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2. Prüfungsbericht der GPA zur örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2013.pdf

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Daten

Kommune
Unna
Dateiname
2. Prüfungsbericht der GPA zur örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2013.pdf
Größe
1,3 MB
Erstellt
07.12.15, 12:00
Aktualisiert
27.01.18, 10:10

Inhalt der Datei

Kreisstadt Unna Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 11627 PRÜFUNGSBERICHT Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses der Kreisstadt Unna zum 31. Dezember 2013 Seite 1 von 20 Kreisstadt Unna Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 11627 INHALTSVERZEICHNIS Prüfungsauftrag 4 Grundsätzliche Feststellungen sowie rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse 4 Stellungnahme zur Gesamtlagebeurteilung durch den Bürgermeister 4 Unregelmäßigkeiten 6 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 6 Gegenstand der Prüfung 6 Art und Umfang der Prüfung 7 Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 9 9 9 Jahresabschluss 10 Lagebericht 11 Inventur und Inventar 11 Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände 11 Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft nach § 53 HGrG Stellungnahme zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 11 12 Wesentliche Bewertungsgrundlagen 12 Feststellung zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 13 Analyse der Vermögens- und Schuldenlage 13 Strukturbilanz 13 Analyse der Vermögensstruktur 14 Analyse der Kapitalstruktur 15 Kennzahlen der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage 16 Vermögens- und Schuldenlage 16 Ertragslage 16 Finanzlage 17 Bestätigungsvermerk 18 Anlagen 19 Seite 2 von 20 Kreisstadt Unna Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 11627 Abkürzungsverzeichnis BGBl. Bundesgesetzblatt EUR Euro € Euro e. V. eingetragener Verein GemHVO NRW Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GO NRW Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen GPA NRW Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen GV. NRW. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen HGB Handelsgesetzbuch IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. IDR Institut der Rechnungsprüfer und Rechnungsprüferinnen in Deutschland e.V. IKS Internes Kontrollsystem i. V. m. in Verbindung mit L Prüfungsleitlinien Mio. Millionen o. g. oben genannte/r rd. rund RdErl. Runderlass S. Seite T€ Tausend Euro u. a. unter anderem v. H. von Hundert VV Verwaltungsvorschriften Seite 3 von 20 Kreisstadt Unna Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 11627 Prüfungsauftrag Der Bürgermeister der Kreisstadt Unna (im Folgenden auch Stadt genannt) hat die GPA NRW beauftragt, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 zu prüfen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die GPA NRW in seiner Sitzung am 12. Mai 2014 gemäß § 101 Abs. 1 und Abs. 8 GO NRW in Verbindung mit § 103 Abs. 5 GO NRW als Prüferin gewählt. Der Prüfungsauftrag umfasst die Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände. Darüber hinaus ist der Lagebericht Gegenstand der Prüfung. Es handelt sich gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW um eine gesetzliche Pflichtprüfung. Bei der Erstellung dieses Prüfungsberichtes wurde die Prüfungsleitlinie 260 „Leitlinie zur Berichterstattung bei kommunalen Abschlussprüfungen“ des IDR beachtet. Grundsätzliche Feststellungen sowie rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse Stellungnahme zur Gesamtlagebeurteilung durch den Bürgermeister Der Jahresabschluss ist gemäß § 37 Abs. 2 GemHVO NRW durch einen Lagebericht zu ergänzen. Der Lagebericht ist entsprechend § 48 GemHVO NRW so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt wird. Insbesondere ist auf die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde einzugehen; zu Grunde liegende Annahmen sind anzugeben. Der Bürgermeister der Kreisstadt Unna beurteilt die Lage der Stadt zusammengefasst wie folgt: Die ordentlichen Erträge konnten die ordentlichen Aufwendungen nicht decken. Das negative Jahresergebnis 2013 beträgt rund 4,3 Mio. Euro. Zwar liegen die tatsächlichen ordentlichen Erträge rund 11,8 Mio. Euro über den Planansätzen 2013. Aber auch die ordentlichen Aufwendungen sind um rund 7,3 Mio. Euro gestiegen. Insbesondere nicht eingeplante Erträge aus der Auflösung von Sonderposten führten zu rund 5,7 Mio. Euro höheren Zuwendungen und allgemeinen Umlagen. Höhere Benutzungsgebühren im Rettungsdienst, höhere Elternbeiträge und Auflösungen aus Sonderposten für Beiträge führten zu rund 1,8 Mio. Euro höheren öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten als geplant. Auch die Ist-Ergebnisse der übrigen Ertragspositionen lagen über den Planergebnissen. Seite 4 von 20 Kreisstadt Unna Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 11627 Die Steuerträge lagen rund 1,7 Mio. Euro über den Planerträgen, da u. a. durch die Abrechnung der Einheitslasten ein Mehrertrag von rund 660.000 Euro entstanden ist. Weiterhin sind höhere Steuererträge verbucht, da die Haushaltssicherungsmaßnahme „Erhöhung der Realsteuerhebesätze“ im Jahr 2013 greift. Das Niveau der Steuererträge lag erstmals wieder auf der Höhe vor der Wirtschafts- und Finanzkrise 2007. Ab 2015 werden die Gewerbesteuererträge durch steuerliche Umstrukturierungen und Firmenan- /- verkäufe der vor Ort ansässigen Konzerne merklich sinken. Die Mehraufwendungen von rund 2,0 Mio. Euro bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen sind insbesondere durch die leistungsorientierte Bezahlung nach dem TVöD, Rückstellungen für erwartete Besoldungsanpassungen der Beamten und für Klageverfahren entstanden. Mehraufwendungen bei der Schulsozialarbeit, Rückstellungen für die Instandhaltungen von Ortsdurchfahrten führten zu rund 3,4 Mio. Euro höheren Sach- und Dienstleistungsaufwendungen als geplant. Auch die übrigen Aufwendungen lagen im Ist-Ergebnis weitestgehend über den geplanten Aufwendungen. Das Finanzergebnis schloss mit - 2,7 Mio. Euro rund 850.000 Euro besser als geplant ab. Grund hierfür ist das auch in 2013 niedrige Zinsniveau für Kredite. Die Salden aus laufender Verwaltungs- und Investitionstätigkeit sind positiv. Der positive Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ist insbesondere auf die höheren Steuereinzahlungen zurückzuführen. Der Saldo aus Investitionstätigkeit ist positiv, da noch nicht alle erhaltenen Zuwendungen für Investitionen eingesetzt wurden. Negativ ist der Saldo aus Finanzierungstätigkeit, da die Stadt in 2013 mehr Kredite getilgt als aufgenommen hat. Das Vermögen besteht zu 97 Prozent aus langfristigem Vermögen. Im Vergleich zum Vorjahr hat es sich geringfügig verringert, da mehr Abschreibungen als Neuinvestitionen zu verzeichnen waren. Das kurzfristige Vermögen hat sich insbesondere durch höhere Rechnungsabgrenzungsposten im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Das langfristige Kapital beträgt rund 80 Prozent und ist im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Der Eigenkapitalverzehr hat sich durch das negative Jahresergebnis 2013 fortgesetzt. Seit 1994 befindet sich die Stadt Unna im Haushaltskonsolidierungsprozess. Die Stadt sieht die Ursachen in der strukturellen Unterfinanzierung der kommunalen Familie, im ungebremsten Anstieg der sozialen Leistungen, Wegfall des Gewerbesteuersubstrats und im kommunalen Finanzausgleich. Die Kreisumlage und Sozialhilfetransferaufwendungen belasten den städtischen Haushalt erheblich. Diese Aufwendungen haben zudem eine weiter steigende Tendenz. Im kommunalen Finanzausgleich ist die Stadt Unna schlechter gestellt, als die kreisfreien Städte. Das Bundesteilhabegesetz führt in Unna zu einem um 500 Mio. Euro höheren Anteil an den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II (-> Kreisumlage) und 1,0 Mrd. Euro höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer. Die erwarteten finanziellen Entlastungen hat die Stadt bereits in ihrem Haushaltssicherungskonzept (HSK) eingearbeitet. Das im Rat beschlossenen HSK für den Zeitraum 2015 – 2020 hat ein Gesamtvolumen von rund 45 Mio. Euro. Trotz HSK wird sich die allgemeine Rücklage bis 2019 auf rund 10,5 Mio. Euro verringern. 2020 plant die Stadt Unna mit einem ausgeglichenen Haushalt. Aufgrund der demografischen und sozialen Veränderungen hat die Stadt Unna ein „Handlungskonzept Wohnen 2025“ erstellen lassen. Darin werden die Stärken und Schwächen sowie die Entwicklungspotenziale des örtlichen Wohnungsmarktes dargestellt. In diesem Zusammenhang Seite 5 von 20 Kreisstadt Unna Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 11627 ist das „Handlungskonzept Königsborn Süd-Ost“ entwickelt worden. Bereits 2008/2009 ist das „Handlungskonzept Innenstadt Unna 2020“ entstanden. Dieses soll in 2015 fortgeführt werden zum „Handlungskonzept 2022“. Daneben stellt Unna Bauland in den Ortsteilen zur Verfügung, um die demografische Entwicklung zu steuern. Aufgrund der eigenen, während der Prüfung gewonnenen Einschätzung nimmt die GPA NRW zu der Lagebeurteilung des Bürgermeisters wie folgt Stellung: Gegen die Darstellungen des Bürgermeisters im Lagebericht bestehen auf der Grundlage der getroffenen Annahmen keine Einwendungen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Lagebericht insgesamt die wirtschaftliche Lage der Kreisstadt Unna und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Unregelmäßigkeiten Bei der Jahresabschlussprüfung wurden folgende Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen festgestellt: Gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW wird der Entwurf des Jahresabschlusses vom Kämmerer aufgestellt und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Der Bürgermeister muss den Entwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zur Feststellung zuleiten. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 wurde dem Rat der Kreisstadt Unna am 22. Juni 2015 zur Feststellung zugeleitet. Damit wurde die v. g. Frist von der Kreisstadt Unna nicht eingehalten. Die Dynamik der städtischen Jahresabschlussarbeiten zeigt jedoch, dass die zeitlichen Verzögerungen zügig abgearbeitet werden. Weitere Unregelmäßigkeiten, die einer besonderen Berichtsdarstellung an dieser Stelle bedürfen, wurden nicht festgestellt. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung Gegenstand der Prüfung Der Gegenstand der Prüfung ist der Jahresabschluss der Kreisstadt Unna zum 31. Dezember 2013. Die Prüfung umfasst die Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnungen, den Anhang und die Buchführung. Die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie der Lagebericht wurden ebenfalls in die Prüfung einbezogen. Der Jahresabschluss wird vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Dieser trägt somit für die Rechnungslegung und für die der GPA NRW als Prüferin gemachten Angaben die Verantwortung. Die Aufgabe der GPA NRW als Prüferin ist es, die vorgelegten Unterlagen und die gemachten Angaben im Rahmen einer pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen. Seite 6 von 20 Kreisstadt Unna Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 11627 Der Jahresabschluss ist gemäß § 101 Abs. 4 GO NRW dahingehend geprüft worden, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermittelt. Ferner hat die GPA NRW geprüft, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet worden sind. Grundlage dieser Prüfung waren insbesondere die nachfolgend genannten Vorschriften, in der zum Abschlussstichtag gültigen Fassung: • GemHVO NRW, • GO NRW, • VV Muster zur GO und GemHVO. Die gezielte Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie z. B. Untreuehandlungen und Unterschlagungen, war nicht Gegenstand der Jahresabschlussprüfung. Die Art und Angemessenheit des Versicherungsschutzes hat die GPA NRW ebenfalls nicht geprüft. Als Prüfungsunterlagen dienten Buchführungsunterlagen, Belege, Verträge, Satzungen, Akten sowie sonstige schriftliche Unterlagen der Stadt. Alle von der GPA NRW erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise sind vom Bürgermeister und den zur Auskunft benannten Mitarbeitern bereitwillig erteilt worden. Ergänzend hierzu hat der Bürgermeister eine Vollständigkeitserklärung abgeben. Er bestätigt schriftlich, dass in der Buchführung und im zu prüfenden Jahresabschluss alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte und Verpflichtungen enthalten sind. Weiterhin wird bestätigt, dass alle erforderlichen Angaben gemacht und alle bestehenden Haftungsverhältnisse bekannt gegeben worden sind. Art und Umfang der Prüfung Die GPA NRW hat die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Hierbei hat die GPA NRW die Prüfungsleitlinien des IDR berücksichtigt und die Prüfung an die vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung angelehnt. Die GPA NRW ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichende Grundlage für das Prüfungsurteil bildet. Auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes und unter Beachtung der Prüfungsleitlinien IDR PS 200 „Leitlinien zur Durchführung von kommunalen Jahresabschlussprüfungen“ und IDR PS 720 „Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft“ hat die GPA NRW zunächst eine Prüfungsstrategie erarbeitet. Diese basiert auf der Beurteilung des wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeldes der Kommune, ihrer Ziele, Strategien und Risiken. Sie wird darüber hinaus von der Größe und Komplexität der Kommune und der Wirksamkeit ihres rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems beeinflusst. Ausgangspunkt der Prüfung war der von der GPA NRW geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss der Kreisstadt Unna zum 31. Dezember 2012. Ausgehend vom wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld der Kreisstadt Unna Seite 7 von 20 Kreisstadt Unna Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 11627 hat die GPA NRW Risikofaktoren identifiziert und analysiert. Danach wurden die Prüfungsgebiete, die potenziell mit wesentlichen Fehlern oder mit Verstößen gegen die Rechnungslegungsvorschriften behaftet sein können, festgelegt. Darüber hinaus hat die GPA NRW zwischen kritischen und weniger kritischen Prüfungsgebieten differenziert. Die Prüfungsstrategie des risikoorientierten Prüfungsansatzes hat zu folgenden Schwerpunkten des Prüfungsprogramms geführt: • Abgrenzung Herstellungs- / Erhaltungsaufwand, • Werthaltigkeit der Finanzanlagen, • Entwicklung und Bewertung der Forderungen, • Bestand der liquiden Mittel, • Entwicklung und Bewertung der Sonderposten, • Entwicklung und Bewertung der Rückstellungen, • Entwicklung und Bewertung der Verbindlichkeiten, • Entwicklung und Bewertung der Rechnungsabgrenzungsposten. Darüber hinaus hat die GPA NRW die Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft anhand der IDR Leitlinie 720 geprüft. Im Rahmen der Prüfplanung wurden Art und Umfang der Prüfungshandlungen sowie deren zeitlicher Ablauf und der Einsatz von Mitarbeitern festgelegt. Die Prüfungshandlungen umfassten analytische Prüfungshandlungen sowie Einzelfallprüfungen. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen wurden die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Wirtschaftlichkeit beachtet. Sowohl die analytischen Prüfungshandlungen als auch die Einzelfallprüfungen wurden in ausgewählten Stichproben durchgeführt. Die Art und der Umfang der Prüfungen richteten sich dabei nach der Bedeutung der Prüfungsgebiete. Bei der Prüfung der versicherungsmathematischen Berechnung der Pensions- und Beihilferückstellungen hat die GPA NRW ihr Urteil auf ein Gutachten der Kommunalen Versorgungskassen für Westfalen-Lippe, Münster, vom 23. Januar 2014 zum Stichtag 31. Dezember 2013 gestützt. Die Bewertung der Rückstellungen wurde mit Hilfe von Plausibilitätskontrollen überprüft. Zur Prüfung der liquiden Mittel und der Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten lagen Saldenbestätigungen der Geld- / Kreditinstitute vor. Die Forderungen und Verbindlichkeiten im Verbundbereich wurden durch Saldenbestätigungen der Tochter- und Enkelunternehmen mitgeteilt. Das städtische Rechtsamt hat eine Auflistung über rechtliche Sachverhalte im Berichtsjahr, die zu einer Rückstellungsbildung führen, vorgelegt. Im Rahmen der Prüfung des Lageberichtes hat die GPA NRW untersucht, ob der Lagebericht im Einklang mit der wirtschaftlichen Situation der Kreisstadt Unna steht. Weiterhin wurde beurteilt, ob eine zutreffende Vorstellung von den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung gegeben wird. Hierzu hat die GPA NRW die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage analysiert, um sich ein eigenes Urteil über die wirtschaftliche Lage zu bilden. Die im Lagebericht Seite 8 von 20 Kreisstadt Unna Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 11627 getroffenen Aussagen wurden zudem unter Berücksichtigung der Erkenntnisse, die im Rahmen der Prüfung gewonnen wurden, beurteilt. Die GPA NRW hat ihre Prüfungsarbeiten, mit Unterbrechungen, in den Monaten August und September 2015 in den Räumlichkeiten der Kreisstadt Unna durchgeführt. Restarbeiten und Berichterstellung sind im September 2015 in den Büroräumen der GPA NRW erfolgt. Die Prüfungshandlungen sind, soweit sie nicht im Prüfbericht dargestellt sind, in den Arbeitspapieren der GPA NRW nach Art, Umfang und Ergebnis festgehalten. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Buchungssoftware Die Abwicklung der Geschäftsvorfälle wird in der Buchungssoftware infoma newsystems kommunal NKR/NKFsystem der Firma INFOMA Software Consulting GmbH, Ulm, vorgenommen. Uns lag ein Zertifikat der Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH, Essen, vom 08. Mai 2013 für das INFOMA newsystem Programmmodul „newsystem kommunal NKR/NKFSystem, V6“ vor. Gegenstand des Zertifikats ist die Ordnungsmäßigkeit der Version 6, die im Jahr 2013 von der Kreisstadt Unna eingesetzt wurde. Die GPA NRW hat bei ihrer Prüfung keine Sachverhalte festgestellt, die dagegen sprechen, dass die von der Stadt getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet sind, die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten. Anlagevermögen Wie in den Vorjahren bestehen keine ausreichenden Nachweise zur Ermittlung der aktivierten Eigenleistungen. Stundennachweise oder ähnliche Arbeitsaufzeichnungen fehlen weiterhin. Entsprechend der Aussage der Kreisstadt Unna sollen ab dem Jahr 2015 Arbeitsaufzeichnungen angefertigt werden. Forderungen / Verbindlichkeiten Tochterunternehmen Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber den verbundenen Unternehmen und Beteiligungen stimmen zum Teil nicht mit den Beträgen der Saldenbestätigungen der Töchter überein. Die Differenzen konnten zum Großteil geklärt werden. Die verbleibenden Differenzen sind unwesentlich. Sonderposten für den Gebührenausgleich Seite 9 von 20 Kreisstadt Unna Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 11627 Die Überdeckungen des Gebührenhaushalts „Rettungsdienst“ konnten zum Teil nicht innerhalb der Frist gemäß § 6 KAG vollständig an die Gebührenzahler zurückgegeben werden. Grund hierfür ist, dass im Rahmen der Eröffnungsbilanz der Sonderposten korrigiert wurde. Zu dem Zeitpunkt war aber der neue Gebührenkalkulationszeitraum 2012 bis 2014 bereits kalkuliert. Die Stadt wird die Überdeckungen im Kalkulationszeitraum ab 2015 entsprechend einplanen. Sonstiges Ein rechnungslegungsbezogenes, funktionierendes IKS ist in Ansätzen vorhanden. Der auf Grundlage des verbindlich vorgegebenen kommunalen Kontierungsplans (Anlage 17 der VV Muster zur GO NRW und GemHVO NRW) erstellte und im Berichtsjahr angewandte Kontenplan gewährleistet eine klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes. Die Geschäftsvorfälle wurden im Wesentlichen vollständig, fortlaufend und zeitgerecht erfasst. Die Belege wurden überwiegend ordnungsgemäß angewiesen, ausreichend erläutert und übersichtlich abgelegt. Die Zahlen der Vorjahresbilanz wurden richtig in das Berichtsjahr vorgetragen. Der Jahresabschluss wurde aus der Buchführung zutreffend entwickelt und von der Stadt aufgestellt. Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen mit Ausnahme der dargestellten Sachverhalte den gesetzlichen Vorschriften, den ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung und Jahresabschluss. Die Bestandsnachweise der Vermögensgegenstände, des Kapitals, der Schulden, der Rückstellungen, der Sonderposten, der Bilanzierungshilfen und der Rechnungsabgrenzungsposten sind erbracht. Jahresabschluss Die Schlussbilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung sowie die Teilrechnungen wurden ordnungsgemäß aus den Büchern und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die gesetzlichen Vorschriften zu Ansatz, Ausweis und Bewertung einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind beachtet worden. Die Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurden entsprechend der vom Rat festgesetzten Wertgrenzen einzeln in den Teilfinanzrechnungen ausgewiesen. Auskunftsgemäß nimmt die Stadt Unna bei geplanten Investitionen gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO NRW eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vor. Die Stadt hat gemäß § 18 GemHVO NRW zur Verwaltungssteuerung und für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit eine Kosten- und Leistungsrechnung (in Form einer Voll-/Teilkostenrechnung) lediglich für den Gebührenhaushalt Rettungsdienst aufgebaut. Im übrigen Haushalt werden Kosten auskunftsgemäß auf Basis von Kostenarten, Kostenstellen und Kostenträgern erfasst. Dadurch ist eine dezidierte Auswertung der Budgets zu jeder Zeit tagesaktuell möglich. In Ansätzen wird eine interne Leistungsverrechnung durchgeführt. Dem Anhang sind gemäß § 44 Abs. 3 GemHVO NRW ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel und ein Verbindlichkeitenspiegel beigefügt. Anlagenspiegel, Forderungs- und Verbindlich- Seite 10 von 20 Kreisstadt Unna Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 11627 keitenspiegel entsprechen den Anlagen 23 bis 25 der VV Muster zur GO NRW und GemHVO NRW. Die Kreisstadt Unna hat zudem einen Rückstellungsspiegel als Aufgliederung des Postens „sonstige Rückstellungen“ gemäß § 44 Abs. 2 Nr. 4 GemHVO NRW beigefügt. Der Anlagenspiegel enthält für die Posten des Anlagevermögens die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die Zugänge, Abgänge und Umbuchungen, die Zuschreibungen, die kumulierten Abschreibungen, die Buchwerte am Abschlussstichtag und am vorherigen Abschlussstichtag und die Abschreibungen im Haushaltsjahr, sowie die Abschreibungen auf Abgänge im Haushaltsjahr. Der Forderungsspiegel enthält alle öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen unterteilt nach der jeweiligen Restlaufzeit. Der Verbindlichkeitenspiegel enthält alle bilanzierungspflichtigen Verbindlichkeiten. Sie sind entsprechend ihrer Restlaufzeit unterteilt. Darüber hinaus sind soweit vorhanden nachrichtlich die Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten angegeben. Der freiwillig erstellte Rückstellungsspiegel ergibt sich korrekt aus den Sachkonten (Zuführung, Auflösung, Inanspruchnahme). Lagebericht Der Lagebericht enthält eine Analyse zur Vermögens- und Schuldenlage der Stadt. Darüber hinaus geht der Bürgermeister auf die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Stadt ein. Dabei gibt er die zu Grunde liegenden Annahmen an. Die Prüfung des Lageberichts hat ergeben, dass der Lagebericht mit den Erkenntnissen, die die GPA NRW bei ihrer Prüfung gewonnen hat, im Einklang steht. Der Lagebericht vermittelt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Stadt. Ferner hat die Prüfung ergeben, dass im Lagebericht die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind und dass die Angaben vollständig und zutreffend sind. Insgesamt enthält der Lagebericht alle erforderlichen Angaben. Inventur und Inventar Im Rahmen einer Inventur wurden alle Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen. Im Inventar wurde der Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden angegeben. Gemäß § 29 Abs. 1 GemHVO NRW fand eine Buch- und Beleginventur statt. Eine körperliche Inventur muss erst wieder im Jahr 2015 durchgeführt werden. Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände Für die Bestimmung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer von abnutzbaren Vermögensgegenständen wurde die vom Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK NRW) bekannt gegebene Abschreibungstabelle für Kommunen beachtet. Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft nach § 53 HGrG Die GPA NRW hat bei der Prüfung auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nummer 1 und 2 HGrG sowie die IDR Prüfungsleitlinie 720 beachtet. Es wurde geprüft, ob die Geschäfte Seite 11 von 20 Kreisstadt Unna Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 11627 ordnungsgemäß, d. h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen kommunalrechtlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und verwaltungsinternen Richtlinien und Anweisungen, geführt sind. Im Einzelnen sind die Feststellungen dieser Prüfung in der Anlage 5 unseres Prüfungsberichtes aufgeführt. Berichtet wird jedoch nur über die Änderungen im Vergleich zu den Vorjahren. Die Haushaltssatzung für das Jahr 2013 (Doppelhaushalt 2013/2014) und das Haushaltssicherungskonzept der Kreisstadt Unna wurden am 11. März 2013 von der Kommunalaufsicht genehmigt und am 19. März 2013 bekannt gemacht. Der Stadtkämmerer entscheidet über über- / außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro allein. Höhere über- / außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen muss der Rat genehmigen. Der Rat hat im Berichtsjahr 1.742.087,08 Euro an über- und außerplanmäßigen konsumtiven Aufwendungen und Auszahlungen genehmigt; investiv belief sich die Summe auf 38.000 Euro an über- und außerplanmäßigen Auszahlungen. Die übertragenen Ermächtigungen wurden im Berichtsjahr gemäß § 22 Abs. 4 GemHVO NRW dem Rat vorgelegt. Gemäß § 22 GemHVO sind aus dem Jahr 2012 Auszahlungsermächtigungen von 12.714.759,35 Euro (laufende Verwaltungstätigkeit) und 5.264.591,60 Euro (Investitionstätigkeit) übertragen worden. In das Jahr 2014 werden Auszahlungsermächtigungen von 12.387.599,51 Euro (laufende Verwaltungstätigkeit) und 6.561.506,93 Euro (Investitionstätigkeit) übertragen. Erhebliche Abweichungen vom Haushaltsplan werden von der Kreisstadt Unna im Lagebericht dargestellt. Stellungnahme zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Wesentliche Bewertungsgrundlagen Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten unter Abzug planmäßiger und ggf. außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Bewertung der Forderungen und der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zum Nennwert. Nicht werthaltige Forderungen wurden wertberichtigt oder abgeschrieben. Verbindlichkeiten und Rückstellungen sind mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Die Pensions- und Beihilferückstellungen sind nach dem versicherungsmathematischen Verfahren mit dem jeweiligen Teilwert bilanziert. Über die im Anhang dargestellten und ausgeübten Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte hinaus hat die Stadt keine weiteren ausgeübt. Soweit erkennbar wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Eine weitergehende Aufgliederung und Erläuterung der Bilanzposten, der Ergebnis- und der Finanzrechnung ergibt sich aus dem Anhang der Stadt. Auf die analysierende Darstellung der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage in den nachfolgenden Abschnitten wird zudem verwiesen. Im Berichtsjahr waren keine sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen mit wesentlichen Auswirkungen auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses zu verzeichnen. Seite 12 von 20 Kreisstadt Unna Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 11627 Feststellung zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Unter Berücksichtigung der zuvor genannten wesentlichen Bewertungsgrundlagen ist die GPA NRW der Überzeugung, dass der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 und der Lagebericht unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kreisstadt Unna vermitteln. Analyse der Vermögens- und Schuldenlage Strukturbilanz Zur Beurteilung der Vermögens- und Schuldenlage hat die GPA NRW die einzelnen Bilanzposten hinsichtlich ihrer Fristigkeit analysiert und dem lang- oder kurzfristigen Bereich zugeordnet. Beim sonstigen kurzfristigen Vermögen sind die sonstigen Vermögensgegenstände ausgewiesen. Die im Forderungsspiegel ausgewiesenen langfristigen Forderungen (Restlaufzeit über fünf Jahre) sind dem langfristigen Vermögen zugeordnet. Bei den langfristigen Rückstellungen sind lediglich die Pensions- und Beihilferückstellungen (zweite nur für die Versorgungsempfänger) berücksichtigt. Die noch nicht verwendeten Zuwendungen, die als erhaltene Anzahlungen passiviert wurden, sowie die Kredite zur Liquiditätssicherung sind in der Strukturbilanz den kurzfristigen Verbindlichkeiten zugeordnet. Die passiven und aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind nur in Höhe der geleisteten Investitionszuschüsse und den dafür erhaltenen Zuwendungen den langfristigen Abgrenzungsposten zugeordnet. Aktivseite der Strukturbilanz Bilanzposten Unbebaute Grundstücke 31.12.2012 in Tausend Euro 31.12.2013 in Tausend Euro Veränderung 2013 zum Vorjahr in Prozent 49.751 50.409 1,3 Bebaute Grundstücke 116.790 113.969 -2,4 Infrastrukturvermögen 192.248 187.111 -2,7 Finanzanlagevermögen 58.810 58.655 -0,3 Übriges Sachanlagevermögen und langfristige Forderungen 17.074 16.331 -4,4 2.412 5.005 107,5 437.085 431.481 -1,3 Vorräte 1.137 710 -37,6 Kurzfristige Forderungen 8.717 8.694 -0,3 Liquide Mittel 387 844 117,9 Sonstiges kurzfristiges Vermögen 269 166 -38,1 1.084 1.149 6,0 Langfristige Rechnungsabgrenzungsposten Langfristiges Vermögen Kurzfristige Rechnungsab- Seite 13 von 20 Kreisstadt Unna Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 Bilanzposten 31.12.2012 in Tausend Euro 11627 31.12.2013 in Tausend Euro Veränderung 2013 zum Vorjahr in Prozent grenzungsposten Kurzfristiges Vermögen Gesamtvermögen 11.594 11.563 -0,3 448.680 443.044 -1,7 Passivseite der Strukturbilanz Bilanzposten 31.12.2012 in Tausend Euro Eigenkapital (ohne Ausgleichsrücklage) 31.12.2013 in Tausend Euro Veränderung 2013 zum Vorjahr in Prozent 75.378 63.191 0 0 Jahresfehlbetrag -13.690 -4.304 68,6 Sonderposten 159.996 155.915 -2,6 Langfristige Rückstellungen 74.017 76.585 3,5 Langfristige Verbindlichkeiten 58.944 56.987 -3,3 2.369 4.186 76,7 357.014 352.560 -1,3 Kurzfristige Rückstellungen 14.992 16.043 7,0 Kurzfristige Verbindlichkeiten 75.184 73.071 -2,8 1.490 1.368 -8,9 91.666 90.482 -1,3 448.680 443.043 -1,3 Ausgleichsrücklage Langfristige Rechnungsabgrenzungsposten Langfristiges Kapital Kurzfristige Rechnungsabgrenzungsposten Kurzfristiges Kapital Gesamtkapital -16,2 Analyse der Vermögensstruktur Das Infrastrukturvermögen und die unbebauten sowie bebauten Grundstücke bestimmen mit einem Anteil von rund 80 Prozent der Bilanzsumme maßgeblich die Vermögenslage der Kreisstadt Unna. Nimmt man das Finanzanlagevermögen sowie das übrige Sachanlagevermögen hinzu, beträgt der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme rund 96 Prozent. Das langfristige Vermögen hat sich insgesamt im Vergleich zum Vorjahr 2012 um rund ein Prozent verringert. Diese Verringerung ist insbesondere auf den Vermögensverzehr bedingt durch die Abschreibungen zurückzuführen. Die langfristigen Rechnungsabgrenzungsposten haben sich u. a. aufgrund der Ausweiskorrektur des Vermögensgegenstandes „Unterführung Königsborner Tor“ von der Bilanzposition Brücken und Tunnel in die Bilanzposition Aktive Rechnungsabgrenzungsposten erhöht. Die geleisteten Zuwendungen für die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes wurden aktiviert. Der Anteil des kurzfristigen Vermögens an der Bilanzsumme ist mit rund drei Prozent als relativ gering anzusehen. Seite 14 von 20 Kreisstadt Unna Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 11627 In der Summe weist die Kreisstadt Unna ein Gesamtvermögen von rund 443 Mio. Euro zum 31. Dezember 2013 und somit eine um rund 5,6 Mio. Euro geringere Bilanzsumme im Vergleich zum Vorjahr aus. Bezogen auf die Einwohnerzahl der Stadt von 58.856 Einwohner (66.047 im 1 Jahr 2012) entfallen rein rechnerisch rund 7.528 Euro (Vorjahr: 6.793 Euro) Vermögen auf einen Einwohner. Hiervon sind rund 7.229 Euro (Vorjahr: 6.559 Euro) im Anlagevermögen langfristig gebunden. Analyse der Kapitalstruktur Das Gesamtvermögen der Kreisstadt Unna in Höhe von rund 443 Mio. Euro ist zu rund 63 Mio. Euro bzw. rund 13 Prozent aus Eigenkapital finanziert. Die gewährten Zuschüsse (Sonderposten) belaufen sich auf rund 156 Mio. Euro bzw. rund 35 Prozent der Bilanzsumme. Beide Positionen zusammengerechnet ergeben rund 219 Mio. Euro bzw. rund 48 Prozent der Bilanzsumme. Die angespannte Ertragslage spiegelt sich in dem um rund 16 Prozent gesunkenen Eigenkapital im Vergleich zum Vorjahr wider. Das Eigenkapital verändert sich im Jahr 2013 wesentlich durch das negative Jahresergebnis des Vorjahres und des laufenden Jahres. Positiv beeinflusst wird die allgemeine Rücklage durch den Verrechnungssaldo gem. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW. Die Stadt hat ihr Haushaltssicherungskonzept auch im Jahr 2013 fortgeschrieben. In diesem wird ein weiterer Eigenkapitalverzehr vorgesehen. Nach dem aktuellen Haushaltssicherungskonzept 2015 soll der Eigenkapitalverzehr bis 2019 reduziert werden. Dann soll die allgemeine Rücklage noch rund sechs Mio. Euro betragen. In 2020 plant die Stadt, einen Jahresüberschuss zu erzielen. Darüber hinaus stehen der Stadt weitere langfristige Mittel (langfristige Verbindlichkeiten, langfristige Rückstellungen, langfristige Rechnungsabgrenzungsposten) in Höhe von rund 138 Mio. Euro bzw. rund 31 Prozent der Bilanzsumme zur Verfügung. Insgesamt beträgt das langfristige Kapital rund 353 Mio. Euro bzw. 80 Prozent der Bilanzsumme. Damit ist das Anlagevermögen überwiegend durch langfristiges Kapital finanziert. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten setzen sich im Wesentlichen aus den Krediten zur Liquiditätssicherung zusammen. Diese sind im Vergleich zum Vorjahr um rund 1,7 Mio. Euro gesunken. Dennoch bleibt die Liquiditätslage angespannt. Die langfristigen Rechnungsabgrenzungsposten haben sich aufgrund der bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten durchgeführten Buchungen ebenfalls erhöht (Ausweiskorrektur Vermögensgegenstand „Unterführung Königsborner Tor“ und erhaltene und weitergegebene Investitionszuwendungen). Das Fremdkapital (Rückstellungen und Verbindlichkeiten) hat mit insgesamt rund 223 Mio. Euro einen Anteil von rund 50 Prozent an der Bilanzsumme. Hiervon entfällt der größte Betrag auf die Pensionsrückstellungen (76,5 Mio. Euro), Kredite für Investitionen (58 Mio. Euro) und Kredite zur Liquiditätssicherung (61,6 Mio. Euro). Rein rechnerisch beträgt die Gesamtverschuldung (Summe Verbindlichkeiten und Rückstellungen) je Einwohner rund 3.784 Euro (Vorjahr: 3.378 Euro). Im Vergleich zum Vorjahr ist diese Kennzahl damit weiter gestiegen. 1 Die Einwohnerzahlen 2013 sind die auf Basis Zensus 2011. Die Einwohnerzahlen 2012 basierten noch auf nach der Volkszählung vom 25. Mai 1987 fortgeschriebenen Einwohnerzahlen. Seite 15 von 20 Kreisstadt Unna Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 11627 Kennzahlen der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage Vermögens- und Schuldenlage Nachfolgend sind Kennzahlen zur Vermögens- und Schuldenlage dargestellt. Die Kennzahlen sind in der Anlage 6 zum Prüfungsbericht erläutert und entsprechend dem NKF-Kennzahlenset Nordrhein-Westfalen (RdErl. des Innenministeriums NRW vom 01.12.2008 – 34 – 48.04.05/01 – 2323/08) ermittelt worden. Kennzahlen zur Vermögens- und Schuldenlage Bezeichnung Kennzahlenwert 31.12.2012 in Prozent Kennzahlenwert 31.12.2013 in Prozent Anlagendeckungsgrad 2 64,30 63,40 Abschreibungsintensität 7,9 7,3 Eigenkapitalquote 1 13,8 13,3 Eigenkapitalquote 2 48,9 48,0 Fehlbetragsquote 18,2 6,8 8,8 7,3 Kurzfristige Verbindlichkeitenquote Die Kennzahlen zur Vermögens- und Schuldenlage machen deutlich, dass sich die Lage der Kreisstadt im Vergleich zum Vorjahr weitestgehend weiter verschlechtert hat. Das in 2013 erneut negative Jahresergebnis und die weiter reduzierte Bilanzsumme führen dazu, dass sich die Kennzahlen überwiegend verschlechtern. Die Fehlbetragsquote, die Abschreibungsintensität und die kurzfristige Verbindlichkeitenquote lassen erkennen, dass eine Verbesserung eingetreten ist. Die geringere Fehlbetragsquote resultiert daraus, dass der Fehlbetrag 2013 um rund neun Mio. Euro geringer ausgefallen ist als 2012. Die geringere Abschreibungsintensität ergibt sich rechnerisch aufgrund der insgesamt im Vergleich zum Vorjahr geringeren Abschreibungen auf das Anlagevermögen. Die bilanziellen Abschreibungen sind im Vergleich zum Vorjahr 2012 2 um rund 2,5 Mio. Euro gesunken. Ertragslage Nachfolgend sind Kennzahlen zur Ertragslage dargestellt. Die Kennzahlen sind in Anlage 6 erläutert und entsprechend dem NKF-Kennzahlenset Nordrhein-Westfalen (RdErl. des Innenministeriums NRW vom 01.12.2008 – 34 – 48.04.05/01 – 2323/08) ermittelt worden. Kennzahlen zur Ertragslage Bezeichnung Aufwandsdeckungsgrad 2 Kennzahlenwert 31.12.2012 in Prozent 92,5 Kennzahlenwert 31.12.2013 in Prozent 98,9 vgl. Aufgliederung Ergebnisrechnung Anlage 2. Seite 16 von 20 Kreisstadt Unna Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 Bezeichnung 11627 Kennzahlenwert 31.12.2012 in Prozent Kennzahlenwert 31.12.2013 in Prozent Netto-Steuerquote 47,4 50,9 Personalintensität 20,5 20,6 Sach- und Dienstleistungsintensität 15,9 15,2 Transferaufwandsquote 47,4 48,9 2,5 2,2 30,7 28,6 Zinslastquote Zuwendungsquote Bei den Kennzahlen zur Ertragslage ist im Vergleich zum Vorjahr bei dem Aufwandsdeckungsgrad eine Verbesserung zu verzeichnen. Die ordentlichen Aufwendungen werden zu rund 99 Prozent durch ordentliche Erträge gedeckt. Auch die Kennzahlen Nettosteuerquote und Zuwendungsquote lassen erkennen, dass eine Verbesserung eingetreten ist. Finanzlage Nachfolgend sind die Kennzahlen zur Finanzlage dargestellt. Die Kennzahlen sind in Anlage 6 erläutert und entsprechend dem NKF-Kennzahlenset Nordrhein-Westfalen (RdErl. des Innenministeriums NRW vom 01.12.2008 – 34 – 48.04.05/01 – 2323/08) ermittelt worden. Kennzahlen zur Finanzlage Bezeichnung Liquidität 2. Grades Kennzahlenwert zum 31.12.2012 in Prozent 23,1 Kennzahlenwert zum 31.12.2013 in Prozent 29,7 Die Kennzahl der Liquidität des zweiten Grades gibt Auskunft über die kurzfristige Liquidität der Kreisstadt Unna. Die Kennzahl hat sich im Vergleich zum Vorjahr zwar verbessert, spiegelt aber nach wie vor die angespannte und schlechte Liquiditätslage der Stadt wider. Seite 17 von 20 Kreisstadt Unna Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 11627 Bestätigungsvermerk Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 nebst Lagebericht erteilt die GPA NRW den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk: „Die GPA NRW hat den Jahresabschluss der Kreisstadt Unna zum 31. Dezember 2013 – bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnungen und Anhang - sowie den Lagebericht geprüft. Die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände wurden in die Prüfung einbezogen. Die GPA NRW hat die Prüfung des Jahresabschlusses nebst Lagebericht nach § 101 Abs. 1 und Abs. 8 GO NRW in Verbindung mit § 103 Abs. 5 GO NRW vorgenommen. Die Prüfung erfolgte unter Berücksichtigung der Prüfungsleitlinien des Instituts der Rechnungsprüfer und Rechnungsprüferinnen in Deutschland e. V. und angelehnt an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wesentliche Unrichtigkeiten und Verstöße mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. In der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses nebst Lagebericht. Die GPA NRW ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für ihre Beurteilung bildet. Die Prüfung der GPA NRW hat zu keinen Einwendungen geführt. Der Jahresabschluss zeigt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt. Er wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung erstellt. Die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften, die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen wurden beachtet. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss. Er vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Herne, den 25. September 2015 Thomas Nauber Bettina Brennenstuhl Abteilungsleitung Teamleitung Seite 18 von 20 Kreisstadt Unna Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 11627 Anlagen Anlage 1: Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 Anlage 2: Anhang zum Jahresabschluss der Kreisstadt Unna zum 31. Dezember 2013 Anlage 3: Lagebericht zum Jahresabschluss der Kreisstadt Unna zum 31. Dezember 2013 Anlage 4: Rechtliche Verhältnisse und wirtschaftliche Grundlagen Anlage 5: Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG gemäß IDR Prüfungsleitlinie 720 Anlage 6: Definition der Kennzahlen Seite 19 von 20 SUMME AKTIVA 4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte 2.1.1 Roh-, Hilf- und Betriebsstoffe, Waren 2.1.2 Geleistete Anzahlungen 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Tansferleistungen 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 2.4 Liquide Mittel 1. Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachanlagen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.1.1 Grünflächen 1.2.1.2 Ackerland 1.2.1.3 Wald, Forsten 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.2.1 Kinder-und Jugendeinrichtungen 1.2.2.2 Schulen 1.2.2.3 Wohnbauten 1.2.2.4 Sonst. Dienst-, Geschäfts-, Betriebsgebäude 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 1.2.3.3 Straßennetz mit Wege, Plätze, Verkehrsanl. 1.2.3.4 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.3 Finanzanlagen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.3.2 Beteiligungen 1.3.3 Sondervermögen 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 1.3.5 Ausleihungen 1.3.5.1 an verbundenen Unternehmen 1.3.5.2 an Beteiligungen 1.3.5.3 an Sondervermögen 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen AKTIVA 387.429,87 844.041,39 443.043.587,75 448.680.041,35 SUMME PASSIVA 3.496.367,01 5.347.910,36 4.852.652,51 268.581,36 6.123.396,61 3.578.335,62 166.373,49 6.153.549,35 1.137.320,07 433.189.780,17 1. Eigenkapital 862.284,50 1.1 Allgemeine Rücklage 1.2 Sonderrücklagen 1.3 Ausgleichsrücklage 43.116.361,55 1.4 Jahresüberschuss / -fehlbetrag 3.406.392,43 566.627,34 2. Sonderposten 2.661.457,00 2.1 für Zuwendungen 2.2 für Beiträge 379.867,00 2.3 für den Gebührenausgleich 72.007.017,70 2.4 Sonstige Sonderposten 1.416.276,27 42.986.758,99 3. Rückstellungen 3.1 Pensionsrückstellungen 49.522.930,83 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 8.286.882,00 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 129.754.507,51 3.4 Sonstige Rückstellungen 4.684.122,77 1.465.907,13 4. Verbindlichkeiten 2.578.977,29 4.1 Anleihen 3.766.397,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten 4.441.750,92 4.2.1 von verbundenen Unternehmen 2.475.171,12 4.2.2 von Beteiligungen 4.2.3 von Sondervermögen 29.473.725,79 4.2.4 vom öffentlichen Bereich 5.505.069,59 4.2.5 von Kreditinstituten 20.478.592,87 4.3 Verbindl. aus Krediten zur Liqiditätssicherung 28.000,00 4.4 Verbindl. aus Vorgängen, die Kreditaufnahme gleichkommen 4.5 Verbindl. aus Lieferung und Leistung 3.099.625,37 4.6 Verbindl. aus Transferleistungen 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 4.8 Erhaltene Anzahlungen 225.077,20 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 11.993.894,17 31.12.2012 Euro PASSIVA 710.076,97 11.422.224,08 216.684,28 2.957.125,37 29.473.725,79 5.501.369,59 20.478.592,87 28.000,00 49.545.207,12 6.436.376,00 126.584.961,99 4.544.272,70 1.708.705,23 2.581.377,29 3.507.781,00 4.158.177,94 2.550.212,42 367.328,00 70.060.196,70 1.385.599,27 42.156.183,99 43.852.342,45 3.406.392,43 566.627,34 2.583.962,00 425.467.814,32 816.612,55 31.12.2013 Euro 31.12.2012 Euro 3.591.767,34 11.399.872,96 89.008.985,30 74.017.345,00 3.858.905,53 59.720.562,92 63.240.000,00 60.730,00 3.402.182,49 846.315,77 1.508.904,85 5.349.420,17 443.043.587,75 448.680.041,35 5.554.441,04 57.909.494,25 61.585.000,00 58.091,00 1.307.239,24 900.145,85 1.937.442,81 6.360.799,94 130.058.213,09 134.128.116,20 4.379.990,39 11.663.154,93 92.628.463,32 76.585.318,00 155.915.342,77 159.996.423,83 128.431.722,44 132.048.877,92 25.442.265,64 25.846.456,95 988.255,83 1.058.854,36 1.053.098,86 1.042.234,60 58.887.127,53 61.687.610,49 63.191.132,71 75.377.584,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -4.304.005,18 -13.689.973,51 31.12.2013 Euro Anlage 1 Anlage 1 Ergebnisrechnung Nr. Bezeichnung Ergebnis 2012 Ansatz 2013 Nachtrag gem. Übertrag gem. Übertrag gem. § 10 GemHVO § 22 GemHVO § 22 GemHVO 2013 aus 2012 nach 2014 Fortgeschriebener Ansatz 2013 Ist-Ergebnis 2013 Vergleich Ansatz/Ist 1 Steuern und ähnliche Abgaben 64.844.366,01 73.910.000,00 73.910.000,00 75.555.244,36 1.645.244,36 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 40.729.673,36 35.350.000,00 35.350.000,00 41.262.952,16 5.912.952,16 3 Sonstige Transfererträge 1.599.317,54 1.205.000,00 1.205.000,00 1.632.017,96 427.017,96 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 9.508.051,22 8.475.000,00 8.475.000,00 10.284.697,93 1.809.697,93 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 1.430.032,28 1.254.000,00 1.254.000,00 1.553.705,93 299.705,93 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 3.530.754,45 2.792.000,00 2.792.000,00 3.450.216,32 658.216,32 10.815.758,44 9.522.000,00 9.522.000,00 10.491.066,03 969.066,03 190.170,00 150.000,00 150.000,00 185.398,00 35.398,00 132.648.123,30 132.658.000,00 132.658.000,00 144.415.298,69 11.757.298,69 29.369.112,93 29.025.000,00 29.025.000,00 30.068.698,70 1.043.698,70 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistung 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 3.423.118,52 3.600.000,00 3.600.000,00 4.549.134,35 949.134,35 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 22.805.071,71 18.766.000,00 18.766.000,00 22.180.657,71 3.414.657,71 14 Bilanzielle Abschreibungen 13.878.669,49 10.095.000,00 10.095.000,00 11.395.617,56 1.300.617,56 15 Transferaufwendungen 68.038.230,59 71.652.000,00 71.652.000,00 71.434.290,97 -217.709,03 5.905.705,03 5.540.000,00 5.540.000,00 6.362.135,15 822.135,15 17 Ordentliche Aufwendungen 143.419.908,27 138.678.000,00 138.678.000,00 145.990.534,44 7.312.534,44 18 Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit -10.771.784,97 -6.020.000,00 -6.020.000,00 -1.575.235,75 4.444.764,25 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 19 Finanzerträge 20 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 Finanzergebnis 22 Ordentliches Ergebnis 642.915,60 220.000,00 220.000,00 418.492,66 198.492,66 3.561.104,14 3.800.000,00 3.800.000,00 3.147.262,09 -652.737,91 -2.918.188,54 -3.580.000,00 -3.580.000,00 -2.728.769,43 851.230,57 -13.689.973,51 -9.600.000,00 -9.600.000,00 -4.304.005,18 5.295.994,82 -13.689.973,51 -9.600.000,00 -9.600.000,00 -4.304.005,18 5.295.994,82 23 Außerordentliche Erträge 24 Außerordentliche Aufwendungen 25 Außerordentliches Ergebnis 26 Jahresergebnis Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage 27 Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen 1.765.809,90 28 Verrechnete Erträge bei Finanzanlage Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen Verrechnete Aufwendungen bei 30 Finanzanlagen 258.587,68 29 3.700,00 31 Verrechnungssaldo Erfolg/Verlust (Jahresergebnis + Verrechnungs-saldo) 1.503.522,22 -13.689.973,51 -9.600.000,00 -9.600.000,00 -2.800.482,96 Anlage 1 Finanzrechnung Nr. Bezeichnung Ergebnis 2012 Ansatz 2013 Nachtrag gem. Übertrag gem. Übertrag gem. § 10 GemHVO § 22 GemHVO § 22 GemHVO 2013 aus 2012 nach 2014 Fortgeschriebener Ansatz 2013 Ist-Ergebnis 2013 Vergleich Ansatz/Ist 1 Steuern und ähnliche Abgaben 64.309.729,31 73.910.000,00 73.910.000,00 74.107.409,90 197.409,90 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 35.678.220,25 36.775.000,00 36.775.000,00 34.927.871,10 -1.847.128,90 3 Sonstige Transfereinzahlungen 1.498.377,72 1.205.000,00 1.205.000,00 1.657.438,69 452.438,69 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 7.634.426,87 8.240.000,00 8.240.000,00 9.063.543,06 823.543,06 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 2.406.357,68 1.254.000,00 1.254.000,00 1.360.891,06 106.891,06 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 3.477.841,00 2.792.000,00 2.792.000,00 3.495.280,95 703.280,95 7 Sonstige Einzahlungen 4.375.289,22 4.922.000,00 4.922.000,00 5.843.269,89 921.269,89 8 Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 529.125,20 220.000,00 220.000,00 413.432,15 193.432,15 9 Einzahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit 119.909.367,25 129.318.000,00 129.318.000,00 130.869.136,80 1.551.136,80 25.108.415,67 26.785.000,00 32.575.132,42 25.123.423,53 -7.451.708,89 3.206.996,68 3.400.000,00 3.400.000,00 3.459.802,85 59.802,85 21.720.514,15 18.711.000,00 21.257.490,74 -8.186.641,43 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Auszahlungen Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 3.510.776,13 3.800.000,00 68.384.938,42 71.652.000,00 3.188.079,74 -2.602.052,68 5.263.386,72 -5.469.745,45 29.444.132,17 3.800.000,00 3.474.422,28 -325.577,72 959.200,00 -828.471,87 73.439.671,87 69.864.460,87 -3.575.211,00 3.877.658,64 5.540.000,00 3.304.092,89 -3.487.329,51 12.331.422,40 5.307.525,29 -7.023.897,11 16 Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigk. 125.809.299,69 129.888.000,00 12.714.759,35 -12.387.599,51 154.990.358,86 128.487.125,56 -26.503.233,30 17 Saldo laufender Verwaltungstätigkeit 12.387.599,51 -5.899.932,44 -570.000,00 -12.714.759,35 -25.672.358,86 2.382.011,24 28.054.370,10 18 Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 4.796.692,41 2.915.000,00 105.348,14 3.020.348,14 5.375.155,04 2.354.806,90 19 Einzahlung a.d. Veräußg. von Sachanlagen 1.498.088,84 1.235.000,00 13.346,98 1.248.346,98 2.106.568,81 858.221,83 20 Einzahlung a.d. Veräußg. v. Finanzanlagen 21 Einzahlung aus Beiträgen u.ähnl. Entgelten 56.132,18 310.000,00 310.000,00 740.083,52 430.083,52 3.283.528,58 1.105.000,00 1.105.000,00 220.581,68 -884.418,32 23 Einzahlungen Investitionstätigkeit 9.634.442,01 5.565.000,00 5.683.695,12 8.442.389,05 2.758.693,93 24 Auszahlung f. d. Erwerb Grdstücke u. Geb. 1.938.737,06 10.000,00 -35.549,19 472.320,90 507.870,09 25 Auszahlung für Baumaßnahmen 2.079.099,35 5.255.000,00 3.574.948,78 5.407.463,17 3.422.485,61 3.344.893,77 -77.591,84 26 Auszahlung f.d. Erwerb bewegl. AnlageV. 1.422.897,15 1.650.000,00 986.746,03 873.547,26 1.763.198,77 1.191.599,20 -571.599,57 702.896,79 234.947,31 467.949,48 1.553.705,44 1.085.755,96 22 Sonstige Investitionseinzahlungen 27 Auszahlung f.d. Erwerb von Finanzanlagen 28 Auszahlung v. aktivierbaren Zuwendungen 29 Sonstige Investitionsauszahlungen inkl. UV 118.695,12 45.549,19 500.000,00 921.157,68 500.000,00 -500.000,00 10.800,00 30 Auszahlungen Investitionstätigkeit 6.372.691,24 7.415.000,00 5.264.591,60 6.561.506,93 6.118.084,67 6.562.519,31 444.434,64 31 Saldo aus Investitionstätigkeit 3.261.750,77 -1.850.000,00 -5.145.896,48 -6.561.506,93 -434.389,55 1.879.869,74 2.314.259,29 -2.638.181,67 -2.420.000,00 -17.860.655,83 5.826.092,58 -26.106.748,41 4.261.880,98 30.368.629,39 6.597.126,98 1.850.000,00 1.850.000,00 35.666.346,95 33.816.346,95 170.055.000,00 170.055.000,00 3.350.000,00 3.350.000,00 32 Finanzmittelüberschuss/- fehlbetrag 33 Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen 34 Aufnahme Kredite zur Liqiditätssicherung 208.891.000,00 35 Tilgung und Gewährung von Darlehen 10.805.496,80 36 Tilgung Kredite zur Liqiditätssicherung 201.461.000,00 3.221.630,18 -1.500.000,00 38 Änderung Bestand eig. Finanzmittel 37 Saldo aus Finanzierungstätigkeit 583.448,51 -3.920.000,00 39 Anfangsbestand an Finanzmitteln Bestandsveränderungen Barkassen Bestandsverändg. Geldtransfer ec-Cash Schwebeposten 40 Bestand an fremden Finanzmitteln 41 Liquide Mittel 36.949.161,05 33.599.161,05 171.710.000,00 171.710.000,00 -1.500.000,00 -2.937.814,10 -1.437.814,10 -27.606.748,41 1.324.066,88 28.930.815,29 152.568,11 387.429,87 387.429,87 -467,20 4.483,87 4.483,87 -871.939,23 -871.939,23 844.041,39 28.450.789,80 -17.860.655,83 5.826.092,58 -2.567,22 -385,39 -345.166,94 387.429,87 -3.920.000,00 -17.860.655,83 5.826.092,58 -27.606.748,41 Anlage 2 Vorbemerkung zum Jahresabschluss 2013 Der Landtag NRW hat am 13. September 2012 das „Erste Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein- Westfalen“ (1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz - NKFWG) verabschiedet. Das Gesetz trat am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Die Vorschriften sind erstmals auf das Haushaltsjahr 2013 und somit auch den Jahresabschluss 2013 anzuwenden. Die folgende Auflistung gibt einen Überblick über die wesentlichen Veränderungen aus dem Bereich der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) des NKFWG, die von den Kommunen in NRW in der Haushaltsausführung und im Jahresabschluss des Jahres 2013 zu beachten waren: § 11 Abs. 2 GemHVO Für Erträge und Aufwendungen aus einem Verwaltungsakt ohne Gegenleistungsverpflichtung gilt als Erfüllungszeitpunkt der im Leistungsbescheid definierte Wirksamkeitszeitpunkt. Sollte der Bescheid keinen Wirksamkeitszeitpunkt enthalten, ist die Fälligkeit der maßgebliche Erfüllungszeitpunkt. § 22 Abs. 1 GemHVO Die zeitliche Begrenzung der Ermächtigungsübertragungen wurde aufgehoben und in die Verantwortung der Gemeinden gelegt. § 28 Abs. 1 GemHVO Die Vermögensgegenstände müssen im Rahmen der körperlichen Inventur nur noch alle fünf Jahre aufgenommen werden. § 29 Abs. 3 GemHVO Geringwertige Vermögensgegenstände mit einem Wert von max. 410 Euro müssen im Rahmen der Inventur nicht mehr erfasst werden und können unmittelbar als Aufwand gebucht werden (vorher Wertgrenze 60 Euro). § 35 Abs. 5 GemHVO Abschreibungspflicht für Finanzanlagen bei dauerhafter Wertminderung. § 41 Abs. 3 GemHVO Auf die zusätzliche Untergliederung der öffentlichen-rechtlichen und der privatrechtlichen Forderungen wird verzichtet. § 43 Abs. 3 GemHVO Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen sind unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. § 44 Abs. 1 und 2 GemHVO Erläuterungspflicht im Anhang für Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit sowie zur Verringerung der Allgemeinen Rücklage. 2 Anlage 2 A) Bilanz zum 31.12.2013 AKTIVA 1. Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachanlagen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.1.1 Grünflächen 1.2.1.2 Ackerland 1.2.1.3 Wald, Forsten 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.2.1 Kinder-und Jugendeinrichtungen 1.2.2.2 Schulen 1.2.2.3 Wohnbauten 1.2.2.4 Sonst. Dienst-, Geschäfts-, Betriebsgebäude 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 1.2.3.3 Straßennetz mit Wege, Plätze, Verkehrsanl. 1.2.3.4 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.3 Finanzanlagen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.3.2 Beteiligungen 1.3.3 Sondervermögen 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 1.3.5 Ausleihungen 1.3.5.1 an verbundenen Unternehmen 1.3.5.2 an Beteiligungen 1.3.5.3 an Sondervermögen 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte 2.1.1 Roh-, Hilf- und Betriebsstoffe, Waren 2.1.2 Geleistete Anzahlungen 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Tansferleistungen 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 2.4 Liquide Mittel 3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 31.12.2013 Euro 31.12.2012 Euro 425.467.814,32 816.612,55 433.189.780,17 862.284,50 43.852.342,45 3.406.392,43 566.627,34 2.583.962,00 43.116.361,55 3.406.392,43 566.627,34 2.661.457,00 367.328,00 70.060.196,70 1.385.599,27 42.156.183,99 379.867,00 72.007.017,70 1.416.276,27 42.986.758,99 49.545.207,12 6.436.376,00 126.584.961,99 4.544.272,70 1.708.705,23 2.581.377,29 3.507.781,00 4.158.177,94 2.550.212,42 49.522.930,83 8.286.882,00 129.754.507,51 4.684.122,77 1.465.907,13 2.578.977,29 3.766.397,00 4.441.750,92 2.475.171,12 29.473.725,79 5.501.369,59 20.478.592,87 28.000,00 29.473.725,79 5.505.069,59 20.478.592,87 28.000,00 2.957.125,37 3.099.625,37 216.684,28 225.077,20 11.422.224,08 11.993.894,17 710.076,97 1.137.320,07 6.123.396,61 3.578.335,62 166.373,49 5.347.910,36 4.852.652,51 268.581,36 844.041,39 387.429,87 6.153.549,35 3.496.367,01 443.043.587,75 448.680.041,35 4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag SUMME AKTIVA 3 Anlage 2 PASSIVA 1. Eigenkapital 1.1 Allgemeine Rücklage 1.2 Sonderrücklagen 1.3 Ausgleichsrücklage 1.4 Jahresüberschuss / -fehlbetrag 2. Sonderposten 2.1 für Zuwendungen 2.2 für Beiträge 2.3 für den Gebührenausgleich 2.4 Sonstige Sonderposten 31.12.2013 Euro 31.12.2012 Euro 58.887.127,53 63.191.132,71 0,00 0,00 -4.304.005,18 61.687.610,49 75.377.584,00 0,00 0,00 -13.689.973,51 155.915.342,77 159.996.423,83 128.431.722,44 132.048.877,92 25.442.265,64 25.846.456,95 988.255,83 1.058.854,36 1.053.098,86 1.042.234,60 3. Rückstellungen 3.1 Pensionsrückstellungen 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 3.4 Sonstige Rückstellungen 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten 4.2.1 von verbundenen Unternehmen 4.2.2 von Beteiligungen 4.2.3 von Sondervermögen 4.2.4 vom öffentlichen Bereich 4.2.5 von Kreditinstituten 4.3 Verbindl. aus Krediten zur Liqiditätssicherung 4.4 Verbindl. aus Vorgängen, die Kreditaufnahme gleichkommen 4.5 Verbindl. aus Lieferung und Leistung 4.6 Verbindl. aus Transferleistungen 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 4.8 Erhaltene Anzahlungen 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten SUMME PASSIVA 92.628.463,32 76.585.318,00 89.008.985,30 74.017.345,00 4.379.990,39 11.663.154,93 3.591.767,34 11.399.872,96 130.058.213,09 134.128.116,20 57.909.494,25 61.585.000,00 58.091,00 1.307.239,24 900.145,85 1.937.442,81 6.360.799,94 59.720.562,92 63.240.000,00 60.730,00 3.402.182,49 846.315,77 1.508.904,85 5.349.420,17 5.554.441,04 3.858.905,53 443.043.587,75 448.680.041,35 4 Anlage 2 Ergebnisrechnung Nr. Bezeichnung Ergebnis 2012 Ansatz 2013 Nachtrag gem. Übertrag gem. Übertrag gem. Fortgeschrie§ 10 GemHVO § 22 GemHVO § 22 GemHVO bener Ansatz 2013 aus 2012 nach 2014 2013 Ist-Ergebnis 2013 Vergleich Ansatz/Ist 1 Steuern und ähnliche Abgaben 64.844.366,01 73.910.000,00 73.910.000,00 75.555.244,36 1.645.244,36 2 Zuw endungen und allgemeine Umlagen 40.729.673,36 35.350.000,00 35.350.000,00 41.262.952,16 5.912.952,16 3 Sonstige Transfererträge 1.599.317,54 1.205.000,00 1.205.000,00 1.632.017,96 427.017,96 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 9.508.051,22 8.475.000,00 8.475.000,00 10.284.697,93 1.809.697,93 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 1.430.032,28 1.254.000,00 1.254.000,00 1.553.705,93 299.705,93 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 3.530.754,45 2.792.000,00 2.792.000,00 3.450.216,32 658.216,32 10.815.758,44 9.522.000,00 9.522.000,00 10.491.066,03 969.066,03 190.170,00 150.000,00 150.000,00 185.398,00 35.398,00 132.648.123,30 132.658.000,00 132.658.000,00 144.415.298,69 11.757.298,69 29.369.112,93 29.025.000,00 29.025.000,00 30.068.698,70 1.043.698,70 3.423.118,52 3.600.000,00 3.600.000,00 4.549.134,35 949.134,35 13 Aufw . für Sach- und Dienstleistungen 22.805.071,71 18.766.000,00 18.766.000,00 22.180.657,71 3.414.657,71 14 Bilanzielle Abschreibungen 13.878.669,49 10.095.000,00 10.095.000,00 11.395.617,56 1.300.617,56 15 Transferaufw endungen 68.038.230,59 71.652.000,00 71.652.000,00 71.434.290,97 -217.709,03 5.905.705,03 5.540.000,00 5.540.000,00 6.362.135,15 822.135,15 17 Ordentliche Aufw endungen 143.419.908,27 138.678.000,00 138.678.000,00 145.990.534,44 7.312.534,44 18 Ergebnis der lfd. Verw altungstätigkeit -10.771.784,97 -6.020.000,00 -6.020.000,00 -1.575.235,75 4.444.764,25 642.915,60 220.000,00 220.000,00 418.492,66 198.492,66 -652.737,91 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistung 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufw endungen 12 Versorgungsaufw endungen 16 Sonstige ordentliche Aufw endungen 19 Finanzerträge 20 Zinsen und sonstige Finanzaufw endungen 21 Finanzergebnis 22 Ordentliches Ergebnis 3.561.104,14 3.800.000,00 3.800.000,00 3.147.262,09 -2.918.188,54 -3.580.000,00 -3.580.000,00 -2.728.769,43 851.230,57 -13.689.973,51 -9.600.000,00 -9.600.000,00 -4.304.005,18 5.295.994,82 -13.689.973,51 -9.600.000,00 -9.600.000,00 -4.304.005,18 5.295.994,82 23 Außerordentliche Erträge 24 Außerordentliche Aufw endungen 25 Außerordentliches Ergebnis 26 Jahresergebnis Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufw endungen mit der allgemeinen Rücklage 27 Verrechnete Erträge bei Verm ögensgegenständen 1.765.809,90 28 Verrechnete Erträge bei Finanzanlage Verrechnete Aufw endungen bei Verm ögensgegenständen Verrechnete Aufw endungen bei 30 Finanzanlagen 258.587,68 29 3.700,00 31 Verrechnungssaldo Erfolg/Verlust (Jahresergebnis + Verrechnungssaldo) 1.503.522,22 -13.689.973,51 -9.600.000,00 -9.600.000,00 5 -2.800.482,96 Anlage 2 Finanzrechnung Nr. Bezeichnung Ergebnis 2012 Ansatz 2013 Nachtrag gem. Übertrag gem. Übertrag gem. Fortgeschrie§ 10 GemHVO § 22 GemHVO § 22 GemHVO bener Ansatz 2013 aus 2012 nach 2014 2013 Ist-Ergebnis 2013 Vergleich Ansatz/Ist 1 Steuern und ähnliche Abgaben 64.309.729,31 73.910.000,00 73.910.000,00 74.107.409,90 197.409,90 2 Zuw endungen und allgemeine Umlagen 35.678.220,25 36.775.000,00 36.775.000,00 34.927.871,10 -1.847.128,90 3 Sonstige Transfereinzahlungen 1.498.377,72 1.205.000,00 1.205.000,00 1.657.438,69 452.438,69 4 Öf fentlich-rechtliche Leistungsentgelte 7.634.426,87 8.240.000,00 8.240.000,00 9.063.543,06 823.543,06 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 2.406.357,68 1.254.000,00 1.254.000,00 1.360.891,06 106.891,06 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 3.477.841,00 2.792.000,00 2.792.000,00 3.495.280,95 703.280,95 7 Sonstige Einzahlungen 4.375.289,22 4.922.000,00 4.922.000,00 5.843.269,89 921.269,89 529.125,20 220.000,00 220.000,00 413.432,15 193.432,15 119.909.367,25 129.318.000,00 25.108.415,67 26.785.000,00 8 Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 9 Einzahlungen lfd. Ve rw altungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Auszahlungen Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 Transf erauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 3.206.996,68 3.400.000,00 21.720.514,15 18.711.000,00 3.510.776,13 3.800.000,00 68.384.938,42 71.652.000,00 129.318.000,00 130.869.136,80 1.551.136,80 3.188.079,74 -2.602.052,68 32.575.132,42 25.123.423,53 -7.451.708,89 3.400.000,00 3.459.802,85 59.802,85 5.263.386,72 -5.469.745,45 29.444.132,17 21.257.490,74 -8.186.641,43 3.800.000,00 3.474.422,28 -325.577,72 959.200,00 -828.471,87 73.439.671,87 69.864.460,87 -3.575.211,00 3.877.658,64 5.540.000,00 3.304.092,89 -3.487.329,51 12.331.422,40 5.307.525,29 -7.023.897,11 16 Auszahlungen lfd. Verw altungstätigk. 125.809.299,69 129.888.000,00 12.714.759,35 -12.387.599,51 154.990.358,86 128.487.125,56 -26.503.233,30 17 Saldo laufender Verw altungstätigkeit -5.899.932,44 -570.000,00 -12.714.759,35 12.387.599,51 -25.672.358,86 2.382.011,24 28.054.370,10 18 Zuw endungen f ür Investitionsmaßnahmen 4.796.692,41 2.915.000,00 105.348,14 3.020.348,14 5.375.155,04 2.354.806,90 19 Einzahlung a.d. Veräußg. von Sachanlagen 1.498.088,84 1.235.000,00 13.346,98 1.248.346,98 2.106.568,81 858.221,83 20 Einzahlung a.d. Veräußg. v. Finanzanlagen 21 Einzahlung aus Beiträgen u.ähnl. Entgelten 22 Sonstige Investitionseinzahlungen 56.132,18 310.000,00 310.000,00 740.083,52 430.083,52 3.283.528,58 1.105.000,00 1.105.000,00 220.581,68 -884.418,32 23 Einzahlungen Investitionstätigkeit 9.634.442,01 5.565.000,00 24 Auszahlung f . d. Erw erb Grdstücke u. Geb. 1.938.737,06 10.000,00 25 Auszahlung f ür Baumaßnahmen 2.079.099,35 5.255.000,00 26 Auszahlung f .d. Erw erb bew egl. AnlageV. 1.422.897,15 1.650.000,00 27 Auszahlung f .d. Erw erb von Finanzanlagen 28 Auszahlung v. aktivierbaren Zuw endungen 29 Sonstige Investitionsauszahlungen inkl. UV 118.695,12 5.683.695,12 8.442.389,05 2.758.693,93 45.549,19 -35.549,19 472.320,90 507.870,09 3.574.948,78 5.407.463,17 3.422.485,61 3.344.893,77 -77.591,84 986.746,03 873.547,26 1.763.198,77 1.191.599,20 -571.599,57 702.896,79 234.947,31 467.949,48 1.553.705,44 1.085.755,96 500.000,00 500.000,00 921.157,68 -500.000,00 10.800,00 30 Auszahlungen Investitionstätigke it 6.372.691,24 7.415.000,00 5.264.591,60 6.561.506,93 6.118.084,67 6.562.519,31 444.434,64 31 Saldo aus Investitionstätigkeit 3.261.750,77 -1.850.000,00 -5.145.896,48 -6.561.506,93 -434.389,55 1.879.869,74 2.314.259,29 32 Finanzm ittelüberschuss/- fehlbetrag -2.638.181,67 -2.420.000,00 -17.860.655,83 5.826.092,58 -26.106.748,41 4.261.880,98 30.368.629,39 33 Auf nahme und Rückflüsse von Darlehen 6.597.126,98 1.850.000,00 1.850.000,00 35.666.346,95 33.816.346,95 170.055.000,00 170.055.000,00 3.350.000,00 3.350.000,00 34 Auf nahme Kredite zur Liqiditätssicherung 208.891.000,00 35 Tilgung und Gew ährung von Darlehen 10.805.496,80 36 Tilgung Kredite zur Liqiditätssicherung 201.461.000,00 37 Saldo aus Finanzierungstätigkeit 3.221.630,18 -1.500.000,00 38 Änderung Bestand eig. Finanzm ittel 583.448,51 -3.920.000,00 39 Anf angsbestand an Finanzmitteln Bestandsveränderungen Barkassen Bestandsverändg. Geldtransfer ec-Cash Schw ebeposten 40 Bestand an fremden Finanzmitteln 41 Liquide Mittel 36.949.161,05 33.599.161,05 171.710.000,00 171.710.000,00 -1.500.000,00 -2.937.814,10 -1.437.814,10 -27.606.748,41 1.324.066,88 28.930.815,29 152.568,11 387.429,87 387.429,87 -467,20 4.483,87 4.483,87 -17.860.655,83 5.826.092,58 -2.567,22 -385,39 -345.166,94 387.429,87 -3.920.000,00 -17.860.655,83 6 5.826.092,58 -27.606.748,41 -871.939,23 -871.939,23 844.041,39 28.450.789,80 Anlage 2 B) Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen In der städtischen Bilanz werden nur die Vermögensgegenstände ausgewiesen, an denen die Kreisstadt Unna das wirtschaftliche Eigentum hat (vgl. § 33 Abs. 1 GemHVO). Die Gliederung der Bilanz ist in § 41 GemHVO dargestellt. Grundsätzlich werden Vermögensgegenstände und Schulden nach dem Einzelbewertungsgrundsatz bewertet. In Ausnahmen werden Bewertungsvereinfachungsverfahren genutzt, die bei den entsprechenden Bilanzposten erläutert werden. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden mit ihren jeweiligen Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen gem. § 35 Abs. 1 GemHVO, angesetzt. Sofern eine voraussichtlich dauernde Wertminderung am Abschlussstichtag vorliegt, werden die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens außerplanmäßig abgeschrieben (§ 35 Abs. 5 GemHVO). Zuschreibungen gem. § 35 Abs. 8 GemHVO wurden im Bilanzjahr nicht vorgenommen. Erträge und Aufwendungen aus Verkäufen und sonstigen Abgängen wurden bisher in der Ergebnisrechnung ausgewiesen. Auf Grundlage der Neuregelung durch das NKF-Weiterentwicklungsgesetz (NKFWG) sind beginnend mit dem Jahr 2013 Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Absatz 3 Satz 1 der Gemeindeordnung sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Gem. § 43 Abs. 3 GemHVO sind diese Erträge und Aufwendungen ab dem Haushaltsjahr 2013 nachrichtlich nach dem Jahresergebnis auszuweisen. Die im Jahr 2013 mit der Allgemeinen Rücklage verrechneten Erträge (1.766 TEUR) und Aufwendungen (258 TEUR) werden in der Ergebnisrechnung in den Zeilen 27 und 29 ausgewiesen. Die Erträge (Gewinne) errechnen sich aus den Kaufpreiszahlungen abzüglich der Buchwerte der abgegangenen Vermögensgegenstände. Die Aufwendungen entstehen durch Verkäufe unter Buchwert sowie durch Verschrottungen und unentgeltliche Abgaben. Zusätzlich ergaben sich Aufwendungen (4 TEUR) aus Wertveränderungen von Finanzanlagen. Diese werden in der Ergebnisrechnung in der Zeile 30 ausgewiesen. Durch die Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der Allgemeinen Rücklage ergab sich zum 31.12.2013 eine Eigenkapitalverbesserung in Höhe von 1.504 TEUR. Die Kreisstadt Unna hat wie in den Vorjahren geringwertige Vermögensgegenstände unter 410 Euro ohne Umsatzsteuer direkt im Jahr des Zugangs abgeschrieben. Forderungen werden mit ihrem Nennbetrag ausgewiesen. Nach dem strengen Niederstwertprinzip werden nicht werthaltige Forderungen am Abschlussstichtag wertberichtigt bzw. abgeschrieben (§ 35 Abs. 7 GemHVO). Von der Kreisstadt Unna geleistete Zuwendungen für Vermögensgegenstände, bei denen das wirtschaftliche Eigentum nicht auf die Kreisstadt Unna übergeht, 7 Anlage 2 werden gem. § 43 Abs. 2 GemHVO als aktive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Erhaltene Zuwendungen, die die Kreisstadt Unna zur Finanzierung ihrer Vermögensgegenstände verwendet, werden als Sonderposten für Zuwendungen mit dem Betrag der erhaltenen Zuwendungen ausgewiesen. Für die pauschalen Zuwendungen aus der Allgemeinen Investitionspauschale, der investiv verwendeten Schulpauschale, der Feuerschutzpauschale und der Sportpauschale wurden ebenfalls Sonderposten für Zuwendungen passiviert. Die Sonderposten für Zuwendungen werden über die Nutzungsdauer der mit der Zuwendung finanzierten Vermögensgegenstände analog der Abschreibung ertragswirksam aufgelöst. Gleiches gilt für erhaltene Beiträge. Diese werden als Sonderposten für Beiträge ausgewiesen. Noch nicht verwendete Zuwendungen und Beiträge werden als Verbindlichkeiten unter der Bilanzposition „Erhaltene Anzahlungen“ passiviert. Kostenüberdeckungen bei den Gebührenhaushalten werden als Sonderposten für den Gebührenausgleich bilanziert. Verbindlichkeiten werden mit ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag ausgewiesen (§ 91 Abs. 1 Nr. 2 GO). Rückstellungen werden grundsätzlich mit dem voraussichtlich notwendigen Betrag angesetzt. Rentenverpflichtungen werden mit ihrem Barwert ausgewiesen (§ 91 Abs. 1 Nr. 2 GO). 8 Anlage 2 AKTIVA 1. ANLAGEVERMÖGEN 1.1 Immaterielle Wirtschaftsgüter Zusammensetzung: Software 816.612,55 € 31.12.2013 816.612,55 € 31.12.2012 862.284,50 € Erläuterung: Die neu erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände (Nutzungsrechte im Softwarebereich) sind zu Anschaffungskosten angesetzt worden. Sofern sie einer Abnutzung unterliegen, sind sie um die planmäßige Abschreibung vermindert worden. 1.2 Sachanlagen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 50.409.324,22 € 1.2.1.1 Grünflächen 43.852.342,45 € Grün- und Parkanlagen Zusammensetzung: Grund und Boden Parkanlagen Aufbauten und Betriebsvorrichtungen Festwert Aufwuchs 31.12.2013 15.816.779,09 € 1.065.623,00 € 4.811.147,92 € 31.12.2012 15.700.620,62 € 1.050.864,00 € 4.811.147,92 € Erläuterung: Die Grünflächen sind nach dem Einzelbewertungsgrundsatz bewertet und mit den fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten ausgewiesen. Der Aufwuchs in Grün- und Parkanlagen wurde abweichend vom Einzelbewertungsgrundsatz mit einem Festwert gem. § 34 Abs. 1 GemHVO angesetzt. Die Erhöhung des Bilanzwertes ist auf unentgeltliche Grundstücksübertragungen im Jahr 2013 zurückzuführen. Der Bilanzwert für die Aufbauten und Betriebsvorrichtungen hat sich durch die planmäßige Abschreibungen vermindert. Weiterhin sind neue Wege (Kurpark) angelegt; sowie neue Sitz- und Ruhebänke (Bornekamp) aufgestellt worden. Veränderungen beim Festwert für den Aufwuchs in Grün- und Parkanlagen haben sich nicht ergeben. 9 Anlage 2 Sportflächen Zusammensetzung: Grund und Boden Vereinsheime Aufbauten und Betriebsvorrichtungen Ausstattung Festwert Aufwuchs 31.12.2013 5.384.543,32 € 1.065.971,00 € 2.078.715,00 € 343.187,00 € 602.501,73 € 31.12.2012 5.395.716,32 € 1.092.609,00 € 1.430.828,00 € 351.657,00 € 602.501,73 € Erläuterung: Einige Sportflächen befinden sich auf Erbbaurechtgrundstücken für welche die Kreisstadt Unna Erbbaurechtsnehmer ist. Diese Grundstückwerte unterliegen der ordentlichen Abschreibung und mindern die Buchwerte des Grund und Bodens im Jahr 2013 um rund 11 TEUR. Die Vereinsheime, Aufbauten, Betriebsvorrichtungen und Ausstattungsgegenstände unterliegen der planmäßigen Abschreibung und werden dadurch jährlich im Wert gemindert. Neuanschaffungen erfolgten hier im Jahr 2013 insbesondere für den Neubau des Sportplatzes in Unna-Massen (Aufbauten und Betriebsvorrichtungen). Freibäder Zusammensetzung: Grund und Boden Aufbauten und Betriebsvorrichtungen Festwert Aufwuchs 31.12.2013 131.927,90 € 1.066.523,00 € 60.950,00 € 31.12.2012 132.348,90 € 1.090.484,00 € 60.950,00 € Erläuterung: Wertminderungen für Aufbauten und Betriebsvorrichtungen resultieren aus den planmäßigen Abschreibungsbeträgen. Das Grundstück des ehemaligen Freizeitbades in Massen unterliegt ebenfalls der Abschreibung. Hierbei handelt es sich um ein bilanziertes Erbbaurecht (30 TEUR), welches analog zur Laufzeit des Erbbaurechtvertrages abschrieben wird. Spielplätze Zusammensetzung: Grund- und Boden Aufbauten und Betriebsvorrichtungen Ausstattung Spielplätze Erdarbeiten und Landschaftsgestaltung Festwert Aufwuchs 31.12.2013 4.612.770,45 € 347.651,00 € 57.260,00 € 234.808,00 € 603.973,51 € 31.12.2012 4.597.142,20 € 264.201,52 € 94.951,00 € 265.885,00 € 604.633,51 € Erläuterung: Die Veränderung des Buchwertes für Grund- und Boden ergibt sich aus einem unentgeltlichen Grundstückszugang eines Erschließungsträgers. 10 Anlage 2 Die Erhöhung des Buchwertes Aufbauten und Betriebsvorrichtungen ergibt sich durch den Neubau einer Skateranlage. Minderungen ergeben sich durch planmäßige Abschreibungen. Die Buchwerte für Erdarbeiten und Landschaftsgestaltung verminderten sich um die planmäßigen Abschreibungen. Dauerkleingärten Zusammensetzung: Grund und Boden Aufbauten 31.12.2013 3.202.339,00 € 1.134,00 € 31.12.2012 3.202.339,00 € 1.334,00 € Erläuterung: Zum Bilanzstichtag gab es in der Kreisstadt Unna 3 Kleingartenanlagen. Die Aufbauten und der Aufwuchs liegen im wirtschaftlichen Eigentum der Pächter und wurden deshalb - mit Ausnahme von zwei Sitzbänken - nicht bewertet. Die Minderung der Aufbauten ergibt sich durch die planmäßige Abschreibung. Wasserflächen Zusammensetzung: Wasserläufe Teiche Gräben 31.12.2013 176.899,00 € 33.791,00 € 880.685,23 € 31.12.2012 177.434,00 € 34.295,00 € 881.256,53 € Erläuterung: Bei den Wasserflächen ergaben sich im Berichtsjahr keine wesentlichen Veränderungen. Unland Zusammensetzung Grund- und Boden 31.12.2013 573,30 € 31.12.2012 573,30 € 31.12.2013 1.272.589,00 € 31.12.2012 1.272.589,00 € Garten- und Grabeland Zusammensetzung Grund- und Boden Erläuterung: Gemäß § 1 Abs. 2 Ziffer 5 Bundeskleingartengesetz handelt es sich hier um Grundstücke, die vertraglich nur mit einjährigen Pflanzen bestellt werden dürfen. Bei diesen Flächen handelt es sich um verpachtete Flächen. 11 Anlage 2 1.2.1.2 Ackerland 3.406.392,43 € Zusammensetzung: Grund und Boden Aufbauten auf Ackerland Aufwuchs 31.12.2013 3.389.305,87 € 3,00 € 17.083,56 € 31.12.2012 3.389.305,87 € 3,00 € 17.083,56 € Erläuterung: Es haben sich keine Veränderungen im Berichtsjahr ergeben. 1.2.1.3 Wald und Forsten 566.627,34 € Zusammensetzung: Grund und Boden Festwert Aufwuchs Grund und Boden Naturschutzgebiete 31.12.2012 234.731,84 € 246.367,50 € 85.528,00 € 31.12.2013 234.731,84 € 246.367,50 € 85.528,00 € Erläuterung: Es haben sich keine Veränderungen im Berichtsjahr ergeben. 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke Zusammensetzung: Erbbaurechtgrundstücke 2.583.962,00 € 31.12.2013 2.583.962,00 € 31.12.2012 2.661.457,00 € Erläuterung: Bei diesen Grundstücken handelt es sich bilanziell – trotz eventuell vorhandener Bebauung – um unbebaute Grundstücke, für die die Kreisstadt Unna Erbbaurechte vergeben hat. Sie sind mit dem vollen Bodenrichtwert zu bewerten. Eine Bewertung der Gebäude entfällt, da diese den Erbbauberechtigten zuzurechnen sind. Entsprechend der vertraglichen Restlaufzeit des jeweiligen Vertrages wurde der Grundstückswert direkt vermindert um die Differenz zwischen realer Pacht und marktüblicher Pacht entsprechend dem Verfahren zur Ermittlung der Wertminderung gem. WertR 2006. Änderungen im Vergleich zum Vorjahr haben sich durch den Verkauf eines Grundstückes an den Erbpachtnehmer ergeben. 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen Zusammensetzung: Grund- und Boden Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrichtungen Außenanlagen Kindergärten 12 367.328,00€ 31.12.2013 133.760,00 € 213.428,00 € 20.140,00 € 31.12.2012 133.760,00 € 225.073,00 € 21.034,00 € Anlage 2 Erläuterung: Unter dieser Position sind zwei vermietete/verpachtete Kindergarteneinrichtungen ausgewiesen. Die Wertminderungen ergeben sich durch die planmäßigen Abschreibungen. 1.2.2.2 Schulen 70.060.196,70 € Zusammensetzung: Grund- und Boden Gebäude Betriebsvorrichtungen Außenanlagen 31.12.2013 13.976.636,70 € 52.304.971,00 € 1.240.074,00 € 2.538.515,00 € 31.12.2012 13.976.636,70 € 53.992.070,00 € 1.404.662,00 € 2.633.649,00 € Erläuterung: Hier ergeben sich Veränderungen durch planmäßige Abschreibungen. 1.2.2.3 Wohnbauten 1.385.599,27 € Zusammensetzung: Grund- und Boden Gebäude Außenanlagen 31.12.2013 861.507,27 € 484.543,00 € 39.549,00 € 31.12.2012 861.507,27 € 512.976,00 € 41.793,00 € Erläuterung: Hier ergeben sich Veränderungen durch planmäßige Abschreibungen. 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- u. Betriebsgebäude 42.156.183,99 € Bürgerhäuser Zusammensetzung: Grund und Boden Gebäude Außenanlagen 31.12.2013 383.971,00 € 575.929,00 € 48.954,00 € 31.12.2012 383.971,00 € 602.669,00 € 52.827,00 € Erläuterung: Diese Position umfasst 6 Bürgerhäuser. Im Jahr 2013 fanden keine An- und Verkäufe statt, lediglich die planmäßige Abschreibung vermindert den Wert zum Vorjahr. Feuerwehr Zusammensetzung: Grund und Boden Gebäude Betriebsvorrichtungen Außenanlagen 31.12.2013 810.874,00 € 4.454.733,00 € 141.200,00 € 238.334,00 € 13 31.12.2012 810.874,00 € 4.530.901,00 € 145.257,00 € 244.578,00 € Anlage 2 Erläuterung: Es gab keine wesentlichen Zugänge in diesem Bereich. Die Differenzen zum Vorjahr ergeben sich insbesondere durch planmäßige Abschreibungen. Verwaltungsgebäude Zusammensetzung: Grund und Boden Verwaltungsgebäude Betriebsvorrichtungen Außenanlagen 31.12.2013 2.880.240,00 € 15.087.342,00 € 8.706,00 € 191.970,00 € 31.12.2012 2.880.240,00 € 15.366.665,00 € 9.599,00 € 207.826,00 € Erläuterung: Diese Position beinhaltet das Rathaus, das Standesamt und das Bürgeramt Massen. Die Differenzen ergeben sich aus den planmäßigen Abschreibungen. Städtische Unterkünfte Zusammensetzung: Grund und Boden Gebäude Außenanlagen 31.12.2013 391.078,00 € 1.012.355,00 € 38.015,00 € 31.12.2012 391.078,00 € 1.035.929,00 € 39.013,00 € Erläuterung: Diese Position umfasst 7 Wohnheime. Minderungen ergeben sich durch die planmäßigen Abschreibungen. Sonstige Dienstgebäude Zusammensetzung: Grund- und Boden Gebäude Betriebsvorrichtungen Außenanlagen 31.12.2013 964.240,00 € 4.358.380,00 € 11.008,00 € 204.849,00 € 31.12.2012 964.748,00 € 4.532.239,00 € 11.871,00 € 212.493,00 € Erläuterung: Diese Position umfasst die Gebäude des Kurparks, die Stadthalle und ein Teilgrundstück der Radstation. Die Wertminderungen ergeben sich durch die planmäßigen Abschreibungen. Grundstücke unterliegen in der Regel keiner Abschreibung. Bei dem Grundstück der Radstation handelt es sich allerdings um ein bilanziertes Erbbaurecht, welches analog zur Laufzeit des Erbbaurechtvertrages abgeschrieben wird. 14 Anlage 2 Kulturgebäude Zusammensetzung: Grund- und Boden Gebäude Betriebsvorrichtungen Außenanlagen Grundstück Nicolaihaus Gebäude Nicolaihaus 31.12.2013 897.252,16 € 8.047.477,00 € 70.127,00 € 948.617,83 € 41.008,00 € 349.524,00 € 31.12.2012 897.252,16 € 8.288.554,00 € 8.055,00 € 973.264,83 € 42.290,00 € 354.565,00 € Erläuterung: Diese Position beinhaltet das Museum, den Eulenturm, die Lindenbrauerei, das Nicolaihaus, das ZIB, die alte Mühle Friedrichsborn und das Pumpenwärterhäuschen. Die Minderungen ergeben sich aus den planmäßigen Abschreibungen. Die Mehrung im Bereich der Betriebsvorrichtungen ergibt sich durch den nachträglichen Anbau einer neuen Fluchttreppe. 1.2.3 Infrastrukturvermögen 187.110.817,81 € 1.2.3.1 Grund und Boden 49.545.207,12 € Zusammensetzung: Grund und Boden 31.12.2013 49.545.207,12 € 31.12.2012 49.522.930,83 € Erläuterung: Die Werterhöhung von insgesamt rund 22 TEUR beruht auf An- und Verkäufen von Grundstücken des Jahres 2013, sowie auf unentgeltlichen Grundstücksübertragungen Dritter (z.B. in Erschließungsgebieten). Abschreibungen fanden keine Berücksichtigung, da Grundstücke nach den Vorschriften des NKF grundsätzlich keiner Abnutzung unterliegen. 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 6.436.376,00 € Zusammensetzung: Brücken und Tunnel 31.12.2013 6.436.376,00 € 31.12.2012 8.286.882,00 € Erläuterung: Zum 31.12.2013 wurde eine Inventur der Brücken zur Feststellung des Bestandes und der Werthaltigkeit durchgeführt. Zu diesem Zweck wurden für jede Brücke im Bestand der Kreisstadt Unna ein externes Brückengutachten eingeholt. Bei drei Brückenbauwerken wurden so erhebliche Beschädigungen festgestellt, dass von einer dauerhaften Wertminderung auszugehen ist. Die Wertminderungen wurden im Gesamtumfang von rund 178 TEUR als außerordentliche bilanzielle Abschreibungen gebucht und vermindern entsprechend die Bilanzposition. Im Rahmen der Inventur wurde darüber hinaus festgestellt, dass das rechtliche und wirtschaftliche Eigentum an der Eisenbahnunterführung „Königsborner 15 Anlage 2 Tor“ entgegen ursprünglicher Annahmen nicht bei der Stadt sondern bei der Deutschen Bundesbahn liegt, obwohl die Kreisstadt Unna dieses Brückenbauwerk beginnend ab dem Jahr 1983 mit Hilfe von Fördermitteln des Landes fast vollständig bezahlt hat. Der Buchwert der Brücke (1.473 TEUR) sowie der zugehörige Sonderposten aus Drittfinanzierung (1.031 TEUR) wurden gem. § 43 Abs. 2 GemHVO zum 01.01.2013 in die bilanziellen Rechnungsabgrenzungsposten umgebucht. Weitere Wertverminderungen gegenüber dem Vorjahr ergaben sich aus dem Abgang einer Brücke durch Abriss (Durchlass Morgenstraße/70 TEUR) sowie aus den planmäßigen Abschreibungen in Höhe von rund 130 TEUR. 1.2.3.3 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen Zusammensetzung: Straßenaufbau Plätze Treppenanlagen Parkplätze Verkehrsgrün 31.12.2013 119.784.828,01 € 384.918,00 € 654.806,00 € 203.616.33 € 5.556.793,65 € 126.584.961,99 € 31.12.2012 123.246.137,10 € 75.280,00 € 679.017,00 € 203.616,33 € 5.550.457,08 € Erläuterung: Die Kreisstadt Unna bilanziert Straßen im Bestand zu den zum Eröffnungsbilanzstichtag beizulegenden, vorsichtig geschätzten Zeitwerten abzüglich der jährlichen planmäßigen Abschreibungen. Nach dem 01.01.2008 neu errichtete Straßen werden zu ihren tatsächlichen Anschaffungs-/ Herstellungskosten unter Berücksichtigung der eingetretenen Alterswertminderung bilanziert. Die Wertveränderung (Verminderung) dieser Bilanzposition im Vergleich zum Vorjahr beläuft sich auf rd. 3.170 TEUR. Im Jahr 2013 wurden Anschaffungs-/Herstellungskosten für aktivierungspflichtige Straßenbaumaßnahmen im Umfang von rd. 1.482 TEUR aktiviert. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Anschaffungs-/Herstellungskosten für die Baumaßnahmen • Gabelsberger Straße 286 TEUR • Gehweg Westhemmerder Weg 175 TEUR • Bürgersteig Ruhekopf 60 TEUR • Baustraße Weberstraße 195 TEUR. Darüber hinaus wurden Straßen und Wege im Wert von 697 TEUR unentgeltlich von Dritten auf die Kreisstadt Unna übertragen. Hierbei handelt es sich einerseits um Straßen im Bereich der ehemaligen Landesstelle Unna Massen und andererseits um Straßen, die im Rahmen von Erschließungsmaßnahmen von Erschließungsträgern gebaut und auf die Stadt übertragen wurden. Zur physischen Erfassung der zugegangenen Bestände und zur Ermittlung der zu bilanzierenden Buchwerte wurde in der Regel ein externes Gutachten in Auftrag gegeben. 16 Anlage 2 Aufgrund der Unentgeltlichkeit der Straßenübertragungen wurden korrespondierend zur Höhe der aktivierten Anlagenzugänge Sonderposten aus Zuwendungen passiviert. Die planmäßigen Abschreibungen auf das Straßenvermögen beliefen sich auf rd. 4.944 TEUR. Darüber hinaus wurden aufgrund festgestellter dauerhafter Wertminderungen infolge unterlassener Instandhaltung außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 265 TEUR erforderlich. Dem stehen Erträge aus der außerordentlichen Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen in Höhe von 79 TEUR gegenüber. Plätze Im September des Jahres 2013 wurde der neu erstellte Bahnhofsvorplatz an die Öffentlichkeit übergeben. Die vorläufig ermittelten Kosten für die Platzgestaltung (ohne Aufbauten der Deutschen Bundesbahn) betrugen rund 306 TEUR. Treppenanlagen Im Jahr 2013 wurden keine Treppen erstellt, erworben oder verkauft. Die Wertveränderung gegenüber dem Vorjahr resultiert aus den planmäßigen Abschreibungen des Jahres 2013. Verkehrsgrün Die Bilanzierung des Verkehrsgrüns erfolgt zu tatsächlichen Anschaffungs-/ Herstellungskosten. Wesentliche Veränderungen dieser Bilanzposition ergaben sich im Berichtsjahr nicht. 1.2.3.4 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens Zusammensetzung: Bushaltestellen Ampelanlagen Brunnen Straßenmobiliar Beschilderung 31.12.2013 2.705.116,00 € 1.452.215,00 € 6,00 € 362.095,00 € 24.840,70 € 4.544.272,70 € 31.12.2012 2.752.842,91 € 1.546.491,00 € 6,00 € 362.195,86 € 22.587,00 € Erläuterung: Bushaltestellen Im Jahr 2013 wurden nachträgliche Anschaffungs-/ Herstellungskosten für den Busbahnhof in Höhe von rund 65 TEUR aktiviert. Der Altbestand der Bushaltestellen wurde planmäßig alterswertgemindert. Ampelanlagen Im Jahr 2013 wurden keine neuen Ampelanlagen erstellt. Die Wertveränderung gegenüber dem Vorjahr resultiert somit lediglich aus den planmäßigen Abschreibungen. 17 Anlage 2 Brunnenanlagen Die 6 städtischen Brunnen sind bis auf einen Erinnerungswert von jeweils 1 € abgeschrieben. Veränderungen haben sich im Berichtsjahr nicht ergeben. Straßenmobiliar Unter Straßenmobiliar sind neben Parkscheinautomaten, Sitzbänken und Zäunen unter anderem auch Geländer, Fahrradständer und Abfallbehälter zu verstehen. Die Bewertung des Straßenmobiliars erfolgt zu tatsächlichen Anschaffungs-/ Herstellungskosten, verringert um planmäßige Abschreibungen. Im Jahr 2013 wurden Zäune, Geländer und Absperrungen im Wert von rund 54 TEUR angeschafft. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Nettowert von 410,00 Euro werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen vermindern den Buchwert um 53 TEUR. Beschilderung Die Beschilderung wurde mit den tatsächlichen Anschaffungs-/ Herstellungskosten bewertet. Es werden planmäßige Abschreibungen berücksichtigt. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Nettowert von 410,00 Euro werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Im Zuge der verkehrstechnischen Sicherung erfolgt eine kontinuierliche Überprüfung der Beschilderung und gegebenenfalls ein zeitnaher Austausch oder eine Neuaufstellung. 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden Zusammensetzung: Bauten auf fremden Grund und Boden 31.12.2013 1.708.705,23 € 1.708.705,23 € 31.12.2012 1.465.907,13 € Erläuterung: Hierbei handelt es sich um das Wohn-Sportheim Lünern, das Sportheim Mühlhausen/Uelzen, die Radstation am Bahnhof und einige Straßen. Im Berichtsjahr kamen eine Toilettenanlage und ein Fußweg im Zuge der Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes hinzu. Dadurch ergibt sich die Mehrung dieses Bilanzpostens. Abgänge sind nur im Rahmen der planmäßigen Abschreibung angefallen. 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Zusammensetzung: Kunstgegenstände Vermögensgegenstände der Stiftungen Kulturdenkmäler Baudenkmäler Sonstige Denkmäler 2.581.377,29 € 31.12.2013 2.380.912,26 € 176.971,03 € 23.490,00 € 2,00 € 2,00 € 18 31.12.2012 2.378.512,26 € 176.971,03 € 23.490,00 € 2,00 € 2,00 € Anlage 2 Erläuterung: Die unter dieser Position beschriebenen Vermögensgegenstände sind, soweit diese abgeschrieben werden, bereits nur noch mit einem Erinnerungswert in der Bilanz bewertet. Alle anderen unterliegen keiner Abschreibung. 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Zusammensetzung: Maschinen Technische Anlagen Betriebsvorrichtungen Fahrzeuge 31.12.2013 151.367,00 € 997.359,00 € 86.697,00 € 2.272.358,00 € 3.507.781,00 € 31.12.2012 177.950,00 € 1.078.143,00 € 93.830,00 € 2.416.474,00 € Erläuterung: Die Vermögensgegenstände sind im Zugang mit den Anschaffungskosten angesetzt und um die planmäßige Abschreibung vermindert worden. Anschaffungskosten sind insbesondere im Bereich der Fahrzeuge durch Aktivierung eines Mehrzweckfahrzeuges im Rettungsdienst entstanden. 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung Zusammensetzung: Büro- und Schulmobiliar sonstige Einrichtungsgegenstände EDV-Technik Telekommunikation sonstige Betriebs-und Geschäftsausstattung Ausstattung Sportbereich Ausstattung Musikinstrumente sonstige pädagogische Materialien Medien Festwerte Bekleidung Feuerwehr Festwerte Bekleidung Jugendfeuerwehr Festwerte Bekleidung Rettungswesen Festwerte Schläuche Feuerwehr Beleuchtung 4.158.177,94 € 31.12.2013 1.208.814,78 € 78.403,00 € 1.176.165,92 € 123.908,38 € 704.685,10 € 78.086,00 € 78.966,00 € 149.138,00 € 39.518,76 € 372.983,00 € 10.920,00 € 19.525,00 € 824,00 € 116.240,00 € 31.12.2012 1.328.766,43 € 92.179,99 € 1.337.521,32 € 123.236,00 € 680.270,42 € 63.985,00 € 88.630,00 € 156.855,00 € 42.398,76 € 372.983,00 € 10.920,00 € 19.525,00 € 948,00 € 123.532,00 € Erläuterung: Die Gegenstände dieser Bilanzposition wurden im Zugang mit den Anschaffungskosten angesetzt und um die planmäßige Abschreibung vermindert. Im Jahr 2013 wurde u.a. ein Fahnenschrank (Betriebs- und Geschäftsausstattung 16 TEUR), eine neue Telefonanlagen (Telekommunikation 20 TEUR) und ein Defibrillator (sonst. Betriebs- und Geschäftsausstattung 24 TEUR) angeschafft. Weitere wesentliche Beschaffungen sind im Berichtsjahr nicht angefallen. Es handelt sich um turnusmäßige Neuanschaffungen. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Nettowert von 410,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. 19 Anlage 2 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Zusammensetzung: Anlagen im Bau Hochbau Anlagen im Bau Tiefbau Anlagen im Bau (Sonstige) Anzahlungen auf Anlagen 31.12.2013 612.539,73 € 760.237,74 € 11.701,00 € 1.165.733,95 € 2.550.212,42 € 31.12.2012 130.513,79 € 1.440.840.63 € 0,00 € 903.816,70 € Bei dieser Bilanzposition handelt es sich u.a. um folgende noch nicht fertig gestellte Maßnahmen: • • • • Anzahlungen auf den Erwerb von Ausgleichsflächen (Anzahlungen auf Anlagen) Anzahlungen „Ausgleichsmanagement Biotopwertpunkte“ (Anzahlungen auf Anlagen) Anzahlungen auf Erwerb von Grundstücken (Anzahlungen auf Anlagen) Planungs- und Baukosten für : • Erneuerung „Schulzentrum-Nord“ (Hochbau) • Neubau „Sportanlage Unna-Süd“ (Hoch- und Tiefbau) • Anbindung Gewerbegebiet Feldstraße (Tiefbau) • Nußbredde (Tiefbau) • Kampstraße (Tiefbau) • Erneuerung Industriepark Süd (Tiefbau) • Brücke Kessebürener Landwehr (Tiefbau) • Massener Brücke (Tiefbau) Werden Investitionsmaßnahmen abgeschlossen, so erfolgt eine Aktivierung des Vermögensgegenstandes in Höhe der Anschaffungs-/Herstellungskosten im Anlagevermögen. Wurden diese wegen einer jahresübergreifenden Bau- bzw. Anschaffungszeit zunächst auf die Bilanzposition „geleistete Anzahlungen/ Anlagen im Bau (AIB) “ gebucht, so erfolgt die Aktivierung zum Datum der Inbetriebnahme als Umbuchung von den Anlagen im Bau auf das entsprechende Bilanzkonto. Im Berichtsjahr wurden die folgenden, wesentlichen Investitionsmaßnahmen endgültig abgeschlossen, deren Anschaffungs-/ Herstellungskosten aus Vorjahren zunächst über die Bilanzposition „geleistete Anzahlungen/Anlagen im Bau“ abgebildet wurden: Bezeichnung der Maßnahme: echte Umbuchungen von AIB Notausgangstreppe Atelier 37 TEUR Umbau Sportanlage Massen 12 TEUR Bahnhofsvorplatz /Busbahnhof 577 TEUR Gabelsberger Straße 105 TEUR Herstellung der Baustraße im Erschließungsgebiet „Weberstraße“ 44 TEUR Westhemmerder Weg 21 TEUR 20 Anlage 2 Anschaffungs-/Herstellungskosten, die erst im Berichtsjahr 2013 angefallen sind, werden hier nicht erfasst und abgebildet. Die ursprünglich auf der Bilanzposition „Anlagen im Bau“ gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten für die Umgestaltung des Kirchplatzes sowie für die Aufbauten des Bahnhofsvorplatz (Kiosk, Dach, Treppenanlagen usw.) wurden in die Aktive Rechnungsabgrenzung umgebucht, indem sie von den Zugängen abgesetzt wurden. Grund hierfür ist, dass die aus städtischen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände in fremdes Eigentum übergegangen und daher nicht im Sachanlagevermögen der Kreisstadt Unna zu aktivieren sind. Es handelt sich vielmehr um investive Zuschüsse bzw. Sachzuwendungen an Dritte, die gem. § 43 Abs. 2 GemHVO in einem Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren sind. Dieser wird analog der Zeitdauer der Gegenleistungsverpflichtung des jeweiligen begünstigten Dritten aufwandswirksam ratierlich abgeschrieben. 1.3 Finanzanlagen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen Zusammensetzung: Wirtschaftsbetriebe der Kreisstadt Unna GmbH (100%) Stadthalle Unna – Gesellschaft für Veranstaltungen und Marketing mbH (55,56%) 29.473.725,79 € 31.12.2013 31.12.2012 29.456.614,87 € 29.456.614,87 € 17.110,92 € 17.110,92 € Erläuterung: An der WBU ist die Kreisstadt Unna zu 100% unmittelbar beteiligt. Die erstmalige Bewertung zur Ermittlung des NKF-Unternehmenswertes erfolgte zum 01.01.2008 auf Basis des Substanzwertes. Die für die Eröffnungsbilanz durchgeführte Bewertung wurde zum Stichtag 31.12.2013 wiederholt. Der so ermittelte aktuelle Substanzwert liegt über dem Beteiligungsbuchwert, so dass sich für einen Abschreibungsbedarf wegen einer dauerhaften Wertminderung keine Anhaltspunkte ergeben haben. Am Stammkapital der Stadthalle Unna ist die Kreisstadt Unna mit 55,56% beteiligt. Die Bewertung erfolgte durch die Eigenkapitalspiegelbildmethode. Der Wert des Anteils der Kreisstadt Unna am rechnerischen Eigenkapital der Stadthalle liegt zum 31.12.2013 deutlich über dem Buchwert. Daher ergab sich im Jahr 2013 kein Abschreibungsbedarf. 21 Anlage 2 1.3.2 Beteiligungen 5.501.369,59 € Zusammensetzung: Entwicklungsgesellschaft Wohnpark Unna-Süd mbH (33,33%) Unnaer Kreis-Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH (14,66%) Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH (9,18%) Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH (8,11%) Sparkassenzweckverband 31.12.2013 31.12.2012 131.727,55 € 135.427,55 € 4.421.456,00 € 702.385,04 € 4.421.456,00 € 702.385,04 € 245.800,00 € 1,00 € 245.800,00 € 1,00 € Erläuterung: Die Bewertung der Entwicklungsgesellschaft Wohnpark Unna-Süd mbH erfolgt durch die Eigenkapitalspiegelbildmethode. Das Eigenkapital der Gesellschaft hat sich gegenüber dem Vorjahr um 11 TEUR gemindert. Bezogen auf den Anteil für die Kreisstadt Unna (33,33 %) ergibt sich eine Wertminderung von rund 3.700 €. Diese Wertminderung ist - aufgrund der Tatsache, dass die Umsatzerlöse durch Aufgabe des operativen Geschäftes der Gesellschaft vollständig weggefallen sind - auch als dauerhaft anzusehen. Der v. g. Betrag wurde daher gem. § 35 Abs. 5 GemHVO außerplanmäßig abgeschrieben. Die UKBS, die VKU und die WFG sind Gesellschaften an denen alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie der Kreis Unna beteiligt sind. Wesentliche Änderungen zum 31.12.2013 haben sich nicht ergeben, so dass keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen werden mussten. Der Sparkassenzweckverband ist nach einer Anweisung des Innenministeriums mit einem Wert von einem Euro zu bilanzieren. 1.3.3 Sondervermögen 20.478.592,87 € Zusammensetzung: Stadtbetriebe Unna (100%) 31.12.2013 20.478.592,87 € 31.12.2012 20.478.592,87 € Erläuterung: Die Stadtbetriebe Unna werden nach dem Substanzwertverfahren bewertet. Anhaltspunkte für eine dauerhafte Wertminderung zum Bilanzstichtag 31.12.2013 haben sich nicht ergeben. 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens Zusammensetzung Gelsenwasser AG 28.000,00 € 31.12.2013 28.000,00 € 22 31.12.2012 28.000,00 € Anlage 2 Erläuterung: Unter dieser Position werden Anteile an Unternehmen bilanziert, die kleiner als 20% sind, aber dazu bestimmt sind, dauernd der Gemeinde zu dienen. Der Bestand an Inhaber-Aktien an der Gelsenwasser AG wurde zu den historischen Anschaffungskosten bilanziert. Wertminderungen ergaben sich 2013 nicht. 1.3.5 Ausleihungen 1.3.5.1 an verbundene Unternehmungen Zusammensetzung: Darlehen WBU 2.957.125,37 € 31.12.2013 2.957.125,37 € 31.12.2012 3.099.625,37 € Erläuterung: Das Darlehen ist mit dem Nennbetrag ausgewiesen. Im Jahr 2013 wurden von der WBU planmäßige Tilgungen in Höhe von 142 TEUR vorgenommen. Einzelheiten der Veränderungen können dem Anlagespiegel entnommen werden. 1.3.5.2 Sonstige Ausleihungen 216.684,28 € Zusammensetzung: Sonstige Darlehen Darlehen an Verein Aufwendungsdarlehen 31.12.2013 194.680,67 € 0,00 € 22.003,61 € 31.12.2012 200.047,65 € 25,94 € 25.003,61 € Erläuterung: Die Darlehen sind mit dem jeweiligen Nennbetrag, abzüglich der Tilgungen bis zum Bilanzstichtag, ausgewiesen. Die planmäßigen Tilgungen betrugen im Jahr 2013 insgesamt 8.392,92 €. 23 Anlage 2 2. UMLAUFVERMÖGEN 2.1 Vorräte 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Zusammensetzung: Hilfsstoffe Betriebsstoffe Waren Straßenbeleuchtung Grundstücke Sonstige Vermögensgegenstände 710.076,97 € 31.12.2013 40.797,33 € 38.524,15 € 5.940,44 € 39.517,72 € 407.131,90 € 178.165,43 € 31.12.2012 31.505,79 € 18.543,48 € 5.940,44 € 43.956,11 € 1.037.374,25 € 0,00 € Erläuterung: Bei den Hilfs- und Betriebsstoffen handelt es sich um Heizölbestände, Löschmittel und Ölbindemittel sowie Medikamente für den Rettungsdienst. Hierbei wird der jeweilige Bestand zum Jahresende mit dem gewogenen Durchschnittswert bewertet. Bei den Waren, Grundstücken und bei der Straßenbeleuchtung handelt es sich um Anlagen, die zum Zwecke der Veräußerung gehalten werden. Der Bestand an zur Veräußerung vorgesehenen Grundstücken hat sich im Vergleich zum Vorjahr wesentlich verringert. Dies ist zurückzuführen auf die Grundstücksverkäufe des Erschließungsgebietes „Weberstraße/ Mozartstraße“. Diese wurden auf Grund der Verkaufsabsicht im Jahr 2012 in das Umlaufvermögen umgebucht. Im Jahr 2013 wurden diese Verkäufe weitestgehend abgewickelt. Der unter der Sybil-Westendorp-Straße (Erschließungsgebiet Weberstraße) von der Kreisstadt Unna gebaute Kanal wurde noch nicht in das Eigentum der Stadtbetriebe Unna übertragen. Die Herstellungskosten werden bis zur Abgabe an die Stadtbetriebe unter der Bilanzposition „Sonstige Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens“ bilanziert. 2.2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen werden in öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Forderungen sowie sonstige Vermögensgegenstände unterschieden. Zu den öffentlich-rechtlichen Forderungen zählen Erträge aus Abgabenforderungen (Steuern, Gebühren, Beiträge), Forderungen aus Transferleistungen und sonstige öffentlich rechtliche Forderungen. Die privatrechtlichen Forderungen werden unterschieden in Forderungen gegen den privaten Bereich, den öffentlichen Bereich, gegen verbundene Unternehmen, gegen Beteiligungen und gegen Sondervermögen. Die Forderungen einer Gemeinde sind nach § 46 Abs. 1 GemHVO im Forderungsspiegel dargestellt. 24 Anlage 2 Einzel- und Pauschalwertberichtigung Die Einzelwertberichtigung beinhaltet den Grundsatz, die Vermögensgegenstände und Schulden einzeln zu bewerten (vgl. § 32 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO). Forderungen der Kreisstadt Unna werden grundsätzlich unterjährig zeitnah angemahnt und vollstreckt. Im Rahmen der Vollstreckungstätigkeit wird bereits für einzelne Forderungen entschieden, ob diese werthaltig sind. Die pauschalierte Einzelwertberichtigung ist ein Verfahren mit dem nicht einzelne Forderungen wertberichtigt werden, sondern aufgrund der Erfahrung, die die Kommunen in der Vergangenheit gesammelt haben, eine Pauschale auf Forderungen als Wertberichtigung in Abzug gebracht wird. Darüber hinausgehende Pauschalwertberichtigungen sollen das allgemeine Ausfallrisiko von Forderungen abdecken. Die Kreisstadt Unna hat pauschalierte Einzelwertberichtigungen von 25% auf Gebühren, Beiträge und sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen sowie privatrechtliche Forderungen, 20% auf Steuerforderungen und 33% auf Forderungen aus dem Transferbereich vorgenommen sofern deren Fälligkeit vor dem 30.06.2013 lagen. Zusätzlich wurde eine Pauschalwertberichtigung von 1% auf Basis des verbleibenden Forderungsbestands nach Abzug der einzelwertberichtigten und pauschalierten einzelwertberichtigten Forderungen vorgenommen. Zum Bilanzstichtag muss die pauschalierte Einzelwertberichtigung an den neuen Forderungsbestand angepasst werden. Hierbei kann es zu einer Heraufsetzung oder Herabsetzung des Pauschalwertes kommen. Bei der pauschalierten Einzelwertberichtigung ist ebenfalls zu beachten, dass Forderungen, die mit der Einzelwertberichtigung bewertet wurden, aus der pauschalierten Einzelwertberichtigung heraus gerechnet werden müssen. 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 6.123.396,61 € Erläuterung: Die öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen setzen sich aus zahlreichen Einzelforderungen zusammen. In der Gesamtsumme sind Gebührenforderungen (1.672 TEUR), Beitragsforderungen (76 TEUR), Steuerforderungen (2.689 TEUR), sonstige öffentlichrechtliche Forderungen (1.023 TEUR) und Forderungen aus Transferleistungen (763 TEUR) enthalten. 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 3.578.335,62 € Erläuterung: Die privatrechtlichen Forderungen ergeben sich aus der Summe zahlreicher einzelner Forderungen. Hier werden auch Liquiditätskredite an Sondervermögen (2.995 TEUR) ausgewiesen. 25 Anlage 2 2.2.3 sonstige Vermögensgegenstände Zusammensetzung: andere sonstige Vermögensgegenstände 166.373,49 € 31.12.2013 166.373,49 € 31.12.2012 268.581,36 € Erläuterung: Unter dieser Bilanzposition werden die antizipativen Rechnungsabgrenzungen in Höhe von 154 TEUR (Vorjahr 8 TEUR), Umsatzsteuererstattungen 7 TEUR (Vorjahr 86 TEUR) abgebildet. 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 2.4 Liquide Mittel Zusammensetzung: Barkassen Bestände auf den Girokonten 0,00 € 844.041,39 € 31.12.2013 8.883,85 € 835.157,54 € 31.12.2012 4.399,98 € 383.029,89 € Erläuterung: Die liquiden Mittel resultieren aus Guthaben bei Sparkassen und Kreditinstituten zum 31.12.2013 sowie aus den Barkassenbeständen die in einer Vielzahl von den Fachbereichen als Wechselgeldkassen vorgehalten werden. Die Veränderungen an den liquiden Mitteln sind in der Finanzrechnung nachgewiesen. 3. AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNG Aktive Rechnungsabgrenzung Zusammensetzung: Beamtengehälter Unterhaltsvorschuss/Sozialhilfe Wartungsverträge Pflegegelder sonstige Investitions-Zuschüsse 6.153.549,35 € 31.12.2013 498.884,73 € 467.166,43 € 29.495,84 € 151.218,42 € 1.598,96 € 5.005.184,97 € 31.12.2012 500.606,69 € 420.356,84 € 18.251,80 € 141.091,01 € 3.920,68 € 2.412.139,99 € Erläuterung: Die aktive Rechnungsabgrenzung ist in § 42 Abs. 1 und 2 GemHVO normiert. Um das Jahresergebnis periodengenau festzustellen, sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag die einen Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen als aktive Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren. Hierbei wurden Beträge für Aufwendungen des Folgejahres unter 150,00 € nicht berücksichtigt. 26 Anlage 2 Die Investitionszuschüsse werden gem. § 43 Abs. 2 GemHVO ausgewiesen in Höhe der geleisteten Zuwendungen. Die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr resultieren aus dem Zugang der noch im Jahr 2012 unter der Position 1.2.3.2 bilanzierten Unterführung „Königsborner Tor“ (1.473 TURO) sowie die unter der Position 1.2.8 ausgewiesene „Sanierung Kirchplatz“ (63 TURO) und „Umgestaltung Bahnhofsvorplatz“ (1.142 TURO) abzüglich der bisherigen jährlichen aufwandswirksamen Auflösungen. 27 Anlage 2 PASSIVA 1. EIGENKAPITAL Erläuterungen dieser Bilanzpositionen können dem Lagebericht sowie der Ergebnisrechnung entnommen werden. 1.1 Allgemeine Rücklage 63.191.132,71 € Die Allgemeine Rücklage zum 31.12.2013 errechnet sich wie folgt: Stand zum 31.12.2012 Jahresfehlbetrag 2012 Verrechnungen gem. § 43 Abs. 3 GemHVO 75.377.584,00 € -13.689.973,51 € 1.503.522,22 € Liquidationserfolge aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen und Aufwendungen aus dem Abgang von Vermögensgegenständen sowie Wertveränderungen von Finanzanlagen Im Jahr 2013 wurden Kaufpreiszahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden in Höhe von insgesamt 2.092 TEUR vereinnahmt. Ein wesentlicher Anteil entfiel hierbei auf die Vermarktung der Grundstücke im Erschließungsgebiet Weberstraße. Nach Abzug der Buchwerte aller abgegangenen Grundstücke und Gebäude verbleibt ein Ertrag in Höhe von 1.766 TEUR, der gem. § 43 Abs. 3 GemHVO mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen war. Aufwendungen aus dem Abgang und dem Verkauf von Vermögensgegenständen entstehen durch Verkäufe unter Buchwert sowie durch Verschrottungen und unentgeltliche Abgaben. Die mit der Allgemeinen Rücklage verrechneten Aufwendungen beliefen sich auf 258 TEUR. Wertveränderungen von Finanzanlagen ergaben sich in Höhe von 4 TEUR. 1.2 Sonderrücklagen 0,00 € 1.3 Ausgleichsrücklage 0,00 € 1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -4.304.005,18 € Dieser Posten ist die Gegenbuchungsposition beim Abschluss des Ergebnisrechnungskontos. Hier wird der Jahresfehlbetrag des Jahres 2013 ausgewiesen. Im Nachgang zum Jahresabschluss 2013 wird der Betrag mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. 28 Anlage 2 2. SONDERPOSTEN 2.1 Zuwendungen 128.431.722,44 € Zusammensetzung: Sonderposten Bund Sonderposten Land Sonderposten Gemeinden Sonderposten von Zweckverbänden Sonderposten von sonst öffentl. Bereichen Sonderposten verbundenen Unternehmen Sonderposten sonst. öffentl. Sonderrechte Sonderposten von privaten Unternehmen Sonderposten übrige Bereiche 31.12.2013 2.172.821,26 € 96.851.728,89 € 6.764.414,63 € 769.288,00 € 671.995,40 € 144.770,00 € 145.185,73 € 20.585.935,36 € 325.583,17 € 31.12.2012 2.303.350,26 € 100.013.286,82 € 7.006.782,63 € 794.914,00 € 712.861,00 € 149.287,00 € 146.361,73 € 20.579.248,31 € 342.786,17 € Erläuterung: Die Veränderung der Sonderposten aus Zuwendungen resultiert aus der im Jahr 2013 analog der bilanziellen Abschreibung der Vermögensgegenstände, für die sie gebildet wurden, ertragswirksamen Auflösung. Außerdem ergibt sich die Veränderung im Wesentlichen aus Auflösungen diverser Anlagen im Bau, gewährten und passivierten Zuwendungen aus lfd. Maßnahmen sowie der unentgeltlich von Dritten auf die Kreisstadt Unna übertragenen Straßen und Wege (analog der Position 1.2.3.3). 2.2 Beiträge 25.442.265,64 € Zusammensetzung: Sonderposten aus Beiträgen 31.12.2013 25.442.265,64 € 31.12.2012 25.846.456,95 € Erläuterung: Unter dieser Bilanzposition werden Erschließungsbeiträge nach KAG oder BauGB für bereits hergestellte Straßen bilanziert. Die Erschließungsbeiträge für Straßenbaumaßnahmen werden analog der bilanziellen Abschreibungen für die Straßen, für die sie gebildet wurden, abgeschrieben. Bei planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen des Anlagegutes erfolgt eine korrespondierende ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens. Bei Abgang des Vermögensgegenstandes erfolgt gem. § 43 Abs. 3 GemHVO erstmalig eine Verrechnung der Aufwendungen und Erträge mit der Allgemeinen Rücklage. Noch nicht zweckentsprechend verwendete Erschließungsbeiträge werden unter der Bilanzposition „Erhaltene Anzahlungen“ passiviert. Im Berichtsjahr wurden die Sonderposten aus Beiträgen im Umfang von 924 TEUR planmäßig und außerplanmäßig abgeschrieben. 29 Anlage 2 Zugänge konnten im Umfang von 520 TEUR passiviert werden. Noch nicht erhobene Erschließungs-/Ausbaubeiträge aus fertiggestellten Erschließungsmaßnahmen nach KAG oder BauGB bestanden zum 31.12.2013 in Höhe von 62T€ für die Gabelsberger Straße und in Höhe von 9 T€ für den Westhemmerder Weg. Die Heranziehung erfolgt im Jahr 2015. 2.3 Gebührenausgleich 988.255,83 € 31.12.2013 988.255,83 € Gebührenausgleich 31.12.2012 1.058.854,36 € Erläuterung: Nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) ist eine Überdeckung im Gebührenhaushalt als Sonderposten für den Gebührenausgleich auszuweisen. Gem. § 6 KAG Abs. 2 sind Überdeckungen innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen, also dem Gebührenschuldner zurück zu geben. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich verringert sich. Dies ist zum einen die Rückgabe von Überdeckungen aus Vorjahren an dem Gebührenschuldner (234 TEUR) zurückzuführen. Zum anderen wird der Sonderposten in Höhe von 164 TEUR erhöht, da für die Jahre 2012 und 2013 in Summe eine Überdeckung vorlag. Saldiert ergibt sich eine Gesamtverringerung von rund 71 TEUR. 2.4 Sonstige Sonderposten 1.053.098,86 € Zusammensetzung: Sonderposten Sybil-Westendorp-Stiftung Sonderposten Carlernst-Kürten-Stiftung 31.12.2013 714.533,25 € 338.565,61 € 31.12.2012 711.726,20 € 330.508,40 € Erläuterung: Die Kreisstadt Unna verfügt über zwei örtliche, rechtlich unselbstständige Stiftungen, die im Haushalt der Kreisstadt Unna geführt werden. Für rechtlich unselbständige örtliche Stiftungen, bei denen durch den Stifter Vermögensgegenstände mit einer bestimmten Zweckbindung in das Eigentum der Gemeinde übertragen werden, sind in Höhe der angesetzten Vermögenswerte Sonderposten in der Bilanz zu bilden. Der Sonderposten wird aus der Ergebnisrechnung des Produktbereiches 17 - Stiftungen- fortgeschrieben und bildet den Gegenwert das Vermögens der Stiftungen ab. Das Vermögen beider Stiftungen hat sich durch jeweils positive Jahresergebnisse geringfügig erhöht. 30 Anlage 2 3. RÜCKSTELLUNGEN 3.1 Pensionen / Beihilfe 76.585.318,00 € Zusammensetzung: Pensionen Beihilfe 31.12.2013 59.577.369,00 € 17.007.949,00 € 31.12.2012 57.429.963,00 € 16.587.382,00 € Erläuterung: Die versicherungsmathematische Bewertung der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen zum Bilanzstichtag wird für den Gesamtkonzern Kreisstadt Unna durch die Kommunale Versorgungskasse Münster vorgenommen. Sie bedient sich dabei der Heubeck AG, die ein entsprechendes Gutachten für die Mitglieder der Versorgungskasse, unter Zugrundelegung eines Zinsfußes von 5 %, erstellt. Einzelheiten der Veränderungen können dem Rückstellungsspiegel entnommen werden. 3.2 Instandhaltungen 4.379.990,39 € Zusammensetzung: Instandhaltungen 31.12.2013 4.379.990,39 € 31.12.2012 3.591.767,34 € Erläuterung: Hier werden die Rückstellungen gemäß § 36 Abs. 3 GemHVO für die unterlassenen Instandhaltungen von Sachanlagen abgebildet. Die Vermögensgegenstände, für die die Rückstellungen passiviert werden sowie die Veränderungen, können dem Rückstellungsspiegel entnommen werden. Die Rückstellungen wurden von den jeweiligen Fachämtern aufgrund von Erfahrungswerten vorsichtig geschätzt. 3.3 Sonstige Rückstellungen 11.663.154,93 € Zusammensetzung: sonstige Rückstellungen 31.12.2013 11.663.154,93 € 31.12.2012 11.399.872,96 € Erläuterung: Die Bewertung der Urlaubs- /Überstundenrückstellungen erfolgte auf Grundlage der zum Stichtag tatsächlich abgerechneten Vergütungs- und Zeitwerten. Die Urlaubs-/Arbeitszeitbestände wurden dafür grundsätzlich dem Zeitwirtschaftssystem AIDA, in einigen Bereichen den dort manuell geführten Zeitkonten, entnommen. Bei der Bewertung der Altersteilzeitrückstellung wurden zum Stichtag insgesamt 57 geschlossene Altersteilzeitvereinbarungen berücksichtigt. Sie erfolgte auf Grundlage der zum Stichtag tatsächlich abgerechneten Vergütungs- und Zeitwerte. Vorwiegend wurde das Blockmodell in Anspruch genommen. 31 Anlage 2 Die Erstattungsverpflichtungen bei Dienstherrenwechsel gem. Beamtenversorgungsgesetz werden mit dem Barwert angesetzt. Dieser Wert basiert auf dem Gutachten der Heubeck AG. Die Rückstellung für Prüfungsgebühren wird aufgrund von Angeboten bzw. Erfahrungswerten gebildet. Bei den übrigen sonstigen Rückstellungen handelt es sich um ungewisse Verbindlichkeiten. Diese wurden aufgrund von Erfahrungswerten vorsichtig geschätzt. Drohverlustrückstellungen für Steueraussetzungen werden in der Höhe ausgewiesen wie die entsprechende Forderung. Einzelheiten der Veränderungen können dem Rückstellungsspiegel entnommen werden. 4. VERBINDLICHKEITEN 4.1 Anleihen 0,00 € 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen Zusammensetzung: Investitionskredite von Kreditinstituten 31.12.2013 57.909.494,25 € 57.909.494,25 € 31.12.2012 59.720.562,92 € Erläuterung: Verbindlichkeiten aus Krediten sind Geldbeträge, die der Kommune von einem Dritten zur Verfügung gestellt wurden und für die eine Rückzahlungspflicht besteht. Als Kreditgeber können auftreten Bund, Land, Banken, Kreditinstitute sowie Sparkassen. Mit dem NKF-WG wurde die Bilanzposition „Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen vom privaten Kreditmarkt geändert in „Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen von Kreditinstituten“ (§ 41 Abs. 4 Nr. 4.2 GemHVO). Unter diese Bilanzposition fallen nun auch z.B. die Sparkassen und die Helaba. Sämtliche derzeit bei der Kreisstadt Unna bestehenden Kredite werden im Jahresabschluss 2013 unter dieser Bilanzposition ausgewiesen. In der Bilanz der Kreisstadt Unna zum 31.12.2012 wurden die Kredite der Kreisstadt Unna getrennt nach den Bilanzpositionen Verbindlichkeiten aus Krediten vom öffentlichen Bereich und Verbindlichkeiten aus Krediten von Kreditinstituten ausgewiesen. Im Bestand sind derzeit 60 Kredite. Auf Kredite mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr entfällt ein Betrag von 48.100,69 €, mit einer Restlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahre entfällt ein Betrag von 874.398,17 € und auf Kredite mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren entfällt ein Betrag von 56.986.995,39 €. 32 Anlage 2 4.3 Verb. aus Krediten zur Liquiditätssicherung Zusammensetzung: Liquiditätssicherung 31.12.2013 61.585.000,00 € 61.585.000,00 € 31.12.2012 63.240.000,00 € Erläuterung: Von der Summe entfielen 61.480.000,00 € gegenüber Banken und Kreditinstituten sowie 105.000,00 € gegenüber verbundene Unternehmen. 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 58.091,00 € Zusammensetzung: kreditähnliches Rechtsgeschäft 31.12.2013 58.091,00 € 31.12.2012 60.730,00 € Erläuterung: Diese Verbindlichkeit beinhaltet eine Rentenverpflichtung für die Erhaltung von Publikationen der Werke des Carlernst Kürten. Der Barwert wird jeweils zum Stichtag 31.12. aufgrund einer Rentenbarwertberechnung angepasst (gem. § 91 Absatz 2 Nr. 2 GO). 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Zusammensetzung: Verbindlichkeiten 31.12.2013 1.307.239,24 € 1.307.239,24 € 31.12.2012 3.402.182,49 € Erläuterung: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verpflichtungen auf Grund von Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträgen, Miet- und Pachtverträgen und ähnlichen Verträgen, bei denen die (Gegen-) Leistung der Kreisstadt Unna –die Zahlung- noch aussteht. Die Verbindlichkeiten setzen sich aus zahlreichen Einzelverbindlichkeiten zusammen. 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Zusammensetzung: Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 31.12.2013 900.145,85 € 900.145,85 € 31.12.2012 846.315,77 € Erläuterung: Hierbei handelt es sich um Verpflichtungen der Kreisstadt Unna, die aus der Übertragung von Finanzmitteln von Dritten entstanden sind, denen jedoch keine konkrete Gegenleistung der Stadt gegenübersteht (z.B. Sozial- und Jugendhilfe). Die Verbindlichkeiten setzen sich aus zahlreichen Einzelverbindlichkeiten zusammen. 33 Anlage 2 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten Zusammensetzung: Umsatzsteuer Sonstige Steuerverbindlichkeiten Lohn- und Kirchensteuer der Beschäftigten Sonstige Verbindlichkeiten 1.937.442,81 € 31.12.2013 22.641,63 € 10.336,13 € 225.027,46 € 1.679.437,59 € 31.12.2012 27.038,03 € 6.953,96 € 198.003,19 € 1.276.909,67 € Erläuterung: Bei den sonstigen Verbindlichkeiten werden antizipative Abgrenzungen bilanziert. 4.8 Erhaltene Anzahlungen 6.360.799,94 € Zusammensetzung: Noch nicht verwendete Zuwendungen Erhaltene Anzahlungen 31.12.2013 5.069.545,54 € 1.291.254,40 € 31.12.2012 3.607.777,11 € 1.741.643,06 € Erläuterung: Diese Bilanzposition ist mit dem NKFWG erstmals im Jahresabschluss 2013 extra auszuweisen. Im Jahresabschluss 2012 wurden diese Positionen noch unter „Sonstige Verbindlichkeiten“ mit angegeben. Die noch nicht verwendeten Zuwendungen setzen sich aus der noch nicht verbrauchten allgemeinen Investitionspauschale, Schul- und Sportpauschale, Feuerschutzpauschale sowie Beiträge für Anlagen im Bau zusammen. In den erhaltenen Anzahlungen sind erhaltene Einzahlungen von Dritten die noch nicht verwendet wurden. Hierzu zählen u.a. Ausgleichszahlungen nach der Satzung für Stellplatzablöse; Infrastrukturbeiträge; Ausgleichsbeträge zum Schutz des Baumbestandes. Die einzelnen Bilanzpositionen sind im Verbindlichkeitenspiegel nach ihrer Laufzeit dargestellt. 34 Anlage 2 5. PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNG Passive Rechnungsabgrenzung 5.554.441,04 € Zusammensetzung: 31.12.2013 31.12.2012 Spende Integrationsrat 6.338,83 € 7.934,58 € 72.990,42 € 69.895,00 € 222.528,58 € 222.528,58 € 26.290,84 € 26.290,84 € andere passive Rechnungsabgrenzungsposten 1.039.836,26 € 1.162.827,48 € Investitions-Zuschüsse 4.186.456,11 € 2.369.429,05 € Landeszuwendung Offene Ganztagsschule Entwicklungsmaßnahme Unna-Uelzen (Grünpflege) Einnahmen Kostenerstattungsbeiträge (Pflege Ausgleichsflächen) Erläuterung: Die Position der passiven Rechnungsabgrenzung beinhaltet Einzahlungen im Jahr 2013, die wirtschaftlich späteren Haushaltsjahren zuzurechnen sind. In Position „andere passive Rechnungsabgrenzungsposten“ sind im Wesentlichen Landeszuschüsse nach § 21 KiBiz (519 TEUR), Pacht- und Mieteinnahmen (61 TEUR) sowie Kostenerstattung für Schulsozialarbeit (173 TEUR) enthalten. Die Investitionszuschüsse korrespondieren mit den geleisteten Zuwendungen (siehe aktive Rechnungsabgrenzung). 35 Anlage 2 C) Aufgliederungen und Erläuterungen der Ergebnisrechnung In der Ergebnisrechnung sind die dem Haushaltsjahr zuzurechnenden Erträge und Aufwendungen getrennt voneinander nachzuweisen. Aufwendungen werden nicht mit Erträgen verrechnet. Für die Aufstellung der Ergebnisrechnung wird die Positionenstruktur des § 2 GemHVO NRW in der jeweils geltenden Fassung angewendet. Die Gesamtergebnisrechnung stellt sich dabei wie folgt dar: Steuern und ähnliche Abgaben Nummer Sachkontobezeichnung 401100 Grundsteuer A 158.053,90 228.890,50 401200 Grundsteuer B 10.030.652,21 16.333.120,60 401300 Gewerbesteuer 25.706.516,55 28.163.187,64 402100 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 22.305.576,00 23.397.230,00 402200 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 3.189.181,00 3.225.365,00 403100 Vergnügungssteuer 517.426,24 575.743,05 403200 Hundesteuer 342.680,00 437.900,00 2.505.117,11 2.477.144,93 89.163,00 60.695,00 0,00 655.967,64 64.844.366,01 75.555.244,36 405100 405120 405130 Ergebnis 2012 Kompensationszahlungen (Familienlastenausgleich) Kompensationsleistungen SteuervereinfachungsG 2011 Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) Summe Ergebnis 2013 Die kommunalen Steuern Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer und Hundesteuer wurden satzungsgemäß erhoben. Die übrigen Steuererträge werden vom Land NRW zugewiesen. Im Vergleich zum 31.12.2012 ergeben sich zum 31.12.2013 bei der Ergebnisposition „Steuern und ähnliche Abgaben“ in Summe positive Veränderungen in Höhe von +10.711 T€. Diese Veränderungen sind im Wesentlichen auf die Erhöhung der Hebesätze bei den Grundsteuern A und B im Zuge der Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes und einem erhöhten Aufkommen beim Anteil an der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer und einem nicht veranschlagten Ertrag aus der Abrechnung der Einheitslasten (ELAG) zurückzuführen. 36 Anlage 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen Nummer Sachkontobezeichnung Ergebnis 2012 411100 Schlüsselzuweisungen vom Land 414050 414100 Ergebnis 2013 26.488.651,00 25.634.646,00 Zuweisungen vom Bund 13.890,00 9.147,78 Zuweisungen vom Land 7.395.026,92 7.953.123,01 414101 Sportpauschale 0 84.787,42 414102 Schulpauschale 1.274.154,27 1.636.103,70 37.664,20 212.146,00 417.704,29 486.515,24 0 5.000,00 10.558,35 3.304,60 9.422,96 13.510,67 547.817,05 613.116,61 4.534.784,32 4.611.551,13 40.729.673,36 41.262.952,16 414107 Zuweisung vom Land KP II 414200 Zuweisungen von Gemeinden und GV Zuschüsse von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen Zuschüsse von sonstigen öffentlichen Son414600 derrechnungen 414500 414700 Zuschüsse von privaten Unternehmen 414800 Zuschüsse von übrigen Bereichen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 416100 aus Zuwendungen Summe Neben den Schlüsselzuweisungen und anderen Zuweisungen des Landes, den Mitteln aus dem Konjunkturpaket 2 (KP II), sonstigen Zuschüssen / Zuwendungen werden hier auch die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten ausgewiesen. Zudem wird die konsumtiv verwendete Schulpauschale unter dieser Position ausgewiesen. Im Vergleich zum 31.12.2012 ergeben sich zum 31.12.2013 bei der Ergebnisposition „Zuwendungen und allgemeine Umlagen“ in Summe nur geringfügige positive Veränderungen in Höhe von +533 T€. Sonstige Transfererträge Nummer Sachkontobezeichnung Ergebnis 2012 421120 Übergeleitete Unterhaltsansprüche öffentlichrechtlich 421130 Ergebnis 2013 367.101,15 330.440,11 Leistungen von Sozialleistungsträgern 20.519,36 19.023,69 421145 Kostenbeiträge, Aufwendungsersatz, Kostenersatz 99.463,05 109.040,14 421150 Rückzahlung gewährter Hilfen 15.196,00 27.167,00 421190 Sonstige Ersatzleistungen 280,00 0 422120 Übergeleitete Unterhaltsansprüche öffentlichrechtlich 260.415,35 205.474,04 422130 Leistungen von Sozialleistungsträgern 836.342,63 940.872,98 1.599.317,54 1.632.017,96 Summe 37 Anlage 2 Die Sonstigen Transfererträge sind im Sozialbereich angesiedelt. Es handelt sich um Erträge, die die Kreisstadt Unna als Sozialhilfeträger erhält. Im Vergleich zum 31.12.2011 ergeben sich zum 31.12.2012 bei der Ergebnisposition „Sonstige Transfererträge“ in Summe nur geringfügige positive Veränderungen in Höhe von +33 T€. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Nummer Sachkontobezeichnung Ergebnis 2012 Ergebnis 2013 431100 Verwaltungsgebühren 1.207.172,97 1.059.475,70 432100 Benutzungsgebühren 197.236,55 181.739,87 432110 Sondernutzungsgebühren 87.385,50 89.600,46 432111 Benutzungsgebühr Feuerwehr 103.041,68 128.299,23 432112 Benutzungsgebühr Rettungsdienst 2.941.726,38 4.308.078,72 432114 Benutzungsgebühr Jugendkunstschule 254.864,72 251.784,30 432115 Benutzungsgebühr Übergangswohnheime 221.751,19 226.182,40 432116 Elternbeiträge Kindergarten 1.758.391,31 1.464.378,14 432117 Elternbeiträge OGGS 405.034,93 437.882,61 432118 Elternbeiträge Tagespflege 121.611,13 122.742,14 432121 Benutzungsgebühren VHS 407.314,62 385.256,43 432130 Benutzungsgebühr Parkflächen 445.577,85 474.067,52 1.140.788,89 921.200,05 216.153,50 234.010,36 9.508.051,22 10.284.697,93 437100 438101 Erträge Auflösung Sonderposten Beiträge Erträge Sonderposten Gebührenausgleich Rettungsdienst Summe Bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten werden die unterschiedlichen Gebührenerträge und die Erträge aus den Sonderposten für Beiträge und Gebührenausgleich ausgewiesen. Im Vergleich zum 31.12.2012 ergeben sich zum 31.12.2013 bei der Ergebnisposition „Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte“ in Summe positive Veränderungen in Höhe von +777 T€. Diese Veränderungen sind im Wesentlichen auf höhere Erträge des Rettungsdienstes zurückzuführen. 38 Anlage 2 Privatrechtliche Leistungsentgelte Nummer Sachkontobezeichnung Ergebnis 2012 441110 Mieten Netto 527.772,86 561.018,04 441111 Mieten Nebenkosten 336.377,74 339.192,50 441115 Mieten für Ausstattung und Geräte 6.125,16 6.125,16 441130 Pachterträge 232.583,10 238.880,88 442100 Erträge aus Verkauf 45.340,00 39.658,99 442120 Erträge aus Verkauf extern 65.760,41 77.763,47 446100 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 11.548,48 10.356,00 446110 Erträge aus Veranstaltungen 94.912,06 111.575,30 446120 Zahlung für Schadensfälle 55.110,70 119.252,41 446121 Zahlung für Schadensfälle baulicher Unterhaltung 54.501,77 49.883,18 1.430.032,28 1.553.705,93 Summe Ergebnis 2013 Im Vergleich zum 31.12.2012 ergeben sich zum 31.12.2013 bei der Ergebnisposition „Privatrechtliche Leistungsentgelte“ in Summe positive Veränderungen in Höhe von +123 T€. Diese Veränderungen sind im Wesentlichen auf höhere Erträge bei den Mieten Zahlungen und Zahlungen für Schadensfälle zurückzuführen. Kostenerstattungen und Kostenumlagen Nummer Sachkontobezeichnung 448050 Kostenerstattungen vom Bund 448051 Kostenerstattungen Personalbudget Bund 448100 Kostenerstattungen vom Land 448200 448201 448500 448501 448504 448505 448506 448507 448600 Ergebnis 2012 Kostenerstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden Kostenerstattungen von anderen Dienstherren Kostenerstattungen von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen Kostenerstattungen Stadtbetriebe Unna Erstattungen für die Zuführung Pensionsrücklage Eigenbetriebe Erstattungen für die Zuführung Beihilferücklage Eigenbetriebe Kostenerstattungen Personalbudget Erstattungen für Beihilfeaufwendungen Eigenbetriebe und Rettungsdienst Kostenerstattungen von privaten Unternehmen 39 Ergebnis 2013 35,79 0,00 79.934,88 88.013,19 717.775,24 720.453,41 41.847,99 67.108,20 7.913,00 135.250,67 180.697,12 144.246,32 749.184,46 725.036,52 104.432,00 108.784,00 30.796,00 27.276,00 1.441.599,58 1.191.881,13 19.272,46 18.270,78 179,50 12.411,96 Anlage 2 Nummer 448800 448801 Sachkontobezeichnung Ergebnis 2012 Kostenerstattungen von übrigen Bereichen Kostenerstattungen von Mitarbeitern/innen Summe Ergebnis 2013 157.086,43 211.170,82 157.086,43 313,32 3.530.754,45 3.450.216,32 Unter den Erträgen aus Kostenerstattungen werden die Erträge ausgewiesen, die die Kreisstadt Unna für ihre Leistung gegenüber Dritten erhält. Im Vergleich zum 31.12.2012 ergeben sich zum 31.12.2013 bei der Ergebnisposition „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ in Summe negative Veränderungen in Höhe von -81 T€. Diese Veränderungen sind im Wesentlichen im Saldo auf niedrigere Erträge aus Kostenerstattungen im Personalbudget zurückzuführen. Sonstige ordentliche Erträge Nummer Sachkontobezeichnung 451100 Konzessionsabgaben 452150 Steuer gem. Energie Steuergesetz 454100 454200 Ergebnis 2012 Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden Erträge aus der Veräußerung von beweglichem Vermögensgegenständen Ergebnis 2013 3.484.273,12 3.439.473,15 3.259,22 0,00 1.543.426,50 6.584,18 18.234,29 0,00 237.477,61 273.694,50 95.180,38 90.988,85 7.437,25 916,90 32,50 413,75 260.479,38 351.465,15 1.762,00 2.207,90 62.486,97 47.172,62 605,38 371,12 9.046,21 46.319,63 405.868,51 290.997,20 456100 Verwarngelder 456101 Bußgelder 456110 Zwangsgelder 456120 Sühnegelder 456200 Säumniszuschläge 456201 Öffentlich-Rechtlich ohne Säumniszuschläge 456203 Säumniszuschläge Vollstreckung 456204 Beitreibungsgebühren 456205 Stundungszinsen 456500 Zinserträge aus der Gewerbesteuer nach § 233 a AO 456510 Verspätungszuschläge Gewerbesteuer 4.860,00 725,00 457100 Erträge aus der Auflösung von sonstigen Sonderposten der Passivseite 6.440,00 6.440,00 458100 Erträge aus Zuschreibungen 1.031.490,42 608.892,30 458200 Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von Rückstellungen 797.674,92 1.661.572,37 458204 Herabsetzung/Auflösung von Rückstellungen Pension 1.474.429,00 1.669.574,00 40 Anlage 2 Nummer Sachkontobezeichnung 458205 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen Personal 302.934,00 466.176,19 458206 Erträge aus Rückstellung Altersteilzeit 86.991,28 289.421,26 490.532,00 457.338,00 3.367,22 683.543,23 74.322,58 82.827,35 338.868,45 8.607,50 74.279,25 5.343,88 10.815.758,44 10.491.066,03 458207 458210 Ergebnis 2012 Erträge aus Rückstellung Beihilfeansprüche Vorjahre Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung Wertberichtigungen aus Forderungen 459100 Andere sonstige ordentliche Erträge 459190 Erträge aus Vorjahren 459195 Zugang aus ausgebuchten Forderungen Summe Ergebnis 2013 Im Vergleich zum 31.12.2012 ergeben sich zum 31.12.2013 bei der Ergebnisposition „Sonstige ordentliche Erträge“ in Summe negative Veränderungen in Höhe von -325 T€. Diese Veränderungen sind im Wesentlichen auf niedrigere Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken des ehemaligen Sportplatzes „Weberstraße“ (Auslaufen des Verkaufsprogramms) zurückzuführen. Aktivierte Eigenleistungen Nummer 471100 Sachkontobezeichnung Ergebnis 2012 Aktivierte Eigenleistungen 190.170,00 Ergebnis 2013 185.398,00 Im Vergleich zum 31.12.2012 ergeben sich zum 31.12.2013 bei der Ergebnisposition „Aktivierte Eigenleistungen“ keine wesentlichen Veränderungen. Bestandsveränderungen Bestandsveränderungen sind nicht ausgewiesen. Personalaufwendungen Nummer 501001 501002 501003 501004 501005 501006 Sachkontobezeichnung Ergebnis 2012 Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub Rückstellungen für geleistete Überstunden Rückstellungen für Inanspruchnahme Altersteilzeit Zuführung zur Rückstellung Personalwirtschaft Zuführung zur Rückstellung Ausgleichsansprüche §107b BeamtVG Zuführung zur Rückstellung Langzeitarbeitszeitkonten 41 Ergebnis 2013 252.042,70 645.592,19 201.750,21 306.521,50 1.470.446,26 573.156,97 0,00 1.667.172,02 204.608,00 433.336,00 65.730,15 10.336,04 Anlage 2 Nummer Sachkontobezeichnung Ergebnis 2012 501100 Bezüge der Beamten 501200 Vergütung der tarifliche Beschäftigten 501900 Ergebnis 2013 7.218.113,10 6.875.646,77 12.306.700,28 12.031.558,77 Aufwendungen für sonstige Beschäftigte 97.035,07 73.733,39 501901 Abfindungen 62.000,00 6.000,00 501909 Sonst. Beschäftigte Honorare 703.842,25 0,00 1.041.374,04 1.052.272,76 1.865,21 1.941,78 1.462,68 2.122,42 2.434.624,03 2.439.943,56 5.583,51 5.457,78 14.706,65 14.410,18 484.247,29 465.692,06 30.601,50 26.473,51 2.102.125,00 2.793.301,00 670.255,00 644.030,00 29.369.112,93 30.068.698,70 502200 502900 502909 503200 503900 503909 504100 504110 Beiträge zu Versorgungskassen tarifliche Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen sonst. Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen sonst. Beschäftigte extern Beiträge zur gesetzl. Sozialversicherung tariflich Beschäftigte Beiträge zur gesetzl. Sozialversicherung sonstige Beschäftigte Beiträge zur gesetzl. Sozialversicherung sonst. Beschäftigte. extern Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Beschäftigte Aufwendungen für medizinische Untersuchungen 505100 Zuführung zu Pensionsrückstellungen 506100 Zuführung zu Beihilferückstellungen für Beschäftigte Summe Im Vergleich zum 31.12.2012 ergeben sich zum 31.12.2013 bei der Ergebnisposition „Personalaufwendungen“ in Summe negative Veränderungen in Höhe von -700 T€. Diese Veränderungen sind im Wesentlichen im Saldo auf höhere Zuführungen zu den Personalrückstellungen „Personalwirtschaft“ zurückzuführen. Versorgungsaufwendungen Nummer 511100 514100 515100 516100 Sachkontobezeichnung Ergebnis 2012 Versorgungsaufwendungen für inaktiv beschäftigte Beamte Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Versorgungsempfänger Zuführung zu Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger Zuführung zu Beihilferückstellungen für Versorgungsempfänger. Summe Ergebnis 2013 1.802.884,33 2.340.927,21 460.972,19 341.541,14 879.226,00 1.522.373,00 280.036,00 344.293,00 3.423.118,52 4.549.134,35 Im Vergleich zum 31.12.2012 ergeben sich zum 31.12.2013 bei der Ergebnisposition „Versorgungsaufwendungen“ in Summe negative Veränderungen in Höhe von -1.126 T€. Diese Veränderungen sind auf höhere Versorgungsaufwendungen und Zuführungen zu den Personalrückstellungen für Pensionäre zurückzuführen. 42 Anlage 2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Nummer 521110 521111 521120 Sachkontobezeichnung Ergebnis 2012 Unterhaltung der Grundstücke Unterhaltung der Grundstücke – Stadtbetriebe Unna Unterhaltung Wege, Mauern, SpielPausenflächen Ergebnis 2013 58.256,28 97.863,37 1.000.310,63 654.867,72 115.085,49 449.249,02 1.342.395,36 14.811,82 521121 Sanierung von Grundstücken 521130 Bauliche Gebäudeunterhaltung 652.686,30 691.283,16 521131 Gebäudesanierung 116.437,13 585.961,42 521135 Bauliche Unterhaltung Sport 26.634,33 37.559,64 521139 Sonstige bauliche Unterhaltung 53.416,83 67.118,40 521140 Technische Gebäudeunterhaltung 343.467,65 301.039,71 521150 Unterhaltung der Gebäudeeinrichtungen 32.224,09 8.018,31 521160 Prüfung technischer Anlagen 271.191,46 280.130,84 521161 Prüfung technischer Anlagen Sportanlagen 413,73 999,60 521170 Energieeinsparende Maßnahmen 0,00 143,33 521180 Brandschutz 402.954,61 176.855,67 522100 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens 1.635,81 866,56 522110 Unterhaltung von Kunstwerken 72.854,62 75.429,79 522120 Unterhaltung des Infrastrukturvermögens 1.170,77 8.416,21 522122 Unterhaltung Ampel-/Brückenanlagen 405.000,98 291.294,15 522123 Unterhaltung Beschilderung 77.341,77 97.100,20 522124 Unterhaltung Straßenbegleitgrün 701.000,00 801.000,00 522126 Unterhaltung Straßen 2.632.595,01 3.386.747,11 102.037,13 121.832,50 653.816,29 625.172,69 65.209,71 76.194,81 561.050,26 572.818,23 0,00 7.728,92 0,00 5.659,97 179.268,84 185.309,24 41.514,41 41.887,81 523100 523200 523400 523700 523800 Erstattung für Aufwendungen Dritter aus laufender Verwaltung Land Erstattung für Aufwendungen Dritter aus laufender Verwaltung Gemeinden Erstattung für Aufwendungen Dritter aus laufender Verwaltung sonstiger öffentlicher Bereich Erstattung für Aufwendungen Dritter aus laufender Verwaltung private Unternehmen Erstattung für Aufwendungen Dritter aus laufender Verwaltung übrige Bereiche 524101 Aufwendung für Grundsteuer 524105 Aufwendung für Müllentsorgung 524106 Aufwendung für Straßenreinigung 43 Anlage 2 Nummer Sachkontobezeichnung Ergebnis 2012 Ergebnis 2013 524107 Aufwendung für Abwasser/Schmutzwasser 184.050,07 146.092,18 524108 Aufwendung für Niederschlagswasser 184.296,67 242.987,40 524110 Aufwendung für Strom Sportanlagen 35.098,35 26.722,77 524111 Aufwendung für Strom 867.009,63 949.180,43 524112 Aufwendung für Gas 1.011.506,38 1.113.573,19 524113 Aufwendung für Fernwärme 787.422,27 799.554,60 524114 Aufwendung für Heizöl 78.977,77 77.672,94 524115 Aufwendung für Wasser (Gelsenwasser) 121.279,77 101.737,20 524121 Aufwendung für Reinigungsmaterial 49.453,81 52.146,71 524122 Aufwendung für Gebäudereinigung 840.149,84 770.526,69 524123 Aufwendung für Fensterreinigung 6.989,77 19.119,02 524129 Aufwendung für sonstige Reinigung 20.819,42 22.152,27 524131 Aufwendung für Gebäudeversicherung 198.410,64 206.807,09 524132 Aufwendung für Inventarversicherung 81.247,19 83.784,30 524133 Aufwendung für Glasversicherung 294,38 1.663,68 524139 Aufwendung für sonstige Versicherungen 6.899,30 2.075,50 524191 Aufwendung für Verbrauchserfassung 1.517,51 1.480,26 525100 Haltung von Fahrzeugen 352.262,51 420.339,18 525500 Unterhaltung sonstiges bewegliches Vermögen 90.949,61 111.449,17 525510 Unterhaltung EDV 1.130.782,18 1.180.009,49 525515 Unterhaltung AIDA 878,70 7.993,76 525520 Unterhaltung pädagogischer Ausstattungsgegenstände 13.747,82 41.247,02 525530 Unterhaltung von Musikinstrumenten 5.355,97 2.988,39 0,00 52,00 224.891,54 233.132,70 9.653,59 6.610,89 177,55 2.337,14 527110 527120 Erstattung Eigenanteile Schulbuchgutscheine Lernmittelfreiheit Schulbuchbestellungen Lernmittelfreiheit 527130 Kopierausgaben Lernmittelfreiheit 527140 Lernmittel Lernmittelfreiheit 527210 Taxibeförderung 4.146,00 1.664,00 527220 Wegstreckenentschädigung 8.676,13 9.156,26 527230 Schülerspezialverkehr 66.437,08 81.254,18 44 Anlage 2 Nummer Sachkontobezeichnung Ergebnis 2012 527240 Schülermonats-, Schülerjahreskarten 527250 Garantieleistung § 45a 527290 Sonstige Beförderungskosten 527803 Ergebnis 2013 1.140.848,62 1.183.816,41 161.054,00 160.000,00 0,00 1.146,77 Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 60 € 53.180,67 50.448,60 527870 Fachzeitschriften und Bücher pädagogischen Bedarfs 27.497,24 28.853,67 527910 Aufwendungen für Verbrauchsmaterial 64.687,33 71.289,89 527920 Aufwendungen für Schulsport 880,06 1.790,74 527930 Aufwendungen für Vereinssport 380.646,40 380.000,00 527940 Aufwendungen für Schwimmsport 276.553,05 276.589,32 449.388,21 423.748,66 298.250,89 329.415,45 181.828,04 144.549,61 527985 527990 528100 Aufwendungen für Maßnahmen und Projekte Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Aufwendungen für sonstige Sachleistungen 528110 Umlaufvermögen Feuerwehr 7.435,13 6.976,53 528111 Festwert Schläuche Feuerwehr 4.651,25 0,00 528112 Festwert Kleidung Feuerwehr 114.175,82 54.212,45 528120 Umlaufvermögen Rettungsdienst 76.414,23 91.922,22 529100 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen 1.915.486,51 1.224.814,59 529120 Unterhaltung Straßenbeleuchtung 814.238,35 822.203,49 529140 Aufwendungen für Gutachten 20.033,52 25.543,95 529150 Aufwendungen für Winterdienst Stadtbetriebe Unna 524.471,45 524.464,75 22.805.071,71 22.180.657,71 Summe Im Vergleich zum 31.12.2012 ergeben sich zum 31.12.2013 bei der Ergebnisposition „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ in Summe positive Veränderungen in Höhe von +624 T€. Diese Veränderungen sind im Wesentlichen auf niedrigere Aufwendungen für die Sanierung von Grundstücken (Abschluss Sanierung „Weberstraße“) zurückzuführen. Bilanzielle Abschreibungen Nummer Sachkontobezeichnung Ergebnis 2012 571101 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 571102 Abschreibungen auf Sachanlagen 45 Ergebnis 2013 130.713,41 141.387,29 10.740.798,91 10.332.969,93 Anlage 2 Nummer Sachkontobezeichnung Ergebnis 2012 Ergebnis 2013 571111 Abschreibungen geringwertige Wirtschaftsgüter 361.882,54 182.037,87 572100 Abschreibungen auf Finanzanlagen 69.462,18 0,00 573101 Abschreibungen auf Umlaufvermögen Erlass 1.518.768,86 739.181,18 573103 Abschreibungen auf Umlaufvermögen 1.057.003,45 0,00 573105 Abschreibungen auf Umlaufvermögen Kleinbeträge ausbuchen 40,14 41,29 13.878.669,49 11.395.617,56 Summe Im Vergleich zum 31.12.2012 ergeben sich zum 31.12.2013 bei der Ergebnisposition „Bilanzielle Abschreibungen“ in Summe positive Veränderungen in Höhe von +2.483 T€. Diese Veränderungen sind im Wesentlichen auf niedrigere Abschreibungen aus Absetzung/Erlass von Forderungen und aus Abschreibungen auf das Umlaufvermögen resultierend aus außerplanmäßigen Abschreibungen auf städtische Gebäude zurückzuführen. Transferaufwendungen Nummer 531200 531500 531700 Sachkontobezeichnung Ergebnis 2012 Zuweisung laufende Zwecke Gemeinden und Gemeindeverbände Zuschuss laufende Zwecke an verbundene Unternehmen, Beteiligungen Zuschuss laufende Zwecke private Unternehmen 531701 Zuschüsse KPII 531800 Zuschuss laufende Zwecke übrige Bereiche 531801 Zuschuss Träger 8-1/13+ 533105 Aufwendungen UVG 533110 533120 Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Ergebnis 2013 166.745,83 219.579,10 698.400,00 835.000,00 0,00 29.541,34 37.664,20 212.146,00 14.968.215,57 15.383.989,41 13.000,00 13.000,00 794.676,00 768.744,27 2.669.898,52 2.764.522,99 1.321.227,90 2.135.901,56 43.137,36 83.118,74 5.510.143,12 5.777.294,95 2.458,77 3.006,30 533137 Bestattungskosten 533210 Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen 533900 Sonstige soziale Leistungen 534100 Gewerbesteuerumlage 1.947.113,00 2.006.835,00 534200 Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit 1.891.481,00 2.239.498,00 537201 Kreisumlage 37.044.994,17 38.019.685,90 537202 Kreisumlage - Schule für Erziehungshilfen 177.879,75 215.175,41 46 Anlage 2 Nummer Sachkontobezeichnung Ergebnis 2012 539101 Krankenhauspauschale 539111 Rückzahlung überzahlter Landeszuweisung Summe Ergebnis 2013 730.416,00 727.252,00 20.779,40 0,00 68.038.230,59 71.434.290,97 Im Vergleich zum 31.12.2012 ergeben sich zum 31.12.2013 bei der Ergebnisposition „Transferaufwendungen“ in Summe negative Veränderungen in Höhe von -3.396 T€. Diese Veränderungen sind im Wesentlichen auf höhere Asylbewerberleistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen, den Gewerbesteuerumlagen aufgrund eines höheren Gewerbesteueraufkommens, der Kreisumlage und höheren Zuschüssen bei der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen zurückzuführen. Sonstige ordentliche Aufwendungen Nummer Sachkontobezeichnung Ergebnis 2012 541110 Aufwendungen für Personaleinstellungen 541120 Honorare 541190 541210 541211 Andere Personal- u. Versorgungsaufwendungen Besondere Aufwendungen für Beschäftigte Aufwendungen für Beschäftigtenbetreuung und Jubiläen Ergebnis 2013 5.613,27 6.917,71 0,00 683.606,00 136.923,03 67.816,03 4.959,55 5.676,09 10.103,80 10.516,20 77.739,99 78.266,66 125.034,00 84.740,04 541220 Ausbildung, Umschulung 541230 Fortbildung 541240 Dienst-, Schutzkleidung, persönliche Ausrüstung 33.256,16 38.279,30 541250 Übernommene Reisekosten 69.258,98 64.204,47 455.406,78 503.181,40 5.490,69 5.487,10 5.705,39 8.642,40 542100 542110 542150 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeiten Aufwendungen für Rat, Ausschüsse, Beiräte etc. Medizinische Untersuchung ehrenamtlicher Mitarbeiter 542210 Mietaufwendungen Gebäude 734.395,66 799.223,20 542211 Mietaufwendungen Ausstattung und Geräte 150.680,11 155.576,72 542220 Pachtaufwendungen 88.196,66 114.582,47 542230 Erbbauzinsen 150.369,19 163.215,03 542300 Leasing 32.733,69 21.312,85 542320 Aufwendungen Heizungsanlage Schulen 78.396,06 96.471,27 542330 Aufwendungen Kopierer Lernmittelfreiheit 56.689,71 57.184,95 542900 Sonstige Aufwendungen für Rechte und Dienste 39.250,54 50.184,29 47 Anlage 2 Nummer Sachkontobezeichnung Ergebnis 2012 Ergebnis 2013 542910 Gebühren (z.B. Rundfunkgebühren) 10.013,33 10.141,33 542920 Bankspesen, Geldverkehr 37.766,49 39.362,66 542940 Prüfung, Beratung, Rechtsschutz 213.853,00 243.624,68 542970 Lizenzen und Konzessionen 6.643,12 6.198,75 542971 Lizenzen EDV 10.708,52 3.726,49 543101 Büromaterial 150.801,54 137.560,22 543102 Druck und Vervielfältigung 35.187,36 36.376,01 543103 Zeitungen, Fachliteratur 57.630,43 63.628,91 543104 Porto 171.777,69 152.644,20 543105 Telefon 188.332,79 168.313,42 543106 Öffentliche Bekanntmachungen 35.949,93 16.398,02 543107 Umzugskosten 14.153,16 3.631,22 543108 Mitgliedsbeiträge, Beiträge zu Verbänden 72.021,53 68.131,16 543110 Gästebewirtung und Repräsentation 68.820,98 61.992,24 543111 Werbung und Öffentlichkeitsarbeit 102.914,00 94.446,94 543190 Sonstige Geschäftsaufwendungen 18.433,19 21.079,52 544101 Kraftfahrzeugsteuer 5.298,31 5.559,28 544112 Kapitalertragsteuer 28.987,50 13.987,50 544113 Solidaritätszuschlag 1.594,31 769,31 544115 Nicht abzugsfähige Vorsteuer 572,51 541,99 544121 KFZ-Versicherungsbeiträge 62.474,88 75.761,18 544122 Unfallversicherung 607.662,28 641.931,10 544123 Haftpflichtversicherung 207.396,98 207.637,26 544129 sonstige Versicherungsbeiträge 7.543,19 7.143,45 547101 Verlust auf Anlageabgänge 241.160,56 0,00 547102 Verlust auf Anlageabgänge bewegliches Vermögen 4.013,87 0,00 547300 Wertverminderung beim Umlaufvermögen 665.142,87 3.253,44 547310 Wertberichtigungen Forderungen 143.118,36 556.245,78 548200 Säumniszuschläge 5.124,65 5.112,92 549100 Verfügungsmittel 175,00 45,00 549200 Fraktionszuwendungen 319.251,90 314.228,15 48 Anlage 2 Nummer 549300 549900 549930 Sachkontobezeichnung Ergebnis 2012 Gewerbesteuererstattungszinsen nach § 233 a AO Übrige sonstige Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Zuführung Sonderposten Gebührenhaushalt Rettungsdienst Ergebnis 2013 66.241,89 161.705,01 10.290,00 10.322,92 0,00 163.411,83 549940 Zuführung Sonderposten Stiftungen 39.317,53 17.304,26 549970 Aufwendungen für Vorjahre 35.128,12 34.834,82 5.905.705,03 6.362.135,15 Summe Im Vergleich zum 31.12.2012 ergeben sich zum 31.12.2013 bei der Ergebnisposition „Sonstige ordentliche Aufwendungen“ in Summe negative Veränderungen in Höhe von -46 T€. Diese Veränderungen sind im Saldo einerseits auf die Zuführung zum „Sonderposten zum Gebührenausgleich Rettungsdienst“, niedrigeren Wertminderungen beim Umlaufvermögen, höheren Wertberichtigungen der Forderungen, höheren Gewerbesteuererstattungszinsen und niedrigeren Verlusten aus Anlageabgängen und andererseits auf höhere Wertberichtigungen auf Forderungen zurückzuführen. Finanzerträge Nummer 461200 461500 461800 465100 Sachkontobezeichnung Ergebnis 2012 Zinserträge von Gemeinden und Gemeindeverbänden Zinserträge von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen Zinserträge von sonstigen inländischen Bereichen Gewinnanteile von verbundenen Unternehmen und Beteiligungen Ergebnis 2013 21.431,29 14.725,67 244.544,01 136.552,90 1.335,55 1.246,24 100.000,00 0,00 93.250,00 95.268,00 465110 Dividendenausschüttung 469100 Sonstige Finanzerträge 182.354,75 170.699,85 Summe 642.915,60 418.492,66 Im Vergleich zum 31.12.2012 ergeben sich zum 31.12.2013 bei der Ergebnisposition „Finanzerträge“ in Summe negative Veränderungen in Höhe von -224 T€. Diese Veränderungen sind im Wesentlichen im Saldo auf niedrigere Erträge aus Gewinnanteilen von verbundenen Unternehmen und Beteiligungen (hier: Einmalige Gewinnausschüttung der „Wohnpark Entwicklungsgesellschaft UnnaSüd“ in 2012) und niedrigeren Zinserträgen aus Darlehen an verbundene Unternehmen/Beteiligungen/Sondervermögen zurückzuführen. 49 Anlage 2 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Nummer Sachkontobezeichnung Ergebnis 2012 551100 Zinsaufwendungen an Land 551700 Ergebnis 2013 98.508,49 70,56 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute 2.405.981,11 2.259.622,69 551703 Zinsaufwendungen für Kassenkredite 1.055.697,82 887.567,93 551800 Zinsaufwendungen an sonstige inländische Bereiche 916,72 0,91 3.561.104,14 3.147.262,09 Summe Im Vergleich zum 31.12.2012 ergeben sich zum 31.12.2013 bei der Ergebnisposition „Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen“ in Summe positive Veränderungen in Höhe von +414 T€. Diese Veränderungen sind im Wesentlichen im Saldo auf niedrigere Zinsaufwendungen für Kassenkredite und niedrigeren Zinsaufwendungen für Investitionskredite zurückzuführen. D) Erläuterungen zur Finanzrechnung Erläuterungen zur Finanzrechnung können dem Lagebericht entnommen werden. E) Bürgschaften Die Kreisstadt Unna darf gem. § 87 Abs. 2 GO Bürgschaften nur im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben übernehmen. Die Übernahme von Bürgschaften ist der Aufsichtsbehörde schriftlich anzuzeigen. Die Gemeinde soll ein Risiko nur in den Bereichen und Fällen übernehmen, in denen sie ein unmittelbares eigenes Interesse an der Aufgabenerfüllung hat. Dabei sind in der Regel keine selbstschuldnerischen Bürgschaften erlaubt, sondern nur Ausfallbürgschaften, bei denen der Bürge erst einzutreten hat, wenn der Hauptschuldner nicht leisten kann. Ein unmittelbares eigenes Interesse liegt in der Regel bei den Aufgaben im gemeindlichen Tätigkeitsbereich vor. Der Gesamtbestand an städtischen Bürgschaften betrug per 31.12.2013 insgesamt 34.391.041,99 € und teilt sich in folgende Bereiche auf: 1. Sport 2. Wirtschaftsförderung 3. Soziales 4. Energie 5. Verkehr 82.614,47 € 12.426.185,12 € 1.525.080,81 € 15.415.991,59 € 4.941.170,00 € 50 Anlage 2 F) Verpflichtungen aus Leasingverträgen Bei der Kreisstadt Unna bestehen zum Stichtag 31.12.2013 keine Leasingverträge. G) Ermächtigungsübertragungen Nach § 22 Abs. 1 GemHVO sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar. Bei konsumtiven Ermächtigungen bleiben sie bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen bleiben nach § 22 Abs. 3 GemHVO bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. Erläuterungen zur Ermächtigungsübertragung können dem Lagebericht entnommen werden. 51 4. Summe aller Forderungen 3. Sonstige Vermögensgegenstände 52 9.868.105,72 166.373,49 8.860.066,58 166.373,49 3.578.335,62 3.578.335,62 2. Privatrechtliche Forderungen 2 1 5.115.357,47 bis zu 1 Jahr Euro Gesamtbetrag am 31.12.2013 Euro 86.478,63 86.478,63 3 1 bis 5 Jahre Euro 921.560,51 921.560,51 4 mehr als 5 Jahre Euro mit einer Restlaufzeit von 6.123.396,61 Art der Forderung Forderungsspiegel 1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen H) 10.469.144,23 268.581,36 4.852.652,51 5.347.910,36 5 Gesamtbetrag am 31.12.2012 Euro Anlage 2 53 34.391.041,99 Nachrichtlich anzugeben: Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten: z. B. Bürgschaften 6.360.799,94 130.058.213,09 8. Erhaltene Anzahlungen 9. Summe aller Verbindlichkeiten 1.937.442,81 900.145,85 1.307.239,24 58.091,00 61.480.000,00 105.000,00 40.919.342,09 44.943,92 40.000.000,00 874.398,17 3 1 bis 5 Jahre Euro 56.986.995,39 56.986.995,39 4 mehr als 5 Jahre Euro s. Saldenbestätigungen 32.151.875,61 6.360.799,94 1.937.442,81 900.145,85 1.307.239,24 13.147,08 21.480.000,00 105.000,00 48.100,69 2 1 57.909.494,25 bis zu 1 Jahr Euro mit einer Restlaufzeit von Gesamtbetrag am 31.12.2013 Euro 7. Sonstige Verbindlichkeiten 6. Verbindlichkeiten aus Transferleistung 5. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 3.5 von Stiftungen und Rettungsdienst 4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 3.4 von Banken und Kreditinstituten 3.3 von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen 3.2 von Sondervermögen 3.1 von verbundene Unternehmen 3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 2.5.2 von übrigen Kreditgebern 2.5.1 von Banken und Kreditinstituten 2.5 von Kreditinstituten 2.4.6 von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen 2.4.5 vom sonstigen öffentlichen Bereich 2.4.4 von Zweckverbänden 2.4.3 von Gemeinden 2.4.2 vom Land 2.4.1 vom Bund 2.4 vom öffentlichen Bereich 2.3 von Sondervermögen 2.2 von Beteiligungen 2.1 von verbundenen Unternehmen 2. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen Art der Verbindlichkeiten Verbindlichkeitenspiegel 1. Anleihen I) 37.597.949,77 134.128.116,20 5.349.420,17 1.508.904,85 846.315,77 3.402.182,49 60.730,00 63.135.000,00 105.000,00 59.720.562,92 5 Gesamtbetrag am 31.12.2012 Euro Anlage 2 Anlage 2 J) Rückstellungsspiegel Stand 31.12.2012 Zuführung 2013 Euro Euro Inanspruchn. 2013 Auflösung 2013 Umbuchungen 2013 Euro Stand 31.12.2013 Euro Pensionen / Beihilfe Pensionen - davon Aktive - davon Versorgungsempfänger Beihilfe - davon Aktive - davon Versorgungsempfänger Gesamt Pensionen / Beihilfe 29.883.243,00 27.546.720,00 2.793.301,00 1.522.373,00 498.694,00 8.501.335,00 8.086.047,00 644.030,00 344.293,00 110.418,00 74.017.345,00 5.303.997,00 99.843,63 195.690,14 174.675,78 40.174,99 46.997,12 2.675.139,44 125.000,00 234.246,24 42.000,00 387.237,00 -1.230.109,00 1.282.337,00 1.230.109,00 31.059.198,00 28.518.171,00 122.847,00 334.491,00 -425.010,00 425.010,00 8.597.508,00 8.410.441,00 609.112,00 2.126.912,00 0,00 76.585.318,00 Instandhaltungen Rathaus Schulen Lindenbrauerei / ZIB Feuer- und Rettungswachen Nicolaihaus Straßen / Parkplätze / Ampeln Brücken sonstige Instandhaltungen Gesamt Instandhaltungen 3.591.767,34 94.970,59 202,30 153.282,41 26.279,63 34.952,30 681.154,46 19.855,63 78.527,79 4.873,04 29.870,05 21.393,37 13.895,36 12.044,82 1.969.734,20 1.089.225,11 92.286,04 36.634,20 1.646.000,00 93.000,00 152.100,00 42.000,00 165.617,79 36.634,20 0,00 0,00 3.639.984,98 193.000,00 302.753,42 5.144,37 5.065,03 0,00 4.379.990,39 Sonstige Rückstellungen Urlaubs-/Überstundenrückstellungen Altersteilzeitrückstellungen Beamtenversorgung § 107b Verlustabdeckungen Eigenbetriebe Prüfungsgebühren ungewisse Verbindlichkeiten Drohverlustrückstellungen 1.552.169,77 4.722.950,07 654.877,00 0,00 285.400,70 3.073.572,32 1.110.903,10 962.449,73 573.156,97 433.336,00 999.295,71 995.144,71 466.176,19 289.421,26 74.000,00 4.251.662,49 3.253,44 2.697,70 1.029.011,53 62.703,00 1.506.583,33 683.543,23 1.049.147,60 4.011.541,07 1.088.213,00 0,00 294.000,00 4.789.639,95 430.613,31 Gesamt sonstige Rückstellungen 11.399.872,96 6.297.858,63 3.026.149,65 3.008.427,01 0,00 11.663.154,93 Summe Rückstellungen 89.008.985,30 13.571.589,83 4.724.486,76 5.227.625,05 0,00 92.628.463,32 54 Sachanlagen 2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.1.1 Grünflächen 2.1.2 Ackerland 2.1.3 Wald, Forsten 2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 2.2.2 Schulen 2.2.3 Wohnbauten 2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 2.3 Infrastrukturvermögen 2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 2.3.2 Brücken und Tunnel 2.3.3 Straßennetz mit Wegen, Plätzen, Verkehrslenkung 2.3.4 Sonstige Baute des Infrastrukturvermögens 2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 2.6 Maschinen und technische Anlage, Fahrzeuge 2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.8 Geleistete Anzahlungen, Anzahlungen im Bau Finanzanlagen 3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 3.2 Beteiligungen 3.3 Sondervermögen 3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 3.5 Ausleihungen 3.5.1 an verbundenen Unternehmen 3.5.2 an Beteiligungen 3.5.3 an Sondervermögen 3.5.4 Sonstige Ausleihungen Summe Anlagevermögen 2. 3. 4. 486.790.746,62 2.411.093,79 8.392,92 225.077,20 1,00 291.291,33 8.409,40 1.685.559,70 15.507,82 1.753,64 77.495,00 180.182,98 142.500,00 4.842.576,66 1.285.520,24 39.763,33 132.786,70 2.400,00 196.117,33 810.172,29 935.953,52 33.562,09 7.973,00 5.385,39 1.297.227,43 Euro Abgänge 3.099.625,37 29.473.725,79 5.641.054,51 20.478.592,87 28.000,00 49.620.042,77 9.074.020,11 157.901.282,79 5.868.684,23 1.608.299,55 2.595.233,10 5.851.777,51 8.614.651,44 2.475.171,12 442.558,00 81.370.661,31 1.569.645,27 47.349.101,06 45.573.718,61 3.408.753,12 566.694,00 2.661.457,00 95.715,34 Euro Euro 1.292.919,89 Zugänge Stand 31.12.2012 Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 28.446,95 -860.912,22 516.595,93 89.440,07 152.393,17 -2.876,40 64.913,21 11.999,29 Euro Umbuchungen 10.660.095,09 3.700,00* 454.732,33 1.119.328,49 307.749,52 4.971.609,08 268.848,33 42.381,77 12.539,00 1.952.206,39 30.677,00 903.461,21 451.474,68 141.387,29 Euro Abschreibungen 2013 0,00 Euro Zuschreibungen 2013 506.646,37 288.427,60 142.803,22 15.455,21 1.548,50 58.411,84 Euro Abschreibungen auf Abgänge 2013 Abschreibungen 63.754.415,17 139.684,92 97.111,94 952.084,41 33.102.929,15 1.451.861,29 184.774,19 16.255,81 2.540.112,84 5.003.801,41 75.230,00 11.315.850,00 184.046,00 5.265.803,28 2.850.419,90 2.360,69 66,66 572.022,68 Euro Kumulierte Abschreibungen 425.467.814,32 2.957.125,37 0,00 0,00 216.684,28 29.473.725,79 5.501.369,59 20.478.592,87 28.000,00 49.545.207,12 6.436.376,00 126.584.961,99 4.544.272,70 1.708.705,23 2.581.377,29 3.507.781,00 4.158.177,94 2.550.212,42 367.328,00 70.060.196,70 1.385.599,27 42.156.183,99 43.852.342,45 3.406.392,43 566.627,34 2.583.962,00 816.612,55 Euro Buchwert am 31.12.2013 433.189.780,17 3.099.625,37 0,00 0,00 225.077,20 29.473.725,79 5.505.069,59 20.478.592,87 28.000,00 49.522.930,83 8.286.882,00 129.754.507,51 4.684.122,77 1.465.907,13 2.578.977,29 3.766.397,00 4.441.750,92 2.475.171,12 379.867,00 72.007.017,70 1.416.276,27 42.986.758,99 43.116.361,55 3.406.392,43 566.627,34 2.661.457,00 862.284,50 Euro Buchwert am 31.12.2012 Buchwert 55 * Dieser Betrag wurde gem. § 43 Abs. 3 GemHVO mit der Allgemeine Rücklage verrechnet und wird in der Ergebnisrechnung nicht mehr in der Zeite 14-Bilanzielle Abschreibungen, sondern nachrichtlich als verrechneter Aufwand bei Finanzanlagen, unterhalb des Jahresergebnisses ausgewiesen. Immarterielle Vermögensgegenstände Anlagevermögen Anlagespiegel 1. K) Anlage 3 Lagebericht zum Jahresabschluss 2013 Allgemeines Nach § 37 (2) der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist dem Jahresabschluss u. a. ein Lagebericht gemäß § 48 GemHVO beizufügen. Der Lagebericht soll einen Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses geben und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr ablegen. Er soll so gefasst werden, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt wird. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens- , Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu enthalten. Auch ist auf die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde einzugehen; zu Grunde liegende Annahmen sind anzugeben. 1 Die Ertrags- und Aufwandslage Für das Berichtsjahr 2013 ergibt sich folgende Ergebnisstruktur: Ergebnisrechnungsposition in T€ Ist-Ergebnis 2012 Ansatz 2013 Ergebnis 2013 Vergleich Ergebnis 2012/2013 Vergleich 2013 Plan/Ist Ordentliche Erträge 132.648 132.658 144.415 11.767 11.757 Ordentliche Aufwendungen 143.420 138.678 145.991 2.571 7.313 Ordentliches Ergebnis -10.772 -6.020 -1.575 9.197 4.445 -2.918 -3.580 -2.729 189 851 -13.690 -9.600 -4.304 9.386 5.296 0 0 0 0 0 -13.690 -9.600 -4.304 9.386 5.296 Finanzergebnis Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit Außerordentliches Ergebnis Jahresergebnis In den Ansätzen des Jahres 2013 sind die vom Rat beschlossenen Haushaltssicherungsbeiträge enthalten. Ermächtigungsübertragungen im Ergebnisplan gem. § 22 GemHVO wurden nicht vorgenommen. 1.1 Ordentliches Ergebnis Das ordentliche Ergebnis als Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen schließt im Jahr 2013 mit einem negativen Ergebnis in Höhe von -1.575 T€ ab. Die Kreisstadt Unna hat daraus folgend ihre Aufwendungen im operativen Geschäft nicht durch entsprechende Aufwendungen decken können. Anlage 3 1.1.1 Ordentliche Erträge Übersicht: Ergebnisrechnungsposition in T€ Ergebnis 2012 Ansatz 2013 Ergebnis 2013 Vergleich Ergebnis 2012/2013 Vergleich 2013 Plan/Ist Steuern und ähnliche Abgaben 64.844 73.910 75.555 10.711 1.645 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 40.730 35.350 41.263 533 5.913 Sonstige Transfererträge 1.599 1.205 1.632 33 427 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 9.508 8.475 10.285 777 1.810 Privatrechtliche Leistungsentgelte 1.430 1.254 1.554 124 300 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 3.531 2.792 3.450 -81 658 10.816 9.522 10.491 -325 969 190 150 185 -5 35 0 0 0 0 0 132.648 132.658 144.415 11.767 11.757 Sonstige ordentliche Erträge Aktivierte Eigenleistung Bestandsveränderungen Ordentliche Erträge Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben sind im Ergebnis Mehrerträge in Höhe von 1.645 T€ im Vergleich zu den Planansätzen des Jahres 2013 zu verzeichnen. Diese sind im Wesentlichen auf nicht veranschlagte Mehrerträge in Höhe von 656 T€ aus der Abrechnung nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) und auf Periodenabgrenzungen zu Gunsten des Jahres 2013 im Bereich der Steuererträge zurückzuführen. Die Mehrerträge im Vergleich zum Vorjahr resultieren aus den Steuererhöhungen im Zuge der Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes. Bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind im Ergebnis Mehrerträge in Höhe von 5.913 T€ im Vergleich zu den Planansätzen des Jahres 2013 zu verzeichnen. Diese sind im Wesentlichen auf die in dieser Teilergebnisposition nicht veranschlagten Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 4.611 T€ und Zuschüssen an Dritte aus dem Konjunkturpaket II und Zuweisungen vom Land und Bund zurückzuführen. In diese Rubrik fällt ebenfalls die ertragsmäßige Auflösung der nach dem GFG 2013 der Kreisstadt Unna zugewiesenen Schul-/Bildungspauschale und Sportpauschale als Gegenposition zu den bestimmungsgemäß geleisteten Aufwendungen. Die Sonstigen Transfererträge schließen im Jahr 2013 mit Mehrerträgen in Höhe von 427 T€ und sind auf höhere Erträge bei den Erstattungen von primär leistungspflichtigen Sozialleistungsträgern zurückzuführen Bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten sind im Ergebnis Mehrerträge in Höhe von 1.810 T€ im Vergleich zu den Planansätzen des Jahres 2013 zu verzeichnen. Diese sind im Wesentlichen auf Mehrerträge bei den Benutzungsgebühren „Rettungsdienst“ mit 648 T€, Mehrerträge bei den Elternbeiträgen und auf nicht in dieser Anlage 3 Teilergebnisposition veranschlagten Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen in Höhe von 920 T€ zurückzuführen. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte schließen in Summe mit Mehrerträgen in Höhe von 300 T€ im Vergleich zum Plan 2013. Diese sind im Wesentlichen auf höhere Pachterträge in Höhe von 104 T€, Mieten von 96 T€ und Zahlungen für Schadensfälle mit 119 T€ zurückzuführen. Die Ergebnisposition Kostenerstattungen und Kostenumlagen schließt mit einer Verbesserung in Höhe von 658 T€ im Vergleich zu den Planansätzen des Jahres 2013. Diese sind auf Kostenerstattungen im Personalbudget für Personalfälle der Altersteilzeit (Mehrerträge 88 T€), für verbeamtete Bedienstete von früheren Dienstherren und andere Kostenerstattungen im Personalbudget (Mehrerträge 324 T€) sowie weiteren Kostenerstattungen in den Sachbudgets zurückzuführen. Die Verbesserung bei den sonstigen ordentlichen Erträgen ist auf die ertragsmäßige Auflösung von Rückstellungen aus Vorjahren zurückzuführen. Einzelheiten dazu können dem Anhang und dem Rückstellungsspiegel entnommen werden. Bei den aktivierten Eigenleistungen und den Bestandsveränderungen ergeben sich keine wesentlichen Änderungen im Vergleich zum Plan 2013. Die Veränderungen der Ergebnispositionen zum 31.12.2013 im Vergleich zum Stichtag 31.12.12 werden in der Anlage zum Lagebericht im Einzelnen erläutert. 1.1.2 Ordentliche Aufwendungen Übersicht: Ergebnisrechnungsposition in T€ Personalaufwendungen Ergebnis 2012 Ansatz 2013 Ergebnis 2013 Vergleich Ergebnis 2012/2013 Vergleich 2013 Plan/Ist 29.369 29.025 30.069 700 -1.044 3.423 3.600 4.549 1.126 -949 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 22.805 18.766 22.181 -624 -3.415 Bilanzielle Abschreibungen 13.879 10.095 11.396 -2.483 -1.301 Transferaufwendungen 68.038 71.652 71.434 3.396 218 5.906 5.540 6.362 456 -822 143.420 138.678 145.991 2.571 -7.313 Versorgungsaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Ordentliche Aufwendungen Bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen ergeben sich im Jahr 2013 Mehraufwendungen in Höhe von 1.044 T€ im Vergleich zum Plan. Bei den Personalaufwendungen wirken sich insbesondere Rückstellungen für die leistungsorientierte Bezahlung nach dem TVöD (Auszahlung im Folgejahr), Rückstellungen für erwartete Besoldungsanpassungen der Beamten und für Klageverfahren Stichwort „Diskrimi- Anlage 3 nierungsfreies Besoldungssystem“ mit einer Gesamtsumme in Höhe von 1.667 T€ ergebniswirksam aus. Bei den Versorgungsaufwendungen sind Mehraufwendungen in Höhe von 949 T€ zu verzeichnen. Zusammenfassend bleibt für das Personalbudget des Jahres 2013 festzuhalten, dass die oben erläuterten Mehraufwendungen durch entsprechende Mehrerträge im Budget gedeckt wurden (siehe Erläuterungen zu den Ertragspositionen und zum Rückstellungsspiegel). Das Ergebnis bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ist geprägt von Mehraufwendungen für die Aufgabe „Schulsozialarbeit“ und einer Ergebnisumbuchung der Aufwendungen aus einem Personalgestellungsvertrag im Bereich der Aufgabe „Rettungsdienst und Krankentransport“ mit einer Summe von 953 T€. Zudem wurden im Zuge der Abgabe der Straßenbaulast bei den Ortsdurchfahrten Rückstellungen für die Instandhaltungen in Höhe von gesamt 2.614 T€ gebildet, die sich im Jahr 2013 ergebniswirksam niederschlagen. Einzelheiten dazu können dem Rückstellungsspiegel entnommen werden. Die Position der Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen schließt mit einer Gesamtsumme von 11.396 T€. Die negative Abweichung im Vergleich zum Plan in Höhe von 1.301 T€ ist auf ein höheres Niveau der Abschreibungen auf Sachanlagen und auf Umlaufvermögen zurückzuführen. Einzelheiten zur Entwicklung des Anlagevermögens können dem Anlagenspiegel entnommen werden. Die Transferaufwendungen schließen mit Minderaufwendungen in Höhe von 218 T€ im Vergleich zum Plan 2013 und sind auf eine niedrigere Allgemeine Kreisumlage und differenzierte Kreisumlage der „Regenbogenschule“ zurückzuführen. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen schließen mit Mehraufwendungen in Summe in Höhe von 822 T€ im Vergleich zum Plan des Jahres 2013. Dieses ist insbesondere auf eine ergebniswirksame Umbuchung der Aufwendungen für einen Personalgestellungsvertrag in eine andere Ergebnisposition zurückzuführen (siehe Punkt „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“). 1.2 Finanzergebnis Übersicht: Finanzergebnis in T€ Finanzerträge Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Finanzergebnis Ergebnis 2012 Ansatz 2013 Ergebnis 2013 Vergleich Ergebnis 2012/2013 Vergleich 2013 Plan/Ist 643 220 418 -224 198 3.561 3.800 3.147 -414 653 -2.918 -3.580 -2.729 -638 851 Das Finanzergebnis des Jahres 2013 schließt mit einer Verbesserung in Höhe von 851 T€ im Vergleich zum Plan. Die Verbesserung bei den Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen ist auf ein anhaltend niedriges Zinsniveau zurückzuführen. Zu- Anlage 3 dem konnten feste Abschnitte im Kassenkreditbereich langfristig zinsgünstig prolongiert werden. Die Verbesserung bei den Finanzerträgen ist auf den Ausweis der Avalprovisionen in dieser Rubrik zurückzuführen. Die Veränderungen der Ergebnispositionen zum 31.12.2013 im Vergleich zum Stichtag 31.12.12 werden in der Anlage des Lageberichts im Einzelnen erläutert. 2 Finanzlage Die Finanzrechnung der Kreisstadt Unna schließt nach Berücksichtigung der Übertragungen gem. § 22 GemHVO beim Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit mit einem Betrag in Höhe von +2.382 T€ ab. Der positive Saldo aus der Investitionstätigkeit in Höhe von +1.880 T€ resultiert aus der Veranschlagung von Baumaßnahmen, die erst in den Folgejahren zur Umsetzung kommen. Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit schließt mit einem Betrag von -2.938 T€: Finanzrechnungsposition in T€ Ergebnis 2012 Ansatz 2013 Übertrag aus 2012 Übertrag nach 2014 Ansatz 2013 Nach Übertrag Ist Ergebnis 2013 Vergleich Ansatz/Ist Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 119.909 129.318 0 0 129.318 130.869 1.551 Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 125.809 129.888 12.715 -12.388 154.990 128.487 -26.503 -5.900 -570 -12.715 12.388 -25.672 2.382 28.054 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 9.634 5.565 119 0 5.684 8.442 2.759 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 6.373 7.415 5.265 6.562 6.118 6.563 444 Saldo aus Investitionstätigkeit 3.262 -1.850 -5.146 -6.562 -434 1.880 2.314 -2.638 -2.420 -17.861 5.826 -26.107 4.262 30.369 3.222 -1.500 0 0 -1.500 -2.938 -1.438 Änderung d. Bestandes an eigenen Finanzmitteln 583 -3.920 -17.861 5.826 -27.607 1.324 28.931 Anfangsbestand an Finanzmitteln (inkl. Barkassen) 153 -118.724 -16.053 -33.913 -97.064 387 97.451 0 0 0 0 0 4 4 Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit Finanzmittelüberschuss/- fehlbetrag Saldo aus Finanzierungstätigkeit Bestandsveränderungen Barkassen Schwebeposten Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln Liquide Mittel -3 0 0 0 0 0 0 -345 0 0 0 0 -872 -872 387 -122.644 -33.913 -28.087 -124.670 844 125.515 Die Übertragungen in der Finanzrechnung aus 2012 bzw. nach 2014 resultieren aus nicht gänzlich bzw. neu gebildeten Rückstellungen, deren liquiditätswirksamer Abfluss erst in den Folgeperioden erfolgt. Die im Vergleich zum Vorjahr höheren Einzahlungen (10.960 T€) und Auszahlungen (2.678 T€) aus der laufenden Verwaltungstätigkeit sind vornehmlich auf höhere Einzahlungen aus der Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes und einem höheren Steueraufkommen und auf erhöhte Auszahlungen im Transferbereich zurückzuführen. Anlage 3 2.1 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Übersicht: Finanzrechnungsposition in T€ Ergebnis 2012 Ansatz 2013 Übertrag aus 2012 Übertrag nach 2014 Ist Ergebnis 2013 Ansatz 2013 Nach Übertrag Vergleich Ansatz/Ist Zuwendungen für Investitionsmaßnaßnahmen 4.797 2.915 105 0 3.020 5.375 2.355 Einzahlung aus der Veräußerung von Sachanlagen 1.498 1.235 13 0 1.248 2.107 858 Einzahlung aus der Veräußerung von Finanzanlagen 0 0 0 0 0 0 0 56 310 0 0 310 740 430 Sonstige Investitionseinzahlungen 3.284 1.105 0 0 1.105 221 -884 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 9.634 5.565 119 0 5.684 8.442 2.759 Einzahlung aus Beiträgen und Entgelten Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit schließen im Berichtsjahr mit einer Gesamtsumme von 8.442 T€. Unter der Position Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen wurden im Jahr 2013 insgesamt 5.375 T€ vereinnahmt. Darunter fallen auch die Zuweisungen des Landes nach dem GFG 2013, welche für investive Zwecke zur Verfügung stehen. Diese beliefen sich im Berichtsjahr für die Investitionspauschale auf 1.688 T€, für die Bildungspauschale auf 2.159 T€, für die Sportpauschale auf 180 T€ und für die Feuerschutzpauschale auf 113 T€. Der Restbetrag teil sich in Teilbeträge auf Spenden (33 T€) und Investitionszuwendungen Dritter (7 T€) auf. Auf die Position Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen entfallen die Verkaufserlöse im Zuge der Veräußerung des ehemaligen Sportplatzes „Weberstraße“ mit einer Gesamtsumme in Höhe von 2.107 T€. Unter der Position Beiträge und Entgelte wurden im Jahr 2013 KAG-Beiträge und Ablösebeiträge mit einer Gesamtsumme von 740 T€ vereinnahmt. Die sonstigen Investitionseinzahlungen mit einer Gesamtsumme von 221 T€ beinhalten Rückflüsse aus Ausleihungen mit einer Summe von 142 T€ sowie die Erstattung von Kosten für städtische Maßnahmen aufgrund von Baumaßnahmen Dritter in Höhe von 79 T€. Anlage 3 2.2 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Übersicht: Finanzrechnungsposition in T€ Ergebnis 2012 Ansatz 2013 Übertrag aus 2012 Übertrag nach 2014 Ist Ergebnis 2013 Ansatz 2013 Nach Übertrag Vergleich Ansatz/Ist Auszahlung für den Erwerb von Grundstücken/Gebäuden 1.939 10 0 46 -36 472 508 Auszahlung für Baumaßnahmen 2.079 5.255 3.575 5.407 3.422 3.345 -78 Auszg für den Erwerb von bewegl. Anlagevermögen 1.423 1.650 987 874 1.763 1.192 -572 0 500 0 0 500 0 -500 921 0 703 235 468 1.554 1.086 Auszahlung für den Erwerb von Finanzanlagen Auszahlung von aktivierbaren Zuwendungen Sonstige Investitionsauszahlungen inkl. Umlaufvermögen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 11 0 0 0 0 0 0 6.373 7.415 5.265 6.562 6.118 6.563 444 Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit schließen im Berichtsjahr mit einer Gesamtsumme von 6.563 T€. Die Verwendung der Auszahlungen für Baumaßnahmen und Beschaffungen können der Erläuterungen zur Entwicklung des Anlagevermögens und dem Anlagenspiegel entnommen werden. 2.3 Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Übersicht: Finanzrechnungsposition in T€ Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen Aufnahme Kredite zur Liquiditätssicherung Tilgung und Gewährung von Darlehen Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung Saldo aus Finanzierungstätigkeit Ergebnis 2012 6.597 Ansatz 2013 Übertrag aus 2012 1.850 Übertrag nach 2014 0 0 Ist Ergebnis 2013 Ansatz 2013 Nach Übertrag Vergleich Ansatz/Ist 1.850 35.666 33.816 208.891 0 0 0 0 170.055 170.055 10.805 3.350 0 0 3.350 36.949 -33.599 201.461 0 0 0 0 171.710 -171.710 3.222 -1.500 0 0 -1.500 -2.938 -1.438 Die Einzahlungen aus der Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen betrugen im Jahr 2013 205.721 T€, wobei 35.666 T€ auf die Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen für Investitionen und 170.055 T€ auf die Aufnahme von Krediten im Liquiditätsbereich entfielen. Diese Bewegungen sind im Wesentlichen auf Umschuldungen zurückzuführen und spiegeln sich in den Positionen der Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung von Darlehen mit einem Betrag von 36.949 T€ und in der Position der Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung mit einer Summe von 171.170 T€ wider. Die damit korrespondierende Entwicklung der Verschuldung kann dem entsprechenden Punkt des Lageberichts entnommen werden. Anlage 3 3 Vermögenslage und Kapitalstruktur Zur Darstellung der Vermögens- und Schuldenlage wurden die einzelnen Bilanzposten hinsichtlich ihrer Fristigkeit dem lang- oder kurzfristigen Bereich zugeordnet. Beim sonstigen kurzfristigen Vermögen sind die sonstigen Vermögensgegenstände ausgewiesen. Die im Forderungsspiegel ausgewiesenen langfristigen Forderungen (Restlaufzeit über fünf Jahre) sind dem langfristigen Vermögen zugeordnet. Bei den langfristigen Rückstellungen sind lediglich die Pensions- und Beihilferückstellungen (zweite nur für die Versorgungsempfänger) berücksichtigt. Die noch nicht verwendeten Zuwendungen, die als erhaltene Anzahlungen passiviert wurden, sowie die Kredite zur Liquiditätssicherung sind in der Strukturbilanz den kurzfristigen Verbindlichkeiten zugeordnet. Die passiven und aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind nur in Höhe der geleisteten Investitionszuschüsse und den dafür erhaltenen Zuwendungen den langfristigen Abgrenzungsposten zugeordnet. 3.1 Vermögenslage Die nachfolgende Tabelle zeigt die bilanzielle Entwicklung der Aktiv-Seite im Jahr 2013 auf: Strukturbilanz Aktiva 31.12.2013 Bilanzposten Unbebaute Grundstücke 31.12.2012 Anteil an Veränderung Bilanzsumme 2013 zum % Vorjahr % T€ Anteil an Bilanzsumme % T€ 50.409 11,38% 1,32% 49.751 11,09% Bebaute Grundstücke 113.969 25,72% -2,42% 116.790 26,03% Infrastrukturvermögen 187.111 42,23% -2,67% 192.248 42,85% 58.655 13,24% -0,26% 58.810 13,11% 15.322,87 3,46% -1,72% 15.590,49 3,47% 425.468 96,03% -1,78% 433.189 96,55% 710 0,16% -37,55% 1.137 0,25% 9.639 2,18% -5,50% 10.201 2,27% Liquide Mittel 844 0,19% 118,10% 387 0,09% Sonstiges kurzfristiges Vermögen 229 0,05% -14,73% 269 0,06% 6.154 1,39% 76,00% 3.496 0,78% 17.576 3,97% 13,47% 15.490 3,45% 443.044 100,00% -1,26% 448.680 100,00% Finanzanlagevermögen Übriges Sachanlagevermögen und langfristige Forderungen Langfristiges Vermögen Vorräte Kurzfristige Forderungen Rechnungsabgrenzungsposten Kurzfristiges Vermögen Gesamtvermögen Das langfristig ausgerichtete Anlagevermögen bildet mit 425,5 Mio. € oder 96,0 % den Schwerpunkt der bilanziellen Aktivseite. Der hohe Anteil ist Ausdruck der not- Anlage 3 wendigen Daseinsvorsorge und für Kommunen spezifisch. Eine Anpassung, wie durch die Haushaltssicherungsmaßnahmen vorgesehen, wird zwangsläufig nur langsam vollzogen werden können. Tendenziell wird diese Entwicklung in den kommenden Jahren weiter anhalten. Im Vergleich zum Jahresabschluss 2012 mit 433,2 Mio. € fällt der Wert um 7,7 Mio. € oder 4,4 % geringer aus. Das Umlaufvermögen und die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten vervollständigen das Vermögen; ihr Anteil beträgt rund 4,0 % der Bilanzsumme. Weitere Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen sind dem Anhang zu entnehmen. 3.2 Kapitalstruktur Die nachfolgende Tabelle zeigt die bilanzielle Entwicklung der Passiv-Seite im Jahr 2013 auf: Strukturbilanz Passiva 31.12.2013 Bilanzposten Eigenkapital (ohne Ausgleichsrücklage) 31.12.2012 Anteil an Veränderung Bilanzsumme 2013 zum % Vorjahr % T€ Anteil an Bilanzsumme % T€ 63.191 14,26% -16,17% 75.378 16,80% 0 0,00% 0,00% 0 0,00% -4.304 -0,97% -68,56% -13.690 -3,05% 155.915 35,18% -2,55% 159.996 35,66% Langfristige Rückstellungen 76.585 17,28% 3,47% 74.017 16,50% Langfristige Verbindlichkeiten 57.909 13,07% -3,03% 59.721 13,31% 349.296 78,82% -1,72% 355.422 79,22% Kurzfristige Rückstellungen 16.110 3,64% 7,46% 14.991 3,34% Kurzfristige Verbindlichkeiten 72.149 16,28% -3,04% 74.408 16,58% 5.622 1,27% 45,69% 3.859 0,86% 93.881 21,18% 0,67% 93.258 20,78% 443.177 100,00% -1,23% 448.680 100,00% Ausgleichsrücklage Jahresfehlbetrag Sonderposten Langfristiges Kapital Rechnungsabgrenzungsposten Kurzfristiges Kapital Gesamtkapital Auf der Passivseite wird die Bilanz zu 29,4 % von Verbindlichkeiten geprägt. Die Entwicklung der Verschuldung bei den Liquiditäts- und Investitionskrediten der Kreisstadt Unna stellt sich in der Übersicht wie folgt dar: Anlage 3 Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Liquiditätssicherung belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 61.585 T€ und fallen damit im Vergleich zum Jahresabschluss 2012 um 1.811 T€ geringer aus und haben an der Bilanzsumme einen Anteil von 13 %. Rückläufig sind die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen. Diese fallen im Vergleich zum Vorjahr um 1.655 T€ geringer aus und haben einen Anteil von 14 % an der Bilanzsumme. Die Sonderposten machen mit einer Summe von 156.000 T€ 35,2 % der Bilanzsumme aus. Bei den Rückstellungen mit einer Gesamtsumme von 92.695 T€ und einem Anteil an der Bilanzsumme von 20,9 % haben die Pensionsrückstellungen mit einer Summe von 76.585 T€ den größten Anteil. Weitere Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen sind dem Anhang und dem Rückstellungsspiegel zu entnehmen. 4 Konsolidierungsprozess der Kreisstadt Unna Die Kreisstadt Unna befindet sich seit 1994 in einem permanenten Konsolidierungsprozess. Dieser Prozess spiegelt sich in den Maßnahmen der genehmigten und fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzepte seit nunmehr zwanzig Jahren wieder. Die finanzielle Notlage der Kreisstadt Unna ist im Wesentlichen durch folgende vier Faktoren geprägt: • • • • die strukturelle Unterfinanzierung der kommunalen Familie, den ungebremsten Anstieg der sozialen Leistungen, den Wegfall von Gewerbesteuersubstrat und den kommunalen Finanzausgleich. Anlage 3 Erst im Jahr 2013 konnte bei den Steuereinnahmen wieder das Niveau vor der Finanz- und Wirtschaftskrise 2007 erreicht bzw. überschritten werden. Während die Einnahmeseite konjunkturell bedingt im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise einbrach, entwickelte sich die Ausgabeseite, insbesondere die Sozialtransferaufwendungen, ungebremst weiter. Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung für den Jahresabschluss 2013 stieg allein der Hebesatz für die allgemeine Kreisumlage des Jahres 2015 im Vergleich zum Vorjahr um 0,82 Prozentpunkte auf 47,52 v.H., dieses entspricht einer um 10 Mio. € auf 251 Mio. € erhöhten Gesamtzahllast der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Dieser Betrag wird nach der Planung des Kreises Unna bis 2018 um weitere 18,7 Mio. € auf 269,7 Mio. € steigen. Der Anstieg ist auf die Entwicklung der Landschaftsumlage als Träger der Eingliederungshilfen für behinderte Menschen und auf die steigenden Sozialtransferaufwendungen des Kreises (Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch/SGB II, Arbeitslosengeld 2) zurückzuführen. Zudem muss die Kreisstadt Unna in den kommenden Jahren zusätzlich mit steigenden Sozialtransferaufwendungen im Bereich der Betriebskostenzuschüsse an die Träger von Kindertageseinrichtungen und für die Hilfen zur Erziehung rechnen. Der Grund für den hohen Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen ab dem Jahr 2015 ist steuerlichen Umstrukturierungen und Firmenan- und verkäufen der vor Ort ansässigen Konzerne geschuldet, wobei allein auf die Steueroptimierung der Konzerne jährlich ein hoher zweistelliger Millionenbetrag zurückzuführen ist. Vormals in Unna steuerlich selbständige Firmen haben hier vor Ort entsprechend ihrer Gewinne Gewerbesteuern gezahlt. Durch Umstrukturierungen oder Firmenübernahmen wurden die bislang steuerlich selbständigen Firmen in Unna in die Mutterkonzerne eingegliedert, mit der Folge, dass die bislang vor Ort erwirtschafteten und versteuerten Erträge mit den anderen zu den Mutterkonzernen gehörenden Firmenergebnissen aufgerechnet werden. Nach dem Abschluss dieser rechtlich zulässigen Transaktionen verbleiben nur noch Bruchteile – oftmals aber auch keine mehr – der ehemals entrichteten Gewerbesteuer in der Kreisstadt Unna. Die aus den steuerlichen Optimierungen und Betriebsübernahmen resultierenden Gewerbesteuerverluste können durch die Nach- und Vorauszahlungen vieler Klein- und Mittelbetriebe nicht ausgeglichen werden und schlagen sich unmittelbar auf die Haushaltsplanung der Jahre 2015 ff. nieder. Als weitere andauernde Folge des Strukturwandels besteht im Vergleich mit anderen Regionen Nordrhein-Westfalens im Kreis Unna und somit auch in der kreisangehörigen Kreisstadt Unna eine erhebliche finanzielle Benachteiligung im Vergleich zu den kreisfreien Städten. Der Kreis Unna mit seinen kreisangehörigen Kommunen unterscheidet sich als Ballungskreis strukturell nicht von den kreisfreien Ruhrgebietsstätten, die Problemlagen sind deckungsgleich: geringe Arbeitsplatzdichte, eine hohe Anzahl von Transfereinkommensbeziehern, ein niedriges Einkommensteueraufkommen und hohe Transferleistungen. Tatsächlich wird der Kreis Unna mit seinen kreis- Anlage 3 angehörigen Kommunen vom gemeindlichen Finanzausgleich nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz nicht gesondert behandelt und im Hinblick auf die Strukturprobleme nicht angemessen und gerecht im Vergleich zu den kreisfreien Städten ausgestattet. Das Ziel der interkommunalen Verteilungsgerechtigkeit wird im kommunalen Finanzausgleich zunehmend verfehlt. Das System der Einwohnerveredelung als Verteilungsmechanismus des Gemeindefinanzierungsgesetzes bevorzugt einwohnerstarke Städte überproportional: während die durchschnittlichen Schlüsselzuweisungen pro Einwohner im Zeitraum 2000 bis 2014 bei den kreisfreien Städten von 317 € auf 544 € (entspricht +71 %) gestiegen sind, betrug die Steigerung bei den kreisangehörigen Städten lediglich +14 % (von 271 € auf 310 €). Die an das Land NRW formulierten Forderungen zielen auf eine Beseitigung der genannten Benachteiligung im kommunalen Finanzausgleich ab: der Kreis Unna mit seinen kreisangehörigen Kommunen ist wegen der gleichen vorherrschenden Strukturen wie in den kreisfreien Städte im Ruhrgebiet diesen gleichzustellen. Zudem ist es erforderlich, den Verbundsatz im GFG mittelfristig wieder deutlich anzuheben. Die Absenkung des Verbundsatzes von 28,5 v. H. Mitte der 1980erJahre auf nur noch nominelle 23 v. H. entzieht den Kommunen jährlich – gemessen an der dem Regierungsentwurf eines GFG 2015 zugrundeliegenden Verbundmasse – 2,3 Mrd. Euro. Daher liegt eine Hauptursache der kommunalen Unterfinanzierung in Nordrhein-Westfalen in der Absenkung des Verbundsatzes in den Gemeindefinanzierungsgesetzen der Jahre 1982, 1983 und 1986, die zeitlich auch den Beginn des Aufwuchses der Kommunalverschuldung in Nordrhein-Westfalen markiert. Die Ergebnisse der fortgeschriebenen amtlichen Bevölkerungsstatistik (auf der Basis der Volkszählung 2011 - Zensus) bezogen auf die Einwohnerzahlen zum Stichtag 31. Dezember 2012 und zum 31. Dezember 2013 werden seit dem GFG 2013 berücksichtigt. Die im GFG 2015 zu Grunde gelegte Einwohnerzahl auf Basis der Fortschreibung der Zensusdaten zum 31.12.2013 beläuft sich auf 58.856. Mit Stichtag 31.12.2013 wies die Einwohnermeldedatei der Kreisstadt Unna jedoch einen um rund 2.000 Einwohner höheren Wert auf. Der jetzt zu verzeichnende zusätzliche Verlust in Höhe von rund 2.000 Einwohnern musste in die Planungen zum Haushalt 2015 ff. berücksichtigt werden und führt zu einer zusätzlichen Konsolidierungsnotwendigkeit in Höhe von 1,5 Mio. Euro p.a.. Wie viele Kommunen in NRW hat auch die Kreisstadt Unna Klage gegen den Feststellungsbescheid aufgrund des Zensus und gegen den Festsetzungsbescheide zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2014 und 2015 Klage erhoben. Nach der 2009 vereinbarten Schuldenbremse im Grundgesetz müssen Bund und Länder künftig grundsätzlich ohne neue Schulden auskommen. Ab 2016 darf die strukturelle Neuverschuldung des Bundes 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts Anlage 3 nicht überschreiten. Die Länder dürfen ab 2020 keine strukturelle Neuverschuldung mehr aufweisen. Die gesetzliche Grundlage für das bestehende System des bundesstaatlichen Finanzausgleichs wird Ende 2019 außer Kraft treten. Das bedeutet, dass die Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern neu geordnet werden müssen. Die Förderung der ostdeutschen Länder im Rahmen des „Aufbau Ost“ läuft ebenfalls im Jahr 2019 wie vorgesehen aus. Der Vorschlag des Bundes zur Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen führt nach dessen Berechnung zu einem Gesamtbetrag von rund 7 Mrd. Euro, die der Bund den Ländern zur Verfügung stellt, und sieht folgende Elemente vor: 1. Der Solidaritätszuschlag soll nach dem Jahr 2020 stufenweise abgebaut werden. 2. Umgestaltung des Finanzausgleichs • Abschaffung des Umsatzsteuervorwegausgleichs. • Vollständige Berücksichtigung der kommunalen Steuerkraft im Länderfinanzausgleich (bislang Berücksichtigung zu 64 Prozent). • Einführung eines linearen Ausgleichstarifs im Länderfinanzausgleich. • Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer. 3. Zinshilfen sollen an die am höchsten verschuldeten Bundesländer Bremen und das Saarland gezahlt werden. 4. Die Entflechtungsmittel und das Bundesprogramm des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes sollen auch über das Jahr 2020 hinaus fortgeführt werden, in unveränderter, also nicht in dynamisierter Höhe. 5. Eine beschränkte Gesetzgebungskompetenz vor allem mit Blick auf das Verwaltungsverfahren sollen die Länder bei der Eingliederungshilfe, den Hilfen zur Erziehung und anderen Sozialleistungen bekommen, bei denen die Finanzverantwortung bei den Ländern liegt. Die Finanzierungsverantwortung für die Eingliederungshilfe soll vollständig bei den Ländern und den Kommunen verbleiben. 6. Die Verwaltung der Bundesfernstraßen soll reformiert werden, ggf. durch die Einrichtung einer Infrastrukturgesellschaft. 7. Der Stabilitätsrat soll gestärkt werden. Dieser wird zukünftig die Einhaltung der Schuldenbremse durch Bund und Länder überwachen und soll verbindliche Empfehlungen abgeben und Sanierungspfade vereinbaren können. 8. Entlastung der Kommunen in Höhe von 5 Mrd. Euro im Jahr. Anlage 3 Mit einem Bundesteilhabegesetz sollen die Gemeinden bei der Eingliederungshilfe ab dem Jahr 2018 um jährlich 5 Mrd. Euro entlastet werden. Im Vorfeld wird der Bund in den Jahren 2015 und 2016 die Gemeinden in Höhe von 1 Mrd. Euro pro Jahr und im Jahr 2017 um 2,5 Mrd. Euro entlasten. Diese Gelder wirken sich verbessernd an zwei Stellen des städtischen Haushalts aus: • • 500 Mio. Euro über einen höheren Anteil an den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II (-> Kreisumlage) 1,0 Mrd. Euro über einen höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Ab dem Jahr 2018 sollen die Kommunen im Umfang von 5 Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden. Endgültige Entscheidungen über den Weg der Kommunalentlastung sind noch nicht getroffen worden. Eine Entlastung im Rahmen der Reform der Eingliederungshilfe würde in mehreren Bundesländern allerdings nicht direkt die Kommunen erreichen. Andere Entlastungswege könnten daher sinnvoller sein. Darüber hinaus hat der Bund zugunsten der Gemeinden seinen Anteil an der Finanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung von 15% im Jahr 2011 auf 100 % ab dem Jahr 2014 erhöht. Das Land NRW und seine Kommunen würden von der vorgeschlagenen neuen Aufteilung der Umsatzsteuer und der vollständigen Anrechnung der kommunalen Finanzkraft im Zuge der Neugestaltung des Bund-Länder-Finanzausgleichs profitieren. Beizupflichten ist dem Vorhaben, ab dem Jahr 2018 eine Entlastung der Kommunen in Höhe von 5 Mrd. Euro im Jahr umzusetzen. Ein dafür noch zu bestimmender Transferweg muss dazu führen, dass die Kommunen entlastet werden und das Geld tatsächlich bei den Städten und Gemeinden ankommt. Die erwarteten finanziellen Entlastungen der Kommunen durch Hilfen des Bundes haben schon im Haushaltssicherungskonzept der Kreisstadt Unna Eingang gefunden. Die Entlastung muss aber dynamisch ausgestaltet sein, um dem Anwachsen beim Sozialaufwand Rechnung zu tragen. Eine Reform der Eingliederungshilfe muss zudem deren Kostendynamik beenden. Anlage 3 4.1 Aktualisierung der Jahresergebnisse und Stabilisierung der Eigenkapitalentwicklung Die vorgenannten Ursachen führten seit der Einführung des NKF bei der Kreisstadt Unna im Jahr 2008 bis zum Berichtsstichtag 31.12.2013 zu folgendem Eigenkapitalverzehr: Entwicklung des Eigenkapitals in Euro 2008 bis 2013 Stand zum 01.01.2008 - Inanspruchnahme 2008 132.976.483,26 -5.442.772,79 Stand zum 31.12.2008 127.533.710,47 - Inanspruchnahme 2009 -14.750.130,04 Stand zum 31.12.2009 112.783.580,43 - Inanspruchnahme 2010 -14.946.072,54 Stand zum 31.12.2010 - Inanspruchnahme 2011 Stand zum 31.12.2011 - Inanspruchnahme 2012 97.837.507,89 -22.459.923,89 75.377.584,00 -13.689.973,51 Stand zum 31.12.2012 61.687.610,49 - Inanspruchnahme 2013 -2.800.482,96 Stand zum 31.12.2013 58.887.127,53 Die Inanspruchnahme des Eigenkaptals im Jahr 2013 setzt sich einerseits aus dem negativen Jahresergebnis in Höhe von -4.304 T€ und andererseits aus direkten eigenkapitalerhöhenden Buchungen gegen die Allgemeine Rücklage in Höhe von +1.504 T€ aus den Verkäufen aus der Vermarktung des ehemaligen Sportplatzes „Weberstraße“ zusammen. Ohne die vom Rat beschlossenen und umgesetzten Haushaltssicherungsmaßnahmen der Vergangenheit, wäre zwischenzeitlich die bilanzielle Überschuldung eingetreten. Trotz einer vergleichsweise stabilen gesamtwirtschaftlichen Lage in Deutschland, drohte in Unna ab 2015 bis 2020 ein Eigenkapitalverzehr in Höhe von rund 88 Mio. Euro und wäre nicht mehr durch das zur Verfügung stehende Eigenkapital gedeckt gewesen. In seiner Sitzung vom 27.11.2014 hat der Rat der Kreisstadt Unna ein fortgeschriebenes Haushaltssicherungskonzept für den Zeitraum 2015 – 2020 mit einem Gesamtvolumen in Höhe von rund 45 Mio. Euro beschlossen. Anlage 3 Das Haushaltssicherungskonzept beinhaltet insbesondere • • • • • Abflachung der Hierarchieebenen, Ausbau der interkommunalen Kooperationsfelder, Aufgabenverlagerung auf Dritte, Anpassung der städtischen Infrastruktur an die demographische Entwicklung, Erhöhung der Ergebnisabführungen der Beteiligungen und deren Neustrukturierung. Der voraussichtliche Stand der Allgemeinen Rücklage zum 31.12.2013 mit 58,9 Mio. € wird sich durch Abfederung des Konsolidierungsprozesses bis 2019 auf rd. 10,5 Mio. Euro reduzieren; erst 2020 wird wieder mit einem ausgeglichenen Haushalt zu rechnen sein und der Eigenkapitalverzehr gestoppt werden können. 5 Rahmenbildende Maßnahmen der Stadtentwicklung Der Wandel der Altersstruktur, der absehbare Rückgang der Bevölkerung, eine steigende Anzahl von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, ein kontinuierlicher Abwanderungsprozess in das regionale Umland sowie anhaltende Transformationsprozesse in Wirtschaft und Gesellschaft skizzieren die beeinflussenden Faktoren der Unnaer Stadtentwicklung und Stadtstruktur am Anfang des 21. Jahrhunderts. Die Kreisstadt Unna hat die demographischen und sozialen Veränderungen zum Anlass genommen, sich im Rahmen eines Handlungskonzeptes Wohnen ein Bild über die Stärken, die Schwächen und die Entwicklungspotenziale des örtlichen Wohnungsmarktes zu verschaffen. Hierbei kommt einer besseren Vernetzung von Maßnahmen der gebietsbezogenen Städtebauförderung mit anderen öffentlichen und privaten Investitionen in Wohnungsbestand, Wohnungsneubau und Quartiersentwicklung eine große Bedeutung zu. Nur aufeinander abgestimmtes Handeln von Wohnungswirtschaft und kommunaler Verwaltung ermöglichen es, nachhaltige Wirkungen zu erzielen und damit wichtige Impulse für eine nachhaltig positive Quartiersentwicklung und private Folgeinvestitionen zu setzen. Vor diesem Hintergrund beauftragte die Kreisstadt Unna unter finanzieller Beteiligung der örtlichen Akteure der Wohnungs- und Kreditwirtschaft im August 2010 ein Planungsbüro mit der Erstellung eines „Handlungskonzeptes Wohnen 2025“. Bereits mit dem „Handlungskonzept Innenstadt Unna 2020“ ist in den Jahren 2008/09 ein Instrument entwickelt worden, welches als Leitfaden und Wegweiser der Anlage 3 zukünftigen Innenstadtentwicklung dient. Im dort formulierten Leitrahmen wird insbesondere die individuelle und offene Atmosphäre der Innenstadt und die gut funktionierende Mischung der wesentlichen Funktionen Wohnen, Handel und Kultur herausgestellt. Mit dem integrierten Projekt „Wege.Orte.Nutzer.“ sind in einem intensiven Austausch unterschiedlicher Akteure viele Ziele für Verbesserungen in der Innenstadt Unnas formuliert und umgesetzt worden (z.B. Umgestaltung des Kirchplatzes und des Bahnhofsumfeldes). Die in das Handlungskonzept eingestellten Maßnahmen gliedern sich • • • • • inhaltlich entsprechend den unterschiedlichen Handlungsfeldern: Zielgruppen, Städtebau und Gestaltung, Handel und Wirtschaft, Wohnen, Kultur und Stadttourismus, Mobilität zeitlich in die Phase 1 (2009-2013) und Phase 2 (2014-2020) in der Trägerschaft bzw. Federführung durch die Stadt oder Dritte in harte Baumaßnahmen und „weiche“ Maßnahmen in Fördermaßnahmen und eigenfinanzierte Maßnahmen Im Jahr 2015 soll eine Fortschreibung des Handlungskonzeptes unter der Überschrift „Handlungskonzept 2022“ erfolgen. In dessen Rahmen soll der zu entwickelnde Bereich der Innenstadt in südliche Richtung um den „Brückenkopf Bornekamp“ erweitert, die Fußgängerzone in das Handlungskonzept integriert und die Innenstadt fußgänger- und fahrradfreundlich optimiert werden. Es ist geplant, die Erarbeitung der Fortschreibung des Handlungskonzeptes Innenstadt im Laufe des Jahres 2015 abzuschließen. Um sich den unterschiedlichen Herausforderungen in den Quartieren zu stellen und eine nachhaltige Entwicklung der Unnaer Wohnquartiere zu gewährleisten haben die Akteure des Wohnungsmarktes und die Kreisstadt Unna im Rahmen des „Handlungskonzeptes Wohnen 2025“ ein „Handlungskonzeptes Königsborn Süd-Ost“ vereinbart. Inhalt ist, weiterhin zu kooperieren und die in diesem Konzept genannten Ideen partnerschaftlich zu entwickeln und umzusetzen. Die Ziele des „Handlungskonzeptes Königsborn Süd-Ost“ lauten kurz zusammengefasst: • • • • • • Verstetigung der Quartiersarbeit und Förderung des Miteinanders soziale Integration aller Generationen und Kulturen Aufwertung des (halb-) öffentlichen Raumes und Errichtung von Verweil- und Kontaktmöglichkeiten Schaffung eines zukunftsfähigen Standortes Beschäftigung, Bildung und lokale Ökonomie im Quartier Ausbau von Mobilität und Sicherheit Neben den oben geschilderten Handlungskonzepten wird die Kreisstadt Unna als eine Gegensteuerungsmaßnahme zur demographischen Entwicklung städtische Flächen in den Ortsteilen als Bauland kurz- und mittelfristig zur Verfügung stellen. Mit der Baulandoffensive wird eine Stabilisierung der Mantelbevölkerung und Auslastung Anlage 3 der Infrastruktureinrichtungen angestrebt. Die Kreisstadt Unna beabsichtigt damit, attraktiv gelegene Grundstücke für alle gesellschaftlichen Gruppen zur Verfügung zu stellen und so sich der Konkurrenzsituation um das Werben junger Familien mit den umliegenden Städten und Gemeinden zu stärken. Bei Umsetzung der Baulandoffensive kann von einem Investitionsvolumen in der Kreisstadt von mindestens 1/4 Milliarde Euro ausgegangen werden. Der Bund hat zwischenzeitlich ein Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsfonds - KInvF) beschlossen. Es ist ein Sondervermögen mit Bundesmitteln in Höhe von 3,5 Mrd. eingerichtet worden, wovon rd. 1,126 Mrd. Euro auf NRW entfallen. Aus dem Sondervermögen sind folgende Förderbereiche förderfähig: 1. Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur • • • • • Krankenhäuser Straßen, beschränkt auf Lärmbekämpfung Städtebau einschließlich altersgerechter Umbau und Barriereabbau, ohne Abwasser und ÖPNV Informationstechnologie, beschränkt auf finanzschwache Kommunen in ländlichen Gebieten, zur Erreichung des 50 Mbit-Ausbauziels Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen 2. Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur • • • Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur Energetische Sanierung kommunaler oder gemeinnütziger Einrichtungen der Weiterbildung 3. Investitionen mit dem Schwerpunkt Klimaschutz Die Investitionen werden bis zu 90% aus Bundesmitteln gefördert. Die Gemeinden beteiligen sich mit mindestens 10% an den förderfähigen Kosten. Das NRW Ausführungsgesetz als rechtliche Grundlage für den Abruf der Bundesmittel soll voraussichtlich im Herbst 2015 verabschiedet werden. Die auf die Kreisstadt Unna entfallenden Bundesmittel flankieren die oben beschriebenen rahmenbildenden Maßnahmen der Stadtentwicklung. Die Kreisstadt Unna beabsichtigt, die Mittel nach dem KInvF im Rahmen einer Nachtragssatzung in die Haushalts- und Finanzplanung einzuarbeiten. Mit dem Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen werden Forderungen der Kommunen zur Stärkung der Investitionsfähigkeit und Kostenentlastung der Kommunen durch den Bund aufgegriffen. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, gleichwohl stellt der kommunale Investitionsrückstand nach wie vor eine große Herausforderung dar und die Finanzausstattung der Kommunen muss insgesamt aufgabengerecht ausgebaut und dauerhaft sichergestellt werden. Anlage 3 6 Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag Besondere Vorgänge die nach dem Bilanzstichtag bekannt geworden sind und nicht verarbeitet wurden, sind nicht bekannt. 7 Angaben nach § 95 II GO NRW Gemäß § 95 Absatz 2 GO NRW sind am Schluss des Lageberichtes für die Mitglieder des Verwaltungsvorstands nach § 70 sowie für die Ratsmitglieder, auch wenn die Personen im Haushaltsjahr ausgeschieden sind, anzugeben: • • • • • der Familienname mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen der ausgeübte Beruf die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen. Diese Angaben sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. RM RM RM RM RM RM RM RM RM RM RM RM RM RM RM RM Bick, Martin Borowski, Annette Bürger, Ralph Clodt, Werner Cornelissen, Barbara Dreisbusch, Bernd Ebbers, Ilona Engel, Rainer Friese-Kracht, Gudrun Glowalla, Peter Gogolin-Schwering, Heike Göldner, Klaus Gutzmerow, Heike Hähnel, Silke Harder, Udo Hartmann, Albert RM RM Albers, Bernhard Heckmann, Gerhard RM politische Funktion Ahlers, Wolfgang Name, Vorname X X X X X selbständig X X X X X X X X X X X X unselbständig ausgeübter Beruf Lehrer i.R. Lehrer Diplom-Sozialarbeiter, Jugendhilfeplaner Intensivpflegekraft; freiberufliche Dozentin Diplom-Sozialarbeiterin, Jugendhilfedienstleiterin Polizeibeamter Hausfrau Handelsvertreter, Hausverwalter freiberufl. Dozentin, Diplom-Betriebswirtin kaufmännischer Angestellter Hausfrau Gewerkschaftssekretär Beamtin i.R. Landwirt Sicherheitsingenieur Arbeitsmedizinische Fachkraft Finanzberater Landwirt Rentner Gewerbe/ Tätigkeit GV WBU AR WBU (stv. Mitglied) GV SWU (stv. Mitglied) GV WBU GV SWU GV Stadthalle Unna GV WBU GV SWU AR SWU (stv. Mitglied) Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna und der Gemeinde Holzwickede (stv. Mitglied) Verwaltungsrat der Sparkasse Unna Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna und der Gemeinde Holzwickede (stv. Mitglied) GV WBU GV SWU AR SWU (stv. Mitglied) GV Stadthalle Unna AR Werkstatt Unna GV WBU GV SWU (stv. Mitglied) Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna und der Gemeinde Holzwickede (stv. Mitglied) Verbandsversammlung des Lippeverbandes Verwaltungsrat der Sparkasse Unna (stv. Mitglied) Mitglied im Verwaltungsrat AOK Westfalen Lippe Stimmgruppendelegierter der Verbandsversammlung des Lippeverbandes Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna und der Gemeinde Holzwickede Verbandsversammlung des Lippeverbandes Stiftungsversammlung Ev. Krankenhaus Unna ehrenamtl. Vertreter bei der Volksbank Dortmund Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öff.-rechtl. oder privatrechtl. Form der in Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen § 1 Abs. 1 u. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden oder Einrichtungen GV und AR WBU GV und AR SWU GV Stadthalle Unna GV und AR WBU GV SWU GV WBU GV WBU AR WBU (stv. Mitglied) GV SWU (stv. Mitglied) GV WBU GV WBU GV und AR WBU GV WBU AR WBU (stv. Mitglied) GV WBU GV WBU GV SWU GV und AR WBU GV SWU AR SWU (stv. Mitglied) GV und AR WBU GV SWU AR SWU (stv. Mitglied) GV WBU AR WBU (stv. Mitglied) GV SWU (stv. Mitglied) GV und AR WBU GV und AR SWU Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1, Satz 3 Aktiengesetz RM VV RM RM Hoffmann, Michael Kampmann, Ralf Klems, Franz-Josef König, Volker Michael RM RM Ludwig, Melanie Matich, Franz-Georg VV RM Mölle, Karl-Gustav Nick, Renate RM VV Kutter, Uwe Meyer, Gabriele RM Kroll, Ingrid Bürgermeister RM Hißnauer, Jörg Kolter, Werner RM politische Funktion Herzog, Susanne Name, Vorname X X selbständig X X X X X X unselbständig ausgeübter Beruf Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna und der Gemeinde Holzwickede GV und AR WBU GV SWU GV UKBS GV Stadthalle AR SWU (stv. Mitglied) GV Wohnpark Unna-Süd GV VKU Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer der Kreisstadt Unna Geschäftsführer der WBU Beamtin i.R. Verwaltungsrat der Sparkasse Unna (stv. Mitglied) Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna und der Gemeinde Holzwickede (stv. Mitglied) GV WBU AR WBU (stv. Mitglied) GV SWU (stv. Mitglied) AR SWU (stv. Mitglied) Verwaltungsangestellte Rentner GV WBU GV SWU Verwaltungsrat der Sparkasse Unna Knappschafts-Ältester GV WBU AR WBU (stv. Mitglied) GV SWU (stv. Mitglied) AR SWU GV VKU Rektorin Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Unna (stv. Mitglied) Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna und der Gemeinde Holzwickede (stv. Mitglied) Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna und der Gemeinde Holzwickede Verwaltungsrat und Kreditausschuss der Sparkasse Unna Verwaltungsausschuss Agentur für Arbeit Hamm Verwaltungsrat der Sparkasse Unna (stv. Mitglied) Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna und der Gemeinde Holzwickede Beirat ARGE Kreis Unna Verbandsversammlung des Lippeverbandes Stiftungsversammlung Ev. Krankenhaus Unna Stiftungsrat Ev. Krankenhaus Unna Aufsichtsrat Valeo - Verbund Ev. Krankenhäuser in Westfalen Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öff.-rechtl. oder privatrechtl. Form der in Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen § 1 Abs. 1 u. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden oder Einrichtungen GV und AR WBU GV und AR SWU GV Stadthalle Unna GV Wohnpark Unna-Süd AR UKBS AR VKU AR WFG Kommunalbeirat Gelsenwasser AG GV und AR WBU GV und AR WBU GV SWU AR SWU (stv. Mitglied) GV Stadthalle Unna AR WBU (stv. Mitglied) AR UKBS (stv. Mitglied) GV LZR GV und AR WBU GV und AR SWU GV Stadthalle Unna AR UKBS GV WFG GV LZR GV WBU AR WBU (stv. Mitglied) GV SWU (stv. Mitglied) GV WBU AR WBU (stv. Mitglied) GV SWU Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1, Satz 3 Aktiengesetz GV WBU AR WBU (stv. Mitglied) GV SWU (stv. Mitglied) Beigeordneter der Kreisstadt Unna Hausfrau Bürgermeister der Kreisstadt Unna Kriminalbeamter Bäckermeister Techn. Beigeordneter der Kreisstadt Unna Diplom-Sozialpädagoge Unternehmensberater; unselbständiger Büroleiter ReNo-Fachangestellte Gewerbe/ Tätigkeit RM RM RM RM RM RM RM RM RM RM Römer, Karl Roß, Christian Rottinger, Franz Sacher, Michael Scheideler, Hans-Jürgen Schmidt, Günter Schmidt, Thomas Schwering, Michael Strathoff, Margarethe Tadayyon, Djawad Tibbe, Klaus RM RM RM Raupach, Paul Tewes, Helmut RM politische Funktion Porzybot, Werner Name, Vorname X X selbständig X X X X X X X X X unselbständig ausgeübter Beruf Angestellter Oberstudienrat i.R. Angestellter Versicherungsfachangestellte Beamter Architekt/ Bauleiter Realschullehrer Lehrer Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna und der Gemeinde Holzwickede (stv. Mitglied) GV WBU AR WBU (stv. Mitglied) GV SWU (stv. Mitglied) GV WBU AR WBU (stv. Mitglied) GV SWU (stv. Mitglied) GV WBU GV SWU GV WBU AR WBU (stv. Mitglied) GV SWU (stv. Mitglied) GV WBU GV SWU (stv. Mitglied) GV Stadthalle Unna GV Wohnpark Unna-Süd GV WBU AR WBU (stv. Mitglied) GV SWU (stv. Mitglied) Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna und der Gemeinde Holzwickede Verbandsversammlung des Lippeverbandes Verbandsrat des Lippeverbandes (stv. Mitglied) Verwaltungsrat der Sparkasse Unna Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna und der Gemeinde Holzwickede (stv. Mitglied) Verwaltungsrat der Sparkasse Unna (stv. Mitglied) GV und AR WBU GV und AR SWU GV Wohnpark Unna-Süd GV LZR (stv. Mitglied) GV WBU AR WBU (stv. Mitglied) GV Wohnpark Unna-Süd Verbandsversammlung des Lippeverbandes Verbandsversammlung des Lippeverbandes Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna und der Gemeinde Holzwickede Verwaltungsrat und Kreditausschuss der Sparkasse Unna GV Stadtwerke Döbeln GmbH (stv. Mitglied) GV Antenne Unna Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG (stv. Mitglied) GV Trianel GmbH (stv. Mitglied) GV Trianel Windpark Borkum GmbH & Co. KG (stv. Mitglied) GV Trianel Gasspeichergesellschaft Epe mbH & Co. KG (stv. Mitglied) GV Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG (stv. Mitglied) GV Biogas Pool 2 für Stadtwerke GmbH & Co. KG (stv. Mitglied) Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öff.-rechtl. oder privatrechtl. Form der in Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen § 1 Abs. 1 u. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden oder Einrichtungen GV WBU und AR WBU GV SWU (stv. Mitglied) GV WBU Sonderbeauftragter; freier Mitarbeiter WAZ-Medien-Gruppe Essen Buchhändler GV WBU AR WBU (stv. Mitglied) GV SWU (stv. Mitglied) AR SWU (stv. Mitglied) GV WBU AR WBU (stv. Mitglied) AR SWU (stv. Mitglied) GV WBU AR WBU (stv. Mitglied) GV SWU (stv. Mitglied) GV und AR WBU GV und AR SWU GV Stadthalle Unna GV Wohnpark Unna-Süd AR UKBS (stv. Mitglied) GV UKBS (stv. Mitglied) GV WFG (stv. Mitglied) AR WFG (stv. Mitglied) Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1, Satz 3 Aktiengesetz Industriemechaniker Betriebsratsvorsitzender Diplom-Bauingenieur/ technischer Angestellter Bankkaufmann i.R. Gewerbe/ Tätigkeit RM RM RM RM RM Wieczorek, Gerda Wienecke, Anne-Katrin Wiese, Heribert Zahlten, Roswitha RM RM politische Funktion Wass, Brigitte Volkmer, Martin Tracz, Andreas Name, Vorname X selbständig X X X X unselbständig ausgeübter Beruf Rentnerin DV-Organisator Freiberufliche Erzieherin Hausfrau Familienpflegerin Polizeibeamter Geschäftsführer Gewerbe/ Tätigkeit GV WBU GV SWU (stv. Mitglied) GV und AR WBU GV SWU (stv. Mitglied) AR SWU Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna und der Gemeinde Holzwickede (stv. Mitglied) Verwaltungsrat der Sparkasse Unna (stv. Mitglied) Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna und der Gemeinde Holzwickede GV WBU GV LZR (stv. Mitglied) GV WBU Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna und der Gemeinde Holzwickede (stv. Mitglied) Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna und der Gemeinde Holzwickede Verwaltungsrat der Sparkasse Unna Vollversammlungsmitglied der IHK zu Dortmund Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öff.-rechtl. oder privatrechtl. Form der in Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen § 1 Abs. 1 u. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden oder Einrichtungen GV und AR WBU AR SWU (stv. Mitglied) GV und AR WBU GV und AR SWU GV LZR GV und AR WBU GV und AR SWU Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1, Satz 3 Aktiengesetz Kreisstadt Unna, örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013, Anlage 4 Rechtliche Verhältnisse und wirtschaftliche Grundlagen 1. Rechtliche Verhältnisse Die Kreisstadt Unna ist eine große kreisangehörige Stadt im Kreis Unna. Der Kreis Unna gehört zum Regierungsbezirk Arnsberg. Als Gebietskörperschaft verwaltet die Kreisstadt Unna ihr Gebiet nach den Grundsätzen der gemeindlichen Selbstverwaltung. Die Aufsichtsbehörde ist der Kreis Unna. Der Hauptsitz der Stadtverwaltung befindet sich in Unna. Organe der Gemeinde Der Verwaltungsvorstand der Stadt Unna besteht aus dem Bürgermeister und drei Beigeordneten. Der erste Beigeordnete ist zugleich Kämmerer der Stadt. Weitere Angaben zum Verwaltungsvorstand können der Tabelle am Schluss des Lageberichts entnommen werden. Der Rat ist das wichtigste Organ der Stadt. Die nach § 42 Absatz 1 GO NRW gewählten Ratsmitglieder verteilen sich im Haushaltsjahr 2013 zum Stichtag 31. Dezember 2013 wie folgt auf Fraktionen: SPD 23 Sitze CDU 8 Sitze GAL 6 Sitze FW/FLU 5 Sitze FDP 4 Sitze Hinzu kommen insgesamt vier fraktionslose Ratsmitglieder. Weitere Angaben zu den Ratsmitgliedern können der Tabelle am Schluss des Lageberichts entnommen werden. Pflichtausschüsse: • Haupt- und Finanzausschuss (§ 57 Abs. 2 GO NRW), • Rechnungsprüfungsausschuss (§ 57 Abs. 2 GO NRW), • Wahlausschuss (§ 2 KWahlG NRW), • Wahlprüfungsausschuss (§ 40 KWahlG NRW), • Betriebsausschuss Stadtbetriebe Unna (§ 5 EigVO NRW), Seite 1 von 5 Kreisstadt Unna, örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013, Anlage 4 • Jugendhilfeausschuss (§ 71 SGB VIII i.V.m. § 4 AG-KJHG NRW), • Ausschuss für die Volkshochschule (§ 4 öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur gemeinsamen Wahrnehmung der kommunalen Weiterbildungspolitik sowie der Aufgaben der Volkshochschule zwischen der Kreisstadt Unna, der Stadt Fröndenberg/Ruhr und der Gemeinde Holzwickede), • Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehrsplanung (§ 23 Abs. 2 DSchG NRW). Freiwillige Ausschüsse: • Ausschuss für Feuerschutz, Sicherheit und Ordnung, • Ausschuss für Soziales und Senioren, • Ausschuss für Umweltangelegenheiten, • Kulturausschuss, • Schulausschuss, • Sportausschuss. Wichtige Ratsbeschlüsse In seiner Sitzung vom 20. Januar 2014 hat der Rat der Kreisstadt die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2015 bis 2017 mit der Vorlage 0194/14 zur Kenntnis genommen. Im Zeitraum Jahr 2015 – 2017 zeichneten sich negative Abweichungen im Vergleich zur ursprünglichen Finanzplanung in Höhe von bis zu 1.500.000 Euro jährlich ab. Im Übrigen wurde mit dem Sachstandsbericht zur Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes (Vorlage 0166/13) in der Sitzung des Rates am 18. Juli 2013 festgestellt, dass die Konsolidierungsvorgabe für das Jahr 2013 erreicht wurde. Von einer Umsetzung der im aktuellen Haushaltssicherungskonzept niedergelegten Größenordnung wurde ausgegangen. Wichtige Satzungen In der Stadt Unna gibt es insbesondere folgende Satzungen, jeweils in der zum Stichtag 31. Dezember 2013 geltenden Fassung: • Hauptsatzung der Kreisstadt Unna, • Haushaltssatzung, • Satzung über die Hebesätze für die Realsteuern, • Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer, • Satzung über die Abfallbeseitigung und Gebührensatzung, • Abwassersatzung und Gebührensatzung, • Stellplatzablösesatzung, Seite 2 von 5 Kreisstadt Unna, örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013, Anlage 4 • Straßenbaubeitragssatzung nach dem KAG, • Denkmalbereichssatzung, • Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Stadtbetriebe Unna, • Friedhofssatzung und Gebührensatzung, • Satzung für das Jugendamt, • Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen, • Hundesteuersatzung, • Straßenreinigungssatzung und Gebührensatzung, • Satzung zum Schutz des Baumbestandes, • Verwaltungsgebührensatzung. Wichtige Förderrichtlinien Zum 31. Dezember 2013 galten die nachfolgenden wesentlichen Förderrichtlinien: • Förderung kultureller Vereine und Initiativen, • Zuschüsse bei Begegnungen im Rahmen der Städtepartnerschaften, • Sportförderrichtlinien, • Jugendförderplan. Wichtige Dienstanweisungen Im Haushaltsjahr 2013 bestanden die nachfolgenden wichtigen Dienstanweisungen: • Allgemeine Geschäftsanweisung der Kreisstadt Unna, • DA über die Vergabe von Aufträgen durch die Zentrale Vergabestelle, • DA Finanzbuchhaltung gem. § 31 GemHVO NRW, • DA über das Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken sowie zur Vermeidung von Korruption bei der Kreisstadt Unna, • DA über Entscheidungs- und Zeichnungsbefugnisse, Abgabe von Verpflichtungserklärungen (auch Erteilung von Aufträgen), Anordnungs- und Feststellungsbefugnisse bei der Kreisstadt Unna, • DA Nebenkassen, • DA Stundungen, Niederschlagungen und Erlass, • IT-Sicherheitskonzept, Seite 3 von 5 Kreisstadt Unna, örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013, Anlage 4 • Dienstvereinbarung über Suchtgefahr am Arbeitsplatz, • Dienstvereinbarung zur Einführung leistungsorientierter Entgelte und Vereinbarung eines betriebliche Systems nach § 18 Abs. 6 Satz 1 TVöD, • Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit sowie das Zeit- und Zutrittsmanagement bei der Kreisstadt Unna. Wichtige Verträge Folgende wichtige Verträge bestanden zum 31. Dezember 2013 bei der Kreisstadt Unna: • Verschiedene Erbbaurechtsverträge (u. a. Klas, Helene; Müller, Rainer; Dieckmann, Erich), • Pachtverträge über verpachtete Flächen, insbesondere unbebaute Grundstücke (Gartenund Grünland), • Mietverträge für Wohnungen in Feuerwehrgerätehäusern, Schulgebäuden (Hausmeisterwohnungen), weiterem Wohnraum und Garagen, • Konzessionsverträge mit den Stadtwerken Unna GmbH und der Gelsenwasser AG, • Verträge über die Pflege von Standardsoftware mit Infokom, Gütersloh. Wichtige konzerninterne Vertragsverhältnisse • Liquiditätsvereinbarungen mit den Stadtbetrieben Unna sowie den Wirtschaftsbetrieben der Stadt Unna GmbH, • Ausleihung an den Wirtschaftsbetrieben der Stadt Unna GmbH, • „Unit 21“ mit den Wirtschaftsbetrieben der Stadt Unna GmbH. 2. Wirtschaftliche Grundlagen Die Einwohnerzahl der Unna hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt: Entwicklung Bevölkerungszahlen 2001 bis 2013 in Unna 2001 Bevölkerung insgesamt 70.117 2007 67.662 2010 66.502 2011 59.145 2012 2013 59.015 58.856 Ab 2011 Daten nach Zensus. Daten Landesdatenbank NRW, Landesbetrieb Information und Technik NordrheinWestfalen (IT.NRW), Stand 31. Dezember 2013. Im Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG NRW) werden die Einwohnerzahlen auf Basis der Fortschreibung der Zensusdaten zum 31. Dezember 2013 in Höhe von 58.856 zu Grunde gelegt. Mit Stichtag 31. Dezember 2013 wies die Einwohnermeldedatei der Kreisstadt Unna jedoch rund 2.000 Einwohner mehr auf. Wie viele Kommunen in NRW hat auch die Kreisstadt Unna Seite 4 von 5 Kreisstadt Unna, örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013, Anlage 4 Klage gegen den Feststellungsbescheid aufgrund des Zensus und gegen den Festsetzungsbescheide zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2014 und 2015 erhoben. Ein Urteil steht zurzeit noch aus. Seite 5 von 5 Kreisstadt Unna, örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013, Anlage 5 Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG gemäß IDR Prüfungsleitlinie 720 Nachfolgend werden nur die Änderungen im Vergleich zu den Vorjahren aufgeführt. Verwaltungsführungsorganisation Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Verwaltungsleitung b) Wie viele Sitzungen der Organe (Rat) und ihrer Ausschüsse (Haupt- und Finanzausschuss) haben stattgefunden und wurden Niederschriften hierüber erstellt? Im Jahr 2013 fanden acht Sitzungen des Rates, zehn Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses statt. Über die Rats- und Ausschusssitzungen wurden Niederschriften erstellt. Verwaltungsführungsinstrumentarium Fragenkreis 11: Haushaltssatzung b) Ist die Haushaltssatzung fristgerecht beschlossen und veröffentlicht worden? Mit der Beschlussvorlage 0653/12 hat der Rat der Kreisstadt Unna in seiner Sitzung vom 29. November 2012 die Haushaltssatzung 2013/2014 und das Haushaltssicherungskonzept 2013 bis 2020 als Anlage zur Haushaltssatzung verabschiedet. Mit Schreiben vom 11. März 2013 hat der Kreis Unna als Aufsichtsbehörde gemäß § 76 Abs. 2 GO NRW die Haushaltssatzung 2013/2014 und das Haushaltssicherungskonzept der Kreisstadt Unna genehmigt und am 19. März 2013 im Amtsblatt der Kreisstadt Unna öffentlich bekannt gemacht. d) War eine Nachtragssatzung erforderlich und ist diese fristgerecht erlassen worden? Es war keine Nachtragssatzung erforderlich. Fragenkreis 13: Haushaltssicherungskonzept b) Ist das Haushaltssicherungskonzept von der Aufsichtsbehörde genehmigt wor- den? Mit Schreiben vom 11. März 2013 hat der Kreis Unna als Aufsichtsbehörde gemäß § 76 Abs. 2 GO NRW das Haushaltssicherungskonzept der Kreisstadt Unna genehmigt. Seite 1 von 5 Kreisstadt Unna, örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013, Anlage 5 Fragenkreis 14: Investitionen d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen? Der Saldo aus Investitionstätigkeit mit +1,88 Mio. € weicht deutlich vom Planwert mit 1,85 Mio. € ab. Hintergrund ist vor allem die Veranschlagung von Tiefbaumaßnahmen, die erst in den Folgejahren zur Umsetzung kamen (z.B. Brücke Kessebüren, Erschließung Weberstraße, Sportpaket und Skateranlage). e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden? Nein, es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben. Fragenkreis 15: Kredite a) Gab es eine Nettoneuverschuldung oder konnten per Saldo Schulden abgebaut werden? Im Berichtsjahr 2013 entstand keine Nettoneuverschuldung. Im Saldo konnten die Schulden abgebaut werden. Fragenkreis 16: Liquidität c) Musste die Verwaltung Kredite zur Liquiditätssicherung aufnehmen und wie hat sich der Bestand dieser Kredite entwickelt? Die Kredite zur Liquiditätssicherung verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr um rund 1,7 Mio. Euro von rund 63,2 Mio. Euro auf 61,5 Mio. Euro zum 31. Dezember 2013. d) Wurde der in der Haushaltssatzung festgelegte Höchstbetrag für Kredite zur Liquiditätssicherung unterjährig überschritten? Der in der Haushaltssatzung 2013 festgeschriebene Höchstbetrag von 95 Mio. Euro für Kredite zur Liquiditätssicherung wurde im Haushaltsjahr 2013 nicht überschritten. Fragenkreis 20: Korruptionsprävention c) Gab es im abgelaufenen Jahr Fälle von Korruption, die zur Anzeige gebracht wurden? Nein, auskunftsgemäß sind keine Fälle zur Anzeige gebracht worden. Nachhaltigkeit der Aufgabenerfüllung Fragenkreis 22: Ungewöhnliche Kennzahlen zur Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage c) Wie sind die Kennzahlen im interkommunalen Vergleich zu beurteilen? Seite 2 von 5 Kreisstadt Unna, örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013, Anlage 5 Kennzahlen im interkommunalen Vergleich liegen nach wie vor nicht vor. Ein Vergleich mit den mittleren kreisangehörigen Kommunen kann jedoch als Orientierung dienen. Im Vergleichsjahr 2013 lag die Eigenkapitalquote 1 bei durchschnittlich 20,8 Prozent, die Eigenkapitalquote 2 bei durchschnittlich 47,5 Prozent. Die Eigenkapitalquote 1 von Unna liegt mit 13,3 Prozent unter diesem Mittelwert. Die Eigenkapitalquote 2 von Unna stellt sich annähernd gleich dar. Die Abschreibungsintensität lag im Mittel bei 8,8 Prozent. Die Personalintensität bei 20,0 Prozent, die Transferaufwandsquote bei 46,4 Prozent, die Sach- und Dienstleistungsintensität bei 16,4 Prozent. Die Kennzahlen Abschreibungsund Sach- und Dienstleitungsintensität von Unna liegen unterhalb der jeweiligen Mittelwerte. Die übrigen oben genannten Kennzahlen liegen über den jeweiligen Mittelwerten. Die Fehlbetragsquote von Unna liegt im Jahr 2013 mit 6,9 Prozent unter der durchschnittlichen Quote von 10,0 Prozent. Die Liquidität zweiten Grades ist in Unna mit 29,7 Prozent im Vergleich zum Mittelwert von 93,8 Prozent unterdurchschnittlich. Fragenkreis 24: Finanzierung b) Wie ist die Finanzlage der Gebietskörperschaft zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der bestehenden Kredite für Investitionen und zur Liquiditätssicherung? Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ist in 2013 positiv in Höhe von rund 2,4 Mio. Euro. Die Stadt war 2013 daher in der Lage, ihre laufenden Auszahlungen vollständig durch laufende Einzahlungen zu decken bzw. einen Überschuss zu erzielen. Der Bestand der Liquiditätskredite konnte in der Folge um rund 1,7 Mio. Euro verringert werden. Auch bei den Investitionskrediten fand keine Neuverschuldung statt. Die städtische Finanzlage wird durch die für die bestehenden Kredite zu leistenden Zinsen belastet. Die Zinslastquote beträgt 2,2 Prozent. Zu berücksichtigen ist, dass die Zinsen für Kredite zur Liquiditätssicherung im Jahr 2013 unter zwei Prozent lagen, so dass die Ergebnisrechnung wie im Vorjahr relativ gering belastet wurde. Ein Risiko für den Haushalt der Stadt entsteht dann, wenn sowohl der Bedarf an Liquiditätskrediten als auch das Zinsniveau steigen. Zum Prüfungszeitpunkt August/September 2015 ist festzuhalten, dass die kurzfristigen Zinssätze unterhalb des Niveaus von 2013 liegen und somit die Belastung auch weiter gesunken ist. Die zukünftige Zinsentwicklung ist jedoch nicht absehbar. Es bleibt also ein stetiges Risiko für die Haushaltswirtschaft, wenn die laufenden Aus- nicht durch die laufenden Einzahlungen gedeckt werden können. c) In welchem Umfang hat die Gebietskörperschaft Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden? Die von der Stadt Unna vereinnahmten Fördermittel für Investitionen sind im Sonderposten für Zuwendungen bzw. bei den Erhaltenen Anzahlungen passiviert, sofern der geförderte Vermögensgegenstand zum Bilanzstichtag noch nicht fertiggestellt war. Insgesamt hat die Stadt entsprechend der Finanzrechnung im Jahr 2013 rund 5,4 Mio. Euro an Investitionszuwendungen erhalten. Zudem hat sie weitere (konsumtive) Zuwendungen und allgemeine Umlagen i. H. v. rund 41,3 Mio. Euro, davon rund 25,6 Mio. Euro Schlüsselzuweisungen erhalten. Seite 3 von 5 Kreisstadt Unna, örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013, Anlage 5 Fragenkreis 25: Eigenkapitalausstattung a) Besteht kurz- bis mittelfristig die Gefahr einer bilanziellen Überschuldung? Im Lagebricht wird die Datenlage des aktuellen Haushaltssicherungskonzeptes beschrieben. In seiner Sitzung vom 27. November 2014 hat der Rat der Kreisstadt Unna ein fortgeschriebenes Haushaltssicherungskonzept für den Zeitraum 2015 – 2020 mit einem Gesamtvolumen in Höhe von rund 45 Mio. Euro beschlossen. Es geht von einem Erreichen des Haushaltsausgleichs im Jahr 2020 aus. Aktualisierungen erfolgen im Zuge der Fortschreibung des Konzepts für die Jahre 2016 ff. Eine Überschuldung ist bis dahin nicht zu erwarten. Fragenkreis 26: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit a) Haben die ordentlichen Erträge die ordentlichen Aufwendungen decken können? Die ordentlichen Erträge konnten im Berichtsjahr die ordentlichen Aufwendungen nicht decken. Das Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt rund – 1,6 Mio. Euro. b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt? Auf das Ergebnis hatten diverse Faktoren Einfluss; sie werden im Lagebericht erläutert. Die ordentlichen Erträge liegen um rund zwölf Mio. Euro über dem Planwert. Grund hierfür ist, dass rund 5,9 Mio. Euro höhere Zuwendungen und allgemeine Umlagen gebucht werden konnten. Diese sind im Wesentlichen auf die in dieser Teilergebnisposition nicht veranschlagten Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 5,7 Mio. Euro und Zuschüssen an Dritte aus dem Konjunkturpaket II und Zuweisungen vom Land und Bund zurückzuführen. Die ordentlichen Aufwendungen sind um rund sieben Mio. Euro höher als geplant. Als einmaligen Vorgang sind die Zuführungen zu Instandhaltungsrückstellungen von rund 2,6 Mio. Euro zu nennen. Im Zuge der Abgabe der Straßenbaulast bei den Ortsdurchfahrten mussten diese passiviert werden. Fragenkreis 27: Strukturelles Defizit und seine Ursachen b) Welche Produktbereiche haben maßgeblich zum defizitären Ergebnis beigetragen? Zum defizitären Ergebnis des Haushaltsjahres 2013 haben insbesondere die Produktbereiche „01-Innere Verwaltung “ mit einem Ergebnis von -13,6 Mio. Euro, „06-Kinder-, Jugend-, und Familienhilfe“ mit einem Ergebnis von -15,8 Mio. Euro und „03Schulträgeraufgaben“ mit einem Ergebnis von -12,2 Mio. Euro beigetragen. Die Aufstellung aller Produktbereiche kann dem Band zum Jahresabschluss 2013 entnommen werden. Fragenkreis 28: Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage der Gebietskörperschaft zu verbessern? HSK 2013/2014: Seite 4 von 5 Kreisstadt Unna, örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013, Anlage 5 Volumen Maßnahmen innerhalb des Konzerns Kreisstadt Unna im Jahr 2013: 0,54 Mio. Euro. Volumen Maßnahmen der Steueranpassungen im Jahr 2013: 7,44 Mio. Euro. Nicht umgesetzte oder erst verzögert eintretende Haushaltssicherungsmaßnahmen wurden durch Verbesserungen an anderer Stelle des Haushalts kompensiert. Seite 5 von 5 Kreisstadt Unna, örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013, Anlage 6 Definition der Kennzahlen Kennzahlen zur Vermögens- und Schuldenlage Abschreibungsintensität = Bilanzielle Abschreibung auf Anlagevermögen x 100 Ordentliche Aufwendungen Die Kennzahl zeigt an, in welchem Umfang die Kommune durch bilanzielle Abschreibungen auf das Anlagevermögen belastet wird. Anlagendeckungsgrad 2 = (EK + SoPo für Zuwendungen u. Beiträge + langfristiges Fremdkapital) x 100 Anlagevermögen Der Anlagendeckungsgrad 2 gibt Auskunft inwieweit das langfristige Vermögen mit langfristigem Kapital finanziert ist. Grundsätzlich sollte der Anlagendeckungsgrad 2 100 betragen. Eigenkapitalquote 1 = Eigenkapital x 100 Bilanzsumme Die Eigenkapitalquote 1 zeigt an, in welchem Umfang das Vermögen der Kommune durch Eigenkapital finanziert ist. Je höher die Eigenkapitalquote ist, desto unabhängiger ist die Kommune von externen Kapitalgebern. Eigenkapitalquote 2 = (Eigenkapital + Sonderposten für Zuwendungen u. Beiträge) x 100 Bilanzsumme Bei der Eigenkapitalquote 2 werden die Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen dem „wirtschaftlichen Eigenkapital“ zugeordnet, da es sich hierbei um Beträge handelt, die i. d. R. nicht zurückzuzahlen und nicht zu verzinsen sind. Fehlbetragsquote = Negatives Jahresergebnis x (-100) Ausgleichsrücklage + Allg. Rücklage Diese Kennzahl gibt Auskunft über den durch einen Fehlbetrag in Anspruch genommenen Eigenkapitalanteil. Seite 1 von 3 Kreisstadt Unna, örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013, Anlage 6 Kurzfristige Verbindlichkeitsquote = kurzfristige Verbindlichkeiten x 100 Bilanzsumme Die kurzfristige Verbindlichkeitsquote verdeutlicht, wie hoch der Anteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten an der Bilanzsumme ist. Da Haushaltsfehlbeträge in der Regel über Kassenkredite finanziert werden, ist diese Kennzahl ein Indikator dafür, wie stark sich die aufgelaufenen Defizite auf die Finanzlage der Kommune auswirken. Kennzahlen zur Finanzlage Liquidität des 2. Grades = Liquide Mittel + Kurzfristige Forderungen x 100 Kurzfristige Verbindlichkeiten Die Kennzahl stellt zum Stichtag dar, in welchem Umfang die kurzfristigen Verbindlichkeiten durch die liquiden Mittel und kurzfristigen Forderungen zum Stichtag gedeckt werden können. Kennzahlen zur Ertragslage Aufwandsdeckungsgrad = Ordentliche Erträge x 100 Ordentliche Aufwendungen Die Kennzahl zeigt an, in welchem Umfang die ordentlichen Aufwendungen durch die ordentlichen Erträge gedeckt werden können. Ein finanzielles Gleichgewicht kann nur durch eine vollständige Deckung erreicht werden. Netto-Steuerquote = Steuererträge – GewSt.Umlage – Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit x 100 Ordentliche Erträge – GewSt.Umlage – Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit Die Netto-Steuerquote gibt an, zu welchem Teil sich die Kommune „selbst“ finanzieren kann und somit unabhängig von Finanzleistungen Dritter, z. B. staatlichen Zuwendungen ist. Personalintensität = Personalaufwendungen x 100 Ordentliche Aufwendungen Die Kennzahl zeigt auf, welchen Anteil die Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen haben. Im interkommunalen Vergleich dient die Kennzahl dazu, den Teil der Aufwendungen, der üblicherweise für Personal aufwendet wird, zu ermitteln. Sach- und Dienstleistungsintensität = Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen x 100 Ordentliche Aufwendungen Seite 2 von 3 Kreisstadt Unna, örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013, Anlage 6 Die Kennzahl stellt dar, in welchem Ausmaß sich die Kommune für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter entschieden hat. Transferaufwandsquote = Transferaufwendungen x 100 Ordentliche Aufwendungen Diese Kennzahl stellt einen Bezug zwischen den Transferaufwendungen und den ordentlichen Aufwendungen her. Zinslastquote = Finanzaufwendungen x 100 Ordentliche Aufwendungen Durch diese Kennzahl wird die Belastung aus Finanzaufwendungen deutlich, die zusätzlich zu den ordentlichen Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit bestehen. Zuwendungsquote = Erträge aus Zuwendungen x 100 Ordentliche Erträge Diese Kennzahl stellt dar, inwieweit die Kommune von Zuwendungen und damit von Leistungen Dritter abhängig ist. Seite 3 von 3 Kreisstadt Unna Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 Kontakt Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen Heinrichstraße 1, 44623 Herne Postfach 10 18 79, 44608 Herne t 0 23 23/14 80-0 f 0 23 23/14 80-333 e info@gpa.nrw.de i www.gpa.nrw.de 11627