Daten
Kommune
Kreis Unna
Dateiname
Protokoll öffentlich PDF.pdf
Größe
89 kB
Erstellt
07.12.15, 10:51
Aktualisiert
27.01.18, 20:44
Stichworte
Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
Niederschrift Nr. 1
Ausschuss für Arbeit, Soziales und Familie
am 30.01.2012
Freiherr-vom-Stein-Saal II/III
Beginn 16:00 Uhr - 17:20 Uhr
Stimmberechtigte Mitglieder
Kreistagsmitglieder
Christel Ciecior (SPD)
Hartmut Ganzke (SPD)
Jens Hebebrand (SPD)
Claudia Isenberg (SPD)
Ursula Lindstedt (SPD)
Gerd Oldenburg (SPD)
Michael Blandowski (CDU)
Hubert Hüppe (CDU)
Paul-Heinz Kranemann (CDU)
Helmut Krause (CDU)
Jochen Nadolski-Voigt (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gabriele Wentzek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Heike Schaumann (FDP)
Werner Sell (DIE LINKE.)
Helmut Stalz (FWG )
Gerhard Meyer (CDU)
Helmut Rosenkranz (GFL)
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sachkundige Bürger
Siegfried Pogadl (SPD)
Klaus-Peter Winkler (SPD)
Agnes Pietz-Colmer (FDP)
Anja Müller (SPD)
Michael Wissmann (CDU)
Von der Verwaltung
Gäste und Zuhörer/innen
Herr Sparbrod, Dez. III
Herr Erdmann, Geschäftsführer der SPD-Fraktion
Herr Diekmännken, L FB 50
Frau Schmidt, Geschäftsführerin der Fraktion
Frau Scholz, Schriftführerin
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Wette, Geschäftsführer der FDP-Fraktion
Angehörige der Verwaltung
Herr Nadolski-Voigt begrüßt die anwesenden Damen und Herren und eröffnet die Sitzung. Er stellt die formund fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Änderungen oder
Ergänzungen in der Tagesordnung ergeben sich nicht, so dass wie folgt beraten wird:
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
Punkt 1
Fragestunde für Einwohner/innen
Punkt 2
166/11
Überörtliche Prüfung des Kreises Unna durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW;
Zusammenfassung der Ergebnisse für den Fachbereich 50 Arbeit und Soziales
- mündlicher Bericht Punkt 3
Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen
Öffentlicher Teil
Punkt 1
Fragestunde für Einwohner/innen
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Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern ergeben sich nicht.
Punkt 2
166/11
Überörtliche Prüfung des Kreises Unna durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW;
Zusammenfassung der Ergebnisse für den Fachbereich 50 Arbeit und Soziales
- mündlicher Bericht Erörterung
Herr Sparbrod berichtet zur überörtlichen Prüfung des Kreises Unna durch die Gemeindeprüfungsanstalt
NRW anhand von Folien, welche dieser Niederschrift als Anlage beigefügt sind.
Er führt aus, dass im Kreishauhalt nur positive Effekte zu erwarten seien, wenn bestimmte Personenkreise in
gut bezahlten, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen untergebracht werden könnten. Andererseits
müsse auch der Versuch gestartet werden, geringfügig Beschäftige in sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigungen unterzubringen. In Zukunft werde man anhand der Zielnachhaltedialoge beobachten, wie
dieser Auftrag, der auch im Arbeitsmarktprogramm formuliert sei, seitens des Jobcenters in die Tat
umgesetzt werde.
Jeder Pflegeplatz koste dem Kreis im Rahmen der Sozialhilfe jährlich rd. 12.000,- € bis 15.000,- € und daran
könne man erkennen, welche zusätzliche Belastung eine neue Einrichtung dem Kreis bringe.
Für den Bereich SGB II sei ein Fachcontrolling vorgesehen; allerdings könne sich der Sachbearbeiter erst
jetzt mit dem Bereich SGB II auseinandersetzen, da er zuvor mit der Umsetzung Bildung und Teilhabe
beschäftigt gewesen sei. Herr Sparbrod zeigte sich sicher, dass dies interessant werde, sobald es um
konkrete Auswertungen von Daten des Jobcenters in Bezug auf die Zielnachhaltedialoge gehe.
Er führt aus, dass bei einer Feststellung von Heimnotwendigkeit durch den Medizinischen Dienst der
Krankenversicherung (MDK) der Kreis als Sozialhilfeträger nicht an diese Feststellung gebunden sei. Dies sei
gerichtlich entschieden worden. Mit dem MDK wäre ein Gesprächstermin vereinbart worden, um die
Möglichkeiten erurieren zu können. Bisher gebe es eine solche, wie hier empfohlene, Vereinbarung noch
nicht.
Die Erhebung der Leistungs- und Finanzdaten könne zukünftig verbessert werden. Ab 2013 stelle man
weitere konkrete Daten im Kreishaushalt zur Verfügung.
Auf Nachfrage von Herrn Oldenburg teilt Herr Sparbrod mit, dass es bei den bisherigen Fällen in der
amublanten Pflege eine Aufgabenverteilung zwischen den Städten und Gemeinden und dem Kreis gegeben
habe. Die Begutachtung sei vom Kreis und die Fallbearbeitung, Bewilligungsbescheid und Abrechnung
durch die Städte und Gemeinden wahrgenommen worden. Der Kreis habe nun die Fallbearbeitung der
ambulanten und stationären Hilfe zur Pflege komplett übernommen. Somit läge die Bearbeitung immer in der
Hand eines Sachbearbeiters, auch bei einem Wechsel von amublanter zu stationärer Pflege.
Auf Nachfrage von Frau Wentzek erörtert Herr Sparbrod, dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen
ein Gutachten erstelle, wenn jemand pflegebedürftig und pflegeversichert sei. In diesem Gutachten befände
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sich eine Stellungnahme zur Heimnotwendigkeit. Dieser Anmerkung müsse der Kreis aber nicht 100%ig
nachkommen; jedoch sei genau zu prüfen, ob eine sofortige Heimunterbringung erforderlich werde oder
zunächst andere Hilfen in Anspruch genommen würden. Eine evtl. Kostenersparnis für den Sozialhilfeträger
müsse ebenfalls berücksichtigt werden.
Herr Sparbrod teilt auf eine Nachfrage von Herrn Stalz mit, dass es immer wieder Fälle gebe, in denen
Angehörige Nachfragen hätten. Die Pflegeberatung sei darauf gerichtet, dass pflegebedürftige Personen
möglichst lange zu Hause verbleiben sollten. Für die Entscheidung, ob eine ambulante oder stationäre Hilfe
zur Pflege in Frage kommt, müsse durch die entsprechenden Pflegefachkräfte ein Gutachten erstellt werden.
Grundsätzlich werde die ambulante Pflege der stationären Pflege vorgezogen.
Auf Nachfrage von Herrn Kranemann erörtert Herr Sparbrod, dass die entstandenen Aufwendungen der
gesamten delegierten Sozialhilfe (hier: Hilfe zum Lebensunterhalt und amublante Hilfe zur Pflege) zur Hälfte
von den jeweiligen Kommunen und zur anderen Hälfte vom Kreis getragen würden. Von dieser Regelung
ausgenommen seien die Krankenhilfe und die Grundsicherung im Alter. Insgesamt solle darüber
nachgedacht werden, die Vereinbarung abzulösen, vielleicht zum Haushalt 2013. Herr Sparbord werde das
Thema zur gegebenen Zeit im Ausschuss anbringen.
Herr Sparbrod erörtert, dass zurzeit niemand wisse, wie sich die Kosten im Bereich der Hilfe zur Pflege
zukünftig entwickelten. Man wisse, dass im Bereich der stationären Pflege einiges auf den Kreis zukäme.
Unabhängig von Neubauten einiger Einrichtungen stünden bis zum Jahr 2018 in vielen Einrichtungen die
vorgegebenen Modernisierungsmaßnahmen an. Er ergänzt, dass nicht unbedingt jede ambulante Hilfeform
wirtschaftlicher als eine stationäre Pflege sei. Er erachte es als sinnvoll, eine neue Pflegeplanung für den
Kreis Unna zu erstellen, da die bisherige überholt sei und man gegenüber Investoren aussagekräftiger
werden müsse.
Frau Wentzek führt aus, dass sie bei ihrer Arbeit festgestellt habe, dass die bisherige Pflegeplanung immer
hervorragend gelaufen sei und keine Veränderungen vorgenommen werden müssten; lediglich der Gedanke
der bisherigen Arbeit solle fortgeführt werden. Herr Sparbrod teilt ergänzend mit, dass er glaube, dass der
Kreis sehr gut aufgestellt sei. Es gebe ein ausreichendes Netz an ambulanten Pflegediensten (rd. 75) und
genügend stationäre Pflegeplätze. In Zukunft werde es einige Veränderungen geben. Auf den Kreis könnten
aufgrund von Anpassungen im Wohn- und Teilhabegesetz Kontrollverpflichtungen zukommen.
Herr Sparbrod führt aus, dass die Menschen zur damaligen Zeit viel früher in stationäre Einrichtungen
gekommen seien und dort für mehrere Jahre verblieben wären. Heute würden die Pflegebedürftigen erst sehr
spät eine stationäre Einrichtung aufsuchen. Diese Veränderung wäre durchaus gewollt. In der heutigen Zeit
stelle sich die Fluktuation im stationären Bereich sehr viel höher dar als damals. Dieses Arbeitsfeld werde im
Laufe des Jahres 2012 aufgearbeitet. Mit entsprechenden Überlegungen zur Stellenplangestaltung 2013
berichte man dann im Ausschuss und auch im Kreistag
Im Anschluss beantworten Herr Sparbrod und Herr Diekmännken weitere Verständnisfragen aus dem
Ausschuss.
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Herr Diekmännken erörtert, dass im Bereich BAföG eine Fahllzahlensteigerung von 30 % vorläge. Dort habe
es einen Personalmangel gegeben. Die Stellen seien seit Ende November/Anfang Dezember letzten Jahres
mit 1,5 neuen Kräften, die eine Anfängerschulung besucht hätten, besetzt.. Zur Zeit müssten noch etwa 35 40 % der Anträge bearbeitet werden. Nach einer vollständigen Einarbeitung der Mitarbeiter und ohne Ausfälle
werde man im kommenden Schuljahr wieder auf dem aktuellen Stand sein. Dies sei ein Sonderfall und
wiederhole sich hoffentlich nicht.
Herr Sparbrod beantwortet anschließend weitere Nachfragen aus dem Ausschuss.
Auf Nachfrage von Herrn Stalz teilt Herr Sparbrod mit, dass zurzeit Kennzahlen gebildet würden, die über die
nächsten Jahre fortzuschreiben wären. Dies sei bei der Umstellung auf den Produktorientierten Haushalt in
den letzten Jahren vernachlässigt worden. In Bezug auf die Datenverarbeitung befände man sich zur Zeit auf
einem Weg für alle Städte, Gemeinden und den Kreis, um im Rahmen der Sozialhilfe und der
Grundsicherung ein einheitliches Verfahren zu erarbeiten.
Der Abschlussbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW für den Fachbereich 50 Arbeit und Soziales wird
zur Kenntnis genommen.
Punkt 3
Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen
Mitteilungen von Herrn Sparbrod:
1. Hinweis zur Niederschrift Nr. 3
Herr Sparbrod weist auf eine in der Niederschrift Nr. 3 zur Sitzung vom 26.09.2011 vorgenommene
Änderung zur Anregung/Nachfrage von Herrn Stalz zum Tagesordnungspunkt 3 hin.
2. Zielvereinbarung SGB II mit dem Land
Herr Sparbrod teilt mit, dass zurzeit an einer Zielvereinbarung mit dem Land gearbeitet und diese dem
Ausschuss in der nächsten Sitzung vorgelegt werde.
Ende der Sitzung
17.20 Uhr
Anlage
Folienpräsentation „Überörtliche Prüfung des Kreises Unna durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW Teilbereich Soziales“
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Nadolski-Voigt
Scholz
Vorsitzender
Schriftführerin
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