Daten
Kommune
Kreis Unna
Dateiname
Anlage zur Sitzungsvorlage Nr. 094-10 (Jahresbericht Frauenforum 2008/2009).pdf
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197 kB
Erstellt
07.12.15, 11:06
Aktualisiert
27.01.18, 09:39
Stichworte
Inhalt der Datei
JAHRESBERICHT
2008 / 2009
FRAUENFORUM IM KREIS UNNA e.V.
FRAUENFORUM
Jahresbericht 2008/2009
Geschäftsstelle
Hansastr. 38
59425 Unna
Internet: www.frauenforum-unna.de
Geschäftsstelle 02303 / 77891-0, Fax 77891-19
email: geschaeftsstelle@frauenforum-unna.de
email: verwaltung@frauenforum-unna.de
Frauen- und Mädchenberatungsstelle mit der Fachstelle zu häuslicher Gewalt, der
Fachstelle zu sexualisierter Gewalt sowie dem Frauenkrisentelefon
02303 / 82202, Fax 77891-29
email: frauenberatungsstelle@frauenforum-unna.de
email: frauennotruf@frauenforum-unna.de
Frauenhaus 02303 / 77891-50, Fax 77891-59
email: frauenhaus@frauenforum-unna.de
FrauenÜbernachtungsstelle 02303 / 77891-30, Fax 77891-39
email: frauenuebernachtungsstelle@frauenforum-unna.de
FrauenRäume 02303 / 77891-40, Fax 77891-49
email: frauenraeume@frauenforum-unna.de
1.1. Arbeit des Vereins
Entsprechend der satzungsgemäßen Ziele setzte der Verein in den Jahren 2008 und 2009
seine Arbeit in folgenden Bereichen fort:
• Frauen- und Mädchenberatungsstelle - seit 1987 mit
¾ Frauenkrisentelefon (Frauennotruf) - seit 1998
¾ Fachberatungsstelle zu häuslicher Gewalt – seit 2002
¾ Fachberatungsstelle zu sexualisierter Gewalt – seit 2007
• Frauenhaus - seit 1988
• FrauenÜbernachtungsstelle für wohnungslose Frauen - seit 1994
• FrauenRäume – seit 2003
• regionale und überregionale Zusammenarbeit mit anderen Frauenberatungsstellen,
Frauenhäusern, FrauenNotrufen, spezifischen Einrichtungen für wohnungslose Frauen
sowie anderen Institutionen zum Zweck des Informations- und Erfahrungsaustauschs
sowie der Kooperation und Vernetzung
• Weiterbildungsmaßnahmen zur Schulung der angestellten Mitarbeiterinnen
• Teilnahme an kreis-, landes- und bundesweiten Fachtagungen, Facharbeitskreisen,
Podiumsdiskussionen usw.
• Beteiligung an den Veranstaltungen zum Internationalen Frauentag rund um den 8. März
in den einzelnen Kommunen des Kreises
• Informationsveranstaltungen für interessierte Gruppen
Frauenselbsthilfegruppen, Mädchengruppen usw.
1
wie
z.B.
Frauengruppen,
FRAUENFORUM
Jahresbericht 2008/2009
1.2 Vorstand
Birgit Kollmann seit 27.05.2009, Unna, 02303/81315
Christel Stockhecke, Unna, 02303/61216
Lisa Wetter, Unna, 02308/120503
Renate Bunten bis 27.05.2009 (kommissarisch seit 29.04.08)
1.3
Beirat
Kollmeier Ingrid, Kamen
Kroll-Baues Violetta, Bergkamen
Schröer Monika, Fröndenberg
Martina Eden-Hedberg, Werne
Enners-Dauber Claudia, Unna
Kalt-Sponheuer Gisela, Bönen
Zubrytzki Christina, Schwerte
Wagner Christina, Unna
Beisitzerin: Katja Schuon, Kreisgleichstellungsbeauftragte
Delegierte der Mitarbeiterinnen: Ingrid Scheibe
1.4. Angestellte Mitarbeiterinnen
Geschäftsstelle:
Birgit Unger, Geschäftsführerin
Loni Asche, Verwaltung
Ingrid Eggenstein, Verwaltung (bis 12/09)
Monika Boruta, Verwaltung (seit 06/09)
Sabine Adam-Johnen, Job-Coaching für Mitarbeiterinnen in Arbeitsgelegenheiten &
Fundraising
Frauen- und Mädchenberatungsstelle / Frauenkrisentelefon / Fachberatungsstelle zu
häuslicher Gewalt, Fachberatungsstelle zu sexualisierter Gewalt:
Magdalena Warnsing, Beratung, Leitung
Isolde Pacho, Beratung
Karola Enners, Beratung (in Elternzeit seit 04/06)
Birgit Burke, Beratung (bis 10/08)
Silja Brauckhoff (02/09 – 05/09)
Claudia Chmel-Kloß, Beratung
Sabine Boldt (seit 09/09)
Frauenhaus:
Simone Illtz, Sozialarbeit, Leitung (bis 12/08)
Martina Ricks-Osei, Sozialarbeit, Leitung (seit 01/09)
2
FRAUENFORUM
Jahresbericht 2008/2009
Melanie Deschner-Kolodzey, Sozialarbeit & Arbeit mit Kindern (ab 08/08)
Ulrike Wiggermann, Arbeit mit Kindern (bis 07/08)
Sandra Luig, Arbeit mit Kindern (ab 02/09)
Nicole Urbaniak, Arbeit mit Kindern (ab 07/09)
Brigitte Berndt, Sozialbetreuung & Hauswirtschaft
FrauenÜbernachtungsstelle:
Christina Schulz, Sozialarbeit
Melanie Deschner-Kolodzey, Sozialarbeit
FrauenRäume:
Ingrid Scheibe, Sozialarbeit, Leitung
Elvira Sabe-Droste, Sozialarbeit
Petra Glück, Sozialbetreuung & Hauswirtschaft (bis 06/09)
Carmen Peters, Sozialbetreuung & Hauswirtschaft
Christina Hölken-Scharrenbach, Sozialbetreuung & Hauswirtschaft (ab11/09)
1.5 Mitglieder
Dem Frauenforum gehören durchschnittlich 57 Frauen als Einzelmitglieder an. Darüber
hinaus gelten alle Gleichstellungsbeauftragten im Kreis als "geborene Mitglieder". Zusätzlich
unterstützen die Grünen/GAL Bergkamen in Form einer Gruppenmitgliedschaft.
2.
Finanzen und Personal
Der Personal-, Sach- und Betriebskostenzuschuss des Kreises wurde für die Frauen- und
Mädchenberatungsstelle mit den Fachberatungsstellen zu häuslicher und
sexualisierter Gewalt und dem Frauenkrisentelefon sowie für die Geschäftsstelle vom
Kreistag bis Mitte 2011 auf jährlich 197.380 € festgelegt. Damit finanziert wird der Personal-,
Sach- und Betriebskostenaufwand von 1,5 Verwaltungsstellen, der
Stelle der
Geschäftsführerin sowie der vier in unterschiedlichen Voll- und Teilzeitverträgen angestellten
Beraterinnen für Frauen und Mädchen. Eine der Vollzeitpersonalstellen in der Verwaltung
wird zu 75% seit Juni 2009 aus Mitteln der ARGE über das Programm Job-Perspektive
gefördert. Das Land beteiligte sich – begrenzt auf die Personalkostenfinanzierung der
Frauen- und Mädchenberatungsstelle und seine beiden Fachberatungsstellen - mit einem
jährlich unveränderten Festbetrag von 91.268 €. Zusätzliche Bedarfe mußten aus Spendenund Bußgelderträgen finanziert werden.
Das Frauenhaus erhält vom Land einen jährlichen Festbetrag von 87.604 € als
Personalkostenzuschuss für drei Personalstellen. Die verbleibenden Personal- und
Personalnebenkosten für die drei landesgeförderten Personalstellen trug der Kreis als
Betreuungskosten gem. SGB II in einer Gesamthöhe von 59.606 € in 2008 sowie 47.001 € in
2009. Die weiteren Betriebs- und Sachkosten erwirtschaftete das Frauenhaus, vergleichbar
der gem. SGB II angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung, mit einem Tagessatz
von 9,95 € pro Nacht und Bett sowie aus Spenden- und Bußgelderträgen.
Die
Personalund
Personalnebenkosten
für
die
Mitarbeiterinnen
der
Frauenübernachtungsstelle übernahm der Kreis für ½ Personalstelle einer Sozialarbeiterin
als Betreuungskosten gem. SGB II in einer Gesamthöhe von 23.082 €. Zusätzlich wurde eine
Vollzeitstelle aus dem Landesmodellprogramm der Wohnungsnotfallhilfe für die
Durchführung des Modellbausteins „wohnprojektbezogene Beratung und Begleitung“ noch
bis August 2009 mit einem Festbetrag mitfinanziert. Die weiteren Betriebs- und Sachkosten
erwirtschaftete die Frauenüernachtungsstelle, vergleichbar der gem. SGB II angemessenen
3
FRAUENFORUM
Jahresbericht 2008/2009
Kosten für Unterkunft und Heizung, mit einem Tagessatz von 9,95 € pro Nacht und Bett
sowie aus Spenden- und Bußgelderträgen.
Die FrauenRäume als teilstationäre Einrichtung gem. §§ 67-69 SGB XII erhielten für
Personal-, Sach- und Betriebskosten von 9 Maßnahmeplätzen für Frauen mit besonderen
sozialen Schwierigkeiten seitens des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe einen
festgelegten Tagessatz. Bei 87%iger Auslastung ist damit kostendeckend zu arbeiten.
Das Frauenforum beschäftigte zusätzlich insgesamt 7-8 Mitarbeiterinnen in
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung. Die Einsatzorte waren im
Frauenhaus, in der FrauenÜbernachtungsstelle und in den FrauenRäumen in den
Arbeitsfeldern der sozialbetreuenden und hauswirtschaftlichen Unterstützung, zusätzlich im
Bereich der Geschäftsstelle bzw. ihrer Verwaltung. Eine aus den an den Träger seitens der
ARGE im Kreis Unna gezahlten Maßnahmepauschalen finanzierte Mitarbeiterin ist als JobCoach für die Qualifizierung und Begleitung dieser Mitarbeiterinnen auf ihrem Weg in den
Ausbildungs- und Arbeitsmarkt tätig.
3.
Geschäftsstelle
3.1. Aufgabenbereiche
Im Rahmen ihrer Leitungs- und Querschnittsaufgaben ist die Geschäftsführerin zuständig für
die Koordinierung von Arbeitsabläufen, für das kooperative Zusammenspiel aller
Einrichtungen des Frauenforums untereinander, für die Ausarbeitung und Formulierung von
Anträgen für neue Konzepte sowie für die Zusammenarbeit mit dem Vorstand. Sie bildet die
Schnittstelle zwischen Vorstand und Mitarbeiterinnen.
Zu den Aufgabenbereichen der Geschäftsführerin zählen
•
Koordination
•
Personalentwicklung
•
Projekt- und Organisationsentwicklung
•
Finanz- und Wirtschaftsplanung
•
Controlling
•
Weiterentwicklung von Organisationsstrukturen
•
Qualitätsmanagement und -sicherung
•
Öffentlichkeitsarbeit
•
Dokumentation und Evaluation
Als
Arbeitsinstrumente
werden
genutzt
u.a.
fachbereichsübergreifende
und
fachbereichsinterne Teambesprechungen, Supervision, externe und interne Fortbildungen,
Vorstands- und Beiratssitzungen, Pressearbeit, Beteiligung an Veranstaltungen – u.a. mit
eigenen Beiträgen und Kurzvorträgen.
3.2. Weiterbildung von Mitarbeiterinnen
Zur Weiterbildung nahmen Mitarbeiterinnen des
Veranstaltungen, Seminaren und Fortbildungen teil:
•
Frauenforums
an
folgenden
Seminare und Fachtagungen zu „Starke Eltern – Starke Kinder“, „Kinder sicher im
Netz“, „Gefahr durch neue Medien“, „Gewaltprävention mit Jungen durch
4
FRAUENFORUM
Jahresbericht 2008/2009
Kampfesspiele“, „Gesprächsführung mit Kindern und Jugendlichen in
Krisensituationen“
•
Kurs „Türkisch für Anfänger“
•
Inhouse-Seminar „MitarbeiterInnengespräche“
•
Verschiedene Excelkurse
•
Online-Kurs „Selbst- und Zeitmanagement“
•
Seminar & online-Coaching „Fundraising“
•
Seminare zu SGB II + SGB XII
•
Fortbildung zu Qualitätsmanagement „Basislehrgang PQ-Sys“
•
Seminar „Teamarbeit systemisch verbessern“
•
Fortbildung & Supervision zu „Unternehmensentwicklung sozialer Trägerorganisationen, Anforderungen an Führung und Leitung“
•
Seminare und Fachtagungen zu „Interkulturelle Kompetenz“, „Das schwache
Geschlecht - die türkischen Männer“, „Im Namen der Ehre -Zwangsverheiratung“,
„Sexualpädagogik in interkulturellen Gruppen“
•
•
Seminare und Fachtagungen zu „Traumafachberatung“, „Dem Trauma ins Auge
sehen“, „gewaltfreie Beziehungen“, „Frauenrechte sind Menschenrechte“,
„Psychotraumatologie“, Geschlechtersensible Beratung im Kontext von Beruf und
Gewaltprävention“
Fortbildungen zu „Kunsttherapeutische Methoden in der Frauen- und
Mädchenberatung“, „Personenzentrierte Beratung“, „Energetische Psychologie“
•
•
Bundestagung 2009 der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Wohnungslosenhilfe
•
Supervision einzelner Mitarbeiterinnen bzw. in Teams
3.3. Beteiligung an Netzwerken
Mitarbeiterinnen vertreten das Frauenforum in verschiedenen Arbeitskreisen und Gremien:
•
in den Fachgruppen „Psychiatrie“, „Kinder und Jugendliche“ und „Wohnen“ der
Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG)
•
an kommunalen Frauen- und Mädchennetzwerken
•
am „Runden Tisch gegen häusliche Gewalt im Kreis Unna“
•
im Arbeitskreis gegen sexuelle Misshandlungen
•
in Arbeitskreisen zu aktuellen regionalen Themen, z.B. zum Internationalen Frauentag
•
im Fachausschuss Frauen des PARITÄTischen Wohlfahrtsverbands, Landesverband
Nordrhein-Westfalen
Darüber hinaus schloss die Beratungs- und Begleitarbeit in vielen Fällen eine
Zusammenarbeit mit und ggf. Vermittlung an andere Institutionen des psychosozialen Netzes
im Kreis Unna, aber auch überregional ein (z.B. Psychologische Beratungsstellen,
Sozialpsychiatrische Dienste, Sucht- und Schuldnerberatungsstellen, Kinderschutzbund,
Aidsberatung, Allgemeine Soziale Dienste usw.). Gleiches gilt für die Zusammenarbeit mit
Behörden wie z.B. Sozial- und Jugendämtern, der ARGE im Kreis Unna, Wohnungs- und
Ausländerämtern sowie mit bestimmten Berufsgruppen wie z.B. RechtsanwältInnen,
ÄrztInnen, RichterInnen und PolizistInnen.
5
FRAUENFORUM
Jahresbericht 2008/2009
4. Frauen- und Mädchenberatungsstelle mit den Fachberatungsstellen
zu häuslicher und sexualisierter Gewalt und dem Frauenkrisentelefon
Die Frauen- und Mädchenberatungsstelle ist eine durch das Land NRW geförderte
allgemeine Beratungsstelle für Frauen und jugendliche Mädchen. Darüber hinaus sind
in der Frauen- und Mädchenberatungsstelle die Fachberatungsstellen zu häuslicher
Gewalt und sexualisierter Gewalt integriert.
Der Erstkontakt erfolgt üblicherweise über das Telefon. Die kostenlose und auf Wunsch
anonyme Beratung richtet sich an jede Frau und jedes Mädchen unabhängig von ihrem Alter,
der sexuellen Ausrichtung, dem sozialen Status oder der kulturellen Herkunft. Die
Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht.
Grundsätzlich erhält jede Frau Hilfe und Unterstützung,
•
die für die Bewältigung von Belastungssituationen wie Trennung, Scheidung,
Beziehungsschwierigkeiten, Trauer und Verlust Unterstützung benötigen,
•
die Wege suchen, ihr Leben und ihren Alltag eigenverantwortlich und selbstbestimmt
zu gestalten,
•
die in Lebenskrisen und schwierigen Entscheidungssituationen eine Begleitung
möchten,
•
die körperliche, seelische, sexuelle und/oder andere Formen von Gewalt erleben
oder erlebt haben,
•
die an den Folgen erlittener Gewalt (z.B. unter Schlaflosigkeit, Alpträumen, Ängsten,
Depressionen, psychosomatischen Beschwerden, Selbsttötungsgedanken) leiden,
•
die Probleme in Partnerschaft, Ehe, Familie und Beruf nicht alleine bewältigen
können,
•
die unter Essstörungen, Süchten, selbstverletzendem Verhalten, unter Zwängen u. ä.
leiden.
Frauen und jugendliche Mädchen, die bereits Zuflucht im Frauenhaus oder eine
Unterbringung in der FrauenÜbernachtungsstelle wegen (drohender) Wohnungslosigkeit
gefunden haben bzw. im teilstationären Programm der FrauenRäume wegen besonderer
sozialer Schwierigkeiten begleitet werden, können ebenfalls die Angebote der
Fachberatungsstellen in Anspruch nehmen.
Im Hinblick auf Gewalt in Partnerschaften zeigen die Ergebnisse einer Studie des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus 2004, dass etwa jede
vierte Frau, die im Alter von 16-85 Jahren in einer Partnerschaft gelebt hat, mindestens
einmal körperliche und/oder sexualisierte Gewalt durch den Beziehungspartner erlebt hat.
Davon nannten 69% der Betroffenen mehrfache Gewaltsituationen. Des Weiteren stellt die
Studie heraus, dass alle Formen von Gewalt in einem sehr hohen Maß zu psychischen
Folgebeschwerden führen. Dies können vor allem tiefe Verunsicherungen, Ängste,
Schlafstörungen, Niedergeschlagenheit und Depression, Selbstmordgefahr, Selbstverletzung
und Essstörungen sowie Abhängigkeitserkrankungen sein. Nicht selten sind Trennung,
Scheidung, Wohnungswechsel und Kündigung des Arbeitsplatzes soziale und psychosoziale
Folgen.
Für Fälle häuslicher Gewalt im Zusammenhang mit dem Gewaltschutzgesetz und
polizeilicher Wegweisung übernimmt die Frauen- und Mädchenberatungsstelle im Rahmen
ihrer vom Land für ihre Arbeit erlassenen Förderrichtlinien die Aufgabe der Beratung und
Begleitung der Opfer. Die Zusammenarbeit erfolgt mit der Polizei sowie deren
Opferschutzbeauftragten. Erklärt die betroffene Frau, im polizeilichen Einsatz der
Wegweisung des Täters, der Polizei gegenüber ihr Einverständnis, nimmt eine Mitarbeiterin
6
FRAUENFORUM
Jahresbericht 2008/2009
Kontakt mit ihr auf. Ziele sind die emotionale Stärkung und Aufklärung der Betroffenen über
ihre Rechte im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes und den damit verbundenen
Möglichkeiten wie z.B. langfristiger Wohnungszuweisung oder der Beantragung eines
Kontakt- und Näherungsverbotes. Weiterhin unterstützen die Mitarbeiterinnen bei
anstehenden Regelungen von Alltagsangelegenheiten und der Existenzsicherung, die sich
durch die besondere Situation verändert haben, z. B. bei Schulden, zu Unterhaltsfragen, zum
Erhalt des Arbeitsplatzes etc..
Das Angebot der Fachberatungsstelle zu sexualisierter Gewalt wendet sich an Mädchen ab
14 Jahren und Frauen, die von sexueller Gewalt bedroht sind sowie dieser ausgesetzt sind
oder waren. Angehörige und andere, die mit Betroffenen in Kontakt sind, können sich
ebenfalls an die Fachberatungsstelle wenden.
Unter sexualisierte Gewalt fällt jede Handlung gegen das Recht auf sexuelle
Selbstbestimmung wie sexuelle Mißhandlung aktuell bzw. in Kindheit und Jugend,
(versuchte) Vergewaltigung, sexuelle Gewalt in Ehe und Partnerschaft, Vergewaltigung nach
K.O.-Tropfen, sexuelle Nötigung, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Telefon, im Alltag
z.B. durch "zufällige" Berührungen, Grabschen etc.. Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und
Übergriffe, sexuelle Misshandlungen sowie das Verabreichen von K.O.-Tropfen sind
gesetzlich verboten und damit strafbare Handlungen. Unter dem Einfluss von K.O.- Tropfen
gibt es oftmals keine Erinnerungen an den Tathergang, aber die körperlichen und seelischen
Folgen sind gravierend.
Betroffene Frauen und Mädchen werden durch eine frauenspezifische Beratung und
therapeutische Begleitung unterstützt, um mit dem Erlebten umzugehen und ihre seelische
und körperliche Gesundheit zu stärken. Zusätzlich erhalten sie Sachinformationen über alle
rechtlichen Möglichkeiten und werden, wenn gewünscht, im Strafverfahren von einer
Mitarbeiterin begleitet.
In der Regel ist die Beratungsarbeit auf einen längeren Zeitraum angelegt, da zunächst eine
vertrauensvolle Basis in mehreren Kontakten geschaffen werden muss. Es bedarf der
spezialisierten Fort- und Ausbildung der Mitarbeiterinnen in traumaspezifischen
Stabilisierungsverfahren, um betroffene Frauen und Mädchen in ihrem Lebensalltag wieder
sicherer werden zu lassen und ihn eigenständig bewältigen zu können.
4.1 Beratungsangebote
In Krisensituationen sind die Mitarbeiterinnen montags und mittwochs von 9:30 bis 12:30
Uhr und dienstags und donnerstags von 15:00 bis 16:00 Uhr direkt für eine telefonische
Beratung erreichbar. Innerhalb der telefonischen Beratungszeiten können auch
Beratungstermine vereinbart werden. Außerhalb dieser Zeiten können Frauen und Mädchen
auf einen Anrufbeantworter sprechen und werden schnellstmöglichst zurückgerufen. Die
Beratungstermine werden von den Mitarbeiterinnen individuell und flexibel in den Tages- und
Abendstunden vergeben.
Angeboten
werden
kurzfristige
Krisengespräche,
Beratungsgespräche
und
therapeutische Begleitung zu allgemeinen Themen sowie Fachberatung zu häuslicher
und sexualisierter Gewalt. Die Gespräche beinhalten neben der emotionalen Stärkung die
Klärung der Situation und ggf. Weitervermittlung und/oder Begleitung an kooperierende
Fachstellen. Mittels einer aktuellen Adressendatei werden individuell wichtige
Informationen weitergegeben.
Nach erlebter häuslicher Gewalt und polizeilicher Wegweisung des (Ehe-)Partners werden
Frauen gem. Gewaltschutzgesetz innerhalb einer 10-Tage-Frist, die zur Wahrnehmung
notwendiger rechtlicher Schritte einzuhalten ist, spezifisch beraten und begleitet.
Die Notrufarbeit als Frauenkrisentelefon wird zusätzlich außerhalb der üblichen
Dienstzeiten rund um die Uhr - an jedem Wochenende sowie über jeden Feiertag – von der
für die Rufbereitschaft für alle Einrichtungen zuständigen Mitarbeiterin mit sichergestellt.
7
FRAUENFORUM
Jahresbericht 2008/2009
Auf Wunsch werden betroffene Mädchen und Frauen zur Polizei, zu Ärztinnen sowie
Rechtsanwältinnen begleitet. Das juristische Verfahren stellt für Mädchen und Frauen eine
große psychische Belastung dar - deshalb besteht auch im strafrechtlichen Prozess das
Angebot der Begleitung zum Gericht.
4.2 Statistische Angaben
Die Arbeit der Frauen- und Mädchenberatungsstelle mit beiden Fachberatungsstellen und
dem Angebot des Frauenkrisentelefons wurde von vier Beraterinnen statt der maximal
möglichen 119 Wochenstunden – bedingt durch Personalveränderungen – mit
durchschnittlich 115 Wochenstunden in 2008 sowie durchschnittlich 112 Wochenstunden in
2009 geleistet.
In 2008 wurden insgesamt 345 Frauen und Mädchen, in 2009 insgesamt 354 Frauen
und Mädchen persönlich beraten und begleitet.
In 2008 wurden insgesamt 2.651, in 2009 insgesamt 1.810 Beratungsgespräche mit
Frauen und Mädchen geführt – dazu kamen in beiden Berichtsjahren durchschnittlich
weitere 65 Beratungssituationen im Rahmen von Gruppensettings.
Zwei Mitarbeiterinnen führten 21 mal in 2009 Lehrveranstaltungen für PolizistInnen zum
Thema „Häusliche Gewalt aus Sicht einer Frauenberatungsstelle und eines Frauenhauses“
am Institut für Aus- und Fortbildung der Polizei Nordrhein-Westfalen in Selm durch.
2008
Alter
2009
Unter 14 Jahren
0
0,00 %
5
1,41 %
14 – 17 Jahre
31
8,99 %
15
4,24 %
18 – 25 Jahre
38
11,01%
53
14,97 %
26 – 40 Jahre
97
28,12%
86
24,29 %
41 – 50 Jahre
72
20,87%
77
21,75 %
51 – 60 Jahre
37
10,72%
45
12,71 %
Über 60 Jahre
27
7,83%
23
6,50 %
keine Angaben / unbekannt
43
12,46%
50
14,12 %
Staatsangehörigkeit
2008
2009
Deutsch ohne
Zuwanderungsgeschichte
262
75,94% 249
70,34 %
Deutsch mit
Zuwanderungsgeschichte
41
11,88%
53
14,97 %
Andere Staatsangehörigkeit
15
4,35%
24
6,78 %
keine Angaben / unbekannt
27
7,83%
28
7,91 %
8
FRAUENFORUM
Jahresbericht 2008/2009
Kommunale Verteilung
2008
2009
Bergkamen
35
10,14 %
43
12,15 %
Bönen
15
4,35 %
8
2,26 %
Fröndenberg
14
4,06 %
22
6,21 %
Holzwickede
20
5,80 %
19
5,37 %
Kamen
31
8,99 %
39
11,02 %
Lünen
16
4,64 %
22
6,21 %
Schwerte
29
8,41%
17
4,80 %
Selm
6
1,74 %
6
1,69 %
Werne
8
2,32 %
5
1,41 %
Unna
139
Unbekannt / außerhalb Kreis Unna
32
40,29 % 139
9,28 % 34
2008
Lebensform
39,27 %
9,61 %
2009
Alleinlebend / Ein-PersonenHaushalt
67
19,42 %
70
In Partner-/ Partnerinnenschaft
lebend
48
13,91 %
57
In Partner-/ Partnerinnenschaft
lebend mit Kindern
102
29,57 %
70
19,77 %
16,10 %
19,77 %
Nicht in Partner-/
Partnerinnenschaft lebend, mit
Kind/ern
73
In der Familie lebend
41
11,88 %
46
12,99 %
Sonstige Lebensform
9
2,61 %
0
0,00 %
Keine Angaben / unbekannt
5
1,45 %
22
6,21 %
89
25,14 %
21,16 %
2008
Tätigkeit (Mehrfachnennungen
2009
möglich)
Vollzeit erwerbstätig
45
48
52
13,04 %
15,07 %
60
15,56 %
16,95 %
Teilzeit erwerbstätig
Zeitweise erwerbstätig
18
5,22 %
7
1,98 %
Arbeitslos
63
18,26 %
37
10,45 %
Erwerbsunfähig
17
4,93 %
7
1,98 %
In Ausbildung / Umschulung
54
15,65 %
57
16,10 %
Rentnerin
32
9,28 %
25
7,06 %
Hausfrau
42
12,17 %
69
19,49 %
Elternzeit
13
3,77 %
11
3,11 %
Sonstiges / unbekannt
9
2,61 %
33
9,32 %
9
FRAUENFORUM
Jahresbericht 2008/2009
2008
Problembereiche
2009
(Mehrfachnennungen möglich)
Trennung/ Scheidung/ Beziehungsprobleme
185
17,18 % 161
18,44 %
Besuchs-, Sorge-, Umgangsrecht
Berufliche Probleme
82
7,61 %
53
6,07 %
Migrationsproblematik
24
2,23 %
8
0,92 %
Soziale Isolation/
Kontaktschwierigkeiten/ Trauer
89
8,26 %
55
6,30 %
Sozialberatung/ existenzielle
Sicherung
86
7,99 %
58
6,64 %
Kinder- und Erziehungsfragen
115
10,68 %
52
5,96 %
Rechtliche Probleme/
Verfahrensbegleitung
47
4,36 %
38
4,35 %
Sexualität/ sexuelle Identität
9
0,84 %
9
1,03 %
14,02 % 139
8,08 % 78
15,92 %
Physische und psychische Gewalt
151
Sexualisierte Gewalt
87
Zwangsheirat
3
0,28 %
1
0,23 %
Stalking
18
1,67 %
14
1,60 %
Sucht/ Essstörung
30
2,79 %
44
5,40 %
Gesundheit/ psychische und/ oder
psychosomatische Erkrankungen
151
14,02 %
98
11,23%
0
0,00 %
64
7,33 %
Sonstiges
8,93 %
4.3 Gewaltschutzgesetz und polizeiliche Wegweisung
200
178
180
153
160
152
144
Anzahl der
polizeilichen
Wegweisungen
gem GwSchG
140
114
120
91
109
100
82
71
80
davon in der
Frauen- und
Mädchenberatungsstelle
begleitet
67
51
60
46
38
28
40
30
24
20
0
1
2
3
4
5
6
10
7
8
FRAUENFORUM
Jahresbericht 2008/2009
In 2002, 2003 und 2004, den ersten drei Jahren der Arbeit zum Gewaltschutzgesetz, stieg
die Zahl der zu begleitenden Frauen (inkl. Lünen) stetig an. In 2005 jedoch sank die Zahl der
von der Beratungsstelle zum Gewaltschutzgesetz begleiteten Frauen von 65% auf 44% der
ausgesprochenen polizeilichen Wegweisungen, deren Zahl wiederum gleichzeitig um 40%
gestiegen war. Diese Entwicklung setzte sich bedauerlicherweise fort - in 2008 wurden im
Kreis Unna insgesamt 178 polizeiliche Wegweisungen ausgesprochen, nur 30 Frauen (17%)
fanden danach den Weg in die Beratungsstelle. In 2009 wurden 152 polizeiliche
Wegweisungen ausgesprochen – mit nur 24 in der Beratungsstelle begleiteter Frauen hat
sich das Verhältnis nochmals leicht auf 16% verringert.
In Anbetracht dieser Entwicklung wird nun in 2010 dringender Gesprächsbedarf sowohl
innerhalb des „Runden Tisches gegen häusliche Gewalt im Kreis Unna“ wie auch mit der
Polizei und der für sie zuständigen Gremien und Behörden bezüglich der Ausgestaltung der
Kooperation
sowie der
Zuordnung
von
Aufgaben
an
die
Frauenund
Mädchenberatungsstelle, an die Opferschutzbeauftragten der Polizei sowie an den Weissen
Ring gesehen.
4.4 Fachberatungsstelle zu sexualisierter Gewalt
Alle vier Beraterinnen der integrierten Beratungsstelle aus allgemeiner Frauen- und
Mädchenberatungsstelle,
Fachberatungsstelle
zu
sexualisierter
Gewalt
sowie
Fachberatungsstelle zu häuslicher Gewalt gewährleisteten in ihrem spezialisierten
Fachkräfteteam anteilig die Unterstützung und Begleitung der in diesem Feld betroffenen
Frauen und Mädchen, die hier notwendige Kooperation und Zusammenarbeit mit anderen
Institutionen, die spezialisierten Präventionsangebote sowie die Öffentlichkeitsarbeit.
Unter der Fragestellung „Problemfelder“ gab es in 2008 insgesamt 87 Klientinnen, in 2009
insgesamt 78 Klientinnen, die sexualisierte Gewalt als Grund für die gesuchte Beratung
angaben.
2008
Sexualisierte Gewalterfahrungen
2009
(Mehrfachnennungen möglich)
Vergewaltigung/ sexuelle Nötigung
29
33,33 %
Aktueller Missbrauch
6
Zurückliegender Missbrauch
33
27,84 %
6,90 %
27
6
37,93 %
46
47,42 %
3,09 %
6,19 %
Folter/ geschlechtsspezifische Verfolgung
0
0,00 %
3
Sexuelle Belästigung
16
18,39 %
10
10,31 %
1,03 %
4,12 %
K.O.-Tropfen
1
1,15 %
1
Sonstiges (z. B. Klärung der Ursachen von Störungen)
2
2,30 %
4
2008
Bezug des Täters zum Opfer (Mehrfachnennungen
2009
möglich)
Lebensgefährte (Ehepartner, Expartner, Freund)
18
20,69 %
31,03 %
40,23 %
27
29
Verwandter
35
19,54 %
33,33 %
Fremdtäter
24
27,59 %
17
Sonstige Person
9
10,34 %
6
6,90 %
1,15 %
8
9,20 %
Keine Angabe
1
11
FRAUENFORUM
5.
Jahresbericht 2008/2009
Frauenhaus
5.1. Räumliche Situation
• 10 Schlafräume mit insgesamt 20 Betten
• 1 Notschlafzimmer
• 1 Gemeinschaftsküche mit Essbereich
• 2 Wohnzimmer
• 1 Aufnahme- und Beratungszimmer
• 1 Team - Besprechungszimmer
• 3 Büroräume
• 6 Badezimmer
• 2 zusätzliche Toiletten
• 1 Abstellkammer
• 1 Spielbereich mit 3 Räumen
• 1 offener Spielbereich
• 1 Außenspielbereich
Die Küche bietet jeder Frau einen abschließbaren Schrank für Lebensmittel sowie ein
abschließbares Kühlfach.
Waschmaschinen und Trockengelegenheiten können im Keller mit genutzt werden. Bei
Bedarf steht in einem Kellerraum Second-hand-Ware zur Verfügung.
5.2. Statistische Angaben
In 2008 wurden insgesamt 195 Personen (114 Frauen/ 81 Kinder), in 2009 – wegen des
Umzugs wesentlich weniger - insgesamt 120 Personen (68 Frauen/ 52 Kinder) im
Frauenhaus aufgenommen.
Aufgenommene Personen
2008
2009
Frauen
114
68
Kinder
81
52
2008
2009
Häufigkeit des Aufenthalts
zum ersten Mal
83
72,81 %
46
67,65 %
zum wiederholten Mal
26
22,81 %
22
32,35 %
keine Angaben/ unbekannt
5
4,39 %
0
0,00 %
Aufenthaltsdauer
2008
2009
1 – 8 Tage
bis 1 Monat
49
42,98 %
25
36,76 %
30
26,32 %
14
20,59 %
bis 3 Monaten
26
22,81 %
16
23,53 %
bis 6 Monaten
7
6,14 %
10
14,71 %
bis zu 1 Jahr
1
0,88 %
3
4,41 %
länger als 1 Jahr
1
0,88 %
0
0,00 %
12
FRAUENFORUM
Jahresbericht 2008/2009
Die Jahresauslastung lag in 2008 bei durchschnittlich 69,40%, in 2009 bei durchschnittlich
73,85%. Positiv ist die bleibende Stabilisierung des Anteils von über 37% der Frauen in 2008
bzw. 46% der Frauen in 2009, die länger als 3 Wochen im Frauenhaus an einer positiven
Veränderung ihrer persönlichen Lebensperspektiven gearbeitet haben.
Unsere Angebote
•
einer Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit mittels einer telefonischen Rufumleitung auf ein
Handy einer diensthabenden Mitarbeiterin außerhalb der üblichen Dienstzeiten im
Haus,
•
eines Kinderprogramms zu regelmäßigen Zeiten,
•
besonderer Ferienprogramme
sowie neu, unter den neuen räumlichen Rahmenbedingungen,
•
die wesentlich entspanntere Unterbringung in Zweibett- bzw. Familienzimmern
•
mit jeweils einem Badezimmer für je zwei Bewohnerinnenzimmer,
•
dem kindgerechten Spielbereich mit verschiedenen Räumen für größere und kleine
Kinder,
•
Gesprächsmöglichkeiten in einem ausdrücklich Beratungen vorbehaltenen Zimmer
•
und getrennten Büros der Sozialarbeiterinnen und Sozialbetreuerin
tragen für Frauen und Kinder sicher dazu bei, sich von den einschneidenden Erlebnissen der
erfahrenen häuslichen Gewaltsituationen zu erholen, sich geschützt und gut betreut zu
erleben und mit fachlicher Begleitung den Blick auf die Zukunft wenden zu können.
Staatsangehörigkeit
2008
2009
Deutsch
61
53,51 %
33
48,53 %
andere Nationalitäten
53
46,49 %
35
51,47 %
ohne Angabe/ unbekannt
0
0,00 %
0
0,00 %
Alter der Frauen
2008
2009
bis 18 Jahren
11
9,65 %
6
8,82 %
19 – 25 Jahre
28
24,56 %
20
29,41 %
26 – 40 Jahre
57
50,00 %
23
33,82 %
41 – 60 Jahre
17
14,91 %
16
23,53 %
Über 60 Jahre
1
0,88 %
3
4,41 %
Ohne Angabe/ unbekannt
0
0,00 %
0
0,00 %
2008
Ausbildung der Frauen
2009
abgeschlossene Berufsausbildung
37
32,46 %
16
23,53 %
Keine Berufsausbildung
23
20,18 %
5
7,35 %
In Ausbildung/ Umschulung
12
10,53 %
4
5,88 %
Nur Schulabschluss
24
21,05 %
29
42,65 %
Ohne Angabe/ unbekannt
18
15,79 %
14
20,59 %
13
FRAUENFORUM
Jahresbericht 2008/2009
2008
Misshandlung durch
(Mehrfachnennung möglich)
2009
Ehemann
52
45,61 %
36
45,00 %
sonstige Partner
28
24,56 %
12
15,00 %
sonstige Person (z.B. Eltern, Kind)
von Zwangsheirat akut bedroht
28
24,56 %
28
35,00 %
3
2,63 %
4
5,00 %
ohne Angabe/ unbekannt
3
2,63 %
0
0,00 %
Die nach wie vor größte Gruppe der Misshandelnden bleibt die der (Ehe)partner, in 2008 zu
insgesamt 70%, in 2009 zu insgesamt 60%. Diesem im Verhältnis aller Nennungen
entsprechenden Rückgang steht jedoch eine Zunahme der Angehörigengewalt z.B. in
Elternhäusern (nur 16% in 2006, 12% in 2007) von 25% in 2008 und nun 35% in 2009
gegenüber - durchaus nicht nur in Familien mit Migrationshintergrund zu beobachten.
2008
Veränderung der wirtschaftlichen Situation
2009
Verlust des Arbeitsplatzes
3
2,63 %
1
1,47 %
Abbruch der Ausbildung
0
0,00 %
0
0,00 %
Sozialhilfebezug (Leistungen nach SGB XII)
1
0,88 %
1
1,47 %
Leistungen nach SGB II (Alg II)
29
25,44 % 17
25,00 %
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
0
Keine Veränderung (meist Alg II)
Rente
75
1
0,88 %
0
0,00 %
Kindergeld
0
0,00 %
0
0,00 %
Asylbewerberleistung
3
2,63 %
2
2,94 %
Ohne Angaben/ unbekannt
2
1,75 %
0
0,00 %
Aufenthalt nach Verlassen des
Frauenhauses
0,00 %
0
0,00 %
65,79 % 47
69,12 %
2008
2009
Rückkehr zum Partner in bisherige
Wohnung
40
35,09 %
24
40,00 %
selbständig in neuer eigener
Wohnung
26
22,81 %
15
25,00 %
selbständig in zugewiesener
Ehewohnung
5
4,39 %
0
0,00 %
zu FreundInnen/ Verwandten etc.
14
12,18 %
9
15,00 %
andere soziale Einrichtung
1
0,88 %
2
3,33 %
in andere Frauenhäuser vermittelt
10
8,77 %
1
1,67 %
Unbekannt
8
7,02 %
7
11,67 %
ins Heimatland zurück
2
1,75 %
0
0,00 %
stationär ins Krankenhaus
1
0,88 %
2
3,33 %
Noch im Frauenhaus
7
6,14 %
8
13,33 %
14
FRAUENFORUM
Jahresbericht 2008/2009
Kommunale Verteilung /
Herkunftsorte
2008
2009
Bergkamen
7
6,14 %
10
14,71 %
Bönen
2
1,75 %
0
0,00 %
Fröndenberg
4
3,51 %
0
0,00 %
Holzwickede
0
0,00 %
1
1,47 %
Kamen
3
2,63 %
3
4,41 %
Lünen
14
12,28 %
4
5,88 %
Schwerte
4
3,51 %
3
4,41 %
Selm
1
0,88 %
0
0,00 %
Unna
8
7,02 %
7
10,29 %
Werne
1
70
0,88 %
2
2,94 %
61,40 %
38
55,88 %
bundesweit außerhalb es
Kreises Unna
5.3. Arbeitskonzept
Das Frauenhaus bietet körperlich und seelisch misshandelten oder von Gewalt bedrohten
Frauen sowie deren Kindern Zuflucht. Eine Rund-um-die-Uhr-Rufbereitschaft aller
festangestellten Mitarbeiterinnen der Einrichtungen des Frauenforums sichert eine 24stündige Aufnahmebereitschaft für Frauen und Kinder. Bei Vollbelegung des Frauenhauses
wird an andere Frauenhäuser weitervermittelt oder es werden kurzfristige Notaufnahmen
ermöglicht, bis eine andere Unterbringungsmöglichkeit gefunden ist. Eindeutig
drogenabhängige, akut psychisch erkrankte und/ oder wohnungslose Frauen werden an die
entsprechenden Einrichtungen weiterverwiesen bzw. weitervermittelt.
Erstgespräch
Frauen, die alleine oder mit Kindern ins Frauenhaus kommen, haben in der Regel
langjährige Gewalterfahrungen und Misshandlungen ertragen, ehe sie das Frauenhaus als
letzte Möglichkeit des Schutzes erwägen. Ihre Lage - aus einer sonst ausweglosen Situation
ins Frauenhaus zu gehen - entspricht einer Krise, die durch Angst, Panik, das Gefühl des
Verlustes über die eigene Identität und Kompetenz sowie eine umfassende Destabilisierung
gekennzeichnet ist. Das Aufnahmegespräch mit einer der Sozialarbeiterinnen bietet
Gelegenheit zur akuten Krisenintervention, um sowohl Gefühlsebenen mit z.B. Angst, Wut,
Depression, Suizidalität usw. Platz zu geben, aber auch Handlungsebenen z.B. zur
finanziellen Absicherung, zur Sicherung von Dingen des täglichen Bedarfs, zu rechtlich
notwendigen Schritten, zu Hausinterna und Regeln etc. zu erarbeiten.
Erste konkrete Handlungsschritte können sein
•
Aufsuchen einer Ärztin, einer Klinik zur Abklärung medizinischer Notwendigkeiten
•
Aufsuchen einer Rechtsanwältin
•
Anmeldung und Antragstellung auf Kostenübernahme für Lebensunterhalt und
Unterbringung bei der zuständigen ARGE (Alg II) bzw. beim Sozialamt (Grundsicherung)
•
Beantragung von Kinder- bzw. Elterngeld, Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss
•
Anmeldung eventueller Ansprüche bei der Agentur für Arbeit bzw. der ARGE
•
Klärung des Krankenversicherungsschutzes
•
Kontaktaufnahme
Polizei usw.
zu
Jugendamt,
15
Kindergarten,
Schule,
ÄrztInnen,
FRAUENFORUM
Jahresbericht 2008/2009
Begleitung und Alltagsbewältigung
Frauen, die aus sozial, kulturell und materiell benachteiligten Verhältnissen kommen, fehlt es
oft an lebenspraktischen Fähigkeiten. Die Einteilung der zur Verfügung stehenden
Geldmittel – meist ALG II - stellt häufig ein großes Problem dar. Eingeengt in ihr von
häuslicher Gewalt geprägtes Leben, meist ohne Erlaubnis zu Selbstverantwortung und
Entscheidungsfreiheit, haben sie oft nicht gelernt bzw. sind es nicht gewohnt, eigene
Entscheidungen zu treffen, Verantwortung und Konsequenzen ihres Handelns zu tragen.
Bei vielen Frauen ist daher eine intensive und zeitaufwendige Betreuung notwendig. Ziel ist
es, sie auf ein selbständiges und eigenverantwortliches Leben vorzubereiten. Alle
Bewohnerinnen werden anfangs, sowohl aus Gründen des persönlichen Schutzes als auch
zum Kennenlernen und Einüben bestimmter Handlungsabläufe, bei Ämtergängen und
anderen Außenterminen von einer Mitarbeiterin begleitet. In regelmäßigen
Beratungsgesprächen sind die aktuelle Lebens- und Problemsituation sowie Zukunfts- und
Handlungsperspektiven im Sinne eines Hilfeplanverfahrens Thema.
Oft sind die Frauen auch mit der Versorgung und Pflege ihrer Kinder überfordert. Hier stehen
den Frauen sowohl die Sozialbetreuerin mit lebenspraktischen Hilfen wie auch die
Erzieherinnen bei Erziehungsfragen zur Seite – ggf. wird an entsprechende Fachstellen wie
Jugendamt etc. vermittelt.
Einzelberatung
Auf der Basis einer sich entwickelnden Vertrauensbeziehung besteht die Möglichkeit, sowohl
die erlebte Gewalt und Misshandlung wie auch Verhaltens- und Beziehungsmuster, die den
Gewaltkreislauf aufrechterhalten, in Beratungsgesprächen zu bearbeiten. Hierbei geht es vor
allem darum,
•
die ratsuchende Frau zu stabilisieren, d.h. Verunsicherung und Ängste zu nehmen sowie
sie positiv zu stärken in ihrer Entscheidung, die häusliche Gewaltsituation beendet zu
haben,
•
sie dabei zu unterstützen, sich vor weiterer Gewalt des Partners zu schützen,
•
sie zu ermutigen, die Unterstützung von zuständigen Einrichtungen in Anspruch zu
nehmen, wie z. B. Behörden, RechtsanwältInnen, Polizei, Gericht etc.,
•
ihre Handlungsfähigkeit zu stärken, d. h. sie darin zu unterstützen, für sich selbst
Verantwortung zu übernehmen und zu handeln, die Kontrolle über ihr eigenes Leben
(zurück) zu gewinnen und sich damit aus der Opferrolle zu lösen.
Gruppenaktivitäten
Das gemeinsame Planen, Handeln und Erleben in der Gruppe ist eine wichtige Ergänzung
zur einzelberatenden Arbeit - es gibt den Frauen die Möglichkeit, sich auch
Verhaltensweisen anderer anzusehen, sich darüber auszutauschen, evtl. daran zu
orientieren. Das Gespräch über Alltagssituationen, Konflikte und Lebensperspektiven hilft
ihnen, eigene Standpunkte zu finden und diese auch zu vertreten.
Für alle Frauen verpflichtende Hausversammlungen verdeutlichen ihnen, dass sie für das
Zusammenleben im Haus alle gemeinsam die Verantwortung tragen. Hier werden
gemeinsame Verantwortlichkeiten festgelegt, das Haus betreffende Arbeiten wie z.B.
Putzpläne erstellt, Abwesenheiten der Frauen am Wochenende besprochen etc..
Das Zusammenleben in Gemeinschaftsräumen und die unterschiedlichen Charaktere der
Frauen mit verschiedenen kulturellen Hintergründen können Reibereien bis hin zu
Konfliktsituationen verursachen. Diese werden möglichst zeitnah oder während der
Hausversammlung mit den betreffenden Frauen besprochen. Ziel dabei ist das Lernen und
Üben von gewaltfreiem Umgang miteinander und das Entwickeln sowie Einüben alternativer
Lösungsmöglichkeiten.
16
FRAUENFORUM
Jahresbericht 2008/2009
Nachbetreuung
In vielen Fällen ist auch nach Verlassen des Frauenhauses eine Betreuung erforderlich und
sinnvoll. Durch die oft über Jahre hinweg erfahrene physische, psychische und sexuelle
Gewalt und die damit verbundenen Traumatisierungen sind Selbstwertgefühl und
Selbstbewusstsein der Frauen erheblich beeinträchtigt. Die meisten Frauen sind nach dem
Auszug aus dem Frauenhaus noch nicht so weit stabilisiert, um die veränderte
Lebenssituation, die zurückliegenden Erfahrungen, aber auch aktuelle Probleme ohne
Unterstützung bewältigen zu können. Als eigenes Mindestangebot organisiert das
Frauenhaus 1 x monatlich ein Ehemaligentreffen in seinen Räumen, das von vielen Frauen
und ihren Kindern regelmäßg genutzt wird.
Die Anfang 2006 seitens des Landes gestrichene Förderung einer 4. Personalstelle, die
ausdrücklich der Nachsorge vorbehalten sein sollte, nahm dem Frauenhaus die personelle
Ausstattung für diese Leistung. Schon während des Aufenthaltes wird deshalb bei Bedarf mit
entsprechenden Stellen Kontakt aufgenommen und zusammen gearbeitet, da externe
nachgehende Hilfen andernfalls nur sehr selten bzw. nicht langfristig angenommen werden.
Seitdem die Möglichkeiten zur Weitervermittlung an eigene Einrichtungen räumlich
wesentlich optimiert wurden, werden Frauen zunehmend auch intern an die Frauen- und
Mädchenberatungsstelle mit ihren Fachberatungsstellen sowie an die FrauenRäume als
teilstationäre Einrichtung für Frauen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten vermittelt. In
Planung ist ab 2010 als weiteres Angebot der Aufbau eines frauenspezifischen Ambulant
Betreuten Wohnens mit weiteren sechs Plätzen für Frauen mit langfristigerem
Unterstützungsbedarf.
5.4. Kinder im Frauenhaus
81 Kinder wurden in 2008, 52 Kinder in 2009 mit aufgenommen und betreut. Die
Altersstruktur verteilte sich folgendermaßen:
Alter der Kinder
2008
2009
0 – 5 Jahr
49
60,49%
27
51,92%
6 – 14 Jahre
30
37,04%
24
46,15%
Über 14 Jahre
2
2,47%
1
1,92%
ohne Angabe
0
0,00%
0
0,00%
Betreuungssituation
Die tägliche Arbeit mit den Kindern geschieht in zwei Kernzeiten:
•
4x pro Woche Betreuung von 8.30 Uhr - 11.30 Uhr (außer mittwochs)
schwerpunktmäßig Betreuung der Vorschulkinder bei Terminen und
Behördengängen der Mütter
•
und von 14.00 Uhr - 17.00 Uhr
schwerpunktmäßig Arbeit mit schulpflichtigen Kindern (Hausaufgabenbetreuung,
Freizeitgestaltung, kreatives Gestalten, Gruppenarbeiten, Rollenspiele ..........)
Hierbei handelt es sich um Richtzeiten, die ständig den Bedürfnissen der im Haus lebenden
Kinder angepasst werden müssen. So gestalten sich die Betreuungszeiten und –inhalte in
Ferienzeiten völlig anders, müssen z.B. bei Teilnahmen von Kindern des Hauses an
Freizeitangeboten der Stadt oder der Schulen verschoben werden.
17
FRAUENFORUM
Jahresbericht 2008/2009
Darüber hinaus umfasst die Arbeit:
• Erstgespräche und Kontaktaufnahme mit Müttern und Kindern zur Klärung des
physischen Zustands des Kinder/ der Kinder im Hinblick auf eine eventuell einzuleitende
medizinische Versorgung
• Erfassung des familiären Hintergrundes bezogen z.B. auf eigene Gewalterfahrung,
sexuelle
Misshandlung,
Vater-Kind
bzw.
Mutter-Kind-Beziehung,
Geschwisterkonstellation, Aufnahme und Integration von behinderten Kindern
• Information, Regelung und Organisation der notwendigen Ein- bzw. Umschulung von
Schulkindern
• Gespräche zur Konfliktlösung bei auftretenden Erziehungsschwierigkeiten
• Übernahme der Rolle von Ansprechpartnerinnen und Anwältinnen der Kinder, evtl. auch
gegen die Mütter
• Einzelarbeit und -gespräche mit den Kindern, nach Möglichkeit auch noch nach dem
Auszug aus dem Frauenhaus
• Beratungsgespräche mit älteren Kindern über z. B. eigene Gewalterfahrungen
• Freizeitgestaltung, Anregung und Nutzung von außerhäuslichen Freizeitangeboten
• Feriengestaltung in Absprache mit und auf Anregung der Kinder
Neben den Zielsetzungen der Entlastung der Mütter sowie der Gestaltung einer möglichst
schönen und unbeschwerten, kind- und altersgerechten Zeit als Ausgleich für ihre vorherigen
negativen Erfahrungen beinhaltet die Arbeit mit Kindern im Frauenhaus die Aufgabe,
pädagogische Konzepte und Methoden einzubeziehen, die der Situation der Kinder im
Frauenhaus gerecht werden und gleichermaßen auf ihre Misshandlungs- und
Gewalterfahrungen eingehen.
Zusammenarbeit mit folgenden Institutionen:
Jugendämter, Erziehungsberatungsstellen, Kindergärten, Tagesstätten, Frühförderstellen,
Grund- und weiterführende Schulen, Kinderschutzbund, KinderärztInnen, weitere
Einrichtungen der Jugendhilfe etc.
Räumliche Bedingungen
Von Kindern und Müttern kann ein sogenannter offener Spielbereich genutzt werden. Hier
steht zur Freizeitbeschäftigung für ältere Kinder ein Fußball-Kicker zur Verfügung. Kleinere
Kinder finden dort Bauklötze, Bücher, Puppen etc. zum freien Spiel vor.
Bei Anwesenheit mindestens einer Erzieherin wird zusätzlich ein ca. 20 m² großer
Spielbereich geöffnet. Dieser ist in Einrichtung und Gestaltung mit dem Gruppenraum einer
Kindertageseinrichtung vergleichbar, mit Puppenwohnung und Bauplatz mehr auf die
Bedürfnisse von Kindergarten- und Vorschulkindern ausgerichtet.
Einer der dort vorhandenen drei Räume wird auch gerne als Ruheraum genutzt und bietet
Rückzugsmöglichkeit, Spiel- und Beschäftigungsangebote. Dieser Raum wird zudem oft für
Einzelgespräche mit älteren Kindern genutzt.
Oftmals besteht aufgrund der Gewalterfahrungen eine erhöhte Aggressivität der Kinder
gegen Personen, aber auch Mobiliar und Spielmaterialien. Die Erzieherinnen gehen deshalb
auch durch räumliche Veränderungen immer wieder auf die Bedürfnisse der Kinder ein,
indem sie z. B. durch Bereitstellung von Matratzen dem großen Bewegungsdrang der Kinder
entsprechen. Ein anderes Mal dienen eben diese Matratzen zur Gestaltung einer
Kuschelecke zum Unterhalten, Schmusen, Vorlesen.
Viele der Kinder kennen aus ihrem bisherigen Leben nur sehr beengte Wohnverhältnisse
mit, sofern überhaupt vorhanden, nur schlecht ausgestatteten Spiel- und
18
FRAUENFORUM
Jahresbericht 2008/2009
Rückzugsmöglichkeiten. Umso verständlicher, dass alle Kinder das Spielzimmer schnell als
ihren Treffpunkt erachten.
Im Außenbereich steht Kindern und Müttern ein Spiel- und Aufenthaltsbereich mit Sandspielund Matschbereich und Fläche für Bewegungsspiele wie Bobbycar-Fahren, Ballspiele etc.
zur Verfügung. Hier finden im Sommer alle Frauen und Kinder zu gemütlichen Grillabenden
Platz. Der gerade für die Entwicklung der Kleinkinder eingerichtete Matschbereich wird an
heißen Tagen durch ein Planschbecken ergänzt. Jedoch auch die älteren Kinder wissen sich
hier gut zu beschäftigen.
Grundsätze der pädagogischen Arbeit mit Kindern
Der Einzug ins Frauenhaus bedeutet für viele Kinder zunächst einmal eine Entlastung. Hier
sind sie vor der Gewalt des Vaters oder Partners der Mutter sicher, brauchen keine Angst
mehr um sich und die Mutter zu haben.
Tatsächlich sind die zugehörigen Kinder auf zwei Ebenen von erlebter Gewalt betroffen. Alle
mussten Misshandlungen an der Mutter miterleben, eine nicht unerhebliche Zahl ist selbst
misshandelt worden. In Familien mit einem prügelnden und terrorisierenden Mann bzw.
Vater machen sie die Erfahrung des Ausgeliefertseins, des Nichtverstehens, der
Unsicherheit und der ständigen Angst um das eigene Leben, das der Mutter und/oder der
Geschwister. Oftmals kommt die Selbstschuldzuweisung hinzu, eventuell (Mit-)Verursacher
der desolaten Familiensituation zu sein. Selbstzweifel und große Schuldgefühle entstehen,
aber auch die Scham darüber, dass nun fremde Personen Dinge in Erfahrung bringen, die
weit von ihren Wünschen nach einem harmonischen Familienleben entfernt sind. So sind
viele Kinder am Anfang sehr verschlossen und es bedarf viel Zeit und Geduld, bis sie sich
öffnen und mitteilen – dabei hilft natürlich auch das Zusammenleben mit Kindern in gleicher
Situation.
Meistens bedeutet der Einzug in das Frauenhaus auch einen Wohnortwechsel und den
damit verbundenen, plötzlichen Verlust des gewohnten sozialen Umfeldes. Die Kinder
vermissen ihre FreundInnen, Verwandten, Nachbarn, Großeltern. Ein Schul- bzw.
Kindergartenwechsel steht möglicherweise an. Der gewohnte gesamte Freizeitbereich in z.B.
Sportvereinen, Jugendgruppen kann nicht mehr besucht werden.
Die Erzieherinnen des Frauenhauses geben den Kindern in dieser schwierigen Situation
Unterstützung, haben immer ein offenes Ohr und nehmen sich Zeit – von vielen Kindern hier
erstmals erlebt. Sie erfahren, dass sie selbst und ihre Probleme, Sorgen, Nöte wichtig sind.
Die Spielbereiche im und um das Haus bieten den Kindern die Möglichkeit, ungestört zu
sein, das Erlebte in Rollenspielen und Gesprächen aufzuarbeiten. Ziel der Hilfestellung ist
es, in Einzel- oder Gruppenangeboten geeignete Lernprozesse einzuleiten, traumatische
Erlebnisse aufzufangen, Entwicklungsstörungen abzubauen und vorhandene Fähigkeiten
sowie Sozialverhalten und Eigeninitiative zu fördern. Möglichkeiten gewaltfreier
Konfliktbewältigung, z. B. in Kinderversammlungen zum Kennenlernen und Einüben sozialer
und demokratischer Verhaltensweisen, werden aufgezeigt. Unerlässlich dabei ist die
Freiwilligkeit der Nutzung angebotener Hilfen und Gespräche – kein Kind wird zu etwas
gezwungen. Ein zentraler Aspekt der Arbeit der Erzieherinnen besteht darin, den Kindern zu
vermitteln, dass ihre Gewalterfahrungen nicht individuell verschuldet sind, weder von ihnen
noch von der Mutter.
Angebote für die Mütter
Zur erzieherischen Arbeit mit den Kindern gehört untrennbar das Gespräch mit den Müttern,
um die Sensibilität für die Probleme der Kinder zu fördern. Langfristiges Ziel ist,
Verhaltensänderungen in Gang zu bringen, um gemeinsam mit den Kindern möglichst eine
Zukunft ohne gewalttätigen Partner aufbauen zu können. An den Zukunftsplanungen müssen
die Kinder teilhaben, um ihr Selbstvertrauen und ihre Wichtigkeit in den Augen der Mutter zu
stärken.
Über diesen Grundsatz hinaus umfasst das Angebot für die Mütter
• Gespräche zu Konfliktlösungen bei auftretenden Erziehungsschwierigkeiten
19
FRAUENFORUM
Jahresbericht 2008/2009
• Kinderhausversammlungen
• Spielerisch gestaltete Gespräche mit Müttern und Kindern
• Begleitung und Unterstützung bei Problemen, Anmeldungen in Schulen,
Kindertageseinrichtungen, Vereinen, bei Ärztinnen, Erziehungsberatungsstellen,
Frühförderstelle, Kinderpsychologen und Jugendämtern
6.
Frauenübernachtungsstelle
Die Frauenübernachtungsstelle bietet wohnungslosen Frauen neben einem Schlafplatz und
einem Ganztagsaufenthalt entsprechende Hilfen zur Überwindung ihrer Probleme.
6.1. Zielgruppe
Zielgruppe der frauenspezifischen Wohnungslosenarbeit sind wohnungslose Frauen ab 18
Jahren, die
•
in der akuten Notlage sind, über keinen Schlafplatz zu verfügen
•
und bislang ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Kreis Unna hatten
•
oder mit ihrem letzten festen Wohnsitz im Kreis Unna gemeldet waren
•
bzw. von Wohnungslosigkeit bedroht sind.
In der Frauenübernachtungsstelle werden in Ausnahmesituationen auch wohnungslose
Frauen mit Kindern aufgenommen.
Die Aufnahme von Frauen in die Übernachtungsstelle durch Vermittlung nicht
kreisangehöriger Städte erfolgt nachrangig gegenüber kreisangehörigen Städten und
Gemeinden und nur in Verbindung mit einer Kostenübernahmeerklärung der
unterbringenden Kommune.
Wohnungslos ist eine Frau,
• die ohne Unterkunft ist,
• welcher der Verlust ihrer ständigen oder vorübergehenden Unterkunft unmittelbar
bevorsteht,
• deren Unterkunft nach objektiven Anforderungen derart unzureichend ist, dass sie keinen
ausreichenden Witterungsschutz bietet bzw. die Benutzung der Unterkunft mit Gefahren
verbunden ist - gleichzeitig ist die Frau aber nach ihren Einkommens-, Vermögens- und
Familienverhältnissen sowie aus sonstigen Gründen nicht in der Lage, sich und ihre
engsten Angehörigen, mit denen sie gewöhnlich zusammenlebt (Kinder), aus eigenen
Kräften eine Unterkunft zu verschaffen,
• welche „ohne eine Wohnung zu haben, in der öffentlichen Hand gehörenden, nur der
vorübergehenden Unterbringung dienenden (Not-) Unterkünften untergebracht ist oder
aufgrund des § 19 OBG in eine Normalwohnung eingewiesen worden ist“ (Zitat aus RdErl.
des Innenministeriums NRW)
• „welche sich in unsicheren Wohnverhältnissen ohne Mietvertrag befindet“. (Vereinbarung
vom 01.09.1994 zwischen dem Kreis Unna, den kreisangehörigen Städten und
Gemeinden im Kreis Unna sowie dem Frauenforum im Kreis Unna e.V. über die
Unterhaltung einer Frauenübernachtungsstelle im Kreis Unna).
20
FRAUENFORUM
Jahresbericht 2008/2009
6.2. Räumliche Situation seit April 2009
• 5 Schlafräume mit je einem Bett
• 1 Schlafraum mit 2 Betten
• 1 Wohnzimmer mit Essbereich und integrierter Gemeinschaftsküche
• 3 Badezimmer
Die Küche bietet jeder Frau einen abschließbaren Schrank für Lebensmittel sowie ein
abschließbares Kühlfach.
Alle Zimmer werden möbliert zur Verfügung gestellt.
Waschmaschinen und Trockengelegenheiten können im Keller mit genutzt werden. Bei
Bedarf steht in einem Kellerraum Second-hand-Ware zur Verfügung.
6.3. Aufnahme und Abrechnungsverfahren
Die Zuweisung von Frauen in die Übernachtungsstelle kann über die kommunalen
Ordnungsämter, über die Beratungsstellen für alleinstehende Wohnungslose des
Caritasverbandes Unna, des Diakonischen Werkes Dortmund, Außenstelle Lünen oder über
stationäre Einrichtungen vorheriger Aufenthalte der aufzunehmenden Frauen erfolgen.
Die Kostenübernahme erfolgt in den meisten Fällen durch die zuständigen ARGEn des
Kreises Unna gem. §36 SGB II entsprechend der angemessenen Kosten für Unterkunft und
Heizung mit einem Tagessatz pro Nacht und Bett. Die Bewohnerinnen schließen mit der
Frauenübernachtungsstelle einen Nutzungsvertrag ab. Frauen mit eigenem Einkommen sind
Selbstzahlerinnen.
6.4. Beratungsangebot
Eine Sozialarbeiterin bietet den Bewohnerinnen Informationen und Beratung mit folgenden
Inhalten an:
•
Beratungsgespräche nach §§ 67 ff SGB XII wegen fehlender oder nicht ausreichender
Wohnverhältnisse, gewaltgeprägter Lebensverhältnisse, ungesicherter wirtschaftlicher
Lebensgrundlagen, Entlassung aus stationärer Einrichtung oder Justizvollzug etc.
•
Information und Aufklärung zur Struktur des örtlichen Hilfesystems, Weitervermittlung an
die entsprechenden Stellen, Hilfen zur Antragstellung, Beschaffung von Papieren
•
Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, Durchsetzung von Rechtsansprüchen
•
Vermittlung an weitere
TherapeutInnen etc.)
•
Bei Bedarf Vermittlung an ambulant betreutes Wohnen, zukünftig im eigenen Angebot
des Frauenforums
•
Hilfen bei der Suche nach und beim Bezug einer eigenen Wohnung
Fachdienste
(z.B.
Suchtberatung,
Schuldnerberatung,
Zusätzlich haben die Bewohnerinnen der Frauenübernachtungsstelle die Möglichkeit, das
Beratungsangebot der Frauen- und Mädchenberatungsstelle des Frauenforums in Anspruch
zu nehmen. Hier wird Beratung und Begleitung zu frauenspezifischen Themen (z.B.
Trennung oder Scheidung, Gewalterfahrungen) angeboten.
Nach Bezug einer eigenen Wohnung können die Frauen bei entsprechend verbliebenen
besonderen sozialen Schwierigkeiten im Rahmen eines Hilfeplanverfahrens und der
Kostenübernahmezusage des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe in das Programm der
FrauenRäume als teilstationärer Einrichtung übernommen werden. Gleiches wird zukünftig
21
FRAUENFORUM
Jahresbericht 2008/2009
für das ab Februar 2010 aufzubauende Angebot des frauenspezifischen Ambulant Betreuten
Wohnens mit sechs Betreuungsplätzen gelten.
6.5. Statistische Angaben FrauenÜbernachtungsstelle
20 Frauen haben in 2008, 22 Frauen in 2009 in der Frauenübernachtungsstelle gelebt - die
Einrichtung war im Jahresschnitt 2008 zu 90,19%, in 2009 zu 91,05% belegt.
17 Frauen konnten in 2008, 15 Frauen in 2009 wegen Vollauslastung nicht aufgenommen
werden.
Alter der Frauen
2008
2009
18 – 21 Jahre
5
25,00%
11
50,00%
22 – 25 Jahre
7
35,00%
3
14,00%
26 – 27 Jahre
4
20,00%
0
0,00%
28 – 45 Jahre
2
15,00%
6
27,00%
46 – 60 Jahre
1
5,00%
2
8,00%
Über 60 Jahre
0
0,00%
0
0,00%
Aufenthaltsdauer
2008
2009
1 – 7 Tage
0
0,00%
4
18,18%
1 – 4 Wochen
4
20,00%
1
4,55%
5 – 8 Wochen
3
15,00 %
1
4,55%
8 – 12 Wochen
1
5,00%
2
9,09%
3 – 6 Monate
2
10,00%
2
9,09%
Länger als 6 Monate
5
25,00%
6
27,27%
Zum Jahresende noch im Haus
5
25,00%
6
27,27%
Bis August 2009, über den Zeitraum von 2 Jahren, wurde das Modul der
„wohnprojektbezogenen Beratung und Begleitung“ aus dem Landesmodellprogramm der
Wohnungslosenhilfe gefördert. Zusätzlich konnten so weitere 19 Frauen aus der
Wohnungslosigkeit heraus in eigene Mietverhältnisse begleitet und dabei unterstützt werden,
diese Wohnungen auch zu halten. Gleichzeitig waren die Plätze in der
Frauenübernachtungsstelle früher wieder frei für andere wohnungslose oder von
Wohnungslosigkeit bedrohte Frauen.
Staatsangehörigkeit
2008
2009
Deutschland
19
95,00%
19
86,36%
Andere Nationalitäten
1
5,00%
3
13,64%
22
FRAUENFORUM
Jahresbericht 2008/2009
Einkommenssituation bei der
Aufnahme (Mehrfachnennung
2008
2009
möglich)
ALG II
8
40,00%
5
22,73%
Sozialhilfe/ Grundsicherung
2
10,00%
0
0,00%
Alg II & Kindergeld/ Unterhalt
0
0,70%
1
4,55%
Erwerbstätigkeit
0
0,00%
0
0,00%
Witwen-, Halbwaisenrente
1
5,00%
0
0,00%
Unterhalt/ Bafög
0
0,00%
0
0,00%
Ohne Einkommen
9
45,00%
16
72,73%
Schulbildung
2008
2009
Sonderschule
8
40,00 %
6
27,27 %
Hauptschule ohne Abschluss
5
25,00 %
2
9,09 %
Hauptschule mit Abschluss
6
30,00 %
9
40,91 %
Realschulabschluss
1
5,00 %
4
18,18 %
Abitur
0
0,00 %
1
4,55 %
Ausbildung
2008
2009
Noch Schule
0
0,00 %
0
0,00 %
Keine Ausbildung
15
75,00 %
17
77,27 %
Geringfügige
Beschäftigung,
Arbeitsgelegenheit
0
0,00 %
0
0,00 %
Anlernverhältnisse, Berufsvorbereitung, Bildungsmaßnahme
1
5,00 %
2
9,09 %
Lehre
4
20,00 %
3
13,64 %
Studium
0
0,00 %
0
0,00 %
Keine Angabe/ unbekannt
0
0,00 %
0
0,00 %
Lebensform
alleinstehend
ledig mit Partner
verheiratet
getrennt lebend
geschieden
verwitwet
2008
17
0
0
1
1
1
85,00 %
0,00 %
0,00 %
5,00 %
5,00 %
5,00 %
23
2009
18
0
1
2
0
1
81,82 %
0,00 %
4,55 %
9,09 %
0,00 %
4,55 %
FRAUENFORUM
Jahresbericht 2008/2009
Psychosoziale Probleme
2008
2009
(Mehrfachnennungen möglich)
Alkoholmissbrauch
Drogenprobleme
Medikamentenmissbrauch
Essstörungen
Gewalterfahrung
Hygieneprobleme
Psychische Erkrankungen
Suizidgefährdet
von Menschenhandel betroffen
1
4
0
6
7
6
15
5
0
Erste Kontaktaufnahme zur
FrauenÜbernachtungsstelle über
Eigene Initiative
westfälische Klinik Aplerbeck
Ausländerbehörde/ Ordnungsamt
Polizei
andere Institutionen
Beratungsstelle Lünen/ Unna
BetreuerInnen
1
2
3
3
7
2
2
5,00 %
10,00 %
15,00 %
15,00 %
35,00 %
10,00 %
10,00 %
8
3
0
5
0
0
4
40,00 %
15,00 %
0,00 %
25,00 %
0.00 %
0,00 %
20,00 %
6,06 %
9,09 %
0,00 %
15,15 %
33,33 %
3,03 %
30,30 %
3,03 %
0,00 %
2009
3
0
1
0
11
7
0
2008
Aufenthaltsort vor der Aufnahme
"Straße"
Unsicheres Wohnverhältnis/ ohne
Mietvertrag
Mietwohnung
Elternhaus/ Partnerwohnung
Institution
Übergangswohnung
2
3
0
5
11
1
10
1
0
2008
Unmittelbare Gründe für die
Aufnahme
Bruch mit Herkunftsfamilie
Räumungsklage
Partnerschaftskonflikte
Entlassung aus Institution
Krankheit
Wohnungsbrand
Gefährdung durch Gewalt
2,27 %
9,09 %
0,00 %
13,64 %
15,91 %
13,64 %
34,09 %
11,36%
0,00 %
13,64 %
0,00 %
4,55 %
0,00 %
50,00 %
31,82 %
0,00 %
2009
10
2
3
7
0
0
0
2008
45,45 %
9,09 %
13,64 %
31,82 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
2009
4
20,00 %
1
4,55 %
5
0
3
6
2
25,00 %
0,00 %
15,00 %
30,00 %
10,00 %
10
1
3
7
0
45,45 %
4,55 %
13,64 %
31,82 %
0,00 %
24
FRAUENFORUM
Jahresbericht 2008/2009
Aufenthaltsort nach dem Auszug
2008
eigene Wohnung
Bekannte/ Verwandte/ Partner
Einrichtung wie Klinik/ Therapie
Betreutes Wohnen
Strasse
noch in der FÜS
4
8
1
0
2
5
Kommunale Verteilung /
Herkunftsorte
Bergkamen
Bönen
Fröndenberg
Holzwickede
Kamen
Lünen
Schwerte
Selm
Unna
Werne
nicht Kreiszugehörig
20,00 %
40,00 %
5,00 %
0,00 %
10,00 %
25,00 %
2009
6
8
0
0
2
6
2008
3
0
0
0
6
2
0
2
4
1
2
15,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
30,00 %
10,00 %
0,00 %
10,00 %
20,00 %
5,00 %
10,00 %
27,27
36,36
0,00
0,00
9,09
27,27
%
%
%
%
%
%
2009
4
2
1
0
3
4
0
1
3
0
4
18,18 %
9,09 %
4,55 %
0,00 %
13,64 %
18,18 %
0,00 %
4,55 %
1364 %
0,00 %
18,18 %
6.6. Konzept Frauenspezifisches Ambulant Betreutes Wohnen ab 2010
In der Arbeit aller Einrichtungen des Frauenforums ist in den vergangenen Jahren mehr und
mehr deutlich geworden, dass die Problemstellungen der Frauen, insbesondere auch der
wohnungslosen Frauen, vielschichtiger geworden sind, sich aber gleichzeitig die eigene
Kompetenz der Frauen zur Lösung derselben reduziert hat. U.a. die Zielgruppe der sehr
jungen wohnungslosen Frauen bedarf der Nachreifung ins Erwachsenenleben, des „AlleineLeben-Lernens“, um langfristig selbstverantwortlich ihr Leben in die Hand nehmen zu
können. Zum Abbau bereits entstandener besonderer sozialer Schwierigkeiten wie dem
Verlust der wirtschaftlichen Existenzsicherung, bereits bestehender bzw. drohender
Wohnungslosigkeit sowie fehlender sozialer Kontakte sollen vorerst sechs Betreuungsplätze
eingerichtet werden.
7.
FrauenRäume
Frauen in besonderen sozialen Schwierigkeiten, insbesondere mit drohender oder
bestehender Wohnungslosigkeit, können in das Programm der teilstationären Einrichtung
gem. der §§ 67 – 69 SGB XII aufgenommen werden.
7.1. Zielgruppe
Zielgruppe sind Frauen ab 21 Jahren mit deutschem Pass oder - je nach
Ermessensentscheidung des Kostenträgers - mit unbefristeten Duldungen bzw. unbefristeten
Aufenthaltsgenehmigungen. Die besonderen Lebensverhältnisse der Klientinnen sind
gekennzeichnet von
• einer fehlenden oder nicht ausreichenden Wohnung,
• ungesicherten wirtschaftlichen Lebensgrundlagen,
25
FRAUENFORUM
•
•
•
Jahresbericht 2008/2009
gewaltgeprägten Lebensumständen,
den Folgen einer Entlassung aus einer stationären Einrichtung
oder vergleichbaren nachteiligen Umständen.
7.2. Aufnahmekapazität und Ausstattung seit April 2009
Den insgesamt 9 Betreuungsplätzen stehen in der 1. Etage eines Neubaus mit Küche,
Wohn- und Gruppenraum sowie Büros Räume für tagesstrukturierende Angebote, Beratung,
Krisenintervention, Gruppenangebote zur Verfügung
Zwei Sozialarbeiterinnen und zwei Sozialbetreuerinnen sind als Fachpersonal eingestellt. Die
Einrichtung finanziert sich auf der Basis von Tagessätzen für betreute Personen. Bei einer
Auslastung von 87 % trägt sich das Angebot betriebwirtschaftlich.
7.3. Beratungs- und Betreuungsangebot
Mit den Klientinnen wird ein Hilfeplan vereinbart, der auf Freiwilligkeit beruht und Grundlage
für eine Kostenzusage des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe zur Übernahme der
Tagessätze ist. Sowohl individuelle Hilfeplanfortschreibungen wie auch Kostenzusagen
erfolgen halbjährlich bis zu einer maximalen Betreuungszeit von 2 Jahren.
Grundvoraussetzung allen Handelns in der Hilfegewährung ist die Hilfe zur Selbsthilfe mit
dem langfristigen Ziel der Verselbständigung.
Vereinbart werden mit den Klientinnen
• Beratung einzeln oder in Gruppen,
• Hilfen zur Sicherstellung von Versorgung und Existenzsicherung,
• Unterstützung als Vermittlung zu anderen Fachdiensten,
• bedarfsentsprechende Begleitung zu Ämtern, Behörden, VermieterInnen,
ArbeitgeberInnen, ÄrztInnen, Fachdiensten, RechtsanwältInnen etc.
• der Bedarf an Übernahmen von einzelnen Tätigkeiten bzw. Vertretungshandeln, z.B.
Schriftverkehr, Telefonaten etc.
7.4. Statistische Angaben
15 Frauen haben in 2008, 12 Frauen in 2009 das Programm der FrauenRäume genutzt - zu
ihnen gehörten 10 Kinder sowohl in 2008 wie auch in 2009. Das Angebot der Einrichtung war
im Jahresschnitt 2008 zu 80,54%, in 2009 zu 90,63% ausgelastet.
Einkommenssituation bei
der Aufnahme
2008
2009
(Mehrfachnennung möglich)
ALG I
ALG II
Kindergeld/ Unterhalt
Erwerbstätigkeit
Pflegegeld
Rente
Ohne Einkommen
1
12
0
1
0
1
0
6,67 %
80,00 %
0,00 %
6,67 %
0,00 %
6,67 %
0,00 %
26
1
8
2
1
0
1
0
7,69 %
61,54 %
15,38 %
7,69 %
0,00 %
7,69 %
0,00 %
FRAUENFORUM
Jahresbericht 2008/2009
Schulbildung
2008
2009
keine Schule
0
0,00 %
0
0,00 %
Sonderschule
1
8,33 %
1
6,67 %
Hauptschule ohne Abschluss
1
8,33 %
2
13,33 %
Hauptschule mit Abschluss
4
33,33 %
5
33,33 %
Realschulabschluss
2
16,67 %
2
13,33 %
Abitur
0
0,00 %
1
6,67 %
Fachoberschulreife
0
0,00 %
1
6,67 %
unbekannt
4
33,33 %
3
20,00 %
Ausbildung (Mehrfach-
2008
2009
nennungen möglich)
Noch Schule
0
0,00 %
0
0,00 %
Keine Ausbildung
6
0
40,00 %
0,00 %
5
0
41,67%
0,00 %
Lehre abgeschlossen
7
46,67 %
Lehre abgebrochen
2
13,33 %
6
1
50,00 %
8,33 %
Keine Angabe/ unbekannt
0
0,00 %
0
0,00 %
Anlernverhältnisse,
Berufsvorbereitung
Alter der Kinder
0 - 1 Jahr
1 - 6 Jahre
7 - 10 Jahre
11 - 14 Jahre
über 14 Jahre
erwachsene Kinder
Keine Kinder
2008
2009
0
5
3
1
2
4
0,00 %
26,32 %
15,79 %
5,26 %
10,53 %
21,05 %
4
21,05 %
Alter der Frauen
0
5
4
1
0
5
0
2008
0,00 %
33,33 %
26,67 %
6,67 %
0,00 %
33,33 %
0,00 %
2009
18 – 21 Jahre
0
0,00 %
1
8,33 %
22 – 27 Jahre
4
26,67 %
5
41,67 %
28 – 45 Jahre
7
46,67 %
3
25,00 %
46 – 60 Jahre
4
26,67 %
Über 60 Jahre
0
0,00 %
2
1
16,67 %
8,33 %
27
FRAUENFORUM
Jahresbericht 2008/2009
Lebensform
ledig/ alleinstehend
2008
2009
66,67 %
0,00 %
8
66,67 %
in PartnerInnenschaft
10
0
0
0,00 %
in PartnerInnenschaft mit Kindern
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
getrennt lebend
2
13,33 %
2
16,67 %
geschieden
3
20,00 %
2
16,67 %
0
0,00 %
0
0,00 %
verheiratet
verwitwet
Psychosoziale Probleme
2008
2009
(Mehrfachnennungen möglich)
Alkoholmissbrauch
Drogenprobleme
Tabletten/Medikamentenmissbrauch
Essstörungen/ Magersucht
Gewalterfahrung
Hygieneprobleme
psychische Erkrankungen
Suizidgefährdet
Aids
Sonstiges
4
0
2
11,11 %
0,00 %
5,56 %
1
2
0
3,70 %
7,41 %
0,00 %
3
12
2
7
5
0
1
8,33 %
33,33 %
5,56 %
19,44 %
13,89 %
0,00 %
2,78 %
2
12
2
7
1
0
0
7,41 %
44,44 %
7,41 %
25,93 %
3,70 %
0,00 %
0,00 %
Erste Kontaktaufnahme zu den
FrauenRäumen über
2008
2009
Eigene Initiative
Frauen und
Mädchenberatungsstelle
3
0
20,00 %
0,00 %
3
1
25,00 %
8,33 %
Frauenhaus/ FÜS
12
0
80,00 %
0,00 %
7
0
58,33 %
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0
0,00 %
0,00 %
Justizvollzugsanstalt
0
0,00 %
0
0,00 %
Jugendamt
0
0,00 %
0
0,00 %
Andere
0
0,00 %
1
8,33 %
Polizei
Sozialamt/ Ordnungsamt
Beratungsstelle Lünen/ Unna
28
FRAUENFORUM
Jahresbericht 2008/2009
Unmittelbare Gründe für die
Aufnahme (Mehrfachnennung
2008
2009
möglich)
Räumungsklage/ finanzielle Gründe
Partnerschaftskonflikte/ Eltern
Entlassung aus Institution
Krankheit
sexuelle und/ oder andere Gewalt
Sonstiges
9
10
5
6
7
24,32 %
27,03 %
13,51 %
16,22 %
18,92 %
9
9
3
6
7
25,71 %
25,71 %
8,57 %
17,14 %
20,00 %
0
0,00 %
1
2,86 %
Aufenthaltsort vor der Aufnahme
2008
2009
"Straße"
unsicheres Wohnverhältnis/ ohne
Mietvertrag
Mietwohnung
Elternhaus/ Partnerwohnung
0
0
0,00 %
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
3
0
20,00 %
0,00 %
Institution
FH/ FÜS
0
12
0,00 %
80,00 %
5
1
0
41,67 %
8,33 %
0,00 %
Sonstiges
0
0,00 %
6
0
50,00 %
0,00 %
Kommunale Verteilung / Herkunftsorte
Bergkamen
2008
2009
50,00 %
Bönen
4 26,67 % 6
0 0,00 % 0
Fröndenberg
0
0,00 % 0
0,00 %
Holzwickede
0
0,00 % 0
0,00 %
Kamen
5 33,33 % 3
25,00 %
Lünen
Schwerte
5 33,33 % 3
0 0,00 % 0
25,00 %
0,00 %
Selm
0
0,00 % 0
0,00 %
Unna
6,67 % 0
0,00 % 0
0,00 %
Werne
1
0
Nicht kreiszugehörig
0
0,00 % 0
0,00 %
29
0,00 %
0,00 %
FRAUENFORUM
Jahresbericht 2008/2009
Aufenthaltsort zum Jahresende
eigene Wohnung nach Programmende
2008
2009
Einrichtung wie Klinik, Therapie
4 26,67 % 1
0 0,00 % 3
2 13,33 % 0
betreutes Wohnen
0
0,00 % 0
0,00 %
unbekannt
2 13,33 % 1
8,33 %
eigene Wohnung, noch im FR-Programm
begleitet
7 46,67 % 7
58,33 %
Bekannte/ Verwandte/ Partner
8,33 %
25,00 %
0,00 %
8. Rückblick, Dank und Ausblick
Im März 2009 ist das Frauenforum mit allen seinen Einrichtungen „gemeinsam unter Dach
und Fach“ gezogen – die Unnaer Kreis-, Bau- und Siedlungsgesellschaft UKBS baute
schnell, gründlich und fleißig, bereits ein Jahr nach der Grundsteinlegung war es soweit.
Um tatsächlich um- und einziehen zu können, war ein zusätzlicher Finanzbedarf von aus
heutiger Sicht 142.000 € zu ermitteln - insbesondere zur Ausstattung der Bereiche, die von
den Frauen und Kindern bewohnt werden sollten, aber auch und ganz besonders für das
notwendige Sicherheitskonzept zum Schutz der Frauen und ihrer Kinder. Seit Herbst 2007,
begonnen mit der Feier zum 20-jährigen Jubiläum, waren fleißig und erfolgreich Spenden
von bis heute 114.000 € eingeworben und gesammelt worden. Der Verein mit Vorstand und
Geschäftsführung bedankt sich ganz herzlich bei allen kleinen und großen Spendern und
Spenderinnen - Personen wie Unternehmen - die ihren Beitrag zur Hilfe und Unterstützung
geleistet haben.
Dennoch fehlen noch etwa 28.000 €. Der Trägerverein wird also - wenn auch schon im
Jahr Zwei nach dem Einzug - noch weiter um nachträgliche finanzielle Unterstützung der
Verwirklichung seiner Vision von einer Zusammenführung aller Angebote werben. Jede Idee
der Leser und Leserinnen dieses Berichts auch zu öffentlichkeitswirksamen und
unterstützenden Aktionen wird gerne entgegengenommen, um in diesem Jahr das
Spendensammeln für dieses große Projekt endgültig und erfolgreich abschließen zu können.
Bitte achten Sie deshalb auch auf den innen liegenden Überweisungsträger zur eigenen
Nutzung oder auch Weitergabe an Andere – Spendenbescheinigungen werden umgehend
aus- und zugestellt.
Danke.
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