Daten
Kommune
Kamen
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Erstellt
07.12.15, 12:35
Aktualisiert
27.01.18, 20:50
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Stadt Kamen
Niederschrift
Rat
über die
4. Sitzung des Rates
am Donnerstag, dem 26.09.2013
in der Stadthalle
Beginn:
Ende:
16:00 Uhr
19:20 Uhr
Anwesend
Bürgermeister
Herr Hermann Hupe
SPD
Herr Thomas Blaschke
Frau Britta Dreher
Frau Marion Dyduch
Herr Joachim Eckardt
Herr Kaya Gercek
Frau Astrid Gube
Frau Petra Hartig
Herr Hans-Dieter Heidenreich
Herr Daniel Heidler
Herr Peter Holtmann
Frau Renate Jung
Herr Klaus Kasperidus
Herr Heiko Klanke
Herr Michael Krause
Herr Friedhelm Lipinski
Frau Annette Mann
Herr Ulrich Marc
Frau Ursula Müller
Herr Heinrich Rickwärtz-Naujokat
Herr Silvester Runde
Herr Udo Theimann
Herr Theodor Wältermann
Herr Manfred Wiedemann
Frau Nicola Zühlke
CDU
Herr Dirk Ebbinghaus
Herr Ralf Eisenhardt
Herr Rainer Fuhrmann
1 von 21
Frau Rosemarie Gerdes
Herr Reinhard Hasler
Herr Wilhelm Kemna
Herr Heinrich Kissing
Frau Susanne Middendorf
Frau Ina Scharrenbach
Herr Franz Hugo Weber
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Herr Klaus-Bernhard Kühnapfel
Frau Alexandra Möller
Herr Adrian Mork
Frau Bettina Werning
DIE LINKE / GAL
Herr Werner Bucek
Herr Klaus-Dieter Grosch
FDP
Frau Heike Schaumann
Herr Martin Wiegelmann
fraktionslos
Herr Dieter Kloß
Ortsvorsteher
Frau Ursula Lungenhausen
Herr Hans-Jürgen Senne
Verwaltung
Herr Reiner Brüggemann
Frau Julia Freundl
Herr Dr. Uwe Liedtke
Herr Jörg Mösgen
Frau Ingelore Peppmeier
Herr Ronald Sostmann
Herr Ralf Tost
Personalrat
Herr Uwe Fleißig
Herr Alfred T. Supper
Gäste
Frau Gabriele Lenkenhoff
Entschuldigt fehlten
Herr Cetin Bahcekapili
2 von 21
Der Bürgermeister, Herr Hupe, begrüßte die Ratsmitglieder sowie die Mitarbeiter der Verwaltung, Gäste und Vertreter der Presse, stellte die Beschlussfähigkeit fest und eröffnete die
form- und fristgerecht einberufene Sitzung.
Der Bürgermeister ließ aufgrund eines vorliegenden Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion
über eine Änderung der Tagesordnung abstimmen. Er stellte klar, dass der Antrag „Urteil des
LG Dortmund zur Klage der Stadt Kamen gegen die EAA als Rechtsnachfolgerin der WestLB
AG“ keine Dringlichkeit erkennen lasse. Allerdings räumte er ein, dass das Urteil den Betroffenen erst nach Ende der Antragsfrist zugleitet worden sei und somit seitens der Verwaltung keine formalen Bedenken bestünden, die Tagesordnung zu erweitern.
Die Ratsmitglieder stimmten einstimmig für die Aufnahme des Antrags auf die Tagesordnung.
Weitere Änderungen ergaben sich nicht.
A.
Öffentlicher Teil
TOP
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes
Vorlage
1
Einwohnerfragestunde
2
Verabschiedung einer ausgeschiedenen Ratsvertreterin
3
Einführung und Verpflichtung eines Ratsvertreters
4
Umbesetzung von Ausschüssen
073/2013
4.1
Umbesetzung von Ausschüssen
075/2013
5
Bestellung eines Prüfers des Fachbereiches Rechnungsprüfung
059/2013
6
Abberufung einer Prüferin des Fachbereiches Rechnungsprüfung
072/2013
7
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Überplanmäßige investive Mehrauszahlung in Höhe von 145.000
€ im Produkt 21.01.01
069/2013
8
Jahresabschluss der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH
zum 31.12.2012
060/2013
9
Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung der
Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr
2012
061/2013
10
Entlastung des Betriebsausschusses für das Geschäftsjahr 2012
065/2013
11
Änderung Ratsbeschluss 057/2012 Nummer 3 - Übernahme Ausfallbürgschaft Klinikum Westfalen GmbH
071/2013
12
Schulsozialarbeiter/innen in Kamen
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 16.09.2013
13
D115 - Kamen an die einheitliche Behördenrufnummer anschließen
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 16.09.2013
3 von 21
14
Stellenplanung um Personalstrukturbericht erweitern
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 16.09.2013
15
Urteil des Landesgerichtes Dortmund zur Klage der Stadt Kamen gegen die EAA als Rechtsnachfolgerin der WestLB
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 22.09.2013
16
Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen
B.
Nichtöffentlicher Teil
TOP
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes
1
Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen
2
Veröffentlichung von Tagesordnungspunkten der nichtöffentlichen
Sitzung
A.
Vorlage
Öffentlicher Teil
Zu TOP 1.
Einwohnerfragestunde
Es lagen keine Einwohnerfragen vor.
Zu TOP 2.
Verabschiedung einer ausgeschiedenen Ratsvertreterin
Der Bürgermeister, Herr Hupe, verabschiedete Frau Gabriele Lenkenhoff
und erinnerte an ihre Mitarbeit im Rat und verschiedenen Ausschüssen seit
1991. Er würdigte das kommunalpolitische Engagement, dankte für ihre
Verdienste und überreichte Frau Lenkenhoff eine Urkunde sowie ein Präsent. Für die Zukunft wünschte er ihr eine gute und erfolgreiche Zeit und
persönliches Wohlergehen.
4 von 21
Zu TOP 3.
Einführung und Verpflichtung eines Ratsvertreters
Der Bürgermeister verpflichtete Herrn Werner Bucek -als Ratsnachfolger
von Frau Gabriele Lenkenhoff- seine Aufgaben nach bestem Wissen und
Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und
die Gesetze zu beachten und seine Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu
erfüllen.
Zu TOP 4.
073/2013
Umbesetzung von Ausschüssen
Beschluss:
Der Rat beschließt folgende Umbesetzung:
Jugendhilfeausschuss
bisher
Gabriele Lenkenhoff
neu
Werner Bucek
ordentliches Mitglied
bisher
Gabriele Lenkenhoff
neu
Werner Bucek
Rechnungsprüfungsausschuss
bisher
ordentliches Mitglied
stv. Mitglied
Gabriele Lenkenhoff
Klaus Dieter Grosch
neu
Klaus Dieter Grosch
Werner Bucek
bisher
Gerrit Naujoks
Axel Margraf
neu
Axel Margraf
Andreas Meier
bisher
Gabriele Lenkenhoff
neu
Werner Bucek
bisher
Gabriele Lenkenhoff
neu
Werner Bucek
bisher
Gabriele Lenkenhoff
neu
Werner Bucek
ordentliches Mitglied
Familien- und Sozialausschuss
Planungs- und Umweltausschuss
ordentliches Mitglied
stv. Mitglied
Haupt- und Finanzausschuss
stv. Mitglied
Straßenverkehrsausschuss
stv. Mitglied
Wirtschaftsausschuss
stv. Mitglied
5 von 21
Integrationsrat
bisher
Gabriele Lenkenhoff
neu
Werner Bucek
Verbandsversammlung des VHS-Zweckverbandes
Kamen-Bönen
stv. Mitglied
bisher
Gabriele Lenkenhoff
neu
Werner Bucek
ordentliches Mitglied
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zu TOP 4.1.
075/2013
Umbesetzung von Ausschüssen
Beschluss:
Der Rat beschließt folgende Umbesetzung:
Jugendhilfeausschuss
Mitglieder nach § 71 Abs. 1 Ziffer 2 SGB VIII
stellv. Mitglied
bisher: Thomas Fischer
neu: Klaus Suk
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zu TOP 5.
059/2013
Bestellung eines Prüfers des Fachbereiches Rechnungsprüfung
Beschluss:
Herr Axel Sandorf wird mit sofortiger Wirkung zum Prüfer des Fachbereiches Rechnungsprüfung bestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zu TOP 6.
072/2013
Abberufung einer Prüferin des Fachbereiches Rechnungsprüfung
Herr Hasler zeigte sich verwundert, dass Frau Herzig mit sofortiger Wirkung abberufen werden solle, aber schon seit dem 01.09. 2013 neue Aufgaben im Fachbereich Jugend wahrnehme. Er ergänzte, dass dies nach §
104 GO nicht zulässig sei und fragte, mit welchem Recht die Verwaltung die
Umbesetzung einer sich noch im Amt befindenden Rechnungsprüferin vorgenommen habe.
6 von 21
Der Bürgermeister entgegnete, dass eine bestellte Prüferin grundsätzlich
andere Aufgaben wahrnehmen dürfe, soweit dies mit ihren Prüfaufgaben
vereinbar sei. (Ergänzung der Verwaltung: Es wurden in der Zeit vom
01.09. bis 27.09. keine Zahlungen durch Frau Herzig abgewickelt). Er
ergänzte, dass die Verwaltung im übrigen dem Wunsch der Kollegin auf
eine frühzeitige Einarbeitungsmöglichkeit entsprochen habe.
Beschluss:
Frau Marion Herzig wird mit sofortiger Wirkung von ihren Aufgaben als
Prüferin des Fachbereiches Rechnungsprüfung entbunden.
Abstimmungsergebnis: bei 10 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen
Zu TOP 7.
069/2013
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Überplanmäßige investive Mehrauszahlung in Höhe von 145.000 € im
Produkt 21.01.01
Beschluss:
Die nachfolgende, entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene
Dringlichkeitsentscheidung wird entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW
genehmigt:
Im Produkt 21.01.01 -Grundschulen- werden bei den Maßnahmen 481
Astrid-Lindgren-Schule – Schulgebäude (Fenster, Heizung, Sanitär, Elektro)
130.000 € und 482 Astrid-Lindgren-Schule – Turnhalle (Fenster, Heizung,
Sanitär, Elektro) 15.000 € investiv überplanmäßig bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zu TOP 8.
060/2013
Jahresabschluss der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH
zum 31.12.2012
Herr Gercek würdigte die Arbeit und das Engagement der Mitarbeiter der
KBG. Das Defizit des Jahresabschlusses sei hoch, aber nicht überraschend. Er begrüßte die Pläne der Umstrukturierung.
Herr Kemna bewertete den Jahresabschluss der KBG. Die Höhe der Verluste zeige, die Ziele seien nicht erreicht worden. Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung käme zu spät. Der Forderung nach einem Vermarktungskonzept sei nicht gefolgt worden. Die CDU-Fraktion werde dem Abschluss nicht
zustimmen.
Frau Schaumann verwies auf die alljährlichen Diskussionen zu dem Jahresabschluss der KBG. Auch ihr sei das Defizit weiterhin zu hoch. Sie
werde dem Jahresabschluss nicht zustimmen.
7 von 21
Herr Kloß erklärte, dass er dem Abschluss 2012 und der Entlastung des
Aufsichtsrates nicht zustimmen werde. Er wünsche sich eine Auflistung der
Gesamtkosten, eine Aufstellung der Verluste, eine Liste der städtischen
Veranstaltungen in der Stadthalle und der sonstigen Aufwendungen. Das
Gutachten der Firma Bevenue beschrieb er als „Gefälligkeitsgutachten“. Die
Stadt selbst wäre bester Kunde der Stadthalle. Ihm fehle die Darstellung,
wie es in Zukunft besser werden könne. Er wolle die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung abwarten, um sich dann weiter mit der KBG befassen zu können.
Der Bürgermeister entgegnete, dass die Kosten der Stadthalle in dem
Verlust ausgewiesen seien. Die Aussage von Herrn Kloß, die Stadt wäre
bester Kunde der Stadthalle, sei so nicht haltbar. Er habe im Haupt- und
Finanzausschuss ausführlich erläutert, welche städtischen Veranstaltungen
in der Stadthalle durchgeführt worden seien. Er appellierte, den Wert des
Gutachtens sachgerecht einzuordnen und bat um Versachlichung der
Debatte. Er wünsche sich konkrete Vorschläge der Fraktionen, um das
Defizit positiv zu beeinflussen.
Frau Scharrenbach überraschte die Höhe des Fehlbetrages i.H.v. 452.000
€ nicht. Eine Verbesserung der Margen und des Kostendeckungsanteils
seien erneut nicht eingetreten. Sie bat um Erläuterung der Position der
„kostenintensiven Fremdleistungen“. Ihrer Meinung nach könne der Abschluss nicht beschlossen werden, da er nicht vollständig sei. Es fehle dem
Lagebericht eine Fortführungsprognose. Sie wolle das schriftliche Konzept
des Bürgermeisters abwarten. Frau Scharrenbach warf der SPD und dem
Bürgermeister vor, nicht rechtzeitig den Dialog mit den anderen Fraktionen
gesucht zu haben. Sie kündigte an, dass die CDU bis November einen Vorschlag zum Konstrukt unterbreiten werde. Dieser Vorschlag stehe unter der
Maßgabe, den Verlust der Stadthalle nicht größer werden zu lassen und die
Konzertaula und Stadthalle gemeinsam von der Verwaltung betreiben zu
lassen. Nach ihrer Meinung werde der Geschäftsführer der KBG dann nicht
mehr benötigt.
Der Bürgermeister erklärte, dass der Lagebericht unverändert gültig sei
und somit der Abschluss sehr wohl beschlossen werden könne. Er wies
darauf hin, dass die CDU-Fraktion in jedem Jahr den Abschluss und die
Entlastung des Aufsichtsrates abgelehnt habe. Den Vorwurf mangelnder
Gesprächsbereitschaft wies er zurück. In den letzten zehn Jahren habe die
CDU-Fraktion ihn nur zwei Mal eingeladen. Das liege nicht an ihm. Er kritisierte den Vorschlag von Frau Scharrenbach, den Geschäftsführer nicht
weiter beschäftigen zu wollen und die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Er
halte es für unfair, persönlich gegen Herrn Herrmann anzugehen und ihm
die alleinige Verantwortung zuzuweisen. Er zeigte erneut auf, dass der Betrieb der Stadthalle durch das Verwaltungskonzept in Zukunft 120.000 €
günstiger werden könne und forderte in diesem Kontext zu konstruktiver
Diskussion auf
Herr Grosch ging drauf ein, dass es 2 Veranstaltungszentren in Kamen
gäbe. Die stadthallentypischen Veranstaltungen fänden seiner Meinung
nach in der Konzertaula statt. Er kritisierte den Lagebericht, da dieser wie
das Gutachten keine Vorschläge zur Verbesserung der finanziellen Lage
enthielte. Er sähe ein Problem in der weiteren Vernetzung der personellen
Strukturen; diese seien ihm zu undurchsichtig. Er sehe Perspektivlosigkeit
und erklärte, dass seine Fraktion gegen den Abschluss stimmen werde.
8 von 21
Frau Dyduch hob hervor, dass in der vergangenen Haupt- und Finanzausschusssitzung erstmals eine Auftaktdiskussion zur KGB stattgefunden habe
und diese noch lange nicht beendet sei. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
und die vorgetragenen Optimierungsvorschläge sehe sie mit Blick auf die
Zukunft als sehr positiv an. Sie betonte, dass sie noch keine konkreten Vorschläge der anderen Fraktionen gehört habe und es sei falsch, die Stadthalle bzw. den Geschäftsführer anzugreifen. Sie wünsche sich eine konstruktive Auseinandersetzung mit dem Thema.
Herr Kühnapfel wies darauf hin, dass die CDU-Fraktion damals für den
Bau der Stadthalle gestimmt habe, obwohl es zu diesem Zeitpunkt die Konzertaula schon gab. Grundsätzlich sei er der Meinung, dass die Lage der
KBG aufgrund des hohen Defizits prekär sei. In den Vorschlägen und Ideen
der Verwaltung für die Zukunft sehe er eine Chance die Lage zu verbessern. Substanzielle, umsetzbare, konkrete Vorschläge aus den Fraktionen
zur drastischen Reduzierung habe er noch nicht gehört. Wichtig sei ihm
Transparenz im Hinblick auf die Aufgaben- Personalverzahnung zwischen
der KBG und der Verwaltung.
Frau Scharrenbach stellte klar, dass die CDU-Fraktion den Abschluss jedes Jahr begründet abgelehnt habe. Die Lageberichterstattung entspreche
nicht den gesetzlichen Anforderungen. Der Abschluss 2012 werde abgelehnt, weil Ereignisse nach dem Stichtag angeführt und Ausführungen zur
Fortführungsprognose getätigt werden müssten. Dies sei nicht geschehen.
Der Bürgermeister nahm Bezug auf den Lagebericht, und entgegnete,
dass die Meinung von Frau Scharrenbach aus fachlicher und rechtlicher
Sicht nicht nachvollziehbar sei.
Frau Scharrenbach kritisierte, dass der Gutachter nicht wie gewünscht
eingeladen worden sei und so kein direkter Austausch über das Gutachten
stattfinden könne. Der Ansatz der CDU-Fraktion sei gewesen, dass die
Stadthalle mehr Kulturaufgaben wahrnehmen solle. Dies sei von der Verwaltung in der Vergangenheit abgelehnt worden. Es sei ein falscher Weg,
die Mitarbeiter der KBG in die Stadtverwaltung zu holen. Dieses Verfahren
sei nicht zielführend. Sie gab die Zusage, dass ihre Fraktion sich mit den
Vorschlägen der Verwaltung auseinandersetzen werde, aber auch selbst
Vorschläge einbringen würde. Diese würden beinhalten, dass die GmbH erhalten bleiben solle. Die Höhe der Verlustgeschäfte der KBG müssten jedoch geringer werden. Sie stellte in Frage, ob es Sinn mache, einen Geschäftsführer zu belassen, wenn seit ca. 4 Jahren Wirtschaftspläne nachhaltig nicht erreicht, Forderungen nicht umgesetzt und Zielvereinbarungen
nicht eingehalten würden.
Der Bürgermeister entgegnete, dass das Modell „Kultur aus einer Hand“
nicht zu Einsparungen führe. Zudem würde nach dem Konzept von den
Mitarbeitern der KBG, nur der Geschäftsführer in die Verwaltung wechseln.
Unter anderem dadurch könne das Defizit der KBG um 120.000 € minimiert
werden. Dies sei konservativ kalkuliert. Er forderte Frau Scharrenbach erneut zum persönlichen Dialog auf, um gemeinsam über Inhalte und Ziele zu
diskutieren.
Herr Heidenreich zeigte sich irritiert über die alljährliche kontorverse Diskussion mit zunehmend negativem Tenor zum Thema Stadthalle. Er sei der
Meinung, dass der Geschäftsführer gute Arbeit leiste, was auch das Gutachten nachweisen würde. Auch die konstruktive Arbeit des Aufsichtsrates
9 von 21
sei anzuerkennen. Der Geschäftsführer sei nicht allein verantwortlich zu
machen für die schlechte Auftragslage. Zielvereinbarungen liefen ins Leere,
weil es an der Nachfrage nach Veranstaltungen bei den Bürgern oder Vereinen sowie auch an Veranstaltungen, die zumindest den Deckungsbeitrag
erzielten fehle. Er wünschte sich von allen Fraktionen eine „pro StadthalleEinstellung“.
Herr Kloß erklärte, die BG habe seit Jahren Vorschläge unterbreitet, die
aber nicht von der Verwaltung überprüft worden seien. Er verwies auf den
Lagebericht, der den gleichen Verlustbeitrag prognostiziere wie im letzten
Jahr. Er werde dem Abschluss nicht zustimmen, weil ihm konkrete und
umfassende Zahlen zu dem Jahresabschluss fehlten.
Der Bürgermeister erwiderte, dass von der BG keine Verbesserungsvorschläge zur Stadthalle getätigt worden seien.
Herr Gercek schloss sich dem Wortbeitrag von Herrn Heidenreich an und
kritisierte die Ausführungen von Frau Scharrenbach. Er freue sich auf Dialogbereitschaft auch außerhalb der Aufsichtsratsdebatten.
Frau Schaumann zeigte sich überrascht über den Verlauf der Diskussion
zu der Beschlussvorlage. Sie warte die schriftliche Stellungnahme des Bürgermeisters über die konkreten Zahlen ab. Sie befand die Diskussion über
den Geschäftsführer der KGB als unpassend. Trotzdem sei sie der Meinung, dass der Geschäftsführer für den Jahresabschluss Verantwortung
übernehmen müsse.
Herr Eisenhardt ging noch mal auf die Defizite der Stadthalle ein und hob
hervor, dass seine Fraktion dies schon seit Jahren kritisiere. Seiner Meinung nach sei es durchaus legitim einen Geschäftsführer nach dem Erfolg
zu beurteilen. Weiter führte er aus, dass die personellen Verflechtungen
zwischen der KBG und der Verwaltung nicht transparent seien, er aber den
schriftlichen Beitrag des Bürgermeisters abwarte. Er halte den Abschluss
für nicht genehmigungswürdig.
Der Bürgermeister kritisierte die Ausführungen von Herrn Eisenhardt zum
Geschäftsführer der KBG. Es sei Willkür, sich über dessen Tätigkeiten in
dieser Form zu äußern, ohne messbare Zielvorgaben für seine Tätigkeit
bzw. Vergleichsparameter für Erfolg und Misserfolg. Er halte an seinem
Ansatz des fürsorglichen Umgangs mit dem Personal fest.
Er könne sich kein Bild über die genannten Vorschläge der CDU-Fraktion
machen, so Herr Heidler. Er könne auch keine klare kommunalpolitische
Grundhaltung zu der Stadthalle erkennen. Seine Fraktion bekenne sich zur
Stadthalle. Dies werde von der CDU in der Nachbarstadt Bergkamen im
übrigen anders bewertet. Er zitierte das positive Statement für eine Stadthalle aus dem CDU-Zukunftsprogramm der Stadt Bergkamen.
Herr Eisenhardt erwiderte, dass die Stadt Kamen keine finanziellen Mittel
für einen so hohen Zuschussbedarf habe und dieser nicht mit Steuererhöhungen ausgeglichen werden dürfe.
Herr Klanke fasste die zwei Möglichkeiten Zuschussreduzierung zusammen: Reduzierung der Aufwendungen, Steigerung der Erträge. Die Verwaltung habe zur Aufwandsreduzierung Vorschläge unterbreitet. Konkrete
Vorschläge von anderer Seite oder zur Ertragssteigerung habe er bisher
10 von 21
nicht vernommen.
Herr Kemna erklärte, dass seine Fraktion kein „pro Stadthallen Statement“
vertrete, solange es keine sichtbaren Ergebnisse gebe. Er würde jedoch
gemeinsame konstruktive Gespräche begrüßen im Sinn des Gutachtens für
eine strategische Ausrichtung und ein Vermarktungskonzept.
Herr Krause würdigte die kontorverse Diskussion über den Jahresabschluss. Er verwies auf die Ausführungen von Frau Dyduch, man solle positiv in die Zukunft schauen und den Konzeptvorschlag der Verwaltung als
realistische Chance nutzen.
Frau Scharrenbach verwies auf den Vorschlag der CDU, die GmbH in eine
AÖR umzuwandeln und bezog sich auf die Zielvereinbarungen des Haushaltsicherungskonzeptes. Es müsse Kultur aus einem Guss möglich sein,
eine Aufwertung der GmbH in ihrer Funktion, die Aula und Halle gemeinsam bewirtschafte. Auffallend sei nach dem Gutachten der Firma Bevenue
ein sehr geringer Anteil an Unternehmen von 13 %, welche die Stadthalle
nutzten. Hier müsse die Akquise verstärkt werden.
Der Bürgermeister argumentierte, dass es realistischer sei, den Kostenblock zu senken als die Hoffnung auf Ertragssteigerungen nur an geänderte
Marketingkonzepte zu knüpfen. Er empfahl an der realen Perspektive, die
Kosten zu senken, anzusetzen.
Beschluss:
Die Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:
1. Der Jahresabschluss der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH
zum 31.12.2012 wird in der vorgelegten Form festgestellt.
2. Der Lagebericht wird genehmigt.
3. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 452.437,07 € wird von der Stadt Kamen ausgeglichen.
Abstimmungsergebnis: bei 12 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen
Zu TOP 9.
061/2013
Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung der
Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2012
Der Bürgermeister übergab die Sitzungsleitung an Herrn Wiedemann.
Die nachstehenden Mitglieder des Rates haben gem. § 31 Gemeindeordnung NRW an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen:
11 von 21
Thomas Blaschke, Britta Dreher, Rainer Fuhrmann, Kaya Gercek,
Rosemarie Gerdes, Astrid Gube, Petra Hartig, Hans-Dieter Heidenreich,
Hermann Hupe, Renate Jung, Wilhelm Kemna, Anette Mann, Ursula Müller,
Franz Hugo Weber, Bettina Werning, Nicola Zühlke
Beschluss:
Die Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:
Dem Aufsichtsrat der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH werden
gem. § 12 Nr. 3b des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: bei 1 Enthaltung und 3 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen
Beschluss:
Die Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:
Der Geschäftsführung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH
werden gem. § 12 Nr. 3b des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: bei 2 Enthaltungen und 12 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen
Herr Wiedemann übergab die Sitzungsleitung zurück an den Bürgermeister.
Zu TOP 10.
065/2013
Entlastung des Betriebsausschusses für das Geschäftsjahr 2012
Beschluss:
Dem Betriebsausschuss wird gem. § 4 Buchstabe c der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen für das Geschäftsjahr 2012
Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
12 von 21
Zu TOP 11.
071/2013
Änderung Ratsbeschluss 057/2012 Nummer 3 - Übernahme Ausfallbürgschaft Klinikum Westfalen GmbH
Der Bürgermeister erläuterte die Beschlussvorlage zur Änderung des
Ratsbeschlusses vom 05.07.2012. Er erklärte, dass die Bürgschaftsfreigabe
bis heute nicht erteilt worden sei, weil die Höhe des notwendigen Darlehens
zur Ablösung der VBL-Mitgliedschaft noch nicht feststehe. Er betonte jedoch, dass der Darlehensbetrag sich mindern werde. Somit werde der ursprünglich beschlossene Bürgschaftsbetrag von 22 Mio. Euro nicht überschritten und in eine investive Bürgschaft umgewidmet. Das vom Klinikum
benötigte Darlehen in Höhe von 3 Mio. Euro werde zur schnelleren Umsetzung der Durchführung von investiven Maßnahmen benötigt. Der Einstieg in
die Dialyse solle ermöglicht und die Raumstruktur der Stationen verbessert
werden. Durch die Bürgschaft werde das Westfalen Klinikum bessere Konditionen bei der Aufnahme eines Darlehens bekommen.
Herr Grosch hinterfragte, ob er richtig verstanden habe, dass die Stadt
Kamen nicht 3 Mio. Euro in das Krankenhaus investiere, sondern einen Teil
der bestehenden Bürgschaft in eine investive Bürgschaft umwidmen werde.
Der Bürgermeister bestätigte, dass es sich um ein kommunalverbürgtes,
darlehensfinanziertes Investitionsvorhaben handele, um im Interesse der
Patienten den Investitionsstau im Krankenhaus schnellst möglichst aufzulösen.
Herr Kloß erklärte, dass er der Beschlussvorlage zustimmen werde, fragte
aber nach, ob es sich um eine einmalige investive Bürgschaft handele.
Der Bürgermeister verdeutlichte, dass es keinen Zwang bei einer Bürgschaft gebe. Es handele sich nicht um eine „neue“ Bürgschaft, sondern um
eine Zweckumwidmung. Er führte weiter aus, dass aufgrund des HSK bei
einer Bürgschaft immer die Haushaltsaufsicht (hier Kreis Unna) zustimmen
müsse. Diese liege vor. Im übrigen erhalte die Stadt Kamen eine Bürgschaftsprovision, sobald sie in Anspruch genommen sei.
Frau Gerdes sprach sich im Namen der CDU-Fraktion für die Bürgschaft
aus.
Beschluss:
Der Ratsbeschluss 057/2012 Nr. 3 vom 05.07.2012 wird wie folgt geändert:
Der Rat der Stadt Kamen stimmt der Übernahme einer Ausfallbürgschaft
zur Sicherung des für den Wechsel der Versorgungskasse notwendigen
Darlehens bis zu einer Höhe von ca. 19 Mio. Euro einschließlich Lohnsteuer
zu.
Für ein Darlehen zur Durchführung von investiven Maßnahmen am Standort Kamen wird eine Bürgschaft in Höhe von 3 Mio. Euro zu Gunsten der
Klinikum Westfalen GmbH übernommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
13 von 21
Zu TOP 12.
Schulsozialarbeiter/innen in Kamen
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 16.09.2013
Herr Eckard erläuterte den Antrag seiner Fraktion. Die Schulsozialarbeit sei
anerkannt und notwendig. Zur Zeit würden die Schulsozialarbeiterstellen
finanziert durch die Bundesförderung. Allerdings laufe diese Förderung am
31.07.2014 aus. Die SPD-Fraktion erwarte zwar die Weiterfinanzierung der
Schulsozialarbeit seitens des Bundes. In Abhängigkeit von der bundespolitischen Entwicklung werde die Verwaltung jedoch aufgefordert, in Abstimmung mit den zuständigen Gremien Lösungen aufzuzeigen, die ein Festhalten an der Schulsozialarbeit ermöglichen, sollte die Förderung nicht
weitergeführt werden.
Frau Schaumann betonte die Wichtigkeit der Schulsozialarbeit. Sie fragte
nach, ob kommunale Mittel bei der Weiterfinanzierung in Betracht kämen.
Andernfalls setze sie sich dafür ein, dass aufgrund des Auslaufens der Bundesmittel hier die Landesregierung für die Förderung einstehe.
Frau Dyduch antwortete, dass die Schulsozialarbeit ausschließlich aus
Bundesmitteln dauerhaft finanziert werden solle. Sie erwarte, dass über
mehrere Möglichkeiten hinsichtlich der Finanzierung nachgedacht werde.
Sie betonte, dass der Bund in der Plicht bliebe.
Frau Scharrenbach merkte an, dass es Aufgabe der Verwaltung sei, die
Bundesförderung zu überprüfen, wenn diese auslaufe. Sie erklärte, dass sie
dem Antrag zustimmen werde.
Herr Grosch befürwortete die Arbeit der Schulsozialarbeit. Der Antrag sei
wichtig für die Schulen und ein Signal an die betroffenen Mitarbeiter, die
befristet eingestellt seien. Er erwarte die Fortsetzung der Förderung mit
Bundesmitteln.
Herr Klanke war erfreut über die einheitliche Stellungnahme zu dem Antrag. Er plädierte für unbefristete Beschäftigungsverhältnisse für Schulsozialarbeiter.
Frau Möller kritisierte die Befristung der Schulsozialarbeiterstellen. Sie
teilte mit, dass ihre Fraktion den Antrag unterstütze werde. Erste Priorität
sei die Förderung aus Bundesmitteln. Zweite Priorität, dass das Land die
Förderung unterstütze und erst zuletzt müssten Überlegungen getroffen
werden, wie die Förderung aus städtischen Mitteln machbar sei.
Herr Heidler dankte den Schulsozialarbeitern für ihre Arbeit. Er betonte die
Wichtigkeit des Antrages und richtete an alle Ratsmitglieder den Apell auf
allen Ebenen über ihre Parteien auf diese Entscheidung Einfluss zu nehmen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kamen beauftragt die Verwaltung zu überprüfen, unter
welchen Voraussetzungen es möglich ist, die Schulsozialarbeit an unseren
Schulen weiterzuführen. Der Bericht ist dem Haupt- und Finanzausschuss
nach Beratung im Schul- und Sportausschuss im 1. Quartal 2014 vorzulegen. Maßnahmen, mit denen die Schulsozialarbeit über den 31. Juli 2014
14 von 21
hinaus festgesetzt werden können, sind vorzutragen und zur Beratung und
Entscheidung zu stellen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zu TOP 13.
D115 - Kamen an die einheitliche Behördenrufnummer anschließen
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 16.09.2013
Herr Eisenhardt nahm zu dem Antrag der CDU-Fraktion Stellung. Er erläuterte, dass das Einrichten der einheitlichen Behördenrufnummer „115“
ein bürgerfreundlicher Service wäre, um öffentliche Ämter in Zukunft
leichter zu erreichen. Seit 2006 werde sie mit hoher Akzeptanz erfolgreich
in anderen Städten eingesetzt. Er bat die Verwaltung zu prüfen, welche
finanziellen Auswirkungen die Einführung der Behördenrufnummer habe.
Herr Tost erklärte, dass die Verwaltung die „D115“ Entwicklung schon länger beobachte. Die Investitionskosten für die Einführung der Behördenrufnummer seien überschaubar. Bei Betrieb eines eigenen Service-Centers in
der Verwaltung würden 10.000 € pro Arbeitsstelle anfallen. Bei einer 5
Tage/Woche, von 7-18 Uhr würden 4 Mitarbeiter benötigt. Damit fallen
40.000 € Investitionskosten an. Pro Arbeitsplatz seien jährliche Personalund Sachkosten in Höhe von 50.000 € zu kalkulieren. Somit entstünden hier
Mehrkosten in Höhe von ca. 200.000 €/Jahr. Durch die Einstellung von 4
weiteren Mitarbeitern gäbe es keinen Einspareffekt, da die zentrale Info der
Stadt Kamen beibehalten werde müsse. Laut Ministerium sei es für eine
Kommune unter 200.000 Einwohnern finanziell nicht darstellbar, eine eigene Lösung zu entwickeln. Eine weitere Möglichkeit sei, sich einem bestehenden Service-Center einer anderen Kommune anzuschließen, z.B. dem
der Stadt Dortmund. Die Stadt Kamen müsse sich an den Kosten beteiligen. Die Höhe könne er nicht benennen. Es müssten regelmäßig die TOP100-Leistungen aktualisiert werden. Auch dies löse höheren Aufwand in
der Verwaltung aus. Somit sehe er auch für diese Alternative keine Vorteile.
Letztlich sprach er sich für die städtische Rufnummer 148-0 aus. Auch dieses sei in der Stadt bekannt und anerkannt. Hier seien bereits die Mitarbeiter aus dem Bürgerbüro in der Lage, eine Vielzahl von Fragen zu beantworten bzw. weiterzuleiten oder einen Rückruf mit dem Bürger zu verabreden. Herr Tost betonte, dass man somit eine örtliche Nähe zu den Mitarbeitern habe, die durch ein Call- oder Service-Center nicht gegeben sei. Er
schlage vor, auf die Investitions- und laufenden Kosten zu verzichten.
Frau Schaumann dankte Herrn Tost für den Bericht. Sie sei aber der Meinung, dass dieser nur Vermutungen darstelle und wünsche sich genauere
Zahlen.
Herr Tost machte deutlich, dass sein Bericht nicht auf Vermutungen, sondern auf realen Berechnungen basiere, im Hinblick auf die Annahme zusätzlicher Kosten für ein Servicecenter mit 4 Mitarbeitern, die bei der vorgegebenen Betriebszeit unumgänglich seien.
Frau Dyduch sprach sich gegen den Antrag der CDU-Fraktion aus. Sie
gehe nicht davon aus, dass eine Stadt wie Kamen ein Service-Center benötige. Im Hinblick auf das HSK sei sie erstaunt über diesen Prüfauftrag.
Sie sehe keine Einsparungen, sondern es würden Kosten verursacht. Sie
werde dem Antrag nicht zustimmen.
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Frau Möller erläuterte für ihre Fraktion, dass die Behördenrufnummer 115
ihr vorher nicht bekannt gewesen sei. Sie lobte den Service und die Erreichbarkeit der Mitarbeiter der Telefonzentrale. Mit der 148-0 sei man in
Kamen sehr zufrieden und daher halte sie den Prüfauftrag für überflüssig.
Herr Mösgen begrüßte das Lob von Frau Möller und gebe es gern an die
Kollegen des Bürgerbüros und der Servicebetriebe weiter. Er sehe keinen
Ansatz, die ohnehin schon guten Serviceleistungen der Verwaltung noch zu
verbessern. Auch aus finanzieller Sicht sprach er sich gegen die Behördenrufnummer aus.
Herr Eisenhardt kritisierte den Verfahrensablauf. Er verdeutlichte, dass es
im Antrag nicht darum gehe, ein eigenes Service-Center in der Verwaltung
aufzubauen. Er erwarte zu dem Antrag eine schriftliche Stellungnahme, die
seitens seiner Fraktion geprüft werde. Er stellte fest, dass die Behördenrufnummer eine Erleichterung für Bürger aus anderen Kommunen wäre.
Der Bürgermeister unterstrich die Sorge, dass die D115 mehr kosten
würde, als sie nutzbringend sei.
Herr Eckhardt äußerte sich dahingehend, dass alle notwendigen und entscheidungsrelevanten Informationen zu der D115 gegeben worden seien.
Er teilte mit, dass seine Fraktion dem Antrag nicht zustimmen werde.
Herr Grosch sah die Wichtigkeit des Antrages nicht. Er sei mit den Ausführungen zufrieden, wünsche sich aber eine schriftliche Stellungnahme.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kamen beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung, wie
und mit welchen finanziellen Auswirkungen Kamen an die deutschlandweit
einheitliche Behördenrufnummer „D115“ angeschlossen werden kann. Über
das Ergebnis der Prüfung ist der Rat der Stadt Kamen zu unterrichten. Eine
Beschlussfassung in der Sache obliegt dem Rat der Stadt Kamen.
Abstimmungsergebnis: mit 10 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt
Zu TOP 14.
Stellenplanung um Personalstrukturbericht erweitern
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 16.09.2013
Frau Scharrenbach erläuterte den Antrag der CDU-Fraktion. Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 solle um einen Personalstrukturbericht, mit
geschlechterdifferenzierten Angaben erweitert werden. Insbesondere in
Bezug auf die Besoldungs- und Entgeltstruktur im Hinblick auf den Frauenförderplan.
Frau Dyduch erklärte, dass die Strukturdaten im vorliegenden Stellenplan
und Frauenförderplan ausreichend seien. Weiter gebe es noch den internen
Stellenplan mit geschlechterdifferenzierten Angaben. Mit den Angaben im
geforderten Personalstrukturbericht sehe sie ein Problem mit dem Bundesdatenschutz. Auch könne für so eine Auswertung die Mitbestimmung des
Personalrats erforderlich sein. Sie sehe die Zielsetzung des Antrags nicht.
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Frau Möller sprach sich für den Antrag der CDU aus. Allerdings unterstütze
sie die Bedenken von Frau Dyduch hinsichtlich des Datenschutzes. Sie
schlug vor, die einzelnen aufgeführten Punkte im Antrag zu prüfen, die ein
Personalstrukturbericht umfassen könnte. Problematisch sehe sie den
Punkt „Beschäftigte mit Zuwanderungshintergrund“. Sie sei für eine Verbesserung des Stellenplans durch die geschlechterdifferenzierten Angaben.
Herr Grosch teilte mit, dass seine Fraktion den Antrag für sinnvoll halte und
ihn unterstützen werde. Er sehe den Bereich des Datenschutzes im vorliegenden Fall nicht für relevant. Es gebe andere Städte, die solche Daten
veröffentlichten.
Frau Gerdes fragte nach der Meinung der Gleichstellungsbeauftragten.
Der Bürgermeister erläuterte die besondere Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten und ergänzte, dass Frau Grothaus hier keine Stellungnahme zu dem Antrag abgeben werde.
Herr Kloß hielt den Antrag für sinnvoll und appellierte an die SPD, ihre Meinung zu überdenken.
Frau Hartig sprach die rechtlichen Bedenken, insbesondere im Punkt „Beschäftigung von Menschen mit Behinderung“, an. Im Frauenförderplan
seien Strukturen ausführlich dargestellt.
Frau Dyduch bat eindringlich darum, den Datenschutz im Personalbereich
ernst zu nehmen. Sie halte die Punkte bzgl. des Zuwanderungshintergrundes und der Behinderung bei Beschäftigten nicht für notwendig. Die übrigen
Punkte könnten in dem Stellenplan zusätzlich erfasst werden. Allerdings
wies sie darauf hin, dass diese Punkte auch im Frauenförderplan ersichtlich
seien.
Frau Scharrenbach schlug vor, die angesprochenen Punkte aus dem Beschlussvorschlag zu entfernen. Sie erläuterte, dass der Frauenförderplan
nicht zielspezifisch sei und anders als der Stellenplan nur alle 3 Jahre vorgelegt werde. Sie sprach sich für eine Angabe der Altersstruktur im Stellenplan aus und halte den Antrag für wichtig.
Frau Schaumann bemerkte, dass der Beschlussvorschlag um den Zusatz
der datenrechtlichen Bestimmungen erweitert werden müsse.
Frau Möller appellierte an die Kompromissbereitschaft aller Fraktionen, den
Antrag mit den Änderungen zu beschließen.
Frau Dyduch machte deutlich, dass sie keinen gesonderten Personalstrukturbericht wolle, sondern eine Ergänzung zum Stellenplan. Die Ergänzung solle folgende Punkte erhalten: den Personalbestand, die Besoldungsund Entgeltstruktur, die Beschäftigten nach Aufgabenbereich und die Ausund Fortbildungssituation. Die übrigen Forderungen seien aus datenschutzrechtlichen Bedingungen nicht umsetzbar.
Frau Scharrenbach erklärte, es sei ihr gleich, ob ein gesonderter Personalstrukturbericht oder eine Ergänzung als Anlage dem Stellenplan beige17 von 21
fügt werde. Sie fasste die Punkte zusammen, sprach sich aber erneut für
den Punkt „Altersstruktur“ aus.
Der Bürgermeister stellte fest, dass der Gesamtpersonalbestand geschlechtsspezifisch im Frauenförderplan bereits aufgeführt sei. Er würde
nun eine Ergänzung zum Vorspann des jährlichen Stellenplans sein. Diese
Ergänzung enthalte den Personalbestand, die Besoldungs- und Entgeltstruktur, die Beschäftigten nach Aufgabenbereichen und die Aus-und Fortbildungssituation. Die Punkte „Zuwanderungshintergrund“ und „Menschen
mit Behinderungen“ würden nicht erfasst.
Herr Krause stimmte für seine Fraktion dem Antrag zu.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt, dass der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 um einen Personalstrukturbericht erweitert wird.
Der Personalstrukturbericht umfasst dabei geschlechterdifferenzierte Angaben zu den Beschäftigten der Kernverwaltung in Bezug auf:
den Personalbestand,
die Besoldungs- und Entgeltstruktur,
die Beschäftigten nach Aufgabenbereich sowie
die Aus- und Fortbildungssituation.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zu TOP 15.
Urteil des Landesgerichtes Dortmund zur Klage der Stadt Kamen gegen die
EAA als Rechtsnachfolgerin der WestLB
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 22.09.2013
Herr Kemna nahm ausführlich Stellung zum Urteil des LG Dortmund. Er
teilte mit, dass ein rechtskräftiges Urteil nicht vorliegen würde. Er nannte
einige Bewertungen aus anderen Städten zu deren Urteil. Er betonte, dass
die Berufung von den Ratsmitgliedern aus moralischen Gründen mitgetragen werden solle und regte an, den Rat dazu beschließen zu lassen.
Der Bürgermeister fasste die Ausführungen von Herrn Kemna zusammen.
Es solle mit dem Sachantrag abgestimmt werden, dass die Stadt Kamen
aus moralischen Gründen gegen das Urteil hinsichtlich der Streitgegenstände, außer der Payer-Swaps, in Berufung gehe.
Herr Mösgen begrüßte im Ergebnis den Sachantrag. Er erläuterte, dass
Zinssicherungen und Spekulationen nicht miteinander verbunden werden
sollen. Er zitierte Herrn Hasler aus einer Sitzung vor über 10 Jahren: SwapGeschäfte seien überschaubar und die Zinsvorteile sollten für den Bürger
genutzt werden. Somit seien auf Anraten Externer diese Instrumente gekauft worden, die Risiken seien durch die WestLB verharmlost worden. Im
Ergebnis wünsche er sich einen Schlussstrich unter dem Urteil, man solle
die Berufung abwarten.
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Der Bürgermeister ergänzte, dass damals alle Ratsmitglieder zu den
Swap-Geschäften zugestimmt hätten. Er betonte, dass es sich das Landgericht mit der Begründung des Urteils sehr einfach mache. Und er machte
deutlich, dass niemand von der Verwaltung spekuliert habe und die Geschäfte erlasskonform seien.
Frau Werning fragte nach, ob die Vorgehensweise gegen das Urteil nicht
ein Geschäft der laufenden Verwaltung und daher der Antrag überflüssig
sei.
Der Bürgermeister antwortete, dass die im Januar getroffene Dringlichkeitsentscheidung eigentlich den gesamten Rechtszug umfasse und nicht
nur die erstinstanzliche Befassung. Um aber unmissverständliche Klarheit
zu haben, sei der Beschluss nicht überflüssig.
Herr Krause begrüßte die Berufung und erklärte, er sei gespannt auf dessen Urteil und Begründung.
Beschluss:
Der Rat beschließt im Sinne der moralischen Unterstützung, dass die Stadt
Kamen gegen das Urteil des Landesgerichtes Dortmund in Berufung geht.
Die Berufung bezieht sich auf alle Streitgegenstände mit Ausnahmen der
Payer-Swaps.
Diese Entscheidung gilt für den gesamten noch folgenden Rechtszug.
Abstimmungsergebnis: bei 4 Enthaltungen einstimmig angenommen
Zu TOP 16.
Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen
Mitteilungen
16.1
Antenne Unna
Herr Brüggemann teilte mit, dass der Zeitungsverlag Westfalen GmbH &
Co. KG seine Kommanditanteile an der Antenne Unna Betriebsgesellschaft
mbH & Co. KG auf ihr Mutterunternehmen (WAZ Zeitungsgruppe NRW
GmbH) übertrage. Ein Ratsbeschluss sei nicht erforderlich.
16.1.2 Festsetzung der Kreisumlage
Herr Mösgen berichtete zur Benehmensherstellung hinsichtlich der Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2014 gem. § 55 KrO. Die
Thematik des Beteiligungsverfahrens sei im letzten Rat am 11.07.2013 vor
dem Hintergrund des Antrags der CDU-Fraktion bereits umfassend erörtert
worden. Da sei es vorrangig um das Verfahren, um die Beteiligung des
Rates gegangen. Im Ergebnis habe es der Rat nicht für erforderlich gehalten, die Stellungnahme zu beschließen. Herr Mösgen erläuterte einige Anmerkungen zum inhaltlichen Fortgang, da er als Kämmerer an dem Memorandum beteiligt gewesen sei. Die Kämmerer hätten eine umfangreiche
Analyse verfasst und mit einem Beschlussmemorandum versehen.
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Diese seien:
bewusst sachlich gehaltenes Arbeitspapier ohne parteipolitische Bewertung,
alle Kämmerer haben an der gemeinsamen Endfassung mitgewirkt
und sie einstimmig verabschiedet,
Sorge, dass man sich im Kreis Unna auf einen Kreisumlagesatz
hinbewege, der von den kreisangehörigen Kommunen nicht mehr zu
bewältigen sei.
Als Fazit gebe es 7 Vorschläge an den Kreis, die auch über das Jahr 2014
hinausgehen. Herr Mösgen ging stichwortartig auf die Vorschläge ein:
freiwilliges HSK für den Kreis
Begrenzung der Netto-Neuverschuldung
Begrenzung der Abschöpfung bei den Umlagegrundlagen
Überprüfung der Standards der Aufgabenerfüllung „freiwillige und
pflichtige Leistungen“; korreliert mit Stellenabbau
stärkere Beteiligung der Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen an der Entlastung des Kreishaushaltes
Interkommunale Beteiligung
Begrenzung der Kreisumlage auf den Finanzplanungswert 2014
Ihm sei bewusst, dass Städte, Gemeinden und der Kreis in einem Boot sitzen würden und gleichermaßen mit der strukturellen Unterfinanzierung in
dieser Region zu kämpfen hätten.
Das Memorandum entfalte keine Rechtswirkung
Die Kämmerer seien einstimmig der Auffassung, dass Fortschritte nur mit
und nicht gegen den Kreis machbar seien.
In textlicher übereinstimmender Form werde das Memorandum in den 10
Kommunen nun entweder mit Ratsbeschluss oder als Stellungnahme der
Verwaltung dem Kreis zugeleitet.
Nachrichtlich sei die Information, dass die Kreisumlage 2014 mit einem Hebesatz von 47,3 % auf Platz 2 in NRW liege.
16.1.3 Umsetzung Aufsichtsrat Technopark/KBG
Der Bürgermeister teilte mit, dass der Leiter der Finanzbuchhaltung, Herr
Völkel, dem in der Altersteilzeit befindlichen ehemaligen Gruppenleiter,
Herrn Hermani, im Aufsichtsrat des Technoparks und der KBG nachfolge.
Anfragen
16.2
Bearbeitung Verkehrsplan
Frau Dyduch fragte nach, wie weit die Bearbeitung des Nahverkehrsplanes
des Kreises Unna sei.
Herr Brüggemann antwortete, dass der Nahverkehrsplan im Planungs- und
Umweltausschuss am 07.10.2013 vorgestellt werde.
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16.2.1 Forensik
Herr Krause fragte nach, ob es neue Erkenntnisse zur Forensik Standortsuche gebe.
Der Bürgermeister antwortete, dass keine neuen Erkenntnisse vorlägen.
Allerdings gebe es Hinweise einer Zusammenkunft des Ministeriums mit der
Stadt Lünen Mitte Oktober. Er versicherte, dass das Thema weiter aufmerksam verfolgt und begleitet werde.
Frau Scharrenbach teilte mit, dass sie im Kontakt mit der Ministerin Frau
Steffens sei. Diese berichtete, dass die Prüfung sich hinziehen werde, da
viele Vorschläge hinsichtlich Alternativstandorte eingegangen wären. Frau
Steffens werde über das laufende Verfahren regelmäßig informieren.
Im Hinblick auf den Bau einer Forensik fragte Frau Scharrenbach nach,
wann der Stadtrat sich mit einer Stellungnahme am Landesentwicklungsplan NRW befassen werde.
Herr Liedtke antwortete, dass Ende Februar 2014 mit einer Stellungnahme
gerechnet werden könne. Er werde die parlamentarischen Gremien rechtzeitig informieren.
Frau Scharrenbach bat ein zweigeteiltes Verfahren zu wählen. Sie erwarte
einen Bericht zu den zentralen Intentionen des Landesentwicklungsplanes
mit Darstellung der Auswirkungen auf die Stadt Kamen vor Stellungnahme.
Der Bürgermeister bejahte, dass es einen Bericht der Verwaltung geben
werde.
B.
Nichtöffentlicher Teil
Zu TOP 1.
Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen
keine
Zu TOP 2.
Veröffentlichung von Tagesordnungspunkten der nichtöffentlichen Sitzung
keine
gez. Hupe
Vorsitzender
gez. Peppmeier
Schriftführerin
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