Daten
Kommune
Kamen
Dateiname
Vorlage.pdf
Größe
36 kB
Erstellt
07.12.15, 12:51
Aktualisiert
27.01.18, 10:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage
Der Bürgermeister
Nr. 112/2010
Fachbereich Jugend, Schule und Sport
vom: 10.11.2010
Beschlussvorlage
öffentlich
TOP-Nr.
Rat
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat der Stadt Kamen
Bezeichnung des TOP
Bereitstellung von über die Planung hinausgehenden Haushaltsmitteln im Produkt 36.03.01
- Hilfen für junge Menschen und ihre Familien -
Beschlussvorschlag:
Im Produkt 36.03.01 – Hilfen für junge Menschen und ihre Familien – werden bei den Transferaufwendungen (Teilergebnisplan Zeile 15) 515.000,00 Euro als über den Buchungsrahmen hinausgehender Aufwand zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Für das Haushaltsjahr 2010 wurden im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe die Transferleistungen (Teilergebnisplan Zeile 15) wie folgt veranschlagt:
Produkt 36.03.01
3.872.150,00 €
Der Buchungsrahmen reicht nicht aus.
Dies wurde bereits in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 23.09.2010 im Bericht
der Verwaltung zur Entwicklung der Kosten dargelegt.
Im einzelnen ergibt sich folgende Darstellung:
Leistungen der Jugendhilfe an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen
(Pflegefamilien, ambulante Maßnahmen)
Im Bereich der Vollzeitpflege/ambulante Maßnahmen werden etwa 440.000,00 € bis zum
Jahresende fehlen. Der Grund hierfür liegt in gestiegenen Fallzahlen sowohl im Bereich der
Vollzeitpflege als auch im Bereich der ambulanten Hilfe gegenüber dem Vorjahr.
Insbesondere die Anzahl der Vollzeitpflegen stieg im Vergleich zum Vorjahr an. Hierbei setzt
sich der Trend zur Profipflegefamilie fort. Es handelt sich dabei um besonders qualifizierte
Pflegeeltern mit pädagogischer Ausbildung. Hierfür liegen die Kosten zwar unter denen einer
Heimunterbringung, aber doch wesentlich höher als bei einer normalen Pflegefamilie.
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Im Bereich der Heimpflegekosten wird zum 31.12.2010 voraussichtlich ein Defizit in Höhe
von 450.000,00 € bestehen. Dies erklärt sich zum einen durch gestiegene Kostensätze der
Einrichtungen um rd. 2,5% und einen Anstieg der Fallzahl.
Um die bis zum 31.12.2010 erforderlichen finanziellen Verpflichtungen nachkommen zu
können, sind Ausgaben über den Buchungsrahmen hinaus in einer Gesamthöhe von
890.000,00 € erforderlich.
Die Deckung erfolgt zum einen durch Mehrerträge im Produkt 36.03.01 (u.a. Rückzahlung
gewährter Hilfen in und außerhalb von Einrichtungen, 375.000,00 € Produktverrechnung);
des weiteren durch Minderausgaben im Produkt 36.01.01 (Leistungen der Jugendhilfe an
natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen, 100.000,00 €), als auch Minderausgaben
im Produkt 61.01.01 (Kreisumlage 415.000,00 €).
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