Daten
Kommune
Kreis Unna
Dateiname
03 - Schulsozialarbeit BuT FöSch.pdf
Größe
61 kB
Erstellt
07.12.15, 11:14
Aktualisiert
27.01.18, 10:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Bericht zur Schulsozialarbeit
an den Förderschulen des Kreises Unna
Sonnenschule
(Förderschule des Kreises Unna mit dem Förderschwerpunkt Sprache)
Karl-Brauckmann Schule
(Förderschule des Kreises Unna mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung)
Friedrich v. Bodelschwingh Schule
(Förderschule des Kreises Unna mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung)
1. Organisation der Schulsozialarbeit an den Förderschulen des Kreises Unna
(Förderschwerpunkte Sprache und Geistige Entwicklung)
Seit Jahresbeginn arbeitet Frau Nora Böhnke als Schulsozialarbeiterin an den oben
genannten Förderschulen des Kreises Unna mit 39 Wochenstunden im Arbeitsschwerpunkt
„Bildungs- und Teilhabepaket“. Die Stelle wurde eingerichtet, um primär die Elternschaft der
Förderschulen in der Antragstellung zum Bildungs- und Teilhabepaket aktiv zu unterstützen
und die Schulen in der Umsetzung zu begleiten.
Die Schulleitungen der Förderschulen haben die wöchentliche Arbeitszeit prozentual
entsprechend der Schülerzahlen der einzelnen Förderschulen verteilt. Dabei hat sich
folgender Verteilungsschlüssel ergeben:*
Montag
Sonnenschule
5 Std. 30 Min
incl. Fahrzeit
Friedrich v. Bodelschwingh 2 Std. 30 Min.
Schule
Dienstag
Sonnenschule
5 Std. 30 Min.
incl. Fahrzeit
Karl- Brauckmann Schule
2 Std. 30 Min
Mittwoch
Karl- Brauckmann Schule
7 Std. 30 Min
Donnerstag Friedrich v. Bodelschwingh 7 Std. 45 Min.
Schule
Freitag
Friedrich v. Bodelschwingh 7 Std. 45 Min.
Schule
*Der Verteilungsschlüssel hat sich gut bewährt, sodass keine Änderungen vorgenommen
wurden.
2. Allg.
vereinbarte
Handlungsfelder
und
Aufgabenbereiche
an
den
Förderschulen:
Mit Frau Böhnke wurden im Vorfeld folgende Handlungsfelder und Aufgabenbereiche
vereinbart:
Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes durch:
o Unterstützung der Eltern beim Ausfüllen des Antrages
o Beratung und Information über mögliche Hilfen
Beratung von Familien in Krisensituationen
Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern und Institutionen
Durchführung gezielter präventiver Maßnahmen und Projekten
Bericht zur Arbeit der Schulsozialarbeiterin Frau Nora Böhnke
An dieser Stelle soll auf den ausführlichen Bericht von Frau Böhnke über ihre Arbeit als
Schulsozialarbeiterin an den Förderschulen des Kreises Unna für den Zeitraum Januar bis Juli
2012 verwiesen werden, in dem Frau Böhnke die Ergebnisse und Erfahrungen in der Arbeit
mit dem Bildungs- und Teilhabepaket dargestellt hat. (siehe Anlage)
3. Erste Erfahrungen der Förderschulen mit Schulsozialarbeit:
3.1 Zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes:
Die Schulsozialarbeit an den Förderschulen im Bereich Bildungs- und Teilhabepaket hat die
Beantragung der Hilfen aus dem BuT in den Bereichen Beratung, Antragstellung und
Verwaltung signifikant erleichtert.
Die Schulen konnten vor dem Beginn der Schulsozialarbeit die Eltern schriftlich informieren
und Antragsformulare zur Verfügung stellen. Rückfragen der Eltern konnten nur durch
Lehrkräfte oder die Schulsekretariate neben der Unterrichtstätigkeit bzw. im laufenden
Geschäft der Sekretariate erledigt werden. Nicht immer konnten die Fragen der Eltern
umfassend beantwortet werden, so dass Eltern Anträge nicht vollständig eingereicht haben
und weiterer Zeitaufwand für die Bearbeitung nötig war.
Aufgrund der Beratung und Unterstützung der Schulsozialarbeiterin im Vorfeld und während
der Antragstellung stellten berechtigte Eltern nun ihre Anträge im Rahmen des BuT. Diese
Anträge wurden anschließend vervollständigt und an die zuständigen Bewilligungsstellen
weitergeleitet, so dass eine schnellere Antragsbearbeitung erfolgen konnte.
Die Lehrkräfte und Sekretariate der Förderschulen konnten sich auf das Kerngeschäft ihrer
Arbeitsbereiche - Unterricht und Schulverwaltung - konzentrieren.
Die Förderschulen Geistige Entwicklung und Sprache fahren regelmäßig auf Klassenfahrten,
um ihre Schülerinnen und Schüler durch eine veränderte Lernumgebung in der
Selbständigkeit zu fördern. Das Kennenlernen neuer Orte, die Orientierung in der fremden
Umgebung und veränderten Tagesabläufen außerhalb der bekannten familiären Strukturen
fordert und fördert zahlreiche Kompetenzen in allen Entwicklungsbereichen.
Die Unterstützung der Sozialarbeiterin in der Beantragung der Mittel aus dem BuT für
Mehrtägige Klassenfahrten und Tagesausflüge bedeutete für die Lehrkräfte eine sehr große
Entlastung, da häufig Rückfragen geklärt werden mussten. Als Kreisschulen arbeiten wir mit
verschiedenen Ansprechpartnern des BuT zusammen. Hier hat es sich als äußerst hilfreich
erwiesen, dass eine Ansprechpartnerin für die verschiedenen Verwaltungen zur Verfügung
stand. Die Teilnahme an Tages- und Klassenfahrten konnte durch die sichere Finanzierung
gesteigert und gefestigt werden.
Die Arbeit mit dem Bildungs- und Teilhabepaket hat gezeigt, dass ein großer Teil der Eltern
an den Förderschulen Unterstützung benötigt, um eigenverantwortlich handeln zu können.
Die Eltern wenden sich auch für die Antragstellung der Folgeanträge an die Schule, um sich
Rat zu holen. Für weitere Eltern muss die Schule die Initiative ergreifen, damit die nötigen
Folgeanträge gestellt werden.
3.2 Zur niederschwelligen Beratung
Die Erfahrungen aus den vergangenen Monaten haben gezeigt, dass die Beratung der
Schulsozialarbeiterin im Rahmen des BuT für viele Eltern ein „Türöffner“ gewesen ist, um
Frau Böhnke in Krisensituationen ins Vertrauen zu ziehen. Frau Böhnke hat in diesen Fällen
in Absprache mit den einzelnen Schulen in unterschiedlichen Beratungsformen Hilfsangebote
geschaffen.
In der Bereitstellung der Beratungs- und Hilfsangebote konnten wir feststellen, dass die
Eltern die Beratung der Schulsozialarbeiterin anders annehmen konnten als die Beratung
durch Lehrkräfte und sich verstärkt öffneten.
In der Reflexion dieser Beobachtung sind wir zu dem Schluss gekommen, dass die
Schulsozialarbeiterin in ihrer Rolle anders von den Eltern wahrgenommen wurde als die
Lehrkräfte. Lehrkräfte formulieren Förderziele für die Kinder und beurteilen die
Lernfortschritte. Nicht selten müssen Lehrkräfte Lernziele für das Sozialverhalten
formulieren, die über die Schule hinaus in die Elternhäuser reichen. Diese Rolle der
Lehrkräfte scheint es Eltern zu erschweren, sich in einer Krisensituation den Lehrkräften
anzuvertrauen.
3.3 Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern
In der Beratung von Eltern und Schülerinnen und Schülern müssen die Kreisschulen mit den
unterschiedlichen Institutionen und Verwaltungen der einzelnen Städte und Gemeinden des
Kreisgebietes zusammenarbeiten. Hier zeigte es sich als sehr hilfreich, dass die
Schulsozialarbeiterin als Kontaktperson zur Verfügung stand.
Durch die Schulsozialarbeit konnte die vorhandene Vernetzung mit Personen und
Institutionen des Kreises und der einzelnen Kreisstädte weiter umgesetzt und ausgebaut
werden. Durch die Sozialraumorientierung und der damit verbundenen Öffnung von Schule
war es einfacher, Kinder durch ein tragfähiges Netzwerk aufzufangen und über die Schule
hinaus zu begleiten. Dabei stellte eine wesentliche Grundlage für das Gelingen die
Vernetzung und Kooperation der Eltern untereinander und mit Einrichtungen der Jugendhilfe
dar.
3.4 Durchführung gezielter präventiver Maßnahmen und Projekte
3.4.1 an der Sonnenschule
(Förderschule des Kreises Unna mit dem Förderschwerpunkt „Sprache“)
Aufgabenschwerpunkt an der Sonnenschule war für Frau Böhnke neben dem Bildungs- und
Teilhabepaket der Bereich der Gewaltprävention.
Hierzu hat sie in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften und Schülern ein Konzept zur
Pausengestaltung weiterentwickelt und ein Projekt Streitschlichtung eingerichtet.
Frau Böhnke hat mit einzelnen Kollegen ein Konzept zum Sozialtraining entworfen und dies
bereits in einzelnen Klassen erprobt
Der Aufbau von Schulpatensystemen, sowie die Entwicklung und Erstellung eines Elterninfos
sind bereits in Planung.
3.4.1 an der Karl- Brauckmann Schule
und an der Friedrich von Bodelschwingh Schule
(Förderschulen des Kreises Unna mit dem Förderschwerpunkt
„ Geistige Entwicklung“)
Im Rahmen der Inklusion verändert sich der Übergang Schule-Beruf an den Förderschulen
mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung. Die Schülerinnen und Schüler werden angeregt,
auf dem Freien Arbeitsmarkt Praktika zu absolvieren. Die Schule unterstützt diese
Entwicklung, indem sie in Zusammenarbeit mit dem Integrationsfachdienst
aktiv
Praktikumsstellen sucht.
Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die Schülerinnen und Schüler insbesondere
zu Beginn des Praktikums sehr intensiv begleitet werden müssen, um Ängste und
Hemmnisse abzubauen. Die Lehrkräfte der einzelnen Schülerinnen und Schüler sind im
Unterricht gebunden, sodass sie die Jugendlichen nicht an die Praktikumsstelle begleiten o.ä.
Unterstützungssysteme bieten können. Nicht immer unterstützen die Eltern der Schülerinnen
und Schüler ihre Kinder und begleiten sie z.B. zur Praktikumsstelle.
Hier könnte die Schulsozialarbeiterin, die den Schülerinnen und Schülern gut bekannt ist,
zukünftig durch ihre Begleitung und Unterstützung in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften
und dem Integrationsfachdienst Ängste nehmen und in den Betrieben Hemmnisse abbauen.
Die Schulsozialarbeiterin war mehrfach für ältere Schülerinnen und Schüler in
situationsgebundenen wie auch familienbedingten Problemsituationen eine gesuchte
Ansprechpartnerin.
Zum Ende der Schulzeit an der Förderschule Geistige Entwicklung besteht für einige
Schülerinnen und Schüler immer wieder die Frage, wie ihre Betreuung zukünftig geregelt
werden soll. Die jungen Erwachsenen wünschen nicht immer ihre Eltern als Betreuer. Eine
Beratung der Familien durch die Schulsozialarbeiterin in ihrer Rolle unabhängig von
Unterricht und Beurteilung sowie ihrer fachspezifischen Ausbildung wäre zukünftig eine
deutliche Entlastung und Unterstützung der Schulen in diesem Bereich der Lebensberatung.
24.08.2012
gez. Cornelia Henning-Puls, Peter Kötter, Ursula Landskron