Daten
Kommune
Kreis Unna
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Niederschrift Ausschuss öffentlich.pdf
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Erstellt
07.12.15, 11:04
Aktualisiert
27.01.18, 23:12
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28.09.2015
Niederschrift NuU/002/2015
Ausschuss für Natur- und Umwelt
am 24.08.2015 | Kreishaus Unna | Freiherr-vom-Stein-Saal C.002-C.003 |
Friedrich-Ebert-Straße 17 | 59425 Unna
Beginn 16:00 Uhr
Ende 17:40 Uhr
Anwesend:
Vorsitzender
Herr Norbert Enters
Kreistagmitglieder SPD
Herr Martin Blom
Vertretung für Frau Manuela Werbinsky
Herr Udo Holz
Vertretung für Herrn Udo Häger
Frau Renate Jung
Vertretung für Frau Ingrid Kroll
Herr Jürgen Kerl
Frau Simone Symma
Herr Uwe Zühlke
Sachkundige Bürger/innen SPD
Herr Heinrich Behrens
Kreistagmitglieder CDU
Frau Claudia Gebhard
Herr Olaf Lauschner
Vertretung für Herrn Wilhelm Jasperneite - anwesend bis 17.00 Uhr
Frau Elke Middendorf
Herr Hakan Namlisoy
Herr Carl Schulz-Gahmen
Sachkundige Bürger/innen CDU
Herr Hans-Heinrich Wortmann
Kreistagmitglieder BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Frau Sandra Heinrichsen
Sachkundige Bürger/innen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Klaus-Bernhard Kühnapfel
Kreistagmitglieder Linksfraktion
Herr Dieter Reichwald
Sachkundige Bürger/innen GFL-Lünen / UWG-Selm
Herr Dr. Hubert Seier
Kreistagmitglieder FW
Herr Dieter Albert
Gäste
Herr Ralf Sänger, Betriebsleiter des Umweltzentrums
Westfalen GmbH
Herr Klaus Klinger, Leiter der Biologischen Station Kreis
Unna | Dortmund
Verwaltung
Herr Dr. Detlef Timpe, Dezernent
Herr Ludwig Holzbeck, L FB 69
Frau Ingelore Klemp, Schriftführerin
Herr Enters begrüßt die anwesenden Damen und Herren und eröffnet die Sitzung. Er teilt mit, dass die Einladung zu der Sitzung am 13.08.2015 verschickt wurde. Da sich auf seine Frage hin niemand meldet, dem
die Einladung nicht fristgerecht zugegangen ist, stellt er die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Änderungen oder Ergänzungen in der Tagesordnung ergeben sich
nicht, so dass wie folgt beraten wird:
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
Punkt 1
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
Punkt 2
Berichte aus den Umweltgesellschaften
- Herr Ralf Sänger, Betriebsleiter des Umweltzentrums Westfalen GmbH
- Herr Ludwig Holzbeck, Geschäftsführer der Naturförderungsgesellschaft für den
Kreis Unna e.V. (NFG)
- Herr Klaus Klinger, Leiter der Biologischen Station Kreis Unna | Dortmund
Punkt 3
Umgang mit der Förderschädlichkeit von Landschaftsplanfestsetzungen innerhalb
von Kulturlandschaftsverträgen;
mündlicher Bericht
Punkt 4
Naturerleben Lippeaue;
mündlicher Bericht
Punkt 5
Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen
Nichtöffentlicher Teil
Punkt 6
088/15
Grunderwerb zum Zwecke des Naturschutzes in Fröndenberg-Stentrop
Punkt 7
093/15
Grunderwerb in Werne zum Zwecke des Naturschutzes
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Punkt 8
094/15
Grunderwerb in Bergkamen/Rünthe zum Zwecke des Naturschutzes
Punkt 9
096/15
Flächentausch in Werne/Bergkamen zum Zwecke des Naturschutzes
Punkt 10
097/15
Grundstücksverkauf in Ostbüren
Punkt 11
Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen
Öffentlicher Teil
Punkt 1
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern liegen nicht vor.
Punkt 2
Berichte aus den Umweltgesellschaften
- Herr Ralf Sänger, Betriebsleiter des Umweltzentrums Westfalen GmbH
- Herr Ludwig Holzbeck, Geschäftsführer der Naturförderungsgesellschaft
für den Kreis Unna e.V. (NFG)
- Herr Klaus Klinger, Leiter der Biologischen Station Kreis Unna | Dortmund
Erörterung
Herr Sänger, Betriebsleiter des Umweltzentrums Westfalen gGmbH, skizziert anhand einer Folienpräsentation die Struktur der Ökologiestation und erläutert die Schwerpunkte des Umweltzentrums Westfalen. Die
Präsentation ist dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.
Herr Dr. Timpe ergänzt zum Thema Personal einige Eckpunkte aus dem Jahresabschluss 2014. Man habe
mit dem Jahresabschluss 2014 ein Bilanzvolumen von rund 1,2 Mio. Euro, aktiv wie passiv, beschlossen. Bei
den wesentlichen Vermögenspositionen handele es sich um Sachvermögen. Etliche der Gebäude stünden
im Eigentum der Umweltzentrum Westfalen gGmbH und würden gegen marktübliche Nutzungsentgelte vermietet/verpachtet. Insofern habe man nennenswerte Mieteinnahmen, die aus dem Vermögensbestand resultierten. Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2014 schließe mit einem Volumen, bezogen auf Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Erlöse, von knapp 900.000 Euro ab. Die Umsatzerlöse machten rund 50
Prozent der gesamten Erlöse aus. Die zweitwichtigste Position definiere sich durch die Gesellschaftererlöse.
Auf der Aufwandsseite stünden das Personal mit rund 300.000 Euro und die Gebäudeunterhaltung und –
instandsetzung sowie Modernisierung. Für das Gästehaus sei ein Pächter gefunden worden. Insofern habe
das Umweltzentrum als Verpächter Pachteinnahmen. Wenn man im Wirtschaftsplan die Position Gästehaus,
vollkostengerechnet, zusammennehme, ergebe sich für das Jahr 2014 ein Plus von rund 3.000 Euro mit der
Möglichkeit, daraus Rücklagen für spätere Sanierungen zu bilden. Darüber hinaus würden dadurch die umweltpädagogischen Möglichkeiten der Ökologiestation deutlich erweitert. In wirtschaftlicher Hinsicht sei es
also ein konsolidierter Betrieb.
Als letzten Punkt spricht Herr Dr. Timpe an, dass das Umweltzentrum aufgrund einer entsprechenden Anfrage der Neuland GmbH zurzeit unter baulichen und geschäftlichen Aspekten die Möglichkeit der Erweiterung
des Zerlegebetriebes prüfe. Über Ergebnisse werde zu gegebener Zeit in den Gremien berichtet.
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Herr Holzbeck stellt anhand einer Folienpräsentation die Naturförderungsgesellschaft für den Kreis Unna
e.V. (NFG) vor. Die Präsentation ist dieser Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.
Herr Klinger stellt anhand einer Folienpräsentation die Biologische Station Kreis Unna | Dortmund vor. Die
Präsentation ist dieser Niederschrift als Anlage 3 beigefügt. Das Faltblatt Natur- und Kulturlandschaftserlebnis Lüner Lippeaue – ein Rundweg mit 16 Erlebnisstationen – wurde im Ausschuss verteilt.
Punkt 3
Umgang mit der Förderschädlichkeit von Landschaftsplanfestsetzungen
innerhalb von Kulturlandschaftsverträgen;
mündlicher Bericht
Erörterung
Bezugnehmend auf den Vortrag von Herrn Klinger (Thema Grünlandschutz und –entwicklung) erläutert Herr
Dr. Timpe, dass der Vertragsnaturschutz eines der Instrumente sei, um praktischen Naturschutz zu betreiben. Genau darum gehe es bei diesem Punkt. Aktuell habe nicht nur der Kreis Unna im Bereich des Neuabschlusses von Kulturlandschaftsverträgen ein spezielles Problem, was die gute und entwickelte Praxis der
vergangenen Jahre in Frage stelle. In Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen seien
typischerweise für Grünland Bewirtschaftungseinschränkungen in den Landschaftsplänen des Kreises Unna
vorgesehen. Er verdeutlicht das anhand einiger Beispiele. Diese Bewirtschaftungseinschränkungen der betroffenen Landwirte konnten in den vergangenen Jahren über entsprechende EU-Fördermittel ausgeglichen
werden, die im Rahmen von Kulturlandschaftsprogrammen des Landes NRW in Anspruch genommen werden konnten. Die aktuell am 13.05.2015 mit der EU abgestimmte Programmkulisse des NRW-Programmes
„Ländlicher Raum“ für die Förderperiode 2014 bis 2020 beinhalte insofern eine besondere Schwierigkeit, als
dass entsprechende Ge- und Verbote aus den Landschaftsplänen des Kreises der Inanspruchnahme von
Fördermitteln aus diesem NRW-Förderprogramm entgegenstünden. Damit werde letztlich die landesweite
Praxis der letzten Jahre konterkariert. Der Kreis Unna als Untere Landschaftsbehörde habe die Dinge der
betroffenen Landwirte bei der Aufstellung und Fortschreibung der Landschaftspläne im Zusammenhang
gesehen; insofern ergebe sich jetzt eine schwierige Situation. Es sei bisher nicht gelungen, mit der Bezirksregierung und dem zuständigen Ministerium zu einer generellen und befriedigenden Lösung zu kommen. Es
handele sich hier um über 120 Fälle in durchaus nennenswerter Größenordnung, mehr als 300 ha Grünlandflächen im Kreis. Als Neuanträge lägen zurzeit 75 Anträge vor, die im Lichte des neuen Förderprogrammes
und der neuen Förderperiode vom Kreis Unna entschieden werden müssten. Insofern stehe das unter einem
gewissen Zeitdruck, was kurzfristige Lösungen angehe. Der Kreis wolle keinesfalls als denkbare Alternative
einfach so weitermachen. Das Risiko, was dann zunächst einmal bei den betroffenen Landwirten läge, im
Zweifelsfall über denkbare Regressforderungen auch den Kreis träfe, werde für nicht tragbar gehalten. Die
zweite Lösung sei offenbar auch nicht zielführend, nämlich die Landschaftspläne zu ändern. Man glaube,
dass man mit pragmatischen Ansätzen, die mit der Kammer und dem Verband abzustimmen seien, möglicherweise auf Zeit über die Runden kommen werde. Da gebe es verschiedene Möglichkeiten; zum einen im
Einzelfall das Verbot im Landschaftsplan zu prüfen mit Blick auf die Fördermöglichkeiten mit dem Ergebnis,
dass das eine nicht beabsichtigte Härte gewesen sei, und die wirtschaftliche Situation des Hofes es nahelege, davon zu befreien. Dazu bedürfe es dann der Beteiligung des Landschaftsbeirates. Eine weitere Möglichkeit könnte sein, im Einzelfall eine moderate Verschärfung der Ge- und Verbote in den Landschaftsplänen zu vereinbaren. Mittelfristig werde man die Problematik über den Landkreistag dem Ministerium gegenüber thematisieren. Er hoffe, dass es gelinge, diese nicht zielführende Regelung wieder auf die alte Regelung umzustellen. Zur weiteren Information werde zu gegebener Zeit berichtet.
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Herr Kühnapfel (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) merkt an, dass seine Fraktion sich zur Vorbereitung
auf diesen Tagesordnungspunkt schriftliche Informationen gewünscht hätte, um darüber beraten zu können,
da es ein Punkt von ganz großer Bedeutung für den gesamten Landschaftsschutz sei. Herr Dr. Timpe erklärt, dass das ein erster Bericht gewesen sei und man fortlaufend über die weitere Entwicklung berichten
werde.
Herr Behrens (SPD-Fraktion) erklärt, dass er glaube, dass es wichtig wäre, an entsprechender Stelle Eingaben zu machen, sowohl von politischer als auch administrativer Seite.
Frau Gebhard findet den Vorschlag von Herrn Behrens insofern gut, dass man dann die Begründung für eine
derartige Regelung in der Antwort erfahren würde.
Herr Dr. Timpe schlägt verwaltungsseitig vor, beim Landkreistag das Thema für die Tagesordnung des entsprechenden Fachausschusses anzumelden. Man werde zu diesem Thema auch die Landschafts- und Naturschutzverbände kontaktieren.
Herr Enters schlägt vor, diesen Punkt als Sachstandsbericht auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des
Ausschusses für Natur und Umwelt zu setzen.
Punkt 4
Naturerleben Lippeaue;
mündlicher Bericht
Erörterung
Herr Holzbeck erläutert eingangs kurz die Hintergründe der Projektidee und stellt alsdann anhand einer Folienpräsentation die Projektidee Naturerlebnis Lippeaue – von Lünen bis Werne vor. Die Präsentation ist dieser Niederschrift als Anlage 4 beigefügt.
Punkt 5
Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen
Es liegen keine Mitteilungen der Verwaltung vor.
1.
Anfrage von Frau Symma (SPD-Fraktion) zur PCB-Einleitung in die Lippe
Frau Symma bezieht sich auf die aktuelle Presseberichterstattung zum Thema PCB-Einleitung in die
Lippe und fragt nach, ob Informationen darüber vorlägen, in welcher Konzentration die Grenzwerte
überschritten werden, welche Auswirkungen die Einleitung auf die Ökosysteme habe, etc.. Sollten
diese Fragen nicht verwaltungsseitig beantwortet werden können bittet sie darum, jemanden vom
Land bzw. Lippeverband in eine der nächsten Sitzungen dieses Ausschusses zur Klärung dieser
Fragen einzuladen. Herr Dr. Timpe beantwortet die erste Frage dahingehend, dass derzeit keine
weitergehenden Informationen vorlägen, als denen, die allgemein der Presse zu entnehmen gewesen seien. Der Artikel im Spiegel aus der vergangenen Woche sei bekannt, ebenfalls die Presseberichte in den Tageszeitungen. Es handele sich offenbar um einen Zwischenbericht, den das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) an das Ministerium gegeben habe.
Daher schlage er verwaltungsseitig vor, im ersten Schritt zu versuchen, über die Bezirksregierung Informationen zum aktuellen Sachstand zu erhalten.
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2.
Anfrage von Herrn Behrens (SPD-Fraktion) zum Hellweg-Börde-Projekt
Herr Behrens bittet darum, in einer der nächsten Sitzungen dieses Ausschusses über das Projekt
zur Entwicklung von Naturschutzmaßnahmen im Rahmen des Hellweg-Börde-Projektes zu berichten. Es gehe dabei u.a. um die Fragen, inwieweit der Kreis Unna betroffen sei und welche Maßnahmen zum Beispiel auf landwirtschaftlich genutzten Flächen angedacht seien. Der Vorsitzende erklärt, dieses Thema in die Tagesordnung der nächsten Sitzung dieses Ausschusses aufzunehmen.
Nichtöffentlicher Teil
Punkt 6
088/15
Grunderwerb zum Zwecke des Naturschutzes in Fröndenberg-Stentrop
Beschluss
Dem Kreisausschuss wird empfohlen, den folgenden Beschluss zu fassen:
Der Kreis Unna erwirbt in Fröndenberg die zwei folgenden Grundstücke mit einer Gesamtgröße von
24.500 m²:
Gemarkung Bausenhagen, Flur 1, Flurstück 90
Größe 5.514 m²
Gemarkung Stentrop, Flur 2, Flurstück 208/128
Größe 18.968 m²
Der Landrat wird beauftragt, den entsprechenden notariellen Vertrag zum Grunderwerb abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
einstimmig beschlossen
Punkt 7
093/15
Grunderwerb in Werne zum Zwecke des Naturschutzes
Beschluss
Dem Kreisausschuss wird empfohlen, den folgenden Beschluss zu fassen:
Der Kreis Unna erwirbt das Grundstück Gemarkung Werne-Stadt Flur 93 Flurstück 37 teilweise als Mehrzuteilung nach § 54 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in einer Gesamtgröße von 830 m² im Rahmen der Flurbereinigung Lippeaue-Bergkamen-Werne.
Der Landrat wird beauftragt, die entsprechende Planvereinbarung mit der Bezirksregierung abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
einstimmig beschlossen
Punkt 8
094/15
Grunderwerb in Bergkamen/Rünthe zum Zwecke des Naturschutzes
Beschluss
Dem Kreisausschuss wird empfohlen, den folgenden Beschluss zu fassen:
Der Kreis Unna erwirbt im Rahmen der Mehrzuteilung nach § 54 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes
(FlurbG) im Rahmen der Flurbereinigung Lippeaue-Bergkamen-Werne die folgenden Grundstücke sowie die
dazugehörigen Fischereirechte:
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Gemarkung
Flur
Flurstück
Größe
Rünthe
1
683
2,6867 ha
Rünthe
1
684
0,7114 ha
Rünthe
1
757
3,7945 ha
Sandbochum
1
647
0,2048 ha
insgesamt:
7,3974 ha
Der Landrat wird beauftragt, die entsprechende Planvereinbarung mit der Bezirksregierung abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
einstimmig beschlossen
Punkt 9
096/15
Flächentausch in Werne/Bergkamen zum Zwecke des Naturschutzes
Beschluss
Dem Kreisausschuss wird empfohlen, den folgenden Beschluss zu fassen:
Der Kreis Unna beschließt die Flächentauschpakete für den Erwerb von Dienstbarkeiten und Flächen zur
Umsetzung von Landschaftsplanmaßnahmen sowie Entwicklungsmaßnahmen des Naturschutzgebietes N13
und zur Abgabe von Flächen für die Lipperenaturierung an den Lippeverband im Rahmen der Flurbereinigung Bergkamen-Werne.
Der Landrat wird beauftragt die Planvereinbarungen zum Flächentausch mit der Bezirksregierung abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
einstimmig beschlossen
Punkt 10
097/15
Grundstücksverkauf in Ostbüren
Beschluss
Dem Kreisausschuss wird empfohlen, den folgenden Beschluss zu fassen:
Der Kreis Unna veräußert in Ostbüren eine durch Ausgasungen geschädigte Waldfläche in einer Gesamtgröße von 33.973 m², bestehend aus den Grundstücken:
Gemarkung Ostbüren, Flur 5, Flurstück 242
Größe 17.225 m²
Gemarkung Ostbüren, Flur 5, Flurstück 245
Größe 16.748 m²
Der Landrat wird beauftragt, in Zusammenwirken mit dem Erwerber und einem Notar das Verkaufsgeschäft
abzuwickeln.
Abstimmungsergebnis
einstimmig beschlossen
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Anlagen
1.
Präsentation Umweltzentrum Westfalen GmbH; Bericht Herr Sänger
2.
Präsentation Naturförderungsgesellschaft für den Kreis Unna e.V.; Bericht Herr Holzbeck
3.
Präsentation Biologische Station Kreis Unna | Dortmund; Bericht Herr Klinger
4.
Präsentation Naturerleben Lippeaue; Bericht Herr Holzbeck
gez. Ingelore Klemp
Schriftführerin
ges. Norbert Enters
Vorsitzender
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