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Daten

Kommune
Kamen
Dateiname
Niederschrift.pdf
Größe
40 kB
Erstellt
07.12.15, 12:24
Aktualisiert
27.01.18, 12:04

Inhalt der Datei

Stadt Kamen Niederschrift GB über die 3. Sitzung des Gleichstellungsbeirates am Mittwoch, dem 09.11.2011 im Sitzungssaal II Beginn: Ende: 17:00 Uhr 18:50 Uhr Anwesend SPD Frau Astrid Gube Frau Petra Hartig Frau Annette Mann Herr Heinrich Rickwärtz-Naujokat Herr Silvester Runde CDU Frau Rosemarie Gerdes Bündnis 90/DIE GRÜNEN Frau Bettina Werning FDP Herr Klaus Dieter Hößl DIE LINKE / GAL Frau Maria-Rosa Groer Sachverständige gem. Beschluss des Rates der Stadt Kamen Frau Brigitte Blecher Frau Ingrid Bollmann Frau Monika Firnrohr Frau Jutta Karrasch Frau Margarete Knöpper Frau Sevda Özdemir Frau Karin Schwerdtfeger Verwaltung Frau Martina Grothaus 1 von 7 Gäste Frau Dresselhaus Frau Kumbier Herr Stindt Entschuldigt fehlten Herr Dirk Ebbinghaus Frau Sarah Fischer Frau Liesel Gersmeier Frau Renate Jung Herr David Thomas Karnas Frau Ingrid Kollmeier Die Vorsitzende des Gleichstellungsbeirates, Frau Hartig, eröffnete die form- und fristgerecht einberufene Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte die Beschlussfähigkeit fest. Vor Eintritt in die Tagesordnung verpflichtete Frau Hartig Herrn Hößl und Frau Meyer als Mitglieder im Gleichstellungsbeirat. A. Öffentlicher Teil TOP Bezeichnung des Tagesordnungspunktes 1 Häusliche Gewalt Bericht: Klaus Stindt und Bettina Dresselhaus, Kommissariat Kriminalprävention / Opferschutz der Kreispolizeibehörde Unna 2 Vorstellung der Mutter-Kind-Gruppe Bodelschwingh-Haus Bericht: Susanne Kumbier, Gruppenleitung 3 Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen B. Vorlage Nichtöffentlicher Teil TOP Bezeichnung des Tagesordnungspunktes 1 Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen 2 Veröffentlichung von Tagesordnungspunkten der nichtöffentlichen Sitzung Vorlage 2 von 7 A. Öffentlicher Teil Zu TOP 1. Häusliche Gewalt Bericht: Klaus Stindt und Bettina Dresselhaus, Kommissariat Kriminalprävention / Opferschutz der Kreispolizeibehörde Unna Kriminalhauptkommissarin Bettina Dresselhaus berichtete, dass sie seit 4 1/2 Jahren als Opferschutzbeauftragte tätig sei. Zum Thema Häusliche Gewalt führte sie aus, dass es sich hierbei in 80% der Fälle um männliche Tätergewalt gegen Frauen und Kinder handelt. Das sei u.a. darauf zurückzuführen, dass in der Vergangenheit Gewalt gegen Frauen immer legitimiert gewesen und als Privatsache behandelt worden sei. Erst mit Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes im Jahr 2002 sei bei dieser Problematik ein Durchbruch erzielt worden. Gewalt gegen Frauen habe viele Gesichter, denn die Täter üben neben der physischen Gewalt immer zusätzlich psychische Gewalt aus. Sie gab an, dass nahezu jede dritte Frau, einige bis zu 40 Mal in ihrem Leben, häuslicher Gewalt ausgesetzt sei. Davon betroffen seien Frauen aller sozialen Schichten und Kulturen sowie jeden Alters. Nach der Statistik der Polizei stehen die Hälfte der Täter unter Drogen- oder Alkoholeinfluss und jeder 10. Täter sei bewaffnet. Bei Eintreffen der Polizei sei aufgrund der Ausnahmesituation ein sehr unterschiedliches Verhalten bei den Frauen festzustellen. Gleich sei aber bei allen Frauen der eine Wunsch, dass die Gewalt aufhören solle. Anhand des „Gewaltzyklus“, die Folie ist als Anlage beigefügt, zeigte Frau Dresselhaus auf, dass es ein Trugschluss sei, dass sich die Gewalt des Mannes nach seiner Reuephase nicht mehr fortsetze. Sie gab an, dass die Gewalt sogar heftiger werde und sich in kürzeren Abständen wiederhole. Herr Runde erkundigte sich, ob nach einer Wohnungsverweisung des Täters eine Beratung der Opfer stattfinde. Frau Dresselhaus antwortete, dass die Kolleginnen und Kollegen vor Ort umgehend den Opferschutz informieren, so dass in der akuten Situation mit dem Opfer bereits ein Gespräch geführt werden könne. In diesem Erstgespräch erhalte die Frau auch Verhaltensempfehlungen für die 10 Tage, die der Täter der Wohnung verwiesen wurde und sich in ihrem Umfeld nicht sehen lassen darf. Die Polizei überprüfe die Wegweisung, indem sie u.a. polizeiliche Präsens zeige. Bei Zuwiderhandlung drohe dem Täter eine Geldstrafe. Während der 10 Tage der Wegweisung habe die Frau die Möglichkeit eine weitergehende Beratung des Frauenforums im Kreis Unna e.V. in Anspruch zu nehmen. Sie wies daraufhin, dass der Runde Tisch gegen häusliche Gewalt im Kreis Unna ein hervorragend vernetztes Gremium sei, so dass den Opfern die bestmögliche Hilfe angeboten werden könne. Frau Dresselhaus schilderte eindrucksvoll die psychische Situation der Opfer und welchem Druck sie ausgesetzt seien, die Spirale der Gewalt in ihrer Familie auch im Hinblick auf die Situation der Kinder zu beenden. Auf die Frage von Frau Groer antwortete Frau Dresselhaus, dass betroffene Kinder und Jugendliche sich an den Kinderschutzbund oder auch ans Frauenforum wenden können. Besonders wichtig seien aber erwachsene Vertrauenspersonen, mit denen sie sich verbünden können, um ihre Ängste und Nöte zu verringern und die Verantwortung für die Situation zu teilen. 3 von 7 Abschließend wies Frau Dresselhaus daraufhin, dass Häusliche Gewalt mehr sei als Gewalt in einer Paarbeziehung, da meistens auch Kinder diese Situationen über einen langen Zeitraum miterleben. Kinder sehen, hören, spüren und denken mehr als Eltern sich vorstellen können. Für Kinder bis zu 3 Jahre gelte sogar, dass sie bei Bedrohung durch die Bezugsperson Todesangst empfinden. Kinder, die eine gewalttätige Paarbeziehung erleben, bekommen nicht das worauf sie einen Anspruch haben: Liebe und Sicherheit. Im weiteren Verlauf ihres Lebens sei mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass, wer in der Kindheit Gewalt erlebt hat nach dem gleichen Muster handeln wird, weil nichts anderes gelernt wurde. Werden bei einem Einsatz Kinder in der Wohnung angetroffen, werde zeitnah das zuständige Jugendamt informiert. Herr Stindt berichtete, dass die Kreispolizeibehörde Unna bis Ende Oktober zu 164 Einsätzen bei Häuslicher Gewalt gerufen wurde. Dabei wurde der Täter in 72 Fällen der Wohnung verwiesen. 43mal sei das Frauenforum im Kreis Unna informiert worden. In Kamen habe es 26 Fälle von Häuslicher Gewalt gegeben, 6 weniger als im Vorjahr, wobei 16 mal eine Wohnungsverweisung ausgesprochen wurde. Herr Stindt wies daraufhin, dass gerade im Bereich der Häuslichen Gewalt die Netzwerke eine wichtige Rolle spielen, da in diesen „Akutsituationen“ schnell Lösungen gefunden werden müssen. Er lobte die enge Zusammenarbeit des „Runden Tisches gegen Häusliche Gewalt im Kreis Unna“. Dieses Gremium diene neben der Netzwerkarbeit auch dazu, Wünsche und Vorschläge der Beteiligten in Handlungskonzepte umzusetzen. Beispielhaft nannte er, dass, anders als in früheren Jahren, Jugendämter bereits einen Tag nach einem Einsatz informiert werden. In der Vergangenheit wurden die Jugendämter erst nach Abschluss der Ermittlungen informiert, was im Hinblick auf den Schutz der Kinder nicht sinnvoll gewesen sei. Auf die Frage von Frau Karrasch antwortete Herr Stindt, dass es sich bei den meisten Familien, bei denen ein Einsatz erfolge, um neue Familien handelt. Lediglich rund 10% der Familien seien der Polizei bereits bekannt. Frau Hartig erkundigte sich nach Präventionsarbeit in Schulen. Herr Stindt gab hierzu an, dass die Polizei selber keine Präventionsarbeit leiste, sondern Multiplikatorinnen und Multiplikatoren ausbilde. Ein wichtiges Angebot sei hingegen die Öffentlichkeitsarbeit, um aufzuklären wie die Polizei denkt und wie sie arbeitet. Durch Aufklärung und Information werde die Hemmschwelle kleiner z.B. als Nachbar die Polizei zu rufen, wenn nebenan in der Wohnung ein Streit eskaliere. Auch eine Veranstaltung wie die Ausstellung, die unter Federführung der Gleichstellungsbeauftragten und mit Beteiligung seines Kommissariats 2007 in der Stadthalle gezeigt wurde, diene der Prävention. Frau Gerdes, Frau Özdemir und Frau Werning verlassen um 18.15 Uhr die Sitzung. Frau Blecher fragte nach, ob Präventionsangebote nicht auch im Sportbereich für Übungsleiterinnen und Übungsleiter angeboten werden können. Herr Stindt erklärte, dass er in seiner Tätigkeit als Vorsitzender des Kreissportbundes für das nächste Jahr ein derartiges Präventionsangebot initiieren werde. 4 von 7 Zu TOP 2. Vorstellung der Mutter-Kind-Gruppe Bodelschwingh-Haus Bericht: Susanne Kumbier, Gruppenleitung Frau Kumbier berichtete, dass die Mutter-Kind-Gruppe BodelschwinghHaus eine Einrichtung für junge Mütter sei, die die Pflege und Betreuung ihres Kindes ohne Unterstützung nicht leisten können. Das Haus biete Platz für sechs Mütter und ihre Kinder. Als Ansprechpartnerinnen stehen 8 ausgebildete Erzieherinnen, Kinderpflegerinnen, Kinderkrankenschwestern und Diplom-Pädagoginnen zur Verfügung. Im Regelfall lege das Jugendamt den Frauen nahe, in die Einrichtung zu gehen. Gelegentlich kommen junge Mütter, die ungewollt schwanger seien und nicht mehr weiter wüssten, von sich aus in die Gruppe oder aber Eltern, die mit der Situation überfordert seien, wenden sich an das Jugendamt. Um in der Gruppe aufgenommen werden zu können, müsse bei den jungen Frauen allerdings ein Mindestmaß an Freiwilligkeit „mit dem Kind leben zu wollen“ vorhanden sein. Für viele der Mütter biete die Einrichtung einen sicheren Lebensraum und eine gewaltfreie Zone. Gewalttätige Väter haben Kontakte ausschließlich außerhalb des Hauses. Die Mütter leben im Durchschnitt 9 bis 18 Monate in ihrem Haus. Das Alter liege zwischen 16 und 33 Jahren, wobei die Jüngste 14 Jahre alt gewesen sei. Als Besonderheit für ihr Haus gab Frau Kumbier an, dass oftmals Mütter, deren Kinder zu früh geboren wurden und die einen hohen medizinischen Aufwand erfordern, bei ihnen untergebracht seien. Frau Blecher und Frau Bollmann verlassen um 18.30 die Sitzung. Frau Kumbier berichtete weiter, dass die sehr jungen Frauen die Einrichtung als ihr Zuhause erleben und selber noch viel Betreuung und persönliche Zuwendung brauchen. Besonders wichtig sei, dass die Frauen feste Regeln und einen strukturierten Tagesablauf erleben. Dazu gehöre insbesondere die Teilnahme an den gemeinsamen Mahlzeiten. Sich an vorgegebene Strukturen zu halten, falle den meisten Frauen sehr schwer. Für das Sicherheits- und Zusammengehörigkeitsgefühl der Kinder sei diese Maßnahme aber unverzichtbar. Es werde sehr darauf geachtet, dass der Tag gemeinsam verbracht werde. Ein weiterer wichtiger Aspekt sei die Gesundheitsfürsorge für die Kinder wie Impfungen und therapeutische Behandlungen. Es falle auf, dass die jungen Frauen selber vernachlässigt seien und z. B. zu Zahnarztbesuchen angehalten werden müssen. Ein großes Augenmerk richte ihre Einrichtung auch auf den Erhalt des sozialen Umfeldes, insbesondere die Kontakte zu den Eltern und den Freunden, damit bei Verlassen der Einrichtung andere Beziehungen vorhanden seien. In der Einrichtung lernen die jungen Frauen den Haushalt selbstständig zu regeln und das Kind zu versorgen. Bei einer positiven Prognose haben die Frauen die Möglichkeit eine eigene Wohnung zu beziehen und Nachsorge seitens der Einrichtung zu erfahren. Frau Kumbier gab an, dass es mehr günstige Verläufe seitens der Frauen gebe als Abbrüche. 5 von 7 Ungünstige Verläufe seien eher bei den sehr jungen Frauen festzustellen, die oft das Gefühl haben, der Situation mit Kind nicht gewachsen zu sein oder ihre Rolle als Mutter nicht annehmen können. In dem Fall werde das Kind in eine Pflegefamilie gegeben und die Frau müsse ausziehen. Es komme auch vor, dass die Einrichtung bzw. das Jugendamt feststelle, dass die Mutter nicht geeignet sei ausreichend für ihr Kind zu sorgen. Hier werden frühzeitig Gespräche geführt, um der Frau noch eine weitere Chance einzuräumen. In diesen seltenen Fällen bleiben die Mütter länger in der Einrichtung als vorgesehen. Frau Mann erkundigte sich, wie das Thema Erwerbstätigkeit in die Lebensplanung eingebunden werde. Frau Kumbier gab an, dass die Frauen oftmals noch schulpflichtig seien. Hier werde intensiv darauf hingewirkt, dass entweder an der regulären Schule oder an einer anderen Schule der Abschluss nachgeholt werde. Die Frauen zu einer Erwerbstätigkeit zu motivieren sei eher schwierig, da der Aufenthalt nicht langfristig sei und die aktuelle Situation mit der Versorgung des Kindes im Mittelpunkt stehe. Die Bedeutung der eigenen Existenzsicherung werde ihrerseits immer wieder betont und auch entsprechend unterstützt, werde aber von vielen nicht gewollt. Hinzu komme, dass die meisten Frauen eine andere Familientradition im Hinblick auf Erwerbstätigkeit kennen gelernt haben, an der sie sich orientieren. Zu TOP 3. Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen 3.1 Mitteilungen 3.1.1 Frau Grothaus teilte mit, dass die Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Unna einen Brief an den Landrat und die Mitglieder des Kreistages verschickt habe, mit der Bitte, auch in 2012 Mittel zum Erhalt der individuellen Beratung zu beruflichen Fragen von Frauen vor Ort zur Verfügung zu stellen. 3.1.2 Frau Grothaus wies auf den 4. Kamener Frauensalon hin, der am 23.11.2011 um 19.30 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus stattfindet. Des weiteren lud sie alle Beiratsmitglieder zu der Fahnenhissung „frei Leben – ohne Gewalt“ am 25.11.2011 um 12.00 Uhr auf den Rathausvorplatz ein. 6 von 7 3.1.3 Frau Grothaus gab die Veranstaltungen zum Internationalen Frauentag 2012 bekannt: 29.02. „Arm im Alter – (k)ein Frauenschicksal“ VHS-Haus, 19.00 Uhr 05.03. Willkommen im Leben“ – Rituale und Religionen Frauen aus Christentum, Judentum und Islam im Gespräch Stadtbücherei, 16.30 Uhr 23.03. „Oma Maria oder Die erste Geige“, Clowneskes Theater mit Sophia Altklug Stadtbücherei, 20.00 Uhr, Eintritt 8,-- Euro 08.03. – 28.03. „Verlacht, verboten und gefeiert“ – Eine Ausstellung zur Geschichte des Frauenfußballs in Deutschland Sparkasse Kamen, Sparkassenplatz 1 3.1.4 Die Sitzungen des Gleichstellungsbeirates finden in 2012 statt am 29.02., am 13.06. und am 14.11. 3.2. Anfragen Anfragen lagen nicht vor. B. Nichtöffentlicher Teil Zu TOP 1. Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen keine Zu TOP 2. Veröffentlichung von Tagesordnungspunkten der nichtöffentlichen Sitzung entfällt gez. Petra Hartig Vorsitzende gez. Martina Grothaus Schriftführerin 7 von 7