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Anlage 1: Anfrage FW/FLU-Fraktion.pdf

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Daten

Kommune
Unna
Dateiname
Anlage 1: Anfrage FW/FLU-Fraktion.pdf
Größe
269 kB
Erstellt
07.12.15, 11:41
Aktualisiert
27.01.18, 10:20

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Inhalt der Datei

FW/FLU Fraktion – Rathausplatz 1 – 59423 Unna Fraktionsgeschäftszimmer: Rathausplatz 1 59423 Unna An Herrn Bürgermeister Werner Kolter Rathausplatz 1 Telefon: 02303 / 103350 Telefax: 02303 / 103349 info@fw-flu-fraktion.de www.fw-flu-fraktion.de Fraktionsvorsitzender: Klaus Göldner mobil: 0151-41804517 59423 Unna stv. Fraktionsvorsitzender: Franz-Josef Klems mobil: 0171-4433444 Unna, den 01.09.15 Anfrage zur Asyl-und Flüchtlingsproblematik in Unna; Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Land NRW und der Kreisstadt Unna vom 19.12.2014 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, den nachfolgend formulierten Text bitte ich als "schriftlich vorab formulierte mündliche Anfrage" gemäß § 17 (2) der Geschäftsordnung des Rates zu verstehen. Die Beantwortung erbitte ich im Rahmen der öffentlichen Sitzung des Rates der Kreisstadt Unna am 3. September 2015. Anfrage: Die sich bereits Ende des vergangenen Jahres abzeichnende Lage im Bereich der Asyl- und Zuwanderungsproblematik, die daraus resultierende Wiederinbetriebnahme der ehemaligen Landesstelle für Aus- und Übersiedler in Unna-Massen, sowie die gewonnenen Erkenntnisse aus dem zuvor zwischen dem Land und der Stadt Unna in dieser Sache geführten Rechtsstreit, führten am 19. Dezember 2014 zur Unterzeichnung einer so genannten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Land NRW und der Kreisstadt Unna. Während das Land durch den damaligen Regierungspräsidenten Herrn Dr. Gerd Bollermann vertreten wurde, unterzeichneten Sie für die Kreisstadt Unna ein auf zunächst 10 Jahre befristetes Übereinkommen, welches die Situation befrieden sollte. Es wurden klar formulierte Regelungen getroffen, um beiden Vertragspartnern Handlungssicherheit für die nächsten Jahre zu geben. Sparkasse UnnaKamen Kto. 540 187 BLZ 443 500 60 IBAN BIC DE98443500600000540187 WELADED1UNN 1 Zentraler Punkt dieser Vereinbarung ist die in § 2 festgelegte Belegungszahl, die dort mit maximal 600 angegeben wird. Einmalig, für einen ununterbrochenen Zeitraum von zwei bis drei Monaten pro Jahr, wird eine Höchstzahl von 800 Personen für zulässig erklärt. Zurzeit spitzt sich die Situation derart zu, dass insbesondere bei Schließung umliegender Erstaufnahmestellen, eine Belegung von weit über 1000 (in Worten: eintausend) Personen real ist. Seriöse Schätzungen gehen davon aus, dass der Flüchtlingszustrom auch im kommenden Jahr nicht abebben wird. Sehr geehrter Herr Bürgermeister, vor dem Hintergrund der zuvor geschilderten Lage, stelle ich hiermit folgende Fragen: 1. Welchen konkreten Rechtscharakter hat die oben bezeichnete öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Land und Ihnen? 2. Verpflichten die in der Vereinbarung getroffenen Regelungen beide Seiten konkret und verbindlich zur entsprechenden Umsetzung der Inhalte? 3. Hat die Nichteinhaltung der Vereinbarung rechtliche Folgen; wenn ja, welche? 4. Wird bezüglich der Belegungszahlen gegebenenfalls nachverhandelt, oder müssen absprachewidrige Überschreitungen bei der Belegung klaglos hingenommen werden? 5. Wie beurteilen Sie die Stimmungslage der Massener Bevölkerung in Bezug auf die aktuelle Entwicklung? 6. Ist die in § 5 der Vereinbarung beschriebene Trennanlage nunmehr insgesamt "vom Tisch"? 7. Entstehen der Kreisstadt Unna durch die erhöhten Flüchtlingszahlen zusätzliche Kosten, die nicht durch das Land/Bund übernommen werden? Da in der gegenwärtig teilweise aufgeheizten Diskussion oftmals Sachfragen zu diesem Thema falsch verstanden werden, bitte ich, den genauen Wortlaut im Protokoll der Ratssitzung zu veröffentlichen. Ich danke Ihnen für die Beantwortung der Fragen. Mit freundlichen Grüßen - Fraktionsvorsitzender – Sparkasse UnnaKamen Kto. 540 187 BLZ 443 500 60 IBAN BIC DE98443500600000540187 WELADED1UNN 2