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Anlage zur VzB DS/1888/IV.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Anlage zur VzB DS/1888/IV.pdf
Größe
31 kB
Erstellt
26.11.15, 17:16
Aktualisiert
27.01.18, 23:56

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Inhalt der Datei

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abt. Soziales, Beschäftigung und Bürgerdienste Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Drucksache Nr. ___________________________________________________________________ Vorlage - zur Beschlussfassung über Wahl ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen 1. 2. 3. 4. Frau Helga Franziska Blöcker Frau Sigrid Gwiasda Frau Brigitte Rogalski Frau Sophie-Isabelle Tetzner Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die in der Vorlage aufgeführten Personen werden mit Wirkung vom 01.11.2015 zu ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen gewählt. Die Mitarbeiterinnen des Ehrenamtlichen Dienstes werden nach der Wahl von dem für die Abt. Soziales, Beschäftigung und Bürgerdienste zuständigen Mitglied des Bezirksamtes berufen. A). Begründung: Nach den Verwaltungsvorschriften über den Ehrenamtlichen Dienst im Sozialen Bereich (VVEaD) vom 19.09.2006, Abl. 50, S. 3710, soll der Ehrenamtliche Dienst bei den Bezirksämtern von Berlin den Bürgern eine Beteiligung an sozialen Aufgaben im Rahmen der bezirklichen Selbstverwaltung ermöglichen. Er hat eine ergänzende Funktion und soll die hauptamtliche Arbeit nicht ersetzen, sondern die sozialen Angebote der Bezirksämter in den Bereichen Soziales erweitern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ehrenamtlichen Dienstes werden in der Regel für die Dauer von vier Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist möglich. Frau Blöcker und Frau Gwiasda sind Mitglieder der Sozialkommission K1, Frau Rogalski unterstützt die Arbeitsgruppe “Begegnungsstätten“ und Frau Tetzner ist Mitglied der Sozialkommission K5. Sie haben ihre Bereitschaft erklärt, die ehrenamtliche Mitarbeit wahrzunehmen und erfüllen die erforderlichen Voraussetzungen für dieses Amt. B). Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 1 Buchstabe c des BezVG C). Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Beim Kapitel 3930, Titel 412 01, stehen die Mittel für die Entschädigung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder, der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen zur Verfügung. b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine Berlin, den 06.10.2015 Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat