Daten
Kommune
Unna
Dateiname
Anlage 2 B-Planentwurf MA 29 inkl. Begründung und Umweltbericht.pdf
Größe
3,8 MB
Erstellt
07.12.15, 11:53
Aktualisiert
27.01.18, 09:43
Stichworte
Inhalt der Datei
0,6
3
14,15
10
1
11,5
5,6
2
11,5
13,4
12
10,91
ED
TH 6,5 m
FH 11,5 m
ED
12
4
SD
FH 11,5 m
0,8
2
2
2
11.7
9,8
14
1
16,1
11.50
1
0,4
0,8
14
ND
siehe Hinweis Nr. 2
14,5
SD
FH 9,5 m
0,4
11,1
SD
FH 11,5 m
TH 6,5 m
II
0,4
3
ED
II
TH 4,5 m
WA 1
15
10
1
ED
0,6
0,4
WA 2
II
TH 6,5 m
WA 4
11,7
II
13,71
14,1
6,55
3,03
14,5
4,07
WA 3
14
14,1
0,8
0,4
WA 5
TH 6,5 m
SD/PD
FH 11,5 m
Anlage 2: Ausschnitt aus dem B-Plan MA 29, o. Maßstab
14,0
14,3
14
14
3
13
14
5,5
5.7
11,5
3,67
14
Textliche Festsetzungen
zum
Bebauungsplan
Unna-Massen Nr. 29 „Nordstraße/Im Westfelde"
der Stadt Unna
Entwurf
Kreisstadt Unna, Januar 2015
Textliche Festsetzungen
1.
Art der baulichen Nutzung
gem. § 9 (1) Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 1-11 BauNVO
1.1
Allgemeine Wohngebiete (WA) gem. § 4 BauNVO
In den Allgemeinen Wohngebieten WA 1,2 und 3 sind die
nach § 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen
(Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen) gemäß § 1 (6) Nr. 1 BauNVO nicht zulässig.
2.
Maß der baulichen Nutzung
gem. § 9 (1) Nr. 1 BauGB i.V. m. §§ 16-21 BauNVO
2.1
Höhe baulicher Anlagen
Die Firsthöhe der baulichen Anlagen wird in dem Allgemeinen
Wohngebiet WA 1 auf eine Höhe von maximal 9,50 m, in WA
2 bis 5 auf eine Höhe von maximal 11,50 m begrenzt.
Die Firsthöhe wird gemessen von der Oberkante der vorhandenen oder geplanten Straßen mittig vor dem Grundstück bis
zum obersten Dachabschluss.
n dem Allgemeinen Wohngebiet WA 1 ist für die baulichen Anlagen die Traufhöhe auf eine Höhe von maximal 4,50 m begrenzt. In den Allgemeinen Wohngebieten WA 2 bis 5 ist für
die baulichen Anlagen die Traufhöhe auf eine Höhe von maximal 6,50 m begrenzt.
Die Traufhöhe wird gemessen von der Oberkante der vorhandenen bzw. der geplanten Straßen mittig vor dem Grundstück
bis zur Oberkante Dachhaut in Flucht der Außenseite des
traufenseitigen Mauerwerks.
Bei vorhandenen Straßen ist die tatsächliche Ausbauhöhe
maßgebend. Abweichungen von bis zu 0,50 m können ausnahmsweise gestattet werden, wenn die spätere Ausbauhöhe
der Straße von den festgesetzten Bezugspunkten abweichen
sollte.
3.
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen, Gemeinschaftsanlagen
gem. § 9 (1) Nr. 4 und 22 BauGB i.V.m. § 14 BauNVO
3.1
Nebenanlagen
Nebenanlagen in Form von Gartenlauben, Geräte- oder Abstellräumen dürfen eine Grundfläche von 12 m² und eine
Traufhöhe von 2,5 m nicht überschreiten. Sie sind im Vorgar2
tenbereich zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und vorderer
Baugrenze nicht zulässig.
4.
Pflanzgebote
gem. §9 (1) Nr. 25a BauGB
Die mit der Ziffer 1 gekennzeichneten Flächen sind mit einer
freiwachsenden Hecke zu bepflanzen. Die Anpflanzungen sollen in Gruppen zu je 3-5 Stück einer Art mit einem Pflanzabstand von 1 m und einem Reihenabstand von 1,3 m erfolgen.
Die Eberesche ist teilweise einzeln, teilw. in Gruppen bis max.
3 Stück. zu pflanzen. Esche, Eiche und Wildkirsche sind im
Einzelstand zu setzen (Abstand untereinander 8 m).
Folgende Arten sind für die Heckenpflanzung zu verwenden:
dt. Name
Bot. Name
Größe
Stück
Feldahorn
Acer campestre
3j v 80-120
50
Hainbuche
Carpinus betulus
3j v 60-100
84
Hartriegel
Cornus sanguinea
3j v 80-120
33
Haselnuß
Corylus avellana
3j v 80-120
50
Weißdorn
Crataegus monogyna
3j v 80-120
67
Pfaffenhut
Euonymus europaeus
3j v 80-120
50
Esche
Fraxinus excelsior
3j v 140-180
51
Heckenkirsche
Lonicera xylosteum
3j v 80-120
14
Wildkirsche
Prunus avium
3j v 80-120
33
Schlehe
Prunus spinosa
3j v 80-120
84
Eiche
Quercus robur
3j v 60-100
20
Hundsrose
Rosa canina
3j v 80-120
67
Eberesche
Sorbus aucuparia
3j v 80-120
67
Gem. Schneeball
Viburnum opulus
3j v 80-120
67
Traubenkirsche
Prunus padus
3j v 80-120
33
Die mit Pflanzgebot Nr. 2 belegte Fläche ist mit Bäumen und
Strauchgruppen zu bepflanzen und mit Landschaftsrasen einzusäen.
Baumpflanzung : mindestens 1 Baum je 200 m², Pflanzqualität:
Hochstamm 3 x verpflanzt mit Ballen, Stammumfang 16-18 cm
Baumarten: Es sind Baumarten und Baumsorten aus der folgenden
Pflanzenliste auszuwählen:
Acer campestre ‚Elsrijk'
Feldahorn
Crataegus lavallei ‚Carrierei'
Apfeldorn
3
Carpinus betulus ‚Fastigiata'
Säulenhainbuche
Sorbus intermedia 'Brouwers'
Schmalkronige Mehlbeere
Tilia cordata ‚Rancho'
Winterlinde
Quercus robur 'Fastigiata'
Säulen - Eiche
Strauchpflanzung: mindestens 1 Strauch je 40 m², Pflanzung in
Gruppen von 2- 5 Stück, Pflanzqualität: Solitär, 3 x verpflanzt mit Ballen oder im Container, 100-125 cm.
Straucharten: Es sind Straucharten und Strauchsorten aus der folgenden Pflanzenliste auszuwählen:
Amelanchier lamarckii
Kupfer- Felsenbirne
Cornus mas
Kornelkirsche
Cornus sanguinea
Hartriegel
Corylus avellana
Haselnuß
Kerria japonica
Gemeiner Ranunkelstrauch
Malus ‚Red Jewel'
Zierapfel
Weigelia florida ‚Eva Rathke'
Weigelie
Viburnum opulus
Gemeiner Schneeball
Die Flächen sind mit Landschaftsrasen, Regelsaatgutmischung
7.1.2, Standard mit Kräutern einzusäen.
5.
Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und
Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gem. § 9 (1) Nr. 24 BauGB
Passive Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm
Zum Schutz vor Lärmeinwirkungen durch den Schienenverkehr werden bei einer Neuerrichtung oder wesentlichen baulichen Änderung von Räumen, die nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, passive
Schallschutzmaßnahmen (Luftschalldämmung von Außenbauteilen) erforderlich.
Für die entsprechend gekennzeichneten Fassaden werden
Anforderungen an die Schalldämmung von Außenbauteilen
gestellt.
An den mit der Ziffer II und III gekennzeichneten Fassaden
sind Aufenthalts räume incl. Wohnküchen, mit Ausnahme von
Bädern und Hausarbeitsräumen, so auszuführen, dass ihre
Außenbauteile den Anforderungen des jeweiligen Lärmpegelbereiches entsprechend DIN 4109, Kapitel 5, Tabelle 8-10
entsprechen. An senkrecht zum Straßenverlauf orientierten
4
Fassaden sind die erforderlichen Schalldämmmaße jeweils
um eine Klasse reduziert. Es gelten die nachfolgenden Tabellen.
maßgeblicher
Außenlärmpegel
in dB(A)
Lärmpegelbereich
Bau-Schalldämmaße für
Aufenthaltsräume
in Wohnungen
Büroräume und
ähnliches
erforderliches resultierendes Schalldämmmaß
Rw,res des Außenbauteils in dB
II
56-60
35
35
III
61-65
40
35
erforderliches R'w,res
des Außenbauteils
in dB
erforderliche Schaldämmmaße für Wand/Fenster
in ...dB/...dB bei folgenden
Fensterflächenanteilen in %
20 %
30 %
40 %
50 %
35
35 / 30
40 / 30
40 / 30
50 / 30
40
40 / 35
45 / 35
45 / 35
60 / 35
Die genannten DIN-Normblätter sind im Rathaus der Kreisstadt Unna, Bereich 3-61, Raum 307 einsehbar.
In Schlaf- und Kinderzimmern sind an den gekennzeichneten
Fassaden und den zugeordneten Seitenfassaden darüber hinaus schallgedämmte Lüftungseinrichtungen einzubauen.
Von den Festsetzungen zum Schutz vor Lärm unberührt bleibt
die Möglichkeit, im Rahmen bauordnungsrechtlicher Genehmigungsverfahren durch einen Sachverständigen nachzuweisen, dass unter Berücksichtigung der konkreten Bauvorhaben
geringere Maßnahmen zur Gewährleistung gesunder Wohnund Arbeitsverhältnisse genügen.
5
Örtliche Bauvorschriften
gem. § 86 BauO NW i.V.m. § 9 (4) BauGB
1.
Dächer
1.1
Die zulässige Dachform der Hauptbaukörper in den Baugebieten WA 1, 2 und 4 ist das Satteldach. Dächer mit versetzten
Pulten gelten als Satteldächer. Die festgesetzte Dachneigung
beträgt hier 25 - 38°.
Im WA 5 sind neben Satteldächern auch Pultdächer mit einer
Dachneigung von 15 - 38° zulässig. Die Dächer untergeordneter Gebäudeteile, Nebengebäude und Garagen dürfen von
den festgesetzten Werten abweichen.
1.2
Die Dächer in den Allgemeinen Wohngebieten WA 1 bis 5 sind
mit anthrazitfarbenen, nicht glänzenden Pfannen auszuführen.
1.3
Geneigte Dächer von Doppelhäusern sind in Dachform,
-farbe, -neigung, -höhe und -material einheitlich auszuführen.
1.4
Die gesamte Breite aller Dachgauben bzw. eines Zwerchhauses oder -giebels darf 50 % der Trauflänge eines Gebäudes
nicht überschreiten. Zwerchhäuser und -giebel sind nur zulässig, wenn diese nicht durch Dachelemente von der Fassade
getrennt werden.
2.
Fassade
2.1
Die Hauptfassaden sind in hellem Putz oder rotem bis rotbraunem Ziegel auszuführen. Für untergeordnete oder gliedernde Fassadenelemente sind auch andere Materialien zulässig. Die Verwendung glänzender Materialien und grellbunter Farben ist nicht gestattet.
2.2
Doppelhäuser sind in Fassadenmaterial und Farbgestaltung
einheitlich auszubilden.
3.
Einfriedungen
3.1
Die Einfriedung der Vorgärten ist nur bis zu einer Höhe von
1,0 m zulässig.
Hinweise
1.
Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und/oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde, aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen
Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten sowie auch Zeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit)
entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist gem. §§
15-16 DSchG NW der Stadt Unna als Unterer Denkmalbehörde
6
und/oder dem Westfälischen Amt für Archäologie, Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Olpe, unverzüglich anzuzeigen und die
Entdeckungsstelle mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten, falls dies nicht vorher von den Denkmalbehörden
freigegeben wird. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist gem.
§ 16 (4) DSchG NW berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen, auszuwerten und für wissenschaftliche Erforschung bis zu 6 Monate in
Besitz zu nehmen.
2.
Werden im Zuge Rahmen von Erd- und Aushubarbeiten für Baumaßnahmen organoleptische Auffälligkeiten (ungewöhnlicher Geruch, untypisches Aussehen, Auffüllungsmassen, Hausmüllreste,
Boden- und Grundwasserverunreinigungen, etc.) Bodenverunreinigungen oder geruchliche Auffälligkeiten festgestellt, so ist die Kreisverwaltung Unna, Fachbereich Natur und Umwelt, Tel. 02303 / 272769, sofort zu informieren. Das weitere Vorgehen ist in diesem Fall
mit der Kreisverwaltung Unna abzustimmen. sind die Arbeiten unverzüglich einzustellen und der Fachbereich Natur und Umwelt des
Kreises Unna, Aufgabenbereich Bodenschutz/Altlasten zu informieren und die weitere Vorgehensweise abzustimmen.
Die Flurstücke 1784 und 1785, Flur 18, Gem. Massen, sind im Altlastenkataster des Kreises Unna als Altlastenverdachtsfläche mit der
Nummer 19/238 erfasst. Für diesen Bereich besteht derzeit ein Altlastenverdacht. Aufgrund dessen ist bei Eingriffen in den Untergrund,
Erdarbeiten oder Bautätigkeiten der Kreis Unna, Fachbereich Natur
und Umwelt, Sachgebiet Wasser und Boden zu beteiligen ist. Hierzu
liegt die „Orientierende Altlastenuntersuchung Kletterstraße 13“ der
Ingenieurgesellschaft Mull und Partner vom August 2014 vor. Anhand der chemischen Analysen wurden keine Prüfwertüberschreitungengemäß BBodSchV für den Wirkungspfad Boden-Mensch für
die Nutzungsart Wohnen festgestellt
3.
Der Einsatz von Recyclingbaustoffen, industriellen Reststoffen und
Bodenmaterialien im Straßen- und Erdbau bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 8 WHG. Diese ist vom Bauherren bei der
Kreisverwaltung Unna, Fachbereich Natur und Umwelt, zu beantragen. Der Einsatz von industriellen Reststoffen ist auf Grundstücken,
die der Wohnnutzung dienen, ausgeschlossen.
4.
Das Plangebiet des Bebauungsplans befindet sich in der Kontrollzone sowie im An- und Abflugbereich des Verkehrsflughafens Dortmund. Mit Lärmauswirkungen ist zu rechnen. Für die Luftfahrtbehörde gibt es keine rechtliche Handhabe, in irgendeiner Form gegen beanstandete Lärmauswirkungen gegen den Flugbetrieb tätig zu werden.
7
Begründung
gem. § 9 Abs. 8 BauGB zum
Bebauungsplan
Unna-Massen Nr. 29 „Nordstraße/Im Westfelde"
der Stadt Unna
Entwurf
Kreisstadt Unna, Januar 2015
Bebauungsplan MA 29 "Nordstraße/Im Westfelde"
Entwurf 1/2015
-2-
Bebauungsplan MA 29 "Nordstraße/Im Westfelde"
Entwurf 1/2015
Inhalt
Teil 1
1.
1.1
1.2
1.3
1.4
Allgemeines
Allgemeine Ziele und Zwecke des Bebauungsplans
Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs
Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
4
4
5
6
6
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
Rahmenbedingungen für den Bebauungsplan
Lage im Stadtgebiet, heutige Nutzung
Größe des Geltungsbereichs, Eigentumsstruktur
Derzeitige planungsrechtliche Festsetzungen
Denkmalschutz
6
6
7
7
7
3.
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
Inhalt des Bebauungsplans
Art der baulichen Nutzung
Maß der baulichen Nutzung und überbaubare Grundstücksfläche
Grünflächen
Überschwemmungsgebiet Massener Bach
Örtliche Bauvorschriften
7
7
8
8
8
9
4.
Berücksichtigung der Umweltbelange, Klimaschutz
9
5.
Auswirkungen des Bebauungsplans auf öffentliche Belange
14
6.
Auswirkungen des Bebauungsplans auf private Belange
14
7.
Bodenordnung
15
8.
Kosten und Finanzierung
15
Teil 2
Umweltbericht
-3-
Bebauungsplan MA 29 "Nordstraße/Im Westfelde"
Entwurf 1/2015
1. Allgemeines
1.1 Allgemeine Ziele und Zwecke des Bebauungsplans
Die Flächen im Plangebiet gehören zur Hinterlassenschaft des Hueck’schen Hofes. Zur Sicherung der z. T. denkmalgeschützten Hofstelle und des schützenswerten Baumbestands wurde bereits im Jahr 2007 das Bebauungsplanverfahren Unna-Massen Nr. 21 „Hueckscher Hof" durchgeführt. Der Altenteiler des
Hueck’schen Hofes konnte mittlerweile denkmalgerecht saniert werden. Eine
Neubebauung wurde in diesem Bereich allerdings noch nicht realisiert. Die nun
zur Bebauung vorgesehenen Freiflächen gehören ebenfalls noch zu dieser Hofstelle.
Das kleine Neubaugebiet „Am Zechendamm“ westlich der Nordstraße (B-Plan UNMA Nr. 22 „Nordstraße“) wurde 2012 bereits vollständig vermarktet. Ebenso wird
z. Zt. die Neubebauung auf dem ehemaligen Falkegelände an der Bismarckstraße
realisiert. Damit sind die Baulandreserven für den Ortsteil Massen in Kürze erschöpft. Die nun anstehende Entwicklung der Restflächen des Hueck’schen Hofes
dient dazu, kurz- bis mittelfristig neue Baulandpotentiale für den Ortsteil Massen
in verkehrsgünstiger Lage zum S-Bahn-Haltepunkt Massen bereit zu stellen. Die
Planung stellt eine städtebaulich sinnvolle Abrundung des Ortsteils Massen dar.
Der Bebauungsplan verfolgt das städtebauliche Ziel, neue bedarfsgerechte Baulandpotentiale für Massen in fußläufiger Entfernung zum S-Bahn-Haltepunkt Massen zu entwickeln, die ehemalige Hofanlage wieder zu beleben und die ortsbildprägenden Grünstrukturen mit dem Massener Bach und seinen begleitenden Gehölzbeständen zu sichern und mit dem Außenbereich zu verbinden. In den geplanten Grünzügen ist die Anlage einer Fußwegeverbindung zum Massener Bach geplant.
Das städtebauliche Konzept sieht vor, nördlich des im einem Grünzug gelegenen
Altenteilers eine maßvolle und dörfliche geprägte Neubebauung in kleineren
Nachbarschaften beidseitig der Nordstraße und nördlich der Kletterstraße zu ermöglichen, die den Ortsrand in diesem Bereich bis zur Bahntrasse im Norden und
bis zum alten Bahndamm am westlichen Rand des Plangebietes abrundet. Die Erschließung ist über die Nordstraße und über die Kletterstraße geplant. Dadurch
sollen die zusätzlichen Verkehrsbelastungen möglichst gleichmäßig verteilt werden. Die einzelnen Quartiere sollen verkehrsberuhigt ausgebaut werden, so dass
Durchgangsverkehre weitgehend vermieden werden. Ein in die geplanten und bestehenden Grünzüge integriertes Fußwegenetz soll das Plangebiet mit dem Ortskern und den dortigen Infrastruktureinrichtungen, sowie mit der freien Landschaft
verbinden. Gleichzeitig gliedern die Grünzüge das geplante Wohngebiet in überschaubare Quartiere und Realisierungsabschnitte.
Der vorliegende städtebauliche Entwurf ist mit den Eigentümern und dem Investor
bzw. Erschließungsträger, der zugleich im Auftrag der Eigentümer einen Antrag
zur Aufstellung eines Bebauungsplan gestellt hat, abgestimmt und ist der Bürgerschaft vorgestellt und mit ihr diskutiert worden.
Der Prozess der Wohneigentumsbildung wird in der Kreisstadt Unna auch in Zukunft noch Dynamik besitzen und zu einer steigenden Nachfrage nach Eigenheimen bis zum Jahr 2020 führen und danach voraussichtlich auf dem erreichten Ni-
-4-
Bebauungsplan MA 29 "Nordstraße/Im Westfelde"
Entwurf 1/2015
veau verharren. Die Prognose der Wohnungsnachfrage durch die Forschungsgruppe INWIS aus Bochum (2014) hat gezeigt, dass die Eigenheimnachfrage neben der Nachfrage nach Eigentumswohnungen oder Mietwohnungen die stärkste
Komponente bildet, wobei die Wohnwünsche mehrheitlich auf die Gebrauchtimmobilien ausgerichtet sind. Da aber zukünftig mit einem Zuwachs an Eigentümern
von Eigenheimen zu rechnen ist, ist auch der Bestand an Ein- und Zweifamilienhäusern entsprechend auszuweiten. Auch ein Teil derjenigen Eigentümerhaushalte, die bereits in einem selbstgenutzten Eigentum wohnen, aber in ein größeres,
ein kleineres oder ein besser ausgestattetes Haus wechseln möchten, werden
Neubauten nachfragen. In der Wohnungsnachfrageprognose wurde ermittelt, dass
bis zum Jahr 2025 ein jährliches Nachfragepotenzial nach 80 neu errichteten Eigenheimen besteht und entsprechend durch Neubau gedeckt werden sollte.
Dieses Neubauniveau entspricht nahezu dem Baufertigstellungsniveau in Unna in
den Jahren ab 2002 bis 2009. In diesem Zeitraum entwickelten sich die Baufertigstellungen bereits rückläufig, das heißt, es erfolgte eine Anpassung des Neubauvolumens an eine sich vermindernde Neubaunachfrage bzw. an einen sich zunehmend abbauenden Nachholbedarf in der Wohneigentumsbildung.
Die Bereitstellung dieses Wohnbaulandpotentials ist durch eine Innenentwicklung
(Nutzung von Baulücken) oder Umnutzungen in den vorhandenen Ortslagen allein
nicht mehr möglich, so dass eine Inanspruchnahme des Außenbereichs notwendig
wird. Da das Plangebiet aus städtebaulicher Sicht eine sinnvolle Abrundung der
Ortslage Massen innerhalb des westlich gelegenen alten Bahndamms und der SBahntrasse im Norden darstellt, empfiehlt sich die Entwicklung von Bauland an
dieser Stelle, zumal die notwendige Infrastruktur (Entwässerung, Verkehrswege)
bereits vorhanden ist und genutzt werden kann. Auch die direkte Anbindung an die
S-Bahn-Haltestelle Massen und die fußläufig zu erreichenden Schulen und Einkaufsmöglichkeiten sprechen für eine bauliche Entwicklung an dieser Stelle.
1.2 Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Fläche nördlich
der ehemaligen Hofstelle des Hueck’schen Hofes zwischen Kletterstraße und
Nordstraße bis zur nördlich gelegenen S-Bahn-Trasse.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt:
im Norden von der nördlichen Grenze der Nordstraße und der nördlichen
Grenze des Flurstücks 47, Flur 18, Gemarkung Massen,
im Osten von den östlichen Grenzen der Flurstücke 1423 und 1424, Flur 18,
Gem. Massen,
im Süden von der südlichen Grenze der Kletterstraße, den nördlichen Grenzen
der Flurstücke 1702, 1703, 1538 und 248/121, Flur 18, Gem. Massen sowie
der Nordstraße und
im Westen von der westlichen Grenze des Flurstücks 47, Flur 18, Gemarkung
Massen.
-5-
Bebauungsplan MA 29 "Nordstraße/Im Westfelde"
Entwurf 1/2015
1.3 Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Im aus dem Jahr 2004 datierenden Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund, westlicher Teil ist das Plangebiet als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ ausgewiesen. Massen ist neben Unna
Mitte und Unna Königsborn Siedlungsschwerpunkt in der Stadt Unna.
Der Bebauungsplan entspricht der Zielsetzung, dass sich die gemeindliche Siedlungstätigkeit vorrangig auf die Siedlungsschwerpunkte ausrichten soll.
Damit ist davon auszugehen, dass die Planung an die Ziele der Raumordnung und
Landesplanung angepasst ist.
1.4 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan der Stadt stellt das Plangebiet im Wesentlichen als
„Wohnbaufläche“ dar. Quer durch das Plangebiet verlaufen weiterhin zwei als
Grünfläche dargestellte Bereiche, die eine Grünverbindung des Außenbereichs
zum Massener Bach herstellen sollen. Diese Grünzüge werden in das städtebauliche Konzept integriert. Die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans MA 29
folgen diesen Zielrichtungen.
Der Bebauungsplan ist somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
2. Rahmenbedingungen für den Bebauungsplan
2.1 Lage im Stadtgebiet, heutige Nutzung
Der Planbereich liegt am westlichen Rand des Stadtteils Niedermassen, zwischen
Nord- und Kletterstraße. Südlich des Plangebiets verläuft der Massener Bach.
Aufgrund der siedlungsräumlichen Randlage ist der Bereich durch den Übergang
von Wohnbebauung an der Kletterstraße zur freien Landschaft geprägt. Südlich
des Geltungsbereichs auf dem Gelände des Alternteilers (Flurstück 1537) und entlang des Massener Baches sind orts- bzw. landschaftsbildprägende Bäume und
Gehölzstreifen vorhanden. Westlich des Plangebietes befindet sich ein alter, nicht
genutzter Bahndamm, der einen räumlich prägnanten, grünen Abschluss der geplanten Siedlung zur freien Landschaft schafft.
Im stadtökologischen Fachbeitrag ist der Bachbereich südlich des Plangebietes
als Stadtbiotop unter der Nummer BK-4411-554 kartiert. Hier befindet sich auch
ein Naturdenkmal. Nördlich des Baches befindet sich eine brachgefallene Obstwiese. Diese Flächen sollen weitgehend erhalten werden, da sie eine hohe ökologische Wertigkeit besitzen.
Südlich des Geltungsbereichs befinden sich die ehemaligen Wirtschaftsgebäude
des Hueck’schen Hofes sowie Garagen und Lagerschuppen. Die Gebäude werden zur Zeit noch gewerblich genutzt als Lager für einen Dachdeckerbetrieb. Hierbei handelt es sich um nicht störendes Gewerbe. Der Altenteiler selbst wurde restauriert und wird als Wohngebäude genutzt. Der rechtskräftige B-Plan MA 21 setzt
für diese Flächen eine Wohnbebauung fest.
Die zur Bebauung vorgesehenen Flächen werden heute überwiegend landwirtschaftlich und als Weideland genutzt.
-6-
Bebauungsplan MA 29 "Nordstraße/Im Westfelde"
Entwurf 1/2015
Die äußere Erschließung des Bebauungsplangebietes ist durch die angrenzende
Kletterstraße mit Gehweg auf der westlichen Straßenseite bzw. die Nordstraße
gegeben. Die S-Bahn-Haltestelle sowie das Ortsteilzentrum sind fußläufig gut zu
erreichen. Der kleine Siedlungssplitter direkt an der Bahnlinie (6 Wohngebäude)
wird zukünftig in den Siedlungsraum einbezogen.
2.2 Größe des Geltungsbereichs, Eigentumsstruktur
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst insgesamt ca. 6 ha, davon
können 4 ha zu Wohnzwecken genutzt werden.
Die Grundstücke befinden sich in Privatbesitz, mit Ausnahme der Straßenflächen.
2.3 Derzeitige planungsrechtliche Festsetzungen
Ein rechtskräftiger Bebauungsplan für das Plangebiet besteht nicht. Die nicht bebauten Bereiche sind planungsrechtlich nach § 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen. Die bebauten Grundstücke sind dagegen dem im Zusammenhang bebauten Innenbereich im Sinne von § 34 (1) BauGB zuzuordnen.
2.4 Denkmalschutz/Bodendenkmalpflege
Das ehemalige Bauernhaus Kletterstraße 13 wurde vom LWL-Denkmalpflege,
Landschafts- und Baukultur in Münster wurde ohne das Nebengebäude (Speicher) mit Stellungnahme vom 07.06.2013 als denkmalwert eingeschätzt. Ein Eintragungsverfahren wird zur Zeit durchgeführt.
Die Planung betrifft den in ur- und frühgeschichtlicher Zeit intensiv besiedelten
Hellwegraum. Aus diesem Raum sind insgesamt zahlreiche archäologische Funde
und Fundstellen bekannt. So liegen auch in der unmittelbaren Umgebung des Bebauungsplangebietes einige archäologische Fundstellen. Dabei handelt es sich
um steinzeitliche, bronzezeitliche und mittelalterliche Lesefundstellen, den ehem.
Standort einer Mühle, Bergbaurelikte, einen neuzeitlichen Weg und die Trasse einer ehem. Bahnlinie (vgl. beigegebene Karte).
Aufgrund der zahlreichen Fundstellen in der Umgebung, kann ein Vorhandensein
bisher noch unbekannter Bodendenkmäler innerhalb des Plangebietes nicht ausgeschlossen werden. Die Lesefundstellen deuten zum Beispiel auf das Vorhandensein eines Siedlungs- und/oder Bestattungsplatzes hin, der sich durchaus bis
in den Planbereich hinein ausdehnen kann.
Bevor es zu Bodenarbeiten kommt, soll durch das LWL (Außenstelle Olpe, Archäologie für Westfalen) nach Aberntung der Flächen eine Oberflächenprospektion
auf dem Areal durchgeführt werden, um eventuelle Fundbereiche bzw. vermutete
Bodendenkmäler definieren zu können (Oberflächenprospektion – Begehung, Aufsammeln und Kartierung von Oberflächenfunden). Erst nach der Grunderfassung
wird sich beurteilen lassen, ob bzw. inwieweit der Planung Belange des Bodendenkmalschutzes tatsächlich entgegenstehen und eine Rücksichtnahme (vor allem im Hinblick auf eine dann notwendige qualifizierte Prospektion) erforderlich
macht.
-7-
Bebauungsplan MA 29 "Nordstraße/Im Westfelde"
Entwurf 1/2015
Sollten bei diesen Prospektionen relevante Oberflächenfunde gemacht werden,
die somit an diesen Stellen Bodendenkmäler vermuten ließen, wären weitere
Maßnahmen notwendig. In einem solchen Fall wäre das Plangebiet durch Baggersondagen näher zu überprüfen um Art, Erhaltung und Ausdehnung bzw. Abgrenzung der zunächst vermuteten Bodendenkmäler zu klären.
Diese Baggersondagen gingen zu Lasten des Vorhabenträgers und müssten von
einer archäologischen Fachfirma durchgeführt werden. Eine entsprechende Regelung wird in den Erschließungsvertrag mit dem Vorhabenträger übernommen.
3. Inhalt des Bebauungsplans
3.1 Art der baulichen Nutzung
Die Allgemeinen Wohngebiete (WA) gem. § 4 BauNVO sollen vorwiegend einer
Wohnnutzung dienen. Dies resultiert aus der Randlage des Baugebietes zum
Ortskern von Massen. Die Lage bietet sich für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern an. Untergeordnet können auch Mehrfamilienhäuser entstehen, etwa im
nördlichen Bereich an der S-Bahntrasse oder am Gebietseingang (Ecke Kletterstraße). In den Allgemeinen Wohngebieten WA 1,2,3 und 4 sind die nach § 4 (3)
BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen (Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen,
Gartenbaubetriebe, Tankstellen) gemäß § 1 (6) Nr. 1 BauNVO daher nicht zulässig.
Das WA 3 sichert im Wesentlichen die bestehende Bebauung an der Nordstraße.
Die Festsetzungen dienen hier der Bestandssicherung, lassen aber auch noch
Erweiterungen der vorhandenen Baukörper zu.
Ein zentraler Grünzug, der von der nördlichen bis zur südlichen Grenze quer durch
den Geltungsbereich verläuft, soll das Baugebiet in einen westlichen und in einen
östlichen Teil gliedern. Die vorhandene Obstwiese, die auch Teil dieses geplanten
Grünzugs ist, ist Standort eines Naturdenkmals (mehrstämmige Eibe) und eines
Gehölzstreifens an der östlichen Seite der Nordstraße und soll durch die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche gesichert werden. Ein zusätzliches Erhaltungsgebot soll die vorhandene Bepflanzung in ihrem Bestand sichern. Die Fläche bietet darüber hinaus genügend Platz zur Anlage eines Kinderspielplatzes. Über ein
Fußwegesystem soll der Spielplatz mit den Straßen verknüpft werden, um die Erreichbarkeit für Fußgänger und Radfahrer zu gewährleisten. Auch der S-BahnHaltepunkt ist über das geplante Fußwegenetz gut zu erreichen.
3.2. Maß der baulichen Nutzung und überbaubare Grundstücksfläche
Für das WA 1 werden die überbaubaren Flächen, die Geschossigkeit und die
First- und Traufhöhen so festgesetzt, dass eine eingeschossige Neubebauung mit
ausgebautem Satteldach ermöglicht wird als Ergänzung zur benachbarten Bestandsbebauung. Um dafür einen ausreichenden Spielraum zu bieten, werden
entsprechend auch die Grundflächenzahl mit 0,4 und die Geschossflächenzahlen
mit 0,6 festgesetzt. Das Dachgeschoss kann damit auch zu einem Vollgeschoss
werden.
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Bebauungsplan MA 29 "Nordstraße/Im Westfelde"
Entwurf 1/2015
Im WA 3 und 4 soll eine 2geschossige Bebauung ermöglicht werden. Am Bestand
orientieren sich auch die hier festgesetzten First- und Traufhöhen. Bestehende
und neue Gebäude sollen ein Satteldach erhalten. Damit soll eine behutsame
Weiterentwicklung der historischen Baustrukturen ermöglicht werden.
3.3 Grünflächen
Die Sicherung der erhaltenswerten Grünstrukturen soll durch die Festsetzung einer Pflanzbindung mit Erhaltungsgebot erfolgen (s. textl. Festsetzung 4). Der vorhandene Biotopkomplex soll damit auch nach der angestrebten Wiedernutzung
weitgehend erhalten und geschützt werden.
Mit der textlichen Festsetzung Nr. 4 soll sichergestellt werden, dass bei der Beseitigung von Gehölzbeständen entsprechende Ersatzpflanzungen vorzunehmen
sind. Es wird auch darauf hingewiesen, dass bei der Baudurchführung in jeder
Phase die geschützten Vegetationsbestände vor schädlichen Einflüssen zu bewahren sind (gem. DIN 18920: Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen). Die neuanzulegenden Grünflächen sollen
durch einheimische Gehölzstreifen auf einem Landschaftsrasen gestaltet werden.
3.4 Überschwemmungsbereich Massener Bach
Im Mai 2003 ist das Überschwemmungsgebiet des Massener Bachs von der Bezirksregierung Arnsberg durch ordnungsbehördliche Verordnung neu festgesetzt
worden. Der rechtskräftige Bebauungsplan MA 21 „Kletterstraße“, der südlich an
das Plangebiet grenzt, setzt diesen Bereich folgerichtig als Überschwemmungsgebiet fest. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde geprüft, ob die Belange des
Hochwasserschutzes aufgrund der Nähe zum Massener Bach relevant sein könnten.
Hierzu wurde die obere Wasserbehörde bei der Bezirksregierung Arnsberg beteiligt. Diese hat im Jahr 2013 die Datengrundlagen aufgrund der erfolgten Veränderungen am Gewässer (Bau eines Bypasses unter der S-Bahn zur Entlastung bei
Hochwasserereignissen) und der Angaben des Kreises Unna zusammen mit dem
Lippeverband kritisch geprüft und überarbeitet.
Die neuen Berechnungen sind in das korrigierte Kartenblatt für die Hochwasserereignisse HQ100 (mw - mittlere Wahrscheinlichkeit) sowie das des Extremhochwasser (nw - niedrige Wahrscheinlichkeit) eingeflossen. Danach ist für das Plangebiet nicht mit Überschwemmungen bei Starkregenereignissen zu rechnen.
3.5 Örtliche Bauvorschriften
Die Örtlichen Bauvorschriften des Bebauungsplans zielen darauf ab, in dieser zum
Teil von dörflichen Strukturen, zum Teil von neueren Siedlungsformen geprägten
Situation ein städtebaulich homogenes Siedlungsbild rechtlich zu sichern, zugleich
aber eine Vielfalt von architektonischen Gestaltungsmitteln zuzulassen. Da die
geplante Bebauung überwiegend aus Einzel- und Doppelhäusern besteht und in
großzügig dimensionierte Freibereiche eingebettet ist, verträgt das geplante
Wohngebiet – im Gegensatz zu stark verdichteten Bereichen – eine größere Vielfalt an Materialien und Formen. Die Örtlichen Bauvorschriften beschränken sich
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Bebauungsplan MA 29 "Nordstraße/Im Westfelde"
Entwurf 1/2015
daher auf wenige Gestaltungsmerkmale und dienen überwiegend der Abwehr von
Verunstaltungen.
Verhindert werden sollen insbesondere Verunstaltungen durch einen zu starken
Wechsel bei Dachform und Dachneigung und durch zu große Dachaufbauten oder
-einschnitte. Die im Bestand vorzufindende ruhige Dachlandschaft mit weitgehend
geschlossenen Dachflächen soll erhalten werden. Auch wird die Materialwahl von
Fassaden und Dach auf die ortsüblichen Materialien, die ein durchaus breites
Spektrum aufweisen, begrenzt. Ausgeschlossen werden glänzende und „bunte“
Dachpfannen und eine zu grelle Farbgebung bei den Fassaden. Doppelhäuser
und Hausgruppen sind in Fassade und Dach einheitlich zu gestalten.
4. Berücksichtigung der Umweltbelange, Klimaschutz
Nach den Regelungen des Baugesetzbuches ist ein Umweltbericht zu erstellen (s.
Teil Umweltbericht). Dieser wurde durch das Ingenieurbüro Lindschulte erstellt.
Weiterhin wurde ein Artenschutzgutachten in Auftrag gegeben, um die Belange
des Artenschutzes in den Planungsprozess einzubringen.
Die im Umweltbericht dargelegten Umweltbelange, z.B. Eingriffe in Natur und
Landschaft, Altlasten, Lärm finden in der unten aufgeführten Weise Eingang in die
Abwägung bzw. in die Festsetzungen des Bebauungsplans.
Eingriff in Natur und Landschaft, Ausgleichsmaßnahmen
Im Zuge der Bauleitplanung werden die Gemeinden über das Baugesetzbuch
(BauGB) verpflichtet, die konkreten Gegebenheiten und Erfordernisse von Natur
und Landschaft zu erfassen und ihnen angemessen und sachgerecht Rechnung
zu tragen.
Die Flächen im Plangebiet sind – bis auf die bestehende Bebauung - nach § 35
BauGB zu beurteilen, d. h. entsprechend sind Eingriffe ausgleichspflichtig. Ein
Ausgleich für die bereits bebauten Bereiche ist gem. § 1a (3) Satz 4 BauGB nicht
erforderlich, da diese dem bebauten Innenbereich im Sinne von § 34 (1) BauGB
zuzuordnen sind.
Die für eine bauliche Entwicklung vorgesehenen Flächen werden ausschließlich
landwirtschaftlich genutzt. Wertvolle Grünstrukturen werden nicht in Anspruch genommen. Im Bereich der brachgefallenen Obstwiese, die durch ein Pflanzgebot
gesichert werden soll, befinden sich nur noch wenige Obstbäume, jedoch schützenswerte Baumstreifen und das bereits erwähnte Naturdenkmal. Die Eingriffe
sind in Abwägung mit dem städtebaulichen Belang, in direkter Nähe zum Ortskern
von Massen und zum S-Bahn-Haltepunkt neuen Wohnraum zu schaffen, hinnehmbar.
Eingriffsbilanzierung
Nähere Angaben hierzu finden sich im Teil Umweltbericht. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass durch den geplanten Eingriff ein Biotopwertdefizit von 9.138 Punkten
entsteht. Der Ausgleich dieses Defizits soll durch eine entsprechende Geldzahlung
im Rahmen des Kooperationsvertrages mit dem Kreis Unna erfolgen. Der Kreis
Unna legt an anderer Stelle im Stadtgebiet hierzu Ausgleichsflächen an. Diese
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Bebauungsplan MA 29 "Nordstraße/Im Westfelde"
Entwurf 1/2015
werden wiederum langfristig an die Kreisstadt Unna übertragen. Die endgültigen
Regelungen zum ökologischen Ausgleich werden zum Satzungsbeschluss über
einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Unna und dem Vorhabenträger
gesichert.
Maßnahmen zur Minderung des Eingriffs in Natur und Landschaft
Das Gelände des Hueck’schen Hofes ist durch eine jahrelange "natürliche" Sukzession geprägt, durch die mittlerweile Gehölzstreifen und größere Einzelbäume
aufgewachsen sind. Die im Plangebiet vorhandenen großkronigen Bäume und
schützenswerten Gehölzstrukturen befinden sich im Wesentlichen innerhalb des
als öffentliche Grünfläche festgesetzten Bereichs, auf die Festsetzung von überbaubaren Flächen wurde hier zugunsten des Biotopschutzes verzichtet. Dazu
setzt der Bebauungsplan entsprechende Erhaltungsgebote fest. Neue Bauflächen
werden – wie erwähnt - nur in weniger ökologisch wertvollen Bereichen festgesetzt.
Pflanzmaßnahmen, Grünerhaltung
Die schützenwerten Flächen werden mit einem Erhaltungsgebot belegt und als öffentliche Grünfläche gesichert (s. textliche Festsetzung Nr. 4). Werden Bäume innerhalb dieser Flächen beseitigt, so sind entsprechende Ausgleichspflanzungen
vorzunehmen.
Lärmschutz
Aufgrund der nördlich angrenzenden Gleistrasse der S-Bahn war mit Lärmemissionen zu rechnen. Um die Wohnqualität innerhalb des geplanten Wohnbauvorhabens hinsichtlich der Verkehrslärmbeeinträchtigung sicherzustellen, wurde vom
Büro Uppenkamp & Partner eine Schallimmissionsprognose im Jahr 2013 erstellt.
Insbesondere für die erste Baureihe südlich der Bahntrasse kommt es zu einer geringfügigen Überschreitung der einschlägigen Richtwerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau). Die zur Reduzierung dieser Immissionen vorgeschlagenen
Maßnahmen werden in die textlichen Festsetzungen aufgenommen. Hierzu werden Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissions-schutzgesetzes gem.
§ 9 (1) Nr. 24 BauGB festgesetzt (vgl. textl. Festsetzung Nr. 5).
Zum Schutz vor Lärmeinwirkungen durch den Schienenverkehr werden bei einer
Neuerrichtung oder wesentlichen baulichen Änderung von Räumen, die nicht nur
zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, passive Schallschutzmaßnahmen (Luftschalldämmung von Außenbauteilen) erforderlich.
Für die entsprechend gekennzeichneten Fassaden werden Anforderungen an die
Schalldämmung von Außenbauteilen gestellt.
An den mit der Ziffer II und III gekennzeichneten Fassaden sind Aufenthalts räume incl. Wohnküchen, mit Ausnahme von Bädern und Hausarbeitsräumen, so
auszuführen, dass ihre Außenbauteile den Anforderungen des jeweiligen Lärmpegelbereiches entsprechend DIN 4109, Kapitel 5, Tabelle 8-10 entsprechen. An
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Bebauungsplan MA 29 "Nordstraße/Im Westfelde"
Entwurf 1/2015
senkrecht zum Straßenverlauf orientierten Fassaden sind die erforderlichen
Schalldämmmaße jeweils um eine Klasse reduziert.
Zusätzlich wird zum Schutz der Freibereiche und Gärten nördlich des WA 1 ein
Lärmschutzwall mit einer Höhe von 2 m festgesetzt.
Aufgrund der naheliegenden Bahntrasse kann es im direkten Umfeld zu geringfügigen Erschütterungen kommen. Diese liegen in einem tolerierbaren Bereich. Dies
haben Gutachten für ein Neubaugebiet an der gleichen Bahntrasse in Königsborn
gezeigt, wo ebenfalls Wohngebäude direkt südlich der Bahntrasse errichtet wurden. Die geplante Bebauung rückt nicht näher an die Bahntrasse heran als die bereits vorhandene Wohnbebauung südlich der Nordstraße.
Altlastenverdachtsflächen
Für das Grundstück Kletterstraße 13 (Flur 18, Flurstück 6) in Unna-Massen sind
Bodenuntersuchungen zur Klärung der Altlastensituation durch das Büro Mull &
Partner durchgeführt worden. Das Grundstück ist im Kataster des Kreises Unna
als Altlastenverdachtsfläche erfasst.
Bei den Grundstücks- und Gebäudebegehungen am 31.07.2014 konnten keine
Altlastenverdachtsflächen festgestellt werden. Es ergaben sich keine Hinweise auf
einen hier vermuteten ehemaligen Brennstoffhandel vor Ort. Zur Erkundung der
Altlastensituation auf der Untersuchungsfläche wurden Kleinrammbohrungen daher orientierend abgeteuft. Insgesamt wurden am 31.07.2014 vier Kleinrammbohrungen (0 60/50 mm) bis in eine max. Tiefe von 3,00 m abgeteuft.
Die unterhalb von versiegelten Bereichen flächig erbohrten Auffüllungen bestehen
aus umgelagertem geogenem Material (überwiegend Schluff) mit Anteilen an Kohleresten. Die Auffüllungsmächtigkeiten variieren zwischen 1,30 m und 1,60 m. Unterhalb der Auffüllung wurde Lößlehm erbohrt. Dieser besteht bis in Tiefen von
maximal 2,50 m aus feinsandigem und schwach tonigem Schluff und unterlagernd
bis zu den erbohrten Endtiefen von 3,0 m aus Schluff mit kiesigen Anteilen. Dieser
Bereich ist geprägt durch die Verwitterungszone.
Grund- oder Schichtenwasser wurden zum Zeitpunkt der Untersuchungsmaßnahmen nicht angetroffen.
Bei der organoleptischen Ansprache der Bodenproben zeigten sich keine Auffälligkeiten. Anhand der chemischen Analysen wurden keine Prüfwertüberschreitungen für den Wirkungspfad Boden - Mensch für die Nutzungsart Wohngebiete festgestellt. Eine Gefährdung wird auf Basis der aktuellen Untersuchungen nicht abgeleitet.
Bezüglich des Wirkungspfades Boden - Grundwasser wurden im Bereich des
ehemaligen Schuppens sowie im Bereich unterhalb des Wohn-/Bauernhauses
Prüfwertüberschreitungen gemäß BBodSchV im Eluat sowie im Feststoff gemäß
LAWA festgestellt. Eine Gefährdung für das Schutzgut Grundwasser wird jedoch
aufgrund der vorhandenen Versiegelung bzw. der geplanten Versiegelung im Bereich des ehemaligen Schuppens (zukünftig Straßenverkehrsfläche) nicht abgeleitet. Auf Anregung der Altlastenbehörde beim Kreis Unna wurde ein Hinweis in den
Bebauungsplan übernommen, um die Verdachtsfläche zu kennzeichnen und eine
Beteiligung der Behörde bei Bodeneingriffen sicher zu stellen.
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Bebauungsplan MA 29 "Nordstraße/Im Westfelde"
Entwurf 1/2015
Klimaschutz
Bauleitpläne sollen seit der Novelle des BauGB 2011 dazu beitragen, den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu
fördern. Den Erfordernissen des Klimaschutzes soll gemäß § 1a Abs. 5 BauGB
sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch
solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Das Ziel des Klimaschutzes ist die Minderung der Treibhausgas-Emissionen,
die als Hauptursache der globalen Erderwärmung gelten. Als Klimaanpassung
werden Maßnahmen bezeichnet, die dazu dienen, die Folgen des Klimawandels
möglichst unbeschadet zu überstehen.
Einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen leisten
auf der Ebene der Stadtentwicklung kompakte Siedlungsstrukturen, die Vermeidung von Verkehrsemissionen, die Freihaltung der Frischluftschneisen, die Schaffung von Freiflächen und die Reduzierung der Bodenversiegelung; auf Gebäudeebene sind ein geringer Energieverbrauch, die energieeffiziente Wärme- und Kälteerzeugung, die Nutzung regenerativer Energien sowie Dach- und Fassadenbegrünungen zu nennen.
Der vorliegende Bebauungsplan dient der planungsrechtlichen Sicherung und
Weiterentwicklung vorhandener baulicher Strukturen und aufgegebener Restflächen eines ehemals bäuerlich geprägten Siedlungsraums, die einer Wiedernutzung zugeführt werden sollen. Die großzügig dimensionierten Freiflächen schaffen
Grünverbindungen nach Norden und Westen zum Landschaftsraum. Dadurch
werden Frischluftschneisen zum Siedlungskern von Massen und zum Massener
Bach geschaffen bzw. aufrecht erhalten. Die Schaffung von Wohnraum in unmittelbarer Nähe zum schienengebundenen Personennahverkehr trägt zur Vermeidung von Individualverkehr bei. Viele Familien können so z.B. auf die Anschaffung
eines Zweitwagens gänzlich verzichten.
Die überwiegende Südausrichtung der Baugebiete zielt auf die Nutzung solarer
Gewinne bei der Gebäudestellung (Südorientierung und großflächige Verglasungen nach Süden, kleine Fenster nach Norden). Die gegenseitige Verschattung von
Baukörpern wird durch die Festsetzung geringer Bauhöhen weitgehend vermieden.
Die Festsetzung von technischen Maßnahmen, die z. B. eine Installation von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien oder eine Wärmedämmung vorschreiben, ist auf der Ebene des Bebauungsplans nicht rechtssicher umsetzbar. Diesbezüglich wird auf für bei konkreten Baumaßnahmen geltende Rechtsnormen (z.B.
ENEV) verwiesen.
Insofern tragen die Festsetzungen des Bebauungsplans dazu bei, möglichst geringe negative Auswirkungen im Hinblick auf den Klimaschutz zu bewirken.
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Bebauungsplan MA 29 "Nordstraße/Im Westfelde"
Entwurf 1/2015
5. Auswirkungen des Bebauungsplans auf öffentliche Belange
Durch § 51a Landeswassergesetz (LWG) ist eine gesetzliche Pflicht zur Versickerung oder ortsnahen Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer (ortsnahe Niederschlagwasserbeseitigung) eingeführt worden.
Diese grundsätzliche Pflicht zur ortsnahen Niederschlagswasserbeseitigung gilt
nach der Stichtagsregelung in § 51a Abs. 1 LWG für Grundstücke, die nach dem
01.01.1996 erstmals bebaut, befestigt oder mit dem Schmutzwasser an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden.
Die Umsetzung der neuen gesetzlichen Rechtsvorschrift des § 51a LWG erfordert
frühzeitige Planungsaussagen zur Niederschlagswasserbeseitigung der betroffenen Baugebiete.
Zu diesem Zweck wurde für die Erarbeitung eines entwässerungstechnischen
Konzepts ein Bodengutachten bei Urbanski & Versmold Ingenieurbüro für Geotechnik und Baustoffprüfung GmbH, Münster-Hiltrup, in Auftrag gegeben. Nach
diesem am 02.07.2013 erstellten Gutachten zeigte sich, dass in dem untersuchten
Baugebiet wegen der ungeeigneten Durchlässigkeitsbeiwerte eine Versickerung
nicht möglich ist.
Eine ortsnahe Einleitung des Niederschlagswassers in den Massener Bach ist
wegen der topographischen Höhenlage des Plangebietes und der Wasserspiegellage des Massener Bachs bei Starkregenereignissen nicht möglich, da hierbei die
Gefahr bestehen würde, dass ein erheblicher Rückstau in das Baugebiet und sogar die Überflutung von Teilen der Wohnbaufläche möglich wäre.
Die Entwässerung des Baugebietes erfolgt gemäß den vorgenannten Ergebnissen
im Mischsystem an den bereits durch das Wohnbaugebiet verlaufenden Mischwassersammler DN 1.100.
Das Schmutz- und Niederschlagswasser aus der westlich der Nordstraße liegenden Baufläche und aus einer südöstlich liegenden Teilfläche (insgesamt ca. 1,6
ha) wird in den neu zu verlegenden Mischwasserkanälen gesammelt und über vier
Einleitungsstellen an den in der Nordstraße von Süd nach Nord verlaufenden
Mischwassersammler angeschlossen. Das Mischwasser aus den übrigen Wohnbauflächen wird ebenso in neu zu verlegenden Kanälen gesammelt und nach
Nordosten abgeleitet. Dort erfolgt die Einleitung über das bereits vorhandene
Schachtbauwerk (512611) an den im Bereich von West nach Ost verlaufenden
Mischwassersammler.
Die Herstellung der neu zu verlegenden Mischwasserkanäle erfolgt in offener
Bauweise aus PE-HD-Rohren nach DIN 8074/75. Die neu zu errichtenden
Schächte werden aus Unterteilen in Fertigbetonbauweise mit aufgesetzten Betonschachtringen und Betonkonen (nach FBS-Qualitätsrichtlinie) hergestellt und
mit Schachtabdeckungen der Klasse D versehen.
6. Auswirkungen des Bebauungsplanes auf private Belange
Durch die Festsetzung von überbaubaren Flächen für eine Wohnbebauung an der
Kletterstraße erfolgt eine erhebliche wirtschaftliche Aufwertung der bisherigen Außenbereichsgrundstücke. Die geplanten ein- bis zweigeschossigen Wohnhäuser
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Bebauungsplan MA 29 "Nordstraße/Im Westfelde"
Entwurf 1/2015
fügen sich in Art und Maß in die nähere Umgebung ein. Insgesamt sind zur Zeit
keine negativen Auswirkungen erkennbar.
7. Bodenordnung
Maßnahmen der Bodenordnung sind voraussichtlich nicht erforderlich, da das gesamte Baugebiet von einem Entwicklungsträger übernommen wird. Die Erschließungsmaßnahmen werden ebenfalls durch den Entwicklungsträger vorgenommen.
8. Kosten und Finanzierung
Der Kreisstadt Unna entstehen keine Kosten für Erschließungsmaßnahmen, da
der Entwicklungsträger die Kosten für die Anlage der Straßen und Grünflächen,
sowie der Ausgleichsmaßnahmen übernimmt.
Unna, im Januar 2015
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Stadt Unna
Umweltbericht
mit
Integriertem landschaftspflegerischen Fachbeitrag
zum Bebauungsplan
„Nordstraße / Im Westfelde“
Aufgestellt:
Seilerbahn 7
48529 Nordhorn
Tel.: 05921/8844-0
Fax: 05921/8844-22
Projektleitung: Dipl.-Ing. Manfred Berghaus
Bearbeitung:
Dipl.-Ing. Inga Groenke
Nordhorn, im Januar 2015
Umweltbericht
zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘
Inhaltsverzeichnis
1
Einführung ............................................................................................................................... 3
1.1
Vorgehensweise....................................................................................................................... 3
1.2
Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplanes .................................................. 4
2
Planvorgaben ........................................................................................................................... 6
2.1
3
Ziele des Umweltschutzes in übergeordneten Planungen und Fachgesetzen ...................... 10
Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes .................................. 12
3.1
Schutzgut Mensch, einschließlich menschlicher Gesundheit ................................................ 13
3.2
Schutzgut Tiere und Pflanzen, einschließlich biologische Vielfalt .......................................... 14
3.3
Schutzgut Boden .................................................................................................................... 18
3.4
Schutzgut Wasser .................................................................................................................. 20
3.5
Schutzgut Klima/Luft .............................................................................................................. 20
3.6
Schutzgut Landschaft............................................................................................................. 21
3.7
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ............................................................................. 21
3.8
Schutzgut Wechselwirkungen ................................................................................................ 21
4
Prognose der Umweltauswirkungen ................................................................................... 22
4.1
Mit dem Vorhaben verbundene Umweltauswirkungen .......................................................... 22
4.2
Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch, einschließlich menschlicher Gesundheit ............ 22
4.3
Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen, einschließlich biologische Vielfalt ..... 23
4.4
Auswirkungen auf das Schutzgut Boden ............................................................................... 24
4.5
Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser ............................................................................. 25
4.6
Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Luft .......................................................................... 25
4.7
Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft ........................................................................ 26
4.8
Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter ......................................... 26
4.9
Wechselwirkungen ................................................................................................................. 26
5
Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung und zum Ausgleich von erheblichen
nachteiligen Auswirkungen ................................................................................................ 27
5.1
Maßnahmen zur Vermeidung / Schutzmaßnahmen .............................................................. 27
5.2
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bzw. Gestaltungsmaßnahmen ..................................... 28
5.2.1 Ermittlung des Kompensationsbedarfs............................................................................... 29
5.2.2 Umsetzung des externen Kompensationsbedarfs ............................................................. 32
6
Artenschutzrechtliche Prüfung ............................................................................................ 32
7
Planungsalternativen ............................................................................................................ 33
7.1
Anderweitige Planungsmöglichkeiten .................................................................................... 33
7.2
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung . 33
8
Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen.......... 33
9
Beschreibung von technischen Verfahren und Schwierigkeiten, die bei der
Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind .......................................................... 34
10
Allgemein verständliche Zusammenfassung ..................................................................... 34
11
Quellenverzeichnis ................................................................................................................ 40
Anhang
Anlage 1:
Bewertung des Ausgangszustandes, M 1 : 1.000
Anlage 2:
Zustand nach Umsetzung des Bauleitplanes, M 1 : 1.000
LP348_2015-01-14_B-Plan_Umweltbericht.doc
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Umweltbericht
zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘
1
Einführung
Die Pro Dev GmbH beabsichtigt die bauliche Entwicklung einer Freifläche der Stadt Unna im westlich gelegenen Stadtteil Massen. Zu
diesem Zweck soll der Bebauungsplanes Nr. MA-29 „Nordstraße / Im
Westfelde“ aufgestellt werden.
Der Flächennutzungsplan sieht für diesen Bereich die Darstellung
von Wohnbauflächen vor, so dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann.
Rechtliche Grundlagen
Im Rahmen der Neuerung des Europarechtsanpassungsgesetz Bau,
das am 20. Juli 2004 in Kraft getreten ist, werden gemäß § 2
Abs. 4 BauGB Bauleitpläne, sowohl Flächennutzungspläne als auch
Bebauungspläne, einer Umweltprüfung zur Ermittlung und Bewertung der Umweltbelange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB
unterzogen.
1.1
Vorgehensweise
Aufgabenstellung
Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und §1a
BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in
einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem
Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach
Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplans angemessenerweise
verlangt werden kann.
Methodisches Vorgehen
Bei der Beschreibung der Auswirkungen werden die Veränderungen
des derzeitigen Umweltzustandes nach Einwirkung der Wirkfaktoren
des Vorhabens ermittelt. In der daran anschließenden Bewertung
der Auswirkungen werden die Veränderungen beurteilt, wobei die
Umweltziele den Beurteilungsmaßstab vorgeben. Der Grad der Beeinträchtigung ergibt sich dabei durch die Verknüpfung der
Belastungsintensität einerseits und der Empfindlichkeit/Bedeutung
des jeweiligen Schutzgutes andererseits.
Integration des
Landschaftspflegerischen Fachbeitrags
und des Artenschutzberichts
In dem hier vorgelegten Umweltbericht wird der Landschaftspflegerische Fachbeitrag mit integriert. Hierdurch werden Redundanzen
vermieden, d.h. die inhaltsgleichen Teile der beiden Planwerke wer-
LP348_2015-01-14_B-Plan_Umweltbericht.doc
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Umweltbericht
zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘
den nur einmal dargestellt. Ebenfalls wird die artenschutzrechtliche
Prüfung mit in den Umweltbericht eingegliedert.
Artenschutzrechtliche
Prüfung
Die artenschutzrechtliche Vorprüfung erfolgt in einem eigenständigen
Bericht: Artenschutzprüfung (ASP) zum B-Plan „Nordstraße“.
Die Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung sind in Kap. 6
kurz zusammengefasst.
Ermittlung des Kompensationsbedarfs
Die Bestimmung des Eingriffs und die Ermittlung des Kompensationsbedarfs erfolgt auf der Grundlage des Verfahrens „Bewertung von
Eingriffen in Natur und Landschaft im Rahmen der Bauleitplanung“
(Kreis Unna, 2003).
1.2
Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des
Bebauungsplanes
Inhalte und Ziele des
Bauleitplans
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen um die Nachfrage nach
weiteren Baugrundstücken in der Stadt Unna zu decken.
Lage
Das Plangebiet befindet sich in einem Karree ca. 3 km westlich der
Unnaer Innenstadt zwischen der Massener Bahnhofstraße und der
Kletterstraße. Im Westen wird das Gebiet durch einen alten Bahndamm begrenzt. Nach Norden grenzt das Plangebiet an eine
Gleisanlage an, im Osten und im Süden ist das Plangebiet von bestehender Wohnbebauung umgeben. Inmitten des Planbereiches
bestehen bereits einige Wohnbauten, die von dem neuen Baugebiet
zukünftig umschlossen werden. Durch das Gebiet verläuft die Nordstraße.
Der Geltungsbereich hat eine Gesamtgröße von ca. 6 ha und wurde
bislang baulich nur partiell genutzt. Wie oben beschrieben, bestehen
im Norden einige Wohnbauten. Im südöstlichen Teilbereich befindet
sich der Standort einer ehemaligen Hofstelle. Ein bestehendes Lagergebäude am südlichsten Punkt des Planbereichs wird im Zuge
der Neuplanung abgerissen. Die übrigen Flächen werden landwirtschaftlich als Ackerflächen oder Grünland bewirtschaftet.
Art und Maß der
baulichen Nutzung
Als Art der baulichen Nutzung ist ein Allgemeines Wohngebiet (WA)
mit einer zweigeschossigen Bauweise vorgesehen. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird einheitlich auf 0,4 festgesetzt.
Als Bauweise werden ausschließlich Einzel- und Doppelhäuser fest-
LP348_2015-01-14_B-Plan_Umweltbericht.doc
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Umweltbericht
zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘
gesetzt, um die baulichen Strukturen der umgebenden Wohnbebauung zu wahren.
Erschließung
Das Plangebiet liegt zwischen der Kletterstraße und der Massener
Bahnhofstraße, beidseits der Nordstraße. Eine verkehrstechnische
Haupterschließung des Gebietes ist von Süden über die Nordstraße
und die Kletterstraße, sowie von Osten über die Kletterstraße möglich. Eine untergeordnete Erschließungsmöglichkeit besteht über die
Massener Bahnhofsstraße. Ferner ist eine fuß- bzw. radläufige Anbindung der Kletterstraße nach Norden zum Bahnhof Massen
vorgesehen.
Die innere Erschließung erfolgt verkehrsberuhigt über Quer- und
Stichstraßen um „Abkürzungsverkehr“ vom Massener Hellweg zur
Unterführung am Bahnhof Massen zu vermeiden.
Niederschlags- und
Schmutzwasser
Durch § 51a Landeswassergesetz (LWG) ist eine gesetzliche Pflicht
zur Versickerung oder ortsnahen Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer (ortsnahe Niederschlagwasserbeseitigung)
eingeführt worden.
Diese grundsätzliche Pflicht zur ortsnahen Niederschlagswasserbeseitigung gilt nach der Stichtagsregelung in § 51a Abs. 1 LWG für
Grundstücke, die nach dem 01.01.1996 erstmals bebaut, befestigt
oder mit dem Schmutzwasser an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden.
Die Umsetzung der neuen gesetzlichen Rechtsvorschrift des § 51a
LWG erfordert frühzeitige Planungsaussagen zur Niederschlagswasserbeseitigung der betroffenen Baugebiete.
Zu diesem Zweck wurde für die Erarbeitung eines entwässerungstechnischen Konzepts ein Bodengutachten bei Urbanski & Versmold
Ingenieurbüro für Geotechnik und Baustoffprüfung GmbH, MünsterHiltrup, in Auftrag gegeben. Nach diesem am 02.07.2013 erstellten
Gutachten zeigte sich, dass in dem untersuchten Baugebiet wegen
der ungeeigneten Durchlässigkeitsbeiwerte eine Versickerung nicht
möglich ist.
Eine ortsnahe Einleitung des Niederschlagswassers in den Massener
Bach
ist
wegen
der
topographischen
Höhenlage
des
Plangebietes und der Wasserspiegellage des Massener Bachs bei
Starkregenereignissen nicht möglich, da hierbei die Gefahr bestehen
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würde, dass ein erheblicher Rückstau in das Baugebiet und sogar
die Überflutung von Teilen der Wohnbaufläche möglich wäre.
Die Entwässerung des Baugebietes erfolgt gemäß den vorgenannten Ergebnissen im Mischsystem an den bereits durch das
Wohnbaugebiet verlaufenden Mischwassersammler DN 1.100.
Das Schmutz- und Niederschlagswasser aus der westlich der Nordstraße liegenden Baufläche und aus einer südöstlich liegenden
Teilfläche (insgesamt ca. 1,6 ha) wird in den neu zu verlegenden
Mischwasserkanälen gesammelt und über vier Einleitungsstellen an
den in der Nordstraße von Süd nach Nord verlaufenden Mischwassersammler angeschlossen. Das Mischwasser aus den übrigen
Wohnbauflächen wird ebenso in neu zu verlegenden Kanälen gesammelt und nach Nordosten abgeleitet. Dort erfolgt die Einleitung
über das bereits vorhandene Schachtbauwerk (512611) an den im
Bereich von West nach Ost verlaufenden Mischwassersammler.
2
Planvorgaben
Regionalplan
Der Regionalplan des Regierungsbezirkes Arnsberg weist den Geltungsbereich
als
„Allgemeinen
Siedlungsbereich“
(ASB)
aus
(Bezirksregierung Arnsberg 2004).
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan sieht für diesen Bereich überwiegend die
Darstellung von Wohnbauflächen vor, so dass der Bebauungsplan
aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann. Daneben
sind Grünflächen am nördlichen und südlichen Rand des Geltungsbereiches des B-Planes dargestellt. (Kreisstadt Unna 2004)
Landschaftsplan
Im Landschaftsplan für den Raum Unna ist die Planfläche mit dem
Entwicklungsziel „Temporäre Erhaltung“ ausgewiesen. Da die Flächen
im
Regionalplan
und
im
FNP
als
Wohnbauflächen
ausgewiesen sind, soll damit bis zur Realisierung der Bauleitplanung
die gegenwärtige Landschaftsstruktur erhalten bleiben. Für die Umsetzung der Wohnbauflächen schreibt der Landschaftsplan eine
Einbindung der Bebauung durch äußere natürliche Grünstrukturen in
die Landschaft vor, da der Raum eine Funktion für die lokale Erholungsnutzung und für die Lufthygiene hat. Auch die zukünftigen
Rückhaltesysteme nördlich der Bebauung sollen eine naturnahe Ge-
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staltung erhalten. Die östlich gelegenen Obstbaumbestände sollen
erhalten und ergänzt sowie das Naturdenkmal und die randlichen
Gehölzstrukturen geschützt werden. Der offene Charakter der im
Bebauungsplan Kletterstraße dem Massener Bach vorgelagerten
Freifläche soll erhalten und eine Inanspruchnahme dieser Fläche für
Freizeitzwecke vermieden werden. (Kreis Unna 2008)
Stadtökologischer
Fachbeitrag
Die Stadtökologischen Fachbeiträge (STÖB) wurden im Rahmen der
Novellierung des Landschaftsschutzgesetzes vom Juni 2000 eingeführt. Damit wurde der Grundlagenteil des Landschaftsplanes auch
auf die besiedelten Teile des Landes ausgedehnt. Mittlerweile ist der
STÖB im Landschaftsgesetz NRW nicht mehr enthalten. Der Vollständigkeit halber sei hier jedoch auf die Ziele des STÖB für die
Stadt Unna aus dem Jahr 2006 hingewiesen. Dieser gibt für den betreffenden Landschaftsraum als Entwicklungsziel vor, die urbanindustriellen Lebensräume als Trittsteinbiotope im Ballungsraum zu
erhalten. Den Planbereich betreffende Maßnahmen fallen unter die
„Erhaltung und Entwicklung aufgelockerter Siedlungsbereiche durch:
-
Anreicherung von Parks, Friedhöfen und Gärten mit naturnahen Elementen,
-
Erhaltung und Entwicklung von Freiraumkorridoren u.a. als
Frischluftschneisen für die innerstädtischen Bereiche.“
Bahnbrachen und die Begleitvegetation der Bahnlinien mit Gehölzund Ruderalsäumen sind als lineare Vernetzungselemente von Bedeutung für den innerstädtischen Biotopverbund, ebenso wie
Grünlandbereiche in den Dorfrandlagen. Kleingehölze sind wichtige
Trittsteine oder Wanderkorridore für verschiedener Tier- und Pflanzenarten.
Der Massener Bach stellt im Stadtteil eine wichtige Biotopverbundstruktur dar.
Für die Naherholung ist vor allem die Zugänglichkeit von Bedeutung.
Hier schreibt das Leitbild die Verbindung innerstädtischer Freiflächen mit dem Außenraum vor. Hier tragen landwirtschaftlich
genutzte Flächen in den Ortsrandbereichen erheblich zur Erholungsleistung bei. (Unna 2006)
Bebauungsplan
Innerhalb des Geltungsbereiches besteht kein gültiger Bebauungsplan.
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Vogelschutzgebiet
Im Osten des Geltungsbereiches liegt in ca. 5 km Entfernung das
Vogelschutzgebiet „Hellwegboerde“, welches mit einer Größe von
ca. 48.400 ha das größte nordrhein-westfälische Vogelschutzgebiet
ist. Diese überwiegend offene, durch landwirtschaftliche Nutzflächen
(es dominieren traditionell Getreideäcker) geprägte Kulturlandschaft
weist international bedeutende Brutbestände der Wiesen- und
Rohrweihe sowie des Wachtelkönigs auf. Ebenso bedeutsam sind
einzelne Brutpaare und größere Winteransammlungen der Kornweihe. (LANUV NRW 2013a)
FFH-Gebiet
Die nahegelegensten FFH-Gebiete befinden sich jeweils rund 10 km
nördlich, bzw. südlich des Gebietes. Es handelt sich bei den Gebieten um Fließgewässer, bzw. deren angrenzende Auenbereiche.
Das Gebiet In den Kaempen, Im Mersche und Langerner Hufeisen
zeichnet sich durch eben diese Auen der Lippe, naturnahe Bachverläufe und Altarme mit hervorragend ausgebildeten Verlandungszonierungen aus und ist Lebensraum zahlreicher auentypischer Arten, darunter von gemeinschaftlicher Bedeutung der Kammmolch
und das Bachneunauge.
Beim Abbabach handelt es sich um ein naturnahes Fließgewässer
mit allen bachmorphologischen Strukturelementen und für ein Gewässer dieses Typs gut entwickelter submerser Vegetation. Der
Bachlauf ist mit anderen, z.T. artenreich ausgebildeten Biotoptypen
(z.B. Stillgewässer, Grünland) teilweise eng verzahnt und daher sowohl ökologisch (u.a für den Eisvogel) als auch landschaftsästhetisch besonders wertvoll. (LANUV NRW 2013a)
Naturschutzgebiete
Es befindet sich innerhalb und im unmittelbaren Umfeld des Geltungsbereiches
kein
Naturschutzgebiet.
Das
nächste
Natur-
schutzgebiet („Wickeder Osterholz“) befindet sich in rund 1 km Entfernung. Als wertvolle Lebensstätten gelten dort insbesondere die
naturnahen Eichen- /Hainbuchen- und Buchenwälder mit ihren Altholzbeständen. (LANUV NRW 2013a)
Landschaftsschutzgebiet
Westlich des Geltungsbereiches befindet sich das Landschaftsschutzgebiet „Massen“. Es umfasst den gesamten Landschaftsraum
zwischen der Stadtgrenze und dem Siedlungsrand von Massen mit
Ausnahme der Flächen, die in der Entwicklungskarte des Landschaftsplanes mit dem Entwicklungsziel „Temporäre Erhaltung“
belegt wurden, wie die Flächen im Planbereich. Diese sind im FNP
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für die Wohnnutzung vorgesehen.
Im Landschaftsschutzgebiet dominiert die landwirtschaftliche Nutzung. Die Feldfluren bestimmen den Landschaftsraum. Der südliche
Bereich des Landschaftsschutzgebietes wird durch das Massener
Bachtal mit seinen Grünlandflächen, Obstwiesen und umfangreichen
Gehölzstrukturen geprägt. (Kreis Unna 2013)
Naturpark
Der Geltungsbereich des B-Plans liegt nicht innerhalb eines Naturparks (LANUV NRW 2013a).
Geschützter Landschaftsbestandteil
Südlich des Planbereiches steht ein Abschnitt des Massener Baches
als geschützter Landschaftsbestanteil nach § 23 a) und b) LG NW
unter Schutz. Der weitgehend naturnah strukturierte Bach verläuft in
einer Talsenke, die im Süden von einem Damm begrenzt wird. Auf
der Böschung dieses Dammes stockt eine heckenartige Gehölzstruktur, in der vor allem Schlehen dominieren, in die aber auch
Weißdorn, Eschen und Feldahorn beigemischt sind.
Die Böschungshänge des Talzuges sind ebenfalls gehölzbestanden
mit Eschen, Pappeln, Baumweiden und Walnussbäumen. Im Talgrund befinden sich innerhalb der nitrophilen Hochstaudenfluren und
Pestwurzbestände einzelne Gehölzgruppen mit zum Teil mächtigen
Weißdorngebüschen. (Kreis Unna 2013)
Flächen des Biotopkatasters
Im Biotopkataster von Nordrhein-Westfalen sind im Bereich des BPlans mehrere Flächen aufgeführt.
Westlich an den Geltungsbereich grenzt ein alter Bahndamm (BK4411-0257) der mit einem Bewuchs aus vielfältiger und blütenreicher, in Teilen trockenrasenartiger Gras- und Hochstaudenflur
beschrieben wird. Die aktuelle Bestandsaufnahme weist eine zunehmende Dominanz von Gehölzen auf. Der Bahndamm wird durch
die Neuplanung nicht beansprucht.
Südlich des Geltungsbereiches befindet sich ein Gehölzbestand zwischen Kletterstraße und Nordstraße im Bereich des Massener
Baches (BK-4411-554). Dieser Biotopkomplex aus altem Baumbestand und brachgefallenen Obstwiesen östlich und westlich des
Massener Baches im Bereich einer ehemaligen bäuerlichen Hofstelle soll zum Erhalt eines alten Baumbestandes sowie zum Erhalt und
zur Optimierung von Obstwiesen als Reste der bäuerlichen Kulturlandschaft geschützt und entwickelt werden. Die Fläche wird durch
den B-Plan nicht beansprucht.
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Im südlichen Teil des Geltungsbereiches befindet sich an der Nordstraße ein straßenbegleitender Gehölzbestand (BK-4411-608), der
als linienförmiges Element in Ortsrandlage ein Vernetzungsbiotop
zwischen dem besiedelten Bereich und der offenen Landschaft bildet.
Die Grünlandfläche östlich der bestehenden Wohnbebauung innerhalb des Geltungsbereiches ist als Rest einer ehemaligen
Streuobstwiese ausgewiesen (BK-4411-505). Aufgrund ihrer Lage im
Übergang vom besiedelten Bereich zur offenen Landschaft übernimmt
die
Grünlandfläche
ebenfalls
eine
wichtige
Vernetzungsfunktion. (LANUV NRW 2015)
Die beiden vorgenannten Flächen werden durch den B-Plan überplant.
Die
ihnen
zugewiesene
Funktion
als
vernetzende
Gehölzstruktur bzw. Grünlandfläche wird durch den großzügig geplanten Grünzug mit Gehölzstrukturen innerhalb des Baugebietes
übernommen.
Naturdenkmal
Im Geltungsbereich befindet sich das Naturdenkmal Nummer 4. Es
handelt sich dabei um vier ineinander verwachsene Eiben in einer
Gesamtbreite von ca. 10 m und einer Höhe von ca. 6 m. (Kreis Unna
2008)
Wasserschutzgebiet
Im Süden grenzt das Plangebiet an das Überschwemmungsgebiet
des Massener Baches an. Das nächstgelegene Trinkwasserschutzgebiet befindet sich ca. 6 km südlich. (MUNLV 2013)
2.1
Ziele des Umweltschutzes in übergeordneten Planungen
und Fachgesetzen
Die Umweltqualitätsziele definieren die anzustrebenden Umweltqualitäten eines Raumes. Sie stellen den Maßstab für die Beurteilung
von Vorhabenswirkungen dar. Die Umweltziele werden aus den
nachfolgend aufgeführten Fachgesetzen und Fachplänen abgeleitet.
Mensch
Schutz von Flächen mit Wohnfunktionen und Erholungsfunktionen
gegenüber Lärmimmissionen und „Gerüchen“
Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen
Umwelteinwirkungen durch Geräusche oder Luftverunreinigungen
sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch
Geräusche oder Luftverunreinigungen (TA Lärm, TA Luft)
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Erhalt und Herstellung der Zugänglichkeit von Flächen mit Erholungsfunktionen (§1 (6) 7 BauGB)
Pflanzen und Tiere
Schutz, Pflege und Entwicklung der Lebensraumfunktionen für Artengemeinschaften und für seltene/gefährdete Arten (§§ 1, 2, 8, 9,
14, 15, 44 BNatSchG)
Aufbau und Schutz des Europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000", insbesondere zum Schutz der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete
(§31 BNatSchG, §1(6)7, §1a BauGB)
Erhalt der biologischen Vielfalt (Biodiversitätskonvention)
Boden
Die Flächeninanspruchnahme für Siedlungen ist auf das unbedingt
notwendige Maß zu beschränken und nach Möglichkeit durch geeignete
Maßnahmen
der
Entsiegelung
auszugleichen
(§1a
BauGB).
Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen der Innenentwicklung (§1a BauGB)
Der Boden ist aufgrund seiner Produktions-, Regelungs-, Lebensraum- und kulturellen Funktion zu schützen, zu erhalten und ggf.
zu verbessern (§1, §4 BBodSchG).
Wasser
Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts und
als Lebensraum für Tiere und Pflanzen
Gewährleistung von natürlichen und schadlosen Abflussverhältnissen
und
Vorbeugung
der
Entstehung
von
nachteiligen
Hochwasserfolgen durch Rückhaltung des Wassers in der Fläche
(§ 6 (1) WHG)
Erhalt der Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts, Vermeidung
einer Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses
(§ 5 (1) WHG)
Bei einem Ausbau sind nicht naturnah ausgebaute natürliche Gewässer so weit wie möglich wieder in einen naturnahen Zustand
zurückzuführen (§ 6 (2) WHG)
Regenwasser ist möglichst getrennt vom allgemeinen Schmutzwasser abzuleiten; Möglichkeiten der Versickerung sind, soweit
der Grundwasserschutz dem nicht entgegensteht, vorrangig zu
nutzen.
Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 1. Januar
1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisati-
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on angeschlossen werden, ist zu versickern, zu verrieseln oder
ortsnah direkt oder ohne Vermischung mit Schmutzwasser über
eine Kanalisation in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne
Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist (§51a
(1) LWG).
Klima/Luft
Schutz von Flächen mit bioklimatischen und/ oder lufthygienischen
Funktionen (§1 (6) 7, §1a BauGB, §1 u. 2 BNatSchG)
Schutz von Flächen mit Wohnfunktion und Erholungsfunktion gegenüber luftgetragenen Schadstoffimmissionen (§1 (6) 7, §1a
BauGB, §1 u. 2 BNatSchG)
Bauleitpläne sollen dazu beitragen, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und
die Klimaanpassung, insbesondere in der Stadtentwicklung, zu
fördern (§ 1 (5) BauGB).
Landschaft
Nachhaltige Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von
Natur und Landschaft (§1 LG)
Bauliche Anlagen aller Art haben sich schonend in die Landschaft
einzufügen (§ 1 BNatSchG)
Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes (§ 1 (6) 6 Bau GB)
Kultur/Sachgüter
Historische Kulturlandschaften und -landschaftsteile von besonders charakteristischer Eigenart sind zu erhalten. Dies gilt auch für
die Umgebung geschützter und schützenswerter Kultur-, Bau- und
Bodendenkmale, sofern dies für die Erhaltung der Eigenart und
Schönheit des Denkmals erforderlich ist (§2 LG).
Bauliche Anlagen aller Art haben sich schonend in die Landschaft
einzufügen (§ 1 BNatSchG)
Berücksichtigung der Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (§ 1 (6) 6 BauGB)
Kulturhistorisch besonders bedeutende Teilräume sind von Beeinträchtigungen möglichst freizuhalten.
3
Beschreibung und Bewertung des derzeitigen
Umweltzustandes
Naturräumliche
Einordnung
Der Geltungsbereich befindet sich in der naturräumlichen Großlandschaft des Norddeutschen Tieflandes in der Westfälischen Bucht. In
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der weiteren Untergliederung der naturräumlichen Haupteinheit ist
der Raum Unna insgesamt dem Naturraum Hellwegbörden [542] zuzuordnen. Somit stellt das Plangebiet einen von Längstalmulden
leicht gewellten und nach Süden ansteigenden Randsaum der Münsterschen Kreideschüssel dar. Die fruchtbaren Böden in Verbindung
mit den günstigen Klimaverhältnissen führten zur Entstehung einer
intensiv agrarisch genutzten Landschaft mit alten Haufendörfern.
Die Werl-Unnaer Börde und die Dortmunder Börde stellen den größten, in der Mitte befindlichen Bereich dar und werden als Oberer
Hellweg bezeichnet. Die mächtigen Lößlehmböden haben zu einer
traditionellen intensiven ackerbaulichen Nutzung geführt. Die Ausbeutung der Wälder und die frühzeitige ackerbauliche Nutzung der
Hellwegregion ließen eine großflächig offene Agrarlandschaft, eine
der ältesten Kulturlandschaften Nordrhein-Westfalens, entstehen.
3.1
Wohnen
Schutzgut Mensch, einschließlich menschlicher
Gesundheit
Im Planbereich besitzen die von der Massener Bahnhofstraße zugänglichen Grundstücke eine Bedeutung für Wohnfunktionen.
Desweiteren wird das Gebäude an der Kletterstraße bewohnt. Im
Osten und Süden des Planbereiches befindet sich weitere Wohnbebauung.
Lärm
Aufgrund der an den Planbereich nördlich angrenzenden Gleisanlagen sind im Bebauungsgebiet Lärmbeeinträchtigungen durch
Schienenverkehr zu erwarten. Die Ergebnisse der Schallimmissionsprognose ergeben eine Überschreitung der Orientierungswerte
der DIN 18005 für Allgemein Wohngebiete zur Tages- und Nachtzeit
in bestimmten Baufeldern. Hier ist die Festsetzung entsprechender
passiver Schallschutzmaßnahmen erforderlich. (Uppenkamp und
Partner 2013)
Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm sind aufgrund der zu erwartenden Frequentierung der um- und angrenzenden Straßen nicht zu
erwarten.
Erholung
Laut gültigem Landschaftsplan besitzt der Planungsraum eine Funktion für die lokale Erholungsnutzung. Entlang der nördlichen und der
westlichen Grenze verläuft die Route des regionalen Radweges Unna A3. Durch ihren überwiegend landwirtschaftlich geprägten
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Charakter haben die Flächen zudem eine Bedeutung für die Erholungsnutzung durch die Anwohner der umliegenden Wohngebiete.
Das Gebiet wird vorwiegend durch Spaziergänger mit Hunden und
zur Überleitung in die angrenzenden Freiflächen genutzt.
Bewertung
Das Plangebiet hat eine Bedeutung für Wohnfunktionen und für die
Erholungsnutzung.
3.2
Schutzgut Tiere und Pflanzen, einschließlich biologische
Vielfalt
Nutzungsstrukturen
im Umfeld des Geltungsbereiches
Das Gebiet grenzt im Osten und im Süden an Wohnbebauung an.
Im Westen wird das Gelände durch einen ehemaligen Bahndamm
begrenzt, dahinter schließen sich landwirtschaftliche Flächen an. Im
Norden verläuft die Bahnlinie Dortmund-Unna und bildet die Grenze
des Geltungsbereiches.
Nutzungsstrukturen
innerhalb des Geltungsbereiches
Innerhalb des ca. 6 ha großen Geltungsbereiches sind überwiegend
Ackerflächen, Grünländer, Ruderalfluren und kleinere Gehölzstrukturen anzutreffen. Als bauliche Nutzungen befinden sich bereits
mehrere Einfamilienhäuser und eine alte Hofstelle mit Wohnhaus
und Nebengebäuden innerhalb des Geltungsbereiches des B-Plans.
Überlagerung von
baurechtlich überplanten Flächen
Der Geltungsbereich des B-Plans „Nordstraße“ ist noch nicht bau-
Gehölzbestände
Im Norden des Geltungsbereiches befinden sich Gehölzbestände
rechtlich überplant.
entlang der Bahngleise. Dort stehen im Bereich des Zugangs 4
Ahorne jüngeren Alters, an die sich westlich eine Strauchhecke anschließt. Die Strauchhecke setzt sich fast ausschließlich aus
Brombeere und Weißdorn zusammen und ist auf der Länge der begleitenden Straße 2-3 m hoch. Im Bereich der sich anschließenden
Ackerfläche ist sie nur noch rund 1 m hoch und besteht aus Brombeersträuchern mit größeren vorgelagerten Brennesselbeständen.
Der alte Bahndamm an der westlichen Grenze des Geltungsbereiches ist rund 4 m hoch und mit einem Gehölzstreifen besetzt. Dieser
lässt sich in zwei strukturell unterschiedliche Bereiche teilen. Der
nördliche Teil besteht überwiegend aus Eichen mit Stammdurchmessern bis zu 40 cm und ist mit Birken Ahorn und Kirsche
durchsetzt. Es besteht ein dichter Unterwuchs aus Farnen und
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Brombeere auf der gesamten Höhe des Walls.
Der südliche Teil weist einen deutlich lückigeren Bestand auf und
besteht aus Ahornen, die in größerem Abstand gepflanzt wurden.
Der Unterwuchs ist deutlich geringer als im nördlichen Teil.
Eine weitere Baum-Strauch-Hecke befindet sich entlang der Nordstraße, mit mehrstämmig ausgebildeten Ahornen, die einen Stammdurchmesser von bis zu 40 cm aufweisen. Die Strauchschicht wird
von Holunder, Heckenrose, Brombeere und Weißdorn gebildet.
Im Bereich des gewerblich genutzten Geländes im Süden des Geltungsbereichs befinden sich mehrere alte mehrstämmig ausgebildete Eschen mit unterschiedlich starken Stammdurchmessern
von bis zu 50-60 cm.
Nördlich des Gewerbegeländes befindet sich in einer Wiese das bereits oben beschrieben Naturdenkmal, bestehend aus 4 ineinander
verwachsenen Eiben.
Ein dichter Gehölzbestand ist auch an der alten Hofstelle festzustellen. Diese wird südlich von einer Baumreihe mit mächtigen Buchen
begrenzt. Die Gehölze stehen mit Abständen von < 1 m bis zu 2 m
sehr dicht und weisen Stammdurchmesser von rund 60 cm auf. Weitere Gehölze auf der Hofstelle sind beispielsweise eine mächtige
Eiche mit ca. 60 cm Stammdurchmesser und eine Walnuss mit einem Stammdurchmesser von rund 70 cm.
Die sich nördlich anschließende Rinderweide in der Mitte des Planbereiches ist umliegend von einer Weißdornhecke gesäumt.
Am westlichen Ende des Parkstreifens im Nordosten des Geltungsbereiches befindet sich ein kleines Gebüsch aus u.a. Weißdorn und
Heckenrose.
Einzelbäume
Im Zentrum der östlich gelegenen Wiese befinden sich zwei junge
Laubbäume.
Grünländer
Im Süden des Geltungsbereiches befinden sich zwei vergleichsweise extensiv gehaltene Grünlandbereiche, die Arten wie Schafgarbe,
Sauerampfer, Diestel und Weißklee aufweisen.
Nördlich der alten Hofstelle befindet sich ein durch Rinder intensiv
beweidetes Intensivgrünland.
Der Osten des Gebietes wird durch eine Mähweide begrenzt. Hier
sind den Gräsern Arten wie Weißklee, Gänseblümchen, Löwenzahn,
Diestel und Brennnessel beigemischt.
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Saum-, Ruderal- und
Hochstaudenfluren
Ruderalsäume befinden sich im Geltungsbereich beidseitig entlang
der Nordstraße, umseitig der Ackerflächen, im Bereich des Lagergebäudes und entlang des Parkstreifens an der nord-östlichen Ecke.
Die Ackerrandstreifen weisen Arten wie Brennnessel, Hirtentäschel,
Diestel, Mohn, Rotklee, Rainfarn Sauerampfer, Löwenzahn, Kamille,
Schafgarbe und Spitzwegerich auf und sind zwischen ca. 0,5 m und
1 m breit.
Die Ruderalfluren weisen verschiedene Arten der Trittpflanzengesellschaft sowie u.a. Johanniskraut, Löwenzahn, Beifuß, Wilde
Möhre und Brombeere auf.
Acker
Der Großteil des Geltungsbereiches wird derzeit als Ackerfläche intensiv genutzt. Die beiden Flächen im Westen und in der Mitte des
Gebietes waren zum Zeitpunkt der Begehung mit Kartoffeln bestellt.
Straßen und Wege
Die Nordstraße quert den Geltungsbereich von Norden nach Süden.
Entlang der nördlichen Grenze verläuft die Massener Bahnhofstraße,
die auf einer Breite von ca. 4,5 m und im Bereich der Bahnhofsparkplätze auf einer Breite von ca. 6 m asphaltiert ist.
Siedlungsflächen /
Gebäude
Teilflächen des Geltungsbereiches des B-Planes werden bereits von
Bebauung eingenommen. Im Norden befindet sich ein Bereich auf
dem 6 Ein- bzw. Mehrfamilienhäuser stehen. Die Häuser sind von
Ziergärten umgeben und mit Ziergehölzen von den benachbarten
landwirtschaftlichen Flächen abgegrenzt.
Im Südosten befindet sich eine alte Hofstelle mit einem Haupthaus
und zwei Nebengebäuden. Die Hoffläche ist zum größten Teil befestigt. Das Haupthaus steht unter Denkmalschutz. Die Grenzen des
Hofes werden von Gehölzbeständen eingenommen (vgl. Beschreibung Gehölzbestände)
Im Süden des Geltungsbereiches befindet sich ein gewerblich genutztes Areal. Ein Lagergebäude und ein kleines Nebengebäude des
Areals befinden sich innerhalb der Grenzen des B-Plans und werden
überplant.
Bewertung
Biotoptypen
Grundlage für die Bewertung ist das Bewertungsverfahren „Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft im Rahmen der
Bauleitplanung“ (Kreis Unna, 2003).
Jeder Biotoptyp erhält einen Wert von 0 - 1,0, wobei 1,0 dem höchsten Wert für Naturschutz und Landschaftspflege entspricht.
Die Biotoptypen des Untersuchungsbereiches sind überwiegend
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durch die landwirtschaftliche Nutzung beeinflusst. Vorherrschend
sind Biotoptypen der Acker- und Grünlandflächen, denen überwiegend eine geringe bis durchschnittliche Bedeutung beizumessen ist,
Als Lebensraum bzw. Wohn- und Niststätte für Tiere sind insbesondere die älteren Gehölzbestände und die leerstehenden Gebäude
der alten Hofstelle von Bedeutung.
Tabelle 1: Bewertung der im Geltungsbereich des B-Plans vorkommenden Biotoptypen
Biotoptyp
Biotopwert
1
Versiegelte oder teilversiegelte Fläche, Rohböden
1.1
Versiegelte Fläche (Gebäude, Asphalt)
0
1.2
Schotter-, Kies-, Sandflächen, wassergebundene Decken
0,1
2
Begleitvegetation
2.2
Straßenbegleitgrün, Straßenböschungen
0,2
2.3
Wegraine ohne Gehölzaufwuchs
0,3
3
Landwirtschaftliche Nutzfläche
3.1
Acker
0,3
3.2
Intensivgrünland
0,4
3.3
Extensiv genutztes Grünland mittlerer Standorte
0,7
4
Grünflächen
4.1
Zier- und Nutzgarten (strukturarm)
5
Brachen
5.1
Brachen < 5 Jahre
8
Gehölze
8.2
Alleen, Einzelbäume, Baumgruppen standortheimisch (Bestand)
0,8*
8.3
Hecken, Gebüsche, Feldgehölze (reich strukturiert) (Bestand)
0,8
0,2
0,5
* in der Regel zusätzliche Maßnahmen zum Ausgleich des Eingriffs in das Landschaftsbild erforderlich
Tiere
Zur Beurteilung der Frage, ob im Rahmen der Aufstellung des BPlans Nr. MA-29 „Nordstraße/ Im Westfelde“ in Unna Masen ggf.
gegen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände verstoßen werden
könnte, erfolgte gemäß den gesetzlichen Vorgaben eine Artenschutzprüfung
in
Verbindung
mit
Bestandserfassungen
von
Brutvögeln und Fledermäusen. Detaillierte Angaben zu den Bestandsaufnahmen
sind
dem
beigefügten
Gutachten
„Artenschutzprüfung Stufe II zum Bebauungsplan MA-29 „Nordstraße/ Im Westfelde“ in Unna Massen“ (LINDSCHULTE 2014). zu
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entnehmen.
In Bezug auf die Avifauna wurden neben häufigen und weit verbreiteten Vogelarten mit der Schleiereule, Rauchschwalbe und dem
Turmfalke drei sog. planungsrelevanten Arten nachgewiesen.
Hinsichtlich der Fledermäuse konnten im Untersuchungsraum einschl. der Randbereiche insgesamt 6 Arten nachgewiesen werden,
wobei mit Ausnahme der Zwergfledermaus diese Arten nur mit Einzelkontakten nachgewiesen wurden. Fledermäuse nutzten den
Untersuchungsraum dabei als Nahrungshabitat und während der
Transferflüge. Quartiere und Flugstraßen konnten im Rahmen der
Bestandserfassungen nicht nachgewiesen werden.
Bewertung
3.3
Der Geltungsbereich ist von mittlerer Bedeutung für das Schutzgut.
Schutzgut Boden
Boden
Ein geotechnischer Bericht zur Ermittlung der örtlich anstehenden
Bodenarten sowie der Versickerungsmöglichkeiten wurde vom Ingenieurbüro für Geotechnik und Baustoffprüfung Urbanski & Versmold
2013 durchgeführt.
Bei 6 Bohrungen bis in eine Tiefe von 2,0 m wurde als örtlich anstehende Bodenart Schluff festgestellt. Eine Versickerung ist aufgrund
der örtlich anstehenden, nur schwach durchlässigen Böden nicht
möglich.
Schutzwürdigkeit
Die Böden des Geltungsbereiches des B-Planes werden als sehr
schutzwürdige fruchtbare Böden aufgrund ihrer Regelungs- und Pufferfunktion sowie ihrer natürlichen Bodenfruchtbarkeit eingestuft.
(Geologischer Dienst NRW 2013)
Natürliches Ertragspotenzial
Die Böden des Geltungsbereiches werden mit einer Bodenwertzahl
von 68-85 eingestuft. Dies entspricht einem sehr hohen natürlichen
Ertragspotenzial. (Geologischer Dienst NRW 2013)
Potenzielle Lebensraumfunktion
Die potenziellen Lebensraumfunktionen werden nach Feuchtegrad,
Nährstoffgehalt und Natürlichkeit eines Standortes analysiert. Insbesondere extremen Standortbedingungen wie z.B. nass, trocken,
nährstoffarm ist eine große Bedeutung für das Vorkommen und die
Entwicklung einer seltenen Flora und Fauna beizumessen. Extreme
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Standortbedingungen sind im Untersuchungsgebiet nicht ausgeprägt.
Die Lebensraumfunktion des Bodens ist als mittelwertig mit einem
Entwicklungspotenzial für eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt zu
bewerten.
Speicher- und
Reglerfunktionen für
Nähr- und
Schadstoffe
Die Gesamtfilterwirkung für kolloid- und ionendisperse Stoffe in Abhängigkeit von der klassifizierten Luftkapazität und der klassifizierten
Kationenaustauschkapazität wird als mittel eingestuft. (Geologischer
Dienst NRW 2013)
Altlasten
Im Geltungsbereich ist das Grundstück der alten Hofstelle als Altlastenverdachtsfläche im Kataster der Stadt Unna erfasst. Zur
Bewertung möglicher Belastungen wurde daher eine Altlastenuntersuchung mit Hilfe von Kleinrammbohrungen durchgeführt.
Die Analyse erbrachte keine Prüfwertüberschreitungen für den Wirkungspfad Boden-Mensch für die Nutzungsart Wohngebiete. Eine
Gefährdung wird auf Basis der durchgeführten Untersuchungen nicht
abgeleitet. Bezüglich des Wirkungspfads Boden-Grundwasser wurden im Bereich des ehemaligen Schuppens sowie im Bereich des
Wohnhauses Prüfwertüberschreitungen festgestellt. Eine Gefährdung wird jedoch aufgrund der vorhandenen Versiegelung bzw. der
geplanten Versiegelung durch den Straßenbau nicht abgeleitet.
Die abfalltechnische Einordnung des Bodens ist im Detail dem Gutachten zu entnehmen, es ist jedoch bei Aushubmaßnahmen mit
erhöhten Entsorgungskosten zu rechnen. (Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH 2014)
Bewertung
Der Geltungsbereich ist von mittlerer bis hoher Bedeutung für das
Schutzgut.
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Umweltbericht
zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘
3.4
Schutzgut Wasser
Oberflächengewässer
Innerhalb des Plangebiets befinden sich keine Oberflächengewässer
in Form von Gräben oder Gewässern.
Südlich des Geltungsbereiches verläuft in einer Entfernung von ca.
100 m der Massener Bach. Ein Abschnitt des Bachs steht als geschützter Landschaftsbestandteil nach § 23 a) und b) LG NW unter
Schutz. Der weitgehend naturnah strukturierte Bach verläuft in einer
Talsenke, die im Süden von einem Damm begrenzt wird. Auf der
Böschung dieses Dammes stockt eine heckenartige Gehölzstruktur,
aus standortgerechten Arten. (Kreis Unna 2013)
Grundwasser
Der Grundwasserspiegel wurde bis zur Bohrendtiefe von 2 m unter
Gelände nicht angetroffen (Ingenieurbüro Urbanski & Versmold
2013). Laut dem Infoportal ELWAS-IMS liegen die Grundwasserflurabstände im Bereich des Grundwasserkörpers Oberkreide-Schichten
des Hellweg/West, der sich innerhalb des Plangebiets erstreckt, im
Quartär bei bis zu 3 m, in der Oberkreide bei bis zu 25 m. Auch über
den Geodatendienst NRW wird der Grundwasserflurabstand mit sehr
hoch angegeben.
Bewertung
Die Überdeckung mit Schluff in Verbindung mit einem hohen
Grundwasserabstand führt zu einer mittleren bis geringen Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Verschmutzungen.
3.5
Schutzgut Klima/Luft
Großklima
Die durchschnittliche jährliche Lufttemperatur beträgt ca. 10 - 11°C
bei einer durchschnittlichen Jahresniederschlagsmenge von ca.
790 mm (LANUV NRW 2013b).
Mesoklima
Die Gehölzstrukturen innerhalb des Plangebiets fungieren kleinräumig
als
Frischluftquellgebiete
und
Luftfilterelemente.
Die
landwirtschaftlichen Flächen, die den Großteil des Plangebiets einnehmen, sind als Kaltluftentstehungsgebiet einzustufen. Für die
angrenzenden Siedlungsbereiche sorgen die Freiflächen auch aufgrund des leicht abfallenden Geländes zu den Bebauten Bereichen
hin für eine Frischluftversorgung.
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Umweltbericht
zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘
Bewertung
Der Geltungsbereich besitzt kleinräumig als Kaltluftentstehungsgebiet und Frischluftquellgebiet sowie Luftfilter eine Bedeutung für das
Schutzgut. Auch für die Frischluftversorgung der angrenzenden
Siedlungsbereiche ist das Gebiet von Bedeutung.
3.6
Schutzgut Landschaft
Landschaftsbild
Das Landschaftsbild ist durch sehr unterschiedliche Strukturen am
Stadtrand von Unna-Massen gekennzeichnet. Der Geltungsbereich
selbst wird dominiert von landwirtschaftlichen Nutzflächen und einigen Wohnbauten mit den entsprechenden Ziergärten. Wenige
Gehölzstrukturen durchsetzen die Freiflächen. Randlich wirken lineare Elemente wie der alte Bahndamm mit Gehölzbewuchs westlich
des Gebietes und die in Nutzung befindliche Bahntrasse mit den begleitenden Gehölzstrukturen nördlich des Geltungsbereiches auf das
Landschaftsbild ein. Südlich und Östlich des Gebietes befindet sich
ausschließlich Wohnbebauung. Durch den Schienenverkehr und
durch die Lage im Einflugbereich des Dortmunder Flughafens entstehen erhebliche akustische Störungen. Weitere Beeinträchtigungen in Form von Lärm, Immissionen sowie Licht und Bewegung
resultieren aus den anliegenden Siedlungsbereichen.
Bewertung
Der Planbereich ist für das Schutzgut Landschaft von allgemeiner
Bedeutung.
3.7
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Schutzgut Kulturund sonstige
Sachgüter
Innerhalb des Geltungsbereiches steht das Haupthaus der alten
Hofstelle unter Denkmalschutz.
Archäologischen Fundstellen sind nach derzeitigem Kenntnisstand
innerhalb des Geltungsbereichs nicht bekannt.
3.8
Schutzgut Wechselwirkungen
Wechselwirkungen
Wechselwirkungen, die sich zwischen den einzelnen Umweltmedien
ergeben, hierzu zählen insbesondere die verschiedenen Wirkungsketten zwischen dem Boden- und Wasserhaushalt, wurden bei der
LP348_2015-01-14_B-Plan_Umweltbericht.doc
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Umweltbericht
zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘
Erfassung und Bewertung der einzelnen Schutzgüter berücksichtigt
und werden nicht gesondert dargestellt.
4
4.1
Prognose der Umweltauswirkungen
Mit dem Vorhaben verbundene Umweltauswirkungen
Im Zusammenhang mit dem Bau, der Anlage und dem Betrieb des
B-Plan-Gebietes „Nordstraße“ ist von folgenden erheblichen Wirkfaktoren auszugehen.
Baubedingt
Bodenverdichtung
Vorübergehende Inanspruchnahme durch Baustelleneinrichtung,
Arbeitsstreifen, Lagerflächen
anlagebedingt
betriebsbedingt
4.2
Lärm- und Schadstoffemissionen
Erschütterungen
Abriss von Gebäuden
Flächeninanspruchnahme/ Versiegelung
Höhen-/Längenausdehnung von Bauwerken
Schallemissionen durch vorhabenbedingten Verkehr
Von dem Gewerbegebiet ausgehende Lärmemissionen
Lichtemissionen
Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch, einschließlich
menschlicher Gesundheit
Der Planbereich besitzt bereits eine Funktion als Wohngebiet und
grenzt direkt an weitere Wohngebiete an. Die Entwicklung dieser
Funktion fügt sich demnach in die bestehende Nutzung gut ein.
Die vorhandenen Straßen wurden für die siedlungsnahe Erholung,
vor allem zum Hunde ausführen genutzt. Diese Funktion kann durch
die neu entstehenden Grünzüge weiter übernommen und auch in die
direkt westlich angrenzenden Flächen verlagert werden. Für die
Wohn- und Erholungsfunktion ergeben sich demnach keine nachteiligen Beeinträchtigungen.
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Umweltbericht
zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘
Immissionsschutz
Beeinträchtigungen durch Lärmimmissionen werden nur entlang der
Bahntrasse gesehen. Hier werden entsprechende passive Lärmschutzmaßnahmen an den Gebäuden im B-Plan festgesetzt.
Außerdem wird im westlichen Teil des Planbereiches entlang der
Schienen ein Lärmschutzwall errichtet.
Die verkehrlichen Auswirkungen der Planungen ergeben sich ausschließlich über den Anliegerverkehr, da die Verkehrsplanung eine
verkehrliche Beruhigung innerhalb des Gebietes und damit die Vermeidung von Durchgangsverkehr vorsieht. Aufgrund der Ausprägung
des Wohngebietes ist daher nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen durch Lärm- und Schadstoffimmissionen zur rechnen.
4.3
Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen, einschließlich biologische Vielfalt
Mit der Baumaßnahme ist überwiegend die Inanspruchnahme von
Biotoptypen geringer Bedeutung verbunden. Dabei handelt es sich
vorwiegend um Acker- und Intensivgrünlandflächen.
Zum Teil werden auch höherwertige Biotopstrukturen überplant. Im
Zuge der Gebietsentwicklung werden ein Teil einer Extensivgrünlandfläche,
eine
Baumreihe
aus
Buchen
sowie
zwei
Weißdornhecken entfernt.
Weitere hochwertige Strukturen innerhalb des Geltungsbereiches
werden zur Entwicklung eines quartiersinternen Grünzuges erhalten.
Das vorhandene Naturdenkmal wird in diesen Grünzug einbezogen,
ebenso wie ein Großteil des bestehenden Extensivgrünlandes mit
weiteren
Gehölzbeständen
und
einer
angrenzenden
Baum-
Strauchhecke.
Sämtliche beanspruchte Biotoptypen sind grundsätzlich ersetzbar, so
dass keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen für die Umwelt
verbleiben.
Der Ausgleichsbedarf für die Biotoptypen wird im Rahmen der Eingriffsbilanzierung ermittelt.
Im Rahmen der Artenschutzprüfung wurden die Auswirkungen auf
das Schutzgut Tiere anhand von Kartierungen detailliert überprüft
(LINDSCHULTE 2014).
In Bezug auf die Avifauna wurden neben häufigen und weit verbreite-
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Umweltbericht
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ten Vogelarten mit der Schleiereule, Rauchschwalbe und dem Turmfalke drei sog. planungsrelevanten Arten nachgewiesen.
Hinsichtlich der Fledermäuse konnten im Untersuchungsraum einschl. der Randbereiche insgesamt 6 Arten nachgewiesen werden,
wobei mit Ausnahme der Zwergfledermaus diese Arten nur mit Einzelkontakten nachgewiesen wurden. Fledermäuse nutzten den
Untersuchungsraum dabei als Nahrungshabitat und während der
Transferflüge. Quartiere und Flugstraßen konnten im Rahmen der
Bestandserfassungen nicht nachgewiesen werden. Unter Berücksichtigung der in Kapitel 5 aufgeführten Maßnahmen zur Vermeidung
erheblicher Beeinträchtigungen können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgeschlossen
werden.
4.4
Auswirkungen auf das Schutzgut Boden
Unvermeidbare Beeinträchtigungen entstehen primär durch die Versiegelung im Zuge der Bebauung und Erschließung. Da Bodenversiegelung immer mit einem dauerhaften Verlust sämtlicher Bodenfunktionen (Verlust von Versickerungs- und Verdunstungsfläche,
Verlust von Lebensraum für Flora und Fauna, Verlust der Regulations- und Pufferfunktion sowie der Archivfunktion des Bodens)
verbunden ist, ist dieser Verlust generell eine erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung des Naturhaushaltes. Zudem kommt es zu
Bodenauf- und -abtrag und Bodenverdichtung im Zuge der Bautätigkeit. Die hier vorliegenden Böden werden aufgrund ihrer Regelungsund Pufferfunktion sowie ihrer natürlichen Bodenfruchtbarkeit und ihres natürlichen Ertragspotenzial mit einer mittleren bis hohen
Bedeutung bewertet.
Gemäß Altlastengutachten ist bei Aushubmaßnahmen im Bereich
der alten Hofstelle mit erhöhten Entsorgungskosten aufgrund einer
Vorbelastung zu rechnen. Eine Gefährdung für den Wirkungspfad
Boden-Mensch, bzw. Boden-Grundwasser wurde nicht abgeleitet.
Durch die Maßnahme wird ein insgesamt ca. 6 ha großer Bereich
beansprucht, von dem ca. 5 ha als Wohnbaufläche (GRZ 0,4) oder
als Verkehrsfläche überplant werden. Die Gesamtversiegelung beträgt für den Geltungsbereich insgesamt max. ca. 2,7 ha.
LP348_2015-01-14_B-Plan_Umweltbericht.doc
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4.5
Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser
Durch die Maßnahme wird ein insgesamt ca. 6 ha großer Bereich
beansprucht, von dem ca. 5 ha als Wohnbaufläche (GRZ 0,4) und
als Verkehrsfläche überplant werden. Die Gesamtversiegelung beträgt für den Geltungsbereich insgesamt max. ca. 2,7 ha.
Die Erarbeitung eines entwässerungstechnischen Konzepts (Urbanski & Versmold 2013) zeigte, dass in dem untersuchten Baugebiet
wegen der ungeeigneten Durchlässigkeitsbeiwerte eine Versickerung
nicht möglich ist.
Eine ortsnahe Einleitung des Niederschlagswassers in den Massener
Bach
ist
wegen
der
topographischen
Höhenlage
des
Plangebietes und der Wasserspiegellage des Massener Bachs bei
Starkregenereignissen nicht möglich, da hierbei die Gefahr bestehen
würde, dass ein erheblicher Rückstau in das Baugebiet und sogar
die Überflutung von Teilen der Wohnbaufläche möglich wäre.
Die Entwässerung des Baugebietes erfolgt gemäß den vorgenannten
Ergebnissen im Mischsystem an bestehende, bzw. neu anzulegende
Mischwassersammler.
Beeinträchtigungen des Landschaftswasserhaushaltes können damit
hinsichtlich der nicht durchzuführenden Versickerung von Niederschlagswasser nicht gänzlich vermieden werden.
4.6
Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Luft
Die Versiegelung führt zu einer Verminderung der Kaltluftentstehungsbereiche. Unbegrünte, nicht verschattete Dach-, Wand- und
Verkehrsflächen belasten zudem das Klein- und Lokalklima. Überhitzung und Wärmeausstrahlung der Flächen und Gebäudekörper
verstärken im Sommer die belastenden Komponenten des Lokalklimas (Überwärmung, Schwüle) weiter und verlängern die Beeinträchtigungen durch die Wärmespeicherwirkung der Baumassen in
die Nachtstunden hinein.
Bei den beschriebenen Auswirkungen handelt es sich um nachteilige
Umweltauswirkungen, die jedoch vor dem Hintergrund der geplanten
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Umweltbericht
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Einzelhausbebauung und der vorgesehenen Durchgrünung als nicht
erheblich eingestuft werden.
4.7
Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft
Schutzgut Landschaft
Mit der Inanspruchnahme für die Wohnbebauung wird der Landschaftsbildeindruck auf der Vorhabensfläche nahezu vollständig
überprägt. In den geplanten quartiersinternen Grünzug werden das
vorhandene Naturdenkmal und die südlich davon gelegene Extensivgrünlandfläche mit weiteren Gehölzbeständen eingebunden.
Mit der Planung soll ein Abschluss der Siedlungsflächen geschaffen
werden, die sich an der Bahntrasse und dem alten Bahndamm im
Westen des Gebietes orientiert. Da der Bereich nur eine allgemeine
Bedeutung für das Schutzgut Landschaft aufweist und sich zudem in
gleichartiger Struktur und Gliederung an die umgebenden Siedlungsgebiete anschließt, sind mit der Überplanung keine erheblichen
Beeinträchtigungen des Schutzgutes verbunden.
4.8
Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur und sonstige
Sachgüter
Im Geltungsbereich befindet sich ein Gebäude, das unter Denkmalschutz steht. Der Erhalt des Gebäudes ist damit gesichert und es
ergeben sich keine negativen Auswirkungen auf das Schutzgut.
4.9
Wechselwirkungen
Wechselwirkungen, die sich durch das Vorhaben ergeben, wurden
im Rahmen der Wirkungsprognose bei der Analyse und Bewertung
der einzelnen Schutzgüter berücksichtigt und werden daher nicht gesondert aufgeführt.
LP348_2015-01-14_B-Plan_Umweltbericht.doc
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Umweltbericht
zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘
5
Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung und zum Ausgleich von erheblichen nachteiligen Auswirkungen
5.1
Maßnahmen zur Vermeidung / Schutzmaßnahmen
Zur Minimierung von Beeinträchtigungen der Tierwelt, insbesondere der Vogelwelt, ist
das Roden von Gehölzbeständen und die Baufeldfreimachung nur außerhalb des gesetzlich festgelegten Zeitraumes vom 01.03. bis 30.09. eines Jahres gestattet
(§ 39 BNatSchG).
Soweit möglich werden Grünstrukturen innerhalb des Plangebietes erhalten. Dies gilt
insbesondere für Gehölze parallel zu bestehenden Straßen, um die strukturgebundene
Orientierung von Fledermäusen weiterhin in einer möglichst guten Art und Weise zu
gewährleisten. Der Entwurf des Bebauungsplans (vergl. Abb. 7) berücksich-tigt dies in
entsprechender Art und Weise.
Angrenzende und zu erhaltende Gehölzbestände sowie Einzelbäume sind während der
Bauzeit durch geeignete Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen gemäß RAS-LP 4 und
DIN 18920 vor Beeinträchtigungen zu schützen.
Werden bei Gehölzfällungen oder bei Abrissarbeiten Fledermäuse festgestellt, ist unmittelbar die ULB des Kreises Unna zu kontaktieren. In jedem Fall sind die Fledermäuse
fachgerecht zu bergen und zu versorgen.
Abschirmung einer offensichtlich seit längerer Zeit bestehenden Niststätte des Turmfalken. Diesbezüglich sind am südlichen Randbereich des Untersuchungsraumes
Grünstrukturen zu entwickeln. Keinesfalls sollten von der südlichen Grenze des Planungsraumes Störungen auf die Niststätte des Turmfalken ausgehen. Der Entwurf des
Bebauungsplans (vergl. Abb. 6) berücksichtigt diese Forderung in guter Art und Weise.
Erhalt von störungsarmen Grünlandflächen als Nahrungshabitat u.a. für Turmfalke,
Schleiereule und ggf. Rauchschwalbe. Im Bebauungsplanentwurf ist die planungsrechtliche Sicherung einer Wiese festgesetzt.
Beleuchtung im öffentlichen Verkehrsraum: Verwendung von zeitgemäßen, insektenfreundlichen Leuchtmitteln. Folgende Punkte sind hier zu beachten:
o Verwendung von insektenfreundlichen Leuchtmitteln (z.B. Lampen mit einem engen Spektralbereich wie Natriumdampf-Niederdrucklampen (monochromatische
„Gelblichtlampen“), vergl. GEIGER et al. 2007; TIROLER LANDESUMWELTAMT
2003; EISENBEIS & HASSEL (2000),
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zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘
o Minimierung der Lichtemissionen durch möglichst weite Abstände von Lampen
o Verwendung von Lampen, bei denen Licht wenig gestreut wird (keine Abstrahlung
nach oben u.a.)
Sofern das neue Wohnbaugebiet nach der Erschließung zunächst abschnittsweise bebaut wird, besteht die Möglichkeit, dass sich auf den dann noch unbebauten Teilflächen
planungsrelevante Tierarten ansiedeln können. Dies wäre ggf. auch der Fall, wenn die
Bautätigkeit nicht kontinuierlich erfolgt sondern für längere Zeiträume unterbrochen wäre (z.B. mehrere Wochen). In diesem Fall ist durch eine ökologische Baubegleitung
(ÖBB) sicherzustellen, dass durch eine spätere Bebauung/Erschließung der Teilflächen
nicht gegen die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird. Aufgaben der ÖBB ist dabei insbesondere die Erfassung von planungsrelevanten Arten,
andererseits aber auch die Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung der Verbotstatbestände.
Bei der Sanierung eines älteren denkmalgeschützten Gebäudes ist für Schleiereulen eine Einflugöffnung zu schaffen (bzw. zu erhalten). Sofern dies vorhabensbedingt nicht
möglich sein sollte, ist ein Tageseinstand an einem anderen geeigneten Gebäude im
räumlichen Umfeld (Radius bis ca. 1.000 m) um den Untersuchungsraum zu schaffen.
5.2
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bzw. Gestaltungsmaßnahmen
Im Zuge der Realisierung des Vorhabens sind nachfolgende Maßnahmen vorgesehen, die zu
einer Aufwertung der ökologischen Funktionen und des Landschaftsbildes führen und daher
im Rahmen der Kompensationsbilanzierung angerechnet werden können. Entsprechend ihrer
Bedeutung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild erhalten die Flächen unterschiedliche Wertfaktoren.
FlächenNr.
3.1
Beschreibung
Auf dem anzulegenden Lärmschutzwall entlang der Gleisanlage ist die Anpflanzung einer freiwachsenden Hecke aus standortgerechten heimischen Gehölzen
vorgesehen.
3.2
An der südlichen Grenze der westlichen Bauflächen ist die Anpflanzung einer
freiwachsenden Hecke aus standortgerechten heimischen Gehölzen vorgesehen.
LP348_2015-01-14_B-Plan_Umweltbericht.doc
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zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘
4
Der geplante zentrale Grünzug im Geltungsbereich wird mit standortgerechten
Bäumen und Sträuchern bepflanzt und mit Landschaftsrasen eingesät. Der Flächenanteil des Landschaftsrasens beträgt ca. 80 %.
5.2.1
Ermittlung des Kompensationsbedarfs
Rechtliche Grundlagen
Ein Bauleitplan selber stellt noch keinen Eingriffstatbestand dar, mit
diesem wird jedoch ein Eingriff planungsrechtlich vorbereitet. Mit
dem § 1a wurden in das BauGB umweltschützende Belange integriert, also auch explizit die Eingriffsregelung. Hierbei verweist das
BauGB auf die Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz („Die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und
Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes in seinen in §1 Abs. 6 Nr. 7
Buchstabe a bezeichneten Bestandteilen (Eingriffsregelung nach
dem Bundesnaturschutzgesetz) sind in der Abwägung zu berücksichtigen.“).
Angewendetes
Verfahren
Mit dem Vorhaben sind erhebliche Auswirkungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes verbunden.
Für die Ermittlung des Kompensationsbedarfs wird das Bewertungsverfahren „Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft im
Rahmen der Bauleitplanung“ (Kreis Unna 2003) angewendet.
Bewertung von Eingriffen in Natur und
Landschaft
Die Bewertung des Geltungsbereiches erfolgt auf der Grundlage der
erfassten Biotoptypen bzw. des baurechtlichen Bestandes. Jedem
Biotoptyp ist jeweils ein festgesetzter Biotopwert zugeordnet. Diese
Werte sind insbesondere von den Faktoren Natürlichkeit, Gefährdung
/
Seltenheit,
Ersetzbarkeit
/
Wiederherstellbarkeit
und
Vollkommenheit abgeleitet. Jeder Biotoptyp erhält einen Wert auf einer Skala von 0 bis 1, wobei 1 dem höchsten Wert für Naturschutz
und Landschaftspflege entspricht. Durch die Multiplikation der einzelnen
Flächen
mit
den
ermittelten
Biotopwerten
wird
ein
Einzelflächenwert ermittelt, der zu einem Gesamtflächenwert des
Geltungsbereiches (=Bestandswert) führt.
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zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘
Bewertung des Plangebietes nach
Umsetzung des Bauleitplans
Dem Bestandswert wird ein Gesamtflächenwert der Planung
(=Gesamtwert des Planungszustandes) gegenübergestellt, der sich
aus der Multiplikation der geplanten Flächen mit den jeweiligen Biotopwerten ergibt.
Die Abgrenzung der geplanten Flächen erfolgt dabei anhand der
zeichnerischen Darstellung des Bebauungsplanes.
Berücksichtigung des
baurechtlichen Bestandes
Der hier vorliegende Bebauungsplan beinhaltet die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. MA-29 „Nordstraße / Im Westfelde“. Der Bereich ist bisher noch nicht baurechtlich geordnet.
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zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘
Tabelle 2: Ermittlung des Kompensationsbedarfs
A. Ausgangszustand des Untersuchungsraumes
Flächen- Code
Biotoptyp
Nr.
Fläche
Biotop- Einzelwert
flächenwert
m²
4.254
%
Allgemeines Wohngebiet (GRZ 0,4)
1.1
Versiegelte Fläche (Gebäude)
1.702
40
0
0
4.1
Ziergarten (Bestand)
2.552
60
0,2
510
1
2.1-2.7
Straßenverkehrsfläche, weitere Gebäude
4.699
1.1
Versiegelte Fläche (Asphalt), Gebäude
4.312
100
0
0
1.2
Schotterfläche, wassergebundene Decke
386
100
0,1
39
3.1-3.7
Begleitvegetation
1.291
2.2
Straßenbegleitgrün
833
100
0,2
167
2.3
Wegraine ohne Gehölzaufwuchs
458
100
0,3
137
Landwirtschaftliche Nutzfläche
45.737
3.1
Acker
31288
68
0,3
9386
3.2
Intensivgrünland
10380
23
0,4
4152
3.3
Extensiv genutztes Grünland mittlerer Standorte
4070
9
0,7
2849
Brache
866
100
0,5
433
4.1-4.7
5
5.1
6.1-6.9
Brache < 5 Jahre
866
Gehölze
4.071
8.2
Alleen, Einzelbäume, standortheimisch (Bestand)
937
47
0,6
562
8.3
Hecken, Gebüsche, Feldgehölze (Bestand)
3134
53
0,8
2507
Gesamtfläche
60.917
20742
B. Zustand des Untersuchungsraumes gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes
Flächen- Code Biotoptyp
Fläche
Nr.
m²
%
1.1-1.5
geplante Wohnbebauflächen (GRZ 0,4)
39.354
Biotop- Einzelwert
flächenwert
1.1
Versiegelte Fläche (Gebäude)
15.741
40
0
0
4.1
Ziergarten (Bestand und Neuanlage)
23.612
58,5
4.722
8.2
Einzelbäume, Bestand
590
1,5
0,2
0,8
100
0
0
100
0,7
1.621
2
472
Straßenverkehrsfläche
11.680
Versieglte Fläche (Asphalt, engfugiges Pflaster)
11.680
öffentliche Grünfläche
2.316
Hecke
2.316
öffentliche Grünfläche
2.307
4.5
Extensivrasen
1.476
64
0,3
443
8.2
Einzelbäume, Neuanlage (12 Stück)*
600
26
0,6
360
8.3
Gebüsche, Neuanlage
231
10
0,7
162
1.1
3.1+3.2
8.3
4
5
öffentliche Grünfläche
5.260
3.3
Extensiv genutztes Grünland mittlerer Standorte
3.840
73
0,7
2.688
8.2
Baumgruppe, Bestand
263
5
0,8
210
8.3
Hecke, Bestand
1.157
22
0,8
926
Gesamtfläche
C. Gesamtbilanz (Gesamtflächenwert Planung-Gesamtflächenwert Bestand)
60.917
11.604
-9.138
* Die neu anzupflanzenden Einzelbäume werden mit einem Kronendurchmesser von 8 m bilanziert. Dies entspricht dem voraussichtlichen Kronentraufbereich eines Baumes nach 30 Jahren. Demgemäß ergibt sich ein
Kronentraufbereich von rd. 50 m² je Baum.
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5.2.2 Umsetzung des externen Kompensationsbedarfs
Kompensationsbedarf Schutzgut Tiere
und Pflanzen
Die Kompensationswertermittlung ergibt somit ein Kompensationsdefizit von 9.138 Werteinheiten, das über externe Kompensationsmaßnahmen auszugleichen ist.
Bereitstellung von externen Ausgleichsmaßnahmen
Denkbar sind der Ausgleich über den Ankauf von ökologischen Werteinheiten aus einem Ökopool oder Aufwertungsmaßnahmen auf Flächen des Vorhabenträgers. Die Maßnahmen sind mit der Unteren
Landschaftsbehörde abzustimmen.
Die endgültigen Regelungen zum ökologischen Ausgleich werden
zum Satzungsbeschluss über einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Unna und dem Vorhabenträger gesichert.
6
Artenschutzrechtliche Prüfung
Zur Beurteilung der Frage, ob im Rahmen der Realisierung des BPlanes ggf. gegen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände verstoßen werden könnte, erfolgte gemäß den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift Artenschutz eine Artenschutzprüfung.
Da auf der Grundlage der Artenschutz-Vorprüfung Vorkommen von
planungsrelevanten Arten nicht ausgeschlossen werden konnten,
wurden Bestandserfassungen der Artengruppen der Säugetiere
(Fledermäuse) und Brutvögel erforderlich. Detaillierte Angaben zu
den Bestandsaufnahmen sind dem beigefügten Gutachten „Artenschutzprüfung Stufe II zum Bebauungsplan MA-29 „Nordstraße/ Im
Westfelde“ in Unna Massen“ (LINDSCHULTE 2014). zu entnehmen.
In Bezug auf die Avifauna wurden in den Erfassungen neben häufigen und weit verbreiteten Vogelarten mit der Schleiereule,
Rauchschwalbe und dem Turmfalke drei sog. planungsrelevanten
Arten nachgewiesen. Damit nicht gegen die Zugriffsverbote des § 44
Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird, sind in der Artenschutzprüfung
verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung erläutert.
Hinsichtlich der Fledermäuse konnten im Untersuchungsraum einschl. der Randbereiche insgesamt 6 Arten nachgewiesen werden,
wobei mit Ausnahme der Zwergfledermaus diese Arten nur mit Ein-
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zelkontakten nachgewiesen wurden. Fledermäuse nutzten den Untersuchungsraum dabei als Nahrungshabitat und während der
Transferflüge. Quartiere und Flugstraßen konnten im Rahmen der
Bestandserfassungen nicht nachgewiesen werden.
Damit es vorhabensbedingt nicht zu Verstößen gegen die Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG kommt, sind verschiedene
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen dargestellt.
Unter Berücksichtigung der dargestellten Maßnahmen kommt
es vorhabensbedingt nicht zu Verstößen gegen die Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG.
7
7.1
Planungsalternativen
Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Die Fläche ist bereits im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche deklariert und damit zur
Siedlungsentwicklung vorgesehen. Der Geltungsbereich grenzt zweiseitig an bestehende
Wohnbebauung an und wird an den beiden anderen Seiten durch Bahndämme begrenzt.
Damit ergibt sich für Massen mit der Entwicklung von Wohnbebauung ein sinnvoller Siedlungsabschluss und ein geschlossener Ortsrand. Das Gebiet ist zudem überwiegend von
geringer Bedeutung für die meisten Schutzgüter, so dass hier überwiegend geringe Konflikte
bestehen. Die hier vorliegenden Böden werden aufgrund ihrer Regelungs- und Pufferfunktion
sowie ihrer natürlichen Bodenfruchtbarkeit und ihres natürlichen Ertragspotenzial mit einer
mittleren bis hohen Bedeutung bewertet, so dass im Hinblick auf den Boden ein gewisses
Konfliktpotenzial besteht. Aufgrund der bestehenden Ausweisung als Wohnbaufläche, der übrigen Vorteile sowie des insgesamt geringen Konfliktpotenzials ist eine Prüfung von
Standortalternativen jedoch nicht erforderlich.
7.2
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei
Nichtdurchführung der Planung
Es sind keine Änderungen gegenüber dem Ist-Zustand der Fläche zu erwarten.
8
Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen
Gemäß § 4c BauGB überwacht die betroffene Gemeinde die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, um insbesondere
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unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein,
geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen.
Folgende Maßnahmen zur Überwachung werden vorgeschlagen:
Innerhalb von 2 Jahren nach Inkrafttreten des Bebauungsplans wird durch die Stadt Unna
eine Begehung des Geltungsbereiches durchgeführt, um zu prüfen, ob sich unvorhergesehene erhebliche Umweltwirkungen abzeichnen. In dieser Zeit wird auch die Ausführung
von Vermeidungsmaßnahmen von der Stadt Unna durch Ortsbesichtigung überprüft.
9
Beschreibung von technischen Verfahren und
Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der
Angaben aufgetreten sind
Zur Grundlagenerfassung und Beschreibung des Ist-Zustandes wurden die Daten zur potentiellen natürlichen Vegetation, zu Boden, Wasser und Klima aus der allgemeinen zugänglichen
Literatur entnommen und die Aussagen übergeordneter Planungen ausgewertet. Die Bestandsaufnahme der aktuellen Ausprägung der Biotoptypen des Plangebiets beruht auf einer
im August 2013 durchgeführten Biotopkartierung nach der nordrhein-westfälischen Biotoptypenliste.
Bedeutende Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Grundlagen haben sich nicht ergeben.
10
Allgemein verständliche Zusammenfassung
Vorhaben
Mit der Änderung des Bebauungsplanes „Nordstraße“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Nutzung
geschaffen werden.
Lage und Nutzung
des Geltungsbereiches
Der ca. 6 ha große Planbereich befindet sich in einem Karree
ca. 3 km westlich der Unnaer Innenstadt. Im Westen wird das Gebiet
durch einen alten Bahndamm begrenzt. Nach Norden grenzt das
Plangebiet an eine Gleisanlage an, im Osten und im Süden ist das
Plangebiet von bestehender Wohnbebauung umgeben. Inmitten des
Planbereiches bestehen bereits einige Wohnbauten, die von dem
neuen Baugebiet zukünftig umschlossen werden. Derzeit wird der
überwiegende Teil der Flächen als landwirtschaftliche Fläche genutzt.
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zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘
Bestandserfassung
Im Rahmen der Umweltprüfung wurde für die einzelnen Schutzgüter
eine Bestandserfassung und Bewertung durchgeführt.
Mensch
Der Planbereich hat eine Bedeutung für die Wohn- und Erholungsfunktion. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich bereits
mehrere Wohnbauten. Möglichen Beeinträchtigungen durch den
nördlich angrenzenden Schienenverkehr wird durch passive Lärmschutzmaßnahmen entgegen gewirkt. Der Raum wird von den
Anwohnern auch als Erholungsraum in Anspruch genommen.
Tiere und Pflanzen
Innerhalb des ca. 6 ha großen Geltungsbereiches werden überwiegend Biotoptypen geringer Bedeutung in Anspruch genommen.
Dabei handelt es sich vorwiegend um Acker- und Intensivgrünlandflächen.
Zum Teil werden auch höherwertige Biotopstrukturen überplant. Im
Zuge der Gebietsentwicklung werden ein Teil einer Extensivgrünlandfläche,
eine
Baumreihe
aus
Buchen
sowie
zwei
Weißdornhecken entfernt.
Sämtliche beanspruchte Biotoptypen sind grundsätzlich ersetzbar, so
dass keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen für die Umwelt
verbleiben.
Der Ausgleichsbedarf für die Biotoptypen wird im Rahmen der Eingriffsbilanzierung ermittelt.
Auf der Grundlage des bestehenden Bebauungsplan und der dortigen Ausweisung als allgemeines Wohngebiet ist im Geltungsbereich
eine Wohnbebauung mit entsprechenden Hausgärten, Grünflächen
und Erschließungsstraßen vorgesehen. In einem zentralen Grünzug
des Quartiers werden wertvolle Grünstrukturen des Bestands, wie ein
Naturdenkmal, Extensivgrünland und Gehölzstrukturen erhalten.
Böden
Bei Bodenuntersuchungen wurde als örtlich anstehende Bodenart
Schluff festgestellt. Eine Versickerung ist aufgrund der schwach
durchlässigen Böden nicht möglich.
Im Bereich der alten Hofstelle wurde eine Altlastenuntersuchung
durchgeführt, deren Ergebnis keine Gefährdung für die Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Grundwasser erbrachte.
Die Böden werden als sehr schutzwürdige, fruchtbare Böden mit einem
hohen
Ertragspotenzial
bewertet.
Ein
besonderes
Biotopentwicklungspotenzial besteht hingegen nicht.
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zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘
Der Planbereich ist von mittlerer bis hoher Bedeutung für das
Schutzgut.
Wasser
Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich keine Oberflächengewässer.
Aufgrund
der
Grundwasserflurabstände
und
den
vorhandenen Untergrundverhältnissen besteht eine geringe bis mittlere Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber dem Eintrag von
Schadstoffen.
Klima und Luft
Die kleineren Gehölzbestände im Geltungsbereich fungieren kleinräumig
als
Frischluftquellgebiete
und
Luftfilterelemente.
Die
landwirtschaftlichen Flächen sind als Kaltluftentstehungsgebiete einzustufen. Für die angrenzenden Siedlungsbereiche sorgen die
Freiflächen auch aufgrund des leicht abfallenden Geländes zu den
Bebauten Bereichen hin für eine Frischluftversorgung.
Der Planbereich ist von allgemeiner Bedeutung für das Schutzgut.
Landschaftsbild
Das Landschaftsbild ist durch die Randlage zu den Siedlungsbereichen und die umliegende Verkehrsinfrastruktur beeinflusst. Die
Flächen selbst sind durch die landwirtschaftliche Nutzung und einige
Gehölzstrukturen gekennzeichnet.
Auswirkungen der
Planung
Mit dem Vorhaben sind überwiegend die Überbauung und Versiegelung der Fläche verbunden. Wesentliche Auswirkungen sind daher
der Verlust von Biotoptypen und der Verlust der natürlichen Bodenfunktionen.
Maßnahmen zur
Vermeidung und
Verminderung/
Schutzmaßnahmen
Zur Minimierung von Beeinträchtigungen der Tierwelt ist das Roden von Gehölzbeständen nur außerhalb des gesetzlich festgelegten Zeitraumes vom 01.03. bis 30.09. eines Jahres gestattet
(§ 39 BNatSchG).
Soweit möglich Erhalt von Grünstrukturen innerhalb des Plangebietes.
Angrenzende und zu erhaltende Gehölzbestände sowie Einzelbäume sind während der Bauzeit durch geeignete Vorkehrungen
und Schutzmaßnahmen vor Beeinträchtigungen zu schützen.
Werden bei Gehölzfällungen oder bei Abrissarbeiten Fledermäuse
festgestellt, ist unmittelbar die ULB des Kreises Unna und die ULB
zu kontaktieren. In jedem Fall sind die Fledermäuse fachgerecht
zu bergen und zu versorgen.
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zum Bebauungsplan ‚Nordstraße‘
Abschirmung einer offensichtlich seit längerer Zeit bestehenden
Niststätte des Turmfalken. Diesbezüglich sind am südlichen
Randbereich des Untersuchungsraumes Grünstrukturen zu entwickeln.
Keinesfalls
sollten
von
der
südlichen
Grenze
des
Planungsraumes Störungen auf die Niststätte des Turmfalken
ausgehen. Der Entwurf des Bebauungsplans (vergl. Abb. 6) berücksichtigt diese Forderung in guter Art und Weise.
Erhalt von störungsarmen Grünlandflächen als Nahrungshabitat
u.a. für Turmfalke, Schleiereule und ggf. Rauchschwalbe. Im Bebauungsplanentwurf ist die planungsrechtliche Sicherung einer
Wiese festgesetzt.
Beleuchtung im öffentlichen Verkehrsraum: Verwendung von zeitgemäßen, insektenfreundlichen Leuchtmitteln. Folgende Punkte
sind hier zu beachten:
o
Verwendung von insektenfreundlichen Leuchtmitteln
(z.B. Lampen mit einem engen Spektralbereich wie
Natriumdampf-Niederdrucklampen
(monochromati-
sche „Gelblichtlampen“), vergl. GEIGER et al. 2007;
TIROLER LANDESUMWELTAMT 2003; EISENBEIS
& HASSEL (2000),
o
Minimierung der Lichtemissionen durch möglichst
weite Abstände von Lampen
o
Verwendung von Lampen, bei denen Licht wenig gestreut wird (keine Abstrahlung nach oben u.a.)
Sofern das neue Wohnbaugebiet nach der Erschließung zunächst
abschnittsweise bebaut wird, besteht die Möglichkeit, dass sich auf
den dann noch unbebauten Teilflächen planungsrelevante Tierarten ansiedeln können. Dies wäre ggf. auch der Fall, wenn die
Bautätigkeit nicht kontinuierlich erfolgt sondern für längere Zeiträume unterbrochen wäre (z.B. mehrere Wochen). In diesem Fall
ist durch eine ökologische Baubegleitung (ÖBB) sicherzustellen,
dass durch eine spätere Bebauung/Erschließung der Teilflächen
nicht gegen die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG
verstoßen wird. Aufgaben der ÖBB ist dabei insbesondere die Erfassung von planungsrelevanten Arten, andererseits aber auch die
Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung
der Verbotstatbestände.
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Bei der Sanierung eines älteren denkmalgeschützten Gebäudes ist
für Schleiereulen eine Einflugöffnung zu schaffen (bzw. zu erhalten). Sofern dies vorhabensbedingt nicht möglich sein sollte, ist ein
Tageseinstand an einem anderen geeigneten Gebäude im räumlichen Umfeld (Radius bis ca. 1.000 m) um den Untersuchungsraum
zu schaffen.
Maßnahmen zum
Ausgleich
Zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs wird das Bewertungsverfahren „Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft im
Rahmen der Bauleitplanung“ (Kreis Unna 2003) angewendet.
Durch die Überplanung des Geltungsbereiches entsteht ein Kompensationsdefizit von 9.138 Werteinheiten, das über externe
Kompensationsmaßnahmen auszugleichen ist.
Die endgültigen Regelungen zum ökologischen Ausgleich werden
zum Satzungsbeschluss über einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Unna und dem Vorhabenträger gesichert.
Artenschutzrechtliche
Prüfung
Bei allen genehmigungs- und zulassungspflichtigen Vorhaben müssen die Artenschutzbelange berücksichtigt werden. Wesentliches
Ziel des gesetzlichen Artenschutzes ist der Erhalt der biologischen
Vielfalt.
Da auf der Grundlage der Artenschutz-Vorprüfung Vorkommen von
planungsrelevanten Arten nicht ausgeschlossen werden können,
wurden Bestandserfassungen der Artengruppen der Säugetiere und
Brutvögel erforderlich.
In Bezug auf die Avifauna wurden in den Erfassungen neben häufigen und weit verbreiteten Vogelarten mit der Schleiereule,
Rauchschwalbe und dem Turmfalke drei sog. planungsrelevanten
Arten nachgewiesen.
Hinsichtlich der Fledermäuse konnten im Untersuchungsraum einschl. der Randbereiche insgesamt 6 Arten nachgewiesen werden,
wobei mit Ausnahme der Zwergfledermaus diese Arten nur mit Einzelkontakten nachgewiesen wurden. Fledermäuse nutzten den
Untersuchungsraum dabei als Nahrungshabitat und während der
Transferflüge. Quartiere und Flugstraßen konnten im Rahmen der
Bestandserfassungen nicht nachgewiesen werden.
Unter Beachtung der aufgeführten Vermeidungsmaßnahmen können
jedoch Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG ausgeschlossen
werden.
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Maßnahmen zur
Überwachung
Die Gemeinde ist zur Überwachung von erheblichen Umweltauswirkungen, die aus dem Bauleitplan resultieren, gemäß §4c BauGB
verpflichtet:
Innerhalb von 2 Jahren nach Inkrafttreten des Bebauungsplans wird
durch die Stadt Unna eine Begehung des Geltungsbereiches durchgeführt, um zu prüfen, ob sich unvorhergesehene erhebliche
Umweltwirkungen abzeichnen. In dieser Zeit wird auch die Ausführung von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen durch die
Stadt Unna überprüft.
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Quellenverzeichnis
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- BNatSchG) vom 29. Juli 2009, (BGBl. J.2009. Teil 1, Nr.51).
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LANUV NRW (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEINW ESTFALEN)
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LINDSCHULTE (2014): Artenschutzprüfung Stufe II zum Bebauungsplan MA-29 „Nordstraße/
Im Westfelde“ in Unna Massen. Stand: 12.11.2014.
MULL UND PARTNER INGENIEURGESELLSCHAFT MBH (2014): OU Kletterstraße 13, Unna – Orientierende Altlastenuntersuchung. Stand: August 2014.
MUNLV
(2013):
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Stand:
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http://www.uvo.nrw.de/uvo.html?lang=de
UNNA (2006): Stadtökologischer Fachbeitrag.
UPPENKAMP UND PARTNER (2013): Immissionschutz-Gutachten – Schienenverkehrslärmeinwirkungen auf die geplante Bebauung an der Nordstraße in Unna-Massen. Gutachten
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