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Mitteilungsvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Kamen
Dateiname
Mitteilungsvorlage.pdf
Größe
36 kB
Erstellt
07.12.15, 12:54
Aktualisiert
27.01.18, 11:00

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Inhalt der Datei

Vorlage TOP-Nr. Der Bürgermeister Nr. 078/2011 Fachbereich Planung, Bauen, Umwelt vom: 08.11.2011 Mitteilungsvorlage öffentlich PUA Beratungsfolge Planungs- und Umweltausschuss Bezeichnung des TOP Hauptbetriebsplan zur Durchführung eines Absaugversuches auf dem ehemaligen Zechengelände Monopol, Grillo 1, Lünener Straße/Herbert-Wehner-Straße, 59174 Kamen, der Fa. Minegas hier: Stellungnahme der Stadt Kamen Die Firma Minegas GmbH mit Sitz in Essen plant auf dem ehemaligen Zechengelände Monopol, Grillo 1, Lünener Straße/Herbert-Wehner-Straße in Kamen eine Grubengasanlage, bestehend aus Verdichteranlage und Blockheizkraftwerk, in Modulbauweise zu errichten und zu betreiben. Um die derzeitigen Grubengasverhältnisse vor der Planung der Grubengasverwertungsanlage besser beurteilen zu können soll ein temporärer Absaugversuch auf dem Standort durchgeführt werden. Der Testbetrieb der Absauganlage soll ca. 6 Wochen betragen und mittels einer leistungsstarken Gasabsauganlage in Form einer Wasserringpumpe erfolgen. Die Wasserringpumpenanlage mit einer maximalen Förderleistung von 2.600 Nm³/h besteht aus einem Schalt- und Steuerungscontainer sowie einem schallgedämmten Anlagencontainer mit zwei Flüssigkeitsringvakuumpumpen. Zum Aufbau des Flüssigkeitsrings bedarf es darüber hinaus der Installation eines Betriebswasseraufbereitungs-Containers, der unmittelbar neben der Pumpenanlage errichtet wird. Das durch die Wasserringpumpenanlage abgesaugte Grubengas wird über eine mobile Ausblaseeinrichtung kalt und zielgerichtet an die Atmosphäre abgegeben. Diese wird ebenso neben der Pumpenanlage errichtet. Der Betrieb der Wasserringpumpenanlage erfolgt unter Maßgabe der Grubengasgewinnungs-Richtlinien. Ein Eingriff in den Boden erfolgt nicht. Die Ausblaseeinrichtung in Form einer Kaltfackel soll eine gefahrlose Abgabe des geförderten Grubengases gewährleisten. Die Aufstellung und der Betrieb der Anlage mit der Sicherheitstechnik werden durch einen Sachverständigen zur Inbetriebnahme abgenommen. Mit Schreiben vom 20.09.2011 forderte die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, die Stadt Kamen auf, eine Stellungnahme zu o.a. Sachverhalt abzugeben. 1 von 2 Mit Schreiben vom 20.10.2011 erging folgende Stellungnahme: „Grundsätzlich bestehen keine Bedenken gegen die beantragte Maßnahme. Allerdings ist sicherzustellen, dass eine Beeinträchtigung, der sich im Umfeld befindlichen Wohnbebauung, durch Lärm-, Geruchs- und Staubemissionen etc. ausgeschlossen wird. Darüber hinaus bitte ich Sie, mich am weiteren Verfahren zu beteiligen.“ 2 von 2