Daten
Kommune
Kamen
Dateiname
Niederschrift.pdf
Größe
55 kB
Erstellt
07.12.15, 12:20
Aktualisiert
27.01.18, 11:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Kamen
Niederschrift
BB
über die
2. Sitzung des Behindertenbeirates
am Montag, dem 06.12.2010
im Städtische Sparkasse Kamen, Sparkassenplatz 1
(der Zugang erfolgt über den Willy-Brandt-Platz)
Beginn:
Ende:
17:00 Uhr
18:30 Uhr
Anwesend
SPD
Frau Sandra Buske
Frau Astrid Gube
Frau Renate Jung
Herr Udo Theimann
Herr Bernhard van Oosten
Herr Theodor Wältermann
Frau Christa Werner
CDU
Herr Rainer Fuhrmann
Frau Anette Hackländer
Herr Franz Hugo Weber
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Herr Jo Achim Sandrock
DIE LINKE / GAL
Frau Annette Thierig
Sachverständige gem. Beschluss des Rates der Stadt Kamen
Frau Daniela Brock
Frau Uwe Diester
Herr Ralf Gaber
Herr Peter Hackländer
Frau Brigitte Hilbk
Herr Helmut Hunsdiek
Herr Werner Krüger
Frau Kerstin Schneider
Frau Gabriela Tönnes
Frau Frauke van Lück
Herr Jörg Wüster
1 von 10
Ortsvorsteher
Herr Heinz Henning
Verwaltung
Herr Jörg Grudnio
Herr Jörg Mösgen
Herr Christian Völkel
Gäste
Frau Christa Kunstmann
Frau Else Schlüter
Frau Ingrid Scholz
Frau Dagmar Wozniak
Entschuldigt fehlten
Herr Claus Brumberg
Herr Dietmar Clausing
Herr Klaus Gödecker
Frau Petra Hartig
Frau Anja Müller
Frau Dagmar Rothmann
Frau Helma Sekunde
Frau Dr. Renate Weskamp
Frau Jung eröffnete die form- und fristgerecht einberufene Sitzung des Behindertenbeirates,
begrüßte die Anwesenden, Vertreter der Verwaltung sowie die Referenten und bedankte sich
bei Herrn Wenge für die erneute Möglichkeit, die Sitzung im Hause der Sparkasse bestreiten
zu können.
Änderungen der Tagesordnung ergaben sich nicht.
A.
Öffentlicher Teil
TOP
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes
1
Modernisierung des Kamener Bahnhofs
Referenten: Herr Rossmann und Herr Goertz von der Deutschen
Bahn, Frau Störmer vom Büro Spettmann+Kahr
2
Vorstellung der Behindertenrechtskonvention
hier: Bericht der Verwaltung
3
Anhörung des Behindertenbeirates nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
4
Anregungen aus den Behindertenverbänden
5
Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen
Vorlage
2 von 10
B.
Nichtöffentlicher Teil
TOP
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes
1
Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen
2
Veröffentlichung von Tagesordnungspunkten der nichtöffentlichen
Sitzung
A.
Vorlage
Öffentlicher Teil
Zu TOP 1.
Modernisierung des Kamener Bahnhofs
Referenten: Herr Rossmann und Herr Goertz von der Deutschen Bahn,
Frau Störmer vom Büro Spettmann+Kahr
Herr Rossmann stellte sich zunächst vor und legte dar, dass er im Bereich
der Deutschen Bahn als Bahnhofsmanager tätig sei. Ohne den Ausführungen von Frau Störmer vorzugreifen, wolle er schon im Rahmen der Einleitung betonen, dass es sich bei der Maßnahme in Kamen um ein durchaus
anspruchsvolles Projekt im Rahmen der Modernisierungsoffensive II handelt. Bei dieser Modernisierungsoffensive werden rund 108 Bahnhöfe durch
die Deutsche Bahn umgebaut. Allein für Kamen wird ein Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von rund 2,4 Millionen Euro eingeplant.
Frau Störmer berichtete einleitend, dass an den Treppen und den Zuwegungen Anpassungsarbeiten vorgenommen werden. Zunächst erfolgt eine
Erhöhung des Bahnsteiges um 38 Zentimeter, um somit auch für behinderte
Menschen einen einfacheren Einstieg in die Züge erreichen zu können. Der
Zugang vom Bahnhofsvorplatz zum Bahnsteig wird durch eine entsprechende Rampe gewährleistet. Durch ein Leitsystem mit Leitstreifen erfolgt
eine Führung über die gesamte Verkehrsstation. Weiterhin berichtete Frau
Störmer, dass vor der Rampe Bewegungsflächen mit Aufmerksamkeitsstreifen zur Gewährleistung von mehr Sicherheit befindlich sein werden. Für
mobilitätseingeschränkte Personen wird Hilfestellung durch einen Aufzug in
der Unterführung angeboten, welcher, so bestätigte Frau Störmer auf Nachfrage von Frau Jung, über die erforderliche Normenbreite verfügen wird.
Aufgrund der notwendigen Durchgangsbreiten zu den neuen Aufzügen werden auch an den Treppen Anpassungsarbeiten erforderlich, die dazu führen, dass die Treppen ein wenig schmaler werden.
Herr Rossmann erläuterte, dass zur Vermeidung von sozialen Angsträumen die bestehenden Einhausungen an den Treppen mit durchsichtigen
Konstruktionen erneuert werden. Ähnliches wurde in Holzwickede durchgeführt und hat sich dort bewährt.
Frau Störmer führte weiterhin aus, dass ein Rampenlauf mit einer Länge
von 5,50 m und ein Rampenlauf mit 6,00 m geplant ist; nach 6,00 m Rampenlauf ist ein Podest als Ruhefläche vorgesehen. Als problematisch habe
sich zunächst erwiesen, dass ein Ausgleich zwischen erhöhtem Bahnsteig
und Ausgang beim Empfangsgebäude mittels Treppen erreicht werden
musste. Dieses sei jedoch dem Denkmalschutz geschuldet und somit unvermeidlich.
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Herr Rossmann erklärte, dass noch ein zusätzliches Wetterhaus gebaut
wird. Hierdurch würde man sich eine bessere Verteilung der wartenden
Gäste auf die Bahnsteige versprechen. Weiterhin werden die Bahnsteige
mit durchgängiger Schraffur zur Ausweisung des Sicherheitsbereiches ausgestattet.
Herr Fuhrmann erkundigte sich, wieviel Fläche zum Bahnsteig noch verbleibt und ob es Auswirkungen auf die dort befindlichen Automaten haben
werde. Des weiteren fragte er nach, ob die geschlossene östliche Seite
wieder geöffnet wird.
Frau Störmer gab an, dass ein Abstand von 1,13 m zum Empfangsgebäude verbleiben wird. Herr Rossmann erläuterte, dass sich bei den Automaten keine Änderungen ergeben werden und eine weitergehende Öffnung
nicht vorgesehen ist.
Nach seiner Einschätzung sei die Erreichbarkeit des Bahnhofs durch das
Gebäude und mittels des Weges neben dem Empfangsgebäude ausreichend. Allein schon aus Sicherheitsgründen seien zu viele Zuwegungen
nicht zu empfehlen.
Herr Hunsdiek verwies darauf, dass die Fahrstühle häufig gestört sind und
erkundigt sich nach der Zuständigkeit für die Behebung. Er regte eine andere Regelung an, da die bislang erforderlichen vorherigen fernmündlichen
Nachfragen von behinderten Reisenden problematisch seien.
Herr Rossmann verwies auf das bisherige Verfahren, wonach durch die
Hotline der Deutschen Bahn entsprechende Auskünfte zur Organisation der
Reisen erhalten werden können. Weiterhin sei durch die Erneuerung der
Aufzüge zukünftig ein deutlicher Rückgang bei der Störanfälligkeit zu erwarten. Er betonte gleichfalls, dass kurzfristige Außerbetriebnahmen häufig
auf Vandalismus zurückzuführen sind und betonte insofern auch die Wichtigkeit, dass derartige Fälle gemeldet werden.
Frau Jung erkundigte sich, ob gegebenenfalls auch Abmachungen mit der
hiesigen Polizei bestehen würden.
Herr Rossmann erläuterte, dass für die Überwachung der Bahnhöfe
grundsätzlich eine Zuständigkeit der Bundespolizei und eigener Sicherheitsdienste gegeben ist. Die bisherigen Schwerpunkte der Überwachungen
waren darauf gerichtet, dass das Überqueren der Gleisanlagen nach Südkamen hin unterbunden wird.
Herr Fuhrmann wies darauf hin, dass auch seitens der Kamener Polizeistation gelegentlich Überprüfungen durchgeführt werden. Ansonsten bat er
noch um Auskunft hinsichtlich des Zeitfensters für die Modernisierungsarbeiten sowie über die Farbgestaltung bei der Unterführung.
Herr Goertz erwiderte, dass im kommenden Jahr die Ausführungsphase
beginnen wird und somit mit einer Inbetriebnahme im Jahr 2012 zu rechnen
ist. Bei der Unterführung wird ein neuer Putz und ein neuer Anstrich aufgetragen werden.
Frau Jung bedankte sich für den Besuch der Referenten und betonte die
Wichtigkeit, dass dieses Projekt umfänglich dem Gremium vorgestellt wurde
und bat anschließend Herrn Wenge um Wortergreifung und um Bericht über
die „Volkswirtschaftliche Lage/Rückblick und Ausblick“.
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Herr Wenge stellte zunächst fest, dass sich im Vergleich zur besorgniserregenden Entwicklung im Jahr 2008 und 2009 der konjunkturelle Verlauf im
laufenden Jahr sehr positiv entwickelt hat und sich die konjunkturelle Entwicklung nach seiner Einschätzung auch in 2011 so fortsetzen wird.
Der gute Verlauf in diesem Jahr sei jedoch in den weltweiten Volkswirtschaften sehr unterschiedlich gewesen und muss daher differenziert betrachtet werden.
Insbesondere die Wirtschaft der Vereinigten Staaten von Amerika, welche
üblicherweise die Lokomotive der Weltkonjunktur ist, sei zur Zeit von einer
hohen Arbeitslosigkeit gekennzeichnet.
Trotz eines bestehenden Wirtschaftswachstums würden dort keine neuen
Arbeitsplätze entstehen. Hieraus resultiert ein geringer Konsum in Verbindung mit einer steigenden Sparquote, welche insbesondere für die USA
sehr ungewöhnlich sei. Insofern kann festgestellt werden, dass die USA zur
Zeit an einem eher schwachen Dollar und einem starken Euro interessiert
seien.
Bemerkenswert sei weiterhin, dass die US-Notenbank in erheblichem Umfang Staatsanleihen aufgekauft habe.
Trotz dieser durchaus problematischen Tendenzen sind jedoch seitens der
Spekulanten keine Wetten, anders als bei Staaten wie z.B. Irland oder
Portugal, gegen die Vereinigten Staaten zu verzeichnen; hierfür ist die dortige Wirtschaft zu robust.
Herr Wenge führte weiterhin aus, dass zur Zeit die wichtigsten Impulse aus
Vietnam und Indonesien kommen würden; hierbei handelt es sich um Länder, in denen ein dynamische Aufbruchsstimmung zu verzeichnen sei.
In der Gesamtbetrachtung ergibt sich in der wirtschaftlichen Dynamik eine
Reihenfolge aus Asien, Lateinamerika und Europa. Für China ist festzustellen, dass für die dortige Wirtschaft die Gefahr der Überhitzung besteht.
Insofern wird für das kommende Jahr ein reduziertes Wachstum von 9 %
angepeilt. Insbesondere für die exportgeprägte deutsche Wirtschaft ist
China nach wie vor ein überproportional wichtiger Markt; aufgrund des
Rohstoffreichtums ist jedoch China umgekehrt auch bei der Frage der Importe von großer Bedeutung. Für die deutsche Wirtschaft bedeutet die Tendenz zur Kopie deutscher Produkte durch die chinesische Wirtschaft eine
erhöhte Anforderung an permanente Innovation.
Insgesamt hat die deutsche Wirtschaft zur Zeit erfreulich gute Geschäftserwartungen; dieses wirkt sich auch positiv auf die Entwicklung beim DAX
aus. Herr Wenge ging davon aus, dass der DAX in diesem Jahr über 7.000
Punkte und im kommenden Jahr über 8.000 Punkte klettern würde. Die
wirtschaftliche Entwicklung wird zur Zeit von einem ungewöhnlich positiv
geprägten Konsumklima getragen, was für dieses Jahr ein Wachstum von
3,7 % und für das kommende Jahr von 2 % erwarten lässt.
Unter Einbeziehung einer moderaten Inflationsrate von 1,3 % kann man
Deutschland zur Zeit als Wachstumsmotor für Europa bezeichnen. Überschattet wird diese positive Entwicklung nach wie vor von einem sehr unterschiedlich ausgeprägten Wachstums – und Zinsniveau in der Eurozone. Die
Spekulationen gegen einzelne Länder und die sich hieraus ergebenden
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finanziellen Schutzschirme dürfen nicht dazu führen, dass einzelne Länder
die Schulden anderer Staaten stemmen müssen. Insofern gäbe es zur Konsolidierung der Staatsfinanzen aller Länder keine wirkliche Alternative; auch
die andiskutierte Rückkehr der angeschlagenen Länder zu ihren alten Währungen stelle keine wirkliche Lösung dar.
Zu TOP 2.
Vorstellung der Behindertenrechtskonvention
hier: Bericht der Verwaltung
Herr Völkel referierte anhand einer der Niederschrift in Kopie beigefügten
Powerpointpräsentation.
Einleitend erläuterte er, dass die Behindertenrechtskonvention nach Ansicht
vieler Akteure einen neuen Rechtsrahmen für die Behindertenpolitik in
Deutschland wie auch weltweit darstellt und somit in ihrer Bedeutung nicht
hoch genug eingeschätzt werden kann.
Bei der Betrachtung der Entstehungsgeschichte der Behindertenrechtskonvention wäre zunächst auf einen Bericht des UN-Sonderberichterstatters
Despouys zu verweisen, der eine Vielzahl von Menschenrechtsverletzungen aufgeführt hatte. Die hierauf durch die Vereinten Nationen verabschiedeten Rahmenbestimmungen hatten jedoch lediglich empfehlenden Charakter.
Im Rahmen eines durch die damalige Menschenrechtskommissarin und
frühere irische Staatspräsidentin Mary Robinson verfassten Berichtes
wurde die Verabschiedung einer Behindertenrechtskonvention empfohlen.
Nachdem auf Initiative von Mexiko durch die UN der sogenannte Ad Hoc
Ausschuss eingesetzt wurde und der anfänglich lediglich vorliegende Prüfauftrag im weiteren Verlauf in einen konkreten Auftrag für Verhandlungen
abgewandelt wurde, erfolgte die Erarbeitung eines Entwurftextes.
Hierbei wurde neben der Beteiligung von Regierungsstellen auch ausdrücklich die Einbeziehung von Nichtregierungsorganisationen seitens der Vereinten Nationen gewünscht. In Deutschland war dieses beispielsweise der
Deutsche Behindertenrat.
Nach Erarbeitung und Annahme eines Entwurftextes am 13.12.2006 erfolgte die Verabschiedung im Rahmen einer UN-Generalversammlung.
Nachdem Deutschland die Konvention am 30.03.2007 unterzeichnet hatte,
trat diese nach Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat am
26.03.2009 in Kraft.
Herr Völkel verdeutlichte anhand einer Übersicht von Staaten, die die Unterzeichnung und Ratifikation relativ schnell durchgeführt haben, dass viele
Staaten aus dem Bereich der Entwicklungsländer und der Schwellenstaaten
zu den ersten Unterzeichnern gehörten.
Nachdem er das Ziel der Konvention dargelegt hatte, erläuterte er schlagwortartig die Kernpunkte der Konvention.
Insbesondere der Begriff der Inklusion, welcher sich vom Begriff der Integration im einem wesentlich weiter gefassten Verständnis des Zusammenlebens zwischen behinderten und nichtbehinderten Menschen unterscheidet,
beherrscht zunehmend die Debatte über die Konvention.
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Bei der Entwicklung der Behindertenpolitik in Deutschland ist zunächst darauf zu verweisen, dass durch die Verbände schon Ende der 70er-Jahre
sehr nachhaltig ein Wandel gefordert wurde. Herr Völkel erinnerte in diesem
Zusammenhang an die damals sehr aktiven „Krüppelgruppen“, welche
schon durch ihre provokante Selbstbezeichnung gegen Behindertenfeindlichkeit angingen.
Als wichtigste Veränderung im Rechtswesen ist die Ergänzung in Artikel 3
des Grundgesetzes zu nennen, wonach niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Im Rahmen der nachfolgenden Gesetze
wurden Bereiche der finanziellen Leistungen, der Barrierefreiheit wie auch
des Diskriminierungsschutzes geregelt.
Herr Völkel stellte dar, dass eine detaillierte inhaltliche Darstellung der Behindertenrechtskonvention aufgrund ihres Umfanges nicht möglich sei und
somit nur Teilaspekte angesprochen werden könnten.
Nachdem einzelne Personengruppen (Frauen und Kinder) angesprochen
wurden, erläuterte Herr Völkel einzelne Artikel zu den Fragen des gleichberechtigten Zugangs zur physischen Welt, zur Justiz sowie Fragen der Mobilität. Hierbei wurden auch jeweils Umsetzungsbeispiele aufgezeigt, welche
bereits in früheren Zeiten in Deutschland verwirklicht wurden.
Hiernach wandte sich Herr Völkel zu Artikel 24 und 25 der Behindertenrechtskonvention und äußert die Ansicht, dass diese Regelungen die größten Auswirkungen auf den inländischen Bereich haben werden.
Nach Artikel 24 soll grundsätzlich kein Ausschluss behinderter Kinder vom
allgemeinen Bildungssystem erfolgen. Die Vertragsstaaten sollen hierfür
angemessene Vorkehrungen schaffen und eine notwendige Unterstützung
gewährleisten. Hierzu zählt auch die notwendige Qualifizierung von Lehrkräften.
Herr Völkel schilderte, dass auf der Grundlage dieses Artikels bereits Klagen von Eltern auf das Recht der Beschulung ihres Kindes in einer allgemeinen Schule vor den Gerichten geführt wurden. Hierbei sei jedoch durch
die Gerichte entschieden worden, dass sich aus der Behindertenrechtskonvention keine unmittelbaren Rechtsansprüche ableiten lassen würden;
vielmehr handelt es sich um programmatische Aufträge, welche durch die
Vertragsstaaten umzusetzen seien.
Trotzdem seien zur Zeit in einigen Bundesländern, so auch in NordrheinWestfalen, parlamentarische Initiativen zu verzeichnen, die sich mit der
Inklusion im schulischen Bereich auseinandersetzten und eine verstärkte
Umsetzung der sich aus der Behindertenrechtskonvention ergebenden
Punkte forderten.
Für den Bereich des Arbeitslebens bekräftigt Artikel 27, dass behinderte
Menschen ein Recht auf Teilhabe am Arbeitsprozess haben und somit die
Bestreitung ihres Lebensunterhalts durch eigene Arbeit erreichen können.
Hierunter ist vornehmlich die Einbindung in einen offenen, integrativen und
zugänglichen Arbeitsmarkt zu verstehen.
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Herr Völkel erinnerte in diesem Zusammenhang, dass permanent im innerstaatlichen Bereich Programme durchgeführt werden, die behinderten Menschen eine Einbindung im ersten Arbeitsmarkt ermöglichen sollen und verwies beispielhaft auf die letzte Sitzung des Behindertenbeirates, in der
durch Herrn Maschke von der Arbeitsagentur Hamm das Instrument der
„Unterstützten Beschäftigung“ vorgestellt wurde.
Anschließend wurde durch Herrn Völkel erläutert, durch welche Maßnahmen die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention nachgehalten werden.
Innerhalb der Vertragsstaaten wurde zunächst eine innerstaatliche Anlaufstelle eingerichtet. Hauptaufgabe dieser Stelle ist es, die Politik zu beraten,
Forschung zu betreiben oder die Öffentlichkeit zu informieren. Zu den Aufgaben der innerstaatlichen Anlaufstelle gehört nicht, Beschwerden entgegenzunehmen oder in Rechtsfragen zu beraten. Die Anlaufstelle verfügt
über ein jährliches Budget in Höhe von 430.000,00 €, welches aus Bundesmitteln finanziert wird.
Weiterhin wurde ein Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Genf eingerichtet, der über 18 Mitglieder verfügt. Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, regelmäßig diesem Ausschuss über die Umsetzung der Konvention zu berichten und diese Berichte im Heimatland zu
veröffentlichen. Diese Berichtspflicht erfolgt erstmalig zwei Jahre nach Ratifikation der Konvention; hiernach alle vier Jahre. Die seitens der Vertragsstaaten eingereichten Berichte werden durch den Ausschuss geprüft und es
erfolgt gegenüber der Generalversammlung und dem Wirtschafts- und
Sozialrat ein Bericht.
Abschließend erläutert Herr Völkel noch kurz die Verabschiedung des Fakultativprogramms und beschrieb die wesentlichen Inhalte. Hierbei teilte er
mit, dass dieses u.a. auch von Deutschland mittlerweile ratifiziert wurde und
würdigt nochmals die Bedeutung der Konvention im Hinblick auf die Verbriefung von universellen Rechten im Bereich der Entwicklungsländer.
Frau Jung bedankte sich für die Ausführungen und bat darum, dass die
Anschrift des Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in die Niederschrift aufgenommen wird.
Der Ausschuss ist dem Hohen Kommissar für Menschenrechte in seiner Funktion als Vorsteher der OHCHR angegliedert. Die Adresse lautet: Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights
(OHCHR),Palais des Nations,CH-1211 Genf 10
Zu TOP 3.
Anhörung des Behindertenbeirates nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
Herr Völkel wies darauf hin, dass die Modernisierung des Kamener Bahnhofs thematisch in diesen Tagesordnungspunkt gehört hätte; aufgrund seiner besonderen Bedeutung sei er jedoch separat aufgenommen worden.
Ansonsten ergaben sich keine weiteren Anhörungspunkte.
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Zu TOP 4.
Anregungen aus den Behindertenverbänden
Herr Henning berichtete, dass nach seinen Wahrnehmungen viele Menschen Probleme mit der Bedienung des Fahrstuhls in der Konzertaula hätten. Er bat um Prüfung, ob nicht eventuell eine Gebrauchsanweisung angebracht werden könnte.
Herr Völkel sicherte eine Überprüfung zu.
Herr Hunsdiek berichtete, dass im Rahmen eines Ortstermins die Frage
geprüft wurde, ob an der Rampe im Bereich der Konzertaula ein Handlauf
angebracht werden könnte und bat um Mitteilung, ob diesbezüglich schon
neue Informationen vorliegen.
Herr Völkel teilte mit, dass hierzu derzeitig keine neuen Informationen vorliegen würden und sicherte eine Mitteilung in der nächsten Sitzung zu.
Herr Wüster machte darauf aufmerksam, dass nach seinen Beobachtungen vor Streuung des Salzes in Teilen der Stadt nicht ausreichend der
Schnee geräumt wird.
Herr Mösgen wies darauf hin, dass nach unerwartet heftigen Wintereinbrüchen die Mitarbeiter des Fachbereichs Servicebetriebe einer erheblichen
Arbeitsbelastung unterliegen würden. Gleichwohl würden alle Maßnahmen
ergriffen, die einen ausreichenden Räumdienst gewährleisten.
Frau Hackländer erkundigte sich, warum es nicht möglich sei, dass in bestimmten Straßen Anwohnerparkplätze eingerichtet werden. Ein von ihr für
die Hansastraße gestellter Antrag sei seitens der Verwaltung abgelehnt
worden. Für die Bäckerei Heuel wurde jedoch vor dem Geschäft ein Parkbereich ausgewiesen, der ein zeitlich begrenztes Parken zulassen würde.
Herr Grudnio erläuterte, dass die künftige Entwicklung im Rahmen des
Parkraumbewirtschaftungskonzeptes abgewartet werden muss. Grundsätzlich bestehe jedoch in Kamen kein derartiger Parkdruck, der das Einrichten
von Anwohnerparkplätzen oder von Behindertenparkplätzen in reinen
Wohngebieten erfordern würde. Hinsichtlich des Parkplatzes bei der Bäckerei Heuel erfolgt eine separate Beantwortung in der Niederschrift.
Antwort der Verwaltung: Die vorhandene Parkzone wurde auf Wunsch
vieler Anwohner eingerichtet und soll verhindern, dass die Kundschaft
der Bäckerei die Zufahrten und Garagen der anliegenden Grundstücke
zuparkt. Durch die zeitliche Befristung soll gewährleistet werden, dass
ausschließlich Kunden der Bäckerei diesen Bereich beparken und
somit der übrige Bereich hierdurch entlastet wird. Zusätzlich wurden
jedoch auch zeitlich unbegrenzte Stellplätze eingerichtet.
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Zu TOP 5.
Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen
Herr Völkel wies darauf hin, dass entgegen der Einschätzung der Verwaltung teilweise tatsächlich noch Parkausweise für Behinderte im Gebrauch
seinen, die zum 31.12.2010 ihre Gültigkeit verlieren würden und bat insofern um rechtzeitige Beantragung des dann zu nutzenden Parkausweises.
Herr Völkel berichtete weiter, dass die Südrampe der Unterführung am
Bahnhof nunmehr freigegeben wurde und somit begehbar ist. Hinsichtlich
des Nordteils war eine Freigabe für die 50. Kalenderwoche avisiert;
aufgrund der Witterung können jedoch zur Zeit gewisse Arbeiten nicht
durchgeführt werden. Insofern wäre ein verbindlicher Freigabetermin
derzeitig nicht benennbar.
Frau Hilbk berichtete, dass ähnliche Probleme im Baubereich „von-derBecken-Straße“ gegeben sind. Insgesamt wäre jedoch schon jetzt festzustellen, dass es sich um eine sehr positive Maßnahme handeln würde.
Frau Jung berichtete, dass seitens der Sparkasse Kamen 50 Freikarten für
das 1. Schwerter Integrative Musikfestival bereit gestellt und durch sie an
Vereine und Verbände weitergeleitet wurden. Für die Überlassung durch
die Sparkasse sowie das Sponsoring bedankte sich Frau Jung und
berichtete, dass das Festival eine sehr gelungene Veranstaltung war, bei
der eine Vielzahl unterschiedlicher Musikstile vertreten waren und dass
somit jede Altersgruppe angesprochen hätte.
B.
Nichtöffentlicher Teil
Zu TOP 1.
Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen
Mitteilungen lagen nicht vor. Anfragen wurden nicht gestellt.
Zu TOP 2.
Veröffentlichung von Tagesordnungspunkten der nichtöffentlichen Sitzung
Es lagen keine Tagesordnungspunkte vor.
gez. Renate Jung
Vorsitzende
gez. Jörg Grudnio
Schriftführer
Anlagen
Anlage TOP 1 – Planung der Gesamtanlage
Anlage TOP 1 – Präsentation Bahnhof Kamen
Anlage TOP 1 – Querschnitte 4-6
Anlage TOP 2 – Präsentation Behindertenrechtskonvention
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