Daten
Kommune
Kreis Unna
Dateiname
Anlage 1 - Schreiben Landrat an das MAIS NRW.pdf
Größe
270 kB
Erstellt
07.12.15, 11:20
Aktualisiert
27.01.18, 10:46
Stichworte
Inhalt der Datei
KREIS
•
UNN~
DER LANDRAT
Kreis Unn •• PoBt!ach 21 12· 59411 Unn.
Arbeit und Soziales
Ministerium für Arbeit, Integration
und Soziales des Landes NRW
Herrn Staatssekretär Dr. Wilhelm Schäffer
40190 Düsseldorf
Auskunft
Herr Sparbrod
Fon
02303 27-1300
Fax
02303 27-1402
ruediger.sparbrod
@kreis-unna.de
Mein Zeichen
III
13.02.2014
Umgang mit den vom Bund bereitgestellten Mitteln für die Schulsozialarbeit
I. S. d. Bildungs- und Teilhabepakets 2011-2013
Sehr geehrter Herr Staatssekretär,
o
Bezug nehmend auf das mit Ihnen am 08.02.1014 in Gelsenkirchen geführte
Gespräch gebe ich zu dem gemeinsamen Erlass des Ministeriums für Inneres
und Kommunales (MIK) sowie des Ministeriums für Arbeit, Integration und Sozia
les (MAIS) des Landes Nordrhein-Westfalen vom 29.01.2014 folgenden Bericht:
1.
Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes
Nach Inkrafttreten des "Bildungs- und Teilhabepaketes" durch das Gesetz zur
Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Bu
ches Sozialgesetzbuch vom 24.03.2011 hat der Kreis Unna sehr schnell eine
Konzeption zur Umsetzung der einzelnen Leistungstatbestände erstellt und war
Öffnungszeiten
Mo - Do 08.00 - 16.30 Uhr
Fr
08.00 - 12.30 Uhr
un<j nach Vereinbarung
(im Unterschied zu anderen Kommunen) dadurch in der Lage, die Schulsozialar
Dienstgebäude
Kreishaus
beit bereits mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 einzuführen. Die auf drei Jah
Friedrich-Ebert-Straße 17
re ausgelegte Zusatzfinanzierung des Bundes wurde konkret mit 2,3 Mio. € jähr
lich in die Praxis umgesetzt und endet im Sommer dieses Jahres mit Auslaufen
59425 Unna
des Schuljahres 2013/2014.
Bus und Bahn
1. OG, Raum B. 125
Service zentrale fahrtwind
Fon 01803504030 (9 CenVMin.)
Hinsichtlich des hierbei anzuwendenden Verfahrens habe ich mich mit den
kreisangehörigen Städten und Gemeinden dahingehend verständigt, ihnen als
Schulträger die nach dem Bildungs- und Teilhabepaket für die Schulsozialarbeit
vorgesehenen Bundesmittel zur eigenverantwortlichen Verwendung direkt zu
übertragen. Verteilungsschlüssel sind die Schülerzahlen nach Schulform; hierbei
finden auch die Schüler der Berufskollegs in Kreisträgerschaft Berücksichtigung.
Vereinbartes Ziel ist es, in den Schuljahren 2011/2012, 2012/2013 und
2013/2014 mit den zur Verfügung stehenden Bundesmitteln die zusätzliche
Schulsozialarbeit abzusichern.
www.fahrtwind-online.de
Zentrale Verbindungen
Fon 02303 27-0
Fax
0230327-1399
post@kreis-unna.de
www.kreis-unna.de
Bankverbindung
Sparkasse UnnaKamen
BLZ 443 50060
I
Kto.-Nr. 7500
IBAN:DE69443500600000007500
SWIFT: WELADED1 UNN
Fortsetzung Schulsozialarbeit 13.02.14.docx
2.
Nicht verbrauchte- Mittel fOr die Schulsozialarbeit
Hinsichtlich der nicht für die Schulsozialarbeit verwendeten Mittel I. S. d. Bildungs- und Teilhabepaketes
ergibt sich für den Kreis Unna folgende Berechnung:
Die als Differenz ausgewiesenen Mehrbeträge sind dabei ausschließlich das Ergebnis der jährlichen
Spitzabrechnungen. Aufgrund der beim Kreis Unna tatsächlich entstandenen zusätzlichen Aufwendungen
für die Kosten der Unterkunft und Heizung haben sich die Zahlen bei Anwendung der festgelegten Quote
von 2,8 % für die Schulsozialarbeit abweichend zur ursp~ünglichen Planung ergeben.
Im Rahmen der für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 aufgestellten Jahresrechnungen sind diese
Mehrerträge zur Deckung der zusätzlichen Kosten der Unterkunft und Heizung eingesetzt worden.
Sie stehen haushaltsrechtlich aufgrund der bereits beschlossenen und geprüften Jahresabschlüsse daher
nicht mehr für eine andere Verwendung zur Verfügung.
Die für das Haushaltsjahr 2013 dargestellte Differenz in Höhe von rd. 196 TE werde ich im Jahresab
schluss im Wege einer passiven Rechnungsabgrenzung In das Haushaltsjahr 2014 übertragen und
zweckentsprechend einsetzen. Zusätzlich gehe ich davon aus, dass den kreisangehörigen Städten und
Gemeinden zugewiesene Mittel in einer Größenordnung von rd. 100 TE noch nicht VOllständig bis zum
Ende des Ifd. Schuljahres verbraucht sein werden. Insgesamt stehen im Kreis Unna somit nur rd. 300 TE
.an Restmitteln zur Verfügung, um die Finanzierung der Schulsozialarbeit für das nächste Schuljahr si
cherstellen zu können.
Aus diesem Grunde bin ich zwingend darauf angewiesen, eine zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit
zu finden, da andere Spielräume im Kreishaushalt in keiner Weise vorhanden sind. Diese Lage unter
scheidet den Kreis Unna deutlich von anderen Kommunen, die später mit der Umsetzung des Bildungs
und Teilhabepaketes begonnen haben und daher noch über höhere Restmittel an dieser Stelle verfügen
können.
3.
Nicht verbrauchte Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
Auf der Basis des gemeinsamen Erlasses des MIK und MAIS NRW vom 29.01.2014 gehe ich davon aus,
dass auch nicht verbrauchte Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zur Finanzierung der zusätz
lichen Schulsoziatarbeit eingesetzt werden können. Dies leite ich aus folgender Formulierung ab:
.Die bisher (seit dem Jahr 2011) nicht verwendeten Mittel (Or Schulsozialarbeit ... dOrfen bedarfs
gerecht im Haushaltsjahr 2014 wieder veranschlagt werden. [ ] Entsprechend kann-... auch mit
nicht verwendeten Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes verfahren werden. "
Fortsetzung SchulsozialarbeH 13.02.14.docx I Sene 2 von 4
Hierzu muss jedoch sichergestellt bzw. ausgeschlossen werden, dass eine nachträgliche Rückforde
rung dieser Mittel durch den Bund aufgrund einer nicht zweckentsprechenden Verwendung erfolgen wird.
In diesem Sinne hat der Kreis Unna auch in dem Aufsichtsgespräch zur konkreten Umsetzung und Fi
nanzierung von Schulsozialarbeit im Jahr 2014 am 28.01.2014 gegenüber den Vertretern Ihres Hauses
argumentiert.
Für den Kreis Unna ergibt sich hierbei folgende Berechnung:
Die nicht verausgabte Bundeserstattung des Jahres 2011 von rd. 2,56 Mio. €
wurde im Rahmen des
Jahresabschlusses 2011 zur Deckung von zusätzlichen Kosten der Unterkunft und Heizung herange
zogen und steht damit haushaltsrechtlich aufgrund des bereits beschlossenen und geprüften Jahresab
schlusses nicht mehr zur Verfügung.
Für die nicht verbrauchten Mittel des Jahres 2012 von rd. 1,94 Mio. € ist im Jahresabschluss eine bUan
zielle RÜckstellung gebildet worden, da zum damaligen Zeitpunkt mit einer Rückforderung bzw. Ver
rechnung der nicht verbrauchten Mittel durch den Bund zu rechnen war.
Für die Mittel des Jahres 2013 ergibt sich erstmals die Situation, dass durch die erfolgte Revision und die
Absenkung der Bundesbeteiligung die zur Verfügung gestellten Bundesmittel erstmalig zur Deckung der
BuT-Leistungen nicht ausreichen und ein Defizit von rd. 91 T€ entsteht.
4.
Haushaltssituation des Kreises Unna und seiner Städte und Gemeinden
Der Kreishaushalt ist seit Jahren geprägt durch exorbitant hohe Sozialaufwendungen und eine überpro
portional hohe Kreisumlage. Alle Städte und Gemeinden sind strukturell unterfinanziert und nicht in der
Lage, die immer weiter steigenden Soziallasten zu tragen. Drei Städte und Gemeinden sind Teilnehmer
des "Starkungspaktes", sieben Städte und Gemeinden befinden sich in der Haushaltssicherung. In den
kommunalen Bilanzen findet ein erheblicher Verzehr des Eigenkapitals statt. Deutliche Einschränkungen
für die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Unna, u. a. durch die Kürzung von Leistungen oder die Schlie
ßung von Einrichtungen, sowie zum Teil massive Erhöhungen der Realsteuern kennzeichnen die finanzi
elle Lage. Die Summe der Liquiditätskredite umfasst inzwischen ein Volumen von kreisweit mehr als ei
ner halben Milliarde Euro.
Der Ausgleich des Jahresabschlusses 2013 des Kreises Unna kann voraussichtlich nur durch den voll
ständigen Verzehr der Ausgleichsrücklage und die Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage darge
stellt werden. Da es sich hierbei insgesamt jedoch nur um einen Eigenkapitalbestand von rd. 5 Mio. €
handelt, ist für die Zukunft der Eintritt einer Überschuldung mit den entsprechenden Rechtsfolgen zu be
fürchten.
Fortsetzung Schulsozialarbett 13.02.14.docx I Seite 3 von 4
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Der Kreis Unna sieht sich daher nur in der Lage, die zusätzliche Schulsozialarbeit in den Schulen im
Kreis Unna mit einem schuljahresbezogenen Aufwand von etwa 2,0 Mlo. € tür ein weiteres Schuljahr
(2014/2015) zu gewährleisten, wenn die im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 tür die allgemeinen
BuT-Leistungen gebildete Rückstellung ohne das Risiko einer Rückforderung wegen nicht zweckent
sprechender Mittelverwendung hierfür in Anspruch genommen werden kann. Eine andere Lösungsmög
lichkeit ist aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen des Kreises Unna und seiner kreisangehörigen
Städte und Gemeinden keinesfalls darstellbar.
Vor dem Hintergrund der dargestellten Situation und meiner rechtlichen Auslegung des gemeinsamen
Erlasses bitte ich abschließend um eine Rückantwort, ob aus Ihrer Sicht die vorgesehene Weiterfinan
zierung der Schulsozialarbeit im Kreis Unna mitgetragen werden kann.
Mit freundlichen Grü ßen
~~
Michael Makiolla
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