteht, jedoch kein individuell einklagbarer Rechtsanspruch gegeben ist,
muss von Seiten der Jugendhilfepolitik entgegen gesetzt werden, dass eine gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungspflicht für diese Angebote sowohl im Land Berlin als auch auf
bezirklicher Ebene gegeben ist. Für den Bereich § 11 SGB VIII ist im AG KJHG der Rechtsanspruch im Land Berlin mit 10% der Jugendhilfemittel festgeschrieben worden. Dies erfordert bereits bei der Haushaltsplanaufstellung eine Bereitstellung von ausreichenden Mitteln,
die für die Sicherstellung der entsprechenden Angebote erforderlich ist.
Eine Aufstellung zur sachgerechten Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit im Bezirk auf
Basis der aktuell finanzierten Einrichtungen und Projekte nach §11 SGB VIII anhand der im
Land Berlin vorhandenen Ausstattungsstandards kann kurzfristig für den Jugendhilfeausschuss erfolgen.
Wünschenswert wäre eine vergleichbare Aufstellung für die im Bezirk finanzierten Einrichtungen und Projekte nach §§ 13.1 und 16 SGB VIII.
A). Hierzu wird berichtet:
Zur Sicherung der Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozial-arbeit und
der Familienförderung im Doppelhaushalt 2016/17 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wurden drei Hauptziele vereinbart mit mehreren möglichen Maßnahmen zur Umsetzung.
Zu den Zielen 1 und 3 (siehe Seite 1)
Der Druck auf die Landesebene, sich für eine auskömmliche Finanzierung in der Kinder- und
Jugendarbeit und die Entwicklung eines Jugendfördergesetzes einzusetzen, ist vom Bezirksamt auf allen Ebenen erhöht worden.
In den überbezirklichen Sitzungen der Dezernent/innen für Jugend, den Treffen der Jugendamtsdirektor/innen, der AG BÖJ (Berliner Öffentliche Jugendhilfe), als auch der Fachrunde
der Leiter/innen der Jugend- und Familienförderung – der AG Förderung – wurde von den
bezirklichen Mitarbeiter/innen und der Bezirksbürger-meisterin sowohl die Notwendigkeit
einer veränderten Finanzierungssystematik als auch einer Plafondserhöhung für Angebote
der allgemeinen Kinder- und Jugend-förderung gegenüber den zuständigen Senatsverwaltungen wiederholt thematisiert.
Zugleich bildete sich aus der bestehenden U AG des JHA zur Finanzierung der Kinder- und
Jugendarbeit eine Kampagne „Mehr Geld in den Topf“, an der freie Träger der Arbeitsbereiche §§ 11,13.1 und 16 SGB VIII und der zuständigen Fachdienste des Bezirksamtes beteiligt
sind.
Im Rahmen dieser Kampagne wurde eine Postkartenaktion initiiert, die sich an die haushaltspolitischen Sprecher/innen der 4 größten Berliner Fraktionen des Abgeordnetenhauses
und die Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft richtet und mehr Geld für den Erhalt
der sozialen Infrastruktur der wachsenden Stadt Berlin fordert. Über die Aktion wurden zugleich die jugendpolitischen Sprecher/innen der Fraktionen informiert als auch die Dezernent/innen und Direktor/innen für Jugend der Berliner Bezirke.
Aktuell ist ein Pressegespräch mit Unterstützung der Bezirksbürgermeisterin zu diesem
Thema in Vorbereitung.
Die Forderungen an die Landesebene müssen weiter gestellt werden, denn trotz aller bisherigen Intervention wurde eine Veränderung der Finanzierungssystematik mit Anpassung an
die wachsende Stadt Berlin nicht erreicht.
Möglicherweise könnte ein neues Jugend- und Familienförderungsgesetz diese Rahmenbedingungen schaffen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat hierzu
ein Gutachten in Auftrag gegeben.
Zu Ziel 2 (siehe Seite 1)
Das Ziel, bezirkliche Spielräume zur Sicherung der Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und der Familienförderung im Doppelhaushalt 2016/17 im Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg auszuschöpfen, ist mit der Verabschiedung des Haushaltsplanentwurfes durch die BVV erreicht worden.
Für die geförderten freien Träger der Jugendhilfe in den Arbeitsfeldern Kinder- und Jugendarbeit und Familienförderung ist eine Erhöhung des Ansatzes um ca. 6% erreicht worden, die
überwiegend für die Erhöhung der Honorarmittel, Tarifanpassungen oder zum Ausgleich von
Mietsteigerungen eingesetzt werden sollen.
Für die geförderten freien Träger der Jugendhilfe im Arbeitsfeld schulbezogene Jugendsozialarbeit und aufsuchende/sozialintegrative Jugendsozialarbeit und für die nachgeordneten
Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit konnte der Status Quo erhalten werden.
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20.10.2015
Monika Herrmann
Bezirksbürgermeissterin