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03 - Schulsozialarbeit BuT FöSch.pdf

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Daten

Kommune
Kreis Unna
Dateiname
03 - Schulsozialarbeit BuT FöSch.pdf
Größe
61 kB
Erstellt
07.12.15, 11:14
Aktualisiert
27.01.18, 10:16

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Inhalt der Datei

Bericht zur Schulsozialarbeit an den Förderschulen des Kreises Unna Sonnenschule (Förderschule des Kreises Unna mit dem Förderschwerpunkt Sprache) Karl-Brauckmann Schule (Förderschule des Kreises Unna mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung) Friedrich v. Bodelschwingh Schule (Förderschule des Kreises Unna mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung) 1. Organisation der Schulsozialarbeit an den Förderschulen des Kreises Unna (Förderschwerpunkte Sprache und Geistige Entwicklung) Seit Jahresbeginn arbeitet Frau Nora Böhnke als Schulsozialarbeiterin an den oben genannten Förderschulen des Kreises Unna mit 39 Wochenstunden im Arbeitsschwerpunkt „Bildungs- und Teilhabepaket“. Die Stelle wurde eingerichtet, um primär die Elternschaft der Förderschulen in der Antragstellung zum Bildungs- und Teilhabepaket aktiv zu unterstützen und die Schulen in der Umsetzung zu begleiten. Die Schulleitungen der Förderschulen haben die wöchentliche Arbeitszeit prozentual entsprechend der Schülerzahlen der einzelnen Förderschulen verteilt. Dabei hat sich folgender Verteilungsschlüssel ergeben:* Montag Sonnenschule 5 Std. 30 Min incl. Fahrzeit Friedrich v. Bodelschwingh 2 Std. 30 Min. Schule Dienstag Sonnenschule 5 Std. 30 Min. incl. Fahrzeit Karl- Brauckmann Schule 2 Std. 30 Min Mittwoch Karl- Brauckmann Schule 7 Std. 30 Min Donnerstag Friedrich v. Bodelschwingh 7 Std. 45 Min. Schule Freitag Friedrich v. Bodelschwingh 7 Std. 45 Min. Schule *Der Verteilungsschlüssel hat sich gut bewährt, sodass keine Änderungen vorgenommen wurden. 2. Allg. vereinbarte Handlungsfelder und Aufgabenbereiche an den Förderschulen: Mit Frau Böhnke wurden im Vorfeld folgende Handlungsfelder und Aufgabenbereiche vereinbart:  Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes durch: o Unterstützung der Eltern beim Ausfüllen des Antrages o Beratung und Information über mögliche Hilfen  Beratung von Familien in Krisensituationen  Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern und Institutionen  Durchführung gezielter präventiver Maßnahmen und Projekten Bericht zur Arbeit der Schulsozialarbeiterin Frau Nora Böhnke An dieser Stelle soll auf den ausführlichen Bericht von Frau Böhnke über ihre Arbeit als Schulsozialarbeiterin an den Förderschulen des Kreises Unna für den Zeitraum Januar bis Juli 2012 verwiesen werden, in dem Frau Böhnke die Ergebnisse und Erfahrungen in der Arbeit mit dem Bildungs- und Teilhabepaket dargestellt hat. (siehe Anlage) 3. Erste Erfahrungen der Förderschulen mit Schulsozialarbeit: 3.1 Zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes: Die Schulsozialarbeit an den Förderschulen im Bereich Bildungs- und Teilhabepaket hat die Beantragung der Hilfen aus dem BuT in den Bereichen Beratung, Antragstellung und Verwaltung signifikant erleichtert. Die Schulen konnten vor dem Beginn der Schulsozialarbeit die Eltern schriftlich informieren und Antragsformulare zur Verfügung stellen. Rückfragen der Eltern konnten nur durch Lehrkräfte oder die Schulsekretariate neben der Unterrichtstätigkeit bzw. im laufenden Geschäft der Sekretariate erledigt werden. Nicht immer konnten die Fragen der Eltern umfassend beantwortet werden, so dass Eltern Anträge nicht vollständig eingereicht haben und weiterer Zeitaufwand für die Bearbeitung nötig war. Aufgrund der Beratung und Unterstützung der Schulsozialarbeiterin im Vorfeld und während der Antragstellung stellten berechtigte Eltern nun ihre Anträge im Rahmen des BuT. Diese Anträge wurden anschließend vervollständigt und an die zuständigen Bewilligungsstellen weitergeleitet, so dass eine schnellere Antragsbearbeitung erfolgen konnte. Die Lehrkräfte und Sekretariate der Förderschulen konnten sich auf das Kerngeschäft ihrer Arbeitsbereiche - Unterricht und Schulverwaltung - konzentrieren. Die Förderschulen Geistige Entwicklung und Sprache fahren regelmäßig auf Klassenfahrten, um ihre Schülerinnen und Schüler durch eine veränderte Lernumgebung in der Selbständigkeit zu fördern. Das Kennenlernen neuer Orte, die Orientierung in der fremden Umgebung und veränderten Tagesabläufen außerhalb der bekannten familiären Strukturen fordert und fördert zahlreiche Kompetenzen in allen Entwicklungsbereichen. Die Unterstützung der Sozialarbeiterin in der Beantragung der Mittel aus dem BuT für Mehrtägige Klassenfahrten und Tagesausflüge bedeutete für die Lehrkräfte eine sehr große Entlastung, da häufig Rückfragen geklärt werden mussten. Als Kreisschulen arbeiten wir mit verschiedenen Ansprechpartnern des BuT zusammen. Hier hat es sich als äußerst hilfreich erwiesen, dass eine Ansprechpartnerin für die verschiedenen Verwaltungen zur Verfügung stand. Die Teilnahme an Tages- und Klassenfahrten konnte durch die sichere Finanzierung gesteigert und gefestigt werden. Die Arbeit mit dem Bildungs- und Teilhabepaket hat gezeigt, dass ein großer Teil der Eltern an den Förderschulen Unterstützung benötigt, um eigenverantwortlich handeln zu können. Die Eltern wenden sich auch für die Antragstellung der Folgeanträge an die Schule, um sich Rat zu holen. Für weitere Eltern muss die Schule die Initiative ergreifen, damit die nötigen Folgeanträge gestellt werden. 3.2 Zur niederschwelligen Beratung Die Erfahrungen aus den vergangenen Monaten haben gezeigt, dass die Beratung der Schulsozialarbeiterin im Rahmen des BuT für viele Eltern ein „Türöffner“ gewesen ist, um Frau Böhnke in Krisensituationen ins Vertrauen zu ziehen. Frau Böhnke hat in diesen Fällen in Absprache mit den einzelnen Schulen in unterschiedlichen Beratungsformen Hilfsangebote geschaffen. In der Bereitstellung der Beratungs- und Hilfsangebote konnten wir feststellen, dass die Eltern die Beratung der Schulsozialarbeiterin anders annehmen konnten als die Beratung durch Lehrkräfte und sich verstärkt öffneten. In der Reflexion dieser Beobachtung sind wir zu dem Schluss gekommen, dass die Schulsozialarbeiterin in ihrer Rolle anders von den Eltern wahrgenommen wurde als die Lehrkräfte. Lehrkräfte formulieren Förderziele für die Kinder und beurteilen die Lernfortschritte. Nicht selten müssen Lehrkräfte Lernziele für das Sozialverhalten formulieren, die über die Schule hinaus in die Elternhäuser reichen. Diese Rolle der Lehrkräfte scheint es Eltern zu erschweren, sich in einer Krisensituation den Lehrkräften anzuvertrauen. 3.3 Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern In der Beratung von Eltern und Schülerinnen und Schülern müssen die Kreisschulen mit den unterschiedlichen Institutionen und Verwaltungen der einzelnen Städte und Gemeinden des Kreisgebietes zusammenarbeiten. Hier zeigte es sich als sehr hilfreich, dass die Schulsozialarbeiterin als Kontaktperson zur Verfügung stand. Durch die Schulsozialarbeit konnte die vorhandene Vernetzung mit Personen und Institutionen des Kreises und der einzelnen Kreisstädte weiter umgesetzt und ausgebaut werden. Durch die Sozialraumorientierung und der damit verbundenen Öffnung von Schule war es einfacher, Kinder durch ein tragfähiges Netzwerk aufzufangen und über die Schule hinaus zu begleiten. Dabei stellte eine wesentliche Grundlage für das Gelingen die Vernetzung und Kooperation der Eltern untereinander und mit Einrichtungen der Jugendhilfe dar. 3.4 Durchführung gezielter präventiver Maßnahmen und Projekte 3.4.1 an der Sonnenschule (Förderschule des Kreises Unna mit dem Förderschwerpunkt „Sprache“) Aufgabenschwerpunkt an der Sonnenschule war für Frau Böhnke neben dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bereich der Gewaltprävention. Hierzu hat sie in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften und Schülern ein Konzept zur Pausengestaltung weiterentwickelt und ein Projekt Streitschlichtung eingerichtet. Frau Böhnke hat mit einzelnen Kollegen ein Konzept zum Sozialtraining entworfen und dies bereits in einzelnen Klassen erprobt Der Aufbau von Schulpatensystemen, sowie die Entwicklung und Erstellung eines Elterninfos sind bereits in Planung. 3.4.1 an der Karl- Brauckmann Schule und an der Friedrich von Bodelschwingh Schule (Förderschulen des Kreises Unna mit dem Förderschwerpunkt „ Geistige Entwicklung“) Im Rahmen der Inklusion verändert sich der Übergang Schule-Beruf an den Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung. Die Schülerinnen und Schüler werden angeregt, auf dem Freien Arbeitsmarkt Praktika zu absolvieren. Die Schule unterstützt diese Entwicklung, indem sie in Zusammenarbeit mit dem Integrationsfachdienst aktiv Praktikumsstellen sucht. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die Schülerinnen und Schüler insbesondere zu Beginn des Praktikums sehr intensiv begleitet werden müssen, um Ängste und Hemmnisse abzubauen. Die Lehrkräfte der einzelnen Schülerinnen und Schüler sind im Unterricht gebunden, sodass sie die Jugendlichen nicht an die Praktikumsstelle begleiten o.ä. Unterstützungssysteme bieten können. Nicht immer unterstützen die Eltern der Schülerinnen und Schüler ihre Kinder und begleiten sie z.B. zur Praktikumsstelle. Hier könnte die Schulsozialarbeiterin, die den Schülerinnen und Schülern gut bekannt ist, zukünftig durch ihre Begleitung und Unterstützung in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften und dem Integrationsfachdienst Ängste nehmen und in den Betrieben Hemmnisse abbauen. Die Schulsozialarbeiterin war mehrfach für ältere Schülerinnen und Schüler in situationsgebundenen wie auch familienbedingten Problemsituationen eine gesuchte Ansprechpartnerin. Zum Ende der Schulzeit an der Förderschule Geistige Entwicklung besteht für einige Schülerinnen und Schüler immer wieder die Frage, wie ihre Betreuung zukünftig geregelt werden soll. Die jungen Erwachsenen wünschen nicht immer ihre Eltern als Betreuer. Eine Beratung der Familien durch die Schulsozialarbeiterin in ihrer Rolle unabhängig von Unterricht und Beurteilung sowie ihrer fachspezifischen Ausbildung wäre zukünftig eine deutliche Entlastung und Unterstützung der Schulen in diesem Bereich der Lebensberatung. 24.08.2012 gez. Cornelia Henning-Puls, Peter Kötter, Ursula Landskron