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Daten

Kommune
Kreis Unna
Dateiname
Vorlage PDF.pdf
Größe
79 kB
Erstellt
07.12.15, 11:11
Aktualisiert
27.01.18, 10:02

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Inhalt der Datei

DE R LA NDRAT 19.09.2011 Sitzungsvorlage Nr. 173/11 !Titel! Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH (VKU) !Titel! Gremien Ausschuss für Finanzen und Sitzungsdatum 05.10.2011 Beteiligungen Gremien Kreisausschuss Sitzungsdatum 10.10.2011 Gremien Kreistag Sitzungsdatum 11.10.2011 Organisationseinheit Steuerungsdienst Berichterstattung Stratmann, Rainer Beratungsstatus öffentlich Budget-Nr. 01 , Zentrale Verwaltung Haushaltsjahr 2011 Produktgruppen-Nr. 01.01 , Steuerungsdienst Finanzielle Auswirkungen Produkt-Nr. 01.01.02 , Finanzwirtschaft/Budgetierung Beschlussvorschlag Der Kreis Unna übernimmt - soweit kommunalaufsichtlich keine Bedenken bestehen - die erforderliche Ausfallbürgschaft für ein Darlehen in Höhe von 2,0 Mio. €, welches die VKU zur Finanzierung ihrer Investitionen im Jahr 2011 aufnimmt. Die Finanzierung soll auf dem Kapitalmarkt ausgeschrieben werden; das betreffende Kreditinstitut ist von der VKU noch zu benennen. Begründung der Vorlage Im Rahmen der Wirtschaftsplanberatungen während der Aufsichtsratssitzung der VKU am 17. Dezember 2010 wurde das Investitionsprogramm für das Geschäftsjahr 2011 beschlossen. Der genehmigte Wirtschaftsplan sieht eine Darlehensaufnahme in Höhe von 2,0 Mio. € vor. Die letzte Kreditaufnahme erfolgte im Jahr 2009 in Höhe von 1,5 Mio. €. Durch die Investitionen der Jahre 2010 und 2011 entsteht bei der VKU erneut eine Liquiditätsunterdeckung. Die Finanzierung der Investitionen soll über ein Darlehen bei einem noch zu benennenden Kreditinstitut erfolgen. Die VKU hat eine Konditionenabfrage bei verschiedenen Kreditinstituten in die Wege geleitet. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor. Die Darlehensaufnahme ist für Ende Dezember 2011 geplant. Damit das Darlehen zu kommunalkreditähnlichen Konditionen aufgenommen werden kann, ist eine 100 % Ausfallbürgschaft erforderlich. Gem. § 87 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein – Westfalen dürfen Bürgschaften nur im Rahmen der kommunalen Aufgabenerfüllung übernommen werden. Diese Voraussetzung ist hier erfüllt, da gem. § 3 Abs. 1 Regionalisierungsgesetz NRW die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV auch zu den Aufgaben des Kreises gehört. Der Landrat schlägt vor, die beantragte Ausfallbürgschaft zu übernehmen. Hierfür sprechen – neben der Erzielung günstiger Konditionen – folgende Gründe: • Der Kreis Unna ist mit mehr als 50 v.H. größter Anteilseigner am Stammkapital der VKU • Aufgrund der alleinigen Aufgabenträgerschaft des Kreises Unna für den ÖPNV wird die Bürgschaft in voller Höhe vom Kreis Unna gewährt. Eine Inanspruchnahme der anderen Anteilseigner erfolgt nicht. • Aktuell bestehen noch folgende Bürgschaftsverpflichtungen gegenüber der VKU Kreditgeber Ursprungsbetrag Stand zum 31.12.2010 Landesbank Sachsen 2.045.168 € 136.350 € Kreditanstalt für Wiederaufbau 1.022.584 € 51.127 € Europäische Hypothekenbank Frankfurt 1.022.584 € 340.858 € Hypo Vereinsbank München 750.000 € 350.000 € Kreditanstalt für Wiederaufbau 750.000 € 350.000 € Commerzbank AG (aus Mittel. der Europ. Investitionsbank) 2.000.000 € 1.199.997 € Deutsche Kreditbank AG 1.500.000 € 1.100.000 € Sparkasse Unna 1.500.000 € 1.400.000 € Gesamtsumme 10.590.336 € 4.928.332 € Die Entscheidung des Kreistages zur Übernahme der Bürgschaft ist der Bezirksregierung Arnsberg als Aufsichtsbehörde unverzüglich, spätestens einen Monat vor der rechtsverbindlichen Unterschrift, schriftlich anzuzeigen. Sitzungsvorlage Nr. 173/11 | Seite 2 von 3 Sitzungsvorlage Nr. 173/11 | Seite 3 von 3