Daten
Kommune
Kreis Unna
Dateiname
Niederschrift Kreistag öffentlich.pdf
Größe
420 kB
Erstellt
07.12.15, 11:02
Aktualisiert
27.01.18, 23:06
Stichworte
Inhalt der Datei
26.03.2015
Niederschrift 001/2015
Kreistag
am 10.03.2015 | Aula Hellweg Berufskolleg | Platanenallee 18 | 59425 Unna
Beginn 15:00 Uhr
Ende 16:45 Uhr
Anwesend:
Vorsitzender
Herr Michael Makiolla
Kreistagmitglieder SPD
Herr Martin Blom
Frau Angelika Chur
Frau Brigitte Cziehso
Frau Aileen Droll
abwesend
Frau Martina Eickhoff
abwesend
Herr Bernd Engelhardt
Herr Norbert Enters
Herr Hartmut Ganzke
Herr Jens Hebebrand
Herr Udo Holz
Frau Christine Hupe
Frau Renate Jung
Herr Jürgen Kerl
Herr Dirk Kolar
abwesend
Frau Ingrid Kroll
abwesend
Herr Sascha Alexander Kudella
Frau Ursula Lindstedt
Herr Dieter Mendrina
Herr Gerd Oldenburg
Herr Theodor Rieke
Frau Renate Schmeltzer-Urban
Frau Bärbel Schmidt
Herr Jens Schmülling
Herr Heinz Steffen
Frau Simone Symma
Frau Manuela Werbinsky
Herr Martin Wiggermann
Herr Herbert Ziegenbein
Herr Uwe Zühlke
abwesend
Kreistagmitglieder CDU
Herr Günter Bremerich
Herr Peter Dörner
Frau Annika Dresen
Herr Wilfried Feldmann
Frau Claudia Gebhard
Herr Stefan Janyga
Herr Wilhelm Jasperneite
Herr Jan-Eike Kersting
Herr Dieter Kleinwächter
Herr Paul-Heinz Kranemann
Herr Helmut Krause
Herr Herbert Krusel
Herr Olaf Lauschner
Herr Gerhard Meyer
Frau Elke Middendorf
Herr Hakan Namlisoy
abwesend
Herr Martin Niessner
Frau Martina Plath
Frau Gabriele Richter
Frau Ursula Schmidt
Herr Carl Schulz-Gahmen
Kreistagmitglieder BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Hans-Ulrich Bangert
Frau Ilka Brehmer
Herr Herbert Goldmann
Frau Sandra Heinrichsen
Herr Jochen Nadolski-Voigt
Frau Stephanie Schmidt
Frau Anke Schneider
Herr Dennis Schweer
Kreistagmitglieder Linksfraktion
Frau Insa Bußmann
Herr Dieter Reichwald
abwesend
Herr Werner Sell
Kreistagmitglieder GFL-Lünen / UWG-Selm
Herr Kunibert Kampmann
Frau Maria Lipke
Herr Helmut Rosenkranz
Kreistagmitglieder FDP
Herr Michael Klostermann
Herr Julius Will
Kreistagmitglieder PIRATEN
Herr Christian Roß
Herr Ralf Schaefer
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Kreistagmitglieder FW
Herr Dieter Albert
Herr Helmut Stalz
Verwaltung
Herr Dr. Wilk, Kreisdirektor
Herr Rüdiger Sparbrod, Dezernent
Herr Dirk Wigant, Dezernent
Herr Hans Zakel, stv. Leiter Stabsstelle Planung und Mobilität
Frau Katja Schuon, Leiterin Büro Landrat, Kreistag, Gleichstellung
Frau Sengül Ersan, Referentin des Landrates
Herr Heinz Appel, Leiter Steuerungsdienst
Frau Susanne Kronenberg, Schriftführerin
Herr Landrat Makiolla begrüßt die anwesenden Damen und Herren und eröffnet die Sitzung.
Er teilt mit, dass einige Kreistagsmitglieder für die heutige Sitzung aus Krankheitsgründen entschuldigt seien
und spricht Genesungswünsche aus.
Er teilt weiterhin mit, dass die Einladung zu der Sitzung am 26.02.2015 versandt wurde. Da sich auf seine
Frage hin niemand meldet, dem die Einladung nicht fristgerecht zugegangen ist, stellt er die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Änderungen oder Ergänzungen in
der Tagesordnung ergeben sich nicht, so dass wie folgt beraten wird:
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
Punkt 1
Bestellung einer Schriftführerin
Punkt 2
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
Punkt 3
031/15/2
Ersatzwahlen
Punkt 4
140/14/1
Vier-Augen-Prinzip in den Gesellschaften und Beteiligungen des Kreises Unna
Punkt 5
Bericht von den Gesprächen in Berlin über die Zukunft der Kommunalfinanzen
Punkt 6
Aufstellung des Jahresabschlusses 2014;
mündlicher Bericht
Punkt 7
013/15/1
Ermächtigungsübertragungen für investive Auszahlungen 2014 / 2015
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Punkt 8
012/15
Kreisweites Gesundheitsprogramm für Flüchtlinge und Asylsuchende in Anlehnung
an das "Bremer Modell" im Kreis Unna auf den Weg bringen;
Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen und Gruppen im Kreistag vom 15.12.2014
Punkt 9
030/15
Neueinrichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung des Kreises Unna in der ehemaligen
Landesstelle Unna-Massen
Punkt 10
017/15/1
Pflegebedarfsplan Kreis Unna 2015
Punkt 11
001/15
Richtlinien des Kreises Unna über die Gewährung von Mitteln zur allgemeinen Kulturförderung - Kulturförderrichtlinien -
Punkt 12
029/15
Richtlinien des Kreises Unna über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung
des Besucheraustausches mit den Partnerkreisen Nowy Sacz / Polen und Kirklees /
Großbritannien
Punkt 13
023/15
Vereinbarung zwischen dem Kreis Unna und der Arbeitsagentur zur Ausgestaltung
des "Jobcenters Kreis Unna" ab 01.01.2011;
Überarbeitung und Aktualisierung der Vereinbarung
Punkt 14
009/15
Bildungs- und Teilhabepaket;
Aufgabenwahrnehmung durch den Kreis Unna für alle vom geänderten Asylbewerberleistungsgesetz erfassten Kinder, Jugendliche und jungen Erwachsenen
Punkt 15
026/15
Anzeige von Nebentätigkeiten des Landrates gemäß § 17 Abs. 2 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW
Punkt 16
Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen
Punkt 16.1 034/15
Haushaltssatzung 2015
Nichtöffentlicher Teil
Punkt 17
014/15
Zweiter Abschnitt Radwegebau und Sanierung von Brücken im Zuge der stillgelegten Bahnstrecke Unna-Königsborn-Welver;
Vergabe des Auftrags; Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses
Punkt 18
Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen
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Öffentlicher Teil
Punkt 1
Bestellung einer Schriftführerin
Beschluss
Auf Vorschlag des Landrates wird Frau Susanne Kronenberg zur Schriftführerin für diese Sitzung des Kreistages bestellt.
Abstimmungsergebnis
einstimmig beschlossen
Punkt 2
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern ergeben sich nicht.
Punkt 3
031/15/2
Ersatzwahlen
Erörterung
Herr Landrat Makiolla weist darauf hin, dass er nach den Regelungen der Kreisordnung bei Ziffer 1 des
Wahlvorschlages nicht mitstimmen dürfe, da es um eine Ausschussbesetzung gehe. Bei Ziffer 2 habe er
hingegen Stimmrecht. Der Kreisausschuss habe gestern einstimmig empfohlen, diese Ersatzwahlen vorzunehmen. Dann stellt er die Ziffern 1 und 2 des Wahlvorschlages getrennt zur Wahl.
Wahl
Es werden folgende Ersatzwahlen vorgenommen:
1. Als Nachfolger/in für die sachkundige Bürgerin Frau Kathrin Kruse wird auf Vorschlag der CDU-Fraktion
Frau Sabine Dückers-Laue, Akazienweg 26, 58730 Fröndenberg als ordentliches Mitglied in den Ausschuss für Bildung und Kultur gewählt.
Wahlergebnis
einstimmig gewählt
2.
a) Auf Vorschlag des Landrates wird Herr Torsten Göpfert als Nachfolger für Herrn Rüdiger Sparbrod in
folgende Gremien gewählt:
Kuratorium des AWO-Seniorenzentrums in Bergkamen, ordentliches Mitglied
Kuratorium des AWO-Seniorenzentrums in Bönen, ordentliches Mitglied
Kuratorium des AWO-Seniorenzentrums in Lünen-Brambauer, ordentliches Mitglied
Kuratorium des AWO-Seniorenzentrums in Schwerte-Holzen, ordentliches Mitglied
Kuratorium des AWO-Seniorenzentrums in Unna, ordentliches Mitglied
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Kuratorium des Caritas-Altenzentrums St. Norbert in Lünen, ordentliches Mitglied
Kuratorium des Ev. Perthes-Zentrums in Kamen, ordentliches Mitglied
Trägerversammlung des Jobcenters Kreis Unna, ordentliches Mitglied
3. Auf Vorschlag des Landrates wird Frau Sabine Leiße der Gesellschafterversammlung der UKBS als
stellvertretendes Mitglied zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen. Mit dem neuen Vorschlag wird
gleichzeitig Herr Sparbrod aus seiner Funktion abberufen.
Wahlergebnis
einstimmig gewählt
Punkt 4
140/14/1
Vier-Augen-Prinzip in den Gesellschaften und Beteiligungen des Kreises Unna
Beschluss
Es wird festgestellt, dass das „Vier-Augen-Prinzip“ in den Gesellschaften und Beteiligungen des Kreises
aufgrund der bestehenden Gesellschaftsverträge und gesellschaftsinterner Regelungen beachtet wird und
insoweit derzeit kein weiterer Handlungsbedarf besteht.
Abstimmungsergebnis
einstimmig beschlossen
Punkt 5
Bericht von den Gesprächen in Berlin über die Zukunft der Kommunalfinanzen
Erörterung
Herr Landrat Makiolla gibt einen Bericht zum Verlauf der Gespräche in Berlin über die Zukunft der Kommunalfinanzen. (Der Bericht ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.)
Frau Cziehso (SPD-Fraktion) bedankt sich bei Herrn Makiolla für den Bericht und sieht bei der Eingliederungshilfe einen Teilerfolg, der auch auf diese Initiative in Berlin zurückzuführen sei. Wie die Mittel in den
Kreis gelangten werde ja noch diskutiert, wichtig sei jedoch eine Dynamisierung dieser Beträge, da die Ausgaben beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe für die Eingliederungshilfe auch nicht statisch seien, sondern ansteigen würden. Ohne eine flexible Lösung werde der Betrag, den der Bund zur Verfügung stelle, von
den Steigerungsraten innerhalb der nächsten Jahre aufgezehrt sein.
Hinzu käme die Zusage des Bundes über 3,5 Milliarden für Investitionen in sogenannte „bedürftige“ Kommunen. Diese Mittel müssten in voller Höhe den Kommunen zu fließen. Es sei problematisch, von den Kommunen einen Eigenanteil bei den Investitionen vorzusehen, den die meisten von ihnen nicht leisten könnten.
Enttäuscht sei sie über die derzeitige Diskussion, den Solidaritätszuschlag abzuschaffen. Diesen hätte sie
gerne im Zusammenhang mit der Altschuldenentlastung thematisiert.
Beim Thema Unterbringung von Flüchtlingen sehe sie sicherlich in erster Linie das Erfordernis einer ordentlichen Aufnahme und Unterbringung. Beachtet werden müsse aber hier auch der finanztechnische Aspekt.
Man dürfe nicht auf einem großen Teil der Kosten sitzen bleiben. Auch dies müsse ein Thema für weitere
Gespräche mit dem Bund sein.
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Auf Nachfrage von Herrn Stalz (Gruppe Freie Wähler) nach der Definition für den Begriff „bedürftige Kommunen“ führt Herr Makiolla aus, dass dies so detailliert in Berlin nicht angesprochen worden sei und es derzeit noch zu früh sei, genau zu sagen, wie das Geld möglicherweise in den Kreis Unna oder an Andere fließen werde. Vermutlich werde es bei den Kommunen zuvor erst einmal zu einer innerfamiliären Auseinandersetzung darüber kommen, ob es überhaupt so richtig sei, dass nur die Notleidenden etwas bekämen.
Auch der Deutsche Landkreistag habe bereits in einer Pressemitteilung erklärt, dass das Geld gleichmäßig
zwischen allen verteilt werden müsse. Von daher sei an dieser Stelle noch überhaupt nichts entschieden und
er appelliere an alle Fraktionen, sich an ihre Abgeordneten zu wenden. Es gehe jetzt darum, die ureigensten
Interessen hier im Kreis Unna, im Ruhrgebiet, in Nordrhein-Westfalen, in den jeweiligen Bundestagsfraktionen in Berlin zur Geltung zu bringen.
Herr Sell (Linksfraktion) erklärt, seine Bundestagsfraktion stehe inhaltlich voll hinter den Geldern, die den
Kommunen letztendlich zustünden. Ansprechpartner, wenn es um Bundesentscheidungen gehe, sei jedoch
die Große Koalition. Für die Flüchtlingshilfen sei das Land zuständig. Dieser Kreistag habe zwei Mitglieder,
die Landtagsabgeordnete seien und sich dafür einsetzen könnten. Beim Thema Eingliederungshilfe stimme
er Brigitte Cziehso zu. Diese steige exorbitant an, um 6 Prozent jährlich, und das seien Millionenbeträge.
Von daher halte er es für unverständlich, die im Koalitionsvertrag 2013 aufgeführten 5 Milliarden jetzt auf 1,5
Milliarden herunterzufahren.
Der Kreistag nimmt den Bericht des Landrates zum Verlauf der Gespräche in Berlin über die Zukunft der
Kommunalfinanzen zur Kenntnis.
Punkt 6
Aufstellung des Jahresabschlusses 2014;
mündlicher Bericht
Erörterung
Herr Dr. Wilk teilt mit, dass der Jahresabschluss 2014 in schriftlicher Form aller Voraussicht nach im Laufe
des Aprils vorliegen werde, da man den März noch benötige, bis alle Zahlen endgültig feststünden. Beraten
werde er dann in der Sitzungsfolge Mai/Juni und nehme anschließend den üblichen Weg über Rechnungsprüfung, Rechnungsprüfungsausschuss bis zur Beschlussfassung durch den Kreistag im Spätsommer. In
seinem mündlichen Bericht zum bevorstehenden Jahresabschluss gehe er zum Einen auf den normalen
Ablauf der Haushaltsbewirtschaftung des letzten Jahres und zum Anderen auf einen einmaligen Sondereffekt ein.
Er erinnere daran, dass der letzte Budgetbericht vom 30. September ein negatives Jahresergebnis von 3
Millionen Euro prognostiziert habe und dies schon unter Berücksichtigung der Wirkungen der haushaltswirtschaftlichen Sperre in der Größenordnung von 1,1 Millionen Euro. Bei einem im Jahresabschluss 2013 ausgewiesenen restlichen Eigenkapital in der allgemeinen Rücklage von 2,3 Millionen Euro sei der Budgetbericht am 30. September noch von einer Überschuldung zum Jahresende in einer Größenordnung von rund
700.000 Euro ausgegangen. Die Folge wäre jetzt im Herbst 2015 die Diskussion um eine zusätzlich zu erhebende, pflichtige Sonderumlage gewesen.
Im letzten Quartal habe sich dann eine weniger schlechte Entwicklung bei den Kosten der Unterkunft abgezeichnet und zwar in der Größenordnung von gut 350.000 Euro geringeren Kosten der Unterkunft pro Monat,
was sich aufsummiere auf einen Betrag von knapp 1,2 Millionen Euro.
Des Weiteren hätten sich die Wirkungen der haushaltswirtschaftlichen Sperre positiver entwickelt als erwartet. Hier sei man nicht bei 1,1 Millionen, sondern bei 1,5 Millionen Euro ins Ziel gekommen. Das bedeute
nochmals eine Differenz von 400.000 Euro in die richtige Richtung.
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Zudem habe der Abschluss der Sachkonten für alle Bereiche der Kreisverwaltung auch noch eine nennenswerte Zahl von Verbesserungen ergeben, da der eine oder andere Fachbereich zu den einzelnen Budgetberichten möglicherweise etwas zu vorsichtig gemeldet habe. Dazu kämen noch ein paar kleinere Effekte, auf
die er jetzt im Einzelnen nicht eingehen werde, die aber alle dann im schriftlichen Jahresabschluss nachzulesen seien.
In der Summe führe es dazu, dass es eine Abweichung von 4,5 Millionen Euro in die richtige Richtung gegenüber der Budgetplanung am 30. September gebe, und dies bedeute, dass man kein negatives Jahresergebnis von 3 Millionen Euro, sondern einen Überschuss von 1,5 Millionen Euro zum Jahresende erwarte.
Eine solche Abweichung von 4,5 Millionen Euro sei in absoluten Zahlen eine Menge. Um die Relation zu
verdeutlichen, weise er jedoch daraufhin, dass dieser Betrag gemessen am Gesamtvolumen des Ergebnisplans eine Abweichung von einem Prozent darstelle.
Der angesprochene einmalige Sondereffekt betreffe Forderungen, die das Jobcenter gegenüber Leistungsbeziehern habe, falls unterhalb eines Monats Leistungsvoraussetzungen entfielen. Hier komme es dann zu
Rückforderungen, und dabei handele es sich um ein Volumen in der Größenordnung von insgesamt 6 bis 7
Millionen Euro.
Es habe sich die Frage gestellt, inwieweit und auch in welchem Umfang solche Forderungen bilanziell berücksichtigt werden können. Dazu sei zunächst die rechtliche Frage zu klären gewesen, inwieweit der Kreis,
als einer von zwei Trägern, das wirtschaftliche Eigentum an Forderungen des Jobcenters habe. Dies sei nun
hinreichend konkret entschieden. Das sei der Fall, sodass eine bilanzielle Berücksichtigung dem Grunde
nach stattfinden könne.
Hinsichtlich der Höhe müsse ein ganz erheblicher Sicherheitsabschlag nach einer bestimmten, relativ komplexen Pauschalmethode vorgenommen werden, sodass am Ende ein Betrag in einer Größenordnung zwischen 2,5 und 3 Millionen Euro herauskommen werde. Diese Summe würde dann ebenfalls das Eigenkapital
stärken.
Wenn man alle genannten Effekte kumuliere, könne ein Eigenkapital zwischen 6,5 und 6,7 Millionen Euro
ausgewiesen werden und der Kreis Unna wäre dann in dieser Größenordnung von der Überschuldungsgrenze entfernt.
Der Kreistag nimmt den mündlichen Bericht des Kämmerers zur Kenntnis.
Punkt 7
013/15/1
Ermächtigungsübertragungen für investive Auszahlungen 2014 / 2015
Erörterung
Der Kreistag nimmt die Ermächtigungsübertragungen für investive Auszahlungen 2014/ 2015 zur Kenntnis.
Punkt 8
012/15
Kreisweites Gesundheitsprogramm für Flüchtlinge und Asylsuchende in Anlehnung an das "Bremer Modell" im Kreis Unna auf den Weg bringen;
Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen und Gruppen im Kreistag vom 15.12.2014
Erörterung
Herr Landrat Makiolla teilt mit, dass der Kreisausschuss am 17.02.2015 den Antragstext einstimmig als Arbeitsauftrag an ihn beschlossen habe und er nun darüber im Kreistag berichten werde.
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Auf seine Anregung hin hätten sich die Bürgermeister auf den Bürgermeisterkonferenzen am 28. Januar und
am 4. März mit diesem Thema befasst und auf Initiative von Dezernent Rüdiger Sparbrod auch die
Sozialdezernentenkonferenz.
Die Bürgermeister sähen dieses Thema ausschließlich als eine Angelegenheit der kreisangehörigen Städte
und Gemeinden, das nicht in die Zuständigkeit des Kreises Unna oder auch des Kreistages falle.
Sie befürchteten, dass durch eine veränderte Organisation der Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge nach
dem „Bremer Modell“ Mehrkosten bei den Städten und Gemeinden entstehen würden. Allein die Kreisstadt
Unna gehe von Mehrkosten in einer Größenordnung von 280.000 Euro pro Jahr aus. Dies hätten die Bürgermeister aus Kamen, Fröndenberg und Schwerte für ihre Städte auch so bestätigt. Aus diesem Grunde
bestehe im Augenblick bei den Bürgermeistern kein Interesse, eine Veränderung vorzunehmen.
Der Bürgermeister der Stadt Kamen habe darauf hingewiesen, dass es offensichtlich Überlegungen gebe,
die entsprechenden bundesgesetzlichen Regelungen in diesem Bereich zu verändern. Dies sollte erst einmal abgewartet werden, um zu sehen, was der Bund beschließe. Dann könne man sich weiter mit dieser
Frage beschäftigen.
Hinsichtlich der Beschlussfassung über den vorliegenden, gemeinsamen Antrag aller Fraktionen und Gruppen geht Herr Makiolla auf die darin enthaltenen vier Punkte ein. Er erklärt, dass er die Punkte 1 und 2 als
erledigt ansehe, da er die dort erteilten Arbeitsaufträge umgesetzt, mit den Bürgermeistern gesprochen und
von den Gesprächsergebnissen berichtet habe. Ebenso habe sich der Punkt 3 erledigt, da keine Zuständigkeit des Kreises gegeben sei. Bei Punkt 4 sehe er keine Probleme, den beschließen zu lassen.
Er schlage daher vor, die Punkte 1, 2 und 3 als erledigt zu betrachten und nur noch über Punkt 4 des Antrages abzustimmen.
Herr Goldmann (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) bedankt sich bei Herrn Makiolla, dass er sich im Auftrag des Kreistags im Rahmen der Bürgermeisterkonferenzen für eine kreisweite, einheitliche Lösung zur
Verbesserung der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern eingesetzt habe, wenn
auch nicht mit einem, von den Antragstellern mehrheitlich, wohl gewünschten Ergebnis.
Die Aussage der originär zuständigen kreisangehörigen Kommunen, dass sie sich - insbesondere mit Blick
auf die wirtschaftlichen oder finanziellen Auswirkungen - aktuell nicht in der Lage sähen, hier zu einer Regelung zu kommen, könne er unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten nachvollziehen, halte er - ebenso
wie die Reaktion der Sozialdezernenten - aber für zu kurz gegriffen und für nicht differenziert genug betrachtet. Zumal diejenigen Städte, die das „Bremer Modell“ umsetzten, insbesondere die Stadtstaaten Bremen
und Hamburg - wenn auch vielleicht bei unterschiedlichen Rahmenbedingungen - auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse deutlich erklären würden, dass weder in der medizinischen Versorgung noch in der Kostenstruktur negative Veränderungen eingetreten seien.
Daher glaube er, dass alle Beteiligten, die in ihrer Zuständigkeit abschließend zukünftig darüber zu entscheiden hätten, noch einmal überlegen sollten, was auf der Kosten- und der Habenseite letztendlich zu
verbuchen sein werde. Er bedanke sich abschließend noch einmal bei allen Antragstellern.
Herr Jasperneite erklärt, man sei dem Antrag unter der Prämisse beigetreten, etwas Positives für die Flüchtlinge bewirken zu wollen und gleichzeitig möglicherweise auch Kosten zu reduzieren. Zudem hätte dieses
Thema ein Paradebeispiel für interkommunale Zusammenarbeit sein können. Die Annahmen, dass automatisch die Kosten steigen würden, seien für die CDU-Fraktion durch nichts belegt, und es verschließe sich
ihnen, warum man an dieser Stelle nicht weiter in die Prüfung gehen könne.
Aus Sicht seiner Fraktion müsse über alle vier Punkte des von acht Fraktionen und Gruppierungen gemeinsam getragenen Antrags abgestimmt werden, wenn sich nicht alle Antragsteller mit dem Vorschlag des
Landrates einverstanden erklären würden. Er stelle dies zur Diskussion.
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Frau Lipke (GFL-Lünen/UWG-Selm) schließt sich den Ausführungen von Herrn Jasperneite an. Es werde mit
Kosten argumentiert, die wahrscheinlich gar nicht stimmten. Sie würden dem Landrat diesen Auftrag gerne
noch einmal erteilen, damit die Städte und Gemeinden begriffen, welche Chance dies sei.
Herr Klostermann (FDP-Gruppe) teilt die Auffassung des Landrates, dass die Punkte 1 bis 3 erledigt seien.
Trotzdem bleibe für ihn die Frage, wie die genannten Kosten in irgendeiner Weise realistisch beziffert werden könnten. Außerdem sehe er sicher auch zunächst einmal das Land in der Pflicht, hier Entscheidungen
zu treffen.
Herr Goldmann (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) erklärt, dass seine Fraktion dem Vorschlag des Landrates folgen werde, nur noch über den Punkt 4 abzustimmen. Mit dem Einbringen des gemeinsamen Antrages habe man das Thema auf die Agenda gehoben und ein deutliches politisches Signal gesetzt. Nun könne
man sich auf Ebene der kreisangehörigen Kommunen vor Ort noch einmal intensiver mit diesen Fragestellungen befassen.
Herr Sell teilt mit, dass die Linksfraktion dem Vorschlag des Landrates zustimme, nur über den Punkt 4 abzustimmen. Die Punkte 1 bis 3 seien erledigt und die Gespräche mit den Bürgermeistern geführt. Im Gegensatz zu Frau Lipke und Herrn Goldmann sei er der Meinung, dass die Kommunen das - unabhängig von den
Kostenschätzungen - gar nicht allein regeln könnten. Es wäre Sache der nordrhein-westfälischen Landesregierung, des Landtages, in Verhandlungen mit der AOK zu treten, und hier eine Lösung herbeizuführen.
Herr Stalz (Gruppe Freie Wähler) erklärt, dass man an der Zuständigkeit der Städte und Gemeinden hier
nichts ändern könne. Insofern bleibe nichts anderes übrig, als die inhaltliche Diskussion in den einzelnen
Kommunen zu suchen. In Kamen stehe das Thema übermorgen auf der Tagesordnung der Stadtratssitzung.
Ähnlich sei es auch in den anderen Kommunen im Kreis. Insofern stimme er auch dafür, jetzt nur über den
Punkt 4 abzustimmen.
Auch die SPD-Fraktion schließe sich, so Frau Cziehso, dem Vorschlag des Landrates, nur über Punkt 4
abzustimmen, an, weil man denke, dass das Thema in der Gesundheitskonferenz zur allgemeinen Diskussion sehr gut aufgehoben sei. Wichtig sei auch, es in die kreisangehörigen Kommunen mitzunehmen, um dort
die Überprüfung der Finanzierung noch einmal anzuregen.
Nach der Aussprache über die weitere Behandlung des vorliegenden gemeinsamen Antrages erklären sich
auf erneute Nachfrage des Landrates, alle Fraktionen und Gruppen als Antragsteller mit dem Vorschlag des
Landrates einverstanden.
Damit werden die Punkte 1 bis 3 für erledigt erklärt und nur noch der Punkt 4 des Antrages zur Abstimmung
gestellt.
Beschluss
Die Kreis-Gesundheitskonferenz wird gebeten, über die bislang vereinbarten Themenschwerpunkte hinaus
das Thema gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen und Asylsuchenden im Kreis Unna mit zu bearbeiten und hierbei auch die hieran beteiligten Akteure aus dem Gesundheitswesen und den Flüchtlingsrat mit
einzubeziehen.
Abstimmungsergebnis
einstimmig beschlossen
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Punkt 9
030/15
Neueinrichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung des Kreises Unna in der
ehemaligen Landesstelle Unna-Massen
Erörterung
Herr Dezernent Wigant berichtet über den Sachstand in dieser Angelegenheit und gibt ergänzenden Informationen zur vorliegenden Drucksache.
Nachdem sich der Innenminister und der Regierungspräsident Arnsberg persönlich verwandt hätten, sei am
3. Februar ein Erstgespräch auf Dezernentenebene mit der Bezirksregierung Arnsberg geführt worden, indem die Bezirksregierung von Anfang an deutlich gemacht habe, dass der Vertrag, den sie mit der Stadt
Unna geschlossen hätten, absolute Grundlage allen weiteren Handelns sei. Er begrenze die Kapazität dort
auf 600, in Ausnahmesituationen von bis zu drei Monaten auf 800 Plätze für einen Zeitraum bis zum
31.12.2024.
Des Weiteren sei Thema dieses Gespräches die weitere Terminierung gewesen, die eigentlich in den Sitzungsturnus Mai /Juni eingebracht werden sollte. Das sei dem Land deutlich zu lang, da sie zeitlich unter
Druck seien und zudem ein neues Modell fahren wollten, nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auch vor Ort sein solle.
Das Bundesamt habe 350 neue Stellen für den Stellenplan 2015 genehmigt bekommen und das Land wolle
dafür Sorge tragen, dass auf jeden Fall Nordrhein-Westfalen entsprechend berücksichtigt werde, indem
frühzeitig die entsprechenden Anträge gestellt würden. Ab einer Einrichtung von 500 Plätzen solle das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Außenstelle errichten und dies strebe man auch für Unna-Massen
an.
In der Zwischenzeit habe die Kreisverwaltung Gespräche mit den drei bisher bestehenden zentralen Ausländerbehörden Köln, Bielefeld und Borken geführt und anschließend mit der Stadt Dortmund, die ja schon eine
Außenstelle in Massen betreibe, auch in einer Kapazität von 600 Menschen, die dort untergebracht seien
und die in einem Zeitraum von maximal sieben Tagen zur Zeit dort registriert würden. Da bei der Einrichtung
in Unna-Massen keine weiteren Aufgaben hinzukämen, die von einer zentralen Ausländerbehörde wahrgenommen würden, werde es hier eine reine Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) sein.
Neben dem BAMF werde auch das Land dort die zentrale Unterbringungseinrichtung weiter betreiben, das
sei nämlich Landesaufgabe. Allerdings werde das Land das nicht selbst tun, zurzeit erfolge das dort durch
das Deutsche Rote Kreuz (DRK). Das Land beabsichtige dies aber für ganz Nordrhein-Westfalen im nächsten Jahr neu auszuschreiben.
Ebenso sei das Land für die Erstaufnahmeeinrichtung zuständig, aber auch hier wolle das Land es nicht
selbst tun, sondern es eben dem Kreis Unna übertragen, so wie es das auch an anderen Orten, z.B. im Kreis
Siegen-Wittgenstein oder demnächst auch in Essen oder in Mönchengladbach Rheydt mit dortigen Kommunen
vorhabe.
Aufgrund der Größenordnung der Stadt Unna, mit einem eigenen Jugendamt als große kreisangehörige
Gemeinde, sei zudem auch die Kreisstadt Unna noch involviert. Sie müsse sich um die unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlinge kümmern.
Das eigentliche Problem vor Ort werde die bauliche Situation sein, d.h. man müsse dort relativ früh starten,
um den 1. Juli überhaupt halten zu können. Der Kreis werde voraussichtlich die Einrichtung, so wie sie zur
Zeit von Dortmund betrieben werde, zunächst übernehmen müssen und erst in einem zweiten Schritt, dann,
wenn das Land zusammen mit dem BLB (Bau- und Liegenschaftsbetrieb) die entsprechenden baulichen
Voraussetzungen geschaffen habe, dort in die zweite Stufe gehen können.
Letzte Woche sei die Kostenübernahmeerklärung seitens des Landes elektronisch übersandt worden. Die
Übersendung des Originaldokumentes folge. Dem Landkreis Unna würden danach alle notwendigen Kosten,
die aufgrund der Einrichtung und des laufenden Betriebes der Erstaufnahmeeinrichtung entstehen, erstattet
werden.
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Die Abrechnung der entstandenen Kosten erfolge quartalsweise, ausschließlich mit der Bezirksregierung
Arnsberg. Hierzu könne mit dieser eine Vorauszahlung für das jeweils kommende Quartal vereinbart werden.
Die Kostenzusage erlösche mit dem Tag, an dem die Aufgabe der Erstaufnahmebearbeitung nicht mehr
wahrgenommen werde.
Letzteres könne ein kleines Problem darstellen, da es nicht so sein werde, dass von einem Tag auf den anderen Schluss sein werde. Gespräche mit der zentralen Ausländerbehörde der kreisfreien Stadt Bielefeld,
wo die Einrichtung 2006 geschlossen worden sei, hätten jedoch ergeben, dass das Land sich dort durchaus
kulant gezeigt habe, indem es nicht sofort die Zahlung eingestellt, sondern eine angemessene Zeit danach
gewährleistet habe, bis das Personal in anderen Bereichen der Verwaltung untergebracht worden sei. Daher
habe man hier wenig Befürchtungen.
Herr Goldmann (Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) bedankt sich für seine Fraktion bei Herrn Wigant für
die sehr informative Drucksache sowie die ergänzenden Ausführungen. Angesichts des kleinen Zeitfensters
stelle dies eine beeindruckende Leistung aller Beteiligten, von der Bezirksregierung, über den Kreis bis hin
zur Kreisstadt Unna, dar. Hinsichtlich der verschiedensten kontroversen Diskussionen zu diesem Standort
und zu dieser Einrichtung sei dies ausgesprochen wohltuend geräuschlos und ohne negative Disharmonien
möglicherweise Betroffener und Beteiligter durchgeführt worden.
Auf Nachfrage von Herrn Will (FDP-Gruppe) erklärt Herr Makiolla, dass das Schreiben des Landes keine
Aussagen, über den Zeitraum bis 2030 enthalte und was bis dahin passieren werde. Aus der Erfahrung heraus, denke er aber, dass kein Verantwortlicher irgendwann mehr sagen werde, dass man eine solche Aufnahmeeinrichtung nicht mehr brauche. Daher halte er das „Risiko“, dass diese Einrichtung irgendwann mal
wieder abgewickelt werde, zumindest in den nächsten 20 bis 30 Jahren, für relativ unwahrscheinlich. Das
Land Nordrhein-Westfalen tue gut daran, dauerhaft entsprechende Verwaltungsressourcen vorzuhalten, die
es ermöglichten, Flüchtlinge in diesem Land aufzunehmen. Außerdem gebe es in der Landesverfassung das
Konnexitätsprinzip. Sich völlig aus dieser Aufgabe herauszuziehen und dann zu sagen, man müsse sehen,
wie man mit den Folgen einer solchen Landesentscheidung fertig werde, halte er für nicht verfassungsgemäß. Ein Gang vor das Verfassungsgericht hätte dann gute Chancen auf Erfolg.
Die Freien Wähler hielten, so Herr Stalz, die geplante Neueinrichtung für sinnvoll und zielführend. Ähnlich
wie die FDP erachte man es für sinnvoll, in die Vereinbarung mit dem Land neben den Kosten für die Errichtung und den laufenden Betrieb auch die Kosten für die Stilllegung der Einrichtung mit aufzunehmen. Darüber hinaus frage er sich, ob es möglich sein werde, bis zum 1. Juli das nötige Fachpersonal für den Betrieb
der Neueinrichtung vorzuhalten. In der Drucksache werde dargestellt, dass in Summe 24 Fachkräfte benötigt
würden. 10 Stellen könne man von der Stadt Dortmund übernehmen, sodass bis 1. Juli noch 14 Fachstellen
zu besetzen seien.
Herr Wigant geht auf Herrn Stalz Hinweis zu den Kosten ein und führt aus, dass es hier nicht um Stilllegungskosten gehe - das Land sei ja Eigentümer des Areals mit Ausnahme dem der Fachhochschule – sondern in erster Linie um die weiter anfallenden Personalkosten bis zum endgültigen Wegfall der Aufgabe,
bzw. der Reintegration der Mitarbeiter zurück ins eigne Haus, und da habe es in der Vergangenheit diese
Übergangsfristen vom Land gegeben. Das habe man im Einzelnen nicht ausgehandelt. Der Zeitpunkt
31.12.2024 sei zudem ausschließlich auf Wunsch der Stadt Unna zum Tragen gekommen, ansonsten hätte
das Land den gar nicht mit aufgeführt. Wie vom Landrat eben erläutert, rechne man nicht damit, dass der
31.12.2024 ein Endzeitpunkt sein werde.
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Frau Cziehso schließt sich für die SPD-Fraktion den Ausführungen von Herrn Goldmann an, dass diese
Einrichtung notwendig sei, um Flüchtlinge, die im Kreis Unna ankommen, gleich von Beginn an ordentlich
versorgen zu können. Zur Personalfrage sei der Sitzungsvorlage zu entnehmen, dass der Kreis ja nicht die
komplette Anzahl von Mitarbeitern hier neu einstellen müsse, sondern dass ein Teil auch aus anderen Behörden abgeordnet werde, was die Angelegenheit überschaubarer mache. Bei frühzeitiger Information durch
das Land über eine bevorstehende Stilllegung der Einrichtung könne man sich dann entsprechend personaltechnisch darauf einstellen.
Herr Landrat Makiolla führt aus, dass eine rechtzeitige Besetzung der Stellen in der Neueinrichtung schwierig sein werde, zumal auch das Bundesamt nicht in der Lage sein werde, rechtzeitig seine Stellen dort einzurichten. Realistisch sei ein schrittweiser Aufwuchs der Kräfte in den Monaten nach dem 1. Juli.
Beschluss
Der Landrat wird beauftragt, in der ehemaligen Landesstelle Unna-Massen im Auftrag des Landes
Nordrhein-Westfalen eine Erstaufnahmeeinrichtung einzurichten und die personellen und sachlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit diese ihre Arbeit am 01. Juli 2015 aufnehmen kann.
Der Auftrag steht unter dem Vorbehalt der Kostenübernahmeerklärung durch das Land.
Abstimmungsergebnis
einstimmig beschlossen
Punkt 10
017/15/1
Pflegebedarfsplan Kreis Unna 2015
Erörterung
Herr Landrat Makiolla weist darauf hin, dass die Zustimmung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
zu dieser Beschlussvorlage vorliege. Die Bürgermeister hätten in der Bürgermeisterkonferenz am
04.03.2015 dem Pflegebedarfsplan nach durchaus langer und intensiver Diskussion zugestimmt und würden
die Planungen des Kreises begrüßen.
Herr Zakel, als Sozialplaner des Kreises, geht kurz auf den Pflegebedarfsplan ein. Er teilt mit, dass über
diesen Plan in den vergangenen Wochen an vielen Stellen gesprochen und diskutiert worden sei. Dabei
seien zwei Aspekte der Planung sehr deutlich geworden.
Zum Einen die demografische Entwicklung im Nahbereich, mit einem 3-jährigen Prognosezeitraum bis 2018
und einem langfristigen bis zum Jahre 2030. Hier seien insbesondere die Auswirkungen der demografischen
Entwicklung im Pflegebereich zu sehen. Zum Anderen das sich vielleicht ganz einfach anhörende Motto:
„Den demografischen Wandel gemeinsam gestalten“. Das werde ja auch über das neue Landesrecht propagiert, sei aber etwas, was im Kreis Unna durch Politik, Verwaltung und die zahlreichen Partner viele Jahrzehnte im Grunde schon gelebt werde und in der Folge auch schon praktische Erfolge zeige. All diese gemeinsamen Bemühungen hinsichtlich des demografischen Wandels und der Daseinsvorsorge, insbesondere
für Ältere, hätten schon dazu geführt, dass bereits 14 Pflegeheime voll kompensiert worden seien durch
andere Maßnahmen, die das Wohnen zu Hause so lange und so adäquat wie möglich, gewährleisteten.
Wenn man so weiter mache, habe man sicherlich gemeinsam eine Chance, dagegen anzugehen und nicht
nur immer mehr Pflegeheime, sozusagen als das Ende der Hilfekette, zu fordern. So sei es zu der Diskussion gekommen, die Versorgungsquote mit Pflegeheimplätzen zu senken. Das sei bedarfsgerecht.
Deutlich sei in allen Diskussionen auch immer wieder der Wunsch formuliert worden, dass man mit den
kreisangehörigen Kommunen zusammen Neubauprojekte mit möglichst quartiersorientierten Gedanken ver-
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koppele, die das Wohnen zu Hause in den Kommunen, im Gemeinwesen, stützen könnten. Diese Zusage
stehe, sei verschriftlicht und dies sei eben auch gelebte gemeinsame Verantwortlichkeit für die Gestaltung
des demografischen Wandels. Für weitere umfassende Informationen verweise er auf die Drucksache mitsamt ihren aktuellen Anlagen.
Frau Chur bedankt sich für die SPD-Fraktion bei der Verwaltung für die Erstellung dieses sehr umfassenden
und wichtigen Pflegebedarfsplans und erklärt, dass man diesem Beschlussvorschlag in der vorliegenden
Fassung zustimmen werde. Mit diesem Pflegebedarfsplan schaffe man auch die Voraussetzung für eine
zukünftige, unbedingt notwendige Bedarfsbestätigung. Bis 2003 habe der Kreis Unna noch Bedarfe bestätigen können. Seitdem er dies nicht mache, gebe es diese unterschiedlichen Über- oder Unterangebote an
Pflegeheimplätzen in den Kommunen.
Auch Herr Jasperneite spricht der Verwaltung für die CDU-Fraktion seinen Dank für die schnelle Umsetzung
des erst im Dezember beschlossenen Auftrages aus und schließt sich den Ausführungen von Frau Chur an.
Es habe die dringendste Notwendigkeit bestanden, die bestehende Schieflage in der Entwicklung der Seniorenplätze in den Städten und Gemeinden zu korrigieren, was hier erfolgt sei. Wichtig sei auch, dass dies jetzt
jedes Jahr neu aktualisiert werde. Darüber hinaus müsse auch die Entwicklung der Angebote außerhalb der
Kreisgrenzen in der Gesamtplanung ständig reflektiert werden. Außerdem spreche man den Bürgermeistern
der kreisangehörigen Kommunen den Dank für ihre Zustimmung zum Pflegebedarfsplan aus.
Die Gruppe der Freien Wähler sähen laut Herrn Stalz ebenfalls die dringende Notwendigkeit dieses Pflegebedarfsplanes und bedankten sich für dessen zügige Erstellung, die gute Arbeit sowie auch für die gute Unterrichtung, wie dieser Plan zustande gekommen sei. Sie sähen in dem Pflegebedarfsplan eine gesellschaftliche Verantwortung, unter Berücksichtigung des demografischen Wandels und mit den Zielvorstellungen,
die man im Kreis ja seit langem habe: „ambulant vor stationär“ und der nicht nur die Stadtzentren berücksichtige, sondern auch auf Orts- und Stadtteile schaue. Wichtig sei es zudem, dass der Plan nicht in Stein
gemeißelt sei, sondern durchaus Nachjustierungen ermögliche, falls diese erforderlich würden.
Herr Nadolski-Voigt teilt mit, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN befürwortete natürlich auch diese Planung und spreche ebenso ihren herzlichen Dank an Herrn Zakel und die Stabsstelle aus. Es habe sich als
positiv herausgestellt frühzeitig mit der Planung zu beginnen. Bei dem neuen GEPA (Gesetz zur Entwicklung
und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und
Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen) gehe es aber nicht nur um die Begleitung oder Steuerung von Plätzen in
Wohnheimen u. ä., sondern Schwerpunkt des neuen Gesetzes sei ganz klar die Entwicklung von Quartieren,
die Inklusion, und die Aufgabe sei nun, das jährlich aktuell weiterzuentwickeln. Persönlich freue ihn, dass in
der Bedarfsplanung deutlich formuliert sei, dass man die Wohnberatung und PSB-Strukturen brauche, um
„ambulant vor stationär“ auch umsetzen zu können. Die sei eine gute Voraussetzung für die Pflegebedarfsplanung.
Herr Landrat Makiolla betont, dass dieser Pflegebedarfsplan ein ganz wichtiger Baustein in der übergreifenden Strategie „Ambulant vor stationär“ sei und eine Arbeitsgrundlage für Verwaltung und Politik darstelle,
auf der man gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden nach gleichen Ziel und Grundsätzen die Pflegeinfrastruktur im Kreis weiterentwickeln könne.
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Beschluss
Der als Anlage zur Drucksache 017/15/1 beigefügte Pflegebedarfsplan Kreis Unna 2015 (Entwurf mit Datum
05.03.2015) wird beschlossen. Die Versorgungsquote (Anzahl der Plätze in Pflegeheimen im Verhältnis zu
den über 80jährigen) wird auf 16,5% festgelegt.
Abstimmungsergebnis
einstimmig beschlossen
Punkt 11
001/15
Richtlinien des Kreises Unna über die Gewährung von Mitteln zur allgemeinen Kulturförderung - Kulturförderrichtlinien -
Erörterung
Herr Klostermann weist darauf hin, dass die FDP mehrfach die Einsparung dieser Mittel für die allgemeine
Kulturförderung gefordert habe und dies auch in Zukunft tun werde, Dennoch halte man es für sinnvoll, entsprechende Förderrichtlinien zu schaffen, um belastbare Regelungen zu haben, nach denen diese Mittel
beantragt werden können.
Beschluss
Die als Anlage zur Drucksache 001/15 beigefügten Richtlinien des Kreises Unna über die Gewährung von
Mitteln zur allgemeinen Kulturförderung - Kulturförderrichtlinien – werden beschlossen.
Abstimmungsergebnis
einstimmig beschlossen
Punkt 12
029/15
Richtlinien des Kreises Unna über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des Besucheraustausches mit den Partnerkreisen Nowy Sacz / Polen
und Kirklees / Großbritannien
Beschluss
Die als Anlage der Drucksache 029/15 beigefügten Richtlinien des Kreises Unna über die Gewährung von
Zuschüssen zur Förderung des Besucheraustausches mit den Partnerkreisen Nowy Sącz / Polen und
Kirklees / Großbritannien werden beschlossen.
Abstimmungsergebnis
einstimmig beschlossen
Punkt 13
023/15
Vereinbarung zwischen dem Kreis Unna und der Arbeitsagentur zur Ausgestaltung des "Jobcenters Kreis Unna" ab 01.01.2011;
Überarbeitung und Aktualisierung der Vereinbarung
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Beschluss
Der Landrat wird beauftragt, die Vereinbarung zwischen dem Kreis Unna und den Agenturen für Arbeit
Dortmund und Hamm zur Ausgestaltung des „Jobcenters Kreis Unna“ vom 05.11.2010 zu überarbeiten und
zu aktualisieren.
Abstimmungsergebnis
einstimmig beschlossen
Punkt 14
009/15
Bildungs- und Teilhabepaket;
Aufgabenwahrnehmung durch den Kreis Unna für alle vom geänderten
Asylbewerberleistungsgesetz erfassten Kinder, Jugendliche und jungen
Erwachsenen
Erörterung
Herr Landrat Makiolla hebt hervor, dass es sich hier um ein Thema handele, das alle politischen Kräfte im
Kreis interessiere und dies ein positives Beispiel für erfolgreiche interkommunale Zusammenarbeit sei.
Beschluss
Der Kreis Unna erbringt die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes zukünftig für alle vom Asylbewerberleistungsgesetz erfassten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Der Landrat wird ermächtigt, auf der Grundlage der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit den kreisangehörigen Kommunen eine dementsprechende Änderungsvereinbarung zu schließen und der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorzulegen.
Mit den kreisangehörigen Kommunen ist einvernehmlich abzustimmen, wie die Aufwendungen für die
Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes an leistungsberechtigte Asylbewerber aufgebracht werden.
Abstimmungsergebnis
einstimmig beschlossen
Punkt 15
026/15
Anzeige von Nebentätigkeiten des Landrates gemäß § 17 Abs. 2 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW
Erörterung
Herr Landrat Makiolla weist darauf hin, dass die Vergütung seiner Tätigkeit in den Gremien der Sparkasse
UnnaKamen nicht, wie in der Drucksache ausgewiesen, 5.400 Euro, sondern 7.150 Euro betrage und bittet,
den Übertragungsfehler zu entschuldigen.
Der Kreistag nimmt die Aufstellung über die Nebeneinnahmen des Landrates und die entsprechenden Vergütungen mit der vorgenannten Korrektur zur Kenntnis.
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Punkt 16
Punkt 16.1
Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen
034/15
Haushaltssatzung 2015
Herr Dr. Wilk teilt mit, dass der Kreis Unna mit Datum vom 4. März die Genehmigung der Haushaltssatzung
für das Jahr 2015 erhalten habe. Diese sei unter keinerlei Auflagen erteilt worden. Bitte der Bezirksregierung
als obere Kommunalaufsicht, sei es gewesen, dem Kreistag die Haushaltsverfügung zur Kenntnis zu geben,
was mit der vorliegenden Drucksache erfolgt sei.
Hervorgehoben werde in der Genehmigung u. a. das Benehmensherstellungsverfahren. Der Austausch mit
den Städten und Gemeinden habe ordnungsgemäß stattgefunden, betont werde dabei auch der inhaltliche
Austausch. Des Weiteren werde die Kreisumlagelast angesprochen. Hier werde anerkannt, dass ganz überwiegend die Soziallasten der treibende Punkt seien, warum die Zahllast und auch der Hebesatz ansteigen
würden. Weiterhin werde darauf hingewiesen, alle Möglichkeiten gegenüber Bund und Land auszunutzen,
um zu einer verursachungsgerechten Verteilung zur Verfügung stehender Finanzmittel zu kommen.
Letztlich fände auch das Thema interkommunale Zusammenarbeit noch besondere Erwähnung.
Der Kreis Unna habe nunmehr einen genehmigten Haushalt. Die öffentliche Bekanntmachung sei erfolgt,
und damit befinde man sich in der normalen Haushaltsbewirtschaftung.
Arbeitskreis „Interkommunale Zusammenarbeit”
Herr Landrat Makiolla führt aus, dass der Kreistag ihn in der Dezembersitzung - auf Antrag der FDP - durch
Beschluss beauftragt habe, den Arbeitskreis „Interkommunale Zusammenarbeit“ unter externer Moderation
erneut einzuberufen, bzw. gegebenenfalls neu einzurichten. Gemeint sei hier der Arbeitskreis mit den Bürgermeistern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Mit diesen habe er darüber auf den Bürgermeisterkonferenzen der vergangenen Wochen ausführlich und intensiv diskutiert. Ergebnis sei, dass man zurzeit
niemanden benennen könne, den man mit der Aufgabe eines externen Moderators beauftragen könnte.
Da man sich einig sei, dass der Prozess „Interkommunale Zusammenarbeit im Kreis Unna“ untereinander,
aber auch mit Blick nach außen, durchaus intensiviert werden solle, habe man sich auf folgendes Vorgehen
geeinigt: Nach den Bürgermeisterwahlen im September wolle man gemeinsam mit den dann neu gewählten
Bürgermeisterkollegen eine Klausurtagung durchführen, um intensiv zu beraten, wo die Bemühungen zur
interkommunalen Zusammenarbeit innerhalb des Kreises Unna verstärkt werden könnten.
Vorab werde die Kreisverwaltung eine Abfrage bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden durchführen, bei der alle Felder benannt werden sollen, auf denen im Augenblick interkommunale Zusammenarbeit
stattfinde. Auf der Grundlage dieses Berichtes wolle man dann mit den Bürgermeistern gemeinsam darüber
reden, an welchen Stellen diese Zusammenarbeit verstärkt werden könne.
Sobald es hier zu Ergebnissen komme, würden die politischen Gremien auf Kreisebene, aber auch in den
Städten und Gemeinden darüber entsprechend informiert, zumal in vielen Dingen möglicherweise dann auch
politische Beschlüsse gefasst werden müssten, bevor etwas umgesetzt werden könne.
Herr Klostermann (FDP-Gruppe) signalisiert Herrn Makiolla auf dessen Nachfrage sein Einverständnis mit
dieser Vorgehensweise.
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Aufbewahrungsfrist für Tonaufnahmen
Herr Landrat Makiolla erinnert an den Beschluss zur Änderung des § 14 Absatz 5 der Geschäftsordnung des
Kreises, nach dem folgender Satz aufgenommen worden sei: „Die Tonaufnahme ist nach Zugang der Niederschrift 5 Jahre aufzubewahren.“
Er habe bereits bei der Beschlussfassung darauf hingewiesen, dass er durchaus rechtliche Probleme in
dieser Formulierung sehe. Auf Nachfragen beim Landkreistag, beim Innenminister sowie beim gemeinsamen
Datenschutzbeauftragten der Stadt Unna, Herrn Janzen, seien alle drei Institutionen einhellig zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Formulierung rechtswidrig sei. Für den nächsten Kreistag im Juni werde daher
eine Drucksache mit einem entsprechenden Beschlussvorschlag vorbereitet, um die Geschäftsordnung an
dieser Stelle in eine rechtmäßige Form zu bringen.
Haushalt der Gemeinde Holzwickede
Herr Dr. Wilk teilt mit, dass die Gemeinde Holzwickede seit der vergangenen Woche aus der Haushaltssicherung heraus sei. Sie habe gut gewirtschaftet und noch nicht einmal von der in der Gemeindeordnung
vorgesehenen Option zur Verlängerung des Konsolidierungszeitraumes auf 10 Jahre Gebrauch gemacht.
Sie sei beim Zieljahr 2014 geblieben, und man habe jetzt im Rahmen des Anzeigeverfahrens mitgeteilt, dass
alles ordnungsgemäß verlaufen sei.
Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
Herr Ganzke (SPD-Fraktion) erkundigt sich nach den möglichen Auswirkungen für den Kreis Unna, die sich
aus einer Gerichtsentscheidung des Bundessozialgerichts in Kassel ergeben könnten. Hierbei habe das
Land NRW ein Verfahren um Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket aus dem Jahr 2012 geführt, die
der Bund den Ländern und damit auch den Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt hatte, um die
Aufgaben nach dem Bildungs- und Teilhabepaket durchzuführen und bei denen nicht verausgabte Gelder
später vom Bund zurückgefordert, bzw. verrechnet wurden.
Heute habe das Bundessozialgericht die Entscheidung getroffen, dass Nordrhein-Westfalen 70 Millionen
Euro zurückbekommen solle. Seine Frage sei nun, wie der Kreis Unna bei den BuT-Mitteln möglicherweise
partizipieren könne.
Herr Dr. Wilk teilt mit, dass es zunächst einmal erfreulich sei, dass die bisher vom Kreis Unna vertretene
Rechtsauffassung geteilt werde, dass es für diese Verrechnung keine Rechtsgrundlage und so gesehen
keinen Erstattungs- oder Verrechnungsanspruch des Bundes gegeben habe und die BuT-Restmittel aus
2012 damit bei den Kommunen hätten verbleiben müssen.
Über den Daumen bewertet würde eine Rückzahlung von 70 Millionen Euro für Nordrhein-Westfalen etwa
einen Betrag unterhalb von 2 Millionen Euro für den Kreis ausmachen. Da die Verrechnung im Haushaltsjahr
2014 erfolgte, müsse eigentlich auch eine Rückabwicklung für das Haushaltsjahr 2014 Relevanz haben.
Aber: Dankenswerterweise sei hier ja das Land eingesprungen und es könne im Moment nicht eingeschätzt
werden, inwieweit das Land sich positioniere und möglicherweise die Gelder wieder zurück haben wolle. Das
bleibe zunächst abzuwarten.
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Abschiedsworte des Dezernenten Rüdiger Sparbrod
„Herr Landrat, meine Damen und Herren, es ist tatsächlich meine letzte Sitzung in der aktiven Dienstzeit. Ich
scheide nach 37 Jahren Beschäftigung beim Kreis Unna zum 31.03. aus. Ich glaube, es war eine interessante Zeit, damit meine ich auch die Zusammenarbeit mit der Politik. Ich glaube, dass wir ganz gut beim Kreis
Unna - was den sozialen Bereich angeht - aufgestellt sind. Ich glaube auch, es geht jetzt darum, dass zu
erhalten, was wir im Laufe der letzten Jahre tatsächlich geschaffen haben.
Ich möchte nur ganz kurz Danke sagen. Danke für das Vertrauen, was sie mir immer entgegengebracht
haben und auch für die gute Zusammenarbeit. Ich wünsche Ihnen für die vor Ihnen liegenden Aufgaben eine
glückliche Hand und alles Gute und sage Tschüss!“
Anlage
Bericht des Landrates von den Gesprächen in Berlin über die Zukunft der Kommunalfinanzen
gez.Susanne Kronenberg
Schriftführerin
ges.Michael Makiolla
Vorsitzender
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