Daten
Kommune
Kamen
Dateiname
Vorlage.pdf
Größe
36 kB
Erstellt
07.12.15, 12:53
Aktualisiert
27.01.18, 10:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage
TOP-Nr.
Der Bürgermeister
Nr. 028/2011
Fachbereich Innerer Service
vom:
Beschlussvorlage
öffentlich
Rat
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Rat der Stadt Kamen
Bezeichnung des TOP
Anpassung des Gesellschaftsvertrags der Energiehandelsgesellschaft West mbH (EHW)
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen schließt sich der Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom
05.07.2011 an und stimmt zu, dass die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der
GSW beschließen:
Der Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Energiehandelsgesellschaft West mbH (ehw)
wird zugestimmt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen – Bönen – Bergkamen (GSW) ist an der
Energiehandelsgesellschaft West mbH (ehw) beteiligt.
In der Sitzung des Aufsichtsrates der GSW am 05.07.2011 wird die Anpassung des
Gesellschaftsvertrages der ehw beraten. Nach erteilter Beschlussfassung des
Aufsichtsrates der GSW wird eine Beschlussempfehlung an die
Gesellschafterversammlung ausgesprochen.
Zur Begründung wird inhaltlich auf den Auszug aus der Beschlussvorlage für den
Aufsichtsrat verwiesen.
(Anlage – Vorlage Aufsichtsrat mit 1 Anlage - Gesellschaftsvertrag der ehw)
Wie mit der Geschäftsführung und den Verwaltungsvorständen der drei
Gesellschafterkommunen der GSW vereinbart, wird den Räten Gelegenheit zur Beratung
und Beschlussfassung gegeben.
Sollte eine abweichende Beschlussfassung des Aufsichtsrates der GSW erfolgen, wird dem
Rat entsprechend berichtet.
Die Stadt Kamen ist mittelbar über die GSW Gemeinschaftsstadtwerke Kamen – Bönen –
Bergkamen GmbH mit 3,93% an der Energiehandelsgesellschaft West mbH beteiligt.
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Gegenstand des Unternehmens sind der Handel mit und/oder die Erzeugung von Energie,
die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Energieversorgung sowie die Erbringung
von sonstigen Dienstleistungen gegenüber den Gesellschaftern mit dem Ziel, die örtliche
Energieversorgung zu stärken.
Aufgrund von geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen ist eine Modifizierung des
Gesellschaftsvertrages erforderlich. Die Anpassungen werden in Abstimmung mit der
Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg vorgenommen:
Anlage
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