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Anlage zur Sitzungsvorlage Nr. 094-10 (Jahresbericht Frauenforum 2008/2009).pdf

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Daten

Kommune
Kreis Unna
Dateiname
Anlage zur Sitzungsvorlage Nr. 094-10 (Jahresbericht Frauenforum 2008/2009).pdf
Größe
197 kB
Erstellt
07.12.15, 11:06
Aktualisiert
27.01.18, 09:39

Inhalt der Datei

JAHRESBERICHT 2008 / 2009 FRAUENFORUM IM KREIS UNNA e.V. FRAUENFORUM Jahresbericht 2008/2009 Geschäftsstelle Hansastr. 38 59425 Unna Internet: www.frauenforum-unna.de Geschäftsstelle 02303 / 77891-0, Fax 77891-19 email: geschaeftsstelle@frauenforum-unna.de email: verwaltung@frauenforum-unna.de Frauen- und Mädchenberatungsstelle mit der Fachstelle zu häuslicher Gewalt, der Fachstelle zu sexualisierter Gewalt sowie dem Frauenkrisentelefon 02303 / 82202, Fax 77891-29 email: frauenberatungsstelle@frauenforum-unna.de email: frauennotruf@frauenforum-unna.de Frauenhaus 02303 / 77891-50, Fax 77891-59 email: frauenhaus@frauenforum-unna.de FrauenÜbernachtungsstelle 02303 / 77891-30, Fax 77891-39 email: frauenuebernachtungsstelle@frauenforum-unna.de FrauenRäume 02303 / 77891-40, Fax 77891-49 email: frauenraeume@frauenforum-unna.de 1.1. Arbeit des Vereins Entsprechend der satzungsgemäßen Ziele setzte der Verein in den Jahren 2008 und 2009 seine Arbeit in folgenden Bereichen fort: • Frauen- und Mädchenberatungsstelle - seit 1987 mit ¾ Frauenkrisentelefon (Frauennotruf) - seit 1998 ¾ Fachberatungsstelle zu häuslicher Gewalt – seit 2002 ¾ Fachberatungsstelle zu sexualisierter Gewalt – seit 2007 • Frauenhaus - seit 1988 • FrauenÜbernachtungsstelle für wohnungslose Frauen - seit 1994 • FrauenRäume – seit 2003 • regionale und überregionale Zusammenarbeit mit anderen Frauenberatungsstellen, Frauenhäusern, FrauenNotrufen, spezifischen Einrichtungen für wohnungslose Frauen sowie anderen Institutionen zum Zweck des Informations- und Erfahrungsaustauschs sowie der Kooperation und Vernetzung • Weiterbildungsmaßnahmen zur Schulung der angestellten Mitarbeiterinnen • Teilnahme an kreis-, landes- und bundesweiten Fachtagungen, Facharbeitskreisen, Podiumsdiskussionen usw. • Beteiligung an den Veranstaltungen zum Internationalen Frauentag rund um den 8. März in den einzelnen Kommunen des Kreises • Informationsveranstaltungen für interessierte Gruppen Frauenselbsthilfegruppen, Mädchengruppen usw. 1 wie z.B. Frauengruppen, FRAUENFORUM Jahresbericht 2008/2009 1.2 Vorstand Birgit Kollmann seit 27.05.2009, Unna, 02303/81315 Christel Stockhecke, Unna, 02303/61216 Lisa Wetter, Unna, 02308/120503 Renate Bunten bis 27.05.2009 (kommissarisch seit 29.04.08) 1.3 Beirat Kollmeier Ingrid, Kamen Kroll-Baues Violetta, Bergkamen Schröer Monika, Fröndenberg Martina Eden-Hedberg, Werne Enners-Dauber Claudia, Unna Kalt-Sponheuer Gisela, Bönen Zubrytzki Christina, Schwerte Wagner Christina, Unna Beisitzerin: Katja Schuon, Kreisgleichstellungsbeauftragte Delegierte der Mitarbeiterinnen: Ingrid Scheibe 1.4. Angestellte Mitarbeiterinnen Geschäftsstelle: Birgit Unger, Geschäftsführerin Loni Asche, Verwaltung Ingrid Eggenstein, Verwaltung (bis 12/09) Monika Boruta, Verwaltung (seit 06/09) Sabine Adam-Johnen, Job-Coaching für Mitarbeiterinnen in Arbeitsgelegenheiten & Fundraising Frauen- und Mädchenberatungsstelle / Frauenkrisentelefon / Fachberatungsstelle zu häuslicher Gewalt, Fachberatungsstelle zu sexualisierter Gewalt: Magdalena Warnsing, Beratung, Leitung Isolde Pacho, Beratung Karola Enners, Beratung (in Elternzeit seit 04/06) Birgit Burke, Beratung (bis 10/08) Silja Brauckhoff (02/09 – 05/09) Claudia Chmel-Kloß, Beratung Sabine Boldt (seit 09/09) Frauenhaus: Simone Illtz, Sozialarbeit, Leitung (bis 12/08) Martina Ricks-Osei, Sozialarbeit, Leitung (seit 01/09) 2 FRAUENFORUM Jahresbericht 2008/2009 Melanie Deschner-Kolodzey, Sozialarbeit & Arbeit mit Kindern (ab 08/08) Ulrike Wiggermann, Arbeit mit Kindern (bis 07/08) Sandra Luig, Arbeit mit Kindern (ab 02/09) Nicole Urbaniak, Arbeit mit Kindern (ab 07/09) Brigitte Berndt, Sozialbetreuung & Hauswirtschaft FrauenÜbernachtungsstelle: Christina Schulz, Sozialarbeit Melanie Deschner-Kolodzey, Sozialarbeit FrauenRäume: Ingrid Scheibe, Sozialarbeit, Leitung Elvira Sabe-Droste, Sozialarbeit Petra Glück, Sozialbetreuung & Hauswirtschaft (bis 06/09) Carmen Peters, Sozialbetreuung & Hauswirtschaft Christina Hölken-Scharrenbach, Sozialbetreuung & Hauswirtschaft (ab11/09) 1.5 Mitglieder Dem Frauenforum gehören durchschnittlich 57 Frauen als Einzelmitglieder an. Darüber hinaus gelten alle Gleichstellungsbeauftragten im Kreis als "geborene Mitglieder". Zusätzlich unterstützen die Grünen/GAL Bergkamen in Form einer Gruppenmitgliedschaft. 2. Finanzen und Personal Der Personal-, Sach- und Betriebskostenzuschuss des Kreises wurde für die Frauen- und Mädchenberatungsstelle mit den Fachberatungsstellen zu häuslicher und sexualisierter Gewalt und dem Frauenkrisentelefon sowie für die Geschäftsstelle vom Kreistag bis Mitte 2011 auf jährlich 197.380 € festgelegt. Damit finanziert wird der Personal-, Sach- und Betriebskostenaufwand von 1,5 Verwaltungsstellen, der Stelle der Geschäftsführerin sowie der vier in unterschiedlichen Voll- und Teilzeitverträgen angestellten Beraterinnen für Frauen und Mädchen. Eine der Vollzeitpersonalstellen in der Verwaltung wird zu 75% seit Juni 2009 aus Mitteln der ARGE über das Programm Job-Perspektive gefördert. Das Land beteiligte sich – begrenzt auf die Personalkostenfinanzierung der Frauen- und Mädchenberatungsstelle und seine beiden Fachberatungsstellen - mit einem jährlich unveränderten Festbetrag von 91.268 €. Zusätzliche Bedarfe mußten aus Spendenund Bußgelderträgen finanziert werden. Das Frauenhaus erhält vom Land einen jährlichen Festbetrag von 87.604 € als Personalkostenzuschuss für drei Personalstellen. Die verbleibenden Personal- und Personalnebenkosten für die drei landesgeförderten Personalstellen trug der Kreis als Betreuungskosten gem. SGB II in einer Gesamthöhe von 59.606 € in 2008 sowie 47.001 € in 2009. Die weiteren Betriebs- und Sachkosten erwirtschaftete das Frauenhaus, vergleichbar der gem. SGB II angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung, mit einem Tagessatz von 9,95 € pro Nacht und Bett sowie aus Spenden- und Bußgelderträgen. Die Personalund Personalnebenkosten für die Mitarbeiterinnen der Frauenübernachtungsstelle übernahm der Kreis für ½ Personalstelle einer Sozialarbeiterin als Betreuungskosten gem. SGB II in einer Gesamthöhe von 23.082 €. Zusätzlich wurde eine Vollzeitstelle aus dem Landesmodellprogramm der Wohnungsnotfallhilfe für die Durchführung des Modellbausteins „wohnprojektbezogene Beratung und Begleitung“ noch bis August 2009 mit einem Festbetrag mitfinanziert. Die weiteren Betriebs- und Sachkosten erwirtschaftete die Frauenüernachtungsstelle, vergleichbar der gem. SGB II angemessenen 3 FRAUENFORUM Jahresbericht 2008/2009 Kosten für Unterkunft und Heizung, mit einem Tagessatz von 9,95 € pro Nacht und Bett sowie aus Spenden- und Bußgelderträgen. Die FrauenRäume als teilstationäre Einrichtung gem. §§ 67-69 SGB XII erhielten für Personal-, Sach- und Betriebskosten von 9 Maßnahmeplätzen für Frauen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten seitens des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe einen festgelegten Tagessatz. Bei 87%iger Auslastung ist damit kostendeckend zu arbeiten. Das Frauenforum beschäftigte zusätzlich insgesamt 7-8 Mitarbeiterinnen in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung. Die Einsatzorte waren im Frauenhaus, in der FrauenÜbernachtungsstelle und in den FrauenRäumen in den Arbeitsfeldern der sozialbetreuenden und hauswirtschaftlichen Unterstützung, zusätzlich im Bereich der Geschäftsstelle bzw. ihrer Verwaltung. Eine aus den an den Träger seitens der ARGE im Kreis Unna gezahlten Maßnahmepauschalen finanzierte Mitarbeiterin ist als JobCoach für die Qualifizierung und Begleitung dieser Mitarbeiterinnen auf ihrem Weg in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt tätig. 3. Geschäftsstelle 3.1. Aufgabenbereiche Im Rahmen ihrer Leitungs- und Querschnittsaufgaben ist die Geschäftsführerin zuständig für die Koordinierung von Arbeitsabläufen, für das kooperative Zusammenspiel aller Einrichtungen des Frauenforums untereinander, für die Ausarbeitung und Formulierung von Anträgen für neue Konzepte sowie für die Zusammenarbeit mit dem Vorstand. Sie bildet die Schnittstelle zwischen Vorstand und Mitarbeiterinnen. Zu den Aufgabenbereichen der Geschäftsführerin zählen • Koordination • Personalentwicklung • Projekt- und Organisationsentwicklung • Finanz- und Wirtschaftsplanung • Controlling • Weiterentwicklung von Organisationsstrukturen • Qualitätsmanagement und -sicherung • Öffentlichkeitsarbeit • Dokumentation und Evaluation Als Arbeitsinstrumente werden genutzt u.a. fachbereichsübergreifende und fachbereichsinterne Teambesprechungen, Supervision, externe und interne Fortbildungen, Vorstands- und Beiratssitzungen, Pressearbeit, Beteiligung an Veranstaltungen – u.a. mit eigenen Beiträgen und Kurzvorträgen. 3.2. Weiterbildung von Mitarbeiterinnen Zur Weiterbildung nahmen Mitarbeiterinnen des Veranstaltungen, Seminaren und Fortbildungen teil: • Frauenforums an folgenden Seminare und Fachtagungen zu „Starke Eltern – Starke Kinder“, „Kinder sicher im Netz“, „Gefahr durch neue Medien“, „Gewaltprävention mit Jungen durch 4 FRAUENFORUM Jahresbericht 2008/2009 Kampfesspiele“, „Gesprächsführung mit Kindern und Jugendlichen in Krisensituationen“ • Kurs „Türkisch für Anfänger“ • Inhouse-Seminar „MitarbeiterInnengespräche“ • Verschiedene Excelkurse • Online-Kurs „Selbst- und Zeitmanagement“ • Seminar & online-Coaching „Fundraising“ • Seminare zu SGB II + SGB XII • Fortbildung zu Qualitätsmanagement „Basislehrgang PQ-Sys“ • Seminar „Teamarbeit systemisch verbessern“ • Fortbildung & Supervision zu „Unternehmensentwicklung sozialer Trägerorganisationen, Anforderungen an Führung und Leitung“ • Seminare und Fachtagungen zu „Interkulturelle Kompetenz“, „Das schwache Geschlecht - die türkischen Männer“, „Im Namen der Ehre -Zwangsverheiratung“, „Sexualpädagogik in interkulturellen Gruppen“ • • Seminare und Fachtagungen zu „Traumafachberatung“, „Dem Trauma ins Auge sehen“, „gewaltfreie Beziehungen“, „Frauenrechte sind Menschenrechte“, „Psychotraumatologie“, Geschlechtersensible Beratung im Kontext von Beruf und Gewaltprävention“ Fortbildungen zu „Kunsttherapeutische Methoden in der Frauen- und Mädchenberatung“, „Personenzentrierte Beratung“, „Energetische Psychologie“ • • Bundestagung 2009 der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Wohnungslosenhilfe • Supervision einzelner Mitarbeiterinnen bzw. in Teams 3.3. Beteiligung an Netzwerken Mitarbeiterinnen vertreten das Frauenforum in verschiedenen Arbeitskreisen und Gremien: • in den Fachgruppen „Psychiatrie“, „Kinder und Jugendliche“ und „Wohnen“ der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG) • an kommunalen Frauen- und Mädchennetzwerken • am „Runden Tisch gegen häusliche Gewalt im Kreis Unna“ • im Arbeitskreis gegen sexuelle Misshandlungen • in Arbeitskreisen zu aktuellen regionalen Themen, z.B. zum Internationalen Frauentag • im Fachausschuss Frauen des PARITÄTischen Wohlfahrtsverbands, Landesverband Nordrhein-Westfalen Darüber hinaus schloss die Beratungs- und Begleitarbeit in vielen Fällen eine Zusammenarbeit mit und ggf. Vermittlung an andere Institutionen des psychosozialen Netzes im Kreis Unna, aber auch überregional ein (z.B. Psychologische Beratungsstellen, Sozialpsychiatrische Dienste, Sucht- und Schuldnerberatungsstellen, Kinderschutzbund, Aidsberatung, Allgemeine Soziale Dienste usw.). Gleiches gilt für die Zusammenarbeit mit Behörden wie z.B. Sozial- und Jugendämtern, der ARGE im Kreis Unna, Wohnungs- und Ausländerämtern sowie mit bestimmten Berufsgruppen wie z.B. RechtsanwältInnen, ÄrztInnen, RichterInnen und PolizistInnen. 5 FRAUENFORUM Jahresbericht 2008/2009 4. Frauen- und Mädchenberatungsstelle mit den Fachberatungsstellen zu häuslicher und sexualisierter Gewalt und dem Frauenkrisentelefon Die Frauen- und Mädchenberatungsstelle ist eine durch das Land NRW geförderte allgemeine Beratungsstelle für Frauen und jugendliche Mädchen. Darüber hinaus sind in der Frauen- und Mädchenberatungsstelle die Fachberatungsstellen zu häuslicher Gewalt und sexualisierter Gewalt integriert. Der Erstkontakt erfolgt üblicherweise über das Telefon. Die kostenlose und auf Wunsch anonyme Beratung richtet sich an jede Frau und jedes Mädchen unabhängig von ihrem Alter, der sexuellen Ausrichtung, dem sozialen Status oder der kulturellen Herkunft. Die Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht. Grundsätzlich erhält jede Frau Hilfe und Unterstützung, • die für die Bewältigung von Belastungssituationen wie Trennung, Scheidung, Beziehungsschwierigkeiten, Trauer und Verlust Unterstützung benötigen, • die Wege suchen, ihr Leben und ihren Alltag eigenverantwortlich und selbstbestimmt zu gestalten, • die in Lebenskrisen und schwierigen Entscheidungssituationen eine Begleitung möchten, • die körperliche, seelische, sexuelle und/oder andere Formen von Gewalt erleben oder erlebt haben, • die an den Folgen erlittener Gewalt (z.B. unter Schlaflosigkeit, Alpträumen, Ängsten, Depressionen, psychosomatischen Beschwerden, Selbsttötungsgedanken) leiden, • die Probleme in Partnerschaft, Ehe, Familie und Beruf nicht alleine bewältigen können, • die unter Essstörungen, Süchten, selbstverletzendem Verhalten, unter Zwängen u. ä. leiden. Frauen und jugendliche Mädchen, die bereits Zuflucht im Frauenhaus oder eine Unterbringung in der FrauenÜbernachtungsstelle wegen (drohender) Wohnungslosigkeit gefunden haben bzw. im teilstationären Programm der FrauenRäume wegen besonderer sozialer Schwierigkeiten begleitet werden, können ebenfalls die Angebote der Fachberatungsstellen in Anspruch nehmen. Im Hinblick auf Gewalt in Partnerschaften zeigen die Ergebnisse einer Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus 2004, dass etwa jede vierte Frau, die im Alter von 16-85 Jahren in einer Partnerschaft gelebt hat, mindestens einmal körperliche und/oder sexualisierte Gewalt durch den Beziehungspartner erlebt hat. Davon nannten 69% der Betroffenen mehrfache Gewaltsituationen. Des Weiteren stellt die Studie heraus, dass alle Formen von Gewalt in einem sehr hohen Maß zu psychischen Folgebeschwerden führen. Dies können vor allem tiefe Verunsicherungen, Ängste, Schlafstörungen, Niedergeschlagenheit und Depression, Selbstmordgefahr, Selbstverletzung und Essstörungen sowie Abhängigkeitserkrankungen sein. Nicht selten sind Trennung, Scheidung, Wohnungswechsel und Kündigung des Arbeitsplatzes soziale und psychosoziale Folgen. Für Fälle häuslicher Gewalt im Zusammenhang mit dem Gewaltschutzgesetz und polizeilicher Wegweisung übernimmt die Frauen- und Mädchenberatungsstelle im Rahmen ihrer vom Land für ihre Arbeit erlassenen Förderrichtlinien die Aufgabe der Beratung und Begleitung der Opfer. Die Zusammenarbeit erfolgt mit der Polizei sowie deren Opferschutzbeauftragten. Erklärt die betroffene Frau, im polizeilichen Einsatz der Wegweisung des Täters, der Polizei gegenüber ihr Einverständnis, nimmt eine Mitarbeiterin 6 FRAUENFORUM Jahresbericht 2008/2009 Kontakt mit ihr auf. Ziele sind die emotionale Stärkung und Aufklärung der Betroffenen über ihre Rechte im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes und den damit verbundenen Möglichkeiten wie z.B. langfristiger Wohnungszuweisung oder der Beantragung eines Kontakt- und Näherungsverbotes. Weiterhin unterstützen die Mitarbeiterinnen bei anstehenden Regelungen von Alltagsangelegenheiten und der Existenzsicherung, die sich durch die besondere Situation verändert haben, z. B. bei Schulden, zu Unterhaltsfragen, zum Erhalt des Arbeitsplatzes etc.. Das Angebot der Fachberatungsstelle zu sexualisierter Gewalt wendet sich an Mädchen ab 14 Jahren und Frauen, die von sexueller Gewalt bedroht sind sowie dieser ausgesetzt sind oder waren. Angehörige und andere, die mit Betroffenen in Kontakt sind, können sich ebenfalls an die Fachberatungsstelle wenden. Unter sexualisierte Gewalt fällt jede Handlung gegen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung wie sexuelle Mißhandlung aktuell bzw. in Kindheit und Jugend, (versuchte) Vergewaltigung, sexuelle Gewalt in Ehe und Partnerschaft, Vergewaltigung nach K.O.-Tropfen, sexuelle Nötigung, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Telefon, im Alltag z.B. durch "zufällige" Berührungen, Grabschen etc.. Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und Übergriffe, sexuelle Misshandlungen sowie das Verabreichen von K.O.-Tropfen sind gesetzlich verboten und damit strafbare Handlungen. Unter dem Einfluss von K.O.- Tropfen gibt es oftmals keine Erinnerungen an den Tathergang, aber die körperlichen und seelischen Folgen sind gravierend. Betroffene Frauen und Mädchen werden durch eine frauenspezifische Beratung und therapeutische Begleitung unterstützt, um mit dem Erlebten umzugehen und ihre seelische und körperliche Gesundheit zu stärken. Zusätzlich erhalten sie Sachinformationen über alle rechtlichen Möglichkeiten und werden, wenn gewünscht, im Strafverfahren von einer Mitarbeiterin begleitet. In der Regel ist die Beratungsarbeit auf einen längeren Zeitraum angelegt, da zunächst eine vertrauensvolle Basis in mehreren Kontakten geschaffen werden muss. Es bedarf der spezialisierten Fort- und Ausbildung der Mitarbeiterinnen in traumaspezifischen Stabilisierungsverfahren, um betroffene Frauen und Mädchen in ihrem Lebensalltag wieder sicherer werden zu lassen und ihn eigenständig bewältigen zu können. 4.1 Beratungsangebote In Krisensituationen sind die Mitarbeiterinnen montags und mittwochs von 9:30 bis 12:30 Uhr und dienstags und donnerstags von 15:00 bis 16:00 Uhr direkt für eine telefonische Beratung erreichbar. Innerhalb der telefonischen Beratungszeiten können auch Beratungstermine vereinbart werden. Außerhalb dieser Zeiten können Frauen und Mädchen auf einen Anrufbeantworter sprechen und werden schnellstmöglichst zurückgerufen. Die Beratungstermine werden von den Mitarbeiterinnen individuell und flexibel in den Tages- und Abendstunden vergeben. Angeboten werden kurzfristige Krisengespräche, Beratungsgespräche und therapeutische Begleitung zu allgemeinen Themen sowie Fachberatung zu häuslicher und sexualisierter Gewalt. Die Gespräche beinhalten neben der emotionalen Stärkung die Klärung der Situation und ggf. Weitervermittlung und/oder Begleitung an kooperierende Fachstellen. Mittels einer aktuellen Adressendatei werden individuell wichtige Informationen weitergegeben. Nach erlebter häuslicher Gewalt und polizeilicher Wegweisung des (Ehe-)Partners werden Frauen gem. Gewaltschutzgesetz innerhalb einer 10-Tage-Frist, die zur Wahrnehmung notwendiger rechtlicher Schritte einzuhalten ist, spezifisch beraten und begleitet. Die Notrufarbeit als Frauenkrisentelefon wird zusätzlich außerhalb der üblichen Dienstzeiten rund um die Uhr - an jedem Wochenende sowie über jeden Feiertag – von der für die Rufbereitschaft für alle Einrichtungen zuständigen Mitarbeiterin mit sichergestellt. 7 FRAUENFORUM Jahresbericht 2008/2009 Auf Wunsch werden betroffene Mädchen und Frauen zur Polizei, zu Ärztinnen sowie Rechtsanwältinnen begleitet. Das juristische Verfahren stellt für Mädchen und Frauen eine große psychische Belastung dar - deshalb besteht auch im strafrechtlichen Prozess das Angebot der Begleitung zum Gericht. 4.2 Statistische Angaben Die Arbeit der Frauen- und Mädchenberatungsstelle mit beiden Fachberatungsstellen und dem Angebot des Frauenkrisentelefons wurde von vier Beraterinnen statt der maximal möglichen 119 Wochenstunden – bedingt durch Personalveränderungen – mit durchschnittlich 115 Wochenstunden in 2008 sowie durchschnittlich 112 Wochenstunden in 2009 geleistet. In 2008 wurden insgesamt 345 Frauen und Mädchen, in 2009 insgesamt 354 Frauen und Mädchen persönlich beraten und begleitet. In 2008 wurden insgesamt 2.651, in 2009 insgesamt 1.810 Beratungsgespräche mit Frauen und Mädchen geführt – dazu kamen in beiden Berichtsjahren durchschnittlich weitere 65 Beratungssituationen im Rahmen von Gruppensettings. Zwei Mitarbeiterinnen führten 21 mal in 2009 Lehrveranstaltungen für PolizistInnen zum Thema „Häusliche Gewalt aus Sicht einer Frauenberatungsstelle und eines Frauenhauses“ am Institut für Aus- und Fortbildung der Polizei Nordrhein-Westfalen in Selm durch. 2008 Alter 2009 Unter 14 Jahren 0 0,00 % 5 1,41 % 14 – 17 Jahre 31 8,99 % 15 4,24 % 18 – 25 Jahre 38 11,01% 53 14,97 % 26 – 40 Jahre 97 28,12% 86 24,29 % 41 – 50 Jahre 72 20,87% 77 21,75 % 51 – 60 Jahre 37 10,72% 45 12,71 % Über 60 Jahre 27 7,83% 23 6,50 % keine Angaben / unbekannt 43 12,46% 50 14,12 % Staatsangehörigkeit 2008 2009 Deutsch ohne Zuwanderungsgeschichte 262 75,94% 249 70,34 % Deutsch mit Zuwanderungsgeschichte 41 11,88% 53 14,97 % Andere Staatsangehörigkeit 15 4,35% 24 6,78 % keine Angaben / unbekannt 27 7,83% 28 7,91 % 8 FRAUENFORUM Jahresbericht 2008/2009 Kommunale Verteilung 2008 2009 Bergkamen 35 10,14 % 43 12,15 % Bönen 15 4,35 % 8 2,26 % Fröndenberg 14 4,06 % 22 6,21 % Holzwickede 20 5,80 % 19 5,37 % Kamen 31 8,99 % 39 11,02 % Lünen 16 4,64 % 22 6,21 % Schwerte 29 8,41% 17 4,80 % Selm 6 1,74 % 6 1,69 % Werne 8 2,32 % 5 1,41 % Unna 139 Unbekannt / außerhalb Kreis Unna 32 40,29 % 139 9,28 % 34 2008 Lebensform 39,27 % 9,61 % 2009 Alleinlebend / Ein-PersonenHaushalt 67 19,42 % 70 In Partner-/ Partnerinnenschaft lebend 48 13,91 % 57 In Partner-/ Partnerinnenschaft lebend mit Kindern 102 29,57 % 70 19,77 % 16,10 % 19,77 % Nicht in Partner-/ Partnerinnenschaft lebend, mit Kind/ern 73 In der Familie lebend 41 11,88 % 46 12,99 % Sonstige Lebensform 9 2,61 % 0 0,00 % Keine Angaben / unbekannt 5 1,45 % 22 6,21 % 89 25,14 % 21,16 % 2008 Tätigkeit (Mehrfachnennungen 2009 möglich) Vollzeit erwerbstätig 45 48 52 13,04 % 15,07 % 60 15,56 % 16,95 % Teilzeit erwerbstätig Zeitweise erwerbstätig 18 5,22 % 7 1,98 % Arbeitslos 63 18,26 % 37 10,45 % Erwerbsunfähig 17 4,93 % 7 1,98 % In Ausbildung / Umschulung 54 15,65 % 57 16,10 % Rentnerin 32 9,28 % 25 7,06 % Hausfrau 42 12,17 % 69 19,49 % Elternzeit 13 3,77 % 11 3,11 % Sonstiges / unbekannt 9 2,61 % 33 9,32 % 9 FRAUENFORUM Jahresbericht 2008/2009 2008 Problembereiche 2009 (Mehrfachnennungen möglich) Trennung/ Scheidung/ Beziehungsprobleme 185 17,18 % 161 18,44 % Besuchs-, Sorge-, Umgangsrecht Berufliche Probleme 82 7,61 % 53 6,07 % Migrationsproblematik 24 2,23 % 8 0,92 % Soziale Isolation/ Kontaktschwierigkeiten/ Trauer 89 8,26 % 55 6,30 % Sozialberatung/ existenzielle Sicherung 86 7,99 % 58 6,64 % Kinder- und Erziehungsfragen 115 10,68 % 52 5,96 % Rechtliche Probleme/ Verfahrensbegleitung 47 4,36 % 38 4,35 % Sexualität/ sexuelle Identität 9 0,84 % 9 1,03 % 14,02 % 139 8,08 % 78 15,92 % Physische und psychische Gewalt 151 Sexualisierte Gewalt 87 Zwangsheirat 3 0,28 % 1 0,23 % Stalking 18 1,67 % 14 1,60 % Sucht/ Essstörung 30 2,79 % 44 5,40 % Gesundheit/ psychische und/ oder psychosomatische Erkrankungen 151 14,02 % 98 11,23% 0 0,00 % 64 7,33 % Sonstiges 8,93 % 4.3 Gewaltschutzgesetz und polizeiliche Wegweisung 200 178 180 153 160 152 144 Anzahl der polizeilichen Wegweisungen gem GwSchG 140 114 120 91 109 100 82 71 80 davon in der Frauen- und Mädchenberatungsstelle begleitet 67 51 60 46 38 28 40 30 24 20 0 1 2 3 4 5 6 10 7 8 FRAUENFORUM Jahresbericht 2008/2009 In 2002, 2003 und 2004, den ersten drei Jahren der Arbeit zum Gewaltschutzgesetz, stieg die Zahl der zu begleitenden Frauen (inkl. Lünen) stetig an. In 2005 jedoch sank die Zahl der von der Beratungsstelle zum Gewaltschutzgesetz begleiteten Frauen von 65% auf 44% der ausgesprochenen polizeilichen Wegweisungen, deren Zahl wiederum gleichzeitig um 40% gestiegen war. Diese Entwicklung setzte sich bedauerlicherweise fort - in 2008 wurden im Kreis Unna insgesamt 178 polizeiliche Wegweisungen ausgesprochen, nur 30 Frauen (17%) fanden danach den Weg in die Beratungsstelle. In 2009 wurden 152 polizeiliche Wegweisungen ausgesprochen – mit nur 24 in der Beratungsstelle begleiteter Frauen hat sich das Verhältnis nochmals leicht auf 16% verringert. In Anbetracht dieser Entwicklung wird nun in 2010 dringender Gesprächsbedarf sowohl innerhalb des „Runden Tisches gegen häusliche Gewalt im Kreis Unna“ wie auch mit der Polizei und der für sie zuständigen Gremien und Behörden bezüglich der Ausgestaltung der Kooperation sowie der Zuordnung von Aufgaben an die Frauenund Mädchenberatungsstelle, an die Opferschutzbeauftragten der Polizei sowie an den Weissen Ring gesehen. 4.4 Fachberatungsstelle zu sexualisierter Gewalt Alle vier Beraterinnen der integrierten Beratungsstelle aus allgemeiner Frauen- und Mädchenberatungsstelle, Fachberatungsstelle zu sexualisierter Gewalt sowie Fachberatungsstelle zu häuslicher Gewalt gewährleisteten in ihrem spezialisierten Fachkräfteteam anteilig die Unterstützung und Begleitung der in diesem Feld betroffenen Frauen und Mädchen, die hier notwendige Kooperation und Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, die spezialisierten Präventionsangebote sowie die Öffentlichkeitsarbeit. Unter der Fragestellung „Problemfelder“ gab es in 2008 insgesamt 87 Klientinnen, in 2009 insgesamt 78 Klientinnen, die sexualisierte Gewalt als Grund für die gesuchte Beratung angaben. 2008 Sexualisierte Gewalterfahrungen 2009 (Mehrfachnennungen möglich) Vergewaltigung/ sexuelle Nötigung 29 33,33 % Aktueller Missbrauch 6 Zurückliegender Missbrauch 33 27,84 % 6,90 % 27 6 37,93 % 46 47,42 % 3,09 % 6,19 % Folter/ geschlechtsspezifische Verfolgung 0 0,00 % 3 Sexuelle Belästigung 16 18,39 % 10 10,31 % 1,03 % 4,12 % K.O.-Tropfen 1 1,15 % 1 Sonstiges (z. B. Klärung der Ursachen von Störungen) 2 2,30 % 4 2008 Bezug des Täters zum Opfer (Mehrfachnennungen 2009 möglich) Lebensgefährte (Ehepartner, Expartner, Freund) 18 20,69 % 31,03 % 40,23 % 27 29 Verwandter 35 19,54 % 33,33 % Fremdtäter 24 27,59 % 17 Sonstige Person 9 10,34 % 6 6,90 % 1,15 % 8 9,20 % Keine Angabe 1 11 FRAUENFORUM 5. Jahresbericht 2008/2009 Frauenhaus 5.1. Räumliche Situation • 10 Schlafräume mit insgesamt 20 Betten • 1 Notschlafzimmer • 1 Gemeinschaftsküche mit Essbereich • 2 Wohnzimmer • 1 Aufnahme- und Beratungszimmer • 1 Team - Besprechungszimmer • 3 Büroräume • 6 Badezimmer • 2 zusätzliche Toiletten • 1 Abstellkammer • 1 Spielbereich mit 3 Räumen • 1 offener Spielbereich • 1 Außenspielbereich Die Küche bietet jeder Frau einen abschließbaren Schrank für Lebensmittel sowie ein abschließbares Kühlfach. Waschmaschinen und Trockengelegenheiten können im Keller mit genutzt werden. Bei Bedarf steht in einem Kellerraum Second-hand-Ware zur Verfügung. 5.2. Statistische Angaben In 2008 wurden insgesamt 195 Personen (114 Frauen/ 81 Kinder), in 2009 – wegen des Umzugs wesentlich weniger - insgesamt 120 Personen (68 Frauen/ 52 Kinder) im Frauenhaus aufgenommen. Aufgenommene Personen 2008 2009 Frauen 114 68 Kinder 81 52 2008 2009 Häufigkeit des Aufenthalts zum ersten Mal 83 72,81 % 46 67,65 % zum wiederholten Mal 26 22,81 % 22 32,35 % keine Angaben/ unbekannt 5 4,39 % 0 0,00 % Aufenthaltsdauer 2008 2009 1 – 8 Tage bis 1 Monat 49 42,98 % 25 36,76 % 30 26,32 % 14 20,59 % bis 3 Monaten 26 22,81 % 16 23,53 % bis 6 Monaten 7 6,14 % 10 14,71 % bis zu 1 Jahr 1 0,88 % 3 4,41 % länger als 1 Jahr 1 0,88 % 0 0,00 % 12 FRAUENFORUM Jahresbericht 2008/2009 Die Jahresauslastung lag in 2008 bei durchschnittlich 69,40%, in 2009 bei durchschnittlich 73,85%. Positiv ist die bleibende Stabilisierung des Anteils von über 37% der Frauen in 2008 bzw. 46% der Frauen in 2009, die länger als 3 Wochen im Frauenhaus an einer positiven Veränderung ihrer persönlichen Lebensperspektiven gearbeitet haben. Unsere Angebote • einer Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit mittels einer telefonischen Rufumleitung auf ein Handy einer diensthabenden Mitarbeiterin außerhalb der üblichen Dienstzeiten im Haus, • eines Kinderprogramms zu regelmäßigen Zeiten, • besonderer Ferienprogramme sowie neu, unter den neuen räumlichen Rahmenbedingungen, • die wesentlich entspanntere Unterbringung in Zweibett- bzw. Familienzimmern • mit jeweils einem Badezimmer für je zwei Bewohnerinnenzimmer, • dem kindgerechten Spielbereich mit verschiedenen Räumen für größere und kleine Kinder, • Gesprächsmöglichkeiten in einem ausdrücklich Beratungen vorbehaltenen Zimmer • und getrennten Büros der Sozialarbeiterinnen und Sozialbetreuerin tragen für Frauen und Kinder sicher dazu bei, sich von den einschneidenden Erlebnissen der erfahrenen häuslichen Gewaltsituationen zu erholen, sich geschützt und gut betreut zu erleben und mit fachlicher Begleitung den Blick auf die Zukunft wenden zu können. Staatsangehörigkeit 2008 2009 Deutsch 61 53,51 % 33 48,53 % andere Nationalitäten 53 46,49 % 35 51,47 % ohne Angabe/ unbekannt 0 0,00 % 0 0,00 % Alter der Frauen 2008 2009 bis 18 Jahren 11 9,65 % 6 8,82 % 19 – 25 Jahre 28 24,56 % 20 29,41 % 26 – 40 Jahre 57 50,00 % 23 33,82 % 41 – 60 Jahre 17 14,91 % 16 23,53 % Über 60 Jahre 1 0,88 % 3 4,41 % Ohne Angabe/ unbekannt 0 0,00 % 0 0,00 % 2008 Ausbildung der Frauen 2009 abgeschlossene Berufsausbildung 37 32,46 % 16 23,53 % Keine Berufsausbildung 23 20,18 % 5 7,35 % In Ausbildung/ Umschulung 12 10,53 % 4 5,88 % Nur Schulabschluss 24 21,05 % 29 42,65 % Ohne Angabe/ unbekannt 18 15,79 % 14 20,59 % 13 FRAUENFORUM Jahresbericht 2008/2009 2008 Misshandlung durch (Mehrfachnennung möglich) 2009 Ehemann 52 45,61 % 36 45,00 % sonstige Partner 28 24,56 % 12 15,00 % sonstige Person (z.B. Eltern, Kind) von Zwangsheirat akut bedroht 28 24,56 % 28 35,00 % 3 2,63 % 4 5,00 % ohne Angabe/ unbekannt 3 2,63 % 0 0,00 % Die nach wie vor größte Gruppe der Misshandelnden bleibt die der (Ehe)partner, in 2008 zu insgesamt 70%, in 2009 zu insgesamt 60%. Diesem im Verhältnis aller Nennungen entsprechenden Rückgang steht jedoch eine Zunahme der Angehörigengewalt z.B. in Elternhäusern (nur 16% in 2006, 12% in 2007) von 25% in 2008 und nun 35% in 2009 gegenüber - durchaus nicht nur in Familien mit Migrationshintergrund zu beobachten. 2008 Veränderung der wirtschaftlichen Situation 2009 Verlust des Arbeitsplatzes 3 2,63 % 1 1,47 % Abbruch der Ausbildung 0 0,00 % 0 0,00 % Sozialhilfebezug (Leistungen nach SGB XII) 1 0,88 % 1 1,47 % Leistungen nach SGB II (Alg II) 29 25,44 % 17 25,00 % Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 0 Keine Veränderung (meist Alg II) Rente 75 1 0,88 % 0 0,00 % Kindergeld 0 0,00 % 0 0,00 % Asylbewerberleistung 3 2,63 % 2 2,94 % Ohne Angaben/ unbekannt 2 1,75 % 0 0,00 % Aufenthalt nach Verlassen des Frauenhauses 0,00 % 0 0,00 % 65,79 % 47 69,12 % 2008 2009 Rückkehr zum Partner in bisherige Wohnung 40 35,09 % 24 40,00 % selbständig in neuer eigener Wohnung 26 22,81 % 15 25,00 % selbständig in zugewiesener Ehewohnung 5 4,39 % 0 0,00 % zu FreundInnen/ Verwandten etc. 14 12,18 % 9 15,00 % andere soziale Einrichtung 1 0,88 % 2 3,33 % in andere Frauenhäuser vermittelt 10 8,77 % 1 1,67 % Unbekannt 8 7,02 % 7 11,67 % ins Heimatland zurück 2 1,75 % 0 0,00 % stationär ins Krankenhaus 1 0,88 % 2 3,33 % Noch im Frauenhaus 7 6,14 % 8 13,33 % 14 FRAUENFORUM Jahresbericht 2008/2009 Kommunale Verteilung / Herkunftsorte 2008 2009 Bergkamen 7 6,14 % 10 14,71 % Bönen 2 1,75 % 0 0,00 % Fröndenberg 4 3,51 % 0 0,00 % Holzwickede 0 0,00 % 1 1,47 % Kamen 3 2,63 % 3 4,41 % Lünen 14 12,28 % 4 5,88 % Schwerte 4 3,51 % 3 4,41 % Selm 1 0,88 % 0 0,00 % Unna 8 7,02 % 7 10,29 % Werne 1 70 0,88 % 2 2,94 % 61,40 % 38 55,88 % bundesweit außerhalb es Kreises Unna 5.3. Arbeitskonzept Das Frauenhaus bietet körperlich und seelisch misshandelten oder von Gewalt bedrohten Frauen sowie deren Kindern Zuflucht. Eine Rund-um-die-Uhr-Rufbereitschaft aller festangestellten Mitarbeiterinnen der Einrichtungen des Frauenforums sichert eine 24stündige Aufnahmebereitschaft für Frauen und Kinder. Bei Vollbelegung des Frauenhauses wird an andere Frauenhäuser weitervermittelt oder es werden kurzfristige Notaufnahmen ermöglicht, bis eine andere Unterbringungsmöglichkeit gefunden ist. Eindeutig drogenabhängige, akut psychisch erkrankte und/ oder wohnungslose Frauen werden an die entsprechenden Einrichtungen weiterverwiesen bzw. weitervermittelt. Erstgespräch Frauen, die alleine oder mit Kindern ins Frauenhaus kommen, haben in der Regel langjährige Gewalterfahrungen und Misshandlungen ertragen, ehe sie das Frauenhaus als letzte Möglichkeit des Schutzes erwägen. Ihre Lage - aus einer sonst ausweglosen Situation ins Frauenhaus zu gehen - entspricht einer Krise, die durch Angst, Panik, das Gefühl des Verlustes über die eigene Identität und Kompetenz sowie eine umfassende Destabilisierung gekennzeichnet ist. Das Aufnahmegespräch mit einer der Sozialarbeiterinnen bietet Gelegenheit zur akuten Krisenintervention, um sowohl Gefühlsebenen mit z.B. Angst, Wut, Depression, Suizidalität usw. Platz zu geben, aber auch Handlungsebenen z.B. zur finanziellen Absicherung, zur Sicherung von Dingen des täglichen Bedarfs, zu rechtlich notwendigen Schritten, zu Hausinterna und Regeln etc. zu erarbeiten. Erste konkrete Handlungsschritte können sein • Aufsuchen einer Ärztin, einer Klinik zur Abklärung medizinischer Notwendigkeiten • Aufsuchen einer Rechtsanwältin • Anmeldung und Antragstellung auf Kostenübernahme für Lebensunterhalt und Unterbringung bei der zuständigen ARGE (Alg II) bzw. beim Sozialamt (Grundsicherung) • Beantragung von Kinder- bzw. Elterngeld, Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss • Anmeldung eventueller Ansprüche bei der Agentur für Arbeit bzw. der ARGE • Klärung des Krankenversicherungsschutzes • Kontaktaufnahme Polizei usw. zu Jugendamt, 15 Kindergarten, Schule, ÄrztInnen, FRAUENFORUM Jahresbericht 2008/2009 Begleitung und Alltagsbewältigung Frauen, die aus sozial, kulturell und materiell benachteiligten Verhältnissen kommen, fehlt es oft an lebenspraktischen Fähigkeiten. Die Einteilung der zur Verfügung stehenden Geldmittel – meist ALG II - stellt häufig ein großes Problem dar. Eingeengt in ihr von häuslicher Gewalt geprägtes Leben, meist ohne Erlaubnis zu Selbstverantwortung und Entscheidungsfreiheit, haben sie oft nicht gelernt bzw. sind es nicht gewohnt, eigene Entscheidungen zu treffen, Verantwortung und Konsequenzen ihres Handelns zu tragen. Bei vielen Frauen ist daher eine intensive und zeitaufwendige Betreuung notwendig. Ziel ist es, sie auf ein selbständiges und eigenverantwortliches Leben vorzubereiten. Alle Bewohnerinnen werden anfangs, sowohl aus Gründen des persönlichen Schutzes als auch zum Kennenlernen und Einüben bestimmter Handlungsabläufe, bei Ämtergängen und anderen Außenterminen von einer Mitarbeiterin begleitet. In regelmäßigen Beratungsgesprächen sind die aktuelle Lebens- und Problemsituation sowie Zukunfts- und Handlungsperspektiven im Sinne eines Hilfeplanverfahrens Thema. Oft sind die Frauen auch mit der Versorgung und Pflege ihrer Kinder überfordert. Hier stehen den Frauen sowohl die Sozialbetreuerin mit lebenspraktischen Hilfen wie auch die Erzieherinnen bei Erziehungsfragen zur Seite – ggf. wird an entsprechende Fachstellen wie Jugendamt etc. vermittelt. Einzelberatung Auf der Basis einer sich entwickelnden Vertrauensbeziehung besteht die Möglichkeit, sowohl die erlebte Gewalt und Misshandlung wie auch Verhaltens- und Beziehungsmuster, die den Gewaltkreislauf aufrechterhalten, in Beratungsgesprächen zu bearbeiten. Hierbei geht es vor allem darum, • die ratsuchende Frau zu stabilisieren, d.h. Verunsicherung und Ängste zu nehmen sowie sie positiv zu stärken in ihrer Entscheidung, die häusliche Gewaltsituation beendet zu haben, • sie dabei zu unterstützen, sich vor weiterer Gewalt des Partners zu schützen, • sie zu ermutigen, die Unterstützung von zuständigen Einrichtungen in Anspruch zu nehmen, wie z. B. Behörden, RechtsanwältInnen, Polizei, Gericht etc., • ihre Handlungsfähigkeit zu stärken, d. h. sie darin zu unterstützen, für sich selbst Verantwortung zu übernehmen und zu handeln, die Kontrolle über ihr eigenes Leben (zurück) zu gewinnen und sich damit aus der Opferrolle zu lösen. Gruppenaktivitäten Das gemeinsame Planen, Handeln und Erleben in der Gruppe ist eine wichtige Ergänzung zur einzelberatenden Arbeit - es gibt den Frauen die Möglichkeit, sich auch Verhaltensweisen anderer anzusehen, sich darüber auszutauschen, evtl. daran zu orientieren. Das Gespräch über Alltagssituationen, Konflikte und Lebensperspektiven hilft ihnen, eigene Standpunkte zu finden und diese auch zu vertreten. Für alle Frauen verpflichtende Hausversammlungen verdeutlichen ihnen, dass sie für das Zusammenleben im Haus alle gemeinsam die Verantwortung tragen. Hier werden gemeinsame Verantwortlichkeiten festgelegt, das Haus betreffende Arbeiten wie z.B. Putzpläne erstellt, Abwesenheiten der Frauen am Wochenende besprochen etc.. Das Zusammenleben in Gemeinschaftsräumen und die unterschiedlichen Charaktere der Frauen mit verschiedenen kulturellen Hintergründen können Reibereien bis hin zu Konfliktsituationen verursachen. Diese werden möglichst zeitnah oder während der Hausversammlung mit den betreffenden Frauen besprochen. Ziel dabei ist das Lernen und Üben von gewaltfreiem Umgang miteinander und das Entwickeln sowie Einüben alternativer Lösungsmöglichkeiten. 16 FRAUENFORUM Jahresbericht 2008/2009 Nachbetreuung In vielen Fällen ist auch nach Verlassen des Frauenhauses eine Betreuung erforderlich und sinnvoll. Durch die oft über Jahre hinweg erfahrene physische, psychische und sexuelle Gewalt und die damit verbundenen Traumatisierungen sind Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein der Frauen erheblich beeinträchtigt. Die meisten Frauen sind nach dem Auszug aus dem Frauenhaus noch nicht so weit stabilisiert, um die veränderte Lebenssituation, die zurückliegenden Erfahrungen, aber auch aktuelle Probleme ohne Unterstützung bewältigen zu können. Als eigenes Mindestangebot organisiert das Frauenhaus 1 x monatlich ein Ehemaligentreffen in seinen Räumen, das von vielen Frauen und ihren Kindern regelmäßg genutzt wird. Die Anfang 2006 seitens des Landes gestrichene Förderung einer 4. Personalstelle, die ausdrücklich der Nachsorge vorbehalten sein sollte, nahm dem Frauenhaus die personelle Ausstattung für diese Leistung. Schon während des Aufenthaltes wird deshalb bei Bedarf mit entsprechenden Stellen Kontakt aufgenommen und zusammen gearbeitet, da externe nachgehende Hilfen andernfalls nur sehr selten bzw. nicht langfristig angenommen werden. Seitdem die Möglichkeiten zur Weitervermittlung an eigene Einrichtungen räumlich wesentlich optimiert wurden, werden Frauen zunehmend auch intern an die Frauen- und Mädchenberatungsstelle mit ihren Fachberatungsstellen sowie an die FrauenRäume als teilstationäre Einrichtung für Frauen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten vermittelt. In Planung ist ab 2010 als weiteres Angebot der Aufbau eines frauenspezifischen Ambulant Betreuten Wohnens mit weiteren sechs Plätzen für Frauen mit langfristigerem Unterstützungsbedarf. 5.4. Kinder im Frauenhaus 81 Kinder wurden in 2008, 52 Kinder in 2009 mit aufgenommen und betreut. Die Altersstruktur verteilte sich folgendermaßen: Alter der Kinder 2008 2009 0 – 5 Jahr 49 60,49% 27 51,92% 6 – 14 Jahre 30 37,04% 24 46,15% Über 14 Jahre 2 2,47% 1 1,92% ohne Angabe 0 0,00% 0 0,00% Betreuungssituation Die tägliche Arbeit mit den Kindern geschieht in zwei Kernzeiten: • 4x pro Woche Betreuung von 8.30 Uhr - 11.30 Uhr (außer mittwochs) schwerpunktmäßig Betreuung der Vorschulkinder bei Terminen und Behördengängen der Mütter • und von 14.00 Uhr - 17.00 Uhr schwerpunktmäßig Arbeit mit schulpflichtigen Kindern (Hausaufgabenbetreuung, Freizeitgestaltung, kreatives Gestalten, Gruppenarbeiten, Rollenspiele ..........) Hierbei handelt es sich um Richtzeiten, die ständig den Bedürfnissen der im Haus lebenden Kinder angepasst werden müssen. So gestalten sich die Betreuungszeiten und –inhalte in Ferienzeiten völlig anders, müssen z.B. bei Teilnahmen von Kindern des Hauses an Freizeitangeboten der Stadt oder der Schulen verschoben werden. 17 FRAUENFORUM Jahresbericht 2008/2009 Darüber hinaus umfasst die Arbeit: • Erstgespräche und Kontaktaufnahme mit Müttern und Kindern zur Klärung des physischen Zustands des Kinder/ der Kinder im Hinblick auf eine eventuell einzuleitende medizinische Versorgung • Erfassung des familiären Hintergrundes bezogen z.B. auf eigene Gewalterfahrung, sexuelle Misshandlung, Vater-Kind bzw. Mutter-Kind-Beziehung, Geschwisterkonstellation, Aufnahme und Integration von behinderten Kindern • Information, Regelung und Organisation der notwendigen Ein- bzw. Umschulung von Schulkindern • Gespräche zur Konfliktlösung bei auftretenden Erziehungsschwierigkeiten • Übernahme der Rolle von Ansprechpartnerinnen und Anwältinnen der Kinder, evtl. auch gegen die Mütter • Einzelarbeit und -gespräche mit den Kindern, nach Möglichkeit auch noch nach dem Auszug aus dem Frauenhaus • Beratungsgespräche mit älteren Kindern über z. B. eigene Gewalterfahrungen • Freizeitgestaltung, Anregung und Nutzung von außerhäuslichen Freizeitangeboten • Feriengestaltung in Absprache mit und auf Anregung der Kinder Neben den Zielsetzungen der Entlastung der Mütter sowie der Gestaltung einer möglichst schönen und unbeschwerten, kind- und altersgerechten Zeit als Ausgleich für ihre vorherigen negativen Erfahrungen beinhaltet die Arbeit mit Kindern im Frauenhaus die Aufgabe, pädagogische Konzepte und Methoden einzubeziehen, die der Situation der Kinder im Frauenhaus gerecht werden und gleichermaßen auf ihre Misshandlungs- und Gewalterfahrungen eingehen. Zusammenarbeit mit folgenden Institutionen: Jugendämter, Erziehungsberatungsstellen, Kindergärten, Tagesstätten, Frühförderstellen, Grund- und weiterführende Schulen, Kinderschutzbund, KinderärztInnen, weitere Einrichtungen der Jugendhilfe etc. Räumliche Bedingungen Von Kindern und Müttern kann ein sogenannter offener Spielbereich genutzt werden. Hier steht zur Freizeitbeschäftigung für ältere Kinder ein Fußball-Kicker zur Verfügung. Kleinere Kinder finden dort Bauklötze, Bücher, Puppen etc. zum freien Spiel vor. Bei Anwesenheit mindestens einer Erzieherin wird zusätzlich ein ca. 20 m² großer Spielbereich geöffnet. Dieser ist in Einrichtung und Gestaltung mit dem Gruppenraum einer Kindertageseinrichtung vergleichbar, mit Puppenwohnung und Bauplatz mehr auf die Bedürfnisse von Kindergarten- und Vorschulkindern ausgerichtet. Einer der dort vorhandenen drei Räume wird auch gerne als Ruheraum genutzt und bietet Rückzugsmöglichkeit, Spiel- und Beschäftigungsangebote. Dieser Raum wird zudem oft für Einzelgespräche mit älteren Kindern genutzt. Oftmals besteht aufgrund der Gewalterfahrungen eine erhöhte Aggressivität der Kinder gegen Personen, aber auch Mobiliar und Spielmaterialien. Die Erzieherinnen gehen deshalb auch durch räumliche Veränderungen immer wieder auf die Bedürfnisse der Kinder ein, indem sie z. B. durch Bereitstellung von Matratzen dem großen Bewegungsdrang der Kinder entsprechen. Ein anderes Mal dienen eben diese Matratzen zur Gestaltung einer Kuschelecke zum Unterhalten, Schmusen, Vorlesen. Viele der Kinder kennen aus ihrem bisherigen Leben nur sehr beengte Wohnverhältnisse mit, sofern überhaupt vorhanden, nur schlecht ausgestatteten Spiel- und 18 FRAUENFORUM Jahresbericht 2008/2009 Rückzugsmöglichkeiten. Umso verständlicher, dass alle Kinder das Spielzimmer schnell als ihren Treffpunkt erachten. Im Außenbereich steht Kindern und Müttern ein Spiel- und Aufenthaltsbereich mit Sandspielund Matschbereich und Fläche für Bewegungsspiele wie Bobbycar-Fahren, Ballspiele etc. zur Verfügung. Hier finden im Sommer alle Frauen und Kinder zu gemütlichen Grillabenden Platz. Der gerade für die Entwicklung der Kleinkinder eingerichtete Matschbereich wird an heißen Tagen durch ein Planschbecken ergänzt. Jedoch auch die älteren Kinder wissen sich hier gut zu beschäftigen. Grundsätze der pädagogischen Arbeit mit Kindern Der Einzug ins Frauenhaus bedeutet für viele Kinder zunächst einmal eine Entlastung. Hier sind sie vor der Gewalt des Vaters oder Partners der Mutter sicher, brauchen keine Angst mehr um sich und die Mutter zu haben. Tatsächlich sind die zugehörigen Kinder auf zwei Ebenen von erlebter Gewalt betroffen. Alle mussten Misshandlungen an der Mutter miterleben, eine nicht unerhebliche Zahl ist selbst misshandelt worden. In Familien mit einem prügelnden und terrorisierenden Mann bzw. Vater machen sie die Erfahrung des Ausgeliefertseins, des Nichtverstehens, der Unsicherheit und der ständigen Angst um das eigene Leben, das der Mutter und/oder der Geschwister. Oftmals kommt die Selbstschuldzuweisung hinzu, eventuell (Mit-)Verursacher der desolaten Familiensituation zu sein. Selbstzweifel und große Schuldgefühle entstehen, aber auch die Scham darüber, dass nun fremde Personen Dinge in Erfahrung bringen, die weit von ihren Wünschen nach einem harmonischen Familienleben entfernt sind. So sind viele Kinder am Anfang sehr verschlossen und es bedarf viel Zeit und Geduld, bis sie sich öffnen und mitteilen – dabei hilft natürlich auch das Zusammenleben mit Kindern in gleicher Situation. Meistens bedeutet der Einzug in das Frauenhaus auch einen Wohnortwechsel und den damit verbundenen, plötzlichen Verlust des gewohnten sozialen Umfeldes. Die Kinder vermissen ihre FreundInnen, Verwandten, Nachbarn, Großeltern. Ein Schul- bzw. Kindergartenwechsel steht möglicherweise an. Der gewohnte gesamte Freizeitbereich in z.B. Sportvereinen, Jugendgruppen kann nicht mehr besucht werden. Die Erzieherinnen des Frauenhauses geben den Kindern in dieser schwierigen Situation Unterstützung, haben immer ein offenes Ohr und nehmen sich Zeit – von vielen Kindern hier erstmals erlebt. Sie erfahren, dass sie selbst und ihre Probleme, Sorgen, Nöte wichtig sind. Die Spielbereiche im und um das Haus bieten den Kindern die Möglichkeit, ungestört zu sein, das Erlebte in Rollenspielen und Gesprächen aufzuarbeiten. Ziel der Hilfestellung ist es, in Einzel- oder Gruppenangeboten geeignete Lernprozesse einzuleiten, traumatische Erlebnisse aufzufangen, Entwicklungsstörungen abzubauen und vorhandene Fähigkeiten sowie Sozialverhalten und Eigeninitiative zu fördern. Möglichkeiten gewaltfreier Konfliktbewältigung, z. B. in Kinderversammlungen zum Kennenlernen und Einüben sozialer und demokratischer Verhaltensweisen, werden aufgezeigt. Unerlässlich dabei ist die Freiwilligkeit der Nutzung angebotener Hilfen und Gespräche – kein Kind wird zu etwas gezwungen. Ein zentraler Aspekt der Arbeit der Erzieherinnen besteht darin, den Kindern zu vermitteln, dass ihre Gewalterfahrungen nicht individuell verschuldet sind, weder von ihnen noch von der Mutter. Angebote für die Mütter Zur erzieherischen Arbeit mit den Kindern gehört untrennbar das Gespräch mit den Müttern, um die Sensibilität für die Probleme der Kinder zu fördern. Langfristiges Ziel ist, Verhaltensänderungen in Gang zu bringen, um gemeinsam mit den Kindern möglichst eine Zukunft ohne gewalttätigen Partner aufbauen zu können. An den Zukunftsplanungen müssen die Kinder teilhaben, um ihr Selbstvertrauen und ihre Wichtigkeit in den Augen der Mutter zu stärken. Über diesen Grundsatz hinaus umfasst das Angebot für die Mütter • Gespräche zu Konfliktlösungen bei auftretenden Erziehungsschwierigkeiten 19 FRAUENFORUM Jahresbericht 2008/2009 • Kinderhausversammlungen • Spielerisch gestaltete Gespräche mit Müttern und Kindern • Begleitung und Unterstützung bei Problemen, Anmeldungen in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Vereinen, bei Ärztinnen, Erziehungsberatungsstellen, Frühförderstelle, Kinderpsychologen und Jugendämtern 6. Frauenübernachtungsstelle Die Frauenübernachtungsstelle bietet wohnungslosen Frauen neben einem Schlafplatz und einem Ganztagsaufenthalt entsprechende Hilfen zur Überwindung ihrer Probleme. 6.1. Zielgruppe Zielgruppe der frauenspezifischen Wohnungslosenarbeit sind wohnungslose Frauen ab 18 Jahren, die • in der akuten Notlage sind, über keinen Schlafplatz zu verfügen • und bislang ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Kreis Unna hatten • oder mit ihrem letzten festen Wohnsitz im Kreis Unna gemeldet waren • bzw. von Wohnungslosigkeit bedroht sind. In der Frauenübernachtungsstelle werden in Ausnahmesituationen auch wohnungslose Frauen mit Kindern aufgenommen. Die Aufnahme von Frauen in die Übernachtungsstelle durch Vermittlung nicht kreisangehöriger Städte erfolgt nachrangig gegenüber kreisangehörigen Städten und Gemeinden und nur in Verbindung mit einer Kostenübernahmeerklärung der unterbringenden Kommune. Wohnungslos ist eine Frau, • die ohne Unterkunft ist, • welcher der Verlust ihrer ständigen oder vorübergehenden Unterkunft unmittelbar bevorsteht, • deren Unterkunft nach objektiven Anforderungen derart unzureichend ist, dass sie keinen ausreichenden Witterungsschutz bietet bzw. die Benutzung der Unterkunft mit Gefahren verbunden ist - gleichzeitig ist die Frau aber nach ihren Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnissen sowie aus sonstigen Gründen nicht in der Lage, sich und ihre engsten Angehörigen, mit denen sie gewöhnlich zusammenlebt (Kinder), aus eigenen Kräften eine Unterkunft zu verschaffen, • welche „ohne eine Wohnung zu haben, in der öffentlichen Hand gehörenden, nur der vorübergehenden Unterbringung dienenden (Not-) Unterkünften untergebracht ist oder aufgrund des § 19 OBG in eine Normalwohnung eingewiesen worden ist“ (Zitat aus RdErl. des Innenministeriums NRW) • „welche sich in unsicheren Wohnverhältnissen ohne Mietvertrag befindet“. (Vereinbarung vom 01.09.1994 zwischen dem Kreis Unna, den kreisangehörigen Städten und Gemeinden im Kreis Unna sowie dem Frauenforum im Kreis Unna e.V. über die Unterhaltung einer Frauenübernachtungsstelle im Kreis Unna). 20 FRAUENFORUM Jahresbericht 2008/2009 6.2. Räumliche Situation seit April 2009 • 5 Schlafräume mit je einem Bett • 1 Schlafraum mit 2 Betten • 1 Wohnzimmer mit Essbereich und integrierter Gemeinschaftsküche • 3 Badezimmer Die Küche bietet jeder Frau einen abschließbaren Schrank für Lebensmittel sowie ein abschließbares Kühlfach. Alle Zimmer werden möbliert zur Verfügung gestellt. Waschmaschinen und Trockengelegenheiten können im Keller mit genutzt werden. Bei Bedarf steht in einem Kellerraum Second-hand-Ware zur Verfügung. 6.3. Aufnahme und Abrechnungsverfahren Die Zuweisung von Frauen in die Übernachtungsstelle kann über die kommunalen Ordnungsämter, über die Beratungsstellen für alleinstehende Wohnungslose des Caritasverbandes Unna, des Diakonischen Werkes Dortmund, Außenstelle Lünen oder über stationäre Einrichtungen vorheriger Aufenthalte der aufzunehmenden Frauen erfolgen. Die Kostenübernahme erfolgt in den meisten Fällen durch die zuständigen ARGEn des Kreises Unna gem. §36 SGB II entsprechend der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung mit einem Tagessatz pro Nacht und Bett. Die Bewohnerinnen schließen mit der Frauenübernachtungsstelle einen Nutzungsvertrag ab. Frauen mit eigenem Einkommen sind Selbstzahlerinnen. 6.4. Beratungsangebot Eine Sozialarbeiterin bietet den Bewohnerinnen Informationen und Beratung mit folgenden Inhalten an: • Beratungsgespräche nach §§ 67 ff SGB XII wegen fehlender oder nicht ausreichender Wohnverhältnisse, gewaltgeprägter Lebensverhältnisse, ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlagen, Entlassung aus stationärer Einrichtung oder Justizvollzug etc. • Information und Aufklärung zur Struktur des örtlichen Hilfesystems, Weitervermittlung an die entsprechenden Stellen, Hilfen zur Antragstellung, Beschaffung von Papieren • Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, Durchsetzung von Rechtsansprüchen • Vermittlung an weitere TherapeutInnen etc.) • Bei Bedarf Vermittlung an ambulant betreutes Wohnen, zukünftig im eigenen Angebot des Frauenforums • Hilfen bei der Suche nach und beim Bezug einer eigenen Wohnung Fachdienste (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung, Zusätzlich haben die Bewohnerinnen der Frauenübernachtungsstelle die Möglichkeit, das Beratungsangebot der Frauen- und Mädchenberatungsstelle des Frauenforums in Anspruch zu nehmen. Hier wird Beratung und Begleitung zu frauenspezifischen Themen (z.B. Trennung oder Scheidung, Gewalterfahrungen) angeboten. Nach Bezug einer eigenen Wohnung können die Frauen bei entsprechend verbliebenen besonderen sozialen Schwierigkeiten im Rahmen eines Hilfeplanverfahrens und der Kostenübernahmezusage des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe in das Programm der FrauenRäume als teilstationärer Einrichtung übernommen werden. Gleiches wird zukünftig 21 FRAUENFORUM Jahresbericht 2008/2009 für das ab Februar 2010 aufzubauende Angebot des frauenspezifischen Ambulant Betreuten Wohnens mit sechs Betreuungsplätzen gelten. 6.5. Statistische Angaben FrauenÜbernachtungsstelle 20 Frauen haben in 2008, 22 Frauen in 2009 in der Frauenübernachtungsstelle gelebt - die Einrichtung war im Jahresschnitt 2008 zu 90,19%, in 2009 zu 91,05% belegt. 17 Frauen konnten in 2008, 15 Frauen in 2009 wegen Vollauslastung nicht aufgenommen werden. Alter der Frauen 2008 2009 18 – 21 Jahre 5 25,00% 11 50,00% 22 – 25 Jahre 7 35,00% 3 14,00% 26 – 27 Jahre 4 20,00% 0 0,00% 28 – 45 Jahre 2 15,00% 6 27,00% 46 – 60 Jahre 1 5,00% 2 8,00% Über 60 Jahre 0 0,00% 0 0,00% Aufenthaltsdauer 2008 2009 1 – 7 Tage 0 0,00% 4 18,18% 1 – 4 Wochen 4 20,00% 1 4,55% 5 – 8 Wochen 3 15,00 % 1 4,55% 8 – 12 Wochen 1 5,00% 2 9,09% 3 – 6 Monate 2 10,00% 2 9,09% Länger als 6 Monate 5 25,00% 6 27,27% Zum Jahresende noch im Haus 5 25,00% 6 27,27% Bis August 2009, über den Zeitraum von 2 Jahren, wurde das Modul der „wohnprojektbezogenen Beratung und Begleitung“ aus dem Landesmodellprogramm der Wohnungslosenhilfe gefördert. Zusätzlich konnten so weitere 19 Frauen aus der Wohnungslosigkeit heraus in eigene Mietverhältnisse begleitet und dabei unterstützt werden, diese Wohnungen auch zu halten. Gleichzeitig waren die Plätze in der Frauenübernachtungsstelle früher wieder frei für andere wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Frauen. Staatsangehörigkeit 2008 2009 Deutschland 19 95,00% 19 86,36% Andere Nationalitäten 1 5,00% 3 13,64% 22 FRAUENFORUM Jahresbericht 2008/2009 Einkommenssituation bei der Aufnahme (Mehrfachnennung 2008 2009 möglich) ALG II 8 40,00% 5 22,73% Sozialhilfe/ Grundsicherung 2 10,00% 0 0,00% Alg II & Kindergeld/ Unterhalt 0 0,70% 1 4,55% Erwerbstätigkeit 0 0,00% 0 0,00% Witwen-, Halbwaisenrente 1 5,00% 0 0,00% Unterhalt/ Bafög 0 0,00% 0 0,00% Ohne Einkommen 9 45,00% 16 72,73% Schulbildung 2008 2009 Sonderschule 8 40,00 % 6 27,27 % Hauptschule ohne Abschluss 5 25,00 % 2 9,09 % Hauptschule mit Abschluss 6 30,00 % 9 40,91 % Realschulabschluss 1 5,00 % 4 18,18 % Abitur 0 0,00 % 1 4,55 % Ausbildung 2008 2009 Noch Schule 0 0,00 % 0 0,00 % Keine Ausbildung 15 75,00 % 17 77,27 % Geringfügige Beschäftigung, Arbeitsgelegenheit 0 0,00 % 0 0,00 % Anlernverhältnisse, Berufsvorbereitung, Bildungsmaßnahme 1 5,00 % 2 9,09 % Lehre 4 20,00 % 3 13,64 % Studium 0 0,00 % 0 0,00 % Keine Angabe/ unbekannt 0 0,00 % 0 0,00 % Lebensform alleinstehend ledig mit Partner verheiratet getrennt lebend geschieden verwitwet 2008 17 0 0 1 1 1 85,00 % 0,00 % 0,00 % 5,00 % 5,00 % 5,00 % 23 2009 18 0 1 2 0 1 81,82 % 0,00 % 4,55 % 9,09 % 0,00 % 4,55 % FRAUENFORUM Jahresbericht 2008/2009 Psychosoziale Probleme 2008 2009 (Mehrfachnennungen möglich) Alkoholmissbrauch Drogenprobleme Medikamentenmissbrauch Essstörungen Gewalterfahrung Hygieneprobleme Psychische Erkrankungen Suizidgefährdet von Menschenhandel betroffen 1 4 0 6 7 6 15 5 0 Erste Kontaktaufnahme zur FrauenÜbernachtungsstelle über Eigene Initiative westfälische Klinik Aplerbeck Ausländerbehörde/ Ordnungsamt Polizei andere Institutionen Beratungsstelle Lünen/ Unna BetreuerInnen 1 2 3 3 7 2 2 5,00 % 10,00 % 15,00 % 15,00 % 35,00 % 10,00 % 10,00 % 8 3 0 5 0 0 4 40,00 % 15,00 % 0,00 % 25,00 % 0.00 % 0,00 % 20,00 % 6,06 % 9,09 % 0,00 % 15,15 % 33,33 % 3,03 % 30,30 % 3,03 % 0,00 % 2009 3 0 1 0 11 7 0 2008 Aufenthaltsort vor der Aufnahme "Straße" Unsicheres Wohnverhältnis/ ohne Mietvertrag Mietwohnung Elternhaus/ Partnerwohnung Institution Übergangswohnung 2 3 0 5 11 1 10 1 0 2008 Unmittelbare Gründe für die Aufnahme Bruch mit Herkunftsfamilie Räumungsklage Partnerschaftskonflikte Entlassung aus Institution Krankheit Wohnungsbrand Gefährdung durch Gewalt 2,27 % 9,09 % 0,00 % 13,64 % 15,91 % 13,64 % 34,09 % 11,36% 0,00 % 13,64 % 0,00 % 4,55 % 0,00 % 50,00 % 31,82 % 0,00 % 2009 10 2 3 7 0 0 0 2008 45,45 % 9,09 % 13,64 % 31,82 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 2009 4 20,00 % 1 4,55 % 5 0 3 6 2 25,00 % 0,00 % 15,00 % 30,00 % 10,00 % 10 1 3 7 0 45,45 % 4,55 % 13,64 % 31,82 % 0,00 % 24 FRAUENFORUM Jahresbericht 2008/2009 Aufenthaltsort nach dem Auszug 2008 eigene Wohnung Bekannte/ Verwandte/ Partner Einrichtung wie Klinik/ Therapie Betreutes Wohnen Strasse noch in der FÜS 4 8 1 0 2 5 Kommunale Verteilung / Herkunftsorte Bergkamen Bönen Fröndenberg Holzwickede Kamen Lünen Schwerte Selm Unna Werne nicht Kreiszugehörig 20,00 % 40,00 % 5,00 % 0,00 % 10,00 % 25,00 % 2009 6 8 0 0 2 6 2008 3 0 0 0 6 2 0 2 4 1 2 15,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 30,00 % 10,00 % 0,00 % 10,00 % 20,00 % 5,00 % 10,00 % 27,27 36,36 0,00 0,00 9,09 27,27 % % % % % % 2009 4 2 1 0 3 4 0 1 3 0 4 18,18 % 9,09 % 4,55 % 0,00 % 13,64 % 18,18 % 0,00 % 4,55 % 1364 % 0,00 % 18,18 % 6.6. Konzept Frauenspezifisches Ambulant Betreutes Wohnen ab 2010 In der Arbeit aller Einrichtungen des Frauenforums ist in den vergangenen Jahren mehr und mehr deutlich geworden, dass die Problemstellungen der Frauen, insbesondere auch der wohnungslosen Frauen, vielschichtiger geworden sind, sich aber gleichzeitig die eigene Kompetenz der Frauen zur Lösung derselben reduziert hat. U.a. die Zielgruppe der sehr jungen wohnungslosen Frauen bedarf der Nachreifung ins Erwachsenenleben, des „AlleineLeben-Lernens“, um langfristig selbstverantwortlich ihr Leben in die Hand nehmen zu können. Zum Abbau bereits entstandener besonderer sozialer Schwierigkeiten wie dem Verlust der wirtschaftlichen Existenzsicherung, bereits bestehender bzw. drohender Wohnungslosigkeit sowie fehlender sozialer Kontakte sollen vorerst sechs Betreuungsplätze eingerichtet werden. 7. FrauenRäume Frauen in besonderen sozialen Schwierigkeiten, insbesondere mit drohender oder bestehender Wohnungslosigkeit, können in das Programm der teilstationären Einrichtung gem. der §§ 67 – 69 SGB XII aufgenommen werden. 7.1. Zielgruppe Zielgruppe sind Frauen ab 21 Jahren mit deutschem Pass oder - je nach Ermessensentscheidung des Kostenträgers - mit unbefristeten Duldungen bzw. unbefristeten Aufenthaltsgenehmigungen. Die besonderen Lebensverhältnisse der Klientinnen sind gekennzeichnet von • einer fehlenden oder nicht ausreichenden Wohnung, • ungesicherten wirtschaftlichen Lebensgrundlagen, 25 FRAUENFORUM • • • Jahresbericht 2008/2009 gewaltgeprägten Lebensumständen, den Folgen einer Entlassung aus einer stationären Einrichtung oder vergleichbaren nachteiligen Umständen. 7.2. Aufnahmekapazität und Ausstattung seit April 2009 Den insgesamt 9 Betreuungsplätzen stehen in der 1. Etage eines Neubaus mit Küche, Wohn- und Gruppenraum sowie Büros Räume für tagesstrukturierende Angebote, Beratung, Krisenintervention, Gruppenangebote zur Verfügung Zwei Sozialarbeiterinnen und zwei Sozialbetreuerinnen sind als Fachpersonal eingestellt. Die Einrichtung finanziert sich auf der Basis von Tagessätzen für betreute Personen. Bei einer Auslastung von 87 % trägt sich das Angebot betriebwirtschaftlich. 7.3. Beratungs- und Betreuungsangebot Mit den Klientinnen wird ein Hilfeplan vereinbart, der auf Freiwilligkeit beruht und Grundlage für eine Kostenzusage des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe zur Übernahme der Tagessätze ist. Sowohl individuelle Hilfeplanfortschreibungen wie auch Kostenzusagen erfolgen halbjährlich bis zu einer maximalen Betreuungszeit von 2 Jahren. Grundvoraussetzung allen Handelns in der Hilfegewährung ist die Hilfe zur Selbsthilfe mit dem langfristigen Ziel der Verselbständigung. Vereinbart werden mit den Klientinnen • Beratung einzeln oder in Gruppen, • Hilfen zur Sicherstellung von Versorgung und Existenzsicherung, • Unterstützung als Vermittlung zu anderen Fachdiensten, • bedarfsentsprechende Begleitung zu Ämtern, Behörden, VermieterInnen, ArbeitgeberInnen, ÄrztInnen, Fachdiensten, RechtsanwältInnen etc. • der Bedarf an Übernahmen von einzelnen Tätigkeiten bzw. Vertretungshandeln, z.B. Schriftverkehr, Telefonaten etc. 7.4. Statistische Angaben 15 Frauen haben in 2008, 12 Frauen in 2009 das Programm der FrauenRäume genutzt - zu ihnen gehörten 10 Kinder sowohl in 2008 wie auch in 2009. Das Angebot der Einrichtung war im Jahresschnitt 2008 zu 80,54%, in 2009 zu 90,63% ausgelastet. Einkommenssituation bei der Aufnahme 2008 2009 (Mehrfachnennung möglich) ALG I ALG II Kindergeld/ Unterhalt Erwerbstätigkeit Pflegegeld Rente Ohne Einkommen 1 12 0 1 0 1 0 6,67 % 80,00 % 0,00 % 6,67 % 0,00 % 6,67 % 0,00 % 26 1 8 2 1 0 1 0 7,69 % 61,54 % 15,38 % 7,69 % 0,00 % 7,69 % 0,00 % FRAUENFORUM Jahresbericht 2008/2009 Schulbildung 2008 2009 keine Schule 0 0,00 % 0 0,00 % Sonderschule 1 8,33 % 1 6,67 % Hauptschule ohne Abschluss 1 8,33 % 2 13,33 % Hauptschule mit Abschluss 4 33,33 % 5 33,33 % Realschulabschluss 2 16,67 % 2 13,33 % Abitur 0 0,00 % 1 6,67 % Fachoberschulreife 0 0,00 % 1 6,67 % unbekannt 4 33,33 % 3 20,00 % Ausbildung (Mehrfach- 2008 2009 nennungen möglich) Noch Schule 0 0,00 % 0 0,00 % Keine Ausbildung 6 0 40,00 % 0,00 % 5 0 41,67% 0,00 % Lehre abgeschlossen 7 46,67 % Lehre abgebrochen 2 13,33 % 6 1 50,00 % 8,33 % Keine Angabe/ unbekannt 0 0,00 % 0 0,00 % Anlernverhältnisse, Berufsvorbereitung Alter der Kinder 0 - 1 Jahr 1 - 6 Jahre 7 - 10 Jahre 11 - 14 Jahre über 14 Jahre erwachsene Kinder Keine Kinder 2008 2009 0 5 3 1 2 4 0,00 % 26,32 % 15,79 % 5,26 % 10,53 % 21,05 % 4 21,05 % Alter der Frauen 0 5 4 1 0 5 0 2008 0,00 % 33,33 % 26,67 % 6,67 % 0,00 % 33,33 % 0,00 % 2009 18 – 21 Jahre 0 0,00 % 1 8,33 % 22 – 27 Jahre 4 26,67 % 5 41,67 % 28 – 45 Jahre 7 46,67 % 3 25,00 % 46 – 60 Jahre 4 26,67 % Über 60 Jahre 0 0,00 % 2 1 16,67 % 8,33 % 27 FRAUENFORUM Jahresbericht 2008/2009 Lebensform ledig/ alleinstehend 2008 2009 66,67 % 0,00 % 8 66,67 % in PartnerInnenschaft 10 0 0 0,00 % in PartnerInnenschaft mit Kindern 0 0,00 % 0 0,00 % 0 0,00 % 0 0,00 % getrennt lebend 2 13,33 % 2 16,67 % geschieden 3 20,00 % 2 16,67 % 0 0,00 % 0 0,00 % verheiratet verwitwet Psychosoziale Probleme 2008 2009 (Mehrfachnennungen möglich) Alkoholmissbrauch Drogenprobleme Tabletten/Medikamentenmissbrauch Essstörungen/ Magersucht Gewalterfahrung Hygieneprobleme psychische Erkrankungen Suizidgefährdet Aids Sonstiges 4 0 2 11,11 % 0,00 % 5,56 % 1 2 0 3,70 % 7,41 % 0,00 % 3 12 2 7 5 0 1 8,33 % 33,33 % 5,56 % 19,44 % 13,89 % 0,00 % 2,78 % 2 12 2 7 1 0 0 7,41 % 44,44 % 7,41 % 25,93 % 3,70 % 0,00 % 0,00 % Erste Kontaktaufnahme zu den FrauenRäumen über 2008 2009 Eigene Initiative Frauen und Mädchenberatungsstelle 3 0 20,00 % 0,00 % 3 1 25,00 % 8,33 % Frauenhaus/ FÜS 12 0 80,00 % 0,00 % 7 0 58,33 % 0,00 % 0 0,00 % 0 0,00 % 0 0 0,00 % 0,00 % Justizvollzugsanstalt 0 0,00 % 0 0,00 % Jugendamt 0 0,00 % 0 0,00 % Andere 0 0,00 % 1 8,33 % Polizei Sozialamt/ Ordnungsamt Beratungsstelle Lünen/ Unna 28 FRAUENFORUM Jahresbericht 2008/2009 Unmittelbare Gründe für die Aufnahme (Mehrfachnennung 2008 2009 möglich) Räumungsklage/ finanzielle Gründe Partnerschaftskonflikte/ Eltern Entlassung aus Institution Krankheit sexuelle und/ oder andere Gewalt Sonstiges 9 10 5 6 7 24,32 % 27,03 % 13,51 % 16,22 % 18,92 % 9 9 3 6 7 25,71 % 25,71 % 8,57 % 17,14 % 20,00 % 0 0,00 % 1 2,86 % Aufenthaltsort vor der Aufnahme 2008 2009 "Straße" unsicheres Wohnverhältnis/ ohne Mietvertrag Mietwohnung Elternhaus/ Partnerwohnung 0 0 0,00 % 0,00 % 0 0,00 % 0 0,00 % 3 0 20,00 % 0,00 % Institution FH/ FÜS 0 12 0,00 % 80,00 % 5 1 0 41,67 % 8,33 % 0,00 % Sonstiges 0 0,00 % 6 0 50,00 % 0,00 % Kommunale Verteilung / Herkunftsorte Bergkamen 2008 2009 50,00 % Bönen 4 26,67 % 6 0 0,00 % 0 Fröndenberg 0 0,00 % 0 0,00 % Holzwickede 0 0,00 % 0 0,00 % Kamen 5 33,33 % 3 25,00 % Lünen Schwerte 5 33,33 % 3 0 0,00 % 0 25,00 % 0,00 % Selm 0 0,00 % 0 0,00 % Unna 6,67 % 0 0,00 % 0 0,00 % Werne 1 0 Nicht kreiszugehörig 0 0,00 % 0 0,00 % 29 0,00 % 0,00 % FRAUENFORUM Jahresbericht 2008/2009 Aufenthaltsort zum Jahresende eigene Wohnung nach Programmende 2008 2009 Einrichtung wie Klinik, Therapie 4 26,67 % 1 0 0,00 % 3 2 13,33 % 0 betreutes Wohnen 0 0,00 % 0 0,00 % unbekannt 2 13,33 % 1 8,33 % eigene Wohnung, noch im FR-Programm begleitet 7 46,67 % 7 58,33 % Bekannte/ Verwandte/ Partner 8,33 % 25,00 % 0,00 % 8. Rückblick, Dank und Ausblick Im März 2009 ist das Frauenforum mit allen seinen Einrichtungen „gemeinsam unter Dach und Fach“ gezogen – die Unnaer Kreis-, Bau- und Siedlungsgesellschaft UKBS baute schnell, gründlich und fleißig, bereits ein Jahr nach der Grundsteinlegung war es soweit. Um tatsächlich um- und einziehen zu können, war ein zusätzlicher Finanzbedarf von aus heutiger Sicht 142.000 € zu ermitteln - insbesondere zur Ausstattung der Bereiche, die von den Frauen und Kindern bewohnt werden sollten, aber auch und ganz besonders für das notwendige Sicherheitskonzept zum Schutz der Frauen und ihrer Kinder. Seit Herbst 2007, begonnen mit der Feier zum 20-jährigen Jubiläum, waren fleißig und erfolgreich Spenden von bis heute 114.000 € eingeworben und gesammelt worden. Der Verein mit Vorstand und Geschäftsführung bedankt sich ganz herzlich bei allen kleinen und großen Spendern und Spenderinnen - Personen wie Unternehmen - die ihren Beitrag zur Hilfe und Unterstützung geleistet haben. Dennoch fehlen noch etwa 28.000 €. Der Trägerverein wird also - wenn auch schon im Jahr Zwei nach dem Einzug - noch weiter um nachträgliche finanzielle Unterstützung der Verwirklichung seiner Vision von einer Zusammenführung aller Angebote werben. Jede Idee der Leser und Leserinnen dieses Berichts auch zu öffentlichkeitswirksamen und unterstützenden Aktionen wird gerne entgegengenommen, um in diesem Jahr das Spendensammeln für dieses große Projekt endgültig und erfolgreich abschließen zu können. Bitte achten Sie deshalb auch auf den innen liegenden Überweisungsträger zur eigenen Nutzung oder auch Weitergabe an Andere – Spendenbescheinigungen werden umgehend aus- und zugestellt. Danke. 30