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Daten

Kommune
Kamen
Dateiname
Vorlage.pdf
Größe
36 kB
Erstellt
07.12.15, 12:53
Aktualisiert
27.01.18, 10:58

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Inhalt der Datei

Vorlage TOP-Nr. Der Bürgermeister Nr. 028/2011 Fachbereich Innerer Service vom: Beschlussvorlage öffentlich Rat Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Rat der Stadt Kamen Bezeichnung des TOP Anpassung des Gesellschaftsvertrags der Energiehandelsgesellschaft West mbH (EHW) Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Kamen schließt sich der Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom 05.07.2011 an und stimmt zu, dass die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW beschließen: Der Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Energiehandelsgesellschaft West mbH (ehw) wird zugestimmt. Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung): Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen – Bönen – Bergkamen (GSW) ist an der Energiehandelsgesellschaft West mbH (ehw) beteiligt. In der Sitzung des Aufsichtsrates der GSW am 05.07.2011 wird die Anpassung des Gesellschaftsvertrages der ehw beraten. Nach erteilter Beschlussfassung des Aufsichtsrates der GSW wird eine Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung ausgesprochen. Zur Begründung wird inhaltlich auf den Auszug aus der Beschlussvorlage für den Aufsichtsrat verwiesen. (Anlage – Vorlage Aufsichtsrat mit 1 Anlage - Gesellschaftsvertrag der ehw) Wie mit der Geschäftsführung und den Verwaltungsvorständen der drei Gesellschafterkommunen der GSW vereinbart, wird den Räten Gelegenheit zur Beratung und Beschlussfassung gegeben. Sollte eine abweichende Beschlussfassung des Aufsichtsrates der GSW erfolgen, wird dem Rat entsprechend berichtet. Die Stadt Kamen ist mittelbar über die GSW Gemeinschaftsstadtwerke Kamen – Bönen – Bergkamen GmbH mit 3,93% an der Energiehandelsgesellschaft West mbH beteiligt. 1 von 2 Gegenstand des Unternehmens sind der Handel mit und/oder die Erzeugung von Energie, die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Energieversorgung sowie die Erbringung von sonstigen Dienstleistungen gegenüber den Gesellschaftern mit dem Ziel, die örtliche Energieversorgung zu stärken. Aufgrund von geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen ist eine Modifizierung des Gesellschaftsvertrages erforderlich. Die Anpassungen werden in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg vorgenommen: Anlage 2 von 2