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Änderungssatzung.pdf

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Daten

Kommune
Kamen
Dateiname
Änderungssatzung.pdf
Größe
13 kB
Erstellt
07.12.15, 12:51
Aktualisiert
27.01.18, 10:54

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Inhalt der Datei

Siebzehnte Satzung zur Änderung der Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Kamen und der Gemeinde Bönen vom __________ Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2009 (GV NRW S. 950), der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW S. 394), der §§ 1, 2, 14 und 15 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW / RettG NRW) vom 24. November 1992 (GV NRW S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 750), und der öffentlichrechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Unna, der Stadt Bergkamen, der Stadt Kamen und der Gemeinde Bönen über die Durchführung des Rettungsdienstes hat der Rat der Stadt Kamen in seiner Sitzung am ____________ folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Der § 5 "Höhe der Gebühren" wird wie folgt geändert: Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung Rettungsdienst werden folgende Gebühren erhoben: 1. Leistungen 1.1 innerhalb des Rettungsdienstbereiches 1.1.1 Krankentransportwagen (KTW) pro Person und Einsatz 190,90 Euro 1.1.2 Rettungswagen (RTW) pro Person und Einsatz 456,30 Euro 1.1.3 Notarzt-Einsatzfahrzeug (NEF) pro Person und Einsatz 223,80 Euro 1.2 außerhalb des Rettungsdienstbereiches zusätzlich 1.2.1 Kilometerpreise Es werden die gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückfahrt, angefangene Kilometer voll) berechnet 1.2.1.1 Krankentransportwagen (KTW) pro gefahrenen Kilometer 1,10 Euro 1.2.1.2 Rettungswagen (RTW) pro gefahrenen Kilometer 3,10 Euro 1.2.1.3 Notarzt-Einsatzfahrzeug (NEF) pro gefahrenen Kilometer 5,40 Euro 1.2.2 Tagegeld für das Personal nach geltendem Reisekostenrecht 1 von 2 2. Wartezeiten 2.1 bis zu 30 Minuten ohne zusätzliche Berechnung 2.1.1 ab 31. Minute für den Krankentransportwagen (KTW) für jede angefangene Stunde 2.1.2 ab 31. Minute für den Rettungswagen (RTW) für jede angefangene Stunde 60,00 Euro 111,20 Euro 3. Reinigung / Desinfektion der Fahrzeuge 3.1 besondere Reinigung nach Verunreinigung 3.2 Desinfektion des Fahrzeuges 85,50 Euro 213,80 Euro In den vorstehenden Gebühren ist die Kostenselbstbeteiligung bei Krankenfahrten nach Maßgabe des Kostendämpfungsergänzungsgesetzes vom 22.12.1981 enthalten. Die Kosten für Fehleinsätze wurden in der Kalkulation der obigen Gebührensätze in Ansatz gebracht. Lediglich die variablen Kosten für die Begleitung von Feuerwehreinsätzen bleiben unberücksichtigt, soweit es sich um nicht abrechenbare Rettungsdiensteinsätze handelt. Artikel 2 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. 2 von 2