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Lagebericht 2014.pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Lagebericht 2014.pdf
Größe
139 kB
Erstellt
02.12.15, 05:04
Aktualisiert
24.01.18, 04:44

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Inhalt der Datei

Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln Lagebericht zum Jahresabschluss 2014 1 Allgemeines Geschäftsgrundlage war im Berichtsjahr 2014 die Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (ZVK) in der jeweils geltenden Fassung. Gemäß § 62 der ZVK-Satzung beträgt im Versicherungszweig der Pflichtversicherung (Abrechnungsverband I) der unverändert gültige Umlagesatz 5,8 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes. Darüber hinaus wird seit dem 01.01.2003 ein Zusatzbeitrag zum Aufbau einer Kapitaldeckung erhoben. Die Höhe des Zusatzbeitrages beträgt im Berichtsjahr weiterhin 3,2 % des jeweiligen zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes. Der Arbeitnehmeranteil an der Umlage beträgt 0,3 % der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte. Geschäftsgrundlage im Bereich der Freiwilligen Versicherung (ZVK PlusPunktRente) für Vertragsabschlüsse bis zum 31.12.2009 sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zum Tarif 2002 in der Fassung der 5. Änderung. Der Tarif 2002 wird ab dem 01.01.2010 im geschlossenen Bestand weiter fortgeführt. Für den Tarif 2002 gelten nach erfolgter Anpassung durch Beschluss des Kassenausschusses ZVK vom 24.02.2011 bis zum 30.06.2014 die AVB mit Stand Februar 2011. Mit Wirkung zum 01.07.2014 ist bei diesem Tarif aufgrund von Änderungen des Rentenrechts mit der 5. Änderung eine Anpassung hinsichtlich der Abschläge beim Rentenzugang vorgenommen worden. Der Kassenausschuss ZVK hat in seiner Sitzung am 12.05.2014 der 5. Änderung der AVB zum Tarif 2002 zugestimmt. Geschäftsgrundlage für Vertragsabschlüsse in der Freiwilligen Versicherung im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 30.06.2012 sind die AVB zum Tarif 2009 in der Fassung der 1. Änderung (Stand: April 2012). Seit dem 01.07.2012 bietet die ZVK der Stadt Köln im Versicherungszweig der Freiwilligen Versicherung für den Abschluss von neuen Verträgen den geschlechtsneutralen Tarif 2009 Unisex an. Das Gesetz über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein-Westfalen (VKZVKG) wurde zuletzt im Jahr 2010 mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes novelliert. Im Rahmen der Gesetzesänderung wurde eine Befristung bis zum 31. Dezember 2015 eingeführt. Aufgrund der Befristung haben sich die kommunalen Versorgungskassen beziehungsweise Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein-Westfalen also die Rheinischen Versorgungskassen, die Kommunalen Versorgungskassen WestfalenLippe sowie die Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln als örtliche Zusatzversorgungskasse über einen etwaigen Änderungsbedarf abgestimmt. Eine entsprechende Stellungnahme aus Sicht der Kassen beim Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW als Aufsichtsbehörde ist im Januar 2015 erfolgt. Der Jahresabschluss 2014 wurde unter Berücksichtigung der Vorschriften des HGB und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) in der Fassung vom 4. Juli 2013 erstellt. 2 Geschäftsverlauf In der Pflichtversicherung sind die Beiträge aus Umlagen gegenüber dem Vorjahr um rund TEuro 3.476 auf TEuro 81.899 gestiegen. Ursächlich hierfür waren im Wesentlichen die tariflichen Vergütungssteigerungen im Jahr 2014 und Vergütungserhöhungen aufgrund der durchschnittlichen Alterssteigerung bei den Beschäftigten der Mitglieder. Zusatzbeiträge sind insgesamt im Jahr 2014 in Höhe von TEuro 45.085 (Vorjahr TEuro 43.110) zugeflossen. 1 Im Versicherungszweig der Freiwilligen Versicherung sind für das Jahr 2014 TEuro 4.137 (Vorjahr TEuro 4.087) an Beiträgen sowie TEuro 256 (Vorjahr TEuro 271) an durch die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen überwiesenen Zulagen nach der „Riester“-Förderung eingegangen. Die Gesamtaufwendungen für Versicherungsfälle in der Pflichtversicherung und der Freiwilligen Versicherung sind 2014 inklusive Beitragsüberleitung und Beitragsrückgewähr insgesamt um TEuro 1.612 auf TEuro 93.180 (Vorjahr TEuro 91.568) gestiegen. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die Dynamisierung der Betriebsrenten um 1 % zum 01.07.2014 zurückzuführen. Das Netto-Kapitalanlageergebnis einschließlich der Kosten für die Kapitalanlagen, der realisierten Kursgewinne beziehungsweise Kursverluste, der Zuschreibungen und Abschreibungen hat sich im Berichtsjahr 2014 um 2.860 TEuro auf 34.558 TEuro gegenüber TEuro 31.698 im Jahr 2013 erhöht. Das Kapitalanlageergebnis wird durch die folgenden wesentlichen Fakten beschrieben: • Die europäische Wirtschaft befindet sich im Jahr 2014 weiterhin auf einem langsamen Erholungskurs. Der Deutsche Wirtschaftsraum weist weiterhin ein moderates Wachstum auf. Die starke Abwertung des Euros, fallende Ölpreise sowie weiter fallende Zinsen haben hierfür die Grundlage gebildet. Die Durchschnittsrenditen deutscher Staatsanleihen erreichten neue historische Tiefststände bis hin zu negativen Renditen Anfang 2015. Im Vergleich zu Europa weisen die USA seit dem Frühjahr 2014 ein stark steigendes Wirtschaftswachstum auf. Hier wird die expansive Geldpolitik sukzessive zurückgeführt. Eine im Jahr 2014 angekündigte Erhöhung des Leitzinses wurde bisher nicht vorgenommen. Das historisch weltweit niedrige Zinsniveau in den Anleihemärkten und die exorbitant hohe Liquidität am Kapitalmarkt waren und sind erhebliche Wachstumstreiber für die globalen Aktienmärkte. Der Dax beendete das Jahr 2014 nach einem Start mit 9.552 Punkten mit einem Stand von 9.806 Punkten1. Der Leitzins der EZB beträgt weiterhin 0,25 %. • Die Renditen paneuropäischer Immobilien in guten Lagen sowie bei konservativen Infrastrukturinvestments sinken auf Grund der konstant hohen Nachfrage nach Alternativen im Niedrigzinsumfeld weiterhin. Mit Investitionen in den Fremdkapitalbereich kann der Rechnungszins im Bereich Immobilien und Infrastruktur nicht erwirtschaftet werden. Auf Investitionen in diesem Bereich wurde daher weiterhin verzichtet. • Im Direktanlagebereich konnte wegen des anhaltenden niedrigen Zinsniveaus nur am Jahresanfang zu einer Rendite von 3,51 % investiert werden. Insgesamt wurde in 2014 ein Betrag in Höhe von 36 Millionen Euro investiert. Weitere Investitionen konnten durch das stark abgefallene Zinsniveau und die Einhaltung von konservativen Anlagekriterien nicht mehr getätigt werden. Positiv zu vermerken ist hier, dass das im Jahr 2013 verhandelte Mitgliederdarlehen im Nachrang im Jahr 2014 umgesetzt werden konnte. Der Mittelabruf erfolgte im Frühjahr 2015. • Die Investitionen in Immobilien und Infrastruktur konnten mit den Abrufen der gezeichneten Fonds deutlich ausgebaut werden. Eine vollständige Investition ist jedoch wegen der Verzögerungen bei den Investitionen in den Fonds aufgrund der Marktentwicklung und der zusätzlichen Zeichnung von Fonds im Immobilienbereich noch nicht erfolgt. • Der KÖZU-FundMaster, der zum Bilanzstichtag 32 % der Kapitalanlagen zu Marktwerten ausgemacht hat, profitierte von der Entwicklung der Aktien und weiterer Kursgewinne der Anleihen vorwiegend aufgrund des gesunkenen Zinsniveaus der Unternehmensanleihen. Die Performance des Gesamtjahres betrug 3,80% nach 3,31 % im Vorjahr. 1 Dax Performance Index 2 • Die Immobilienanlagen der Kasse trugen spürbar zum Kapitalanlagenergebnis bei und erzielten eine Rendite von 4,79 %. Um die Kasse in einem anhaltenden Niedrigzinsumfeld weiterhin gut zu positionieren wurden im Jahr 2014 nochmals Immobilienfonds gezeichnet. Die Anlagen in Infrastruktur haben eine Rendite in Höhe von 6,54 % erwirtschaftet. Die laufende Bruttoverzinsung aller Kapitalanlagen, berechnet nach den Vorgaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, beträgt 2014 4,45 % (Vorjahr 4,56 %). Die Nettorendite (diese berücksichtigt auch die Aufwendungen sowie Zu- und Abschreibungen für Kapitalanlagen) beträgt 4,35 % (Vorjahr 4,41 %). Insgesamt konnte damit die im Technischen Geschäftsplan des Abrechnungsverbandes der Pflichtversicherung vorgesehene Verzinsung (4,8 % entsprechend der tariflichen Vorgaben) nicht vollständig realisiert werden. Aufgrund von Minderaufwendungen und Mehreinnahmen an anderer Stelle erfolgte der Aufbau der Kapitaldeckung jedoch weiterhin planmäßig. Es ist eine deutliche Steigerung der ausgewiesenen Bewertungsreserven von TEuro 13.969 auf TEuro 89.434 festzustellen. Diese setzen sich zusammen aus den Stillen Reserven in Höhe von TEuro 100.884 (Vorjahr TEuro 40.574) abzüglich der Stillen Lasten in Höhe von TEuro 11.450 (Vorjahr TEuro 26.605). Die Bewertungsreserve des KÖZU-FundMaster betrug TEuro 24.177, die der Direktanlagen TEuro 59.987, der Immobilienfonds TEuro -314, der Infrastrukturbeteiligungen TEuro 850 sowie der Gebäude im Direktbestand TEuro 4.734. Die Direktanlagen wurden im Rahmen einer „Buy and Hold“ Strategie erworben und sollen entsprechend dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen. Der Bilanzansatz erfolgt daher für Inhaberschuldverschreibungen gemäß den Grundsätzen für das Anlagevermögen nach dem gemilderten Niederstwertprinzip. Dieses Prinzip des § 341b HGB ist für die Mehrheit der Direktanlagen, die aus Namensschuldverschreibungen und Schuldscheinforderungen und Darlehen bestehen, grundsätzlich anzuwenden. Da sich keine konkreten Ausfälle abzeichnen, waren aufgrund der vorgenannten „Buy and Hold“ Strategie auch keine außerordentlichen Abschreibungen auf den Direktanlagebestand vorzunehmen. Inhaberschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Dies führt unter Zugrundelegung der Effektivzinsmethode zu Zu- bzw. Abgangsbuchungen in Höhe der jährlichen Amortisation. Nachstehende Aufstellung vergleicht das Jahresergebnis mit dem Wirtschaftsplan 2014: Jahresabschluss TEuro Bruttoergebnis Pflichtversicherung vor Dotierung der versicherungstechnischen Rückstellungen Bruttoergebnis Freiwillige Versicherung vor Dotierung der versicherungstechnischen Rückstellungen und der Verlustrücklage Jahresüberschuss vor Dotierung der versicherungstechnischen Rückstellungen und der Verlustrücklage 3 Wirtschaftsplan TEuro 67.420 51.854 5.625 5.324 73.045 57.178 Zum Ergebnisvergleich der Geschäftsjahre 2014 und 2013 folgt eine zusammengefasste Betrachtung der Gewinn- und Verlustrechnung: Ergebnis 2014 TEuro Verdiente Beiträge für eigene Rechnung Erträge aus Kapitalanlagen Aufwendungen für Kapitalanlagen (inklusive Personalund Sachkostenanteil) Aufwendungen für Versicherungsfälle Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (ohne Personal- und Sachkosten des Kapitalanlagebereichs) Ergebnis der nichtversicherungstechnischen Rechnung Jahresüberschuss vor Dotierung der versicherungstechnischen Rückstellungen und der Verlustrücklage Ergebnis 2013 TEuro 134.138 129.693 35.219 32.536 -661 -840 -93.170 -91.568 -2.266 -2.052 -215 -185 73.045 67.584 Die Tabellen zeigen, dass das Ergebnis des Jahres 2014 deutlich über den Werten des Wirtschaftsplans und über dem Ergebnis des Vorjahres liegt. 3 Lage der Kasse Kapitalanlagen und Vermögen Der Gesamtbestand der Kapitalanlagen stieg um TEuro 65.383 (8,59 %) auf TEuro 826.962 an. Die laufenden Guthaben bei Kreditinstituten betrugen zur Vorbereitung der Investition in Direktanlagen zum Ende des Jahres 2014 TEuro 35.992. Das Gesamtvermögen der ZVK stieg um TEuro 73.733 (9,12 %) auf TEuro 882.372. Der Abrechnungsverband der Pflichtversicherung investierte im Berichtsjahr 2014 TEuro 8.138 in den KÖZU-FundMaster, TEuro 42.232 in Immobilienfonds, und TEuro 16.549 in Infrastrukturbeteiligungen. Der Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung investierte im gleichen Zeitraum TEuro 413 in den KÖZU-FundMaster, TEuro 3.465 in Immobilienfonds und TEuro 1.056 in die Infrastrukturbeteiligungen. Im Laufe des Jahres konnte der Abrechnungsverband der Pflichtversicherung TEuro 36.000 in Direktanlagen investieren. Die Abgänge aus Tilgungen und Verkäufen von Kapitalanlagen betrugen TEuro 43.240. Bestand Pflichtversicherung: In der Pflichtversicherung ist der Bestand der Rentnerinnen und Rentner von 19.240 um 306 (Vorjahr 147) auf 19.546 Fälle gestiegen. Gleichzeitig ist die Zahl der aktiv Pflichtversicherten von 37.099 auf 37.461 um 362 (Vorjahr 483) gestiegen. Auf 100 Pflichtversicherte entfallen somit 52,18 (Vorjahr 51,86) Betriebsrentner. Die Kölner Aussenwerbung GmbH hat ihre Mitgliedschaft zum 31.12.2014 gekündigt. Der Hintergrund liegt darin, dass die Stadtwerke GmbH ihre Anteile an der Kölner Aussenwerbung GmbH an den Mehrheitsgesellschafter, die Ströer Media AG, veräußert hat. Die Kündigung ist 4 satzungsrechtlich nicht fristgerecht erfolgt, wurde aber aufgrund eines Beschlusses des Kassenausschusses angenommen. Der Beschluss bestand unter dem Vorbehalt, dass die hinsichtlich des Ausgleichsbetrages getroffenen Vereinbarungen, die unter anderem die Zahlung eines Betrages in Höhe von etwa zwei Millionen Euro vorsehen, eingehalten werden. Hiervon ist nach dem aktuellen Sachstand auszugehen. Zugänge waren im Jahr 2014 nicht zu verzeichnen. Freiwillige Versicherung: Bei der Freiwilligen Versicherung bestanden zum Bilanzstichtag insgesamt 3.107 (Vorjahr 2.976) Verträge. Hierin sind 467 beitragsfrei gestellte Verträge enthalten. Zum Jahresende 2014 wurde in der Freiwilligen Versicherung an 285 (Vorjahr 226) Rentenberechtigte eine laufende Leistung aus der Freiwilligen Versicherung gezahlt. Die dabei zu leistenden Beträge sind wegen der kurzen Versicherungszeit insgesamt noch gering. Liquidität Die Liquidität der Kasse war im Berichtsjahr gegeben und zu keiner Zeit gefährdet. Personalentwicklung und Personalaufwand Beschäftigtenstand Bruttogehälter TEuro 31.12.2014 24,90 1.082 31.12.2013 24,01 1.055 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zusatzversorgungskasse sind Bedienstete der Stadt Köln. Der Beschäftigtenstand berücksichtigt sowohl Teilzeitbeschäftigungen als auch die anteilige Tätigkeit für die Beihilfekasse. Die Eingruppierungen erfolgen entsprechend den Vorgaben im Stellenplan der Stadtverwaltung. Die Personalkosten werden der Stadt Köln von der ZVK erstattet. Unter zusätzlicher Berücksichtigung der Sozialabgaben, der Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung, der Pensions- und Beihilferückstellungen sowie der Rückstellung für Altersteilzeit ergibt sich insgesamt folgender Personalaufwand: Ergebnis 2014 1.789 TEuro Ergebnis 2013 1.667 TEuro In der Summe ist der Beschäftigtenstand und damit der gesamte Personalaufwand im Jahr 2014 gegenüber dem Vorjahr geringfügig gestiegen. Eine Stelle wurde neu besetzt. Ein weiterer Grund für die höheren Personalkosten liegt in der Erhöhung der Pensionsrückstellungen um TEuro 269. Als besondere Entwicklung ist anzumerken, dass die Stellvertretende Geschäftsführerin, Frau Charlotte Klinnert, die Kasse mit Wirkung zum 30.09.2014 verlassen hat. Die Stelle konnte erfolgreich zum 01.01.2015 mit Frau Stefanie Grünert nachbesetzt werden. 4 Organisation des Risikomanagements Das Kapitalanlagenrisikomanagement und das Gesamtrisikomanagement sind inzwischen in der Kasse etabliert und werden laufend weiter entwickelt. Besonderheiten sind hierzu nicht zu berichten. Die Kapitalanlage wird grundsätzlich auf der Basis der Regelungen des § 54 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG a. F.) in Ver- 5 bindung mit den Anlagegrundsätzen für das gebundene Vermögen sowie der geltenden Richtlinie für die Vermögensanlage der ZVK durchgeführt. Eine Neufassung der Richtlinie für die Vermögensanlage wurde zuletzt am 05.07.2011 beschlossen. In den Jahren 2012 und 2013 sind darüber hinaus verschiedene Anpassungen etwa zur Umsetzung regulatorischer Veränderungen, der Absenkung der Mindestrendite für die Direktanlage, der zugelassenen Emittenten sowie der Einführung der Anlageklasse Infrastruktur vorgenommen worden. Aktuell liegt die Richtlinie für die Vermögensanlage in der Fassung der 8. Änderung, gültig seit dem 17.03.2014 vor. Aufgrund der umfassenden Änderungen in den gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben und der Weiterentwicklung der Kapitalanlagenstrategie ist vorgesehen, im Jahr 2015 eine Neufassung der Richtlinie für die Vermögensanlage zu erstellen und dem Kassenausschuss zur Entscheidung vorzulegen. Der Bereich der Kapitalanlagen ist im Jahr 2014 durch den mit der Internen Revision beauftragten externen Wirtschaftsprüfer BDO nach dem BaFin Rundschreiben R4/2011 geprüft worden. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Organisation und die implementierten Prozesse für den Kapitalanlagebereich insgesamt als ordnungsgemäß zu beurteilen sind. Es liegen in der Geschäftsorganisation der ZVK einschließlich des internen Kontrollsystems und der Berichtserfordernisse keine wesentlichen Schwachstellen oder Mängel vor. Angeregt wurde eine Abstimmung mit dem Kassenausschuss, ob dieser eine monatliche Berichterstattung wünscht. Anlass hierfür ist die Auffassung der Internen Revision, dass der Kassenausschuss aufgrund seiner Zuständigkeit für die Entscheidungen zur Kapitalanlage gemäß § 6 der Satzung der ZVK nach Rundschreiben R 4/2011 vergleichbar mit einem Gesamtvorstand sei. Diese Abstimmung ist in der 1. Sitzung 2015 des Kassenausschusses erfolgt. Ein zusätzliches Berichtswesen wurde als nicht notwendig erachtet. Weitere Anregungen betrafen eine Neuermittlung des Risikobudgets und eine geringfügige Änderung der Vorgaben für den Masterfonds hinsichtlich der Einhaltung der Grenze für Nachrangdarlehen. Beide Anregungen sollen umgesetzt werden. Die in vorhergehenden Prüfberichten aufgezeigten Handlungsbedarfe sind zwischenzeitlich mit Ausnahme der Wertpapierdatenbank abgearbeitet. Zur Wertpapierdatenbank soll in 2015 ein Grundsatzentscheidung getroffen werden. 5 Risiken der künftigen Entwicklung Berichte des Verantwortlichen Aktuars Der Verantwortliche Aktuar hat zuletzt mit Datum vom 16.11.2012 ein versicherungsmathematisches Gutachten erstellt. Dieses Gutachten ist im Jahr 2015 geprüft worden. Auf die vollständige Erstellung eines neuen Gutachtens musste auch in 2014 aufgrund der umfangreichen Berechnungen im Rahmen des Gutachtens für das Mitglied Sparkasse KölnBonn aus Kapazitätsgründen verzichtet werden. Darüber hinaus waren keine inhaltlich neuen Aussagen zu erwarten. Das nächste versicherungsmathematische Gutachten soll im Laufe des Jahres 2015 erstellt werden. Im Rahmen eines gesonderten Gutachtens ist vom Verantwortlichen Aktuar geprüft worden, ob die verwendeten biometrischen Rechnungsgrundlagen (Richttafel RTZVK) ausreichend sind. Dies hat sich bestätigt. Der Prozess zur sukzessiven Umstellung soll dennoch fortgeführt werden. Auch im Tarif 2002 der Freiwilligen Versicherung soll weiterhin eine sukzessive Umstellung erfolgen, soweit dies tragbar ist. In seinen versicherungsmathematischen Betrachtungen und Vorträgen im Kassenausschuss zuletzt vom 21.11.2014 hat der Verantwortliche Aktuar zur Finanzierung der Pflichtversicherung mit Stand 31.12.2013 berichtet. Ein Aktuarsgutachten für 2014 liegt vor. In diesem stellt der Verantwortliche Aktuar fest, dass unter der Voraussetzung des bisherigen Finanzierungskonzepts die finanzielle Lage des Abrechnungsverbandes als solide und gesichert beurteilt werden kann. Alle eingegangenen und künftigen satzungsmäßigen Verpflichtungen können mit dem derzeitigen Finanzierungssystem auf der Basis des geltenden Leistungsrechts dauerhaft finanziert werden. Die Berichte des Verantwortlichen Aktuars weisen bereits länger darauf hin, dass die in der Pflichtversicherung bei der Berechnung der Deckungsrückstellung verwendeten 6 Rechnungsgrundlagen zu geringe Sicherheitsspannen enthalten. Da der Rechnungszins in der Leistungsphase in Höhe von 5,25 % als zu hoch angesetzt gilt, sollte weiterhin die Deckungsrückstellung gestärkt werden. Beträge für eine Anwartschaftsdynamisierung in Form von Gewährung von Bonuspunkten standen bisher nicht zur Verfügung. Darüber hinaus würde die Gewährung von Bonuspunkten den Aufbau der Kapitaldeckung konterkarieren. Die Feststellung, dass bei stabiler Versichertenzahl die aktuelle Gesamtbelastung von 9 % bei dem mit der Umsetzung der Ergebnisse der ALM-Studie realisierbaren Zins von 3,75 % in der Kapitalanlage nicht überschritten wird und die im Jahr 2002 zum Aufbau der Kapitaldeckung festgelegten Ziele realisiert werden können, gilt ebenso fort. Bei weiterhin planmäßiger Entwicklung kann die Belastung für die Mitglieder ab dem Jahr 2030 voraussichtlich schrittweise reduziert werden. Der Rechnungszins 2. Ordnung ist aufgrund der bekannten Entwicklungen an den Kapitalmärkten bereits im Jahr 2012 von den tariflichen Grundlagen (im Durchschnitt 4,8 %, 3,25 % in der Anwartschaftsphase und 6,3 % in der Leistungsphase) auf 3,75 % reduziert worden. Aus Gründen der Vergleichbarkeit innerhalb der AKA und mit den Vorjahren wird der Kapitaldeckungsgrad auf der Basis des Rechnungszinses der tariflichen Grundlagen weiterhin informatorisch ausgewiesen. Für den Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung gilt seit dem 01.01.2011 für den Tarif 2002 ein Rechnungszins von 3,25 % (Absenkung auf die Garantieleistung) und für alle anderen Tarife ein Rechnungszins von 2,25 %. Die Geschäftsentwicklung im Jahr 2014 war weiterhin positiv und die Rechnungszinsen konnten erreicht bzw. überschritten werden. Die eingegangenen satzungsmäßigen Verpflichtungen (Garantieleistungen) sind nach den vorliegenden Kenntnissen daher weiterhin gesichert. Versicherungstechnische Risiken Die versicherungstechnischen Risiken einer Zusatzversorgungskasse bestehen darin, dass den Beiträgen aus Umlagen und Zusatzbeiträgen in der Pflichtversicherung sowie den Beiträgen in der Freiwilligen Versicherung langfristige Leistungszusagen seitens des Versicherers gegenüberstehen. Die Höhe der eingegangenen Verpflichtungen hängt vom Verlauf der biometrischen Risiken, der Zinsentwicklung und der Entwicklung der Kosten ab. Biometrische Risiken entstehen durch Abweichungen der tatsächlichen Sterblichkeit gegenüber den zugrunde gelegten Annahmen. Geringere Sterblichkeitsraten führen bei einer Zusatzversorgungskasse zu einem Absinken der Sicherheitsmarge. Höhere Sterblichkeitsraten haben den gegenläufigen Effekt. Durch die regelmäßige Überprüfung der Rechnungsgrundlagen durch den Verantwortlichen Aktuar in Verbindung mit den festgelegten Sterbetafeln wird ein möglicher Anpassungsbedarf der Sicherheitsspanne erkannt. Der Verantwortliche Aktuar überwacht die Risiken auf der Passivseite im Rahmen der internen Rechnungslegung, besonders die kalkulierten Mittel, die den tatsächlichen Aufwendungen gegenübergestellt werden und so die Angemessenheit der Kalkulationsgrundlage bilden. Die Leistungsverpflichtungen der ZVK beinhalten nach den bisherigen Regelungen der Tarifvertragsparteien in der Pflichtversicherung eine jährliche Verzinsung von 3,25 % während der Anwartschaftsphase und 5,25 % während der Leistungsphase. Bei den biometrischen Rechnungsgrundlagen wird seit dem Jahr 2009 sukzessive über einen Zeitraum von 10 Jahren auf Richttafeln umgestellt, die von der Bayerischen Versorgungskammer entwickelt wurden (RTZVK) und eine höhere Lebenserwartung vorsehen als die Richttafeln 1998 von Professor Dr. Heubeck. Wie oben bereits dargestellt, wird mit den RTZVK ein ausreichender Sicherheitspuffer zu der tatsächlichen Entwicklung des Bestandes gebildet. Auch für den Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung werden diese Richttafeln angewandt. Unter Berücksichtigung dieser Änderung in der Biometrie ist die Sicherheitsspanne in der Berechnung der Deckungsrückstellung als ausreichend anzusehen. Trotz der guten Ergebnisse ist es auch zukünftig erforderlich, unter Einbeziehung der Entwicklung der biometrischen Risiken und der erzielbaren Kapitalerträge, die Entwicklung der Biometrie 7 und des Zinses aktuariell stetig zu überprüfen und falls notwendig eine Veränderung der Rechnungsgrundlagen vorzunehmen. Durch die Erhebung von Zusatzbeiträgen seit Beginn des Jahres 2003 erhält die Kasse bei der Pflichtversicherung Einnahmen, die zum Aufbau einer Kapitaldeckung verwendet werden, um spätestens nach einer Übergangszeit von insgesamt rund 30 Jahren auch die Arbeitgeber spürbar zu entlasten. Die inzwischen erreichten Kapitalisierungsgrade im AVI liegen zum 31.12.2014 bei 33,5 % (1. Ordnung, Rechnungszins 3,25 %) und 36,3 % (2. Ordnung, Rechnungszins 3,75 %). Der Kapitalisierungsgrad auf der Basis der Tarifgrundlagen läge bei 45,6 %. Für den Kapitaldeckungsgrad werden seit dem Jahr 2010 vom Verantwortlichen Aktuar jährlich Planwerte für einen Zeitraum von 10 Jahren entwickelt und dem Kassenausschuss vorgelegt, so dass ein Plan-Ist-Vergleich und eine bessere Beobachtung der Entwicklung des Kapitaldeckungsgrades möglich ist. Im Jahr 2014 konnten die Planwerte erneut überschritten werden. Solange keine vollständige Kapitaldeckung in der Pflichtversicherung erreicht ist und dort zumindest eine teilweise Umlagefinanzierung erfolgt, ergeben sich Risiken insbesondere aus: • der künftigen Personalentwicklung im öffentlichen Dienst, • dem weiter fortschreitenden demografischen Wandel, • den künftigen Ergebnissen von Tarifverhandlungen, • der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Rahmendaten und hier insbesondere der weiteren Entwicklung der Finanzmärkte und dem Erfolg der europäischen und internationalen Institutionen bei der Vermeidung von harten Friktionen. Für den teilweise kapitalgedeckten Teil der Pflichtversicherung und die von Anfang an voll kapitalgedeckte Freiwillige Versicherung bestehen folgende wesentliche Risiken: • die Nichtübereinstimmung der dem Technischen Geschäftsplan zugrunde gelegten Sterbe-, Invaliditäts- und Zinsannahmen mit den tatsächlichen Verhältnissen sowie • die bereits oben angesprochene Entwicklung der Finanzmärkte. Da die Bestandsrentenfälle und auch die Neuzugänge der rentennahen Jahrgänge umfangreichen Besitzschutzregelungen unterliegen, waren auch im Jahr 2014 noch keine wesentlichen Entlastungen durch die im Rahmen der Neuordnung des Zusatzversorgungsrechts vorgenommene Umstellung auf Startgutschriften und das Punktemodell und der damit verbundenen Reduktion der Ansprüche aus der Zusatzversorgung um ca. 20 % erkennbar. Auch die stufenweise Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung für einen abschlagsfreien Altersrentenbezug wird sich erst allmählich spürbar auf die Zahl der Rentnerinnen und Rentner sowie die Rentenhöhe auswirken. Beides zeigt sich auch darin, dass sich die Höhe der durchschnittlich ausgezahlten monatlichen Rentenleistung von 386,25 Euro auf 387,90 Euro erhöht hat. Ob sich aus den aktuellen Tarifverhandlungen zum ATV-K Entlastungen für die Kasse ergeben werden, bleibt abzuwarten. Neue Risiken ergeben sich aus den politischen Rahmenbedingungen. Das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung ist zum 01.07.2014 in Kraft getreten. Für die Kassen sind zentrale Punkte des Rentenpaketes unter anderem die vorübergehende Einführung einer abschlagsfreien Rente mit 63 für besonders langjährige Versicherte sowie eine mögliche Verbesserung beim Erwerbsminderungsschutz. Ziel der abschlagsfreien Rente mit 63 ist es, besonders langjährigen Beschäftigten der Geburtsjahrgänge bis 1952 mit 45 Pflichtbeitragsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung einen abschlagsfreien Rentenzugang mit 63 zu ermöglichen. Für Beschäftigte der Geburtsjahrgänge 1953 bis einschließlich 1963 wird der abschlagsfreie Rentenzugang sukzessive auf das 65. Lebensjahr angehoben. 8 Hinsichtlich der Zusatzversorgung ist wesentlich, dass eine entsprechende gesetzliche Neuregelung auch Auswirkungen auf die Betriebsrente der ZVK hat, da bei einer abschlagsfreien Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß § 7 Absatz 3 Altersvorsorge-TVKommunal (ATV-K) und § 33 der Satzung der Zusatzversorgungskasse wegen der Bindung der Rentenleistung an den Zugangsfaktor nach § 77 SGB VI eine Kürzung unterbleibt. Für die ZVK hat eine Umsetzung der abschlagsfreien Rente mit 63 (ohne Änderungen des ATV-K) zur Folge, dass sich die auf der Kasse lastenden Verpflichtungen und die laufenden Rentenzahlungen tendenziell erhöhen. Voraussichtlich wird sich beides mindernd auf den Kapitaldeckungsgrad auswirken. Eine genaue Quantifizierung des Effektes ist für die Kasse ohne weiteres nicht möglich, da die hierfür notwendigen Daten hinsichtlich des Beginns des Versicherungsverhältnisses der betroffenen Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung der Kasse nicht vorliegen. Eine Abschätzung wäre mit den Daten der Kasse allenfalls für den versicherten Personenkreis möglich, der die in der gesetzlichen Rentenversicherung erforderliche Wartezeit von 45 Pflichtbeitragsjahren nachweislich im System der Zusatzversorgung zurückgelegt hat. Es ist daher denkbar, dass die mit der abschlagsfreien Rente mit 63 verbundenen Lasten erst bei Eintritt des Rentenbeginns berücksichtigt werden können und sich im Ergebnis erst sukzessive im aktuarischen Zahlenwerk bemerkbar machen. Hinsichtlich einer Verbesserung des Erwerbsminderungsschutzes ist abzuwarten, ob die Tarifvertragsparteien die für die gesetzliche Rente geltenden Leistungsverbesserungen in den ATVK übernehmen. Eine entsprechende Entscheidung der Tarifvertragsparteien, die zu höheren Erwerbsminderungsrente führen würde, ist derzeit nicht absehbar. Beitragsentwicklung Zur Beitragsentwicklung ist weiterhin festzustellen, dass die zum 01.10.2005 erfolgte Umstellung vom BAT/BMT-G auf den TVöD und die damit verbundene Absenkung des Gehaltsniveaus bei Neueinstellungen wegen der zwischenzeitlich erfolgten Vergütungsanpassungen nicht zu weniger Einnahmen bei den Umlagen und Zusatzbeiträgen geführt haben. Auch aufgrund der Anfang des Jahres 2014 vereinbarten Änderungen im TVöD werden die Umlagen und Zusatzbeiträge tendenziell weiter steigen. Bei den Mitgliedern ist auch im Jahr 2014 in der Summe kein wesentlicher Personalabbau festzustellen. Die diesbezüglichen Ergebnisse aus der Umfrage im Jahr 2011 haben sich auch im Jahr 2014 bestätigt. Einziges Mitglied mit einem spürbaren Personalabbau ist weiterhin die Sparkasse KölnBonn. Auch hier bewegen sich die Daten bisher aber im Rahmen der aus dem Jahr 2011 bekannten Planungen. Personalgestellungen, denen mit einer Satzungsänderung im Jahr 2011 begegnet worden ist, haben in keinem nennenswerten Umfang stattgefunden. Eine Ausgleichsverpflichtung hat sich auch im Jahr 2014 nicht ergeben. Das Gutachten für die Sparkasse KölnBonn zur Prüfung der denkbaren Alternativen zur Partiellen Mitgliedschaft ist im Mai 2014 fertig gestellt worden. Der im Anschluss erarbeiteten trilateralen Vereinbarung zur Fortsetzung der Partiellen Mitgliedschaften der Sparkasse Köln bei der ZVK und der RZVK hat der Kassenausschuss im September 2014 zugestimmt. Mit der im November 2014 unterzeichneten Vereinbarung werden die Interessen der drei an der Vereinbarung beteiligten Parteien gewahrt und gleichzeitig eine praktikable Handhabung der Partiellen Mitgliedschaften gewährleistet. Finanzielle Vor- und Nachteile der beiden Kassen sollten sich im Zeitablauf ausgleichen. Ein Restrisiko, dass kein genauer und vollständiger Ausgleich erfolgt, bleibt bestehen, ist aber aus Sicht der Kasse tragbar. Auch im Falle der Fortsetzung des vorherigen Zustandes wäre ein Restrisiko unvermeidbar gewesen. Auch weiterhin ist die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) zu Ausgleichsregularien beispielsweise bei der Beendigung der ZVK-Mitgliedschaft oder einem Übergang von Unternehmens- bzw. Aufgabenbereichen auf Nicht-ZVK-Mitglieder hinsichtlich der Beitragsentwicklung zu beachten. Mit Entscheidung des BGH vom 10.10.2012 hat dieser 9 die Rechtsprechung des OLG Karlsruhe vom 23.12.2010 bestätigt und die alte Regelung in der Satzung der VBL zum Ausgleichsbetrag verworfen. Der BGH hat klargestellt, dass eine vollständige Berücksichtigung von noch verfallbaren Anwartschaften nicht angemessen ist, ein finanzieller Ausgleich ausschließlich in Form eines Einmalausgleiches eine unangemessene Benachteiligung der Mitglieder darstellt und die Berechnungsgrundlagen transparent darzustellen sind. Es wurden keine Aussagen zum Zinssatz und zur Vermögensanrechnung getroffen. Eine rückwirkende Anpassung der Regelungen zum Ausgleichsbetrag ist zugelassen worden. Im Jahr 2013 hat der BGH in einer weiteren im Wesentlichen gleichlautenden Entscheidung die oben genannten Kritikpunkte in Bezug auf die Ausgleichsregularien einer Versorgungskasse im Verbund der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) e.V. bestätigt. Als Mitglied der AKA e. V. war die ZVK der Stadt Köln mit nahezu gleichlautenden Ausgleichsregularien mittelbar von der Entscheidung des BGH betroffen. Nach der Anpassung der Mustersatzung der AKA ist aus Gründen der Rechtssicherheit ebenfalls eine entsprechende Anpassung des Satzungsrechtes der ZVK der Stadt Köln mit der 12. Satzung zur Änderung der Satzung der ZVK der Stadt Köln vom 13.11.2013 vorgenommen worden. Mit der Änderung wurde ein Amortisations- und Erstattungsmodell hinsichtlich der Zahlung von Ausgleichsbeträgen in das ZVK-Satzungsrecht aufgenommen. Entscheidungen des Kartellsenates des BGH vom 06.11.2013 haben die obergerichtliche Rechtsprechung zur alten VBL-Regelung aufgrund einer unangemessenen Benachteiligung des ausscheidenden Mitgliedes wiederum bestätigt. Weiterer Gegenstand der genannten Entscheidungen war die Zinshöhe des dem Mitglied zustehenden Rückzahlungsanspruches gegenüber der VBL. Fraglich war insoweit, ob in Bezug auf den Zinsanspruch der Beklagten bereicherungsrechtliche oder kartellrechtliche Normen anzuwenden waren, da die kartellrechtlichen Vorschriften bei einem verbotenen Verhalten marktbeherrschender Unternehmen einen erhöhten Zinssatz vorsehen. Der BGH als Revisionsinstanz hat - anders als das OLG Karlsruhe - in seinen Entscheidungen den im Kartellrecht funktionalen Unternehmensbegriff im Falle der VBL zugrunde gelegt, wodurch die VBL gegebenenfalls zum kartellrechtlichen Schadensersatz verpflichtet würde. Eine weitere Prüfung der tatbestandlichen Voraussetzungen des kartellrechtlichen Zinsanspruches erfolgte durch den BGH nicht und wurde diesbezüglich zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht, das OLG Karlsruhe, zurückverwiesen. Das OLG Karlsruhe hat in dem Verfahren am 27.08.2014 zum ersten Male das Urteil zur neuen Fassung der VBL-Regelung mit Erstattungs- und Amortisationsmodell verkündet und einer Klage ehemaliger Beteiligter auf Rückzahlung geleisteter Gegenwerte stattgegeben. Es kann damit vorausgesetzt werden, dass mit dieser Entscheidung auch die neue VBL-Regelung nach wie vor keinen wirksamen Rechtsgrund für die Gegenwertforderung darstellt. Ferner hat der Kartellsenat des OLG Karlsruhe einen kartellrechtlichen Schadensersatzanspruch bejaht. Das OLG Karlsruhe hat die Revision zugelassen. Mit einer Entscheidung des BGH ist frühestens 2016 zu rechnen. In der Folge ist von der Notwendigkeit einer weiteren Anpassung der Regelungen des ZVK-Satzungsrechtes zu den Ausgleichsbeträgen auszugehen. Kapitalanlagerisiken Für die Sicherheitslage der Zusatzversorgungskasse sind insbesondere die Risiken im Kapitalanlagebereich von zentraler Bedeutung. Das Kapitalanlagerisiko umfasst unverändert • das Risiko unerwartet hoher Abschreibungen, • das Risiko ungünstiger Zinsentwicklung, • das Risiko von Adressenausfällen (Bonitätsrisiko) und • das Risiko der Wiederanlage. 10 Zur Weiterentwicklung der Kapitalanlagestrategie ist im Jahr 2014 auch unter Einbezug des Verantwortlichen Aktuars eine neue ALM-Studie durchgeführt und ein neues als optimal anzusehendes Portfolio entwickelt worden. Dieses umfasst eine nochmals leicht erhöhte Quote für die Anlage Immobilien und berücksichtigt erstmals auch die neue Anlageklassen Industrieanleihen und Private Debt. Wesentlich ist auch das Ergebnis zur Reduktion der Investitionsquote in Corporates. Die Umsetzung zur Realisation des neuen als optimal ermittelten Portfolios wird sich im Bereich der Immobilien über die folgenden Jahre erstrecken. Ein Investitionsvehikel für die Anlageklasse Industrieanleihen wurde noch im Jahr 2014 als Subsegment im KÖZUFundMaster eingerichtet und in die Anlageklasse in einem hohen Maß der angestrebten Summe investiert. Aufgrund der aktuellen negativen Zinsentwicklung ist eine vollständige Investition aber derzeit nicht möglich. Ersatzstrategien sollen im Laufe des Jahres 2015 entwickelt werden. Die Investitionsvehikel und die Entscheidungen zur Umsetzung der Investitionen in die Anlageklasse Private Debt sollen im Jahr 2015 nach eingehender Vorbereitung unter Einbezug eines externen Beraters getroffen werden. Das Portfolio des KÖZU-FundMaster ist mit den getroffenen Maßnahmen hinsichtlich seiner Risikosensitivität weiterhin genügend diversifiziert, um das für ihn festgelegte Risikobudget einzuhalten bzw. nicht zu übersteigen. Ein Mandat zur Investition in Corporates wurde bereits im Vorgriff der Ergebnisse der ALM-Studie aufgelöst und die hier vorhandenen Stillen Reserven realisiert. Darüber hinaus wurde zur Ertragsoptimierung das Anlageuniversum im Balanced Mandat auf amerikanische Staats- und Unternehmensanleihen erweitert. Trotz der schwierigen Märkte mussten keine wesentlichen Absicherungsmaßnahmen ergriffen werden. Die Allokation der Immobilienfonds wurde im Hinblick auf ihre Eignung zur Erfüllung der notwendigen Rendite unter Einhaltung der in der ALM-Studie berücksichtigen Risikokriterien überprüft und optimiert. Darüber hinaus wurden Zeichnungen im Umfang von 105 Millionen Euro in vier weitere Fonds vorgenommen. Hiervon umfasst die Zeichnung eines Fonds für deutsche Wohnimmobilien 35 Millionen Euro. Jeweils 25 Millionen Euro wurden bei zwei Fonds mit einer gemischten paneuropäischen Anlagestrategie gezeichnet und 20 Millionen Euro bei einem Fonds mit einer paneuropäischen Anlagestrategie in Handelsimmobilien. Das Immobilienportfolio ist mit einer investierten Summe von 148 Millionen Euro (Stand 31.12.2014) bereits gut ausgebaut und künftig mit einer Anlage in insgesamt neun Fonds sehr stark diversifiziert bei strikter Einhaltung von guten bis sehr guten Lagekriterien. Das Immobilienportfolio wird in 2015 ergänzt durch die Gewährung eines nachrangigen Darlehens an die RheinEnergie zur Finanzierung des neuen Büro- und Verwaltungsgebäudes in Köln-Ehrenfeld. Die Einhaltung des Gesamtrisikobudgets für die Kapitalanlagen, das sich aus den Vorgaben des Verantwortlichen Aktuars zum Kapitaldeckungsgrad und den liquidierbaren Stillen Reserven ergibt, wird quartalsweise mit umfangreichen Stresstests und Sensitivitätsanalysen überprüft. Für beide Abrechnungsverbände war die Einhaltung des Gesamtrisikobudgets zu keinem Zeitpunkt gefährdet. Die Diversifikation des Gesamtkapitalanlagenbestandes hat und wird sich durch die eingeleiteten Maßnahmen weiter erhöhen. Gleichzeitig ist geplant das Risikobudget und die regulatorischen Einschränkungen der Anlageverordnung sinnvoll auszunutzen, um in der anhaltenden Niedrigverzinsung „sicherer Anlagen“ das Risiko der Unterverzinsung zu begrenzen. Mit den eingeleiteten und umgesetzten Maßnahmen ist die aktuariell notwendige Mindestverzinsung weiterhin mit einer mathematischen Wahrscheinlichkeit von über 50 % (hochgerechnet auf 10 Jahre) erzielbar. Das Adressenausfall- oder Bonitätsrisiko der Eigenanlagen wird durch umfangreiche interne und externe Maßnahmen überwacht. Den Kreditrisiken in der Fondsanlage wird durch eine hohe Streuung Rechnung getragen. Die überwiegenden Investitionen im Rentenbereich des KÖZU-FundMaster dürfen nicht schlechter als Investmentgrade geratet sein. Ein geringer Teil der Rentenanlagen darf die Vorgaben des BaFin Rundschreibens 4/2011 VA vollständig ausnutzen. Eine Aufstockung des Direktanlagenbestandes konnte zuletzt Anfang des Jahres 2014 im Umfang von 36 Millionen Euro erfolgen. Aufgrund der Zinsentwicklung an den Märkten waren im weiteren Verlauf des Jahres keine weiteren Investitionen zu den vorgegebenen Rahmenbedingungen mehr möglich. Zur Schaffung einer klaren Handlungsgrundlage sind daher al- 11 le bisher nicht umgesetzten Beschlüsse zur Investition in Direktanlagen in der 4. Sitzung 2014 des Kassenausschusses aufgehoben worden. Verschlechterungen im Emittentenbereich des Bestandes wird durch verschiedene Maßnahmen und durch eine verstärkte Überwachung Rechnung getragen. Den Adressenausfallrisiken der Immobilienfonds wird durch eine hohe Streuung und Qualitätsanforderung bei Abschluss der Verträge begegnet. Dem Risiko der Wiederanlage kann sich die Kasse in einem anhaltenden Niedrigzinsumfeld nicht vollständig entziehen. Seit dem Jahr 2009 sind verschiedene Maßnahmen getroffen worden, um die Fälligkeiten der Kapitalanlagen laufzeitenkongruent zu verteilen, um Klumpenrisiken zu vermeiden. Darüber hinaus werden zunehmend alternative Anlageklassen erschlossen, um die Breite an zulässigen und investierbaren Kapitalanlagen mit unterschiedlichen Risiko-/ Renditeausprägungen auszunutzen. Diese Strategie soll fortgeführt werden. Die Liquidität der Anlagen im KÖZU-FundMaster ist jederzeit gewährleistet. Die Gesamtliquidität der Kasse wird fortlaufend geplant und überwacht. Sonstige Risiken Aufgrund des Geschäftsmodells verfügt die Kasse über regelmäßige Einnahmen aus Beiträgen, Rückflüssen aus Kapitalanlagen und Zinszahlungen. Dem gegenüber stehen im Wesentlichen Zahlungen für Versicherungsfälle. Durch eine mehrjährige Liquiditätsplanung wird die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sichergestellt. Im IT-Bereich sind umfassende Zugangskontrollen und Schutzvorkehrungen getroffen, die die Sicherheit der Programme und der Datenhaltung sowie des laufenden Betriebs gewährleisten. Über die Beschaffung einer Wertpapierdatenbank, die die derzeit genutzte nicht revisionsfähige Access Datenbank ablösen wird, soll im Jahr 2015 grundsätzlich entschieden werden. Zurzeit werden die Abbildung der Bestände und die Überwachung der regelmäßigen Zahlungseingänge zusätzlich durch die Master-KVG und den Vermögensverwalter für die Direktanlagen gewährleistet. Die Vorhaben auf der EU-Ebene, die Solvabilitätsanforderungen mittels einer Novellierung der Pensionsfondsrichtlinie (IORP-Richtlinie) auf die betriebliche Altersversorgung zu übertragen, haben sich auch im Jahr 2014 nicht konkretisiert. Umzusetzen sind die bekannten Anforderungen aus der 1. und 2. Säule von Solvency II (Risikomanagement und Informationspflichten). Die Umsetzung ist bereits erfolgt (Säule I) oder wird in 2015 durchgeführt (Säule II). Probleme für die Kasse sind hieraus nicht zu erwarten. Eine Überarbeitung der IORP-Richtlinie ist in 6 Jahren vorgesehen. Es bleibt abzuwarten, ob hieraus finanzielle Anforderungen resultieren. Die Kasse wird die Entwicklung auch unter Rückgriff auf den Verband, die Arbeitsgemeinschaft kommunaler und kirchlicher Zusatzversorgungskassen (AKA), weiter verfolgen. Die Pensionsfondsrichtlinie aus dem Jahr 2003 ist durch die Novelle 2004 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) umgesetzt worden und erstreckt sich seitdem infolge der Neuregelung des § 1a VAG ausschließlich auf den kapitalgedeckten Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung (ZVK PlusPunktRente) der Zusatzversorgungskasse. Insofern ist der im Kapitalaufbau befindliche aber noch weitgehend umlagefinanzierte Abrechnungsverband I der Pflichtversicherung von der Thematik derzeit nicht tangiert. 12 6 Künftige Entwicklung Das Ergebnis der Kasse wird auch in den nächsten zwei Geschäftsjahren wesentlich von den Beiträgen, Leistungen, Zuführungen zu den versicherungstechnischen Rückstellungen und insbesondere von dem Ergebnis aus Kapitalanlagen geprägt. Nach heutigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass sich das Wachstum der ZVK weiter fortsetzen wird und insbesondere die Beitragseinzahlungen die Auszahlungen für Leistungen und Verwaltungskosten deutlich übersteigen werden. Weitere Risiken und Chancen für das Ergebnis der ZVK in den nächsten Jahren ergeben sich darüber hinaus vor allem aus dem Ergebnis der Kapitalanlagen. Bei einer zumindest befriedigenden Wertentwicklung der Kapitalmärkte und annähernd gleichbleibenden Bestandszahlen geht die Geschäftsführung davon aus, auch weiterhin steigende Jahresüberschüsse erzielen zu können. Köln, den 30.09.2015 Thomas Blaeser Stefanie Grünert Geschäftsführer Stellvertretende Geschäftsführerin 13