Daten
Kommune
Kamen
Dateiname
Vorlage.pdf
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55 kB
Erstellt
07.12.15, 12:54
Aktualisiert
27.01.18, 10:59
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Inhalt der Datei
Vorlage
TOP-Nr.
Der Bürgermeister
Nr. 070/2011
Fachbereich Jugend, Schule und Sport
vom: 26.09.2011
Beschlussvorlage
öffentlich
JHA
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Bezeichnung des TOP
Kindertageseinrichtungen in Kamen
Fortschreibung der Bedarfssituation für 2011 bis 2013
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die von der Verwaltung dargestellte Fortschreibung der
Planung zu den Kindertageseinrichtungen für die Jahre 2011 bis 2013 zur Kenntnis.
Dem Jugendhilfeausschuss ist jährlich ein Bericht über die Umsetzung zu geben.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Auf der Basis der vom Jugendhilfeausschuss im Jahr 2010 vorgestellten Bedarfsplanung und
Umsetzung wird mit dieser Vorlage die Fortschreibung vorgestellt.
Ab 2013 haben alle Kinder zwischen einem und sechs Jahren einen Rechtsanspruch auf die
Betreuung in einer Kindertageseinrichtung, alternativ in einer Tagespflege.
Insofern ist zukünftig in der Planung mit 5 Jahrgängen zu rechnen, die natürlich je nach Alter
einen unterschiedlichen Bedarf haben.
Die Betreuung findet in differenzierten Gruppenformen statt, die in den einzelnen Kindertageseinrichtungen unterschiedlich angeboten werden.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu erwähnen, dass sich die Gruppenformen nicht
ausschließlich am Elternbedarf orientieren, sondern an der realen Umsetzung von dem was
baulich, personell und finanziell unter Berücksichtigung der Landes- und Bundeszuschüsse
möglich ist.
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Tabelle 1
Die Gruppenformen im Einzelnen
Gruppenform
Kinderzahl
I
20
II
10
III
20 - 25
Alter
Anmerkungen
2 Jahre bis
Einschulung
< 3 Jahre
Min. 4, max. 6
Zweijährige
> 3 Jahre
Bei einer Betreuung
von 45 Std. aller
Kinder auf 20 Kinder
begrenzt
Die Gruppenformen erzeugen unterschiedliche finanzielle Förderungen, die in Form von
Kindspauschalen berechnet werden:
Für jedes Kind wird eine Kindspauschale gezahlt, die abhängig ist
1.
von der Gruppenform, in der das Kind betreut wird,
2.
der Betreuungszeit, die zwischen den Eltern und dem Träger
vereinbart wird (25, 35, 45 Stunden),
3.
der Anzahl der Monate, in denen das Kind die Kindertageseinrichtung besucht.
Tabelle 2
Die Stadt Kamen hat für das Kindergartenjahr 2011/2012 wie folgt beantragt:
Gruppenformen
Gruppenform I
Gruppenform II
Gruppenform III
gesamt
Anzahl der Kinder
400
32
817
1.249
Darin enthalten sind rd. 40 Kinder kalkuliert, die im Laufe des Jahres aufgenommen werden
können.
Um eine realistische Planungsfortschreibung durchzuführen, sind in der nachfolgenden
Tabelle 3 die Jahrgänge bis 2013 erfasst, weil
1.
bis zu diesem Jahrgang der oben dargestellte Rechtsanspruch zu gewährleisten ist
2.
die Ausbauplanungen des Landes bis 2013 abzuschließen sind.
Somit ist die Fortschreibung auf zwei Kindergartenjahre begrenzt.
Diese Tabelle basiert auf der Grundlage der Ist-Zahlen zum 01.08.2011, sowie der Prognose
der Geburten ab 01.08.2011 auf Datenbasis des Jahres 2010 mit einem angenommenen
jährlichen Rückgang von rd. 2,1%.
In dieser Planung ist als Stichtag der 01.08. berücksichtigt.
Der Stichtag für die Schulaufnahme ist der 30.09. Diese zwei Monate begrenzen den Jahrgang der fünf- bis sechsjährigen Kinder auf 10 Monate und sind in Abzug zu bringen.
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Tabelle 3
Anzahl der Kinder zwischen 0 und 6 Jahren in Kamen
01.08.2011
01.08.2012
01.08.2013
306
314
333
953
363
363
*314
1.040
300
306
314
920
333
363
*303
999
294
300
306
900
314
333
*303
950
Rückgang
bis 2013
insg.
- 12
- 14
- 27
- 54
- 49
- 30
- 11
- 90
1.993
1.960
1.850
- 143
0-<1
1-<2
2<3
Gesamt
3-<4
4-<5
5 -<6
Summe
Regelkinder
Gesamt
*die früheren Einschulungen sind berücksichtigt.
In der nachfolgenden Tabelle 4 sind alle Kinder erfasst, die zum Stichtag 01.08.2011 einen
Platz in einer Kindertageseinrichtung haben.
Die Aufnahme der Kinder erfolgt auf der Grundlage des Rechtsanspruches für Regelkinder
und der Aufnahme der u3-Kinder nach bewilligten Plätzen. In diesem Zusammenhang werden die noch zweijährigen Kinder, die bis zum 31.10.des Jahres geboren wurden, gem.
Kibiz als dreijährige Kinder betrachtet und haben in den Monaten August bis Oktober aktuell
einen Rechtsanspruch.
Tabelle 4
Alter
Anzahl der Kinder
Anteil %
0-<1
1
0,3%
1-<2
37
11,8%
2-<3
*186
55,9%
3-<4
353
97,3%
4-<5
345
95,1%
5-<6
**286
91,1%
Gesamt
1.208
60,6%
* die oben beschriebenen noch zweijährigen Kinder mit Rechtsanspruch sind hier enthalten
** Die Anzahl von 286 Kinder basiert auf der Grundlage der vorzeitigen Einschulungen von
Fünfjährigen, die bis zum 30.09. jeden Jahres sechs Jahre alt werden.
Die Berücksichtigung der Gruppe der Zweijährigen mit Rechtsanspruch und der Gruppe der
Fünfjährigen, die zur Schule gehen, ist die Grundlage der nachfolgenden Planung .
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Tabelle 5
Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen
Kindergartenjahr
2008/2009
2009/2010
2010/2011
2011/2012
u3-Plätze
88
115
145
142
Prozentualer
Anteil der
u3-Plätze
7,25%
9,34%
11,43%
11,37%
Regelplätze
Insgesamt
1.126
1.116
1.097
1.107
1.214
1.231
1.242
1.249
Planung:
Die nachfolgende Tabelle 6 stellt eine Situationsbeschreibung dar, die nur bedingt Planungssicherheit erzeugen kann:
Die Planung nach der Empfehlung des Landes basiert auf einer Bedarfsdeckung von 35%
der Null bis Dreijährigen und nahezu 100% der Drei- bis Sechsjährigen, wobei, wie oben dargestellt, ¼ der Zwei- bis Dreijährigen in die Planungskategorie der Dreijährigen fällt.
Um den unterschiedlichen Bedarf an Plätzen kenntlich zu machen, ist daher ¼ des Jahrganges der 2 bis 3-Jährigen (=83 Kinder) aus dem Jahrgang herausgerechnet und zu den 3jährigen hinzugerechnet worden.
Das bedeutet, dass die Kinder von 0 bis 2 ¾ Jahren mit einem Bedarfsanteil von 35% und
die Kinder von 2 ¾ bis 6 Jahren zu 96% berücksichtigt sind:
Tabelle 6
Rechnerischer Bedarf an Tageseinrichtungen
0 – 3-jährige Kinder
2011/2012
Gesamt:
35%
*870
*305
2012/2013
Gesamt
35%
*841
*294
Vorhandene Pätze
142
Fehlende Plätze auf der
Basis
163
35% Planungsbedarf
In Anspruch genommene
Plätze = 2 ¾ Jahrgänge
142
Bis 2012 noch zu
realisierende Plätze
---*¼ des Jahrganges herausgerechnet
** Die zusätzlichen Plätze entsprechen der neu zu realisierenden u3-Plätze wie aus den
nachf. Tabellen 7 und 8 ersichtlich.
188
106
188
**46
Die im Kindergartenjahr 2012/2013 dargestellten neuen 46 Betreuungsplätze sind erforderlich, weil sich die Nachfrage kontinuierlich erhöht.
Die vorhandenen Plätze in Tageseinrichtungen stellen keine feste Größe dar, sondern variieren je nach Gruppenform, die sich nachfragebedingt jährlich verändert.
Zukünftig ist mit dem Rechtsanspruch von einem Planungsgrundsatz auszugehen, der fast
100% der Jahrgänge von 2 bis 6 Jahren zu berücksichtigen hat.
Daher wird zukünftig eine Planung in jährlichem Abstand notwendig, um rechtzeitig auf veränderte Nachfragen reagieren zu können
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Deutlich wird diese Situation durch die Tatsache, dass nur 142 U-3 Plätze zur Verfügung stehen, aber 224 u-3 Kinder in den Einrichtungen sind. Das bedeutet, dass rechnerisch 82 Kinder im Laufe des Kindergartenjahres Regelkinder werden.
Tabelle 7
Geplante Um- und Ausbauten, die zum Kindergartenjahr 2012/2013 realisiert sind:
Name der Einrichtung
Flohkiste Kamen-Mitte , AWO
Gemeinsam unter d. Regenbogen,
ev. Kirchengemeinde zu Heeren-Werve
Unter dem Regenbogen Südkamen,
ev. Kirchengemeinde Kamen
Herz-Jesu Kamen-Heeren, Kath. Kirchengemeinde
Heeren-Werve
Familienbande, Kamen-Mitte
Gesamt
Ausbau u3Plätze
+ 6
+ 10
Rückgang der
ü3-Plätze
./. 11
./. 25
+ 6
./. 11
+ 6
./. 11
+ 6
+ 34
+ 14
./. 44
+ 6
+ 6
./. 11
./. 11
+ 12
./. 22
Tabelle 8
Schon finanzierte und gebaute aber noch nicht besetzte Plätze
Ev. Kindertageseinrichtung Kämerstrasse, Kamen
Ev. Kindertageseinrichtung Henry-David-Strasse,
Kamen
Gesamt
Tabelle 9
Geplante aber noch nicht finanzierte Plätze für das Kindergartenjahr 2013/2014
Kita Sternstunde Kamen-Mitte, AWO
Kath. Kindertageseinrichtung Heilige Familie, Kamen
DRK-Kindertageseinrichtung Monopoli, Kamen
Gesamt
+ 6
+ 6
+ 10
+ 22
./. 11
./. 11
-./. 22
Fazit:
Der aktuellen Planung liegt eine statistische Berechnung einer durchschnittlichen Belegung
von 35% aller Kinder unter drei Jahren und fast 100% aller drei bis sechsjährigen Kinder zu
Grunde.
In Kamen ist mit einem Anteil im Mittel von rd. 95 % der drei bis sechsjährigen Kinder die
vollständige Aufnahme erreicht. Die Differenz von 5 % ist aus verschiedenen Gründen, die
ausschließlich von der Entscheidung der Eltern abhängen, als Planungsgröße nicht relevant.
Eine Ablehnung der Aufnahme eines Regelkindes aus Kapazitätsgründen gibt es in Kamen
nicht.
Der durchschnittliche Anteil der u3-Kinder liegt mit 142 Kindern in Tageseinrichtungen und
50 Kindern in der Tagespflege bei rd. 22%.
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Rechnerisch hat die Stadt Kamen auf der oben dargestellten Grundlage einen weiteren Bedarf von rd. 13%. Das entspricht einem zusätzlichen Platzbedarf von 80 weiteren Plätzen für
unter dreijährige Kinder.
Dieser theoretischen Planungsgrundlage stehen zusätzlich 46 Plätze, die in diesem bzw.
kommenden Jahr realisiert werden (s. Tabellen 7 und 8) gegenüber.
Mit der Tagespflege kann sich die Stadt Kamen nicht nur dem aktuellen Bedarf, sondern
auch im Hinblick auf 2013 dem landesweiten Planungsbedarf von 100% für Regelkinder und
35% der u3-Kinder ohne Probleme stellen.
Zu beachten ist bei der Planung allerdings, dass es sich um eine Momentaufnahme handelt,
die sich permanent ändern kann.
Deutlich wird das bei der Berücksichtigung des Überganges von einem u3-Kind zu einem
Regelkind. Für diese Altersgruppe gibt es keinen Stichtag. Sobald ein Kind 3 Jahre alt ist, hat
es einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.
Ergänzend ist mit dem Rechtsanspruch ab 2013 eine grundlegend neue Berechnung anzustellen, die die freie Elternwahl ohne aktuelle Aufnahmebedingungen zu berücksichtigen hat.
Dementsprechend ist der Bedarf in einer jährlichen Planung zu berücksichtigen und über die
daraus resultierende Umsetzung im Jugendhilfeausschuss zu berichten.
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