Daten
Kommune
Kreis Unna
Dateiname
Niederschrift Ausschuss öffentlich.pdf
Größe
221 kB
Erstellt
07.12.15, 11:00
Aktualisiert
27.01.18, 22:51
Stichworte
Inhalt der Datei
08.10.2014
Niederschrift 004/2014
Jugendhilfeausschuss
am 25.08.2014 | Kreishaus Unna | Freiherr-vom-Stein-Saal II/III |
Friedrich-Ebert-Straße 17 | 59425 Unna
Beginn 16:00 Uhr
Anwesend:
Vorsitzender
Herr Theodor Rieke
Kreistagmitglieder SPD
Herr Norbert Enters
Frau Ursula Lindstedt
Frau Bärbel Schmidt
Kreistagmitglieder CDU
Frau Claudia Gebhard
Herr Jan-Eike Kersting
Herr Dipl.-Ing. Olaf Lauschner
Kreistagmitglieder BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Frau Sandra Heinrichsen
Kreistagmitglieder GFL-Lünen / UWG-Selm
Herr Kunibert Kampmann
Ordentliches Mitglied
Frau Rosemarie Böhme
Frau Wibke Knoche
Herr Dirk Lampersbach
Herr Achim Schwarz
Frau Petra Stoltefuß
Stellvertretendes Mitglied
Herr Mario Lerch
Beratendes ordentliches Mitglied
Herr Marc Beckmann
Herr Roland Froch
Herr Jürgen Haverkamp
Herr Jörg Hüchtmann
Herr Detlef Maidorn
Frau Birgit Mescher
Herr Heiner Redeker
Herr Alexander Schieweck
Ende 17:30 Uhr
Beratendes stellvertretendes Mitglied
Herr Christoph Börger
Christian Palm
Frau Heike Redlin
Verwaltung
Herr Rüdiger Sparbrod, Dezernent
Frau Sandra Waßen, Fachbereichsleiterin
Frau Monika Thünker, Sachgebietsleiterin
Frau Ingelore Klemp, Schriftführerin
Als Altersvorsitzende des Jugendhilfeausschusses begrüßt Frau Böhme die anwesenden Damen und Herren und eröffnet die Sitzung. Sie stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des
Ausschusses fest. Die Tagesordnung wird einvernehmlich dahingehend geändert, dass der bisherige Punkt
3 unter Punkt 2 und der bisherige Punkt 2 alsdann unter Punkt 3 behandelt wird. Weitere Änderungen oder
Ergänzungen in der Tagesordnung ergeben sich nicht, so dass wie folgt beraten wird:
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
Punkt 1
Bestellung einer Schriftführerin und deren Stellvertreterin für den Jugendhilfeausschuss
Punkt 2
Wahl der Vorsitzenden/des Vorsitzenden und der/des stellvertretenden Vorsitzenden
Punkt 3
Punkt 4
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
107/14
Bildung eines Unterausschusses des Kreisjugendhilfeausschusses für den Bereich
der Jugendhilfeplanung
Punkt 5
115/14
Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes zum Kindergartenjahr 2014/2015
Punkt 6
116/14
Bericht zur Schulbegleitung im Kreis Unna
Punkt 7
Aktueller Stand des Modellvorhabens "Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW
beugen vor";
Mündlicher Bericht
Punkt 8
Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen
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Nichtöffentlicher Teil
Punkt 9
Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen
Öffentlicher Teil
Punkt 1
Bestellung einer Schriftführerin und deren Stellvertreterin für den Jugendhilfeausschuss
Beschluss
Auf Vorschlag des Landrates wird Frau Birgit Scholz als Schriftführerin für den Jugendhilfeausschuss und
Frau Cornelia Wagner als ihre Stellvertreterin bestellt. Als Schriftführerin für die heutige Sitzung wird auf
Vorschlag des Landrates Frau Ingelore Klemp bestellt.
Abstimmungsergebnis
einstimmig beschlossen
Punkt 2
Wahl der Vorsitzenden/des Vorsitzenden und der/des stellvertretenden Vorsitzenden
Erörterung
Herr Enters schlägt für die SPD-Fraktion Herrn Theodor Rieke als Vorsitzenden für den Jugendhilfeausschuss vor. Weitere Vorschläge hierfür gibt es nicht.
Für die Wahl als stellvertretenden Vorsitzenden für den Ausschuss schlägt Frau Gebhard für die CDUFraktion Herrn Jan-Eike Kersting vor. Auch hier gibt es keine weiteren Vorschläge.
In offener Abstimmung und in getrennten Wahlgängen findet im Anschluss die Wahl des Vorsitzenden bzw.
dessen Stellvertreter statt.
1. Wahl des Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses
Herr Theodor Rieke wird zum Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses gewählt.
Wahlergebnis
einstimmig gewählt
Herr Rieke nimmt auf Anfrage von Frau Böhme die Wahl an.
2. Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses
Herr Jan-Eike Kersting wird zum stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses gewählt.
Wahlergebnis
einstimmig gewählt (1 Enthaltung der Vertreter der freien Träger)
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Herr Jan-Eike Kersting nimmt auf Anfrage von Frau Böhme die Wahl an.
Nach den Wahlen übernimmt Herr Rieke den Vorsitz. Auf Vorschlag des Vorsitzenden erfolgt alsdann eine
kurze persönliche Vorstellung aller Anwesenden.
Punkt 3
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
Es liegen keine Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern vor.
Punkt 4
107/14
Bildung eines Unterausschusses des Kreisjugendhilfeausschusses für den
Bereich der Jugendhilfeplanung
Erörterung
Frau Waßen erläutert aus Verwaltungssicht kurz die Notwendigkeit der Bildung eines Unterausschusses für
den Bereich der Jugendhilfeplanung und dessen Aufgabenbereich.
Es werden als Mitglieder benannt:
Die Vorsitzende / den Vorsitzenden des KJHA
Herr Theodor Rieke
eine Vertreterin / einen Vertreter der
SPD-Fraktion
Herr Norbert Enters
CDU-Fraktion
Herr Jan-Eike Kersting
Fraktion BÜNDNIS 90/DUIE GRÜNEN
Herr Hans-Ulrich Bangert
GfL Lünen / UWG Selm
Herr Kunibert Kampmann
eine Vertreterin /einen Vertreter der
Freien Vereinigungen und der JugendVerbände
Herr Achim Schwarz
Als Vorsitzende / Vorsitzender des
Unterausschusses wird
Herr Theodor Rieke
als Vertreterin / Vertreter
Herr Jan-Eike Kersting
und
bestimmt.
Beschluss
Der Kreisjugendhilfeausschuss beschließt die Bildung eines Unterausschusses für den Bereich der Jugendhilfeplanung und benennt als Mitglieder:
Die Vorsitzende / den Vorsitzenden des KJHA
Herr Theodor Rieke
eine Vertreterin / einen Vertreter der
SPD-Fraktion
Herr Norbert Enters
CDU-Fraktion
Herr Jan-Eike Kersting
Fraktion BÜNDNIS 90/DUIE GRÜNEN
Herr Hans-Ulrich Bangert
GfL Lünen / UWG Selm
Herr Kunibert Kampmann
eine Vertreterin /einen Vertreter der
Freien Vereinigungen und der JugendVerbände
Herr Achim Schwarz
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Als Vorsitzende / Vorsitzender des
Unterausschusses wird
Herr Theodor Rieke
als Vertreterin / Vertreter
Herr Jan-Eike Kersting
und
bestimmt.
Abstimmungsergebnis
einstimmig beschlossen
Punkt 5
115/14
Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes zum Kindergartenjahr 2014/2015
Erörterung
Frau Waßen berichtet zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes zum Kindergartenjahr 2014/2015. Ihre
Ausführungen sind dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt. Weiterhin ist als Anlage 2 die in der Sitzung
vorgelegte korrigierte Anlage zur DS 115/14 dieser Niederschrift beigefügt. Ergänzend berichtet Frau
Waßen, dass aufgrund der Warteliste im Bereich Bönen wohl noch eine zusätzliche Gruppe eingerichtet
werden solle, die in der Einrichtung Martin Niemöller im Gemeindeheim realisiert und voraussichtlich Ende
diesen Jahres bzw. Anfang nächsten Jahres abgeschlossen sein werde. Auch hier seien die Eltern bereit,
die Verzögerung in Kauf zu nehmen, so dass aktuell noch keine Klage auf einen Rechtsanspruch vorliege.
Auf Nachfrage mit Blick auf die stark angestiegenen Anträge auf Betreuungsgeld erklärt Frau Waßen, dass
kein Abgleich zwischen den Empfängern von Betreuungsgeld und Kindern in öffentlicher Tagesbetreuung
erfolge. Das sei ausdrücklich so vorgesehen, dieses nicht zu tun. Dazu würden verstärkt personelle Ressourcen benötigt, zumal das Jugendamt des Kreises auch nur für drei Kommunen zuständig sei. Man hätte
keinen Zugriff auf die Zahlen der anderen Kommunen im Bezug auf die Kita-Belegung oder auch die Belegung bei der Kindertagespflege. Das sei den sieben anderen Jugendämtern im Kreis zugeordnet. Es sei
zudem von Landesseite deutlich formuliert worden sei, dass ein Abgleich hier nicht erforderlich sei. Die Eltern seien im Bescheid entsprechend aufmerksam gemacht worden, dass sie eine Informationspflicht gegenüber dem jeweiligen Jugendamt hätten, wenn sie institutionelle Hilfe in Anspruch nähmen.
Wobei man auch sagen müsse, dass die Betreuungsgeldinanspruchnahme geringer, als im Vorfeld erwartet,
ausgefallen sei. Im vergangenen Jahr habe man anspruchsberechtigte Eltern von rund 1900 erwartet; es
hätten innerhalb eines Jahres aber nur knapp 1600 Anträge kreisweit vorgelegen.
Herr Enters betont seitens der SPD-Fraktion die erfreuliche Entwicklung im Hinblick auf die Zahlen der Betreuungssituation in den drei kreisangehörigen Kommunen. Auf seine Nachfrage, ob aufgrund von Wartelisten eine Tendenz oder Perspektive in eine andere Richtung (z.B. Anstieg) erwartet werde oder ob sich das
einpendle, erklärt Frau Waßen, dass die Geburtenentwicklung regelmäßig beobachtet werde. Die Kollegin
im Neugeborenenbesuchsdienst frage auch entsprechend bei ihren Besuchen nach, ob gegebenenfalls
frühzeitig Kindertagesbetreuung in Anspruch genommen werde. Das sei ein Anhaltspunkt, wobei viele Eltern
sich im Laufe der ersten Jahre auch anders entscheiden als ursprünglich geplant. Es sei festzustellen, dass
die Situation in Fröndenberg momentan noch recht entspannt sei und auch in Bönen scheine man mit der
zusätzlichen Gruppe auf einem guten Weg zu sein. In Holzwickede sei der Ausbau auf über 50 % schon
bemerkenswert, obwohl man im letzten Kindergartenjahr ursprünglich eine Quote von 32 % angestrebt habe.
Dort sehe es so aus, dass es noch weiteren Bedarf gebe. Diesbezüglich seien Gespräche mit der Gemeinde
Holzwickede geplant im Hinblick auf die Quartiersentwicklung und Entstehung neuer Wohngebiete und wie
dann mittelfristig weiter zu reagieren sei. Das sei auch Bestandteil der Kindergartenbedarfsplanung, so Frau
Waßen.
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Punkt 6
116/14
Bericht zur Schulbegleitung im Kreis Unna
Erörterung
Herr Sparbrod erläutert die DS 116/14 und führt aus, dass das flächendeckende Konzept zur Schulbegleitung vor dem Hintergrund erstellt worden sei, um eine Regelung für alle Schulen zu schaffen, die u.U. betroffen sein könnten. Weiterhin sei es um die Festlegung von Qualitätsstandards und die Qualifizierung von
sogenannten Schulbegleitern (früher Integrationshelfer genannt), Vorschläge für Ausbildungsinhalte und die
Überlegung, ob man in jedem Fall Einzelbewilligungen durchführen oder ob man zu einer sogenannten
Poolbildung komme, gegangen; eine Poolbildung auch deswegen, weil mittlerweile die Sozialgerichte das
als ausreichendes Bedarfsdeckungsprinzip anerkennen würden. Mit dieser Drucksache habe man zunächst
eine Bestandsaufnahme vorgenommen, um die Politik informieren. Er glaube, dass es noch ein weiter Weg
sei, bis man zu einem einheitlichen System komme. Der Kreis sei nicht der Einzige, der sich diesem Thema
verschrieben hätte, sondern auch die Wohlfahrtsverbände würden das zu einem Schwerpunktthema machen. Er gehe davon aus, so sei es zumindest besprochen, dass das auch Schwerpunkt der diesjährigen
Klausurtagung der Wohlfahrtsverbände sein werde. Dabei werde es nicht nur um Inhalte und einzelne Rahmenbedingungen gehen, sondern die Finanzierung im Vordergrund stehen. Herr Sparbrod geht alsdann auf
die Inhalte der Drucksache ein und erklärt, dass darin zunächst die rechtlichen Verbindlichkeiten beschrieben seien. Es gäbe nach wie vor die Zuständigkeit der Sozialhilfe und Jugendhilfe, je nachdem welche Behinderung vorläge. Auf Bundesebene würde diskutiert, eventuell in den nächsten Jahren das Sozialgesetzbuch und dann auch das SGB VIII zu ändern, vielleicht mit einer generellen Zuständigkeit der Sozialhilfe bei
behinderten Kindern. Dann wäre es in einer Hand. Das sei jedoch noch fraglich und müsse abgewartet werden. Es werde auf jeden Fall nicht vor der neuen Gesetzgebung zur Eingliederungshilfe kommen, also nicht
vor 2017. Ebenfalls seien in der Drucksache nochmals die Aufgaben der Schulbegleiter beschrieben, wobei
es dabei um lebenspraktische Hilfen am Kind gehe. Man habe seit vielen Jahren, noch vor dem
Kreistagsbeschluss, ein konkretes Verfahren abgestimmt, an dem nicht nur der Kreis Unna als Sozialhilfeträger oder das Jugendamt, sondern in Einzelfällen auch die Schulaufsicht und auf jeden Fall der Gesundheitsbereich beteiligt gewesen seien, denn in vielen Fällen würde nicht nach Aktenlage entschieden, sondern man sehe sich das Kind in der Schule an. Es würden auch „runde Tische“ gebildet, um eine Gesamteinschätzung des Bedarfs des Kindes in der Schule zu ermitteln und danach dann die entsprechende Bewilligung durchzuführen. Die Kostenübernahme werde ein wichtiger Punkt in der weiteren Diskussion sein.
Diesbezüglich habe man sich bisher an einen Vertrag der Wohlfahrtsverbände im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung nach SGB V im Rahmen der Krankenhilfe oder der Hilfe zur Pflege angelehnt und
leite daraus die Sätze für Nichtfachkräfte oder Fachkräfte ab. Man nutze aber auch, wie nachzulesen sei,
das freiwillige soziale Jahr, das unter dem Strich insgesamt noch kostengünstiger sei. Im Einzelnen müsse
man aber, das werde auch die Forderung der Verbände sein, nochmals schauen, was im Einzelfall an Personal benötigt werde und ob es tatsächlich ausreiche, hier und da einen Vertreter aus dem freiwilligen sozialen Jahr hinzuzunehmen oder ob aufgrund des Behindertengrades fachlich ausgebildetes Personal benötigt
werde. In der Umsetzung des damaligen Kreistagsbeschlusses sei auch eine Befragung bei den Kostenträgern durchgeführt worden. Bekanntlich gebe es in wenigen Ausnahmefällen (an zwei kreiseigenen Förderschulen) diese sogenannte Poolbildung, weil es sich an den anderen Schulen noch nicht angeboten hätte.
Eines stehe jedoch fest, und das würden die Antragszahlen für das Schuljahr 2014/2015 (gestiegene Fallzahlen) zeigen, dass man auch im Haushalt 2015 mit höheren Kosten zu rechnen habe. Es sei festgestellt
worden, dass alle Anbieter, mit denen man zusammenarbeite, sowohl Fälle der Sozialhilfe als auch die Fälle
der Jugendhilfe bearbeiten würden. Bei den Fällen der Jugendhilfe sei es in der Tat so, dass es sich um ein
anderes Klientel handele und man dort fachlich ausgebildetes Personal benötige. Deshalb sei das Kostengefüge zwischen der Jugendhilfe und der Sozialhilfe auch noch ein anderes. Ob man zukünftig zu einer einheitlichen Vergütung komme, müsse die weitere Diskussion zeigen. Die Beschäftigten der Anbieterseite seien
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nahezu alle in befristeten Arbeitsverhältnissen. Kürzlich sei zu lesen gewesen, dass die Lebenshilfe sich aus
diesem Arbeitsbereich verabschiedet habe. Ein Nachfolger sei bereits gefunden, der sowohl die Fälle als
auch die einzelnen Kolleginnen und Kollegen übernommen habe. Es gebe also in diesen Fällen einen nahtlosen Übergang. Bedenklich stimme, dass viele Beschäftigte sich in Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen
befänden. Dort müsse man nochmals genau hinschauen, ob das so gewollt sei oder nicht. Die Entgelte,
diese Aussage sei von nahezu allen Anbietern gemacht worden, die der Kreis an Sozialhilfe zahle, seien
nicht ausreichend und es müsse nachgebessert werden. Das hänge auch damit zusammen, dass die Kolleginnen und Kollegen, die die Begleithilfen durchführten, natürlich während ihrer Pausen, Urlaubs- und auch
Krankentage weiter entlohnt würden. Der Kreis zahle jedoch nur für tatsächlich in Anspruch genommene
Leistungen, also nur für die tatsächlich geleisteten Stunden. Hier seien Überlegungen hinsichtlich einer
Mischkalkulation oder Ähnlichem anzustellen, die dann bei einer Gesamtbetrachtung auch mit berücksichtigt
werden könnten. Was die Poolbildung bei den Förderschulen angehe, die durchaus sinnvoll sei und ein positives Echo sowohl bei den Schulen als auch den Begleithelfern hervorgerufen habe, habe man dann gesagt,
dass ein Kontingent an Begleithelfern zur Verfügung gestellt werde, über das die Schule dann verfüge und
entscheide, bei welchen Kindern sie jeweils zeitlich eingesetzt werden. Von daher wäre es positiv, diese
Poolbildung auch zukünftig bei weiteren Betrachtungen vor dem Hintergrund steigender Fallzahlen in einzelnen Schulen mit zu berücksichtigen. Verwaltungsseitig werde man zur Poolbildung einen Vorschlag erarbeiten, der dann, so nehme er an, Anfang des nächsten Jahres vorgelegt werde. Das wäre dann vielleicht der
weitere Auftakt für eine Gesamtabstimmung dieses Bereiches, so Herr Sparbrod.
Abschließend beantworten Herr Sparbrod und Frau Waßen verschiedene Fragen der Ausschussmitglieder.
Punkt 7
Aktueller Stand des Modellvorhabens "Kein Kind zurücklassen! Kommunen
in NRW beugen vor";
Mündlicher Bericht
Erörterung
Frau Waßen und Frau Thünker berichten anhand einer Präsentation über den aktuellen Stand des Modellvorhabens „Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor“. Ihre Ausführungen sind dieser Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.
Punkt 8
Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen
Es liegen keine Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen vor.
Anlagen
1.
Ausführungen von Frau Waßen zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes zum Kindergartenjahr
2014/2015
2.
Korrigierte Anlage zur DS 115/14 (Punkt 5)
3.
Präsentation zum Modellvorhaben “Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor“
gez. Theodor Rieke
Vorsitzender
gez. Ingelore Klemp
Schriftführerin
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