Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Schriftliche Beantwortung.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
03.12.15, 18:19
Aktualisiert
27.01.18, 22:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
4. Wahlperiode
Ursprung: Große Anfrage
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
TOP-Nr.:
Dr.Vandrey/Wapler/Kaas Elias
Schriftliche Beantwortung
DS-Nr: 1456/4
Große Anfrage
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
19.11.2015
10.12.2015
BVV
BVV
BVV-051/4
BVV-052/4
schriftlich beantwortet
Wohnungslosigkeit und Kältehilfe 2015/2016
Wir fragen das Bezirksamt:
1.) Wie viele Frauen, Männer und Familien/Kinder sind in CharlottenburgWilmersdorf wohnungslos/obdachlos und wie entwickelt sich diese Zahl
gegenüber 2014 und 2013?
2.) Wie geht das Bezirksamt proaktiv auf Wohnungslose zu und bietet ihnen
Hilfsangebote wie eine Unterkunft/Wohnung oder medizinische Versorgung an?
3.) Hat das Bezirksamt ausreichend Wohnungen oder Unterkünfte zur Verfügung,
Wohnungslose unterzubringen und wenn nicht, wohin können sich die
Betroffenen hinwenden, um zumindest eine Unterkunft zu erhalten?
4.) Wie kann Wohnungslosigkeit von Seiten des Bezirksamtes vorgebeugt werden?
5.) Finden ALG-II-Empfänger/innen, die vom Jobcenter aufgefordert werden, in eine
günstigere Wohnung zu ziehen, eine solche in unserem Bezirk oder Berlin und
wenn nicht, kann die Aufforderung zurückgezogen werden?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Große Anfrage wird wie folgt schriftlich beantwortet:
«VONAME»
Ausdruck vom: 06.01.2016
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1.
Wie viele Frauen, Männer und Familien/Kinder sind in CharlottenburgWilmersdorf wohnungslos/obdachlos und wie entwickelt sich diese Zahl
gegenüber 2014 und 2013?
In unserer Statistik zur Wohnungslosigkeit werden in erster Linie Personen erfasst. Eine
Differenzierung nach dem Geschlecht ist dort nicht vorgesehen.
Die Entwicklung der Zahlen der Wohnungslosen erkennt man am besten im Vergleich
verschiedener Stichtage:
Stichtag
31.12.2013
30.06.2014
31.12.2014
30.06.2015
Personen
813
752
1041
1148
Insgesamt ist damit eine deutliche Steigerung seit dem 1. Halbjahr 2014 zu
verzeichnen. Von ehemals 752 Personen ist die Zahl der wohnungslosen Personen bis
zum 30.06.2015 auf 1148 Personen angestiegen. Dies entspricht einer Zunahme von
ca 53%. Von einer weiteren Steigerung bis Jahresende muss ausgegangen werden.
Wir erfassen auch die Zahl der Haushalte und da kann ich Ihnen berichten, dass sich
bei den 1148 Personen am 30.6.2015 insgesamt um 883 Haushalte handelt. Es handelt
sich dabei um 757 1 Personenhaushalte, 46 Mehrpersonenhaushalte ohne Kinder und
80 Haushalte mit Kindern.
2.
Wie geht das Bezirksamt proaktiv auf Wohnungslose zu und bietet ihnen
Hilfsangebote wie eine Unterkunft/Wohnung oder medizinische Versorgung an?
Die Zielgruppe Wohnungslose muss zur Beantwortung dieser Frage in zwei Gruppen
unterteilt werden:
a) Wohnungslose die untergebracht sind,
b) Wohnungslose die auf der Straße leben.
Zu a) Wohnungslose, die auf der Grundlage der AV-Zuständigkeiten in Verbindung mit
dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) durch die Soziale
Wohnhilfe untergebracht wurden, sprechen in der Regel monatlich oder alle 3 Monate
beim Sozialdienst vor. In den Gesprächen wird jeweils die aktuelle Situation erörtert,
Selbsthilfepotentiale analysiert und bei Bedarf weiterreichende Unterstützung
angeboten. Zusätzlich findet in geeigneten Fällen eine Aufnahme in das Geschützte
Marktsegment (GM) statt. Diese Zielgruppe bezieht in der Regel Sozialleistungen
gemäß SGB II oder SGB XII ist damit krankenversichert und nimmt die medizinische
Versorgung war, die individuell gewünscht wird.
Zu b) Auf der Straße lebende Wohnungslose können die bezirklichen und
überbezirklichen Angebote der Kältehilfe wahrnehmen. Hierbei handelt es sich im
Bezirk um zwei Tagesstätten (City Station, Seelingtreff), 3 Suppenküchen und derzeit 3
Nachtcafés. Darüber hinaus ist es möglich in Einzelfällen einen Streetworker mit einer
konkreten Kontaktaufnahme zu betrauen. Die Beauftragung erfolgt über die Soziale
Wohnhilfe. Die Abteilung Soziales plant derzeit die Beteiligung an einem durch EUMittel (EHAP) geförderten Streetwork-Projekt des Trägers gangway e.V. Ziel des
Projektes ist durch aufsuchende Sozialarbeit auf der Straße lebende Menschen in das
«VONAME»
Ausdruck vom: 06.01.2016
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Hilfesystem zu integrieren. Sobald abschließend über die Projektierung durch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales entschieden wurde, wird die BVV umfassend
informiert.
Medizinische Versorgung erhalten die Gäste der o.g. Einrichtungen bei Bedarf durch ein
Arztmobil, das an einzelnen Tagen vor Ort zur Verfügung steht.
3.
Hat das Bezirksamt ausreichend Wohnungen oder Unterkünfte zur
Verfügung, Wohnungslose unterzubringen und wenn nicht wohin können sich die
Betroffenen hinwenden, um zumindest eine Unterkunft zu erhalten?
Die Situation des Bezirksamtes ist vergleichbar mit der des Landes Berlin.
Ausreichender, bezahlbarer Wohnraum steht kaum zur Verfügung. Die Unterbringung
von Wohnungslosen erfolgt zunächst über die Wohnheimplätze, die in der Berliner
Unterbringungsleitstelle (BUL)
erfasst sind. Soweit dort aktuell keine
Unterbringungsmöglichkeit zur Verfügung steht, wird durch die Soziale Wohnhilfe eine
Befürwortung für die Ausstellung eines Gutscheins für ein Hostel ausgesprochen. Je
nach Zuständigkeit wird dann von den Leistungsstellen eine Kostenübernahme in Höhe
von 25,00 € pro Person und Tag ausgestellt. Der Wohnungslose sucht sich damit
selbstständig ein Hostel/Hotel/Pension. Sobald ein Platz in den regulären Unterkünften
frei wird, werden die Betroffenen telefonisch informiert und erhalten eine konkrete
Zuweisung. Ergänzend ist eine regelmäßige Vorsprache bei der zuständigen
Sozialarbeiterin vorgesehen. Darüber hinaus ist es möglich in den Notunterkünften
Franklinstraße, Tieckstraße (nur Frauen) oder während der Kälteperiode in den
Einrichtungen der Kältehilfe zu übernachten.
4.
Wie kann Wohnungslosigkeit von Seiten des Bezirksamtes vorgebeugt
werden?
Das Bezirksamt beugt Wohnungslosigkeit vor, indem Wohnraum durch die Übernahme
von Mietschulden erhalten wird, Betreuungsmaßnahmen zum Wohnungserhalt
eingeleitet werden und in geeigneten Fällen in betreute Maßnahmen mit
Trägerwohnungen vermittelt wird.
5.
Finden ALG II-Empfänger/innen, die vom Jobcenter aufgefordert werden, in
eine günstigere Wohnung zu ziehen, eine solche in unserem Bezirk oder Berlin
und wenn nicht, kann die Aufforderung zurückgezogen werden?
In den Fällen, in denen eine Miete nicht den in der AV-Wohnen festgelegten
Richtwerten entspricht, ist das Jobcenter verpflichtet ein Kostensenkungsverfahren
einzuleiten. Hier werden die Betroffenen aufgefordert, in der Regel in einem Zeitraum
von sechs Monaten, die Kosten der Unterkunft zu senken. Dies könnte ggf. durch einen
Umzug geschehen, aber auch durch Untervermietung, Wohnungstausch o.ä.
Im Rahmen der Kooperationsvereinbarung zwischen Bezirksamt und Jobcenter werden
Kopien der Aufforderung die Kosten der Miete zu senken an die zuständigen
Sozialdienste weitergeleitet. Der Sozialdienst für Erwerbsfähige und Soziale Wohnhilfe
formuliert ein schriftliches Beratungsangebot. In der Beratung werden individuelle
Gründe für den Verbleib in der Wohnung geprüft und ggf. ein individuell angemessener
Bedarf festgestellt, der die Anerkennung der tatsächlichen Miete nach sich zieht.
«VONAME»
Ausdruck vom: 06.01.2016
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Wird ein Nachweis erbracht, dass innerhalb der vorgegebenen Frist kein angemessener
Wohnraum gefunden wurde, muss die tatsächliche Miete vorerst weiter anerkannt
werden.
Menschen mit ergänzendem SGB II-Leistungsbezug können in der Lage die Differenz
zwischen anerkanntem Richtwert und tatsächlichen Kosten der Unterkunft aus eigenen
Mitteln zu finanzieren.
Die Kosten für einen Umzug müssen einer Wirtschaftlichkeitsberechnung standhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Engelmann
«VONAME»
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