Daten
Kommune
Kamen
Dateiname
Mitteilungsvorlage.pdf
Größe
47 kB
Erstellt
07.12.15, 12:51
Aktualisiert
27.01.18, 10:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage
TOP-Nr.
Der Bürgermeister
Nr. 127/2010
Fachdezernat Planen, Bauen, Umwelt
vom: 08.12.2010
Mitteilungsvorlage
öffentlich
PUA
Beratungsfolge
Planungs- und Umweltausschuss
Bezeichnung des TOP
Luftreinhalteplan und verkehrliche Maßnahmen
hier: Bericht der Verwaltung
Wie in der gemeinsamen Sitzung des Straßenverkehrs- und des Planungs- und Umweltausschusses am 07.10.2010 angekündigt, hat sich Mitte November erstmalig die Projektgruppe
„Luftreinhalteplan Kamen“ (LRP) unter Federführung der Bezirksregierung Arnsberg getroffen. Auslöser ist bekanntlich die im Jahr 2009 gemessene Grenzwertüberschreitung für NO2
an der Bahnhofstraße (gemessen: 48 µg/m³, 2009 zulässig: 42 µg/m³).
Mit Bezug auf diese Problemlage konnte die Verwaltung auf das laufende Projekt Netzschluss Innerer Ring verweisen, das den verkehrsberuhigten Umbau der Bahnhofstraße,
flankiert von verkehrslenkenden Maßnahmen, bis voraussichtlich Anfang 2012 vorsieht.
Bezirksregierung und LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW)
werden im nächsten Schritt die positive Auswirkung dieser Planung auf die Luftqualität an
der Bahnhofstraße prüfen und als Maßnahme in den LRP aufnehmen. Die Beteiligten gehen
derzeitig davon aus, dass diese Maßnahmen bereits ausreichen, um künftig den Grenzwert
für NO2 (ab 01.01.2010: 40 µg/m³) an der Bahnhofstraße einzuhalten. Der LRP, der bis Ende
2011 aufzustellen ist, wird darüber hinaus weitere Minderungsmaßnahmen beschreiben, die
sich auf die Luftqualität im Stadtgebiet positiv auswirken.
Darüber hinaus hat die Stadtverwaltung noch weitere Straßenabschnitte benannt, wo aufgrund bisheriger Hinweise höhere Luftschadstoffkonzentrationen nicht auszuschließen sind.
Dazu gehören die während der Lärmaktionsplanung und der Planung zum Logistikpark
Ostfeld (Bergkamen) identifizierten Abschnitte Lünener Straße, West-, Nordring und Unnaer
Straße (zw. Dortmunder Allee und Hochstraße). Unabhängig von der Bearbeitung des bereits festgestellten Überschreitungspunktes an der Bahnhofstraße wird weiter diskutiert, auch
diese Abschnitte einer eingehenden Überprüfung durch das LANUV zu unterziehen. Die Verwaltung strebt einen ganzheitlichen Ansatz an. Über das Ergebnis wird berichtet.
Insbesondere in Bezug auf die Lünener Straße sind in der Vergangenheit einige verkehrliche
Maßnahmen, die sowohl im Sinne der Lärm- als auch der Luftschadstoffreduktion wirken, beschrieben und diskutiert worden. Diese Maßnahmenvorschläge haben auch im aktuellen Entwurf des Lärmaktionsplanes Berücksichtigung gefunden. Eine Maßnahme, die zur Verstetigung des Verkehrsflusses auf der B 61 und der B 233 beiträgt, befindet sich derzeitig in der
Umsetzung. Hierbei handelt es sich um die Erneuerung der Lichtzeichenanlagen Lünener
Straße/ Hochstraße, Westring/Auf dem Spiek und Nordring/Stormstraße.
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Hinsichtlich weiterer verkehrlicher Maßnahmen an der Lünener Straße hält die Verwaltung
an ihrer Linie fest, einen Konsens mit dem zuständigen Baulastträger (Landesbetrieb
Straßen NRW) zu finden, nötigenfalls aber auch den eigenen Handlungsspielraum auszunutzen (z.B. Anordnung einer Temporeduzierung) und damit ein Verfahren bei der Bezirksregierung einzuleiten. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind:
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Förderung Fahrradverkehr (Radfahr- oder Schutzstreifen auf der Fahrbahn, tlw. Freigabe
der Gehwege)
Bau von zwei Querungsanlagen
Verlangsamung und Verstetigung Kfz-Verkehr
Lenkung des Güterverkehrs
An der Unnaer Straße (zw. Dortmunder Allee und Hochstraße), einem Abschnitt in städtischer Trägerschaft, sind ähnliche Maßnahmen vorgeschlagen, deren Umsetzbarkeit von
der Verwaltung eingehend geprüft werden.
Um eine bessere Datengrundlage zu erhalten, hat die Stadt Kamen an der Lünener Straße
(bislang nur Fahrtrichtung Kamen-Mitte) und an der Unnaer Straße (beide Fahrtrichtungen)
Verkehrszählgeräte in Zusammenarbeit mit der Firma RTB GmbH & Co.KG installieren
lassen.
Ferner führt die Stadt im Zuge der Lärmaktionsplanung Vorerhebungen und einen Datenaustausch mit dem Landesbetrieb Straßen NRW durch mit dem Ziel, Bereiche bzw. Gebäude zu
identifizieren, an denen Auslösewerte für die Lärmsanierung nach den Richtlinien für den
Lärmschutz an Straßen (RLS-90) überschritten werden. In diesen Fällen können Gebäudeeigentümer beim Landesbetrieb die Prüfung von Lärmsanierungsmaßnahmen am Haus beantragen. Auch hierzu wird die Verwaltung berichten und zu gegebener Zeit öffentlich informieren.
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