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Anlage 2 B-Planentwurf MA 29 inkl. Begründung und Umweltbericht.pdf

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Daten

Kommune
Unna
Dateiname
Anlage 2 B-Planentwurf MA 29 inkl. Begründung und Umweltbericht.pdf
Größe
3,8 MB
Erstellt
07.12.15, 11:53
Aktualisiert
27.01.18, 09:43

Inhalt der Datei

0,6 3 14,15 10 1 11,5 5,6 2 11,5 13,4 12 10,91 ED TH 6,5 m FH 11,5 m ED 12 4 SD FH 11,5 m 0,8 2 2 2 11.7 9,8 14 1 16,1 11.50 1 0,4 0,8 14 ND siehe Hinweis Nr. 2 14,5 SD FH 9,5 m 0,4 11,1 SD FH 11,5 m TH 6,5 m II 0,4 3 ED II TH 4,5 m WA 1 15 10 1 ED 0,6 0,4 WA 2 II TH 6,5 m WA 4 11,7 II 13,71 14,1 6,55 3,03 14,5 4,07 WA 3 14 14,1 0,8 0,4 WA 5 TH 6,5 m SD/PD FH 11,5 m Anlage 2: Ausschnitt aus dem B-Plan MA 29, o. Maßstab 14,0 14,3 14 14 3 13 14 5,5 5.7 11,5 3,67 14 Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Unna-Massen Nr. 29 „Nordstraße/Im Westfelde" der Stadt Unna Entwurf Kreisstadt Unna, Januar 2015 Textliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung gem. § 9 (1) Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 1-11 BauNVO 1.1 Allgemeine Wohngebiete (WA) gem. § 4 BauNVO In den Allgemeinen Wohngebieten WA 1,2 und 3 sind die nach § 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen (Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen) gemäß § 1 (6) Nr. 1 BauNVO nicht zulässig. 2. Maß der baulichen Nutzung gem. § 9 (1) Nr. 1 BauGB i.V. m. §§ 16-21 BauNVO 2.1 Höhe baulicher Anlagen Die Firsthöhe der baulichen Anlagen wird in dem Allgemeinen Wohngebiet WA 1 auf eine Höhe von maximal 9,50 m, in WA 2 bis 5 auf eine Höhe von maximal 11,50 m begrenzt. Die Firsthöhe wird gemessen von der Oberkante der vorhandenen oder geplanten Straßen mittig vor dem Grundstück bis zum obersten Dachabschluss. n dem Allgemeinen Wohngebiet WA 1 ist für die baulichen Anlagen die Traufhöhe auf eine Höhe von maximal 4,50 m begrenzt. In den Allgemeinen Wohngebieten WA 2 bis 5 ist für die baulichen Anlagen die Traufhöhe auf eine Höhe von maximal 6,50 m begrenzt. Die Traufhöhe wird gemessen von der Oberkante der vorhandenen bzw. der geplanten Straßen mittig vor dem Grundstück bis zur Oberkante Dachhaut in Flucht der Außenseite des traufenseitigen Mauerwerks. Bei vorhandenen Straßen ist die tatsächliche Ausbauhöhe maßgebend. Abweichungen von bis zu 0,50 m können ausnahmsweise gestattet werden, wenn die spätere Ausbauhöhe der Straße von den festgesetzten Bezugspunkten abweichen sollte. 3. Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen, Gemeinschaftsanlagen gem. § 9 (1) Nr. 4 und 22 BauGB i.V.m. § 14 BauNVO 3.1 Nebenanlagen Nebenanlagen in Form von Gartenlauben, Geräte- oder Abstellräumen dürfen eine Grundfläche von 12 m² und eine Traufhöhe von 2,5 m nicht überschreiten. Sie sind im Vorgar2 tenbereich zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und vorderer Baugrenze nicht zulässig. 4. Pflanzgebote gem. §9 (1) Nr. 25a BauGB Die mit der Ziffer 1 gekennzeichneten Flächen sind mit einer freiwachsenden Hecke zu bepflanzen. Die Anpflanzungen sollen in Gruppen zu je 3-5 Stück einer Art mit einem Pflanzabstand von 1 m und einem Reihenabstand von 1,3 m erfolgen. Die Eberesche ist teilweise einzeln, teilw. in Gruppen bis max. 3 Stück. zu pflanzen. Esche, Eiche und Wildkirsche sind im Einzelstand zu setzen (Abstand untereinander 8 m). Folgende Arten sind für die Heckenpflanzung zu verwenden: dt. Name Bot. Name Größe Stück Feldahorn Acer campestre 3j v 80-120 50 Hainbuche Carpinus betulus 3j v 60-100 84 Hartriegel Cornus sanguinea 3j v 80-120 33 Haselnuß Corylus avellana 3j v 80-120 50 Weißdorn Crataegus monogyna 3j v 80-120 67 Pfaffenhut Euonymus europaeus 3j v 80-120 50 Esche Fraxinus excelsior 3j v 140-180 51 Heckenkirsche Lonicera xylosteum 3j v 80-120 14 Wildkirsche Prunus avium 3j v 80-120 33 Schlehe Prunus spinosa 3j v 80-120 84 Eiche Quercus robur 3j v 60-100 20 Hundsrose Rosa canina 3j v 80-120 67 Eberesche Sorbus aucuparia 3j v 80-120 67 Gem. Schneeball Viburnum opulus 3j v 80-120 67 Traubenkirsche Prunus padus 3j v 80-120 33 Die mit Pflanzgebot Nr. 2 belegte Fläche ist mit Bäumen und Strauchgruppen zu bepflanzen und mit Landschaftsrasen einzusäen. Baumpflanzung : mindestens 1 Baum je 200 m², Pflanzqualität: Hochstamm 3 x verpflanzt mit Ballen, Stammumfang 16-18 cm Baumarten: Es sind Baumarten und Baumsorten aus der folgenden Pflanzenliste auszuwählen: Acer campestre ‚Elsrijk' Feldahorn Crataegus lavallei ‚Carrierei' Apfeldorn 3 Carpinus betulus ‚Fastigiata' Säulenhainbuche Sorbus intermedia 'Brouwers' Schmalkronige Mehlbeere Tilia cordata ‚Rancho' Winterlinde Quercus robur 'Fastigiata' Säulen - Eiche Strauchpflanzung: mindestens 1 Strauch je 40 m², Pflanzung in Gruppen von 2- 5 Stück, Pflanzqualität: Solitär, 3 x verpflanzt mit Ballen oder im Container, 100-125 cm. Straucharten: Es sind Straucharten und Strauchsorten aus der folgenden Pflanzenliste auszuwählen: Amelanchier lamarckii Kupfer- Felsenbirne Cornus mas Kornelkirsche Cornus sanguinea Hartriegel Corylus avellana Haselnuß Kerria japonica Gemeiner Ranunkelstrauch Malus ‚Red Jewel' Zierapfel Weigelia florida ‚Eva Rathke' Weigelie Viburnum opulus Gemeiner Schneeball Die Flächen sind mit Landschaftsrasen, Regelsaatgutmischung 7.1.2, Standard mit Kräutern einzusäen. 5. Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gem. § 9 (1) Nr. 24 BauGB Passive Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm Zum Schutz vor Lärmeinwirkungen durch den Schienenverkehr werden bei einer Neuerrichtung oder wesentlichen baulichen Änderung von Räumen, die nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, passive Schallschutzmaßnahmen (Luftschalldämmung von Außenbauteilen) erforderlich. Für die entsprechend gekennzeichneten Fassaden werden Anforderungen an die Schalldämmung von Außenbauteilen gestellt. An den mit der Ziffer II und III gekennzeichneten Fassaden sind Aufenthalts räume incl. Wohnküchen, mit Ausnahme von Bädern und Hausarbeitsräumen, so auszuführen, dass ihre Außenbauteile den Anforderungen des jeweiligen Lärmpegelbereiches entsprechend DIN 4109, Kapitel 5, Tabelle 8-10 entsprechen. An senkrecht zum Straßenverlauf orientierten 4 Fassaden sind die erforderlichen Schalldämmmaße jeweils um eine Klasse reduziert. Es gelten die nachfolgenden Tabellen. maßgeblicher Außenlärmpegel in dB(A) Lärmpegelbereich Bau-Schalldämmaße für Aufenthaltsräume in Wohnungen Büroräume und ähnliches erforderliches resultierendes Schalldämmmaß Rw,res des Außenbauteils in dB II 56-60 35 35 III 61-65 40 35 erforderliches R'w,res des Außenbauteils in dB erforderliche Schaldämmmaße für Wand/Fenster in ...dB/...dB bei folgenden Fensterflächenanteilen in % 20 % 30 % 40 % 50 % 35 35 / 30 40 / 30 40 / 30 50 / 30 40 40 / 35 45 / 35 45 / 35 60 / 35 Die genannten DIN-Normblätter sind im Rathaus der Kreisstadt Unna, Bereich 3-61, Raum 307 einsehbar. In Schlaf- und Kinderzimmern sind an den gekennzeichneten Fassaden und den zugeordneten Seitenfassaden darüber hinaus schallgedämmte Lüftungseinrichtungen einzubauen. Von den Festsetzungen zum Schutz vor Lärm unberührt bleibt die Möglichkeit, im Rahmen bauordnungsrechtlicher Genehmigungsverfahren durch einen Sachverständigen nachzuweisen, dass unter Berücksichtigung der konkreten Bauvorhaben geringere Maßnahmen zur Gewährleistung gesunder Wohnund Arbeitsverhältnisse genügen. 5 Örtliche Bauvorschriften gem. § 86 BauO NW i.V.m. § 9 (4) BauGB 1. Dächer 1.1 Die zulässige Dachform der Hauptbaukörper in den Baugebieten WA 1, 2 und 4 ist das Satteldach. Dächer mit versetzten Pulten gelten als Satteldächer. Die festgesetzte Dachneigung beträgt hier 25 - 38°. Im WA 5 sind neben Satteldächern auch Pultdächer mit einer Dachneigung von 15 - 38° zulässig. Die Dächer untergeordneter Gebäudeteile, Nebengebäude und Garagen dürfen von den festgesetzten Werten abweichen. 1.2 Die Dächer in den Allgemeinen Wohngebieten WA 1 bis 5 sind mit anthrazitfarbenen, nicht glänzenden Pfannen auszuführen. 1.3 Geneigte Dächer von Doppelhäusern sind in Dachform, -farbe, -neigung, -höhe und -material einheitlich auszuführen. 1.4 Die gesamte Breite aller Dachgauben bzw. eines Zwerchhauses oder -giebels darf 50 % der Trauflänge eines Gebäudes nicht überschreiten. Zwerchhäuser und -giebel sind nur zulässig, wenn diese nicht durch Dachelemente von der Fassade getrennt werden. 2. Fassade 2.1 Die Hauptfassaden sind in hellem Putz oder rotem bis rotbraunem Ziegel auszuführen. Für untergeordnete oder gliedernde Fassadenelemente sind auch andere Materialien zulässig. Die Verwendung glänzender Materialien und grellbunter Farben ist nicht gestattet. 2.2 Doppelhäuser sind in Fassadenmaterial und Farbgestaltung einheitlich auszubilden. 3. Einfriedungen 3.1 Die Einfriedung der Vorgärten ist nur bis zu einer Höhe von 1,0 m zulässig. Hinweise 1. Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und/oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde, aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten sowie auch Zeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist gem. §§ 15-16 DSchG NW der Stadt Unna als Unterer Denkmalbehörde 6 und/oder dem Westfälischen Amt für Archäologie, Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Olpe, unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstelle mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten, falls dies nicht vorher von den Denkmalbehörden freigegeben wird. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist gem. § 16 (4) DSchG NW berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen, auszuwerten und für wissenschaftliche Erforschung bis zu 6 Monate in Besitz zu nehmen. 2. Werden im Zuge Rahmen von Erd- und Aushubarbeiten für Baumaßnahmen organoleptische Auffälligkeiten (ungewöhnlicher Geruch, untypisches Aussehen, Auffüllungsmassen, Hausmüllreste, Boden- und Grundwasserverunreinigungen, etc.) Bodenverunreinigungen oder geruchliche Auffälligkeiten festgestellt, so ist die Kreisverwaltung Unna, Fachbereich Natur und Umwelt, Tel. 02303 / 272769, sofort zu informieren. Das weitere Vorgehen ist in diesem Fall mit der Kreisverwaltung Unna abzustimmen. sind die Arbeiten unverzüglich einzustellen und der Fachbereich Natur und Umwelt des Kreises Unna, Aufgabenbereich Bodenschutz/Altlasten zu informieren und die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Die Flurstücke 1784 und 1785, Flur 18, Gem. Massen, sind im Altlastenkataster des Kreises Unna als Altlastenverdachtsfläche mit der Nummer 19/238 erfasst. Für diesen Bereich besteht derzeit ein Altlastenverdacht. Aufgrund dessen ist bei Eingriffen in den Untergrund, Erdarbeiten oder Bautätigkeiten der Kreis Unna, Fachbereich Natur und Umwelt, Sachgebiet Wasser und Boden zu beteiligen ist. Hierzu liegt die „Orientierende Altlastenuntersuchung Kletterstraße 13“ der Ingenieurgesellschaft Mull und Partner vom August 2014 vor. Anhand der chemischen Analysen wurden keine Prüfwertüberschreitungengemäß BBodSchV für den Wirkungspfad Boden-Mensch für die Nutzungsart Wohnen festgestellt 3. Der Einsatz von Recyclingbaustoffen, industriellen Reststoffen und Bodenmaterialien im Straßen- und Erdbau bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 8 WHG. Diese ist vom Bauherren bei der Kreisverwaltung Unna, Fachbereich Natur und Umwelt, zu beantragen. Der Einsatz von industriellen Reststoffen ist auf Grundstücken, die der Wohnnutzung dienen, ausgeschlossen. 4. Das Plangebiet des Bebauungsplans befindet sich in der Kontrollzone sowie im An- und Abflugbereich des Verkehrsflughafens Dortmund. Mit Lärmauswirkungen ist zu rechnen. Für die Luftfahrtbehörde gibt es keine rechtliche Handhabe, in irgendeiner Form gegen beanstandete Lärmauswirkungen gegen den Flugbetrieb tätig zu werden. 7 Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB zum Bebauungsplan Unna-Massen Nr. 29 „Nordstraße/Im Westfelde" der Stadt Unna Entwurf Kreisstadt Unna, Januar 2015 Bebauungsplan MA 29 "Nordstraße/Im Westfelde" Entwurf 1/2015 -2- Bebauungsplan MA 29 "Nordstraße/Im Westfelde" Entwurf 1/2015 Inhalt Teil 1 1. 1.1 1.2 1.3 1.4 Allgemeines Allgemeine Ziele und Zwecke des Bebauungsplans Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 4 4 5 6 6 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 Rahmenbedingungen für den Bebauungsplan Lage im Stadtgebiet, heutige Nutzung Größe des Geltungsbereichs, Eigentumsstruktur Derzeitige planungsrechtliche Festsetzungen Denkmalschutz 6 6 7 7 7 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 Inhalt des Bebauungsplans Art der baulichen Nutzung Maß der baulichen Nutzung und überbaubare Grundstücksfläche Grünflächen Überschwemmungsgebiet Massener Bach Örtliche Bauvorschriften 7 7 8 8 8 9 4. Berücksichtigung der Umweltbelange, Klimaschutz 9 5. Auswirkungen des Bebauungsplans auf öffentliche Belange 14 6. Auswirkungen des Bebauungsplans auf private Belange 14 7. Bodenordnung 15 8. Kosten und Finanzierung 15 Teil 2 Umweltbericht -3- Bebauungsplan MA 29 "Nordstraße/Im Westfelde" Entwurf 1/2015 1. Allgemeines 1.1 Allgemeine Ziele und Zwecke des Bebauungsplans Die Flächen im Plangebiet gehören zur Hinterlassenschaft des Hueck’schen Hofes. Zur Sicherung der z. T. denkmalgeschützten Hofstelle und des schützenswerten Baumbestands wurde bereits im Jahr 2007 das Bebauungsplanverfahren Unna-Massen Nr. 21 „Hueckscher Hof" durchgeführt. Der Altenteiler des Hueck’schen Hofes konnte mittlerweile denkmalgerecht saniert werden. Eine Neubebauung wurde in diesem Bereich allerdings noch nicht realisiert. Die nun zur Bebauung vorgesehenen Freiflächen gehören ebenfalls noch zu dieser Hofstelle. Das kleine Neubaugebiet „Am Zechendamm“ westlich der Nordstraße (B-Plan UNMA Nr. 22 „Nordstraße“) wurde 2012 bereits vollständig vermarktet. Ebenso wird z. Zt. die Neubebauung auf dem ehemaligen Falkegelände an der Bismarckstraße realisiert. Damit sind die Baulandreserven für den Ortsteil Massen in Kürze erschöpft. Die nun anstehende Entwicklung der Restflächen des Hueck’schen Hofes dient dazu, kurz- bis mittelfristig neue Baulandpotentiale für den Ortsteil Massen in verkehrsgünstiger Lage zum S-Bahn-Haltepunkt Massen bereit zu stellen. Die Planung stellt eine städtebaulich sinnvolle Abrundung des Ortsteils Massen dar. Der Bebauungsplan verfolgt das städtebauliche Ziel, neue bedarfsgerechte Baulandpotentiale für Massen in fußläufiger Entfernung zum S-Bahn-Haltepunkt Massen zu entwickeln, die ehemalige Hofanlage wieder zu beleben und die ortsbildprägenden Grünstrukturen mit dem Massener Bach und seinen begleitenden Gehölzbeständen zu sichern und mit dem Außenbereich zu verbinden. In den geplanten Grünzügen ist die Anlage einer Fußwegeverbindung zum Massener Bach geplant. Das städtebauliche Konzept sieht vor, nördlich des im einem Grünzug gelegenen Altenteilers eine maßvolle und dörfliche geprägte Neubebauung in kleineren Nachbarschaften beidseitig der Nordstraße und nördlich der Kletterstraße zu ermöglichen, die den Ortsrand in diesem Bereich bis zur Bahntrasse im Norden und bis zum alten Bahndamm am westlichen Rand des Plangebietes abrundet. Die Erschließung ist über die Nordstraße und über die Kletterstraße geplant. Dadurch sollen die zusätzlichen Verkehrsbelastungen möglichst gleichmäßig verteilt werden. Die einzelnen Quartiere sollen verkehrsberuhigt ausgebaut werden, so dass Durchgangsverkehre weitgehend vermieden werden. Ein in die geplanten und bestehenden Grünzüge integriertes Fußwegenetz soll das Plangebiet mit dem Ortskern und den dortigen Infrastruktureinrichtungen, sowie mit der freien Landschaft verbinden. Gleichzeitig gliedern die Grünzüge das geplante Wohngebiet in überschaubare Quartiere und Realisierungsabschnitte. Der vorliegende städtebauliche Entwurf ist mit den Eigentümern und dem Investor bzw. Erschließungsträger, der zugleich im Auftrag der Eigentümer einen Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplan gestellt hat, abgestimmt und ist der Bürgerschaft vorgestellt und mit ihr diskutiert worden. Der Prozess der Wohneigentumsbildung wird in der Kreisstadt Unna auch in Zukunft noch Dynamik besitzen und zu einer steigenden Nachfrage nach Eigenheimen bis zum Jahr 2020 führen und danach voraussichtlich auf dem erreichten Ni- -4- Bebauungsplan MA 29 "Nordstraße/Im Westfelde" Entwurf 1/2015 veau verharren. Die Prognose der Wohnungsnachfrage durch die Forschungsgruppe INWIS aus Bochum (2014) hat gezeigt, dass die Eigenheimnachfrage neben der Nachfrage nach Eigentumswohnungen oder Mietwohnungen die stärkste Komponente bildet, wobei die Wohnwünsche mehrheitlich auf die Gebrauchtimmobilien ausgerichtet sind. Da aber zukünftig mit einem Zuwachs an Eigentümern von Eigenheimen zu rechnen ist, ist auch der Bestand an Ein- und Zweifamilienhäusern entsprechend auszuweiten. Auch ein Teil derjenigen Eigentümerhaushalte, die bereits in einem selbstgenutzten Eigentum wohnen, aber in ein größeres, ein kleineres oder ein besser ausgestattetes Haus wechseln möchten, werden Neubauten nachfragen. In der Wohnungsnachfrageprognose wurde ermittelt, dass bis zum Jahr 2025 ein jährliches Nachfragepotenzial nach 80 neu errichteten Eigenheimen besteht und entsprechend durch Neubau gedeckt werden sollte. Dieses Neubauniveau entspricht nahezu dem Baufertigstellungsniveau in Unna in den Jahren ab 2002 bis 2009. In diesem Zeitraum entwickelten sich die Baufertigstellungen bereits rückläufig, das heißt, es erfolgte eine Anpassung des Neubauvolumens an eine sich vermindernde Neubaunachfrage bzw. an einen sich zunehmend abbauenden Nachholbedarf in der Wohneigentumsbildung. Die Bereitstellung dieses Wohnbaulandpotentials ist durch eine Innenentwicklung (Nutzung von Baulücken) oder Umnutzungen in den vorhandenen Ortslagen allein nicht mehr möglich, so dass eine Inanspruchnahme des Außenbereichs notwendig wird. Da das Plangebiet aus städtebaulicher Sicht eine sinnvolle Abrundung der Ortslage Massen innerhalb des westlich gelegenen alten Bahndamms und der SBahntrasse im Norden darstellt, empfiehlt sich die Entwicklung von Bauland an dieser Stelle, zumal die notwendige Infrastruktur (Entwässerung, Verkehrswege) bereits vorhanden ist und genutzt werden kann. Auch die direkte Anbindung an die S-Bahn-Haltestelle Massen und die fußläufig zu erreichenden Schulen und Einkaufsmöglichkeiten sprechen für eine bauliche Entwicklung an dieser Stelle. 1.2 Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Fläche nördlich der ehemaligen Hofstelle des Hueck’schen Hofes zwischen Kletterstraße und Nordstraße bis zur nördlich gelegenen S-Bahn-Trasse. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt:  im Norden von der nördlichen Grenze der Nordstraße und der nördlichen Grenze des Flurstücks 47, Flur 18, Gemarkung Massen,  im Osten von den östlichen Grenzen der Flurstücke 1423 und 1424, Flur 18, Gem. Massen,  im Süden von der südlichen Grenze der Kletterstraße, den nördlichen Grenzen der Flurstücke 1702, 1703, 1538 und 248/121, Flur 18, Gem. Massen sowie der Nordstraße und  im Westen von der westlichen Grenze des Flurstücks 47, Flur 18, Gemarkung Massen. -5- Bebauungsplan MA 29 "Nordstraße/Im Westfelde" Entwurf 1/2015 1.3 Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung Im aus dem Jahr 2004 datierenden Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund, westlicher Teil ist das Plangebiet als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ ausgewiesen. Massen ist neben Unna Mitte und Unna Königsborn Siedlungsschwerpunkt in der Stadt Unna. Der Bebauungsplan entspricht der Zielsetzung, dass sich die gemeindliche Siedlungstätigkeit vorrangig auf die Siedlungsschwerpunkte ausrichten soll. Damit ist davon auszugehen, dass die Planung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung angepasst ist. 1.4 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan der Stadt stellt das Plangebiet im Wesentlichen als „Wohnbaufläche“ dar. Quer durch das Plangebiet verlaufen weiterhin zwei als Grünfläche dargestellte Bereiche, die eine Grünverbindung des Außenbereichs zum Massener Bach herstellen sollen. Diese Grünzüge werden in das städtebauliche Konzept integriert. Die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans MA 29 folgen diesen Zielrichtungen. Der Bebauungsplan ist somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. 2. Rahmenbedingungen für den Bebauungsplan 2.1 Lage im Stadtgebiet, heutige Nutzung Der Planbereich liegt am westlichen Rand des Stadtteils Niedermassen, zwischen Nord- und Kletterstraße. Südlich des Plangebiets verläuft der Massener Bach. Aufgrund der siedlungsräumlichen Randlage ist der Bereich durch den Übergang von Wohnbebauung an der Kletterstraße zur freien Landschaft geprägt. Südlich des Geltungsbereichs auf dem Gelände des Alternteilers (Flurstück 1537) und entlang des Massener Baches sind orts- bzw. landschaftsbildprägende Bäume und Gehölzstreifen vorhanden. Westlich des Plangebietes befindet sich ein alter, nicht genutzter Bahndamm, der einen räumlich prägnanten, grünen Abschluss der geplanten Siedlung zur freien Landschaft schafft. Im stadtökologischen Fachbeitrag ist der Bachbereich südlich des Plangebietes als Stadtbiotop unter der Nummer BK-4411-554 kartiert. Hier befindet sich auch ein Naturdenkmal. Nördlich des Baches befindet sich eine brachgefallene Obstwiese. Diese Flächen sollen weitgehend erhalten werden, da sie eine hohe ökologische Wertigkeit besitzen. Südlich des Geltungsbereichs befinden sich die ehemaligen Wirtschaftsgebäude des Hueck’schen Hofes sowie Garagen und Lagerschuppen. Die Gebäude werden zur Zeit noch gewerblich genutzt als Lager für einen Dachdeckerbetrieb. Hierbei handelt es sich um nicht störendes Gewerbe. Der Altenteiler selbst wurde restauriert und wird als Wohngebäude genutzt. Der rechtskräftige B-Plan MA 21 setzt für diese Flächen eine Wohnbebauung fest. Die zur Bebauung vorgesehenen Flächen werden heute überwiegend landwirtschaftlich und als Weideland genutzt. -6- Bebauungsplan MA 29 "Nordstraße/Im Westfelde" Entwurf 1/2015 Die äußere Erschließung des Bebauungsplangebietes ist durch die angrenzende Kletterstraße mit Gehweg auf der westlichen Straßenseite bzw. die Nordstraße gegeben. Die S-Bahn-Haltestelle sowie das Ortsteilzentrum sind fußläufig gut zu erreichen. Der kleine Siedlungssplitter direkt an der Bahnlinie (6 Wohngebäude) wird zukünftig in den Siedlungsraum einbezogen. 2.2 Größe des Geltungsbereichs, Eigentumsstruktur Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst insgesamt ca. 6 ha, davon können 4 ha zu Wohnzwecken genutzt werden. Die Grundstücke befinden sich in Privatbesitz, mit Ausnahme der Straßenflächen. 2.3 Derzeitige planungsrechtliche Festsetzungen Ein rechtskräftiger Bebauungsplan für das Plangebiet besteht nicht. Die nicht bebauten Bereiche sind planungsrechtlich nach § 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen. Die bebauten Grundstücke sind dagegen dem im Zusammenhang bebauten Innenbereich im Sinne von § 34 (1) BauGB zuzuordnen. 2.4 Denkmalschutz/Bodendenkmalpflege Das ehemalige Bauernhaus Kletterstraße 13 wurde vom LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Münster wurde ohne das Nebengebäude (Speicher) mit Stellungnahme vom 07.06.2013 als denkmalwert eingeschätzt. Ein Eintragungsverfahren wird zur Zeit durchgeführt. Die Planung betrifft den in ur- und frühgeschichtlicher Zeit intensiv besiedelten Hellwegraum. Aus diesem Raum sind insgesamt zahlreiche archäologische Funde und Fundstellen bekannt. So liegen auch in der unmittelbaren Umgebung des Bebauungsplangebietes einige archäologische Fundstellen. Dabei handelt es sich um steinzeitliche, bronzezeitliche und mittelalterliche Lesefundstellen, den ehem. Standort einer Mühle, Bergbaurelikte, einen neuzeitlichen Weg und die Trasse einer ehem. Bahnlinie (vgl. beigegebene Karte). Aufgrund der zahlreichen Fundstellen in der Umgebung, kann ein Vorhandensein bisher noch unbekannter Bodendenkmäler innerhalb des Plangebietes nicht ausgeschlossen werden. Die Lesefundstellen deuten zum Beispiel auf das Vorhandensein eines Siedlungs- und/oder Bestattungsplatzes hin, der sich durchaus bis in den Planbereich hinein ausdehnen kann. Bevor es zu Bodenarbeiten kommt, soll durch das LWL (Außenstelle Olpe, Archäologie für Westfalen) nach Aberntung der Flächen eine Oberflächenprospektion auf dem Areal durchgeführt werden, um eventuelle Fundbereiche bzw. vermutete Bodendenkmäler definieren zu können (Oberflächenprospektion – Begehung, Aufsammeln und Kartierung von Oberflächenfunden). Erst nach der Grunderfassung wird sich beurteilen lassen, ob bzw. inwieweit der Planung Belange des Bodendenkmalschutzes tatsächlich entgegenstehen und eine Rücksichtnahme (vor allem im Hinblick auf eine dann notwendige qualifizierte Prospektion) erforderlich macht. -7- Bebauungsplan MA 29 "Nordstraße/Im Westfelde" Entwurf 1/2015 Sollten bei diesen Prospektionen relevante Oberflächenfunde gemacht werden, die somit an diesen Stellen Bodendenkmäler vermuten ließen, wären weitere Maßnahmen notwendig. In einem solchen Fall wäre das Plangebiet durch Baggersondagen näher zu überprüfen um Art, Erhaltung und Ausdehnung bzw. Abgrenzung der zunächst vermuteten Bodendenkmäler zu klären. Diese Baggersondagen gingen zu Lasten des Vorhabenträgers und müssten von einer archäologischen Fachfirma durchgeführt werden. Eine entsprechende Regelung wird in den Erschließungsvertrag mit dem Vorhabenträger übernommen. 3. Inhalt des Bebauungsplans 3.1 Art der baulichen Nutzung Die Allgemeinen Wohngebiete (WA) gem. § 4 BauNVO sollen vorwiegend einer Wohnnutzung dienen. Dies resultiert aus der Randlage des Baugebietes zum Ortskern von Massen. Die Lage bietet sich für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern an. Untergeordnet können auch Mehrfamilienhäuser entstehen, etwa im nördlichen Bereich an der S-Bahntrasse oder am Gebietseingang (Ecke Kletterstraße). In den Allgemeinen Wohngebieten WA 1,2,3 und 4 sind die nach § 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen (Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen) gemäß § 1 (6) Nr. 1 BauNVO daher nicht zulässig. Das WA 3 sichert im Wesentlichen die bestehende Bebauung an der Nordstraße. Die Festsetzungen dienen hier der Bestandssicherung, lassen aber auch noch Erweiterungen der vorhandenen Baukörper zu. Ein zentraler Grünzug, der von der nördlichen bis zur südlichen Grenze quer durch den Geltungsbereich verläuft, soll das Baugebiet in einen westlichen und in einen östlichen Teil gliedern. Die vorhandene Obstwiese, die auch Teil dieses geplanten Grünzugs ist, ist Standort eines Naturdenkmals (mehrstämmige Eibe) und eines Gehölzstreifens an der östlichen Seite der Nordstraße und soll durch die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche gesichert werden. Ein zusätzliches Erhaltungsgebot soll die vorhandene Bepflanzung in ihrem Bestand sichern. Die Fläche bietet darüber hinaus genügend Platz zur Anlage eines Kinderspielplatzes. Über ein Fußwegesystem soll der Spielplatz mit den Straßen verknüpft werden, um die Erreichbarkeit für Fußgänger und Radfahrer zu gewährleisten. Auch der S-BahnHaltepunkt ist über das geplante Fußwegenetz gut zu erreichen. 3.2. Maß der baulichen Nutzung und überbaubare Grundstücksfläche Für das WA 1 werden die überbaubaren Flächen, die Geschossigkeit und die First- und Traufhöhen so festgesetzt, dass eine eingeschossige Neubebauung mit ausgebautem Satteldach ermöglicht wird als Ergänzung zur benachbarten Bestandsbebauung. Um dafür einen ausreichenden Spielraum zu bieten, werden entsprechend auch die Grundflächenzahl mit 0,4 und die Geschossflächenzahlen mit 0,6 festgesetzt. Das Dachgeschoss kann damit auch zu einem Vollgeschoss werden. -8- Bebauungsplan MA 29 "Nordstraße/Im Westfelde" Entwurf 1/2015 Im WA 3 und 4 soll eine 2geschossige Bebauung ermöglicht werden. Am Bestand orientieren sich auch die hier festgesetzten First- und Traufhöhen. Bestehende und neue Gebäude sollen ein Satteldach erhalten. Damit soll eine behutsame Weiterentwicklung der historischen Baustrukturen ermöglicht werden. 3.3 Grünflächen Die Sicherung der erhaltenswerten Grünstrukturen soll durch die Festsetzung einer Pflanzbindung mit Erhaltungsgebot erfolgen (s. textl. Festsetzung 4). Der vorhandene Biotopkomplex soll damit auch nach der angestrebten Wiedernutzung weitgehend erhalten und geschützt werden. Mit der textlichen Festsetzung Nr. 4 soll sichergestellt werden, dass bei der Beseitigung von Gehölzbeständen entsprechende Ersatzpflanzungen vorzunehmen sind. Es wird auch darauf hingewiesen, dass bei der Baudurchführung in jeder Phase die geschützten Vegetationsbestände vor schädlichen Einflüssen zu bewahren sind (gem. DIN 18920: Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen). Die neuanzulegenden Grünflächen sollen durch einheimische Gehölzstreifen auf einem Landschaftsrasen gestaltet werden. 3.4 Überschwemmungsbereich Massener Bach Im Mai 2003 ist das Überschwemmungsgebiet des Massener Bachs von der Bezirksregierung Arnsberg durch ordnungsbehördliche Verordnung neu festgesetzt worden. Der rechtskräftige Bebauungsplan MA 21 „Kletterstraße“, der südlich an das Plangebiet grenzt, setzt diesen Bereich folgerichtig als Überschwemmungsgebiet fest. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde geprüft, ob die Belange des Hochwasserschutzes aufgrund der Nähe zum Massener Bach relevant sein könnten. Hierzu wurde die obere Wasserbehörde bei der Bezirksregierung Arnsberg beteiligt. Diese hat im Jahr 2013 die Datengrundlagen aufgrund der erfolgten Veränderungen am Gewässer (Bau eines Bypasses unter der S-Bahn zur Entlastung bei Hochwasserereignissen) und der Angaben des Kreises Unna zusammen mit dem Lippeverband kritisch geprüft und überarbeitet. Die neuen Berechnungen sind in das korrigierte Kartenblatt für die Hochwasserereignisse HQ100 (mw - mittlere Wahrscheinlichkeit) sowie das des Extremhochwasser (nw - niedrige Wahrscheinlichkeit) eingeflossen. Danach ist für das Plangebiet nicht mit Überschwemmungen bei Starkregenereignissen zu rechnen. 3.5 Örtliche Bauvorschriften Die Örtlichen Bauvorschriften des Bebauungsplans zielen darauf ab, in dieser zum Teil von dörflichen Strukturen, zum Teil von neueren Siedlungsformen geprägten Situation ein städtebaulich homogenes Siedlungsbild rechtlich zu sichern, zugleich aber eine Vielfalt von architektonischen Gestaltungsmitteln zuzulassen. Da die geplante Bebauung überwiegend aus Einzel- und Doppelhäusern besteht und in großzügig dimensionierte Freibereiche eingebettet ist, verträgt das geplante Wohngebiet – im Gegensatz zu stark verdichteten Bereichen – eine größere Vielfalt an Materialien und Formen. Die Örtlichen Bauvorschriften beschränken sich -9- Bebauungsplan MA 29 "Nordstraße/Im Westfelde" Entwurf 1/2015 daher auf wenige Gestaltungsmerkmale und dienen überwiegend der Abwehr von Verunstaltungen. Verhindert werden sollen insbesondere Verunstaltungen durch einen zu starken Wechsel bei Dachform und Dachneigung und durch zu große Dachaufbauten oder -einschnitte. Die im Bestand vorzufindende ruhige Dachlandschaft mit weitgehend geschlossenen Dachflächen soll erhalten werden. Auch wird die Materialwahl von Fassaden und Dach auf die ortsüblichen Materialien, die ein durchaus breites Spektrum aufweisen, begrenzt. Ausgeschlossen werden glänzende und „bunte“ Dachpfannen und eine zu grelle Farbgebung bei den Fassaden. Doppelhäuser und Hausgruppen sind in Fassade und Dach einheitlich zu gestalten. 4. Berücksichtigung der Umweltbelange, Klimaschutz Nach den Regelungen des Baugesetzbuches ist ein Umweltbericht zu erstellen (s. Teil Umweltbericht). Dieser wurde durch das Ingenieurbüro Lindschulte erstellt. Weiterhin wurde ein Artenschutzgutachten in Auftrag gegeben, um die Belange des Artenschutzes in den Planungsprozess einzubringen. Die im Umweltbericht dargelegten Umweltbelange, z.B. Eingriffe in Natur und Landschaft, Altlasten, Lärm finden in der unten aufgeführten Weise Eingang in die Abwägung bzw. in die Festsetzungen des Bebauungsplans. Eingriff in Natur und Landschaft, Ausgleichsmaßnahmen Im Zuge der Bauleitplanung werden die Gemeinden über das Baugesetzbuch (BauGB) verpflichtet, die konkreten Gegebenheiten und Erfordernisse von Natur und Landschaft zu erfassen und ihnen angemessen und sachgerecht Rechnung zu tragen. Die Flächen im Plangebiet sind – bis auf die bestehende Bebauung - nach § 35 BauGB zu beurteilen, d. h. entsprechend sind Eingriffe ausgleichspflichtig. Ein Ausgleich für die bereits bebauten Bereiche ist gem. § 1a (3) Satz 4 BauGB nicht erforderlich, da diese dem bebauten Innenbereich im Sinne von § 34 (1) BauGB zuzuordnen sind. Die für eine bauliche Entwicklung vorgesehenen Flächen werden ausschließlich landwirtschaftlich genutzt. Wertvolle Grünstrukturen werden nicht in Anspruch genommen. Im Bereich der brachgefallenen Obstwiese, die durch ein Pflanzgebot gesichert werden soll, befinden sich nur noch wenige Obstbäume, jedoch schützenswerte Baumstreifen und das bereits erwähnte Naturdenkmal. Die Eingriffe sind in Abwägung mit dem städtebaulichen Belang, in direkter Nähe zum Ortskern von Massen und zum S-Bahn-Haltepunkt neuen Wohnraum zu schaffen, hinnehmbar. Eingriffsbilanzierung Nähere Angaben hierzu finden sich im Teil Umweltbericht. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass durch den geplanten Eingriff ein Biotopwertdefizit von 9.138 Punkten entsteht. Der Ausgleich dieses Defizits soll durch eine entsprechende Geldzahlung im Rahmen des Kooperationsvertrages mit dem Kreis Unna erfolgen. Der Kreis Unna legt an anderer Stelle im Stadtgebiet hierzu Ausgleichsflächen an. Diese - 10 - Bebauungsplan MA 29 "Nordstraße/Im Westfelde" Entwurf 1/2015 werden wiederum langfristig an die Kreisstadt Unna übertragen. Die endgültigen Regelungen zum ökologischen Ausgleich werden zum Satzungsbeschluss über einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Unna und dem Vorhabenträger gesichert. Maßnahmen zur Minderung des Eingriffs in Natur und Landschaft Das Gelände des Hueck’schen Hofes ist durch eine jahrelange "natürliche" Sukzession geprägt, durch die mittlerweile Gehölzstreifen und größere Einzelbäume aufgewachsen sind. Die im Plangebiet vorhandenen großkronigen Bäume und schützenswerten Gehölzstrukturen befinden sich im Wesentlichen innerhalb des als öffentliche Grünfläche festgesetzten Bereichs, auf die Festsetzung von überbaubaren Flächen wurde hier zugunsten des Biotopschutzes verzichtet. Dazu setzt der Bebauungsplan entsprechende Erhaltungsgebote fest. Neue Bauflächen werden – wie erwähnt - nur in weniger ökologisch wertvollen Bereichen festgesetzt. Pflanzmaßnahmen, Grünerhaltung Die schützenwerten Flächen werden mit einem Erhaltungsgebot belegt und als öffentliche Grünfläche gesichert (s. textliche Festsetzung Nr. 4). Werden Bäume innerhalb dieser Flächen beseitigt, so sind entsprechende Ausgleichspflanzungen vorzunehmen. Lärmschutz Aufgrund der nördlich angrenzenden Gleistrasse der S-Bahn war mit Lärmemissionen zu rechnen. Um die Wohnqualität innerhalb des geplanten Wohnbauvorhabens hinsichtlich der Verkehrslärmbeeinträchtigung sicherzustellen, wurde vom Büro Uppenkamp & Partner eine Schallimmissionsprognose im Jahr 2013 erstellt. Insbesondere für die erste Baureihe südlich der Bahntrasse kommt es zu einer geringfügigen Überschreitung der einschlägigen Richtwerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau). Die zur Reduzierung dieser Immissionen vorgeschlagenen Maßnahmen werden in die textlichen Festsetzungen aufgenommen. Hierzu werden Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissions-schutzgesetzes gem. § 9 (1) Nr. 24 BauGB festgesetzt (vgl. textl. Festsetzung Nr. 5). Zum Schutz vor Lärmeinwirkungen durch den Schienenverkehr werden bei einer Neuerrichtung oder wesentlichen baulichen Änderung von Räumen, die nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, passive Schallschutzmaßnahmen (Luftschalldämmung von Außenbauteilen) erforderlich. Für die entsprechend gekennzeichneten Fassaden werden Anforderungen an die Schalldämmung von Außenbauteilen gestellt. An den mit der Ziffer II und III gekennzeichneten Fassaden sind Aufenthalts räume incl. Wohnküchen, mit Ausnahme von Bädern und Hausarbeitsräumen, so auszuführen, dass ihre Außenbauteile den Anforderungen des jeweiligen Lärmpegelbereiches entsprechend DIN 4109, Kapitel 5, Tabelle 8-10 entsprechen. An - 11 - Bebauungsplan MA 29 "Nordstraße/Im Westfelde" Entwurf 1/2015 senkrecht zum Straßenverlauf orientierten Fassaden sind die erforderlichen Schalldämmmaße jeweils um eine Klasse reduziert. Zusätzlich wird zum Schutz der Freibereiche und Gärten nördlich des WA 1 ein Lärmschutzwall mit einer Höhe von 2 m festgesetzt. Aufgrund der naheliegenden Bahntrasse kann es im direkten Umfeld zu geringfügigen Erschütterungen kommen. Diese liegen in einem tolerierbaren Bereich. Dies haben Gutachten für ein Neubaugebiet an der gleichen Bahntrasse in Königsborn gezeigt, wo ebenfalls Wohngebäude direkt südlich der Bahntrasse errichtet wurden. Die geplante Bebauung rückt nicht näher an die Bahntrasse heran als die bereits vorhandene Wohnbebauung südlich der Nordstraße. Altlastenverdachtsflächen Für das Grundstück Kletterstraße 13 (Flur 18, Flurstück 6) in Unna-Massen sind Bodenuntersuchungen zur Klärung der Altlastensituation durch das Büro Mull & Partner durchgeführt worden. Das Grundstück ist im Kataster des Kreises Unna als Altlastenverdachtsfläche erfasst. Bei den Grundstücks- und Gebäudebegehungen am 31.07.2014 konnten keine Altlastenverdachtsflächen festgestellt werden. Es ergaben sich keine Hinweise auf einen hier vermuteten ehemaligen Brennstoffhandel vor Ort. Zur Erkundung der Altlastensituation auf der Untersuchungsfläche wurden Kleinrammbohrungen daher orientierend abgeteuft. Insgesamt wurden am 31.07.2014 vier Kleinrammbohrungen (0 60/50 mm) bis in eine max. Tiefe von 3,00 m abgeteuft. Die unterhalb von versiegelten Bereichen flächig erbohrten Auffüllungen bestehen aus umgelagertem geogenem Material (überwiegend Schluff) mit Anteilen an Kohleresten. Die Auffüllungsmächtigkeiten variieren zwischen 1,30 m und 1,60 m. Unterhalb der Auffüllung wurde Lößlehm erbohrt. Dieser besteht bis in Tiefen von maximal 2,50 m aus feinsandigem und schwach tonigem Schluff und unterlagernd bis zu den erbohrten Endtiefen von 3,0 m aus Schluff mit kiesigen Anteilen. Dieser Bereich ist geprägt durch die Verwitterungszone. Grund- oder Schichtenwasser wurden zum Zeitpunkt der Untersuchungsmaßnahmen nicht angetroffen. Bei der organoleptischen Ansprache der Bodenproben zeigten sich keine Auffälligkeiten. Anhand der chemischen Analysen wurden keine Prüfwertüberschreitungen für den Wirkungspfad Boden - Mensch für die Nutzungsart Wohngebiete festgestellt. Eine Gefährdung wird auf Basis der aktuellen Untersuchungen nicht abgeleitet. Bezüglich des Wirkungspfades Boden - Grundwasser wurden im Bereich des ehemaligen Schuppens sowie im Bereich unterhalb des Wohn-/Bauernhauses Prüfwertüberschreitungen gemäß BBodSchV im Eluat sowie im Feststoff gemäß LAWA festgestellt. Eine Gefährdung für das Schutzgut Grundwasser wird jedoch aufgrund der vorhandenen Versiegelung bzw. der geplanten Versiegelung im Bereich des ehemaligen Schuppens (zukünftig Straßenverkehrsfläche) nicht abgeleitet. Auf Anregung der Altlastenbehörde beim Kreis Unna wurde ein Hinweis in den Bebauungsplan übernommen, um die Verdachtsfläche zu kennzeichnen und eine Beteiligung der Behörde bei Bodeneingriffen sicher zu stellen. - 12 - Bebauungsplan MA 29 "Nordstraße/Im Westfelde" Entwurf 1/2015 Klimaschutz Bauleitpläne sollen seit der Novelle des BauGB 2011 dazu beitragen, den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern. Den Erfordernissen des Klimaschutzes soll gemäß § 1a Abs. 5 BauGB sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Das Ziel des Klimaschutzes ist die Minderung der Treibhausgas-Emissionen, die als Hauptursache der globalen Erderwärmung gelten. Als Klimaanpassung werden Maßnahmen bezeichnet, die dazu dienen, die Folgen des Klimawandels möglichst unbeschadet zu überstehen. Einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen leisten auf der Ebene der Stadtentwicklung kompakte Siedlungsstrukturen, die Vermeidung von Verkehrsemissionen, die Freihaltung der Frischluftschneisen, die Schaffung von Freiflächen und die Reduzierung der Bodenversiegelung; auf Gebäudeebene sind ein geringer Energieverbrauch, die energieeffiziente Wärme- und Kälteerzeugung, die Nutzung regenerativer Energien sowie Dach- und Fassadenbegrünungen zu nennen. Der vorliegende Bebauungsplan dient der planungsrechtlichen Sicherung und Weiterentwicklung vorhandener baulicher Strukturen und aufgegebener Restflächen eines ehemals bäuerlich geprägten Siedlungsraums, die einer Wiedernutzung zugeführt werden sollen. Die großzügig dimensionierten Freiflächen schaffen Grünverbindungen nach Norden und Westen zum Landschaftsraum. Dadurch werden Frischluftschneisen zum Siedlungskern von Massen und zum Massener Bach geschaffen bzw. aufrecht erhalten. Die Schaffung von Wohnraum in unmittelbarer Nähe zum schienengebundenen Personennahverkehr trägt zur Vermeidung von Individualverkehr bei. Viele Familien können so z.B. auf die Anschaffung eines Zweitwagens gänzlich verzichten. Die überwiegende Südausrichtung der Baugebiete zielt auf die Nutzung solarer Gewinne bei der Gebäudestellung (Südorientierung und großflächige Verglasungen nach Süden, kleine Fenster nach Norden). Die gegenseitige Verschattung von Baukörpern wird durch die Festsetzung geringer Bauhöhen weitgehend vermieden. Die Festsetzung von technischen Maßnahmen, die z. B. eine Installation von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien oder eine Wärmedämmung vorschreiben, ist auf der Ebene des Bebauungsplans nicht rechtssicher umsetzbar. Diesbezüglich wird auf für bei konkreten Baumaßnahmen geltende Rechtsnormen (z.B. ENEV) verwiesen. Insofern tragen die Festsetzungen des Bebauungsplans dazu bei, möglichst geringe negative Auswirkungen im Hinblick auf den Klimaschutz zu bewirken. - 13 - Bebauungsplan MA 29 "Nordstraße/Im Westfelde" Entwurf 1/2015 5. Auswirkungen des Bebauungsplans auf öffentliche Belange Durch § 51a Landeswassergesetz (LWG) ist eine gesetzliche Pflicht zur Versickerung oder ortsnahen Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer (ortsnahe Niederschlagwasserbeseitigung) eingeführt worden. Diese grundsätzliche Pflicht zur ortsnahen Niederschlagswasserbeseitigung gilt nach der Stichtagsregelung in § 51a Abs. 1 LWG für Grundstücke, die nach dem 01.01.1996 erstmals bebaut, befestigt oder mit dem Schmutzwasser an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden. Die Umsetzung der neuen gesetzlichen Rechtsvorschrift des § 51a LWG erfordert frühzeitige Planungsaussagen zur Niederschlagswasserbeseitigung der betroffenen Baugebiete. Zu diesem Zweck wurde für die Erarbeitung eines entwässerungstechnischen Konzepts ein Bodengutachten bei Urbanski & Versmold Ingenieurbüro für Geotechnik und Baustoffprüfung GmbH, Münster-Hiltrup, in Auftrag gegeben. Nach diesem am 02.07.2013 erstellten Gutachten zeigte sich, dass in dem untersuchten Baugebiet wegen der ungeeigneten Durchlässigkeitsbeiwerte eine Versickerung nicht möglich ist. Eine ortsnahe Einleitung des Niederschlagswassers in den Massener Bach ist wegen der topographischen Höhenlage des Plangebietes und der Wasserspiegellage des Massener Bachs bei Starkregenereignissen nicht möglich, da hierbei die Gefahr bestehen würde, dass ein erheblicher Rückstau in das Baugebiet und sogar die Überflutung von Teilen der Wohnbaufläche möglich wäre. Die Entwässerung des Baugebietes erfolgt gemäß den vorgenannten Ergebnissen im Mischsystem an den bereits durch das Wohnbaugebiet verlaufenden Mischwassersammler DN 1.100. Das Schmutz- und Niederschlagswasser aus der westlich der Nordstraße liegenden Baufläche und aus einer südöstlich liegenden Teilfläche (insgesamt ca. 1,6 ha) wird in den neu zu verlegenden Mischwasserkanälen gesammelt und über vier Einleitungsstellen an den in der Nordstraße von Süd nach Nord verlaufenden Mischwassersammler angeschlossen. Das Mischwasser aus den übrigen Wohnbauflächen wird ebenso in neu zu verlegenden Kanälen gesammelt und nach Nordosten abgeleitet. Dort erfolgt die Einleitung über das bereits vorhandene Schachtbauwerk (512611) an den im Bereich von West nach Ost verlaufenden Mischwassersammler. Die Herstellung der neu zu verlegenden Mischwasserkanäle erfolgt in offener Bauweise aus PE-HD-Rohren nach DIN 8074/75. Die neu zu errichtenden Schächte werden aus Unterteilen in Fertigbetonbauweise mit aufgesetzten Betonschachtringen und Betonkonen (nach FBS-Qualitätsrichtlinie) hergestellt und mit Schachtabdeckungen der Klasse D versehen. 6. Auswirkungen des Bebauungsplanes auf private Belange Durch die Festsetzung von überbaubaren Flächen für eine Wohnbebauung an der Kletterstraße erfolgt eine erhebliche wirtschaftliche Aufwertung der bisherigen Außenbereichsgrundstücke. Die geplanten ein- bis zweigeschossigen Wohnhäuser - 14 - Bebauungsplan MA 29 "Nordstraße/Im Westfelde" Entwurf 1/2015 fügen sich in Art und Maß in die nähere Umgebung ein. Insgesamt sind zur Zeit keine negativen Auswirkungen erkennbar. 7. Bodenordnung Maßnahmen der Bodenordnung sind voraussichtlich nicht erforderlich, da das gesamte Baugebiet von einem Entwicklungsträger übernommen wird. Die Erschließungsmaßnahmen werden ebenfalls durch den Entwicklungsträger vorgenommen. 8. Kosten und Finanzierung Der Kreisstadt Unna entstehen keine Kosten für Erschließungsmaßnahmen, da der Entwicklungsträger die Kosten für die Anlage der Straßen und Grünflächen, sowie der Ausgleichsmaßnahmen übernimmt. Unna, im Januar 2015 - 15 - Stadt Unna Umweltbericht mit Integriertem landschaftspflegerischen Fachbeitrag zum Bebauungsplan „Nordstraße / Im Westfelde“ Aufgestellt: Seilerbahn 7 48529 Nordhorn Tel.: 05921/8844-0 Fax: 05921/8844-22 Projektleitung: Dipl.-Ing. Manfred Berghaus Bearbeitung: Dipl.-Ing. Inga Groenke Nordhorn, im Januar 2015 Umweltbericht zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘ Inhaltsverzeichnis 1 Einführung ............................................................................................................................... 3 1.1 Vorgehensweise....................................................................................................................... 3 1.2 Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplanes .................................................. 4 2 Planvorgaben ........................................................................................................................... 6 2.1 3 Ziele des Umweltschutzes in übergeordneten Planungen und Fachgesetzen ...................... 10 Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes .................................. 12 3.1 Schutzgut Mensch, einschließlich menschlicher Gesundheit ................................................ 13 3.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen, einschließlich biologische Vielfalt .......................................... 14 3.3 Schutzgut Boden .................................................................................................................... 18 3.4 Schutzgut Wasser .................................................................................................................. 20 3.5 Schutzgut Klima/Luft .............................................................................................................. 20 3.6 Schutzgut Landschaft............................................................................................................. 21 3.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ............................................................................. 21 3.8 Schutzgut Wechselwirkungen ................................................................................................ 21 4 Prognose der Umweltauswirkungen ................................................................................... 22 4.1 Mit dem Vorhaben verbundene Umweltauswirkungen .......................................................... 22 4.2 Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch, einschließlich menschlicher Gesundheit ............ 22 4.3 Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen, einschließlich biologische Vielfalt ..... 23 4.4 Auswirkungen auf das Schutzgut Boden ............................................................................... 24 4.5 Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser ............................................................................. 25 4.6 Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Luft .......................................................................... 25 4.7 Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft ........................................................................ 26 4.8 Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter ......................................... 26 4.9 Wechselwirkungen ................................................................................................................. 26 5 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung und zum Ausgleich von erheblichen nachteiligen Auswirkungen ................................................................................................ 27 5.1 Maßnahmen zur Vermeidung / Schutzmaßnahmen .............................................................. 27 5.2 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bzw. Gestaltungsmaßnahmen ..................................... 28 5.2.1 Ermittlung des Kompensationsbedarfs............................................................................... 29 5.2.2 Umsetzung des externen Kompensationsbedarfs ............................................................. 32 6 Artenschutzrechtliche Prüfung ............................................................................................ 32 7 Planungsalternativen ............................................................................................................ 33 7.1 Anderweitige Planungsmöglichkeiten .................................................................................... 33 7.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung . 33 8 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen.......... 33 9 Beschreibung von technischen Verfahren und Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind .......................................................... 34 10 Allgemein verständliche Zusammenfassung ..................................................................... 34 11 Quellenverzeichnis ................................................................................................................ 40 Anhang Anlage 1: Bewertung des Ausgangszustandes, M 1 : 1.000 Anlage 2: Zustand nach Umsetzung des Bauleitplanes, M 1 : 1.000 LP348_2015-01-14_B-Plan_Umweltbericht.doc Seite 2 von 40 Umweltbericht zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘ 1 Einführung Die Pro Dev GmbH beabsichtigt die bauliche Entwicklung einer Freifläche der Stadt Unna im westlich gelegenen Stadtteil Massen. Zu diesem Zweck soll der Bebauungsplanes Nr. MA-29 „Nordstraße / Im Westfelde“ aufgestellt werden. Der Flächennutzungsplan sieht für diesen Bereich die Darstellung von Wohnbauflächen vor, so dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann. Rechtliche Grundlagen Im Rahmen der Neuerung des Europarechtsanpassungsgesetz Bau, das am 20. Juli 2004 in Kraft getreten ist, werden gemäß § 2 Abs. 4 BauGB Bauleitpläne, sowohl Flächennutzungspläne als auch Bebauungspläne, einer Umweltprüfung zur Ermittlung und Bewertung der Umweltbelange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB unterzogen. 1.1 Vorgehensweise Aufgabenstellung Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und §1a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplans angemessenerweise verlangt werden kann. Methodisches Vorgehen Bei der Beschreibung der Auswirkungen werden die Veränderungen des derzeitigen Umweltzustandes nach Einwirkung der Wirkfaktoren des Vorhabens ermittelt. In der daran anschließenden Bewertung der Auswirkungen werden die Veränderungen beurteilt, wobei die Umweltziele den Beurteilungsmaßstab vorgeben. Der Grad der Beeinträchtigung ergibt sich dabei durch die Verknüpfung der Belastungsintensität einerseits und der Empfindlichkeit/Bedeutung des jeweiligen Schutzgutes andererseits. Integration des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags und des Artenschutzberichts In dem hier vorgelegten Umweltbericht wird der Landschaftspflegerische Fachbeitrag mit integriert. Hierdurch werden Redundanzen vermieden, d.h. die inhaltsgleichen Teile der beiden Planwerke wer- LP348_2015-01-14_B-Plan_Umweltbericht.doc Seite 3 von 40 Umweltbericht zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘ den nur einmal dargestellt. Ebenfalls wird die artenschutzrechtliche Prüfung mit in den Umweltbericht eingegliedert. Artenschutzrechtliche Prüfung Die artenschutzrechtliche Vorprüfung erfolgt in einem eigenständigen Bericht: Artenschutzprüfung (ASP) zum B-Plan „Nordstraße“. Die Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung sind in Kap. 6 kurz zusammengefasst. Ermittlung des Kompensationsbedarfs Die Bestimmung des Eingriffs und die Ermittlung des Kompensationsbedarfs erfolgt auf der Grundlage des Verfahrens „Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft im Rahmen der Bauleitplanung“ (Kreis Unna, 2003). 1.2 Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplanes Inhalte und Ziele des Bauleitplans Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen um die Nachfrage nach weiteren Baugrundstücken in der Stadt Unna zu decken. Lage Das Plangebiet befindet sich in einem Karree ca. 3 km westlich der Unnaer Innenstadt zwischen der Massener Bahnhofstraße und der Kletterstraße. Im Westen wird das Gebiet durch einen alten Bahndamm begrenzt. Nach Norden grenzt das Plangebiet an eine Gleisanlage an, im Osten und im Süden ist das Plangebiet von bestehender Wohnbebauung umgeben. Inmitten des Planbereiches bestehen bereits einige Wohnbauten, die von dem neuen Baugebiet zukünftig umschlossen werden. Durch das Gebiet verläuft die Nordstraße. Der Geltungsbereich hat eine Gesamtgröße von ca. 6 ha und wurde bislang baulich nur partiell genutzt. Wie oben beschrieben, bestehen im Norden einige Wohnbauten. Im südöstlichen Teilbereich befindet sich der Standort einer ehemaligen Hofstelle. Ein bestehendes Lagergebäude am südlichsten Punkt des Planbereichs wird im Zuge der Neuplanung abgerissen. Die übrigen Flächen werden landwirtschaftlich als Ackerflächen oder Grünland bewirtschaftet. Art und Maß der baulichen Nutzung Als Art der baulichen Nutzung ist ein Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer zweigeschossigen Bauweise vorgesehen. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird einheitlich auf 0,4 festgesetzt. Als Bauweise werden ausschließlich Einzel- und Doppelhäuser fest- LP348_2015-01-14_B-Plan_Umweltbericht.doc Seite 4 von 40 Umweltbericht zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘ gesetzt, um die baulichen Strukturen der umgebenden Wohnbebauung zu wahren. Erschließung Das Plangebiet liegt zwischen der Kletterstraße und der Massener Bahnhofstraße, beidseits der Nordstraße. Eine verkehrstechnische Haupterschließung des Gebietes ist von Süden über die Nordstraße und die Kletterstraße, sowie von Osten über die Kletterstraße möglich. Eine untergeordnete Erschließungsmöglichkeit besteht über die Massener Bahnhofsstraße. Ferner ist eine fuß- bzw. radläufige Anbindung der Kletterstraße nach Norden zum Bahnhof Massen vorgesehen. Die innere Erschließung erfolgt verkehrsberuhigt über Quer- und Stichstraßen um „Abkürzungsverkehr“ vom Massener Hellweg zur Unterführung am Bahnhof Massen zu vermeiden. Niederschlags- und Schmutzwasser Durch § 51a Landeswassergesetz (LWG) ist eine gesetzliche Pflicht zur Versickerung oder ortsnahen Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer (ortsnahe Niederschlagwasserbeseitigung) eingeführt worden. Diese grundsätzliche Pflicht zur ortsnahen Niederschlagswasserbeseitigung gilt nach der Stichtagsregelung in § 51a Abs. 1 LWG für Grundstücke, die nach dem 01.01.1996 erstmals bebaut, befestigt oder mit dem Schmutzwasser an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden. Die Umsetzung der neuen gesetzlichen Rechtsvorschrift des § 51a LWG erfordert frühzeitige Planungsaussagen zur Niederschlagswasserbeseitigung der betroffenen Baugebiete. Zu diesem Zweck wurde für die Erarbeitung eines entwässerungstechnischen Konzepts ein Bodengutachten bei Urbanski & Versmold Ingenieurbüro für Geotechnik und Baustoffprüfung GmbH, MünsterHiltrup, in Auftrag gegeben. Nach diesem am 02.07.2013 erstellten Gutachten zeigte sich, dass in dem untersuchten Baugebiet wegen der ungeeigneten Durchlässigkeitsbeiwerte eine Versickerung nicht möglich ist. Eine ortsnahe Einleitung des Niederschlagswassers in den Massener Bach ist wegen der topographischen Höhenlage des Plangebietes und der Wasserspiegellage des Massener Bachs bei Starkregenereignissen nicht möglich, da hierbei die Gefahr bestehen LP348_2015-01-14_B-Plan_Umweltbericht.doc Seite 5 von 40 Umweltbericht zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘ würde, dass ein erheblicher Rückstau in das Baugebiet und sogar die Überflutung von Teilen der Wohnbaufläche möglich wäre. Die Entwässerung des Baugebietes erfolgt gemäß den vorgenannten Ergebnissen im Mischsystem an den bereits durch das Wohnbaugebiet verlaufenden Mischwassersammler DN 1.100. Das Schmutz- und Niederschlagswasser aus der westlich der Nordstraße liegenden Baufläche und aus einer südöstlich liegenden Teilfläche (insgesamt ca. 1,6 ha) wird in den neu zu verlegenden Mischwasserkanälen gesammelt und über vier Einleitungsstellen an den in der Nordstraße von Süd nach Nord verlaufenden Mischwassersammler angeschlossen. Das Mischwasser aus den übrigen Wohnbauflächen wird ebenso in neu zu verlegenden Kanälen gesammelt und nach Nordosten abgeleitet. Dort erfolgt die Einleitung über das bereits vorhandene Schachtbauwerk (512611) an den im Bereich von West nach Ost verlaufenden Mischwassersammler. 2 Planvorgaben Regionalplan Der Regionalplan des Regierungsbezirkes Arnsberg weist den Geltungsbereich als „Allgemeinen Siedlungsbereich“ (ASB) aus (Bezirksregierung Arnsberg 2004). Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan sieht für diesen Bereich überwiegend die Darstellung von Wohnbauflächen vor, so dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann. Daneben sind Grünflächen am nördlichen und südlichen Rand des Geltungsbereiches des B-Planes dargestellt. (Kreisstadt Unna 2004) Landschaftsplan Im Landschaftsplan für den Raum Unna ist die Planfläche mit dem Entwicklungsziel „Temporäre Erhaltung“ ausgewiesen. Da die Flächen im Regionalplan und im FNP als Wohnbauflächen ausgewiesen sind, soll damit bis zur Realisierung der Bauleitplanung die gegenwärtige Landschaftsstruktur erhalten bleiben. Für die Umsetzung der Wohnbauflächen schreibt der Landschaftsplan eine Einbindung der Bebauung durch äußere natürliche Grünstrukturen in die Landschaft vor, da der Raum eine Funktion für die lokale Erholungsnutzung und für die Lufthygiene hat. Auch die zukünftigen Rückhaltesysteme nördlich der Bebauung sollen eine naturnahe Ge- LP348_2015-01-14_B-Plan_Umweltbericht.doc Seite 6 von 40 Umweltbericht zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘ staltung erhalten. Die östlich gelegenen Obstbaumbestände sollen erhalten und ergänzt sowie das Naturdenkmal und die randlichen Gehölzstrukturen geschützt werden. Der offene Charakter der im Bebauungsplan Kletterstraße dem Massener Bach vorgelagerten Freifläche soll erhalten und eine Inanspruchnahme dieser Fläche für Freizeitzwecke vermieden werden. (Kreis Unna 2008) Stadtökologischer Fachbeitrag Die Stadtökologischen Fachbeiträge (STÖB) wurden im Rahmen der Novellierung des Landschaftsschutzgesetzes vom Juni 2000 eingeführt. Damit wurde der Grundlagenteil des Landschaftsplanes auch auf die besiedelten Teile des Landes ausgedehnt. Mittlerweile ist der STÖB im Landschaftsgesetz NRW nicht mehr enthalten. Der Vollständigkeit halber sei hier jedoch auf die Ziele des STÖB für die Stadt Unna aus dem Jahr 2006 hingewiesen. Dieser gibt für den betreffenden Landschaftsraum als Entwicklungsziel vor, die urbanindustriellen Lebensräume als Trittsteinbiotope im Ballungsraum zu erhalten. Den Planbereich betreffende Maßnahmen fallen unter die „Erhaltung und Entwicklung aufgelockerter Siedlungsbereiche durch: - Anreicherung von Parks, Friedhöfen und Gärten mit naturnahen Elementen, - Erhaltung und Entwicklung von Freiraumkorridoren u.a. als Frischluftschneisen für die innerstädtischen Bereiche.“ Bahnbrachen und die Begleitvegetation der Bahnlinien mit Gehölzund Ruderalsäumen sind als lineare Vernetzungselemente von Bedeutung für den innerstädtischen Biotopverbund, ebenso wie Grünlandbereiche in den Dorfrandlagen. Kleingehölze sind wichtige Trittsteine oder Wanderkorridore für verschiedener Tier- und Pflanzenarten. Der Massener Bach stellt im Stadtteil eine wichtige Biotopverbundstruktur dar. Für die Naherholung ist vor allem die Zugänglichkeit von Bedeutung. Hier schreibt das Leitbild die Verbindung innerstädtischer Freiflächen mit dem Außenraum vor. Hier tragen landwirtschaftlich genutzte Flächen in den Ortsrandbereichen erheblich zur Erholungsleistung bei. (Unna 2006) Bebauungsplan Innerhalb des Geltungsbereiches besteht kein gültiger Bebauungsplan. LP348_2015-01-14_B-Plan_Umweltbericht.doc Seite 7 von 40 Umweltbericht zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘ Vogelschutzgebiet Im Osten des Geltungsbereiches liegt in ca. 5 km Entfernung das Vogelschutzgebiet „Hellwegboerde“, welches mit einer Größe von ca. 48.400 ha das größte nordrhein-westfälische Vogelschutzgebiet ist. Diese überwiegend offene, durch landwirtschaftliche Nutzflächen (es dominieren traditionell Getreideäcker) geprägte Kulturlandschaft weist international bedeutende Brutbestände der Wiesen- und Rohrweihe sowie des Wachtelkönigs auf. Ebenso bedeutsam sind einzelne Brutpaare und größere Winteransammlungen der Kornweihe. (LANUV NRW 2013a) FFH-Gebiet Die nahegelegensten FFH-Gebiete befinden sich jeweils rund 10 km nördlich, bzw. südlich des Gebietes. Es handelt sich bei den Gebieten um Fließgewässer, bzw. deren angrenzende Auenbereiche. Das Gebiet In den Kaempen, Im Mersche und Langerner Hufeisen zeichnet sich durch eben diese Auen der Lippe, naturnahe Bachverläufe und Altarme mit hervorragend ausgebildeten Verlandungszonierungen aus und ist Lebensraum zahlreicher auentypischer Arten, darunter von gemeinschaftlicher Bedeutung der Kammmolch und das Bachneunauge. Beim Abbabach handelt es sich um ein naturnahes Fließgewässer mit allen bachmorphologischen Strukturelementen und für ein Gewässer dieses Typs gut entwickelter submerser Vegetation. Der Bachlauf ist mit anderen, z.T. artenreich ausgebildeten Biotoptypen (z.B. Stillgewässer, Grünland) teilweise eng verzahnt und daher sowohl ökologisch (u.a für den Eisvogel) als auch landschaftsästhetisch besonders wertvoll. (LANUV NRW 2013a) Naturschutzgebiete Es befindet sich innerhalb und im unmittelbaren Umfeld des Geltungsbereiches kein Naturschutzgebiet. Das nächste Natur- schutzgebiet („Wickeder Osterholz“) befindet sich in rund 1 km Entfernung. Als wertvolle Lebensstätten gelten dort insbesondere die naturnahen Eichen- /Hainbuchen- und Buchenwälder mit ihren Altholzbeständen. (LANUV NRW 2013a) Landschaftsschutzgebiet Westlich des Geltungsbereiches befindet sich das Landschaftsschutzgebiet „Massen“. Es umfasst den gesamten Landschaftsraum zwischen der Stadtgrenze und dem Siedlungsrand von Massen mit Ausnahme der Flächen, die in der Entwicklungskarte des Landschaftsplanes mit dem Entwicklungsziel „Temporäre Erhaltung“ belegt wurden, wie die Flächen im Planbereich. Diese sind im FNP LP348_2015-01-14_B-Plan_Umweltbericht.doc Seite 8 von 40 Umweltbericht zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘ für die Wohnnutzung vorgesehen. Im Landschaftsschutzgebiet dominiert die landwirtschaftliche Nutzung. Die Feldfluren bestimmen den Landschaftsraum. Der südliche Bereich des Landschaftsschutzgebietes wird durch das Massener Bachtal mit seinen Grünlandflächen, Obstwiesen und umfangreichen Gehölzstrukturen geprägt. (Kreis Unna 2013) Naturpark Der Geltungsbereich des B-Plans liegt nicht innerhalb eines Naturparks (LANUV NRW 2013a). Geschützter Landschaftsbestandteil Südlich des Planbereiches steht ein Abschnitt des Massener Baches als geschützter Landschaftsbestanteil nach § 23 a) und b) LG NW unter Schutz. Der weitgehend naturnah strukturierte Bach verläuft in einer Talsenke, die im Süden von einem Damm begrenzt wird. Auf der Böschung dieses Dammes stockt eine heckenartige Gehölzstruktur, in der vor allem Schlehen dominieren, in die aber auch Weißdorn, Eschen und Feldahorn beigemischt sind. Die Böschungshänge des Talzuges sind ebenfalls gehölzbestanden mit Eschen, Pappeln, Baumweiden und Walnussbäumen. Im Talgrund befinden sich innerhalb der nitrophilen Hochstaudenfluren und Pestwurzbestände einzelne Gehölzgruppen mit zum Teil mächtigen Weißdorngebüschen. (Kreis Unna 2013) Flächen des Biotopkatasters Im Biotopkataster von Nordrhein-Westfalen sind im Bereich des BPlans mehrere Flächen aufgeführt. Westlich an den Geltungsbereich grenzt ein alter Bahndamm (BK4411-0257) der mit einem Bewuchs aus vielfältiger und blütenreicher, in Teilen trockenrasenartiger Gras- und Hochstaudenflur beschrieben wird. Die aktuelle Bestandsaufnahme weist eine zunehmende Dominanz von Gehölzen auf. Der Bahndamm wird durch die Neuplanung nicht beansprucht. Südlich des Geltungsbereiches befindet sich ein Gehölzbestand zwischen Kletterstraße und Nordstraße im Bereich des Massener Baches (BK-4411-554). Dieser Biotopkomplex aus altem Baumbestand und brachgefallenen Obstwiesen östlich und westlich des Massener Baches im Bereich einer ehemaligen bäuerlichen Hofstelle soll zum Erhalt eines alten Baumbestandes sowie zum Erhalt und zur Optimierung von Obstwiesen als Reste der bäuerlichen Kulturlandschaft geschützt und entwickelt werden. Die Fläche wird durch den B-Plan nicht beansprucht. LP348_2015-01-14_B-Plan_Umweltbericht.doc Seite 9 von 40 Umweltbericht zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘ Im südlichen Teil des Geltungsbereiches befindet sich an der Nordstraße ein straßenbegleitender Gehölzbestand (BK-4411-608), der als linienförmiges Element in Ortsrandlage ein Vernetzungsbiotop zwischen dem besiedelten Bereich und der offenen Landschaft bildet. Die Grünlandfläche östlich der bestehenden Wohnbebauung innerhalb des Geltungsbereiches ist als Rest einer ehemaligen Streuobstwiese ausgewiesen (BK-4411-505). Aufgrund ihrer Lage im Übergang vom besiedelten Bereich zur offenen Landschaft übernimmt die Grünlandfläche ebenfalls eine wichtige Vernetzungsfunktion. (LANUV NRW 2015) Die beiden vorgenannten Flächen werden durch den B-Plan überplant. Die ihnen zugewiesene Funktion als vernetzende Gehölzstruktur bzw. Grünlandfläche wird durch den großzügig geplanten Grünzug mit Gehölzstrukturen innerhalb des Baugebietes übernommen. Naturdenkmal Im Geltungsbereich befindet sich das Naturdenkmal Nummer 4. Es handelt sich dabei um vier ineinander verwachsene Eiben in einer Gesamtbreite von ca. 10 m und einer Höhe von ca. 6 m. (Kreis Unna 2008) Wasserschutzgebiet Im Süden grenzt das Plangebiet an das Überschwemmungsgebiet des Massener Baches an. Das nächstgelegene Trinkwasserschutzgebiet befindet sich ca. 6 km südlich. (MUNLV 2013) 2.1 Ziele des Umweltschutzes in übergeordneten Planungen und Fachgesetzen Die Umweltqualitätsziele definieren die anzustrebenden Umweltqualitäten eines Raumes. Sie stellen den Maßstab für die Beurteilung von Vorhabenswirkungen dar. Die Umweltziele werden aus den nachfolgend aufgeführten Fachgesetzen und Fachplänen abgeleitet. Mensch  Schutz von Flächen mit Wohnfunktionen und Erholungsfunktionen gegenüber Lärmimmissionen und „Gerüchen“  Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche oder Luftverunreinigungen sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche oder Luftverunreinigungen (TA Lärm, TA Luft) LP348_2015-01-14_B-Plan_Umweltbericht.doc Seite 10 von 40 Umweltbericht zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘  Erhalt und Herstellung der Zugänglichkeit von Flächen mit Erholungsfunktionen (§1 (6) 7 BauGB) Pflanzen und Tiere  Schutz, Pflege und Entwicklung der Lebensraumfunktionen für Artengemeinschaften und für seltene/gefährdete Arten (§§ 1, 2, 8, 9, 14, 15, 44 BNatSchG)  Aufbau und Schutz des Europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000", insbesondere zum Schutz der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete (§31 BNatSchG, §1(6)7, §1a BauGB)  Erhalt der biologischen Vielfalt (Biodiversitätskonvention) Boden  Die Flächeninanspruchnahme für Siedlungen ist auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken und nach Möglichkeit durch geeignete Maßnahmen der Entsiegelung auszugleichen (§1a BauGB).  Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen der Innenentwicklung (§1a BauGB)  Der Boden ist aufgrund seiner Produktions-, Regelungs-, Lebensraum- und kulturellen Funktion zu schützen, zu erhalten und ggf. zu verbessern (§1, §4 BBodSchG). Wasser  Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen  Gewährleistung von natürlichen und schadlosen Abflussverhältnissen und Vorbeugung der Entstehung von nachteiligen Hochwasserfolgen durch Rückhaltung des Wassers in der Fläche (§ 6 (1) WHG)  Erhalt der Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts, Vermeidung einer Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses (§ 5 (1) WHG)  Bei einem Ausbau sind nicht naturnah ausgebaute natürliche Gewässer so weit wie möglich wieder in einen naturnahen Zustand zurückzuführen (§ 6 (2) WHG)  Regenwasser ist möglichst getrennt vom allgemeinen Schmutzwasser abzuleiten; Möglichkeiten der Versickerung sind, soweit der Grundwasserschutz dem nicht entgegensteht, vorrangig zu nutzen.  Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 1. Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisati- LP348_2015-01-14_B-Plan_Umweltbericht.doc Seite 11 von 40 Umweltbericht zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘ on angeschlossen werden, ist zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah direkt oder ohne Vermischung mit Schmutzwasser über eine Kanalisation in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist (§51a (1) LWG). Klima/Luft  Schutz von Flächen mit bioklimatischen und/ oder lufthygienischen Funktionen (§1 (6) 7, §1a BauGB, §1 u. 2 BNatSchG)  Schutz von Flächen mit Wohnfunktion und Erholungsfunktion gegenüber luftgetragenen Schadstoffimmissionen (§1 (6) 7, §1a BauGB, §1 u. 2 BNatSchG)  Bauleitpläne sollen dazu beitragen, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere in der Stadtentwicklung, zu fördern (§ 1 (5) BauGB). Landschaft  Nachhaltige Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft (§1 LG)  Bauliche Anlagen aller Art haben sich schonend in die Landschaft einzufügen (§ 1 BNatSchG)  Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes (§ 1 (6) 6 Bau GB) Kultur/Sachgüter  Historische Kulturlandschaften und -landschaftsteile von besonders charakteristischer Eigenart sind zu erhalten. Dies gilt auch für die Umgebung geschützter und schützenswerter Kultur-, Bau- und Bodendenkmale, sofern dies für die Erhaltung der Eigenart und Schönheit des Denkmals erforderlich ist (§2 LG).  Bauliche Anlagen aller Art haben sich schonend in die Landschaft einzufügen (§ 1 BNatSchG)  Berücksichtigung der Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (§ 1 (6) 6 BauGB)  Kulturhistorisch besonders bedeutende Teilräume sind von Beeinträchtigungen möglichst freizuhalten. 3 Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes Naturräumliche Einordnung Der Geltungsbereich befindet sich in der naturräumlichen Großlandschaft des Norddeutschen Tieflandes in der Westfälischen Bucht. In LP348_2015-01-14_B-Plan_Umweltbericht.doc Seite 12 von 40 Umweltbericht zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘ der weiteren Untergliederung der naturräumlichen Haupteinheit ist der Raum Unna insgesamt dem Naturraum Hellwegbörden [542] zuzuordnen. Somit stellt das Plangebiet einen von Längstalmulden leicht gewellten und nach Süden ansteigenden Randsaum der Münsterschen Kreideschüssel dar. Die fruchtbaren Böden in Verbindung mit den günstigen Klimaverhältnissen führten zur Entstehung einer intensiv agrarisch genutzten Landschaft mit alten Haufendörfern. Die Werl-Unnaer Börde und die Dortmunder Börde stellen den größten, in der Mitte befindlichen Bereich dar und werden als Oberer Hellweg bezeichnet. Die mächtigen Lößlehmböden haben zu einer traditionellen intensiven ackerbaulichen Nutzung geführt. Die Ausbeutung der Wälder und die frühzeitige ackerbauliche Nutzung der Hellwegregion ließen eine großflächig offene Agrarlandschaft, eine der ältesten Kulturlandschaften Nordrhein-Westfalens, entstehen. 3.1 Wohnen Schutzgut Mensch, einschließlich menschlicher Gesundheit Im Planbereich besitzen die von der Massener Bahnhofstraße zugänglichen Grundstücke eine Bedeutung für Wohnfunktionen. Desweiteren wird das Gebäude an der Kletterstraße bewohnt. Im Osten und Süden des Planbereiches befindet sich weitere Wohnbebauung. Lärm Aufgrund der an den Planbereich nördlich angrenzenden Gleisanlagen sind im Bebauungsgebiet Lärmbeeinträchtigungen durch Schienenverkehr zu erwarten. Die Ergebnisse der Schallimmissionsprognose ergeben eine Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemein Wohngebiete zur Tages- und Nachtzeit in bestimmten Baufeldern. Hier ist die Festsetzung entsprechender passiver Schallschutzmaßnahmen erforderlich. (Uppenkamp und Partner 2013) Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm sind aufgrund der zu erwartenden Frequentierung der um- und angrenzenden Straßen nicht zu erwarten. Erholung Laut gültigem Landschaftsplan besitzt der Planungsraum eine Funktion für die lokale Erholungsnutzung. Entlang der nördlichen und der westlichen Grenze verläuft die Route des regionalen Radweges Unna A3. Durch ihren überwiegend landwirtschaftlich geprägten LP348_2015-01-14_B-Plan_Umweltbericht.doc Seite 13 von 40 Umweltbericht zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘ Charakter haben die Flächen zudem eine Bedeutung für die Erholungsnutzung durch die Anwohner der umliegenden Wohngebiete. Das Gebiet wird vorwiegend durch Spaziergänger mit Hunden und zur Überleitung in die angrenzenden Freiflächen genutzt. Bewertung Das Plangebiet hat eine Bedeutung für Wohnfunktionen und für die Erholungsnutzung. 3.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen, einschließlich biologische Vielfalt Nutzungsstrukturen im Umfeld des Geltungsbereiches Das Gebiet grenzt im Osten und im Süden an Wohnbebauung an. Im Westen wird das Gelände durch einen ehemaligen Bahndamm begrenzt, dahinter schließen sich landwirtschaftliche Flächen an. Im Norden verläuft die Bahnlinie Dortmund-Unna und bildet die Grenze des Geltungsbereiches. Nutzungsstrukturen innerhalb des Geltungsbereiches Innerhalb des ca. 6 ha großen Geltungsbereiches sind überwiegend Ackerflächen, Grünländer, Ruderalfluren und kleinere Gehölzstrukturen anzutreffen. Als bauliche Nutzungen befinden sich bereits mehrere Einfamilienhäuser und eine alte Hofstelle mit Wohnhaus und Nebengebäuden innerhalb des Geltungsbereiches des B-Plans. Überlagerung von baurechtlich überplanten Flächen Der Geltungsbereich des B-Plans „Nordstraße“ ist noch nicht bau- Gehölzbestände Im Norden des Geltungsbereiches befinden sich Gehölzbestände rechtlich überplant. entlang der Bahngleise. Dort stehen im Bereich des Zugangs 4 Ahorne jüngeren Alters, an die sich westlich eine Strauchhecke anschließt. Die Strauchhecke setzt sich fast ausschließlich aus Brombeere und Weißdorn zusammen und ist auf der Länge der begleitenden Straße 2-3 m hoch. Im Bereich der sich anschließenden Ackerfläche ist sie nur noch rund 1 m hoch und besteht aus Brombeersträuchern mit größeren vorgelagerten Brennesselbeständen. Der alte Bahndamm an der westlichen Grenze des Geltungsbereiches ist rund 4 m hoch und mit einem Gehölzstreifen besetzt. Dieser lässt sich in zwei strukturell unterschiedliche Bereiche teilen. Der nördliche Teil besteht überwiegend aus Eichen mit Stammdurchmessern bis zu 40 cm und ist mit Birken Ahorn und Kirsche durchsetzt. Es besteht ein dichter Unterwuchs aus Farnen und LP348_2015-01-14_B-Plan_Umweltbericht.doc Seite 14 von 40 Umweltbericht zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘ Brombeere auf der gesamten Höhe des Walls. Der südliche Teil weist einen deutlich lückigeren Bestand auf und besteht aus Ahornen, die in größerem Abstand gepflanzt wurden. Der Unterwuchs ist deutlich geringer als im nördlichen Teil. Eine weitere Baum-Strauch-Hecke befindet sich entlang der Nordstraße, mit mehrstämmig ausgebildeten Ahornen, die einen Stammdurchmesser von bis zu 40 cm aufweisen. Die Strauchschicht wird von Holunder, Heckenrose, Brombeere und Weißdorn gebildet. Im Bereich des gewerblich genutzten Geländes im Süden des Geltungsbereichs befinden sich mehrere alte mehrstämmig ausgebildete Eschen mit unterschiedlich starken Stammdurchmessern von bis zu 50-60 cm. Nördlich des Gewerbegeländes befindet sich in einer Wiese das bereits oben beschrieben Naturdenkmal, bestehend aus 4 ineinander verwachsenen Eiben. Ein dichter Gehölzbestand ist auch an der alten Hofstelle festzustellen. Diese wird südlich von einer Baumreihe mit mächtigen Buchen begrenzt. Die Gehölze stehen mit Abständen von < 1 m bis zu 2 m sehr dicht und weisen Stammdurchmesser von rund 60 cm auf. Weitere Gehölze auf der Hofstelle sind beispielsweise eine mächtige Eiche mit ca. 60 cm Stammdurchmesser und eine Walnuss mit einem Stammdurchmesser von rund 70 cm. Die sich nördlich anschließende Rinderweide in der Mitte des Planbereiches ist umliegend von einer Weißdornhecke gesäumt. Am westlichen Ende des Parkstreifens im Nordosten des Geltungsbereiches befindet sich ein kleines Gebüsch aus u.a. Weißdorn und Heckenrose. Einzelbäume Im Zentrum der östlich gelegenen Wiese befinden sich zwei junge Laubbäume. Grünländer Im Süden des Geltungsbereiches befinden sich zwei vergleichsweise extensiv gehaltene Grünlandbereiche, die Arten wie Schafgarbe, Sauerampfer, Diestel und Weißklee aufweisen. Nördlich der alten Hofstelle befindet sich ein durch Rinder intensiv beweidetes Intensivgrünland. Der Osten des Gebietes wird durch eine Mähweide begrenzt. Hier sind den Gräsern Arten wie Weißklee, Gänseblümchen, Löwenzahn, Diestel und Brennnessel beigemischt. LP348_2015-01-14_B-Plan_Umweltbericht.doc Seite 15 von 40 Umweltbericht zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘ Saum-, Ruderal- und Hochstaudenfluren Ruderalsäume befinden sich im Geltungsbereich beidseitig entlang der Nordstraße, umseitig der Ackerflächen, im Bereich des Lagergebäudes und entlang des Parkstreifens an der nord-östlichen Ecke. Die Ackerrandstreifen weisen Arten wie Brennnessel, Hirtentäschel, Diestel, Mohn, Rotklee, Rainfarn Sauerampfer, Löwenzahn, Kamille, Schafgarbe und Spitzwegerich auf und sind zwischen ca. 0,5 m und 1 m breit. Die Ruderalfluren weisen verschiedene Arten der Trittpflanzengesellschaft sowie u.a. Johanniskraut, Löwenzahn, Beifuß, Wilde Möhre und Brombeere auf. Acker Der Großteil des Geltungsbereiches wird derzeit als Ackerfläche intensiv genutzt. Die beiden Flächen im Westen und in der Mitte des Gebietes waren zum Zeitpunkt der Begehung mit Kartoffeln bestellt. Straßen und Wege Die Nordstraße quert den Geltungsbereich von Norden nach Süden. Entlang der nördlichen Grenze verläuft die Massener Bahnhofstraße, die auf einer Breite von ca. 4,5 m und im Bereich der Bahnhofsparkplätze auf einer Breite von ca. 6 m asphaltiert ist. Siedlungsflächen / Gebäude Teilflächen des Geltungsbereiches des B-Planes werden bereits von Bebauung eingenommen. Im Norden befindet sich ein Bereich auf dem 6 Ein- bzw. Mehrfamilienhäuser stehen. Die Häuser sind von Ziergärten umgeben und mit Ziergehölzen von den benachbarten landwirtschaftlichen Flächen abgegrenzt. Im Südosten befindet sich eine alte Hofstelle mit einem Haupthaus und zwei Nebengebäuden. Die Hoffläche ist zum größten Teil befestigt. Das Haupthaus steht unter Denkmalschutz. Die Grenzen des Hofes werden von Gehölzbeständen eingenommen (vgl. Beschreibung Gehölzbestände) Im Süden des Geltungsbereiches befindet sich ein gewerblich genutztes Areal. Ein Lagergebäude und ein kleines Nebengebäude des Areals befinden sich innerhalb der Grenzen des B-Plans und werden überplant. Bewertung Biotoptypen Grundlage für die Bewertung ist das Bewertungsverfahren „Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft im Rahmen der Bauleitplanung“ (Kreis Unna, 2003). Jeder Biotoptyp erhält einen Wert von 0 - 1,0, wobei 1,0 dem höchsten Wert für Naturschutz und Landschaftspflege entspricht. Die Biotoptypen des Untersuchungsbereiches sind überwiegend LP348_2015-01-14_B-Plan_Umweltbericht.doc Seite 16 von 40 Umweltbericht zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘ durch die landwirtschaftliche Nutzung beeinflusst. Vorherrschend sind Biotoptypen der Acker- und Grünlandflächen, denen überwiegend eine geringe bis durchschnittliche Bedeutung beizumessen ist, Als Lebensraum bzw. Wohn- und Niststätte für Tiere sind insbesondere die älteren Gehölzbestände und die leerstehenden Gebäude der alten Hofstelle von Bedeutung. Tabelle 1: Bewertung der im Geltungsbereich des B-Plans vorkommenden Biotoptypen Biotoptyp Biotopwert 1 Versiegelte oder teilversiegelte Fläche, Rohböden 1.1 Versiegelte Fläche (Gebäude, Asphalt) 0 1.2 Schotter-, Kies-, Sandflächen, wassergebundene Decken 0,1 2 Begleitvegetation 2.2 Straßenbegleitgrün, Straßenböschungen 0,2 2.3 Wegraine ohne Gehölzaufwuchs 0,3 3 Landwirtschaftliche Nutzfläche 3.1 Acker 0,3 3.2 Intensivgrünland 0,4 3.3 Extensiv genutztes Grünland mittlerer Standorte 0,7 4 Grünflächen 4.1 Zier- und Nutzgarten (strukturarm) 5 Brachen 5.1 Brachen < 5 Jahre 8 Gehölze 8.2 Alleen, Einzelbäume, Baumgruppen standortheimisch (Bestand) 0,8* 8.3 Hecken, Gebüsche, Feldgehölze (reich strukturiert) (Bestand) 0,8 0,2 0,5 * in der Regel zusätzliche Maßnahmen zum Ausgleich des Eingriffs in das Landschaftsbild erforderlich Tiere Zur Beurteilung der Frage, ob im Rahmen der Aufstellung des BPlans Nr. MA-29 „Nordstraße/ Im Westfelde“ in Unna Masen ggf. gegen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände verstoßen werden könnte, erfolgte gemäß den gesetzlichen Vorgaben eine Artenschutzprüfung in Verbindung mit Bestandserfassungen von Brutvögeln und Fledermäusen. Detaillierte Angaben zu den Bestandsaufnahmen sind dem beigefügten Gutachten „Artenschutzprüfung Stufe II zum Bebauungsplan MA-29 „Nordstraße/ Im Westfelde“ in Unna Massen“ (LINDSCHULTE 2014). zu LP348_2015-01-14_B-Plan_Umweltbericht.doc Seite 17 von 40 Umweltbericht zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘ entnehmen. In Bezug auf die Avifauna wurden neben häufigen und weit verbreiteten Vogelarten mit der Schleiereule, Rauchschwalbe und dem Turmfalke drei sog. planungsrelevanten Arten nachgewiesen. Hinsichtlich der Fledermäuse konnten im Untersuchungsraum einschl. der Randbereiche insgesamt 6 Arten nachgewiesen werden, wobei mit Ausnahme der Zwergfledermaus diese Arten nur mit Einzelkontakten nachgewiesen wurden. Fledermäuse nutzten den Untersuchungsraum dabei als Nahrungshabitat und während der Transferflüge. Quartiere und Flugstraßen konnten im Rahmen der Bestandserfassungen nicht nachgewiesen werden. Bewertung 3.3 Der Geltungsbereich ist von mittlerer Bedeutung für das Schutzgut. Schutzgut Boden Boden Ein geotechnischer Bericht zur Ermittlung der örtlich anstehenden Bodenarten sowie der Versickerungsmöglichkeiten wurde vom Ingenieurbüro für Geotechnik und Baustoffprüfung Urbanski & Versmold 2013 durchgeführt. Bei 6 Bohrungen bis in eine Tiefe von 2,0 m wurde als örtlich anstehende Bodenart Schluff festgestellt. Eine Versickerung ist aufgrund der örtlich anstehenden, nur schwach durchlässigen Böden nicht möglich. Schutzwürdigkeit Die Böden des Geltungsbereiches des B-Planes werden als sehr schutzwürdige fruchtbare Böden aufgrund ihrer Regelungs- und Pufferfunktion sowie ihrer natürlichen Bodenfruchtbarkeit eingestuft. (Geologischer Dienst NRW 2013) Natürliches Ertragspotenzial Die Böden des Geltungsbereiches werden mit einer Bodenwertzahl von 68-85 eingestuft. Dies entspricht einem sehr hohen natürlichen Ertragspotenzial. (Geologischer Dienst NRW 2013) Potenzielle Lebensraumfunktion Die potenziellen Lebensraumfunktionen werden nach Feuchtegrad, Nährstoffgehalt und Natürlichkeit eines Standortes analysiert. Insbesondere extremen Standortbedingungen wie z.B. nass, trocken, nährstoffarm ist eine große Bedeutung für das Vorkommen und die Entwicklung einer seltenen Flora und Fauna beizumessen. Extreme LP348_2015-01-14_B-Plan_Umweltbericht.doc Seite 18 von 40 Umweltbericht zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘ Standortbedingungen sind im Untersuchungsgebiet nicht ausgeprägt. Die Lebensraumfunktion des Bodens ist als mittelwertig mit einem Entwicklungspotenzial für eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt zu bewerten. Speicher- und Reglerfunktionen für Nähr- und Schadstoffe Die Gesamtfilterwirkung für kolloid- und ionendisperse Stoffe in Abhängigkeit von der klassifizierten Luftkapazität und der klassifizierten Kationenaustauschkapazität wird als mittel eingestuft. (Geologischer Dienst NRW 2013) Altlasten Im Geltungsbereich ist das Grundstück der alten Hofstelle als Altlastenverdachtsfläche im Kataster der Stadt Unna erfasst. Zur Bewertung möglicher Belastungen wurde daher eine Altlastenuntersuchung mit Hilfe von Kleinrammbohrungen durchgeführt. Die Analyse erbrachte keine Prüfwertüberschreitungen für den Wirkungspfad Boden-Mensch für die Nutzungsart Wohngebiete. Eine Gefährdung wird auf Basis der durchgeführten Untersuchungen nicht abgeleitet. Bezüglich des Wirkungspfads Boden-Grundwasser wurden im Bereich des ehemaligen Schuppens sowie im Bereich des Wohnhauses Prüfwertüberschreitungen festgestellt. Eine Gefährdung wird jedoch aufgrund der vorhandenen Versiegelung bzw. der geplanten Versiegelung durch den Straßenbau nicht abgeleitet. Die abfalltechnische Einordnung des Bodens ist im Detail dem Gutachten zu entnehmen, es ist jedoch bei Aushubmaßnahmen mit erhöhten Entsorgungskosten zu rechnen. (Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH 2014) Bewertung Der Geltungsbereich ist von mittlerer bis hoher Bedeutung für das Schutzgut. LP348_2015-01-14_B-Plan_Umweltbericht.doc Seite 19 von 40 Umweltbericht zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘ 3.4 Schutzgut Wasser Oberflächengewässer Innerhalb des Plangebiets befinden sich keine Oberflächengewässer in Form von Gräben oder Gewässern. Südlich des Geltungsbereiches verläuft in einer Entfernung von ca. 100 m der Massener Bach. Ein Abschnitt des Bachs steht als geschützter Landschaftsbestandteil nach § 23 a) und b) LG NW unter Schutz. Der weitgehend naturnah strukturierte Bach verläuft in einer Talsenke, die im Süden von einem Damm begrenzt wird. Auf der Böschung dieses Dammes stockt eine heckenartige Gehölzstruktur, aus standortgerechten Arten. (Kreis Unna 2013) Grundwasser Der Grundwasserspiegel wurde bis zur Bohrendtiefe von 2 m unter Gelände nicht angetroffen (Ingenieurbüro Urbanski & Versmold 2013). Laut dem Infoportal ELWAS-IMS liegen die Grundwasserflurabstände im Bereich des Grundwasserkörpers Oberkreide-Schichten des Hellweg/West, der sich innerhalb des Plangebiets erstreckt, im Quartär bei bis zu 3 m, in der Oberkreide bei bis zu 25 m. Auch über den Geodatendienst NRW wird der Grundwasserflurabstand mit sehr hoch angegeben. Bewertung Die Überdeckung mit Schluff in Verbindung mit einem hohen Grundwasserabstand führt zu einer mittleren bis geringen Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Verschmutzungen. 3.5 Schutzgut Klima/Luft Großklima Die durchschnittliche jährliche Lufttemperatur beträgt ca. 10 - 11°C bei einer durchschnittlichen Jahresniederschlagsmenge von ca. 790 mm (LANUV NRW 2013b). Mesoklima Die Gehölzstrukturen innerhalb des Plangebiets fungieren kleinräumig als Frischluftquellgebiete und Luftfilterelemente. Die landwirtschaftlichen Flächen, die den Großteil des Plangebiets einnehmen, sind als Kaltluftentstehungsgebiet einzustufen. Für die angrenzenden Siedlungsbereiche sorgen die Freiflächen auch aufgrund des leicht abfallenden Geländes zu den Bebauten Bereichen hin für eine Frischluftversorgung. LP348_2015-01-14_B-Plan_Umweltbericht.doc Seite 20 von 40 Umweltbericht zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘ Bewertung Der Geltungsbereich besitzt kleinräumig als Kaltluftentstehungsgebiet und Frischluftquellgebiet sowie Luftfilter eine Bedeutung für das Schutzgut. Auch für die Frischluftversorgung der angrenzenden Siedlungsbereiche ist das Gebiet von Bedeutung. 3.6 Schutzgut Landschaft Landschaftsbild Das Landschaftsbild ist durch sehr unterschiedliche Strukturen am Stadtrand von Unna-Massen gekennzeichnet. Der Geltungsbereich selbst wird dominiert von landwirtschaftlichen Nutzflächen und einigen Wohnbauten mit den entsprechenden Ziergärten. Wenige Gehölzstrukturen durchsetzen die Freiflächen. Randlich wirken lineare Elemente wie der alte Bahndamm mit Gehölzbewuchs westlich des Gebietes und die in Nutzung befindliche Bahntrasse mit den begleitenden Gehölzstrukturen nördlich des Geltungsbereiches auf das Landschaftsbild ein. Südlich und Östlich des Gebietes befindet sich ausschließlich Wohnbebauung. Durch den Schienenverkehr und durch die Lage im Einflugbereich des Dortmunder Flughafens entstehen erhebliche akustische Störungen. Weitere Beeinträchtigungen in Form von Lärm, Immissionen sowie Licht und Bewegung resultieren aus den anliegenden Siedlungsbereichen. Bewertung Der Planbereich ist für das Schutzgut Landschaft von allgemeiner Bedeutung. 3.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Schutzgut Kulturund sonstige Sachgüter Innerhalb des Geltungsbereiches steht das Haupthaus der alten Hofstelle unter Denkmalschutz. Archäologischen Fundstellen sind nach derzeitigem Kenntnisstand innerhalb des Geltungsbereichs nicht bekannt. 3.8 Schutzgut Wechselwirkungen Wechselwirkungen Wechselwirkungen, die sich zwischen den einzelnen Umweltmedien ergeben, hierzu zählen insbesondere die verschiedenen Wirkungsketten zwischen dem Boden- und Wasserhaushalt, wurden bei der LP348_2015-01-14_B-Plan_Umweltbericht.doc Seite 21 von 40 Umweltbericht zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘ Erfassung und Bewertung der einzelnen Schutzgüter berücksichtigt und werden nicht gesondert dargestellt. 4 4.1 Prognose der Umweltauswirkungen Mit dem Vorhaben verbundene Umweltauswirkungen Im Zusammenhang mit dem Bau, der Anlage und dem Betrieb des B-Plan-Gebietes „Nordstraße“ ist von folgenden erheblichen Wirkfaktoren auszugehen. Baubedingt  Bodenverdichtung  Vorübergehende Inanspruchnahme durch Baustelleneinrichtung, Arbeitsstreifen, Lagerflächen anlagebedingt betriebsbedingt 4.2  Lärm- und Schadstoffemissionen  Erschütterungen  Abriss von Gebäuden  Flächeninanspruchnahme/ Versiegelung  Höhen-/Längenausdehnung von Bauwerken  Schallemissionen durch vorhabenbedingten Verkehr  Von dem Gewerbegebiet ausgehende Lärmemissionen  Lichtemissionen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch, einschließlich menschlicher Gesundheit Der Planbereich besitzt bereits eine Funktion als Wohngebiet und grenzt direkt an weitere Wohngebiete an. Die Entwicklung dieser Funktion fügt sich demnach in die bestehende Nutzung gut ein. Die vorhandenen Straßen wurden für die siedlungsnahe Erholung, vor allem zum Hunde ausführen genutzt. Diese Funktion kann durch die neu entstehenden Grünzüge weiter übernommen und auch in die direkt westlich angrenzenden Flächen verlagert werden. Für die Wohn- und Erholungsfunktion ergeben sich demnach keine nachteiligen Beeinträchtigungen. LP348_2015-01-14_B-Plan_Umweltbericht.doc Seite 22 von 40 Umweltbericht zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘ Immissionsschutz Beeinträchtigungen durch Lärmimmissionen werden nur entlang der Bahntrasse gesehen. Hier werden entsprechende passive Lärmschutzmaßnahmen an den Gebäuden im B-Plan festgesetzt. Außerdem wird im westlichen Teil des Planbereiches entlang der Schienen ein Lärmschutzwall errichtet. Die verkehrlichen Auswirkungen der Planungen ergeben sich ausschließlich über den Anliegerverkehr, da die Verkehrsplanung eine verkehrliche Beruhigung innerhalb des Gebietes und damit die Vermeidung von Durchgangsverkehr vorsieht. Aufgrund der Ausprägung des Wohngebietes ist daher nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen durch Lärm- und Schadstoffimmissionen zur rechnen. 4.3 Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen, einschließlich biologische Vielfalt Mit der Baumaßnahme ist überwiegend die Inanspruchnahme von Biotoptypen geringer Bedeutung verbunden. Dabei handelt es sich vorwiegend um Acker- und Intensivgrünlandflächen. Zum Teil werden auch höherwertige Biotopstrukturen überplant. Im Zuge der Gebietsentwicklung werden ein Teil einer Extensivgrünlandfläche, eine Baumreihe aus Buchen sowie zwei Weißdornhecken entfernt. Weitere hochwertige Strukturen innerhalb des Geltungsbereiches werden zur Entwicklung eines quartiersinternen Grünzuges erhalten. Das vorhandene Naturdenkmal wird in diesen Grünzug einbezogen, ebenso wie ein Großteil des bestehenden Extensivgrünlandes mit weiteren Gehölzbeständen und einer angrenzenden Baum- Strauchhecke. Sämtliche beanspruchte Biotoptypen sind grundsätzlich ersetzbar, so dass keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen für die Umwelt verbleiben. Der Ausgleichsbedarf für die Biotoptypen wird im Rahmen der Eingriffsbilanzierung ermittelt. Im Rahmen der Artenschutzprüfung wurden die Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere anhand von Kartierungen detailliert überprüft (LINDSCHULTE 2014). In Bezug auf die Avifauna wurden neben häufigen und weit verbreite- LP348_2015-01-14_B-Plan_Umweltbericht.doc Seite 23 von 40 Umweltbericht zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘ ten Vogelarten mit der Schleiereule, Rauchschwalbe und dem Turmfalke drei sog. planungsrelevanten Arten nachgewiesen. Hinsichtlich der Fledermäuse konnten im Untersuchungsraum einschl. der Randbereiche insgesamt 6 Arten nachgewiesen werden, wobei mit Ausnahme der Zwergfledermaus diese Arten nur mit Einzelkontakten nachgewiesen wurden. Fledermäuse nutzten den Untersuchungsraum dabei als Nahrungshabitat und während der Transferflüge. Quartiere und Flugstraßen konnten im Rahmen der Bestandserfassungen nicht nachgewiesen werden. Unter Berücksichtigung der in Kapitel 5 aufgeführten Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgeschlossen werden. 4.4 Auswirkungen auf das Schutzgut Boden Unvermeidbare Beeinträchtigungen entstehen primär durch die Versiegelung im Zuge der Bebauung und Erschließung. Da Bodenversiegelung immer mit einem dauerhaften Verlust sämtlicher Bodenfunktionen (Verlust von Versickerungs- und Verdunstungsfläche, Verlust von Lebensraum für Flora und Fauna, Verlust der Regulations- und Pufferfunktion sowie der Archivfunktion des Bodens) verbunden ist, ist dieser Verlust generell eine erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung des Naturhaushaltes. Zudem kommt es zu Bodenauf- und -abtrag und Bodenverdichtung im Zuge der Bautätigkeit. Die hier vorliegenden Böden werden aufgrund ihrer Regelungsund Pufferfunktion sowie ihrer natürlichen Bodenfruchtbarkeit und ihres natürlichen Ertragspotenzial mit einer mittleren bis hohen Bedeutung bewertet. Gemäß Altlastengutachten ist bei Aushubmaßnahmen im Bereich der alten Hofstelle mit erhöhten Entsorgungskosten aufgrund einer Vorbelastung zu rechnen. Eine Gefährdung für den Wirkungspfad Boden-Mensch, bzw. Boden-Grundwasser wurde nicht abgeleitet. Durch die Maßnahme wird ein insgesamt ca. 6 ha großer Bereich beansprucht, von dem ca. 5 ha als Wohnbaufläche (GRZ 0,4) oder als Verkehrsfläche überplant werden. Die Gesamtversiegelung beträgt für den Geltungsbereich insgesamt max. ca. 2,7 ha. LP348_2015-01-14_B-Plan_Umweltbericht.doc Seite 24 von 40 Umweltbericht zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘ 4.5 Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser Durch die Maßnahme wird ein insgesamt ca. 6 ha großer Bereich beansprucht, von dem ca. 5 ha als Wohnbaufläche (GRZ 0,4) und als Verkehrsfläche überplant werden. Die Gesamtversiegelung beträgt für den Geltungsbereich insgesamt max. ca. 2,7 ha. Die Erarbeitung eines entwässerungstechnischen Konzepts (Urbanski & Versmold 2013) zeigte, dass in dem untersuchten Baugebiet wegen der ungeeigneten Durchlässigkeitsbeiwerte eine Versickerung nicht möglich ist. Eine ortsnahe Einleitung des Niederschlagswassers in den Massener Bach ist wegen der topographischen Höhenlage des Plangebietes und der Wasserspiegellage des Massener Bachs bei Starkregenereignissen nicht möglich, da hierbei die Gefahr bestehen würde, dass ein erheblicher Rückstau in das Baugebiet und sogar die Überflutung von Teilen der Wohnbaufläche möglich wäre. Die Entwässerung des Baugebietes erfolgt gemäß den vorgenannten Ergebnissen im Mischsystem an bestehende, bzw. neu anzulegende Mischwassersammler. Beeinträchtigungen des Landschaftswasserhaushaltes können damit hinsichtlich der nicht durchzuführenden Versickerung von Niederschlagswasser nicht gänzlich vermieden werden. 4.6 Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Luft Die Versiegelung führt zu einer Verminderung der Kaltluftentstehungsbereiche. Unbegrünte, nicht verschattete Dach-, Wand- und Verkehrsflächen belasten zudem das Klein- und Lokalklima. Überhitzung und Wärmeausstrahlung der Flächen und Gebäudekörper verstärken im Sommer die belastenden Komponenten des Lokalklimas (Überwärmung, Schwüle) weiter und verlängern die Beeinträchtigungen durch die Wärmespeicherwirkung der Baumassen in die Nachtstunden hinein. Bei den beschriebenen Auswirkungen handelt es sich um nachteilige Umweltauswirkungen, die jedoch vor dem Hintergrund der geplanten LP348_2015-01-14_B-Plan_Umweltbericht.doc Seite 25 von 40 Umweltbericht zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘ Einzelhausbebauung und der vorgesehenen Durchgrünung als nicht erheblich eingestuft werden. 4.7 Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft Schutzgut Landschaft Mit der Inanspruchnahme für die Wohnbebauung wird der Landschaftsbildeindruck auf der Vorhabensfläche nahezu vollständig überprägt. In den geplanten quartiersinternen Grünzug werden das vorhandene Naturdenkmal und die südlich davon gelegene Extensivgrünlandfläche mit weiteren Gehölzbeständen eingebunden. Mit der Planung soll ein Abschluss der Siedlungsflächen geschaffen werden, die sich an der Bahntrasse und dem alten Bahndamm im Westen des Gebietes orientiert. Da der Bereich nur eine allgemeine Bedeutung für das Schutzgut Landschaft aufweist und sich zudem in gleichartiger Struktur und Gliederung an die umgebenden Siedlungsgebiete anschließt, sind mit der Überplanung keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes verbunden. 4.8 Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter Im Geltungsbereich befindet sich ein Gebäude, das unter Denkmalschutz steht. Der Erhalt des Gebäudes ist damit gesichert und es ergeben sich keine negativen Auswirkungen auf das Schutzgut. 4.9 Wechselwirkungen Wechselwirkungen, die sich durch das Vorhaben ergeben, wurden im Rahmen der Wirkungsprognose bei der Analyse und Bewertung der einzelnen Schutzgüter berücksichtigt und werden daher nicht gesondert aufgeführt. LP348_2015-01-14_B-Plan_Umweltbericht.doc Seite 26 von 40 Umweltbericht zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘ 5 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung und zum Ausgleich von erheblichen nachteiligen Auswirkungen 5.1 Maßnahmen zur Vermeidung / Schutzmaßnahmen  Zur Minimierung von Beeinträchtigungen der Tierwelt, insbesondere der Vogelwelt, ist das Roden von Gehölzbeständen und die Baufeldfreimachung nur außerhalb des gesetzlich festgelegten Zeitraumes vom 01.03. bis 30.09. eines Jahres gestattet (§ 39 BNatSchG).  Soweit möglich werden Grünstrukturen innerhalb des Plangebietes erhalten. Dies gilt insbesondere für Gehölze parallel zu bestehenden Straßen, um die strukturgebundene Orientierung von Fledermäusen weiterhin in einer möglichst guten Art und Weise zu gewährleisten. Der Entwurf des Bebauungsplans (vergl. Abb. 7) berücksich-tigt dies in entsprechender Art und Weise.  Angrenzende und zu erhaltende Gehölzbestände sowie Einzelbäume sind während der Bauzeit durch geeignete Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen gemäß RAS-LP 4 und DIN 18920 vor Beeinträchtigungen zu schützen.  Werden bei Gehölzfällungen oder bei Abrissarbeiten Fledermäuse festgestellt, ist unmittelbar die ULB des Kreises Unna zu kontaktieren. In jedem Fall sind die Fledermäuse fachgerecht zu bergen und zu versorgen.  Abschirmung einer offensichtlich seit längerer Zeit bestehenden Niststätte des Turmfalken. Diesbezüglich sind am südlichen Randbereich des Untersuchungsraumes Grünstrukturen zu entwickeln. Keinesfalls sollten von der südlichen Grenze des Planungsraumes Störungen auf die Niststätte des Turmfalken ausgehen. Der Entwurf des Bebauungsplans (vergl. Abb. 6) berücksichtigt diese Forderung in guter Art und Weise.  Erhalt von störungsarmen Grünlandflächen als Nahrungshabitat u.a. für Turmfalke, Schleiereule und ggf. Rauchschwalbe. Im Bebauungsplanentwurf ist die planungsrechtliche Sicherung einer Wiese festgesetzt.  Beleuchtung im öffentlichen Verkehrsraum: Verwendung von zeitgemäßen, insektenfreundlichen Leuchtmitteln. Folgende Punkte sind hier zu beachten: o Verwendung von insektenfreundlichen Leuchtmitteln (z.B. Lampen mit einem engen Spektralbereich wie Natriumdampf-Niederdrucklampen (monochromatische „Gelblichtlampen“), vergl. GEIGER et al. 2007; TIROLER LANDESUMWELTAMT 2003; EISENBEIS & HASSEL (2000), LP348_2015-01-14_B-Plan_Umweltbericht.doc Seite 27 von 40 Umweltbericht zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘ o Minimierung der Lichtemissionen durch möglichst weite Abstände von Lampen o Verwendung von Lampen, bei denen Licht wenig gestreut wird (keine Abstrahlung nach oben u.a.)  Sofern das neue Wohnbaugebiet nach der Erschließung zunächst abschnittsweise bebaut wird, besteht die Möglichkeit, dass sich auf den dann noch unbebauten Teilflächen planungsrelevante Tierarten ansiedeln können. Dies wäre ggf. auch der Fall, wenn die Bautätigkeit nicht kontinuierlich erfolgt sondern für längere Zeiträume unterbrochen wäre (z.B. mehrere Wochen). In diesem Fall ist durch eine ökologische Baubegleitung (ÖBB) sicherzustellen, dass durch eine spätere Bebauung/Erschließung der Teilflächen nicht gegen die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird. Aufgaben der ÖBB ist dabei insbesondere die Erfassung von planungsrelevanten Arten, andererseits aber auch die Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung der Verbotstatbestände.  Bei der Sanierung eines älteren denkmalgeschützten Gebäudes ist für Schleiereulen eine Einflugöffnung zu schaffen (bzw. zu erhalten). Sofern dies vorhabensbedingt nicht möglich sein sollte, ist ein Tageseinstand an einem anderen geeigneten Gebäude im räumlichen Umfeld (Radius bis ca. 1.000 m) um den Untersuchungsraum zu schaffen. 5.2 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bzw. Gestaltungsmaßnahmen Im Zuge der Realisierung des Vorhabens sind nachfolgende Maßnahmen vorgesehen, die zu einer Aufwertung der ökologischen Funktionen und des Landschaftsbildes führen und daher im Rahmen der Kompensationsbilanzierung angerechnet werden können. Entsprechend ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild erhalten die Flächen unterschiedliche Wertfaktoren. FlächenNr. 3.1 Beschreibung Auf dem anzulegenden Lärmschutzwall entlang der Gleisanlage ist die Anpflanzung einer freiwachsenden Hecke aus standortgerechten heimischen Gehölzen vorgesehen. 3.2 An der südlichen Grenze der westlichen Bauflächen ist die Anpflanzung einer freiwachsenden Hecke aus standortgerechten heimischen Gehölzen vorgesehen. LP348_2015-01-14_B-Plan_Umweltbericht.doc Seite 28 von 40 Umweltbericht zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘ 4 Der geplante zentrale Grünzug im Geltungsbereich wird mit standortgerechten Bäumen und Sträuchern bepflanzt und mit Landschaftsrasen eingesät. Der Flächenanteil des Landschaftsrasens beträgt ca. 80 %. 5.2.1 Ermittlung des Kompensationsbedarfs Rechtliche Grundlagen Ein Bauleitplan selber stellt noch keinen Eingriffstatbestand dar, mit diesem wird jedoch ein Eingriff planungsrechtlich vorbereitet. Mit dem § 1a wurden in das BauGB umweltschützende Belange integriert, also auch explizit die Eingriffsregelung. Hierbei verweist das BauGB auf die Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz („Die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes in seinen in §1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a bezeichneten Bestandteilen (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) sind in der Abwägung zu berücksichtigen.“). Angewendetes Verfahren Mit dem Vorhaben sind erhebliche Auswirkungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes verbunden. Für die Ermittlung des Kompensationsbedarfs wird das Bewertungsverfahren „Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft im Rahmen der Bauleitplanung“ (Kreis Unna 2003) angewendet. Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft Die Bewertung des Geltungsbereiches erfolgt auf der Grundlage der erfassten Biotoptypen bzw. des baurechtlichen Bestandes. Jedem Biotoptyp ist jeweils ein festgesetzter Biotopwert zugeordnet. Diese Werte sind insbesondere von den Faktoren Natürlichkeit, Gefährdung / Seltenheit, Ersetzbarkeit / Wiederherstellbarkeit und Vollkommenheit abgeleitet. Jeder Biotoptyp erhält einen Wert auf einer Skala von 0 bis 1, wobei 1 dem höchsten Wert für Naturschutz und Landschaftspflege entspricht. Durch die Multiplikation der einzelnen Flächen mit den ermittelten Biotopwerten wird ein Einzelflächenwert ermittelt, der zu einem Gesamtflächenwert des Geltungsbereiches (=Bestandswert) führt. LP348_2015-01-14_B-Plan_Umweltbericht.doc Seite 29 von 40 Umweltbericht zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘ Bewertung des Plangebietes nach Umsetzung des Bauleitplans Dem Bestandswert wird ein Gesamtflächenwert der Planung (=Gesamtwert des Planungszustandes) gegenübergestellt, der sich aus der Multiplikation der geplanten Flächen mit den jeweiligen Biotopwerten ergibt. Die Abgrenzung der geplanten Flächen erfolgt dabei anhand der zeichnerischen Darstellung des Bebauungsplanes. Berücksichtigung des baurechtlichen Bestandes Der hier vorliegende Bebauungsplan beinhaltet die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. MA-29 „Nordstraße / Im Westfelde“. Der Bereich ist bisher noch nicht baurechtlich geordnet. LP348_2015-01-14_B-Plan_Umweltbericht.doc Seite 30 von 40 Umweltbericht zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘ Tabelle 2: Ermittlung des Kompensationsbedarfs A. Ausgangszustand des Untersuchungsraumes Flächen- Code Biotoptyp Nr. Fläche Biotop- Einzelwert flächenwert m² 4.254 % Allgemeines Wohngebiet (GRZ 0,4) 1.1 Versiegelte Fläche (Gebäude) 1.702 40 0 0 4.1 Ziergarten (Bestand) 2.552 60 0,2 510 1 2.1-2.7 Straßenverkehrsfläche, weitere Gebäude 4.699 1.1 Versiegelte Fläche (Asphalt), Gebäude 4.312 100 0 0 1.2 Schotterfläche, wassergebundene Decke 386 100 0,1 39 3.1-3.7 Begleitvegetation 1.291 2.2 Straßenbegleitgrün 833 100 0,2 167 2.3 Wegraine ohne Gehölzaufwuchs 458 100 0,3 137 Landwirtschaftliche Nutzfläche 45.737 3.1 Acker 31288 68 0,3 9386 3.2 Intensivgrünland 10380 23 0,4 4152 3.3 Extensiv genutztes Grünland mittlerer Standorte 4070 9 0,7 2849 Brache 866 100 0,5 433 4.1-4.7 5 5.1 6.1-6.9 Brache < 5 Jahre 866 Gehölze 4.071 8.2 Alleen, Einzelbäume, standortheimisch (Bestand) 937 47 0,6 562 8.3 Hecken, Gebüsche, Feldgehölze (Bestand) 3134 53 0,8 2507 Gesamtfläche 60.917 20742 B. Zustand des Untersuchungsraumes gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes Flächen- Code Biotoptyp Fläche Nr. m² % 1.1-1.5 geplante Wohnbebauflächen (GRZ 0,4) 39.354 Biotop- Einzelwert flächenwert 1.1 Versiegelte Fläche (Gebäude) 15.741 40 0 0 4.1 Ziergarten (Bestand und Neuanlage) 23.612 58,5 4.722 8.2 Einzelbäume, Bestand 590 1,5 0,2 0,8 100 0 0 100 0,7 1.621 2 472 Straßenverkehrsfläche 11.680 Versieglte Fläche (Asphalt, engfugiges Pflaster) 11.680 öffentliche Grünfläche 2.316 Hecke 2.316 öffentliche Grünfläche 2.307 4.5 Extensivrasen 1.476 64 0,3 443 8.2 Einzelbäume, Neuanlage (12 Stück)* 600 26 0,6 360 8.3 Gebüsche, Neuanlage 231 10 0,7 162 1.1 3.1+3.2 8.3 4 5 öffentliche Grünfläche 5.260 3.3 Extensiv genutztes Grünland mittlerer Standorte 3.840 73 0,7 2.688 8.2 Baumgruppe, Bestand 263 5 0,8 210 8.3 Hecke, Bestand 1.157 22 0,8 926 Gesamtfläche C. Gesamtbilanz (Gesamtflächenwert Planung-Gesamtflächenwert Bestand) 60.917 11.604 -9.138 * Die neu anzupflanzenden Einzelbäume werden mit einem Kronendurchmesser von 8 m bilanziert. Dies entspricht dem voraussichtlichen Kronentraufbereich eines Baumes nach 30 Jahren. Demgemäß ergibt sich ein Kronentraufbereich von rd. 50 m² je Baum. LP348_2015-01-14_B-Plan_Umweltbericht.doc Seite 31 von 40 Umweltbericht zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘ 5.2.2 Umsetzung des externen Kompensationsbedarfs Kompensationsbedarf Schutzgut Tiere und Pflanzen Die Kompensationswertermittlung ergibt somit ein Kompensationsdefizit von 9.138 Werteinheiten, das über externe Kompensationsmaßnahmen auszugleichen ist. Bereitstellung von externen Ausgleichsmaßnahmen Denkbar sind der Ausgleich über den Ankauf von ökologischen Werteinheiten aus einem Ökopool oder Aufwertungsmaßnahmen auf Flächen des Vorhabenträgers. Die Maßnahmen sind mit der Unteren Landschaftsbehörde abzustimmen. Die endgültigen Regelungen zum ökologischen Ausgleich werden zum Satzungsbeschluss über einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Unna und dem Vorhabenträger gesichert. 6 Artenschutzrechtliche Prüfung Zur Beurteilung der Frage, ob im Rahmen der Realisierung des BPlanes ggf. gegen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände verstoßen werden könnte, erfolgte gemäß den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift Artenschutz eine Artenschutzprüfung. Da auf der Grundlage der Artenschutz-Vorprüfung Vorkommen von planungsrelevanten Arten nicht ausgeschlossen werden konnten, wurden Bestandserfassungen der Artengruppen der Säugetiere (Fledermäuse) und Brutvögel erforderlich. Detaillierte Angaben zu den Bestandsaufnahmen sind dem beigefügten Gutachten „Artenschutzprüfung Stufe II zum Bebauungsplan MA-29 „Nordstraße/ Im Westfelde“ in Unna Massen“ (LINDSCHULTE 2014). zu entnehmen. In Bezug auf die Avifauna wurden in den Erfassungen neben häufigen und weit verbreiteten Vogelarten mit der Schleiereule, Rauchschwalbe und dem Turmfalke drei sog. planungsrelevanten Arten nachgewiesen. Damit nicht gegen die Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird, sind in der Artenschutzprüfung verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung erläutert. Hinsichtlich der Fledermäuse konnten im Untersuchungsraum einschl. der Randbereiche insgesamt 6 Arten nachgewiesen werden, wobei mit Ausnahme der Zwergfledermaus diese Arten nur mit Ein- LP348_2015-01-14_B-Plan_Umweltbericht.doc Seite 32 von 40 Umweltbericht zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘ zelkontakten nachgewiesen wurden. Fledermäuse nutzten den Untersuchungsraum dabei als Nahrungshabitat und während der Transferflüge. Quartiere und Flugstraßen konnten im Rahmen der Bestandserfassungen nicht nachgewiesen werden. Damit es vorhabensbedingt nicht zu Verstößen gegen die Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG kommt, sind verschiedene Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen dargestellt. Unter Berücksichtigung der dargestellten Maßnahmen kommt es vorhabensbedingt nicht zu Verstößen gegen die Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG. 7 7.1 Planungsalternativen Anderweitige Planungsmöglichkeiten Die Fläche ist bereits im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche deklariert und damit zur Siedlungsentwicklung vorgesehen. Der Geltungsbereich grenzt zweiseitig an bestehende Wohnbebauung an und wird an den beiden anderen Seiten durch Bahndämme begrenzt. Damit ergibt sich für Massen mit der Entwicklung von Wohnbebauung ein sinnvoller Siedlungsabschluss und ein geschlossener Ortsrand. Das Gebiet ist zudem überwiegend von geringer Bedeutung für die meisten Schutzgüter, so dass hier überwiegend geringe Konflikte bestehen. Die hier vorliegenden Böden werden aufgrund ihrer Regelungs- und Pufferfunktion sowie ihrer natürlichen Bodenfruchtbarkeit und ihres natürlichen Ertragspotenzial mit einer mittleren bis hohen Bedeutung bewertet, so dass im Hinblick auf den Boden ein gewisses Konfliktpotenzial besteht. Aufgrund der bestehenden Ausweisung als Wohnbaufläche, der übrigen Vorteile sowie des insgesamt geringen Konfliktpotenzials ist eine Prüfung von Standortalternativen jedoch nicht erforderlich. 7.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Es sind keine Änderungen gegenüber dem Ist-Zustand der Fläche zu erwarten. 8 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen Gemäß § 4c BauGB überwacht die betroffene Gemeinde die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, um insbesondere LP348_2015-01-14_B-Plan_Umweltbericht.doc Seite 33 von 40 Umweltbericht zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘ unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Folgende Maßnahmen zur Überwachung werden vorgeschlagen:  Innerhalb von 2 Jahren nach Inkrafttreten des Bebauungsplans wird durch die Stadt Unna eine Begehung des Geltungsbereiches durchgeführt, um zu prüfen, ob sich unvorhergesehene erhebliche Umweltwirkungen abzeichnen. In dieser Zeit wird auch die Ausführung von Vermeidungsmaßnahmen von der Stadt Unna durch Ortsbesichtigung überprüft. 9 Beschreibung von technischen Verfahren und Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind Zur Grundlagenerfassung und Beschreibung des Ist-Zustandes wurden die Daten zur potentiellen natürlichen Vegetation, zu Boden, Wasser und Klima aus der allgemeinen zugänglichen Literatur entnommen und die Aussagen übergeordneter Planungen ausgewertet. Die Bestandsaufnahme der aktuellen Ausprägung der Biotoptypen des Plangebiets beruht auf einer im August 2013 durchgeführten Biotopkartierung nach der nordrhein-westfälischen Biotoptypenliste. Bedeutende Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Grundlagen haben sich nicht ergeben. 10 Allgemein verständliche Zusammenfassung Vorhaben Mit der Änderung des Bebauungsplanes „Nordstraße“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Nutzung geschaffen werden. Lage und Nutzung des Geltungsbereiches Der ca. 6 ha große Planbereich befindet sich in einem Karree ca. 3 km westlich der Unnaer Innenstadt. Im Westen wird das Gebiet durch einen alten Bahndamm begrenzt. Nach Norden grenzt das Plangebiet an eine Gleisanlage an, im Osten und im Süden ist das Plangebiet von bestehender Wohnbebauung umgeben. Inmitten des Planbereiches bestehen bereits einige Wohnbauten, die von dem neuen Baugebiet zukünftig umschlossen werden. Derzeit wird der überwiegende Teil der Flächen als landwirtschaftliche Fläche genutzt. LP348_2015-01-14_B-Plan_Umweltbericht.doc Seite 34 von 40 Umweltbericht zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘ Bestandserfassung Im Rahmen der Umweltprüfung wurde für die einzelnen Schutzgüter eine Bestandserfassung und Bewertung durchgeführt. Mensch Der Planbereich hat eine Bedeutung für die Wohn- und Erholungsfunktion. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich bereits mehrere Wohnbauten. Möglichen Beeinträchtigungen durch den nördlich angrenzenden Schienenverkehr wird durch passive Lärmschutzmaßnahmen entgegen gewirkt. Der Raum wird von den Anwohnern auch als Erholungsraum in Anspruch genommen. Tiere und Pflanzen Innerhalb des ca. 6 ha großen Geltungsbereiches werden überwiegend Biotoptypen geringer Bedeutung in Anspruch genommen. Dabei handelt es sich vorwiegend um Acker- und Intensivgrünlandflächen. Zum Teil werden auch höherwertige Biotopstrukturen überplant. Im Zuge der Gebietsentwicklung werden ein Teil einer Extensivgrünlandfläche, eine Baumreihe aus Buchen sowie zwei Weißdornhecken entfernt. Sämtliche beanspruchte Biotoptypen sind grundsätzlich ersetzbar, so dass keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen für die Umwelt verbleiben. Der Ausgleichsbedarf für die Biotoptypen wird im Rahmen der Eingriffsbilanzierung ermittelt. Auf der Grundlage des bestehenden Bebauungsplan und der dortigen Ausweisung als allgemeines Wohngebiet ist im Geltungsbereich eine Wohnbebauung mit entsprechenden Hausgärten, Grünflächen und Erschließungsstraßen vorgesehen. In einem zentralen Grünzug des Quartiers werden wertvolle Grünstrukturen des Bestands, wie ein Naturdenkmal, Extensivgrünland und Gehölzstrukturen erhalten. Böden Bei Bodenuntersuchungen wurde als örtlich anstehende Bodenart Schluff festgestellt. Eine Versickerung ist aufgrund der schwach durchlässigen Böden nicht möglich. Im Bereich der alten Hofstelle wurde eine Altlastenuntersuchung durchgeführt, deren Ergebnis keine Gefährdung für die Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Grundwasser erbrachte. Die Böden werden als sehr schutzwürdige, fruchtbare Böden mit einem hohen Ertragspotenzial bewertet. Ein besonderes Biotopentwicklungspotenzial besteht hingegen nicht. LP348_2015-01-14_B-Plan_Umweltbericht.doc Seite 35 von 40 Umweltbericht zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘ Der Planbereich ist von mittlerer bis hoher Bedeutung für das Schutzgut. Wasser Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich keine Oberflächengewässer. Aufgrund der Grundwasserflurabstände und den vorhandenen Untergrundverhältnissen besteht eine geringe bis mittlere Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber dem Eintrag von Schadstoffen. Klima und Luft Die kleineren Gehölzbestände im Geltungsbereich fungieren kleinräumig als Frischluftquellgebiete und Luftfilterelemente. Die landwirtschaftlichen Flächen sind als Kaltluftentstehungsgebiete einzustufen. Für die angrenzenden Siedlungsbereiche sorgen die Freiflächen auch aufgrund des leicht abfallenden Geländes zu den Bebauten Bereichen hin für eine Frischluftversorgung. Der Planbereich ist von allgemeiner Bedeutung für das Schutzgut. Landschaftsbild Das Landschaftsbild ist durch die Randlage zu den Siedlungsbereichen und die umliegende Verkehrsinfrastruktur beeinflusst. Die Flächen selbst sind durch die landwirtschaftliche Nutzung und einige Gehölzstrukturen gekennzeichnet. Auswirkungen der Planung Mit dem Vorhaben sind überwiegend die Überbauung und Versiegelung der Fläche verbunden. Wesentliche Auswirkungen sind daher der Verlust von Biotoptypen und der Verlust der natürlichen Bodenfunktionen. Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung/ Schutzmaßnahmen  Zur Minimierung von Beeinträchtigungen der Tierwelt ist das Roden von Gehölzbeständen nur außerhalb des gesetzlich festgelegten Zeitraumes vom 01.03. bis 30.09. eines Jahres gestattet (§ 39 BNatSchG).  Soweit möglich Erhalt von Grünstrukturen innerhalb des Plangebietes.  Angrenzende und zu erhaltende Gehölzbestände sowie Einzelbäume sind während der Bauzeit durch geeignete Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen vor Beeinträchtigungen zu schützen.  Werden bei Gehölzfällungen oder bei Abrissarbeiten Fledermäuse festgestellt, ist unmittelbar die ULB des Kreises Unna und die ULB zu kontaktieren. In jedem Fall sind die Fledermäuse fachgerecht zu bergen und zu versorgen. LP348_2015-01-14_B-Plan_Umweltbericht.doc Seite 36 von 40 Umweltbericht zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘  Abschirmung einer offensichtlich seit längerer Zeit bestehenden Niststätte des Turmfalken. Diesbezüglich sind am südlichen Randbereich des Untersuchungsraumes Grünstrukturen zu entwickeln. Keinesfalls sollten von der südlichen Grenze des Planungsraumes Störungen auf die Niststätte des Turmfalken ausgehen. Der Entwurf des Bebauungsplans (vergl. Abb. 6) berücksichtigt diese Forderung in guter Art und Weise.  Erhalt von störungsarmen Grünlandflächen als Nahrungshabitat u.a. für Turmfalke, Schleiereule und ggf. Rauchschwalbe. Im Bebauungsplanentwurf ist die planungsrechtliche Sicherung einer Wiese festgesetzt.  Beleuchtung im öffentlichen Verkehrsraum: Verwendung von zeitgemäßen, insektenfreundlichen Leuchtmitteln. Folgende Punkte sind hier zu beachten: o Verwendung von insektenfreundlichen Leuchtmitteln (z.B. Lampen mit einem engen Spektralbereich wie Natriumdampf-Niederdrucklampen (monochromati- sche „Gelblichtlampen“), vergl. GEIGER et al. 2007; TIROLER LANDESUMWELTAMT 2003; EISENBEIS & HASSEL (2000), o Minimierung der Lichtemissionen durch möglichst weite Abstände von Lampen o Verwendung von Lampen, bei denen Licht wenig gestreut wird (keine Abstrahlung nach oben u.a.)  Sofern das neue Wohnbaugebiet nach der Erschließung zunächst abschnittsweise bebaut wird, besteht die Möglichkeit, dass sich auf den dann noch unbebauten Teilflächen planungsrelevante Tierarten ansiedeln können. Dies wäre ggf. auch der Fall, wenn die Bautätigkeit nicht kontinuierlich erfolgt sondern für längere Zeiträume unterbrochen wäre (z.B. mehrere Wochen). In diesem Fall ist durch eine ökologische Baubegleitung (ÖBB) sicherzustellen, dass durch eine spätere Bebauung/Erschließung der Teilflächen nicht gegen die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird. Aufgaben der ÖBB ist dabei insbesondere die Erfassung von planungsrelevanten Arten, andererseits aber auch die Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung der Verbotstatbestände. LP348_2015-01-14_B-Plan_Umweltbericht.doc Seite 37 von 40 Umweltbericht zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘  Bei der Sanierung eines älteren denkmalgeschützten Gebäudes ist für Schleiereulen eine Einflugöffnung zu schaffen (bzw. zu erhalten). Sofern dies vorhabensbedingt nicht möglich sein sollte, ist ein Tageseinstand an einem anderen geeigneten Gebäude im räumlichen Umfeld (Radius bis ca. 1.000 m) um den Untersuchungsraum zu schaffen. Maßnahmen zum Ausgleich Zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs wird das Bewertungsverfahren „Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft im Rahmen der Bauleitplanung“ (Kreis Unna 2003) angewendet. Durch die Überplanung des Geltungsbereiches entsteht ein Kompensationsdefizit von 9.138 Werteinheiten, das über externe Kompensationsmaßnahmen auszugleichen ist. Die endgültigen Regelungen zum ökologischen Ausgleich werden zum Satzungsbeschluss über einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Unna und dem Vorhabenträger gesichert. Artenschutzrechtliche Prüfung Bei allen genehmigungs- und zulassungspflichtigen Vorhaben müssen die Artenschutzbelange berücksichtigt werden. Wesentliches Ziel des gesetzlichen Artenschutzes ist der Erhalt der biologischen Vielfalt. Da auf der Grundlage der Artenschutz-Vorprüfung Vorkommen von planungsrelevanten Arten nicht ausgeschlossen werden können, wurden Bestandserfassungen der Artengruppen der Säugetiere und Brutvögel erforderlich. In Bezug auf die Avifauna wurden in den Erfassungen neben häufigen und weit verbreiteten Vogelarten mit der Schleiereule, Rauchschwalbe und dem Turmfalke drei sog. planungsrelevanten Arten nachgewiesen. Hinsichtlich der Fledermäuse konnten im Untersuchungsraum einschl. der Randbereiche insgesamt 6 Arten nachgewiesen werden, wobei mit Ausnahme der Zwergfledermaus diese Arten nur mit Einzelkontakten nachgewiesen wurden. Fledermäuse nutzten den Untersuchungsraum dabei als Nahrungshabitat und während der Transferflüge. Quartiere und Flugstraßen konnten im Rahmen der Bestandserfassungen nicht nachgewiesen werden. Unter Beachtung der aufgeführten Vermeidungsmaßnahmen können jedoch Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG ausgeschlossen werden. LP348_2015-01-14_B-Plan_Umweltbericht.doc Seite 38 von 40 Umweltbericht zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘ Maßnahmen zur Überwachung Die Gemeinde ist zur Überwachung von erheblichen Umweltauswirkungen, die aus dem Bauleitplan resultieren, gemäß §4c BauGB verpflichtet: Innerhalb von 2 Jahren nach Inkrafttreten des Bebauungsplans wird durch die Stadt Unna eine Begehung des Geltungsbereiches durchgeführt, um zu prüfen, ob sich unvorhergesehene erhebliche Umweltwirkungen abzeichnen. In dieser Zeit wird auch die Ausführung von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen durch die Stadt Unna überprüft. LP348_2015-01-14_B-Plan_Umweltbericht.doc Seite 39 von 40 Umweltbericht zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘ 11 Quellenverzeichnis BEZIRKSREGIERUNG ARNSBERG (2004): Regionalplan, Blatt 5. BFN (Bundesamt für Naturschutz) (2013): Schutzgebiete in Deutschland. Stand: 27.08.2013, http://www.geodienste.bfn.de/schutzgebiete/#?centerX=3406960.532?centerY=571252 7.160?scale=25000?layers=576 GESETZ ZUR NEUREGELUNG DES NATURSCHUTZES UND DER LANDSCHAFTSPFLEGE (BUNDESNATURSCHUTZGESETZ - BNatSchG) vom 29. Juli 2009, (BGBl. J.2009. Teil 1, Nr.51). GEOLOGISCHER DIENST NRW (2013): Webbasierte Bodenkarte 1:50.000 von NordrheinWestfalen. Stand: 30.08.2013, http://www.tim-online.nrw.de/tim-online/initParams. do?role=default. KREIS UNNA (2008): Landschaftsplan Unna. KREIS UNNA (2003): Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft im Rahmen der Bauleitplanung. KREIS UNNA (2013): Kommunale Geoinformationen. Stand: 30.08.2013, http://www.geoservice.kreis-unna.de/frames/index.php?& gui_id=ku_app_default KREISSTADT UNNA (2004): Flächennutzungsplan der Kreisstadt Unna. LANUV NRW (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEINW ESTFALEN) (2013a): Infosysteme und Datenbanken. Stand: 27.08.2013, http://www.lanuv.nrw.de/service/infosysteme.htm LANUV NRW (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEINW ESTFALEN) (2015): Schutzwürdige Biotope in Nordrhein-Westfalen. Stand: 15.01.2015, http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/bk/de/karten/bk LANUV NRW (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEINW ESTFALEN) (2013b): Fachinformationssystem ELWAS. Stand: 30.08.2013, http://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/map/index.jsf LINDSCHULTE (2014): Artenschutzprüfung Stufe II zum Bebauungsplan MA-29 „Nordstraße/ Im Westfelde“ in Unna Massen. Stand: 12.11.2014. MULL UND PARTNER INGENIEURGESELLSCHAFT MBH (2014): OU Kletterstraße 13, Unna – Orientierende Altlastenuntersuchung. Stand: August 2014. MUNLV (2013): NRW Umweltdaten vor Ort. Stand: 27.08.2013, http://www.uvo.nrw.de/uvo.html?lang=de UNNA (2006): Stadtökologischer Fachbeitrag. UPPENKAMP UND PARTNER (2013): Immissionschutz-Gutachten – Schienenverkehrslärmeinwirkungen auf die geplante Bebauung an der Nordstraße in Unna-Massen. Gutachten Nummer: 05 0464 12 Stand: 31.07.2013. LP348_2015-01-14_B-Plan_Umweltbericht.doc Seite 40 von 40