Daten
Kommune
Kamen
Dateiname
Vorlage.pdf
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53 kB
Erstellt
07.12.15, 12:53
Aktualisiert
27.01.18, 10:58
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Vorlage
TOP-Nr.
Der Bürgermeister
Nr. 059/2011
Fachbereich Jugend, Schule und Sport
vom: 31.08.2011
Beschlussvorlage
öffentlich
RAT
Beratungsfolge
Schul- und Sportausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat der Stadt Kamen
Bezeichnung des TOP
Schulentwicklungsplan 2011 - 2016
Beschlussvorschlag:
1.1
Die Ausschüsse des Rates der Stadt Kamen und der Rat nehmen den Schulentwicklungsplan (SEP) 2011 - 2016 zur Kenntnis.
1.2
Der vorgelegte SEP bildet die Grundlage weiterer schulpolitischer Planungen.
1.3
Einzelne Entwicklungen in den Schulformen sind zu gegebener Zeit vorzutragen und parlamentarisch zu entscheiden.
1.4
Der Schulraum an den städt. Schulstandorten ist weiterhin vorzuhalten, um auf zukünftige
kommunal- und/oder landespolitische Entwicklungen reagieren zu können. Die Entwicklung
in der Offenen Ganztagsgrundschule ist zu beobachten.
2.1
Auf der Grundlage der Schulentwicklungsplanung wird die maximale Zügigkeit der Grundschulen ab dem Schuljahr 2011/12 in Korrektur des Beschlusses des Rates vom 26.04.2007
wie folgt festgelegt:
Friedrich Ebert Schule
Diesterwegschule
Eichendorffschule
Jahnschule
Astrid-Lindgren-Schule
Südschule mit kath. Bekenntnisstandort
Heiliger Josef
3-zügig
3-zügig
2-zügig
2-zügig
3-zügig
3-zügig
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2.2
Die Verwaltung wird ermächtigt, in begründeten Einzelfällen an der Friedrich-Ebert-Schule
und an der Jahnschule einen weiteren Zug zuzulassen.
2.3
Wenn nach dem geltenden Schulrecht (unter Berücksichtigung des Klassenfrequenzrichtwertes und unter Ausschöpfung der maximalen Bandbreite) im Schulverbund KamenHeeren-Werve die 3-Zügigkeit nicht erreicht wird, sind die zwei zu erwartenden Eingangsklassen an der Stammschule zu beschulen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Grundlage für die Schulentwicklungsplanung bildet § 80 Schulgesetz für das Land NRW
(SchulG). Danach sind Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände, soweit sie nach § 78
Schulträgeraufgaben zu erfüllen haben, verpflichtet, zur Sicherung eines gleichmäßigen und
alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebotes in allen
Landesteilen für ihren Bereich eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben.
Die Schullandschaft der Stadt Kamen wurde zuletzt durch ein externes Gutachten im Jahr
2005 beschrieben. Die Vorstellung und Beschlussfassung erfolgten in der Sitzung des Rates
der Stadt Kamen am 30.06.2005.
Die in den Prognosen des aktuell vorgelegten Schulentwicklungsplanes enthaltenen Zahlen
basieren auf den aktuellen Einwohnermeldedaten nach dem Stand der Einwohnermeldedatei
von Februar 2011. Daraus ergeben sich die künftigen Schulanfängerzahlen bis zum
Schuljahr 2016/17. Dabei ist die Zahl der hier gemeldeten Kinder ausschlaggebend.
Mitwirkungen und Beteiligungen:
Den benachbarten Schulträgern wurde gem. § 80 SchulG am 12.07.2011 ein Entwurf des
Schulentwicklungsplanes zur Information und möglichen Stellungnahme zugesandt. Die
Städte Bergkamen, Lünen und Unna haben mitgeteilt, dass sie keine Anregungen oder Bedenken haben. Weitere Stellungnahmen sind nicht eingegangen.
Am 12. Juli 2011 erfolgte ebenfalls die Beteiligung der Bezirksregierung Arnsberg und des
Schulamtes für den Kreis Unna als Schulaufsichtsbehörden. Bedenken wurden nicht vorgetragen.
Den Kamener Schulen wurde der Entwurf des Schulentwicklungsplans gem. § 76 Nr. 2
SchulG am 11. Juli 2011 zur Mitwirkung übergeben. Die Schulen hatten Gelegenheit, bis
zum letzten Schultag vor den Sommerferien am 22.07.2011 eine Stellungnahme abzugeben.
Bis zum Ferienbeginn wurden Stellungnahmen der Schulleitungen der Diesterwegschule und
der Käthe-Kollwitz-Schule vorgelegt, die teilweise mit den für den Schulentwicklungsplan
relevanten Inhalten eingearbeitet wurden. (Siehe V. Sonderpädagogische Förderung, Pkt. 2
Käthe-Kollwitz-Schule). Mit Blick auf die Stellungnahme der Diesterwegschule wird auf
Seite 3 (kursiver Text) dieser Vorlage verwiesen.
Gem. § 80 Abs. 1 SchulG sind Schulentwicklungsplanung und Jugendhilfeplanung aufeinander abzustimmen.
Der vorgelegte Schulentwicklungsplan ist mit den Daten der Jugendhilfeplanung (Kindergartenbedarfsplanung, komm. Kinder- und Jugendförderplan) abgestimmt.
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Nach den im SEP dargestellten Zahlen wird sich die Schullandschaft in Kamen nicht gravierend verändern. Alle Schulformen bleiben wie bisher erhalten.
Am 19.07.2011 wurden gemeinsame Leitlinien für einen schulpolitischen Konsens für Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Statt der bisher favorisierten Schulformen Gemeinschaftsbzw. Verbundschule wird nun die Sekundarschule eingeführt.
Sie unterscheidet sich von der Gemeinschaftsschule dadurch – um hier einen Teil der Eckpunkte zu nennen - , dass sie stets ohne Oberstufe geführt wird. Der Bildungsgang zum
Abitur wird durch eine verbindliche Kooperation mit einer gymnasialen Oberstufe eines
Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs gesichert.
In der zu errichtenden Sekundarschule werden in der Regel verschiedene Schulformen
zusammengeführt, wenn hierfür vor Ort ein Bedürfnis entsteht.
Das Land wird nun einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung in den Landtag einbringen. Seitens des Städte- und Gemeindebundes wird die Einbringung bis Mitte September erwartet.
Für die Kamener Schullandschaft werden aktuell keine Auswirkungen gesehen. Die durch
die Leitlinien gegebenen Möglichkeiten sind in der zukünftigen Schulentwicklungsplanung zu
analysieren und gegebenenfalls umzusetzen.
Ergebnisse der im SEP entwickelten Zahlen:
In Kamen-Mitte ergeben sich Verschiebungen durch die Auflösung der Glückaufschule. Es
wird eine Korrektur der Zügigkeit an der Diesterwegschule auf generell 3-zügig vorgeschlagen.
Der Rat der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung am 26.04.2007 die max. Zügigkeit der Kamener Grundschulen ab dem Schuljahr 2008/09 festgelegt.
Die Zügigkeit der Diesterwegschule wurde 2-zügig beschlossen. Die Verwaltung wurde
gleichzeitig ermächtigt, in begründeten Einzelfällen u.a. an der Diesterwegschule einen
weiteren Zug zuzulassen. Damit kann die Diesterwegschule max. 90 Kinder aufnehmen.
In der nachfolgenden auszugsweise abgedruckten Stellungnahme wird die Bitte formuliert,
die Zügigkeit der Schule auf 3 plus 1 in der Schuleingangsphase festzulegen, um bei der
Einschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf kleinere Klassen bilden zu
können.
„Bei der Festlegung der Zügigkeit der Schulen im Primarbereich bitten wir zu bedenken, dass durch
den Auftrag der Landesregierung zur Umsetzung der Inklusion, Klassengrößen bis zu 22 Kindern
sinnvoll sind.
Es wäre daher wünschenswert, jeder Schule zu ermöglichen, die Zügigkeit in der Schuleingangsphase zu verändern, wenn, nach Elternwunsch, mehrere Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf eingeschult werden.“
Die Festlegung der Zügigkeit 3 plus 1 würde aber bedeuten, dass in Einzelfällen mehr als 90
Kinder, nämlich max. 120, eingeschult werden dürften. Das Raumangebot der Diesterwegschule ermöglicht jedoch lediglich eine 3-Zügigkeit.
Auf die Auswirkung der „Inklusion“ ist bei Vorliegen der gesetzlichen Rahmenbedingungen
natürlich zeitnah zu reagieren. Zurzeit ist die Organisation der Schuleingangsphase schulintern, evtl. in Absprache mit der Schulaufsicht im Rahmen der vorhandenen Raumkapazität
zu regeln.
In Südkamen lässt die Entwicklung ab 2012 an der Stammschule eine überwiegende 1-Zügigkeit erwarten.
Die Entwicklung des Teilstandortes ist wegen der Schulart „Bekenntnisschule“ schwer zu
prognostizieren. Das Wahlverhalten der Eltern in den Schuljahren 2002/03 bis 2011/12 lässt
jedoch regelmäßig eine 1-Zügigkeit vermuten.
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Im Ortsteil Methler ist in den prognostizierten Jahren eine 3 bis 4-Zügigkeit zu erkennen.
Derzeit ist die Bildung von max. 4 Klassen und in begründeten Einzelfällen an der Jahnschule eine weitere Klasse möglich.
Aufgrund der rückläufigen Schülerzahlen in Heeren-Werve gibt es keine verlässliche Perspektive für die Erhaltung des Teilstandortes. Mit Blick auf die zu erwartende 2-Zügigkeit im
Schuljahr 2012/13 wird die Beschulung der zwei zu erwartenden Eingangsklassen nach
Abstimmung mit dem Schulamt für den Kreis Unna und der Schulleitung aus pädagogischer
und schulorganisatorischer Sicht an der Stammschule erfolgen.
Die Stadt Kamen wird die durch das 4. Schulrechtsänderungsgesetz vom 22.12.2010 eröffnete Möglichkeit, Schuleinzugsbereiche bilden zu können, nicht wahrnehmen.
Die Steuerung über den Beschluss der Zügigkeit wird als ausreichende Alternative gesehen.
Es wird am vorhandenen städt. Schulraum festgehalten. Der Teilstandort in Heeren-Werve
wird nur noch temporär angeboten, weil die Schülerzahlen bereits im Schuljahr 2012/2013
und in den Schuljahren 2014/2015 ff. in zwei Zügen beschult werden können, die an der
Stammschule Aufnahme finden werden.
Die im Schulentwicklungsplan prognostizierten Schülerzahlen beziehen sich auf die schon
geborenen Kinder. Die aktuelle Bebauung und die Planung von Wohnbaubereichen lässt
eine gravierende Veränderung der Schülerzahlen in den nächsten Jahren nicht erwarten.
Bei der Hauptschule ist eine 1- bis 2-Zügigkeit überwiegend gesichert.
Zusätzlich zur Schülerzahl in der Eingangsklasse wechseln regelmäßig Schüler aus der Orientierungsstufe anderer Schulformen in den 7. Jahrgang der Hauptschule. (Schulformwechsler nach der Orientierungsstufe)
Die Entwicklung an der Realschule lässt eine 3-Zügigkeit erwarten.
Die Entwicklung am Gymnasium lässt die Prognose einer 4-Zügigkeit und die an der
Gesamtschule einer 6-Zügigkeit zu.
Die im SEP prognostizierten Zahlen basieren auf der Zahl der Übergänger in den 5. Jahrgang. Tatsächlich hat die Gesamtschule in den vergangenen Schuljahren aufgrund der
Aufnahmekapazität (Zügigkeit 6-zügig) teilweise bis zu 20 SchülerInnen abweisen müssen.
Vorausgesetzt, dass sich der Elternwille auch in den Jahren der sinkenden Schülerzahlen
entsprechend der Planungsdaten verhält, wird auch in den späteren Schuljahren eine 6Zügigkeit erwartet.
Die Prognose der Übergänger in die Sekundarstufe II lässt in der Schulform des Gymnasiums keine großen Veränderungen erkennen. Für die Gesamtschule werden die Prognosewerte für 2011/2012 inzwischen von der Realität eingeholt. Tatsächlich startet die Einführungsphase der Gesamtschule im 11. Jahrgang mit 98 SchülerInnen.
Wie aus der Bewertung des Schulraumbestandes und Schulraumbedarfes der einzelnen
Schulstandorte ersichtlich, sind aus Nutzungsansprüchen keine baulichen Maßnahmen
erforderlich.
Die innerhalb der Gebäude weiterhin vorzunehmenden punktuellen baulichen Unterhaltungen und Fachraumausstattungen bleiben davon unbeschadet und sind zu den jeweiligen
Haushaltsjahren unter Berücksichtigung der kommunalen Finanzen einzutragen.
Energetische Optimierungen sind im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der
haushaltsrechtlichen Volumina zu erörtern.
Maßnahmebedarfe in den Schulgebäuden aufgrund der weiteren Entwicklung der Offenen
Ganztagsschule sowie der künftigen inklusiven Bildung sind derzeit noch nicht absehbar.
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Abzuwarten bleibt auch, ob sich aus einer seit langem auf Landesebene diskutierten Aktualisierung und Überarbeitung der Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen für
allgemein bildende Schulen und Förderschulen abweichende Entwicklungen und Handlungsbedarfe ergeben.
Als Antwort auf die sinkenden Schülerzahlen in der Primarstufe wurde bereits durch Beschluss des Rates vom 17.12.2009 die Auflösung der Glückaufschule beschlossen.
Der Schulraum an den verbleibenden städt. Schulstandorten ist weiterhin vorzuhalten, um für
zukünftige kommunal- und landespolitische Entwicklungen wie die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen/Sekundarschulen und die Weiterentwicklung der inklusiven Bildung gerüstet
zu sein.
Die inklusive Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung hat durch die in
Kraft getretene „Behindertenrechtskonvention“ einen hohen Stellenwert eingenommen. Eine
Ausweitung des Gemeinsamen Unterrichts und die Zunahme der Errichtung Integrativer
Lerngruppen in der Sekundarstufe I sind dabei ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem
inklusiven Bildungssystem wie es die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen
fordert. Die Auswirkungen auf Raumbedarfe und Klassengrößen sind noch nicht einschätzbar und bleiben somit abzuwarten.
Insofern wird die Vorhaltung einzelner Raumüberhänge an den Schulstandorten auch
weiterhin in Kauf genommen aber auch, um den Schulen erweiterte pädagogische
Handlungsoptionen zu eröffnen. Hierbei ist auch berücksichtigt, dass die Aufgabe einzelner
Räume zu keiner nennenswerten Verringerung des Bewirtschaftungsaufwandes führt.
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