Daten
Kommune
Kamen
Dateiname
Vorlage.pdf
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177 kB
Erstellt
07.12.15, 13:03
Aktualisiert
27.01.18, 11:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage
Nr. 074/2014
D e r B ü rg e rm e iste r
Fachbereich Wirtschaftsförderung,
Liegenschaften, Stadtmarketing
vom: 25.06.2014
Beschlussvorlage
öffentlich
TOP-Nr.
Rat
Beratungsfolge
Rat der Stadt Kamen
Bezeichnung des TOP
Wahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
Beschlussvorschlag:
Der Rat wählt folgende Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss:
Stimmberechtigte Mitglieder
Stellvertreter
a) 8 Ratsmitglieder
SPD
Mann, Annette
Hartig, Petra
Marc, Ulrich
Zühlke, Nicola
Müller, Ursula
Schnack, Lana
Klanke, Christiane
Heidler, Kerstin
CDU
Eisenhardt, Ralf
Wünnemann, Dietmar
Langner, Ralf
Scharrenbach, Ina
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Werning, Bettina
Helmken, Stefan
Losentscheid um Mandat Nr. 8 zwischen
SPD
FW/FDP
Stalz, Helmut
Schaumann, Heike
LINKE
b) 1 in der Jugendhilfe erfahrenes Mitglied gem. § 71 Abs. 1 Ziffer 1 SGB VIII
SPD
Maidorn, Detlef
Bartosch, Alexandra
1 von 4
c) 6 Mitglieder nach § 71 Abs. 1 Ziffer 2 SGB VIII (auf Vorschlag der anerkannten freien
Träger)
Arbeiterwohlfahrt
Last, Alexandra
Resler, Peter
Stadtjugendring
Hartmann, Susanne
Brand, Hans-Jörg
Dunkel, Torben
Eckmann, Niclas
Stadtsportverband
Kusber, Martin
Ring, Christian
Ev. Kirche
Pfarrer Ritter, Herbert
Pfarrer Suk, Klaus Dieter
Kath. Kirche
Henter, Regina
Henter, Norbert
.
d) 3 beratende Mitglieder gem. § 4 Abs. 3 Buchst. j der Satzung für das Jugendamt
Deutsches Rotes Kreuz
Schnepper, Antje
Brune, Ute
Diakonie Ruhr-Hellweg
N.N
N.N
Caritas
Geißen, Tina
Knoche, Wibke
e) beratende Mitglieder gem. § 4 Abs. 3 Buchst. a – l der Satzung für das Jugendamt
Verwaltung
Brüggemann, Reiner
Verwaltung
Dunker, Jürgen
Leiter der Verwaltung
des Jugendamtes
Peske, Gerd
Fachbereich Jugend, Schule
und Sport
Köhler, Sabine
Richter am Amtsgericht Kamen
Westerhelweg, Marc
Richter am Amtsgericht Kamen
Dr. Wiethoff, Jan
Agentur für Arbeit
Becker, Silke
Agentur für Arbeit
Menke, Gudrun
Kreisgesundheitsamt
Köhler, Siegrid
Dr. Stemplewski, Ilse
Kreispolizeibehörde
Westerhof, Marc
Hecht, Engelbert
Vertreter der Schulen
Bolz, Anja
Kampmann, Kunibert-Josef
2 von 4
Vertreter des Integrationsrates
N.N
N.N
Vorsitzende Jugendamtselternbeirat
Biernath, Patricia
Marc, Ulrich
f) beratende Mitglieder gem. § 4 Abs. 3 Buchst. m der Satzung für das Jugendamt
je nach Losentscheid je ein Ratsmitglied der Fraktionen der Linken und / oder der
FW/FDP.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Rat der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung am 18.06.2014 die Bildung und Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses beschlossen.
Danach gehören dem Jugendhilfeausschuss 15 stimmberechtigte Mitglieder und gemäß der
Satzung für das Jugendamt als beratende Mitglieder 3 sachkundige Personen nach § 4
Abs. 3 Buchst. j und 11 beratende Mitglieder gem. § 4 Abs. 3 Buchst. a – l an.
Die Verwaltung hat daher alle im Bereich des Fachbereich Jugend wirkenden und
anerkannten Träger der freien Jugendhilfe angeschrieben und um Personalvorschläge
gebeten.
Die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder teilt sich wie folgt auf:
8 Mitglieder der Vertretungskörperschaft
1 Mitglied, welches in der Jugendhilfe erfahren ist,
6 Mitglieder, die von den im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten Trägern
vorgeschlagen wurden.
Als beratende Mitglieder gem. § 4 Abs. 3 Buchst. a – l der Satzung für das Jugendamt gehören dem Jugendhilfeausschuss an:
- die Bürgermeisterin/der Bürgermeister oder ein/e von ihr/ihm bestellte/r
Vertreterin/Vertreter
- die Leiterin/der Leiter der Verwaltung des Jugendamtes oder dessen Vertretung,
- eine Richterin/ein Richter des Vormundschaftsgerichtes oder des Familiengerichtes oder
eine Jugendrichterin/ein Jugendrichter, die/der von der zuständigen Präsidentin/dem
zuständigen Präsidenten des Landgerichtes Dortmund bestellt wird,
- eine Vertreterin/ein Vertreter der Arbeitsverwaltung, die/der von der zuständigen Agentur
für Arbeit bestellt wird,
- eine Vertreterin/ein Vertreter der Schulen, die/der von der Bezirksregierung in Arnsberg
bestellt wird,
- eine Vertreterin/ein Vertreter der Polizei, die/der vom Landrat als Kreispolizeibehörde
bestellt wird,
- eine Vertreterin/ein Vertreter der Ev. Kirche, die/der vom Kuratorium der Ev. Kirchengemeinde bestellt wird (ein Personalvorschlag liegt nicht vor),
- eine Vertreterin/ein Vertreter der Kath. Kirche, die/der von der Dekanatsgeschäftsstelle
bestellt wird (ein Personalvorschlag liegt nicht vor),
- eine Ärztin/ein Arzt des Gesundheitsamtes, die/der vom Landrat des Kreises Unna
bestellt wird.
- eine Vertreterin oder ein Vertreter des Integrationsrates, die/der durch den Integrationsrat
gewählt wird.
- der/die Vorsitzende des Jugendamtselternbeirates der Stadt Kamen
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Gemäß § 4 Abs. 3 Buchst. j der Satzung für das Jugendamt gehören dem Jugendhilfeausschuss weitere sachkundige Frauen und Männer nach § 5 Abs. 3 AG-KJHG an. Durch
Ratsbeschluss vom 18.06.2014 wurde die Zahl im Rahmen der Satzung auf 3 festgelegt.
Für die Wahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sind nach § 3 Abs. 1 AG-KJHG die
Bestimmungen der Gemeindeordnung anzuwenden, so dass das Wahlverfahren nach § 50
Abs. 3 GO NRW Anwendung findet. Danach können sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen, der durch einstimmigen Beschluss angenommen werden
muss.
Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Die Wahlvorschläge der im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sind in die Vorschlagslisten der Fraktionen aufzunehmen und werden gemeinsam zur Wahl gestellt. Dabei
sind sie Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind
danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.
Nach § 4 Buchst. m der Satzung für das Jugendamt können dem Ausschuss als beratende
Mitglieder weitere sachkundige Personen aus der Vertretungskörperschaft auf Vorschlag
derjenigen Ratsfraktionen angehören, die im Jugendhilfeausschuss nicht mit stimmberechtigten Mitgliedern vertreten sind.
Bei der Besetzung ist die Regelung der Satzung für das Jugendamt über die Anzahl der
stimmberechtigten Mitglieder zu berücksichtigen. Dabei sind nach § 71 Abs. 1 SGB VIII
Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände bei der Besetzung des
Jugendhilfeausschusses in der Weise zu berücksichtigen, dass sie in die Wahlvorschläge
der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend aufzunehmen sind.
Für jedes stimmberechtigte und beratende Mitglied des Jugendhilfeausschusses ist ein
persönlicher Stellvertreter zu bestellen. Die Vertretung im Jugendhilfeausschuss darf
aufgrund der sondergesetzlichen Bestimmung nur durch den persönlichen Stellvertreter
wahrgenommen werden.
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