Daten
Kommune
Kamen
Dateiname
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Erstellt
07.12.15, 12:51
Aktualisiert
27.01.18, 10:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage
TOP-Nr.
Der Bürgermeister
Nr. 104/2010
Fachbereich Finanz Service
vom: 10.11.2010
Beschlussvorlage
öffentlich
Rat
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Rat der Stadt Kamen
Bezeichnung des TOP
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und
Bestattungswesen
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte „Neunte Satzung zur Änderung der Satzung
über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt
Kamen“ und billigt gleichzeitig die dieser Gebührensatzung zu Grunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die Gebührensätze für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Kamen wurden
zuletzt mit Wirkung vom 01.01.2008 zur Deckung des erforderlichen Gebührenbedarfes angehoben. Der Mittelwert der Gebührenanhebung belief sich auf 3,67 %. Ausschlaggebend
für diese Erhöhung waren u. a. die Veranschlagung der restlichen Unterdeckung des Jahres
2005 (= 16.778 €) und die Einstellung eines 50-%igen Fehlbetrages des Jahres 2006
(= 12.504 €).
Für das Jahr 2009 konnten die Gebührensätze in unveränderter Höhe bestehen bleiben, da
nur die restliche Unterdeckung des Jahres 2006 (= 12.504 €) gebührenwirksam in die Kalkulation eingestellt wurde. Die Unterdeckungen der Jahre 2007 (= 17.974 €) und 2008
(= 2.103 €) wurden zwar in die Kalkulation des Jahres 2010 eingerechnet, eine Gebührenanhebung war jedoch unter Berücksichtigung der anzusetzenden übrigen Kosten (Personal-,
Sach- und kalkulatorischen Kosten) sowie der veranschlagten Gebühreneinnahmen auch für
das Jahr 2010 nicht erforderlich. Nach derzeitigem Stand ist zu erwarten, dass die Betriebsabrechnung des Jahres 2010 mit einem zufriedenstellenden Ergebnis abschließen wird.
Nach der Betriebsabrechnung für das Produkt 55.02.01 (Bestattungswesen) – siehe auch
Mitteilungsvorlage Nr. 047/2010 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
09.06.2010 – ergibt sich für den Abrechnungszeitraum 2009 eine Kostenunterdeckung in
Höhe von 33.911 €.
1 von 3
Während die als Betriebsergebnis entstandenen Kosten nahezu den kalkulierten Kosten entsprachen, ergaben sich auf der Ertragsseite rückläufige Gebühreneinnahmen durch eine geringere Beerdigungszahl. Statt der kalkulierten 263 Beisetzungen ergaben sich lediglich 239
Beerdigungen.
Eine Kostenunterdeckung soll nach § 6 Abs. 2 KAG NRW innerhalb der nächsten 3 Jahre
ausgeglichen werden. Unter Berücksichtigung der danach vorzutragenden Unterdeckung
des Jahres 2009 sowie der Veranschlagung der übrigen Personal-, Sach- und kalkulatorischen Kosten ergibt sich nach der Gebührenbedarfsberechnung des Jahres 2011 für das
Produkt Bestattungswesen ein gebührenumlagefähiger Aufwand in Höhe von 528.713 €
(2010 = 488.996 €). Dieser Aufwand kann mit den derzeit geltenden Gebührensätzen, mit
denen Einnahmen in Höhe von rd. 493.374 € (= Kostendeckungsgrad von 93,32 %) zu erzielen wären, nicht gedeckt werden, so dass eine Anhebung der Gebührensätze für das Jahr
2011 erforderlich ist.
Da die Rückläufigkeit der Inanspruchnahme von Erdbestattungen aus den verschiedensten
Gründen (finanzielle Gründe, Alter der Angehörigen etc) weiterhin anhält, wurden die Tarife
für die Überlassung von Erdwahl- und Erdreihengräber nicht verändert. Zur Deckung des erforderlichen Gebührenbedarfes wurden vielmehr die Gebührensätze für die Bestattung (Ausheben und Schließen von Erd- und Urnengräbern) angepasst. Gleichwohl bleibt nach Anhebung dieser Gebührentarife festzustellen, dass sie im Vergleich mit den Trägern anderer
Friedhöfe (Kommunen im Kreis Unna, kirchliche Friedhöfe) noch relativ niedrig liegen. Darüber hinaus wurde eine Anhebung bei den Gebühren für die Überlassung von Urnenbaumbestattungsgräbern vorgenommen, da hier gegenüber den anonymen Urnenbestattungen ein
höherer Pflegeaufwand besteht.
Bei einem Vergleich mit dem Vorjahr stellen sich die Gebührensätze nunmehr wie folgt dar:
Gegenüberstellung
Gebühren für die Überlassung von Gräbern (einmalig)
Reihengräber
- Kinder bis 5 Jahre
- Kinder bis 5 Jahre, anonym
- über 5 Jahre alte Personen
- über 5 Jahre alte Personen, anonym
- Urnen
- Urnen, anonym
- Aschestreufeld
Wahlgräber
- Wahlgräber je Stelle
- Urnengräber je Stelle
- Urnenwahlgrabstätte "Baumbestattung" je Stelle
2010
2011
740,00 €
950,00 €
1.380,00
€
1.990,00
€
810,00 €
970,00 €
970,00 €
740,00 €
950,00 €
1.380,00
€
1.990,00
€
810,00 €
970,00 €
970,00 €
1.620,00
€
900,00 €
1.500,00
€
1.620,00
€
900,00 €
1.680,00
€
Abweichung
Abweichung
in %
0€
0€
0,00
0,00
0€
0,00
0€
0,00
0€
0€
0€
0,00
0,00
0,00
0€
0,00
0€
0,00
180 €
12,00
Bestattungs- und Aufbewahrungsgebühren
Leichenaufbewahrung in einer Zelle / Tag
- höchstens jedoch
Für die Bestattung eines Verstorbenen
- Kinder bis 5 Jahre sowie Tot- und Fehlgeburten
- über 5 Jahre alte Personen
- Urnen
45 €
45 €
0€
0,00
225 €
225 €
0€
0,00
80 €
80 €
0€
0,00
231 €
84 €
396 €
168 €
165 €
84 €
71,43
100,00
2 von 3
Gebühren für das Aus- und Umbetten von erdbestatteten Leichen und Aschenurnen
Ausbetten einer Leiche
- Kinder bis 5 Jahre
590 €
590 €
- über 5 Jahre alte Personen
1.594 €
1.594 €
- Urnen
283 €
283 €
Ausbetten und Wiederbestatten einer Leiche auf dem selben
Friedhof
- Kinder bis 5 Jahre
820 €
820 €
- über 5 Jahre alte Personen
2.181 €
2.181 €
- Urnen
398 €
398 €
Benutzung der Trauerhalle und des Obduktionsraumes
Nutzung der Trauerhalle
235 €
235 €
Nutzung des Obduktionsraumes
- für Sezierungen
200 €
200 €
- zum Waschen einer Leiche
110 €
110 €
Gebühren für sonstige Leistungen
0€
0€
0€
0,00
0,00
0,00
0€
0€
0€
0,00
0,00
0,00
0€
0,00
0€
0€
0,00
0,00
Pflege von vor Ablauf der Nutzungszeit zurückgegebenen Grabstellen je Jahr Restlaufzeit und Stelle bei einer
Restnutzungsdauer von mehr als 5 Jahren
Reihengräber
- Kinder bis 5 Jahre
- über 5 Jahre alte Personen
- Urnen
Wahlgräber
34 €
47 €
25 €
34 €
47 €
25 €
0€
0€
0€
0,00
0,00
0,00
Gegenüberstellung
50 €
30 €
50 €
30 €
Abweichung
in %
0€
0,00
0€
0,00
63 €
63 €
0€
2010
- Wahlgräber je Stelle
- Urnengräber je Stelle
Vorzeitige Rücknahme bei max. 5 Jahren
Restnutzungsdauer für alle Grabarten,
pro Stelle pauschal
Gebührenbedarf
Gebühreneinnahmen
Unterdeckung/Deckungsgrad
Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte - 55.02.01.432000
2011
Abweichung
528.713 €
526.569 €
-2.144 €
0,00
99,59%
526.569 €
Bezüglich der Gebührensatzermittlung wird auf die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung
verwiesen.
Anlagen:
Gebührenbedarfsberechnung
Satzungsentwurf
3 von 3