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Daten

Kommune
Kamen
Dateiname
Vorlage.pdf
Größe
46 kB
Erstellt
07.12.15, 12:51
Aktualisiert
27.01.18, 10:54

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Inhalt der Datei

Vorlage TOP-Nr. Der Bürgermeister Nr. 101/2010 Fachbereich Innerer Service vom: 17.11.2010 Beschlussvorlage öffentlich Rat Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Rat der Stadt Kamen Bezeichnung des TOP Änderung der Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Kamen und der Gemeinde Bönen Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Kamen beschließt die als Anlage beigefügte "Siebzehnte Satzung zur Änderung der Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Kamen und der Gemeinde Bönen" und billigt gleichzeitig die dieser Satzung zugrunde liegende Berechnung der Gebührensätze. Sachverhalt und Begründung: Die Satzung in der derzeitigen Fassung wurde in der Sitzung des Rates am 17.12.2009 beschlossen und gilt seit dem 01.01.2010. Eine Anpassung der Gebührensätze innerhalb des § 5 „Höhe der Gebühren“ ist notwendig. Würden die bisherigen Gebührensätze beibehalten, so würden die geplanten Gesamterlöse den voraussichtlichen Gebührenbedarf des Jahres 2011 nicht decken können. Es verbliebe eine Unterdeckung in Höhe von 95.013 €. Dem stehen die allgemeinen Haushaltsgrundsätze (§ 75 Gemeindeordnung NRW, GO NRW) und die Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung (§ 77 GO NRW) der Gemeinden entgegen. Danach ist der Haushalt wirtschaftlich mit dem Ziel der stetigen Aufgabenerfüllung zu führen und die Finanzmittel dafür sind soweit vertretbar und geboten aus speziellen Entgelten (wie Benutzungsgebühren) zu beschaffen. Schließlich ist für die Einrichtung Rettungsdienst eine Gebührenerhöhung in Höhe von ca. 2,3 % vorzunehmen. Weitere inhaltliche Änderungen der Satzung sind nicht vorgesehen. Die Personalkosten werden gegenüber der Vorjahreskalkulation (2010) voraussichtlich geringfügig sinken. Die deutliche Zunahme der Kosten für Praktikanten um 29.950 € ist das Ergebnis 3 zusätzlicher Jahresstellen. Hierdurch wird dem absehbaren ausbildungs- bzw. krankheitsbedingten Personalausfall entgegengewirkt. Die Sach- und Dienstleistungskosten nehmen im Vergleich zum Vorjahr um 17.650 € (2,1 %) zu. Die größte Erhöhung in diesem Bereich erfolgt mit zusätzlichen 23.200 € (49,2 %) für die anteiligen Sachkosten der Personalkosten für die Querschnittsbereiche. Die Steigerung wird durch die Verschiebung der Stellenzuordnung von 2 Stellen, die bislang im operativen Bereich geplant waren und nun unter den sonstigen Diensten geführt werden, verursacht. Des Weiteren nehmen die Gebäudeunterhaltungskosten um 8.100 € (109,5 %) zu. Der Ansatz basiert auf den im Vorjahr entstandenen Kosten. 1 von 3 Ansonsten ergeben sich nur geringe Veränderungen, die sich per Saldo nahezu gegeneinander aufheben. Die kalkulatorischen Kosten steigen um 28.519 € (10,0 %) gegenüber dem Vorjahreswert. Die deutlich höheren Aufwendungen für kalkulatorische Abschreibungen resultieren aus den Anlagenzugängen für Fahrzeuge in den Jahren 2009 bis 2011. Die Kosten der Einrichtung Rettungsdienst, die im Bereich der Stadt Bergkamen und der Gemeinde Bönen verursacht werden, nehmen um 3.000 € (- 3,4 %) ab. Dies vornehmlich, weil die geplanten Bewirtschaftungsaufwendungen gegenüber dem Vorjahresansatz wieder gesenkt wurden. Den größten Einfluss auf den veränderten Gebührenbedarf hat der Vortrag der halben Überdeckung (28.767 €) der Betriebsabrechnung 2008 und der halben Unterdeckung der Betriebsabrechnung 2009 mit -97.400 €, insgesamt -68.633 €. Das sind dann 118.779 € mehr gegenüber der Berechnung für das Jahr 2010. Der vorgenannte Ansatz erfolgt aufgrund des § 6 Abs. 2 Satz 3 ff KAG NRW. Hiernach sind Kostenüberdeckungen als Ergebnis einer Betriebsabrechnung innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Betriebsabrechnung des Jahres 2008 und der sich daraus ergebende Überschuss wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.09.2009 in der Mitteilungsvorlage 041/2009, die des Jahres 2009 am 02.11.2010 in der Mitteilungsvorlage 084/2010 dargestellt. Als in die Kalkulation des Jahres 2012 vorzutragender, gebührenbedarfserhöhender Rest verbleibt somit das halbe Ergebnis der Betriebsabrechnung 2009 in Höhe von - 97.400 €. Der Gebührenbedarf beläuft sich schließlich auf 4.142.553 €. Die Einsatzzahlen als Divisoren des Gebührenbedarfs zur Ermittlung der Gebührensätze wurden unter Berücksichtigung der sich verstetigenden Zeitreihenwerte geschätzt. Bei allen Einsatzarten liegen die Einsatzzahlen knapp unter den hochgerechneten Ist-Werten des laufenden Jahres, was realistisch erscheint. Bei aktuellen Tarifen würden dann 4.047.540 € im Jahr 2011 als Gebührenerlöse erwartet. Der Gebührenbedarf wäre dann um 95.013 € (2,3 %) nicht gedeckt. Grundsätzliche Veränderungen in der Berechnungstechnik wurden im Vergleich zur Vorjahreskalkulation nicht vorgenommen. Die gesamten Nebengebührenerlöse (km-Tarif, Wartezeiten, Reinigung und Desinfektion) liegen mit 289.992 € (2010 = 279.524 €) etwas über Vorjahresniveau. 2 von 3 Um in etwa den Gebührenbedarf zu decken, ist eine Anpassung der Gebührensätze wie folgt notwendig: Gebührensätze im Rettungsdienst Gebühren- Gebühren- Abweich. Abweich. in Euro satz, alt satz, neu in % innerhalb des Gebietes des Rettungsdienstbereiches - KTW-Einsatz 186,40 190,90 4,50 2,4 - RTW-Einsatz 443,40 456,30 12,90 2,9 - NEF-Einsatz 219,70 223,80 4,10 1,9 außerhalb des Rettungsdienstbereiches zusätzlich - KTW pro gefahrene km 1,00 1,10 0,10 10,0 - RTW pro gefahrene km 3,00 3,10 0,10 3,3 - NEF pro gefahrene km 5,60 5,40 -0,20 -3,6 Wartezeiten; bis zu 30 Minuten ohne zusätzliche Berechnung - KTW ab 31. Minute je angefangene Stunde 56,90 60,00 3,10 5,4 - RTW ab 31. Minute je angefangene Stunde 108,30 111,20 2,90 2,7 Reinigung/Desinfektion der Fahrzeuge - besondere Reinigung nach Verunreinigung 82,50 85,50 3,00 3,6 - Desinfektion des Fahrzeugs 206,30 213,80 7,50 3,6 Bei einer Satzungsänderung mit den vorgenannten Gebührensätzen für das Jahr 2011 werden Gesamterlöse in Höhe von 4.142.300 € erwartet. Dies entspricht insgesamt einer Gebührenerhöhung in Höhe von 2,3 %. Betrachtet man jedoch die gesamte Gebührenentwicklung von 2006 bis jetzt einschließlich der Vorjahreserhöhung von 2,1 % (2009: 4,5 %, 2008: -3,4 %, 2007: -2,8 %, 2006: -5,5 %), dann sind die Gebühren insgesamt immer noch um 3,1 % gesunken. Der Gebührenbedarf wäre dann in Höhe von 253 € unterdeckt, was sich durch Rundungsdifferenzen bei der Multiplikation mit den Einsatzzahlen ergibt und wegen Geringfügigkeit hinzunehmen ist. Die Berechnungen, die obige Gebühreneinnahmen begründen, sind als Anlage beigefügt. Durch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Aufgabenwahrnehmung im Rettungsdienst auf dem Gebiet der Städte Bergkamen und Kamen wie auch der Gemeinde Bönen ist die Stadt Kamen ermächtigt, die Gebührensätze für die Gemeinde Bönen festzusetzen. Die Stadt Bergkamen erlässt nach vorheriger Abstimmung eigenverantwortlich eine gleichlautende Satzung. Den in § 14 Abs. 2 S. 1 Rettungsgesetz NRW genannten Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften ist der Satzungsentwurf einschließlich der Berechnungen zu den Gebührensätzen fristgerecht zur Stellungnahme vorgelegt worden. Bislang liegt von Seiten der Krankenversicherer keine Äußerung hierzu vor. Der Kreis Unna als Träger des Rettungsdienstes und Aufsichtsbehörde wurde gleichermaßen informiert. Anlagen: - Gebührensatzberechnung für das Jahr 2011 - Satzungsänderung 3 von 3