Daten
Kommune
Kamen
Dateiname
Niederschrift.pdf
Größe
40 kB
Erstellt
07.12.15, 12:24
Aktualisiert
27.01.18, 12:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Kamen
Niederschrift
GB
über die
3. Sitzung des Gleichstellungsbeirates
am Mittwoch, dem 09.11.2011
im Sitzungssaal II
Beginn:
Ende:
17:00 Uhr
18:50 Uhr
Anwesend
SPD
Frau Astrid Gube
Frau Petra Hartig
Frau Annette Mann
Herr Heinrich Rickwärtz-Naujokat
Herr Silvester Runde
CDU
Frau Rosemarie Gerdes
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Frau Bettina Werning
FDP
Herr Klaus Dieter Hößl
DIE LINKE / GAL
Frau Maria-Rosa Groer
Sachverständige gem. Beschluss des Rates der Stadt Kamen
Frau Brigitte Blecher
Frau Ingrid Bollmann
Frau Monika Firnrohr
Frau Jutta Karrasch
Frau Margarete Knöpper
Frau Sevda Özdemir
Frau Karin Schwerdtfeger
Verwaltung
Frau Martina Grothaus
1 von 7
Gäste
Frau Dresselhaus
Frau Kumbier
Herr Stindt
Entschuldigt fehlten
Herr Dirk Ebbinghaus
Frau Sarah Fischer
Frau Liesel Gersmeier
Frau Renate Jung
Herr David Thomas Karnas
Frau Ingrid Kollmeier
Die Vorsitzende des Gleichstellungsbeirates, Frau Hartig, eröffnete die form- und fristgerecht einberufene Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte die Beschlussfähigkeit fest.
Vor Eintritt in die Tagesordnung verpflichtete Frau Hartig Herrn Hößl und Frau Meyer als Mitglieder im Gleichstellungsbeirat.
A.
Öffentlicher Teil
TOP
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes
1
Häusliche Gewalt
Bericht: Klaus Stindt und Bettina Dresselhaus, Kommissariat Kriminalprävention / Opferschutz der Kreispolizeibehörde Unna
2
Vorstellung der Mutter-Kind-Gruppe Bodelschwingh-Haus
Bericht: Susanne Kumbier, Gruppenleitung
3
Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen
B.
Vorlage
Nichtöffentlicher Teil
TOP
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes
1
Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen
2
Veröffentlichung von Tagesordnungspunkten der nichtöffentlichen
Sitzung
Vorlage
2 von 7
A.
Öffentlicher Teil
Zu TOP 1.
Häusliche Gewalt
Bericht: Klaus Stindt und Bettina Dresselhaus, Kommissariat Kriminalprävention / Opferschutz der Kreispolizeibehörde Unna
Kriminalhauptkommissarin Bettina Dresselhaus berichtete, dass sie seit
4 1/2 Jahren als Opferschutzbeauftragte tätig sei. Zum Thema Häusliche
Gewalt führte sie aus, dass es sich hierbei in 80% der Fälle um männliche
Tätergewalt gegen Frauen und Kinder handelt. Das sei u.a. darauf zurückzuführen, dass in der Vergangenheit Gewalt gegen Frauen immer legitimiert
gewesen und als Privatsache behandelt worden sei. Erst mit Inkrafttreten
des Gewaltschutzgesetzes im Jahr 2002 sei bei dieser Problematik ein
Durchbruch erzielt worden. Gewalt gegen Frauen habe viele Gesichter,
denn die Täter üben neben der physischen Gewalt immer zusätzlich psychische Gewalt aus. Sie gab an, dass nahezu jede dritte Frau, einige bis zu
40 Mal in ihrem Leben, häuslicher Gewalt ausgesetzt sei. Davon betroffen
seien Frauen aller sozialen Schichten und Kulturen sowie jeden Alters.
Nach der Statistik der Polizei stehen die Hälfte der Täter unter Drogen- oder
Alkoholeinfluss und jeder 10. Täter sei bewaffnet. Bei Eintreffen der Polizei
sei aufgrund der Ausnahmesituation ein sehr unterschiedliches Verhalten
bei den Frauen festzustellen. Gleich sei aber bei allen Frauen der eine
Wunsch, dass die Gewalt aufhören solle. Anhand des „Gewaltzyklus“, die
Folie ist als Anlage beigefügt, zeigte Frau Dresselhaus auf, dass es ein
Trugschluss sei, dass sich die Gewalt des Mannes nach seiner Reuephase
nicht mehr fortsetze. Sie gab an, dass die Gewalt sogar heftiger werde und
sich in kürzeren Abständen wiederhole.
Herr Runde erkundigte sich, ob nach einer Wohnungsverweisung des Täters eine Beratung der Opfer stattfinde.
Frau Dresselhaus antwortete, dass die Kolleginnen und Kollegen vor Ort
umgehend den Opferschutz informieren, so dass in der akuten Situation mit
dem Opfer bereits ein Gespräch geführt werden könne. In diesem Erstgespräch erhalte die Frau auch Verhaltensempfehlungen für die 10 Tage, die
der Täter der Wohnung verwiesen wurde und sich in ihrem Umfeld nicht
sehen lassen darf. Die Polizei überprüfe die Wegweisung, indem sie u.a.
polizeiliche Präsens zeige. Bei Zuwiderhandlung drohe dem Täter eine
Geldstrafe. Während der 10 Tage der Wegweisung habe die Frau die Möglichkeit eine weitergehende Beratung des Frauenforums im Kreis Unna e.V.
in Anspruch zu nehmen. Sie wies daraufhin, dass der Runde Tisch gegen
häusliche Gewalt im Kreis Unna ein hervorragend vernetztes Gremium sei,
so dass den Opfern die bestmögliche Hilfe angeboten werden könne. Frau
Dresselhaus schilderte eindrucksvoll die psychische Situation der Opfer und
welchem Druck sie ausgesetzt seien, die Spirale der Gewalt in ihrer Familie
auch im Hinblick auf die Situation der Kinder zu beenden.
Auf die Frage von Frau Groer antwortete Frau Dresselhaus, dass betroffene Kinder und Jugendliche sich an den Kinderschutzbund oder auch ans
Frauenforum wenden können. Besonders wichtig seien aber erwachsene
Vertrauenspersonen, mit denen sie sich verbünden können, um ihre Ängste
und Nöte zu verringern und die Verantwortung für die Situation zu teilen.
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Abschließend wies Frau Dresselhaus daraufhin, dass Häusliche Gewalt
mehr sei als Gewalt in einer Paarbeziehung, da meistens auch Kinder diese
Situationen über einen langen Zeitraum miterleben. Kinder sehen, hören,
spüren und denken mehr als Eltern sich vorstellen können. Für Kinder bis
zu 3 Jahre gelte sogar, dass sie bei Bedrohung durch die Bezugsperson
Todesangst empfinden. Kinder, die eine gewalttätige Paarbeziehung erleben, bekommen nicht das worauf sie einen Anspruch haben: Liebe und
Sicherheit. Im weiteren Verlauf ihres Lebens sei mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass, wer in der Kindheit Gewalt erlebt hat nach
dem gleichen Muster handeln wird, weil nichts anderes gelernt wurde.
Werden bei einem Einsatz Kinder in der Wohnung angetroffen, werde zeitnah das zuständige Jugendamt informiert.
Herr Stindt berichtete, dass die Kreispolizeibehörde Unna bis Ende Oktober zu 164 Einsätzen bei Häuslicher Gewalt gerufen wurde. Dabei wurde
der Täter in 72 Fällen der Wohnung verwiesen. 43mal sei das Frauenforum
im Kreis Unna informiert worden. In Kamen habe es 26 Fälle von Häuslicher Gewalt gegeben, 6 weniger als im Vorjahr, wobei 16 mal eine Wohnungsverweisung ausgesprochen wurde.
Herr Stindt wies daraufhin, dass gerade im Bereich der Häuslichen Gewalt
die Netzwerke eine wichtige Rolle spielen, da in diesen „Akutsituationen“
schnell Lösungen gefunden werden müssen. Er lobte die enge Zusammenarbeit des „Runden Tisches gegen Häusliche Gewalt im Kreis Unna“. Dieses Gremium diene neben der Netzwerkarbeit auch dazu, Wünsche und
Vorschläge der Beteiligten in Handlungskonzepte umzusetzen. Beispielhaft
nannte er, dass, anders als in früheren Jahren, Jugendämter bereits einen
Tag nach einem Einsatz informiert werden. In der Vergangenheit wurden
die Jugendämter erst nach Abschluss der Ermittlungen informiert, was im
Hinblick auf den Schutz der Kinder nicht sinnvoll gewesen sei.
Auf die Frage von Frau Karrasch antwortete Herr Stindt, dass es sich bei
den meisten Familien, bei denen ein Einsatz erfolge, um neue Familien
handelt. Lediglich rund 10% der Familien seien der Polizei bereits bekannt.
Frau Hartig erkundigte sich nach Präventionsarbeit in Schulen.
Herr Stindt gab hierzu an, dass die Polizei selber keine Präventionsarbeit
leiste, sondern Multiplikatorinnen und Multiplikatoren ausbilde. Ein wichtiges
Angebot sei hingegen die Öffentlichkeitsarbeit, um aufzuklären wie die
Polizei denkt und wie sie arbeitet. Durch Aufklärung und Information werde
die Hemmschwelle kleiner z.B. als Nachbar die Polizei zu rufen, wenn nebenan in der Wohnung ein Streit eskaliere. Auch eine Veranstaltung wie die
Ausstellung, die unter Federführung der Gleichstellungsbeauftragten und
mit Beteiligung seines Kommissariats 2007 in der Stadthalle gezeigt wurde,
diene der Prävention.
Frau Gerdes, Frau Özdemir und Frau Werning verlassen um 18.15 Uhr die
Sitzung.
Frau Blecher fragte nach, ob Präventionsangebote nicht auch im Sportbereich für Übungsleiterinnen und Übungsleiter angeboten werden können.
Herr Stindt erklärte, dass er in seiner Tätigkeit als Vorsitzender des
Kreissportbundes für das nächste Jahr ein derartiges Präventionsangebot
initiieren werde.
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Zu TOP 2.
Vorstellung der Mutter-Kind-Gruppe Bodelschwingh-Haus
Bericht: Susanne Kumbier, Gruppenleitung
Frau Kumbier berichtete, dass die Mutter-Kind-Gruppe BodelschwinghHaus eine Einrichtung für junge Mütter sei, die die Pflege und Betreuung
ihres Kindes ohne Unterstützung nicht leisten können.
Das Haus biete Platz für sechs Mütter und ihre Kinder. Als Ansprechpartnerinnen stehen 8 ausgebildete Erzieherinnen, Kinderpflegerinnen,
Kinderkrankenschwestern und Diplom-Pädagoginnen zur Verfügung. Im
Regelfall lege das Jugendamt den Frauen nahe, in die Einrichtung zu gehen. Gelegentlich kommen junge Mütter, die ungewollt schwanger seien
und nicht mehr weiter wüssten, von sich aus in die Gruppe oder aber Eltern,
die mit der Situation überfordert seien, wenden sich an das Jugendamt. Um
in der Gruppe aufgenommen werden zu können, müsse bei den jungen
Frauen allerdings ein Mindestmaß an Freiwilligkeit „mit dem Kind leben zu
wollen“ vorhanden sein.
Für viele der Mütter biete die Einrichtung einen sicheren Lebensraum und
eine gewaltfreie Zone. Gewalttätige Väter haben Kontakte ausschließlich
außerhalb des Hauses. Die Mütter leben im Durchschnitt 9 bis 18 Monate in
ihrem Haus. Das Alter liege zwischen 16 und 33 Jahren, wobei die Jüngste
14 Jahre alt gewesen sei.
Als Besonderheit für ihr Haus gab Frau Kumbier an, dass oftmals Mütter,
deren Kinder zu früh geboren wurden und die einen hohen medizinischen
Aufwand erfordern, bei ihnen untergebracht seien.
Frau Blecher und Frau Bollmann verlassen um 18.30 die Sitzung.
Frau Kumbier berichtete weiter, dass die sehr jungen Frauen die Einrichtung als ihr Zuhause erleben und selber noch viel Betreuung und persönliche Zuwendung brauchen. Besonders wichtig sei, dass die Frauen feste
Regeln und einen strukturierten Tagesablauf erleben. Dazu gehöre insbesondere die Teilnahme an den gemeinsamen Mahlzeiten. Sich an vorgegebene Strukturen zu halten, falle den meisten Frauen sehr schwer. Für das
Sicherheits- und Zusammengehörigkeitsgefühl der Kinder sei diese Maßnahme aber unverzichtbar. Es werde sehr darauf geachtet, dass der Tag
gemeinsam verbracht werde.
Ein weiterer wichtiger Aspekt sei die Gesundheitsfürsorge für die Kinder wie
Impfungen und therapeutische Behandlungen. Es falle auf, dass die jungen
Frauen selber vernachlässigt seien und z. B. zu Zahnarztbesuchen angehalten werden müssen.
Ein großes Augenmerk richte ihre Einrichtung auch auf den Erhalt des sozialen Umfeldes, insbesondere die Kontakte zu den Eltern und den Freunden, damit bei Verlassen der Einrichtung andere Beziehungen vorhanden
seien. In der Einrichtung lernen die jungen Frauen den Haushalt selbstständig zu regeln und das Kind zu versorgen.
Bei einer positiven Prognose haben die Frauen die Möglichkeit eine eigene
Wohnung zu beziehen und Nachsorge seitens der Einrichtung zu erfahren.
Frau Kumbier gab an, dass es mehr günstige Verläufe seitens der Frauen
gebe als Abbrüche.
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Ungünstige Verläufe seien eher bei den sehr jungen Frauen festzustellen,
die oft das Gefühl haben, der Situation mit Kind nicht gewachsen zu sein
oder ihre Rolle als Mutter nicht annehmen können.
In dem Fall werde das Kind in eine Pflegefamilie gegeben und die Frau
müsse ausziehen. Es komme auch vor, dass die Einrichtung bzw. das Jugendamt feststelle, dass die Mutter nicht geeignet sei ausreichend für ihr
Kind zu sorgen. Hier werden frühzeitig Gespräche geführt, um der Frau
noch eine weitere Chance einzuräumen.
In diesen seltenen Fällen bleiben die Mütter länger in der Einrichtung als
vorgesehen.
Frau Mann erkundigte sich, wie das Thema Erwerbstätigkeit in die Lebensplanung eingebunden werde.
Frau Kumbier gab an, dass die Frauen oftmals noch schulpflichtig seien.
Hier werde intensiv darauf hingewirkt, dass entweder an der regulären
Schule oder an einer anderen Schule der Abschluss nachgeholt werde. Die
Frauen zu einer Erwerbstätigkeit zu motivieren sei eher schwierig, da der
Aufenthalt nicht langfristig sei und die aktuelle Situation mit der Versorgung
des Kindes im Mittelpunkt stehe. Die Bedeutung der eigenen Existenzsicherung werde ihrerseits immer wieder betont und auch entsprechend unterstützt, werde aber von vielen nicht gewollt. Hinzu komme, dass die meisten
Frauen eine andere Familientradition im Hinblick auf Erwerbstätigkeit kennen gelernt haben, an der sie sich orientieren.
Zu TOP 3.
Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen
3.1 Mitteilungen
3.1.1
Frau Grothaus teilte mit, dass die Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Unna einen Brief an den Landrat und die Mitglieder des
Kreistages verschickt habe, mit der Bitte, auch in 2012 Mittel zum Erhalt der
individuellen Beratung zu beruflichen Fragen von Frauen vor Ort zur Verfügung zu stellen.
3.1.2
Frau Grothaus wies auf den 4. Kamener Frauensalon hin, der am
23.11.2011 um 19.30 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus stattfindet.
Des weiteren lud sie alle Beiratsmitglieder zu der Fahnenhissung
„frei Leben – ohne Gewalt“ am 25.11.2011 um 12.00 Uhr auf den Rathausvorplatz ein.
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3.1.3
Frau Grothaus gab die Veranstaltungen zum Internationalen Frauentag
2012 bekannt:
29.02.
„Arm im Alter – (k)ein Frauenschicksal“
VHS-Haus, 19.00 Uhr
05.03.
Willkommen im Leben“ – Rituale und Religionen
Frauen aus Christentum, Judentum und Islam im Gespräch
Stadtbücherei, 16.30 Uhr
23.03.
„Oma Maria oder Die erste Geige“, Clowneskes Theater
mit Sophia Altklug
Stadtbücherei, 20.00 Uhr, Eintritt 8,-- Euro
08.03. –
28.03.
„Verlacht, verboten und gefeiert“ – Eine Ausstellung zur
Geschichte des Frauenfußballs in Deutschland
Sparkasse Kamen, Sparkassenplatz 1
3.1.4
Die Sitzungen des Gleichstellungsbeirates finden in 2012 statt am 29.02.,
am 13.06. und am 14.11.
3.2. Anfragen
Anfragen lagen nicht vor.
B.
Nichtöffentlicher Teil
Zu TOP 1.
Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen
keine
Zu TOP 2.
Veröffentlichung von Tagesordnungspunkten der nichtöffentlichen Sitzung
entfällt
gez. Petra Hartig
Vorsitzende
gez. Martina Grothaus
Schriftführerin
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