Daten
Kommune
Kamen
Dateiname
Mitteilungsvorlage.pdf
Größe
36 kB
Erstellt
07.12.15, 12:54
Aktualisiert
27.01.18, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage
TOP-Nr.
Der Bürgermeister
Nr. 078/2011
Fachbereich Planung, Bauen, Umwelt
vom: 08.11.2011
Mitteilungsvorlage
öffentlich
PUA
Beratungsfolge
Planungs- und Umweltausschuss
Bezeichnung des TOP
Hauptbetriebsplan zur Durchführung eines Absaugversuches auf dem ehemaligen
Zechengelände Monopol, Grillo 1, Lünener Straße/Herbert-Wehner-Straße, 59174 Kamen,
der Fa. Minegas
hier: Stellungnahme der Stadt Kamen
Die Firma Minegas GmbH mit Sitz in Essen plant auf dem ehemaligen Zechengelände Monopol, Grillo 1, Lünener Straße/Herbert-Wehner-Straße in Kamen eine Grubengasanlage,
bestehend aus Verdichteranlage und Blockheizkraftwerk, in Modulbauweise zu errichten und
zu betreiben.
Um die derzeitigen Grubengasverhältnisse vor der Planung der Grubengasverwertungsanlage besser beurteilen zu können soll ein temporärer Absaugversuch auf dem Standort
durchgeführt werden. Der Testbetrieb der Absauganlage soll ca. 6 Wochen betragen und
mittels einer leistungsstarken Gasabsauganlage in Form einer Wasserringpumpe erfolgen.
Die Wasserringpumpenanlage mit einer maximalen Förderleistung von 2.600 Nm³/h besteht
aus einem Schalt- und Steuerungscontainer sowie einem schallgedämmten Anlagencontainer mit zwei Flüssigkeitsringvakuumpumpen. Zum Aufbau des Flüssigkeitsrings bedarf es
darüber hinaus der Installation eines Betriebswasseraufbereitungs-Containers, der unmittelbar neben der Pumpenanlage errichtet wird. Das durch die Wasserringpumpenanlage abgesaugte Grubengas wird über eine mobile Ausblaseeinrichtung kalt und zielgerichtet an die
Atmosphäre abgegeben. Diese wird ebenso neben der Pumpenanlage errichtet.
Der Betrieb der Wasserringpumpenanlage erfolgt unter Maßgabe der Grubengasgewinnungs-Richtlinien. Ein Eingriff in den Boden erfolgt nicht. Die Ausblaseeinrichtung in Form
einer Kaltfackel soll eine gefahrlose Abgabe des geförderten Grubengases gewährleisten.
Die Aufstellung und der Betrieb der Anlage mit der Sicherheitstechnik werden durch einen
Sachverständigen zur Inbetriebnahme abgenommen.
Mit Schreiben vom 20.09.2011 forderte die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau
und Energie in NRW, die Stadt Kamen auf, eine Stellungnahme zu o.a. Sachverhalt abzugeben.
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Mit Schreiben vom 20.10.2011 erging folgende Stellungnahme:
„Grundsätzlich bestehen keine Bedenken gegen die beantragte Maßnahme. Allerdings ist
sicherzustellen, dass eine Beeinträchtigung, der sich im Umfeld befindlichen Wohnbebauung, durch Lärm-, Geruchs- und Staubemissionen etc. ausgeschlossen wird. Darüber hinaus
bitte ich Sie, mich am weiteren Verfahren zu beteiligen.“
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