Daten
Kommune
Kreis Unna
Dateiname
Vorlage PDF.pdf
Größe
79 kB
Erstellt
07.12.15, 11:11
Aktualisiert
27.01.18, 10:02
Stichworte
Inhalt der Datei
DE R LA NDRAT
19.09.2011
Sitzungsvorlage Nr. 173/11
!Titel!
Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH (VKU)
!Titel!
Gremien
Ausschuss für Finanzen und
Sitzungsdatum
05.10.2011
Beteiligungen
Gremien
Kreisausschuss
Sitzungsdatum
10.10.2011
Gremien
Kreistag
Sitzungsdatum
11.10.2011
Organisationseinheit
Steuerungsdienst
Berichterstattung
Stratmann, Rainer
Beratungsstatus
öffentlich
Budget-Nr.
01 , Zentrale Verwaltung
Haushaltsjahr
2011
Produktgruppen-Nr.
01.01 , Steuerungsdienst
Finanzielle
Auswirkungen
Produkt-Nr.
01.01.02 ,
Finanzwirtschaft/Budgetierung
Beschlussvorschlag
Der Kreis Unna übernimmt - soweit kommunalaufsichtlich keine Bedenken bestehen - die erforderliche
Ausfallbürgschaft für ein Darlehen in Höhe von 2,0 Mio. €, welches die VKU zur Finanzierung ihrer
Investitionen im Jahr 2011 aufnimmt. Die Finanzierung soll auf dem Kapitalmarkt ausgeschrieben werden;
das betreffende Kreditinstitut ist von der VKU noch zu benennen.
Begründung der Vorlage
Im Rahmen der Wirtschaftsplanberatungen während der Aufsichtsratssitzung der VKU am 17. Dezember
2010 wurde das Investitionsprogramm für das Geschäftsjahr 2011 beschlossen. Der genehmigte
Wirtschaftsplan sieht eine Darlehensaufnahme in Höhe von 2,0 Mio. € vor. Die letzte Kreditaufnahme erfolgte
im Jahr 2009 in Höhe von 1,5 Mio. €. Durch die Investitionen der Jahre 2010 und 2011 entsteht bei der VKU
erneut eine Liquiditätsunterdeckung.
Die Finanzierung der Investitionen soll über ein Darlehen bei einem noch zu benennenden Kreditinstitut
erfolgen. Die VKU hat eine Konditionenabfrage bei verschiedenen Kreditinstituten in die Wege geleitet. Ein
Ergebnis liegt noch nicht vor. Die Darlehensaufnahme ist für Ende Dezember 2011 geplant. Damit das
Darlehen zu kommunalkreditähnlichen Konditionen aufgenommen werden kann, ist eine 100 %
Ausfallbürgschaft erforderlich.
Gem. § 87 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein – Westfalen dürfen Bürgschaften nur im Rahmen der
kommunalen Aufgabenerfüllung übernommen werden. Diese Voraussetzung ist hier erfüllt, da gem. § 3 Abs. 1
Regionalisierungsgesetz NRW die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV auch zu den
Aufgaben des Kreises gehört.
Der Landrat schlägt vor, die beantragte Ausfallbürgschaft zu übernehmen. Hierfür sprechen – neben der
Erzielung günstiger Konditionen – folgende Gründe:
•
Der Kreis Unna ist mit mehr als 50 v.H. größter Anteilseigner am Stammkapital der VKU
•
Aufgrund der alleinigen Aufgabenträgerschaft des Kreises Unna für den ÖPNV wird die Bürgschaft in voller
Höhe vom Kreis Unna gewährt. Eine Inanspruchnahme der anderen Anteilseigner erfolgt nicht.
•
Aktuell bestehen noch folgende Bürgschaftsverpflichtungen gegenüber der VKU
Kreditgeber
Ursprungsbetrag
Stand zum 31.12.2010
Landesbank Sachsen
2.045.168 €
136.350 €
Kreditanstalt für Wiederaufbau
1.022.584 €
51.127 €
Europäische Hypothekenbank Frankfurt
1.022.584 €
340.858 €
Hypo Vereinsbank München
750.000 €
350.000 €
Kreditanstalt für Wiederaufbau
750.000 €
350.000 €
Commerzbank AG (aus Mittel. der Europ. Investitionsbank)
2.000.000 €
1.199.997 €
Deutsche Kreditbank AG
1.500.000 €
1.100.000 €
Sparkasse Unna
1.500.000 €
1.400.000 €
Gesamtsumme
10.590.336 €
4.928.332 €
Die Entscheidung des Kreistages zur Übernahme der Bürgschaft ist der Bezirksregierung Arnsberg als
Aufsichtsbehörde unverzüglich, spätestens einen Monat vor der rechtsverbindlichen Unterschrift, schriftlich
anzuzeigen.
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