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Protokoll öffentlich PDF.pdf

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Daten

Kommune
Kreis Unna
Dateiname
Protokoll öffentlich PDF.pdf
Größe
89 kB
Erstellt
07.12.15, 10:51
Aktualisiert
27.01.18, 20:44

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Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT Niederschrift Nr. 1 Ausschuss für Arbeit, Soziales und Familie am 30.01.2012 Freiherr-vom-Stein-Saal II/III Beginn 16:00 Uhr - 17:20 Uhr Stimmberechtigte Mitglieder Kreistagsmitglieder Christel Ciecior (SPD) Hartmut Ganzke (SPD) Jens Hebebrand (SPD) Claudia Isenberg (SPD) Ursula Lindstedt (SPD) Gerd Oldenburg (SPD) Michael Blandowski (CDU) Hubert Hüppe (CDU) Paul-Heinz Kranemann (CDU) Helmut Krause (CDU) Jochen Nadolski-Voigt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gabriele Wentzek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Heike Schaumann (FDP) Werner Sell (DIE LINKE.) Helmut Stalz (FWG ) Gerhard Meyer (CDU) Helmut Rosenkranz (GFL) 1/6 sachkundige Bürger Siegfried Pogadl (SPD) Klaus-Peter Winkler (SPD) Agnes Pietz-Colmer (FDP) Anja Müller (SPD) Michael Wissmann (CDU) Von der Verwaltung Gäste und Zuhörer/innen Herr Sparbrod, Dez. III Herr Erdmann, Geschäftsführer der SPD-Fraktion Herr Diekmännken, L FB 50 Frau Schmidt, Geschäftsführerin der Fraktion Frau Scholz, Schriftführerin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Wette, Geschäftsführer der FDP-Fraktion Angehörige der Verwaltung Herr Nadolski-Voigt begrüßt die anwesenden Damen und Herren und eröffnet die Sitzung. Er stellt die formund fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Änderungen oder Ergänzungen in der Tagesordnung ergeben sich nicht, so dass wie folgt beraten wird: Tagesordnung Öffentlicher Teil Punkt 1 Fragestunde für Einwohner/innen Punkt 2 166/11 Überörtliche Prüfung des Kreises Unna durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW; Zusammenfassung der Ergebnisse für den Fachbereich 50 Arbeit und Soziales - mündlicher Bericht Punkt 3 Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen Öffentlicher Teil Punkt 1 Fragestunde für Einwohner/innen 2/6 Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern ergeben sich nicht. Punkt 2 166/11 Überörtliche Prüfung des Kreises Unna durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW; Zusammenfassung der Ergebnisse für den Fachbereich 50 Arbeit und Soziales - mündlicher Bericht Erörterung Herr Sparbrod berichtet zur überörtlichen Prüfung des Kreises Unna durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW anhand von Folien, welche dieser Niederschrift als Anlage beigefügt sind. Er führt aus, dass im Kreishauhalt nur positive Effekte zu erwarten seien, wenn bestimmte Personenkreise in gut bezahlten, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen untergebracht werden könnten. Andererseits müsse auch der Versuch gestartet werden, geringfügig Beschäftige in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen unterzubringen. In Zukunft werde man anhand der Zielnachhaltedialoge beobachten, wie dieser Auftrag, der auch im Arbeitsmarktprogramm formuliert sei, seitens des Jobcenters in die Tat umgesetzt werde. Jeder Pflegeplatz koste dem Kreis im Rahmen der Sozialhilfe jährlich rd. 12.000,- € bis 15.000,- € und daran könne man erkennen, welche zusätzliche Belastung eine neue Einrichtung dem Kreis bringe. Für den Bereich SGB II sei ein Fachcontrolling vorgesehen; allerdings könne sich der Sachbearbeiter erst jetzt mit dem Bereich SGB II auseinandersetzen, da er zuvor mit der Umsetzung Bildung und Teilhabe beschäftigt gewesen sei. Herr Sparbrod zeigte sich sicher, dass dies interessant werde, sobald es um konkrete Auswertungen von Daten des Jobcenters in Bezug auf die Zielnachhaltedialoge gehe. Er führt aus, dass bei einer Feststellung von Heimnotwendigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) der Kreis als Sozialhilfeträger nicht an diese Feststellung gebunden sei. Dies sei gerichtlich entschieden worden. Mit dem MDK wäre ein Gesprächstermin vereinbart worden, um die Möglichkeiten erurieren zu können. Bisher gebe es eine solche, wie hier empfohlene, Vereinbarung noch nicht. Die Erhebung der Leistungs- und Finanzdaten könne zukünftig verbessert werden. Ab 2013 stelle man weitere konkrete Daten im Kreishaushalt zur Verfügung. Auf Nachfrage von Herrn Oldenburg teilt Herr Sparbrod mit, dass es bei den bisherigen Fällen in der amublanten Pflege eine Aufgabenverteilung zwischen den Städten und Gemeinden und dem Kreis gegeben habe. Die Begutachtung sei vom Kreis und die Fallbearbeitung, Bewilligungsbescheid und Abrechnung durch die Städte und Gemeinden wahrgenommen worden. Der Kreis habe nun die Fallbearbeitung der ambulanten und stationären Hilfe zur Pflege komplett übernommen. Somit läge die Bearbeitung immer in der Hand eines Sachbearbeiters, auch bei einem Wechsel von amublanter zu stationärer Pflege. Auf Nachfrage von Frau Wentzek erörtert Herr Sparbrod, dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen ein Gutachten erstelle, wenn jemand pflegebedürftig und pflegeversichert sei. In diesem Gutachten befände 3/6 sich eine Stellungnahme zur Heimnotwendigkeit. Dieser Anmerkung müsse der Kreis aber nicht 100%ig nachkommen; jedoch sei genau zu prüfen, ob eine sofortige Heimunterbringung erforderlich werde oder zunächst andere Hilfen in Anspruch genommen würden. Eine evtl. Kostenersparnis für den Sozialhilfeträger müsse ebenfalls berücksichtigt werden. Herr Sparbrod teilt auf eine Nachfrage von Herrn Stalz mit, dass es immer wieder Fälle gebe, in denen Angehörige Nachfragen hätten. Die Pflegeberatung sei darauf gerichtet, dass pflegebedürftige Personen möglichst lange zu Hause verbleiben sollten. Für die Entscheidung, ob eine ambulante oder stationäre Hilfe zur Pflege in Frage kommt, müsse durch die entsprechenden Pflegefachkräfte ein Gutachten erstellt werden. Grundsätzlich werde die ambulante Pflege der stationären Pflege vorgezogen. Auf Nachfrage von Herrn Kranemann erörtert Herr Sparbrod, dass die entstandenen Aufwendungen der gesamten delegierten Sozialhilfe (hier: Hilfe zum Lebensunterhalt und amublante Hilfe zur Pflege) zur Hälfte von den jeweiligen Kommunen und zur anderen Hälfte vom Kreis getragen würden. Von dieser Regelung ausgenommen seien die Krankenhilfe und die Grundsicherung im Alter. Insgesamt solle darüber nachgedacht werden, die Vereinbarung abzulösen, vielleicht zum Haushalt 2013. Herr Sparbord werde das Thema zur gegebenen Zeit im Ausschuss anbringen. Herr Sparbrod erörtert, dass zurzeit niemand wisse, wie sich die Kosten im Bereich der Hilfe zur Pflege zukünftig entwickelten. Man wisse, dass im Bereich der stationären Pflege einiges auf den Kreis zukäme. Unabhängig von Neubauten einiger Einrichtungen stünden bis zum Jahr 2018 in vielen Einrichtungen die vorgegebenen Modernisierungsmaßnahmen an. Er ergänzt, dass nicht unbedingt jede ambulante Hilfeform wirtschaftlicher als eine stationäre Pflege sei. Er erachte es als sinnvoll, eine neue Pflegeplanung für den Kreis Unna zu erstellen, da die bisherige überholt sei und man gegenüber Investoren aussagekräftiger werden müsse. Frau Wentzek führt aus, dass sie bei ihrer Arbeit festgestellt habe, dass die bisherige Pflegeplanung immer hervorragend gelaufen sei und keine Veränderungen vorgenommen werden müssten; lediglich der Gedanke der bisherigen Arbeit solle fortgeführt werden. Herr Sparbrod teilt ergänzend mit, dass er glaube, dass der Kreis sehr gut aufgestellt sei. Es gebe ein ausreichendes Netz an ambulanten Pflegediensten (rd. 75) und genügend stationäre Pflegeplätze. In Zukunft werde es einige Veränderungen geben. Auf den Kreis könnten aufgrund von Anpassungen im Wohn- und Teilhabegesetz Kontrollverpflichtungen zukommen. Herr Sparbrod führt aus, dass die Menschen zur damaligen Zeit viel früher in stationäre Einrichtungen gekommen seien und dort für mehrere Jahre verblieben wären. Heute würden die Pflegebedürftigen erst sehr spät eine stationäre Einrichtung aufsuchen. Diese Veränderung wäre durchaus gewollt. In der heutigen Zeit stelle sich die Fluktuation im stationären Bereich sehr viel höher dar als damals. Dieses Arbeitsfeld werde im Laufe des Jahres 2012 aufgearbeitet. Mit entsprechenden Überlegungen zur Stellenplangestaltung 2013 berichte man dann im Ausschuss und auch im Kreistag Im Anschluss beantworten Herr Sparbrod und Herr Diekmännken weitere Verständnisfragen aus dem Ausschuss. 4/6 Herr Diekmännken erörtert, dass im Bereich BAföG eine Fahllzahlensteigerung von 30 % vorläge. Dort habe es einen Personalmangel gegeben. Die Stellen seien seit Ende November/Anfang Dezember letzten Jahres mit 1,5 neuen Kräften, die eine Anfängerschulung besucht hätten, besetzt.. Zur Zeit müssten noch etwa 35 40 % der Anträge bearbeitet werden. Nach einer vollständigen Einarbeitung der Mitarbeiter und ohne Ausfälle werde man im kommenden Schuljahr wieder auf dem aktuellen Stand sein. Dies sei ein Sonderfall und wiederhole sich hoffentlich nicht. Herr Sparbrod beantwortet anschließend weitere Nachfragen aus dem Ausschuss. Auf Nachfrage von Herrn Stalz teilt Herr Sparbrod mit, dass zurzeit Kennzahlen gebildet würden, die über die nächsten Jahre fortzuschreiben wären. Dies sei bei der Umstellung auf den Produktorientierten Haushalt in den letzten Jahren vernachlässigt worden. In Bezug auf die Datenverarbeitung befände man sich zur Zeit auf einem Weg für alle Städte, Gemeinden und den Kreis, um im Rahmen der Sozialhilfe und der Grundsicherung ein einheitliches Verfahren zu erarbeiten. Der Abschlussbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW für den Fachbereich 50 Arbeit und Soziales wird zur Kenntnis genommen. Punkt 3 Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen Mitteilungen von Herrn Sparbrod: 1. Hinweis zur Niederschrift Nr. 3 Herr Sparbrod weist auf eine in der Niederschrift Nr. 3 zur Sitzung vom 26.09.2011 vorgenommene Änderung zur Anregung/Nachfrage von Herrn Stalz zum Tagesordnungspunkt 3 hin. 2. Zielvereinbarung SGB II mit dem Land Herr Sparbrod teilt mit, dass zurzeit an einer Zielvereinbarung mit dem Land gearbeitet und diese dem Ausschuss in der nächsten Sitzung vorgelegt werde. Ende der Sitzung 17.20 Uhr Anlage Folienpräsentation „Überörtliche Prüfung des Kreises Unna durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW Teilbereich Soziales“ 5/6 Nadolski-Voigt Scholz Vorsitzender Schriftführerin 6/6