Daten
Kommune
Unna
Dateiname
Anlage 1: Anfrage FW/FLU-Fraktion.pdf
Größe
269 kB
Erstellt
07.12.15, 11:41
Aktualisiert
27.01.18, 10:20
Stichworte
Inhalt der Datei
FW/FLU Fraktion – Rathausplatz 1 – 59423 Unna
Fraktionsgeschäftszimmer:
Rathausplatz 1
59423 Unna
An
Herrn Bürgermeister
Werner Kolter
Rathausplatz 1
Telefon: 02303 / 103350
Telefax: 02303 / 103349
info@fw-flu-fraktion.de
www.fw-flu-fraktion.de
Fraktionsvorsitzender:
Klaus Göldner
mobil: 0151-41804517
59423 Unna
stv. Fraktionsvorsitzender:
Franz-Josef Klems
mobil: 0171-4433444
Unna, den 01.09.15
Anfrage zur Asyl-und Flüchtlingsproblematik in Unna;
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Land NRW und der Kreisstadt Unna
vom 19.12.2014
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
den nachfolgend formulierten Text bitte ich als "schriftlich vorab formulierte mündliche
Anfrage" gemäß § 17 (2) der Geschäftsordnung des Rates zu verstehen. Die Beantwortung
erbitte ich im Rahmen der öffentlichen Sitzung des Rates der Kreisstadt Unna am 3.
September 2015.
Anfrage:
Die sich bereits Ende des vergangenen Jahres abzeichnende Lage im Bereich der Asyl- und
Zuwanderungsproblematik, die daraus resultierende Wiederinbetriebnahme der
ehemaligen Landesstelle für Aus- und Übersiedler in Unna-Massen, sowie die gewonnenen
Erkenntnisse aus dem zuvor zwischen dem Land und der Stadt Unna in dieser Sache
geführten Rechtsstreit, führten am 19. Dezember 2014 zur Unterzeichnung einer so
genannten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Land NRW und der
Kreisstadt Unna.
Während das Land durch den damaligen Regierungspräsidenten Herrn Dr. Gerd
Bollermann vertreten wurde, unterzeichneten Sie für die Kreisstadt Unna ein auf zunächst
10 Jahre befristetes Übereinkommen, welches die Situation befrieden sollte. Es wurden
klar formulierte Regelungen getroffen, um beiden Vertragspartnern Handlungssicherheit
für die nächsten Jahre zu geben.
Sparkasse UnnaKamen
Kto. 540 187
BLZ 443 500 60
IBAN
BIC
DE98443500600000540187
WELADED1UNN
1
Zentraler Punkt dieser Vereinbarung ist die in § 2 festgelegte Belegungszahl, die dort mit
maximal 600 angegeben wird. Einmalig, für einen ununterbrochenen Zeitraum von zwei bis
drei Monaten pro Jahr, wird eine Höchstzahl von 800 Personen für zulässig erklärt.
Zurzeit spitzt sich die Situation derart zu, dass insbesondere bei Schließung umliegender
Erstaufnahmestellen, eine Belegung von weit über 1000 (in Worten: eintausend) Personen
real ist. Seriöse Schätzungen gehen davon aus, dass der Flüchtlingszustrom auch im
kommenden Jahr nicht abebben wird.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
vor dem Hintergrund der zuvor geschilderten Lage, stelle ich hiermit folgende Fragen:
1. Welchen konkreten Rechtscharakter hat die oben bezeichnete öffentlich-rechtliche
Vereinbarung zwischen dem Land und Ihnen?
2. Verpflichten die in der Vereinbarung getroffenen Regelungen beide Seiten konkret
und verbindlich zur entsprechenden Umsetzung der Inhalte?
3. Hat die Nichteinhaltung der Vereinbarung rechtliche Folgen; wenn ja, welche?
4. Wird bezüglich der Belegungszahlen gegebenenfalls nachverhandelt, oder müssen
absprachewidrige Überschreitungen bei der Belegung klaglos hingenommen werden?
5. Wie beurteilen Sie die Stimmungslage der Massener Bevölkerung in Bezug auf die
aktuelle Entwicklung?
6. Ist die in § 5 der Vereinbarung beschriebene Trennanlage nunmehr insgesamt "vom
Tisch"?
7. Entstehen der Kreisstadt Unna durch die erhöhten Flüchtlingszahlen zusätzliche
Kosten, die nicht durch das Land/Bund übernommen werden?
Da in der gegenwärtig teilweise aufgeheizten Diskussion oftmals Sachfragen zu diesem
Thema falsch verstanden werden, bitte ich, den genauen Wortlaut im Protokoll der
Ratssitzung zu veröffentlichen.
Ich danke Ihnen für die Beantwortung der Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
- Fraktionsvorsitzender –
Sparkasse UnnaKamen
Kto. 540 187
BLZ 443 500 60
IBAN
BIC
DE98443500600000540187
WELADED1UNN
2