Daten
Kommune
Unna
Dateiname
2. Prüfungsbericht der GPA zur örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2013.pdf
Größe
1,3 MB
Erstellt
07.12.15, 12:00
Aktualisiert
27.01.18, 10:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreisstadt Unna
Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013
11627
PRÜFUNGSBERICHT
Örtliche Prüfung des
Jahresabschlusses der
Kreisstadt Unna
zum 31. Dezember 2013
Seite 1 von 20
Kreisstadt Unna
Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013
11627
INHALTSVERZEICHNIS
Prüfungsauftrag
4
Grundsätzliche Feststellungen sowie rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse
4
Stellungnahme zur Gesamtlagebeurteilung durch den Bürgermeister
4
Unregelmäßigkeiten
6
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
6
Gegenstand der Prüfung
6
Art und Umfang der Prüfung
7
Feststellungen und Erläuterungen zur
Rechnungslegung
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
9
9
9
Jahresabschluss
10
Lagebericht
11
Inventur und Inventar
11
Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände 11
Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft nach § 53 HGrG
Stellungnahme zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
11
12
Wesentliche Bewertungsgrundlagen
12
Feststellung zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
13
Analyse der Vermögens- und Schuldenlage
13
Strukturbilanz
13
Analyse der Vermögensstruktur
14
Analyse der Kapitalstruktur
15
Kennzahlen der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
16
Vermögens- und Schuldenlage
16
Ertragslage
16
Finanzlage
17
Bestätigungsvermerk
18
Anlagen
19
Seite 2 von 20
Kreisstadt Unna
Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013
11627
Abkürzungsverzeichnis
BGBl.
Bundesgesetzblatt
EUR
Euro
€
Euro
e. V.
eingetragener Verein
GemHVO NRW
Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GO NRW
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
GPA NRW
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
GV. NRW.
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen
HGB
Handelsgesetzbuch
IDW
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.
IDR
Institut der Rechnungsprüfer und Rechnungsprüferinnen in Deutschland e.V.
IKS
Internes Kontrollsystem
i. V. m.
in Verbindung mit
L
Prüfungsleitlinien
Mio.
Millionen
o. g.
oben genannte/r
rd.
rund
RdErl.
Runderlass
S.
Seite
T€
Tausend Euro
u. a.
unter anderem
v. H.
von Hundert
VV
Verwaltungsvorschriften
Seite 3 von 20
Kreisstadt Unna
Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013
11627
Prüfungsauftrag
Der Bürgermeister der
Kreisstadt Unna
(im Folgenden auch Stadt genannt)
hat die GPA NRW beauftragt, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 zu prüfen. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat die GPA NRW in seiner Sitzung am 12. Mai 2014 gemäß §
101 Abs. 1 und Abs. 8 GO NRW in Verbindung mit § 103 Abs. 5 GO NRW als Prüferin gewählt.
Der Prüfungsauftrag umfasst die Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern
der Vermögensgegenstände. Darüber hinaus ist der Lagebericht Gegenstand der Prüfung.
Es handelt sich gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW um eine gesetzliche Pflichtprüfung.
Bei der Erstellung dieses Prüfungsberichtes wurde die Prüfungsleitlinie 260 „Leitlinie zur Berichterstattung bei kommunalen Abschlussprüfungen“ des IDR beachtet.
Grundsätzliche Feststellungen sowie
rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse
Stellungnahme zur Gesamtlagebeurteilung durch den Bürgermeister
Der Jahresabschluss ist gemäß § 37 Abs. 2 GemHVO NRW durch einen Lagebericht zu ergänzen. Der Lagebericht ist entsprechend § 48 GemHVO NRW so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
der Gemeinde vermittelt wird. Insbesondere ist auf die Chancen und Risiken für die künftige
Entwicklung der Gemeinde einzugehen; zu Grunde liegende Annahmen sind anzugeben. Der
Bürgermeister der Kreisstadt Unna beurteilt die Lage der Stadt zusammengefasst wie folgt:
Die ordentlichen Erträge konnten die ordentlichen Aufwendungen nicht decken. Das negative
Jahresergebnis 2013 beträgt rund 4,3 Mio. Euro. Zwar liegen die tatsächlichen ordentlichen
Erträge rund 11,8 Mio. Euro über den Planansätzen 2013. Aber auch die ordentlichen Aufwendungen sind um rund 7,3 Mio. Euro gestiegen.
Insbesondere nicht eingeplante Erträge aus der Auflösung von Sonderposten führten zu rund
5,7 Mio. Euro höheren Zuwendungen und allgemeinen Umlagen. Höhere Benutzungsgebühren
im Rettungsdienst, höhere Elternbeiträge und Auflösungen aus Sonderposten für Beiträge führten zu rund 1,8 Mio. Euro höheren öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten als geplant. Auch
die Ist-Ergebnisse der übrigen Ertragspositionen lagen über den Planergebnissen.
Seite 4 von 20
Kreisstadt Unna
Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013
11627
Die Steuerträge lagen rund 1,7 Mio. Euro über den Planerträgen, da u. a. durch die Abrechnung
der Einheitslasten ein Mehrertrag von rund 660.000 Euro entstanden ist. Weiterhin sind höhere
Steuererträge verbucht, da die Haushaltssicherungsmaßnahme „Erhöhung der Realsteuerhebesätze“ im Jahr 2013 greift. Das Niveau der Steuererträge lag erstmals wieder auf der Höhe
vor der Wirtschafts- und Finanzkrise 2007. Ab 2015 werden die Gewerbesteuererträge durch
steuerliche Umstrukturierungen und Firmenan- /- verkäufe der vor Ort ansässigen Konzerne
merklich sinken.
Die Mehraufwendungen von rund 2,0 Mio. Euro bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen sind insbesondere durch die leistungsorientierte Bezahlung nach dem TVöD, Rückstellungen für erwartete Besoldungsanpassungen der Beamten und für Klageverfahren entstanden.
Mehraufwendungen bei der Schulsozialarbeit, Rückstellungen für die Instandhaltungen von
Ortsdurchfahrten führten zu rund 3,4 Mio. Euro höheren Sach- und Dienstleistungsaufwendungen als geplant. Auch die übrigen Aufwendungen lagen im Ist-Ergebnis weitestgehend über den
geplanten Aufwendungen.
Das Finanzergebnis schloss mit - 2,7 Mio. Euro rund 850.000 Euro besser als geplant ab.
Grund hierfür ist das auch in 2013 niedrige Zinsniveau für Kredite.
Die Salden aus laufender Verwaltungs- und Investitionstätigkeit sind positiv. Der positive Saldo
aus laufender Verwaltungstätigkeit ist insbesondere auf die höheren Steuereinzahlungen zurückzuführen. Der Saldo aus Investitionstätigkeit ist positiv, da noch nicht alle erhaltenen Zuwendungen für Investitionen eingesetzt wurden. Negativ ist der Saldo aus Finanzierungstätigkeit, da die Stadt in 2013 mehr Kredite getilgt als aufgenommen hat.
Das Vermögen besteht zu 97 Prozent aus langfristigem Vermögen. Im Vergleich zum Vorjahr
hat es sich geringfügig verringert, da mehr Abschreibungen als Neuinvestitionen zu verzeichnen
waren. Das kurzfristige Vermögen hat sich insbesondere durch höhere Rechnungsabgrenzungsposten im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Das langfristige Kapital beträgt rund 80 Prozent
und ist im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Der Eigenkapitalverzehr hat sich durch das negative Jahresergebnis 2013 fortgesetzt.
Seit 1994 befindet sich die Stadt Unna im Haushaltskonsolidierungsprozess. Die Stadt sieht die
Ursachen in der strukturellen Unterfinanzierung der kommunalen Familie, im ungebremsten
Anstieg der sozialen Leistungen, Wegfall des Gewerbesteuersubstrats und im kommunalen
Finanzausgleich. Die Kreisumlage und Sozialhilfetransferaufwendungen belasten den städtischen Haushalt erheblich. Diese Aufwendungen haben zudem eine weiter steigende Tendenz.
Im kommunalen Finanzausgleich ist die Stadt Unna schlechter gestellt, als die kreisfreien Städte. Das Bundesteilhabegesetz führt in Unna zu einem um 500 Mio. Euro höheren Anteil an den
Kosten der Unterkunft nach dem SGB II (-> Kreisumlage) und 1,0 Mrd. Euro höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer. Die erwarteten finanziellen Entlastungen hat die Stadt bereits in
ihrem Haushaltssicherungskonzept (HSK) eingearbeitet. Das im Rat beschlossenen HSK für
den Zeitraum 2015 – 2020 hat ein Gesamtvolumen von rund 45 Mio. Euro. Trotz HSK wird sich
die allgemeine Rücklage bis 2019 auf rund 10,5 Mio. Euro verringern. 2020 plant die Stadt Unna mit einem ausgeglichenen Haushalt.
Aufgrund der demografischen und sozialen Veränderungen hat die Stadt Unna ein „Handlungskonzept Wohnen 2025“ erstellen lassen. Darin werden die Stärken und Schwächen sowie die
Entwicklungspotenziale des örtlichen Wohnungsmarktes dargestellt. In diesem Zusammenhang
Seite 5 von 20
Kreisstadt Unna
Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013
11627
ist das „Handlungskonzept Königsborn Süd-Ost“ entwickelt worden. Bereits 2008/2009 ist das
„Handlungskonzept Innenstadt Unna 2020“ entstanden. Dieses soll in 2015 fortgeführt werden
zum „Handlungskonzept 2022“. Daneben stellt Unna Bauland in den Ortsteilen zur Verfügung,
um die demografische Entwicklung zu steuern.
Aufgrund der eigenen, während der Prüfung gewonnenen Einschätzung nimmt die GPA NRW
zu der Lagebeurteilung des Bürgermeisters wie folgt Stellung:
Gegen die Darstellungen des Bürgermeisters im Lagebericht bestehen auf der Grundlage der
getroffenen Annahmen keine Einwendungen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass der
Lagebericht insgesamt die wirtschaftliche Lage der Kreisstadt Unna und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt.
Unregelmäßigkeiten
Bei der Jahresabschlussprüfung wurden folgende Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen festgestellt:
Gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW wird der Entwurf des Jahresabschlusses vom Kämmerer aufgestellt und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Der Bürgermeister muss den Entwurf
innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zur Feststellung zuleiten.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 wurde dem Rat der Kreisstadt Unna am 22. Juni
2015 zur Feststellung zugeleitet. Damit wurde die v. g. Frist von der Kreisstadt Unna nicht eingehalten. Die Dynamik der städtischen Jahresabschlussarbeiten zeigt jedoch, dass die zeitlichen Verzögerungen zügig abgearbeitet werden.
Weitere Unregelmäßigkeiten, die einer besonderen Berichtsdarstellung an dieser Stelle bedürfen, wurden nicht festgestellt.
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Gegenstand der Prüfung
Der Gegenstand der Prüfung ist der Jahresabschluss der Kreisstadt Unna zum 31. Dezember
2013. Die Prüfung umfasst die Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnungen, den Anhang und die Buchführung. Die Inventur, das Inventar
und die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie
der Lagebericht wurden ebenfalls in die Prüfung einbezogen.
Der Jahresabschluss wird vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Dieser
trägt somit für die Rechnungslegung und für die der GPA NRW als Prüferin gemachten Angaben die Verantwortung. Die Aufgabe der GPA NRW als Prüferin ist es, die vorgelegten Unterlagen und die gemachten Angaben im Rahmen einer pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen.
Seite 6 von 20
Kreisstadt Unna
Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013
11627
Der Jahresabschluss ist gemäß § 101 Abs. 4 GO NRW dahingehend geprüft worden, ob er ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Stadt vermittelt. Ferner hat die GPA NRW geprüft, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet worden sind. Grundlage dieser Prüfung
waren insbesondere die nachfolgend genannten Vorschriften, in der zum Abschlussstichtag
gültigen Fassung:
• GemHVO NRW,
• GO NRW,
• VV Muster zur GO und GemHVO.
Die gezielte Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie z. B. Untreuehandlungen und Unterschlagungen, war nicht Gegenstand der Jahresabschlussprüfung. Die Art und
Angemessenheit des Versicherungsschutzes hat die GPA NRW ebenfalls nicht geprüft.
Als Prüfungsunterlagen dienten Buchführungsunterlagen, Belege, Verträge, Satzungen, Akten
sowie sonstige schriftliche Unterlagen der Stadt.
Alle von der GPA NRW erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise sind vom Bürgermeister und den zur Auskunft benannten Mitarbeitern bereitwillig erteilt worden. Ergänzend
hierzu hat der Bürgermeister eine Vollständigkeitserklärung abgeben. Er bestätigt schriftlich,
dass in der Buchführung und im zu prüfenden Jahresabschluss alle bilanzierungspflichtigen
Vermögenswerte und Verpflichtungen enthalten sind. Weiterhin wird bestätigt, dass alle erforderlichen Angaben gemacht und alle bestehenden Haftungsverhältnisse bekannt gegeben worden sind.
Art und Umfang der Prüfung
Die GPA NRW hat die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden. Hierbei hat die GPA NRW die Prüfungsleitlinien des
IDR berücksichtigt und die Prüfung an die vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung angelehnt. Die GPA NRW ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichende Grundlage für das Prüfungsurteil bildet.
Auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes und unter Beachtung der Prüfungsleitlinien
IDR PS 200 „Leitlinien zur Durchführung von kommunalen Jahresabschlussprüfungen“ und IDR
PS 720 „Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft“ hat die GPA NRW zunächst eine Prüfungsstrategie erarbeitet. Diese basiert auf der Beurteilung des wirtschaftlichen und rechtlichen
Umfeldes der Kommune, ihrer Ziele, Strategien und Risiken. Sie wird darüber hinaus von der
Größe und Komplexität der Kommune und der Wirksamkeit ihres rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems beeinflusst.
Ausgangspunkt der Prüfung war der von der GPA NRW geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss der Kreisstadt Unna zum 31.
Dezember 2012. Ausgehend vom wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld der Kreisstadt Unna
Seite 7 von 20
Kreisstadt Unna
Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013
11627
hat die GPA NRW Risikofaktoren identifiziert und analysiert. Danach wurden die Prüfungsgebiete, die potenziell mit wesentlichen Fehlern oder mit Verstößen gegen die Rechnungslegungsvorschriften behaftet sein können, festgelegt. Darüber hinaus hat die GPA NRW zwischen kritischen und weniger kritischen Prüfungsgebieten differenziert. Die Prüfungsstrategie des risikoorientierten Prüfungsansatzes hat zu folgenden Schwerpunkten des Prüfungsprogramms geführt:
• Abgrenzung Herstellungs- / Erhaltungsaufwand,
• Werthaltigkeit der Finanzanlagen,
• Entwicklung und Bewertung der Forderungen,
• Bestand der liquiden Mittel,
• Entwicklung und Bewertung der Sonderposten,
• Entwicklung und Bewertung der Rückstellungen,
• Entwicklung und Bewertung der Verbindlichkeiten,
• Entwicklung und Bewertung der Rechnungsabgrenzungsposten.
Darüber hinaus hat die GPA NRW die Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft anhand der
IDR Leitlinie 720 geprüft.
Im Rahmen der Prüfplanung wurden Art und Umfang der Prüfungshandlungen sowie deren
zeitlicher Ablauf und der Einsatz von Mitarbeitern festgelegt. Die Prüfungshandlungen umfassten analytische Prüfungshandlungen sowie Einzelfallprüfungen. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen wurden die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Wirtschaftlichkeit beachtet. Sowohl die analytischen Prüfungshandlungen als auch die Einzelfallprüfungen wurden in
ausgewählten Stichproben durchgeführt. Die Art und der Umfang der Prüfungen richteten sich
dabei nach der Bedeutung der Prüfungsgebiete.
Bei der Prüfung der versicherungsmathematischen Berechnung der Pensions- und Beihilferückstellungen hat die GPA NRW ihr Urteil auf ein Gutachten der Kommunalen Versorgungskassen für Westfalen-Lippe, Münster, vom 23. Januar 2014 zum Stichtag 31. Dezember 2013
gestützt. Die Bewertung der Rückstellungen wurde mit Hilfe von Plausibilitätskontrollen überprüft.
Zur Prüfung der liquiden Mittel und der Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten lagen Saldenbestätigungen der Geld- / Kreditinstitute vor. Die Forderungen und Verbindlichkeiten im Verbundbereich wurden durch Saldenbestätigungen der Tochter- und Enkelunternehmen mitgeteilt.
Das städtische Rechtsamt hat eine Auflistung über rechtliche Sachverhalte im Berichtsjahr, die
zu einer Rückstellungsbildung führen, vorgelegt.
Im Rahmen der Prüfung des Lageberichtes hat die GPA NRW untersucht, ob der Lagebericht
im Einklang mit der wirtschaftlichen Situation der Kreisstadt Unna steht. Weiterhin wurde beurteilt, ob eine zutreffende Vorstellung von den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
gegeben wird. Hierzu hat die GPA NRW die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
analysiert, um sich ein eigenes Urteil über die wirtschaftliche Lage zu bilden. Die im Lagebericht
Seite 8 von 20
Kreisstadt Unna
Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013
11627
getroffenen Aussagen wurden zudem unter Berücksichtigung der Erkenntnisse, die im Rahmen
der Prüfung gewonnen wurden, beurteilt.
Die GPA NRW hat ihre Prüfungsarbeiten, mit Unterbrechungen, in den Monaten August und
September 2015 in den Räumlichkeiten der Kreisstadt Unna durchgeführt. Restarbeiten und
Berichterstellung sind im September 2015 in den Büroräumen der GPA NRW erfolgt. Die Prüfungshandlungen sind, soweit sie nicht im Prüfbericht dargestellt sind, in den Arbeitspapieren
der GPA NRW nach Art, Umfang und Ergebnis festgehalten.
Feststellungen und Erläuterungen zur
Rechnungslegung
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Buchungssoftware
Die Abwicklung der Geschäftsvorfälle wird in der Buchungssoftware infoma newsystems kommunal NKR/NKFsystem der Firma INFOMA Software Consulting GmbH, Ulm, vorgenommen.
Uns lag ein Zertifikat der Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH, Essen, vom
08. Mai 2013 für das INFOMA newsystem Programmmodul „newsystem kommunal NKR/NKFSystem, V6“ vor. Gegenstand des Zertifikats ist die Ordnungsmäßigkeit der Version 6, die im
Jahr 2013 von der Kreisstadt Unna eingesetzt wurde.
Die GPA NRW hat bei ihrer Prüfung keine Sachverhalte festgestellt, die dagegen sprechen,
dass die von der Stadt getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet
sind, die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten.
Anlagevermögen
Wie in den Vorjahren bestehen keine ausreichenden Nachweise zur Ermittlung der aktivierten
Eigenleistungen. Stundennachweise oder ähnliche Arbeitsaufzeichnungen fehlen weiterhin.
Entsprechend der Aussage der Kreisstadt Unna sollen ab dem Jahr 2015 Arbeitsaufzeichnungen angefertigt werden.
Forderungen / Verbindlichkeiten Tochterunternehmen
Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber den verbundenen Unternehmen und Beteiligungen stimmen zum Teil nicht mit den Beträgen der Saldenbestätigungen der Töchter überein.
Die Differenzen konnten zum Großteil geklärt werden. Die verbleibenden Differenzen sind unwesentlich.
Sonderposten für den Gebührenausgleich
Seite 9 von 20
Kreisstadt Unna
Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013
11627
Die Überdeckungen des Gebührenhaushalts „Rettungsdienst“ konnten zum Teil nicht innerhalb
der Frist gemäß § 6 KAG vollständig an die Gebührenzahler zurückgegeben werden. Grund
hierfür ist, dass im Rahmen der Eröffnungsbilanz der Sonderposten korrigiert wurde. Zu dem
Zeitpunkt war aber der neue Gebührenkalkulationszeitraum 2012 bis 2014 bereits kalkuliert. Die
Stadt wird die Überdeckungen im Kalkulationszeitraum ab 2015 entsprechend einplanen.
Sonstiges
Ein rechnungslegungsbezogenes, funktionierendes IKS ist in Ansätzen vorhanden.
Der auf Grundlage des verbindlich vorgegebenen kommunalen Kontierungsplans (Anlage 17
der VV Muster zur GO NRW und GemHVO NRW) erstellte und im Berichtsjahr angewandte
Kontenplan gewährleistet eine klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes.
Die Geschäftsvorfälle wurden im Wesentlichen vollständig, fortlaufend und zeitgerecht erfasst.
Die Belege wurden überwiegend ordnungsgemäß angewiesen, ausreichend erläutert und übersichtlich abgelegt. Die Zahlen der Vorjahresbilanz wurden richtig in das Berichtsjahr vorgetragen. Der Jahresabschluss wurde aus der Buchführung zutreffend entwickelt und von der Stadt
aufgestellt. Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen mit Ausnahme
der dargestellten Sachverhalte den gesetzlichen Vorschriften, den ergänzenden Satzungen und
den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung und
Jahresabschluss.
Die Bestandsnachweise der Vermögensgegenstände, des Kapitals, der Schulden, der Rückstellungen, der Sonderposten, der Bilanzierungshilfen und der Rechnungsabgrenzungsposten sind
erbracht.
Jahresabschluss
Die Schlussbilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung sowie die Teilrechnungen wurden ordnungsgemäß aus den Büchern und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die
gesetzlichen Vorschriften zu Ansatz, Ausweis und Bewertung einschließlich der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung sind beachtet worden.
Die Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurden entsprechend der vom Rat
festgesetzten Wertgrenzen einzeln in den Teilfinanzrechnungen ausgewiesen. Auskunftsgemäß
nimmt die Stadt Unna bei geplanten Investitionen gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO NRW eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vor.
Die Stadt hat gemäß § 18 GemHVO NRW zur Verwaltungssteuerung und für die Beurteilung
der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit eine Kosten- und Leistungsrechnung (in Form einer Voll-/Teilkostenrechnung) lediglich für den Gebührenhaushalt Rettungsdienst aufgebaut. Im
übrigen Haushalt werden Kosten auskunftsgemäß auf Basis von Kostenarten, Kostenstellen
und Kostenträgern erfasst. Dadurch ist eine dezidierte Auswertung der Budgets zu jeder Zeit
tagesaktuell möglich. In Ansätzen wird eine interne Leistungsverrechnung durchgeführt.
Dem Anhang sind gemäß § 44 Abs. 3 GemHVO NRW ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel und ein Verbindlichkeitenspiegel beigefügt. Anlagenspiegel, Forderungs- und Verbindlich-
Seite 10 von 20
Kreisstadt Unna
Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013
11627
keitenspiegel entsprechen den Anlagen 23 bis 25 der VV Muster zur GO NRW und GemHVO
NRW. Die Kreisstadt Unna hat zudem einen Rückstellungsspiegel als Aufgliederung des Postens „sonstige Rückstellungen“ gemäß § 44 Abs. 2 Nr. 4 GemHVO NRW beigefügt.
Der Anlagenspiegel enthält für die Posten des Anlagevermögens die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die Zugänge, Abgänge und Umbuchungen, die Zuschreibungen, die kumulierten Abschreibungen, die Buchwerte am Abschlussstichtag und am vorherigen Abschlussstichtag und die Abschreibungen im Haushaltsjahr, sowie die Abschreibungen auf Abgänge im
Haushaltsjahr. Der Forderungsspiegel enthält alle öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen
Forderungen unterteilt nach der jeweiligen Restlaufzeit. Der Verbindlichkeitenspiegel enthält
alle bilanzierungspflichtigen Verbindlichkeiten. Sie sind entsprechend ihrer Restlaufzeit unterteilt. Darüber hinaus sind soweit vorhanden nachrichtlich die Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten angegeben. Der freiwillig erstellte Rückstellungsspiegel ergibt sich
korrekt aus den Sachkonten (Zuführung, Auflösung, Inanspruchnahme).
Lagebericht
Der Lagebericht enthält eine Analyse zur Vermögens- und Schuldenlage der Stadt. Darüber
hinaus geht der Bürgermeister auf die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der
Stadt ein. Dabei gibt er die zu Grunde liegenden Annahmen an. Die Prüfung des Lageberichts
hat ergeben, dass der Lagebericht mit den Erkenntnissen, die die GPA NRW bei ihrer Prüfung
gewonnen hat, im Einklang steht. Der Lagebericht vermittelt eine zutreffende Vorstellung von
der Lage der Stadt. Ferner hat die Prüfung ergeben, dass im Lagebericht die wesentlichen
Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind und dass die Angaben vollständig und zutreffend sind. Insgesamt enthält der Lagebericht alle erforderlichen Angaben.
Inventur und Inventar
Im Rahmen einer Inventur wurden alle Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen. Im Inventar wurde der Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden angegeben. Gemäß § 29 Abs. 1 GemHVO NRW fand eine Buch- und
Beleginventur statt. Eine körperliche Inventur muss erst wieder im Jahr 2015 durchgeführt werden.
Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der
Vermögensgegenstände
Für die Bestimmung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer von abnutzbaren Vermögensgegenständen wurde die vom Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK NRW) bekannt gegebene Abschreibungstabelle für Kommunen beachtet.
Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft nach § 53 HGrG
Die GPA NRW hat bei der Prüfung auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nummer 1
und 2 HGrG sowie die IDR Prüfungsleitlinie 720 beachtet. Es wurde geprüft, ob die Geschäfte
Seite 11 von 20
Kreisstadt Unna
Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013
11627
ordnungsgemäß, d. h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen kommunalrechtlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und verwaltungsinternen Richtlinien und Anweisungen, geführt sind. Im Einzelnen sind die Feststellungen dieser
Prüfung in der Anlage 5 unseres Prüfungsberichtes aufgeführt. Berichtet wird jedoch nur über
die Änderungen im Vergleich zu den Vorjahren.
Die Haushaltssatzung für das Jahr 2013 (Doppelhaushalt 2013/2014) und das Haushaltssicherungskonzept der Kreisstadt Unna wurden am 11. März 2013 von der Kommunalaufsicht genehmigt und am 19. März 2013 bekannt gemacht.
Der Stadtkämmerer entscheidet über über- / außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro allein. Höhere über- / außerplanmäßige Aufwendungen
und Auszahlungen muss der Rat genehmigen. Der Rat hat im Berichtsjahr 1.742.087,08 Euro
an über- und außerplanmäßigen konsumtiven Aufwendungen und Auszahlungen genehmigt;
investiv belief sich die Summe auf 38.000 Euro an über- und außerplanmäßigen Auszahlungen.
Die übertragenen Ermächtigungen wurden im Berichtsjahr gemäß § 22 Abs. 4 GemHVO NRW
dem Rat vorgelegt. Gemäß § 22 GemHVO sind aus dem Jahr 2012 Auszahlungsermächtigungen von 12.714.759,35 Euro (laufende Verwaltungstätigkeit) und 5.264.591,60 Euro (Investitionstätigkeit) übertragen worden. In das Jahr 2014 werden Auszahlungsermächtigungen von
12.387.599,51 Euro (laufende Verwaltungstätigkeit) und 6.561.506,93 Euro (Investitionstätigkeit) übertragen.
Erhebliche Abweichungen vom Haushaltsplan werden von der Kreisstadt Unna im Lagebericht
dargestellt.
Stellungnahme zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Wesentliche Bewertungsgrundlagen
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten unter Abzug
planmäßiger und ggf. außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Bewertung der Forderungen und der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zum Nennwert. Nicht werthaltige Forderungen wurden wertberichtigt oder abgeschrieben. Verbindlichkeiten und Rückstellungen sind
mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Die Pensions- und Beihilferückstellungen sind nach
dem versicherungsmathematischen Verfahren mit dem jeweiligen Teilwert bilanziert.
Über die im Anhang dargestellten und ausgeübten Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte
hinaus hat die Stadt keine weiteren ausgeübt. Soweit erkennbar wurden die Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.
Eine weitergehende Aufgliederung und Erläuterung der Bilanzposten, der Ergebnis- und der
Finanzrechnung ergibt sich aus dem Anhang der Stadt. Auf die analysierende Darstellung der
Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage in den nachfolgenden Abschnitten wird zudem
verwiesen.
Im Berichtsjahr waren keine sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen mit wesentlichen Auswirkungen auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses zu verzeichnen.
Seite 12 von 20
Kreisstadt Unna
Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013
11627
Feststellung zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Unter Berücksichtigung der zuvor genannten wesentlichen Bewertungsgrundlagen ist die GPA
NRW der Überzeugung, dass der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 und der Lagebericht unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der
Kreisstadt Unna vermitteln.
Analyse der Vermögens- und Schuldenlage
Strukturbilanz
Zur Beurteilung der Vermögens- und Schuldenlage hat die GPA NRW die einzelnen Bilanzposten hinsichtlich ihrer Fristigkeit analysiert und dem lang- oder kurzfristigen Bereich zugeordnet.
Beim sonstigen kurzfristigen Vermögen sind die sonstigen Vermögensgegenstände ausgewiesen. Die im Forderungsspiegel ausgewiesenen langfristigen Forderungen (Restlaufzeit über
fünf Jahre) sind dem langfristigen Vermögen zugeordnet.
Bei den langfristigen Rückstellungen sind lediglich die Pensions- und Beihilferückstellungen
(zweite nur für die Versorgungsempfänger) berücksichtigt. Die noch nicht verwendeten Zuwendungen, die als erhaltene Anzahlungen passiviert wurden, sowie die Kredite zur Liquiditätssicherung sind in der Strukturbilanz den kurzfristigen Verbindlichkeiten zugeordnet. Die passiven
und aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind nur in Höhe der geleisteten Investitionszuschüsse und den dafür erhaltenen Zuwendungen den langfristigen Abgrenzungsposten zugeordnet.
Aktivseite der Strukturbilanz
Bilanzposten
Unbebaute Grundstücke
31.12.2012
in Tausend Euro
31.12.2013
in Tausend Euro
Veränderung 2013 zum
Vorjahr in Prozent
49.751
50.409
1,3
Bebaute Grundstücke
116.790
113.969
-2,4
Infrastrukturvermögen
192.248
187.111
-2,7
Finanzanlagevermögen
58.810
58.655
-0,3
Übriges Sachanlagevermögen
und langfristige Forderungen
17.074
16.331
-4,4
2.412
5.005
107,5
437.085
431.481
-1,3
Vorräte
1.137
710
-37,6
Kurzfristige Forderungen
8.717
8.694
-0,3
Liquide Mittel
387
844
117,9
Sonstiges kurzfristiges Vermögen
269
166
-38,1
1.084
1.149
6,0
Langfristige Rechnungsabgrenzungsposten
Langfristiges Vermögen
Kurzfristige Rechnungsab-
Seite 13 von 20
Kreisstadt Unna
Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013
Bilanzposten
31.12.2012
in Tausend Euro
11627
31.12.2013
in Tausend Euro
Veränderung 2013 zum
Vorjahr in Prozent
grenzungsposten
Kurzfristiges Vermögen
Gesamtvermögen
11.594
11.563
-0,3
448.680
443.044
-1,7
Passivseite der Strukturbilanz
Bilanzposten
31.12.2012
in Tausend Euro
Eigenkapital (ohne Ausgleichsrücklage)
31.12.2013
in Tausend Euro
Veränderung 2013 zum
Vorjahr in Prozent
75.378
63.191
0
0
Jahresfehlbetrag
-13.690
-4.304
68,6
Sonderposten
159.996
155.915
-2,6
Langfristige Rückstellungen
74.017
76.585
3,5
Langfristige Verbindlichkeiten
58.944
56.987
-3,3
2.369
4.186
76,7
357.014
352.560
-1,3
Kurzfristige Rückstellungen
14.992
16.043
7,0
Kurzfristige Verbindlichkeiten
75.184
73.071
-2,8
1.490
1.368
-8,9
91.666
90.482
-1,3
448.680
443.043
-1,3
Ausgleichsrücklage
Langfristige Rechnungsabgrenzungsposten
Langfristiges Kapital
Kurzfristige Rechnungsabgrenzungsposten
Kurzfristiges Kapital
Gesamtkapital
-16,2
Analyse der Vermögensstruktur
Das Infrastrukturvermögen und die unbebauten sowie bebauten Grundstücke bestimmen mit
einem Anteil von rund 80 Prozent der Bilanzsumme maßgeblich die Vermögenslage der Kreisstadt Unna. Nimmt man das Finanzanlagevermögen sowie das übrige Sachanlagevermögen
hinzu, beträgt der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme rund 96 Prozent. Das langfristige Vermögen hat sich insgesamt im Vergleich zum Vorjahr 2012 um rund ein Prozent verringert. Diese Verringerung ist insbesondere auf den Vermögensverzehr bedingt durch die Abschreibungen zurückzuführen. Die langfristigen Rechnungsabgrenzungsposten haben sich u. a.
aufgrund der Ausweiskorrektur des Vermögensgegenstandes „Unterführung Königsborner Tor“
von der Bilanzposition Brücken und Tunnel in die Bilanzposition Aktive Rechnungsabgrenzungsposten erhöht. Die geleisteten Zuwendungen für die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes wurden aktiviert.
Der Anteil des kurzfristigen Vermögens an der Bilanzsumme ist mit rund drei Prozent als relativ
gering anzusehen.
Seite 14 von 20
Kreisstadt Unna
Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013
11627
In der Summe weist die Kreisstadt Unna ein Gesamtvermögen von rund 443 Mio. Euro zum 31.
Dezember 2013 und somit eine um rund 5,6 Mio. Euro geringere Bilanzsumme im Vergleich
zum Vorjahr aus. Bezogen auf die Einwohnerzahl der Stadt von 58.856 Einwohner (66.047 im
1
Jahr 2012) entfallen rein rechnerisch rund 7.528 Euro (Vorjahr: 6.793 Euro) Vermögen auf
einen Einwohner. Hiervon sind rund 7.229 Euro (Vorjahr: 6.559 Euro) im Anlagevermögen langfristig gebunden.
Analyse der Kapitalstruktur
Das Gesamtvermögen der Kreisstadt Unna in Höhe von rund 443 Mio. Euro ist zu rund 63 Mio.
Euro bzw. rund 13 Prozent aus Eigenkapital finanziert. Die gewährten Zuschüsse (Sonderposten) belaufen sich auf rund 156 Mio. Euro bzw. rund 35 Prozent der Bilanzsumme. Beide Positionen zusammengerechnet ergeben rund 219 Mio. Euro bzw. rund 48 Prozent der Bilanzsumme. Die angespannte Ertragslage spiegelt sich in dem um rund 16 Prozent gesunkenen Eigenkapital im Vergleich zum Vorjahr wider.
Das Eigenkapital verändert sich im Jahr 2013 wesentlich durch das negative Jahresergebnis
des Vorjahres und des laufenden Jahres. Positiv beeinflusst wird die allgemeine Rücklage
durch den Verrechnungssaldo gem. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW. Die Stadt hat ihr Haushaltssicherungskonzept auch im Jahr 2013 fortgeschrieben. In diesem wird ein weiterer Eigenkapitalverzehr vorgesehen. Nach dem aktuellen Haushaltssicherungskonzept 2015 soll der Eigenkapitalverzehr bis 2019 reduziert werden. Dann soll die allgemeine Rücklage noch rund sechs Mio.
Euro betragen. In 2020 plant die Stadt, einen Jahresüberschuss zu erzielen.
Darüber hinaus stehen der Stadt weitere langfristige Mittel (langfristige Verbindlichkeiten, langfristige Rückstellungen, langfristige Rechnungsabgrenzungsposten) in Höhe von rund 138 Mio.
Euro bzw. rund 31 Prozent der Bilanzsumme zur Verfügung. Insgesamt beträgt das langfristige
Kapital rund 353 Mio. Euro bzw. 80 Prozent der Bilanzsumme. Damit ist das Anlagevermögen
überwiegend durch langfristiges Kapital finanziert.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten setzen sich im Wesentlichen aus den Krediten zur Liquiditätssicherung zusammen. Diese sind im Vergleich zum Vorjahr um rund 1,7 Mio. Euro gesunken. Dennoch bleibt die Liquiditätslage angespannt. Die langfristigen Rechnungsabgrenzungsposten haben sich aufgrund der bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten durchgeführten
Buchungen ebenfalls erhöht (Ausweiskorrektur Vermögensgegenstand „Unterführung Königsborner Tor“ und erhaltene und weitergegebene Investitionszuwendungen).
Das Fremdkapital (Rückstellungen und Verbindlichkeiten) hat mit insgesamt rund 223 Mio. Euro
einen Anteil von rund 50 Prozent an der Bilanzsumme. Hiervon entfällt der größte Betrag auf
die Pensionsrückstellungen (76,5 Mio. Euro), Kredite für Investitionen (58 Mio. Euro) und Kredite zur Liquiditätssicherung (61,6 Mio. Euro). Rein rechnerisch beträgt die Gesamtverschuldung
(Summe Verbindlichkeiten und Rückstellungen) je Einwohner rund 3.784 Euro (Vorjahr: 3.378
Euro). Im Vergleich zum Vorjahr ist diese Kennzahl damit weiter gestiegen.
1
Die Einwohnerzahlen 2013 sind die auf Basis Zensus 2011. Die Einwohnerzahlen 2012 basierten noch auf nach der Volkszählung vom
25. Mai 1987 fortgeschriebenen Einwohnerzahlen.
Seite 15 von 20
Kreisstadt Unna
Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013
11627
Kennzahlen der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
Vermögens- und Schuldenlage
Nachfolgend sind Kennzahlen zur Vermögens- und Schuldenlage dargestellt. Die Kennzahlen
sind in der Anlage 6 zum Prüfungsbericht erläutert und entsprechend dem NKF-Kennzahlenset
Nordrhein-Westfalen (RdErl. des Innenministeriums NRW vom 01.12.2008 – 34 – 48.04.05/01 –
2323/08) ermittelt worden.
Kennzahlen zur Vermögens- und Schuldenlage
Bezeichnung
Kennzahlenwert 31.12.2012 in
Prozent
Kennzahlenwert 31.12.2013 in
Prozent
Anlagendeckungsgrad 2
64,30
63,40
Abschreibungsintensität
7,9
7,3
Eigenkapitalquote 1
13,8
13,3
Eigenkapitalquote 2
48,9
48,0
Fehlbetragsquote
18,2
6,8
8,8
7,3
Kurzfristige Verbindlichkeitenquote
Die Kennzahlen zur Vermögens- und Schuldenlage machen deutlich, dass sich die Lage der
Kreisstadt im Vergleich zum Vorjahr weitestgehend weiter verschlechtert hat. Das in 2013 erneut negative Jahresergebnis und die weiter reduzierte Bilanzsumme führen dazu, dass sich
die Kennzahlen überwiegend verschlechtern. Die Fehlbetragsquote, die Abschreibungsintensität und die kurzfristige Verbindlichkeitenquote lassen erkennen, dass eine Verbesserung eingetreten ist. Die geringere Fehlbetragsquote resultiert daraus, dass der Fehlbetrag 2013 um rund
neun Mio. Euro geringer ausgefallen ist als 2012. Die geringere Abschreibungsintensität ergibt
sich rechnerisch aufgrund der insgesamt im Vergleich zum Vorjahr geringeren Abschreibungen
auf das Anlagevermögen. Die bilanziellen Abschreibungen sind im Vergleich zum Vorjahr 2012
2
um rund 2,5 Mio. Euro gesunken.
Ertragslage
Nachfolgend sind Kennzahlen zur Ertragslage dargestellt. Die Kennzahlen sind in Anlage 6
erläutert und entsprechend dem NKF-Kennzahlenset Nordrhein-Westfalen (RdErl. des Innenministeriums NRW vom 01.12.2008 – 34 – 48.04.05/01 – 2323/08) ermittelt worden.
Kennzahlen zur Ertragslage
Bezeichnung
Aufwandsdeckungsgrad
2
Kennzahlenwert 31.12.2012
in Prozent
92,5
Kennzahlenwert 31.12.2013
in Prozent
98,9
vgl. Aufgliederung Ergebnisrechnung Anlage 2.
Seite 16 von 20
Kreisstadt Unna
Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013
Bezeichnung
11627
Kennzahlenwert 31.12.2012
in Prozent
Kennzahlenwert 31.12.2013
in Prozent
Netto-Steuerquote
47,4
50,9
Personalintensität
20,5
20,6
Sach- und Dienstleistungsintensität
15,9
15,2
Transferaufwandsquote
47,4
48,9
2,5
2,2
30,7
28,6
Zinslastquote
Zuwendungsquote
Bei den Kennzahlen zur Ertragslage ist im Vergleich zum Vorjahr bei dem Aufwandsdeckungsgrad eine Verbesserung zu verzeichnen. Die ordentlichen Aufwendungen werden zu rund 99
Prozent durch ordentliche Erträge gedeckt. Auch die Kennzahlen Nettosteuerquote und Zuwendungsquote lassen erkennen, dass eine Verbesserung eingetreten ist.
Finanzlage
Nachfolgend sind die Kennzahlen zur Finanzlage dargestellt. Die Kennzahlen sind in Anlage 6
erläutert und entsprechend dem NKF-Kennzahlenset Nordrhein-Westfalen (RdErl. des Innenministeriums NRW vom 01.12.2008 – 34 – 48.04.05/01 – 2323/08) ermittelt worden.
Kennzahlen zur Finanzlage
Bezeichnung
Liquidität 2. Grades
Kennzahlenwert zum 31.12.2012
in Prozent
23,1
Kennzahlenwert zum 31.12.2013
in Prozent
29,7
Die Kennzahl der Liquidität des zweiten Grades gibt Auskunft über die kurzfristige Liquidität der
Kreisstadt Unna. Die Kennzahl hat sich im Vergleich zum Vorjahr zwar verbessert, spiegelt aber
nach wie vor die angespannte und schlechte Liquiditätslage der Stadt wider.
Seite 17 von 20
Kreisstadt Unna
Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013
11627
Bestätigungsvermerk
Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember
2013 nebst Lagebericht erteilt die GPA NRW den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:
„Die GPA NRW hat den Jahresabschluss der Kreisstadt Unna zum 31. Dezember 2013 – bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnungen und Anhang - sowie den Lagebericht geprüft. Die Buchführung, die Inventur, das
Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände wurden in die Prüfung einbezogen.
Die GPA NRW hat die Prüfung des Jahresabschlusses nebst Lagebericht nach § 101 Abs. 1
und Abs. 8 GO NRW in Verbindung mit § 103 Abs. 5 GO NRW vorgenommen. Die Prüfung
erfolgte unter Berücksichtigung der Prüfungsleitlinien des Instituts der Rechnungsprüfer und
Rechnungsprüferinnen in Deutschland e. V. und angelehnt an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wesentliche Unrichtigkeiten und Verstöße mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. In
der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich
festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der
angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses nebst
Lagebericht. Die GPA NRW ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere
Grundlage für ihre Beurteilung bildet.
Die Prüfung der GPA NRW hat zu keinen Einwendungen geführt.
Der Jahresabschluss zeigt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt. Er wurde unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung erstellt. Die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften, die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen wurden beachtet. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss. Er vermittelt insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Stadt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.“
Herne, den 25. September 2015
Thomas Nauber
Bettina Brennenstuhl
Abteilungsleitung
Teamleitung
Seite 18 von 20
Kreisstadt Unna
Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013
11627
Anlagen
Anlage 1:
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013
Anlage 2:
Anhang zum Jahresabschluss der Kreisstadt Unna zum 31. Dezember 2013
Anlage 3:
Lagebericht zum Jahresabschluss der Kreisstadt Unna zum 31. Dezember
2013
Anlage 4:
Rechtliche Verhältnisse und wirtschaftliche Grundlagen
Anlage 5:
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG gemäß IDR Prüfungsleitlinie 720
Anlage 6:
Definition der Kennzahlen
Seite 19 von 20
SUMME AKTIVA
4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
2. Umlaufvermögen
2.1 Vorräte
2.1.1 Roh-, Hilf- und Betriebsstoffe, Waren
2.1.2 Geleistete Anzahlungen
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Tansferleistungen
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens
2.4 Liquide Mittel
1. Anlagevermögen
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
1.2 Sachanlagen
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.1.1 Grünflächen
1.2.1.2 Ackerland
1.2.1.3 Wald, Forsten
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1 Kinder-und Jugendeinrichtungen
1.2.2.2 Schulen
1.2.2.3 Wohnbauten
1.2.2.4 Sonst. Dienst-, Geschäfts-, Betriebsgebäude
1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
1.2.3.2 Brücken und Tunnel
1.2.3.3 Straßennetz mit Wege, Plätze, Verkehrsanl.
1.2.3.4 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
1.3 Finanzanlagen
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
1.3.2 Beteiligungen
1.3.3 Sondervermögen
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens
1.3.5 Ausleihungen
1.3.5.1 an verbundenen Unternehmen
1.3.5.2 an Beteiligungen
1.3.5.3 an Sondervermögen
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen
AKTIVA
387.429,87
844.041,39
443.043.587,75
448.680.041,35 SUMME PASSIVA
3.496.367,01
5.347.910,36
4.852.652,51
268.581,36
6.123.396,61
3.578.335,62
166.373,49
6.153.549,35
1.137.320,07
433.189.780,17 1. Eigenkapital
862.284,50
1.1 Allgemeine Rücklage
1.2 Sonderrücklagen
1.3 Ausgleichsrücklage
43.116.361,55
1.4 Jahresüberschuss / -fehlbetrag
3.406.392,43
566.627,34 2. Sonderposten
2.661.457,00
2.1 für Zuwendungen
2.2 für Beiträge
379.867,00
2.3 für den Gebührenausgleich
72.007.017,70
2.4 Sonstige Sonderposten
1.416.276,27
42.986.758,99 3. Rückstellungen
3.1 Pensionsrückstellungen
49.522.930,83
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten
8.286.882,00
3.3 Instandhaltungsrückstellungen
129.754.507,51
3.4 Sonstige Rückstellungen
4.684.122,77
1.465.907,13 4. Verbindlichkeiten
2.578.977,29
4.1 Anleihen
3.766.397,00
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten
4.441.750,92
4.2.1 von verbundenen Unternehmen
2.475.171,12
4.2.2 von Beteiligungen
4.2.3 von Sondervermögen
29.473.725,79
4.2.4 vom öffentlichen Bereich
5.505.069,59
4.2.5 von Kreditinstituten
20.478.592,87
4.3 Verbindl. aus Krediten zur Liqiditätssicherung
28.000,00
4.4 Verbindl. aus Vorgängen, die Kreditaufnahme gleichkommen
4.5 Verbindl. aus Lieferung und Leistung
3.099.625,37
4.6 Verbindl. aus Transferleistungen
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten
4.8 Erhaltene Anzahlungen
225.077,20
5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten
11.993.894,17
31.12.2012
Euro PASSIVA
710.076,97
11.422.224,08
216.684,28
2.957.125,37
29.473.725,79
5.501.369,59
20.478.592,87
28.000,00
49.545.207,12
6.436.376,00
126.584.961,99
4.544.272,70
1.708.705,23
2.581.377,29
3.507.781,00
4.158.177,94
2.550.212,42
367.328,00
70.060.196,70
1.385.599,27
42.156.183,99
43.852.342,45
3.406.392,43
566.627,34
2.583.962,00
425.467.814,32
816.612,55
31.12.2013
Euro
31.12.2012
Euro
3.591.767,34
11.399.872,96
89.008.985,30
74.017.345,00
3.858.905,53
59.720.562,92
63.240.000,00
60.730,00
3.402.182,49
846.315,77
1.508.904,85
5.349.420,17
443.043.587,75 448.680.041,35
5.554.441,04
57.909.494,25
61.585.000,00
58.091,00
1.307.239,24
900.145,85
1.937.442,81
6.360.799,94
130.058.213,09 134.128.116,20
4.379.990,39
11.663.154,93
92.628.463,32
76.585.318,00
155.915.342,77 159.996.423,83
128.431.722,44 132.048.877,92
25.442.265,64 25.846.456,95
988.255,83
1.058.854,36
1.053.098,86
1.042.234,60
58.887.127,53 61.687.610,49
63.191.132,71 75.377.584,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-4.304.005,18 -13.689.973,51
31.12.2013
Euro
Anlage 1
Anlage 1
Ergebnisrechnung
Nr.
Bezeichnung
Ergebnis
2012
Ansatz
2013
Nachtrag gem. Übertrag gem. Übertrag gem.
§ 10 GemHVO § 22 GemHVO § 22 GemHVO
2013
aus 2012
nach 2014
Fortgeschriebener Ansatz
2013
Ist-Ergebnis
2013
Vergleich
Ansatz/Ist
1 Steuern und ähnliche Abgaben
64.844.366,01
73.910.000,00
73.910.000,00
75.555.244,36
1.645.244,36
2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
40.729.673,36
35.350.000,00
35.350.000,00
41.262.952,16
5.912.952,16
3 Sonstige Transfererträge
1.599.317,54
1.205.000,00
1.205.000,00
1.632.017,96
427.017,96
4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
9.508.051,22
8.475.000,00
8.475.000,00
10.284.697,93
1.809.697,93
5 Privatrechtliche Leistungsentgelte
1.430.032,28
1.254.000,00
1.254.000,00
1.553.705,93
299.705,93
6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
3.530.754,45
2.792.000,00
2.792.000,00
3.450.216,32
658.216,32
10.815.758,44
9.522.000,00
9.522.000,00
10.491.066,03
969.066,03
190.170,00
150.000,00
150.000,00
185.398,00
35.398,00
132.648.123,30
132.658.000,00
132.658.000,00
144.415.298,69
11.757.298,69
29.369.112,93
29.025.000,00
29.025.000,00
30.068.698,70
1.043.698,70
7 Sonstige ordentliche Erträge
8 Aktivierte Eigenleistung
9 Bestandsveränderungen
10 Ordentliche Erträge
11 Personalaufwendungen
12 Versorgungsaufwendungen
3.423.118,52
3.600.000,00
3.600.000,00
4.549.134,35
949.134,35
13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen
22.805.071,71
18.766.000,00
18.766.000,00
22.180.657,71
3.414.657,71
14 Bilanzielle Abschreibungen
13.878.669,49
10.095.000,00
10.095.000,00
11.395.617,56
1.300.617,56
15 Transferaufwendungen
68.038.230,59
71.652.000,00
71.652.000,00
71.434.290,97
-217.709,03
5.905.705,03
5.540.000,00
5.540.000,00
6.362.135,15
822.135,15
17 Ordentliche Aufwendungen
143.419.908,27
138.678.000,00
138.678.000,00
145.990.534,44
7.312.534,44
18 Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit
-10.771.784,97
-6.020.000,00
-6.020.000,00
-1.575.235,75
4.444.764,25
16 Sonstige ordentliche Aufwendungen
19 Finanzerträge
20 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21 Finanzergebnis
22 Ordentliches Ergebnis
642.915,60
220.000,00
220.000,00
418.492,66
198.492,66
3.561.104,14
3.800.000,00
3.800.000,00
3.147.262,09
-652.737,91
-2.918.188,54
-3.580.000,00
-3.580.000,00
-2.728.769,43
851.230,57
-13.689.973,51
-9.600.000,00
-9.600.000,00
-4.304.005,18
5.295.994,82
-13.689.973,51
-9.600.000,00
-9.600.000,00
-4.304.005,18
5.295.994,82
23 Außerordentliche Erträge
24 Außerordentliche Aufwendungen
25 Außerordentliches Ergebnis
26 Jahresergebnis
Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage
27
Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen
1.765.809,90
28 Verrechnete Erträge bei Finanzanlage
Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen
Verrechnete Aufwendungen bei
30
Finanzanlagen
258.587,68
29
3.700,00
31 Verrechnungssaldo
Erfolg/Verlust
(Jahresergebnis + Verrechnungs-saldo)
1.503.522,22
-13.689.973,51
-9.600.000,00
-9.600.000,00
-2.800.482,96
Anlage 1
Finanzrechnung
Nr. Bezeichnung
Ergebnis
2012
Ansatz
2013
Nachtrag gem. Übertrag gem. Übertrag gem.
§ 10 GemHVO § 22 GemHVO § 22 GemHVO
2013
aus 2012
nach 2014
Fortgeschriebener Ansatz
2013
Ist-Ergebnis
2013
Vergleich
Ansatz/Ist
1 Steuern und ähnliche Abgaben
64.309.729,31
73.910.000,00
73.910.000,00
74.107.409,90
197.409,90
2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
35.678.220,25
36.775.000,00
36.775.000,00
34.927.871,10
-1.847.128,90
3 Sonstige Transfereinzahlungen
1.498.377,72
1.205.000,00
1.205.000,00
1.657.438,69
452.438,69
4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
7.634.426,87
8.240.000,00
8.240.000,00
9.063.543,06
823.543,06
5 Privatrechtliche Leistungsentgelte
2.406.357,68
1.254.000,00
1.254.000,00
1.360.891,06
106.891,06
6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen
3.477.841,00
2.792.000,00
2.792.000,00
3.495.280,95
703.280,95
7 Sonstige Einzahlungen
4.375.289,22
4.922.000,00
4.922.000,00
5.843.269,89
921.269,89
8 Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
529.125,20
220.000,00
220.000,00
413.432,15
193.432,15
9 Einzahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit
119.909.367,25
129.318.000,00
129.318.000,00
130.869.136,80
1.551.136,80
25.108.415,67
26.785.000,00
32.575.132,42
25.123.423,53
-7.451.708,89
3.206.996,68
3.400.000,00
3.400.000,00
3.459.802,85
59.802,85
21.720.514,15
18.711.000,00
21.257.490,74
-8.186.641,43
10 Personalauszahlungen
11 Versorgungsauszahlungen
12 Auszahlungen Sach- und Dienstleistungen
13 Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14 Transferauszahlungen
15 Sonstige Auszahlungen
3.510.776,13
3.800.000,00
68.384.938,42
71.652.000,00
3.188.079,74
-2.602.052,68
5.263.386,72
-5.469.745,45
29.444.132,17
3.800.000,00
3.474.422,28
-325.577,72
959.200,00
-828.471,87
73.439.671,87
69.864.460,87
-3.575.211,00
3.877.658,64
5.540.000,00
3.304.092,89
-3.487.329,51
12.331.422,40
5.307.525,29
-7.023.897,11
16 Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigk.
125.809.299,69
129.888.000,00
12.714.759,35
-12.387.599,51
154.990.358,86
128.487.125,56
-26.503.233,30
17 Saldo laufender Verwaltungstätigkeit
12.387.599,51
-5.899.932,44
-570.000,00
-12.714.759,35
-25.672.358,86
2.382.011,24
28.054.370,10
18 Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
4.796.692,41
2.915.000,00
105.348,14
3.020.348,14
5.375.155,04
2.354.806,90
19 Einzahlung a.d. Veräußg. von Sachanlagen
1.498.088,84
1.235.000,00
13.346,98
1.248.346,98
2.106.568,81
858.221,83
20 Einzahlung a.d. Veräußg. v. Finanzanlagen
21 Einzahlung aus Beiträgen u.ähnl. Entgelten
56.132,18
310.000,00
310.000,00
740.083,52
430.083,52
3.283.528,58
1.105.000,00
1.105.000,00
220.581,68
-884.418,32
23 Einzahlungen Investitionstätigkeit
9.634.442,01
5.565.000,00
5.683.695,12
8.442.389,05
2.758.693,93
24 Auszahlung f. d. Erwerb Grdstücke u. Geb.
1.938.737,06
10.000,00
-35.549,19
472.320,90
507.870,09
25 Auszahlung für Baumaßnahmen
2.079.099,35
5.255.000,00
3.574.948,78
5.407.463,17
3.422.485,61
3.344.893,77
-77.591,84
26 Auszahlung f.d. Erwerb bewegl. AnlageV.
1.422.897,15
1.650.000,00
986.746,03
873.547,26
1.763.198,77
1.191.599,20
-571.599,57
702.896,79
234.947,31
467.949,48
1.553.705,44
1.085.755,96
22 Sonstige Investitionseinzahlungen
27 Auszahlung f.d. Erwerb von Finanzanlagen
28 Auszahlung v. aktivierbaren Zuwendungen
29 Sonstige Investitionsauszahlungen inkl. UV
118.695,12
45.549,19
500.000,00
921.157,68
500.000,00
-500.000,00
10.800,00
30 Auszahlungen Investitionstätigkeit
6.372.691,24
7.415.000,00
5.264.591,60
6.561.506,93
6.118.084,67
6.562.519,31
444.434,64
31 Saldo aus Investitionstätigkeit
3.261.750,77
-1.850.000,00
-5.145.896,48
-6.561.506,93
-434.389,55
1.879.869,74
2.314.259,29
-2.638.181,67
-2.420.000,00
-17.860.655,83
5.826.092,58
-26.106.748,41
4.261.880,98
30.368.629,39
6.597.126,98
1.850.000,00
1.850.000,00
35.666.346,95
33.816.346,95
170.055.000,00
170.055.000,00
3.350.000,00
3.350.000,00
32 Finanzmittelüberschuss/- fehlbetrag
33 Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen
34 Aufnahme Kredite zur Liqiditätssicherung
208.891.000,00
35 Tilgung und Gewährung von Darlehen
10.805.496,80
36 Tilgung Kredite zur Liqiditätssicherung
201.461.000,00
3.221.630,18
-1.500.000,00
38 Änderung Bestand eig. Finanzmittel
37 Saldo aus Finanzierungstätigkeit
583.448,51
-3.920.000,00
39 Anfangsbestand an Finanzmitteln
Bestandsveränderungen Barkassen
Bestandsverändg. Geldtransfer ec-Cash
Schwebeposten
40 Bestand an fremden Finanzmitteln
41 Liquide Mittel
36.949.161,05
33.599.161,05
171.710.000,00
171.710.000,00
-1.500.000,00
-2.937.814,10
-1.437.814,10
-27.606.748,41
1.324.066,88
28.930.815,29
152.568,11
387.429,87
387.429,87
-467,20
4.483,87
4.483,87
-871.939,23
-871.939,23
844.041,39
28.450.789,80
-17.860.655,83
5.826.092,58
-2.567,22
-385,39
-345.166,94
387.429,87
-3.920.000,00
-17.860.655,83
5.826.092,58
-27.606.748,41
Anlage 2
Vorbemerkung zum Jahresabschluss 2013
Der Landtag NRW hat am 13. September 2012 das „Erste Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein- Westfalen“ (1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz
- NKFWG) verabschiedet.
Das Gesetz trat am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Die Vorschriften sind
erstmals auf das Haushaltsjahr 2013 und somit auch den Jahresabschluss 2013
anzuwenden.
Die folgende Auflistung gibt einen Überblick über die wesentlichen Veränderungen aus dem Bereich der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO)
des NKFWG, die von den Kommunen in NRW in der Haushaltsausführung und im
Jahresabschluss des Jahres 2013 zu beachten waren:
§ 11 Abs. 2 GemHVO
Für Erträge und Aufwendungen aus einem Verwaltungsakt ohne Gegenleistungsverpflichtung gilt als Erfüllungszeitpunkt der im Leistungsbescheid definierte Wirksamkeitszeitpunkt. Sollte der Bescheid keinen Wirksamkeitszeitpunkt enthalten, ist
die Fälligkeit der maßgebliche Erfüllungszeitpunkt.
§ 22 Abs. 1 GemHVO
Die zeitliche Begrenzung der Ermächtigungsübertragungen wurde aufgehoben und
in die Verantwortung der Gemeinden gelegt.
§ 28 Abs. 1 GemHVO
Die Vermögensgegenstände müssen im Rahmen der körperlichen Inventur nur
noch alle fünf Jahre aufgenommen werden.
§ 29 Abs. 3 GemHVO
Geringwertige Vermögensgegenstände mit einem Wert von max. 410 Euro müssen im Rahmen der Inventur nicht mehr erfasst werden und können unmittelbar als
Aufwand gebucht werden (vorher Wertgrenze 60 Euro).
§ 35 Abs. 5 GemHVO
Abschreibungspflicht für Finanzanlagen bei dauerhafter Wertminderung.
§ 41 Abs. 3 GemHVO
Auf die zusätzliche Untergliederung der öffentlichen-rechtlichen und der privatrechtlichen Forderungen wird verzichtet.
§ 43 Abs. 3 GemHVO
Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen sind unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen.
§ 44 Abs. 1 und 2 GemHVO
Erläuterungspflicht im Anhang für Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit sowie zur Verringerung der Allgemeinen Rücklage.
2
Anlage 2
A) Bilanz zum 31.12.2013
AKTIVA
1. Anlagevermögen
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
1.2 Sachanlagen
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.1.1 Grünflächen
1.2.1.2 Ackerland
1.2.1.3 Wald, Forsten
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1 Kinder-und Jugendeinrichtungen
1.2.2.2 Schulen
1.2.2.3 Wohnbauten
1.2.2.4 Sonst. Dienst-, Geschäfts-, Betriebsgebäude
1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
1.2.3.2 Brücken und Tunnel
1.2.3.3 Straßennetz mit Wege, Plätze, Verkehrsanl.
1.2.3.4 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
1.3 Finanzanlagen
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
1.3.2 Beteiligungen
1.3.3 Sondervermögen
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens
1.3.5 Ausleihungen
1.3.5.1 an verbundenen Unternehmen
1.3.5.2 an Beteiligungen
1.3.5.3 an Sondervermögen
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen
2. Umlaufvermögen
2.1 Vorräte
2.1.1 Roh-, Hilf- und Betriebsstoffe, Waren
2.1.2 Geleistete Anzahlungen
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Tansferleistungen
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens
2.4 Liquide Mittel
3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
31.12.2013
Euro
31.12.2012
Euro
425.467.814,32
816.612,55
433.189.780,17
862.284,50
43.852.342,45
3.406.392,43
566.627,34
2.583.962,00
43.116.361,55
3.406.392,43
566.627,34
2.661.457,00
367.328,00
70.060.196,70
1.385.599,27
42.156.183,99
379.867,00
72.007.017,70
1.416.276,27
42.986.758,99
49.545.207,12
6.436.376,00
126.584.961,99
4.544.272,70
1.708.705,23
2.581.377,29
3.507.781,00
4.158.177,94
2.550.212,42
49.522.930,83
8.286.882,00
129.754.507,51
4.684.122,77
1.465.907,13
2.578.977,29
3.766.397,00
4.441.750,92
2.475.171,12
29.473.725,79
5.501.369,59
20.478.592,87
28.000,00
29.473.725,79
5.505.069,59
20.478.592,87
28.000,00
2.957.125,37
3.099.625,37
216.684,28
225.077,20
11.422.224,08
11.993.894,17
710.076,97
1.137.320,07
6.123.396,61
3.578.335,62
166.373,49
5.347.910,36
4.852.652,51
268.581,36
844.041,39
387.429,87
6.153.549,35
3.496.367,01
443.043.587,75
448.680.041,35
4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
SUMME AKTIVA
3
Anlage 2
PASSIVA
1. Eigenkapital
1.1 Allgemeine Rücklage
1.2 Sonderrücklagen
1.3 Ausgleichsrücklage
1.4 Jahresüberschuss / -fehlbetrag
2. Sonderposten
2.1 für Zuwendungen
2.2 für Beiträge
2.3 für den Gebührenausgleich
2.4 Sonstige Sonderposten
31.12.2013
Euro
31.12.2012
Euro
58.887.127,53
63.191.132,71
0,00
0,00
-4.304.005,18
61.687.610,49
75.377.584,00
0,00
0,00
-13.689.973,51
155.915.342,77 159.996.423,83
128.431.722,44 132.048.877,92
25.442.265,64 25.846.456,95
988.255,83
1.058.854,36
1.053.098,86
1.042.234,60
3. Rückstellungen
3.1 Pensionsrückstellungen
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten
3.3 Instandhaltungsrückstellungen
3.4 Sonstige Rückstellungen
4. Verbindlichkeiten
4.1 Anleihen
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten
4.2.1 von verbundenen Unternehmen
4.2.2 von Beteiligungen
4.2.3 von Sondervermögen
4.2.4 vom öffentlichen Bereich
4.2.5 von Kreditinstituten
4.3 Verbindl. aus Krediten zur Liqiditätssicherung
4.4 Verbindl. aus Vorgängen, die Kreditaufnahme gleichkommen
4.5 Verbindl. aus Lieferung und Leistung
4.6 Verbindl. aus Transferleistungen
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten
4.8 Erhaltene Anzahlungen
5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten
SUMME PASSIVA
92.628.463,32
76.585.318,00
89.008.985,30
74.017.345,00
4.379.990,39
11.663.154,93
3.591.767,34
11.399.872,96
130.058.213,09 134.128.116,20
57.909.494,25
61.585.000,00
58.091,00
1.307.239,24
900.145,85
1.937.442,81
6.360.799,94
59.720.562,92
63.240.000,00
60.730,00
3.402.182,49
846.315,77
1.508.904,85
5.349.420,17
5.554.441,04
3.858.905,53
443.043.587,75 448.680.041,35
4
Anlage 2
Ergebnisrechnung
Nr.
Bezeichnung
Ergebnis
2012
Ansatz
2013
Nachtrag gem. Übertrag gem. Übertrag gem. Fortgeschrie§ 10 GemHVO § 22 GemHVO § 22 GemHVO bener Ansatz
2013
aus 2012
nach 2014
2013
Ist-Ergebnis
2013
Vergleich
Ansatz/Ist
1 Steuern und ähnliche Abgaben
64.844.366,01
73.910.000,00
73.910.000,00
75.555.244,36
1.645.244,36
2 Zuw endungen und allgemeine Umlagen
40.729.673,36
35.350.000,00
35.350.000,00
41.262.952,16
5.912.952,16
3 Sonstige Transfererträge
1.599.317,54
1.205.000,00
1.205.000,00
1.632.017,96
427.017,96
4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
9.508.051,22
8.475.000,00
8.475.000,00
10.284.697,93
1.809.697,93
5 Privatrechtliche Leistungsentgelte
1.430.032,28
1.254.000,00
1.254.000,00
1.553.705,93
299.705,93
6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
3.530.754,45
2.792.000,00
2.792.000,00
3.450.216,32
658.216,32
10.815.758,44
9.522.000,00
9.522.000,00
10.491.066,03
969.066,03
190.170,00
150.000,00
150.000,00
185.398,00
35.398,00
132.648.123,30
132.658.000,00
132.658.000,00
144.415.298,69
11.757.298,69
29.369.112,93
29.025.000,00
29.025.000,00
30.068.698,70
1.043.698,70
3.423.118,52
3.600.000,00
3.600.000,00
4.549.134,35
949.134,35
13 Aufw . für Sach- und Dienstleistungen
22.805.071,71
18.766.000,00
18.766.000,00
22.180.657,71
3.414.657,71
14 Bilanzielle Abschreibungen
13.878.669,49
10.095.000,00
10.095.000,00
11.395.617,56
1.300.617,56
15 Transferaufw endungen
68.038.230,59
71.652.000,00
71.652.000,00
71.434.290,97
-217.709,03
5.905.705,03
5.540.000,00
5.540.000,00
6.362.135,15
822.135,15
17 Ordentliche Aufw endungen
143.419.908,27
138.678.000,00
138.678.000,00
145.990.534,44
7.312.534,44
18 Ergebnis der lfd. Verw altungstätigkeit
-10.771.784,97
-6.020.000,00
-6.020.000,00
-1.575.235,75
4.444.764,25
642.915,60
220.000,00
220.000,00
418.492,66
198.492,66
-652.737,91
7 Sonstige ordentliche Erträge
8 Aktivierte Eigenleistung
9 Bestandsveränderungen
10 Ordentliche Erträge
11 Personalaufw endungen
12 Versorgungsaufw endungen
16 Sonstige ordentliche Aufw endungen
19 Finanzerträge
20 Zinsen und sonstige Finanzaufw endungen
21 Finanzergebnis
22 Ordentliches Ergebnis
3.561.104,14
3.800.000,00
3.800.000,00
3.147.262,09
-2.918.188,54
-3.580.000,00
-3.580.000,00
-2.728.769,43
851.230,57
-13.689.973,51
-9.600.000,00
-9.600.000,00
-4.304.005,18
5.295.994,82
-13.689.973,51
-9.600.000,00
-9.600.000,00
-4.304.005,18
5.295.994,82
23 Außerordentliche Erträge
24 Außerordentliche Aufw endungen
25 Außerordentliches Ergebnis
26 Jahresergebnis
Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufw endungen mit der allgemeinen Rücklage
27
Verrechnete Erträge bei Verm ögensgegenständen
1.765.809,90
28 Verrechnete Erträge bei Finanzanlage
Verrechnete Aufw endungen bei Verm ögensgegenständen
Verrechnete Aufw endungen bei
30
Finanzanlagen
258.587,68
29
3.700,00
31 Verrechnungssaldo
Erfolg/Verlust
(Jahresergebnis + Verrechnungssaldo)
1.503.522,22
-13.689.973,51
-9.600.000,00
-9.600.000,00
5
-2.800.482,96
Anlage 2
Finanzrechnung
Nr. Bezeichnung
Ergebnis
2012
Ansatz
2013
Nachtrag gem. Übertrag gem. Übertrag gem. Fortgeschrie§ 10 GemHVO § 22 GemHVO § 22 GemHVO bener Ansatz
2013
aus 2012
nach 2014
2013
Ist-Ergebnis
2013
Vergleich
Ansatz/Ist
1 Steuern und ähnliche Abgaben
64.309.729,31
73.910.000,00
73.910.000,00
74.107.409,90
197.409,90
2 Zuw endungen und allgemeine Umlagen
35.678.220,25
36.775.000,00
36.775.000,00
34.927.871,10
-1.847.128,90
3 Sonstige Transfereinzahlungen
1.498.377,72
1.205.000,00
1.205.000,00
1.657.438,69
452.438,69
4 Öf fentlich-rechtliche Leistungsentgelte
7.634.426,87
8.240.000,00
8.240.000,00
9.063.543,06
823.543,06
5 Privatrechtliche Leistungsentgelte
2.406.357,68
1.254.000,00
1.254.000,00
1.360.891,06
106.891,06
6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen
3.477.841,00
2.792.000,00
2.792.000,00
3.495.280,95
703.280,95
7 Sonstige Einzahlungen
4.375.289,22
4.922.000,00
4.922.000,00
5.843.269,89
921.269,89
529.125,20
220.000,00
220.000,00
413.432,15
193.432,15
119.909.367,25
129.318.000,00
25.108.415,67
26.785.000,00
8 Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
9 Einzahlungen lfd. Ve rw altungstätigkeit
10 Personalauszahlungen
11 Versorgungsauszahlungen
12 Auszahlungen Sach- und Dienstleistungen
13 Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14 Transf erauszahlungen
15 Sonstige Auszahlungen
3.206.996,68
3.400.000,00
21.720.514,15
18.711.000,00
3.510.776,13
3.800.000,00
68.384.938,42
71.652.000,00
129.318.000,00
130.869.136,80
1.551.136,80
3.188.079,74
-2.602.052,68
32.575.132,42
25.123.423,53
-7.451.708,89
3.400.000,00
3.459.802,85
59.802,85
5.263.386,72
-5.469.745,45
29.444.132,17
21.257.490,74
-8.186.641,43
3.800.000,00
3.474.422,28
-325.577,72
959.200,00
-828.471,87
73.439.671,87
69.864.460,87
-3.575.211,00
3.877.658,64
5.540.000,00
3.304.092,89
-3.487.329,51
12.331.422,40
5.307.525,29
-7.023.897,11
16 Auszahlungen lfd. Verw altungstätigk.
125.809.299,69
129.888.000,00
12.714.759,35
-12.387.599,51
154.990.358,86
128.487.125,56
-26.503.233,30
17 Saldo laufender Verw altungstätigkeit
-5.899.932,44
-570.000,00
-12.714.759,35
12.387.599,51
-25.672.358,86
2.382.011,24
28.054.370,10
18 Zuw endungen f ür Investitionsmaßnahmen
4.796.692,41
2.915.000,00
105.348,14
3.020.348,14
5.375.155,04
2.354.806,90
19 Einzahlung a.d. Veräußg. von Sachanlagen
1.498.088,84
1.235.000,00
13.346,98
1.248.346,98
2.106.568,81
858.221,83
20 Einzahlung a.d. Veräußg. v. Finanzanlagen
21 Einzahlung aus Beiträgen u.ähnl. Entgelten
22 Sonstige Investitionseinzahlungen
56.132,18
310.000,00
310.000,00
740.083,52
430.083,52
3.283.528,58
1.105.000,00
1.105.000,00
220.581,68
-884.418,32
23 Einzahlungen Investitionstätigkeit
9.634.442,01
5.565.000,00
24 Auszahlung f . d. Erw erb Grdstücke u. Geb.
1.938.737,06
10.000,00
25 Auszahlung f ür Baumaßnahmen
2.079.099,35
5.255.000,00
26 Auszahlung f .d. Erw erb bew egl. AnlageV.
1.422.897,15
1.650.000,00
27 Auszahlung f .d. Erw erb von Finanzanlagen
28 Auszahlung v. aktivierbaren Zuw endungen
29 Sonstige Investitionsauszahlungen inkl. UV
118.695,12
5.683.695,12
8.442.389,05
2.758.693,93
45.549,19
-35.549,19
472.320,90
507.870,09
3.574.948,78
5.407.463,17
3.422.485,61
3.344.893,77
-77.591,84
986.746,03
873.547,26
1.763.198,77
1.191.599,20
-571.599,57
702.896,79
234.947,31
467.949,48
1.553.705,44
1.085.755,96
500.000,00
500.000,00
921.157,68
-500.000,00
10.800,00
30 Auszahlungen Investitionstätigke it
6.372.691,24
7.415.000,00
5.264.591,60
6.561.506,93
6.118.084,67
6.562.519,31
444.434,64
31 Saldo aus Investitionstätigkeit
3.261.750,77
-1.850.000,00
-5.145.896,48
-6.561.506,93
-434.389,55
1.879.869,74
2.314.259,29
32 Finanzm ittelüberschuss/- fehlbetrag
-2.638.181,67
-2.420.000,00
-17.860.655,83
5.826.092,58
-26.106.748,41
4.261.880,98
30.368.629,39
33 Auf nahme und Rückflüsse von Darlehen
6.597.126,98
1.850.000,00
1.850.000,00
35.666.346,95
33.816.346,95
170.055.000,00
170.055.000,00
3.350.000,00
3.350.000,00
34 Auf nahme Kredite zur Liqiditätssicherung
208.891.000,00
35 Tilgung und Gew ährung von Darlehen
10.805.496,80
36 Tilgung Kredite zur Liqiditätssicherung
201.461.000,00
37 Saldo aus Finanzierungstätigkeit
3.221.630,18
-1.500.000,00
38 Änderung Bestand eig. Finanzm ittel
583.448,51
-3.920.000,00
39 Anf angsbestand an Finanzmitteln
Bestandsveränderungen Barkassen
Bestandsverändg. Geldtransfer ec-Cash
Schw ebeposten
40 Bestand an fremden Finanzmitteln
41 Liquide Mittel
36.949.161,05
33.599.161,05
171.710.000,00
171.710.000,00
-1.500.000,00
-2.937.814,10
-1.437.814,10
-27.606.748,41
1.324.066,88
28.930.815,29
152.568,11
387.429,87
387.429,87
-467,20
4.483,87
4.483,87
-17.860.655,83
5.826.092,58
-2.567,22
-385,39
-345.166,94
387.429,87
-3.920.000,00
-17.860.655,83
6
5.826.092,58
-27.606.748,41
-871.939,23
-871.939,23
844.041,39
28.450.789,80
Anlage 2
B)
Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen
In der städtischen Bilanz werden nur die Vermögensgegenstände ausgewiesen,
an denen die Kreisstadt Unna das wirtschaftliche Eigentum hat (vgl. § 33 Abs. 1
GemHVO). Die Gliederung der Bilanz ist in § 41 GemHVO dargestellt. Grundsätzlich werden Vermögensgegenstände und Schulden nach dem Einzelbewertungsgrundsatz bewertet. In Ausnahmen werden Bewertungsvereinfachungsverfahren genutzt, die bei den entsprechenden Bilanzposten erläutert werden.
Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden mit ihren jeweiligen
Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen gem. § 35 Abs. 1 GemHVO, angesetzt. Sofern eine voraussichtlich
dauernde Wertminderung am Abschlussstichtag vorliegt, werden die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens außerplanmäßig abgeschrieben (§ 35
Abs. 5 GemHVO). Zuschreibungen gem. § 35 Abs. 8 GemHVO wurden im Bilanzjahr nicht vorgenommen.
Erträge und Aufwendungen aus Verkäufen und sonstigen Abgängen wurden
bisher in der Ergebnisrechnung ausgewiesen.
Auf Grundlage der Neuregelung durch das NKF-Weiterentwicklungsgesetz
(NKFWG) sind beginnend mit dem Jahr 2013 Erträge und Aufwendungen aus
dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Absatz 3 Satz 1 der Gemeindeordnung sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen.
Gem. § 43 Abs. 3 GemHVO sind diese Erträge und Aufwendungen ab dem
Haushaltsjahr 2013 nachrichtlich nach dem Jahresergebnis auszuweisen.
Die im Jahr 2013 mit der Allgemeinen Rücklage verrechneten Erträge (1.766
TEUR) und Aufwendungen (258 TEUR) werden in der Ergebnisrechnung in den
Zeilen 27 und 29 ausgewiesen. Die Erträge (Gewinne) errechnen sich aus den
Kaufpreiszahlungen abzüglich der Buchwerte der abgegangenen Vermögensgegenstände.
Die Aufwendungen entstehen durch Verkäufe unter Buchwert sowie durch Verschrottungen und unentgeltliche Abgaben.
Zusätzlich ergaben sich Aufwendungen (4 TEUR) aus Wertveränderungen von
Finanzanlagen. Diese werden in der Ergebnisrechnung in der Zeile 30 ausgewiesen.
Durch die Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der Allgemeinen
Rücklage ergab sich zum 31.12.2013 eine Eigenkapitalverbesserung in Höhe
von 1.504 TEUR.
Die Kreisstadt Unna hat wie in den Vorjahren geringwertige Vermögensgegenstände unter 410 Euro ohne Umsatzsteuer direkt im Jahr des Zugangs abgeschrieben.
Forderungen werden mit ihrem Nennbetrag ausgewiesen. Nach dem strengen
Niederstwertprinzip werden nicht werthaltige Forderungen am Abschlussstichtag
wertberichtigt bzw. abgeschrieben (§ 35 Abs. 7 GemHVO).
Von der Kreisstadt Unna geleistete Zuwendungen für Vermögensgegenstände,
bei denen das wirtschaftliche Eigentum nicht auf die Kreisstadt Unna übergeht,
7
Anlage 2
werden gem. § 43 Abs. 2 GemHVO als aktive Rechnungsabgrenzungsposten
ausgewiesen.
Erhaltene Zuwendungen, die die Kreisstadt Unna zur Finanzierung ihrer Vermögensgegenstände verwendet, werden als Sonderposten für Zuwendungen mit
dem Betrag der erhaltenen Zuwendungen ausgewiesen. Für die pauschalen
Zuwendungen aus der Allgemeinen Investitionspauschale, der investiv verwendeten Schulpauschale, der Feuerschutzpauschale und der Sportpauschale wurden ebenfalls Sonderposten für Zuwendungen passiviert. Die Sonderposten für
Zuwendungen werden über die Nutzungsdauer der mit der Zuwendung finanzierten Vermögensgegenstände analog der Abschreibung ertragswirksam aufgelöst. Gleiches gilt für erhaltene Beiträge. Diese werden als Sonderposten für Beiträge ausgewiesen.
Noch nicht verwendete Zuwendungen und Beiträge werden als Verbindlichkeiten
unter der Bilanzposition „Erhaltene Anzahlungen“ passiviert.
Kostenüberdeckungen bei den Gebührenhaushalten werden als Sonderposten
für den Gebührenausgleich bilanziert.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag ausgewiesen
(§ 91 Abs. 1 Nr. 2 GO). Rückstellungen werden grundsätzlich mit dem voraussichtlich notwendigen Betrag angesetzt. Rentenverpflichtungen werden mit ihrem
Barwert ausgewiesen (§ 91 Abs. 1 Nr. 2 GO).
8
Anlage 2
AKTIVA
1. ANLAGEVERMÖGEN
1.1
Immaterielle Wirtschaftsgüter
Zusammensetzung:
Software
816.612,55 €
31.12.2013
816.612,55 €
31.12.2012
862.284,50 €
Erläuterung:
Die neu erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände (Nutzungsrechte
im Softwarebereich) sind zu Anschaffungskosten angesetzt worden. Sofern sie
einer Abnutzung unterliegen, sind sie um die planmäßige Abschreibung vermindert worden.
1.2
Sachanlagen
1.2.1
Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
50.409.324,22 €
1.2.1.1 Grünflächen
43.852.342,45 €
Grün- und Parkanlagen
Zusammensetzung:
Grund und Boden Parkanlagen
Aufbauten und Betriebsvorrichtungen
Festwert Aufwuchs
31.12.2013
15.816.779,09 €
1.065.623,00 €
4.811.147,92 €
31.12.2012
15.700.620,62 €
1.050.864,00 €
4.811.147,92 €
Erläuterung:
Die Grünflächen sind nach dem Einzelbewertungsgrundsatz bewertet und mit
den fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten ausgewiesen. Der
Aufwuchs in Grün- und Parkanlagen wurde abweichend vom Einzelbewertungsgrundsatz mit einem Festwert gem. § 34 Abs. 1 GemHVO angesetzt.
Die Erhöhung des Bilanzwertes ist auf unentgeltliche Grundstücksübertragungen im Jahr 2013 zurückzuführen.
Der Bilanzwert für die Aufbauten und Betriebsvorrichtungen hat sich durch die
planmäßige Abschreibungen vermindert. Weiterhin sind neue Wege (Kurpark)
angelegt; sowie neue Sitz- und Ruhebänke (Bornekamp) aufgestellt worden.
Veränderungen beim Festwert für den Aufwuchs in Grün- und Parkanlagen
haben sich nicht ergeben.
9
Anlage 2
Sportflächen
Zusammensetzung:
Grund und Boden
Vereinsheime
Aufbauten und Betriebsvorrichtungen
Ausstattung
Festwert Aufwuchs
31.12.2013
5.384.543,32 €
1.065.971,00 €
2.078.715,00 €
343.187,00 €
602.501,73 €
31.12.2012
5.395.716,32 €
1.092.609,00 €
1.430.828,00 €
351.657,00 €
602.501,73 €
Erläuterung:
Einige Sportflächen befinden sich auf Erbbaurechtgrundstücken für welche die
Kreisstadt Unna Erbbaurechtsnehmer ist. Diese Grundstückwerte unterliegen
der ordentlichen Abschreibung und mindern die Buchwerte des Grund und Bodens im Jahr 2013 um rund 11 TEUR.
Die Vereinsheime, Aufbauten, Betriebsvorrichtungen und Ausstattungsgegenstände unterliegen der planmäßigen Abschreibung und werden dadurch jährlich
im Wert gemindert. Neuanschaffungen erfolgten hier im Jahr 2013 insbesondere für den Neubau des Sportplatzes in Unna-Massen (Aufbauten und Betriebsvorrichtungen).
Freibäder
Zusammensetzung:
Grund und Boden
Aufbauten und Betriebsvorrichtungen
Festwert Aufwuchs
31.12.2013
131.927,90 €
1.066.523,00 €
60.950,00 €
31.12.2012
132.348,90 €
1.090.484,00 €
60.950,00 €
Erläuterung:
Wertminderungen für Aufbauten und Betriebsvorrichtungen resultieren aus den
planmäßigen Abschreibungsbeträgen.
Das Grundstück des ehemaligen Freizeitbades in Massen unterliegt ebenfalls
der Abschreibung. Hierbei handelt es sich um ein bilanziertes Erbbaurecht (30
TEUR), welches analog zur Laufzeit des Erbbaurechtvertrages abschrieben
wird.
Spielplätze
Zusammensetzung:
Grund- und Boden
Aufbauten und Betriebsvorrichtungen
Ausstattung Spielplätze
Erdarbeiten und Landschaftsgestaltung
Festwert Aufwuchs
31.12.2013
4.612.770,45 €
347.651,00 €
57.260,00 €
234.808,00 €
603.973,51 €
31.12.2012
4.597.142,20 €
264.201,52 €
94.951,00 €
265.885,00 €
604.633,51 €
Erläuterung:
Die Veränderung des Buchwertes für Grund- und Boden ergibt sich aus einem
unentgeltlichen Grundstückszugang eines Erschließungsträgers.
10
Anlage 2
Die Erhöhung des Buchwertes Aufbauten und Betriebsvorrichtungen ergibt sich
durch den Neubau einer Skateranlage. Minderungen ergeben sich durch planmäßige Abschreibungen.
Die Buchwerte für Erdarbeiten und Landschaftsgestaltung verminderten sich
um die planmäßigen Abschreibungen.
Dauerkleingärten
Zusammensetzung:
Grund und Boden
Aufbauten
31.12.2013
3.202.339,00 €
1.134,00 €
31.12.2012
3.202.339,00 €
1.334,00 €
Erläuterung:
Zum Bilanzstichtag gab es in der Kreisstadt Unna 3 Kleingartenanlagen. Die
Aufbauten und der Aufwuchs liegen im wirtschaftlichen Eigentum der Pächter
und wurden deshalb - mit Ausnahme von zwei Sitzbänken - nicht bewertet. Die
Minderung der Aufbauten ergibt sich durch die planmäßige Abschreibung.
Wasserflächen
Zusammensetzung:
Wasserläufe
Teiche
Gräben
31.12.2013
176.899,00 €
33.791,00 €
880.685,23 €
31.12.2012
177.434,00 €
34.295,00 €
881.256,53 €
Erläuterung:
Bei den Wasserflächen ergaben sich im Berichtsjahr keine wesentlichen Veränderungen.
Unland
Zusammensetzung
Grund- und Boden
31.12.2013
573,30 €
31.12.2012
573,30 €
31.12.2013
1.272.589,00 €
31.12.2012
1.272.589,00 €
Garten- und Grabeland
Zusammensetzung
Grund- und Boden
Erläuterung:
Gemäß § 1 Abs. 2 Ziffer 5 Bundeskleingartengesetz handelt es sich hier um
Grundstücke, die vertraglich nur mit einjährigen Pflanzen bestellt werden dürfen. Bei diesen Flächen handelt es sich um verpachtete Flächen.
11
Anlage 2
1.2.1.2 Ackerland
3.406.392,43 €
Zusammensetzung:
Grund und Boden
Aufbauten auf Ackerland
Aufwuchs
31.12.2013
3.389.305,87 €
3,00 €
17.083,56 €
31.12.2012
3.389.305,87 €
3,00 €
17.083,56 €
Erläuterung:
Es haben sich keine Veränderungen im Berichtsjahr ergeben.
1.2.1.3 Wald und Forsten
566.627,34 €
Zusammensetzung:
Grund und Boden
Festwert Aufwuchs
Grund und Boden Naturschutzgebiete
31.12.2012
234.731,84 €
246.367,50 €
85.528,00 €
31.12.2013
234.731,84 €
246.367,50 €
85.528,00 €
Erläuterung:
Es haben sich keine Veränderungen im Berichtsjahr ergeben.
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
Zusammensetzung:
Erbbaurechtgrundstücke
2.583.962,00 €
31.12.2013
2.583.962,00 €
31.12.2012
2.661.457,00 €
Erläuterung:
Bei diesen Grundstücken handelt es sich bilanziell – trotz eventuell vorhandener Bebauung – um unbebaute Grundstücke, für die die Kreisstadt Unna Erbbaurechte vergeben hat. Sie sind mit dem vollen Bodenrichtwert zu bewerten.
Eine Bewertung der Gebäude entfällt, da diese den Erbbauberechtigten zuzurechnen sind.
Entsprechend der vertraglichen Restlaufzeit des jeweiligen Vertrages wurde der
Grundstückswert direkt vermindert um die Differenz zwischen realer Pacht und
marktüblicher Pacht entsprechend dem Verfahren zur Ermittlung der Wertminderung gem. WertR 2006.
Änderungen im Vergleich zum Vorjahr haben sich durch den Verkauf eines
Grundstückes an den Erbpachtnehmer ergeben.
1.2.2
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen
Zusammensetzung:
Grund- und Boden
Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrichtungen
Außenanlagen Kindergärten
12
367.328,00€
31.12.2013
133.760,00 €
213.428,00 €
20.140,00 €
31.12.2012
133.760,00 €
225.073,00 €
21.034,00 €
Anlage 2
Erläuterung:
Unter dieser Position sind zwei vermietete/verpachtete Kindergarteneinrichtungen ausgewiesen. Die Wertminderungen ergeben sich durch die planmäßigen
Abschreibungen.
1.2.2.2 Schulen
70.060.196,70 €
Zusammensetzung:
Grund- und Boden
Gebäude
Betriebsvorrichtungen
Außenanlagen
31.12.2013
13.976.636,70 €
52.304.971,00 €
1.240.074,00 €
2.538.515,00 €
31.12.2012
13.976.636,70 €
53.992.070,00 €
1.404.662,00 €
2.633.649,00 €
Erläuterung:
Hier ergeben sich Veränderungen durch planmäßige Abschreibungen.
1.2.2.3 Wohnbauten
1.385.599,27 €
Zusammensetzung:
Grund- und Boden
Gebäude
Außenanlagen
31.12.2013
861.507,27 €
484.543,00 €
39.549,00 €
31.12.2012
861.507,27 €
512.976,00 €
41.793,00 €
Erläuterung:
Hier ergeben sich Veränderungen durch planmäßige Abschreibungen.
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- u. Betriebsgebäude 42.156.183,99 €
Bürgerhäuser
Zusammensetzung:
Grund und Boden
Gebäude
Außenanlagen
31.12.2013
383.971,00 €
575.929,00 €
48.954,00 €
31.12.2012
383.971,00 €
602.669,00 €
52.827,00 €
Erläuterung:
Diese Position umfasst 6 Bürgerhäuser. Im Jahr 2013 fanden keine An- und
Verkäufe statt, lediglich die planmäßige Abschreibung vermindert den Wert
zum Vorjahr.
Feuerwehr
Zusammensetzung:
Grund und Boden
Gebäude
Betriebsvorrichtungen
Außenanlagen
31.12.2013
810.874,00 €
4.454.733,00 €
141.200,00 €
238.334,00 €
13
31.12.2012
810.874,00 €
4.530.901,00 €
145.257,00 €
244.578,00 €
Anlage 2
Erläuterung:
Es gab keine wesentlichen Zugänge in diesem Bereich. Die Differenzen zum
Vorjahr ergeben sich insbesondere durch planmäßige Abschreibungen.
Verwaltungsgebäude
Zusammensetzung:
Grund und Boden
Verwaltungsgebäude
Betriebsvorrichtungen
Außenanlagen
31.12.2013
2.880.240,00 €
15.087.342,00 €
8.706,00 €
191.970,00 €
31.12.2012
2.880.240,00 €
15.366.665,00 €
9.599,00 €
207.826,00 €
Erläuterung:
Diese Position beinhaltet das Rathaus, das Standesamt und das Bürgeramt
Massen. Die Differenzen ergeben sich aus den planmäßigen Abschreibungen.
Städtische Unterkünfte
Zusammensetzung:
Grund und Boden
Gebäude
Außenanlagen
31.12.2013
391.078,00 €
1.012.355,00 €
38.015,00 €
31.12.2012
391.078,00 €
1.035.929,00 €
39.013,00 €
Erläuterung:
Diese Position umfasst 7 Wohnheime. Minderungen ergeben sich durch die
planmäßigen Abschreibungen.
Sonstige Dienstgebäude
Zusammensetzung:
Grund- und Boden
Gebäude
Betriebsvorrichtungen
Außenanlagen
31.12.2013
964.240,00 €
4.358.380,00 €
11.008,00 €
204.849,00 €
31.12.2012
964.748,00 €
4.532.239,00 €
11.871,00 €
212.493,00 €
Erläuterung:
Diese Position umfasst die Gebäude des Kurparks, die Stadthalle und ein Teilgrundstück der Radstation. Die Wertminderungen ergeben sich durch die planmäßigen Abschreibungen.
Grundstücke unterliegen in der Regel keiner Abschreibung. Bei dem Grundstück der Radstation handelt es sich allerdings um ein bilanziertes Erbbaurecht,
welches analog zur Laufzeit des Erbbaurechtvertrages abgeschrieben wird.
14
Anlage 2
Kulturgebäude
Zusammensetzung:
Grund- und Boden
Gebäude
Betriebsvorrichtungen
Außenanlagen
Grundstück Nicolaihaus
Gebäude Nicolaihaus
31.12.2013
897.252,16 €
8.047.477,00 €
70.127,00 €
948.617,83 €
41.008,00 €
349.524,00 €
31.12.2012
897.252,16 €
8.288.554,00 €
8.055,00 €
973.264,83 €
42.290,00 €
354.565,00 €
Erläuterung:
Diese Position beinhaltet das Museum, den Eulenturm, die Lindenbrauerei, das
Nicolaihaus, das ZIB, die alte Mühle Friedrichsborn und das Pumpenwärterhäuschen. Die Minderungen ergeben sich aus den planmäßigen Abschreibungen. Die Mehrung im Bereich der Betriebsvorrichtungen ergibt sich durch den
nachträglichen Anbau einer neuen Fluchttreppe.
1.2.3
Infrastrukturvermögen
187.110.817,81 €
1.2.3.1 Grund und Boden
49.545.207,12 €
Zusammensetzung:
Grund und Boden
31.12.2013
49.545.207,12 €
31.12.2012
49.522.930,83 €
Erläuterung:
Die Werterhöhung von insgesamt rund 22 TEUR beruht auf An- und Verkäufen
von Grundstücken des Jahres 2013, sowie auf unentgeltlichen Grundstücksübertragungen Dritter (z.B. in Erschließungsgebieten).
Abschreibungen fanden keine Berücksichtigung, da Grundstücke nach den
Vorschriften des NKF grundsätzlich keiner Abnutzung unterliegen.
1.2.3.2 Brücken und Tunnel
6.436.376,00 €
Zusammensetzung:
Brücken und Tunnel
31.12.2013
6.436.376,00 €
31.12.2012
8.286.882,00 €
Erläuterung:
Zum 31.12.2013 wurde eine Inventur der Brücken zur Feststellung des Bestandes und der Werthaltigkeit durchgeführt. Zu diesem Zweck wurden für jede Brücke im Bestand der Kreisstadt Unna ein externes Brückengutachten eingeholt.
Bei drei Brückenbauwerken wurden so erhebliche Beschädigungen festgestellt,
dass von einer dauerhaften Wertminderung auszugehen ist.
Die Wertminderungen wurden im Gesamtumfang von rund 178 TEUR als außerordentliche bilanzielle Abschreibungen gebucht und vermindern entsprechend die Bilanzposition.
Im Rahmen der Inventur wurde darüber hinaus festgestellt, dass das rechtliche
und wirtschaftliche Eigentum an der Eisenbahnunterführung „Königsborner
15
Anlage 2
Tor“ entgegen ursprünglicher Annahmen nicht bei der Stadt sondern bei der
Deutschen Bundesbahn liegt, obwohl die Kreisstadt Unna dieses Brückenbauwerk beginnend ab dem Jahr 1983 mit Hilfe von Fördermitteln des Landes fast
vollständig bezahlt hat.
Der Buchwert der Brücke (1.473 TEUR) sowie der zugehörige Sonderposten
aus Drittfinanzierung (1.031 TEUR) wurden gem. § 43 Abs. 2 GemHVO zum
01.01.2013 in die bilanziellen Rechnungsabgrenzungsposten umgebucht.
Weitere Wertverminderungen gegenüber dem Vorjahr ergaben sich aus dem
Abgang einer Brücke durch Abriss (Durchlass Morgenstraße/70 TEUR) sowie
aus den planmäßigen Abschreibungen in Höhe von rund 130 TEUR.
1.2.3.3 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und
Verkehrslenkungsanlagen
Zusammensetzung:
Straßenaufbau
Plätze
Treppenanlagen
Parkplätze
Verkehrsgrün
31.12.2013
119.784.828,01 €
384.918,00 €
654.806,00 €
203.616.33 €
5.556.793,65 €
126.584.961,99 €
31.12.2012
123.246.137,10 €
75.280,00 €
679.017,00 €
203.616,33 €
5.550.457,08 €
Erläuterung:
Die Kreisstadt Unna bilanziert Straßen im Bestand zu den zum Eröffnungsbilanzstichtag beizulegenden, vorsichtig geschätzten Zeitwerten abzüglich der
jährlichen planmäßigen Abschreibungen. Nach dem 01.01.2008 neu errichtete
Straßen werden zu ihren tatsächlichen Anschaffungs-/ Herstellungskosten unter
Berücksichtigung der eingetretenen Alterswertminderung bilanziert.
Die Wertveränderung (Verminderung) dieser Bilanzposition im Vergleich zum
Vorjahr beläuft sich auf rd. 3.170 TEUR.
Im Jahr 2013 wurden Anschaffungs-/Herstellungskosten für aktivierungspflichtige Straßenbaumaßnahmen im Umfang von rd. 1.482 TEUR aktiviert.
Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Anschaffungs-/Herstellungskosten
für die Baumaßnahmen
• Gabelsberger Straße
286 TEUR
• Gehweg Westhemmerder Weg
175 TEUR
• Bürgersteig Ruhekopf
60 TEUR
• Baustraße Weberstraße
195 TEUR.
Darüber hinaus wurden Straßen und Wege im Wert von 697 TEUR unentgeltlich von Dritten auf die Kreisstadt Unna übertragen. Hierbei handelt es sich einerseits um Straßen im Bereich der ehemaligen Landesstelle Unna Massen
und andererseits um Straßen, die im Rahmen von Erschließungsmaßnahmen
von Erschließungsträgern gebaut und auf die Stadt übertragen wurden. Zur
physischen Erfassung der zugegangenen Bestände und zur Ermittlung der zu
bilanzierenden Buchwerte wurde in der Regel ein externes Gutachten in Auftrag
gegeben.
16
Anlage 2
Aufgrund der Unentgeltlichkeit der Straßenübertragungen wurden korrespondierend zur Höhe der aktivierten Anlagenzugänge Sonderposten aus Zuwendungen passiviert.
Die planmäßigen Abschreibungen auf das Straßenvermögen beliefen sich auf
rd. 4.944 TEUR.
Darüber hinaus wurden aufgrund festgestellter dauerhafter Wertminderungen
infolge unterlassener Instandhaltung außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 265 TEUR erforderlich. Dem stehen Erträge aus der außerordentlichen
Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen in Höhe von
79 TEUR gegenüber.
Plätze
Im September des Jahres 2013 wurde der neu erstellte Bahnhofsvorplatz an die
Öffentlichkeit übergeben. Die vorläufig ermittelten Kosten für die Platzgestaltung (ohne Aufbauten der Deutschen Bundesbahn) betrugen rund 306 TEUR.
Treppenanlagen
Im Jahr 2013 wurden keine Treppen erstellt, erworben oder verkauft. Die Wertveränderung gegenüber dem Vorjahr resultiert aus den planmäßigen Abschreibungen des Jahres 2013.
Verkehrsgrün
Die Bilanzierung des Verkehrsgrüns erfolgt zu tatsächlichen Anschaffungs-/
Herstellungskosten. Wesentliche Veränderungen dieser Bilanzposition ergaben
sich im Berichtsjahr nicht.
1.2.3.4 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
Zusammensetzung:
Bushaltestellen
Ampelanlagen
Brunnen
Straßenmobiliar
Beschilderung
31.12.2013
2.705.116,00 €
1.452.215,00 €
6,00 €
362.095,00 €
24.840,70 €
4.544.272,70 €
31.12.2012
2.752.842,91 €
1.546.491,00 €
6,00 €
362.195,86 €
22.587,00 €
Erläuterung:
Bushaltestellen
Im Jahr 2013 wurden nachträgliche Anschaffungs-/ Herstellungskosten für den
Busbahnhof in Höhe von rund 65 TEUR aktiviert.
Der Altbestand der Bushaltestellen wurde planmäßig alterswertgemindert.
Ampelanlagen
Im Jahr 2013 wurden keine neuen Ampelanlagen erstellt. Die Wertveränderung
gegenüber dem Vorjahr resultiert somit lediglich aus den planmäßigen Abschreibungen.
17
Anlage 2
Brunnenanlagen
Die 6 städtischen Brunnen sind bis auf einen Erinnerungswert von jeweils 1 €
abgeschrieben. Veränderungen haben sich im Berichtsjahr nicht ergeben.
Straßenmobiliar
Unter Straßenmobiliar sind neben Parkscheinautomaten, Sitzbänken und Zäunen unter anderem auch Geländer, Fahrradständer und Abfallbehälter zu verstehen. Die Bewertung des Straßenmobiliars erfolgt zu tatsächlichen Anschaffungs-/ Herstellungskosten, verringert um planmäßige Abschreibungen. Im Jahr
2013 wurden Zäune, Geländer und Absperrungen im Wert von rund 54 TEUR
angeschafft. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Nettowert von 410,00 Euro
werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Die planmäßigen Abschreibungen vermindern den Buchwert um 53 TEUR.
Beschilderung
Die Beschilderung wurde mit den tatsächlichen Anschaffungs-/ Herstellungskosten bewertet. Es werden planmäßige Abschreibungen berücksichtigt. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Nettowert von 410,00 Euro werden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben.
Im Zuge der verkehrstechnischen Sicherung erfolgt eine kontinuierliche Überprüfung der Beschilderung und gegebenenfalls ein zeitnaher Austausch oder eine Neuaufstellung.
1.2.4
Bauten auf fremdem Grund und Boden
Zusammensetzung:
Bauten auf fremden Grund und Boden
31.12.2013
1.708.705,23 €
1.708.705,23 €
31.12.2012
1.465.907,13 €
Erläuterung:
Hierbei handelt es sich um das Wohn-Sportheim Lünern, das Sportheim Mühlhausen/Uelzen, die Radstation am Bahnhof und einige Straßen. Im Berichtsjahr
kamen eine Toilettenanlage und ein Fußweg im Zuge der Umgestaltung des
Bahnhofsvorplatzes hinzu. Dadurch ergibt sich die Mehrung dieses Bilanzpostens. Abgänge sind nur im Rahmen der planmäßigen Abschreibung angefallen.
1.2.5
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
Zusammensetzung:
Kunstgegenstände
Vermögensgegenstände der Stiftungen
Kulturdenkmäler
Baudenkmäler
Sonstige Denkmäler
2.581.377,29 €
31.12.2013
2.380.912,26 €
176.971,03 €
23.490,00 €
2,00 €
2,00 €
18
31.12.2012
2.378.512,26 €
176.971,03 €
23.490,00 €
2,00 €
2,00 €
Anlage 2
Erläuterung:
Die unter dieser Position beschriebenen Vermögensgegenstände sind, soweit
diese abgeschrieben werden, bereits nur noch mit einem Erinnerungswert in
der Bilanz bewertet. Alle anderen unterliegen keiner Abschreibung.
1.2.6
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Zusammensetzung:
Maschinen
Technische Anlagen
Betriebsvorrichtungen
Fahrzeuge
31.12.2013
151.367,00 €
997.359,00 €
86.697,00 €
2.272.358,00 €
3.507.781,00 €
31.12.2012
177.950,00 €
1.078.143,00 €
93.830,00 €
2.416.474,00 €
Erläuterung:
Die Vermögensgegenstände sind im Zugang mit den Anschaffungskosten angesetzt und um die planmäßige Abschreibung vermindert worden.
Anschaffungskosten sind insbesondere im Bereich der Fahrzeuge durch Aktivierung eines Mehrzweckfahrzeuges im Rettungsdienst entstanden.
1.2.7
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Zusammensetzung:
Büro- und Schulmobiliar
sonstige Einrichtungsgegenstände
EDV-Technik
Telekommunikation
sonstige Betriebs-und Geschäftsausstattung
Ausstattung Sportbereich
Ausstattung Musikinstrumente
sonstige pädagogische Materialien
Medien
Festwerte Bekleidung Feuerwehr
Festwerte Bekleidung Jugendfeuerwehr
Festwerte Bekleidung Rettungswesen
Festwerte Schläuche Feuerwehr
Beleuchtung
4.158.177,94 €
31.12.2013
1.208.814,78 €
78.403,00 €
1.176.165,92 €
123.908,38 €
704.685,10 €
78.086,00 €
78.966,00 €
149.138,00 €
39.518,76 €
372.983,00 €
10.920,00 €
19.525,00 €
824,00 €
116.240,00 €
31.12.2012
1.328.766,43 €
92.179,99 €
1.337.521,32 €
123.236,00 €
680.270,42 €
63.985,00 €
88.630,00 €
156.855,00 €
42.398,76 €
372.983,00 €
10.920,00 €
19.525,00 €
948,00 €
123.532,00 €
Erläuterung:
Die Gegenstände dieser Bilanzposition wurden im Zugang mit den Anschaffungskosten angesetzt und um die planmäßige Abschreibung vermindert.
Im Jahr 2013 wurde u.a. ein Fahnenschrank (Betriebs- und Geschäftsausstattung 16 TEUR), eine neue Telefonanlagen (Telekommunikation 20 TEUR) und
ein Defibrillator (sonst. Betriebs- und Geschäftsausstattung 24 TEUR) angeschafft. Weitere wesentliche Beschaffungen sind im Berichtsjahr nicht angefallen. Es handelt sich um turnusmäßige Neuanschaffungen.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Nettowert von 410,00 Euro wurden im
Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
19
Anlage 2
1.2.8
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
Zusammensetzung:
Anlagen im Bau Hochbau
Anlagen im Bau Tiefbau
Anlagen im Bau (Sonstige)
Anzahlungen auf Anlagen
31.12.2013
612.539,73 €
760.237,74 €
11.701,00 €
1.165.733,95 €
2.550.212,42 €
31.12.2012
130.513,79 €
1.440.840.63 €
0,00 €
903.816,70 €
Bei dieser Bilanzposition handelt es sich u.a. um folgende noch nicht fertig gestellte Maßnahmen:
•
•
•
•
Anzahlungen auf den Erwerb von Ausgleichsflächen (Anzahlungen
auf Anlagen)
Anzahlungen „Ausgleichsmanagement Biotopwertpunkte“ (Anzahlungen auf Anlagen)
Anzahlungen auf Erwerb von Grundstücken (Anzahlungen auf Anlagen)
Planungs- und Baukosten für :
• Erneuerung „Schulzentrum-Nord“ (Hochbau)
• Neubau „Sportanlage Unna-Süd“ (Hoch- und Tiefbau)
• Anbindung Gewerbegebiet Feldstraße (Tiefbau)
• Nußbredde (Tiefbau)
• Kampstraße (Tiefbau)
• Erneuerung Industriepark Süd (Tiefbau)
• Brücke Kessebürener Landwehr (Tiefbau)
• Massener Brücke (Tiefbau)
Werden Investitionsmaßnahmen abgeschlossen, so erfolgt eine Aktivierung des
Vermögensgegenstandes in Höhe der Anschaffungs-/Herstellungskosten im Anlagevermögen.
Wurden diese wegen einer jahresübergreifenden Bau- bzw. Anschaffungszeit
zunächst auf die Bilanzposition „geleistete Anzahlungen/ Anlagen im Bau (AIB) “
gebucht, so erfolgt die Aktivierung zum Datum der Inbetriebnahme als Umbuchung von den Anlagen im Bau auf das entsprechende Bilanzkonto.
Im Berichtsjahr wurden die folgenden, wesentlichen Investitionsmaßnahmen
endgültig abgeschlossen, deren Anschaffungs-/ Herstellungskosten aus Vorjahren zunächst über die Bilanzposition „geleistete Anzahlungen/Anlagen im Bau“
abgebildet wurden:
Bezeichnung der Maßnahme:
echte Umbuchungen von AIB
Notausgangstreppe Atelier
37 TEUR
Umbau Sportanlage Massen
12 TEUR
Bahnhofsvorplatz /Busbahnhof
577 TEUR
Gabelsberger Straße
105 TEUR
Herstellung der Baustraße im Erschließungsgebiet „Weberstraße“
44 TEUR
Westhemmerder Weg
21 TEUR
20
Anlage 2
Anschaffungs-/Herstellungskosten, die erst im Berichtsjahr 2013 angefallen
sind, werden hier nicht erfasst und abgebildet.
Die ursprünglich auf der Bilanzposition „Anlagen im Bau“ gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten für die Umgestaltung des Kirchplatzes sowie für
die Aufbauten des Bahnhofsvorplatz (Kiosk, Dach, Treppenanlagen usw.)
wurden in die Aktive Rechnungsabgrenzung umgebucht, indem sie von den
Zugängen abgesetzt wurden. Grund hierfür ist, dass die aus städtischen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände in fremdes Eigentum übergegangen
und daher nicht im Sachanlagevermögen der Kreisstadt Unna zu aktivieren
sind. Es handelt sich vielmehr um investive Zuschüsse bzw. Sachzuwendungen an Dritte, die gem. § 43 Abs. 2 GemHVO in einem Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren sind. Dieser wird analog der Zeitdauer der Gegenleistungsverpflichtung des jeweiligen begünstigten Dritten aufwandswirksam ratierlich abgeschrieben.
1.3
Finanzanlagen
1.3.1
Anteile an verbundenen Unternehmen
Zusammensetzung:
Wirtschaftsbetriebe
der
Kreisstadt
Unna
GmbH (100%)
Stadthalle Unna – Gesellschaft für Veranstaltungen und Marketing mbH (55,56%)
29.473.725,79 €
31.12.2013
31.12.2012
29.456.614,87 €
29.456.614,87 €
17.110,92 €
17.110,92 €
Erläuterung:
An der WBU ist die Kreisstadt Unna zu 100% unmittelbar beteiligt. Die erstmalige Bewertung zur Ermittlung des NKF-Unternehmenswertes erfolgte zum
01.01.2008 auf Basis des Substanzwertes.
Die für die Eröffnungsbilanz durchgeführte Bewertung wurde zum Stichtag
31.12.2013 wiederholt. Der so ermittelte aktuelle Substanzwert liegt über dem
Beteiligungsbuchwert, so dass sich für einen Abschreibungsbedarf wegen einer dauerhaften Wertminderung keine Anhaltspunkte ergeben haben.
Am Stammkapital der Stadthalle Unna ist die Kreisstadt Unna mit 55,56% beteiligt. Die Bewertung erfolgte durch die Eigenkapitalspiegelbildmethode. Der
Wert des Anteils der Kreisstadt Unna am rechnerischen Eigenkapital der
Stadthalle liegt zum 31.12.2013 deutlich über dem Buchwert. Daher ergab sich
im Jahr 2013 kein Abschreibungsbedarf.
21
Anlage 2
1.3.2
Beteiligungen
5.501.369,59 €
Zusammensetzung:
Entwicklungsgesellschaft Wohnpark Unna-Süd
mbH (33,33%)
Unnaer Kreis-Bau- und Siedlungsgesellschaft
mbH (14,66%)
Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH (9,18%)
Wirtschaftsförderungsgesellschaft
für
den
Kreis Unna mbH (8,11%)
Sparkassenzweckverband
31.12.2013
31.12.2012
131.727,55 €
135.427,55 €
4.421.456,00 €
702.385,04 €
4.421.456,00 €
702.385,04 €
245.800,00 €
1,00 €
245.800,00 €
1,00 €
Erläuterung:
Die Bewertung der Entwicklungsgesellschaft Wohnpark Unna-Süd mbH erfolgt
durch die Eigenkapitalspiegelbildmethode. Das Eigenkapital der Gesellschaft
hat sich gegenüber dem Vorjahr um 11 TEUR gemindert. Bezogen auf den Anteil für die Kreisstadt Unna (33,33 %) ergibt sich eine Wertminderung von rund
3.700 €. Diese Wertminderung ist - aufgrund der Tatsache, dass die Umsatzerlöse durch Aufgabe des operativen Geschäftes der Gesellschaft vollständig
weggefallen sind - auch als dauerhaft anzusehen. Der v. g. Betrag wurde daher
gem. § 35 Abs. 5 GemHVO außerplanmäßig abgeschrieben.
Die UKBS, die VKU und die WFG sind Gesellschaften an denen alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie der Kreis Unna beteiligt sind. Wesentliche
Änderungen zum 31.12.2013 haben sich nicht ergeben, so dass keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen werden mussten.
Der Sparkassenzweckverband ist nach einer Anweisung des Innenministeriums mit einem Wert von einem Euro zu bilanzieren.
1.3.3
Sondervermögen
20.478.592,87 €
Zusammensetzung:
Stadtbetriebe Unna (100%)
31.12.2013
20.478.592,87 €
31.12.2012
20.478.592,87 €
Erläuterung:
Die Stadtbetriebe Unna werden nach dem Substanzwertverfahren bewertet.
Anhaltspunkte für eine dauerhafte Wertminderung zum Bilanzstichtag
31.12.2013 haben sich nicht ergeben.
1.3.4
Wertpapiere des Anlagevermögens
Zusammensetzung
Gelsenwasser AG
28.000,00 €
31.12.2013
28.000,00 €
22
31.12.2012
28.000,00 €
Anlage 2
Erläuterung:
Unter dieser Position werden Anteile an Unternehmen bilanziert, die kleiner als
20% sind, aber dazu bestimmt sind, dauernd der Gemeinde zu dienen.
Der Bestand an Inhaber-Aktien an der Gelsenwasser AG wurde zu den historischen Anschaffungskosten bilanziert. Wertminderungen ergaben sich 2013
nicht.
1.3.5
Ausleihungen
1.3.5.1 an verbundene Unternehmungen
Zusammensetzung:
Darlehen WBU
2.957.125,37 €
31.12.2013
2.957.125,37 €
31.12.2012
3.099.625,37 €
Erläuterung:
Das Darlehen ist mit dem Nennbetrag ausgewiesen. Im Jahr 2013 wurden von
der WBU planmäßige Tilgungen in Höhe von 142 TEUR vorgenommen. Einzelheiten der Veränderungen können dem Anlagespiegel entnommen werden.
1.3.5.2 Sonstige Ausleihungen
216.684,28 €
Zusammensetzung:
Sonstige Darlehen
Darlehen an Verein
Aufwendungsdarlehen
31.12.2013
194.680,67 €
0,00 €
22.003,61 €
31.12.2012
200.047,65 €
25,94 €
25.003,61 €
Erläuterung:
Die Darlehen sind mit dem jeweiligen Nennbetrag, abzüglich der Tilgungen bis
zum Bilanzstichtag, ausgewiesen. Die planmäßigen Tilgungen betrugen im Jahr
2013 insgesamt 8.392,92 €.
23
Anlage 2
2. UMLAUFVERMÖGEN
2.1
Vorräte
2.1.1
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
Zusammensetzung:
Hilfsstoffe
Betriebsstoffe
Waren
Straßenbeleuchtung
Grundstücke
Sonstige Vermögensgegenstände
710.076,97 €
31.12.2013
40.797,33 €
38.524,15 €
5.940,44 €
39.517,72 €
407.131,90 €
178.165,43 €
31.12.2012
31.505,79 €
18.543,48 €
5.940,44 €
43.956,11 €
1.037.374,25 €
0,00 €
Erläuterung:
Bei den Hilfs- und Betriebsstoffen handelt es sich um Heizölbestände, Löschmittel und Ölbindemittel sowie Medikamente für den Rettungsdienst. Hierbei wird
der jeweilige Bestand zum Jahresende mit dem gewogenen Durchschnittswert
bewertet.
Bei den Waren, Grundstücken und bei der Straßenbeleuchtung handelt es sich
um Anlagen, die zum Zwecke der Veräußerung gehalten werden.
Der Bestand an zur Veräußerung vorgesehenen Grundstücken hat sich im Vergleich zum Vorjahr wesentlich verringert. Dies ist zurückzuführen auf die Grundstücksverkäufe des Erschließungsgebietes „Weberstraße/ Mozartstraße“. Diese
wurden auf Grund der Verkaufsabsicht im Jahr 2012 in das Umlaufvermögen
umgebucht. Im Jahr 2013 wurden diese Verkäufe weitestgehend abgewickelt.
Der unter der Sybil-Westendorp-Straße (Erschließungsgebiet Weberstraße) von
der Kreisstadt Unna gebaute Kanal wurde noch nicht in das Eigentum der
Stadtbetriebe Unna übertragen. Die Herstellungskosten werden bis zur Abgabe
an die Stadtbetriebe unter der Bilanzposition „Sonstige Vermögensgegenstände
des Umlaufvermögens“ bilanziert.
2.2.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen werden in öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Forderungen sowie sonstige Vermögensgegenstände unterschieden.
Zu den öffentlich-rechtlichen Forderungen zählen Erträge aus Abgabenforderungen (Steuern, Gebühren, Beiträge), Forderungen aus Transferleistungen und
sonstige öffentlich rechtliche Forderungen.
Die privatrechtlichen Forderungen werden unterschieden in Forderungen gegen
den privaten Bereich, den öffentlichen Bereich, gegen verbundene Unternehmen, gegen Beteiligungen und gegen Sondervermögen.
Die Forderungen einer Gemeinde sind nach § 46 Abs. 1 GemHVO im Forderungsspiegel dargestellt.
24
Anlage 2
Einzel- und Pauschalwertberichtigung
Die Einzelwertberichtigung beinhaltet den Grundsatz, die Vermögensgegenstände und Schulden einzeln zu bewerten (vgl. § 32 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO).
Forderungen der Kreisstadt Unna werden grundsätzlich unterjährig zeitnah angemahnt und vollstreckt. Im Rahmen der Vollstreckungstätigkeit wird bereits für
einzelne Forderungen entschieden, ob diese werthaltig sind.
Die pauschalierte Einzelwertberichtigung ist ein Verfahren mit dem nicht einzelne Forderungen wertberichtigt werden, sondern aufgrund der Erfahrung, die
die Kommunen in der Vergangenheit gesammelt haben, eine Pauschale auf
Forderungen als Wertberichtigung in Abzug gebracht wird.
Darüber hinausgehende Pauschalwertberichtigungen sollen das allgemeine
Ausfallrisiko von Forderungen abdecken.
Die Kreisstadt Unna hat pauschalierte Einzelwertberichtigungen von 25% auf
Gebühren, Beiträge und sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen sowie privatrechtliche Forderungen, 20% auf Steuerforderungen und 33% auf Forderungen
aus dem Transferbereich vorgenommen sofern deren Fälligkeit vor dem
30.06.2013 lagen. Zusätzlich wurde eine Pauschalwertberichtigung von 1% auf
Basis des verbleibenden Forderungsbestands nach Abzug der einzelwertberichtigten und pauschalierten einzelwertberichtigten Forderungen vorgenommen.
Zum Bilanzstichtag muss die pauschalierte Einzelwertberichtigung an den neuen
Forderungsbestand angepasst werden. Hierbei kann es zu einer Heraufsetzung
oder Herabsetzung des Pauschalwertes kommen. Bei der pauschalierten Einzelwertberichtigung ist ebenfalls zu beachten, dass Forderungen, die mit der
Einzelwertberichtigung bewertet wurden, aus der pauschalierten Einzelwertberichtigung heraus gerechnet werden müssen.
2.2.1
Öffentlich-rechtliche Forderungen und
Forderungen aus Transferleistungen
6.123.396,61 €
Erläuterung:
Die öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen
setzen sich aus zahlreichen Einzelforderungen zusammen.
In der Gesamtsumme sind Gebührenforderungen (1.672 TEUR), Beitragsforderungen (76 TEUR), Steuerforderungen (2.689 TEUR), sonstige öffentlichrechtliche Forderungen (1.023 TEUR) und Forderungen aus Transferleistungen (763 TEUR) enthalten.
2.2.2
Privatrechtliche Forderungen
3.578.335,62 €
Erläuterung:
Die privatrechtlichen Forderungen ergeben sich aus der Summe zahlreicher
einzelner Forderungen. Hier werden auch Liquiditätskredite an Sondervermögen (2.995 TEUR) ausgewiesen.
25
Anlage 2
2.2.3
sonstige Vermögensgegenstände
Zusammensetzung:
andere sonstige Vermögensgegenstände
166.373,49 €
31.12.2013
166.373,49 €
31.12.2012
268.581,36 €
Erläuterung:
Unter dieser Bilanzposition werden die antizipativen Rechnungsabgrenzungen
in Höhe von 154 TEUR (Vorjahr 8 TEUR), Umsatzsteuererstattungen 7 TEUR
(Vorjahr 86 TEUR) abgebildet.
2.3
Wertpapiere des Umlaufvermögens
2.4
Liquide Mittel
Zusammensetzung:
Barkassen
Bestände auf den Girokonten
0,00 €
844.041,39 €
31.12.2013
8.883,85 €
835.157,54 €
31.12.2012
4.399,98 €
383.029,89 €
Erläuterung:
Die liquiden Mittel resultieren aus Guthaben bei Sparkassen und Kreditinstituten
zum 31.12.2013 sowie aus den Barkassenbeständen die in einer Vielzahl von
den Fachbereichen als Wechselgeldkassen vorgehalten werden.
Die Veränderungen an den liquiden Mitteln sind in der Finanzrechnung nachgewiesen.
3. AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNG
Aktive Rechnungsabgrenzung
Zusammensetzung:
Beamtengehälter
Unterhaltsvorschuss/Sozialhilfe
Wartungsverträge
Pflegegelder
sonstige
Investitions-Zuschüsse
6.153.549,35 €
31.12.2013
498.884,73 €
467.166,43 €
29.495,84 €
151.218,42 €
1.598,96 €
5.005.184,97 €
31.12.2012
500.606,69 €
420.356,84 €
18.251,80 €
141.091,01 €
3.920,68 €
2.412.139,99 €
Erläuterung:
Die aktive Rechnungsabgrenzung ist in § 42 Abs. 1 und 2 GemHVO normiert.
Um das Jahresergebnis periodengenau festzustellen, sind Ausgaben vor dem
Abschlussstichtag die einen Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen als aktive Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren. Hierbei wurden Beträge für Aufwendungen des Folgejahres unter 150,00 € nicht berücksichtigt.
26
Anlage 2
Die Investitionszuschüsse werden gem. § 43 Abs. 2 GemHVO ausgewiesen in
Höhe der geleisteten Zuwendungen. Die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr resultieren aus dem Zugang der noch im Jahr 2012 unter der Position
1.2.3.2 bilanzierten Unterführung „Königsborner Tor“ (1.473 TURO) sowie die
unter der Position 1.2.8 ausgewiesene „Sanierung Kirchplatz“ (63 TURO) und
„Umgestaltung Bahnhofsvorplatz“ (1.142 TURO) abzüglich der bisherigen jährlichen aufwandswirksamen Auflösungen.
27
Anlage 2
PASSIVA
1. EIGENKAPITAL
Erläuterungen dieser Bilanzpositionen können dem Lagebericht sowie der Ergebnisrechnung entnommen werden.
1.1
Allgemeine Rücklage
63.191.132,71 €
Die Allgemeine Rücklage zum 31.12.2013 errechnet sich wie folgt:
Stand zum 31.12.2012
Jahresfehlbetrag 2012
Verrechnungen gem. § 43 Abs. 3 GemHVO
75.377.584,00 €
-13.689.973,51 €
1.503.522,22 €
Liquidationserfolge aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen
und Aufwendungen aus dem Abgang von Vermögensgegenständen sowie
Wertveränderungen von Finanzanlagen
Im Jahr 2013 wurden Kaufpreiszahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden in Höhe von insgesamt 2.092 TEUR vereinnahmt. Ein wesentlicher Anteil entfiel hierbei auf die Vermarktung der Grundstücke im Erschließungsgebiet Weberstraße. Nach Abzug der Buchwerte aller abgegangenen Grundstücke und Gebäude verbleibt ein Ertrag in Höhe von 1.766 TEUR,
der gem. § 43 Abs. 3 GemHVO mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen
war.
Aufwendungen aus dem Abgang und dem Verkauf von Vermögensgegenständen entstehen durch Verkäufe unter Buchwert sowie durch Verschrottungen
und unentgeltliche Abgaben. Die mit der Allgemeinen Rücklage verrechneten
Aufwendungen beliefen sich auf 258 TEUR.
Wertveränderungen von Finanzanlagen ergaben sich in Höhe von 4 TEUR.
1.2
Sonderrücklagen
0,00 €
1.3
Ausgleichsrücklage
0,00 €
1.4
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
-4.304.005,18 €
Dieser Posten ist die Gegenbuchungsposition beim Abschluss des Ergebnisrechnungskontos. Hier wird der Jahresfehlbetrag des Jahres 2013 ausgewiesen. Im Nachgang zum Jahresabschluss 2013 wird der Betrag mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.
28
Anlage 2
2. SONDERPOSTEN
2.1
Zuwendungen
128.431.722,44 €
Zusammensetzung:
Sonderposten Bund
Sonderposten Land
Sonderposten Gemeinden
Sonderposten von Zweckverbänden
Sonderposten von sonst öffentl. Bereichen
Sonderposten verbundenen Unternehmen
Sonderposten sonst. öffentl. Sonderrechte
Sonderposten von privaten Unternehmen
Sonderposten übrige Bereiche
31.12.2013
2.172.821,26 €
96.851.728,89 €
6.764.414,63 €
769.288,00 €
671.995,40 €
144.770,00 €
145.185,73 €
20.585.935,36 €
325.583,17 €
31.12.2012
2.303.350,26 €
100.013.286,82 €
7.006.782,63 €
794.914,00 €
712.861,00 €
149.287,00 €
146.361,73 €
20.579.248,31 €
342.786,17 €
Erläuterung:
Die Veränderung der Sonderposten aus Zuwendungen resultiert aus der im
Jahr 2013 analog der bilanziellen Abschreibung der Vermögensgegenstände,
für die sie gebildet wurden, ertragswirksamen Auflösung.
Außerdem ergibt sich die Veränderung im Wesentlichen aus Auflösungen diverser Anlagen im Bau, gewährten und passivierten Zuwendungen aus lfd.
Maßnahmen sowie der unentgeltlich von Dritten auf die Kreisstadt Unna übertragenen Straßen und Wege (analog der Position 1.2.3.3).
2.2
Beiträge
25.442.265,64 €
Zusammensetzung:
Sonderposten aus Beiträgen
31.12.2013
25.442.265,64 €
31.12.2012
25.846.456,95 €
Erläuterung:
Unter dieser Bilanzposition werden Erschließungsbeiträge nach KAG oder
BauGB für bereits hergestellte Straßen bilanziert. Die Erschließungsbeiträge für
Straßenbaumaßnahmen werden analog der bilanziellen Abschreibungen für die
Straßen, für die sie gebildet wurden, abgeschrieben.
Bei planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen des Anlagegutes erfolgt eine korrespondierende ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens.
Bei Abgang des Vermögensgegenstandes erfolgt gem. § 43 Abs. 3 GemHVO
erstmalig eine Verrechnung der Aufwendungen und Erträge mit der Allgemeinen Rücklage.
Noch nicht zweckentsprechend verwendete Erschließungsbeiträge werden unter der Bilanzposition „Erhaltene Anzahlungen“ passiviert.
Im Berichtsjahr wurden die Sonderposten aus Beiträgen im Umfang von
924 TEUR planmäßig und außerplanmäßig abgeschrieben.
29
Anlage 2
Zugänge konnten im Umfang von 520 TEUR passiviert werden.
Noch nicht erhobene Erschließungs-/Ausbaubeiträge aus fertiggestellten Erschließungsmaßnahmen nach KAG oder BauGB bestanden zum 31.12.2013 in
Höhe von 62T€ für die Gabelsberger Straße und in Höhe von 9 T€ für den Westhemmerder Weg. Die Heranziehung erfolgt im Jahr 2015.
2.3
Gebührenausgleich
988.255,83 €
31.12.2013
988.255,83 €
Gebührenausgleich
31.12.2012
1.058.854,36 €
Erläuterung:
Nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) ist eine
Überdeckung im Gebührenhaushalt als Sonderposten für den Gebührenausgleich auszuweisen. Gem. § 6 KAG Abs. 2 sind Überdeckungen innerhalb der
nächsten vier Jahre auszugleichen, also dem Gebührenschuldner zurück zu
geben.
Der Sonderposten für den Gebührenausgleich verringert sich. Dies ist zum einen die Rückgabe von Überdeckungen aus Vorjahren an dem Gebührenschuldner (234 TEUR) zurückzuführen. Zum anderen wird der Sonderposten in
Höhe von 164 TEUR erhöht, da für die Jahre 2012 und 2013 in Summe eine
Überdeckung vorlag. Saldiert ergibt sich eine Gesamtverringerung von rund 71
TEUR.
2.4
Sonstige Sonderposten
1.053.098,86 €
Zusammensetzung:
Sonderposten Sybil-Westendorp-Stiftung
Sonderposten Carlernst-Kürten-Stiftung
31.12.2013
714.533,25 €
338.565,61 €
31.12.2012
711.726,20 €
330.508,40 €
Erläuterung:
Die Kreisstadt Unna verfügt über zwei örtliche, rechtlich unselbstständige Stiftungen, die im Haushalt der Kreisstadt Unna geführt werden.
Für rechtlich unselbständige örtliche Stiftungen, bei denen durch den Stifter
Vermögensgegenstände mit einer bestimmten Zweckbindung in das Eigentum
der Gemeinde übertragen werden, sind in Höhe der angesetzten Vermögenswerte Sonderposten in der Bilanz zu bilden.
Der Sonderposten wird aus der Ergebnisrechnung des Produktbereiches 17
- Stiftungen- fortgeschrieben und bildet den Gegenwert das Vermögens der Stiftungen ab. Das Vermögen beider Stiftungen hat sich durch jeweils positive Jahresergebnisse geringfügig erhöht.
30
Anlage 2
3. RÜCKSTELLUNGEN
3.1
Pensionen / Beihilfe
76.585.318,00 €
Zusammensetzung:
Pensionen
Beihilfe
31.12.2013
59.577.369,00 €
17.007.949,00 €
31.12.2012
57.429.963,00 €
16.587.382,00 €
Erläuterung:
Die versicherungsmathematische Bewertung der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen zum Bilanzstichtag wird für den Gesamtkonzern Kreisstadt Unna
durch die Kommunale Versorgungskasse Münster vorgenommen. Sie bedient
sich dabei der Heubeck AG, die ein entsprechendes Gutachten für die Mitglieder der Versorgungskasse, unter Zugrundelegung eines Zinsfußes von 5 %, erstellt. Einzelheiten der Veränderungen können dem Rückstellungsspiegel entnommen werden.
3.2
Instandhaltungen
4.379.990,39 €
Zusammensetzung:
Instandhaltungen
31.12.2013
4.379.990,39 €
31.12.2012
3.591.767,34 €
Erläuterung:
Hier werden die Rückstellungen gemäß § 36 Abs. 3 GemHVO für die unterlassenen Instandhaltungen von Sachanlagen abgebildet. Die Vermögensgegenstände, für die die Rückstellungen passiviert werden sowie die Veränderungen,
können dem Rückstellungsspiegel entnommen werden.
Die Rückstellungen wurden von den jeweiligen Fachämtern aufgrund von Erfahrungswerten vorsichtig geschätzt.
3.3
Sonstige Rückstellungen
11.663.154,93 €
Zusammensetzung:
sonstige Rückstellungen
31.12.2013
11.663.154,93 €
31.12.2012
11.399.872,96 €
Erläuterung:
Die Bewertung der Urlaubs- /Überstundenrückstellungen erfolgte auf Grundlage
der zum Stichtag tatsächlich abgerechneten Vergütungs- und Zeitwerten. Die
Urlaubs-/Arbeitszeitbestände wurden dafür grundsätzlich dem Zeitwirtschaftssystem AIDA, in einigen Bereichen den dort manuell geführten Zeitkonten, entnommen.
Bei der Bewertung der Altersteilzeitrückstellung wurden zum Stichtag insgesamt
57 geschlossene Altersteilzeitvereinbarungen berücksichtigt. Sie erfolgte auf
Grundlage der zum Stichtag tatsächlich abgerechneten Vergütungs- und Zeitwerte. Vorwiegend wurde das Blockmodell in Anspruch genommen.
31
Anlage 2
Die Erstattungsverpflichtungen bei Dienstherrenwechsel gem. Beamtenversorgungsgesetz werden mit dem Barwert angesetzt. Dieser Wert basiert auf dem
Gutachten der Heubeck AG.
Die Rückstellung für Prüfungsgebühren wird aufgrund von Angeboten bzw. Erfahrungswerten gebildet.
Bei den übrigen sonstigen Rückstellungen handelt es sich um ungewisse Verbindlichkeiten. Diese wurden aufgrund von Erfahrungswerten vorsichtig geschätzt.
Drohverlustrückstellungen für Steueraussetzungen werden in der Höhe ausgewiesen wie die entsprechende Forderung.
Einzelheiten der Veränderungen können dem Rückstellungsspiegel entnommen werden.
4. VERBINDLICHKEITEN
4.1
Anleihen
0,00 €
4.2
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
Zusammensetzung:
Investitionskredite von Kreditinstituten
31.12.2013
57.909.494,25 €
57.909.494,25 €
31.12.2012
59.720.562,92 €
Erläuterung:
Verbindlichkeiten aus Krediten sind Geldbeträge, die der Kommune von einem
Dritten zur Verfügung gestellt wurden und für die eine Rückzahlungspflicht besteht. Als Kreditgeber können auftreten Bund, Land, Banken, Kreditinstitute sowie Sparkassen.
Mit dem NKF-WG wurde die Bilanzposition „Verbindlichkeiten aus Krediten für
Investitionen vom privaten Kreditmarkt geändert in „Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen von Kreditinstituten“ (§ 41 Abs. 4 Nr. 4.2 GemHVO). Unter
diese Bilanzposition fallen nun auch z.B. die Sparkassen und die Helaba. Sämtliche derzeit bei der Kreisstadt Unna bestehenden Kredite werden im Jahresabschluss 2013 unter dieser Bilanzposition ausgewiesen. In der Bilanz der Kreisstadt Unna zum 31.12.2012 wurden die Kredite der Kreisstadt Unna getrennt
nach den Bilanzpositionen Verbindlichkeiten aus Krediten vom öffentlichen Bereich und Verbindlichkeiten aus Krediten von Kreditinstituten ausgewiesen.
Im Bestand sind derzeit 60 Kredite. Auf Kredite mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr entfällt ein Betrag von 48.100,69 €, mit einer Restlaufzeit zwischen 1
und 5 Jahre entfällt ein Betrag von 874.398,17 € und auf Kredite mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren entfällt ein Betrag von 56.986.995,39 €.
32
Anlage 2
4.3
Verb. aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Zusammensetzung:
Liquiditätssicherung
31.12.2013
61.585.000,00 €
61.585.000,00 €
31.12.2012
63.240.000,00 €
Erläuterung:
Von der Summe entfielen 61.480.000,00 € gegenüber Banken und Kreditinstituten sowie 105.000,00 € gegenüber verbundene Unternehmen.
4.4
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
58.091,00 €
Zusammensetzung:
kreditähnliches Rechtsgeschäft
31.12.2013
58.091,00 €
31.12.2012
60.730,00 €
Erläuterung:
Diese Verbindlichkeit beinhaltet eine Rentenverpflichtung für die Erhaltung von
Publikationen der Werke des Carlernst Kürten. Der Barwert wird jeweils zum
Stichtag 31.12. aufgrund einer Rentenbarwertberechnung angepasst (gem. §
91 Absatz 2 Nr. 2 GO).
4.5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Zusammensetzung:
Verbindlichkeiten
31.12.2013
1.307.239,24 €
1.307.239,24 €
31.12.2012
3.402.182,49 €
Erläuterung:
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verpflichtungen auf
Grund von Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträgen, Miet- und Pachtverträgen und ähnlichen Verträgen, bei denen die (Gegen-) Leistung der Kreisstadt
Unna –die Zahlung- noch aussteht.
Die Verbindlichkeiten setzen sich aus zahlreichen Einzelverbindlichkeiten zusammen.
4.6
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Zusammensetzung:
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
31.12.2013
900.145,85 €
900.145,85 €
31.12.2012
846.315,77 €
Erläuterung:
Hierbei handelt es sich um Verpflichtungen der Kreisstadt Unna, die aus der
Übertragung von Finanzmitteln von Dritten entstanden sind, denen jedoch keine
konkrete Gegenleistung der Stadt gegenübersteht (z.B. Sozial- und Jugendhilfe).
Die Verbindlichkeiten setzen sich aus zahlreichen Einzelverbindlichkeiten zusammen.
33
Anlage 2
4.7
Sonstige Verbindlichkeiten
Zusammensetzung:
Umsatzsteuer
Sonstige Steuerverbindlichkeiten
Lohn- und Kirchensteuer der Beschäftigten
Sonstige Verbindlichkeiten
1.937.442,81 €
31.12.2013
22.641,63 €
10.336,13 €
225.027,46 €
1.679.437,59 €
31.12.2012
27.038,03 €
6.953,96 €
198.003,19 €
1.276.909,67 €
Erläuterung:
Bei den sonstigen Verbindlichkeiten werden antizipative Abgrenzungen bilanziert.
4.8
Erhaltene Anzahlungen
6.360.799,94 €
Zusammensetzung:
Noch nicht verwendete Zuwendungen
Erhaltene Anzahlungen
31.12.2013
5.069.545,54 €
1.291.254,40 €
31.12.2012
3.607.777,11 €
1.741.643,06 €
Erläuterung:
Diese Bilanzposition ist mit dem NKFWG erstmals im Jahresabschluss 2013
extra auszuweisen. Im Jahresabschluss 2012 wurden diese Positionen noch
unter „Sonstige Verbindlichkeiten“ mit angegeben.
Die noch nicht verwendeten Zuwendungen setzen sich aus der noch nicht verbrauchten allgemeinen Investitionspauschale, Schul- und Sportpauschale, Feuerschutzpauschale sowie Beiträge für Anlagen im Bau zusammen.
In den erhaltenen Anzahlungen sind erhaltene Einzahlungen von Dritten die
noch nicht verwendet wurden. Hierzu zählen u.a. Ausgleichszahlungen nach
der Satzung für Stellplatzablöse; Infrastrukturbeiträge; Ausgleichsbeträge zum
Schutz des Baumbestandes.
Die einzelnen Bilanzpositionen sind im Verbindlichkeitenspiegel nach ihrer
Laufzeit dargestellt.
34
Anlage 2
5. PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNG
Passive Rechnungsabgrenzung
5.554.441,04 €
Zusammensetzung:
31.12.2013
31.12.2012
Spende Integrationsrat
6.338,83 €
7.934,58 €
72.990,42 €
69.895,00 €
222.528,58 €
222.528,58 €
26.290,84 €
26.290,84 €
andere passive Rechnungsabgrenzungsposten
1.039.836,26 €
1.162.827,48 €
Investitions-Zuschüsse
4.186.456,11 €
2.369.429,05 €
Landeszuwendung Offene Ganztagsschule
Entwicklungsmaßnahme Unna-Uelzen
(Grünpflege)
Einnahmen Kostenerstattungsbeiträge
(Pflege Ausgleichsflächen)
Erläuterung:
Die Position der passiven Rechnungsabgrenzung beinhaltet Einzahlungen im
Jahr 2013, die wirtschaftlich späteren Haushaltsjahren zuzurechnen sind.
In Position „andere passive Rechnungsabgrenzungsposten“ sind im Wesentlichen Landeszuschüsse nach § 21 KiBiz (519 TEUR), Pacht- und Mieteinnahmen (61 TEUR) sowie Kostenerstattung für Schulsozialarbeit (173 TEUR) enthalten.
Die Investitionszuschüsse korrespondieren mit den geleisteten Zuwendungen
(siehe aktive Rechnungsabgrenzung).
35
Anlage 2
C)
Aufgliederungen und Erläuterungen der Ergebnisrechnung
In der Ergebnisrechnung sind die dem Haushaltsjahr zuzurechnenden Erträge
und Aufwendungen getrennt voneinander nachzuweisen. Aufwendungen werden nicht mit Erträgen verrechnet. Für die Aufstellung der Ergebnisrechnung
wird die Positionenstruktur des § 2 GemHVO NRW in der jeweils geltenden
Fassung angewendet. Die Gesamtergebnisrechnung stellt sich dabei wie folgt
dar:
Steuern und ähnliche Abgaben
Nummer
Sachkontobezeichnung
401100
Grundsteuer A
158.053,90
228.890,50
401200
Grundsteuer B
10.030.652,21
16.333.120,60
401300
Gewerbesteuer
25.706.516,55
28.163.187,64
402100
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
22.305.576,00
23.397.230,00
402200
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
3.189.181,00
3.225.365,00
403100
Vergnügungssteuer
517.426,24
575.743,05
403200
Hundesteuer
342.680,00
437.900,00
2.505.117,11
2.477.144,93
89.163,00
60.695,00
0,00
655.967,64
64.844.366,01
75.555.244,36
405100
405120
405130
Ergebnis 2012
Kompensationszahlungen (Familienlastenausgleich)
Kompensationsleistungen SteuervereinfachungsG 2011
Einheitslastenabrechnungsgesetz
(ELAG)
Summe
Ergebnis 2013
Die kommunalen Steuern Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer und Hundesteuer wurden satzungsgemäß erhoben. Die übrigen Steuererträge werden vom Land NRW zugewiesen.
Im Vergleich zum 31.12.2012 ergeben sich zum 31.12.2013 bei der Ergebnisposition „Steuern und ähnliche Abgaben“ in Summe positive Veränderungen in
Höhe von +10.711 T€. Diese Veränderungen sind im Wesentlichen auf die Erhöhung der Hebesätze bei den Grundsteuern A und B im Zuge der Umsetzung
des Haushaltssicherungskonzeptes und einem erhöhten Aufkommen beim Anteil an der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer und einem nicht veranschlagten Ertrag aus der Abrechnung der Einheitslasten (ELAG) zurückzuführen.
36
Anlage 2
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Nummer
Sachkontobezeichnung
Ergebnis 2012
411100
Schlüsselzuweisungen vom Land
414050
414100
Ergebnis 2013
26.488.651,00
25.634.646,00
Zuweisungen vom Bund
13.890,00
9.147,78
Zuweisungen vom Land
7.395.026,92
7.953.123,01
414101 Sportpauschale
0
84.787,42
414102 Schulpauschale
1.274.154,27
1.636.103,70
37.664,20
212.146,00
417.704,29
486.515,24
0
5.000,00
10.558,35
3.304,60
9.422,96
13.510,67
547.817,05
613.116,61
4.534.784,32
4.611.551,13
40.729.673,36
41.262.952,16
414107 Zuweisung vom Land KP II
414200 Zuweisungen von Gemeinden und GV
Zuschüsse von verbundenen Unternehmen,
Beteiligungen, Sondervermögen
Zuschüsse von sonstigen öffentlichen Son414600
derrechnungen
414500
414700 Zuschüsse von privaten Unternehmen
414800 Zuschüsse von übrigen Bereichen
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten
416100
aus Zuwendungen
Summe
Neben den Schlüsselzuweisungen und anderen Zuweisungen des Landes, den
Mitteln aus dem Konjunkturpaket 2 (KP II), sonstigen Zuschüssen / Zuwendungen werden hier auch die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten ausgewiesen. Zudem wird die konsumtiv verwendete Schulpauschale unter dieser
Position ausgewiesen.
Im Vergleich zum 31.12.2012 ergeben sich zum 31.12.2013 bei der Ergebnisposition „Zuwendungen und allgemeine Umlagen“ in Summe nur geringfügige
positive Veränderungen in Höhe von +533 T€.
Sonstige Transfererträge
Nummer
Sachkontobezeichnung
Ergebnis 2012
421120
Übergeleitete Unterhaltsansprüche öffentlichrechtlich
421130
Ergebnis 2013
367.101,15
330.440,11
Leistungen von Sozialleistungsträgern
20.519,36
19.023,69
421145
Kostenbeiträge, Aufwendungsersatz, Kostenersatz
99.463,05
109.040,14
421150
Rückzahlung gewährter Hilfen
15.196,00
27.167,00
421190
Sonstige Ersatzleistungen
280,00
0
422120
Übergeleitete Unterhaltsansprüche öffentlichrechtlich
260.415,35
205.474,04
422130
Leistungen von Sozialleistungsträgern
836.342,63
940.872,98
1.599.317,54
1.632.017,96
Summe
37
Anlage 2
Die Sonstigen Transfererträge sind im Sozialbereich angesiedelt. Es handelt
sich um Erträge, die die Kreisstadt Unna als Sozialhilfeträger erhält.
Im Vergleich zum 31.12.2011 ergeben sich zum 31.12.2012 bei der Ergebnisposition „Sonstige Transfererträge“ in Summe nur geringfügige positive Veränderungen in Höhe von +33 T€.
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Nummer
Sachkontobezeichnung
Ergebnis 2012
Ergebnis 2013
431100
Verwaltungsgebühren
1.207.172,97
1.059.475,70
432100
Benutzungsgebühren
197.236,55
181.739,87
432110
Sondernutzungsgebühren
87.385,50
89.600,46
432111
Benutzungsgebühr Feuerwehr
103.041,68
128.299,23
432112
Benutzungsgebühr Rettungsdienst
2.941.726,38
4.308.078,72
432114
Benutzungsgebühr Jugendkunstschule
254.864,72
251.784,30
432115
Benutzungsgebühr Übergangswohnheime
221.751,19
226.182,40
432116
Elternbeiträge Kindergarten
1.758.391,31
1.464.378,14
432117
Elternbeiträge OGGS
405.034,93
437.882,61
432118
Elternbeiträge Tagespflege
121.611,13
122.742,14
432121
Benutzungsgebühren VHS
407.314,62
385.256,43
432130
Benutzungsgebühr Parkflächen
445.577,85
474.067,52
1.140.788,89
921.200,05
216.153,50
234.010,36
9.508.051,22
10.284.697,93
437100
438101
Erträge Auflösung Sonderposten Beiträge
Erträge Sonderposten Gebührenausgleich Rettungsdienst
Summe
Bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten werden die unterschiedlichen
Gebührenerträge und die Erträge aus den Sonderposten für Beiträge und Gebührenausgleich ausgewiesen.
Im Vergleich zum 31.12.2012 ergeben sich zum 31.12.2013 bei der Ergebnisposition „Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte“ in Summe positive Veränderungen in Höhe von +777 T€. Diese Veränderungen sind im Wesentlichen auf
höhere Erträge des Rettungsdienstes zurückzuführen.
38
Anlage 2
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Nummer
Sachkontobezeichnung
Ergebnis 2012
441110
Mieten Netto
527.772,86
561.018,04
441111
Mieten Nebenkosten
336.377,74
339.192,50
441115
Mieten für Ausstattung und Geräte
6.125,16
6.125,16
441130
Pachterträge
232.583,10
238.880,88
442100
Erträge aus Verkauf
45.340,00
39.658,99
442120
Erträge aus Verkauf extern
65.760,41
77.763,47
446100
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
11.548,48
10.356,00
446110
Erträge aus Veranstaltungen
94.912,06
111.575,30
446120
Zahlung für Schadensfälle
55.110,70
119.252,41
446121
Zahlung für Schadensfälle baulicher Unterhaltung
54.501,77
49.883,18
1.430.032,28
1.553.705,93
Summe
Ergebnis 2013
Im Vergleich zum 31.12.2012 ergeben sich zum 31.12.2013 bei der Ergebnisposition „Privatrechtliche Leistungsentgelte“ in Summe positive Veränderungen
in Höhe von +123 T€. Diese Veränderungen sind im Wesentlichen auf höhere
Erträge bei den Mieten Zahlungen und Zahlungen für Schadensfälle zurückzuführen.
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Nummer
Sachkontobezeichnung
448050
Kostenerstattungen vom Bund
448051
Kostenerstattungen Personalbudget
Bund
448100
Kostenerstattungen vom Land
448200
448201
448500
448501
448504
448505
448506
448507
448600
Ergebnis 2012
Kostenerstattungen von Gemeinden und
Gemeindeverbänden
Kostenerstattungen von anderen
Dienstherren
Kostenerstattungen von verbundenen
Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen
Kostenerstattungen Stadtbetriebe Unna
Erstattungen für die Zuführung Pensionsrücklage Eigenbetriebe
Erstattungen für die Zuführung Beihilferücklage Eigenbetriebe
Kostenerstattungen Personalbudget
Erstattungen für Beihilfeaufwendungen
Eigenbetriebe und Rettungsdienst
Kostenerstattungen von privaten Unternehmen
39
Ergebnis 2013
35,79
0,00
79.934,88
88.013,19
717.775,24
720.453,41
41.847,99
67.108,20
7.913,00
135.250,67
180.697,12
144.246,32
749.184,46
725.036,52
104.432,00
108.784,00
30.796,00
27.276,00
1.441.599,58
1.191.881,13
19.272,46
18.270,78
179,50
12.411,96
Anlage 2
Nummer
448800
448801
Sachkontobezeichnung
Ergebnis 2012
Kostenerstattungen von übrigen Bereichen
Kostenerstattungen von Mitarbeitern/innen
Summe
Ergebnis 2013
157.086,43
211.170,82
157.086,43
313,32
3.530.754,45
3.450.216,32
Unter den Erträgen aus Kostenerstattungen werden die Erträge ausgewiesen,
die die Kreisstadt Unna für ihre Leistung gegenüber Dritten erhält.
Im Vergleich zum 31.12.2012 ergeben sich zum 31.12.2013 bei der Ergebnisposition „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ in Summe negative Veränderungen in Höhe von -81 T€. Diese Veränderungen sind im Wesentlichen im
Saldo auf niedrigere Erträge aus Kostenerstattungen im Personalbudget zurückzuführen.
Sonstige ordentliche Erträge
Nummer
Sachkontobezeichnung
451100
Konzessionsabgaben
452150
Steuer gem. Energie Steuergesetz
454100
454200
Ergebnis 2012
Erträge aus der Veräußerung von
Grundstücken und Gebäuden
Erträge aus der Veräußerung von beweglichem Vermögensgegenständen
Ergebnis 2013
3.484.273,12
3.439.473,15
3.259,22
0,00
1.543.426,50
6.584,18
18.234,29
0,00
237.477,61
273.694,50
95.180,38
90.988,85
7.437,25
916,90
32,50
413,75
260.479,38
351.465,15
1.762,00
2.207,90
62.486,97
47.172,62
605,38
371,12
9.046,21
46.319,63
405.868,51
290.997,20
456100
Verwarngelder
456101
Bußgelder
456110
Zwangsgelder
456120
Sühnegelder
456200
Säumniszuschläge
456201
Öffentlich-Rechtlich ohne Säumniszuschläge
456203
Säumniszuschläge Vollstreckung
456204
Beitreibungsgebühren
456205
Stundungszinsen
456500
Zinserträge aus der Gewerbesteuer
nach § 233 a AO
456510
Verspätungszuschläge Gewerbesteuer
4.860,00
725,00
457100
Erträge aus der Auflösung von sonstigen Sonderposten der Passivseite
6.440,00
6.440,00
458100
Erträge aus Zuschreibungen
1.031.490,42
608.892,30
458200
Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von Rückstellungen
797.674,92
1.661.572,37
458204
Herabsetzung/Auflösung von Rückstellungen Pension
1.474.429,00
1.669.574,00
40
Anlage 2
Nummer
Sachkontobezeichnung
458205
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen Personal
302.934,00
466.176,19
458206
Erträge aus Rückstellung Altersteilzeit
86.991,28
289.421,26
490.532,00
457.338,00
3.367,22
683.543,23
74.322,58
82.827,35
338.868,45
8.607,50
74.279,25
5.343,88
10.815.758,44
10.491.066,03
458207
458210
Ergebnis 2012
Erträge aus Rückstellung Beihilfeansprüche Vorjahre
Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung Wertberichtigungen aus Forderungen
459100
Andere sonstige ordentliche Erträge
459190
Erträge aus Vorjahren
459195
Zugang aus ausgebuchten Forderungen
Summe
Ergebnis 2013
Im Vergleich zum 31.12.2012 ergeben sich zum 31.12.2013 bei der Ergebnisposition „Sonstige ordentliche Erträge“ in Summe negative Veränderungen in
Höhe von -325 T€. Diese Veränderungen sind im Wesentlichen auf niedrigere
Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken des ehemaligen Sportplatzes
„Weberstraße“ (Auslaufen des Verkaufsprogramms) zurückzuführen.
Aktivierte Eigenleistungen
Nummer
471100
Sachkontobezeichnung
Ergebnis 2012
Aktivierte Eigenleistungen
190.170,00
Ergebnis 2013
185.398,00
Im Vergleich zum 31.12.2012 ergeben sich zum 31.12.2013 bei der Ergebnisposition „Aktivierte Eigenleistungen“ keine wesentlichen Veränderungen.
Bestandsveränderungen
Bestandsveränderungen sind nicht ausgewiesen.
Personalaufwendungen
Nummer
501001
501002
501003
501004
501005
501006
Sachkontobezeichnung
Ergebnis 2012
Rückstellungen für nicht genommenen
Urlaub
Rückstellungen für geleistete Überstunden
Rückstellungen für Inanspruchnahme
Altersteilzeit
Zuführung zur Rückstellung Personalwirtschaft
Zuführung zur Rückstellung Ausgleichsansprüche §107b BeamtVG
Zuführung zur Rückstellung Langzeitarbeitszeitkonten
41
Ergebnis 2013
252.042,70
645.592,19
201.750,21
306.521,50
1.470.446,26
573.156,97
0,00
1.667.172,02
204.608,00
433.336,00
65.730,15
10.336,04
Anlage 2
Nummer
Sachkontobezeichnung
Ergebnis 2012
501100
Bezüge der Beamten
501200
Vergütung der tarifliche Beschäftigten
501900
Ergebnis 2013
7.218.113,10
6.875.646,77
12.306.700,28
12.031.558,77
Aufwendungen für sonstige Beschäftigte
97.035,07
73.733,39
501901
Abfindungen
62.000,00
6.000,00
501909
Sonst. Beschäftigte Honorare
703.842,25
0,00
1.041.374,04
1.052.272,76
1.865,21
1.941,78
1.462,68
2.122,42
2.434.624,03
2.439.943,56
5.583,51
5.457,78
14.706,65
14.410,18
484.247,29
465.692,06
30.601,50
26.473,51
2.102.125,00
2.793.301,00
670.255,00
644.030,00
29.369.112,93
30.068.698,70
502200
502900
502909
503200
503900
503909
504100
504110
Beiträge zu Versorgungskassen tarifliche Beschäftigte
Beiträge zu Versorgungskassen sonst.
Beschäftigte
Beiträge zu Versorgungskassen sonst.
Beschäftigte extern
Beiträge zur gesetzl. Sozialversicherung
tariflich Beschäftigte
Beiträge zur gesetzl. Sozialversicherung
sonstige Beschäftigte
Beiträge zur gesetzl. Sozialversicherung
sonst. Beschäftigte. extern
Beihilfen und Unterstützungsleistungen
für Beschäftigte
Aufwendungen für medizinische Untersuchungen
505100
Zuführung zu Pensionsrückstellungen
506100
Zuführung zu Beihilferückstellungen für
Beschäftigte
Summe
Im Vergleich zum 31.12.2012 ergeben sich zum 31.12.2013 bei der Ergebnisposition „Personalaufwendungen“ in Summe negative Veränderungen in Höhe
von -700 T€. Diese Veränderungen sind im Wesentlichen im Saldo auf höhere
Zuführungen zu den Personalrückstellungen „Personalwirtschaft“ zurückzuführen.
Versorgungsaufwendungen
Nummer
511100
514100
515100
516100
Sachkontobezeichnung
Ergebnis 2012
Versorgungsaufwendungen für inaktiv
beschäftigte Beamte
Beihilfen und Unterstützungsleistungen
für Versorgungsempfänger
Zuführung zu Pensionsrückstellungen
für Versorgungsempfänger
Zuführung zu Beihilferückstellungen für
Versorgungsempfänger.
Summe
Ergebnis 2013
1.802.884,33
2.340.927,21
460.972,19
341.541,14
879.226,00
1.522.373,00
280.036,00
344.293,00
3.423.118,52
4.549.134,35
Im Vergleich zum 31.12.2012 ergeben sich zum 31.12.2013 bei der Ergebnisposition „Versorgungsaufwendungen“ in Summe negative Veränderungen in
Höhe von -1.126 T€. Diese Veränderungen sind auf höhere Versorgungsaufwendungen und Zuführungen zu den Personalrückstellungen für Pensionäre
zurückzuführen.
42
Anlage 2
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Nummer
521110
521111
521120
Sachkontobezeichnung
Ergebnis 2012
Unterhaltung der Grundstücke
Unterhaltung der Grundstücke – Stadtbetriebe Unna
Unterhaltung Wege, Mauern, SpielPausenflächen
Ergebnis 2013
58.256,28
97.863,37
1.000.310,63
654.867,72
115.085,49
449.249,02
1.342.395,36
14.811,82
521121
Sanierung von Grundstücken
521130
Bauliche Gebäudeunterhaltung
652.686,30
691.283,16
521131
Gebäudesanierung
116.437,13
585.961,42
521135
Bauliche Unterhaltung Sport
26.634,33
37.559,64
521139
Sonstige bauliche Unterhaltung
53.416,83
67.118,40
521140
Technische Gebäudeunterhaltung
343.467,65
301.039,71
521150
Unterhaltung der Gebäudeeinrichtungen
32.224,09
8.018,31
521160
Prüfung technischer Anlagen
271.191,46
280.130,84
521161
Prüfung technischer Anlagen Sportanlagen
413,73
999,60
521170
Energieeinsparende Maßnahmen
0,00
143,33
521180
Brandschutz
402.954,61
176.855,67
522100
Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens
1.635,81
866,56
522110
Unterhaltung von Kunstwerken
72.854,62
75.429,79
522120
Unterhaltung des Infrastrukturvermögens
1.170,77
8.416,21
522122
Unterhaltung Ampel-/Brückenanlagen
405.000,98
291.294,15
522123
Unterhaltung Beschilderung
77.341,77
97.100,20
522124
Unterhaltung Straßenbegleitgrün
701.000,00
801.000,00
522126
Unterhaltung Straßen
2.632.595,01
3.386.747,11
102.037,13
121.832,50
653.816,29
625.172,69
65.209,71
76.194,81
561.050,26
572.818,23
0,00
7.728,92
0,00
5.659,97
179.268,84
185.309,24
41.514,41
41.887,81
523100
523200
523400
523700
523800
Erstattung für Aufwendungen Dritter aus
laufender Verwaltung Land
Erstattung für Aufwendungen Dritter aus
laufender Verwaltung Gemeinden
Erstattung für Aufwendungen Dritter aus
laufender Verwaltung sonstiger öffentlicher Bereich
Erstattung für Aufwendungen Dritter aus
laufender Verwaltung private Unternehmen
Erstattung für Aufwendungen Dritter aus
laufender Verwaltung übrige Bereiche
524101
Aufwendung für Grundsteuer
524105
Aufwendung für Müllentsorgung
524106
Aufwendung für Straßenreinigung
43
Anlage 2
Nummer
Sachkontobezeichnung
Ergebnis 2012
Ergebnis 2013
524107
Aufwendung für Abwasser/Schmutzwasser
184.050,07
146.092,18
524108
Aufwendung für Niederschlagswasser
184.296,67
242.987,40
524110
Aufwendung für Strom Sportanlagen
35.098,35
26.722,77
524111
Aufwendung für Strom
867.009,63
949.180,43
524112
Aufwendung für Gas
1.011.506,38
1.113.573,19
524113
Aufwendung für Fernwärme
787.422,27
799.554,60
524114
Aufwendung für Heizöl
78.977,77
77.672,94
524115
Aufwendung für Wasser (Gelsenwasser)
121.279,77
101.737,20
524121
Aufwendung für Reinigungsmaterial
49.453,81
52.146,71
524122
Aufwendung für Gebäudereinigung
840.149,84
770.526,69
524123
Aufwendung für Fensterreinigung
6.989,77
19.119,02
524129
Aufwendung für sonstige Reinigung
20.819,42
22.152,27
524131
Aufwendung für Gebäudeversicherung
198.410,64
206.807,09
524132
Aufwendung für Inventarversicherung
81.247,19
83.784,30
524133
Aufwendung für Glasversicherung
294,38
1.663,68
524139
Aufwendung für sonstige Versicherungen
6.899,30
2.075,50
524191
Aufwendung für Verbrauchserfassung
1.517,51
1.480,26
525100
Haltung von Fahrzeugen
352.262,51
420.339,18
525500
Unterhaltung sonstiges bewegliches
Vermögen
90.949,61
111.449,17
525510
Unterhaltung EDV
1.130.782,18
1.180.009,49
525515
Unterhaltung AIDA
878,70
7.993,76
525520
Unterhaltung pädagogischer Ausstattungsgegenstände
13.747,82
41.247,02
525530
Unterhaltung von Musikinstrumenten
5.355,97
2.988,39
0,00
52,00
224.891,54
233.132,70
9.653,59
6.610,89
177,55
2.337,14
527110
527120
Erstattung Eigenanteile Schulbuchgutscheine Lernmittelfreiheit
Schulbuchbestellungen Lernmittelfreiheit
527130
Kopierausgaben Lernmittelfreiheit
527140
Lernmittel Lernmittelfreiheit
527210
Taxibeförderung
4.146,00
1.664,00
527220
Wegstreckenentschädigung
8.676,13
9.156,26
527230
Schülerspezialverkehr
66.437,08
81.254,18
44
Anlage 2
Nummer
Sachkontobezeichnung
Ergebnis 2012
527240
Schülermonats-, Schülerjahreskarten
527250
Garantieleistung § 45a
527290
Sonstige Beförderungskosten
527803
Ergebnis 2013
1.140.848,62
1.183.816,41
161.054,00
160.000,00
0,00
1.146,77
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 60 €
53.180,67
50.448,60
527870
Fachzeitschriften und Bücher pädagogischen Bedarfs
27.497,24
28.853,67
527910
Aufwendungen für Verbrauchsmaterial
64.687,33
71.289,89
527920
Aufwendungen für Schulsport
880,06
1.790,74
527930
Aufwendungen für Vereinssport
380.646,40
380.000,00
527940
Aufwendungen für Schwimmsport
276.553,05
276.589,32
449.388,21
423.748,66
298.250,89
329.415,45
181.828,04
144.549,61
527985
527990
528100
Aufwendungen für Maßnahmen und
Projekte
Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
Aufwendungen für sonstige Sachleistungen
528110
Umlaufvermögen Feuerwehr
7.435,13
6.976,53
528111
Festwert Schläuche Feuerwehr
4.651,25
0,00
528112
Festwert Kleidung Feuerwehr
114.175,82
54.212,45
528120
Umlaufvermögen Rettungsdienst
76.414,23
91.922,22
529100
Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen
1.915.486,51
1.224.814,59
529120
Unterhaltung Straßenbeleuchtung
814.238,35
822.203,49
529140
Aufwendungen für Gutachten
20.033,52
25.543,95
529150
Aufwendungen für Winterdienst Stadtbetriebe Unna
524.471,45
524.464,75
22.805.071,71
22.180.657,71
Summe
Im Vergleich zum 31.12.2012 ergeben sich zum 31.12.2013 bei der Ergebnisposition „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ in Summe positive
Veränderungen in Höhe von +624 T€. Diese Veränderungen sind im Wesentlichen auf niedrigere Aufwendungen für die Sanierung von Grundstücken (Abschluss Sanierung „Weberstraße“) zurückzuführen.
Bilanzielle Abschreibungen
Nummer
Sachkontobezeichnung
Ergebnis 2012
571101
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
571102
Abschreibungen auf Sachanlagen
45
Ergebnis 2013
130.713,41
141.387,29
10.740.798,91
10.332.969,93
Anlage 2
Nummer
Sachkontobezeichnung
Ergebnis 2012
Ergebnis 2013
571111
Abschreibungen geringwertige Wirtschaftsgüter
361.882,54
182.037,87
572100
Abschreibungen auf Finanzanlagen
69.462,18
0,00
573101
Abschreibungen auf Umlaufvermögen
Erlass
1.518.768,86
739.181,18
573103
Abschreibungen auf Umlaufvermögen
1.057.003,45
0,00
573105
Abschreibungen auf Umlaufvermögen
Kleinbeträge ausbuchen
40,14
41,29
13.878.669,49
11.395.617,56
Summe
Im Vergleich zum 31.12.2012 ergeben sich zum 31.12.2013 bei der Ergebnisposition „Bilanzielle Abschreibungen“ in Summe positive Veränderungen in Höhe von +2.483 T€. Diese Veränderungen sind im Wesentlichen auf niedrigere
Abschreibungen aus Absetzung/Erlass von Forderungen und aus Abschreibungen auf das Umlaufvermögen resultierend aus außerplanmäßigen Abschreibungen auf städtische Gebäude zurückzuführen.
Transferaufwendungen
Nummer
531200
531500
531700
Sachkontobezeichnung
Ergebnis 2012
Zuweisung laufende Zwecke Gemeinden und Gemeindeverbände
Zuschuss laufende Zwecke an verbundene Unternehmen, Beteiligungen
Zuschuss laufende Zwecke private
Unternehmen
531701
Zuschüsse KPII
531800
Zuschuss laufende Zwecke übrige Bereiche
531801
Zuschuss Träger 8-1/13+
533105
Aufwendungen UVG
533110
533120
Leistungen der Jugendhilfe außerhalb
von Einrichtungen
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Ergebnis 2013
166.745,83
219.579,10
698.400,00
835.000,00
0,00
29.541,34
37.664,20
212.146,00
14.968.215,57
15.383.989,41
13.000,00
13.000,00
794.676,00
768.744,27
2.669.898,52
2.764.522,99
1.321.227,90
2.135.901,56
43.137,36
83.118,74
5.510.143,12
5.777.294,95
2.458,77
3.006,30
533137
Bestattungskosten
533210
Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen
533900
Sonstige soziale Leistungen
534100
Gewerbesteuerumlage
1.947.113,00
2.006.835,00
534200
Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit
1.891.481,00
2.239.498,00
537201
Kreisumlage
37.044.994,17
38.019.685,90
537202
Kreisumlage - Schule für Erziehungshilfen
177.879,75
215.175,41
46
Anlage 2
Nummer
Sachkontobezeichnung
Ergebnis 2012
539101
Krankenhauspauschale
539111
Rückzahlung überzahlter Landeszuweisung
Summe
Ergebnis 2013
730.416,00
727.252,00
20.779,40
0,00
68.038.230,59
71.434.290,97
Im Vergleich zum 31.12.2012 ergeben sich zum 31.12.2013 bei der Ergebnisposition „Transferaufwendungen“ in Summe negative Veränderungen in Höhe
von -3.396 T€. Diese Veränderungen sind im Wesentlichen auf höhere Asylbewerberleistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen, den Gewerbesteuerumlagen
aufgrund eines höheren Gewerbesteueraufkommens, der Kreisumlage und höheren Zuschüssen bei der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen zurückzuführen.
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Nummer
Sachkontobezeichnung
Ergebnis 2012
541110
Aufwendungen für Personaleinstellungen
541120
Honorare
541190
541210
541211
Andere Personal- u. Versorgungsaufwendungen
Besondere Aufwendungen für Beschäftigte
Aufwendungen für Beschäftigtenbetreuung und Jubiläen
Ergebnis 2013
5.613,27
6.917,71
0,00
683.606,00
136.923,03
67.816,03
4.959,55
5.676,09
10.103,80
10.516,20
77.739,99
78.266,66
125.034,00
84.740,04
541220
Ausbildung, Umschulung
541230
Fortbildung
541240
Dienst-, Schutzkleidung, persönliche Ausrüstung
33.256,16
38.279,30
541250
Übernommene Reisekosten
69.258,98
64.204,47
455.406,78
503.181,40
5.490,69
5.487,10
5.705,39
8.642,40
542100
542110
542150
Aufwendungen für ehrenamtliche und
sonstige Tätigkeiten
Aufwendungen für Rat, Ausschüsse, Beiräte etc.
Medizinische Untersuchung ehrenamtlicher Mitarbeiter
542210
Mietaufwendungen Gebäude
734.395,66
799.223,20
542211
Mietaufwendungen Ausstattung und Geräte
150.680,11
155.576,72
542220
Pachtaufwendungen
88.196,66
114.582,47
542230
Erbbauzinsen
150.369,19
163.215,03
542300
Leasing
32.733,69
21.312,85
542320
Aufwendungen Heizungsanlage Schulen
78.396,06
96.471,27
542330
Aufwendungen Kopierer Lernmittelfreiheit
56.689,71
57.184,95
542900
Sonstige Aufwendungen für Rechte und
Dienste
39.250,54
50.184,29
47
Anlage 2
Nummer
Sachkontobezeichnung
Ergebnis 2012
Ergebnis 2013
542910
Gebühren (z.B. Rundfunkgebühren)
10.013,33
10.141,33
542920
Bankspesen, Geldverkehr
37.766,49
39.362,66
542940
Prüfung, Beratung, Rechtsschutz
213.853,00
243.624,68
542970
Lizenzen und Konzessionen
6.643,12
6.198,75
542971
Lizenzen EDV
10.708,52
3.726,49
543101
Büromaterial
150.801,54
137.560,22
543102
Druck und Vervielfältigung
35.187,36
36.376,01
543103
Zeitungen, Fachliteratur
57.630,43
63.628,91
543104
Porto
171.777,69
152.644,20
543105
Telefon
188.332,79
168.313,42
543106
Öffentliche Bekanntmachungen
35.949,93
16.398,02
543107
Umzugskosten
14.153,16
3.631,22
543108
Mitgliedsbeiträge, Beiträge zu Verbänden
72.021,53
68.131,16
543110
Gästebewirtung und Repräsentation
68.820,98
61.992,24
543111
Werbung und Öffentlichkeitsarbeit
102.914,00
94.446,94
543190
Sonstige Geschäftsaufwendungen
18.433,19
21.079,52
544101
Kraftfahrzeugsteuer
5.298,31
5.559,28
544112
Kapitalertragsteuer
28.987,50
13.987,50
544113
Solidaritätszuschlag
1.594,31
769,31
544115
Nicht abzugsfähige Vorsteuer
572,51
541,99
544121
KFZ-Versicherungsbeiträge
62.474,88
75.761,18
544122
Unfallversicherung
607.662,28
641.931,10
544123
Haftpflichtversicherung
207.396,98
207.637,26
544129
sonstige Versicherungsbeiträge
7.543,19
7.143,45
547101
Verlust auf Anlageabgänge
241.160,56
0,00
547102
Verlust auf Anlageabgänge bewegliches
Vermögen
4.013,87
0,00
547300
Wertverminderung beim Umlaufvermögen
665.142,87
3.253,44
547310
Wertberichtigungen Forderungen
143.118,36
556.245,78
548200
Säumniszuschläge
5.124,65
5.112,92
549100
Verfügungsmittel
175,00
45,00
549200
Fraktionszuwendungen
319.251,90
314.228,15
48
Anlage 2
Nummer
549300
549900
549930
Sachkontobezeichnung
Ergebnis 2012
Gewerbesteuererstattungszinsen nach §
233 a AO
Übrige sonstige Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Zuführung Sonderposten Gebührenhaushalt Rettungsdienst
Ergebnis 2013
66.241,89
161.705,01
10.290,00
10.322,92
0,00
163.411,83
549940
Zuführung Sonderposten Stiftungen
39.317,53
17.304,26
549970
Aufwendungen für Vorjahre
35.128,12
34.834,82
5.905.705,03
6.362.135,15
Summe
Im Vergleich zum 31.12.2012 ergeben sich zum 31.12.2013 bei der Ergebnisposition „Sonstige ordentliche Aufwendungen“ in Summe negative Veränderungen in Höhe von -46 T€. Diese Veränderungen sind im Saldo einerseits auf die
Zuführung zum „Sonderposten zum Gebührenausgleich Rettungsdienst“, niedrigeren Wertminderungen beim Umlaufvermögen, höheren Wertberichtigungen
der Forderungen, höheren Gewerbesteuererstattungszinsen und niedrigeren
Verlusten aus Anlageabgängen und andererseits auf höhere Wertberichtigungen auf Forderungen zurückzuführen.
Finanzerträge
Nummer
461200
461500
461800
465100
Sachkontobezeichnung
Ergebnis 2012
Zinserträge von Gemeinden und Gemeindeverbänden
Zinserträge von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen
Zinserträge von sonstigen inländischen
Bereichen
Gewinnanteile von verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
Ergebnis 2013
21.431,29
14.725,67
244.544,01
136.552,90
1.335,55
1.246,24
100.000,00
0,00
93.250,00
95.268,00
465110
Dividendenausschüttung
469100
Sonstige Finanzerträge
182.354,75
170.699,85
Summe
642.915,60
418.492,66
Im Vergleich zum 31.12.2012 ergeben sich zum 31.12.2013 bei der Ergebnisposition „Finanzerträge“ in Summe negative Veränderungen in Höhe von -224
T€. Diese Veränderungen sind im Wesentlichen im Saldo auf niedrigere Erträge
aus Gewinnanteilen von verbundenen Unternehmen und Beteiligungen (hier:
Einmalige Gewinnausschüttung der „Wohnpark Entwicklungsgesellschaft UnnaSüd“ in 2012) und niedrigeren Zinserträgen aus Darlehen an verbundene Unternehmen/Beteiligungen/Sondervermögen zurückzuführen.
49
Anlage 2
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
Nummer
Sachkontobezeichnung
Ergebnis 2012
551100
Zinsaufwendungen an Land
551700
Ergebnis 2013
98.508,49
70,56
Zinsaufwendungen an Kreditinstitute
2.405.981,11
2.259.622,69
551703
Zinsaufwendungen für Kassenkredite
1.055.697,82
887.567,93
551800
Zinsaufwendungen an sonstige inländische Bereiche
916,72
0,91
3.561.104,14
3.147.262,09
Summe
Im Vergleich zum 31.12.2012 ergeben sich zum 31.12.2013 bei der Ergebnisposition „Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen“ in Summe positive Veränderungen in Höhe von +414 T€. Diese Veränderungen sind im Wesentlichen im
Saldo auf niedrigere Zinsaufwendungen für Kassenkredite und niedrigeren
Zinsaufwendungen für Investitionskredite zurückzuführen.
D)
Erläuterungen zur Finanzrechnung
Erläuterungen zur Finanzrechnung können dem Lagebericht entnommen werden.
E)
Bürgschaften
Die Kreisstadt Unna darf gem. § 87 Abs. 2 GO Bürgschaften nur im Rahmen
der Erfüllung ihrer Aufgaben übernehmen. Die Übernahme von Bürgschaften ist
der Aufsichtsbehörde schriftlich anzuzeigen. Die Gemeinde soll ein Risiko nur in
den Bereichen und Fällen übernehmen, in denen sie ein unmittelbares eigenes
Interesse an der Aufgabenerfüllung hat. Dabei sind in der Regel keine selbstschuldnerischen Bürgschaften erlaubt, sondern nur Ausfallbürgschaften, bei
denen der Bürge erst einzutreten hat, wenn der Hauptschuldner nicht leisten
kann. Ein unmittelbares eigenes Interesse liegt in der Regel bei den Aufgaben
im gemeindlichen Tätigkeitsbereich vor. Der Gesamtbestand an städtischen
Bürgschaften betrug per 31.12.2013 insgesamt 34.391.041,99 € und teilt sich in
folgende Bereiche auf:
1. Sport
2. Wirtschaftsförderung
3. Soziales
4. Energie
5. Verkehr
82.614,47 €
12.426.185,12 €
1.525.080,81 €
15.415.991,59 €
4.941.170,00 €
50
Anlage 2
F)
Verpflichtungen aus Leasingverträgen
Bei der Kreisstadt Unna bestehen zum Stichtag 31.12.2013 keine Leasingverträge.
G)
Ermächtigungsübertragungen
Nach § 22 Abs. 1 GemHVO sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar. Bei konsumtiven Ermächtigungen bleiben sie bis zum
Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen bleiben nach § 22 Abs. 3 GemHVO bis zur Fälligkeit
der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar.
Erläuterungen zur Ermächtigungsübertragung können dem Lagebericht entnommen werden.
51
4. Summe aller Forderungen
3. Sonstige Vermögensgegenstände
52
9.868.105,72
166.373,49
8.860.066,58
166.373,49
3.578.335,62
3.578.335,62
2. Privatrechtliche Forderungen
2
1
5.115.357,47
bis zu 1 Jahr
Euro
Gesamtbetrag
am
31.12.2013
Euro
86.478,63
86.478,63
3
1 bis 5 Jahre
Euro
921.560,51
921.560,51
4
mehr als 5
Jahre
Euro
mit einer Restlaufzeit von
6.123.396,61
Art der Forderung
Forderungsspiegel
1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus
Transferleistungen
H)
10.469.144,23
268.581,36
4.852.652,51
5.347.910,36
5
Gesamtbetrag
am
31.12.2012
Euro
Anlage 2
53
34.391.041,99
Nachrichtlich anzugeben:
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten:
z. B. Bürgschaften
6.360.799,94
130.058.213,09
8. Erhaltene Anzahlungen
9. Summe aller Verbindlichkeiten
1.937.442,81
900.145,85
1.307.239,24
58.091,00
61.480.000,00
105.000,00
40.919.342,09
44.943,92
40.000.000,00
874.398,17
3
1 bis 5 Jahre
Euro
56.986.995,39
56.986.995,39
4
mehr als 5 Jahre
Euro
s. Saldenbestätigungen
32.151.875,61
6.360.799,94
1.937.442,81
900.145,85
1.307.239,24
13.147,08
21.480.000,00
105.000,00
48.100,69
2
1
57.909.494,25
bis zu 1 Jahr
Euro
mit einer Restlaufzeit von
Gesamtbetrag
am
31.12.2013
Euro
7. Sonstige Verbindlichkeiten
6. Verbindlichkeiten aus Transferleistung
5. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung
3.5 von Stiftungen und Rettungsdienst
4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen
3.4 von Banken und Kreditinstituten
3.3 von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen
3.2 von Sondervermögen
3.1 von verbundene Unternehmen
3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
2.5.2 von übrigen Kreditgebern
2.5.1 von Banken und Kreditinstituten
2.5 von Kreditinstituten
2.4.6 von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen
2.4.5 vom sonstigen öffentlichen Bereich
2.4.4 von Zweckverbänden
2.4.3 von Gemeinden
2.4.2 vom Land
2.4.1 vom Bund
2.4 vom öffentlichen Bereich
2.3 von Sondervermögen
2.2 von Beteiligungen
2.1 von verbundenen Unternehmen
2. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
Art der Verbindlichkeiten
Verbindlichkeitenspiegel
1. Anleihen
I)
37.597.949,77
134.128.116,20
5.349.420,17
1.508.904,85
846.315,77
3.402.182,49
60.730,00
63.135.000,00
105.000,00
59.720.562,92
5
Gesamtbetrag
am
31.12.2012
Euro
Anlage 2
Anlage 2
J)
Rückstellungsspiegel
Stand
31.12.2012
Zuführung
2013
Euro
Euro
Inanspruchn.
2013
Auflösung
2013
Umbuchungen
2013
Euro
Stand
31.12.2013
Euro
Pensionen / Beihilfe
Pensionen
- davon Aktive
- davon Versorgungsempfänger
Beihilfe
- davon Aktive
- davon Versorgungsempfänger
Gesamt Pensionen / Beihilfe
29.883.243,00
27.546.720,00
2.793.301,00
1.522.373,00
498.694,00
8.501.335,00
8.086.047,00
644.030,00
344.293,00
110.418,00
74.017.345,00
5.303.997,00
99.843,63
195.690,14
174.675,78
40.174,99
46.997,12
2.675.139,44
125.000,00
234.246,24
42.000,00
387.237,00 -1.230.109,00
1.282.337,00 1.230.109,00
31.059.198,00
28.518.171,00
122.847,00
334.491,00
-425.010,00
425.010,00
8.597.508,00
8.410.441,00
609.112,00 2.126.912,00
0,00
76.585.318,00
Instandhaltungen
Rathaus
Schulen
Lindenbrauerei / ZIB
Feuer- und Rettungswachen
Nicolaihaus
Straßen / Parkplätze / Ampeln
Brücken
sonstige Instandhaltungen
Gesamt Instandhaltungen
3.591.767,34
94.970,59
202,30
153.282,41
26.279,63
34.952,30
681.154,46
19.855,63
78.527,79
4.873,04
29.870,05
21.393,37
13.895,36
12.044,82
1.969.734,20 1.089.225,11
92.286,04
36.634,20
1.646.000,00
93.000,00
152.100,00
42.000,00
165.617,79
36.634,20
0,00
0,00
3.639.984,98
193.000,00
302.753,42
5.144,37
5.065,03
0,00
4.379.990,39
Sonstige Rückstellungen
Urlaubs-/Überstundenrückstellungen
Altersteilzeitrückstellungen
Beamtenversorgung § 107b
Verlustabdeckungen Eigenbetriebe
Prüfungsgebühren
ungewisse Verbindlichkeiten
Drohverlustrückstellungen
1.552.169,77
4.722.950,07
654.877,00
0,00
285.400,70
3.073.572,32
1.110.903,10
962.449,73
573.156,97
433.336,00
999.295,71
995.144,71
466.176,19
289.421,26
74.000,00
4.251.662,49
3.253,44
2.697,70
1.029.011,53
62.703,00
1.506.583,33
683.543,23
1.049.147,60
4.011.541,07
1.088.213,00
0,00
294.000,00
4.789.639,95
430.613,31
Gesamt sonstige Rückstellungen
11.399.872,96
6.297.858,63 3.026.149,65 3.008.427,01
0,00 11.663.154,93
Summe Rückstellungen
89.008.985,30 13.571.589,83 4.724.486,76 5.227.625,05
0,00 92.628.463,32
54
Sachanlagen
2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
2.1.1 Grünflächen
2.1.2 Ackerland
2.1.3 Wald, Forsten
2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen
2.2.2 Schulen
2.2.3 Wohnbauten
2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
2.3 Infrastrukturvermögen
2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
2.3.2 Brücken und Tunnel
2.3.3 Straßennetz mit Wegen, Plätzen, Verkehrslenkung
2.3.4 Sonstige Baute des Infrastrukturvermögens
2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden
2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
2.6 Maschinen und technische Anlage, Fahrzeuge
2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
2.8 Geleistete Anzahlungen, Anzahlungen im Bau
Finanzanlagen
3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
3.2 Beteiligungen
3.3 Sondervermögen
3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens
3.5 Ausleihungen
3.5.1 an verbundenen Unternehmen
3.5.2 an Beteiligungen
3.5.3 an Sondervermögen
3.5.4 Sonstige Ausleihungen
Summe Anlagevermögen
2.
3.
4.
486.790.746,62
2.411.093,79
8.392,92
225.077,20
1,00
291.291,33
8.409,40
1.685.559,70
15.507,82
1.753,64
77.495,00
180.182,98
142.500,00
4.842.576,66
1.285.520,24
39.763,33
132.786,70
2.400,00
196.117,33
810.172,29
935.953,52
33.562,09
7.973,00
5.385,39
1.297.227,43
Euro
Abgänge
3.099.625,37
29.473.725,79
5.641.054,51
20.478.592,87
28.000,00
49.620.042,77
9.074.020,11
157.901.282,79
5.868.684,23
1.608.299,55
2.595.233,10
5.851.777,51
8.614.651,44
2.475.171,12
442.558,00
81.370.661,31
1.569.645,27
47.349.101,06
45.573.718,61
3.408.753,12
566.694,00
2.661.457,00
95.715,34
Euro
Euro
1.292.919,89
Zugänge
Stand
31.12.2012
Anschaffungs- und
Herstellungskosten
0,00
28.446,95
-860.912,22
516.595,93
89.440,07
152.393,17
-2.876,40
64.913,21
11.999,29
Euro
Umbuchungen
10.660.095,09
3.700,00*
454.732,33
1.119.328,49
307.749,52
4.971.609,08
268.848,33
42.381,77
12.539,00
1.952.206,39
30.677,00
903.461,21
451.474,68
141.387,29
Euro
Abschreibungen
2013
0,00
Euro
Zuschreibungen
2013
506.646,37
288.427,60
142.803,22
15.455,21
1.548,50
58.411,84
Euro
Abschreibungen
auf Abgänge
2013
Abschreibungen
63.754.415,17
139.684,92
97.111,94
952.084,41
33.102.929,15
1.451.861,29
184.774,19
16.255,81
2.540.112,84
5.003.801,41
75.230,00
11.315.850,00
184.046,00
5.265.803,28
2.850.419,90
2.360,69
66,66
572.022,68
Euro
Kumulierte
Abschreibungen
425.467.814,32
2.957.125,37
0,00
0,00
216.684,28
29.473.725,79
5.501.369,59
20.478.592,87
28.000,00
49.545.207,12
6.436.376,00
126.584.961,99
4.544.272,70
1.708.705,23
2.581.377,29
3.507.781,00
4.158.177,94
2.550.212,42
367.328,00
70.060.196,70
1.385.599,27
42.156.183,99
43.852.342,45
3.406.392,43
566.627,34
2.583.962,00
816.612,55
Euro
Buchwert
am 31.12.2013
433.189.780,17
3.099.625,37
0,00
0,00
225.077,20
29.473.725,79
5.505.069,59
20.478.592,87
28.000,00
49.522.930,83
8.286.882,00
129.754.507,51
4.684.122,77
1.465.907,13
2.578.977,29
3.766.397,00
4.441.750,92
2.475.171,12
379.867,00
72.007.017,70
1.416.276,27
42.986.758,99
43.116.361,55
3.406.392,43
566.627,34
2.661.457,00
862.284,50
Euro
Buchwert
am 31.12.2012
Buchwert
55
* Dieser Betrag wurde gem. § 43 Abs. 3 GemHVO mit der Allgemeine Rücklage verrechnet und wird in der Ergebnisrechnung nicht mehr in der Zeite 14-Bilanzielle Abschreibungen, sondern nachrichtlich als verrechneter Aufwand bei Finanzanlagen,
unterhalb des Jahresergebnisses ausgewiesen.
Immarterielle Vermögensgegenstände
Anlagevermögen
Anlagespiegel
1.
K)
Anlage 3
Lagebericht zum Jahresabschluss 2013
Allgemeines
Nach § 37 (2) der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist dem Jahresabschluss u. a. ein Lagebericht gemäß § 48 GemHVO beizufügen. Der Lagebericht soll
einen Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses geben und
Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr ablegen.
Er soll so gefasst werden, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt
wird. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach Schluss des
Haushaltsjahres eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der Lagebericht
eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens- , Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu enthalten. Auch ist auf die Chancen
und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde einzugehen; zu Grunde liegende Annahmen sind anzugeben.
1
Die Ertrags- und Aufwandslage
Für das Berichtsjahr 2013 ergibt sich folgende Ergebnisstruktur:
Ergebnisrechnungsposition in T€
Ist-Ergebnis
2012
Ansatz
2013
Ergebnis
2013
Vergleich
Ergebnis
2012/2013
Vergleich
2013
Plan/Ist
Ordentliche Erträge
132.648
132.658
144.415
11.767
11.757
Ordentliche Aufwendungen
143.420
138.678
145.991
2.571
7.313
Ordentliches Ergebnis
-10.772
-6.020
-1.575
9.197
4.445
-2.918
-3.580
-2.729
189
851
-13.690
-9.600
-4.304
9.386
5.296
0
0
0
0
0
-13.690
-9.600
-4.304
9.386
5.296
Finanzergebnis
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
Außerordentliches Ergebnis
Jahresergebnis
In den Ansätzen des Jahres 2013 sind die vom Rat beschlossenen Haushaltssicherungsbeiträge enthalten. Ermächtigungsübertragungen im Ergebnisplan gem. § 22
GemHVO wurden nicht vorgenommen.
1.1
Ordentliches Ergebnis
Das ordentliche Ergebnis als Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen
schließt im Jahr 2013 mit einem negativen Ergebnis in Höhe von -1.575 T€ ab. Die
Kreisstadt Unna hat daraus folgend ihre Aufwendungen im operativen Geschäft nicht
durch entsprechende Aufwendungen decken können.
Anlage 3
1.1.1 Ordentliche Erträge
Übersicht:
Ergebnisrechnungsposition in T€
Ergebnis
2012
Ansatz
2013
Ergebnis
2013
Vergleich
Ergebnis
2012/2013
Vergleich
2013
Plan/Ist
Steuern und ähnliche Abgaben
64.844
73.910
75.555
10.711
1.645
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
40.730
35.350
41.263
533
5.913
Sonstige Transfererträge
1.599
1.205
1.632
33
427
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
9.508
8.475
10.285
777
1.810
Privatrechtliche Leistungsentgelte
1.430
1.254
1.554
124
300
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
3.531
2.792
3.450
-81
658
10.816
9.522
10.491
-325
969
190
150
185
-5
35
0
0
0
0
0
132.648
132.658
144.415
11.767
11.757
Sonstige ordentliche Erträge
Aktivierte Eigenleistung
Bestandsveränderungen
Ordentliche Erträge
Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben sind im Ergebnis Mehrerträge in Höhe von
1.645 T€ im Vergleich zu den Planansätzen des Jahres 2013 zu verzeichnen. Diese
sind im Wesentlichen auf nicht veranschlagte Mehrerträge in Höhe von 656 T€ aus
der Abrechnung nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) und auf Periodenabgrenzungen zu Gunsten des Jahres 2013 im Bereich der Steuererträge zurückzuführen. Die Mehrerträge im Vergleich zum Vorjahr resultieren aus den Steuererhöhungen im Zuge der Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes.
Bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind im Ergebnis Mehrerträge in
Höhe von 5.913 T€ im Vergleich zu den Planansätzen des Jahres 2013 zu verzeichnen. Diese sind im Wesentlichen auf die in dieser Teilergebnisposition nicht veranschlagten Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 4.611 T€ und
Zuschüssen an Dritte aus dem Konjunkturpaket II und Zuweisungen vom Land und
Bund zurückzuführen. In diese Rubrik fällt ebenfalls die ertragsmäßige Auflösung der
nach dem GFG 2013 der Kreisstadt Unna zugewiesenen Schul-/Bildungspauschale
und Sportpauschale als Gegenposition zu den bestimmungsgemäß geleisteten Aufwendungen.
Die Sonstigen Transfererträge schließen im Jahr 2013 mit Mehrerträgen in Höhe von
427 T€ und sind auf höhere Erträge bei den Erstattungen von primär leistungspflichtigen Sozialleistungsträgern zurückzuführen
Bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten sind im Ergebnis Mehrerträge in
Höhe von 1.810 T€ im Vergleich zu den Planansätzen des Jahres 2013 zu verzeichnen. Diese sind im Wesentlichen auf Mehrerträge bei den Benutzungsgebühren „Rettungsdienst“ mit 648 T€, Mehrerträge bei den Elternbeiträgen und auf nicht in dieser
Anlage 3
Teilergebnisposition veranschlagten Erträge aus der Auflösung von Sonderposten
aus Beiträgen in Höhe von 920 T€ zurückzuführen.
Die privatrechtlichen Leistungsentgelte schließen in Summe mit Mehrerträgen in Höhe von 300 T€ im Vergleich zum Plan 2013. Diese sind im Wesentlichen auf höhere
Pachterträge in Höhe von 104 T€, Mieten von 96 T€ und Zahlungen für Schadensfälle mit 119 T€ zurückzuführen.
Die Ergebnisposition Kostenerstattungen und Kostenumlagen schließt mit einer Verbesserung in Höhe von 658 T€ im Vergleich zu den Planansätzen des Jahres 2013.
Diese sind auf Kostenerstattungen im Personalbudget für Personalfälle der Altersteilzeit (Mehrerträge 88 T€), für verbeamtete Bedienstete von früheren Dienstherren und
andere Kostenerstattungen im Personalbudget (Mehrerträge 324 T€) sowie weiteren
Kostenerstattungen in den Sachbudgets zurückzuführen.
Die Verbesserung bei den sonstigen ordentlichen Erträgen ist auf die ertragsmäßige
Auflösung von Rückstellungen aus Vorjahren zurückzuführen. Einzelheiten dazu
können dem Anhang und dem Rückstellungsspiegel entnommen werden.
Bei den aktivierten Eigenleistungen und den Bestandsveränderungen ergeben sich
keine wesentlichen Änderungen im Vergleich zum Plan 2013.
Die Veränderungen der Ergebnispositionen zum 31.12.2013 im Vergleich zum Stichtag 31.12.12 werden in der Anlage zum Lagebericht im Einzelnen erläutert.
1.1.2 Ordentliche Aufwendungen
Übersicht:
Ergebnisrechnungsposition in T€
Personalaufwendungen
Ergebnis
2012
Ansatz
2013
Ergebnis
2013
Vergleich
Ergebnis
2012/2013
Vergleich
2013
Plan/Ist
29.369
29.025
30.069
700
-1.044
3.423
3.600
4.549
1.126
-949
Aufw. für Sach- und Dienstleistungen
22.805
18.766
22.181
-624
-3.415
Bilanzielle Abschreibungen
13.879
10.095
11.396
-2.483
-1.301
Transferaufwendungen
68.038
71.652
71.434
3.396
218
5.906
5.540
6.362
456
-822
143.420
138.678
145.991
2.571
-7.313
Versorgungsaufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Ordentliche Aufwendungen
Bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen ergeben sich im Jahr 2013 Mehraufwendungen in Höhe von 1.044 T€ im Vergleich zum Plan. Bei den Personalaufwendungen wirken sich insbesondere Rückstellungen für die leistungsorientierte Bezahlung nach dem TVöD (Auszahlung im Folgejahr), Rückstellungen für erwartete
Besoldungsanpassungen der Beamten und für Klageverfahren Stichwort „Diskrimi-
Anlage 3
nierungsfreies Besoldungssystem“ mit einer Gesamtsumme in Höhe von 1.667 T€
ergebniswirksam aus. Bei den Versorgungsaufwendungen sind Mehraufwendungen
in Höhe von 949 T€ zu verzeichnen. Zusammenfassend bleibt für das Personalbudget des Jahres 2013 festzuhalten, dass die oben erläuterten Mehraufwendungen
durch entsprechende Mehrerträge im Budget gedeckt wurden (siehe Erläuterungen
zu den Ertragspositionen und zum Rückstellungsspiegel).
Das Ergebnis bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ist geprägt von
Mehraufwendungen für die Aufgabe „Schulsozialarbeit“ und einer Ergebnisumbuchung der Aufwendungen aus einem Personalgestellungsvertrag im Bereich der Aufgabe „Rettungsdienst und Krankentransport“ mit einer Summe von 953 T€. Zudem
wurden im Zuge der Abgabe der Straßenbaulast bei den Ortsdurchfahrten Rückstellungen für die Instandhaltungen in Höhe von gesamt 2.614 T€ gebildet, die sich im
Jahr 2013 ergebniswirksam niederschlagen. Einzelheiten dazu können dem Rückstellungsspiegel entnommen werden.
Die Position der Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen schließt mit einer Gesamtsumme von 11.396 T€. Die negative Abweichung im Vergleich zum Plan in Höhe von 1.301 T€ ist auf ein höheres Niveau der Abschreibungen auf Sachanlagen
und auf Umlaufvermögen zurückzuführen. Einzelheiten zur Entwicklung des Anlagevermögens können dem Anlagenspiegel entnommen werden.
Die Transferaufwendungen schließen mit Minderaufwendungen in Höhe von 218 T€
im Vergleich zum Plan 2013 und sind auf eine niedrigere Allgemeine Kreisumlage
und differenzierte Kreisumlage der „Regenbogenschule“ zurückzuführen.
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen schließen mit Mehraufwendungen in
Summe in Höhe von 822 T€ im Vergleich zum Plan des Jahres 2013. Dieses ist insbesondere auf eine ergebniswirksame Umbuchung der Aufwendungen für einen Personalgestellungsvertrag in eine andere Ergebnisposition zurückzuführen (siehe
Punkt „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“).
1.2
Finanzergebnis
Übersicht:
Finanzergebnis in T€
Finanzerträge
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
Finanzergebnis
Ergebnis
2012
Ansatz
2013
Ergebnis
2013
Vergleich
Ergebnis
2012/2013
Vergleich
2013
Plan/Ist
643
220
418
-224
198
3.561
3.800
3.147
-414
653
-2.918
-3.580
-2.729
-638
851
Das Finanzergebnis des Jahres 2013 schließt mit einer Verbesserung in Höhe von
851 T€ im Vergleich zum Plan. Die Verbesserung bei den Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen ist auf ein anhaltend niedriges Zinsniveau zurückzuführen. Zu-
Anlage 3
dem konnten feste Abschnitte im Kassenkreditbereich langfristig zinsgünstig prolongiert werden. Die Verbesserung bei den Finanzerträgen ist auf den Ausweis der
Avalprovisionen in dieser Rubrik zurückzuführen.
Die Veränderungen der Ergebnispositionen zum 31.12.2013 im Vergleich zum Stichtag 31.12.12 werden in der Anlage des Lageberichts im Einzelnen erläutert.
2
Finanzlage
Die Finanzrechnung der Kreisstadt Unna schließt nach Berücksichtigung der Übertragungen gem. § 22 GemHVO beim Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit mit
einem Betrag in Höhe von +2.382 T€ ab. Der positive Saldo aus der Investitionstätigkeit in Höhe von +1.880 T€ resultiert aus der Veranschlagung von Baumaßnahmen,
die erst in den Folgejahren zur Umsetzung kommen. Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit schließt mit einem Betrag von -2.938 T€:
Finanzrechnungsposition in T€
Ergebnis
2012
Ansatz
2013
Übertrag
aus 2012
Übertrag
nach 2014
Ansatz
2013 Nach
Übertrag
Ist
Ergebnis
2013
Vergleich
Ansatz/Ist
Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
119.909
129.318
0
0
129.318
130.869
1.551
Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
125.809
129.888
12.715
-12.388
154.990
128.487
-26.503
-5.900
-570
-12.715
12.388
-25.672
2.382
28.054
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
9.634
5.565
119
0
5.684
8.442
2.759
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
6.373
7.415
5.265
6.562
6.118
6.563
444
Saldo aus Investitionstätigkeit
3.262
-1.850
-5.146
-6.562
-434
1.880
2.314
-2.638
-2.420
-17.861
5.826
-26.107
4.262
30.369
3.222
-1.500
0
0
-1.500
-2.938
-1.438
Änderung d. Bestandes an eigenen Finanzmitteln
583
-3.920
-17.861
5.826
-27.607
1.324
28.931
Anfangsbestand an Finanzmitteln (inkl. Barkassen)
153
-118.724
-16.053
-33.913
-97.064
387
97.451
0
0
0
0
0
4
4
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
Finanzmittelüberschuss/- fehlbetrag
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
Bestandsveränderungen Barkassen
Schwebeposten
Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln
Liquide Mittel
-3
0
0
0
0
0
0
-345
0
0
0
0
-872
-872
387
-122.644
-33.913
-28.087
-124.670
844
125.515
Die Übertragungen in der Finanzrechnung aus 2012 bzw. nach 2014 resultieren aus
nicht gänzlich bzw. neu gebildeten Rückstellungen, deren liquiditätswirksamer Abfluss erst in den Folgeperioden erfolgt.
Die im Vergleich zum Vorjahr höheren Einzahlungen (10.960 T€) und Auszahlungen
(2.678 T€) aus der laufenden Verwaltungstätigkeit sind vornehmlich auf höhere Einzahlungen aus der Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes und einem höheren Steueraufkommen und auf erhöhte Auszahlungen im Transferbereich zurückzuführen.
Anlage 3
2.1
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
Übersicht:
Finanzrechnungsposition in T€
Ergebnis
2012
Ansatz
2013
Übertrag
aus 2012
Übertrag
nach 2014
Ist
Ergebnis
2013
Ansatz
2013 Nach
Übertrag
Vergleich
Ansatz/Ist
Zuwendungen für Investitionsmaßnaßnahmen
4.797
2.915
105
0
3.020
5.375
2.355
Einzahlung aus der Veräußerung von Sachanlagen
1.498
1.235
13
0
1.248
2.107
858
Einzahlung aus der Veräußerung von Finanzanlagen
0
0
0
0
0
0
0
56
310
0
0
310
740
430
Sonstige Investitionseinzahlungen
3.284
1.105
0
0
1.105
221
-884
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
9.634
5.565
119
0
5.684
8.442
2.759
Einzahlung aus Beiträgen und Entgelten
Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit schließen im Berichtsjahr mit einer Gesamtsumme von 8.442 T€.
Unter der Position Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen wurden im Jahr 2013
insgesamt 5.375 T€ vereinnahmt. Darunter fallen auch die Zuweisungen des Landes
nach dem GFG 2013, welche für investive Zwecke zur Verfügung stehen. Diese beliefen sich im Berichtsjahr für die Investitionspauschale auf 1.688 T€, für die Bildungspauschale auf 2.159 T€, für die Sportpauschale auf 180 T€ und für die Feuerschutzpauschale auf 113 T€. Der Restbetrag teil sich in Teilbeträge auf Spenden (33
T€) und Investitionszuwendungen Dritter (7 T€) auf.
Auf die Position Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen entfallen die
Verkaufserlöse im Zuge der Veräußerung des ehemaligen Sportplatzes „Weberstraße“ mit einer Gesamtsumme in Höhe von 2.107 T€.
Unter der Position Beiträge und Entgelte wurden im Jahr 2013 KAG-Beiträge und
Ablösebeiträge mit einer Gesamtsumme von 740 T€ vereinnahmt.
Die sonstigen Investitionseinzahlungen mit einer Gesamtsumme von 221 T€ beinhalten Rückflüsse aus Ausleihungen mit einer Summe von 142 T€ sowie die Erstattung
von Kosten für städtische Maßnahmen aufgrund von Baumaßnahmen Dritter in Höhe
von 79 T€.
Anlage 3
2.2
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
Übersicht:
Finanzrechnungsposition in T€
Ergebnis
2012
Ansatz
2013
Übertrag
aus 2012
Übertrag
nach 2014
Ist
Ergebnis
2013
Ansatz
2013 Nach
Übertrag
Vergleich
Ansatz/Ist
Auszahlung für den Erwerb von Grundstücken/Gebäuden
1.939
10
0
46
-36
472
508
Auszahlung für Baumaßnahmen
2.079
5.255
3.575
5.407
3.422
3.345
-78
Auszg für den Erwerb von bewegl. Anlagevermögen
1.423
1.650
987
874
1.763
1.192
-572
0
500
0
0
500
0
-500
921
0
703
235
468
1.554
1.086
Auszahlung für den Erwerb von Finanzanlagen
Auszahlung von aktivierbaren Zuwendungen
Sonstige Investitionsauszahlungen inkl. Umlaufvermögen
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
11
0
0
0
0
0
0
6.373
7.415
5.265
6.562
6.118
6.563
444
Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit schließen im Berichtsjahr mit einer Gesamtsumme von 6.563 T€.
Die Verwendung der Auszahlungen für Baumaßnahmen und Beschaffungen können
der Erläuterungen zur Entwicklung des Anlagevermögens und dem Anlagenspiegel
entnommen werden.
2.3
Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
Übersicht:
Finanzrechnungsposition in T€
Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen
Aufnahme Kredite zur Liquiditätssicherung
Tilgung und Gewährung von Darlehen
Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
Ergebnis
2012
6.597
Ansatz
2013
Übertrag
aus 2012
1.850
Übertrag
nach 2014
0
0
Ist
Ergebnis
2013
Ansatz
2013 Nach
Übertrag
Vergleich
Ansatz/Ist
1.850
35.666
33.816
208.891
0
0
0
0
170.055
170.055
10.805
3.350
0
0
3.350
36.949
-33.599
201.461
0
0
0
0
171.710
-171.710
3.222
-1.500
0
0
-1.500
-2.938
-1.438
Die Einzahlungen aus der Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen betrugen im Jahr
2013 205.721 T€, wobei 35.666 T€ auf die Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen
für Investitionen und 170.055 T€ auf die Aufnahme von Krediten im Liquiditätsbereich
entfielen. Diese Bewegungen sind im Wesentlichen auf Umschuldungen zurückzuführen und spiegeln sich in den Positionen der Auszahlungen für die Tilgung und
Gewährung von Darlehen mit einem Betrag von 36.949 T€ und in der Position der
Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung mit einer Summe von 171.170 T€ wider. Die damit korrespondierende Entwicklung der Verschuldung kann dem entsprechenden Punkt des Lageberichts entnommen werden.
Anlage 3
3
Vermögenslage und Kapitalstruktur
Zur Darstellung der Vermögens- und Schuldenlage wurden die einzelnen Bilanzposten hinsichtlich ihrer Fristigkeit dem lang- oder kurzfristigen Bereich zugeordnet.
Beim sonstigen kurzfristigen Vermögen sind die sonstigen Vermögensgegenstände
ausgewiesen. Die im Forderungsspiegel ausgewiesenen langfristigen Forderungen
(Restlaufzeit über fünf Jahre) sind dem langfristigen Vermögen zugeordnet. Bei den
langfristigen Rückstellungen sind lediglich die Pensions- und Beihilferückstellungen
(zweite nur für die Versorgungsempfänger) berücksichtigt. Die noch nicht verwendeten Zuwendungen, die als erhaltene Anzahlungen passiviert wurden, sowie die Kredite zur Liquiditätssicherung sind in der Strukturbilanz den kurzfristigen Verbindlichkeiten zugeordnet. Die passiven und aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind nur in
Höhe der geleisteten Investitionszuschüsse und den dafür erhaltenen Zuwendungen
den langfristigen Abgrenzungsposten zugeordnet.
3.1
Vermögenslage
Die nachfolgende Tabelle zeigt die bilanzielle Entwicklung der Aktiv-Seite im Jahr
2013 auf:
Strukturbilanz Aktiva
31.12.2013
Bilanzposten
Unbebaute Grundstücke
31.12.2012
Anteil an
Veränderung
Bilanzsumme
2013 zum
%
Vorjahr %
T€
Anteil an
Bilanzsumme
%
T€
50.409
11,38%
1,32%
49.751
11,09%
Bebaute Grundstücke
113.969
25,72%
-2,42%
116.790
26,03%
Infrastrukturvermögen
187.111
42,23%
-2,67%
192.248
42,85%
58.655
13,24%
-0,26%
58.810
13,11%
15.322,87
3,46%
-1,72%
15.590,49
3,47%
425.468
96,03%
-1,78%
433.189
96,55%
710
0,16%
-37,55%
1.137
0,25%
9.639
2,18%
-5,50%
10.201
2,27%
Liquide Mittel
844
0,19%
118,10%
387
0,09%
Sonstiges kurzfristiges Vermögen
229
0,05%
-14,73%
269
0,06%
6.154
1,39%
76,00%
3.496
0,78%
17.576
3,97%
13,47%
15.490
3,45%
443.044
100,00%
-1,26%
448.680
100,00%
Finanzanlagevermögen
Übriges Sachanlagevermögen und
langfristige Forderungen
Langfristiges Vermögen
Vorräte
Kurzfristige Forderungen
Rechnungsabgrenzungsposten
Kurzfristiges Vermögen
Gesamtvermögen
Das langfristig ausgerichtete Anlagevermögen bildet mit 425,5 Mio. € oder 96,0 %
den Schwerpunkt der bilanziellen Aktivseite. Der hohe Anteil ist Ausdruck der not-
Anlage 3
wendigen Daseinsvorsorge und für Kommunen spezifisch. Eine Anpassung, wie
durch die Haushaltssicherungsmaßnahmen vorgesehen, wird zwangsläufig nur langsam vollzogen werden können. Tendenziell wird diese Entwicklung in den kommenden Jahren weiter anhalten.
Im Vergleich zum Jahresabschluss 2012 mit 433,2 Mio. € fällt der Wert um 7,7 Mio. €
oder 4,4 % geringer aus. Das Umlaufvermögen und die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten vervollständigen das Vermögen; ihr Anteil beträgt rund 4,0 % der Bilanzsumme.
Weitere Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen sind dem Anhang zu entnehmen.
3.2
Kapitalstruktur
Die nachfolgende Tabelle zeigt die bilanzielle Entwicklung der Passiv-Seite im Jahr
2013 auf:
Strukturbilanz Passiva
31.12.2013
Bilanzposten
Eigenkapital (ohne
Ausgleichsrücklage)
31.12.2012
Anteil an
Veränderung
Bilanzsumme
2013 zum
%
Vorjahr %
T€
Anteil an
Bilanzsumme
%
T€
63.191
14,26%
-16,17%
75.378
16,80%
0
0,00%
0,00%
0
0,00%
-4.304
-0,97%
-68,56%
-13.690
-3,05%
155.915
35,18%
-2,55%
159.996
35,66%
Langfristige Rückstellungen
76.585
17,28%
3,47%
74.017
16,50%
Langfristige Verbindlichkeiten
57.909
13,07%
-3,03%
59.721
13,31%
349.296
78,82%
-1,72%
355.422
79,22%
Kurzfristige Rückstellungen
16.110
3,64%
7,46%
14.991
3,34%
Kurzfristige Verbindlichkeiten
72.149
16,28%
-3,04%
74.408
16,58%
5.622
1,27%
45,69%
3.859
0,86%
93.881
21,18%
0,67%
93.258
20,78%
443.177
100,00%
-1,23%
448.680
100,00%
Ausgleichsrücklage
Jahresfehlbetrag
Sonderposten
Langfristiges Kapital
Rechnungsabgrenzungsposten
Kurzfristiges Kapital
Gesamtkapital
Auf der Passivseite wird die Bilanz zu 29,4 % von Verbindlichkeiten geprägt. Die
Entwicklung der Verschuldung bei den Liquiditäts- und Investitionskrediten der Kreisstadt Unna stellt sich in der Übersicht wie folgt dar:
Anlage 3
Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Liquiditätssicherung belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 61.585 T€ und fallen damit im Vergleich zum Jahresabschluss 2012 um
1.811 T€ geringer aus und haben an der Bilanzsumme einen Anteil von 13 %. Rückläufig sind die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen. Diese fallen im Vergleich zum Vorjahr um 1.655 T€ geringer aus und haben einen Anteil von 14 % an
der Bilanzsumme.
Die Sonderposten machen mit einer Summe von 156.000 T€ 35,2 % der Bilanzsumme aus. Bei den Rückstellungen mit einer Gesamtsumme von 92.695 T€ und einem
Anteil an der Bilanzsumme von 20,9 % haben die Pensionsrückstellungen mit einer
Summe von 76.585 T€ den größten Anteil.
Weitere Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen sind dem Anhang und dem
Rückstellungsspiegel zu entnehmen.
4
Konsolidierungsprozess der Kreisstadt Unna
Die Kreisstadt Unna befindet sich seit 1994 in einem permanenten Konsolidierungsprozess. Dieser Prozess spiegelt sich in den Maßnahmen der genehmigten und fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzepte seit nunmehr zwanzig Jahren wieder.
Die finanzielle Notlage der Kreisstadt Unna ist im Wesentlichen durch folgende vier
Faktoren geprägt:
•
•
•
•
die strukturelle Unterfinanzierung der kommunalen Familie,
den ungebremsten Anstieg der sozialen Leistungen,
den Wegfall von Gewerbesteuersubstrat und
den kommunalen Finanzausgleich.
Anlage 3
Erst im Jahr 2013 konnte bei den Steuereinnahmen wieder das Niveau vor der Finanz- und Wirtschaftskrise 2007 erreicht bzw. überschritten werden. Während die
Einnahmeseite konjunkturell bedingt im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise einbrach, entwickelte sich die Ausgabeseite, insbesondere die Sozialtransferaufwendungen, ungebremst weiter.
Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung für den Jahresabschluss 2013 stieg allein der
Hebesatz für die allgemeine Kreisumlage des Jahres 2015 im Vergleich zum Vorjahr um 0,82 Prozentpunkte auf 47,52 v.H., dieses entspricht einer um 10 Mio. € auf
251 Mio. € erhöhten Gesamtzahllast der kreisangehörigen Städte und Gemeinden.
Dieser Betrag wird nach der Planung des Kreises Unna bis 2018 um weitere 18,7
Mio. € auf 269,7 Mio. € steigen. Der Anstieg ist auf die Entwicklung der Landschaftsumlage als Träger der Eingliederungshilfen für behinderte Menschen
und auf die steigenden Sozialtransferaufwendungen des Kreises (Leistungen
nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch/SGB II, Arbeitslosengeld 2) zurückzuführen. Zudem muss die Kreisstadt Unna in den kommenden Jahren zusätzlich
mit steigenden Sozialtransferaufwendungen im Bereich der Betriebskostenzuschüsse
an die Träger von Kindertageseinrichtungen und für die Hilfen zur Erziehung rechnen.
Der Grund für den hohen Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen ab dem Jahr
2015 ist steuerlichen Umstrukturierungen und Firmenan- und verkäufen der vor Ort
ansässigen Konzerne geschuldet, wobei allein auf die Steueroptimierung der Konzerne jährlich ein hoher zweistelliger Millionenbetrag zurückzuführen ist.
Vormals in Unna steuerlich selbständige Firmen haben hier vor Ort entsprechend
ihrer Gewinne Gewerbesteuern gezahlt. Durch Umstrukturierungen oder Firmenübernahmen wurden die bislang steuerlich selbständigen Firmen in Unna in die Mutterkonzerne eingegliedert, mit der Folge, dass die bislang vor Ort erwirtschafteten
und versteuerten Erträge mit den anderen zu den Mutterkonzernen gehörenden Firmenergebnissen aufgerechnet werden. Nach dem Abschluss dieser rechtlich zulässigen Transaktionen verbleiben nur noch Bruchteile – oftmals aber auch keine mehr
– der ehemals entrichteten Gewerbesteuer in der Kreisstadt Unna. Die aus den steuerlichen Optimierungen und Betriebsübernahmen resultierenden Gewerbesteuerverluste können durch die Nach- und Vorauszahlungen vieler Klein- und Mittelbetriebe
nicht ausgeglichen werden und schlagen sich unmittelbar auf die Haushaltsplanung
der Jahre 2015 ff. nieder.
Als weitere andauernde Folge des Strukturwandels besteht im Vergleich mit anderen
Regionen Nordrhein-Westfalens im Kreis Unna und somit auch in der kreisangehörigen Kreisstadt Unna eine erhebliche finanzielle Benachteiligung im Vergleich zu
den kreisfreien Städten. Der Kreis Unna mit seinen kreisangehörigen Kommunen
unterscheidet sich als Ballungskreis strukturell nicht von den kreisfreien Ruhrgebietsstätten, die Problemlagen sind deckungsgleich: geringe Arbeitsplatzdichte, eine hohe
Anzahl von Transfereinkommensbeziehern, ein niedriges Einkommensteueraufkommen und hohe Transferleistungen. Tatsächlich wird der Kreis Unna mit seinen kreis-
Anlage 3
angehörigen Kommunen vom gemeindlichen Finanzausgleich nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz nicht gesondert behandelt und im Hinblick auf die Strukturprobleme nicht angemessen und gerecht im Vergleich zu den kreisfreien Städten ausgestattet. Das Ziel der interkommunalen Verteilungsgerechtigkeit wird im kommunalen
Finanzausgleich zunehmend verfehlt. Das System der Einwohnerveredelung als Verteilungsmechanismus des Gemeindefinanzierungsgesetzes bevorzugt einwohnerstarke Städte überproportional: während die durchschnittlichen Schlüsselzuweisungen pro Einwohner im Zeitraum 2000 bis 2014 bei den kreisfreien Städten von 317 €
auf 544 € (entspricht +71 %) gestiegen sind, betrug die Steigerung bei den kreisangehörigen Städten lediglich +14 % (von 271 € auf 310 €).
Die an das Land NRW formulierten Forderungen zielen auf eine Beseitigung der genannten Benachteiligung im kommunalen Finanzausgleich ab: der Kreis Unna mit
seinen kreisangehörigen Kommunen ist wegen der gleichen vorherrschenden Strukturen wie in den kreisfreien Städte im Ruhrgebiet diesen gleichzustellen.
Zudem ist es erforderlich, den Verbundsatz im GFG mittelfristig wieder deutlich
anzuheben. Die Absenkung des Verbundsatzes von 28,5 v. H. Mitte der 1980erJahre auf nur noch nominelle 23 v. H. entzieht den Kommunen jährlich – gemessen
an der dem Regierungsentwurf eines GFG 2015 zugrundeliegenden Verbundmasse
– 2,3 Mrd. Euro. Daher liegt eine Hauptursache der kommunalen Unterfinanzierung
in Nordrhein-Westfalen in der Absenkung des Verbundsatzes in den Gemeindefinanzierungsgesetzen der Jahre 1982, 1983 und 1986, die zeitlich auch den Beginn des
Aufwuchses der Kommunalverschuldung in Nordrhein-Westfalen markiert.
Die Ergebnisse der fortgeschriebenen amtlichen Bevölkerungsstatistik (auf der Basis
der Volkszählung 2011 - Zensus) bezogen auf die Einwohnerzahlen zum Stichtag 31.
Dezember 2012 und zum 31. Dezember 2013 werden seit dem GFG 2013 berücksichtigt.
Die im GFG 2015 zu Grunde gelegte Einwohnerzahl auf Basis der Fortschreibung
der Zensusdaten zum 31.12.2013 beläuft sich auf 58.856. Mit Stichtag 31.12.2013
wies die Einwohnermeldedatei der Kreisstadt Unna jedoch einen um rund 2.000
Einwohner höheren Wert auf.
Der jetzt zu verzeichnende zusätzliche Verlust in Höhe von rund 2.000 Einwohnern
musste in die Planungen zum Haushalt 2015 ff. berücksichtigt werden und führt zu
einer zusätzlichen Konsolidierungsnotwendigkeit in Höhe von 1,5 Mio. Euro p.a..
Wie viele Kommunen in NRW hat auch die Kreisstadt Unna Klage gegen den Feststellungsbescheid aufgrund des Zensus und gegen den Festsetzungsbescheide zum
Gemeindefinanzierungsgesetz 2014 und 2015 Klage erhoben.
Nach der 2009 vereinbarten Schuldenbremse im Grundgesetz müssen Bund und
Länder künftig grundsätzlich ohne neue Schulden auskommen. Ab 2016 darf die
strukturelle Neuverschuldung des Bundes 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts
Anlage 3
nicht überschreiten. Die Länder dürfen ab 2020 keine strukturelle Neuverschuldung
mehr aufweisen.
Die gesetzliche Grundlage für das bestehende System des bundesstaatlichen Finanzausgleichs wird Ende 2019 außer Kraft treten. Das bedeutet, dass die Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern neu geordnet werden müssen.
Die Förderung der ostdeutschen Länder im Rahmen des „Aufbau Ost“ läuft ebenfalls
im Jahr 2019 wie vorgesehen aus.
Der Vorschlag des Bundes zur Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen
führt nach dessen Berechnung zu einem Gesamtbetrag von rund 7 Mrd. Euro, die
der Bund den Ländern zur Verfügung stellt, und sieht folgende Elemente vor:
1. Der Solidaritätszuschlag soll nach dem Jahr 2020 stufenweise abgebaut werden.
2. Umgestaltung des Finanzausgleichs
• Abschaffung des Umsatzsteuervorwegausgleichs.
• Vollständige Berücksichtigung der kommunalen Steuerkraft im Länderfinanzausgleich (bislang Berücksichtigung zu 64 Prozent).
• Einführung eines linearen Ausgleichstarifs im Länderfinanzausgleich.
• Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer.
3. Zinshilfen sollen an die am höchsten verschuldeten Bundesländer Bremen
und das Saarland gezahlt werden.
4. Die Entflechtungsmittel und das Bundesprogramm des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes sollen auch über das Jahr 2020 hinaus fortgeführt werden, in unveränderter, also nicht in dynamisierter Höhe.
5. Eine beschränkte Gesetzgebungskompetenz vor allem mit Blick auf das Verwaltungsverfahren sollen die Länder bei der Eingliederungshilfe, den Hilfen
zur Erziehung und anderen Sozialleistungen bekommen, bei denen die Finanzverantwortung bei den Ländern liegt. Die Finanzierungsverantwortung für
die Eingliederungshilfe soll vollständig bei den Ländern und den Kommunen
verbleiben.
6. Die Verwaltung der Bundesfernstraßen soll reformiert werden, ggf. durch die
Einrichtung einer Infrastrukturgesellschaft.
7. Der Stabilitätsrat soll gestärkt werden. Dieser wird zukünftig die Einhaltung der
Schuldenbremse durch Bund und Länder überwachen und soll verbindliche
Empfehlungen abgeben und Sanierungspfade vereinbaren können.
8. Entlastung der Kommunen in Höhe von 5 Mrd. Euro im Jahr.
Anlage 3
Mit einem Bundesteilhabegesetz sollen die Gemeinden bei der Eingliederungshilfe
ab dem Jahr 2018 um jährlich 5 Mrd. Euro entlastet werden. Im Vorfeld wird der
Bund in den Jahren 2015 und 2016 die Gemeinden in Höhe von 1 Mrd. Euro pro Jahr
und im Jahr 2017 um 2,5 Mrd. Euro entlasten.
Diese Gelder wirken sich verbessernd an zwei Stellen des städtischen Haushalts
aus:
•
•
500 Mio. Euro über einen höheren Anteil an den Kosten der Unterkunft nach
dem SGB II (-> Kreisumlage)
1,0 Mrd. Euro über einen höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Ab dem Jahr 2018 sollen die Kommunen im Umfang von 5 Milliarden Euro pro Jahr
entlastet werden. Endgültige Entscheidungen über den Weg der Kommunalentlastung sind noch nicht getroffen worden. Eine Entlastung im Rahmen der Reform der
Eingliederungshilfe würde in mehreren Bundesländern allerdings nicht direkt die
Kommunen erreichen. Andere Entlastungswege könnten daher sinnvoller sein.
Darüber hinaus hat der Bund zugunsten der Gemeinden seinen Anteil an der Finanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung von 15% im Jahr
2011 auf 100 % ab dem Jahr 2014 erhöht.
Das Land NRW und seine Kommunen würden von der vorgeschlagenen neuen Aufteilung der Umsatzsteuer und der vollständigen Anrechnung der kommunalen Finanzkraft im Zuge der Neugestaltung des Bund-Länder-Finanzausgleichs profitieren.
Beizupflichten ist dem Vorhaben, ab dem Jahr 2018 eine Entlastung der Kommunen
in Höhe von 5 Mrd. Euro im Jahr umzusetzen. Ein dafür noch zu bestimmender
Transferweg muss dazu führen, dass die Kommunen entlastet werden und das Geld
tatsächlich bei den Städten und Gemeinden ankommt. Die erwarteten finanziellen
Entlastungen der Kommunen durch Hilfen des Bundes haben schon im Haushaltssicherungskonzept der Kreisstadt Unna Eingang gefunden. Die Entlastung muss aber
dynamisch ausgestaltet sein, um dem Anwachsen beim Sozialaufwand Rechnung zu
tragen. Eine Reform der Eingliederungshilfe muss zudem deren Kostendynamik beenden.
Anlage 3
4.1
Aktualisierung der Jahresergebnisse und Stabilisierung der Eigenkapitalentwicklung
Die vorgenannten Ursachen führten seit der Einführung des NKF bei der Kreisstadt
Unna im Jahr 2008 bis zum Berichtsstichtag 31.12.2013 zu folgendem Eigenkapitalverzehr:
Entwicklung des Eigenkapitals in Euro
2008 bis 2013
Stand zum 01.01.2008
- Inanspruchnahme 2008
132.976.483,26
-5.442.772,79
Stand zum 31.12.2008
127.533.710,47
- Inanspruchnahme 2009
-14.750.130,04
Stand zum 31.12.2009
112.783.580,43
- Inanspruchnahme 2010
-14.946.072,54
Stand zum 31.12.2010
- Inanspruchnahme 2011
Stand zum 31.12.2011
- Inanspruchnahme 2012
97.837.507,89
-22.459.923,89
75.377.584,00
-13.689.973,51
Stand zum 31.12.2012
61.687.610,49
- Inanspruchnahme 2013
-2.800.482,96
Stand zum 31.12.2013
58.887.127,53
Die Inanspruchnahme des Eigenkaptals im Jahr 2013 setzt sich einerseits aus dem
negativen Jahresergebnis in Höhe von -4.304 T€ und andererseits aus direkten eigenkapitalerhöhenden Buchungen gegen die Allgemeine Rücklage in Höhe von
+1.504 T€ aus den Verkäufen aus der Vermarktung des ehemaligen Sportplatzes
„Weberstraße“ zusammen.
Ohne die vom Rat beschlossenen und umgesetzten Haushaltssicherungsmaßnahmen der Vergangenheit, wäre zwischenzeitlich die bilanzielle Überschuldung eingetreten.
Trotz einer vergleichsweise stabilen gesamtwirtschaftlichen Lage in Deutschland,
drohte in Unna ab 2015 bis 2020 ein Eigenkapitalverzehr in Höhe von rund 88 Mio.
Euro und wäre nicht mehr durch das zur Verfügung stehende Eigenkapital gedeckt
gewesen.
In seiner Sitzung vom 27.11.2014 hat der Rat der Kreisstadt Unna ein fortgeschriebenes Haushaltssicherungskonzept für den Zeitraum 2015 – 2020 mit einem Gesamtvolumen in Höhe von rund 45 Mio. Euro beschlossen.
Anlage 3
Das Haushaltssicherungskonzept beinhaltet insbesondere
•
•
•
•
•
Abflachung der Hierarchieebenen,
Ausbau der interkommunalen Kooperationsfelder,
Aufgabenverlagerung auf Dritte,
Anpassung der städtischen Infrastruktur an die demographische Entwicklung,
Erhöhung der Ergebnisabführungen der Beteiligungen und deren Neustrukturierung.
Der voraussichtliche Stand der Allgemeinen Rücklage zum 31.12.2013 mit 58,9 Mio.
€ wird sich durch Abfederung des Konsolidierungsprozesses bis 2019 auf rd. 10,5
Mio. Euro reduzieren; erst 2020 wird wieder mit einem ausgeglichenen Haushalt zu
rechnen sein und der Eigenkapitalverzehr gestoppt werden können.
5
Rahmenbildende Maßnahmen der Stadtentwicklung
Der Wandel der Altersstruktur, der absehbare Rückgang der Bevölkerung, eine steigende Anzahl von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, ein kontinuierlicher Abwanderungsprozess in das regionale Umland sowie anhaltende Transformationsprozesse in Wirtschaft und Gesellschaft skizzieren die beeinflussenden Faktoren der
Unnaer Stadtentwicklung und Stadtstruktur am Anfang des 21. Jahrhunderts. Die
Kreisstadt Unna hat die demographischen und sozialen Veränderungen zum Anlass
genommen, sich im Rahmen eines Handlungskonzeptes Wohnen ein Bild über die
Stärken, die Schwächen und die Entwicklungspotenziale des örtlichen Wohnungsmarktes zu verschaffen. Hierbei kommt einer besseren Vernetzung von Maßnahmen
der gebietsbezogenen Städtebauförderung mit anderen öffentlichen und privaten Investitionen in Wohnungsbestand, Wohnungsneubau und Quartiersentwicklung eine
große Bedeutung zu. Nur aufeinander abgestimmtes Handeln von Wohnungswirtschaft und kommunaler Verwaltung ermöglichen es, nachhaltige Wirkungen zu erzielen und damit wichtige Impulse für eine nachhaltig positive Quartiersentwicklung und
private Folgeinvestitionen zu setzen. Vor diesem Hintergrund beauftragte die Kreisstadt Unna unter finanzieller Beteiligung der örtlichen Akteure der Wohnungs- und
Kreditwirtschaft im August 2010 ein Planungsbüro mit der Erstellung eines „Handlungskonzeptes Wohnen 2025“.
Bereits mit dem „Handlungskonzept Innenstadt Unna 2020“ ist in den Jahren
2008/09 ein Instrument entwickelt worden, welches als Leitfaden und Wegweiser der
Anlage 3
zukünftigen Innenstadtentwicklung dient. Im dort formulierten Leitrahmen wird insbesondere die individuelle und offene Atmosphäre der Innenstadt und die gut funktionierende Mischung der wesentlichen Funktionen Wohnen, Handel und Kultur herausgestellt. Mit dem integrierten Projekt „Wege.Orte.Nutzer.“ sind in einem intensiven
Austausch unterschiedlicher Akteure viele Ziele für Verbesserungen in der Innenstadt
Unnas formuliert und umgesetzt worden (z.B. Umgestaltung des Kirchplatzes und
des Bahnhofsumfeldes).
Die in das Handlungskonzept eingestellten Maßnahmen gliedern sich
•
•
•
•
•
inhaltlich entsprechend den unterschiedlichen Handlungsfeldern: Zielgruppen,
Städtebau und Gestaltung, Handel und Wirtschaft, Wohnen, Kultur und Stadttourismus, Mobilität
zeitlich in die Phase 1 (2009-2013) und Phase 2 (2014-2020)
in der Trägerschaft bzw. Federführung durch die Stadt oder Dritte
in harte Baumaßnahmen und „weiche“ Maßnahmen
in Fördermaßnahmen und eigenfinanzierte Maßnahmen
Im Jahr 2015 soll eine Fortschreibung des Handlungskonzeptes unter der Überschrift
„Handlungskonzept 2022“ erfolgen. In dessen Rahmen soll der zu entwickelnde Bereich der Innenstadt in südliche Richtung um den „Brückenkopf Bornekamp“ erweitert, die Fußgängerzone in das Handlungskonzept integriert und die Innenstadt fußgänger- und fahrradfreundlich optimiert werden. Es ist geplant, die Erarbeitung der
Fortschreibung des Handlungskonzeptes Innenstadt im Laufe des Jahres 2015 abzuschließen.
Um sich den unterschiedlichen Herausforderungen in den Quartieren zu stellen und
eine nachhaltige Entwicklung der Unnaer Wohnquartiere zu gewährleisten haben die
Akteure des Wohnungsmarktes und die Kreisstadt Unna im Rahmen des „Handlungskonzeptes Wohnen 2025“ ein „Handlungskonzeptes Königsborn Süd-Ost“ vereinbart. Inhalt ist, weiterhin zu kooperieren und die in diesem Konzept genannten
Ideen partnerschaftlich zu entwickeln und umzusetzen. Die Ziele des „Handlungskonzeptes Königsborn Süd-Ost“ lauten kurz zusammengefasst:
•
•
•
•
•
•
Verstetigung der Quartiersarbeit und Förderung des Miteinanders
soziale Integration aller Generationen und Kulturen
Aufwertung des (halb-) öffentlichen Raumes und Errichtung von Verweil- und
Kontaktmöglichkeiten
Schaffung eines zukunftsfähigen Standortes
Beschäftigung, Bildung und lokale Ökonomie im Quartier
Ausbau von Mobilität und Sicherheit
Neben den oben geschilderten Handlungskonzepten wird die Kreisstadt Unna als
eine Gegensteuerungsmaßnahme zur demographischen Entwicklung städtische Flächen in den Ortsteilen als Bauland kurz- und mittelfristig zur Verfügung stellen. Mit
der Baulandoffensive wird eine Stabilisierung der Mantelbevölkerung und Auslastung
Anlage 3
der Infrastruktureinrichtungen angestrebt. Die Kreisstadt Unna beabsichtigt damit,
attraktiv gelegene Grundstücke für alle gesellschaftlichen Gruppen zur Verfügung zu
stellen und so sich der Konkurrenzsituation um das Werben junger Familien mit den
umliegenden Städten und Gemeinden zu stärken. Bei Umsetzung der Baulandoffensive kann von einem Investitionsvolumen in der Kreisstadt von mindestens 1/4 Milliarde Euro ausgegangen werden.
Der Bund hat zwischenzeitlich ein Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsfonds - KInvF) beschlossen.
Es ist ein Sondervermögen mit Bundesmitteln in Höhe von 3,5 Mrd. eingerichtet worden, wovon rd. 1,126 Mrd. Euro auf NRW entfallen.
Aus dem Sondervermögen sind folgende Förderbereiche förderfähig:
1. Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur
•
•
•
•
•
Krankenhäuser
Straßen, beschränkt auf Lärmbekämpfung
Städtebau einschließlich altersgerechter Umbau und Barriereabbau, ohne
Abwasser und ÖPNV
Informationstechnologie, beschränkt auf finanzschwache Kommunen in ländlichen Gebieten, zur Erreichung des 50 Mbit-Ausbauziels
Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen
2. Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur
•
•
•
Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur
Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur
Energetische Sanierung kommunaler oder gemeinnütziger Einrichtungen der
Weiterbildung
3. Investitionen mit dem Schwerpunkt Klimaschutz
Die Investitionen werden bis zu 90% aus Bundesmitteln gefördert. Die Gemeinden
beteiligen sich mit mindestens 10% an den förderfähigen Kosten. Das NRW Ausführungsgesetz als rechtliche Grundlage für den Abruf der Bundesmittel soll voraussichtlich im Herbst 2015 verabschiedet werden. Die auf die Kreisstadt Unna entfallenden
Bundesmittel flankieren die oben beschriebenen rahmenbildenden Maßnahmen der
Stadtentwicklung. Die Kreisstadt Unna beabsichtigt, die Mittel nach dem KInvF im
Rahmen einer Nachtragssatzung in die Haushalts- und Finanzplanung einzuarbeiten.
Mit dem Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen werden Forderungen der Kommunen zur Stärkung der Investitionsfähigkeit und Kostenentlastung der Kommunen durch den Bund aufgegriffen. Dies ist ein Schritt in die
richtige Richtung, gleichwohl stellt der kommunale Investitionsrückstand nach wie vor
eine große Herausforderung dar und die Finanzausstattung der Kommunen muss
insgesamt aufgabengerecht ausgebaut und dauerhaft sichergestellt werden.
Anlage 3
6
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag
Besondere Vorgänge die nach dem Bilanzstichtag bekannt geworden sind und nicht
verarbeitet wurden, sind nicht bekannt.
7
Angaben nach § 95 II GO NRW
Gemäß § 95 Absatz 2 GO NRW sind am Schluss des Lageberichtes für die Mitglieder des Verwaltungsvorstands nach § 70 sowie für die Ratsmitglieder, auch wenn die
Personen im Haushaltsjahr ausgeschieden sind, anzugeben:
•
•
•
•
•
der Familienname mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen
der ausgeübte Beruf
die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne
des § 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes
die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen der
Gemeinde in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form
die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen.
Diese Angaben sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.
RM
RM
RM
RM
RM
RM
RM
RM
RM
RM
RM
RM
RM
RM
RM
RM
Bick, Martin
Borowski, Annette
Bürger, Ralph
Clodt, Werner
Cornelissen, Barbara
Dreisbusch, Bernd
Ebbers, Ilona
Engel, Rainer
Friese-Kracht, Gudrun
Glowalla, Peter
Gogolin-Schwering, Heike
Göldner, Klaus
Gutzmerow, Heike
Hähnel, Silke
Harder, Udo
Hartmann, Albert
RM
RM
Albers, Bernhard
Heckmann, Gerhard
RM
politische
Funktion
Ahlers, Wolfgang
Name, Vorname
X
X
X
X
X
selbständig
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
unselbständig
ausgeübter Beruf
Lehrer i.R.
Lehrer
Diplom-Sozialarbeiter, Jugendhilfeplaner
Intensivpflegekraft; freiberufliche Dozentin
Diplom-Sozialarbeiterin, Jugendhilfedienstleiterin
Polizeibeamter
Hausfrau
Handelsvertreter, Hausverwalter
freiberufl. Dozentin, Diplom-Betriebswirtin
kaufmännischer Angestellter
Hausfrau
Gewerkschaftssekretär
Beamtin i.R.
Landwirt
Sicherheitsingenieur
Arbeitsmedizinische Fachkraft
Finanzberater
Landwirt
Rentner
Gewerbe/
Tätigkeit
GV WBU
AR WBU (stv. Mitglied)
GV SWU (stv. Mitglied)
GV WBU
GV SWU
GV Stadthalle Unna
GV WBU
GV SWU
AR SWU (stv. Mitglied)
Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes
des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna und der Gemeinde
Holzwickede (stv. Mitglied)
Verwaltungsrat der Sparkasse Unna
Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes
des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna und der Gemeinde
Holzwickede (stv. Mitglied)
GV WBU
GV SWU
AR SWU (stv. Mitglied)
GV Stadthalle Unna
AR Werkstatt Unna
GV WBU
GV SWU (stv. Mitglied)
Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes
des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna und der Gemeinde
Holzwickede (stv. Mitglied)
Verbandsversammlung des Lippeverbandes
Verwaltungsrat der Sparkasse Unna (stv. Mitglied)
Mitglied im Verwaltungsrat AOK Westfalen Lippe
Stimmgruppendelegierter der Verbandsversammlung des
Lippeverbandes
Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes
des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna und der Gemeinde
Holzwickede
Verbandsversammlung des Lippeverbandes
Stiftungsversammlung Ev. Krankenhaus Unna
ehrenamtl. Vertreter bei der Volksbank
Dortmund
Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten
Aufgabenbereichen in öff.-rechtl. oder privatrechtl. Form der in Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher
Unternehmen
§ 1 Abs. 1 u. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten
Behörden oder Einrichtungen
GV und AR WBU
GV und AR SWU
GV Stadthalle Unna
GV und AR WBU
GV SWU
GV WBU
GV WBU
AR WBU (stv. Mitglied)
GV SWU (stv. Mitglied)
GV WBU
GV WBU
GV und AR WBU
GV WBU
AR WBU (stv. Mitglied)
GV WBU
GV WBU
GV SWU
GV und AR WBU
GV SWU
AR SWU (stv. Mitglied)
GV und AR WBU
GV SWU
AR SWU (stv. Mitglied)
GV WBU
AR WBU (stv. Mitglied)
GV SWU (stv. Mitglied)
GV und AR WBU
GV und AR SWU
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und
anderen Kontrollgremien
i.S.d. § 125 Abs. 1, Satz 3 Aktiengesetz
RM
VV
RM
RM
Hoffmann, Michael
Kampmann, Ralf
Klems, Franz-Josef
König, Volker Michael
RM
RM
Ludwig, Melanie
Matich, Franz-Georg
VV
RM
Mölle, Karl-Gustav
Nick, Renate
RM
VV
Kutter, Uwe
Meyer, Gabriele
RM
Kroll, Ingrid
Bürgermeister
RM
Hißnauer, Jörg
Kolter, Werner
RM
politische
Funktion
Herzog, Susanne
Name, Vorname
X
X
selbständig
X
X
X
X
X
X
unselbständig
ausgeübter Beruf
Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes
des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna und der Gemeinde
Holzwickede
GV und AR WBU
GV SWU
GV UKBS
GV Stadthalle
AR SWU (stv. Mitglied)
GV Wohnpark Unna-Süd
GV VKU
Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer der Kreisstadt
Unna
Geschäftsführer der WBU
Beamtin i.R.
Verwaltungsrat der Sparkasse Unna (stv. Mitglied)
Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes
des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna und der Gemeinde
Holzwickede (stv. Mitglied)
GV WBU
AR WBU (stv. Mitglied)
GV SWU (stv. Mitglied)
AR SWU (stv. Mitglied)
Verwaltungsangestellte
Rentner
GV WBU
GV SWU
Verwaltungsrat der Sparkasse Unna
Knappschafts-Ältester
GV WBU
AR WBU (stv. Mitglied)
GV SWU (stv. Mitglied)
AR SWU
GV VKU
Rektorin
Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes
des Kreises Unna (stv. Mitglied)
Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes
des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna und der Gemeinde
Holzwickede (stv. Mitglied)
Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes
des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna und der Gemeinde
Holzwickede
Verwaltungsrat und Kreditausschuss der Sparkasse Unna
Verwaltungsausschuss Agentur für Arbeit Hamm
Verwaltungsrat der Sparkasse Unna (stv. Mitglied)
Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes
des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna und der Gemeinde
Holzwickede
Beirat ARGE Kreis Unna
Verbandsversammlung des Lippeverbandes
Stiftungsversammlung Ev. Krankenhaus Unna
Stiftungsrat Ev. Krankenhaus Unna
Aufsichtsrat Valeo - Verbund Ev. Krankenhäuser in
Westfalen
Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten
Aufgabenbereichen in öff.-rechtl. oder privatrechtl. Form der in Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher
Unternehmen
§ 1 Abs. 1 u. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten
Behörden oder Einrichtungen
GV und AR WBU
GV und AR SWU
GV Stadthalle Unna
GV Wohnpark Unna-Süd
AR UKBS
AR VKU
AR WFG
Kommunalbeirat Gelsenwasser AG
GV und AR WBU
GV und AR WBU
GV SWU
AR SWU (stv. Mitglied)
GV Stadthalle Unna
AR WBU (stv. Mitglied)
AR UKBS (stv. Mitglied)
GV LZR
GV und AR WBU
GV und AR SWU
GV Stadthalle Unna
AR UKBS
GV WFG
GV LZR
GV WBU
AR WBU (stv. Mitglied)
GV SWU (stv. Mitglied)
GV WBU
AR WBU (stv. Mitglied)
GV SWU
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und
anderen Kontrollgremien
i.S.d. § 125 Abs. 1, Satz 3 Aktiengesetz
GV WBU
AR WBU (stv. Mitglied)
GV SWU (stv. Mitglied)
Beigeordneter der Kreisstadt Unna
Hausfrau
Bürgermeister der Kreisstadt Unna
Kriminalbeamter
Bäckermeister
Techn. Beigeordneter der Kreisstadt Unna
Diplom-Sozialpädagoge
Unternehmensberater;
unselbständiger Büroleiter
ReNo-Fachangestellte
Gewerbe/
Tätigkeit
RM
RM
RM
RM
RM
RM
RM
RM
RM
RM
Römer, Karl
Roß, Christian
Rottinger, Franz
Sacher, Michael
Scheideler, Hans-Jürgen
Schmidt, Günter
Schmidt, Thomas
Schwering, Michael
Strathoff, Margarethe
Tadayyon, Djawad
Tibbe, Klaus
RM
RM
RM
Raupach, Paul
Tewes, Helmut
RM
politische
Funktion
Porzybot, Werner
Name, Vorname
X
X
selbständig
X
X
X
X
X
X
X
X
X
unselbständig
ausgeübter Beruf
Angestellter
Oberstudienrat i.R.
Angestellter
Versicherungsfachangestellte
Beamter
Architekt/ Bauleiter
Realschullehrer
Lehrer
Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes
des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna und der Gemeinde
Holzwickede (stv. Mitglied)
GV WBU
AR WBU (stv. Mitglied)
GV SWU (stv. Mitglied)
GV WBU
AR WBU (stv. Mitglied)
GV SWU (stv. Mitglied)
GV WBU
GV SWU
GV WBU
AR WBU (stv. Mitglied)
GV SWU (stv. Mitglied)
GV WBU
GV SWU (stv. Mitglied)
GV Stadthalle Unna
GV Wohnpark Unna-Süd
GV WBU
AR WBU (stv. Mitglied)
GV SWU (stv. Mitglied)
Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes
des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna und der Gemeinde
Holzwickede
Verbandsversammlung des Lippeverbandes
Verbandsrat des Lippeverbandes (stv. Mitglied)
Verwaltungsrat der Sparkasse Unna
Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes
des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna und der Gemeinde
Holzwickede (stv. Mitglied)
Verwaltungsrat der Sparkasse Unna (stv. Mitglied)
GV und AR WBU
GV und AR SWU
GV Wohnpark Unna-Süd
GV LZR (stv. Mitglied)
GV WBU
AR WBU (stv. Mitglied)
GV Wohnpark Unna-Süd
Verbandsversammlung des Lippeverbandes
Verbandsversammlung des Lippeverbandes
Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes
des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna und der Gemeinde
Holzwickede
Verwaltungsrat und Kreditausschuss der Sparkasse Unna
GV Stadtwerke Döbeln GmbH (stv. Mitglied)
GV Antenne Unna Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG
(stv. Mitglied)
GV Trianel GmbH (stv. Mitglied)
GV Trianel Windpark Borkum GmbH & Co. KG
(stv. Mitglied)
GV Trianel Gasspeichergesellschaft Epe mbH & Co. KG
(stv. Mitglied)
GV Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG
(stv. Mitglied)
GV Biogas Pool 2 für Stadtwerke GmbH & Co. KG (stv.
Mitglied)
Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten
Aufgabenbereichen in öff.-rechtl. oder privatrechtl. Form der in Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher
Unternehmen
§ 1 Abs. 1 u. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten
Behörden oder Einrichtungen
GV WBU und AR WBU
GV SWU (stv. Mitglied)
GV WBU
Sonderbeauftragter; freier Mitarbeiter
WAZ-Medien-Gruppe Essen
Buchhändler
GV WBU
AR WBU (stv. Mitglied)
GV SWU (stv. Mitglied)
AR SWU (stv. Mitglied)
GV WBU
AR WBU (stv. Mitglied)
AR SWU (stv. Mitglied)
GV WBU
AR WBU (stv. Mitglied)
GV SWU (stv. Mitglied)
GV und AR WBU
GV und AR SWU
GV Stadthalle Unna
GV Wohnpark Unna-Süd
AR UKBS (stv. Mitglied)
GV UKBS (stv. Mitglied)
GV WFG (stv. Mitglied)
AR WFG (stv. Mitglied)
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und
anderen Kontrollgremien
i.S.d. § 125 Abs. 1, Satz 3 Aktiengesetz
Industriemechaniker
Betriebsratsvorsitzender
Diplom-Bauingenieur/ technischer Angestellter
Bankkaufmann i.R.
Gewerbe/
Tätigkeit
RM
RM
RM
RM
RM
Wieczorek, Gerda
Wienecke, Anne-Katrin
Wiese, Heribert
Zahlten, Roswitha
RM
RM
politische
Funktion
Wass, Brigitte
Volkmer, Martin
Tracz, Andreas
Name, Vorname
X
selbständig
X
X
X
X
unselbständig
ausgeübter Beruf
Rentnerin
DV-Organisator
Freiberufliche Erzieherin
Hausfrau
Familienpflegerin
Polizeibeamter
Geschäftsführer
Gewerbe/
Tätigkeit
GV WBU
GV SWU (stv. Mitglied)
GV und AR WBU
GV SWU (stv. Mitglied)
AR SWU
Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes
des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna und der Gemeinde
Holzwickede (stv. Mitglied)
Verwaltungsrat der Sparkasse Unna (stv. Mitglied)
Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes
des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna und der Gemeinde
Holzwickede
GV WBU
GV LZR (stv. Mitglied)
GV WBU
Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes
des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna und der Gemeinde
Holzwickede (stv. Mitglied)
Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes
des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna und der Gemeinde
Holzwickede
Verwaltungsrat der Sparkasse Unna
Vollversammlungsmitglied der IHK zu Dortmund
Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten
Aufgabenbereichen in öff.-rechtl. oder privatrechtl. Form der in Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher
Unternehmen
§ 1 Abs. 1 u. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten
Behörden oder Einrichtungen
GV und AR WBU
AR SWU (stv. Mitglied)
GV und AR WBU
GV und AR SWU
GV LZR
GV und AR WBU
GV und AR SWU
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und
anderen Kontrollgremien
i.S.d. § 125 Abs. 1, Satz 3 Aktiengesetz
Kreisstadt Unna, örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013, Anlage 4
Rechtliche Verhältnisse und wirtschaftliche
Grundlagen
1. Rechtliche Verhältnisse
Die Kreisstadt Unna ist eine große kreisangehörige Stadt im Kreis Unna. Der Kreis Unna gehört
zum Regierungsbezirk Arnsberg. Als Gebietskörperschaft verwaltet die Kreisstadt Unna ihr
Gebiet nach den Grundsätzen der gemeindlichen Selbstverwaltung. Die Aufsichtsbehörde ist
der Kreis Unna. Der Hauptsitz der Stadtverwaltung befindet sich in Unna.
Organe der Gemeinde
Der Verwaltungsvorstand der Stadt Unna besteht aus dem Bürgermeister und drei Beigeordneten. Der erste Beigeordnete ist zugleich Kämmerer der Stadt. Weitere Angaben zum Verwaltungsvorstand können der Tabelle am Schluss des Lageberichts entnommen werden.
Der Rat ist das wichtigste Organ der Stadt. Die nach § 42 Absatz 1 GO NRW gewählten Ratsmitglieder verteilen sich im Haushaltsjahr 2013 zum Stichtag 31. Dezember 2013 wie folgt auf
Fraktionen:
SPD
23 Sitze
CDU
8 Sitze
GAL
6 Sitze
FW/FLU
5 Sitze
FDP
4 Sitze
Hinzu kommen insgesamt vier fraktionslose Ratsmitglieder.
Weitere Angaben zu den Ratsmitgliedern können der Tabelle am Schluss des Lageberichts
entnommen werden.
Pflichtausschüsse:
• Haupt- und Finanzausschuss (§ 57 Abs. 2 GO NRW),
• Rechnungsprüfungsausschuss (§ 57 Abs. 2 GO NRW),
• Wahlausschuss (§ 2 KWahlG NRW),
• Wahlprüfungsausschuss (§ 40 KWahlG NRW),
• Betriebsausschuss Stadtbetriebe Unna (§ 5 EigVO NRW),
Seite 1 von 5
Kreisstadt Unna, örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013, Anlage 4
• Jugendhilfeausschuss (§ 71 SGB VIII i.V.m. § 4 AG-KJHG NRW),
• Ausschuss für die Volkshochschule (§ 4 öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur gemeinsamen Wahrnehmung der kommunalen Weiterbildungspolitik sowie der Aufgaben der
Volkshochschule zwischen der Kreisstadt Unna, der Stadt Fröndenberg/Ruhr und der
Gemeinde Holzwickede),
• Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehrsplanung (§ 23 Abs. 2 DSchG
NRW).
Freiwillige Ausschüsse:
• Ausschuss für Feuerschutz, Sicherheit und Ordnung,
• Ausschuss für Soziales und Senioren,
• Ausschuss für Umweltangelegenheiten,
• Kulturausschuss,
• Schulausschuss,
• Sportausschuss.
Wichtige Ratsbeschlüsse
In seiner Sitzung vom 20. Januar 2014 hat der Rat der Kreisstadt die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2015 bis 2017 mit der Vorlage 0194/14 zur
Kenntnis genommen. Im Zeitraum Jahr 2015 – 2017 zeichneten sich negative Abweichungen
im Vergleich zur ursprünglichen Finanzplanung in Höhe von bis zu 1.500.000 Euro jährlich ab.
Im Übrigen wurde mit dem Sachstandsbericht zur Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes (Vorlage 0166/13) in der Sitzung des Rates am 18. Juli 2013 festgestellt, dass die Konsolidierungsvorgabe für das Jahr 2013 erreicht wurde. Von einer Umsetzung der im aktuellen
Haushaltssicherungskonzept niedergelegten Größenordnung wurde ausgegangen.
Wichtige Satzungen
In der Stadt Unna gibt es insbesondere folgende Satzungen, jeweils in der zum Stichtag 31.
Dezember 2013 geltenden Fassung:
• Hauptsatzung der Kreisstadt Unna,
• Haushaltssatzung,
• Satzung über die Hebesätze für die Realsteuern,
• Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer,
• Satzung über die Abfallbeseitigung und Gebührensatzung,
• Abwassersatzung und Gebührensatzung,
• Stellplatzablösesatzung,
Seite 2 von 5
Kreisstadt Unna, örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013, Anlage 4
• Straßenbaubeitragssatzung nach dem KAG,
• Denkmalbereichssatzung,
• Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Stadtbetriebe Unna,
• Friedhofssatzung und Gebührensatzung,
• Satzung für das Jugendamt,
• Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen,
• Hundesteuersatzung,
• Straßenreinigungssatzung und Gebührensatzung,
• Satzung zum Schutz des Baumbestandes,
• Verwaltungsgebührensatzung.
Wichtige Förderrichtlinien
Zum 31. Dezember 2013 galten die nachfolgenden wesentlichen Förderrichtlinien:
• Förderung kultureller Vereine und Initiativen,
• Zuschüsse bei Begegnungen im Rahmen der Städtepartnerschaften,
• Sportförderrichtlinien,
• Jugendförderplan.
Wichtige Dienstanweisungen
Im Haushaltsjahr 2013 bestanden die nachfolgenden wichtigen Dienstanweisungen:
• Allgemeine Geschäftsanweisung der Kreisstadt Unna,
• DA über die Vergabe von Aufträgen durch die Zentrale Vergabestelle,
• DA Finanzbuchhaltung gem. § 31 GemHVO NRW,
• DA über das Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken sowie zur Vermeidung von Korruption bei der Kreisstadt Unna,
• DA über Entscheidungs- und Zeichnungsbefugnisse, Abgabe von Verpflichtungserklärungen (auch Erteilung von Aufträgen), Anordnungs- und Feststellungsbefugnisse bei der
Kreisstadt Unna,
• DA Nebenkassen,
• DA Stundungen, Niederschlagungen und Erlass,
• IT-Sicherheitskonzept,
Seite 3 von 5
Kreisstadt Unna, örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013, Anlage 4
• Dienstvereinbarung über Suchtgefahr am Arbeitsplatz,
• Dienstvereinbarung zur Einführung leistungsorientierter Entgelte und Vereinbarung eines
betriebliche Systems nach § 18 Abs. 6 Satz 1 TVöD,
• Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit sowie das Zeit- und Zutrittsmanagement bei der Kreisstadt Unna.
Wichtige Verträge
Folgende wichtige Verträge bestanden zum 31. Dezember 2013 bei der Kreisstadt Unna:
• Verschiedene Erbbaurechtsverträge (u. a. Klas, Helene; Müller, Rainer; Dieckmann,
Erich),
• Pachtverträge über verpachtete Flächen, insbesondere unbebaute Grundstücke (Gartenund Grünland),
• Mietverträge für Wohnungen in Feuerwehrgerätehäusern, Schulgebäuden (Hausmeisterwohnungen), weiterem Wohnraum und Garagen,
• Konzessionsverträge mit den Stadtwerken Unna GmbH und der Gelsenwasser AG,
• Verträge über die Pflege von Standardsoftware mit Infokom, Gütersloh.
Wichtige konzerninterne Vertragsverhältnisse
• Liquiditätsvereinbarungen mit den Stadtbetrieben Unna sowie den Wirtschaftsbetrieben
der Stadt Unna GmbH,
• Ausleihung an den Wirtschaftsbetrieben der Stadt Unna GmbH,
• „Unit 21“ mit den Wirtschaftsbetrieben der Stadt Unna GmbH.
2. Wirtschaftliche Grundlagen
Die Einwohnerzahl der Unna hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:
Entwicklung Bevölkerungszahlen 2001 bis 2013 in Unna
2001
Bevölkerung
insgesamt
70.117
2007
67.662
2010
66.502
2011
59.145
2012
2013
59.015
58.856
Ab 2011 Daten nach Zensus. Daten Landesdatenbank NRW, Landesbetrieb Information und Technik NordrheinWestfalen (IT.NRW), Stand 31. Dezember 2013.
Im Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG NRW) werden die Einwohnerzahlen auf Basis der Fortschreibung der Zensusdaten zum 31. Dezember 2013 in Höhe von 58.856 zu Grunde gelegt.
Mit Stichtag 31. Dezember 2013 wies die Einwohnermeldedatei der Kreisstadt Unna jedoch
rund 2.000 Einwohner mehr auf. Wie viele Kommunen in NRW hat auch die Kreisstadt Unna
Seite 4 von 5
Kreisstadt Unna, örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013, Anlage 4
Klage gegen den Feststellungsbescheid aufgrund des Zensus und gegen den Festsetzungsbescheide zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2014 und 2015 erhoben. Ein Urteil steht zurzeit
noch aus.
Seite 5 von 5
Kreisstadt Unna, örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013, Anlage 5
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG
gemäß IDR Prüfungsleitlinie 720
Nachfolgend werden nur die Änderungen im Vergleich zu den Vorjahren aufgeführt.
Verwaltungsführungsorganisation
Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Verwaltungsleitung
b) Wie viele Sitzungen der Organe (Rat) und ihrer Ausschüsse (Haupt- und Finanzausschuss) haben stattgefunden und wurden Niederschriften hierüber erstellt?
Im Jahr 2013 fanden acht Sitzungen des Rates, zehn Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses statt. Über die Rats- und Ausschusssitzungen wurden Niederschriften erstellt.
Verwaltungsführungsinstrumentarium
Fragenkreis 11: Haushaltssatzung
b) Ist die Haushaltssatzung fristgerecht beschlossen und veröffentlicht worden?
Mit der Beschlussvorlage 0653/12 hat der Rat der Kreisstadt Unna in seiner Sitzung vom
29. November 2012 die Haushaltssatzung 2013/2014 und das Haushaltssicherungskonzept 2013 bis 2020 als Anlage zur Haushaltssatzung verabschiedet. Mit Schreiben vom
11. März 2013 hat der Kreis Unna als Aufsichtsbehörde gemäß § 76 Abs. 2 GO NRW die
Haushaltssatzung 2013/2014 und das Haushaltssicherungskonzept der Kreisstadt Unna
genehmigt und am 19. März 2013 im Amtsblatt der Kreisstadt Unna öffentlich bekannt
gemacht.
d) War eine Nachtragssatzung erforderlich und ist diese fristgerecht erlassen worden?
Es war keine Nachtragssatzung erforderlich.
Fragenkreis 13: Haushaltssicherungskonzept
b) Ist das Haushaltssicherungskonzept von der Aufsichtsbehörde genehmigt wor-
den?
Mit Schreiben vom 11. März 2013 hat der Kreis Unna als Aufsichtsbehörde gemäß § 76
Abs. 2 GO NRW das Haushaltssicherungskonzept der Kreisstadt Unna genehmigt.
Seite 1 von 5
Kreisstadt Unna, örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013, Anlage 5
Fragenkreis 14: Investitionen
d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen
ergeben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?
Der Saldo aus Investitionstätigkeit mit +1,88 Mio. € weicht deutlich vom Planwert mit 1,85 Mio. € ab. Hintergrund ist vor allem die Veranschlagung von Tiefbaumaßnahmen,
die erst in den Folgejahren zur Umsetzung kamen (z.B. Brücke Kessebüren, Erschließung Weberstraße, Sportpaket und Skateranlage).
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge
nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?
Nein, es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben.
Fragenkreis 15: Kredite
a) Gab es eine Nettoneuverschuldung oder konnten per Saldo Schulden abgebaut
werden?
Im Berichtsjahr 2013 entstand keine Nettoneuverschuldung. Im Saldo konnten die Schulden abgebaut werden.
Fragenkreis 16: Liquidität
c) Musste die Verwaltung Kredite zur Liquiditätssicherung aufnehmen und wie hat
sich der Bestand dieser Kredite entwickelt?
Die Kredite zur Liquiditätssicherung verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr um rund
1,7 Mio. Euro von rund 63,2 Mio. Euro auf 61,5 Mio. Euro zum 31. Dezember 2013.
d) Wurde der in der Haushaltssatzung festgelegte Höchstbetrag für Kredite zur
Liquiditätssicherung unterjährig überschritten?
Der in der Haushaltssatzung 2013 festgeschriebene Höchstbetrag von 95 Mio. Euro für
Kredite zur Liquiditätssicherung wurde im Haushaltsjahr 2013 nicht überschritten.
Fragenkreis 20: Korruptionsprävention
c) Gab es im abgelaufenen Jahr Fälle von Korruption, die zur Anzeige gebracht
wurden?
Nein, auskunftsgemäß sind keine Fälle zur Anzeige gebracht worden.
Nachhaltigkeit der Aufgabenerfüllung
Fragenkreis 22: Ungewöhnliche Kennzahlen zur Vermögens-, Schulden-,
Finanz- und Ertragslage
c) Wie sind die Kennzahlen im interkommunalen Vergleich zu beurteilen?
Seite 2 von 5
Kreisstadt Unna, örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013, Anlage 5
Kennzahlen im interkommunalen Vergleich liegen nach wie vor nicht vor. Ein Vergleich
mit den mittleren kreisangehörigen Kommunen kann jedoch als Orientierung dienen. Im
Vergleichsjahr 2013 lag die Eigenkapitalquote 1 bei durchschnittlich 20,8 Prozent, die
Eigenkapitalquote 2 bei durchschnittlich 47,5 Prozent. Die Eigenkapitalquote 1 von Unna
liegt mit 13,3 Prozent unter diesem Mittelwert. Die Eigenkapitalquote 2 von Unna stellt
sich annähernd gleich dar. Die Abschreibungsintensität lag im Mittel bei 8,8 Prozent. Die
Personalintensität bei 20,0 Prozent, die Transferaufwandsquote bei 46,4 Prozent, die
Sach- und Dienstleistungsintensität bei 16,4 Prozent. Die Kennzahlen Abschreibungsund Sach- und Dienstleitungsintensität von Unna liegen unterhalb der jeweiligen Mittelwerte. Die übrigen oben genannten Kennzahlen liegen über den jeweiligen Mittelwerten.
Die Fehlbetragsquote von Unna liegt im Jahr 2013 mit 6,9 Prozent unter der durchschnittlichen Quote von 10,0 Prozent. Die Liquidität zweiten Grades ist in Unna mit 29,7 Prozent
im Vergleich zum Mittelwert von 93,8 Prozent unterdurchschnittlich.
Fragenkreis 24: Finanzierung
b) Wie ist die Finanzlage der Gebietskörperschaft zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der bestehenden Kredite für Investitionen und zur Liquiditätssicherung?
Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ist in 2013 positiv in Höhe von rund 2,4
Mio. Euro. Die Stadt war 2013 daher in der Lage, ihre laufenden Auszahlungen vollständig durch laufende Einzahlungen zu decken bzw. einen Überschuss zu erzielen. Der
Bestand der Liquiditätskredite konnte in der Folge um rund 1,7 Mio. Euro verringert werden. Auch bei den Investitionskrediten fand keine Neuverschuldung statt.
Die städtische Finanzlage wird durch die für die bestehenden Kredite zu leistenden Zinsen belastet. Die Zinslastquote beträgt 2,2 Prozent. Zu berücksichtigen ist, dass die Zinsen für Kredite zur Liquiditätssicherung im Jahr 2013 unter zwei Prozent lagen, so dass
die Ergebnisrechnung wie im Vorjahr relativ gering belastet wurde. Ein Risiko für den
Haushalt der Stadt entsteht dann, wenn sowohl der Bedarf an Liquiditätskrediten als auch
das Zinsniveau steigen. Zum Prüfungszeitpunkt August/September 2015 ist festzuhalten,
dass die kurzfristigen Zinssätze unterhalb des Niveaus von 2013 liegen und somit die
Belastung auch weiter gesunken ist. Die zukünftige Zinsentwicklung ist jedoch nicht absehbar. Es bleibt also ein stetiges Risiko für die Haushaltswirtschaft, wenn die laufenden
Aus- nicht durch die laufenden Einzahlungen gedeckt werden können.
c) In welchem Umfang hat die Gebietskörperschaft Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben,
dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht
beachtet wurden?
Die von der Stadt Unna vereinnahmten Fördermittel für Investitionen sind im Sonderposten für Zuwendungen bzw. bei den Erhaltenen Anzahlungen passiviert, sofern der geförderte Vermögensgegenstand zum Bilanzstichtag noch nicht fertiggestellt war.
Insgesamt hat die Stadt entsprechend der Finanzrechnung im Jahr 2013 rund 5,4 Mio.
Euro an Investitionszuwendungen erhalten. Zudem hat sie weitere (konsumtive) Zuwendungen und allgemeine Umlagen i. H. v. rund 41,3 Mio. Euro, davon rund 25,6 Mio. Euro
Schlüsselzuweisungen erhalten.
Seite 3 von 5
Kreisstadt Unna, örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013, Anlage 5
Fragenkreis 25: Eigenkapitalausstattung
a) Besteht kurz- bis mittelfristig die Gefahr einer bilanziellen Überschuldung?
Im Lagebricht wird die Datenlage des aktuellen Haushaltssicherungskonzeptes beschrieben. In seiner Sitzung vom 27. November 2014 hat der Rat der Kreisstadt Unna ein fortgeschriebenes Haushaltssicherungskonzept für den Zeitraum 2015 – 2020 mit einem
Gesamtvolumen in Höhe von rund 45 Mio. Euro beschlossen. Es geht von einem Erreichen des Haushaltsausgleichs im Jahr 2020 aus. Aktualisierungen erfolgen im Zuge der
Fortschreibung des Konzepts für die Jahre 2016 ff. Eine Überschuldung ist bis dahin
nicht zu erwarten.
Fragenkreis 26: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit
a) Haben die ordentlichen Erträge die ordentlichen Aufwendungen decken können?
Die ordentlichen Erträge konnten im Berichtsjahr die ordentlichen Aufwendungen nicht
decken. Das Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt rund – 1,6 Mio. Euro.
b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?
Auf das Ergebnis hatten diverse Faktoren Einfluss; sie werden im Lagebericht erläutert.
Die ordentlichen Erträge liegen um rund zwölf Mio. Euro über dem Planwert. Grund hierfür ist, dass rund 5,9 Mio. Euro höhere Zuwendungen und allgemeine Umlagen gebucht
werden konnten. Diese sind im Wesentlichen auf die in dieser Teilergebnisposition nicht
veranschlagten Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 5,7 Mio. Euro
und Zuschüssen an Dritte aus dem Konjunkturpaket II und Zuweisungen vom Land und
Bund zurückzuführen. Die ordentlichen Aufwendungen sind um rund sieben Mio. Euro
höher als geplant. Als einmaligen Vorgang sind die Zuführungen zu Instandhaltungsrückstellungen von rund 2,6 Mio. Euro zu nennen. Im Zuge der Abgabe der Straßenbaulast
bei den Ortsdurchfahrten mussten diese passiviert werden.
Fragenkreis 27: Strukturelles Defizit und seine Ursachen
b) Welche Produktbereiche haben maßgeblich zum defizitären Ergebnis beigetragen?
Zum defizitären Ergebnis des Haushaltsjahres 2013 haben insbesondere die Produktbereiche „01-Innere Verwaltung “ mit einem Ergebnis von -13,6 Mio. Euro, „06-Kinder-, Jugend-, und Familienhilfe“ mit einem Ergebnis von -15,8 Mio. Euro und „03Schulträgeraufgaben“ mit einem Ergebnis von -12,2 Mio. Euro beigetragen. Die Aufstellung aller Produktbereiche kann dem Band zum Jahresabschluss 2013 entnommen werden.
Fragenkreis 28: Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage
b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage der Gebietskörperschaft zu verbessern?
HSK 2013/2014:
Seite 4 von 5
Kreisstadt Unna, örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013, Anlage 5
Volumen Maßnahmen innerhalb des Konzerns Kreisstadt Unna im Jahr 2013:
0,54 Mio. Euro.
Volumen Maßnahmen der Steueranpassungen im Jahr 2013:
7,44 Mio. Euro.
Nicht umgesetzte oder erst verzögert eintretende Haushaltssicherungsmaßnahmen wurden durch Verbesserungen an anderer Stelle des Haushalts kompensiert.
Seite 5 von 5
Kreisstadt Unna, örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013, Anlage 6
Definition der Kennzahlen
Kennzahlen zur Vermögens- und Schuldenlage
Abschreibungsintensität
= Bilanzielle Abschreibung auf Anlagevermögen x 100
Ordentliche Aufwendungen
Die Kennzahl zeigt an, in welchem Umfang die Kommune durch bilanzielle Abschreibungen auf
das Anlagevermögen belastet wird.
Anlagendeckungsgrad 2
= (EK + SoPo für Zuwendungen u. Beiträge + langfristiges Fremdkapital) x 100
Anlagevermögen
Der Anlagendeckungsgrad 2 gibt Auskunft inwieweit das langfristige Vermögen mit langfristigem Kapital finanziert ist. Grundsätzlich sollte der Anlagendeckungsgrad 2 100 betragen.
Eigenkapitalquote 1
= Eigenkapital x 100
Bilanzsumme
Die Eigenkapitalquote 1 zeigt an, in welchem Umfang das Vermögen der Kommune durch Eigenkapital finanziert ist. Je höher die Eigenkapitalquote ist, desto unabhängiger ist die Kommune von externen Kapitalgebern.
Eigenkapitalquote 2
= (Eigenkapital + Sonderposten für Zuwendungen u. Beiträge) x 100
Bilanzsumme
Bei der Eigenkapitalquote 2 werden die Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen dem
„wirtschaftlichen Eigenkapital“ zugeordnet, da es sich hierbei um Beträge handelt, die i. d. R.
nicht zurückzuzahlen und nicht zu verzinsen sind.
Fehlbetragsquote
=
Negatives Jahresergebnis x (-100)
Ausgleichsrücklage + Allg. Rücklage
Diese Kennzahl gibt Auskunft über den durch einen Fehlbetrag in Anspruch genommenen Eigenkapitalanteil.
Seite 1 von 3
Kreisstadt Unna, örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013, Anlage 6
Kurzfristige Verbindlichkeitsquote
= kurzfristige Verbindlichkeiten x 100
Bilanzsumme
Die kurzfristige Verbindlichkeitsquote verdeutlicht, wie hoch der Anteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten an der Bilanzsumme ist. Da Haushaltsfehlbeträge in der Regel über Kassenkredite
finanziert werden, ist diese Kennzahl ein Indikator dafür, wie stark sich die aufgelaufenen Defizite auf die Finanzlage der Kommune auswirken.
Kennzahlen zur Finanzlage
Liquidität des 2. Grades
= Liquide Mittel + Kurzfristige Forderungen x 100
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Die Kennzahl stellt zum Stichtag dar, in welchem Umfang die kurzfristigen Verbindlichkeiten
durch die liquiden Mittel und kurzfristigen Forderungen zum Stichtag gedeckt werden können.
Kennzahlen zur Ertragslage
Aufwandsdeckungsgrad
= Ordentliche Erträge x 100
Ordentliche Aufwendungen
Die Kennzahl zeigt an, in welchem Umfang die ordentlichen Aufwendungen durch die ordentlichen Erträge gedeckt werden können. Ein finanzielles Gleichgewicht kann nur durch eine vollständige Deckung erreicht werden.
Netto-Steuerquote
= Steuererträge – GewSt.Umlage – Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit x 100
Ordentliche Erträge – GewSt.Umlage – Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit
Die Netto-Steuerquote gibt an, zu welchem Teil sich die Kommune „selbst“ finanzieren kann
und somit unabhängig von Finanzleistungen Dritter, z. B. staatlichen Zuwendungen ist.
Personalintensität
= Personalaufwendungen x 100
Ordentliche Aufwendungen
Die Kennzahl zeigt auf, welchen Anteil die Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen haben. Im interkommunalen Vergleich dient die Kennzahl dazu, den Teil der Aufwendungen, der üblicherweise für Personal aufwendet wird, zu ermitteln.
Sach- und Dienstleistungsintensität
= Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen x 100
Ordentliche Aufwendungen
Seite 2 von 3
Kreisstadt Unna, örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013, Anlage 6
Die Kennzahl stellt dar, in welchem Ausmaß sich die Kommune für die Inanspruchnahme von
Leistungen Dritter entschieden hat.
Transferaufwandsquote
= Transferaufwendungen x 100
Ordentliche Aufwendungen
Diese Kennzahl stellt einen Bezug zwischen den Transferaufwendungen und den ordentlichen
Aufwendungen her.
Zinslastquote
= Finanzaufwendungen x 100
Ordentliche Aufwendungen
Durch diese Kennzahl wird die Belastung aus Finanzaufwendungen deutlich, die zusätzlich zu
den ordentlichen Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit bestehen.
Zuwendungsquote
= Erträge aus Zuwendungen x 100
Ordentliche Erträge
Diese Kennzahl stellt dar, inwieweit die Kommune von Zuwendungen und damit von Leistungen
Dritter abhängig ist.
Seite 3 von 3
Kreisstadt Unna
Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013
Kontakt
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Heinrichstraße 1, 44623 Herne
Postfach 10 18 79, 44608 Herne
t 0 23 23/14 80-0
f 0 23 23/14 80-333
e info@gpa.nrw.de
i www.gpa.nrw.de
11627