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Antrag nach § 3 (Ilg BV2).pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Antrag nach § 3 (Ilg BV2).pdf
Größe
148 kB
Erstellt
27.11.15, 04:59
Aktualisiert
24.01.18, 04:43

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Inhalt der Datei

Herrn Bezirksbürgermeister Mike Homann Hauptstraße 85 50996 Köln In der Bezirksvertretung Rodenkirchen Torsten Ilg Bezirksrathaus Rodenkirchen Hauptstr. 85 50996 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Hist. Rathaus 50667 Köln Tel: +49 (221) 84 66 688 Mobil: +49 (172) 60 76 376 Mail: toifan@icloud.com Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1783/2015 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Datum der Sitzung 07.12.2015 Unterbringung von Flüchtlingen in Einrichtungen (Immobilien) der Kirchen und anderer Glaubensgemeinschaften. Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Als Vertreter der Freien Wähler bitte ich Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der BV-Sitzung am 07.12.15 zu setzen: Die Verwaltung möge prüfen: 1. Ob und wie viele potentielle Immobilien und Liegenschaften der christlichen Kirchen, muslimischen Gemeinden und anderen Religionsgemeinschaften im Stadtbezirk von Rodenkirchen vorhanden sind, in denen Flüchtlinge über die Wintermonate hinweg, wenigstens übergangsweise unterkommen könnten. 2. Ob die christlichen Kirchen, muslimischen Gemeinden und anderen Religionsgemeinschaften, eine solche Nutzung Ihrer Immobilien bereits allumfassend geprüft und veranlasst haben und wenn nicht, möge die Verwaltung umgehend Kontakt mit den Gemeinden aufnehmen um sie zu bitten, mehr Flüchtlinge in deren Einrichtungen, Tagungszentren, Hotels, Pfarrsälen, leerstehenden Wohnungen, Gotteshäusern und/oder Moscheen unterzubringen. Begründung: Der Winter steht vor der Tür und somit auch die erste Kältewelle. Die Unterbringung von Flüchtlingen in Zelten ist problematisch. Am 15.09.15 verkündete der Vorsitzende der Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Norbert -2- Trelle, dass auch stillgelegte Kirchen als Flüchtlingsunterkünfte genutzt werden sollen. Alle Verantwortlichen sollten „prüfen, ob die kirchlichen Gebäude, zum Beispiel profanierte Kirchen, als Winterquartiere für Flüchtlinge hergerichtet werden können“, sagte Trelle in der Kirchenzeitung für das Bistum Hildesheim. Neben Schulen, Tagungshäusern und Wohnungen, gehören auch Beteiligungen an Wohnbaugesellschaften zum Besitz der Kirchen. Dieses Beispiel könnte vielleicht auch andere Religionsgemeinschaften anregen, übergangsweise Ihre Räumlichkeiten (Kirchen, Moscheen, Synagogen, Tempel o.ä.) im Stadtbezirk von Rodenkirchen und darüber hinaus, zur Unterbringung von Flüchtlingen (z.B. aus Syrien) zu öffnen? Neben der vorübergehenden Nutzung von Gebetsräumen, sind auch die Nutzung von Bibliotheken, Schulungs- und Seminarräumen denkbar. Vielleicht könnte man auch durch umschichtende Maßnahmen, Räume im Stadtbezirk von Rodenkirchen effektiver nutzen. Mit freundlichen Grüßen gez. Torsten Ilg