Daten
Kommune
Kamen
Dateiname
Vorlage.pdf
Größe
146 kB
Erstellt
07.12.15, 12:56
Aktualisiert
27.01.18, 11:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage
Der Bürgermeister
TOP-Nr.
Nr. 066/2012
Fachbereich Innerer Service
vom: 28.08.2012
Beschlussvorlage
öffentlich
Beratungsfolge
Rat der Stadt Kamen
Bezeichnung des TOP
Bildung einer Einigungsstelle nach § 67 des Landespersonalvertre-tungsgesetzes NRW
hier: Bestellung des Vorsitzenden, des Stellvertreters und der Beisit-zer/innen
Beschlussvorschlag:
Im Einvernehmen mit dem Personalrat wird festgelegt, dass die Einigungsstelle aus dem
bisherigen Vorsitzenden sowie dem bisherigen stellv. Vorsitzenden und aus je 3
Beisitzern/innen des Dienstherrn bzw. der Personalvertretung besteht.
Als Vorsitzender wird
Herr Dr. Franz Müller, Unnerste Meer 14, 48161 Münster
- Vorsitzender Richter beim Landesarbeitsgericht Hamm
und als stellv. Vorsitzender
Herr Klaus Griese, Dürerstraße 51, 59069 Hamm,
- Richter am Arbeitsgericht Hamm
bestellt.
Als Beisitzer des Dienstherrn werden bestellt:
Herr Reiner Brüggemann – Beigeordneter,
Frau Petra Fallenberg – Sachbearbeiterin Gruppe 10.2 Personal, Zentrale Dienste,
Herr Jörg Mösgen – 1. Beigeordneter,
Herr Ralf Tost – Fachdezernent Steuerung,
Herr Norbert Vehlow – Gruppenleiter 10.2 Personal, Zentrale Dienste.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 67 Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW) ist bei
jeder obersten Dienstbehörde für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine
Einigungsstelle zu bilden. Die Einigungsstelle hat die Aufgabe, in den Fällen, in denen
zwischen der Personalvertretung und der Dienststelle in mitbestimmungsbedürftigen
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Angelegenheit keine Einigung erzielt werden kann, zu entscheiden bzw. eine Entscheidung
möglichst herbeizuführen.
Die Einigungsstelle besteht aus einer unparteiischen vorsitzenden Person, ihrer
Stellvertreterin oder ihrem Stellvertreter und Beisitzerinnen und Beisitzern. Sie wird tätig in
der Besetzung mit der vorsitzenden Person, oder falls sie verhindert ist, der Stellvertreterin
oder dem Stellvertreter und sechs Beisitzerinnen und Beisitzern.
Auf die vorsitzende Person und deren Stellvertreterin oder Stellvertreter haben sich die
oberste Dienstbehörde (Rat) und die Personalvertretung zu einigen.
Es wird im Einvernehmen mit dem Personalrat vorgeschlagen, als Vorsitzenden den
vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Hamm, Herrn Dr. Franz Müller, und als
Stellvertreter den Richter am Arbeitsgericht Hamm, Herrn Klaus Griese, zu bestellen.
Die Beisitzerinnen und Beisitzer werden für das jeweilige Einigungsstellenverfahren benannt;
sie müssen Beschäftigte im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes sein. Eine
Benennung der Beisitzerinnen und Beisitzer kann nur durch den Rat in einer seiner
Sitzungen erfolgen.
Es wird vorgeschlagen, die Beisitzerinnen und Beisitzer bereits im Vorfeld zu benennen, da
die Einigungsstelle kurzfristig beschlussfähig sein sollte. Die Anzahl sollte auf fünf festgelegt
werden, da so eine möglichst sachgerechte Besetzung im Einzelfall gewährleistet ist.
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