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Daten

Kommune
Kamen
Dateiname
Vorlage.pdf
Größe
55 kB
Erstellt
07.12.15, 12:54
Aktualisiert
27.01.18, 10:59

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Inhalt der Datei

Vorlage TOP-Nr. Der Bürgermeister Nr. 070/2011 Fachbereich Jugend, Schule und Sport vom: 26.09.2011 Beschlussvorlage öffentlich JHA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Bezeichnung des TOP Kindertageseinrichtungen in Kamen Fortschreibung der Bedarfssituation für 2011 bis 2013 Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die von der Verwaltung dargestellte Fortschreibung der Planung zu den Kindertageseinrichtungen für die Jahre 2011 bis 2013 zur Kenntnis. Dem Jugendhilfeausschuss ist jährlich ein Bericht über die Umsetzung zu geben. Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung): Auf der Basis der vom Jugendhilfeausschuss im Jahr 2010 vorgestellten Bedarfsplanung und Umsetzung wird mit dieser Vorlage die Fortschreibung vorgestellt. Ab 2013 haben alle Kinder zwischen einem und sechs Jahren einen Rechtsanspruch auf die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung, alternativ in einer Tagespflege. Insofern ist zukünftig in der Planung mit 5 Jahrgängen zu rechnen, die natürlich je nach Alter einen unterschiedlichen Bedarf haben. Die Betreuung findet in differenzierten Gruppenformen statt, die in den einzelnen Kindertageseinrichtungen unterschiedlich angeboten werden. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu erwähnen, dass sich die Gruppenformen nicht ausschließlich am Elternbedarf orientieren, sondern an der realen Umsetzung von dem was baulich, personell und finanziell unter Berücksichtigung der Landes- und Bundeszuschüsse möglich ist. 1 von 6 Tabelle 1 Die Gruppenformen im Einzelnen Gruppenform Kinderzahl I 20 II 10 III 20 - 25 Alter Anmerkungen 2 Jahre bis Einschulung < 3 Jahre Min. 4, max. 6 Zweijährige > 3 Jahre Bei einer Betreuung von 45 Std. aller Kinder auf 20 Kinder begrenzt Die Gruppenformen erzeugen unterschiedliche finanzielle Förderungen, die in Form von Kindspauschalen berechnet werden: Für jedes Kind wird eine Kindspauschale gezahlt, die abhängig ist 1. von der Gruppenform, in der das Kind betreut wird, 2. der Betreuungszeit, die zwischen den Eltern und dem Träger vereinbart wird (25, 35, 45 Stunden), 3. der Anzahl der Monate, in denen das Kind die Kindertageseinrichtung besucht. Tabelle 2 Die Stadt Kamen hat für das Kindergartenjahr 2011/2012 wie folgt beantragt: Gruppenformen Gruppenform I Gruppenform II Gruppenform III gesamt Anzahl der Kinder 400 32 817 1.249 Darin enthalten sind rd. 40 Kinder kalkuliert, die im Laufe des Jahres aufgenommen werden können. Um eine realistische Planungsfortschreibung durchzuführen, sind in der nachfolgenden Tabelle 3 die Jahrgänge bis 2013 erfasst, weil 1. bis zu diesem Jahrgang der oben dargestellte Rechtsanspruch zu gewährleisten ist 2. die Ausbauplanungen des Landes bis 2013 abzuschließen sind. Somit ist die Fortschreibung auf zwei Kindergartenjahre begrenzt. Diese Tabelle basiert auf der Grundlage der Ist-Zahlen zum 01.08.2011, sowie der Prognose der Geburten ab 01.08.2011 auf Datenbasis des Jahres 2010 mit einem angenommenen jährlichen Rückgang von rd. 2,1%. In dieser Planung ist als Stichtag der 01.08. berücksichtigt. Der Stichtag für die Schulaufnahme ist der 30.09. Diese zwei Monate begrenzen den Jahrgang der fünf- bis sechsjährigen Kinder auf 10 Monate und sind in Abzug zu bringen. 2 von 6 Tabelle 3 Anzahl der Kinder zwischen 0 und 6 Jahren in Kamen 01.08.2011 01.08.2012 01.08.2013 306 314 333 953 363 363 *314 1.040 300 306 314 920 333 363 *303 999 294 300 306 900 314 333 *303 950 Rückgang bis 2013 insg. - 12 - 14 - 27 - 54 - 49 - 30 - 11 - 90 1.993 1.960 1.850 - 143 0-<1 1-<2 2<3 Gesamt 3-<4 4-<5 5 -<6 Summe Regelkinder Gesamt *die früheren Einschulungen sind berücksichtigt. In der nachfolgenden Tabelle 4 sind alle Kinder erfasst, die zum Stichtag 01.08.2011 einen Platz in einer Kindertageseinrichtung haben. Die Aufnahme der Kinder erfolgt auf der Grundlage des Rechtsanspruches für Regelkinder und der Aufnahme der u3-Kinder nach bewilligten Plätzen. In diesem Zusammenhang werden die noch zweijährigen Kinder, die bis zum 31.10.des Jahres geboren wurden, gem. Kibiz als dreijährige Kinder betrachtet und haben in den Monaten August bis Oktober aktuell einen Rechtsanspruch. Tabelle 4 Alter Anzahl der Kinder Anteil % 0-<1 1 0,3% 1-<2 37 11,8% 2-<3 *186 55,9% 3-<4 353 97,3% 4-<5 345 95,1% 5-<6 **286 91,1% Gesamt 1.208 60,6% * die oben beschriebenen noch zweijährigen Kinder mit Rechtsanspruch sind hier enthalten ** Die Anzahl von 286 Kinder basiert auf der Grundlage der vorzeitigen Einschulungen von Fünfjährigen, die bis zum 30.09. jeden Jahres sechs Jahre alt werden. Die Berücksichtigung der Gruppe der Zweijährigen mit Rechtsanspruch und der Gruppe der Fünfjährigen, die zur Schule gehen, ist die Grundlage der nachfolgenden Planung . 3 von 6 Tabelle 5 Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen Kindergartenjahr 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 u3-Plätze 88 115 145 142 Prozentualer Anteil der u3-Plätze 7,25% 9,34% 11,43% 11,37% Regelplätze Insgesamt 1.126 1.116 1.097 1.107 1.214 1.231 1.242 1.249 Planung: Die nachfolgende Tabelle 6 stellt eine Situationsbeschreibung dar, die nur bedingt Planungssicherheit erzeugen kann: Die Planung nach der Empfehlung des Landes basiert auf einer Bedarfsdeckung von 35% der Null bis Dreijährigen und nahezu 100% der Drei- bis Sechsjährigen, wobei, wie oben dargestellt, ¼ der Zwei- bis Dreijährigen in die Planungskategorie der Dreijährigen fällt. Um den unterschiedlichen Bedarf an Plätzen kenntlich zu machen, ist daher ¼ des Jahrganges der 2 bis 3-Jährigen (=83 Kinder) aus dem Jahrgang herausgerechnet und zu den 3jährigen hinzugerechnet worden. Das bedeutet, dass die Kinder von 0 bis 2 ¾ Jahren mit einem Bedarfsanteil von 35% und die Kinder von 2 ¾ bis 6 Jahren zu 96% berücksichtigt sind: Tabelle 6 Rechnerischer Bedarf an Tageseinrichtungen 0 – 3-jährige Kinder 2011/2012 Gesamt: 35% *870 *305 2012/2013 Gesamt 35% *841 *294 Vorhandene Pätze 142 Fehlende Plätze auf der Basis 163 35% Planungsbedarf In Anspruch genommene Plätze = 2 ¾ Jahrgänge 142 Bis 2012 noch zu realisierende Plätze ---*¼ des Jahrganges herausgerechnet ** Die zusätzlichen Plätze entsprechen der neu zu realisierenden u3-Plätze wie aus den nachf. Tabellen 7 und 8 ersichtlich. 188 106 188 **46 Die im Kindergartenjahr 2012/2013 dargestellten neuen 46 Betreuungsplätze sind erforderlich, weil sich die Nachfrage kontinuierlich erhöht. Die vorhandenen Plätze in Tageseinrichtungen stellen keine feste Größe dar, sondern variieren je nach Gruppenform, die sich nachfragebedingt jährlich verändert. Zukünftig ist mit dem Rechtsanspruch von einem Planungsgrundsatz auszugehen, der fast 100% der Jahrgänge von 2 bis 6 Jahren zu berücksichtigen hat. Daher wird zukünftig eine Planung in jährlichem Abstand notwendig, um rechtzeitig auf veränderte Nachfragen reagieren zu können 4 von 6 Deutlich wird diese Situation durch die Tatsache, dass nur 142 U-3 Plätze zur Verfügung stehen, aber 224 u-3 Kinder in den Einrichtungen sind. Das bedeutet, dass rechnerisch 82 Kinder im Laufe des Kindergartenjahres Regelkinder werden. Tabelle 7 Geplante Um- und Ausbauten, die zum Kindergartenjahr 2012/2013 realisiert sind: Name der Einrichtung Flohkiste Kamen-Mitte , AWO Gemeinsam unter d. Regenbogen, ev. Kirchengemeinde zu Heeren-Werve Unter dem Regenbogen Südkamen, ev. Kirchengemeinde Kamen Herz-Jesu Kamen-Heeren, Kath. Kirchengemeinde Heeren-Werve Familienbande, Kamen-Mitte Gesamt Ausbau u3Plätze + 6 + 10 Rückgang der ü3-Plätze ./. 11 ./. 25 + 6 ./. 11 + 6 ./. 11 + 6 + 34 + 14 ./. 44 + 6 + 6 ./. 11 ./. 11 + 12 ./. 22 Tabelle 8 Schon finanzierte und gebaute aber noch nicht besetzte Plätze Ev. Kindertageseinrichtung Kämerstrasse, Kamen Ev. Kindertageseinrichtung Henry-David-Strasse, Kamen Gesamt Tabelle 9 Geplante aber noch nicht finanzierte Plätze für das Kindergartenjahr 2013/2014 Kita Sternstunde Kamen-Mitte, AWO Kath. Kindertageseinrichtung Heilige Familie, Kamen DRK-Kindertageseinrichtung Monopoli, Kamen Gesamt + 6 + 6 + 10 + 22 ./. 11 ./. 11 -./. 22 Fazit: Der aktuellen Planung liegt eine statistische Berechnung einer durchschnittlichen Belegung von 35% aller Kinder unter drei Jahren und fast 100% aller drei bis sechsjährigen Kinder zu Grunde. In Kamen ist mit einem Anteil im Mittel von rd. 95 % der drei bis sechsjährigen Kinder die vollständige Aufnahme erreicht. Die Differenz von 5 % ist aus verschiedenen Gründen, die ausschließlich von der Entscheidung der Eltern abhängen, als Planungsgröße nicht relevant. Eine Ablehnung der Aufnahme eines Regelkindes aus Kapazitätsgründen gibt es in Kamen nicht. Der durchschnittliche Anteil der u3-Kinder liegt mit 142 Kindern in Tageseinrichtungen und 50 Kindern in der Tagespflege bei rd. 22%. 5 von 6 Rechnerisch hat die Stadt Kamen auf der oben dargestellten Grundlage einen weiteren Bedarf von rd. 13%. Das entspricht einem zusätzlichen Platzbedarf von 80 weiteren Plätzen für unter dreijährige Kinder. Dieser theoretischen Planungsgrundlage stehen zusätzlich 46 Plätze, die in diesem bzw. kommenden Jahr realisiert werden (s. Tabellen 7 und 8) gegenüber. Mit der Tagespflege kann sich die Stadt Kamen nicht nur dem aktuellen Bedarf, sondern auch im Hinblick auf 2013 dem landesweiten Planungsbedarf von 100% für Regelkinder und 35% der u3-Kinder ohne Probleme stellen. Zu beachten ist bei der Planung allerdings, dass es sich um eine Momentaufnahme handelt, die sich permanent ändern kann. Deutlich wird das bei der Berücksichtigung des Überganges von einem u3-Kind zu einem Regelkind. Für diese Altersgruppe gibt es keinen Stichtag. Sobald ein Kind 3 Jahre alt ist, hat es einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Ergänzend ist mit dem Rechtsanspruch ab 2013 eine grundlegend neue Berechnung anzustellen, die die freie Elternwahl ohne aktuelle Aufnahmebedingungen zu berücksichtigen hat. Dementsprechend ist der Bedarf in einer jährlichen Planung zu berücksichtigen und über die daraus resultierende Umsetzung im Jugendhilfeausschuss zu berichten. 6 von 6