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Niederschrift Ausschuss öffentlich.pdf

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Daten

Kommune
Kreis Unna
Dateiname
Niederschrift Ausschuss öffentlich.pdf
Größe
221 kB
Erstellt
07.12.15, 11:00
Aktualisiert
27.01.18, 22:51

Inhalt der Datei

08.10.2014 Niederschrift 004/2014 Jugendhilfeausschuss am 25.08.2014 | Kreishaus Unna | Freiherr-vom-Stein-Saal II/III | Friedrich-Ebert-Straße 17 | 59425 Unna Beginn 16:00 Uhr Anwesend: Vorsitzender Herr Theodor Rieke Kreistagmitglieder SPD Herr Norbert Enters Frau Ursula Lindstedt Frau Bärbel Schmidt Kreistagmitglieder CDU Frau Claudia Gebhard Herr Jan-Eike Kersting Herr Dipl.-Ing. Olaf Lauschner Kreistagmitglieder BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Sandra Heinrichsen Kreistagmitglieder GFL-Lünen / UWG-Selm Herr Kunibert Kampmann Ordentliches Mitglied Frau Rosemarie Böhme Frau Wibke Knoche Herr Dirk Lampersbach Herr Achim Schwarz Frau Petra Stoltefuß Stellvertretendes Mitglied Herr Mario Lerch Beratendes ordentliches Mitglied Herr Marc Beckmann Herr Roland Froch Herr Jürgen Haverkamp Herr Jörg Hüchtmann Herr Detlef Maidorn Frau Birgit Mescher Herr Heiner Redeker Herr Alexander Schieweck Ende 17:30 Uhr Beratendes stellvertretendes Mitglied Herr Christoph Börger Christian Palm Frau Heike Redlin Verwaltung Herr Rüdiger Sparbrod, Dezernent Frau Sandra Waßen, Fachbereichsleiterin Frau Monika Thünker, Sachgebietsleiterin Frau Ingelore Klemp, Schriftführerin Als Altersvorsitzende des Jugendhilfeausschusses begrüßt Frau Böhme die anwesenden Damen und Herren und eröffnet die Sitzung. Sie stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Die Tagesordnung wird einvernehmlich dahingehend geändert, dass der bisherige Punkt 3 unter Punkt 2 und der bisherige Punkt 2 alsdann unter Punkt 3 behandelt wird. Weitere Änderungen oder Ergänzungen in der Tagesordnung ergeben sich nicht, so dass wie folgt beraten wird: Tagesordnung: Öffentlicher Teil Punkt 1 Bestellung einer Schriftführerin und deren Stellvertreterin für den Jugendhilfeausschuss Punkt 2 Wahl der Vorsitzenden/des Vorsitzenden und der/des stellvertretenden Vorsitzenden Punkt 3 Punkt 4 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner 107/14 Bildung eines Unterausschusses des Kreisjugendhilfeausschusses für den Bereich der Jugendhilfeplanung Punkt 5 115/14 Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes zum Kindergartenjahr 2014/2015 Punkt 6 116/14 Bericht zur Schulbegleitung im Kreis Unna Punkt 7 Aktueller Stand des Modellvorhabens "Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor"; Mündlicher Bericht Punkt 8 Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen Seite 2 von 7 Nichtöffentlicher Teil Punkt 9 Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen Öffentlicher Teil Punkt 1 Bestellung einer Schriftführerin und deren Stellvertreterin für den Jugendhilfeausschuss Beschluss Auf Vorschlag des Landrates wird Frau Birgit Scholz als Schriftführerin für den Jugendhilfeausschuss und Frau Cornelia Wagner als ihre Stellvertreterin bestellt. Als Schriftführerin für die heutige Sitzung wird auf Vorschlag des Landrates Frau Ingelore Klemp bestellt. Abstimmungsergebnis einstimmig beschlossen Punkt 2 Wahl der Vorsitzenden/des Vorsitzenden und der/des stellvertretenden Vorsitzenden Erörterung Herr Enters schlägt für die SPD-Fraktion Herrn Theodor Rieke als Vorsitzenden für den Jugendhilfeausschuss vor. Weitere Vorschläge hierfür gibt es nicht. Für die Wahl als stellvertretenden Vorsitzenden für den Ausschuss schlägt Frau Gebhard für die CDUFraktion Herrn Jan-Eike Kersting vor. Auch hier gibt es keine weiteren Vorschläge. In offener Abstimmung und in getrennten Wahlgängen findet im Anschluss die Wahl des Vorsitzenden bzw. dessen Stellvertreter statt. 1. Wahl des Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Herr Theodor Rieke wird zum Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses gewählt. Wahlergebnis einstimmig gewählt Herr Rieke nimmt auf Anfrage von Frau Böhme die Wahl an. 2. Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Herr Jan-Eike Kersting wird zum stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses gewählt. Wahlergebnis einstimmig gewählt (1 Enthaltung der Vertreter der freien Träger) Seite 3 von 7 Herr Jan-Eike Kersting nimmt auf Anfrage von Frau Böhme die Wahl an. Nach den Wahlen übernimmt Herr Rieke den Vorsitz. Auf Vorschlag des Vorsitzenden erfolgt alsdann eine kurze persönliche Vorstellung aller Anwesenden. Punkt 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner Es liegen keine Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern vor. Punkt 4 107/14 Bildung eines Unterausschusses des Kreisjugendhilfeausschusses für den Bereich der Jugendhilfeplanung Erörterung Frau Waßen erläutert aus Verwaltungssicht kurz die Notwendigkeit der Bildung eines Unterausschusses für den Bereich der Jugendhilfeplanung und dessen Aufgabenbereich. Es werden als Mitglieder benannt: Die Vorsitzende / den Vorsitzenden des KJHA Herr Theodor Rieke eine Vertreterin / einen Vertreter der SPD-Fraktion Herr Norbert Enters CDU-Fraktion Herr Jan-Eike Kersting Fraktion BÜNDNIS 90/DUIE GRÜNEN Herr Hans-Ulrich Bangert GfL Lünen / UWG Selm Herr Kunibert Kampmann eine Vertreterin /einen Vertreter der Freien Vereinigungen und der JugendVerbände Herr Achim Schwarz Als Vorsitzende / Vorsitzender des Unterausschusses wird Herr Theodor Rieke als Vertreterin / Vertreter Herr Jan-Eike Kersting und bestimmt. Beschluss Der Kreisjugendhilfeausschuss beschließt die Bildung eines Unterausschusses für den Bereich der Jugendhilfeplanung und benennt als Mitglieder: Die Vorsitzende / den Vorsitzenden des KJHA Herr Theodor Rieke eine Vertreterin / einen Vertreter der SPD-Fraktion Herr Norbert Enters CDU-Fraktion Herr Jan-Eike Kersting Fraktion BÜNDNIS 90/DUIE GRÜNEN Herr Hans-Ulrich Bangert GfL Lünen / UWG Selm Herr Kunibert Kampmann eine Vertreterin /einen Vertreter der Freien Vereinigungen und der JugendVerbände Herr Achim Schwarz Seite 4 von 7 Als Vorsitzende / Vorsitzender des Unterausschusses wird Herr Theodor Rieke als Vertreterin / Vertreter Herr Jan-Eike Kersting und bestimmt. Abstimmungsergebnis einstimmig beschlossen Punkt 5 115/14 Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes zum Kindergartenjahr 2014/2015 Erörterung Frau Waßen berichtet zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes zum Kindergartenjahr 2014/2015. Ihre Ausführungen sind dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt. Weiterhin ist als Anlage 2 die in der Sitzung vorgelegte korrigierte Anlage zur DS 115/14 dieser Niederschrift beigefügt. Ergänzend berichtet Frau Waßen, dass aufgrund der Warteliste im Bereich Bönen wohl noch eine zusätzliche Gruppe eingerichtet werden solle, die in der Einrichtung Martin Niemöller im Gemeindeheim realisiert und voraussichtlich Ende diesen Jahres bzw. Anfang nächsten Jahres abgeschlossen sein werde. Auch hier seien die Eltern bereit, die Verzögerung in Kauf zu nehmen, so dass aktuell noch keine Klage auf einen Rechtsanspruch vorliege. Auf Nachfrage mit Blick auf die stark angestiegenen Anträge auf Betreuungsgeld erklärt Frau Waßen, dass kein Abgleich zwischen den Empfängern von Betreuungsgeld und Kindern in öffentlicher Tagesbetreuung erfolge. Das sei ausdrücklich so vorgesehen, dieses nicht zu tun. Dazu würden verstärkt personelle Ressourcen benötigt, zumal das Jugendamt des Kreises auch nur für drei Kommunen zuständig sei. Man hätte keinen Zugriff auf die Zahlen der anderen Kommunen im Bezug auf die Kita-Belegung oder auch die Belegung bei der Kindertagespflege. Das sei den sieben anderen Jugendämtern im Kreis zugeordnet. Es sei zudem von Landesseite deutlich formuliert worden sei, dass ein Abgleich hier nicht erforderlich sei. Die Eltern seien im Bescheid entsprechend aufmerksam gemacht worden, dass sie eine Informationspflicht gegenüber dem jeweiligen Jugendamt hätten, wenn sie institutionelle Hilfe in Anspruch nähmen. Wobei man auch sagen müsse, dass die Betreuungsgeldinanspruchnahme geringer, als im Vorfeld erwartet, ausgefallen sei. Im vergangenen Jahr habe man anspruchsberechtigte Eltern von rund 1900 erwartet; es hätten innerhalb eines Jahres aber nur knapp 1600 Anträge kreisweit vorgelegen. Herr Enters betont seitens der SPD-Fraktion die erfreuliche Entwicklung im Hinblick auf die Zahlen der Betreuungssituation in den drei kreisangehörigen Kommunen. Auf seine Nachfrage, ob aufgrund von Wartelisten eine Tendenz oder Perspektive in eine andere Richtung (z.B. Anstieg) erwartet werde oder ob sich das einpendle, erklärt Frau Waßen, dass die Geburtenentwicklung regelmäßig beobachtet werde. Die Kollegin im Neugeborenenbesuchsdienst frage auch entsprechend bei ihren Besuchen nach, ob gegebenenfalls frühzeitig Kindertagesbetreuung in Anspruch genommen werde. Das sei ein Anhaltspunkt, wobei viele Eltern sich im Laufe der ersten Jahre auch anders entscheiden als ursprünglich geplant. Es sei festzustellen, dass die Situation in Fröndenberg momentan noch recht entspannt sei und auch in Bönen scheine man mit der zusätzlichen Gruppe auf einem guten Weg zu sein. In Holzwickede sei der Ausbau auf über 50 % schon bemerkenswert, obwohl man im letzten Kindergartenjahr ursprünglich eine Quote von 32 % angestrebt habe. Dort sehe es so aus, dass es noch weiteren Bedarf gebe. Diesbezüglich seien Gespräche mit der Gemeinde Holzwickede geplant im Hinblick auf die Quartiersentwicklung und Entstehung neuer Wohngebiete und wie dann mittelfristig weiter zu reagieren sei. Das sei auch Bestandteil der Kindergartenbedarfsplanung, so Frau Waßen. Seite 5 von 7 Punkt 6 116/14 Bericht zur Schulbegleitung im Kreis Unna Erörterung Herr Sparbrod erläutert die DS 116/14 und führt aus, dass das flächendeckende Konzept zur Schulbegleitung vor dem Hintergrund erstellt worden sei, um eine Regelung für alle Schulen zu schaffen, die u.U. betroffen sein könnten. Weiterhin sei es um die Festlegung von Qualitätsstandards und die Qualifizierung von sogenannten Schulbegleitern (früher Integrationshelfer genannt), Vorschläge für Ausbildungsinhalte und die Überlegung, ob man in jedem Fall Einzelbewilligungen durchführen oder ob man zu einer sogenannten Poolbildung komme, gegangen; eine Poolbildung auch deswegen, weil mittlerweile die Sozialgerichte das als ausreichendes Bedarfsdeckungsprinzip anerkennen würden. Mit dieser Drucksache habe man zunächst eine Bestandsaufnahme vorgenommen, um die Politik informieren. Er glaube, dass es noch ein weiter Weg sei, bis man zu einem einheitlichen System komme. Der Kreis sei nicht der Einzige, der sich diesem Thema verschrieben hätte, sondern auch die Wohlfahrtsverbände würden das zu einem Schwerpunktthema machen. Er gehe davon aus, so sei es zumindest besprochen, dass das auch Schwerpunkt der diesjährigen Klausurtagung der Wohlfahrtsverbände sein werde. Dabei werde es nicht nur um Inhalte und einzelne Rahmenbedingungen gehen, sondern die Finanzierung im Vordergrund stehen. Herr Sparbrod geht alsdann auf die Inhalte der Drucksache ein und erklärt, dass darin zunächst die rechtlichen Verbindlichkeiten beschrieben seien. Es gäbe nach wie vor die Zuständigkeit der Sozialhilfe und Jugendhilfe, je nachdem welche Behinderung vorläge. Auf Bundesebene würde diskutiert, eventuell in den nächsten Jahren das Sozialgesetzbuch und dann auch das SGB VIII zu ändern, vielleicht mit einer generellen Zuständigkeit der Sozialhilfe bei behinderten Kindern. Dann wäre es in einer Hand. Das sei jedoch noch fraglich und müsse abgewartet werden. Es werde auf jeden Fall nicht vor der neuen Gesetzgebung zur Eingliederungshilfe kommen, also nicht vor 2017. Ebenfalls seien in der Drucksache nochmals die Aufgaben der Schulbegleiter beschrieben, wobei es dabei um lebenspraktische Hilfen am Kind gehe. Man habe seit vielen Jahren, noch vor dem Kreistagsbeschluss, ein konkretes Verfahren abgestimmt, an dem nicht nur der Kreis Unna als Sozialhilfeträger oder das Jugendamt, sondern in Einzelfällen auch die Schulaufsicht und auf jeden Fall der Gesundheitsbereich beteiligt gewesen seien, denn in vielen Fällen würde nicht nach Aktenlage entschieden, sondern man sehe sich das Kind in der Schule an. Es würden auch „runde Tische“ gebildet, um eine Gesamteinschätzung des Bedarfs des Kindes in der Schule zu ermitteln und danach dann die entsprechende Bewilligung durchzuführen. Die Kostenübernahme werde ein wichtiger Punkt in der weiteren Diskussion sein. Diesbezüglich habe man sich bisher an einen Vertrag der Wohlfahrtsverbände im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung nach SGB V im Rahmen der Krankenhilfe oder der Hilfe zur Pflege angelehnt und leite daraus die Sätze für Nichtfachkräfte oder Fachkräfte ab. Man nutze aber auch, wie nachzulesen sei, das freiwillige soziale Jahr, das unter dem Strich insgesamt noch kostengünstiger sei. Im Einzelnen müsse man aber, das werde auch die Forderung der Verbände sein, nochmals schauen, was im Einzelfall an Personal benötigt werde und ob es tatsächlich ausreiche, hier und da einen Vertreter aus dem freiwilligen sozialen Jahr hinzuzunehmen oder ob aufgrund des Behindertengrades fachlich ausgebildetes Personal benötigt werde. In der Umsetzung des damaligen Kreistagsbeschlusses sei auch eine Befragung bei den Kostenträgern durchgeführt worden. Bekanntlich gebe es in wenigen Ausnahmefällen (an zwei kreiseigenen Förderschulen) diese sogenannte Poolbildung, weil es sich an den anderen Schulen noch nicht angeboten hätte. Eines stehe jedoch fest, und das würden die Antragszahlen für das Schuljahr 2014/2015 (gestiegene Fallzahlen) zeigen, dass man auch im Haushalt 2015 mit höheren Kosten zu rechnen habe. Es sei festgestellt worden, dass alle Anbieter, mit denen man zusammenarbeite, sowohl Fälle der Sozialhilfe als auch die Fälle der Jugendhilfe bearbeiten würden. Bei den Fällen der Jugendhilfe sei es in der Tat so, dass es sich um ein anderes Klientel handele und man dort fachlich ausgebildetes Personal benötige. Deshalb sei das Kostengefüge zwischen der Jugendhilfe und der Sozialhilfe auch noch ein anderes. Ob man zukünftig zu einer einheitlichen Vergütung komme, müsse die weitere Diskussion zeigen. Die Beschäftigten der Anbieterseite seien Seite 6 von 7 nahezu alle in befristeten Arbeitsverhältnissen. Kürzlich sei zu lesen gewesen, dass die Lebenshilfe sich aus diesem Arbeitsbereich verabschiedet habe. Ein Nachfolger sei bereits gefunden, der sowohl die Fälle als auch die einzelnen Kolleginnen und Kollegen übernommen habe. Es gebe also in diesen Fällen einen nahtlosen Übergang. Bedenklich stimme, dass viele Beschäftigte sich in Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen befänden. Dort müsse man nochmals genau hinschauen, ob das so gewollt sei oder nicht. Die Entgelte, diese Aussage sei von nahezu allen Anbietern gemacht worden, die der Kreis an Sozialhilfe zahle, seien nicht ausreichend und es müsse nachgebessert werden. Das hänge auch damit zusammen, dass die Kolleginnen und Kollegen, die die Begleithilfen durchführten, natürlich während ihrer Pausen, Urlaubs- und auch Krankentage weiter entlohnt würden. Der Kreis zahle jedoch nur für tatsächlich in Anspruch genommene Leistungen, also nur für die tatsächlich geleisteten Stunden. Hier seien Überlegungen hinsichtlich einer Mischkalkulation oder Ähnlichem anzustellen, die dann bei einer Gesamtbetrachtung auch mit berücksichtigt werden könnten. Was die Poolbildung bei den Förderschulen angehe, die durchaus sinnvoll sei und ein positives Echo sowohl bei den Schulen als auch den Begleithelfern hervorgerufen habe, habe man dann gesagt, dass ein Kontingent an Begleithelfern zur Verfügung gestellt werde, über das die Schule dann verfüge und entscheide, bei welchen Kindern sie jeweils zeitlich eingesetzt werden. Von daher wäre es positiv, diese Poolbildung auch zukünftig bei weiteren Betrachtungen vor dem Hintergrund steigender Fallzahlen in einzelnen Schulen mit zu berücksichtigen. Verwaltungsseitig werde man zur Poolbildung einen Vorschlag erarbeiten, der dann, so nehme er an, Anfang des nächsten Jahres vorgelegt werde. Das wäre dann vielleicht der weitere Auftakt für eine Gesamtabstimmung dieses Bereiches, so Herr Sparbrod. Abschließend beantworten Herr Sparbrod und Frau Waßen verschiedene Fragen der Ausschussmitglieder. Punkt 7 Aktueller Stand des Modellvorhabens "Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor"; Mündlicher Bericht Erörterung Frau Waßen und Frau Thünker berichten anhand einer Präsentation über den aktuellen Stand des Modellvorhabens „Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor“. Ihre Ausführungen sind dieser Niederschrift als Anlage 3 beigefügt. Punkt 8 Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen Es liegen keine Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen vor. Anlagen 1. Ausführungen von Frau Waßen zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes zum Kindergartenjahr 2014/2015 2. Korrigierte Anlage zur DS 115/14 (Punkt 5) 3. Präsentation zum Modellvorhaben “Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor“ gez. Theodor Rieke Vorsitzender gez. Ingelore Klemp Schriftführerin Seite 7 von 7