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Daten

Kommune
Kamen
Dateiname
Vorlage.pdf
Größe
146 kB
Erstellt
07.12.15, 12:56
Aktualisiert
27.01.18, 11:09

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Inhalt der Datei

Vorlage Der Bürgermeister TOP-Nr. Nr. 066/2012 Fachbereich Innerer Service vom: 28.08.2012 Beschlussvorlage öffentlich Beratungsfolge Rat der Stadt Kamen Bezeichnung des TOP Bildung einer Einigungsstelle nach § 67 des Landespersonalvertre-tungsgesetzes NRW hier: Bestellung des Vorsitzenden, des Stellvertreters und der Beisit-zer/innen Beschlussvorschlag: Im Einvernehmen mit dem Personalrat wird festgelegt, dass die Einigungsstelle aus dem bisherigen Vorsitzenden sowie dem bisherigen stellv. Vorsitzenden und aus je 3 Beisitzern/innen des Dienstherrn bzw. der Personalvertretung besteht. Als Vorsitzender wird Herr Dr. Franz Müller, Unnerste Meer 14, 48161 Münster - Vorsitzender Richter beim Landesarbeitsgericht Hamm und als stellv. Vorsitzender Herr Klaus Griese, Dürerstraße 51, 59069 Hamm, - Richter am Arbeitsgericht Hamm bestellt. Als Beisitzer des Dienstherrn werden bestellt: Herr Reiner Brüggemann – Beigeordneter, Frau Petra Fallenberg – Sachbearbeiterin Gruppe 10.2 Personal, Zentrale Dienste, Herr Jörg Mösgen – 1. Beigeordneter, Herr Ralf Tost – Fachdezernent Steuerung, Herr Norbert Vehlow – Gruppenleiter 10.2 Personal, Zentrale Dienste. Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung): Gemäß § 67 Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW) ist bei jeder obersten Dienstbehörde für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle zu bilden. Die Einigungsstelle hat die Aufgabe, in den Fällen, in denen zwischen der Personalvertretung und der Dienststelle in mitbestimmungsbedürftigen 1 von 2 Angelegenheit keine Einigung erzielt werden kann, zu entscheiden bzw. eine Entscheidung möglichst herbeizuführen. Die Einigungsstelle besteht aus einer unparteiischen vorsitzenden Person, ihrer Stellvertreterin oder ihrem Stellvertreter und Beisitzerinnen und Beisitzern. Sie wird tätig in der Besetzung mit der vorsitzenden Person, oder falls sie verhindert ist, der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter und sechs Beisitzerinnen und Beisitzern. Auf die vorsitzende Person und deren Stellvertreterin oder Stellvertreter haben sich die oberste Dienstbehörde (Rat) und die Personalvertretung zu einigen. Es wird im Einvernehmen mit dem Personalrat vorgeschlagen, als Vorsitzenden den vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Hamm, Herrn Dr. Franz Müller, und als Stellvertreter den Richter am Arbeitsgericht Hamm, Herrn Klaus Griese, zu bestellen. Die Beisitzerinnen und Beisitzer werden für das jeweilige Einigungsstellenverfahren benannt; sie müssen Beschäftigte im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes sein. Eine Benennung der Beisitzerinnen und Beisitzer kann nur durch den Rat in einer seiner Sitzungen erfolgen. Es wird vorgeschlagen, die Beisitzerinnen und Beisitzer bereits im Vorfeld zu benennen, da die Einigungsstelle kurzfristig beschlussfähig sein sollte. Die Anzahl sollte auf fünf festgelegt werden, da so eine möglichst sachgerechte Besetzung im Einzelfall gewährleistet ist. 2 von 2