Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Anlage zur VzB DS/1888/IV.pdf
Größe
31 kB
Erstellt
26.11.15, 17:16
Aktualisiert
27.01.18, 23:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abt. Soziales, Beschäftigung und Bürgerdienste
Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Drucksache Nr.
___________________________________________________________________
Vorlage - zur Beschlussfassung über
Wahl ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen
1.
2.
3.
4.
Frau Helga Franziska Blöcker
Frau Sigrid Gwiasda
Frau Brigitte Rogalski
Frau Sophie-Isabelle Tetzner
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die in der Vorlage aufgeführten Personen werden mit Wirkung vom 01.11.2015 zu
ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen gewählt. Die Mitarbeiterinnen des Ehrenamtlichen
Dienstes werden nach der Wahl von dem für die Abt. Soziales, Beschäftigung und
Bürgerdienste zuständigen Mitglied des Bezirksamtes berufen.
A). Begründung:
Nach den Verwaltungsvorschriften über den Ehrenamtlichen Dienst im Sozialen
Bereich (VVEaD) vom 19.09.2006, Abl. 50, S. 3710, soll der Ehrenamtliche
Dienst bei den Bezirksämtern von Berlin den Bürgern eine Beteiligung an
sozialen Aufgaben im Rahmen der bezirklichen Selbstverwaltung ermöglichen.
Er hat eine ergänzende Funktion und soll die hauptamtliche Arbeit nicht ersetzen,
sondern die sozialen Angebote der Bezirksämter in den Bereichen Soziales
erweitern.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ehrenamtlichen Dienstes werden in der
Regel für die Dauer von vier Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist möglich.
Frau Blöcker und Frau Gwiasda sind Mitglieder der Sozialkommission K1, Frau
Rogalski unterstützt die Arbeitsgruppe “Begegnungsstätten“ und Frau Tetzner ist
Mitglied der Sozialkommission K5.
Sie haben ihre Bereitschaft erklärt, die ehrenamtliche Mitarbeit wahrzunehmen
und erfüllen die erforderlichen Voraussetzungen für dieses Amt.
B). Rechtsgrundlage:
§ 16 Abs. 1 Buchstabe c des BezVG
C). Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Beim Kapitel 3930, Titel 412 01, stehen die Mittel für die Entschädigung
ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach der Verordnung zur
Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder, der
Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger
ehrenamtlich tätiger Personen zur Verfügung.
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
Berlin, den 06.10.2015
Bezirksbürgermeisterin
Bezirksstadtrat