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Anlage 1 - Schreiben Landrat an das MAIS NRW.pdf

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Daten

Kommune
Kreis Unna
Dateiname
Anlage 1 - Schreiben Landrat an das MAIS NRW.pdf
Größe
270 kB
Erstellt
07.12.15, 11:20
Aktualisiert
27.01.18, 10:46

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Inhalt der Datei

KREIS • UNN~ DER LANDRAT Kreis Unn •• PoBt!ach 21 12· 59411 Unn. Arbeit und Soziales Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW Herrn Staatssekretär Dr. Wilhelm Schäffer 40190 Düsseldorf Auskunft Herr Sparbrod Fon 02303 27-1300 Fax 02303 27-1402 ruediger.sparbrod @kreis-unna.de Mein Zeichen III 13.02.2014 Umgang mit den vom Bund bereitgestellten Mitteln für die Schulsozialarbeit I. S. d. Bildungs- und Teilhabepakets 2011-2013 Sehr geehrter Herr Staatssekretär, o Bezug nehmend auf das mit Ihnen am 08.02.1014 in Gelsenkirchen geführte Gespräch gebe ich zu dem gemeinsamen Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales (MIK) sowie des Ministeriums für Arbeit, Integration und Sozia­ les (MAIS) des Landes Nordrhein-Westfalen vom 29.01.2014 folgenden Bericht: 1. Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes Nach Inkrafttreten des "Bildungs- und Teilhabepaketes" durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Bu­ ches Sozialgesetzbuch vom 24.03.2011 hat der Kreis Unna sehr schnell eine Konzeption zur Umsetzung der einzelnen Leistungstatbestände erstellt und war Öffnungszeiten Mo - Do 08.00 - 16.30 Uhr Fr 08.00 - 12.30 Uhr un<j nach Vereinbarung (im Unterschied zu anderen Kommunen) dadurch in der Lage, die Schulsozialar­ Dienstgebäude Kreishaus beit bereits mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 einzuführen. Die auf drei Jah­ Friedrich-Ebert-Straße 17 re ausgelegte Zusatzfinanzierung des Bundes wurde konkret mit 2,3 Mio. € jähr­ lich in die Praxis umgesetzt und endet im Sommer dieses Jahres mit Auslaufen 59425 Unna des Schuljahres 2013/2014. Bus und Bahn 1. OG, Raum B. 125 Service zentrale fahrtwind Fon 01803504030 (9 CenVMin.) Hinsichtlich des hierbei anzuwendenden Verfahrens habe ich mich mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden dahingehend verständigt, ihnen als Schulträger die nach dem Bildungs- und Teilhabepaket für die Schulsozialarbeit vorgesehenen Bundesmittel zur eigenverantwortlichen Verwendung direkt zu übertragen. Verteilungsschlüssel sind die Schülerzahlen nach Schulform; hierbei finden auch die Schüler der Berufskollegs in Kreisträgerschaft Berücksichtigung. Vereinbartes Ziel ist es, in den Schuljahren 2011/2012, 2012/2013 und 2013/2014 mit den zur Verfügung stehenden Bundesmitteln die zusätzliche Schulsozialarbeit abzusichern. www.fahrtwind-online.de Zentrale Verbindungen Fon 02303 27-0 Fax 0230327-1399 post@kreis-unna.de www.kreis-unna.de Bankverbindung Sparkasse UnnaKamen BLZ 443 50060 I Kto.-Nr. 7500 IBAN:DE69443500600000007500 SWIFT: WELADED1 UNN Fortsetzung Schulsozialarbeit 13.02.14.docx 2. Nicht verbrauchte- Mittel fOr die Schulsozialarbeit Hinsichtlich der nicht für die Schulsozialarbeit verwendeten Mittel I. S. d. Bildungs- und Teilhabepaketes ergibt sich für den Kreis Unna folgende Berechnung: Die als Differenz ausgewiesenen Mehrbeträge sind dabei ausschließlich das Ergebnis der jährlichen Spitzabrechnungen. Aufgrund der beim Kreis Unna tatsächlich entstandenen zusätzlichen Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung haben sich die Zahlen bei Anwendung der festgelegten Quote von 2,8 % für die Schulsozialarbeit abweichend zur ursp~ünglichen Planung ergeben. Im Rahmen der für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 aufgestellten Jahresrechnungen sind diese Mehrerträge zur Deckung der zusätzlichen Kosten der Unterkunft und Heizung eingesetzt worden. Sie stehen haushaltsrechtlich aufgrund der bereits beschlossenen und geprüften Jahresabschlüsse daher nicht mehr für eine andere Verwendung zur Verfügung. Die für das Haushaltsjahr 2013 dargestellte Differenz in Höhe von rd. 196 TE werde ich im Jahresab­ schluss im Wege einer passiven Rechnungsabgrenzung In das Haushaltsjahr 2014 übertragen und zweckentsprechend einsetzen. Zusätzlich gehe ich davon aus, dass den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zugewiesene Mittel in einer Größenordnung von rd. 100 TE noch nicht VOllständig bis zum Ende des Ifd. Schuljahres verbraucht sein werden. Insgesamt stehen im Kreis Unna somit nur rd. 300 TE .an Restmitteln zur Verfügung, um die Finanzierung der Schulsozialarbeit für das nächste Schuljahr si­ cherstellen zu können. Aus diesem Grunde bin ich zwingend darauf angewiesen, eine zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit zu finden, da andere Spielräume im Kreishaushalt in keiner Weise vorhanden sind. Diese Lage unter­ scheidet den Kreis Unna deutlich von anderen Kommunen, die später mit der Umsetzung des Bildungs­ und Teilhabepaketes begonnen haben und daher noch über höhere Restmittel an dieser Stelle verfügen können. 3. Nicht verbrauchte Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket Auf der Basis des gemeinsamen Erlasses des MIK und MAIS NRW vom 29.01.2014 gehe ich davon aus, dass auch nicht verbrauchte Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zur Finanzierung der zusätz­ lichen Schulsoziatarbeit eingesetzt werden können. Dies leite ich aus folgender Formulierung ab: .Die bisher (seit dem Jahr 2011) nicht verwendeten Mittel (Or Schulsozialarbeit ... dOrfen bedarfs­ gerecht im Haushaltsjahr 2014 wieder veranschlagt werden. [ ] Entsprechend kann-... auch mit nicht verwendeten Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes verfahren werden. " Fortsetzung SchulsozialarbeH 13.02.14.docx I Sene 2 von 4 Hierzu muss jedoch sichergestellt bzw. ausgeschlossen werden, dass eine nachträgliche Rückforde­ rung dieser Mittel durch den Bund aufgrund einer nicht zweckentsprechenden Verwendung erfolgen wird. In diesem Sinne hat der Kreis Unna auch in dem Aufsichtsgespräch zur konkreten Umsetzung und Fi­ nanzierung von Schulsozialarbeit im Jahr 2014 am 28.01.2014 gegenüber den Vertretern Ihres Hauses argumentiert. Für den Kreis Unna ergibt sich hierbei folgende Berechnung: Die nicht verausgabte Bundeserstattung des Jahres 2011 von rd. 2,56 Mio. € wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2011 zur Deckung von zusätzlichen Kosten der Unterkunft und Heizung herange­ zogen und steht damit haushaltsrechtlich aufgrund des bereits beschlossenen und geprüften Jahresab­ schlusses nicht mehr zur Verfügung. Für die nicht verbrauchten Mittel des Jahres 2012 von rd. 1,94 Mio. € ist im Jahresabschluss eine bUan­ zielle RÜckstellung gebildet worden, da zum damaligen Zeitpunkt mit einer Rückforderung bzw. Ver­ rechnung der nicht verbrauchten Mittel durch den Bund zu rechnen war. Für die Mittel des Jahres 2013 ergibt sich erstmals die Situation, dass durch die erfolgte Revision und die Absenkung der Bundesbeteiligung die zur Verfügung gestellten Bundesmittel erstmalig zur Deckung der BuT-Leistungen nicht ausreichen und ein Defizit von rd. 91 T€ entsteht. 4. Haushaltssituation des Kreises Unna und seiner Städte und Gemeinden Der Kreishaushalt ist seit Jahren geprägt durch exorbitant hohe Sozialaufwendungen und eine überpro­ portional hohe Kreisumlage. Alle Städte und Gemeinden sind strukturell unterfinanziert und nicht in der Lage, die immer weiter steigenden Soziallasten zu tragen. Drei Städte und Gemeinden sind Teilnehmer des "Starkungspaktes", sieben Städte und Gemeinden befinden sich in der Haushaltssicherung. In den kommunalen Bilanzen findet ein erheblicher Verzehr des Eigenkapitals statt. Deutliche Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Unna, u. a. durch die Kürzung von Leistungen oder die Schlie­ ßung von Einrichtungen, sowie zum Teil massive Erhöhungen der Realsteuern kennzeichnen die finanzi­ elle Lage. Die Summe der Liquiditätskredite umfasst inzwischen ein Volumen von kreisweit mehr als ei­ ner halben Milliarde Euro. Der Ausgleich des Jahresabschlusses 2013 des Kreises Unna kann voraussichtlich nur durch den voll­ ständigen Verzehr der Ausgleichsrücklage und die Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage darge­ stellt werden. Da es sich hierbei insgesamt jedoch nur um einen Eigenkapitalbestand von rd. 5 Mio. € handelt, ist für die Zukunft der Eintritt einer Überschuldung mit den entsprechenden Rechtsfolgen zu be­ fürchten. Fortsetzung Schulsozialarbett 13.02.14.docx I Seite 3 von 4 • Der Kreis Unna sieht sich daher nur in der Lage, die zusätzliche Schulsozialarbeit in den Schulen im Kreis Unna mit einem schuljahresbezogenen Aufwand von etwa 2,0 Mlo. € tür ein weiteres Schuljahr (2014/2015) zu gewährleisten, wenn die im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 tür die allgemeinen BuT-Leistungen gebildete Rückstellung ohne das Risiko einer Rückforderung wegen nicht zweckent­ sprechender Mittelverwendung hierfür in Anspruch genommen werden kann. Eine andere Lösungsmög­ lichkeit ist aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen des Kreises Unna und seiner kreisangehörigen Städte und Gemeinden keinesfalls darstellbar. Vor dem Hintergrund der dargestellten Situation und meiner rechtlichen Auslegung des gemeinsamen Erlasses bitte ich abschließend um eine Rückantwort, ob aus Ihrer Sicht die vorgesehene Weiterfinan­ zierung der Schulsozialarbeit im Kreis Unna mitgetragen werden kann. Mit freundlichen Grü ßen ~~ Michael Makiolla Fortsetzung Schulsozlalarbeil13.02.14.docx I Sette 4 von 4