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Öffentlich-rechtlicher Vertrag.pdf

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Daten

Kommune
Kreis Unna
Dateiname
Öffentlich-rechtlicher Vertrag.pdf
Größe
41 kB
Erstellt
07.12.15, 11:14
Aktualisiert
27.01.18, 10:18

Inhalt der Datei

Öffentlich-rechtlicher Vertrag Zwischen dem Sparkassenzweckverband des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna und der Gemeinde Holzwickede und der Stadt Kamen wird aus Anlass der Vereinigung der Städtischen Sparkasse Kamen und der Kreis- und Stadtsparkasse Unna gem. § 27 Abs. 3 SpkG NW folgender öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen: Die Funktionsbezeichnungen dieses Vertrages umfassen sowohl die weibliche als auch die männliche Form. §1 Beitritt zum Zweckverband, Trägerschaft (1) Die Stadt Kamen tritt mit Wirkung vom 01.01.2013 dem bestehenden Sparkassenzweckverband des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna und der Gemeinde Holzwickede bei, der nach dem Beitritt den Namen „Sparkassenzweckverband des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna, der Stadt Kamen und der Gemeinde Holzwickede“ (nachfolgend „Zweckverband“) tragen wird. (2) Der Zweckverband soll mit Wirkung vom 01.01.2013 Träger der Kreis- und Stadtsparkasse Unna und der Städtischen Sparkasse Kamen werden. Zu diesem Zweck überträgt die Stadt Kamen ihre Trägerschaft für die Städtische Sparkasse Kamen zu diesem Zeitpunkt auf den Zweckverband. (3) Die Verbandsmitglieder vereinbaren die als Anlage beigefügte Fassung der ab 01.01.2013 geltenden Satzung für den Zweckverband. §2 Vereinigung der Sparkassen (1) Die Kreis- und Stadtsparkasse Unna und die Städtische Sparkasse Kamen werden mit Wirkung vom 01.01.2013 (anstaltsrechtlicher Vereinigungsstichtag) vereinigt. (2) Die Vereinigung erfolgt gemäß § 27 Abs. 1 SpkG NW in der Weise, dass mit Wirkung vom 01. 01. 2013 (vermögensrechtlicher Verschmelzungsstichtag gem. § 27 Abs. 3 Satz 3 SpkG NW) das Vermögen der Städtischen Sparkasse Kamen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Kreis- und Stadtsparkasse Unna (aufnehmende Sparkasse) übergeht. (3) Der Vermögensübertragung wird der Jahresabschluss der Sparkasse Kamen zum 31.12.2012 zugrunde gelegt (§ 27 Abs. 3 Satz 4 SpkG NW). 1 §3 Name und Sitz der vereinigten Sparkasse (1) Die vereinigte Sparkasse trägt den Namen „Kreis- und Stadtsparkasse Unna-Kamen, Zweckverbandssparkasse des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna, der Stadt Kamen und der Gemeinde Holzwickede.“ Die Sparkasse hat ihren Sitz in Unna. (2) Im Geschäftsverkehr kann die Sparkasse die Kurzbezeichnung „Sparkasse UnnaKamen“ führen. §4 Zweckverbandsversammlung (1) Nach dem Beitritt der Stadt Kamen in den Zweckverband gilt nachfolgende Mitgliedschaftsstellung der Verbandsmitglieder untereinander: - Kreis Unna: - Kreisstadt Unna: - Stadt Kamen: - Gemeinde Holzwickende: 16,2 % 48,6 % 19,0 % 16,2 % (2) Die Verbandsversammlung besteht aus 19 Vertretern der Verbandsmitglieder. Davon entsenden der Kreis Unna drei, die Kreisstadt Unna neun, die Stadt Kamen vier und die Gemeinde Holzwickede drei Vertreter. (3) Es besteht Einvernehmen, dass aus Gründen der Kontinuität für die laufende Wahlperiode bis 2014 die bisherige Vorsitzende und der bisherige stellvertretende Vorsitzende wiedergewählt werden sollen. Die von den Verbandsmitgliedern in die Verbandsversammlung entsandten Vertreter sind entsprechend anzuweisen. (4) Der Verbandsvorsteher, sein Stellvertreter und die Mitglieder des Sparkassenvorstandes nehmen an den Sitzungen der Verbandsversammlung mit beratender Stimme teil. 2 §5 Verbandsvorsteher Es besteht Einvernehmen, dass aus Gründen der Kontinuität für die laufende Wahlperiode bis 2014 der bisherige Verbandsvorsteher und der bisherige stellvertretende Verbandsvorsteher des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna und der Gemeinde Holzwickede wiedergewählt werden sollen. Mit Ausscheiden des stellvertretenden Verbandsvorstehers soll für die laufende Wahlperiode bis 2014 ein Vertreter der Stadt Kamen zum stellvertretenden Verbandsvorsteher bestellt werden. Die Verbandsmitglieder verpflichten sich, ihre in die Verbandsversammlung entsandten Vertreter entsprechend mit Weisung zu versehen. §6 Verwaltungsrat (1) Der Verwaltungsrat der Sparkasse soll während der laufenden Kommunalwahlperiode bis 2014 aus 19 Mitgliedern bestehen, und zwar dem Vorsitzenden, 12 sachkundigen Mitgliedern und 6 Dienstkräften der Sparkasse sowie einer entsprechenden Anzahl von Stellvertretern. Von den Mitgliedern (einschließlich Vorsitzendem) sowie Stellvertretern stellen: - der Kreis Unna 2 Vertreter, - die Stadt Kamen 3 Vertreter, - die Kreisstadt Unna 6 Vertreter und - die Gemeinde Holzwickede 2 Vertreter. Von den 6 Dienstkräften sollen, soweit der Vorschlag der Personalversammlung es zulässt, aus dem Bereich der ehemaligen Kreis- und Stadtsparkasse Unna 5 Vertreter und dem der ehemaligen Städtischen Sparkasse Kamen 1 Vertreter gewählt werden. Von den 6 Stellvertretern sollen, soweit der Vorschlag der Personalversammlung es zulässt, aus dem Bereich der ehemaligen Kreis- und Stadtsparkasse Unna 3 Vertreter und dem der ehemaligen Städtischen Sparkasse Kamen 3 Vertreter gewählt werden. Es besteht Einvernehmen, dass aus Gründen der Kontinuität die von den Vertretungen der Träger gewählten Verwaltungsratsmitglieder der bisherigen Sparkassen - soweit nach dem vorstehenden Schlüssel möglich - wiedergewählt werden sollen. (2) In der nachfolgenden Kommunalwahlperiode soll der Verwaltungsrat aus 19 Mitgliedern bestehen. Die Verteilung der Sitze erfolgt wie unter Abs. 1. Die sechs Dienstkräfte und deren Stellvertreter sind aus dem Vorschlag der Personalversammlung zu wählen. 3 (3) Nach Ende der nachfolgenden Kommunalwahlperiode ist die Zahl der Verwaltungsratsmitglieder auf die nach § 10 Abs. 1 letzter Satz SpkG NW zulässige Höchstzahl von 18 Personen zurückzuführen. Von den sachkundigen Mitgliedern (einschließlich Vorsitzendem) sowie Stellvertretern stellen: - der Kreis Unna 2 Vertreter, - die Stadt Kamen 2 Vertreter, - die Kreisstadt Unna 6 Vertreter und - die Gemeinde Holzwickede 2 Vertreter. Die sechs Dienstkräfte und deren Stellvertreter sind aus dem Vorschlag der Personalversammlung zu wählen. Die Zweckverbandsversammlung wird vor Ablauf der 2. Wahlperiode eine Reduktion des Verwaltungsrates auf 15 Mitglieder überprüfen. (4) Zum Vorsitzenden des Verwaltungsrates ist für die laufende Wahlperiode bis 2014 ein Vertreter der Kreisstadt Unna zu wählen. Zum 1. Stellvertreter ist für die laufende Wahlperiode bis 2014 ein Vertreter der Gemeinde Holzwickede zu wählen. Es besteht Einvernehmen, dass aus Gründen der Kontinuität der Vorsitzende und der 1. Stellvertreter der bisherigen Sparkasse Unna wiedergewählt werden sollen. Zum 2. Stellvertreter ist für die laufende Wahlperiode bis 2014 ein Vertreter der Stadt Kamen zu wählen. (5) Die Verbandsmitglieder verpflichten sich, ihre in die Verbandsversammlung entsandten Vertreter anzuweisen, entsprechend der Absprachen der Absätze 1 bis 4 zu wählen. (6) Die Hauptverwaltungsbeamten der Verbandsmitglieder (Kreis Unna, Kreisstadt Unna, Stadt Kamen und Gemeinde Holzwickede), die weder vorsitzendes Mitglied noch Mitglied oder Beanstandungsbeamter (§ 11 Abs. 3 SpkG NW) des Verwaltungsrates sind, nehmen an den Sitzungen mit beratender Stimme teil. 4 §7 Ausschüsse des Verwaltungsrates (1) Für die vom Verwaltungsrat nach den sparkassenrechtlichen Vorschriften (§ 15 Abs. 3 SpkG NW) zu bildenden Ausschüsse (Risikoausschuss, Hauptausschuss und Bilanzprüfungsausschuss) soll dieser eine Zusammensetzung anstreben, die dem Verhältnis entspricht, das in § 6 für die Zusammensetzung des Verwaltungsrates vereinbart wurde. Dementsprechend sollen alle Ausschüsse wie folgt besetzt werden: - 2 Vertreter der Kreisstadt Unna 1 Vertreter der Stadt Kamen 1 Vertreter des Kreises Unna 1 Vertreter der Gemeinde Holzwickede 1 Dienstkraft der Sparkasse. Die Geschäftsordnungen der Ausschüsse sollen entsprechend angepasst werden. Es besteht Einvernehmen, dass aus Gründen der Kontinuität für den Risikoausschuss und den Hauptausschuss die vom Verwaltungsrat gewählten Ausschussmitglieder sowie der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende der bisherigen Sparkasse Unna wiedergewählt werden sollen. (2) Die Ausschussmitglieder des nur für die laufende Wahlperiode bis 2014 zu bildenden Bilanzprüfungsausschusses werden vom Verwaltungsrat entsprechend der Aufteilung nach Abs. 1 gewählt. Ab der folgenden Wahlperiode wird es einen kombinierten Bilanzprüfungs- und Hauptausschuss geben. Zum Vorsitzenden des Bilanzprüfungsausschusses soll der Vertreter der Stadt Kamen gewählt werden. Zu seinem Stellvertreter soll ein Vertreter der Kreisstadt Unna gewählt werden. (3) Die Hauptverwaltungsbeamten der Verbandsmitglieder (Kreis Unna, Kreisstadt Unna, Stadt Kamen und Gemeinde Holzwickede), die weder vorsitzendes Mitglied noch Mitglied oder Beanstandungsbeamter (§ 11 Abs. 3 SpkG NW) des jeweiligen Ausschusses sind, nehmen an den Sitzungen mit beratender Stimme teil. 5 §8 Vorstand der Sparkasse (1) Der Vorstand der vereinigten Sparkasse besteht aus vier ordentlichen Mitgliedern und einem stellvertretenden Mitglied. Die Verbandsmitglieder verpflichten sich, ihre in die Verbandsversammlung entsandten Vertreter anzuweisen, bei der Beschlussfassung über die Satzung der vereinigten Sparkasse dieses zu beschließen. (2) Dem Vorstand sollen angehören: - Vorsitzender: Klaus Moßmeier, - Mitglieder: Frank Röhr, Jürgen Schneider, Bernd Wenge, - stellvertretendes Mitglied: Stephan Alt (3) Die Anzahl der Vorstandsmitglieder ist fusionsbedingt. Im Zeitablauf werden die Träger unter dem Gebot der Wirtschaftlichkeit die Anzahl der Vorstandspositionen überprüfen. §9 Sicherung der Arbeitsplätze (1) Die Vertragsschließenden gehen davon aus, dass keine betriebsbedingten Kündigungen auf Grund der Fusion ausgesprochen werden und dieses in einer Dienstvereinbarung zwischen Vorstand und Personalvertretung niedergelegt wird. (2) Bei der Organisation der Stabs- und Zentralabteilungen der vereinigten Sparkasse soll der Vorstand der vereinigten Sparkasse Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit beachten. § 10 Jahresüberschuss und Haftung (1) Der dem Sparkassenzweckverband von der vereinigten Sparkasse nach § 25 SpkG NW zugeführte Teil des Jahresüberschusses soll nach dem in § 13 Abs. 1 der Satzung des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna, der Stadt Kamen und der Gemeinde Holzwickede vereinbarten Schlüssel aufgeteilt werden. Die Ausschüttungsbeträge sind für die in § 25 Abs. 3 SpkG festgelegten Zwecke zu verwenden. (2) Das Spendenverhalten der vereinigten Sparkasse erfolgt nach diesem Verhältnis. (3) Für die Haftung der Mitglieder untereinander für die Verbindlichkeiten des Verbandes gilt das in Absatz 1 festgelegte Verhältnis. 6 § 11 Inkrafttreten Diesem Vertrag haben die Verbandsversammlung des Zweckverbandes der Kreis- und Stadtsparkasse Unna am 05.11.2012 (nach Beratungen und Zustimmungen durch die Träger: Rat der Kreisstadt Unna am 25.10.2012, Kreistag Unna am 30.10.2012 und Rat der Gemeinde Holzwickede am 30.10.2012) und der Rat der Stadt Kamen am 31.10.2012 zugestimmt. Er tritt nach Unterzeichnung in Kraft. § 12 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, solche Bestimmungen durch eine gleichwertige wirksame Regelung zu ersetzen. Ort, Datum Sparkassenzweckverband der Kreis- und Stadtsparkasse Unna Stadt Kamen Verbandsvorsteher und stv. Verbandsvorsteher Bürgermeister und Erster Beigeordneter 7