Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
64 kB
Erstellt
26.11.15, 17:17
Aktualisiert
27.01.18, 23:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
IV. Wahlperiode
Drucksache: DS/1963/IV
Ursprung: Einwohner*innenanfrage
Initiator: Frau Ripking
Beitritt:
Beratungsfolge
25.11.2015
Gremium
BVV
073/IV-BVV
Erledigungsart
schriftlich beantwortet
Einwohner*innenanfrage
Betr.: EA 065 - Dragoner Areal
Abt. Planen, Bauen und Umwelt
Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Seit über 2 Jahren verfolge ich als Anwohnerin der Großbeerenstraße die Entwicklung rund um
das sogenannte "Dragonerareal". Im Vorfeld der Bezirksversammlung habe ich einige Fragen
insbesondere zu dem Prozedere der vorbereitenden Untersuchung. Am 8.12.2015 findet ja eine
Veranstaltung im Rathaus statt. Da ich voraussichtlich aus terminlichen Gründen nicht anwesend
sein
kann, meine Fragen auf diesem Wege:
1. Mich interessiert, was die genaue Aufgabenstellung für die Untersuchung ist?
2. Welche Rolle der Planergesellschaft dabei zukommt und mit welchem
Auftragsverfahren es dazu kam?
Zu 1. und 2.:
Die vorbereitenden Untersuchungen für ein Sanierungsgebiet werden gem. § 141 BauGB
durchgeführt. Sie beinhalten eine fundierte Analyse des Untersuchungsgebietes zur Identifizierung
von Zielen und Maßnahmen (Verfahren und rechtliche Instrumente) für das Gebiet.
Nach Kenntnis des Bezirksamtes hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt am
25. August 2015 sechs Planungsbüros zur Abgabe eines Angebotes zur Erarbeitung der
Vorbereitenden Untersuchungen aufgefordert. Das ausgeschriebene Leistungsbild umfasste alle
üblichen Arbeitsschritte für Vorbereitende Untersuchungen: Analyse des Gebietszustandes;
Leitbild, Ziele und städtebauliches Entwicklungskonzept; Maßnahmenkonzept; Steuerung und
Moderation des Verfahrens und Öffentlichkeitsarbeit.
3. Die Frage nach der Rolle / Einfluss / Verantwortlichkeit / Entscheidung von
Bezirksamt und Senat über Ziele und Maßnahmen.
Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB werden in Berlin durch das Abgeordnetenhaus
beschlossen und liegen hoheitlich in der Hand der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umwelt. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg muss gem. § 139 Abs. 1 BauGB im Rahmen
der ihm obliegenden Aufgaben die Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen
Sanierungsmaßnahmen unterstützen. Des Weiteren wird das Bezirksamt als Träger öffentlicher
Belange gem. § 139 Abs. 2 BauGB durch die Senatsverwaltung an dem Verfahren beteiligt.
Für die städtebauliche Entwicklung im Rathausblock wurden bereits im Februar 2013 durch das
Bezirksamt (Untere Denkmalschutzbehörde, Bauaufsicht, Stadtplanung) und dem
Bezirksbürgermeister Leitlinien entwickelt, welche auch im Bauausschuss beraten wurden. Diese
Leitlinien haben aus Sicht des Bezirksamtes weiterhin Bestand und fließen in die
Voruntersuchungen mit ein.
Die letztliche Entscheidung über das Zustandekommen und die Ziele eines Sanierungsgebietes
nach § 136 BauGB trifft das Abgeordnetenhaus von Berlin nach Abschluss der
Voruntersuchungen.
4. Insbesondere die zweite Frage scheint mir relevant, um als Anwohnerin zu wissen,
wer sind die verbindlichen Ansprechpartner_innen?
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Württembergische Straße 6
10707 Berlin
Herr Reichelt
Tel: 030 90139-4936
Fax: 030 90139-4901
E-Mail: kai.reichelt@senstadtum.berlin.de
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abteilung Planen, Bauen, Umwelt und Immobilien
Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung
Yorckstraße 4-11
10965 Berlin
Herr Dihlmann
Tel.: 030 90298-3502
Fax: 030 90298-3352
E-Mail: andreas.dihlmann@ba-fk.berlin.de
Auftragnehmer
Planergemeinschaft Kohlbrenner eG
Lietzenburger Straße 44/46
10789 Berlin
Herr Dittfurth
Tel.: 030 8859-1431
Fax: : 030 8859-1499
E-Mail: mail@planergemeinschaft.de
Die Kontaktpersonen und weitere Informationen sind auch unter
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/foerderprogramme/stadterneuerung/de/ruhlsdorf
er_strasse/index.shtml zu erfahren.
5. Welche Rolle kommt dabei interessierten Anwohnerinnen zu und welche
Möglichkeiten der Beteiligung/ Einflussnahme haben sie konkret?
Die Beteiligungsformate werden am 08. Dezember im Rahmen der Bürgerveranstaltung von 18:0021:00 Uhr im BVV-Saal des Rathauses Kreuzberg vorgestellt. Gesetzlich vorgeschrieben sind
Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen (Eigentümer*innen, Mieter*innen, Pächter*innen und
sonstige Betroffene). Hierzu wird es Veranstaltungen und zusätzliche Möglichkeiten geben, sich
mit Anregungen in die Planung einzubringen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Panhoff
Bezirksstadtrat