Daten
Kommune
Kamen
Dateiname
Satzungsänderung.pdf
Größe
11 kB
Erstellt
07.12.15, 12:51
Aktualisiert
27.01.18, 10:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Neunzehnte Satzung
zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung
und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Kamen
vom
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW S. 950), der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 18. Dezember 1975 (GV NRW S. 706), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 390) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 394), hat der Rat der Stadt Kamen
in seiner Sitzung am _____________ folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
§ 6 Abs. 6 Satz 1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung erhält folgende Fassung:
(6) Bei einer einmaligen wöchentlichen Reinigung beträgt die Benutzungsgebühr je Meter
Grundstücksseite (Absätze 1 bis 5) jährlich:
a) für Fußgängergeschäftsstraßen
(Reinigungsklasse 1)
4,20 €
b) für Straßen, die vorwiegend dem Anliegerverkehr dienen
(Reinigungsklasse 2)
3,10 €
c) für Straßen des innerörtlichen Verkehrs
(Reinigungsklasse 3)
2,89 €
d) für Straßen des überörtlichen Verkehrs
(Reinigungsklasse 4)
2,43 €
Artikel 2
Das Straßenverzeichnis – Anlage zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung – wird
geändert.
Dem Teil A des Straßenverzeichnisses – Straßen, bei denen neben den Gehwegen auch die
Fahrbahnen von den Anliegern zu reinigen sind – wird folgende Straße zugefügt:
An Schelkmanns Hof
(Me)
Artikel 3
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.