Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Antrag nach § 3 (Ilg BV2).pdf
Größe
148 kB
Erstellt
27.11.15, 04:59
Aktualisiert
24.01.18, 04:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Herrn Bezirksbürgermeister
Mike Homann
Hauptstraße 85
50996 Köln
In der Bezirksvertretung
Rodenkirchen
Torsten Ilg
Bezirksrathaus Rodenkirchen
Hauptstr. 85
50996 Köln
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Hist. Rathaus
50667 Köln
Tel: +49 (221) 84 66 688
Mobil: +49 (172) 60 76 376
Mail: toifan@icloud.com
Eingang beim Bezirksbürgermeister:
AN/1783/2015
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
Datum der Sitzung
07.12.2015
Unterbringung von Flüchtlingen in Einrichtungen (Immobilien) der Kirchen und
anderer Glaubensgemeinschaften.
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
Als Vertreter der Freien Wähler bitte ich Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung
der BV-Sitzung am 07.12.15 zu setzen:
Die Verwaltung möge prüfen:
1. Ob und wie viele potentielle Immobilien und Liegenschaften der christlichen
Kirchen, muslimischen Gemeinden und anderen Religionsgemeinschaften im
Stadtbezirk von Rodenkirchen vorhanden sind, in denen Flüchtlinge über die
Wintermonate hinweg, wenigstens übergangsweise unterkommen könnten.
2. Ob die christlichen Kirchen, muslimischen Gemeinden und anderen Religionsgemeinschaften, eine solche Nutzung Ihrer Immobilien bereits allumfassend
geprüft und veranlasst haben und wenn nicht, möge die Verwaltung umgehend Kontakt mit den Gemeinden aufnehmen um sie zu bitten, mehr Flüchtlinge in deren Einrichtungen, Tagungszentren, Hotels, Pfarrsälen, leerstehenden Wohnungen, Gotteshäusern und/oder Moscheen unterzubringen.
Begründung:
Der Winter steht vor der Tür und somit auch die erste Kältewelle. Die Unterbringung
von Flüchtlingen in Zelten ist problematisch. Am 15.09.15 verkündete der Vorsitzende der Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Norbert
-2-
Trelle, dass auch stillgelegte Kirchen als Flüchtlingsunterkünfte genutzt werden sollen. Alle Verantwortlichen sollten „prüfen, ob die kirchlichen Gebäude, zum Beispiel
profanierte Kirchen, als Winterquartiere für Flüchtlinge hergerichtet werden können“,
sagte Trelle in der Kirchenzeitung für das Bistum Hildesheim. Neben Schulen, Tagungshäusern und Wohnungen, gehören auch Beteiligungen an Wohnbaugesellschaften zum Besitz der Kirchen. Dieses Beispiel könnte vielleicht auch andere Religionsgemeinschaften anregen,
übergangsweise Ihre Räumlichkeiten (Kirchen, Moscheen, Synagogen, Tempel o.ä.)
im Stadtbezirk von Rodenkirchen und darüber hinaus, zur Unterbringung von Flüchtlingen (z.B. aus Syrien) zu öffnen? Neben der vorübergehenden Nutzung von Gebetsräumen, sind auch die Nutzung von Bibliotheken, Schulungs- und Seminarräumen denkbar. Vielleicht könnte man auch durch umschichtende Maßnahmen, Räume im Stadtbezirk von Rodenkirchen effektiver nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Torsten Ilg