Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Vorlage zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
03.12.15, 18:03
Aktualisiert
27.01.18, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
4. Wahlperiode
Ursprung: Antrag
TOP-Nr.:
CDU-Fraktion
Klose/Süß
Vorlage zur Kenntnisnahme
DS-Nr: 1234/4
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
21.05.2015
28.05.2015
18.06.2015
BVV
Soz
BVV
BVV-045/4
Soz-038/4
BVV-046/4
überwiesen
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Mehr seniorengerechtes Wohnen in Charlottenburg-Wilmersdorf
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 18.06.2015 Folgendes beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob und ggf. wie im Bezirk mehr
seniorengerechte Wohnungen errichtet werden können. Dazu soll geprüft werden, ob
auch die Flächen, die der Bezirk gedenkt aufzugeben, z.B. Revierunterkünfte zukünftig
als Baugrundstücke für Seniorenwohnungen genutzt werden können.
Der BVV ist bis zum 31.08.2015 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt dazu mit:
Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf gilt in der Gesamtbetrachtung Berlins im Blick
auf die Sozialstruktur als ein eher gut situierter Bezirk. Neben der zunehmenden
Bedeutung der City-West als Standort für Wirtschaft, Forschung und Tourismus ist der
Bezirk bereits heute davon geprägt, dass hier ein höherer Anteil von Seniorinnen und
Senioren lebt, als in anderen Bezirken der Stadt. Auch bei den vorliegenden Prognosen
zur Bevölkerungsentwicklung für Berlin wird davon ausgegangen, dass sich der Anteil
der älteren Bevölkerung in unserem Bezirk weiter erhöhen wird. (siehe z. B.
Bevölkerungsprognose für Berlin und die Bezirke 2011-2030, Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt Referat I A- Stadtentwicklungsplanung in
Zusammenarbeit mit dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Berlin Oktober 2012)
Im Bezirk wurden in den 60igern und 70iger Jahren zahlreiche Seniorenwohnhäuser
errichtet, von denen einige noch heute mit ihrem ursprünglichen Verwendungszweck
betrieben werden. Anders als die meisten anderen Bezirke hat sich das Bezirksamt
Charlottenburg-Wilmersdorf dafür entschieden, diese Häuser nicht abzugeben, sondern
«VONAME»
Ausdruck vom: 03.12.2015
Seite: 1
weiter in der Verwaltung des Bezirksamtes belassen, oder die Verwaltung der
bezirkseigenen Wilmersdorfer Seniorenstiftung zu übertragen.
Diese Häuser entsprechen durchweg nicht mehr dem heutigen Standard für
altersgerechtes Wohnen. Kritisch sind vor allem Sanitärbereiche, die Größe der
Wohneinheiten und das Fehlen energetischer Gebäudesanierungen seit der Errichtung
der Gebäude. Neben diesen bezirkseigenen Gebäuden gibt es weitere
Seniorenwohnhäuser im Bezirk aus dieser Zeit in der Trägerschaft von
Wohnungsbaugesellschaften oder privat/karitativen Einrichtungen.
Diese Seniorenwohnhäuser wurden während der Teilung der Stadt unter der damaligen
Förderkulisse des Sozialen Wohnungsbaus mit massiven Zuschüssen der öffentlichen
Hand erreichtet. Der Bau erfolgte auf bezirkseigenen Grundstücken durch die
städtischen Wohnungsbauunternehmen. Die Gebäude wurden durch den Bezirk mit
langfristigen Verträgen zurückgemietet, die heute noch Bestand haben. Die
Finanzierung erfolgte fast ausschließlich auf Kreditbasis, weitgehend ohne Eigenkapital.
Dadurch liegen die Mietpreise heute in allen Häusern über dem Mietspiegel und den
Bedarfssätzen der Grundsicherung. Rücklagen für Modernisierungen wurden nicht
gebildet. Bei dem Auslaufen der Mietverträge nach über 40 Jahren, sind die Gebäude
immer noch so hoch mit Grundschulden belastet, dass aus möglichen Verkaufserlösen
keinerlei Mittel für Modernisierungen generiert werden könnten.
Vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen bedürfen Überlegungen, wie der Bezirk selbst,
bezirkliche Stiftungen, wie z.B. die Wilmersdorfer Seniorenstiftung oder städtische
Baugesellschaften neue seniorengerechte Wohnungen errichten können, einer
gründlichen Diskussion auf allen politischen Ebenen. Das Bezirksamt sieht sich nicht in
der Lage, aus eigener Kraft eine Prüfung dieser grundsätzlichen Frage im Rahmen
einer Drucksache abschließend vorzunehmen.
Überlegt werden muss beispielsweise, in wie weit sich eine seniorengerechte Wohnung
von einer regulären Wohnung unterscheiden soll, die im Rahmen eines Neubaus
derzeit errichtet wird. Die Errichtung spezieller Wohnhäuser für Seniorinnen und
Senioren wird heute ebenfalls in einem ganz anderen Kontext diskutiert, als in den
60iger Jahren.
Viele Seniorinnen und Senioren bevorzugen als Wohn- und Lebensumfeld bewusst
generationengemischte Quartiere. Es gibt inzwischen die Angebote der
Pflegeversicherung und Förderprogramme zum altersgerechten Umbau von
Sanitärbereichen in Bestandsimmobilien. Der Bau spezieller seniorengerechter
Wohnungen macht aus sozialpolitischer Sicht nur Sinn, wenn sie am Ende zu einem
moderaten Preis für besonders Bedürftige zur Verfügung gestellt werden können.
Dabei sind bei der Veräußerung von bezirkseigenen Flächen die einschlägigen
Regelungen der Senatsverwaltung für Finanzen zu beachten.
Im Rahmen der "Neuen Liegenschaftspolitik" des Landes Berlin findet für die
bezirklichen Grundstücke, die Gegenstand der Clusterung sind, im Portfolioausschuss
eine Votierung zur zukünftigen Nutzung statt. Kein Gegenstand der Clusterung sind
dabei u. a. Tiefbau-, Gartenbau- und Grünflächen. Sollten diese Flächen bzw. Teile
davon jedoch aufgegeben werden, kann im Rahmen eines sogenannten „ad hocVerfahrens“ der Bezirk eigenständig die Clusterung·beantragen und eine
Handlungsempfehlung abgeben.
«VONAME»
Ausdruck vom: 03.12.2015
Seite: 2
Bei der Votierung für ein bezirkliches Grundstück mit Entwicklungsperspektive besteht
dabei die Möglichkeit als besondere Eignung des Grundstücks Geschosswohnungsbau
anzugeben und sich als Bezirk für seniorengerechte Wohnungen einzusetzen, wenn die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung einer Grundstücksfläche
vorliegen bzw. geschaffen werden können. Revierunterkünfte des Grünflächenamtes
werden sich in der Regel jedoch aufgrund der Lage in oder an öffentlichen
Grünanlagen, der planungsrechtlichen Ausweisung und der Größe der Flächen nicht als
Baugrundstücke für Geschosswohnungsbau eignen ggf. wäre hier mit dem
Stadtplanungsamt über eine Veränderung der Nutzungsvorgaben zu verhandeln.
Im Blick auf die besonders angesprochene Revierunterkunft verweist das Bezirksamt
auf die Beantwortung der Drucksache 1264/4. Dieser Standort steht für die Errichtung
von seniorengerechten Wohnungen nicht mehr zur Verfügung.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann
Bezirksbürgermeister
«VONAME»
Carsten Engelmann
Bezirksstadtrat
Ausdruck vom: 03.12.2015
Seite: 3