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Anlage 1 - Protokollauszug.pdf

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Daten

Kommune
Kamen
Dateiname
Anlage 1 - Protokollauszug.pdf
Größe
7,4 kB
Erstellt
07.12.15, 12:54
Aktualisiert
27.01.18, 10:59

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Inhalt der Datei

Anlage 1 Protokollauszug Beschluss Aufsichtsrat vom 20.09.2011 Tagesordnungspunkt 5 Kauf von zwei Kommanditgesellschaften für den Erwerb und Betrieb von Windkraftanlagen hier: Windenergie Bergtheim GmbH & Co. KG und Windenergie Hardheim Angelterbusch GmbH & Co. KG Gründung einer Beteiligungsverwaltungsgesellschaft hier: GSW Beteiligungsverw altungsgesellschaft mbH und Abschluss von begleitenden Verträgen Der Aufsichtsrat erteilt seine Zustimmung und empfiehlt der Gesellschafterversammlung zu beschließen: 1. Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen Bönen Bergkamen (GSW) beabsichtigt zwei Onshore Windparkbeteiligungsgesellschaften zu erwerben. 2. Die GSW schließt zum Erwerb der folgenden Gesellschaften zu 2.1. und 2.2. zwei Kauf- und Übertragungsverträge zum Erwerb der jeweiligen Kommanditanteile in Höhe von insgesamt 1.100.000 ( 580.000 für 2.1. und 520.000 für 2.2.) ab und beteiligt sich 2.1. als Kommanditistin mit einem Kommanditkapital in Höhe von 2.000 an der Windenergie Bergtheim GmbH & Co. KG . 2.2. als Kommanditistin mit einem Kommanditkapital in Höhe von 2.000 an der Windenergie Hardheim Angelterbusch GmbH & Co. KG . 2.3. als Komplementärin mit einem Stammkapital in Höhe von bis zu 100.000 an der neu zu gründenden GSW Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH oder einer ähnlichen Firmierung - der jeweiligen KG zu 2.1. und 2.2. Seite 2 3. Die GSW beteiligt sich nach Durchführung einer Kapitalerhöhung 3.1. als Kommanditistin mit einem Kommanditkapital in Höhe von bis zu 5.000.000 für einen Leistungsanteil von 6 MW an der Windenergie Bergtheim GmbH & Co. KG . 3.2. als Kommanditistin mit einem Kommanditkapital in Höhe von bis zu 2.800.000 für einen Leistungsanteil von 4,6 MW an der Windenergie Hardheim Angelterbusch GmbH & Co. KG . 4. Gemäß den Gesellschaftsverträgen der jeweiligen Gesellschaften bestellt die Gesellschafterin die Geschäftsführer. Die Gesellschafterversammlungen bestehen aus jeweils fünf Mitgliedern. Für die GSW sind dies die Mitglieder des Präsidiums der GSW. Die Einzelheiten regelt der Aufsichtsrat der GSW. 5. Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der jeweiligen Gesellschaften bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrates der GSW. 6. Die Geschäftsführung der GSW wird weiter ermächtigt, alle zur Umsetzung der vorstehenden Beschlüsse erforderlichen Maßnahmen und Rechtshandlungen vorzunehmen.