Daten
Kommune
Kamen
Dateiname
Änderungssatzung.pdf
Größe
13 kB
Erstellt
07.12.15, 12:51
Aktualisiert
27.01.18, 10:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Siebzehnte Satzung
zur Änderung der Satzung für den Rettungsdienst
der Stadt Kamen und der Gemeinde Bönen
vom __________
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 17. Dezember 2009 (GV NRW S. 950), der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S.
712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW S. 394), der §§ 1, 2, 14 und 15
des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch
Unternehmen (Rettungsgesetz NRW / RettG NRW) vom 24. November 1992 (GV NRW S. 458),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 750), und der öffentlichrechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Unna, der Stadt Bergkamen, der Stadt Kamen und
der Gemeinde Bönen über die Durchführung des Rettungsdienstes hat der Rat der Stadt Kamen
in seiner Sitzung am ____________ folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
Der § 5 "Höhe der Gebühren" wird wie folgt geändert:
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung Rettungsdienst werden folgende Gebühren
erhoben:
1. Leistungen
1.1 innerhalb des Rettungsdienstbereiches
1.1.1 Krankentransportwagen (KTW)
pro Person und Einsatz
190,90 Euro
1.1.2 Rettungswagen (RTW)
pro Person und Einsatz
456,30 Euro
1.1.3 Notarzt-Einsatzfahrzeug (NEF)
pro Person und Einsatz
223,80 Euro
1.2 außerhalb des Rettungsdienstbereiches zusätzlich
1.2.1 Kilometerpreise
Es werden die gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückfahrt, angefangene Kilometer voll) berechnet
1.2.1.1 Krankentransportwagen (KTW)
pro gefahrenen Kilometer
1,10 Euro
1.2.1.2 Rettungswagen (RTW)
pro gefahrenen Kilometer
3,10 Euro
1.2.1.3 Notarzt-Einsatzfahrzeug (NEF)
pro gefahrenen Kilometer
5,40 Euro
1.2.2 Tagegeld für das Personal nach geltendem Reisekostenrecht
1 von 2
2. Wartezeiten
2.1 bis zu 30 Minuten ohne zusätzliche Berechnung
2.1.1 ab 31. Minute für den Krankentransportwagen (KTW)
für jede angefangene Stunde
2.1.2 ab 31. Minute für den Rettungswagen (RTW)
für jede angefangene Stunde
60,00 Euro
111,20 Euro
3. Reinigung / Desinfektion der Fahrzeuge
3.1 besondere Reinigung nach Verunreinigung
3.2 Desinfektion des Fahrzeuges
85,50 Euro
213,80 Euro
In den vorstehenden Gebühren ist die Kostenselbstbeteiligung bei Krankenfahrten nach Maßgabe
des Kostendämpfungsergänzungsgesetzes vom 22.12.1981 enthalten.
Die Kosten für Fehleinsätze wurden in der Kalkulation der obigen Gebührensätze in Ansatz
gebracht. Lediglich die variablen Kosten für die Begleitung von Feuerwehreinsätzen bleiben
unberücksichtigt, soweit es sich um nicht abrechenbare Rettungsdiensteinsätze handelt.
Artikel 2
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.
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