Daten
Kommune
Kamen
Dateiname
Anlage 1 - Protokollauszug.pdf
Größe
7,4 kB
Erstellt
07.12.15, 12:54
Aktualisiert
27.01.18, 10:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1
Protokollauszug
Beschluss
Aufsichtsrat vom 20.09.2011
Tagesordnungspunkt 5
Kauf von zwei Kommanditgesellschaften für den Erwerb und Betrieb von
Windkraftanlagen
hier: Windenergie Bergtheim GmbH & Co. KG und
Windenergie Hardheim Angelterbusch GmbH & Co. KG
Gründung einer Beteiligungsverwaltungsgesellschaft
hier: GSW Beteiligungsverw altungsgesellschaft mbH
und
Abschluss von begleitenden Verträgen
Der Aufsichtsrat erteilt seine Zustimmung und empfiehlt der Gesellschafterversammlung zu beschließen:
1. Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen Bönen Bergkamen
(GSW) beabsichtigt zwei Onshore Windparkbeteiligungsgesellschaften zu
erwerben.
2. Die GSW schließt zum Erwerb der folgenden Gesellschaften zu 2.1. und 2.2.
zwei Kauf- und Übertragungsverträge zum Erwerb der jeweiligen Kommanditanteile in Höhe von insgesamt 1.100.000 ( 580.000 für 2.1. und
520.000 für 2.2.) ab und beteiligt sich
2.1.
als Kommanditistin mit einem Kommanditkapital in Höhe von 2.000
an der Windenergie Bergtheim GmbH & Co. KG .
2.2.
als Kommanditistin mit einem Kommanditkapital in Höhe von 2.000
an der Windenergie Hardheim Angelterbusch GmbH & Co. KG .
2.3.
als Komplementärin mit einem Stammkapital in Höhe von bis zu
100.000 an der neu zu gründenden GSW Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH
oder einer ähnlichen Firmierung - der jeweiligen
KG zu 2.1. und 2.2.
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3. Die GSW beteiligt sich nach Durchführung einer Kapitalerhöhung
3.1.
als Kommanditistin mit einem Kommanditkapital in Höhe von bis zu
5.000.000 für einen Leistungsanteil von 6 MW an der Windenergie
Bergtheim GmbH & Co. KG .
3.2.
als Kommanditistin mit einem Kommanditkapital in Höhe von bis zu
2.800.000 für einen Leistungsanteil von 4,6 MW an der Windenergie
Hardheim Angelterbusch GmbH & Co. KG .
4. Gemäß den Gesellschaftsverträgen der jeweiligen Gesellschaften bestellt die
Gesellschafterin die Geschäftsführer.
Die Gesellschafterversammlungen bestehen aus jeweils fünf Mitgliedern.
Für die GSW sind dies die Mitglieder des Präsidiums der GSW. Die Einzelheiten regelt der Aufsichtsrat der GSW.
5. Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der jeweiligen Gesellschaften
bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrates der GSW.
6. Die Geschäftsführung der GSW wird weiter ermächtigt, alle zur Umsetzung
der vorstehenden Beschlüsse erforderlichen Maßnahmen und Rechtshandlungen vorzunehmen.