Daten
Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 29.10.2015.pdf
Größe
98 kB
Erstellt
28.11.15, 09:24
Aktualisiert
27.01.18, 23:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen der
Bezirksverordnetenversammlung
Reinickendorf von Berlin
XIX. Wahlperiode
Vorlage zur Kenntnisnahme
Drucksache-Nr:
Aktueller Initiator:
Bezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung
u. Gewerbe
Datum:
0792/XIX
29.10.2015
Ursprungsdrucksachenart:
Ersuchen
Ursprungsinitiator:
SPD-Fraktion
Gilbert Collé, Klaus Teller, Ulf Wilhelm
Querparken am Rathaus für ÖPNV-Pendler prüfen!
Beratungsfolge:
Datum
10.09.2014
25.09.2014
12.11.2014
09.12.2015
Gremium
BVV Reinickendorf
Verkehr
BVV Reinickendorf
BVV Reinickendorf
BVV/033/2014
Ver/021/2014
BVV/035/2014
BVV/047/2015
überwiesen
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Ergebnis
beantwortet von ___________________________
Kenntnis genommen
beschlossen/Zustimmung/Annahme
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
für erledigt erklärt
vertagt
zurückgezogen
überwiesen in den _____________________________ (federführend)
mitberatend in den _____________________________
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt,
Ordnung und Gewerbe
An die
Bezirksverordnetenversammlung
von Berlin-Reinickendorf
27.10.2015
Drucksache Nr. 0792
XIX. WP
Vorlage zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung
Querparken am Rathaus für ÖPNV-Pendler prüfen!
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 12.11.2014 Drucksache Nr. 0792/XIX - :
„Das Bezirksamt Reinickendorf wird ersucht zu prüfen, ob durch das Einrichten von
Querparkplätzen in der Straße „Am Rathauspark“ mehr Parkraum als bisher für ÖPNV-Pendler und
Besucher des Rathauses vorgesehen werden kann.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt hat entsprechend dem Beschluss geprüft, ob durch ein Einrichten von
Querparkplätzen mehr Parkraum in der Straße „Am Rathauspark“ geschaffen werden könnte.
Voraussetzung für die Errichtung eines Querparkplatzes sind folgende Maße: eine Breite von
2,50m sowie eine Länge von 5m. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten würden in der Straße
„Am Rathauspark“ folglich durch die Errichtung von Querparkplätzen die Parkplätze auf der
gegenüberliegenden Seite wegfallen, d.h. es würde hier lediglich eine andere Möglichkeit des
Parkens, jedoch keine wesentlich höhere Anzahl von Parkmöglichkeiten geschaffen werden
können.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0792/ XIX damit als erledigt zu betrachten.
Frau Schultze-Berndt
Bezirksstadträtin
für den Bezirksbürgermeister
Martin Lambert
Bezirksstadtrat